Anlage 1. Beschlussvorschlag

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5 Anlage 1 Beschlussvorschlag 1. Die Bundesregierung beschließt die in der Anlage 4 aufgeführten Einzelplanplafonds für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 und für den Finanzplan bis 2017 einschließlich der dort ebenfalls aufgeführten Einzelfallregelungen. 2. Das Bundesministerium der Finanzen wird auf dieser verbindlichen Grundlage das Haushaltsaufstellungsverfahren gemeinsam mit den Bundesministerien fortführen. Dazu müssen die Bundesministerien dem Bundesministerium der Finanzen die entsprechende Aufteilung ihrer Einzelplanplafonds bis spätestens zum 23. April 2013 vorlegen. Darüber hinaus werden die Bundesministerien beauftragt, dem Bundesministerium der Finanzen bis spätestens zum 8. April 2013 die Anmeldungen zum Personalhaushalt vorzulegen. Zudem wird das Bundesministerium der Finanzen mit den in 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen Haushaltsverhandlungen aufnehmen. 3. Im weiteren Aufstellungsverfahren werden Veränderungen bei Konjunktur reagiblen Eckwerten in den jeweiligen Einzelplänen der betroffenen Ressorts und entweder bei der Nettokreditaufnahme, den Zuschüssen an den Investitions- und Tilgungsfonds für die Tilgung oder bei der im Einzelplan 60 ausgebrachten Globalen Minderausgabe berücksichtigt. Solche Veränderungen können sich aus Schätzabweichungen zwischen der Gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung der Bundesregierung auf Grundlage der Jahresprojektion 2013 und den Ergebnissen der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im April 2013, der Rentenschätzung Ende April 2013 sowie den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 6. bis 8. Mai 2013 ergeben. 4. Ändern sich maßgebliche Annahmen bei den in der Anlage 4 aufgeführten gesetzlichen Leistungen oder bei dort genannten sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, werden diese im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren zu Gunsten oder zu Lasten der betroffenen Einzelpläne nachvollzogen. 5. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Folgeänderungen gemäß der Ziffern 3 und 4 nachzuvollziehen.

6 Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, mit den beteiligten Ressorts im Rahmen einer Priorisierung den Entwurf eines nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Wirtschaftsplans für das Jahr 2014 für das Sondervermögen Energie- und Klimafonds aufzustellen und die Finanzplanung des Energie- und Klimafonds für die Jahre bis zum 7. Juni 2013 vorzulegen. 7. Aufgrund der Beschlüsse der Koalition aus dem November 2012 zur Mobilisierung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgefordert, mit der KfW eine tragfähige Lösung zur Entlastung des Energie- und Klimafonds zu entwickeln. 8. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit den jeweiligen Bundesministerien die Personalhaushalte zu verhandeln. Dabei wird die restriktive Bewilligungspraxis für neue Planstellen und Stellen fortgeführt. Sofern ausnahmsweise Planstellen und Stellen ohne Kompensation bewilligt werden, müssen diese im nächsten Haushaltsjahr (Haushaltsentwurf 2015) anteilig in allen Einzelplänen eingespart werden. Die Stelleneinsparung in Höhe von 0,4 Prozent aufgrund der Verlängerung der Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte wird fortgesetzt. 9. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Ausgaben der Bundesministerien (einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche) im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement sowie die Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an den Bundeshaushalt in Abstimmung mit den jeweiligen Bundesministerien bedarfsgerecht zu veranschlagen, soweit diese noch nicht Gegenstand des Beschlusses sind.

7 Anlage 2 Sprechzettel für den Regierungssprecher Die Bundesregierung hat heute die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 sowie für die Finanzplanung bis zum Jahr 2017 beschlossen. Die festgelegten Einnahme- und Ausgabeplafonds der Fachressorts sind für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren verbindlich. Der Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf und zum neuen Finanzplan ist für den 26. Juni dieses Jahres vorgesehen. Nachdem die ab dem Jahr 2016 geltende Regelgrenze der nach Artikel 115 Grundgesetz zulässigen strukturellen Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP bereits im Hausvollzug 2012 und im geltenden Haushaltsplan 2013 unterschritten werden konnte, legt die Bundesregierung nunmehr einen strukturell vollständig ausgeglichenen Haushalt vor. Mit diesem nachhaltigen Haushaltsausgleich leistet sie in erheblichem Umfang Zukunftsvorsorge. Es besteht ein solider Sicherheitsabstand zur Obergrenze der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Sozialversicherungen sind solide finanziert und weisen hohe Reserven aus. Damit hat der Bund im abgelaufenen Jahr den größten Konsolidierungsbeitrag erbracht und es ist erstmals seit der Wiedervereinigung gelungen, einen strukturellen (also nachhaltigen) gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss zu erzielen. Eine solch positive Entwicklung war angesichts der Ausgangslage zu Beginn der Legislaturperiode nicht absehbar. Es hat sich erneut gezeigt, dass das von der Bundesregierung bei der Haushaltsaufstellung angewandte Top-Down-Verfahren das geeignete Instrument ist, um die strikte Einhaltung der Schuldenregel sicher zu stellen. Prioritäten in der Ausgabenpolitik wie die Verstärkung der Mittel für Bildung und Forschung, die Verstetigung der Verkehrsinvestitionen auf hohem Niveau und die Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit sind durch Minderausgaben an anderer Stelle finanziert worden. Mehreinnahmen sind vollständig zum Abbau des Defizits verwendet worden. Die Ausgaben im Eckwerteentwurf für das Jahr 2014 liegen trotz seither dynamischer wirtschaftlicher Entwicklung unter dem Niveau des Jahres Auf diese Weise ist es gelungen, das strukturelle Defizit in diesem Zeitraum von rund 46 Milliarden Euro auf null zu senken. Das ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik herausragende Leistung. Im Finanzplanungszeitraum wird der Bund Haushaltsüberschüsse aufweisen, sodass er mit der Tilgung von in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Schulden beginnen kann. Die stabilitätsorientierte Haushaltspolitik des Bundes wird auch weiterhin einen spürbaren Beitrag für eine gute wirtschaftliche Entwicklung, einen hohen Beschäftigungsstand und eine gute Lohnentwicklung in Deutschland leisten.

