Vorbericht. zum Haushaltsplan Stadt Ebermannstadt

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1 Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV zum Haushaltsplan 2017 der Stadt Ebermannstadt Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Übersicht 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 1.2. Einwohnerzahlen 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Einnahmen: 2.1. Grundsteuer A/B 2.2. Gewerbesteuer 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.6. Schlüsselzuweisung 2.7. Steuerkraft 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 2.9. Konzessionsabgabe Straßenunterhaltszuschuss Fremdenverkehrsbeitrag Kurbeitrag Stadthalle Ebermannstadt Friedhöfe Feuerwehreinsätze Kindertagesstätte St. Marien Entwässerungsgebühren Holzverkäufe Stromeinspeisungen Zinseinnahmen Personalkostenzuschuss Land für Kindertagesstätten Gewinnausschüttung Stadtwerke Ebermannstadt GmbH Stabilisierungshilfe - Bedarfszuweisung Ausgaben: Personalausgaben Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Schulverbandsumlagen Verwaltungsumlage 2.30 Zuschüsse und Umlagen Zinsausgaben 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt 3.2. Investitionspauschale 3.3. Kassenkredite 3.4. Ausbaubeitragssatzung 3.5. Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes 3.6. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt Seite 2

3 3.6.4 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport und Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst 4. Sonstige Informationen 4.1. Bürgschaften 4.2. Rücklagen 4.3. Ergebnisse der Jahresrechnungen Kassenreste 5. Fazit/Ausblick Seite 3

4 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunalhaushaltsverordnung ( 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom beraten und ergänzt. Beschluss: Der Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Haushaltsplan der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2017 in der vorliegenden Fassung und unter Berücksichtigung folgender Änderungen: - Ansatz Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage / Ansatz Friedwald Anpassung Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt / Anpassung Rücklagenentnahme Berichtigung Ansatz Forstwege nur Zuschussbetrag / Anpassung Beitrag Wässerwiesen Stellenplan Ergänzung bei Stelle Bauhofleiter (unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates) Abstimmungsergebnis: 8 : 1 Hinweis: Nachträglich wurde noch im Bereich Schuldendienst eine Verschiebung in Höhe von ,00 vorgenommen. Dabei wurde der Ansatz Zinsen um diesen Betrag gesenkt und gleichzeitig der Ansatz Tilgung um diesen Betrag erhöht. Grund für die Berichtigung war eine fehlerhafte Zuordnung der Zins- und Tilgungsbelastung in einem Tilgungsplan. Des Weiteren wurden die Verfügungsmittel ( ) den gesetzlichen Rahmen nach KommHV angepasst und dafür den Ansatz Info-Abend Altstadtfest ( ) um diese Summe reduziert. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen wird sich im Jahr 2017 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamthaushalt ,00 Das Gesamthaushaltsvolumen sinkt um ,00 oder 8,18 % gegenüber dem Vorjahr. Die langjährige Entwicklung der letzten Haushalte der Stadt Ebermannstadt stellt sich wie folgt dar: Seite 4

5 Haushaltsvolumen Verw.HHalt Verm.HHalt Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt betragen zum Einwohnern (Stand : 6.931). 30 Entwicklung Einwohnerzahlen - Vergleich Stadt EBS - Landkreis FO in % Erhöhung in % Stadt EB S Landkreis Seite 5

6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt seit Einwohnerzahl 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2017 Haushalt Steuern, allgem. Zuweisungen , ,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb , ,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1 Grundsteuer A/B ( und ) Die Grundsteuerhebesätze wurden 2012 um 50 Punkte angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B betragen seither 480 Punkte. Bei der Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) werden mit ,00 keine Veränderungen gegenüber den Vorjahr eingesetzt. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde der Ansatz auf Grund der vorliegenden Veranlagungen für das Jahr 2017 auf ,00 festgesetzt. Seite 6

7 Grundsteuer A und B - Solleinnahmen , , , , , ,00 0, Gewerbesteuern ( ) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2011 von 360 Punkte auf 380 Punkte angehoben worden. In den letzten Jahren erzielte die Stadt Ebermannstadt folgende Gewerbesteuereinnahmen: , , , ,25 Aufgrund der aktuell veranschlagten Vorauszahlungen und Festsetzungen von ca ,00 wird dieser Wert als Ansatz für das Jahr 2017 festgesetzt. Gewerbesteuer - Solleinnahmen Einkommensteuerbeteiligung ( ) Seite 7

8 Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuerbeteiligung stellt für die Stadt Ebermannstadt die wichtigste Einnahmeart dar, sie beträgt etwa 25 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2017 beträgt das geschätzte Einkommensteueraufkommen ,00. Auf Grund der Tatsache, dass in den letzten Jahren der geschätzte Betrag deutlich überschritten wurde, ist der Ansatz für das Jahr 2017 auf ,00 festgelegt worden. Im Finanzplan wurden die Steigerungen der letzten Jahren entsprechend umgesetzt. Entwicklung Einkommensteueranteil Einkommensteuerersatz ( ) Nach Art. 1b des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl S. 210), geändert durch 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom (GVBl S. 187), erhalten die Gemeinden zum Ausgleich einer überproportionalen Belastung aus der Neuregelung des Familienausgleiches 26,08 % des auf Bayern entfallenden erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer, sowie der erhöhten Landesanteilen an der Umsatzsteuer, die das Land zum Ausgleich der Belastungen durch Steuerrechtsänderungen im Einkommensteuergesetz erhält. Für das Jahr 2017 beträgt der Beteiligungswert für die Stadt Ebermannstadt lt. Schätzung , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ( ) Die Gemeinden werden seit dem Jahr 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer an der Umsatzsteuer beteiligt. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2017 beträgt der geschätzte Anteil für die Stadt Ebermannstadt , Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG ) Seite 8

