Ausbreitung von Gerüchen

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1 öko control GmbH Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse Bekanntgegebene Messstelle nach 29b BImSchG Außerbetriebliche Messstelle nach 7 GefStoffV Zugelassenes Prüflabor nach Fachmodul Abfall Akkreditiertes Prüflaboratorium gemäß DIN EN ISO/IEC Ausbreitung von Gerüchen Zukünftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Arendsee Ökologischer Seminarhof Vissum Stadt Arendsee Auftraggeber: Planungsbüro Schumacher Oststraße Wiehl Berichts-Nr.: Erstellungsdatum: Hauptsitz: Burgwall 13 a Schönebeck Telefon Fax oeko-control.sbk@t-online.de

2 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 2/31 Bericht Auftraggeber: Planungsbüro Schumacher Oststraße Wiehl Auftragsgegenstand: Ausbreitung von Gerüchen Zukünftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Arendsee Ökologischer Seminarhof Vissum Stadt Arendsee Berichtsnummer: öko-control Bearbeiter: Dipl. Ing. M. Hüttenberger Seiten/Anlagen: 31/1

3 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 3/31 Inhaltsverzeichnis 1 AUFGABENSTELLUNG BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN Allgemeines Immissionswerte ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE QUELLEN UND DEREN EMISSIONEN Putenhaltungsanlage Vissum Haupterwerbsbetrieb Jörg Marquardt Haupterwerbebetrieb Gerd Müller Nebenerwerbsbetrieb Paul Brzezicha Pferdehaltung "Der kleine Reiterhof" AUSBREITUNGSPARAMETER UND METEOROLOGISCHE EINGANGSDATEN AUSBREITUNGSRECHNUNGEN Programmsystem Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Berücksichtigung von Bebauung Beurteilungsflächen ERGEBNISSE REGELWERKE / SONSTIGE UNTERLAGEN SCHLUSSBEMERKUNG... 31

4 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 4/31 1 Aufgabenstellung Im Ortsteil Vissum hat die weltfrieden Haus & Hof GmbH ein Objekt in der Dorfstraße 14 erworben. Auf Basis von Vorgesprächen bei der Stadt Arendsee und dem Altmarkkreis Salzwedel soll in diesem Bereich die denkmalgeschützte ehemalige Hofanlage unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Wiesen- und Gehölzbestände als ökologischer Seminarhof umgebaut werden. Das Vorhaben greift dabei unter enger Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde die dörfliche Struktur der Ortschaft Vissum auf und setzt mit dem Sondergebiet Ökologischer Seminarhof einen an die vorhandenen Strukturen angepassten städtebaulichen Akzent in Vissum und im Stadtgebiet Arendsee. Im Zuge des Scopings zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark mit Schreiben vom folgende Anregung in das Planverfahren eingestellt: Nach 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen land- und forstwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. In Vissum wirtschaften 3 Landwirtschaftsbetriebe, zwei Betriebe im Haupterwerb und ein Betrieb im Nebenerwerb. Diese betreiben in unterschiedlichem Umfang auch Tierproduktion. Des Weiteren befindet sich nördlich des Plangebietes in ca m Abstand ein gewerbliches Unternehmen, das Putenaufzucht in erheblichem Umfang betreibt. Durch die Planung werden derzeit keine landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen. Es liegen jedoch regelmäßig Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Gerüche der benannten Betriebe vor, die mit der ordnungsgemäßen Landwirtschaft einhergehen. Diese Betriebe sind vor heranrückender Wohnbebauung zu schützen. Es ist im Vorfeld zu prüfen, ob sich die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Betriebe mit der geplanten Wohnnutzung (gemeint ist hier der ökologische Seminarhof) verträgt oder ob Nachbarschaftskonflikte zu befürchten sind. Es ist die Frage zu klären, ob mit Geruchsbelästigungen zu rechnen ist, sodass die geplante Nutzung in Widerspruch zu der praktischen Nutzung als Dorfgebiet steht. Die heranrückende neue Nutzung sollte somit die Mindestabstände nach TA

