Nachfolge Verträge, Haftungen und weitere rechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag a Renée Haselsteiner. 05. März 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachfolge 2013+ Verträge, Haftungen und weitere rechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag a Renée Haselsteiner. 05. März 2012"

Transkript

1 Nachfolge Verträge, Haftungen und weitere rechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge 05. März 2012 Mag a Renée Haselsteiner Abteilung Rechtspolitik

2 Übergabeziele maximaler Erlös für den Übergeber minimale Belastung für den Erwerber keine Altlasten für den Übergeber keine Altlasten für den Erwerber Erhalt des Unternehmens in der Familie steuerschonende Übergabe für beide Seiten Steueroptimierung im Unternehmen etc etc etc

3 Übergabevarianten Verpachten (ganzes Unternehmen) Verkaufen Vermieten (nur die Räume; in Kombination mit Kauf/Schenkung des Unternehmens) Schenken Anteile übertragen (nur bei Gesellschaften) (Vererben) (Mischformen, zb Kaufpacht )

4 Pachtvertrag Unternehmenspacht = Übernahme eines lebenden Unternehmens auf Zeit Betriebspflicht Rückgabeverpflichtung in lebensfähigem Zustand Kundenstock ist vorhanden und wird mitverpachtet Öffnungszeiten, gemeinsame Werbung (EKZ!) Das Unternehmen gehört weiter dem Übergeber! Der Übergeber erhält den Pachtzins

5 Mietvertrag Geschäftsraummiete = Übernahme leerer Räume, um darin ein Unternehmen zu errichten und zu betreiben Kundenstock wird aufgebaut oder gekauft Unternehmen muss extra erworben werden (zb Kauf, Schenkung) bei Beendigung Rückstellung leerer Räume Das Unternehmen gehört dem Übernehmer! Der Übergeber erhält den Mietzins (+ Kaufpreis) Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

6 Unterschied Miete Pacht MRG = Mietrechtsgesetz, ABGB = Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch UGB = Unternehmensgesetzbuch, AVRAG = Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (MRG-) MIETE Kündigungsschutz wenn unbefristet ( 30 MRG) Weitergaberecht (Altbau) Mieterschutz (Altbau) Miete bricht Kauf (Haftung für Altschulden, da Unternehmen gekauft werden muss; 1409 ABGB und 38 UGB) PACHT KEIN Kündigungsschutz KEIN Weitergaberecht KEIN Pächterschutz Kauf bricht Pacht ( 1120 ABGB) Keine Haftung für Altschulden gem 1409 ABGB u 38 UGB, außer: Arbeitnehmer (AVRAG)

7 Was ist besser: Miete oder Pacht? Mietvertrag für den Mieter meist günstiger (wenn MRG; Kündigungsschutz) Pachtvertrag für den Pächter ohne gute vertragliche Absicherung unsicher, (kein Kündigungsschutz), aber: KEINE HAFTUNG FÜR SCHULDEN DES VORGÄNGERS (Ausnahme: AVRAG!) daher geeignet für Testbetrieb Abgrenzung Leihe, Miete, Pacht

8 Achtung Pachtvertrag (und Miete ohne MRG = MRG- Vollausnahme ) Für den Pächter: Kündigungsschutz vereinbaren Für den Pächter: Investitionsschutz vereinbaren (sonst keine Ablöse für Investitionen) Eventuell Weitergaberecht vereinbaren Definieren, welche Umbauten erlaubt (bzw verboten) sind Betriebskosten definieren Was passiert, wenn Gebäude verkauft wird? ( Kauf bricht Pacht ) Musterpachtvertrag

9 Achtung Pachtvertrag Der Übergeber bleibt seinen Vertragspartnern verpflichtet (kein 38 UGB): insbesondere GEWÄHRLEISTUNG + SCHADENERSATZ! der Übergeber muss allfällige Lieferverträge etc rechtzeitig beenden (Kündigungsfristen beachten) bzw mit Zustimmung seiner Vertragspartner (!) auf den Übernehmer übertragen Pachtvertrag und Unternehmensnachfolge