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9 Anlage 3 Bundesministerium der Finanzen März 2013 Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und zum Finanzplan 2013 bis 2017 sowie zum Sondervermögens Energie- und Klimafonds A. Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss legt das Bundeskabinett im Vorfeld des weiteren regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens verbindliche Einnahme- und Ausgabevolumina sowohl für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 als auch für den Finanzplan bis zum Jahr 2017 fest. Zudem werden für bestimmte wesentliche Einnahmen- und Ausgabenbereiche darüber hinausgehende verbindliche Festlegungen für das weitere Aufstellungsverfahren getroffen. Diese Vorgaben erfolgen mit Ausnahme der in 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen für alle Einzelpläne. B. Gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen I. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die deutsche Wirtschaft erwies sich trotz der konjunkturellen Schwäche im Euroraum im Jahr 2012 als recht robust. Sie ist 2012 das dritte Jahr in Folge gewachsen, wenngleich die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit preisbereinigt 0,7 Prozent spürbar geringer ausfiel als in den beiden Jahren zuvor. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die konjunkturelle Dynamik im Jahresverlauf zunehmend abschwächte und im Schlussquartal 2012 das BIP deutlich zurückging. Nach der von den meisten Konjunkturbeobachtern erwarteten Konjunkturdelle im Winterhalbjahr 2012/2013 dürfte im Verlauf diesen Jahres die deutsche Wirtschaft wieder spürbar an Schwung gewinnen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion mit einem realen Anstieg des BIP für den Jahresdurchschnitt 2012 von 0,4 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte in diesem Jahr mit Personen leicht zu nehmen und die Zahl der Arbeitslosen wahrscheinlich geringfügig ansteigen

10 - 2 - ( auf 2,96 Millionen Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent. Im Rahmen der Jahresprojektion 2013 geht die Bundesregierung von einer Fortsetzung der konjunkturellen Aufwärtsbewegung auch im Jahr 2014 aus. Dabei wird die jahresdurchschnittliche Wachstumsrate mit real 1,6 Prozent wieder deutlich höher ausfallen. Die Zahl der Beschäftigten wird sich dabei jahresdurchschnittlich um rund Personen gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Für den weiteren Zeitraum bis zum Jahr 2017 erwartet die Bundesregierung ein jahresdurchschnittliches Wachstum des BIP in Höhe von real 1 ½ Prozent p. a.. Die Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2017 voraussichtlich auf ein Niveau von rund 2,8 Millionen sinken. Auch die strukturelle Arbeitslosigkeit wird im Projektionszeitraum weiter abgebaut. II. Vollzug des Bundeshaushalts 2012 Der Bundeshaushalt 2012 hat mit einer Nettokreditaufnahme von 22,5 Mrd. Euro abgeschlossen und damit den Sollansatz des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2012 um 5,6 Mrd. Euro unterschritten. Das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts lag damit mit 0,31 Prozent des BIP erstmals im Vollzug unterhalb der ab dem Jahr 2016 geltenden Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung nach Artikel 115 des Grundgesetzes. Die Ausgaben des Bundes lagen im vergangenen Jahr bei 306,8 Mrd. Euro und damit um rd. 4,8 Mrd. Euro unterhalb des veranschlagten Sollwertes. Bereinigt um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Beiträge Deutschlands an den Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie der Einzahlungen an die Europäische Investitionsbank in Höhe von rd. 10,3 Mrd. Euro liegen die Ausgaben auf dem Niveau des Jahres Gleichzeitig erreichten die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr mit 256,1 Mrd. Euro erneut einen historischen Höchststand. Dies wurde u. a. begünstigt durch gegenüber den Planansätzen um 1,7 Mrd. Euro niedrigere Eigenmittelabführungen an den EU-Haushalt. III. Bundeshaushalt ab dem Jahr 2014 strukturell ausgeglichen Bereits im Haushaltsvollzug 2012 und im Soll 2013 hat der Bund die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung (0,35 Prozent des BIP) unterschritten. An diesen Erfolg knüpft die Bundesregierung nun an und schreibt den erfolgreichen Konsolidierungskurs fort. Der Eckwerteentwurf sieht dementsprechend ab dem Jahr 2014 einen Verzicht auf jegliche strukturelle Neuverschuldung vor. Ab dem Jahr 2015 erzielt der Bund sogar strukturelle

