Dem Wort Bilanz liegt etymologisch gesehen die Vorstellung einer im Gleichgewicht befindlichen zweischaligen Waage zu Grunde.

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1 A. Grundlagen 1. Bilanz A. Grundlagen 1. Bilanz Dem Wort Bilanz liegt etymologisch gesehen die Vorstellung einer im Gleichgewicht befindlichen zweischaligen Waage zu Grunde. Damit werden folgende Wesensmerkmale der Bilanz angesprochen: (1) Die Bilanz ist die Gegenüberstellung zweier Größen. (2) Die Summen der beiden Größen, d. h. beider Seiten der Bilanz, sind gleich. Im betriebswirtschaftlichen Sinne kann die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiv-Seite) und Kapital (Passiv-Seite) zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet werden: Aktiva Bilanz zum Passiva Vermögen Kapital Die Bilanz zeigt auf ihrer Passiv-Seite die Herkunft der finanziellen Mittel und auf ihrer Aktiv-Seite die Verwendung dieser Mittel: Aktiva Bilanz zum Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Nach 242 Abs. 3 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften ist der Anhang zusätzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ( 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), ergänzt um einen Lagebericht. Nicht konzernrechnungslegungspflichtige kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung und in Übereinstimmung mit der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist die Bilanz, d. h. die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden zum Bilanzstichtag ( 242 Abs. 1 HGB), Gegenstand der folgenden Ausführungen. Man spricht auch von der Bilanz im engen Sinne. 25

2 KONTROLLFRAGEN Lösung 1. Welche Wesensmerkmale weist die Bilanz auf? S Was versteht man in der Betriebswirtschaftslehre unter einer Bilanz? S Welche Informationen gibt die Bilanz grundsätzlich? S Welche Informationen hat der Jahresabschluss nach 264 Abs. 2 S. 25 HGB zu liefern? 5. Was ist unter dem Jahresabschluss zu verstehen und wo ist dieser S. 25 Begriff im Gesetz umschrieben? 6. Weshalb lassen sich nicht ohne weiteres allgemein gültige Aufgaben S. 26 der Bilanz nennen? 7. Beschreiben Sie die generelle Aufgabe, welche die Jahresbilanz erfüllen soll! S Welche Teilaufgaben der Jahresbilanz lassen sich aus der generellen S. 26 Aufgabe ableiten? 9. Inwieweit wird die Bilanz ihrer Aufgabe, den Erfolg auszuweisen, S. 26 tatsächlich gerecht? 10. Erläutern Sie, welchen Zwecken der Kapitalausweis in der Bilanz dient S. 27 und wo seine Grenzen liegen! 11. Welche Aussagen soll der Vermögensausweis in der Bilanz ermöglichen? S Inwieweit ermöglicht es die Bilanz, einen Ausweis über die Liquidität S. 27 zu vermitteln? 13. An welche Adressaten kann sich die Bilanz richten? S Welche Gründe kann es geben, dass Kapitalgeber an der Kenntnis der S. 28 Bilanz interessiert sind? 15. Inwieweit kann der Kapitalmarkt daran interessiert sein, die Bilanz S. 29 eines Unternehmens zu kennen? 16. Weshalb sind Gläubiger an der Kenntnis der Bilanz ihrer Schuldner S. 29 interessiert? 17. Welche Gründe gibt es für Arbeitnehmer, sich für die Bilanz ihres S. 29 f. Unternehmens zu interessieren? 18. Meinen Sie, dass auch die Öffentlichkeit ein Recht auf Kenntnis von S. 30 Bilanzen besitzt? Begründen Sie die Antwort! 19. Wozu nützt die Bilanz dem Fiskus? S Nennen Sie Kriterien, nach denen Bilanzarten unterschieden werden S. 30 können! 21. Nennen und beschreiben Sie kurz, welche Bilanzen es entsprechend S. 31 ihrer unterschiedlichen Aussagezwecke gibt! 71

3 B. Bilanz 2. Ansatzvorschriften Beispiel Ein Gewerbetreibender weist folgende Sachverhalte aus: Alternative I Alternative II Einlage Gewinn Entnahme Überentnahme davon 6 % tatsächlich gezahlte Kontokorrentzinsen im Wirtschaftsjahr Freibetrag verbleibende Kontokorrentzinsen Die tatsächlich verbleibenden Kontokorrentzinsen der Alternative I in Höhe von sind höher als der Überentnahme -Zins. Der Betrag von ist dem Gewinn hinzuzurechnen. Die tatsächlich verbleibenden Kontokorrentzinsen der Alternative II in Höhe von - 50 führen nicht zu einer Hinzurechnung von Zinsen. Bei der Ermittlung der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres wird der Saldo aus Überund Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre berücksichtigt Betriebsvermögen bei Personengesellschaften Betriebsvermögen der Gesellschaft R 4.2 Abs. 2 EStR stellt klar, dass ein zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer einer Personengesellschaft gehörendes Grundstück grundsätzlich notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft ist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet der Fall, dass das zum Gesamthandsvermögen gehörende Grundstück bzw. Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich der privaten Lebensführung eines, mehrerer oder aller Mitunternehmer dient. Das Wirtschaftsgut ist dann Privatvermögen der Gesellschafter (BFH-Urteil vom , BStBl II S. 705, Az. IR 194/71 und BFH-Urteil vom , BStBl II S. 804, Az. IV R 1973/71). Gewährt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter ein zinsloses und ungesichertes Darlehen, so gehört die Darlehensforderung nach Aussicht des BFH (Urteil vom , BStBl 1996 II S. 642, IV R 94/93) ebenfalls zum notwendigen Privat- 88

