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1 Stadt Pinneberg N I E D E R S C H R I F T Sitzung der Ratsversammlung Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: 18:55 Uhr Sitzungsende: 21:10 Uhr Ort, Raum: Rathaus, Ratssitzungssaal, Bismarckstraße 8, Pinneberg Anwesende Mitglieder Vorsitz Bürgervorsteherin Natalina Boenigk - CDU Mitglieder Ratsfrau Gabriela Matthies - SPD Ratsherr Bernd Hinrichs - CDU Ratsherr Olaf Bengsch - SPD Ratsherr Jürgen Brandt - CDU Ratsherr Jörg Breitsprecher - SPD Ratsherr Peter Bublitz - CDU Ratsfrau Ulrike Bues - GAL & Unabhängige Ratsherr Dietrich Drechsler - CDU Ratsherr Martin Engel - FDP Ratsherr Olaf Etzrodt - FDP Ratsherr Torsten Hauwetter - CDU Ratsfrau Anja Hißnauer - DIE BÜRGERNAHEN Ratsherr Herbert Hoffmann - SPD Ratsfrau Helga Kock - SPD Ratsherr Uwe Lange - DIE BÜRGERNAHEN Ratsherr Reinhard Matthies - SPD Ratsherr Marcus Ohlmeier - SPD Ratsfrau Ilse Ohrt - CDU Ratsfrau Claudia Patt - GAL & Unabhängige Ratsherr Kurt Patzke - CDU Ratsherr Bernd Pieper - DIE BÜRGERNAHEN Seite: 1/24

2 Ratsfrau Silke Riebensahm - CDU Ratsherr Matthias Scheffler - FDP Ratsfrau Bärbel Schultz - SPD Erster Stadtrat Klaus Seyfert - CDU Ratsherr Kai Sibbert - CDU Ratsherr Manfred Stache - GAL & Unabhängige Ratsherr Gerhard Thomssen - SPD Ratsherr Dieter Tietz - SPD Ratsfrau Angela Traboldt - SPD Beiratsmitglieder Herr Lars Oehme - Kinder- und Jugendbeirat bis während Pkt. 10) Frau Isabel Richter - Kinder- und Jugendbeirat bis einschl. Pkt. 11) Gäste Frau Doris Ochterbeck - CDU zu den Pkt. 9), 11) und 12) Verwaltung Frau Kristin Alheit - Bürgermeisterin Frau Karin Becker - Leiterin FB I Herr Michael Hauser - Leiter FB II Herr Stefan Krappa - Wirtschaftsförderung Herr Kai Perner - Leiter FD Finanzen Frau Traudchen Perrefort - Leiterin FB IV Herr Klaus Stieghorst - Leiter FB III Herr Michael Scheer - Protokollführung Fehlende Mitglieder Mitglieder Ratsherr Hermann Bührich - GAL & Unabhängige Ratsherr Joachim Dreher - GAL & Unabhängige Ratsherr Michael Lorenz - CDU Ratsherr Ralf Rogall - DIE BÜRGERNAHEN T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung und Festsetzung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde Seite: 2/24

3 3. Abfassung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom Bekanntgabe von in der Ratsversammlung am in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen 5. Bericht der Verwaltung 6. Änderung der Sportförderrichtlinie Drucksache: 10/003/2 7. Angelegenheiten der Stadtbücherei; Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg Drucksache: 10/ Lehrschwimmbecken, Einstellung des Betriebes Drucksache: 10/ Konzept des Verbundes Schulsozialarbeit und offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Pinneberg (Verbundkonzept) Drucksache: 10/ Ausbau der Mühlenstraße zwischen Kirchhofsweg und Wedeler Weg Drucksache: 10/ Errichtung einer Sporthalle bei der Johannes- Brahms- Schule Drucksache: 10/ Erweiterung der Georg-Kerschensteiner-Schule Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines 2. BA Drucksache: 10/ Energetische Sanierung der GuGS, Haus 2; Mittelbedarf Drucksache: 10/ Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan der Stadt Pinneberg für das Haushaltsjahr 2010 Drucksache: 10/138/1 15. Antrag der ev.-lutherischen Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein auf Übernahme der Trägerschaft des Kindergartens Hindenburgdamm mit verändertem Konzept und veränderter Angebotsstruktur Drucksache: 10/ Antrag des Vereins Kindertagesstätte Waldstraße e. V. auf Einrichtung einer zusätzlichen Elementargruppe in der Oeltingsallee Drucksache: 10/ XV. Änderung der Satzung der Kindertagesstätte der Stadt Pinneberg a. Anpassung der Elternbeiträge an die Kreisempfehlung b. Anhebung der Gebühren für das Mittagessen Drucksache: 10/ Mitteilung Möglichkeiten für Einnahmeverbesserungen Drucksache: 10/ Abfassung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom Seite: 3/24

4 Es wird in die Tagesordnung eingetreten und folgendes verhandelt: Öffentlicher Teil: zu 1 Eröffnung der Sitzung und Festsetzung der Tagesordnung Vor Beginn der Sitzung der Ratsversammlung würdigt die Vorsitzende zunächst die Verdienste des am im Alter von 82 Jahren verstorbenen ehemaligen Ratsherrn und stellvertretenden Stadtrats Uwe Stroink und des am ebenfalls im Alter von 82 Jahren verstorbenen ehemaligen Ratsherrn Otto Rivinius um die Stadt Pinneberg. Die Ratsversammlung legt eine Gedenkminute ein. Die Vorsitzende eröffnet sodann die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Ratsversammlung fest. Gegen diese und ihre weitere Feststellung, dass die Einladung nebst Tagesordnung ordnungsgemäß und fristgerecht ergangen ist, werden keine Einwendungen erhoben. Ratsherr Lange beantragt im Namen der Fraktion der BÜRGERNAHEN, den Punkt 8) Lehrschwimmbecken, Einstellung des Betriebes - DS-Nr. 10/054 - von der Tagesordnung abzusetzen und eine Entscheidung in der Angelegenheit zu vertagen. Als Begründung führt er die beim in der letzten Woche mit den betroffenen Schulen und Sportvereinen durchgeführten Runden Tisch gewonnenen neuen Erkenntnisse an. Vor einer politischen Entscheidung solle die Verwaltung zunächst möglichst schnell vertiefende Gespräche aufnehmen, ob ein Erhalt eines Lehrschwimmbeckens durch einen privaten Betreiber tatsächlich in Frage komme. Ratsherr Tietz erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Vertagungsantrag nicht zustimmen werde. In der Angelegenheit würden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend und des Schulausschusses vom vorliegen. Seit dem habe sich der der Angelegenheit zugrundeliegende Sachverhalt nicht so entscheidend geändert, als dass heute in der Sache keine Grundsatzentscheidung getroffen werden könne. Ratsherr Tietz geht sodann darauf ein, dass die bisher übliche Praxis, Vertagungsanträgen von Fraktionen automatisch zuzustimmen und Angelegenheiten erst später zu behandeln, in Fällen wie diesem zu Problemen führe. Er als Vorsitzender des Hauptausschusses werde deshalb diese Problematik in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen dieses Gremiums aufnehmen, um diese mit den Fraktionen zu erörtern. Ansprechen wolle er dabei auch das gemeinsame Tagen von Fachausschüssen. Ratsherr Stache erklärt im Namen der Fraktion der GAL & Unabhängigen, dass diese dem Vertagungsantrag der Fraktion der BÜRGERNAHEN zustimmen werde. Als Begründung führt er an, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände vor einer politischen Entscheidung angehört werden müssen und nicht erst danach. Die Politik müsse die Ideen, den Sachverstand und die Meinungen der Betroffenen in ihre politischen Entscheidungen einfließen lassen. Da dies im vorliegenden Falle nicht geschehen sei, müsse dies nunmehr vor einer abschließenden Entscheidung zunächst noch nachgeholt werden. Nach Ende der Erörterung lehnt die Ratsversammlung es mit 22 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen Seite: 4/24