11 - 3 - Überschüsse. Somit wird er die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze nicht nur bereits vier Jahre früher einhalten, sondern wird diese sogar massiv unterschreiten. 2,5% Ist 2011 und 2012, Soll 2013, Eckwerte ab ,0% 1,5% 1,89% 1,59% 1,28% im Sommer 2010 festgelegter Abbaupfad bzw. dauerhafte Obergrenze ab ,0% 0,5% 0,85% 0,31% 0,34% 0,97% 0,66% 0,35% 0,35% 0,0% -0,5% 0,00% -0,06% -0,20% -0,31% Dieser Kurs wird von den die Bundesregierung tragenden Parteien gestützt. So hat der Koalitionsausschuss am 4. November 2012 beschlossen, ab dem Jahr 2014 einen Bundeshaushalt ohne strukturelles Defizit aufzustellen. Insgesamt sinkt die Neuverschuldung des Bundes erneut deutlich: Die bislang im Finanzplan für das Jahr 2014 geplanten Nettokreditaufnahme in Höhe von 13,1 Mrd. Euro wird nahezu halbiert. Dies ist zugleich die niedrigste Neuverschuldung im Bundeshaushalt seit vierzig Jahren. Mit einer Neuverschuldung in Höhe von 6,4 Mrd. Euro gelingt der strukturelle Haushaltsausgleich. Die verbleibende Nettokreditaufnahme spiegelt lediglich den konjunkturellen Verschuldungsspielraum sowie den Saldo der finanziellen Transaktionen wider. Wenn das gesamtwirtschaftliche Umfeld stabil bleibt, wird der Bundeshaushalt bereits ab dem Jahr 2015 ein Jahr früher als bislang geplant ohne Neuverschuldung auskommen. Im Jahr 2016 erhöhen sich die geplanten Überschüsse im Vergleich zum Finanzplan um rd. 4 Mrd. Euro und betragen nun rd. 5 Mrd. Euro. Im Jahr 2017 steigen sie auf rd. 9,4 Mrd. Euro an. Mit diesen Überschüssen kann der Bund in die Schuldentilgung einsteigen und zunächst den Schuldenstand des in der Finanz- und Wirtschaftskrise errichteten Investitions- und Tilgungsfonds sukzessive abbauen. Mit dem Eckwerteentwurf zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2017 setzt die Bundesregierung somit einen bedeutenden finanzpolitischen Meilenstein.

12 - 4 - Im Jahr 2014 sinkt die Kreditfinanzierungsquote, die sich auf dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2010 auf 14,5 Prozent belief, auf 2,2 Prozent und im Jahr 2015 weiter auf Null. Der Primärüberschuss steigt im gesamten Zeitraum an: Im Jahr 2014 beträgt er knapp 24,3 Mrd. Euro und steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2017 auf rd. 43,6 Mrd. Euro. Damit antwortet die Bundesregierung auf die Herausforderungen, die sich aus der demografischen Entwicklung ergeben. Zudem ziehen wir damit die richtigen Lehren aus der europäischen Schuldenkrise. Es ist ein Gebot der Vernunft, die rechtlich zulässige Obergrenze der Neuverschuldung so weit wie möglich zu unterschreiten. Der Bund wird mit diesem Eckwertebeschluss seiner Vorbildrolle in Europa und seiner Funktion als Stabilitätsanker eindrucksvoll gerecht.

13 - 5 - C. Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2014 sowie des Finanzplans 2013 bis 2017 I. Haushaltspolitischer Kurs im Rahmen der Schuldenregel Auf der Grundlage der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2014 und des Finanzplans bis zum Jahr 2017 ergibt sich folgendes Bild: Soll 2013 Eckwerte 2014 Finanzplan in Mrd. Euro - Ausgaben 302,0 296,9 299,2 303,4 308,7 Veränderung ggü. Vorjahr in % -1,6-1,7 +0,8 +1,4 +1,7 jahresdurchschnittliche Veränderung 2013 bis 2017 in % +0,54 Einnahmen 302,0 296,9 299,2 308,4 318,0 Steuereinnahmen 260,6 269,0 278,4 287,5 297,1 Sonstige Einnahmen 24,3 21,5 20,8 20,9 20,9 Nettokreditaufnahme 17,1 6, Überschuss ,0 9,4 strukturelles Defizit in % des BIP Zum Vergleich: Nettokreditaufnahme (+) / Überschuss (-) im geltenden Finanzplan nachrichtlich: Investitionen (bereinigt um die Zahlungen an den ESM) Differenzen durch Rundung möglich 0,34 0,00-0,06-0,20-0,31 13,1 4,7-1,0 [-1,0] 26,1 25,3 25,1 24,8 24,6 Der Eckwerteentwurf sieht vor, die geplanten Ausgaben im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rd. 5,4 Mrd. Euro zurückzuführen. Im Ergebnis erreichen sie eine Höhe von 296,9 Mrd. Euro. Damit unterschreiten die Ausgaben erstmals seit dem Jahr 2008 bereits bei der Haushaltsaufstellung die Grenze von 300 Mrd. Euro. Auch in den Finanzplanjahren gelingt es, den Aufwuchs der Ausgaben moderat zu gestalten. Jahresdurchschnittlich ergibt sich eine Wachstumsrate von nur rd. 0,5 Prozent. Diese liegt erneut deutlich unterhalb der realen Wachstumsrate des BIP. Mit Blick auf die Zielsetzung eines im Jahr 2014 strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalts hat das Bundesministerium der Finanzen im Januar dieses Jahres einen Konsolidierungsbedarf in Höhe von 10 Mrd. Euro errechnet. Dass es mit dem vorliegenden Eckwerteentwurf gelingt, diesen Betrag aufzulösen, ist nicht zuletzt das Ergebnis der klugen Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. So erlaubt

