Do Aktien Global. Ungeprüfter Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016
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- Gerhard Schmitz
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1 Ungeprüfter Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 Ein Investmentfonds gemäß Teil I des geänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
2 Ungeprüfter Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis Management und Verwaltung 2 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. Juni Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni Entwicklung der Anteile im Umlauf 4 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 30. Juni Erläuterungen zum ungeprüften Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni Entwicklung des Fondsvermögens 12 Allgemeine Informationen für den Anleger 12 Zeichnungen können nur auf Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospektes (nebst Anhängen) und der Wesentlichen Informationen für den Anleger sowie mit dem zuletzt erschienenen Jahresbericht und, wenn der Stichtag des letzteren länger als acht Monate zurückliegt, zusätzlich mit dem jeweils aktuellen Halbjahresbericht erfolgen. Copyright: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA (2016). All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted, on any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior written permission of VP Fund Solutions (Luxembourg) SA. Production: KNEIP ( 1
3 Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft: Christoph Mauchle Präsident des Verwaltungsrates Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank AG, Vaduz Romain Moebus Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank (Luxembourg) SA, Luxemburg Portfoliomanager: Do Investment AG Montgelasstraße 14 D München Abschlussprüfer des Fonds: KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg Rechtsberater der Verwaltungsgesellschaft: Elvinger, Hoss & Prussen 2, Place Winston Churchill L-1340 Luxemburg seit dem 1. April 2016: Jean-Paul Gennari Verwaltungsratsmitglied VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, Luxemburg Eduard von Kymmel Verwaltungsratsmitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, Luxemburg Geschäftsleiter der Verwaltungsgesellschaft: Eduard von Kymmel Ralf Funk Anne Guidi (seit dem 1. April 2016) Depotbank und Hauptzahlstelle: VP Bank (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Register- und Transferstelle: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg 2
4 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. Juni 2016 Erläuterung AKTIVA Wertpapiervermögen Anschaffungskosten Bankguthaben bei Depotbank Nicht realisierter Gewinn aus Futures Zinsforderungen Sonstige Forderungen SUMME AKTIVA (8) PASSIVA Variation Margin Sonstige Passiva SUMME PASSIVA (5) Fondsvermögen EUR , , , , , , , , , , ,83 Nettoinventarwert pro Anteil 1.381,69 Anteile im Umlauf ,66 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 Erläuterung Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraums EUR ,33 Mittelzuflüsse aus der Ausgabe von Anteilen ,66 Mittelrückflüsse aus der Rücknahme von Anteilen ,37 Ergebnis des Berichtszeitraums ,79 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS ,83 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des ungeprüften Halbjahresberichtes. 3
5 Entwicklung der Anteile im Umlauf Anzahl der Anteile zu Beginn des Berichtszeitraums Anzahl der ausgegebenen Anteile Anzahl der zurückgenommenen Anteile Anzahl der Anteile am Ende des Berichtszeitraums ,00 967, , ,66 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 Erläuterung EUR ERTRÄGE Dividenden 9.203,12 Zinsen aus Wertpapieren ,62 Erträge aus Investmentanteilen 8.494,51 Bestandsprovision ,83 ERTRÄGE INSGESAMT ,08 AUFWENDUNGEN Zinsen auf Bankverbindlichkeiten -957,52 Verwaltungsvergütung (3) ,98 Portfolio Management Fee (3) ,11 Depotbankvergütung (3) ,69 Lagerstellengebühren -380,00 Risikomanagementvergütung (3) ,00 Taxe d'abonnement (4) ,14 Sonstige Aufwendungen (6) ,48 AUFWENDUNGEN INSGESAMT ,92 Ordentliches Ergebnis ,84 Realisierte Gewinne / Verluste ,91 Nettoergebnis ,07 Veränderung der nicht realisierten Gewinne / Verluste ,86 Ergebnis des Berichtszeitraums ,79 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des ungeprüften Halbjahresberichtes. 4