5 ab, den Punkt 8) von der Tagesordnung abzusetzen und eine Entscheidung in der Angelegenheit zu vertagen. Über den Vorschlag der Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 19) Abfassung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom in öffentlicher Sitzung abzuhalten, sofern keine Aussprach erfolgen solle, besteht unter den Mitgliedern der Ratsversammlung Einvernehmen. zu 2 Einwohnerfragestunde Herr Peter Lindemann, Hätschenkamp 46, Pinneberg, kritisiert als Inhaber eines in der Mühlenstraße ansässigen Handwerksbetriebes bezüglich des vorgesehenen Ausbaus dieser Straße die seines Erachtens nach bisher seitens der Stadt mangelhaft betriebene Informationspolitik gegenüber den Betroffenen. Er bittet um Auskunft, wie die Stadt in diesem Zusammenhang weiterhin vorzugehen gedenke. Herr Mischa Kersten, Mühlenstraße 74, Pinneberg, moniert als Inhaber eines in der Mühlenstraße ansässigen Betriebes zunächst ebenfalls die bisherige Informationspolitik seitens der Stadt. Er wirft sodann die Frage auf, ob sich die Stadt Gedanken darüber gemacht habe, wie sich eine über ein Jahr andauernde Vollsperrung der Mühlenstraße auf die Anwohnerinnen und Anwohner und die dort ansässigen Gewerbebetriebe - gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht - auswirken werde. Herr Marco Coords, Mühlenstraße 72 a, Pinneberg, führt aus, dass im Falle einer Vollsperrung der Mühlenstraße gerade Inhaber von Gewerbebetrieben wie er auf rechtzeitige Informationen angewiesen seien, wann welche Teile der Ausbaustrecke in welche Richtung befahrbar sein werden, um dies an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben zu können. Deshalb halte er das bisherige Vorgehen der Stadt für unmöglich. Eine Vollsperrung würde für ihn im Übrigen die Insolvenz seines Betriebes bedeuten. Herr Jörn Dwenger, Mühlenstraße 26, Pinneberg, appelliert als Inhaber einer in der Mühlenstraße ansässigen Bäckerei dafür, während der Ausbauphase die Mühlenstraße lediglich halbseitig zu sperren. Die hierfür anfallenden Mehrkosten in Höhe von rd ,00 EUR würden dabei in keiner Relation zum Schaden stehen, welcher im Falle einer Vollsperrung den in der Straße ansässigen Gewerbebetrieben entstehen würde. Bürgermeisterin Alheit führt aus, dass ursprünglich vorgesehen gewesen sei, die mit Konjunkturmitteln in Höhe von rd EUR geförderte Sanierung der Mühlenstraße zwischen dem Kirchhofsweg und dem Wedeler Weg im Rahmen einer halbjährigen halbseitigen Sperrung vorzunehmen. Zur gegebenen Zeit sollten hierüber auch die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden unterrichtet werden. Im Verlauf der entsprechenden Abstimmung der Maßnahme mit den Stadtwerken habe sich dann herausgestellt, dass es sinnvoll sei, zeitgleich mit der Sanierung der Straße undichte Hausanschlüsse der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie alle Versorgungsleitungen zu erneuern, anstatt dieses in drei bis fünf Jahren separat vorzunehmen. Mit der Verknüpfung dieser beiden Maßnahmen sei jedoch eine wesentliche Verlängerung der Bauzeit verbunden. Die Fördermittel würde die Stadt jedoch nur erhalten, wenn die Sanierung der Mühlenstraße bis Ende Dezember 2011 abgerechnet sei. Dies lasse sich zeitlich nur bei einer Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr erreichen. Eine Vornahme der Maßnahme im Rahmen einer halbseitigen Sperrung würde eine weitere zeitliche Verlängerung der Maßnahme und damit den Verlust der Fördermittel bedeuten. Als Leiterin der Verwaltung habe sie diesen Vorschlag nicht unterbreiten können, da die Stadt auf die Fördermittel nicht verzichten könne. Bürgermeisterin Alheit geht sodann darauf ein, dass eine Anhörung der betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden bislang noch nicht erfolgt sei, da hinsichtlich der Vorgehensweise bezüglich der Durchfüh- Seite: 5/24

6 rung der Sanierung noch keine Entscheidung gefallen sei und deshalb bislang keinen exakten Aussagen darüber gemacht werden können, wann welcher Bauabschnitt von welchen Beeinträchtigungen betroffen sein werde. Ratsherr Thomssen führt aus, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, vor einer solchen Maßnahme mit derart großer Tragweite die Betroffenen rechtzeitig zu unterrichten und eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Die sei in der Hauptausschusssitzung in der vergangenen Woche von den Fraktionen der CDU und der SPD bereits vehement gefordert worden. Ein entsprechender Antrag seitens der SPD-Fraktion stehe bei der heute noch anstehenden Beratung der Angelegenheit zur Behandlung an. Seitens der SPD-Fraktion werde es eine Entscheidung in der Sache erst dann geben, nachdem eine Informationsveranstaltung seitens der Stadt erfolgt sei. Ratsherr Stache erinnert daran, dass die Ratsversammlung bereits vor fast einem Jahr die Entscheidung getroffen habe, einen Förderantrag im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes zur Sanierung der Mühlenstraße zwischen dem Kirchhofsweg und dem Wedeler Weg zu stellen. Schon damals sei dabei darauf hingewiesen worden, dass sich die Verwaltung rechtzeitig mit den betroffenen Bürgern in Verbindung setzen solle, wie die Maßnahme mit so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für die ansässigen Anwohner und Gewerbetreibenden umgesetzt werden könne. Hierfür wäre eine Bürgerinformationsveranstaltung kurz nach dem damaligen Beschluss richtig gewesen und nicht jetzt, wo die Verwaltung bereits wisse, wie sie die Maßnahme umsetzen und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellen wolle. Der erweckte Anschein, dass eine Veranstaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich gewesen wäre, sei nicht richtig. Und hätte man die Informationsveranstaltung damals gemacht, wäre seit bereits rund einem Jahr bekannt, dass die Sanierung der Straße im Rahmen einer Vollsperrung nicht in Frage komme. Die heute von den betroffenen Gewerbetreibenden geäußerte Kritik solle die Verwaltung zum Anlass nehmen, in künftig ähnlich gelagerten Fällen rechtzeitig den Dialog zu suchen. Erster Stadtrat Seyfert bemängelt im Namen der CDU-Fraktion, dass seitens der Verwaltung bislang keine Informationsveranstaltung für die in der Mühlenstraße ansässigen Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt worden sei. Das Anstehen der Sanierungsmaßnahme sei seit rund einem Jahr bekannt. Auch stehe seit geraumer Zeit fest, dass die Stadtwerke mit ihren Leitungserneuerungen in die Maßnahme einsteigen wollen. Deshalb hätte die Verwaltung in Absprache mit den Betroffenen schon längst den Versuch unternehmen müssen, die in Zusammenhang mit der Sanierung einer der Pinneberger Hauptverkehrsstraßen unweigerlich auftretenden Beeinträchtigungen für die dort Ansässigen so gering wie möglich zu halten. Schließlich gehe es u. a. auch um die Existenzen der dort ansässigen Gewerbebetriebe. Herr Sönke P. Hansen, Fahltskamp 53, Pinneberg, stellt im Namen des VfL Pinneberg bezüglich der heute zur Behandlung anstehenden Entscheidung, im Grundsatz den Betrieb der Lehrschwimmbecken an der Hans-Claussen-Schule und an der Grund- und Gemeinschaftsschule einzustellen, die nachfolgenden Fragen: Die Verwaltung weiß seit Jahren um die Zustände der beiden Lehrschwimmbecken. Warum hat sie nicht vor der Beschlussempfehlung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend eine Gesprächsrunde mit den Nutzern durchgeführt? Warum finden die Einlassungen, die in einer Gesprächsrunde von den Nutzern eine Woche nach Aussprache der vorliegenden Beschlussempfehlung vorgetragen wurden, nunmehr keinen Wiederhall in den Reihen der Politik? Herr Lutz Kallies, Am Hafen 77, Pinneberg, führt im Namen des DLRG aus, dass im Falle einer Schließung der Lehrschwimmbecken die betroffenen Vereine und Verbände Seite: 6/24

7 einen Vorlauf von sechs Monaten im Idealfall, mindestens aber von drei Monaten bräuchten, um die Verlagerung ihrer Aktivitäten in das Pinneberger Hallenbad reibungslos organisieren zu können. Er bitte die Selbstverwaltung und die Verwaltung, dies entsprechend zu berücksichtigen. Bürgermeisterin Alheit erklärt, dass die Angelegenheit im Vorfeld mit einigen Vereinen und Verbänden erörtert worden sei, es aber keine formale Anhörung gegeben habe. Die in der gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse am vorgetragene Kritik, sich nicht um die Belange der Vereine und Verbände zu kümmern, habe man deshalb aufgegriffen und zu einer Gesprächsrunde eingeladen. In der Sache selbst gehe es der Verwaltung grundsätzlich um die Frage, ob in den städtischen Haushalt 2011 Mittel für die Sanierung der Lehrschwimmbecken eingestellt oder diese geschlossen werden sollen. Eine Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und Verbänden bezüglich der Verlagerung ihrer Aktivitäten in das Hallenbad werde im Falle einer Schließung der Lehrschwimmbecken rechtzeitig erfolgen. Herr Peter Gumgowski, Großer Reitweg 5, Pinneberg, regt eine Errichtung der neuen Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule in der Passivbauweise an. zu 3 Abfassung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom Die Vorsitzende weist auf die Bitte der Verwaltung hin, die Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 16) Bebauungsplan Nr. 82 Bogenstraße für das Gebiet zwischen der Rellinger Straße und Bogenstraße; hier: Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB (DS-Nr. 10/098) im Original der Niederschrift wie folgt zu ergänzen: Bürgermeisterin Alheit unterrichtet die Ratsversammlung, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 aufgrund der Erörterung im Ausschuss Stadtentwicklung am zur Präzisierung der Bezugshöhen der privaten Erschließung redaktionell ergänzt worden sei. Die Ergänzung der Höhepunkte auf der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Fläche im Planentwurf wird von der Ratsversammlung gebilligt. Ratsherr Bublitz erklärt, dass die nunmehrige Festsetzung in der Bebauungsplansatzung nicht dem Ergebnis der Erörterung im Ausschuss Stadtentwicklung am entspreche, wonach die Rellinger Straße der Bezugspunkt für die Bauhöhe sein sollte. Als Bezugspunkt sei nunmehr die öffentliche Fläche - die geplante Straße - im Neubaugebiet festgesetzt, welche um einen Meter höher liege als die Rellinger Straße. Dies werde zu Nachteilen für diejenigen führen, deren Grundstücke an das Neubaugebiet angrenzen. Ratsherr Stache moniert, dass seiner Fraktion die Rellinger Straße als Bezugspunkt enorm wichtig sei. Dieser Bezugspunkt sei in der Fachausschusssitzung auch mehrfach bestätigt worden. Wenn dann in der Ratsversammlung am seitens der Verwaltung ein abweichender Bezugspunkt genannt worden sei, welcher stattdessen in die Satzung aufgenommen werden solle, werde damit die Arbeit des Ausschusses Stadtentwicklung in Abrede gestellt. Bürgermeisterin Alheit führt daraufhin aus, dass die von ihr in der letzten Ratsversammlung am vorgetragene Konkretisierung das Ergebnis der Diskussion der Angelegenheit im Ausschuss Stadtentwicklung am bestätigen sollte. Leider sei diese Konkretisierung in der Niederschrift über die Ratsversammlung am bislang nicht vollständig wiedergegeben. Ratsherr Scheffler bestätigt, dass die Bürgermeisterin in der letzten Ratsversammlung ge- Seite: 7/24

8 sagt habe, dass in die Bebauungsplansatzung der im Fachausschuss erörterte Bezugspunkt aufgenommen werden solle. Weitere Einwendungen gegen die Abfassung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom werden nicht erhoben. zu 4 Bekanntgabe von in der Ratsversammlung am in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen Die Vorsitzende gibt bekannt, dass die Ratsversammlung am in nichtöffentlicher Sitzung über die Auflösung eines Erbbaurechtsvertrages bezüglich eines Grundstücks am Schulenhörn entschieden habe. Zudem sei die Veräußerung einer Gewerbefläche in der Straße Am Hafen beschlossen worden. zu 5 Bericht der Verwaltung a) Westumgehung Bürgermeisterin Alheit unterrichtet die Ratsversammlung, dass aufgrund der Sparpläne der Regierung seitens des Landes ein Straßenentwicklungsplan aufgestellt werden solle. Nicht bekannt sei bislang, an welcher Stelle die Westumgehung in diesem Plan veranschlagt werde. Die Stadt habe deshalb das Land angeschrieben, ob auch weiterhin mit den Fördergeldern in der bislang angekündigten Höhe gerechnet werden könne. Sobald eine Antwort eingehe, werde sie die Ratsversammlung hierüber unterrichten. b) Besuch einer Delegation aus der Partnerstadt Rockville Bürgermeisterin Alheit berichtet der Ratsversammlung, dass ab dem ein Chor aus der Partnerstadt Rockville Pinneberg besuchen werde. Dieser werde noch am gleichen Tag abends ein Konzert im Ratssitzungssaal geben. Weitere Konzerte würden in der Folge in der Rellinger Kirche und im Hamburger Michel stattfinden. zu 6 Änderung der Sportförderrichtlinie 10/003/2 Die Ratsversammlung fasst aufgrund des Beschlussvorschlags der Verwaltung vom gemäß der Vorlage DS-Nr. 10/003/2 den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt in Abänderung ihrer Entscheidung vom 13. Dezember 2007 DS-Nr. 07/181/3 zu 8 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie der Stadt Pinneberg zur Förderung der Sportvereine Sportförderrichtlinie die Verlängerung der in 8 Abs. 3 Satz 3 Sportförderrichtlinie genannten Frist um längstens 3 Monate bis zum 30. September Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Sportvereine in der Stadt Pinneberg über diese Fristverlängerung zu informieren. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Seite: 8/24

9 zu 7 Angelegenheiten der Stadtbücherei; Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg 10/038 Die Ratsversammlung fasst aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend vom zu dem mit der Vorlage DS-Nr. 10/038 unterbreiteten Vorschlag den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung stimmt der Nachtragssatzung I zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg vom gemäß Anlage zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Anmerkung der Verwaltung: Ratsherr Bengsch hatte zum Zeitpunkt der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. zu 8 Lehrschwimmbecken, Einstellung des Betriebes 10/054 In der Angelegenheit weist die Vorsitzende zunächst auf die vom Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/054 abweichende, gleichlautende Beschlussempfehlung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend vom hin. Ratsherr Drechsler bittet sodann im Namen der CDU-Fraktion die Mitglieder der Ratsversammlung, der in der Sache vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. Objektiv betrachtet würde die derzeitige Lage dazu zwingen, die beiden völlig maroden Lehrschwimmbecken zu gegebener Zeit zu schließen. Aufgrund ihres hohen Alters könnten die beiden Lehrschwimmbecken nicht energiesparend betrieben werden. Zudem gebe es für beide keine Ersatzteile mehr. Diese müssten deshalb extra angefertigt werden. Dies habe in der Vergangenheit nicht nur zu hohen Reparaturkosten, sondern auch zu langen, nicht eingeplanten Schließzeiten geführt. Für die Sanierung der Becken müsste die Stadt in den nächsten zehn Jahren rd EUR aufbringen. Über Kredite finanziert würde nach Ablauf dieses Zeitraums eine Restschuld in Höhe von rd EUR bestehen. Vor diesem Hintergrund, dem in den nächsten drei Jahren zu erwartenden Anwachsen des städtischen Schuldenstands auf rd EUR und der Pflicht der Mitglieder der Ratsversammlung, die Interessen aller Pinneberger Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, sei die CDU-Fraktion für den Grundsatzbeschluss, die beiden Lehrschwimmbecken zu schließen. Pinneberg verfüge über ein großes Hallenbad, welches bislang nicht völlig ausgelastet sei. Die bisherigen Kapazitäten der beiden Lehrschwimmbecken könnten deshalb durch das Hallenbad abgedeckt werden. Den betroffenen Schulen, Vereinen und Verbänden empfehle er im Namen seiner Fraktion, ihre Interessen im einberufenen Runden Tisch einzubringen und in den für das Hallenbad noch zu erstellenden neuen Belegungsplan einfließen zu lassen. Ratsfrau Patt erklärt, dass die Fraktion der GAL & Unabhängigen der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zustimmen werde. Als Begründung führt sie an, dass die Vorlage DS-Nr. 10/054 keine Aussagen zur exakten Höhe der Kosten bezüglich der Planung und baulichen Umgestaltung hinsichtlich des zukünftigen Betriebes der Lehrschwimmbecken sowie bezüglich eines Rückbaues inklusive der Kosten für eine fachgerechte Entsorgung und Lagerung enthalte. Auch seien die exakten Sanierungskosten für die beiden Lehrschwimmbecken und für das Hallenbad nicht enthalten. Das der Vorlage als Anlage beige- Seite: 9/24