14 - 6 - es der insbesondere durch die gute Beschäftigungsentwicklung getragene Aufbau der Rücklage des Gesundheitsfonds, den hierfür vorgesehenen Bundeszuschuss im kommenden Jahr um 3,5 Mrd. Euro abzusenken. Die im Eckwertentwurf vorgesehene Reduktion der Zinsausgaben um knapp 4 Mrd. Euro spiegelt wider, dass Deutschland weiterhin das Vertrauen der Kapitalanleger genießt und als sicherer Hafen wahrgenommen wird. Zu diesen Konsolidierungsbeiträgen treten weitere Verbesserung auf der Einnahme- und Ausgabenseite hinzu, u. a. aus der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sowie die Auflösung der Globalen Minderausgabe (GMA) für das Betreuungsgeld in Höhe von rd. 0,5 Mrd. Euro. Zu Letzterem hat sich die Bundesregierung bei der Aufstellung der Eckwerte zum Bundeshaushalt 2013 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2016 darauf verständigt, die Ausgaben für die neue familienpolitische Leistung Betreuungsgeld aus Gründen der Generationengerechtigkeit an anderer Stelle einzusparen. Bislang war für die vollständige Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes im Einzelplan 60 ab dem Jahr 2014 eine GMA in Höhe der Nettobelastungen im Gesamthaushalt ausgebracht. Aufgrund der mittlerweile durch gesetzliche Änderungen bedingten Einsparungen beim Betreuungsgeld wurde die von allen Ressorts zu erbringende GMA abgesenkt. Diese wurde auf die Einzelpläne umgelegt. Die Ressorts werden im weiteren Aufstellungsverfahren die für das Jahr 2014 erforderlichen Einsparungen zur Auflösung der GMA bis zum Regierungsentwurf umsetzen. Zudem haben die Ressorts durch den Verzicht auf Mehrforderungen wesentlich dazu beigetragen, dass die Zielsetzung eines ab dem Jahr 2014 strukturell ausgeglichenen Haushalts erreicht wird. Darüber hinaus enthält der Eckwerteentwurf für das Jahr 2014 eine im Einzelplan 60 veranschlagte GMA in Höhe von 0,9 Mrd. Euro. Die Erfahrungen in den vergangenen Haushaltsjahren haben gezeigt, dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs durchaus Reserven bestanden, die zu einem deutlich günstigeren Haushaltsabschluss geführt haben. Daher ist es gerechtfertigt, eine solche Globalposition für das Haushaltsjahr 2014 einzuplanen. Die Investitionen sinken im Finanzplanungszeitraum um rd. 1 Mrd. Euro. Dies ist insbesondere auf die degressive Ausfinanzierung der Infrastrukturbeschleunigungsprogramme I und II sowie auf das Abschmelzen der Risikovorsorge im Gewährleistungsbereich im Zusammenhang mit den ehemaligen Konjunkturprogrammen zurückzuführen. Vernachlässigt man diese Sondereffekte, so zeigt sich, dass die klassischen Investitionen insbesondere im Verkehrsbereich auf hohem Niveau fortgeführt werden.

15 - 7 - II. Wesentliche Politikbereiche Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss setzt die Bundesregierung nicht nur ihren Konsolidierungskurs konsequent fort, sondern setzt zugleich weiter wichtige politische Impulse für die Entwicklung. Detaillierte Übersichten zu den Einzelplanplafonds und zu weiteren wesentlichen Einzelfallregelungen sind in der Anlage 4 aufgeführt. So bleibt der Zukunftsbereich Bildung und Forschung weiterhin ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Allein in dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 13,3 Mrd. Euro für die Bereiche Bildung und Forschung bereitgestellt. Damit wird das zu Beginn der Legislaturperiode gesetzte Ziel, 12 Mrd. Euro zusätzlich zu investieren, deutlich übertroffen. Auch im Jahr 2014 werden die Ausgaben für diese Bereiche auf sehr hohem Niveau fortgeführt und der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird im Vergleich zum geltenden Finanzplan um rd. 300 Mio. Euro aufgestockt. Die Bundesregierung hat die direkten Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Nach der OECD- Statistik hat Deutschland im Jahr 2011 insgesamt rund 10,1 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln für diesen Bereich aufgewandt. Absolut gemessen war Deutschland nach den USA (rd. 22,2 Mrd. Euro) der zweitgrößte Geber weltweit. Die Entwicklungszusammenarbeit bildet auch im vorliegenden Eckwertebeschluss einen wichtigen Schwerpunkt. So wird u. a. das hohe Ausgabenniveau des Einzelplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2013 mit knapp 6,3 Mrd. Euro für das Jahr 2014 fortgeschrieben. Gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan entspricht dies einem Aufwuchs in Höhe von rund 260 Mio. Euro. Aufgrund von internationalen Zusagen werden im Einzelplan des Auswärtigen Amtes darüber hinaus zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 140 Mio. Euro für die Afghanistanhilfe und für Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost bereitgestellt, diese sind ebenfalls ODA-relevant. Der Eckwertebeschluss sieht für den Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro mit den Schwerpunkten Innere Sicherheit (insbesondere Bundespolizei), Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie Maßnahmen im IT-Bereich vor. Die Eckwerte für den Verteidigungshaushalt leiten sich aus dem geltenden Finanzplan abzüglich des vom Einzelplan zu tragenden Anteils der Globalen Minderausgabe für das Betreuungsgeld ab. Sie stellen somit die Basis für die weitere Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr dar. Der Abbau von Zivilpersonal wird