9 Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wird in der Regel Mitte Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt. Die Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisung sind die Steuereinnahmen vor 2 Jahren. Trotz der hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2015 stieg die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2017 um ca ,00 auf ,00 an, da der Freistaat Bayern die Verteilungssumme um 4,1% auf 3,36 Mrd. Euro erhöht hat. Entwicklung Schlüsselzuweisungen Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gebewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommunen. Grundlage sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr. Im Jahr 2017 steigt die Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt gegenüber dem Vorjahr um 2,30 % auf 939,28 (für 2016: 918,20 ) pro Einwohner. Die Steuerkraftzahlen haben Auswirkungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlage. Seite 9

10 Steuerkraft je EW seit Hinweis: Ab 2016 wurde bei der Berechnung der Steuerkraftzahl ein neuer Nivilierungshebesatz angewandt, dies führte dazu, dass ab 2016 die Steuerkraftzahl angestiegen ist. 2.8 Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG ( ) Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer hängt allein vom Grundstücksverkehr ab. Derzeit stehen den Gemeinden und Landkreises 8/21 (Kommunalanteil) des Aufkommens an der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Die Grunderwerbsteuer wird monatlich an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Eine Abrechnung wird dabei nicht vorgelegt. In den letzten Jahren konnten folgende Einnahmen verbucht werden: , , , ,09 Für das Jahr 2017 wurde der Ansatz auf ,00 geschätzt. 2.9 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlichrechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Seite 10

11 Im Bereich der Stadt Ebermannstadt werden Konzessionen für Strom, Gas und Wasser von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH und Gasversorgung Ebermannstadt GmbH entrichtet. Für das Jahr 2017 wurde insgesamt ein Wert von ,00 angesetzt (Im Vergleich zu 2016 eine Senkung um ,00 ) Entwicklung Konzessionsabgabe S t r o m W a s s e r G a s Straßenunterhalt ( ) Der Straßenunterhaltzuschuss wird auf Grund der Länge der Gemeindestraßen ermittelt. Derzeit sind dies 75 km. Multipliziert mit dem Kilometersatz von 1.613,33 ergibt dies einen Wert von ,00. Der Kilometersatz wurde 2015 von 1.536,93 auf 1.613,33 erhöht. Der Wert von 2015 wurde als Ansatz 2017 unverändert übernommen, ob für das Jahr 2017 der Pauschalsatz erneut erhöht wird, ist aktuell nicht bekannt Fremdenverkehrsbeitrag ( ) Auf Grund der Tatsache, dass die Übernachtungszahlen im Stadtgebiet Ebermannstadt das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, ist die Stadt Ebermannstadt berechtigt einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Der Beitrag wird auf Grund eines Vorteilsatzes nach Gewinn und Umsatz berechnet. Der Hebesatz beträgt seit ,5 %. Für das Jahr 2016 wurde ein Wert von ,00 angesetzt. Einnahmen der letzten Jahre: , , , ,04 Seite 11

12 Fremdenverkehrsbeitrag - Einnahmen Kurbeitrag ( ) Ein Kurbeitrag wird in Ebermannstadt und Rothenbühl erhoben. Der Kurbeitrag wurde 2012 von 0,30 /Erwachsenen auf 0,50 /Erwachsenen angehoben. Der Kurbeitrag fällt pro Übernachtung an. Ab beträgt der Kurbeitrag 1,00 /Erwachsenen. Für das Jahr 2017 wurde ein Wert von ,00 angesetzt. In den letzten Jahren konnten folgende Einnahmen verbucht werden: , , , Stadthalle Ebermannstadt ( ) Im Jahr 2005 wurde die Stadthalle Ebermannstadt fertig gestellt. Die Dreifachturnhalle wird genutzt von Vereinen, Privatpersonen und für den Schulsport des Schulverbandes Ebermannstadt und des Landkreises Forchheims. Nutzer Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Vereine , , , ,02 Private 2.000, , ,00 0,00 Schulverband , , , ,46 Landkreis Fo , , , ,49 Gesamt , , , ,97 Seite 12

13 Der Anteil für den Landkreis Forchheim ist im Jahr 2011 von 32% auf 42 % gestiegen. Auf Grund dieser Tatsache sind die Einnahmen im Jahr 2012 deutlich gestiegen. Der Anteil des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt 16 %. Zum wurde eine Änderung der Gebührenordnung vorgenommen. Auf Grund der Tatsache, dass die Turnhallen der Realschule und des Gymnasiums in den letzten Schuljahren aufgrund der Sanierung nicht nutzbar waren, wurde die Stadthalle durch den Landkreis mehr in Anspruch genommen. Dies hat auf dazu geführt, dass für das Kalenderjahr 2014 und 2015 der Anteil beim Landkreis auf 52% gestiegen ist. Ob dies auch für das Kalenderjahr 2016 gilt, ist noch zu prüfen. Demzufolge wurde der Ansatz für das Jahr 2017 nicht erhöht Friedhöfe Ebermannstadt Die Friedhofsgebühren umfassen Bestattungsgebühren und Grabgebühren, diese werden auf Grund einer Satzung erhoben. Im Stadtgebiet Ebermannstadt stehen folgende Friedhöfe zur Verfügung: Friedhof Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Ebermannstadt , , , ,35 Niedermirsberg , , , ,60 Rüssenbach 3.300, , , ,00 Wohlmuthshüll 5.000, , , ,00 Kolumbarium , , , ,28 Friedwald , , , ,50 Gesamt , , , ,73 Der Ansatz Friedwald wurde 2017 gesenkt, da aufgrund der Übernahme der Friedwaldförster von der Friedwald GmbH der Prozentsatz am Baumerlös von bisher 39% auf 26% gesenkt wurde. Demgegenüber stehen höhere Einsparungen bei den Personal- und Verwaltungskosten Feuerwehreinsätze ( ) Die Gebühren für die Feuerwehreinsätze werden auf Grund der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhoben. In dieser Änderung wurde auch die Reinigung der Schläuche für Feuerwehr der Nachbarorte mit aufgenommen. Pro Schlauchreinigung wird eine Gebühr von 11,50 erhoben. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze wurde zum , und aktualisiert. Es wurden im Jahr 2016 die Einsätze der Jahre abgerechnet. Bis zum Frühjahr 2017 sind auch die Einsätze 2016 abgerechnet. Zur besseren Transparenz werden interne FW-Einsätze unter der HH-Stelle verbucht. Feuerwehr Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 FFW Ebs , , , ,78 Seite 13

