Social Media Guidelines & Recht Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen Stuttgart
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- Jan Kaufman
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1 Social Media Guidelines & Recht Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen Stuttgart
2 Die Referenten: RA Dr. Carsten Ulbricht IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz Spezialisierung: Internet, Social Web & Enterprise 2.0 Blog Web 2.0, Social Media & Recht unter
3 TEIL 1 Die schöne neue Welt des Web 2.0
4 A. Einführung Definition: Social Media (auch Soziale Medien) ist ein Schlagwort, unter dem Soziale Netzwerke und Netzgemeinschaften verstanden werden, die als Plattformen zum gegenseitigen Austausch von Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen dienen. Kaplan und Haenlein definieren Social Media als eine Gruppe von Internetanwendungen, die auf den ideologischen und technologischen Grundlagen des Web 2.0 aufbauen und die die Herstellung und den Austausch von User Generated Content ermöglichen. Social Media sind Medien, die durch die Ermöglichung sozialer Interaktionen und Kollaboration an Bedeutung gewinnen. Sie unterstützen das menschliche Verlangen nach sozialen Interaktionen mittels Technologie und wandeln mediale Monologe (one to many) in social-mediale Dialoge (many to many). Zudem unterstützt es die Demokratisierung von Wissen und Information und entwickelt den Benutzer von einem Konsumenten zu einem Produzenten. Die Benutzer erstellen gemeinsam ihre eigenen Inhalte (User Generated Content). Es besteht kein Gefälle mehr zwischen Sender und Rezipienten (Sender-Empfänger-Modell). Als Kommunikationsmittel werden dabei Text, Bild, Audio oder Video verwendet. Das gemeinsame Erstellen, Bearbeiten und Verteilen der Inhalte, unterstützt von interaktiven Anwendungen betont auch der Begriff Web 2.0. Quelle: 4
5 B. Rechtliche Rahmenbedingungen 5
6 Der Fall Daimler ( 6
7 B. Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Themen Datenschutz und -sicherheit Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Urheberrecht Wettbewerbsrecht Arbeitsrecht 7
8 TEIL 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im modernen Internet
9 A. Datenschutzrecht Datenschutz vs. Web 2.0 Datenschutzskandale Datenkraken Google & Facebook Social Networks (Profile privat/business) Unsichere Datennetze Personensuchmaschinen ( Netz vergisst nicht ) Vorratsdatenspeicherung 9
10 A. Datenschutzrecht Datenschutz Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch Recht auf informationelle Selbstbestimmung Wesentliche Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG) und im Telemediengesetz (TMG) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 10
11 B. Urheberrecht Urheberrecht 1 UrhG Schutz von Werken der Literatur, Kunst & Wissenschaft 2 UrhG Sprachwerke Werke der Musik Lichtbildwerke Filmwerke
12 B. Urheberrecht Bei persönlichen geistigen Schöpfungen mit hinreichender Schöpfungshöhe Sonderregelung Fotos automatischer Schutz keine Registrierung keine Kennzeichnung erforderlich Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Urhebers/Nutzungsberechtigten
13 C. Recht am eigenen Bild Besonderheiten bei Fotos Personen Recht am eigenen Bild Grundsätzlich Einwilligung einholen (ausdrücklich/konkludent) oder Ausnahme Fall des 23 I KUG Versammlungen/Aufzüge Personen der Zeitgeschichte Person nur Beiwerk Sachaufnahmen Panoramafreiheit ( 59 UrhG) von frei zugänglichem Ort oder mit Zustimmung des Berechtigten
14 D. Äußerungsrecht Inhalte: Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung Tatsachen sollten wahr, Meinungsäußerungen sollten vertretbar sein Unabhängig von Qualität oder auch Anonymität Besonderheiten im Arbeitsverhältnis
15 D. Äußerungsrecht Grenzen / Besonderheiten Beleidigungen Schmähkritik 15
16 E. Wettbewerbsrecht Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (UWG) Zielsetzung: Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern Freier Leistungswettbewerb 16
17 C. Social Media im Unternehmen Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal Einstweilige angefragt, Verfügung schon kam die Deckungszusage, LG Hamburg mein Az. Anwalt 312 O als 715/11 auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Verschleierte Recht & Heim Werbung ist die ( ARAG 4 Nr.3 unschlagbar. UWG) Eine Zurechnung der fairsten der und Handlung kompetentesten eines Versicherungen, Mitarbeiters ( die 8 Abs.2 ich kenne. UWG)
18 E. Wettbewerbsrecht Der Fall ARAG weiterführend
19 F. Mitstörerhaftung Haftung des Plattformbetreibers Haftung, wenn keine unverzügliche Löschung nach Kenntnisnahme notice-and-takedown -Grundsatz Handlungsempfehlung: Vorgehen (auch) über Plattformbetreiber bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Eingriffe in eingerichteten Gewerbebetrieb Markenverletzungen Wettbewerbsrechtsverletzungen etc. 19
20 TEIL 3 Arbeitsrecht 2.0