10 fügte Szenario enthalte keine veränderten Hallenzeiten und Belegungspläne. Zudem zeige es keine Lösungen auf, wenn bei den Stadtwerken der steuerliche Querverbund wegfallen würde und das Hallenbad geschlossen werden müsste. Solange die Verwaltung zu diesen offenen Punkten keine genauen Angaben liefere, könne in der Sache eine exakte Kostenanalyse nicht durchgeführt und folglich seitens der Politik keine Entscheidung getroffen werden. Ratsfrau Traboldt führt aus, dass die SPD-Fraktion der in der Angelegenheit vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen werde. Diese basiere auf einen seitens ihrer Fraktion in die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend am eingebrachten Änderungsantrag, welchem sich die CDU-Fraktion angeschlossen habe. Bedauerlich empfinde ihre Fraktion, dass vor dem die betroffenen Vereine und Verbände nicht vorab unterrichtet und mit ihnen auch keine entsprechenden Gespräche geführt worden seien. Ratsfrau Traboldt geht sodann darauf ein, dass es sich bei der Beschlussempfehlung um einen Grundsatzbeschluss handele, welcher entgegen dem ursprünglichen Vorhaben der Verwaltung keinen exakten Schließungstermin für die beiden Lehrschwimmbecken enthalte. Die Verwaltung solle zunächst in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen, Vereinen und Verbänden ein Nachfolgenutzungskonzept und einen künftigen Belegungsplan für das Hallenbad erstellen und diese dem Schulausschuss und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend in ihren Septembersitzungen zur Beratung vorlegen. Abschließend wirft sie der Fraktion der GAL & Unabhängigen vor, mit der Angst der Betroffenen zu spielen, wenn sie mit der Drohung der Hallenbadschließung ein Szenario an die Wand male, dessen Verwirklichung niemand vorhabe. Ratsherr Engel spricht sich im Namen der FDP-Fraktion dafür aus, heute in der Sache keine Entscheidung zu treffen und die Zeit bis zur nächsten Ratsversammlungssitzung seitens der Verwaltung dafür zu nutzen, der anlässlich des Runden Tisches seitens der Betroffenen vorgetragenen Anregung nachzugehen, dass ein privater Betreiber eines der beiden Lehrschwimmbecken weiter unterhalte. Ratsfrau Bues führt aus, dass die Vorlage DS-Nr. 10/054 vom datiere. In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend am seien von den Betroffenen viele Fragen aufgeworfen und Anregungen abgegeben worden, die in der Folge keinen Eingang in eine neue Beschlussvorlage oder eine Mitteilung gefunden hätten und nachwievor nicht geklärt seien. Die Verwaltung müsse deshalb vor einer Entscheidung zunächst die Anregungen prüfen, die noch offenen Fragen klären und für die Beratung in den Gremien eine neue Vorlage erarbeiten. Ratsherr Bublitz erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/054 seitens der beiden Fachausschüsse mit ihrer Beschlussempfehlung vom geändert worden sei. Diese enthalte bezüglich der Schließung der Becken nun keinen Termin mehr. Bis zur Septembersitzung der beiden Fachausschüsse sollen alle von den Betroffenen eingebrachten Anregungen, Einwendungen und Fragen seitens der Verwaltung geprüft bzw. beantwortet sowie Absprachen mit den Vereinen und Verbänden getroffen und ein künftiger Belegungsplan für das Hallenbad erstellt werden. Wenn sich bis dahin ein privater Betreiber für eines oder beide Lehrschwimmbecken finden lasse, würde die Stadt diesem Ansinnen mit Sicherheit keine Steine in den Weg legen. Auf der anderen Seite spreche aber nichts dagegen, heute den Grundsatzbeschluss zu fällen, die beiden maroden Lehrschwimmbecken aufgrund der von Ratsherrn Drechsler genannten Gründe schließen zu wollen. Die Schließung würde dann frühestens zum erfolgen. Nach Ende der Erörterung fasst die Ratsversammlung aufgrund der gleichlautenden Beschlussempfehlung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend vom zu dem mit der Vorlage DS-Nr. 10/054 unterbreiteten und in der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse geänderten Vorschlag den nachstehend aufgeführten Beschluss: Seite: 10/24

11 Die Ratsversammlung beschließt im Grundsatz die Einstellung des Betriebes der Lehrschwimmbecken an der Hans-Claussen-Schule und der Grund- und Gemeinschaftsschule. Die Räumlichkeiten der bisherigen Lehrschwimmbecken sollen umgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Nachfolgenutzungskonzept zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken den zuständigen Fachausschüssen für die Septembersitzung einen Belegungsplan und eine Vereinbarung über die Nutzung des Hallenbades für die Verlagerung der bisherigen Nutzungen der Lehrschwimmbecken durch Schulen und Vereine in das Hallenbad Burmeisterallee zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen. Anmerkung der Verwaltung: Ratsherr Bengsch hatte zum Zeitpunkt der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. zu 9 Konzept des Verbundes Schulsozialarbeit und offene Kinderund Jugendarbeit der Stadt Pinneberg (Verbundkonzept) 10/129 Frau Ochterbeck erläutert als Vorsitzende des Schulausschusses zunächst die gleichlautende Beschlussempfehlung dieses Fachausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend vom gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/129. Danach sei das im Jahr 2004 erstmals von der Ratsversammlung beschlossene Verbundkonzept aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen, neu eingebrachter Ideen, der Ausweitung der am Verbund beteiligten Standorte, der veränderten Anforderungen durch das Schulgesetz sowie der wachsenden Anforderungen an Schulsozialarbeit und offener Jugendsozialarbeit auch vor dem Hintergrund unzureichender Ressourcen entsprechend weiterentwickelt worden. Positiv zu vermerken sei, dass über diese Weiterentwicklung fraktionsübergreifendes Einvernehmen bestehe und die notwendigen finanziellen Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Ratsfrau Matthies führt aus, dass sich die Entscheidung der Ratsversammlung aus dem Jahr 2004, die Jugendarbeit unter Einbindung der Schulen zu dezentralisieren, als richtig erwiesen habe. Ratsfrau Matthies bedankt sich sodann bei allen an der Weiterentwicklung des Verbundkonzeptes Beteiligten für ihre geleistete Arbeit. Nach Ende der Erörterung fasst die Ratsversammlung aufgrund der gleichlautenden Beschlussempfehlung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Sport und Jugend vom zu dem mit der Vorlage DS-Nr. 10/129 unterbreiteten Vorschlag den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung stimmt in Weiterentwicklung ihrer bisherigen Entscheidungen vom DS-Nr. 04/069 -, DS-Nr. 06/094 und 06/094/1 sowie DS-Nr. 07/284 und DS-Nr. 08/011 - den Regelungen des Entwurfs eines gemeinsam mit den beteiligten Schulleitungen überarbeiteten Konzeptes des Verbundes Schulsozialarbeit und offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Seite: 11/24

12 Pinneberg ( Verbundkonzept ) zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Anmerkung der Verwaltung: Ratsfrau Hißnauer und Ratsherr Scheffler Ratsherr hatten zum Zeitpunkt der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. zu 10 Ausbau der Mühlenstraße zwischen Kirchhofsweg und Wedeler Weg 10/141 In seiner Sitzung am hat der Hauptausschuss über den Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/141 beraten, eine Beschlussempfehlung gegenüber der Ratsversammlung jedoch nicht ausgesprochen. Danach stehen die vier Beschlussalternativen des Beschlussvorschlags der Vorlage DS-Nr. 10/141 zur Beratung an. Die Anfrage der CDU- Fraktion vom (DS-Nr. 10/145) ist seitens der Verwaltung mit der Vorlage DS-Nr. 10/141/1 vom beantwortet worden. Als Tischvorlage ist in der Angelegenheit zu Beginn der Sitzung der nachstehend aufgeführte Änderungsantrag der Fraktion der GAL & Unabhängigen vom verteilt worden: 1. Der Ausbau wird zurückgestellt. 2. Als Lärmminderungsmaßnahme stimmt die Verwaltung alle notwendigen Aktivitäten zur Einführung Tempo 30 auf der Mühlenstraße durch. 3. Die Verwaltung ermittelt unumgängliche und sicherheitsrelevante Sanierungsmaßnahmen und legt die Ergebnisse dem Umweltausschuss vor. Gleichfalls ist der nachstehend aufgeführte Vertagungsantrag der SPD-Fraktion vom als Tischvorlage verteilt worden: 1. Die Entscheidung über Form und Ablauf des Ausbaus der Mühlenstraße wird vertagt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich (vor der Entscheidung, siehe Punkt 1) eine Informationsveranstaltung mit den Anliegern der Mühlenstraße im geplanten Bauabschnitt durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Entscheidung (Punkt 1) mit dem zuständigen Ministerium/der Investitionsbank zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Fristverlängerungen für einen förderfähigen Ausbau der Mühlenstraße gewährt werden können und wie groß diese Fristen ggf. sein könnten. Die Angelegenheit wird erörtert. Ratsherr Thomssen begründet zunächst den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion. Danach sei es ein ureigenes Recht der betroffenen Anlieger, über eine Maßnahme dieser Tragweite wie den Ausbau der Mühlenstraße und einer damit verbundenen langfristigen Halb- oder Vollsperrung rechtzeitig unterrichtet zu werden. Im Rahmen dessen könnten zudem sowohl die Verwaltung als auch die interessierte Politik Einwendungen der Betroffenen in Erfahrung Seite: 12/24

13 bringen. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung vor einer Entscheidung in der Sache zu unterlassen, sei angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit Bürgerinformationsveranstaltungen bei anderen, nicht zu den Hauptverkehrsadern der Stadt gehörenden Straßen veranstaltet worden seien, nicht nachzuvollziehen. Die SPD-Fraktion wolle daher in der Sache heute nicht entscheiden. Stattdessen solle die Verwaltung vor einer Entscheidung unverzüglich eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen. Dies habe am im Hauptausschuss auch die CDU-Fraktion vehement gefordert. Ratsherr Thomssen geht sodann darauf ein, dass am der Beschluss gefasst worden sei, die Mühlenstraße zu sanieren und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Danach habe es rd. neun Monate gedauert, bis die Stadt den entsprechenden Zuwendungsbescheid über EUR vom Land erhalten habe. In der Zwischenzeit habe die Stadt zwar die Planung der Maßnahme durchführen, mit deren Umsetzung aber nicht beginnen können. Zudem ende der Bewilligungszeitraum, in der die Sanierung abgeschlossen werden müsse, laut Bescheid am Deshalb solle die Verwaltung prüfen, ob diese Frist verlängert werden könne. Abschließend geht Ratsherr Thomssen darauf ein, dass im heutigen Ältestenrat vor dieser Ratsversammlung Alternativen bezüglich der Umsetzung der Maßnahme z. B. einer Sanierung in Abschnitten erörtert worden seien. Ohne belastbare Zahlen über die damit verbundenen Kosten und Aussagen über die Auswirkungen auf die in Aussicht gestellten Fördermittel könne die Ratsversammlung jedoch hierüber heute keine Entscheidung treffen. Die Verwaltung solle die Zeit bis zur für den anzuberaumenden Ratsversammlung nutzen, um dies zu prüfen und die Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Ratsherrn Engel fordert die Verwaltung auf, die von der Baumaßnahme Betroffenen über die Höhe ihrer Beitragspflicht zu unterrichten. Erster Stadtrat Seyfert führt im Namen der CDU-Fraktion aus, dass diese für eine Sanierung der Mühlenstraße zwischen dem Kirchhofsweg und dem Wedeler Weg unter gleichzeitiger Erneuerung der Hausanschlüsse der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie der Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke eintrete. Dabei gehe es seiner Fraktion auch um die Schaffung verkehrssicherer Rad- und Fußwege. Erster Stadtrat Seyfert geht sodann darauf ein, dass die Stadt aufgrund der Ankündigung des damaligen Landwirtschaftsministers bereits seit Juli 2009 von der Förderung der Baumaßnahme habe ausgehen können. Um die bei einer Sanierung einer Hauptverkehrsader wie der Mühlenstraße für die Anwohner und dort ansässigen Gewerbebetriebe unvermeidlich auftretenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, hätte die Stadt darauf frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen suchen müssen. Da eine generelle Unterrichtung der Betroffenen bislang aber nicht erfolgt sei, habe die CDU-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am darauf gedrängt, die Angelegenheit heute zu vertagen, um den Anwohnern und den Gewerbetreibenden die Gelegenheit zu geben, ihre Anregungen, Einwände und Fragen einbringen zu können. Nunmehr werde in vierzehn Tagen eine weitere Sitzung der Ratsversammlung stattfinden, um in der Sache nach einer erfolgten Informationsveranstaltung zu entscheiden. Abschließend kritisiert Erster Stadtrat Seyfert, dass das Ehrenamt in der letzten Zeit immer häufiger Entscheidungen treffen solle, ohne vorab von der Verwaltung fundierte Entscheidungsgrundlagen geliefert bekommen zu haben. Bereits im Juni 2009 hätten in dieser Sache Gespräche zwischen der Stadt und den Stadtwerken bezüglich der Sanierung der Mühlenstraße stattgefunden. Im September 2009 sei ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt und der Förderantrag gestellt worden. Erst im März 2010 habe das Ingenieurbüro die Planung endlich fertiggestellt. Zwischenzeitlich sei von der Stadt trotz des Wissens, dass bezüglich der Sanierung der Straße nur ein sehr enges Zeitfenster bestehe, keine Nachfrage beim Ingenieurbüro erfolgt. Unverständlich sei auch, warum in der Sache zwei Bauzeitpläne vom und vom März 2010, die sich inhaltlich widersprechen, existieren. Insgesamt sei die CDU-Fraktion mit der Planung dieses Großprojektes überhaupt nicht einverstanden. Seine Fraktion werde deshalb dem Vertagungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Bürgermeisterin Alheit erklärt, dass die von Erster Stadtrat Seyfert vorgetragene Zeitschiene nur zum Teil richtig sei. Den Zeitplan des Ingenieurbüros habe die Verwaltung erst im April Seite: 13/24