14 Gesamt , , , ,78 Hinweis: Das Ergebnis des Jahres 2015 ist negativ, da 2015 für viele Bescheide des Jahres 2014 Erlässe oder Rücknahmen vorgenommen wurden. Im Jahr 2014 wurden für die Abrechnungen von FW-Einsätze ,85 zu Soll gestellt. Aufgrund des Wechsels des Sachbearbeiters konnten im Jahr 2015 nur wenige FW-Einsätze abgerechnet werden Kindertagesstätte St. Marien ( ) Die Stadt Ebermannstadt ist Sachaufwandsträger der Kindertagesstätte St. Marien. Im Januar werden alle Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abgerechnet. Für 2016 liegt ein Überschuss in Höhe von ,15. Da ab 2015 der Zeitpunkt für die Abschläge um einen Monat verschoben wurde, ist ein Betrag von ca ,00 notwendig, um die Gehälter für den Monat Januar 2017 begleichen zu können. Auf Grund dieses Umstandes kann für das Jahr 2017 wie auch für 2016 keine Rückerstattung geleistet werden. Kindergarten Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 KiTa St. Marien 0,00 0, , ,96 Gesamt 0,00 0, , , Entwässerungsgebühren ( , und ) Die Entwässerungsgebühren wurden auf Grund der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Ebermannstadt im Jahr 2012 von 1,45 /cbm auf 1,65 /cbm angehoben. Auf Grund von Mehrausgaben, Rückzahlungen von Zuwendungen und eines Kalkulationsfehlers wird zum die Gebühr auf 1,95 /cbm erhöht. Die Gebühren werden zusammen mit dem Wassergebühren von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH erhoben und in 4 Abschlägen an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Im Bereich Oberland wird das Wasser vom Zweckverband Wiesentgruppe erhoben, die Entwässerungsgebühren werden in diesen Bereich von der Stadt Ebermannstadt direkt erhoben. Mit der Umstellung auf OK.FIS werden ebenfalls im Oberland Abschläge erhoben. Damit eine bessere Transparenz gegeben ist, wird seit 2015 die Entwässerungsgebühren der Molkerei (BMI) auf der Haushaltsstelle veranschlagt. Bereich Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Ebermannstadt , , , ,87 Oberland , , , ,40 Molkerei , , , ,28 Seite 14

15 Gesamt , , , ,55 Im Jahr 2017 wird mit dem Satzungsbüro Dr. Schulte (ehem. Satzungsbüro Müller) ein neues Anlagevermögen erstellt. Darauf aufbauend wird eine Gebührenkalkulation vorgenommen. Mit dem Anlagevermögen können die kalk. Kosten (Abschreibung und Verzinsung) errechnet werden. Diese Maßnahme war bereits für 2016 eingeplant, konnte aber aus Zeitgründen nicht umgesetzt werden und wird daher erst 2017 vollzogen Holzverkäufe ( ) In Zusammenarbeit mit der Forstdienststelle und der Waldbesitzervereinigung konnte in den letzten Jahren hohe Einnahmen aus dem Holverkauf erzielt werden. Holzverkauf Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Ebermannstadt , , , ,59 Gesamt , , , ,96 Ab 2015 wird die Forstwirtschaft der Stadt Ebermannstadt im Bereich der Umsatzsteuer erstmalig optiert. Die Waldfläche beträgt ca. 509 ha. Die Einnahmen 2017 sind wesentlich geringer veranschlagt, da nach Auskunft von Frau Satzger (Amt für Ländliche Entwicklung) der Holzeinschlag der letzten Jahre nach dem Forstbetriebsplan zu hoch waren, somit wird im Jahr 2017 ein geringerer Holzeinschlag vorgenommen, mit der Folge, dass auch geringere Einnahmen erzielt werden können. 400 Forstwirtschaft - Einnahmen Holzverkauf pro ha Seite 15

16 2.19 Stromeinspeisungen Die Stadt Ebermannstadt ist Betreiberin von 3 Anlagen, die Strom produzieren. Es handelt sich dabei um ein Blockheizkraftwerk im Hasenbergzentrum, eine Photovoltaikanlage in der Kläranlage Ebermannstadt und um ein Blockheizkraftwerk ebenfalls in der Kläranlage Ebermannstadt. Die Stromgewinnung im Hasenbergzentrum und von der PV-Anlage wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strom aus der BHKW-Anlage Kläranlage dient zum Eigenverbrauch, damit konnte der jährliche Stromverbrauch um ca kwh gesenkt werden. Vorliegende Abrechnungen 2016: Anlage Erzeugung/Einspeisung Abrechnung BHKW Hasenberg kwh 1.493,59 PV-Anlage kwh ,77 BHKW-Anlage Kläranlage kwh ,78 Bereich Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 BHKW Hasenberg 400, , , ,57 PV-Anlage , , , ,12 BHKW Kläranlage , , , ,25 Gesamt , , , , Zinseinnahmen (Darlehen) Die Stadt Ebermannstadt gewährt Darlehen für junge Familien. Dabei sind im Tilgungsplan bezüglich der Zinsen folgende Regelungen getroffen: Jahre 1 5 zinsfrei Ab 6. Jahr 1 % Ab 11. Jahr 6 % Aktuell sind 18 Darlehen ausgegeben. Zinseinnahmen Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis 2015 Ebermannstadt 3.700, , , ,01 Gesamt 3.700, , , , Kindertagesstätten Landesanteil Personalkostenzuschuss Seit dem Kindergartenjahr werden die Personalkostenzuschüssen für die Träger der Kindertagesstätten auf Grund einer Kinderpauschale errechnet. Die Pauschale richtet sich nach den Buchungszeiten und dem Betreuungsaufwand (Alter Seite 16