21 1. Grundsätze Meinungsfreiheit der Mitarbeiter aber auch: Art. 12 I GG / 241 II BGB Abwägung Arbeitsrechtliche Maßnahmen Frage des Einzelfalls: sprachlicher Kontext Schwere der Beeinträchtigung des Unternehmens interner Schaden zu verantwortender Verbreitungsgrad Kenntnis der Kunden oder Vertragspartner des Unternehmens 21
22 2. Aktuelle Praxisbeispiele VGH Bayern vom (Az. 12 C ): Kündigung wegen Äußerung auf privatem facebook-account über Auftraggeber des AG ( Boah kotzen die mich an. Solche Penner ) ArbG Dessau-Roßlau vom (Az. 1 Ca 148/11): Kündigung wegen Zu- Eigen-Machens einer Beleidigung über Gefällt-mir -Button Beleidigung durch den Ehemann (Bildmontage, Text) 22
23 2. Aktuelle Praxisbeispiele ArbG Bochum vom (Az. 3 Ca 1283/11): Kündigung eines Azubis (27 Jahre) wegen Verunglimpfung des Chefs auf facebook (Menschenschinder, Ausbeuter, Leibeigener, dämliche Scheiße für Mindestlohn 20%) ArbG Düsseldorf (Az. 7 Ca 2591/11): Ab zum Arzt und dann Koffer packen, Frisör-Azubi mit Partyfotos von Mallorca 23
24 TEIL 4 Social Media Guidelines Richtlinien für das moderne Internet
25 A. Private oder dienstliche Nutzung Zunehmende Vermischung der privaten und beruflichen Sphäre? Vorteile: Netzwerkeffekte Marketing Recruiting Kontaktpflege Informationsfluss Vertrieb Nachteile: Risiko für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Arbeitszeitverschwendung Offenlegung von Unternehmensinterna IT-Sicherheit Unsichere Rechtslage 25
26 The morning before his presentation to FedEx, a major client, the VP of Ketchum tweeted about his impressions of their base of operations, Memphis, Tennessee. FedEx responded: We do not know the total millions of dollars FedEx Corporation pays Ketchum annually for the valuable and important work your company does for us around the globe. We are confident however, it is enough to expect a greater level of respect and awareness from someone in your position as a vice president at a major global player in your industry.
27 A. Social Media Governance Für Unternehmen: Gefahrenherd Chance! Mitarbeiter!!! 27
28 B. Regelungsmöglichkeiten Aufklärung / Schaffung von Medienkompetenz Leitplanken Regeln!!! Social Media Richtlinien Sachkompetentes Team aus PR & Recht (ggf. auch HR, Marketing, Vertrieb) Einbeziehung des Betriebsrates ( 28
29 Unverbindliche Handlungsempfehlung Weisung im Ausübung des Direktionsrechts Individuelle vertragliche Abrede Betriebsvereinbrung B. Regelungsmöglichkeiten Denkbare Instrumente
30 B. Regelungsmöglichkeiten Status quo in Unternehmen Private Nutzung des Internet verboten weitgehende Kontrollmöglichkeiten des Unternehmens Geduldete private Nutzung des Internet Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes Überwachung weitgehend unzulässig Gestaltungsmöglichkeiten: Kontrollierte Beschränkung auf dienstliche Nutzung oder Privatnutzung eingeschränkt zulässig Zustimmung zu abgestuften Kontrollmöglichkeiten des AG 30
31 C. Inhaltliche Gestaltung Zentrale Punkte Steuerung der massenweisen Kommunikation Grenzen der Nutzung von Social Media / Produktivität Bewahrung/Schaffung von Kontrollmöglichkeiten Beschädigung des Rufs des Unternehmens Veröffentlichung interner Informationen Haftungsrisiken für das Unternehmen Urheber- und Wettbewerbsrechte Datenschutzrechte IT-Sicherheit Regulatorische Anforderungen Umgang mit geschäftlichen Kontakten Konsequenzen 31
32 D. Handlungsempfehlungen FAZIT: Proaktive Herangehensweise Schaffung von Medienkompetenz Richtlinien und Schulung Steuerung der Kommunikation Kontrolle über Social Media Nutzung WICHTIG: Branchenspezifischer Regelungsbedarf Abgrenzung verbindlicher Vorgaben / unverbindlicher Handlungsempfehlungen Allgemeine Regeln, nicht einzelne Netzwerke 32
33 TEIL 4 Zusammenführung & Perspektive
34 Zusammenführung Social Media is here to stay Akzeptanz der steigenden Bedeutung von Social Media PROJEKTGRUPPE: Bestandsaufnahme PR / des Kommunikation Einsatzes von Social Media Marketing Steuerung der Nutzung der Sozialen Medien Recht Schaffung von Medienkompetenz IT bzw. Datenschutz Anpassung/Erstellung Personal maßgeschneiderten Guidelines Konformität von (Werbe-)maßnahmen in Social Media Risikoszenarien vorbereiten 34
35 Zusammenführung Social Media / Web 2.0 erobern (auch analoge ) Unternehmen Wendepunkt der Geschäftswelt Schwelle zu Veränderungen der Organisation, Innovation und Wertschöpfung Offene, vernetzte Unternehmen setzen auf Kollaboration als neue Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit Abgesicherte Lernkurve Risikomanagement 35
36 36
37 Weiterführende Links Übersicht Social Media & Recht ( ) Social Media Marketing & Recht Dos and Donts beim Werben im Social Web ( ) Social Media Guidelines & Recht Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen ( Social Media Richtlinien (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz ( ) Enterprise 2.0 & Recht Blogs, Wikis und Social Networks im Intranet ( 37
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit... RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. Hölderlinplatz 5 D Stuttgart Tel Fax com/intertainment 38
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