6 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 30. Juni 2016 Wertpapierbezeichnung Anzahl / Nominal Whg Einstandswert in EUR Kurswert in %-Anteil EUR am Fondsvermögen WERTPAPIERE Börsengehandelte Wertpapiere Zertifikate Jersey ETFS Gold EUR , ,00 3,0 Summe Jersey , ,00 3,0 Summe Zertifikate , ,00 3,0 Summe Börsengehandelte Wertpapiere An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Aktien , ,00 3,0 Deutschland Scherzer & Co AG EUR , ,00 3,5 Summe Deutschland , ,00 3,5 Summe Aktien , ,00 3,5 Verzinsliche Wertpapiere Vereinigte Staaten von Amerika United States Treasury Note/Bond 0,375% 31/10/ USD , ,79 12,9 Summe Vereinigte Staaten von Amerika , ,79 12,9 Summe Verzinsliche Wertpapiere , ,79 12,9 Zertifikate Deutschland DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 23/06/ EUR , ,00 1,0 Societe Generale Effekten GmbH 26/05/ EUR , ,00 1,0 Summe Deutschland , ,00 2,0 Summe Zertifikate , ,00 2,0 Summe An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile , ,79 18,4 Deutschland DWS Top Dividende (*1,45%,**2,00%) EUR , ,00 3,7 UniGlobal (*0,70%,**0,00%) EUR , ,20 3,6 Summe Deutschland , ,20 7,3 5
7 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 30. Juni 2016 Wertpapierbezeichnung Anzahl / Nominal Whg Einstandswert in EUR Kurswert in %-Anteil EUR am Fondsvermögen Frankreich Comgest Monde (*1,00%,**0,00%) EUR , ,80 3,7 Summe Frankreich , ,80 3,7 Großherzogtum Luxemburg AB SICAV I - Global Core Equity Portfolio (*0,65%,**0,00%) EUR , ,25 3,7 Allianz Global Investors Fund - Allianz Best Styles Global EUR , ,40 3,6 Equity (*0,70%,**0,00%) Assenagon Alpha Volatility (*0,80%,**0,00%) EUR , ,20 5,2 DB Platinum - CROCI World (*1,40%,**5,00%) EUR , ,00 3,6 FPM Funds - Stockpicker Germany All Cap 92 EUR , ,28 2,0 (*0,70%,**0,00%) JPMorgan Funds - Emerging Markets Small Cap EUR , ,00 3,6 (*0,85%,**0,00%) JPMorgan Funds - Europe Equity Absolute Alpha Fund EUR , ,00 2,8 (*1,50%,**5,00%) LOYS - Global L/S (*0,75%,**0,00%) EUR , ,20 5,2 Pictet - Global Megatrend Selection (*0,80%,**k.A.) EUR , ,38 3,4 Tweedy Browne Value Funds - Tweedy Browne EUR , ,97 3,5 International Value Fund Euro (*1,25%,**0,00%) AB SICAV I - Select Absolute Alpha Portfolio USD , ,41 4,1 (*1,00%,**1,50%) BlackRock Strategic Funds - BlackRock Global Event USD , ,15 2,4 Driven Fund (*1,00%,**5,00%) ComStage ETF NYSE Arca Gold BUGS UCITS ETF USD , ,00 2,4 (*0,65%,**1,01%) Morgan Stanley Investment Funds - Global Brands Fund USD , ,88 3,7 (*0,75%,**3,00%) Summe Großherzogtum Luxemburg , ,12 49,3 Irland InRIS UCITS PLC - R Parus Fund (*1,80%,**5,00%) EUR , ,10 2,3 Pensato Capital Fund PLC - Pensato Europa Absolute EUR , ,47 2,8 Return Fund (*1,75%,**k.A.) Dimensional Funds II PLC - Global Core Equity Fund USD , ,17 3,7 (*0,30%,**0,00%) Dodge & Cox Worldwide Funds plc - U.S. Stock Fund USD , ,48 3,1 (*0,60%,**0,00%) GaveKal Asian Opportunities UCITS Fund (*1,50%,**0,00%) USD , ,35 2,2 Summe Irland , ,57 14,1 Summe Gruppenfremde Investmentanteile , ,69 74,4 Summe Investmentanteile , ,69 74,4 SUMME WERTPAPIERE , ,48 95,8 6
8 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 30. Juni 2016 Wertpapierbezeichnung Anzahl / Nominal Whg Einstandswert in EUR Kurswert in %-Anteil EUR am Fondsvermögen DERIVATE Aktienindex-Derivate Aktienindex-Terminkontrakte Deutschland EURO STOXX 50 IND.FUT. 09/16 22 EUR 88, ,00 0,1 Summe Deutschland 88, ,00 0,1 Summe Aktienindex-Terminkontrakte 88, ,00 0,1 Summe Aktienindex-Derivate 88, ,00 0,1 SUMME DERIVATE 88, ,00 0,1 SUMME WERTPAPIERBESTAND , ,48 95,8 (* Verwaltungsvergütung, ** Ausgabeaufschlag) Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Aufstellung der Veränderungen des Wertpapierbestandes für den Berichtszeitraum ist kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei allen Zahlstellen erhältlich. 7