17 des Kindes, Herkunft, evtl. Behinderung). Diese errechnete Jahrespauschale entrichtet sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde an den Träger der Kindertageseinrichtung. Der Basiswert für das Kindergartenjahr 2015 beträgt 982,06 /Jahr. (Grundlage: Kinder zwischen 3 und 6 Jahre, tägliche Buchungszeit 3 4 Stunden), für die Vorauszahlung ,35. Im Kindergartenjahr betrug der Basiswert 768,71. Der Basiswert ist daher in den letzten 10 Jahren um 46,78 % gestiegen. Der Abrechnungszeitraum für die Personalkostenzuschüssen ist erstmalig seit 2013 das Kalenderjahr. Für das Haushaltsjahr 2017 liegen daher die tatsächlichen Zahlen vor. Für die noch folgende Endabrechnung 2016 wurde ein Zuschlag von 8 % angerechnet. Dieser Zuschlag wurde auch bei den Ausgaben hinzugerechnet. Der Personalkostenanteil vom Land Bayern wird an den Gemeinden in 4 Raten überwiesen. Zusätzlich erhalten die Gemeinden vom Bund einen Zuschuss für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren. Ansatz 2017 gesamt Landesmittel 2017 Bundesmittel 2017 Ansatz 2016 gesamt , , , , Gewinnausschüttung Stadtwerke Ebermannstadt GmbH ( ) Erstmalig wurde 2014 aus dem Gewinn der Stadtwerke Ebermannstadt GmbH eine Gewinnausschüttung vorgenommen. Für den Gewinn 2016 wurde vereinbart, eine Gewinnausschüttung von 35% vorzunehmen. Für 2016 wird eine Gewinnausschüttung von ,00 geschätzt. Unter Berücksichtigung der abzuführenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlage wird für 2017 ein Ansatz von ,00 veranschlagt: In den letzten Jahren wurde folgenden Einnahmen verbucht (mit Abzug der Steuer): , , , Stabilisierungshilfen - Bedarfszuweisung Die Stadt Ebermannstadt hat auf Grund der angespannten Finanzlage in den Jahren 2013 eine Stabilisierungshilfe von ,00, 2015 und 2016 von jeweils ,00 erhalten. Die Hilfen wurden zu 100% zur Schuldentilgung herangezogen. Seite 17

18 Auch für 2017 wird ein entsprechender Antrag gestellt. Da die Stadt Ebermannstadt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt von Stabilisierungshilfen hat, ist die Höhe im Falle einer Zuweisung nicht bekannt. Es wird daher kein Ansatz für das Jahr 2017 veranschlagt. Verwaltungshaushalt Ausgaben: Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2017 Haushalt Personalausgaben , ,00 5/6 Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand , ,800,00 7 Zuweisungen und Zuschüsse , ,00 8 Sonstige Finanzausgaben , ,00 Gesamtausgaben , ,00 Zur besseren Kostenübersicht, Kostenkontrolle und Kostenauswertung sind ein großer Teil der laufenden Ausgaben in Deckungsringen zusammengefasst. Für das Haushaltjahr 2017 sind dies folgende Deckungsringe mit den Ansätzen 2016 als Vergleich: Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Ansatz Personalkosten , ,00 2 Verwaltung, Rathaus , ,00 3 Feuerwehren , ,00 4 Heizkosten , ,00 5 Stromkosten , ,00 6 Heimatpflege, Museum, Bücherei , ,00 7 Jugendarbeit, Jugendtreff Spielplätze , ,00 8 Unterhaltskosten , ,00 9 Kindergärten, Personalkosten Zuschüsse soz. Einrichtungen , ,00 10 Sportzentrum, Stadthalle , ,00 11 Öffentlichkeitsarbeit , ,00 12 Anlagen, Wanderwege , ,00 13 Bauamt 800, ,00 15 Straßen, Bauhof Straßenbeleuchtung , ,00 16 Kanalisation , ,00 17 Friedhöfe, Friedwald , ,00 18 Bürgerhaus , ,00 19 MZH Hasenberg, Reith.,GH Ga , ,00 20 Tourismus , ,00 21 Weihnachtsbeleuchtung /:markt , ,00 22 Forstwirtschaft, Forstwege , ,00 23 Allgemeines Grundvermögen 2.700, ,00 24 Zinsen , ,00 25 Zuschüsse , ,00 27 Öffentliche WC , ,00 28 Märkte 1.600, ,00 29 Mitgliedsbeiträge , ,00 30 Versicherungen , ,00 48 Geschenke, Ehrungen 9.600, ,00 49 Personalkosten "Ehrenamtliche" , ,00 Seite 18