14 2010 erhalten. Der nunmehr bestehende enge Zeitplan sei der Verwaltung erst dann bewusst geworden. Daraufhin sei ein Versuch der Optimierung unternommen worden, um genau den jetzt bestehenden Zustand zu vermeiden. Dabei sei eine Verzögerung von zwei bis drei Wochen entstanden, da sie sich in der Zeit in ständigen Gesprächen mit dem Planungsbüro befunden habe, weil sie deren Zeitplan nicht habe glauben wollen und ihn zunächst auch nicht für vorlagefähig gehalten habe. Dass im Bewilligungsbescheid der Bewilligungszeitraum am ende, sei richtig. Dieser Termin entspreche der ursprünglichen Bauzeitplanung ohne Beteiligung der Stadtwerke an der Baumaßnahme. Geklärt sei aber, dass der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert werden könne. Da die Konjunkturmittel an ein Bundesgesetz geknüpft seien, gebe es bislang von der Regelung, dass die angemeldeten Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2011 abgerechnet sein müssen, keine Ausnahmen. Bürgermeisterin Alheit kommt sodann auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Engel zurück. Danach würden den Anwohner 25 % der Kosten für die Fahrbahn und den Radweg sowie 55 % der Kosten für den Gehweg auferlegt. Die Umlage auf die Anwohner werde rd EUR betragen. Abschließend geht Bürgermeisterin Alheit darauf ein, dass die Verwaltung bislang noch nicht wisse, auf welche Weise die Sanierung der Mühlenstraße vorgenommen werden solle. Da deshalb viele Fragen der Betroffenen deshalb noch nicht beantwortet werden können, habe man die Anhörung erst nach einer entsprechenden Entscheidung durch die Ratsversammlung durchführen wollen. Nachwievor sei es im Interesse der Stadt, die Mühlenstraße fristgerecht zu sanieren und hierfür die avisierten Fördermittel zu erhalten, ohne dass einer der in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden Insolvenz anmelden müsse. In der nächsten Ratsversammlung müsse deshalb aus Sicht der Verwaltung darüber befunden werden, die Anzahl der durch die Stadtwerke zu erneuernden Versorgungsleitungen zu verringern, um bezüglich der Sanierung der Mühlenstraße mit einem lärmmindernden Asphalt den Abrechnungstermin auch im Rahmen einer halbseitigen Sperrung halten zu können. Eine Sanierung der Straße ohne Beeinträchtigungen für die Anwohner und Gewerbetreibenden könne die Stadt allerdings nicht versprechen. Ratsherr Stache moniert, dass bereits wenige Tage nach der nunmehr vorgesehenen Anhörung der betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden die Ratsversammlung in dieser Angelegenheit eine abschließende Entscheidung treffen solle. Er kritisiert, dass die Mitglieder des Ehrenamtes zum wiederholten Male bei Entscheidungen von relativ großer Tragweite über die diesen Angelegenheiten zugrundeliegenden Sachverhalten erst kurzfristig unterrichtet werden. Im vorliegenden Falle gerate die Selbstverwaltung dadurch genau wie bei der Entscheidung über die Schließung der Lehrschwimmbecken unter Zugzwang, schnell beschließen zu müssen. Zugzwang berge aber die Gefahr, unter Umständen eine ansonsten vermeidbare Fehlentscheidung zu treffen. Bezüglich der Mühlenstraße habe er bezüglich der im Ältestenrat vorgetragenen Alternativen Zweifel, ob für deren Prüfung seitens der Verwaltung zwei Wochen ausreichen, so dass in der nächsten Ratsversammlung eine Entscheidung auf Grundlage verlässlicher Daten getroffen werden könne. Den Änderungsantrag seiner Fraktion, der noch auf der Grundlage beruhte, die Mühlenstraße voll zu sperren, ziehe er hiermit zurück. Ratsherr Scheffler erklärt im Namen der FDP-Fraktion, dass diese dem von der Verwaltung im heutigen Ältestenrat gemachten Vorschlag, die Mühlenstraße halbseitig zu sperren und die Anzahl der zu erneuernden Versorgungsleitungen zu reduzieren, um den Abrechungszeitraum bezüglich der Fördermittel einhalten zu können, auch heute hätte zustimmen können. Aufgrund der in der Sache bestehenden engen Zeitschiene hätte damit viel Zeit eingespart werden können, die für die fristgerechte Abrechnung der Maßnahme dringend gebraucht werde. Leider habe sich dafür auf die Schnelle keine Mehrheit finden lassen. Eine vierzehnmonatige Vollsperrung werde die FDP-Fraktion nicht mittragen. Im Übrigen halte auch die FDP-Fraktion die bisherige Informationspolitik der Verwaltung für beanstandenswert. Ratsherr Bublitz kommt auf den Wortbeitrag der Bürgermeisterin zurück. Er bitte sie, zu erklären, was am Wortbeitrag von Erster Stadtrat Seyfert denn falsch gewesen sein solle. Dies Seite: 14/24

15 habe sie bislang nicht getan. Zudem habe sie mit ihrem Wortbeitrag einiges schön geredet. So sei zum Beispiel ein Bauzeitplan Bestandteil des Förderantrages vom gewesen. Der Bauzeitplan des Ingenieurbüros vom März 2010 könne dann in der Folge ganz offensichtlich keinen Eingang in den Zuwendungsbescheid gefunden haben, da der Bauzeitplan vom als Bestandteil des Bescheides deklariert worden sei. Dann ende die Bauzeit aber spätestens am , da laut dem Bescheid innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Baumaßnahme, spätestens aber am , der Verwendungsnachweis eingereicht werden müsse. Bürgermeisterin Alheit erwidert, dass der mit dem Förderantrag vom eingereichte Bauzeitplan nur die Sanierung der Mühlenstraße mit einem lärmmindernden Asphalt vorgesehen habe. Gleichzeitig sei aber auch ein Ingenieurbüro damit beauftragt worden, in diese Sanierung die Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke mit einzubeziehen. Bezüglich des Förderantrages habe man diesen Zeitplan nicht abwarten wollen, da man schnell Gewissheit über die Förderfähigkeit der Maßnahme hatte haben wollen. Der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum Ende des Jahres 2011 stehe indes nichts entgegen, dies werde die Stadt auch noch schriftlich mitgeteilt bekommen. Erster Stadtrat Seyfert habe im Übrigen mit seinem Wortbeitrag den Eindruck erweckt, als habe sich die Verwaltung keine Gedanken gemacht und sich mit der Sache zu lange Zeit gelassen. Erst seit April 2010 wisse die Verwaltung, dass der vom Ingenieurbüro erstellte Bauzeitplan eine derartige Länge vorsehe. Dann habe es noch einmal zwei bis drei Wochen gedauert, in denen erfolglos versucht worden sei, die Maßnahme zu verkürzen, bis die Politik entsprechend unterrichtet worden sei. Nach Ende der Erörterung stellt die Vorsitzende den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Der Vertagungsantrag wird angenommen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 28 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen. Die Vorsitzende kündigt daraufhin an, am die nächste Sitzung der Ratsversammlung durchführen zu wollen. zu 11 Errichtung einer Sporthalle bei der Johannes- Brahms- Schule 10/081 Die Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der Schulausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen sowie der Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen in ihrer gemeinsamen Sitzung am in dieser Angelegenheit keine Beschlussempfehlung gegenüber der Ratsversammlung ausgesprochen haben. Danach stehe der Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/081 zur Beratung an. Die Angelegenheit wird erörtert. Ratsfrau Ochterbeck geht als Vorsitzende des Schulausschusses auf die Konkretisierung der Ausschreibung der Dreifeldsporthalle ein, welche gemäß dem zur Beratung anstehenden Beschlussvorschlag gemäß den näheren Darlegungen der Vorlage DS-Nr. 10/081 erfolgen solle. In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen sowie des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen am habe Bürgermeisterin Alheit den Vorschlag unterbreitet, diesen Passus eventuell Seite: 15/24