5 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 5/31 Luft bzw. der VDI-Richtlinie 3894 einhalten. Entsprechende Richtlinien sind anzuwenden (Methoden zur Abstandsbestimmung Geruch). Auf diesen Sachverhalt wurde auch im Vorfeld der Planungsgespräche seitens des Bereiches Immissionsschutz des Altmarkkreises Salzwedel hingewiesen. Um hier eindeutig Klärung zu schaffen, wurde seitens des Vorhabenträgers das hier vorliegende Gutachten zur Ausbreitung von Gerüchen zum zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Arendsee Ökologischer Seminarhof Vissum in Auftrag gegeben. In Vissum wirtschaften 3 Landwirtschaftsbetriebe, zwei Betriebe im Haupterwerb und ein Betrieb im Nebenerwerb. Diese betreiben in unterschiedlichem Umfang auch Tierproduktion. Ein Reiterhof ist ebenfalls ortsansässig. Des Weiteren befindet sich nördlich des Planungsgebietes in ca m Abstand ein gewerbliches Unternehmen, das Putenaufzucht in erheblichem Umfang betreibt. Im Zuge dieses Gutachtens sollen die derzeit von den Betrieben ausgehenden Geruchsemissionen mittels einer Ausbreitungsrechnung quantifiziert werden. Auftragsgemäß wird diese Beurteilung durch die öko-control GmbH, Messstelle nach 29b BIm- SchG, durchgeführt.

6 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 6/31 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Allgemeines Zur Beurteilung der Geruchsimmissionen wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom mit einer Ergänzung vom herangezogen. 2.2 Immissionswerte Die Relevanz von Gerüchen wird gemäß GIRL anhand der mittleren jährlichen Häufigkeit von "Geruchsstunden" beurteilt. Eine Geruchsstunde liegt vor, wenn anlagentypischer Geruch während mindestens 6 Minuten innerhalb der Stunde wahrgenommen wird. Die Geruchsimmission ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung folgende Immissionswerte überschreitet: Wohngebiete/ Mischgebiete: Gewerbe-/ Industriegebiete: Dorfgebiet: 10 % der Jahresstunden 15 % der Jahresstunden 15 % der Jahresstunden (nur Tierhaltung) Nach Nr. 3.3 der GIRL soll die Genehmigung einer Anlage trotz Überschreitung der Immissionswerte nicht versagt werden, wenn der von der Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag (Zusatzbelastung) auf keiner Beurteilungsfläche den Wert von 2 % überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung). Für Flächen, die nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, werden in der GIRL keine Festlegungen getroffen. Für Außenbereiche ist in der GIRL kein Immissionswert definiert. In den Auslegungshinweisen zur GIRL heisst es:

7 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 7/31 ( ) Gemäß BauNVO 5 Abs. 1 dienen Dorfgebiete der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten - ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Dem wird durch die Festlegung eines Immissionswertes von 0,15 Rechnung getragen. In begründeten Einzelfällen sind Zwischenwerte zwischen Dorfgebieten und Außenbereich möglich, was zu Werten von bis zu 0,20 am Rand des Dorfgebietes führen kann. ( ) Im Außenbereich sind (Bau-) Vorhaben entsprechend 35 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) nur ausnahmsweise zulässig. Ausdrücklich aufgeführt werden landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig ist das Wohnen im Außenbereich mit einem immissionsschutzrechtlichen geringeren Schutzanspruch verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Einzelfalles bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich einen Wert bis zu 0,25 für landwirtschaftliche Gerüche heranzuziehen. Im Einzelfall ist eine Prüfung aller speziellen Randbedingungen erforderlich. Dabei zu berücksichtigen ist u.a.: Ortsüblichkeit und die Siedlungsstruktur Prägung durch landwirtschaftliche Nutzungen sowie einzelne Wohnnutzungen geringerer Schutzanspruch Nutzung des betreffenden Gebäudes Wohnnutzungen im Außenbereich, die im Zusammenhang mit Tierhaltungsanlagen stehen (Tierhalter, Mieter auf Hofstellen) geringerer Schutzanspruch Historische Entwicklung Wohnhaus ursprünglich mit Tierhaltung geringerer Schutzanspruch [10] Solange die Umgebung weiterhin von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt ist und insoweit die Wechselbezüglichkeit grundsätzlich fortbesteht, kann auch ein höheres Maß an Geruchsimmissionen hinzunehmen sein. [10]

8 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 8/31 3 Örtliche Verhältnisse Die Lage des zu beurteilenden Plangebietes sowie dessen Umgebung können der Karte in Abbildung 1 entnommen werden. Die Koordinaten des Plangebietes (Mittelpunkt) im UTM-Netz betragen in etwa: Tabelle 1: Lage (UTM) Rechtswert Hochwert Höhe 28 m ü. NN Vissum ist ein Ortsteil der Stadt Arendsee im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt. Der Standort der Emittenten liegt in einer Höhe von ca. 28 m NN. In der Standortumgebung wechseln sich offene Landwirtschaftsflächen mit verstreut liegenden kleineren Ortschaften und Großgehölzflächen ab. Mit Höhen zwischen 28 m NN und 34 m NN ist die Standortumgebung eben bis flachwellig. Im dünn besiedelten Umland des Standortes sind im Umkreis von 3 km noch die Ortschaften Klein Gartz (ca. 1,8 km westlich), Ortwinkel (ca. 1,6 km südlich), Kassuhn (ca. 1,5 km östlich) und Ritzleben (ca. 2,5 km nördlich) zu finden. Die Rauigkeiten in der Standortumgebung sind entsprechend der Landnutzung über den Acker- und Wiesenflächen meist gering, über den Siedlungsflächen etwas höher und über den Waldflächen hoch. Eine Besichtigung des Plangebietes und der Umgebung wurde am durchgeführt. Während der Besichtigung wurden alle für die Aufgabenstellung relevanten Anlagen- und Umgebungsbedingungen erfasst.

9 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 9/31 Abbildung 1: Lage des Plangebietes (-----) sowie Emissionsquellen (UTM-Koordinaten) 1) 1) Putenhaltungsanlage 2) Haupterwerbsbetrieb Jörg Marquardt 3) Nebenerwerbsbetrieb Paul Brzezicha 4) Haupterwerbsbetrieb Gerd Müller 5) Reiterhof

10 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 10/31 4 Quellen und deren Emissionen 4.1 Putenhaltungsanlage Vissum Nördlich des Plangebietes befindet sich die Putenhaltungsanlage Vissum. Die Tiere sind in insgesamt 7 Ställen untergebracht. Das Endgewicht der Aufzuchttiere beträgt ca. 13 kg (Hennen) und 35 kg (Hähne). Der anfallende Putenmist wird während der Entmistung der Ställe sofort abtransportiert und zu keinem Zeitpunkt am Standort gelagert. Die Lüftung der Ställe erfolgt über eine Zwangslüftung mit gleichmäßig über den First angeordneten Abluftkaminen sowie einer Abluftgeschwindigkeit von max. 10 m/s. Die Ställe 6 und 7 werden mit Abluftkaminen mit einer Höhe von 10 m über Grund bzw. 4 m über First ausgestattet. [7] Dabei ist für die Abluft aus Schornsteinen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine Abgasfahnenüberhöhung anzusetzen. Dies ist in der Regel gewährleistet bei: Vorhandensein einer thermischen Komponente der Überhöhung (Ablufttemperatur deutlich über Umgebungstemperatur) Vorhandensein einer Impulskomponente der Überhöhung (Ausströmgeschwindigkeit > 7 m/s) Abluftöffnungen mindestens 10 m über Flur und 3 m über First Die Abluftkamine der Ställe 1-5 sind in ca. 7,5 m über Grund sowie 1,5 m über First angeordnet. Da sich die Abluftöffnungen der Ställe 1-5 somit nicht 10 m über Flur und 3 m über First befinden kann die impulsbedingte Abgasfahnenüberhöhung im Ausbreitungsmodell nur dann berücksichtigt werden, wenn der für die Austrittsgeschwindigkeit angesetzte Wert von 10 m/s halbiert wird. [9] Für sämtliche Quellen wird eine Einwirkzeit von durchgehend 24 h angenommen.

11 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 11/31 Tabelle 2: Emissionsquellen Putenhaltungsanlage Vissum gemäß [7] Quelle Fläche in m² GV GE/s GV [5] Quellgeometrie Höhe in m MGE/h Nm³/h Stall 4 1,2 58,24 32 Punktquelle 7,5 6, Stall 3 1,2 58,24 32 Punktquelle 7,5 6, Stall 2 0,3 6,08 32 Punktquelle 7,5 0, Stall 2 1,2 83,97 32 Punktquelle 7,5 9, Stall 2 1,2 47,06 32 Punktquelle 7,5 5, Stall 5 1,2 59,80 32 Punktquelle 7,5 6, Stall 1 1,2 35,23 32 Punktquelle 7,5 4, Stall 1 1,2 35,23 32 Punktquelle 7,5 4, Stall 6 1,2 130,30 32 Punktquelle 10,0 15, Stall 7 1,2 108,44 32 Punktquelle 10,0 12, GV Großvieheinheiten GE Geruchseinheit MGE - Megageruchseinheit Bei Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f multipliziert. Für die Haltung von Geflügel wird ein Gewichtungsfaktor f von 1,5 angesetzt. Emissionsquellen können hinsichtlich der Art ihrer Freisetzung in gefasste Quellen und diffuse Quellen unterteilt werden. Punktquellen sind üblicherweise gefasste Quellen. Hingegen werden die Emissionen aus Linien-, Flächen- und Volumenquellen meist diffus freigesetzt. Im vorliegenden Fall wurden die Quellgeometrien anhand von Punktquellen (mit Abgasfahnenüberhöhung für die Ställe 6 und 7) im Modell berücksichtigt.

12 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 12/31 Abbildung 2: Lage der Emissionsquellen der Putenhaltungsanlage Vissum (UTM-Koordinaten)

13 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 13/ Haupterwerbsbetrieb Jörg Marquardt Herr Jörg Marquardt betreibt in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet eine Rinderhaltung. Die Tiere sind in Ställen untergebracht. Eine Weidehaltung in den Sommermonaten ist nicht ausgeschlossen. Im Sinne einer konservativen Abschätzung der Geruchsemissionen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Tiere ganzjährig im Stall stehen. In nordöstlicher Richtung, am Ortsrand von Vissum, befindet sich zudem eine Fahrsiloanlage. Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte sich bildende Silage abgedeckt ist und nur die Anschnittsfläche des jeweiligen Silos Gerüche emittieren kann. Tabelle 3: Emissionsquellen Rinderhaltung Jörg Marquardt Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s m² Fläche in m² Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Fahrsilo Grassilage 6,0 20 m x 4 m Anschnittsfläche 2 h bewegte Stoffe 22 h ruhend 5,19 1,73 Fahrsilo Mais 3,0 20 m x 4 m Anschnittsfläche 2 h bewegte Stoffe 22 h ruhend 2,61 0,87 Güllelager 3,0 (70 % Minderung durch natürliche Schwimmdecke) [8] h 0,42 Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s GV GV/Tier Anzahl Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Rinder > 2 J. 12 1, ,21 Rinder < 2 J. 12 0, ,87 Mastkälber 30 0, ,16 Fohlen 10 0, ,18 GV Großvieheinheiten GE Geruchseinheit MGE - Megageruchseinheit

14 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 14/31 Bei Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f multipliziert. Für die Haltung von Rindern/Pferden wird ein Gewichtungsfaktor f von 0,5/1,0 angesetzt. Für die Silageentnahme wurden jeweils zwei Stunden pro Tag veranschlagt. Für bewegte Stoffe wurde der dreifache Wert gegenüber ruhenden Stoffen angesetzt. Emissionsquellen können hinsichtlich der Art ihrer Freisetzung in gefasste Quellen und diffuse Quellen unterteilt werden. Punktquellen sind üblicherweise gefasste Quellen. Hingegen werden die Emissionen aus Linien-, Flächen- und Volumenquellen meist diffus freigesetzt. Im vorliegenden Fall wurden die Quellgeometrien anhand von Volumen (Stallungen) 6) - und Flächenquellen (Güllelager, Silageanschnittsfläche) angenähert. 6) diffuse Emissionen aus Fenster/Türen, First und Traufe; Modellierung einer Volumenquelle von Höhe Erdboden bis Höhe First

15 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 15/ Haupterwerbsbetrieb Gerd Müller Im Ortskern der Ortschaft Vissum ist eine weitere Rinderhaltung ansässig. Die Tiere sind in Ställen untergebracht. Eine Weidehaltung in den Sommermonaten ist nicht ausgeschlossen. Im Sinne einer konservativen Abschätzung der Geruchsemissionen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Tiere ganzjährig im Stall stehen. Tabelle 4: Emissionsquellen Rinderhaltung Gerd Müller Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s m² Fläche in m² Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Güllelager 3,0 (70 % Minderung durch natürliche Schwimmdecke) [8] 5 24 h 0,03 Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s GV GV/Tier Anzahl Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Rinder > 2 J. 12 1, ,04 Rinder < 2 J. 12 0, ,18 Mastkälber 30 0, ,29 Bei Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f multipliziert. Für die Haltung von Rindern wird ein Gewichtungsfaktor f von 0,5 angesetzt. Emissionsquellen können hinsichtlich der Art ihrer Freisetzung in gefasste Quellen und diffuse Quellen unterteilt werden. Punktquellen sind üblicherweise gefasste Quellen. Hingegen werden die Emissionen aus Linien-, Flächen- und Volumenquellen meist diffus freigesetzt. Im vorliegenden Fall wurden die Quellgeometrien anhand von Volumen (Stallungen)- und Flächenquellen (Güllelager) angenähert.

16 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 16/ Nebenerwerbsbetrieb Paul Brzezicha Herr Paul Brzezicha betreibt in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet eine Tierhaltung im Nebenerwerb. Die Tiere sind in Ställen sowie auf der benachbarten Weide untergebracht (Annahme: Mai Oktober). Tabelle 5: Emissionsquellen Rinderhaltung Gerd Müller Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s m² Fläche in m² Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Festmist 7) 3, h 0,11 Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s GV GV/Tier Anzahl Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Pferde 10 1, ,12 Pony 10 0, ,03 Ziegen(bock) 100 0,15 [8] ,05 Bei Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f multipliziert. Für die Haltung von Pferden/Ziegen wird ein Gewichtungsfaktor f von 1,0 angesetzt. Emissionsquellen können hinsichtlich der Art ihrer Freisetzung in gefasste Quellen und diffuse Quellen unterteilt werden. Punktquellen sind üblicherweise gefasste Quellen. Hingegen werden die Emissionen aus Linien-, Flächen- und Volumenquellen meist diffus freigesetzt. Im vorliegenden Fall wurden die Quellgeometrien anhand von Volumenquellen (Stallungen) angenähert. 7) Lagerung womöglich innerhalb der Stallungen, da augenscheinlich keine Festmistlager auf dem Grundstück vorhanden

17 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 17/ Pferdehaltung Der kleine Reiterhof Gegenüber der Rinderhaltung von Herrn Jörg Marquardt befindet sich der Reiterhof von Herrn Dennis Hennig. Hier befinden sich Boxenlaufställe für die Tiere, eine Reithalle sowie ein Reitplatz im Außenbereich. Die zukünftige Aufnahme von Pensionspferden ist ebenfalls geplant. Tabelle 6: Emissionsquellen Der kleine Reiterhof Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s m² Fläche in m² Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Festmist 8) 3, h 0,22 Quelle Emissionsfaktor Geruch in GE/s GV GV/Tier Anzahl Einwirkzeit in h/d Geruchsstoffmassenstrom in MGE/h Pferde 10 1,1 ca ,40 Bei Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f multipliziert. Für die Haltung von Pferden wird ein Gewichtungsfaktor f von 1,0 angesetzt. Emissionsquellen können hinsichtlich der Art ihrer Freisetzung in gefasste Quellen und diffuse Quellen unterteilt werden. Punktquellen sind üblicherweise gefasste Quellen. Hingegen werden die Emissionen aus Linien-, Flächen- und Volumenquellen meist diffus freigesetzt. Im vorliegenden Fall wurden die Quellgeometrien anhand von Volumenquellen (Stallungen) angenähert. 8) Lagerung womöglich innerhalb der Stallungen, da augenscheinlich keine Festmistlager auf dem Grundstück vorhanden

18 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 18/31 Abbildung 3: Lage der Emissionsquellen innerhalb der Ortschaft Vissum (UTM-Koordinaten)

19 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 19/31 5 Ausbreitungsparameter und meteorologische Eingangsdaten Für die Berechnung von Geruchsemissionen im Umfeld einer Quelle sind die klimatischen Bedingungen am Standort der Quelle entscheidend. Dabei sind die Windrichtung und die Windgeschwindigkeit von ausschlaggebender Bedeutung. Die meteorologischen Eingangsdaten müssen sowohl für das Untersuchungsgebiet als auch für die langjährigen Verhältnisse repräsentativ sein und können in Form einer meteorologischen Zeitreihe (AKTerm) mit Stundenmitteln von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Schichtungsstabilität oder in Form einer Ausbreitungsklassenstatistik (AKS), d.h. als Häufigkeitsverteilung von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilitätsklasse nach Klug/Manier vorliegen. Gemäß VDI ist die Verwendung einer meteorologischen Zeitreihe vorzuziehen, da hiermit Korrelationen zwischen Emissionszeitgängen und Meteorologie berücksichtigt werden können. Weiterhin ermöglicht die Nutzung einer meteorologischen Zeitreihe die Berücksichtigung windinduzierter Quellen, sodass zeitlich unterschiedliche meteorologische Bedingungen und deren Einfluss auf die Ausbreitung einberechnet werden. So ist die Windgeschwindigkeit nachts üblicherweise geringer und es treten häufiger Inversionen als tagsüber auf. Die großräumige Luftdruckverteilung bestimmt die mittlere Richtung des Höhenwindes in einer Region. Im Jahresmittel ergibt sich hieraus für Sachsen-Anhalt das Vorherrschen der südwestlichen bis westlichen Richtungskomponente, wobei im Norden die Westkomponente im Allgemeinen überwiegt. Insgesamt lässt der Standort aufgrund der geografischen Lage in Verbindung mit der Oro- und Topografie erwarten, dass sich die regionalen Windverhältnisse auch in den lokalen Verhältnissen am Standort wiederfinden. Auf die bodennahen Luftschichten übt die Topografie des Untergrundes einen erheblichen Einfluss aus. Die Beschaffenheit des Untergrundes modifiziert die lokale Windgeschwindigkeit, in geringem Maße aber auch die lokale Windrichtung infolge unterschiedlicher Bodenrauigkeiten. Bei windschwacher und wolkenarmer Witterung können sich wegen der unterschiedlichen Erwärmung und Abkühlung der Erdoberfläche lokale, thermisch induzierte Zirkulationssysteme ausbilden. Besonders bedeutsam ist die Bildung von Kaltluft, die bei klarem und windschwachem

20 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 20/31 Wetter nachts als Folge der Ausstrahlung vorzugsweise über Freiflächen (z.b. Wiesen) entsteht und der Geländeneigung folgend abfließt. Diese Kaltluftflüsse sammeln sich an Geländetiefpunkten zu Kaltluftseen an. Jedoch treten Kaltluftabflüsse am Standort mangels Reliefenergie nicht auf. Es kommt lediglich zu den üblichen kleinräumigen Beeinflussungen durch die topografischen Gegebenheiten am Standort selbst (z.b. Umströmungen von Gebäuden oder Bäumen). Im vorliegenden Fall wurde für den Standort die AKTerm der Station Gardelegen als hinreichend repräsentativ zugrunde gelegt. Tabelle 7: Meteorologische Daten Wetterstation Gardelegen Typ AKTerm Repräsentatives Jahr 2009 ( ) Primäres Maximum (Windrichtungsverteilung) 270 Sekundäres Maximum 360 /60 Minimum (Windrichtungsverteilung) 120 Höhe ü. NN 47 m Windgeberhöhe über Grund 12 m Entfernung zum Standort ca. 32 km Die Abbildung 4 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der Messstelle Lindenberg.

21 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 21/31 5% Abbildung 4: Windrose Gardelegen Die effektive Anemometerhöhe für die Berechnungen wird entsprechend der mittleren Rauigkeitslänge z 0 ermittelt. Diese ist aus den Landesnutzungsklassen des CORINE-Katasters zu bestimmen und wird programmintern festgelegt. Die Verdrängungshöhe d 0 gibt an, wie weit die theoretischen meteorologischen Profile auf Grund von Bewuchs oder Bebauung in der Vertikalen zu verschieben sind. Sie ist als das 6-fache der Rauigkeitslänge z 0 anzusetzen. Aus topografischer Sicht kann festgestellt werden, dass grundlegend ein Wechsel von Rauigkeiten maßgebend ist, der sich aus dem Wechsel von bebauten bzw. bewaldeten Bereichen zu landwirtschaftlichen Flächen ergibt. Hier ist zu erkennen, dass das Umfeld eher durch niedrige Rauigkeitswerte der Feldflächen dominiert wird. Die Bodenrauigkeit am Standort wurde demzufolge mit 0,05 angenommen. Die Anemometerposition kann sich auf den Ort beziehen, an dem die meteorologischen Größen tatsächlich gemessen wurden, jedoch auch ein Ersatzort sein, der als repräsentativ für die gemessenen Größen angesehen werden kann. Für Rechnungen in ebenem Gelände kann die Anemometerposition an eine beliebige Stelle im Rechengebiet gesetzt werden, da in diesem Fall die meteorologischen Profile standortunabhängig sind.