10 Achtung Mietvertrag Ist das Mietrechtsgesetz anwendbar? (- nicht im 2-Objekt- Haus!) Führt die Weitergabe zu einer Mietzinserhöhung? Gibt es überhaupt ein Weitergaberecht? (- nur im Altbau!) Unternehmen muss erst erworben (Kauf/Schenkung) werden! (Für Unternehmenskauf/Schenkung besteht eine gesetzliche Haftung für Altschulden nach 1409 ABGB und 38 UGB) Will Übergeber/Vermieter Kündigungsschutz (das heißt verhindern, dass der Übernehmer/Mieter vorzeitig kündigt)? Mustermietvertrag

11 Weitergaberecht und Mietzinsanpassung Nur im Altbau (Baubewilligung vor oder Neubau mit WBF) (nur) ein vertragliches Weitergaberecht führt nicht zur Mietzinsanpassung. Mietzinsanpassung auch bei Gesellschaften, wenn sich die Mehrheit und die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit ändert Mietzinsanpassung auch bei Verpachtungen; dies gilt auch für ein vertragliches Verpachtungsrecht! Veränderungen in der Gesellschafterstruktur des Mieters und ihre Auswirkungen auf den Mietzins Ausnahme: 15-tel Regelung für gesetzliche Erben (daher nie für Gesellschaften!) Fundstellen: 12a, 46a Abs 2 u 3 MRG Weitergaberecht bei Unternehmensnachfolge im Detail - WKO.at

12 Unternehmenskauf / Schenkung Unternehmenskaufvertrag / Schenkungsvertrag: Notar/Anwalt nicht zwingend, aber sinnvoll (Ausnahme: Ehegatten - Notariatsaktspflicht bei Kaufvertrag) schriftlicher Vertrag nicht zwingend, aber zu empfehlen Achtung: Grundbuch: beglaubigte Verträge notwendig Achtung: Haftungsfolgen für Erwerber und Übergeber Achtung: Erbrecht beachten (Pflichtteilsrecht nicht übernehmender Kinder!)

13 Unternehmenskauf / Schenkung Haftung des Übernehmers für Schulden nach 1409 ABGB Haftung (nur) für Schulden, die der Übernehmer kannte oder kennen musste Haftungsbegrenzung: Wert des Unternehmens (Aktiva) Haftung ist vertraglich NICHT ausschließbar, aber: Keine Haftung, wenn der Kaufpreis zur Zahlung der Schulden verwendet wird (->Treuhänder) Keine Haftung, wenn Kauf aus der Insolvenzmasse

14 Unternehmenskauf / Schenkung Regelungsbedarf allgemein Sicherheiten für Kaufpreis (Eigentumsvorbehalt, Bankgarantie, Treuhänder)? Absicherung für Altschulden Direktzahlung Treuhänder Bankgarantie [Schad- und Klagloshaltung] Absicherung des Übergebers, falls Übernehmer Abfertigung nicht zahlen kann (Haftung 5 Jahre lang!) Stichtag für Übergang des Risikos (Zufall!)

15 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Vertragsübernahme 38 Abs 1 UGB: automatische Vertragsübernahme (Legalzession), wenn keine gegenteilige vertragliche Regelung zum Zeitpunkt des Unternehmensüberganges (Zeitpunkt definieren!) unter Lebenden wenn das Unternehmen fortgeführt wird Informationspflichten im Zuge eines Unternehmensüberganges durch Einzelrechtsnachfolge

16 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Mitteilung an den Dritten Widerspruch Mitteilung vom Forderungsübergang 38 Abs 2 und 3 UGB: Der Forderungsübergang muss dem Dritten mitgeteilt werden. Der Dritte kann binnen dreier Monate widersprechen. Auf die Widerspruchmöglichkeit muss hingewiesen werden; sonst liegt keine gültige Mitteilung vor. Ohne gültige Mitteilung kann der Dritte sowohl an den Übergeber als auch an den Übernehmer rechtsgeschäftliche Erklärungen gültig abgeben und schuldbefreiend zahlen.

17 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Haftung des Übergebers 38 Abs 1 dritter Satz: Übernahme mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten (Fälligkeit ist nicht erforderlich); aber: Der Übergeber haftet dennoch für die übernommenen Rechtsverhältnisse! Haftungsbegrenzung: Haftung des Übergebers nur, wenn Fälligkeit binnen 5 Jahren nach Unternehmensübergang. Verjährung solcher Ansprüche: maximal 3 Jahre. Maximaler Haftungsrahmen daher 8 Jahre.

