WHITEPAPER: UST PRINT MIT ELEKTRONISCHEN PRODUKTEN

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1 WHITEPAPER: UST PRINT MIT ELEKTRONISCHEN PRODUKTEN HERAUSGEBER: Klopotek & Partner GmbH Schlüterstraße Berlin Tel. +49 (0) Fax +49 (0) info@klopotek.de ABTEILUNG / BEREICH: Produktmanagement AUTOR / AUTORIN: Bernd Scheufler-Bolze STATUS: freigegeben öffentlich Dokumentname: C:\Users\kau\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\N39YSJQZ\Whitepaper UST doc Stand:

2 Copyright 2014 by Klopotek & Partner GmbH Schlüterstr Berlin Das vorliegende Dokument ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche Informationen der Klopotek & Partner GmbH. Jede ganze oder teilweise Verwertung, die nicht urheberrechtlich oder vertraglich gestattet ist, bedarf der vorherigen Zustimmung von Klopotek & Partner GmbH. Dies gilt insbesondere für Wiedergabe, Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen und Digitalisierungen jeder Art. Wir haben den Inhalt des Dokuments auf seine Übereinstimmung mit der beschriebenen Hard- und Software überprüft. Dennoch können Abweichungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben wird daher keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben im Übrigen stets vorbehalten.

3 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 USt Print mit elektronischen Produkten Gesetzesgrundlage Lösung Klopotek Beispiele... 3

4 Änderungshistorie II Änderungshistorie WER WANN WAS BB Freigabe

5 1 USt Print mit elektronischen Produkten 1 1 USt Print mit elektronischen Produkten 1.1 Gesetzesgrundlage Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Schreiben des BMF an den BDZV, VDZ und Börsenverein des deutschen Buchhandels vom 2. Juni In dem Schreiben ist die umsatzsteuerliche Behandlung bei dem Verkauf gedruckter Bücher und E- Books sowie von Print und E-Abonnements zu einem Gesamtverkaufspreis geregelt. Die Einräumung eines zusätzlichen Zugangs zum E-Paper bzw. E-Book neben der Abgabe der gedruckten Zeitung bzw. des gedruckten Buchs ist eine eigenständige, gesondert zu würdigende sonstige Leistung, die auf elektronischem Weg erbracht wird. Die Abgabe des Print-Produktes unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, die Einräumung des Zugangs zum E-Produkt dem allgemeinen Steuersatz. Wird der Zugang zum E-Produkt ohne ein gesondertes Entgelt eingeräumt, ist der Gesamtverkaufspreis aufzuteilen. Danach ist grundsätzlich das Verhältnis der Einzelverkaufspreise maßgebend; andere gleich einfache Methoden sind jedoch zulässig. 1.2 Lösung Klopotek Die Vertriebssysteme VBU und ABO unterstützen die Abwicklung der gesetzlichen Vorgabe nach der Methode des Umsatzsteuersplittings auf Produktebene. Das Splitting wird hierbei nach prozentualen Anteilen der Produktarten (MDT MEDI) vorgegeben. Zu den Produktarten (MDT MEDI.Leistungsart) ist die Leistungsart Lieferleistung oder sonstige Leistung vorgegeben, so dass die korrekte steuerliche Behandlung des Sachverhalts bestimmt werden kann. Der Steuersatz und das FiBu-Kennzeichen für die korrekte Steuerberechnung und Buchung der Steuer bestimmt sich dann land- und produktartenabhängig aus dem MDTC PRMEDIUST. Ein Umsatzsteuersplitting kann auch im laufenden Betrieb zu einem Produkt neu eingetragen werden, d.h. es sind keine neuen Produktanlagen notwendig. Bei Gutschriften ist der steuerliche Bezug immer die Erstbelastung der Auftragsposition, d.h. die steuerliche Abwicklung ist korrekt, obwohl das aktuelle Produkt im Splitting geändert wurde. Die Verlage sollten prüfen, ob die Verbuchungsmimik mit 2 Steuersätzen zu einer Rechnungsposition möglich ist. Desweiteren ist die Ausweisung des Splits auf dem Beleg zu prüfen. Die Vertriebssysteme von Klopotek kennen einfache und kombinierte Produkte. Ein kombiniertes Produkt ist bei VBU ein Set und bei ABO ein Bundleprodukt Ein Set kann über Einzelpreise oder mit Setpreis verkauft werden. Bei Einzelpreisen orientiert sich die steuerliche Behandlung nach der Produktart der Komponente und damit als Lieferleistung oder