16 aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen. In der Folge hätten die Ausschüsse gegenüber der Ratsversammlung jedoch keine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Nunmehr wolle die Verwaltung diesen Passus im Beschlussvorschlag beibehalten. Die näheren Darlegungen in der Vorlage DS-Nr. 10/081 würden aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch eine zu detaillierte Ausschreibung nach sich ziehen. Ausgeschrieben werden müsse lediglich eine Dreifeldsporthalle nach der DIN Die CDU-Fraktion stelle daher folgenden Änderungsantrag: Im Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/081 werden im Satz 1 die Worte gem. den näheren Darlegungen der Vorlage 10/081 gestrichen sowie die Worte der Sporthalle durch die Worte einer Dreifeldsporthalle nach der DIN ersetzt. Ratsfrau Traboldt moniert, wie viel Zeit und Arbeitskraft Politik und Verwaltung mittlerweile in diese Angelegenheit investiert haben. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Behandlung der Sache in neun Ausschusssitzungen - in denen die Verwaltung zahlreiche Fragen beantwortet habe -, in zwei Gesprächsrunden mit der Verwaltung sowie an fünf erstellte Kostenvergleiche und sechsundzwanzig schriftliche Anfragen - zum kleinen Teil auch von ihrer eigenen, sechszehn aber allein von der CDU-Fraktion -. Das in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen sowie des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen von einigen Mitgliedern des Ehrenamtes gegenüber der Verwaltung gezeigte grundtiefe Misstrauen lasse ihrer Auffassung nach für künftig zu verwirklichende andere Projekte nur noch die Möglichkeit zu, diese durch eine hauptamtliche Politik vorbereiten und entscheiden zu lassen. Das Ehrenamt könne dies auf Dauer nicht mehr leisten. Aus Sicht der SPD-Fraktion seien seit dem Grundsatzbeschluss vom , eine neue Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule zu errichten, seitens der Verwaltung genügend Fragen beantwortet und Informationsmaterialien verteilt worden. Die SPD-Fraktion wolle daher heute über den Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/081 abstimmen. Eine Entscheidung in der Sache solle nicht weiter verzögert werden, damit in absehbarer Zeit an der Schule endlich wieder ausreichend Sportunterricht angeboten werden könne. Ratsfrau Patt schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Ochterbeck an. Die der Vorlage DS-Nr. 10/081 als Anlage beigefügte Baubeschreibung sei zu detailliert und lasse keine Alternativen zu. Kostengünstigere Angebote seien danach nicht möglich. Zudem glaube sie nicht an das von Ratsfrau Traboldt beschriebene angebliche tiefe Misstrauen der Politik gegenüber der Verwaltung. Ihre Fraktion habe bei solchen Angelegenheiten aber den städtischen Haushalt im Blickfeld. Erster Stadtrat Seyfert erklärt, dass allein die Anträge und die Anfragen der CDU-Fraktion dafür Sorge getragen haben, dass sich die Kosten für die Realisierung der neuen Sporthalle von zunächst EUR zwischenzeitlich auf EUR reduziert haben. Ratsfrau Traboldt erwidert hierzu, dass sich in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am ergeben habe, dass für die neue Sporthalle EUR im Entwurf des 1. Nachtrags 2010 vorgesehen seien. Mit Einsparvorschlägen der CDU-Fraktion habe dies nichts zu tun. Bezüglich des Änderungsantrages der CDU-Fraktion bitte sie die Verwaltung, dessen Auswirkungen zu erläutern. Ratsherr Stache dankt im Namen der Fraktion der GAL & Unabhängigen der CDU-Fraktion, ohne deren vehementes Nachfragen die nunmehr anstehende Beschlussfassung nicht zustande gekommen wäre. Bürgermeisterin Alheit führt danach aus, dass die Anfragen der Fraktionen keinen Einfluss darauf gehabt haben, dass im Entwurf des 1. Nachtrages 2010 für die Sporthalle lediglich EUR veranschlagt seien. An den Voraussetzungen für die Ausschreibung habe sich nichts geändert. Erst deren Ergebnis werde zeigen, für wie viel Geld die Halle tatsächlich realisiert werden könne. Im Sinne aller sei es dabei, die Halle so kostengünstig wie mög- Seite: 16/24

17 lich zu errichten. Deshalb habe es auch die von Ratsfrau Traboldt geschilderte langfristige Auseinandersetzung mit der Materie gegeben. Im Übrigen wolle die Verwaltung auf jeden Fall vermeiden, dass das Ausschreibungsergebnis höher ausfalle als im 1. Nachtrag 2010 veranschlagt, da dann der Auftrag nicht vergeben werden dürfte und dadurch eine zeitliche Verzögerung eintrete. Eine Annahme des heutigen Änderungsantrages der CDU-Fraktion ändere bezüglich der Kernaussage des Beschlussvorschlags der Vorlage DS-Nr. 10/081, die Halle im Wege der Eigenbeschaffung zu errichten, nichts. Der Änderungsantrag werde im Hinblick auf ein möglichst schnelles Ausschreibungsverfahren bei der Verwaltung jedoch zur Unsicherheit führen, ob die Ausschreibungsunterlagen den zuständigen Gremien nochmals vorgelegt werden sollen und dadurch bedingt gegebenenfalls zu zeitlichen Verzögerungen führen. Erster Stadtrat Seyfert erklärt, dass dem mit dem Vorplanungsentwurf beauftragten Planungsbüro zunächst mitgeteilt worden sei, für die neue Sporthalle von EUR ausgehen zu dürfen. Erst Hinweise seitens der Politik, dass es in Kummerfeld eine vergleichbare Sporthalle gebe, die rd EUR weniger gekostet habe, hätten dazu geführt, die Sporthalle günstiger errichten zu wollen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Tietz erklärt Frau Perrefort, dass die Antragsformulare für den Vorbescheid zum Förderproramm Investitionspakt 2008 die Einreichung so detaillierter Bauunterlagen, wie sie der Vorlage DS-Nr. 10/081 beigefügt seien, nicht vorsehen würden. Dementsprechend seien dem Ministerium für Bildung und Kultur die entsprechenden Anlagen dieser Vorlage auch nicht übermittelt worden. Ratsherr Tietz spricht sich danach gegen eine Annahme des Änderungsantrages der CDU- Fraktion aus. Heute müsse konkret beschlossen werden, was für eine Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule künftig gewollt werde. Dafür sei der Vorlage DS-Nr. 10/081 eine Baubeschreibung beigefügt. Bezüglich des Wertes des Änderungsantrages erklärt Ratsherr Tietz abschließend, dass die Verwaltung selbst im Falle seiner Annahme die Ausschreibung auf Grundlage der vorliegenden Baubeschreibung vornehmen würde. Nach Ende der Erörterung stellt die Vorsitzende sodann zunächst den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird angenommen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen. Sodann fasst die Ratsversammlung gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/081 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrages der CDU-Fraktion den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Errichtung einer Dreifeldsporthalle nach der DIN bei der Johannes-Brahms-Schule im Wege der Eigenbeschaffung durchzuführen; das Verfahren zur Beschaffung im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) wird eingestellt, weil es sich nach Prüfung als für diesen Fall ungeeignet herausgestellt hat. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind über den ersten Nachtragshaushalt 2010 bereit zu stellen. Die Möglichkeiten eines teilweisen Vorsteuerabzugs durch Schaffung geeigneter Strukturen ist abschließend zu prüfen. Seite: 17/24