22 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 22/31 6 Ausbreitungsrechnungen 6.1 Programmsystem Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Programm IMMI 2016 der Firma Wölfel Messsysteme Software GmbH & Co durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten entsprechend dem Referenzmodell AUSTAL Mittels des zum Programmsystem AUSTAL2000 gehörenden diagnostischen Windfeldmodells ist es möglich, den Einfluss des Geländes und der Bebauung auf die Wind- und Ausbreitungsverhältnisse explizit zu berücksichtigen. Die Qualitätsstufe, mit der die Berechnungen durchgeführt worden sind, betrug Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Unebenheiten des Geländes wirken sich auf die meteorologischen Verhältnisse und damit auf die Ausbreitung der Gerüche aus. Gemäß Anhang 3 der TA Luft sind Geländeunebenheiten zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Nach Kartenlage sind innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Geländesteigungen von 1:20 und damit auch nicht von 1:5 und mehr auszumachen. 6.3 Berücksichtigung von Bebauung Gebäudestrukturen haben in ihrer Umgebung einen lokalen Einfluss auf die bodennahen Strömungs- und Turbulenzverhältnisse. Befinden sich Emissionsquellen im Einflussbereich von Gebäuden, so wird die Verlagerung von Luftbeimengungen (und deren Verdünnung) maßgeblich durch diese gebäudeinduzierten Effekte mit bestimmt.

23 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 23/31 Da sich innerhalb des Untersuchungsgebietes relevante Gebäude nahe der Emissionsquellen befinden, d.h. Gebäude befinden sich im Ausbreitungspfad, und das Plangebiet im Nahbereich der Emissionsquellen liegt, wurden im vorliegenden Fall sämtliche Gebäude im Untersuchungsgebiet berücksichtigt. Für Schornsteinbauhöhen, die geringer als das 1,2-fachen der Gebäudehöhe sind, macht die TA Luft keine explizite Vorgabe, wie zu verfahren ist. Gemäß VDI 3783, Blatt 13 kann je nach Komplexität der Fragestellung die Anwendung von prognostischen Windfeldmodellen oder Windkanaluntersuchungen in Betracht kommen. Der Einsatz eines diagnostischen Modells ist allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen, da die Modellverifikation von AUSTAL2000 insbesondere für Quellhöhen vorgenommen wurde, die kleiner als die 1,2-fache Gebäudehöhe waren. /11/ 6.4 Beurteilungsflächen Beurteilungsflächen sind gemäß GIRL, Nr. 4, solche Flächen, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge bei weitgehend homogener Geruchsbelastung i. d. R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsfläche soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind. Die Wahl des Rechengebiets orientiert sich an den Anforderungen aus Nr der GIRL. Demnach ist das Beurteilungsgebiet als das Innere eines Kreises festzulegen, dessen Radius der 30- fachen Schornsteinbauhöhe entspricht. Als kleinster Radius sind 600 m zu wählen. Im vorliegenden Fall wurde für die Ausbreitungsrechnung ein Gesamtrechengebiet von m x m zugrunde gelegt. Um die Lage der Emissionen und der Gebäude sowie die quellnahe Ausbreitung hinreichend genau abbilden zu können, wurde in diesem Fall ein Rechennetz mit einer Maschenweite von 5 m verwendet.

24 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 24/31 Die Konzentration an dem Aufpunkt wurde als Mittelwert über ein vertikales Intervall vom Erdboden bis 3 m Höhe über dem Erdboden berechnet und damit repräsentativ für eine Aufpunkthöhe von 1,5 m über Flur. Da es sich im vorliegenden Fall hauptsächlich um Emissionen aus bodennahen Quellen (diffuse Quellen) handelt, wird erwartet, dass die Immissionsmaxima mit großer Sicherheit in unmittelbarer Umgebung der Emissionsquellen auftreten.

25 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 25/31 7 Ergebnisse Die Ausbreitungsrechnung nach dem Modell Austal2000 hat innerhalb des Beurteilungsgebietes folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben: Abbildung 5: Gesamtbelastung in % der Jahresstunden, Raster 5 m

26 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 26/31 Abbildung 6: Gesamtbelastung in % der Jahresstunden (Ausschnitt Nahbereich), Raster 5 m

27 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 27/31 Abbildung 7: Gesamtbelastung in % der Jahresstunden (Ausschnitt Nahbereich), Zahlenraster 5 m

28 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 28/31 Wie in der Abbildung 5-7 zu erkennen ist, beträgt die Geruchsgesamtbelastung, die durch die in Kap. 4 beschriebenen Emissionsquellen im Bereich schutzbedürftiger Nutzungen südwestlich innerhalb der Ortschaft Vissum verursacht wird, maximal 20 % der Jahresstunden im Nahbereich zur benachbarten Rinderanlage. Ab einer Entfernung von ca. 15 m zur Grenze des Plangebietes (siehe rot gestrichelte Linie) liegen die Werte unterhalb von 15 % der Jahresstunden. Nach Einschätzung des Gutachters ist das geplante Vorhaben nicht zu beanstanden, da eine Überschreitung der 15 % Jahresstunden für Dorfgebiete nur am Rand des Plangebietes zu erwarten ist. Des Weiteren erfolgt die Festlegung des zumutbaren Immissionswertes unter Berücksichtigung des Gebietscharakters sowie der Ortsüblichkeit der Gerüche, resultierend in einer gegebenenfalls erhöhten Duldungspflicht des Nachbarn. Eine Unzumutbarkeit wird im vorliegenden Fall nicht gesehen. Die endgültige Entscheidung obliegt jedoch der zuständigen Genehmigungsbehörde.

29 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 29/31 8 Regelwerke / Sonstige Unterlagen [1] VDI , Umweltmeteorologie Qualitätssicherung in der Immissionsprognose Anlagenbezogener Immissionsschutz Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft, 2010 [2] Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie Merkblatt 56, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen, 2006 [3] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissionsrichtlinie) vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 [4] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) [5] VDI , Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen, Haltungsverfahren und Emissionen Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde, 2011 [6] Vortrag: Immissionsprognosegutachten mit AUSTAL 2000, IFU GmbH Privates Institut für Analytik, Dr. Ralf Petrich, 2008 [7] Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühner zur Produktion von Bruteiern, Auszug aus dem Genehmigungsantrag nach BImSchG [8] Geruchsemissionsfaktoren Tierhaltungsanlagen und andere Flächenquellen, Geruchsemissionsminderung, Land Brandenburg, 2015 [9] Typische und häufige Fehler bei Immissionsprognosegutachten, IFU GmbH Privates Institut für Analytik, Dr. Ralf Petrich, 2006 [10] Seminar: Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, Geruchsimmissions-Richtlinie Grundlagen und aktuelle Fragen zur Anwendung, Dr. Ralf Both, LANUV NRW, 2014 [11] Weiterentwicklung eines diagnostischen Windfeldmodells für den anlagenbezogenen Immissionsschutz, Janicke, 2004 sowie [12] Bericht Nr , Bericht über die Durchführung von Emissionsmessungen, ökocontrol GmbH, 2016 [13] FuE-Vorhaben Modellierung des Ausbreitungsverhaltens von luftfremden Schadstoffen/Gerüchen bei niedrigen Quellen im Nahbereich, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Achim Lohmeyer Karlsruhe und Dresden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 1998

30 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 30/31 [14] Vortrag Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung - Ausbreitungsrechnung (Gerüche) für landwirtschaftliche Betriebe-, ima Richter & Röckle, Dr. Jost Nielinger, 2007

31 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 31/31 9 Schlussbemerkung Die öko-control GmbH verpflichtet sich, alle ihr durch die Messungen und die Erarbeitung des Gutachtens bekannt gewordenen Daten nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weiterzuleiten. Schönebeck, Dipl.-Phys. S. Deiter Fachlich Verantwortlich Dipl.-Ing. M. Hüttenberger Bearbeiter

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