16 - 8 - zudem durch die Veranschlagung von Ausgaben in Höhe von 750 Mio. Euro außerhalb des Einzelplans im gesamten Finanzplanzeitraum unterstützt. Der Plafond des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beträgt im Jahr 2014 rd. 1,8 Mrd. Euro. Bei den Politikschwerpunkten erneuerbare Energien, internationaler Klimaschutz, Naturschutz und Endlagerung radioaktiver Abfälle wurden die bisherigen Finanzplanansätze fortgeschrieben bzw. aufgestockt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird im Jahr 2014 über ein Ausgabevolumen in Höhe von rd. 6,1 Mrd. Euro verfügen können. Für den Zukunftsbereich Forschung und Entwicklung werden im Einzelplan rund 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Bereich Verkehr werden zum Erhalt und weiteren Ausbau des Netzes der "klassischen" Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasserstraße sowie für den Kombinierten Verkehr die Investitionsmittel auf einem Niveau von 10 Mrd. Euro jährlich verstetigt. Dabei stehen für das mit dem Haushalt 2013 angestoßene Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II in Höhe von insgesamt 750 Mio. Euro im kommenden Jahr 150 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bereich Bau- und Stadtentwicklung ist Vorsorge für die bis zum Jahr 2013 eingegangenen Verpflichtungen in der Städtebauförderung sowie für neue, im Jahr 2014 zu begebende Finanzhilfen für städtebauliche Maßnahmen getroffen. Darüber hinaus ist die planmäßige Ausfinanzierung der zugunsten des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms bis 2011 aus dem Bundeshaushalt gegebenen Zusagen berücksichtigt. Wie in den vergangenen Jahren werden die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung mit rd. 82,7 Mrd. Euro den mit Abstand größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt ausmachen. Neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten des Jahreswirtschaftsberichts 2013, den Ergebnissen der internen und zwischenzeitlich fortgeschriebenen Januar-Steuerschätzung sowie der Rentenschätzung aus dem Februar berücksichtigen die Eckwerte auch die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 vorgenommene vorübergehende Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung sowie in Umsetzung des Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister den ab dem Jahr 2016 anfallenden Bundeszuschuss. Darüber hinaus wurden bei der Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die bisherigen Finanzplanansätze um die Verabredungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags angepasst. Der Koalitionsausschuss hat am 4. November 2012 beschlossen, dass noch in dieser Legislaturperiode konkrete Verbesserungen für eine Lebensleistungsrente geschaffen werden sollen, die nicht beitrags-, sondern steuerfinanziert werden. Die Zuführung

17 - 9 - von Bundesmitteln an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe der Entlastungen bei den Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die beim Bund infolge der Einführung der Lebensleistungsrente entstehen, sowie die stufenweise Rückführung des Wanderungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung und die daraus folgende Erhöhung der Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung, bilden die Eckpfeiler der Steuerfinanzierung. Über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen wird derzeit in der Bundesregierung noch beraten. Deshalb ist die finanzielle Unterlegung der Mehrausgaben des Bundes, soweit solche infolge der o.g. Maßnahmen entstehen, derzeit noch nicht Gegenstand des Aufstellungsverfahrens. Bei Etatreife erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der genannten finanziellen Absicherung im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds beläuft sich im Jahr 2014 auf 10,5 Mrd. Euro und in den Finanzplanjahren 2015 bis 2017 auf jeweils 14 Mrd. Euro. Der Bundeszuschuss liegt damit im Jahr 2014 um 3,5 Mrd. Euro unter dem bislang geltenden Finanzplan. Angesichts der Einnahmeentwicklung des Gesundheitsfonds und der dort aufgebauten Rücklage ist diese Absenkung möglich, ohne dass hierdurch die Zahlungsverpflichtungen des Gesundheitsfonds im Finanzplanzeitraum beeinträchtigt würden. Diese Maßnahme führt damit zu keinen zusätzlichen Belastungen für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Aus der prognostizierten Arbeitsmarktentwicklung ergeben sich keine signifikanten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Mehrausgaben gegenüber dem alten Finanzplan entstehen 2014 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 750 Mio. Euro. Die Ausgaben des Bundes für passive Leistungen beim Arbeitslosengeld II und den Kosten der Unterkunft und Heizung sinken im Jahr 2014 unter Berücksichtigung der im Jahre 2010 im Rahmen des Zukunftspakets beschlossenen Effizienzverbesserungen im Vergleich zum Jahr 2013 um rund 760 Mio. Euro auf knapp 22,9 Mrd. Euro und steigen im weiteren Finanzplanungszeitraum moderat auf knapp 23,6 Mrd. Euro im Jahr Bei den Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das im letzten Finanzplanungszeitraum erreichte Niveau verstetigt; diese Positionen belaufen sich im Jahr 2014 und in den Folgejahren bis 2017 in der Summe auf jährlich rund 8 Mrd. Euro. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2012 mit einen Überschuss abgeschlossen und verfügte Ende 2012 über eine Rücklage in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro. Aufgrund der anhaltend stabilen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist die BA somit finanziell solide aufgestellt. Die BA wird bis 2017 bei Beibehaltung des gegenwärtigen Beitragssatzes von 3,0 Prozent voraussichtlich Rücklagen aufbauen.