4 B. Bilanz 4. Bewertungsvorschriften Kalkulationsschema Zur Ermittlung der handelsrechtlichen und steuerlichen Herstellungskosten dient das folgende Kalkulationsschema: Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten + Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten + Sonderkosten der Fertigung = Herstellungskosten + Verwaltungskosten + Vertriebskosten = Selbstkosten + Gewinnzuschlag = Verkaufspreis (1) Fertigungsmaterial Hierzu rechnen die unmittelbar für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sofern der Verbrauch den zu aktivierenden Produkten zurechenbar ist. Auch selbst hergestellte Halb- und Teilerzeugnisse, die in die Produktion eingehen, gehören hierher. Verpackungskosten werden nur dann zu den Herstellungskosten gerechnet,wenn eine bestimmte Verpackung erforderlich ist, um ein Erzeugnis verkaufsfähig zu machen Innenverpackung (BFH vom , BStBl II 1978 S. 413, III R 46/76). (2) Materialgemeinkosten Materialgemeinkosten sind die Kosten der Einkaufsabteilung, Warenannahme, Material- und Rechnungsprüfung, Lagerung und Materialverwaltung. Sie werden den Materialien üblicherweise erst zugeschlagen, wenn diese in den Produktionsprozess eingehen, und zwar durch einen prozentualen Zuschlag auf das Fertigungsmaterial, teilweise auch in Form unterschiedlicher Zuschläge auf einzelne Stoffkosten. (3) Fertigungslöhne Die Fertigungslöhne umfassen die bei der Fertigung anfallenden Bruttolöhne und -Gehälter, soweit sie den unfertigen und fertigen Erzeugnissen unmittelbar zugerechnet werden können. Neben den laufenden Löhnen und Gehältern gehören alle Zuschläge für Sonderleistungen im Rahmen der Fertigung und die gesetzlichen, tariflichen sowie vertraglichen Nebenleistungen zu den Fertigungslöhnen. (4) Fertigungsgemeinkosten Während die Abgrenzung und Verrechnung der Materialgemeinkosten in der Praxis keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, ist die richtige Aufteilung der Fertigungsgemeinkosten auf die Kostenträger recht problematisch. Die rechentechnische Seite wird in der Regel mithilfe der Zuschlagskalkulation gelöst, indem Zuschlagsätze gebildet werden, die das Verhältnis von Fertigungslöhnen (oder 169

5 D. Anhang und Lagebericht 2. Lagebericht Aus dem Gesetzestext lassen sich folgende Hauptgliederungspunkte ableiten: a) Geschäftsverlauf mit Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Analyse unter Bezugnahme auf finanzielle Leistungsindikatoren) b) voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht) c) Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) d) Angaben zu Risiken über Finanzinstrumente (Risikobericht) e) Bericht über Forschung und Entwicklung f) Zweigniederlassung. 2.3 Berichterstattung nach 289 Abs. 1 HGB Darstellung des Geschäftsverlaufs, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft Dieser Teil des Lageberichts soll den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Bei der Darstellung des Geschäftsverlaufs handelt es sich daher um einen im Wesentlichen vergangenheitsorientierten zeitraumbezogenen Bericht. Die Lagedarstellung baut auf den Berichten über den Geschäftsverlauf auf, die damit die Grundlage für die Beurteilung der Gesellschaft liefern. Die Ausführungen hierzu können z. B. wie folgt gegliedert werden (IDW RS HFA 1, DRS 15): Darstellung des Geschäftsverlaufs: Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Umsatz- und Auftragsabwicklung Produktion Beschaffung Investitionen Finanzierungsmaßnahmen bzw. Vorhaben Personal- und Sozialbereich Umweltschutz wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres. 254

