ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar [Cyber] Gudrun Trauner [präsent] KLAUSUR [B] LÖSUNG WS 2015/16 Punkte [50] 1. Kreuzen Sie an! Die Vollziehung ist dem Parlament unterworfen. Gesetzesvorbehalt und Gesetzesvorrang sind Synonyme. Die gesamte staatliche Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) ist aus Gründen des Rechtsstaats und der Demokratie strikt an die (parlamentarischen) Gesetze gebunden (= Gesetzmäßigkeitsgebot ). Das Gesetzmäßigkeitsgebot ist im gewaltenteiligen Rechtsstaat ein wichtiger Grundsatz der Verfassungsordnung. Das Gesetzmäßigkeitsgebot ist in Art 18 Abs 1 B-VG geregelt. Es gilt weil Art 18 Abs 1 B-VG von Vollziehung spricht für die Verwaltung, nicht für die Gerichtsbarkeit. Das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG hat zwei Adressaten: Erstens die Gesetzgebung, sie muss die Gesetze so formulieren, dass die Verwaltung eine gesicherte Grundlage für ihr Vollziehungshandeln hat. Zweitens die Verwaltung, sie darf das und nur das tun, was in den Gesetzen vorherbestimmt ist. Gesetzmäßigkeitsgebot bedeutet, dass die Gesetze des Parlaments gegenüber den Anordnungen der Vollziehung Gesetzesvorrang haben. Unter formalgesetzlicher Delegation versteht man, dass die Verwaltung in bestimmten Fällen anstelle des Gesetzgebers Gesetze erlassen darf. Kollidieren im Stufenbau der Rechtsordnung rangniedrigere Rechtsnormen mit ranghöheren Rechtsnormen, so sprechen wir auch von Derogation. Wir kennen die Derogationsregel der zeitlichen Derogation (ein jüngerer Rechtssatz hebt einen älteren Rechtssatz auf) und die Derogationsregel der Spezialität (das allgemeinere Gesetz geht dem spezielleren Gesetz vor). 10) Der Stufenbau der Rechtsordnung erklärt die Geltung von Rechtsnormen sowie den Vorrang oder den Vorbehalt von Rechtsnormen im Kollisionsfall. Er zeigt auch die Fehlerfolge im Kollisionsfall. 1 Erlässt der Staat eine rechtswidrige Rechtsnorm, so kann die Fehlerfolge absolute Nichtigkeit oder relative Nichtigkeit sein. 1 Fehlerfolge im Kollisionsfall nach dem Stufenbau der Rechtsordnung kann die absolute Nichtigkeit oder die relative Nichtigkeit sein. Rechtstheoretisch ist nach der Lehre von der bedingenden und der bedingten Norm eine rangniedrigere Norm, die mit einer ranghöheren Norm kollidiert, immer absolut nichtig. 1 Liegt nach dem Stufenbau der Rechtsordnung die Kollision zweier Rechtsnormen vor, so wird die rechtstheoretische Fehlerfolge der absoluten Nichtigkeit nur ausgeschlossen, wenn die Rechtsordnung das ausdrücklich anordnet. Wir nennen eine solche Anordnung Fehlerkalkül. 1 Relative Nichtigkeit bedeutet, dass eine rechtswidrige Rechtsnorm von vornherein unwirksam ist. Absolute Nichtigkeit bedeutet, dass eine rechtswidrige Rechtsnorm zunächst bis zur Aufhebung gilt. 1 Ein zuständiges staatliches Kontrollorgan kann eine Rechtsnorm entweder rückwirkend (= ex nunc ) oder für die Zukunft (= ex tunc ) aufheben. 1 Die Aufhebung genereller Rechtsnormen erfolgt in der Regel ex nunc, nur für denjenigen, der die Aufhebung der generellen Rechtsnorm individuell betrieben hat (Anlassfall) wirkt die Aufhebung im Einzelfall zurück ( Erfolgsprämie ). 1 Eine Ergreiferprämie wird für einen flüchtigen Täter ausgesetzt. Bei Ergreifung des Täters wird die Prämie an denjenigen ausbezahlt, der ihn ausgeforscht hat. 1 Das Fehlerkalkül gilt grundsätzlich für alle hoheitlichen Rechtsnormen und alle nicht-hoheitlichen staatlichen Handlungen. 6 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 1