18 Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode mit dem Betreuungsgeld eine neue familienpolitische Leistung eingeführt. Die Auswirkungen der Änderungen im parlamentarischen Verfahren zum Betreuungsgeldgesetz und zum Entwurf des Betreuungsgeldänderungsgesetzes wurden im Eckwert des Einzelplans des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachvollzogen. Entsprechend dem Koalitionsbeschluss vom 31. Januar 2013 werden zudem die geplanten Verbesserung bei Leistungen für contergangeschädigte Menschen genauso berücksichtigt wie auch der Bundesanteil in Höhe von 12,5 Mio. Euro an dem geplanten Fonds Sexueller Kindesmissbrauch in den Jahren 2014 bis Im Übrigen werden die Ansätze für das Elterngeld an den steigenden Bedarf angepasst. Der Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für das Jahr 2014 sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro vor. Der Schwerpunkt der Ausgaben liegt dabei unverändert auf dem Bereich der sozialen Abfederung des fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft. Hierfür werden zur Unterstützung eines eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3,6 Mrd. Euro bereitgestellt. Die für die Jahre ab 2014 beschlossene Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes wird umgesetzt. Das Fördervolumen der Bundesmittel einschließlich der Verstärkungsmittel von effektiv 600 Mio. Euro jährlich wird fortgeschrieben. III. Entwicklung der Steuereinnahmen Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses hat das Bundesministerium der Finanzen für die Jahre 2013 bis 2017 eine Aktualisierung der mittelfristigen Steuerschätzung aus dem Oktober 2012 vorgenommen. Diese Aktualisierung basiert auf der gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2013 erstellt wurde, dem Ist-Ergebnis für das Jahr 2012 und der Einbeziehung von Steuerrechtsänderungen. In den Steuerrechtsänderungen schlagen sich im Wesentlichen die finanziellen Auswirkungen der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zum Abbau der Kalten Progression sowie zur Besteuerung von Streubesitzdividenden aus dem EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 nieder. Im Jahr 2014 sind noch keine Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die deutschen EU-Abführungen an die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 angepasst.

19 Im Ergebnis liegen die Steuereinahmen im Jahr 2014 auf dem Niveau des geltenden Finanzplans. Im Jahr 2015 ergeben sich ggü. dem geltenden Finanzplan Steuermehreinnahmen, denen im Folgejahr Mindereinnahmen gegenüber stehen. IV. Frühjahrsprojektion, Steuerschätzung, Änderungen der Berechnungsgrundlagen Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und der Rentenschätzung Ende April sowie des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 6. bis 8. Mai 2013 können zu haushaltsrelevanten Veränderungen führen. Im weiteren Aufstellungsverfahren werden solche Veränderungen entweder bei der Nettokreditaufnahme, den Zuschüssen an den Investitions- und Tilgungsfonds für die Tilgung oder bei der im Einzelplan 60 ausgebrachten GMA nachvollzogen. Gleiches gilt sowohl für die im Eckwertebeschluss aufgeführten Ansätze für gesetzliche Leistungen als auch für dort genannte rechtliche Verpflichtungen, sofern sich zwischenzeitlich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben sollten. Mithin geben die Einzelplanplafonds den Bundesministerien für die anstehenden Haushaltsverhandlungen die notwendige Planungssicherheit. V. Verfassungsorgane und Bundesrechnungshof Aufgrund der in 28 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung angelegten Sonderstellung der Verfassungsorgane und des Bundesrechnungshofes werden die Einzelpläne dieser Institutionen im Eckwertebeschluss nachrichtlich mit ihren jeweiligen Finanzplanansätzen berücksichtigt. Im zweiten Teil des regierungsinternen Aufstellungsverfahrens wird das Bundesministerium der Finanzen mit den Verfassungsorganen sowie dem Bundesrechnungshof Haushaltsverhandlungen aufnehmen. Sofern sich in der Folge bei diesen Einzelplanplafonds Veränderungen gegenüber dem Finanzplan ergeben sollten, werden diese im weiteren Verfahren nachvollzogen. D. Einheitliches Liegenschaftsmanagement Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement sind im Bundeshaushalt 2014 und im Finanzplan bis 2017 bedarfsgerecht zu veranschlagen. Soweit dies, z. B. wegen noch nicht abgeschlossener Mietwertermittlungen, bei der Festlegung der Einzelplanplafonds noch nicht möglich gewesen ist, werden die Ansätze (insbesondere Mietzahlungen an die Bundesanstalt, Bauunterhalt, Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben, Abführung der Bundesanstalt an den Bundeshaushalt) im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren plafondverändernd angepasst. Auch wenn die Mietverträge der Dienstliegenschaften der Bundesministerien in Berlin und Bonn sowie der obersten Bundesgerichte bereits zum 1. Januar 2013 geschlossen

20 wurden, wird die Verwaltung und Bewirtschaftung (einschließlich Bauunterhaltung) frühestens zum 1. Januar 2014 übernommen. E. Personal und Verwaltung Auch für die Haushaltsaufstellung 2014 wird auf die pauschale Stellenkürzung verzichtet. Letztmalig erfolgt wie in den Vorjahren eine 0,4-prozentige Stelleneinsparung wegen der Verlängerung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten. Gleichwohl dürfen dadurch bereits erreichte Erfolge beim Stellenabbau nicht gefährdet werden. Im Hinblick darauf und aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage darf der Stellenbestand nicht aufwachsen. Neue Planstellen und Stellen werden daher nur unter Anlegung eines äußerst strengen und restriktiven Maßstabs bewilligt. Sie müssen im jeweiligen Einzelplan kompensiert werden. Sofern in Ausnahmefällen eine Neubewilligung ohne Kompensation erforderlich sein sollte, werden diese Planstellen und Stellen im Haushaltsentwurf 2015 anteilig in allen Einzelplänen eingespart. Der in den kommenden Jahren zu erwartenden demografischen Entwicklung wird durch das Wirksamwerden von bereits im Haushalt ausgebrachten kw-vermerken und durch den Stellenabbau beim Bundesministerium der Verteidigung wegen der Strukturreformen Rechnung getragen. F. Sondervermögen Energie- und Klimafonds Die Bundesregierung verzichtet vor dem Hintergrund der ausstehenden Entscheidungen auf europäischer Ebene zur Reform des Emissionshandels darauf, zum gegenwärtigen Zeitpunkt detaillierte Eckwerte des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 abzubilden. Folgende Festlegungen sind im Rahmen der Haushaltseckwerte für das Jahr 2014 getroffen: Von den im bislang geltenden Finanzplan vorgesehenen Ausgaben des EKF in Höhe von 2,4 Mrd. Euro werden Ausgaben für den internationalen Klimaschutz in Höhe von rd. 420 Mio. Euro in die Einzelpläne des BMZ und des BMU umgesetzt. Damit verbleiben Ausgaben in Höhe von rd. 2 Mrd. Euro. Den Ausgaben stehen bei einem unterstellten Preis von rd. 4,50 Euro/t Einnahmen in Höhe von rd. 900 Mio. Euro entgegen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für den EKF gegenwärtig ein strukturelles Defizit in Höhe von rd. 1,1 Mrd. Euro. Dieses strukturelle Defizit ist im Rahmen des vorliegenden Haushaltskonzeptes 2014, das einen strukturellen Haushaltsausgleich vorsieht, berücksichtigt und im Rahmen der Bodensatz-GMA ausgeglichen. Die Bundesregierung prüft derzeit eine Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau an der Finanzierung des EKF [vgl. hierzu Beschlussvorschlag Nr. 7].