6 1 USt Print mit elektronischen Produkten 2 sonstige Leistung. Bei einem Setpreis kann ein Umsatzsteuersplitting nach Produktarten vorgegeben werden. Die Forderung des BMF ist also erfüllt. Der Preis eines Bundleprodukts im Abogeschäft kann pauschal vorgegeben werden (Top-down Bundle) oder sich aus den Komponentenpreisen addieren (Bottom-up Bundle). Bei pauschaler Vorgabe des Preises kann ein Umsatzsteuersplitting nach Produktarten vorgegeben werden. Bei Komponentenpreisen orientiert sich die steuerliche Behandlung nach der Produktart der Komponente. Die Forderung des BMF ist also gleichermaßen wie im Einzelgeschäft erfüllt. Hinweis 1 Top-down Bundles im Abogeschäft erlauben die Bestellung einer kostenlosen optionalen Komponente. Ist diese ein elektronisches Produkt zu Printprodukten der Pflichtkomponenten, so ist keine besondere Besteuerung des elektronischen Produkts möglich, da diesem kein Umsatzanteil zugewiesen werden kann (nur kostenlos bestellbar). Hinweis 2 Zum tritt eine weitere Änderung des USt-Rechts bzgl. elektronischen sonstigen Leistungen in Kraft. Privatkunden werden nach Landesrecht der EU besteuert. Damit kann z.b. der Verkauf einer Zeitschrift nach Frankreich mit elektronischem Zugang zu einem Preis in einen französischen und deutschen Steueranteil zerfallen. Die Verlage sollten prüfen, ob diese neue Steuersituation für die Verbuchung problematisch ist und können sich gerne zur Beratung an Klopotek wenden. 1.3 Berechnung USt-Split Auf Nachfrage diverser Verlage wird die Berechnungsmethode von Klopotek erläutert. Die Berechnung ist bei manchen Verlagen schon länger produktiv im Einsatz. Grundsätzlich: Der USt-Split bezieht sich auf Nettobeträge, d.h. der Split wird bei Bruttopreisen nicht direkt auf dem Bruttowarenwert gerechnet. In einem ersten Schritt wird der Bruttowarenwert USt-Satz-2 über die Nettoanteile des Splits gerechnet. Danach ergeben sich die entsprechenden Steuer- und Nettobeträge. Die Berechnung bezieht sich grundsätzlich auf den rabattierten Preis und folgt den allgemeinen Rundungsregeln. Formeln mit einem Beispiel: Der Rechenweg zur Ermittlung der Werte beim Umsatzsteuersplit ist bei gegebenem Bruttopreis folgender (bei einem Nettopreis ist die Rechnung einfacher): Ausgangsbasis Bruttowarenwert = 29,- USt-Satz-1 = 7 % USt-Satz-2 = 19 %

7 1 USt Print mit elektronischen Produkten 3 Anteil-1 = 90 % Anteil-2 = 10 % S1: Ermittlung Bruttowarenwert USt-Satz 2 = Bruttowarenwert / (1 + ( (100 - Anteil 2) / Anteil 2 ) * ((100 + USt-Satz-1) / (100 + USt-Satz-2)) ), also 29,00 / / 10 * 107 / 119 ) = 29,00 / (1 + 8,0924) = 3,1894 auf 2 Stellen gerundet = 3,19 S2: Ermittlung Nettowarenwert USt-Satz 2 = Bruttowarenwert-2 * 100 / (100 + USt-Satz-2), also 3,19 * 100 / 119 = auf 2 Stellen gerundet = 2,68 S3. Ermittlung Steuer USt-Satz 2 = Steuer-2 = Bruttowarenwert-2 Nettowarenwert-2, also 3,19-2,68 = 0,51 S4: Ermittlung Bruttowarenwert USt-Satz 1 = Bruttowarenwert Bruttowarenwert-2, also 29,00-3,19 = 25,81 S5: Ermittlung Nettowarenwert 1 = Bruttowarenwert-1 * 100 / (100 + USt-Satz-1), also 25,81 * 100 / 107 = 24,1214 auf 2 Stellen = 24,12 S6: Ermittlung Steuer USt-Satz-1 = Steuer-1 = Bruttowarenwert-1 Nettowarenwert-1, also 25,81-24,12 = 1, Beispiele Objektstamm:

8 1 USt Print mit elektronischen Produkten 4 Es werden zur Objektausgabe 60 % für den gedruckten Anteil und 40 % für den elektronischen Anteil vorgegeben. Ermittelt die Faktur 100,-, so werden 60,- mit 7 % und entsprechendem Steuerkonto bestimmt. 40,- ergeben sich zu 19 % und dem passenden Steuerkonto (FiBu-Schlüssel). Produktstamm: Die Berechnung ist wie bei dem Objektstamm.

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