2 2. Kreuzen Sie an! Rechtsnormen können generell, individuell, abstrakt, konkret sein. Nach ihrem Adressatenkreis werden abstrakte und konkrete Rechtsnormen unterschieden. Eine generelle Rechtsnorm gilt grundsätzlich für alle. Eine individuelle Rechtsnorm hat immer eine Regelung zum Inhalt, die sich auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht. Die gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen ist keine generelle Rechtsnorm, weil sie nur für Autolenker gilt. Das Finanzamt fordert von einem Unternehmer eine Steuernachzahlung in der Höhe von ,--. Diese Rechtsnorm ist generell-abstrakt. Die Studiengesetze verlangen, dass Studierende, die ein Studium an der Universität aufnehmen wollen, die Matura haben. Diese Rechtsnorm ist individuell-konkret. Die Behörde nimmt einem Autofahrer den Führerschein ab. Diese Rechtsnorm ist individuell-konkret. Die Gewaltenteilung teilt die Staatsgewalt in eine Gesetzgebung und in eine Vollziehung, die Vollziehung in die Verwaltung und in die Gerichtsbarkeit. 10) Gesetzgebung und Verwaltung zusammen nennt man Vollziehung. 1 Die Gewaltenteilung ist materielles Verfassungsrecht, weil sie im Sinne des Konstitutionalismus zum typischen Inhalt der Verfassung zählt. Die Gewaltenteilung ist auch formelles Verfassungsrecht, weil sie im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgeschrieben ist. 1 Ziel der Gewaltenteilung ist es, die Staatsgewalt auf mehrere Staats(teil)gewalten aufzuteilen, weil eine spezialisierte Staats(teil)gewalt effizienter handeln kann als der Gesamtstaat. 1 Die Vollziehung umfasst nach dem formellen Verständnis des B-VG von Gewaltenteilung im Bereich der Rechtserzeugung die Umsetzung der Gesetze durch generelle Verordnungen der Verwaltungsbehörden, durch individuelle Bescheide der Verwaltungsbehörden sowie durch individuelle Urteile und Beschlüsse der Gerichte. 1 Das B-VG weicht in seinem Begriffsverständnis vom idealtypischen Begriffsverständnis der Gesetzgebung und der Vollziehung ab. Die Verwaltung darf etwa auch generelle Rechtsnormen (Verordnungen) erlassen. 1 Ein Gesetz im materiellen Sinn ist unabhängig von seinem Inhalt jede Rechtsnorm eines Parlaments, die als Gesetz beschlossen und kundgemacht wird. 1 Ein Gesetz im formellen Sinn muss nicht immer generell-abstrakt sein. Es kann nach dem B-VG auch ein individuell-konkretes Einzelfallgesetz sein, etwa eine Legalenteignung. 1 Generell-abstrakte Rechtsnormen sind Gesetze im materiellen Sinn. Die Rechtsnormen, die das Parlament in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren als Gesetz beschließt und kundmacht, bezeichnen wir als Gesetze im formellen Sinn. 1 Das B-VG erlaubt nicht nur dem Parlament, sondern auch der Vollziehung, generelle Rechtsnormen zu erlassen, und nennt solche generellen Rechtsnormen der Verwaltung Bescheide. 1 An der Spitze der Vollziehung steht die Regierung. 20) Die Regierung als oberstes Organ der Vollziehung kann vom Parlament für alles, was in der Vollziehung geschieht, politisch verantwortlich gemacht werden. 2 Die parlamentarische Demokratie geht davon aus, dass der politische Wille des Volks im vom Volk gewählten Parlament und in den Gesetzen des Parlaments festgelegt und formuliert wird. Die Vollziehung wird (von Ausnahmen abgesehen) nicht vom Volk gewählt. Die Spitze der Vollziehung (Regierung) wird jedenfalls nicht vom Volk gewählt; sie ist aber dem Parlament (Volksvertretung) politisch verantwortlich. 7 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 2

3 3. Kreuzen Sie an! Demokratie bedeutet Volksherrschaft, das Volk hat die Volkssouveränität. Das Volk bestimmt die Ausübung der Staatsgewalt. Es gibt verschiedene Demokratiemodelle, wie das Volk die Herrschaft in einem demokratischen Staat ausübt: Die plebiszitäre Demokratie und die parlamentarische Demokratie. Statt parlamentarische Demokratie sagen wir auch repräsentative Demokratie oder direkte Demokratie. In der parlamentarischen Demokratie schließt die Verfassung das Volk von den Sachentscheidungen aus. Das Volk wählt in regelmäßigen Abständen Vertreter in ein Parlament, die dann als Volksvertreter die Sachentscheidungen für das Volk treffen. Österreich ist eine egalitäre Demokratie. Egalitäre Demokratie bedeutet, dass das demokratische Prinzip der Verfassung das wichtigste ist und alle anderen Rechtsnormen des Staats im Vergleich dazu egal sind. Österreich ist eine plebiszitäre Demokratie, weil die Bundesverfassung die Möglichkeit von Volksabstimmungen vorsieht. Die Bundesverfassung kennt Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Es gibt ein aktives und ein passives Wahlrecht. Passives Wahlrecht ist das Recht, in einem demokratischen Staat durch Stimmabgabe an einer Wahl teilzunehmen. Aktives Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl zu kandidieren und gewählt zu werden. Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, an den Wahlen zum Nationalrat teilzunehmen. 10) Das geheime Wahlrecht richtet sich historisch gegen die Zensuswahl. 1 Das unmittelbare Wahlrecht verlangt die physische Präsenz des Wählers vor der Wahlbehörde und schließt die Ausübung des Wahlrechts durch einen Stellvertreter aus. 1 Persönliches Wahlrecht bedeutet, dass die Kandidaten einer Wahl unter ihrem eigenen Namen und nicht anonym für ihre Partei kandidieren müssen. 1 Freies Wahlrecht bedeutet, dass der Staat keinen Zwang oder Druck auf die Wähler bei der Stimmabgabe ausüben darf. Es bedeutet auch, dass die Wahlparteien sich unbehindert zur Wahl stellen und insbesondere entsprechende Wahlwerbung betreiben dürfen. 1 Es gibt ein aktives und ein passives Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete aktive Wahlrecht zum Nationalrat ist in Art 26 Abs 1 ivm Abs 5 B-VG verankert. 1 Der Wähler wählt bei den Wahlen zum Nationalrat eine Liste, auf der mehrere Personen kandidieren. Einer auf der Liste aufscheinenden Person kann er zudem eine Vorzugsstimme geben. Diese Vorzugsstimme wirkt sich allerdings bei der Verteilung der Mandate auf die Kandidaten der Liste keinesfalls aus. 1 Für die demokratische Willensbildung des Staats sind politische Parteien wichtig. Dass es politische Parteien in Österreich gibt, folgt aus Art 1 B-VG. An anderen Stellen in den Verfassungsgesetzen sind die politischen Parteien nicht erwähnt. 1 Unter einer politischen Partei versteht man eine Gruppe von Personen, die auf einer gemeinsamen Liste unter einer bestimmten Bezeichnung bei einer (Parlaments) Wahl kandidiert. Die politische Partei besteht nicht auf Dauer, sondern nur für diesen einen Zweck. 1 Unter einer Wahlpartei versteht man eine auf Dauer angelegte organisierte Verbindung von Menschen, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung abzielt. 1 Eine politische Partei bekommt keine Gelder aus öffentlichen (staatlichen) Mitteln. 20) Zu den Parlamentswahlen treten die politischen Parteien an. Die politische Partei ist im Parteiengesetz 2012 (PartG) geregelt. Das Parteiengesetz 2012 bezeichnet die politische Partei auch als Wahlpartei (wahlwerbende Partei). 2 Der Verfassungsgerichtshof kann eine politische Partei, deren politische Ziele mit der Verfassung nicht übereinstimmen, auf Antrag des Parlaments verbieten. Die Bundesverfassung selbst verbietet im Verbotsgesetz 1947 politische Parteien mit dem Ziel der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei). 7 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 3

4 JA 4. Kreuzen Sie an! Österreich ist immerwährend neutral. Die Neutralität ist im Neutralitätsgesetz 1955, das ein Bundesverfassungsgesetz ist, und im Staatsvertrag von Wien 1955 verankert. Österreich darf nach dem Neutralitätsgesetz 1955 keinem Militärbündnis beitreten. Ein Beitritt zur NATO wäre dennoch möglich, weil die Mitgliedschaft in der NATO ohnedies nur demokratischen Staaten vorbehalten ist. Die Neutralität verpflichtet Österreich, sein Staatsgebiet und seine Souveränität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten und zu verteidigen. Die Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist unbeschadet der österreichischen Neutralität durch die besondere Bestimmung des Art 23j B-VG verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist durch den Gleichheitssatz (Art 7 Abs 1 B-VG) verfassungsgesetzlich bestimmt. Art 7 Abs 1 B-VG gewährleistet, dass Frau und Mann tatsächlich in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Familie die gleiche Stellung einnehmen. Unter positiver Diskriminierung verstehen wir (regelmäßig) Frauen bevorzugende Maßnahmen der staatlichen Organe zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Der Staat ist verpflichtet, insbesondere durch Förderungen, auf die tatsächliche Gleichstellung und auf die Beseitigung tatsächlicher Ungleichheiten in der Stellung von Frau und Mann hinzuwirken (Art 12 B-VG). Volksgruppen sind in Österreich lebende Österreicher und Österreicherinnen mit einem eigenständigen kulturellen Hintergrund. Insbesondere haben auch in Österreich lebende Türkinnen und Türken, die österreichische Staatsbürger geworden sind, einen eigenständigen kulturellen Hintergrund und stehen nach Art 8 Abs 2 B-VG unter dem Schutz der Verfassung. 10) Der Umweltschutzstaat im Sinne des BVG Staatsziele fordert erstens Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, zweitens Maßnahmen zur Reinhaltung des Wassers, drittens Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodens und viertens Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen durch Lärm. 1 Der Grundsatz des umfassenden Umweltschutzes ist zwar in der Bundesverfassung geregelt, aber bloß ein Staatsziel. Ein Rechtsunterworfener ist daher aus dem BVG Staatsziele weder unmittelbar verpflichtet noch kann er irgendwelche Rechte geltend machen. 1 Das Staatsziel umfassender Umweltschutz verpflichtet alle Staatsorgane, den Umweltschutz bei ihrem Handeln zu beachten. 4 Punkte 5. Kreuzen Sie an! Grundlage für die heute in Österreich geltende Verfassung (im formellen Sinn) ist das Verfassungs-Überleitungsgesetz (V-ÜG) Das Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945 setzte die zuvor geltende Ständische Verfassung 1934 außer Kraft und das vor der Ständischen Verfassung 1934 geltende Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (B-VG) wieder als Verfassung ein. Österreich wurde durch die Dezemberverfassung 1867 zur konstitutionellen Monarchie. Die Ständische Verfassung 1934 war Grundlage für das demokratische Österreich. Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) begründete 1918 die Republik Österreich. Österreich entstand 1918 als Republik unter Bruch der Dezemberverfassung 1867, also revolutionär. 2 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 4

5 materiell formell 6. Kreuzen Sie an! Formelles und/oder materielles Verfassungsrecht? Art 2 Staatsgrundgesetz 1867 (StGG Habsburgergesetz. [] Art 95 Abs 1 B-VG. Art 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Art 2 BVG Kinderrechte. Geschäftsordnungsgesetz 1975 (des Nationalrats) GOG-NR. Art 7 Abs 3 B-VG. Art 16 Abs 1 Oö Landes-Verfassungsgesetz (Oö L-VG). 1 Parteiengesetz 2012 (PartG). 10) 41 Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO). 1 2 Gesetz zum Schutze des Hausrechtes. 1 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG). 1 Art 63 Abs 2 Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. 1 BVG für ein atomfreies Österreich. 7 Punkte 7. Streichen Sie falsche Textpassagen durch [6 Fehler]! Die österreichische Verfassungsordnung kennt im positivistischen Sinn grundsätzlich keine ideologischen Vorgaben für den Staat und für das Handeln seiner Staatsorgane. Diese Zurückhaltung kennt Ausnahmen, insbesondere: 1. Die Verfassung richtet Österreich nicht nur als Republik ein, sie ist auch antimonarchistisch. Das bedeutet, dass Österreich mit anderen Staaten, die Monarchien sind, keine Bündnisse eingehen soll. 2. Die Verfassung ist weiters antifaschistisch. Sie verbietet die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und andere politische Betätigungen im Sinne der NSDAP, weiters aber auch jede radikale politische Ideologie. Daher sind in Österreich nicht nur die NSDAP und vergleichbare politische Gruppierungen verboten, sondern auch die Kommunistische Partei. 3. Die Bundesverfassung erklärt weiters Österreich im Verfassungs-Überleitungsgesetz (V-ÜG) 1945 als immerwährend neutralen Staat. Die immerwährende Neutralität Österreichs ist im Neutralitätsgesetz 1955 verankert. Das Neutralitätsgesetz 1955 ist ein Bundesverfassungsgesetz. Als neutraler Staat darf sich Österreich nicht an militärischen Konflikten anderer Staaten beteiligen, in solchen Konflikten keinen militärischen Beistand leisten und keine Außenpolitik betreiben, die eine der Konfliktparteien begünstigt. Konkret darf Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen. Eine Verfassungspflicht, das Staatsgebiet und die Souveränität Österreichs gegen fremde Mächte zu verteidigen, besteht aufgrund der Neutralität nicht. 4. Die Verfassung regelt das Verhältnis des Staats zu den Kirchen und Religionsgesellschaften. Sie geht vom Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche aus und kann als gemäßigt laizistischer Staat gelten. Die Kirchen verfügen auf der Grundlage des Art 15 StGG über eine eigene Rechtsordnung und sind der Staatsgewalt nicht unterworfen. 6 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 5

6 8. Streichen sie falsche Textpassagen durch [6 Fehler]! Österreich ist nach der Bundesverfassung eine Demokratie. Das B-VG allerdings schließt das Volk von den Sachentscheidungen aus, lässt es dafür Vertreter, die man Abgeordnete nennt, in das Parlament wählen. Die Volksvertreter im Parlament treffen für das Volk die Sachentscheidungen. Das B-VG kennt auch Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen, weswegen man Österreich als plebiszitäre Demokratie bezeichnet. Als parlamentarische Demokratie gilt vor allem die Schweiz. Österreich ist eine egalitäre Demokratie. Jeder Staatsbürger hat das gleiche politische Gewicht, gleichgültig, welche Herkunft, welche Bildung, welches Vermögen, welche Fähigkeiten ua er hat. Das zeigt sich insbesondere darin, dass jedem jedes politische Amt im Staat offen steht, wenn er durch entsprechendes politisches Vertrauen in dieses Amt berufen wird. Für die egalitäre Demokratie ist beispielsweise selbstverständlich, dass auch jemand ohne jede Schulbildung bei entsprechendem politischem Vertrauen Finanzministerin oder Finanzminister sein kann. Die politischen Parteien bestimmen das politische Leben in Österreich. Politische Parteien treten bei der Wahl zu den Parlamenten als Wahlparteien an. Die politischen Parteien sind im Parteiengesetz 2012 (PartG), das zur Gänze in Verfassungsrang steht, geregelt. 1 Abs 1 PartG lautet: Österreich ist eine demokratische Republik. Politische Parteien dürfen in Österreich nur durch Bundesverfassungsgesetz verboten werden. Das Verbotsgesetz 1947 ein einfaches Bundesgesetz verbietet die Wiedererrichtung einer Partei mit den Zielen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), die Deutschland von 1933 bis 1945 und das von Deutschland okkupierte Österreich von 1938 bis 1945 beherrschte. Die österreichische Bundesverfassung hat eine lange Geschichte, die im 19. Jahrhundert beginnt. Der Konstitutionalismus rang dem Monarchen die Dezemberverfassung 1867 ab. Die Verfassung schrieb die gesetzgebende Gewalt des Volks fest. Die Monarchie wurde damit zur konstitutionellen Monarchie. Österreich überwand schließlich die Monarchie und wurde zur demokratischen Republik. Staatsoberhaupt der demokratischen Republik ist der Bundeskanzler. Das Staatsoberhaupt einer Republik ist für seine Amtsführung verantwortlich, der Monarch hingegen verantwortete sein Staatshandeln nicht und berief sich als Rechtfertigung für seine Macht auf das Gottesgnadentum. 6 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 6

7 9. Was bedeutet Unabhängigkeit der Justiz? Die Unabhängigkeit der Richter zeigt sich in den richterlichen Privilegien: Im sachlichen Privileg der Weisungsfreiheit; und im persönlichen Privileg der Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit der auf Lebenszeit bestellten Richter. 1 Punkt 10. Was versteht man unter Demokratie? Erläutern Sie die zwei grundlegenden Demokratie-Modelle! Welches Demokratiemodell liegt dem B-VG zugrunde? In einer Demokratie (= griechisch Volksherrschaft) beherrscht das Volk den Staat und das Recht (= Volkssouveränität). Es ist zu unterscheiden zwischen der plebiszitären Demokratie (= unmittelbare Demokratie, = direkte Demokratie), in der das Volk durch Volksabstimmungen selbst die Sachentscheidungen trifft, und der parlamentarischen Demokratie (= indirekte Demokratie, = mittelbare Demokratie, = repräsentative Demokratie), in der das Volk Abgeordnete (= Volksvertreter) in ein Parlament wählt, die in Vertretung des Volks in Gesetzen die Entscheidungen treffen. Österreich ist eine parlamentarische Demokratie, in der das Volk von den Sachentscheidungen des Staats ausgeschlossen ist. Es wählt stattdessen in regelmäßigen Abständen Vertreter in ein Parlament, die als Abgeordnete (= Volksvertreter) im Parlament die Entscheidungen stellvertretend für das Volk treffen. Das B-VG versteht Demokratie außerdem im Sinne einer egalitären Demokratie, in der alle Menschen für den Staat und in der staatlichen Willensbildung ( one man, one vote ) gleich zählen. 3 Punkte 11. Was verstehen wir unter Gesetzesvorrang? Bei Gesetzesvorrang darf die Vollziehung bestehenden Gesetzen nicht widersprechen, sie darf also frei handeln, solange das Parlament kein entgegenstehendes Gesetz erlässt (= Widerspruchsfreiheit). Gesetzesvorrang galt nach der Dezemberverfassung 1867 in der Monarchie außerhalb der Grundrechte des StGG Punkt (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (WS 2015/1 1. Klausur [B] Lösung/Seite 7

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