21 Über die vollständige Auflösung des Defizits des EKF wird nach den europäischen Entscheidungen zum Emissionshandel mit der Vorlage des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2014 entschieden [vgl. hierzu Beschlussvorschlag Nr. 6]. G. Zeitplan Das Bundesministerium der Finanzen wird unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss ein Rundschreiben zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses an die Bundesministerien versenden. Die jeweiligen Bundesministerien sind dazu aufgefordert, dem Bundesministerium der Finanzen für die Umsetzung des Eckwertebeschlusses die Anmeldungen zum Personalhaushalt bis zum 8. April 2013 und die notwendigen Unterlagen zum Sachhaushalt bis zum 23. April 2013 vorzulegen. Die Umsetzung des Eckwertebeschlusses zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und zum Finanzplan bis 2017, für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Energie- und Klimafonds für das Jahr 2014 und den dazugehörigen Finanzplan sowie die Gespräche zum Personalhaushalt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Bundesministerien sind bis zum 7. Juni 2013 abzuschließen. Der Kabinettbeschluss über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2014 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2017 erfolgt am 26. Juni 2013.

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23 Anhang 1 zur Anlage 3 Eckwerte Der Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017 Gesamtübersicht Soll 2013 Eckwerte 2014 Finanzplan (Eckwerte) Mrd I. Ausgaben ,0 296,9 299,2 303,4 308,7 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent.. -1,6-1,7 +0,8 +1,4 +1,7 II. Einnahmen ,0 296,9 299,2 308,4 318,0 Steuereinnahmen ,6 269,0 278,4 287,5 297,1 Sonstige Einnahmen... 24,3 21,5 20,8 20,9 20,9 Nettokreditaufnahme... 17,1 6, III. Überschuss ,0 9,4 nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen... 34,8 29,6 25,1 24,8 24,6 Differenzen durch Rundung möglich

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25 Anhang 2 zur Anlage 3 Eckwerte Bundeshaushalt 2014 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 2013 Mio. Eckwerte 2014 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1)... 0,19 0,19-02 Deutscher Bundestag 1)... 1,83 1,83-0,1 03 Bundesrat 1)... 0,08 0,05-37,0 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,11 3,17 +1,7 05 Auswärtiges Amt ,85 134,85 +8,9 06 Bundesministerium des Innern ,87 405,92-07 Bundesministerium der Justiz ,33 484,33-08 Bundesministerium der Finanzen ,22 244,39-0,7 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ,31 366,59-14,0 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz... 63,15 79,73 +26,2 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,90 +19,6 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , ,64-0,5 14 Bundesministerium der Verteidigung ,33 323,28-15 Bundesministerium für Gesundheit... 93,46 99,06 +6,0 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ,52 325,13-0,4 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 67,71 68,21 +0,7 19 Bundesverfassungsgericht 1)... 0,04 0,04-20 Bundesrechnungshof 1)... 0,35 0,35-23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ,59 587,14 +4,9 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung ,75 89,45-20,0 32 Bundesschuld , ,25-59,0 60 Allgemeine Finanzverwaltung , ,49 +2,0 Insgesamt , ,98 Differenzen durch Rundung möglich 1) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

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27 Anhang 3 zur Anlage 3 Eckwerte Bundeshaushalt 2014 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 2013 Mio. Eckwerte 2014 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1)... 32,45 32,76 +0,9 02 Deutscher Bundestag 1) ,45 742,35 +1,5 03 Bundesrat 1)... 22,81 23,00 +0,8 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , ,61-5,2 05 Auswärtiges Amt , ,48-3,4 06 Bundesministerium des Innern , ,67-1,5 07 Bundesministerium der Justiz ,84 608,41 +0,3 08 Bundesministerium der Finanzen , ,19-0,3 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie , ,50-0,2 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , ,36-0,3 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ,90 +1,9 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , ,89-3,7 14 Bundesministerium der Verteidigung , ,68-1,3 15 Bundesministerium für Gesundheit , ,64-7,5 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , ,80 +10,4 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , ,28 +10,8 19 Bundesverfassungsgericht 1)... 45,13 35,33-21,7 20 Bundesrechnungshof 1) ,85 136,63 +2,8 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , ,30-0,2 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung , ,46 +0,5 32 Bundesschuld , ,41-2,7 60 Allgemeine Finanzverwaltung , ,36-23,9 Insgesamt , ,98 Differenzen durch Rundung möglich 1) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