19 50 Personalkosten Bauhof , ,00 51 Bauhof, interne Arbeitsstunden , , , ,00 Die Gesamtmehrung im Vergleich zu 2016 beträgt , Personalkosten (Hauptgruppe 4) Die Gesamtkosten betragen in diesem Jahr voraussichtlich ,00. Sie sind im Haushaltsplan im Deckungsring 1, 49 und 50 nachgewiesen. In den Personalkosten sind alle Lohn- und Bezügekosten mit Arbeitgeberanteil enthalten. Des Weiteren sind auch die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkommandanten und Gerätewarte, Entschädigungen für Gemeindediener und Aushilfskräfte enthalten. Im Jahr 2017 wurde eine Tarifsteigerung von 2,35% eingearbeitet. Die Senkung der Personalkosten ist darin begründet, dass seit Juni 2016 die Mitarbeiter des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zugeordnet sind. Die Versorgungsleistungen vom ehem. Bauamtsleiter sind aber weiterhin im Haushalt der Stadt Ebermannstadt verbucht. Zusätzlich ist noch eine weitere Stelle im Bereich Bauhof eingeplant Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5 und 6) Die Sachaufwandskosten betragen 2017 voraussichtlich insgesamt ,00. In diesen Hauptgruppen enthalten sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindlichen Gebäude und Grundstücke, für die Straßen und Wege, die Grünanlagen, die Sportanlagen, die Spiel- und Bolzplätze, das Kanalnetz, sämtliche Fahrzeugkosten, Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben, Kalk. Kosten usw. Die Sachaufwandskosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Diese Steigerung ist u.a. wie begründet: - Spielplatzunterhaltsmaßnahmen 7.200,00 - Kläranlage Ebermannstadt Rep. Sauerstoff-Messung ,00 und Fertigstellung Kanalkataster ,00 - Stadthalle Ebermannstadt Unterhaltsanstrich (innen und außen) ,00, Rep. Heizsystem ,00 und Durchführung von Wartungsarbeiten für Lüftung und Heizung 2.000,00 - FW-Haus Ebermannstadt Turm-Fassadensanierung und Dach Fahrzeughalle 9.000,00 - WC-Oberes Tor Erneuerung von 2 Edelstahltüren 9.800,00 - FW-Haus Burggaillenreuth Fassadenunterhalt 8.000,00 - Rathaus Ebermannstadt Sanierung Kellereingänge 2.000,00 - Friedhof Ebermannstadt Neupflanzung Hecke u. Unterhaltsmaßnahmen ,00 - Friedwald Ebermannstadt Baumsicherungsmaßnahmen ,00 - Friedhof Niedermirsberg Fassadenanstrich und Rückbau WC 6.000,00 - Lastner-Haus neue Fenster u. Sanierung WC 3.000,00 - Anpassung allgem. Ansatz Straßenunterhalt einschl. Maßnahme Eschlipp ,00 - Standortmanager im Rahmen von ISEK ,00 Seite 19

20 Seit Juli 2016 werden die Friedwaldförster nicht mehr von der Stadt Ebermannstadt entschädigt, sondern sind von der Friedwald GmbH übernommen. Siehe Hinweis unter Der Ansatz konnte daher von ,00 auf 5.000,00 gesenkt werden, da nur noch die Entschädigungen für die Erdarbeiten zu leisten sind. Hinweis auf Stromverbrauch Straßenbeleuchtung: Auf Grund der teilweisen Umrüstung auf LED-Technik konnte im Vergleich zum Vorjahr eine Einsparung von ca. 10 % erzielt werden. Im Stadtgebiet wurde insgesamt 256 Leuchten umgerüstet, die Gesamtkosten betrugen ,80, der Bund hat diese Umrüstung mit 25% bezuschusst. Im Stadtgebiet gibt es insgesamt ca Straßenlampen. Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh , kwh ,45 Hinweis auf Stromverbrauch Abwasseranlagen (Kläranlage, Pumpwerke): Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh ,31 Hinweis auf Stromverbrauch Stadthalle Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh , Kreisumlage ( ) Der Landkreis Forchheim erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Die Kreisumlage wird aus der Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2015 und 80 % der Schlüsselzuweisung aus dem Jahr 2016 multipliziert mit dem Hebesatz des Landkreises, errechnet. Der Kreisumlagehebesatz beträgt für das Jahr ,00 %, dies ist eine Senkung um 2,70 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt der letzten Jahre: Seite 20

21 , , ,00 Daraus ergibt sich eine Umlage für das Jahr 2017 in Höhe von ,10. Die Umlagesumme 2017 ist im Vergleich zum ursprünglich Finanzplan gesunken, da der Hebesatz gesenkt wurde. Auf Grund der geringeren Gewerbesteuereinnahmen 2016 und der leicht erhöhten Schlüsselzuweisung wird die Kreisumlage 2018 ca ,00 (bei unveränderten Hebesatz) betragen, dieser Wert wurde in den Finanzplan 2018 übernommen. Der Anteil der Kreisumlage am Verwaltungshaushalt beträgt ca. 22,50 % und stellt den größten Ausgabeposten im gesamten Haushalt dar. Entwicklung Umlagekraft und Kreisumlage Kreisumlage Euro Umlagekraft Euro 2.27 Gewerbesteuerumlage ( ) Durch diese Umlage sind Bund und Land an den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden beteiligt. Sie errechnet sich aus dem Gewerbesteuer-Istaufkommen. Dabei werden die Gewerbesteuer-Isteinnahmen durch den örtlichen Hebesatz von 380 % geteilt und mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger multipliziert. Dieser Multiplikator wurde zum von 69 auf 68,5 reduziert. Im Jahr 2017 beträgt der Ansatz für die Gewerbesteuer ,00, daraus ergibt sich eine Gewerbesteuerumlage von ,79. Zusätzlich fällt noch ein Betrag von ,00 als Nachzahlung für 2016 an (Die Gewerbesteuerumlage Seite 21

22 wird quartalsweise mit Einkommenssteuer abgerechnet. Für die Abrechnung des 4. KV 2016 werden die Angaben des 3. KV 2016 übernommen und erst im Januar 2017 mit den tatsächlichen Werten abgestimmt). Für 2017 hat diese eine Nachzahlung zur Folge Schulverbandsumlagen Darin enthalten sind die Verwaltungsumlagen, Investitionsumlage (=Vermögenshaushalt) und die Umlagen für die Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule. Die Grund- und Mittelschule des Schulverbandes Ebermannstadt wird im Schuljahr 2016/2017 von insgesamt 549 Schüler/innen besucht. Davon sind 17 Schüler/innen Gastschüler und 24 aus dem Schulverbund Ebermannstadt - Kirchehrenbach. Aus dem Stadtbereich Ebermannstadt kommen davon 328 Schüler/innen, dies ist ein prozentualer Anteil von 64,567 % der umlagefähigen Schüler/innen Entwicklung Gesamtschülerzahlen Haushaltsvolumen des Schulverbandes Ebermannstadt 2017: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamt ,00 Übersicht der Umlagearten mit Angabe des Anteiles der Stadt Ebermannstadt: Umlageart Gesamt Anteil Stadt Ebermannstadt Verwaltungsumlage , ,62 Investitionsumlage , ,70 Seite 22

23 Umlage Mittagsbetreuung , ,47 Umlage Ganztagsschule , ,42 Gesamt , ,21 Die Umlagen wurden entsprechend in den Haushalt 2017 eingepflegt. Die Verwaltungsumlage ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen, da der Bayer. Kommunale Prüfungsverband angemahnt hat, dass die Tilgungsleistungen durch die Investitionsumlage gedeckt werden und dies entspricht nicht der KommHV. Seit dem Haushalt 2015 wird die Tilgungsleistung durch den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt gedeckt. Dies führt dazu, dass die Verwaltungsumlage höher, aber im Gegenzug die Investitionsumlage niedriger ist. Die Umlagen des Schulverbandes werden aktuell wie folgt an die Mitgliedsgemeinden verteilt: Verwaltungs- u. Investitionsumlage: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,32 64,567 % Markt Heiligenstadt ,42 8,465 % Markt Pretzfeld ,42 8,465 % Gem. Unterleinleiter ,39 3,740 % Stadt Waischenfeld ,40 5,315 % Markt Wiesenttal ,05 9,449 % Gesamt , % Umlage für die Ganztagsschule: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,42 44,74 % Markt Heiligenstadt ,79 2,63 % Markt Pretzfeld ,95 13,16 % Gem. Unterleinleiter ,58 5,26 % Stadt Waischenfeld ,95 13,16 % Markt Wiesenttal ,95 13,16 % Gastkinder ,37 7,89 % Gesamt , % Der Schulverband Ebermannstadt hat zum Stand einen Schuldenstand von ,47. Der Schuldendienst 2016 betrug ,28. Seite 23

24 Übersicht über den Schuldenstand Verwaltungsumlage der Verw. Gem. Ebermannstadt ( ) Der größte Teil des Verwaltungsaufwandes der Stadt Ebermannstadt wird von der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt übernommen. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungs- und Investitionsumlage. Die Umlageverteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Für 2017 beträgt die Umlage pro Einwohner 116,90. Zur Optimierung der Verwaltung wurde ein Orga-Gutachten durchgeführt. Einige Ergebnisse wurden bereits umgesetzt: - Zuordnung des Bauamtes zur VG Ebermannstadt - Räumliche Zusammenführungen von Abteilungen - Zusammenlegung der Bürgerbürokasse und der Hauptkasse im Erdgeschoss - Einstellung eines neuen Kassenverwalters und eines Städteplaners - Änderung der Öffnungszeiten Haushaltsvolumen der VG Ebermannstadt 2017: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamt ,00 Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden Stand : Ebermannstadt Einwohner 85,03 % Unterleinleiter 1.221Einwohner 14,97 % Gesamt Einwohner 100,00 % Seite 24

25 Auf Grund der Einwohnerzahlen trägt die Stadt Ebermannstadt folgenden Anteil an der Verwaltungsumlage: Gesamt Anteil Stadt 2017 Anteil Stadt 2016 Verwaltungsumlage , , ,26 Die Verwaltungsumlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um ca ,00 erhöht, Gründe dafür sind u.a. die Tarifanpassung 2017, Übernahme der Personalund Sachaufwandskosten des Bauamtes für das gesamte Jahr, Anpassung der Rathausmiete und der internen NK-Abrechnungen aufgrund der Übernahme des Bauamtes. Auf Grund der Neuanschaffung eines Servers wird 2017 eine Investitionsumlage erhoben. Der Anteil der Stadt Ebermannstadt beträgt ,87. Der Gemeinde Unterleinleiter wird auf Grund ihres Standortnachteiles eine Gutschrift von 5.000,00 gewährt. Entwicklung der Personalkosten: Personalkosten Seite 25

26 180 Umlage insgesamt pro Einwohner Zuschüsse und sonst. Umlagen der Stadt Ebermannstadt Für 2017 sind im Haushalt der Stadt Ebermannstadt folgende Zuschüsse bzw. Umlagezahlungen eingestellt: - Zuschüsse für die Sanierung der Kita St. Nikolaus (nach Ausarbeitung einer Trägervereinbarung) - Zuschuss für Kath. Kirchenstiftung Wohlmuthshüll für Kirchenaltarraum 1.800,00 - Zuschuss für Naturmaßnahme Wässerwiese des LRA Forchheim - Seniorennachmittag (Sonntag nach der Prunksitzung, bisher Stiftungsaufwand) 1.500,00 - Sachaufwandszuschuss für Familienstützpunkt 3.000,00 - Umlage für ILE Fränkische Schweiz e. V., pro Einwohner 1, Zinsausgaben ( /8070) Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2017 etwa ,00 Zinsen für Darlehen und Kassenkredite(als Mittel zur Kassenverstärkung) leisten. Der Schuldenstand zum ,26. Auf Grund der gewährten Stabilisierungshilfe 2015 in Höhe von ,00 und einer Tilgung von ,62 konnte im Jahr 2016 der Kassenkredit abgelöst werden. Seite 26

27 Entwicklung Zins und Tilgung Tilgung Zinsen 3. Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sind die vermögenswirksamen Ausgaben gem. 1 KommHV veranschlagt. Nachfolgend werden die Einnahmen und Ausgaben kurz dargestellt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2017 Haushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt , , Rücklage, Rückflüsse von Darlehen, , ,00 Beiträge, Veräußerungen 36,37 Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2017 Ansatz Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 91 Rücklagenzuführung , ,00 92 Gewährung von Darlehen 0,00 0, Vermögenserwerb, Baumaßnahmen , , Tilgung, Zuweisungen u. Zuschüsse , ,00 99 Deckung Sollfehlbetrag ,00 Gesamtausgaben , , Zuführung zum Vermögenshaushalt ( ) Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen (Überschuss des Verwaltungshaushaltes) sind nach den Bestimmungen Seite 27

28 des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) soll die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag (die sogenannte freie Finanzspanne ) kann für Investitionen verwenden werden. Die im Haushalt ausgewiesene Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf ,00 ; darin enthalten ist die gesetzlich geforderte Mindestzuführung von ,00 für die ordentliche Tilgungsleistungen. Weitere Tilgungsleistungen bestehen nicht, da kein Kassenkredit mehr vorliegt und auch kein Sollfehlbetrag ausgeglichen werden muss. Die Zuführungsrate hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Erläuterung: Balken = Zuführung zum Vermögenshaushalt Linie = Mindestzuführung 3.2. Investitionspauschale ( ) Die Investitionspauschale ist eine Zuwendung im Rahmen des Finanzausgleiches. Der Basiswert wurde 2015 auf ,00 erhöht. Für Gemeinden, deren Steuerkraftzahlen unter den Landesdurchschnitt liegen, wird ein prozentualer Aufschlag gewährt. Für die Stadt Ebermannstadt beträgt dieser Aufschlag 15 % (innerhalb der Staffelung % des Landesdurchschnittes). Es wird daher eine Investitionspauschale von ,00 gewährt. Andere Unterscheidungskriterien, wie z. B. Einwohnerzahlen liegen nicht vor. Ansatz 2017: ,00 Seite 28

29 3.3. Kassenkredite ( ) Die Kassenkredite dienen als Mittel zur Kassenverstärkung. Mit der Restzahlung von ,62 im Jahr 2016 wurde der bestehende Kassenkredit, der als Darlehensersatz im Haushalt der Stadt Ebermannstadt eingesetzt wurde, in voller Höhe abgelöst. Aktuell werden Kassenkredite nur noch zur Kassenverstärkung verwendet Ausbaubeitragssatzung In der Stadtratssitzung vom wurde die Ausbaubeitragssatzung nach der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages erlassen. Dabei ist ein Rückgriff von 20 Jahren vorzunehmen. Dies bedeutet, dass alle Baumaßnahmen, die in den letzten 20 Jahren fertiggestellt wurden, geprüft wurden, ob die Tatbestände einer Abrechnung nach der Ausbaubeitragssatzung gegeben sind. Zur Prüfung dieser Maßnahmen und zur Abrechnung wurden 2 externe Büros beauftragt. Dabei wurde vereinbart, dass die abrechenbaren Maßnahmen im Stadtgebiet Ebermannstadt 2016 und in den Stadtteilen 2017 abgerechnet werden. Folgende Straßenmaßnahmen wurden 2016 abgerechnet: Basteibräugasse Franz-Dörrzapf-Str. Hauptstr. und Marktplatz Bahnhofstr. Kirchenplatz Bahnhofsstr. mit Ladestr. Mittelschulweg Koppenburgstr. Milchhofstr. Aktuelle Einnahmen: ,31 Ausgaben für externe Büros (HHSt ): ,28 Folgende Straßenmaßnahmen werden 2017 abgerechnet: Moggast, Moggaster Hauptstr. (Gehweg) Moggast, Stephanusstr. Wolkenstein Windischgaillenreuth Eschlipp Rüssenbach, Tiefer Graben Rüssenbach, Rüssenbacher Hauptstr. geplante Einnahmen: Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind: Seite 29

30 - Zuwendungen vom Freistaat Bayern für Revitalisierung ehem. Schreinerei (KIP-Antrag), Digitalfunk, Sportzentrum, LF 10 FFW Niedermirsberg - Beiträge für den allgemeinen Kanalbau - Tilgungsraten für ausgegebene Darlehen Junge Familien - Entnahme Rücklage (siehe Anlage) 3.6. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Siehe auch Investitionsprogramm (Anlage Haushaltsplan) Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung Allgemeiner Ansatz für Arbeitsgeräte, Zimmerausstattungen, VG-Umlage und Beiträge des Rathauses Im Einzelplan 0 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Zimmerausstattung 5.000,00 VG-Investitionsumlage ,00 ABS-Beitrag Rathaus f. Franz-Dörrzapf ,00 Str. und Bahnhofstr. Gesamt Einzelplan , Einzelplan 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Im Einzelplan 1 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Kleiderkammer Zimmerausstattung 2.100,00 Kleiderkammer Erstausstattung 7.100,00 Ergänzung Digitalfunk (in Absprache mit dem 5.000,00 federführenden Kdt.) FW-Haus Ebermannstadt neue Tore ,00 FW-Haus Moggast ABS-Beitrag 8.000,00 FW-Haus Neuses-Poxstall, Temperierung und 9.000,00 Lüftung, Pflasterung Vorplatz Löschwasserbehälter Neuses-Poxstall ,00 LF 10 FFW Niedermirsberg ,00 FW-Haus Niedermirsberg, neue Heizung ,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 2 - Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt (s. Punkt 2.27.) Im Einzelplan 2 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Investitionsumlage Schulverband ,00 Gesamt Einzelplan ,00 Seite 30

