Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Gemeinderäte

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1 Schellenberg, Juni 2014 Gemeinderat Schellenberg Protokollauszug Nr. 7 vom 4. Juni 2014 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Gemeinderäte Entschuldigt: Mario Wohlwend, Gemeinderat Als Gast von Trakt. 1 bis Trakt. 13: Protokoll: Martin Kaiser, Leiter Baubüro Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Zonenplanänderung Kochenacker Stellungnahme ABI - Entscheid über das weitere Vorgehen Vorsteher Norman Wohlwend erläutert dem Gemeinderat den Stand der Dinge betreffend das Gesuch der Gemeinde Schellenberg an die Regierung, betr. Zonenplanänderung Kochenacker, vom 22. August Das Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) hat der Gemeinde eine Stellungnahme, datiert vom 20. Mai 2014, geschickt, die aus Sicht der Gemeinde unverständliche Aussagen zum Gesuch der Gemeinde enthält. In dieser Stellungnahme verweist das ABI auf einen negativen VBI- sowie einen negativen VGH-Entscheid zu Einzonierungsanträgen in der Gemeinde Eschen. In diesen Entscheiden wird gerügt, dass die Einzonierungen willkürlich seien, da die Gemeinde Eschen kein Gesamtkonzept vorlegen könne. Diese Entscheide sind jedoch mit der Situation in Schellenberg überhaupt nicht vergleichbar, da in Schellenberg in den letzten sechs Jahren, in enger Zusammenarbeit mit dem damaligen Leiter der Stabstelle für Landesplanung (Hubert Ospelt), intensiv an der Festlegung der Siedlungsränder und an der Schaffung eines Gesamtkonzeptes gearbeitet worden ist. Die Stabstelle für Landesplanung hatte diesem Plan im Rahmen der Erarbeitung grundsätzlich zugestimmt. Mangelhafte Punkte wurden an konkrete Forderungen der Stabstelle für Landesplanung angepasst und in den Gesamtplan eingearbeitet

2 Der in seiner Endfassung verabschiedete Plan wurde bereits an der Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 2012 genehmigt. Auf Grund der laufenden Umstrukturierung bei der Landesverwaltung hat sich die Gemeinde entschlossen, den Plan und den Bericht bei den neu zuständigen Personen beim ABI zur Vorabklärung einzureichen. Am 2.Oktober 2013 fand aufgrund der personellen Neubesetzungen beim ABI eine Besprechung statt und am 22. Januar 2014 folgte eine weitere Besprechung unter Beizug des zuständigen Mitarbeiters vom Ministerium für Infrastruktur der Regierung und Vorsteher Norman Wohlwend. Im Rahmen dieser Besprechung wurde seitens der Gemeinde insbesondere auf die nicht tolerierbare Zweckmässigkeitsauslegung seitens des ABI hingewiesen und die schleppende Behandlung der Vorprüfung moniert. Das ABI begründete die lange Wartezeit mit einem laufenden Verfahren der Gemeinde Planken. Man habe dieses VGH-Urteil abwarten wollen, bevor man einen Entscheid für Schellenberg treffe. Zwischenzeitlich liegen die zwei aktuellen Urteile des VGH (2013/056 und 2013/146) zur Genehmigung des Gemeinderichtplanes von Planken vor, welche im Internet unter nachgelesen werden können. Der VGH hat den angefochtenen Regierungsentscheid bereits zwei Mal zur neuerlichen Beurteilung an die Regierung zurück gewiesen. Das heisst, die zuständigen Stellen hätten nun alle Grundlagen, die sie benötigen. Vorsteher Norman Wohlwend führt zudem aus, dass es für ihn überhaupt nicht mehr nachvollziehbar sei, dass die Gemeinden gegen das Land prozessieren müssen, um zu einem Recht zu kommen, das gemäss Gemeindegesetz ganz klar im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde liegt und die Regierung im Wesentlichen die Rechtmässigkeit der Entscheidung der Gemeinde zu prüfen habe. Eine Zweckmässigkeitsprüfung der Regierung sei seines Erachtens nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich. Er habe keinerlei Verständnis dafür, dass Land und Gemeinden auf diese Art und Weise miteinander umgehen und es anscheinend nicht mehr möglich sei, in konstruktiver Zusammenarbeit, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Abgesehen von den zeitlichen Aufwendungen werde sowohl auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene sehr viel Steuergeld verbraten. Zudem müsste sich die Gemeinde gemäss den Grundsätzen von Treu und Glauben auf Abmachungen und Aussagen von einem Stabstellenleiter des Landes verlassen können. Es könne nicht sein, dass heute einzelne Staatsangestellte die intensive Arbeit von sechs Jahren ignorieren und damit den gesamten Prozess blockieren. Es sind nun zwei bzw. drei Szenarios denkbar: 1. Bei der Regierung einen rechtsmittelfähigen Entscheid für den Fall Kochenacker verlangen und diesen Entscheid mit Beizug eines Anwaltes durch alle Instanzen bekämpfen. Dafür müsste der Gemeinderat bereits jetzt eine Freigabe zum Beizug eines Anwaltes erteilen, denn wenn der Entscheid kommt, muss die Gemeinde innert 14 Tagen eine Beschwerde verfassen und einreichen. 2. Den Fall Kochenacker im Moment "ruhen" lassen und einen Antrag, um Genehmigung des Planes für die Festlegung der Siedlungsränder, an die Regierung stellen. Je nach Entscheid der Regierung müsste auch in diesem Fall unter Beizug eines Anwaltes der Rechtsmittelweg beschritten werden. Wie Vorsteher Norman Wohlwend erläutert, bergen beide Varianten sowohl Chancen als auch Risiken. Es wäre theoretisch auch ein drittes Szenario denkbar, nämlich dass von der Regierung im Fall Kochenacker ein rechtsmittelfähiger Entscheid kommt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, das zu einem Abschluss gebracht werden muss

3 Auch dann müsste die Gemeinde, wie unter 1. ausgeführt, sofort unter Beizug eines Anwaltes reagieren können. In einer ausführlichen und sehr emotional geführten Debatte äussert der Gemeinderat seinen Unmut über das Verhalten und Vorgehen der Landesstellen, welches aus Sicht der Gemeinde schlicht und einfach nicht akzeptabel und unverständlich sei. Abschliessend erteilt der Gemeinderat Vorsteher Norman Wohlwend die Freigabe, dass er falls nötig, sofort einen Anwalt beiziehen kann. Zwischenzeitlich soll bei der Regierung der Antrag für die Genehmigung des Planes für die Festlegung des Siedlungsrandes, so wie er vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 2. Mai 2012 genehmigt worden ist, gestellt werden. Potenzialanalyse Photovoltaikanlagen auf Gemeindeliegenschaften Dem Gemeinderat liegt die Potentialanalyse der Firma Lenum für Photovoltaikanlagen auf Gemeindeliegenschaften vor. Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die Dächer vom Werkhof und vom Gemeindehaus interessant wären, um Photovoltaikanlagen zu installieren. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass als erstes Objekt der Werkhof ins Auge gefasst werden soll. Es sollen die notwendigen detaillierte Abklärungen und ein Kostenvoranschlag erstellt werden, so dass man die Realisierung dieses Projektes für das kommende Jahr planen und budgetieren könne. Gemeindehaus - Aussenstoren beim kleinen Saal - Arbeitsvergabe Die bestehenden Storen beim kleinen Saal sind in einem desolaten Zustand und müssen erneuert werden. Dafür wurde bei der Firma Beerli das Produkt "Fixscreen Senkrechtbeschattung", welches auch für den Wind- und Wetterschutz beim gedeckten Aussenbereich beim Sportgebäude installiert worden ist, eine Offerte eingeholt. Gemäss Offerte vom belaufen sich die Kosten für Lieferung und Montage auf 15' Franken (inkl. MwSt.). Die neuen Storen werden elektrisch angetrieben um können per Funk gesteuert werden. Antrag an den Gemeinderat Arbeitsvergabe für die Lieferung und Montage der Senkrechtbeschattung Typ Fixscreen 100 EVO windfest zum Betrag von 15' Franken (inkl. MwSt.) an die Fa. Beerli Storen GmbH. Arbeitsvergabe für die Erstellung der Elektroinstallationen zum Betrag von 3' Franken an die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt. Genehmigung eines Gesamtkredites von 19'000.- Franken. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag

4 Im Rahmen der Debatte regt ein Mitglied des Gemeinderates an, einmal eine Zustandsanalyse des Gemeindehauses und in diesem Zusammenhang ein Gesamtsanierungskonzept in die Wege zu leiten. Das Haus wurde 1984 eröffnet und er habe das Gefühl, dass in den kommenden Jahren einiges an Sanierungsaufwand auf die Gemeinde zukommen wird. Er erachte das Gemeindehaus als Visitenkarte der Gemeinde und gerade Fenster und Fensterbänke seien zum Teil in einem optisch nicht gerade guten Zustand. Einbau behindertengerechtes Mobiliar - Arbeitsvergabe Anlässlich der Bauendabnahme des Sportgebäudes hat der Liechtensteiner Behindertenverband (LBV) folgende zwei Auflagen in Bezug auf eine behindertengerechte Ausstattung gestellt: 1. in den Umkleidekabinen ist jeweils eine Sitzfläche mit dazugehörenden Haltebügeln einzubauen 2. jeweils eine Dusche ist mit behindertengerechter Ausstattung einzurichten Für die Ausführung dieser Arbeiten wurden Offerten eingeholt, die dem Gemeinderat vorliegen. Antrag an den Gemeinderat Entscheid zur Umsetzung der vom Liechtensteiner Behindertenverband geforderten Massnahmen und Genehmigung eines Kredites von 14'000.- Franken. Arbeitsvergabe für die Montage von zwei Sitzflächen zum Betrag von 1' Franken (inkl. MwSt.) an die Schreinerei Othmar Oehri AG, Gamprin. Arbeitsvergabe für die Montage der Ausstattungen im sanitären Bereich zum Betrag von 11' Franken an die Fa. Büchel Haustechnik Est., Schellenberg/Bendern. Im Rahmen der Debatte äussern einzelne Mitglieder des Gemeinderates ihr Unverständnis darüber, dass der Architekt das behindertengerechte Mobiliar nicht von vornherein eingeplant hat. Man müsse schon davon ausgehen können, dass heutzutage klar sei, wie öffentliche Gebäude behindertengerecht ausgestattet werden müssen. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag. Primarschule - Ersatz der Verglasung bei der Bibliothek Der für die Gemeinde Schellenberg zuständige Brandschutzbeauftragte stellte bei der Brandschutzkontrolle in der Primarschule fest, dass die Verglasung zwischen der Bibliothek und dem Gang nicht den Normen und Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entspricht. Diese Erkenntnis wurde protokolliert und der Gemeinde schriftlich mitgeteilt. Art. 2 der VKF-Norm "Geltungsbereich" lautet: 2.1. Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen sowie für solche Fahrnisbauten sinngemäss

5 2.2. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn: a) wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden b) die Gefahr für Personen besonders gross ist Gemäss Art. 2. des Brandschutzgesetzes obliegt den Gemeinden und ihren Organen der Vollzug der Brandschutzvorschriften. Als Organe gelten der Gemeinderat, die Brandschutzkommission, das Kontrollorgan, die Kaminfeger und die Feuerwehr. Im Fall der Verglasung in der Schule hat der Gemeinderat basierend auf Punkt 2.2.b einen Entscheid zu fällen. Gemäss Rücksprache mit dem Amt für Bau und Infrastruktur gilt es abzuwägen, wie hoch die Gefahr im Falle eines Brandes, ausgehend von der Bibliothek, sein könnte. Bei einem Ersatz der Verglasung ist mit Kosten von ca. 50'000.