28

29 Anhang 4 zur Anlage 3 Eckwerte Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan 2013 bis 2017 Einnahmen Einzelpläne Plafond Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1)... 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 02 Deutscher Bundestag 1)... 1,83 1,83 1,83 1,83 1,83 03 Bundesrat 1)... 0,08 0,05 0,08 0,05 0,05 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,11 3,17 3,17 3,17 3,17 05 Auswärtiges Amt ,85 134,85 124,85 124,85 124,85 06 Bundesministerium des Innern ,87 405,92 365,93 365,93 365,93 07 Bundesministerium der Justiz ,33 484,33 484,33 484,33 484,33 08 Bundesministerium der Finanzen ,22 244,39 284,08 282,38 282,38 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ,31 366,59 368,50 368,50 368,50 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz... 63,15 79,73 57,35 57,25 57,25 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , , , , ,21 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , , , , ,85 14 Bundesministerium der Verteidigung ,33 323,28 323,24 323,24 323,24 15 Bundesministerium für Gesundheit... 93,46 99,06 101,30 104,03 104,03 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ,52 325,13 325,11 325,00 325,00 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 67,71 68,21 68,19 68,18 68,18 19 Bundesverfassungsgericht 1)... 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 20 Bundesrechnungshof 1)... 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ,59 587,14 612,60 611,60 738,60 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung ,75 89,45 74,65 63,95 53,95 32 Bundesschuld , , , , ,81 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , , , ,33 Insgesamt , , , , ,07 Differenzen durch Rundung möglich 1) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

30

31 Anhang 5 zur Anlage 3 Eckwerte Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan 2013 bis 2017 Ausgaben Einzelpläne Plafond Mio Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 32,45 32,76 33,33 33,80 33,80 02 Deutscher Bundestag ,45 742,35 758,77 750,71 750,71 03 Bundesrat... 22,81 23,00 23,26 23,49 23,49 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , , , , ,40 05 Auswärtiges Amt , , , , ,47 06 Bundesministerium des Innern , , , , ,64 07 Bundesministerium der Justiz ,84 608,41 608,15 607,38 607,12 08 Bundesministerium der Finanzen , , , , ,57 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie , , , , ,70 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , , , , ,17 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales , , , , ,71 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , , , , ,97 14 Bundesministerium der Verteidigung , , , , ,31 15 Bundesministerium für Gesundheit , , , , ,09 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , , , , ,97 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , , , , ,83 19 Bundesverfassungsgericht... 45,13 35,33 27,03 27,52 27,52 20 Bundesrechnungshof ,85 136,63 137,91 139,48 139,48 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , , , , ,96 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung , , , , ,63 32 Bundesschuld , , , , ,85 60 Allgemeine Finanzverwaltung , , , , ,30 Insgesamt , , , , ,67 Differenzen durch Rundung möglich 1) Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

32

33 Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Eckwerte Bundeshaushalt 2014 / Finanzplan bis 2017 Einzelplanplafonds

34

35 Einzelplan 01 - Bundespräsident und Bundespräsidialamt Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [193] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [33 800] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausweis erfolgt nachrichtlich.

36

37 Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [1 831] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausweis erfolgt nachrichtlich.

38

39 Einzelplan 03 - Bundesrat Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [51] Ist 436 Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [23 485] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Ausweis erfolgt nachrichtlich.

40

41 Einzelplan 04 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [3 165] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Keine Änderungen gegenüber geltendem Finanzplan.

42

43 Einzelplan 04 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Verbindliche Bestandteile dieser Eckwerte sind die folgenden Einzelfallregelungen: Epl Ausgaben in Ressortumlage Globale Minderausgabe Betreuungsgeld Kap Umschichtung aus Epl. 60 (Überhangpersonal BMVg) BPA Vorbereitung G8-Gipfel in Kap Weitere Verschiebung des Umzuges davon ELM-Tatbestände Kap Überführung ins ELM: Mieten Kunst- und Ausstellungshalle sowie Deutsches Historisches Museum

44

45 Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Verbindliche Bestandteile dieser Eckwerte sind die folgenden Einzelfallregelungen: Epl Einnahmen in Höheres Aufkommen an Visagebühren Mehreinnahmen im Bereich der Ausländischen Kultur- und Bildungspolitik

46

47 Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Verbindliche Bestandteile dieser Eckwerte sind die folgenden Einzelfallregelungen: Epl Ausgaben in Ressortumlage Globale Minderausgabe Betreuungsgeld Veränderung des VN-Beitragstitels aufgrund geändertem Abflussschlüssels und Verringerung der Beitragshöhe bei den FEM Wechselkursanpassung Aufgabenübergang für die Europäischen Schulen an das BMBF Personal- und Mittelumsetzung an das BVA Transformations- und Wissenschaftspartnerschaften Nordafrika/Nahost Afghanistan

48

49 Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Einnahmen in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Keine Änderungen gegenüber geltendem Finanzplan.

50

51 Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern Anlage 4 zur Kabinettvorlage BMF II A 1 - H1120/12/10028 Ausgaben in Soll Soll Fpl. bis [ ] Ist Veränd. ggü. Fpl./ber. Fpl Eckwerte Verbindliche Bestandteile dieser Eckwerte sind die folgenden Einzelfallregelungen: Epl Ausgaben in Ressortumlage Globale Minderausgabe Betreuungsgeld Umschichtung aus Epl. 05 ( 50 BHO) Umschichtung aus Epl. 09 (Sportsatellitenkonto) Umschichtung aus Epl. 11 (Bundesstatistik für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Umschichtung aus Epl. 16 ( 50 BHO) Umschichtung aus Epl. 17 (Betreuungsgeld) Umschichtung aus Epl. 60 (Überhangpersonal BMVg) Neubau BMI (versch. Titel) IT-Konsolidierung

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