9 Erläuterungen zum ungeprüften Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni Allgemeines Der Fonds (der Fonds ) ist ein Investmentfonds nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds commun de placement, einem Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Der Fonds wurde am 22. Oktober 2007 gemäß Teil II des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen gegründet. Mit Wirkung zum 16. August 2013 wurde der Fonds in einen Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 folgend der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ( Richtlinie 2009/65/EG ) geändert. Das Rechnungsjahr des Fonds beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres. 2. Rechnungslegungsgrundsätze Das Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: a) Die in dem Fonds enthaltenen offenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und sonstigen ausstehenden Forderungen, vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen Nennbetrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten. c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses an der Börse, welche normalerweise der Hauptmarkt dieses Wertpapiers ist, ermittelt. Wenn ein Wertpapier oder sonstiger Vermögenswert an mehreren Börsen notiert ist, ist der letzte Verkaufskurs an jener Börse bzw. an jenem geregelten Markt maßgebend, welcher der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert ist. d) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einem anderen geregelten Markt (entsprechend der Definition in Artikel 4 des Verwaltungsreglements) gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Preises ermittelt. e) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in (c) oder (d) den tatsächlichen Marktwert der entsprechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grundlage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt. f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien der Verwaltungsgesellschaft auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder organisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen vom Fonds gehandelt werden, berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt wird, nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag von der Verwaltungsgesellschaft in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet. g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden und eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und mehr als 90 Tagen aufweisen, entspricht dem jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen werden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wird, ermittelt. h) Zinsswaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet. i) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem der Verwaltungsgesellschaft auszustellenden Verfahren zu bestimmen ist. 8
10 2. Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung) Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds ausgedrückt sind, wird in diese Währung zu den zuletzt bei einer Großbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem von der Verwaltungsgesellschaft aufgestellten Verfahren bestimmt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn sie dieses im Interesse einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes des Fonds für angebracht hält. Wenn die Verwaltungsgesellschaft der Ansicht ist, dass der ermittelte Anteilwert an einem bestimmten Bewertungstag den tatsächlichen Wert der Anteile des Fonds nicht wiedergibt, oder wenn es seit der Ermittlung des Anteilwertes beträchtliche Bewegungen an den betreffenden Börsen und/oder Märkten gegeben hat, kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, den Anteilwert noch am selben Tag zu aktualisieren. Unter diesen Umständen werden alle für diesen Bewertungstag eingegangenen Anträge auf Zeichnung und Rücknahme auf der Grundlage des Anteilwertes eingelöst, der unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben aktualisiert worden ist. 3. Kosten 1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine Vergütung für die Verwaltung in Höhe von max. 0,10% p.a., mindestens jedoch EUR ,00 p.a. zu erhalten, die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist. 2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen: eine Vergütung für die Wahrnehmung der Depotbankaufgaben und die Verwahrung des Fondsvermögens in Höhe von max. 0,09% p.a., mindestens jedoch EUR ,00 p.a., die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist; eine Bearbeitungsgebühr für Transaktionen für Rechnung des Fonds; Ersatz der von ihr verauslagten Fremdspesen und darf für außergewöhnliche Dienstleistungen, die bei normalem Geschäftsablauf nicht auftreten, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen; für eventuelle Ausschüttungen eine Provision in Höhe von 0,75% auf den auszuzahlenden Betrag. 3. Der Portfoliomanager ist berechtigt, vom Fonds eine Vergütung in Höhe von max. 1,00% zu erhalten, die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist. Mögliche Provisionen auf die von Vertriebspartnern im Bestand gehaltenen Anteile am Fonds werden aus der Portfoliomanagementvergütung gezahlt. 4. Dem Fonds können die Kosten für die Durchführung eines Risikomanagementverfahrens entsprechend den gesetzlichen Anforderungen belastet werden. 5. Des Weiteren kann dem Fondsvermögen ein angemessener Anteil für Werbung, Marketingunterstützung, Umsetzung der Marketingstrategie sowie sonstige Marketingmaßnahmen und solche, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen, belastet werden. 6. Daneben können dem Fondsvermögen die weiteren Kosten gemäß Verkaufsprospekt sowie gemäß Artikel 14 des Verwaltungsreglements belastet werden. 7. Provisionsvereinbarungen in Form von so genannten Soft Commissions und Hard Commissions werden normalerweise nicht eingegangen. Sofern solche Vereinbarungen jedoch eingegangen werden sollten, werden sie ausschließlich zugunsten des Fonds erfolgen. 8. Die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögenswerten verbundenen Kosten (Spesen für Transaktionen in Wertpapieren sowie sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Fonds) werden in den Einstandspreis eingerechnet bzw. beim Verkaufserlös abgezogen. Die in diesem Artikel genannten Kosten verstehen sich zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9
11 4. Steuern Besteuerung des Fonds Der Fonds wird in Luxemburg nicht auf Einkünfte oder Kapitalerträge besteuert. Der Fonds unterliegt in Luxemburg einer Zeichnungssteuer (taxe d abonnement) in Höhe von 0,05% p.a. auf Basis des Nettoinventarwerts zum Ende eines Quartals, die vierteljährlich berechnet und gezahlt wird. Eine reduzierte Zeichnungssteuer (taxe d abonnement) von 0,01% p.a. ist anwendbar auf luxemburgische OGAs, deren ausschließlicher Zweck die gemeinsame Anlage in Geldmarktinstrumente und Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist, sowie auf einzelne Teilfonds von OGAs in Form eines Umbrellafonds gemäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 sowie für einzelne Klassen, die innerhalb eines OGA oder innerhalb eines Teilfonds eines OGA in Form eines Umbrellafonds, vorausgesetzt, dass die Wertpapiere einem oder mehreren institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Von der Zeichnungssteuer (taxe d abonnement) befreit sind (i) Anlagen in einen luxemburgischen OGA, der seinerseits der Zeichnungssteuer (taxe d abonnement) unterliegt, (ii) OGA, deren Teilfonds oder Anteilsklassen für betriebliche Altersversorgungssysteme reserviert sind, (iii) Geldmarkt-OGAs und (iv) OGAW und OGAs, die Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterliegen und als Exchange Traded Funds qualifizieren und (iv) OGA sowie einzelne Teilfonds von Umbrella-OGAs, sofern die Anlage hierin institutionellen Anlegern vorbehalten ist, deren einziger Zweck die gemeinsame Anlage in Geldmarktinstrumente und in Depots bei Kreditinstituten ist, deren gewichtete verbleibende Portfoliorestlaufzeit 90 Tage nicht überschreitet und die das höchste von einer anerkannten Ratingagentur vergebene Rating erhalten haben. Quellensteuer Vom Fonds erhaltene Zins- und Dividendeneinkünfte können einer nichterstattungsfähigen Quellensteuer in den Herkunftsstaaten der Einkünfte unterliegen. Der Fonds kann auch Steuern auf realisierte oder nicht realisierte Kapitalzuwächse/Wertsteigerungen im Belegenheitsstaat der Vermögensanlagen unterliegen. Einkünfte oder Kapitalerträge, die vom Fonds an die Anleger gezahlt werden, unabhängig von deren Ansässigkeit, unterliegen keiner Quellenbesteuerung in Luxemburg. Besteuerung der Anteilinhaber Fondsanleger unterliegen mit ihren Einkünften und Kapitalerträgen der Besteuerung gemäß den in ihrem Ansässigkeitsstaat geltenden Gesetzen. Gemäß der gegenwärtigen Gesetzgebung unterliegen Anleger keiner Kapital, Einkommens- oder Quellensteuer in Luxemburg, außer (i) für jene, die in Luxemburg ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben oder (ii) in Luxemburg nicht ansässige, die nicht durch ein Steuerabkommen geschützt sind, die über den Fonds mehr als 10,00% an einer luxemburgischen Gesellschaft halten und ihre Anteile am Fonds weniger als sechs (6) Monate nach der Zeichnung der Fondsanteile zurückgegeben haben. Der Fonds vereinnahmt die Einkünfte, die von den Vermögensanlagen seines Portfolios erzielt wurden, gegebenenfalls nach Abzug von Quellensteuer in den betreffenden Ländern. Da der Fonds keine Rechtspersönlichkeit besitzt, hängt die Berechtigung zu einer Erstattung bzw. Anrechnung der geltenden Quellensteuern vom Status der Anleger ab. Falls ein Anleger in seinem Ansässigkeitsstaat steuerbefreit ist oder für eine Befreiungsberechtigung unter einem Doppelbesteuerungsabkommen qualifiziert, das zwischen seinem Ansässigkeitsstaat und dem Staat, wo sich das Wertpapier befindet, abgeschlossen ist, kann es möglich sein, eine volle oder teilweise Erstattung seines proportionalen Anteils der vom Fonds erlittenen Quellensteuer zu erhalten. Europäische Zinsrichtlinie Der Rat der Europäischen Union (der EU ) hat am 3. Juni 2003 die Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen angenommen (die Zinsrichtlinie ). Unter der Zinsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten (die Mitgliedstaaten ) verpflichtet, den Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten Informationen über die Zahlung von Zinsen oder ähnlichen Erträgen (im Sinne der Zinsrichtlinie) mitzuteilen, die von einer Zahlstelle (im Sinne der Zinsrichtlinie) an einen natürlichen wirtschaftlichen Eigentümer, oder an bestimmte ansässige Einrichtungen, der/die in dem anderen Mitgliedstaat ansässig ist/sind, gezahlt werden. 10
12 4. Steuern (Fortsetzung) Unter dem am 25. November 2014 angepassten luxemburgischen Gesetz vom 21. Juni 2005 (das 2005 Gesetz ), das die Zinsrichtlinie umsetzt und mehreren zwischen Luxemburg und bestimmten abhängigen oder assoziierten Territorien der EU ( Territorien ) abgeschlossenen Verträgen, ist eine in Luxemburg niedergelassene Zahlstelle verpflichtet, den luxemburgischen Steuerbehörden die Zahlung von Zinsen oder ähnlichen Erträgen, die von ihr an (oder unter bestimmten Umständen zugunsten von) Individuen oder bestimmte Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat oder Territorium ansässig oder niedergelassen sind, und bestimmte Einzelheiten über den wirtschaftlichen Eigentümer mitzuteilen. Solche Einzelheiten teilen die luxemburgischen Steuerbehörden den zuständigen ausländischen Steuerbehörden im Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers (im Sinne der Zinsrichtlinie) mit. Gemäß derzeitiger Gesetzgebung fallen vom Fonds gezahlte Ausschüttungen in den Anwendungsbereich der Zinsrichtlinie, wenn der Fonds 15,00% oder mehr seiner Vermögenswerte in Forderungen (im Sinne der Zinsrichtlinie) investiert. Die Zahlung von Einkünften aus dem Verkauf, der Rückgabe oder Einlösung von Fondsanteilen unterfällt dem Anwendungsbereich des 2005 Gesetzes, wenn der Fonds direkt oder indirekt 25,00% oder mehr seiner Vermögenswerte in Forderungen im Sinne des 2005 Gesetzes investiert. Am 24. März 2014 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/48/EU zur Änderung der Zinsrichtlinie (die Änderungsrichtlinie ) angenommen, die den Anwendungsbereich der Zinsrichtlinie erweitert. Anleger sollten ihre Berater im Hinblick auf die möglichen steuerlichen und anderen Konsequenzen bezüglich der Umsetzung der Änderungsrichtlinie hinzuziehen. Zusätzlich hat die OECD von den G8/G20 Ländern das Mandat erhalten, einen gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard ( CRS ) zu entwickeln zwecks Erreichung eines zukünftig umfassenden und multilateralen automatischen Informationsaustauschs ( AEOI ) auf globaler Basis. Der CRS wird erfordern, dass luxemburgische Finanzinstitute die Halter von meldepflichtigen Konten identifizieren und ermitteln, falls diese in Ländern steuerlich ansässig sind, mit denen Luxemburg eine Steuerinformationsaustauschvereinbarung hat. Die luxemburgischen Finanzinstitute werden die Finanzkonteninformation den luxemburgischen Steuerbehörden mitteilen, die diese dann automatisch auf jährlicher Basis an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Fondsanleger können daher auf Basis anwendbarer Regelungen an luxemburgische oder andere zuständige Steuerbehörden mitgeteilt werden. Die Richtlinie 2014/107/EU des Rates, die die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung abändert ( EURO-CRS Richtlinie ), wurde am 9. Dezember 2014 angenommen, um den CRS unter den Mitgliedstaaten umzusetzen. Unter der Euro-CRS Richtlinie muss die erste AEOI innerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten für die Daten des Kalenderjahres 2016 bis zum 30. September 2017 angewandt werden. Zusätzlich hat Luxemburg die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörde über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der OECD unterzeichnet ( Multilaterale Vereinbarung ). Unter dieser Multilateralen Vereinbarung wird Luxemburg automatisch die Finanzkonteninformation mit anderen teilnehmenden Staaten zum 1. Januar 2016 austauschen. Diese Multilaterale Vereinbarung ist, zusammen mit der Euro-CRS Richtlinie, die den CRS einführt, durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 betreffend den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Luxemburger Recht umgesetzt worden (das Gesetz ). Unter dem Gesetz ist der erste Informationsaustausch für die Daten des Jahres 2016 bis zum 30. September 2017 durchzuführen. Der Fonds müsste sich zum 1. Januar 2017 verpflichten, zusätzliche Due Diligence Prozesse für die Anleger durchzuführen und ihre Identität und steuerliche Ansässigkeit (einschließlich bestimmter Entitäten und ihrer Kontrollpersonen), Kontoeinzelheiten, mitteilende Entität, Kontostand und -wert, Einkünfte aus Rückgabe oder Veräußerung an die lokalen Steuerbehörden, in dem Ansässigkeitsland des ausländischen Anlegers, für den die Multilaterale Vereinbarung Anwendung findet, mitzuteilen. 5. Sonstige Passiva Der Posten Sonstige Passiva enthält die noch nicht gezahlten Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die taxe d abonnement, die Depotbankvergütung, die Prüfungskosten, die Verwaltungsvergütung, die Risikomanagementvergütung sowie die Portfolio Management Fee. 11
13 6. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten u.a. die Prüfungskosten, die Veröffentlichungskosten sowie die Gebühren der Aufsichtsbehörden. 7. Umrechnungskurs Für die Umrechnung sämtlicher in Währung lautender Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauten, wurde der nachfolgende Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angewandt: US-Dollar (USD) 1 = 0,90013 EUR 8. Bankguthaben/-verbindlichkeiten Die Bankguthaben/-verbindlichkeiten bei der Depotbank teilten sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf: Bankguthaben/-verbindlichkeiten in Währung Währung Gegenwert in Euro ,92 EUR , ,68 USD ,84 Summe ,08 9. Terminkontrakte Die Transaktionskosten der Futures werden als Einstandswert ausgewiesen. Zum 30. Juni 2016 bestand folgende offene Position aus Termingeschäften: Anzahl der Bezeichnung Währung Verpflichtungen %-Anteil Kontrakte am Fondsvermögen Kauf 22 EURO STOXX 50 IND.FUT. 09/16 EUR ,33 1,08 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen Nettoinventarwert pro Anteil 31. Dezember 2013 EUR ,10 EUR 1.178, Dezember 2014 EUR ,32 EUR 1.297, Dezember 2015 EUR ,33 EUR 1.394, Juni 2016 EUR ,83 EUR 1.381,69 Allgemeine Informationen für den Anleger Weitere Informationen Dieser Bericht ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Anteilen des Fonds. Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt auf der Basis des zur Zeit gültigen Verkaufsprospektes und Verwaltungsreglements, ergänzt durch den jeweiligen letzten Jahresbericht und zusätzlich durch den jeweiligen ungeprüften Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt. Folgende Dokumente können am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei allen Zahlstellen währen der normalen Bürozeiten eingesehen bzw. kostenlos angefordert werden: - Verkaufsprospekt (einschließlich Verwaltungs- und Sonderreglement); - KIID; - Satzung der Verwaltungsgesellschaft; - Im Zusammenhang mit dem Fonds abgeschlossene Verträge (Depotbank- und Hauptzahlstellenvertrag sowie dessen Zusatzvereinbarung, Portfoliomanagementvertrag); und - Jahresberichte, Halbjahresberichte und evtl. Zwischenberichte des Fonds. 12
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