6 F. Konzernrechnungslegung 5. Grundzüge der Konsolidierung Anteile von Minderheiten am Kapital des Tochterunternehmens In den Konzernabschluss sind für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen ( 307 Abs. 1 HGB). Die Konsolidierung bei Anwendung der Neubewertungsmethode und unterstellter Beteiligung des Mutterunternehmens A von 80 % an dem Tochterunternehmen B wird unter Vernachlässigung der erfolgswirksamen Folgekonsolidierungsbuchungen in folgendem Beispiel dargestellt. Beispiel Bilanzposten MU-A TU-B Kapitalkonsolidierung Neubewertungsmethode 80 % Beteiligung Geschäfts- oder Firmenwert Verschiedene Aktiva Anteile an verbundenen Unternehmen Aktiva Passiva Aktiva Passiva S H Konzernbilanz Aktiva Passiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Anteile anderer Gesellschafter Jahresüberschuss Verschiedene Passiva Neubewertungsdifferenz Summe Die mit den Anschaffungskosten bezahlten stillen Reserven von angenommenen für abnutzbare Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Tochterunternehmens B mit (100 %) aufzustocken. In Höhe der stillen Reserven des Tochterunternehmens B entsteht eine Neubewertungsdifferenz, die auf der Passivseite des Tochterunternehmens B in Höhe von ausgewiesen ist. Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt zunächst die Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes ( ) in Höhe des auf die Anteile entfallenden Betrages des Eigenkapitals ( ( ,8) ( ,8) ( ,8). Von der Neubewertungsdifferenz entfallen nur 80 % auf das Mutterunternehmen A. Die Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von ergeben sich also aus der Konsolidierung des gezeichneten Kapitals ( ( ,2) ( ,2)

7 Aufgabe 1: Kreis der Buchführungspflichtigen ÜBUNGSTEIL (AUFGABEN UND FÄLLE) Ein Einzelhandelskaufmann, dem die Schreibarbeiten über den Kopf wachsen, hat Sie als Bürokraft eingestellt. Seiner Meinung nach ist die relativ umfangreiche Bücherführung auf das Steuerrecht zurückzuführen. Was meint er damit? Lösung s. Seite 467 Aufgabe 2: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Sie werden mit der Überprüfung eines Kassenbuches beauftragt, das ein Auszubildender mehr oder weniger lustlos geführt hatte und stellen u. a. Radierungen, Leerräume und fehlende Belege fest. (1) Um welche Art von Verstößen gegen die GoB handelt es sich? (2) Welche Folgen haben derartige Verstöße im Steuerrecht? Lösung s. Seite 467 Aufgabe 3: Aufbewahrungsfristen Zum Jahreswechsel 2011/2012 quillt die Aktenablage förmlich über. Sie sollen für die Belegordner des abgelaufenen Geschäftsjahres Platz schaffen. Welche Unterlagen dürfen Sie ab bedenkenlos in den Papierwolf stecken? Lösung s. Seite 467 Aufgabe 4: Erstellung eines Inventars Ein Möbelfabrikant macht am Inventur und stellt folgende Bestände fest: Fabrikgebäude ; Maschinen lt. Verzeichnis 1: ; Werkzeuge lt. Verzeichnis 2: ; Fuhrpark lt. Verzeichnis 3: ; Geschäftsausstattung lt. Verzeichnis 4: Rohstoffe lt. Verzeichnis 5: ; Hilfs- und Betriebsstoffe lt. Verzeichnis 6: ; Unfertige Erzeugnisse lt. Verzeichnis 7: ; Fertigerzeugnisse lt. Verzeichnis 8: ; Kundenforderungen lt. Verzeichnis 9: ; Kassenbestand ; Bankguthaben bei der Deutschen Bank, Köln Verbindlichkeiten an Lieferer lt. Verzeichnis 10: ; Hypothekenschulden ; Darlehen bei der Stadtsparkasse Köln Stellen Sie das Inventar auf und ermitteln Sie das Reinvermögen (= Eigenkapital)! Lösung s. Seite

8 Lösung zu 24: Gewinn aus Veräußerung (2) Lösungen Nach 6b EStG kann die aufgedeckte stille Reserve auf ein neu angeschafftes Grundstück mit aufstehendem Gebäude übertragen werden, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden bzw. Gebäuden entstanden ist. Die Übertragung kann erst in den Folgejahren erfolgen. Aus diesem Grunde kann im Jahr der Veräußerung des Grundstücks in der Steuerbilanz ein Sonderposten gebildet werden. Buchungen in 01 (Handels- und Steuerbilanz): Bank an unbebaute Grundstücke an sonst. betr. Erträge Buchung in 01 in der Steuerbilanz: Sonst. betriebl. Aufwendungen an Sonderposten gem. 6b EStG Buchung in 01 in der Handelsbilanz: latente Steuern an passive latente Steuern Buchungen in 02 (Handels- und Steuerbilanz): unbebaute Grundstücke an Bank Buchungen in 02 in der Steuerbilanz: Abschreibungen an Sonderposten gem. 6b EStG an sonst. betr. Erträge Buchungen in 02 in der Handelsbilanz: Keine erforderlich: Zwar vermindert sich in der Steuerbilanz der Passivposten Rücklage gem. 6 EStG, aber gleichzeitig vermindert sich ebenfalls in der Steuerbilanz der ausgewiesene Aktivposten unbebaute Grundstücke in derselben Höhe. Eine Auswirkung auf die Position Latente Steuern ist nicht gegeben. 483

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