31 3.6.4 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Im Einzelplan 3 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Anschaffung von 100 Büchern Dr. Franze, Herausgeber 1.600,00 FSV Schriefer-Scheune, Konzepterstellung 5.000,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 4 - Soziale Sicherung Im Einzelplan 4 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Kita St. Marien Fertigstellung Spielplatz + weitere ,00 Planung Kita St. Marien 3 Einbauküchen für Gruppenzimmer 6.000,00 Spielplätze Ebermannstadt Erneuerungen ,00 Kinderkrippe Hasenberg ABS-Beitrag 1.600,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 5 - Gesundheit, Sport und Erholung Im Einzelplan 5 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: TSV Ebermannstadt Zuschuss Spindelmäher 7.500,00 Sportzentrum Zuschuss Flutlichtanlage 6.000,00 Stadthalle neue Videoanlage ,00 Markt- u. Bahnhofsplatz neue Pflanztröge 5.000,00 Bauhof Anhänger und Balkenmäher ,00 Grünbereich 3 Hundetoiletten 2.000,00 Eingrünung Baugebiet Altweiher ,00 Stadtpark Sitzgruppe 4.000,00 Brunnen Marktplatz neue Pumpe 3.000,00 Naturparkmaßnahme Sanierung Treppen bei Trimm ,00 Dich-Pfad, Stationsweg u. Wolkenstein Gesamt Einzelplan , Einzelplan 6 - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Im Einzelplan 6 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Flächennutzungsplanänderung, Beratung Städtebaulicher ,00 Verträge Bauleitplanung ,00 ISEK-Maßnahmen im Rahmen des Jahresantrages ,00 Schulstraße Planungskosten ,00 Seite 31

32 Hauptstr. Planungskosten Sanierung Fahrbahn ,00 3 Anträge im Rahmen der Gestaltungssatzung ,00 Sanierung Seitenbereich B470 Planungskosten ,00 Ehem. Gasth. Zum Bayerischen Konzeptstudie ,00 Anschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräte u ,00 thermoplastische Verkehrszeichen Niedermirsberg, Angerstr. Planungskosten ,00 Niedermirsberg, Kalkgasse Ausbau im Rahmen der ,00 Flurbereinigung GVStr. Eschlipp FO41- Kostenanteil Stadt Ebermannstadt ,00 Wohlmuthshüller Str. Planungskosten Straßenbau im ,00 Rahmen der Kanalarbeiten Gasseldorf, Erzleite Planung Fahrbahnverbreiterung ,00 Feuersteinstr. Querungshilfe im Bereich Hasenbergzentrum ,00 Barrierefreiheit - allgem. Ansatz ,00 Brücke Sägmühlsteg Planung f. Neubau ,00 Brücke Pioniersteg Planung für Neubau ,00 Bauhof Erneuerung Zeiterfassung ,00 Bauhof Anschaffung Pritschenwagen ,00 Bauhof Absauganlage 5.000,00 Parkplätze Ladestationen f. Elektrofahrzeuge ,00 Gesamt Einzelplan ,00 Hinweis: Für die anstehenden Brückensanierungen im Breitenbach sind für 2017 keine Mittel eingestellt, da noch Haushaltsreste in Höhe ,05 bestehen. Diese Mittel sind für 2017 nach Auskunft des Bauamtes ausreichend Einzelplan 7 - Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Im Einzelplan 7 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Abwassereinrichtung Sanierung Druckleitung Rüssenbach ,00 Ebermannstadt, Einbau einer Molchschleuse Abwassereinrichtung Altstadt Sanierung Flutgraben Unteres ,00 Scheunenviertel Kanalbau Eschlipp Rechtsstreit ,00 Druckleitung Buckenreuth Wohlmutshüll Restkosten ,00 Abwassereinrichtung Wohlmuthshüll Planungskosten ,00 Abwassereinrichtung Buckenreuth Planungskosten 5.000,00 e Kläranlage Ebermannstadt Sandwäscher Restkosten ,00 Kläranlage Ebermannstadt Schlammbehandlung, 5.000,00 Gasverwertung und Erneuerung Rechen Planungskosten Friedhof Ebermannstadt neue Sitzmöglichkeiten 5.000,00 Friedhof, 5 neue Trägermäntel mit Mützen 2.000,00 Friedhof Ebermannstadt, Anlegung Urnenwiese ,00 Friedhof Niedermirsberg, Anlegung Urnenwiese ,00 Friedhof Wohlmuthshüll, Sanierung Pflasterwege ,00 Friedwald - Wegebaumaßnahmen 9.000,00 Bürgerhaus ABS-Beitrag Bahnhofstr ,00 Bürgerhaus Umbaumaßnahme Planungskosten 1.000,00 Seite 32

33 Ehem. Schreinerei Revitalisierung im Rahmen vom KIP ,00 Planungskosten Hasenbergzentrum Planungskosten im Rahmen von KIP ,00 Hasenbergzentrum Brandschutzmaßnahmen ,00 Gemeindehaus Eschlipp Überdachung 2.000,00 DE Moggast Schlussrechnungen 5.000,00 DE Rüssenbach Planungskosten Hirtengasse 5.000,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 8 - Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Im Einzelplan 8 sind für 2017 folgende Maßnahmen eingeplant: Breitbanderschließung, Restausbau ,00 Forstweg Wachtknockweg u. Zufahrt Friedwald ,00 Bahnhof Ebermannstadt ABS-Beitrag Bahnhofsplatz ,00 Gesamt Einzelplan , Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst Kreditaufnahme Für den Haushalt 2017 ist keine Kreditaufnahme notwendig. Tilgungsleistungen Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2017 ca ,00 an ordentlicher Tilgung leisten. Neben der ordentlichen Tilgung ist auch noch eine Sondertilgung von ,00 angesetzt. Es handelt sich dabei um die gewährte Stabilisierungshilfe 2016, die zur Sondertilgung eines Darlehen in Höhe von ,00 mit Zinsbindung herangezogen wird. Zusätzlich fallen noch folgenden Tilgungsleistungen an: Stadtwerke Ebermannstadt GmbH Gasversorgung Ebermannstadt GmbH Umrüstung Straßenbeleuchtung 2007 Summe: ,00 Restwert 2016: ,00 BHKW-Anlage Hasenbergzentrum 2010 Summe ,00 Restwert 2016: , , ,00 FFW Rüssenbach Sanierung Gerätehaus 2014 Summe 8.000,00 Restwert 2016: 2.650, ,00 Seite 33

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