18 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Erwerberhaftung ohne Vertragsübernahme Vertragsübernahme kann vertraglich ausgeschlossen werden; Konsequenz: Haftung des Erwerbers, wenn er Verträge nicht übernimmt 38 Abs 4 UGB: Haftung des Erwerbers, wenn alle oder einzelne Rechtsverhältnisse nicht übernommen werden. Abweichende Vereinbarungen (Haftungsausschluss) müssen zu Ihrer Gültigkeit entweder ins Firmenbuch eingetragen oder auf verkehrsübliche Weise bekannt gemacht oder dem Dritten mitgeteilt werden.

19 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Verhältnis zu Sonderbestimmungen Verhältnis zu sonstigen gesetzlichen Vertragsübernahmen 38 Abs 6 UGB: Sonstige gesetzliche Vertragsübernahmen bleiben unberührt, zb: 12a MRG AVRAG 69 ff VersVG (= Versicherungsvertragsgesetz) Gesetzliche Sonderhaftungen bleiben ebenfalls unberührt: 1409 ABGB 14 BAO (Bundesabgabenordnung) 67 Abs 4 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) Sicherheiten bleiben ebenfalls unberührt.

20 Unternehmensfortführung gem 38 UGB Insolvenz, Zwangsvollstreckung Insolvenz, Zwangsvollstreckung : Die 38 und 39 UGB sind bei Unternehmenserwerb im Wege von Zwangsvollstreckung (Exekution) Insolvenz (ebenso wie 1409 ABGB) nicht anwendbar ( 38 Abs 5 UGB)

21 Anteilskauf (Gesellschaften) gekauft wird nicht das Unternehmen, sondern die Gesellschaftsanteile laufende Verträge gelten weiter laufende Aufträge gehen weiter Schulden bleiben unverändert Vorteil: Firmenname bleibt erhalten bei GmbH: Notariatsaktspflicht

22 Betriebsanlagen GewO = Gewerbeordnung 1994 Durch Betriebsübergabe (Inhaberwechsel) wird die Betriebsanslagengenehmigung nicht berührt, wenn die wesentliche betriebliche Tätigkeit nicht mehr als 5 Jahre unterbrochen ist, ABER: Änderungen der BA sind idr genehmigungspflichtig! Sind Teile der Anlage nicht genehmigt, so ist ein BA- Verfahren nach Rechtslage und Stand der Technik zum Zeitpunkt des (nachträglichen) Ansuchens durchzuführen. DAHER: Einsicht in Unterlagen bei Gewerbebehörde Eigenüberprüfung ( 82b GewO) vorlegen lassen Prüfen, ob Realität mit Genehmigung übereinstimmt

23 Tipps Erbrecht Gesetzliches Erbrecht: Ehepartner 1/3, Kinder zu gleichen Teilen Pflichtteilsrecht: 1/2 des gesetzlichen Erbrechts Anrechnung des Vorempfanges! Berechnungsbasis = Wert der Erbmasse im Todeszeitpunkt inkl Schenkung an ges Erben! (partieller) Pflichtteilsverzicht (kein voller Erbverzicht notwendig; NOTAR!) Wohnrecht für Übergeber (vermindert Wert der Schenkung!) Veräußerungsverbot OK; Belastungsverbot problematisch (muss ausdrücklich ausgenommen werden!) Miteigentumsanteile an Unternehmensliegenschaften vermeiden (wenn, dann nur mit Mietverträgen kombiniert) Erb- und Pflichtteilsrecht

24 Nachfolge Verträge, Haftungen und weitere rechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge Bei Fragen zu Miete bzw. Pacht: Abteilung Rechtspolitik Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Die Haftungsproblematik bei der Unternehmensnachfolge

Die Haftungsproblematik bei der Unternehmensnachfolge Die Haftungsproblematik bei der Unternehmensnachfolge Dr. Michael SCHUBECK Rechtsanwalt in Salzburg Rahmenbedingungen erfolgreicher Unternehmensübergaben unter Lebenden Gesetzliche Haftungsregelungen 38

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Angebot des Wiener SK an den Wiener Sport-Club: Übernahme des Fußball- Spielbetriebes

Angebot des Wiener SK an den Wiener Sport-Club: Übernahme des Fußball- Spielbetriebes Angebot des Wiener SK an den Wiener Sport-Club: Übernahme des Fußball- Spielbetriebes 1. Gegenstand des Angebots Der Vorstand des Wiener SK bietet dem Wiener Sport-Club die Übergabe des Geschäftsbetriebes