- Franken zu rechnen. Antrag Im Moment sind im Bereich der Bibliothek keine baulichen Veränderungen vorgesehen und damit kommt der Gemeinde ein gewisser Ermessensspielraum zu, die Investition zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer baulichen Anpassung zu tätigen. Somit geht es noch um die Beurteilung, ob die Gefahr für Personen besonders gross ist. Im Rahmen der Debatte gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass frühestens bei einer baulichen Massnahme in diesem Bereich der Schule die Massnahme umgesetzt werden sollte. Bis dahin soll abgeklärt werden, ob die Installation von Rauchmeldern in der Bibliothek Sinn machen könnte. Umnutzung Säga - Genehmigung der Schlussabrechnung Die Arbeiten zum Ausbau eines Teilbereiches des Sägagebäudes sind abgeschlossen. Nun liegt die Schlussabrechnung vor. Die Arbeiten sind grösstenteils in Eigenleistung erbracht worden, was der Funkenzunft lobend anzurechnen ist. Schlussabrechnung Kredit (GRB 08/13) Mehrkosten 39' Franken 34' Franken 5' Franken Antrag an den Gemeinderat Genehmigung eines Nachtragkredites von 5' Franken. Im Rahmen der Debatte gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass der gesamte Betrag von der Gemeinde übernommen wird, jedoch der Funkenzunft mitgeteilt wird, dass seitens der Gemeinde ein Entgegenkommen erwartet wird, wenn die Gemeinde den Raum nutzen möchte

6 Varia - Bauwesen Jakobsweg: Aufstellung eines Kunstwerkes auf dem Grundstück Nr Vorsteher Norman Wohlwend und Bauführer Martin Kaiser erläutern dem Gemeinderat, dass im Rahmen des Projektes "Kunst am Jakobsweg" geplant ist, auf dem Grundstück Nr eine sieben Meter hohe rostige Metall-Stele aufzustellen. Dieses Gebiet befindet sich im Landschaftsschutzinventar. Die Gemeinde muss einen Entscheid in Bezug auf den Ortsbildschutz treffen. Die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz wird sich ebenfalls mit dieser Frage befassen, da sie entscheiden muss, ob ein Eingriffsverfahren gemäss Natur und Landschaft einzuleiten ist. Vorab hat das Amt für Umwelt bereits mitgeteilt, dass sie Mühe hätten, an diesem Standort ein so massives Kunstwerk zu bewilligen. Der Gemeinderat gelangt ebenfalls mehrheitlich zum Schluss, dass in diesem sensiblen Gebiet keinesfalls ein Kunstwerk aufgestellt werden soll. Der Standort befindet sich in einem schützenswerten Gebiet und die geplante Erstellung des sieben Meter hohen Kunstwerkes an einem landschaftlich so markanten Punkt wäre aus Sicht des Gemeinderates absolut verfehlt. Abstimmung: 6 Nein (3 FBP, 1 FL, 2 VU), 2 Ja (FBP). Anzeigeverfahren: Einzäunung des Gartens auf der Parz. Nr Die Bauherrschaft beabsichtigt bei ihrem Teil des Reiheneinfamilienhaus, St. Georg-Str. 81c, den Garten mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun einzuzäunen. Das Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Anzeigeverfahren: Gartenhaus - Materialschopf versetzten auf der Parz. Nr. 813 Die Bauherrschaft beabsichtigt den bestehenden Materialschopf abzubrechen und durch ein Gartenhaus zu ersetzen. Das Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Anzeigeverfahren: Photovoltaikanlage auf dem Haus auf der Parz. Nr. 555 Die Bauherrschaft beabsichtigt auf dem Dach des Wohnhauses eine Photovoltaikanlage zu erstellen. Das Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Rietlestrasse Vizevorsteher Robert Hassler fragt an, welche baulichen Massnahmen bei der Rietlestrasse derzeit laufen. Bauführer Martin Kaiser teilt mit, dass der fehlende Teil Trottoir noch realisiert wird. Voraussichtlich werden die Bauarbeiten bis Ende Woche abgeschlossen. Jahresrechnung Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des verantwortlichen Rechnungsführers Zu Gast im Gemeinderat ist Kassier Ewald Hasler. Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung 2013 zur Genehmigung vor. Der Revisionsbericht der ReviTrust Grant Thornton, Schaan sowie der Bericht der Geschäftsprüfungskommission liegen dem Gemeinderat ebenfalls vor. Weitere Ergänzungen zur Jahresrechnung erfolgen durch Ewald Hasler, Leiter Finanzen. Die Rechnung weist folgende Eckwerte auf: - 6 -

7 Bestandsrechnung Aktiven Passiven Flüssige Mittel CHF 8'393'397 Guthaben CHF 229'821 Obligationen CHF 6'066'000 Vorsorglicher Bodenerwerb CHF 11'754'746 Transitorische Aktiven CHF 68'121 Verpflichtungen für Sonderrechnung CHF 93'988 Sachgüter CHF 7'929'331 Laufende Verpflichtungen CHF 1'134'829 Verpflichtungen für Sonderrechnung CHF 93'988 Rückstellungen CHF 2'735'915 Transitorische Passiven CHF 18'406 Eigenkapital (1. Jan. 2013) CHF 29'038'799 Ertragsüberschuss Laufende Rechnung CHF 1'513'468 Bilanzsumme CHF 34'535'404 34'535'404 Laufende Rechnung Ertrag CHF 8'907'960 Aufwand CHF 5'280'312 Bruttoergebnis CHF 3'627'648 Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen CHF 2'114'179 Ertragsüberschuss CHF 1'513'468 Investitionsrechnung Investitionen brutto CHF 1' Kostenbeiträge CHF 354'002 Investitionen netto CHF 1'542'166 Selbstfinanzierungsmittel CHF 3'627'648 Deckungsüberschuss CHF 2'085'481 Gesamtrechnung Einnahmen LR CHF 8'907'960 Einnahmen IR CHF 354'002 Gesamteinnahmen CHF 9'261'962 Laufende Ausgaben CHF 5'280'312 Investive Ausgaben CHF 1' Gesamtausgaben CHF 7'176'481 Überschuss CHF 2'085'481 In der Budgetplanung ging die Gemeinde von einem Überschuss von rund einer Mio. Franken aus. Das gegenüber dem Budget sehr erfreuliche Ergebnis von rund zwei Mio. Franken, resultiert einerseits aus nicht realisierten Investitionen und andererseits entwickelte sich die Einnahmenseite positiver als bei der Budgetplanung angenommen. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. April 2008 wurde die Firma Revitrust Grant Thornton, Schaan, mit der externen Revision beauftragt. Sie hat die Jahresrechnung Mitte Mai geprüft und gegenüber der Geschäftsprüfungskommission schriftlich Bericht erstattet

8 Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission wird gemäss Gemeindegesetz zusammen mit der Rechnung während 14 Tagen öffentlich aufgelegt und auf Verlangen schriftlich ausgefolgt. Antrag Auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission genehmigt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Form und erteilt dem verantwortlichen Rechnungsführer Ewald Hasler Entlastung. Der Rechnungsbericht wird auf Anfrage an Interessierte zugestellt und im Internet publiziert. Dieser Beschluss des Gemeinderates wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) zum Referendum ausgeschrieben. Forstgemeinschaft: Anschaffung eines Fällkopfes Der Stellenwert einer kostengünstigen Energieholzgewinnung wird für die Forstgemeinschaft immer wichtiger. Mit dem eigenen Maschinenpark von Forwarder und Forstraupe sind wir bereits sehr gut aufgestellt. Mit dem sicheren Absatz von Hackschnitzeln an das Holzheizwerk Balzers (Giebelholz und Kronenmaterial) macht die Anschaffung eines Fällkopfes an den Forwarder nun auch wirtschaftlichen Sinn. Bereits im Vorfeld der Budgetierungsphase für das Jahr 2014 hat sich die Forstverwaltung intensiv mit der Thematik Fällgreifer auseinandergesetzt und mit dem Gier-kink-Fällkopf ein optimales Modell gefunden Dem Budget 2014 wurde folgende Information beigelegt: Mit einem Fällkopf am Forwarderkran ist eine sehr effiziente Energieholzernte zur Hackschnitzelherstellung durchführbar. Entlang von Forststrassen, Maschinen- oder Rückwegen und in Stangenholzflächen im Bereich von Erschliessungen steht ein enorm grosses Energieholzpotential. In den letzten Jahren wurden Eingriffe in diesen Beständen bewusst zurückgehalten, damit nebst dem anfallendem Kronenmaterial aus der normalen Holzhauerei nicht noch mehr Energieholz exportiert werden musste. Mit dem Fällkopf GMT 035 können Bäume und Sträucher mit einem max. Fälldurchmesser von 35 cm abgesägt, gehalten und direkt in den Rungenkorb des Forwarders abgelegt werden. Die Möglichkeit des Direktverlades ist die absolut kostengünstigste Variante für die Energieholzernte. Der Fällkopf kann ohne technische Anpassungen auf unseren Forwarderkran montiert werden. Dank dem patentierten Hydraulik-Steuersystem sind keine weiteren Schläuche oder Steuerkabel notwendig. Mit einem eingebauten Schnellwechselsystem kann der Greifer mit dem 225 kg leichten Fällkopf in wenigen Minuten gewechselt werden. Die Investition von ca. 28'000.- Franken für diesen bewährten Fällkopf an den Forwarder ist die konsequente Weiterführung zu einem effizienten und sicheren Holzernteverfahren für die Energieholzgewinnung. Mit der Inbetriebnahme des Holzheizwerkes in Balzers kann das anfallende Durchforstungs- und Kronenholz zu guten Konditionen verlässlich abgesetzt werden. Die energetische Nutzung dieses Materials rechnet sich auch wirtschaftlich. Bis anhin wurde dieser Aushieb händisch mit der Motorsäge gefällt, an Ort und Stelle zusammengesägt und liegengelassen. Mit dem niedrigen Eigengewicht des Fällkopfes kann auch bei ganz ausgefahrenem Kran gut abgestockt werden, sei dies im Kronenbereich oder am Boden

9 Der Aushieb aus Durchforstungen wird je nach Situation mit der Forstraupe in den Kranbereich des Forwarders vorgezogen und anschliessend mit dem Fällkopf versägt und aufgeladen. Die Auslastung des Forwarders in der Nebensaison wird mit dem Fällkopf weiter sinnvoll und wirtschaftlich interessant vorangetrieben. Als Händler und Servicepartner des Fällkopfes tritt die Firma HSM Schweiz AG auf, welche auch die Fachwerkstätte für den Forwarder ist. Die Abklärungen für das Gerät können noch so detailliert ausfallen - ein Einsatz am eigenen Forwarder während ein paar Tagen zeigt dann klar auf, wie gut das Energieholz-Aggregat für die Strukturen der Forstgemeinschaft passt. In Zusammenarbeit mit der Firma HSM Schweiz AG wurde ein Testeinsatz durchgeführt. Mit grosser Freude kann die Forstverwaltung ein sehr positives Fazit von diesem Test ziehen. Der Fällkopf hat sich in allen Belangen bewährt und konnte die Erwartungen vollends erfüllen. Fahrer Roman Biedermann kommt mit der Bedienung des Aggregats schon sehr gut zurecht. Nach dieser eingehenden Prüfung und der sehr gelungenen Testphase möchte die Forstverwaltung dem Gemeinderat folgenden Antrag unterbreiten: Direktvergabe des Fällkopfes Gierkink GMT 035 an die Firma HSM Schweiz AG, 5043 Holzikon zum Preis von 27'648.- Franken (inkl. MWST). Die Investition wird gemäss dem Waldflächenschlüssel verteilt: Gemeinde Gamprin 43% CHF 11' Gemeinde Ruggell 36% CHF 9' Gemeinde Schellenberg 21% CHF 5' Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung des Fällkopfes mehrheitlich und genehmigt den Kredit von 5' Franken. Abstimmung: 6 Ja (5 FPB; 1 VU), 2 Nein (1 FL, 1 VU) Varia, Abgabe von Unterlagen Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen: - Jahresbericht 2013 Musikverein Cäcilia Schellenberg - Jahresbericht 2013 Jugendmusik Die Mitglieder des Gemeinderates bedanken sich für die Jahresberichte, welche wie üblich mit einem Schreiben verdankt werden. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher - 9 -

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