18 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu 12 Erweiterung der Georg-Kerschensteiner-Schule Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines 2. BA 10/128 Die Ratsversammlung nimmt zunächst die Beantwortung der Anfragen der Fraktion der GAL & Unabhängigen sowie der SPD- und der CDU-Fraktion zur DS-Nr. 10/128 gemäß der Vorlage DS-Nr. 10/128/1 zur Kenntnis. Frau Ochterbeck erläutert sodann als Vorsitzende des Schulausschusses die gleichlautende Beschlussempfehlung dieses Fachausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen sowie des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen vom gemäß dem Ursprungsvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/128. Danach werde in Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit der Karl-Sörensen-Schule eine Erweiterung der Georg- Kerschensteiner-Schule aufgrund von Unwägbarkeiten bezüglich der weiteren Entwicklung dieser künftig dreizügigen Regionalschule um einen zweiten Bauabschnitt für dringend notwendig erachtet. Nicht mehr benötigt würden dann an diesem Standort sonst für eine Übergangszeit als zusätzliche Klassenräume notwendige Container, wodurch Kosten in Höhe von rd EUR eingespart werden könnten. Finanziert werde könne der zweite Bauabschnitt zum Teil mit im Entwurf des 1. Nachtrags 2010 für den ersten Bauabschnitt enthaltenen Mitteln in Höhe von rd EUR. Aufgrund zahlreicher Optimierungsvorschläge seitens des Ehrenamtes hinsichtlich der Ausschreibung habe dieser Bauabschnitt letztlich um diesen Betrag günstiger realisiert werden können als zunächst veranschlagt. Die für den zweiten Bauabschnitt zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von rd EUR müssten in den 1. Nachtrag 2010 eingestellt werden. Ratsfrau Traboldt weist ergänzend auf die Zufriedenheit der beiden Schulleitungen hin, dass mit der heutigen Beschlussfassung die Containerlösung bald ein Ende habe. Zwar müssten für die Realisierung des zweiten Bauabschnittes zusätzliche Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden, diese seien aber im Bildungsstandort Pinneberg-Nord sehr gut angelegt. Nach Ende der Erörterung fasst die Ratsversammlung aufgrund der gleichlautenden Beschlussempfehlung des Schulausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen sowie des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen vom gemäß dem mit der Vorlage DS-Nr. 10/128 unterbreiteten Ursprungsvorschlag den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Errichtung eines 2. Bauabschnittes für die Erweiterung der Georg-Kerschensteiner-Schule mit 8 Räumen entsprechend den Darlegungen in der Drucksachen-Nr. 10/128. Die zusätzlich dafür erforderlichen Investitionskosten in Höhe von EUR sollen in den 1. Nachtragshaushalt 2010 aufgenommen werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Seite: 18/24

19 zu 13 Energetische Sanierung der GuGS, Haus 2; Mittelbedarf 10/140 Die Vorsitzende führt aus, dass die vom Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen am ausgesprochene, vom Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/140 abweichende Beschlussempfehlung gemäß Hinweis der Verwaltung abzuändern sei. Mit der Ergänzungsvorlage DS-Nr. 10/138/1 habe die Verwaltung dargestellt, dass die Mehrkosten in Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der GuGS, Haus 2, bereits im Entwurf des 1. Nachtrags 2010 enthalten seien; und zwar mit EUR Baukosten als Verpflichtungsermächtigung für 2011 und mit EUR Planungskosten als Barmittel für Abweichend von der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen vom zu dem mit der Vorlage DS-Nr. 10/140 unterbreiteten und in der Sitzung des Fachausschusses geänderten Vorschlag fasst die Ratsversammlung daraufhin den nachstehend aufgeführten Beschluss: Die Ratsversammlung billigt die im Rahmen der energetischen Maßnahmen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen bei den Elektro- und Heizungsanlagenarbeiten sowie die damit zusammenhängenden Planungsaufwendungen. Die Mehrkosten in Höhe von insg ,- EUR wurden bereits im Entwurf des 1. Nachtrages 2010 veranschlagt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan der Stadt Pinneberg für das Haushaltsjahr /138/1 Der Ratsversammlung liegt der Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/138/1 zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung gefertigt, um nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am in der Vorlage DS-Nr. 10/138 entdeckte Fehler zu berichtigen. Im Übrigen berücksichtigt der Beschlussvorschlag die seitens des Fachausschusses ausgesprochene, von der Vorlage DS-Nr. 10/138 abweichende Beschlussempfehlung. Seitens der Fraktion der GAL & Unabhängigen ist mit Schreiben vom ein Änderungsantrag eingebracht worden. Die Angelegenheit wird erörtert. Ratsherr Hauwetter erläutert als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen zunächst den Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/038/1. Danach sei der 1. Nachtrag 2010 im Wesentlichen durch die heute gefassten Beschlüsse bezüglich der Errichtung einer Sporthalle bei der Johannes-Brahms-Schule und eines 2. Bauabschnittes in Zusammenhang mit der Erweiterung der Georg-Kerschensteiner-Schule geprägt. Hinzu würden die Haushaltsausgabereste in nicht geringer Höhe kommen. Allein beim Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen würden sich rd. 50 % der Haushaltsansätze 2009 im investiven Bereich im Jahr 2010 als Haushaltsausgaberest wiederfinden lassen. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2011 müsse darüber nachgedacht werden, diese Haushaltsausgabereste zu staffeln. Diese Staffelung könne über drei Jahre erfolgen, werde von der Stadt aber bislang nicht angewandt. Abschließend bittet er die Mitglieder der Ratsversammlung, dem Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/038/1 zuzustimmen. Seite: 19/24

20 Ratsherr Stache erklärt, dass die Fraktion der GAL & Unabhängigen dem vorliegenden 1. Nachtrag 2010 gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage DS-Nr. 10/038/1 nicht zustimmen werde. Als Begründung führt er an, dass die begrüßenswerten Investitionen im schulischen Bereich keine Gegenfinanzierung durch Einsparungen in anderen Bereichen des städtischen Haushaltes erfahren würden. Entsprechende Einsparvorschläge seiner Fraktion seien bislang mehrheitlich abgelehnt worden. Ratsherr Stache geht sodann auf den Änderungsantrag seiner Fraktion ein. Danach sollten die EUR für die Beschaffung einer Software zur Durchführung einer internetbasierten Bürgerbeteiligung zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden, da es seitens einer Universität bereits einmal das Angebot gegeben habe, die entsprechende Software und die Betreuung kostenlos zu erhalten. Diesem Angebot solle seitens der Verwaltung zunächst nachgegangen werden. Ratsfrau Kock führt aus, dass die SPD-Fraktion dem vorliegenden 1. Nachtrag 2010 unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktion der GAL & Unabhängigen zustimmen werde. Allen Beteiligten habe bereits bei der Verabschiedung des Haushaltes 2010 klar sein müssen, dass darin nicht alle Kosten für die in diesem Jahr vorgesehenen Maßnahmen enthalten sein konnten und ein 1. Nachtrag über kurz oder lang notwendig würde. Gemäß dem nunmehr vorliegenden 1. Nachtrag 2010 haben sich die Ausgaben durch investive Maßnahme wie den Bau einer Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule, den 2. Bauabschnitt in Zusammenhang mit der Erweiterung der Georg-Kerschensteiner-Schule, den Ausbau der Mühlenstraße sowie die Sanierung der durch den Winter geschädigten Straßen erhöht. Veränderungen bei den Einnahmen seien hingegen nicht zu verzeichnen. Eine Anpassung der Zinszahlungen für die erhöhte Kreditaufnahme sei nicht festzustellen. Ratsherr Thomssen moniert das Verhalten der Fraktion der GAL & Unabhängigen, zunächst einen Änderungsantrag einzubringen, in der Folge aber keine Verantwortung übernehmen und den 1. Nachtrag 2010 ablehnen zu wollen. Die Vorsitzende wendet ein, dass es sich bei der Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der GAL & Unabhängigen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und die Bürgermeisterin lediglich gebeten werden könne, so zu verfahren. Die Fraktion der GAL & Unabhängigen erklärt sich darauf damit einverstanden, die Ziffer 3 ihres Änderungsantrages entsprechend umzuformulieren. Nach Ende der Erörterung stellt die Vorsitzende zunächst den nachstehend aufgeführten Änderungsantrag der GAL & Unabhängigen zu Abstimmung: 1. Die Position EUR für die Beschaffung einer Software zur Durchführung einer internetbasierten Bürgerbeteiligung wird mit einem Sperrvermerk versehen. 2. Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss. 3. Die Bürgermeisterin wird gebeten, dem Hauptausschuss die Leistungsbeschreibung der Software und die Ergebnisse der durchgeführten Ausschreibung vorzulegen. 4. Die Verwaltung prüft, eine internetbasierte Bürgerbeteiligung alternativ als Projekt mit einer Pinneberger Schule zu realisieren. Der Änderungsantrag wird angenommen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 28 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen. Seite: 20/24

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