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Agenturnachfolge / Agenturübernahme

Agenturnachfolge / Agenturübernahme Agenturnachfolge / Agenturübernahme RA Werner Fröschen Bereichsleiter Recht / Justiziar 16.3.2015 IHK Karlsruhe, Vermittlerrecht - Thema 2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige 3. Geschäftsübergabe

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Unternehmens gegen Versorgungs

Unternehmens gegen Versorgungs Unternehmens gegen Versorgungs übergabe leistungen RA Dr Harald Kronberger Zertifikat für Europarecht (HSG) KURZÜBERBLICK Vertragliches Schuldverhältnis Rentenformen Übertragung gegen Fruchtgenuss Entgeltlich

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Kreditsicherheiten Allgemeines

Kreditsicherheiten Allgemeines Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Vererben, verschenken, verkaufen

Vererben, verschenken, verkaufen Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen

So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen Regionalmanagement Oststeiermark / Energieregion Oststeiermark, 31. 10. 2012 RA Mag. Georg Brandstetter

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

HGB (außer Kraft seit 1. 1. 2007)

HGB (außer Kraft seit 1. 1. 2007) Gesetzesbestimmungen HGB (außer Kraft seit 1. 1. 2007) 25. (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden

Mehr

Verkauf. Sonniges Baugrundstück mit Altbestand. Maxhütte-Haidhof. www.ring-immobilien.de

Verkauf. Sonniges Baugrundstück mit Altbestand. Maxhütte-Haidhof. www.ring-immobilien.de Verkauf Sonniges Baugrundstück mit Altbestand Maxhütte-Haidhof www.ring-immobilien.de Objektbeschreibung Das sonnige Grundstück mit einer Fläche von 1683 m² ist erschlossen und grenzt im Osten an ein kleines,

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf

Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 24 DE-38547 Calberlah Jelpke

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO V E R M I E T U N G S A U F G A B E Nr. 9072 Ladengeschäft Eppendorfer Baum 26 20249 HAMBURG Seite 1 von 6 Lage: In unmittelbarer Zentrumsnähe in bester Lauflage liegt dieses Mietobjekt. Alle öffentlichen

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht HR 3: Unternehmenspublizität 1 Unternehmenspublizität Handelsregister und Unternehmensregister 8 ff. HGB Firma 17 ff. HGB Rechnungslegung 238 ff. HGB 2 I. Handels- und Unternehmensregister

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele - Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) - Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) - Dienstleistungsverträge

Mehr

BETRIEBSÜBERGANG. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird. Gerechtigkeit muss sein

BETRIEBSÜBERGANG. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird. Gerechtigkeit muss sein BETRIEBSÜBERGANG Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird Gerechtigkeit muss sein BETRIEBSÜBERGANG Bis 1993 verloren ArbeitnehmerInnen häufig Ihren Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber sein

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

Haftung des Betriebsnachfolgers

Haftung des Betriebsnachfolgers Haftung des Betriebsnachfolgers Haftung bedeutet einfach ausgedrückt das finanzielle Einstehen Müssen des Betriebsnachfolgers für Schulden des Übergebers. Bei der Übernahme eines Unternehmens durch Kauf,

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis

Mehr

Unternehmensnachfolgetag in Schleswig-Holstein. Die gängigsten Formen der Unternehmensübertragung

Unternehmensnachfolgetag in Schleswig-Holstein. Die gängigsten Formen der Unternehmensübertragung Unternehmensnachfolgetag in Schleswig-Holstein Die gängigsten Formen der Wissenschaftszentrum Kiel 24.10.2012 TFF TRANSFERFABRIK GMBH Folie 1 Dienstleistung Wir sind der Dienstleister für Unternehmenskauf

Mehr

Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft 2.1 2.1 Allgemeines Eine GmbH entsteht als selbständige juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch.

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas 63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2011 Bürgerzentrum Bruchsal - Seminarraum I RA Dr. Jörg Friedmann 1.Was macht die Unternehmerentscheidung so schwierig? 2.Arten der Unternehmensnachfolge 3.Ihr

Mehr

Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit

Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit. GDA-Wohnrecht eine clevere Investition in die eigene Zukunft. Mit dem Erwerb Ihres

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr