PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG. 15. SITZUNG vom Montag, 12. November Uhr

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1 GEMEINDE EHRENDINGEN PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 15. SITZUNG vom Montag, 12. November Uhr In der Turnhalle Chilpen Vorsitzender Renato Sinelli Stimmenzähler Thomas Götz Hans-Jürg Amann Lukas Eberle Protokollführerinnen Sabrina Laube, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin Jennifer Jaun, Verwaltungsangestellte Stimmberechtigte laut Stimmenregister Gesamtaktivbürgerschaft 2'868 Für abschliessende Beschlussfassung benötigte Stimmen ( 30 Gemeindegesetz) 1/5 der Gesamtaktivbürgerschaft 574 Anwesende Stimmberechtigte 153 Die Versammlung ist somit nicht abschliessend verhandlungsfähig. Sämtliche positiven und negativen Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, da die beschliessende Mehrheit nicht ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht ( 30 Gemeindegesetz vom ). Über positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden (Art 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Ehrendingen vom ).

2 PROTOKOLL Legislative. Gemeindeversammlung Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, Einberufung, Vorbereitung Traktandenliste Einwohnergemeindeversammlung vom T R A K T A N D E N 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni Genehmigung von Kreditabrechnungen über: 2.1 Katastererneuerung des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Unter-Ehrendingen; 2.2 Sanierungsprojekt Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS ; 2.3 Konzept zum Aufbau des Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen); 2.4 Bau einer Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehausareals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf. 3. Genehmigung des Projektes Sanierung Spielplatz Ägerten und Bewilligung eines Kredites von Bewilligung eines Rahmenkredites im Betrage von zur Sanierung von Gemeindestrassen in den Jahren 2014 und 2015 zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. 5. Genehmigung des Projektes Altlastensanierung Kugelfang der 300-Meter-Schiessanlage Ifängli im Gebiet Hagacker und Bewilligung eines Kredites von Genehmigung des Projektes Sauberwasserleitung Kirchweg, ab Bühl-Strasse bis Einmündung in Moosbach, und Bewilligung eines Kredites von , zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. 7. Genehmigung des Voranschlages 2013 der Einwohnergemeinde Ehrendingen und Festsetzung des Gemeindesteuerfusses auf 110 %. 8. Zusicherung der Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Ehrendingen von: 8.1 Rubera, Sarah, 1980, italienische Staatsangehörige, wohnhaft in Ehrendingen 8.2 Schading-Schulz, Georg Norbert, 1964, mit Ehefrau Schading, Marion, 1965, und den Kindern Schading, Simon, 1994, und Schading, Johannes, 1997, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Ehrendingen 8.3 Smola, Robert, 1970, mit Smola geb. Popp, Cornelia, 1972, und den Kindern Smola, Anna- Lucia, 2000, und Smola, Yannick Leonid, 2003, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Ehrendingen. 9. Verschiedenes und Umfrage.

3 PROTOKOLL 401 Der Vorsitzende, Gemeindeammann Renato Sinelli, begrüsst die Anwesenden zur heutigen Einwohnergemeindeversammlung, die neu in die Gemeinde zugezogenen Einwohner und alle, die zum ersten Mal an einer Gemeindeversammlung teilnehmen. An der heutigen Gemeindeversammlung führen Frau Sabrina Keller und Frau Jennifer Jaun das Protokoll, nachdem unser Gemeindeschreiber Markus Schneider kürzlich einen Herzinfarkt hatte. Er ist auf dem Weg der Besserung und wünscht allen einen guten Verlauf der Gemeindeversammlung. Wir wünschen ihm unsererseits gute Besserung und hoffen, dass er an der nächsten Versammlung sein Amt wieder ausüben kann. Gemeindeammann Renato Sinelli stellt fest, dass sämtlichen stimmberechtigten Einwohnern die Traktandenliste mit Erläuterungen zu den Traktanden und der Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde mit Erläuterungen zugestellt worden ist. Die Akten lagen vom 30. Oktober bis 12. November 2012 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Gemeindeversammlung ist ordnungsgemäss einberufen worden und demzufolge verhandlungsfähig. V E R H A N D L U N G E N Einwendungen und Bemerkungen zur Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung werden keine gemacht. Die traktandierten Geschäfte werden demnach in der aufgeführten Reihenfolge beraten.

4 PROTOKOLL Legislative. Gemeindeversammlung Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, Verhandlungsgeschäfte, Traktanden Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2012 Der Gemeinderat Ehrendingen hat das Protokoll am 23. Juli 2012 genehmigt und an die Finanzkommission Ehrendingen zur Prüfung verabschiedet. Die Finanzkommission hat das Protokoll am 13. August 2012 geprüft und hat dazu keine Bemerkungen. Das detaillierte Verhandlungsprotokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 konnte entweder während der Aktenauflage eingesehen werden oder von der Website der Gemeinde Ehrendingen herunter geladen werden. Antrag Die Einwohnergemeindeversammlung wolle das Protokoll vom 18. Juni 2012 genehmigen. Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2012 wird mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme genehmigt.

5 PROTOKOLL Landwirtschaft, Tierhaltung. Bodenrecht, Bodenverbesserungen, Güterregulierungen Abwasserbeseitigung. Generelle Entwässerungsplanung GEP Abwasserbeseitigung. Unterhalt, Reinigung: allgemein Allgemeine Rechtspflege. Grundbuch, Vermessung, Amtliche Vermessung (Kataster) Liegenschaften. Bewirtschaftung, Reinigung. Einwohnergemeinde, Allgemeines, Grundstücke, Einzelparzellen Kreditabrechnungen TRAKTANDUM 2 Genehmigung von Kreditabrechnungen über: 2.1 Katastererneuerung des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Unter-Ehrendingen; 2.2 Sanierungsprojekt Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS ; 2.3 Konzept zum Aufbau des Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen); 2.4 Bau einer Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehausareals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf. Gemeindeammann Renato Sinelli stellt die Kreditabrechnungen vor, leitet die Diskussion und kann verschiedenen Votanten Fragen beantworten. Der Präsident der Finanzkommission, Herr Lorenzo Kyburz, wird über die Prüfung der Geschäfte Bericht erstatten und die Abstimmungen darüber leiten. 2.1 Katastererneuerung des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Unter-Ehrendingen: Die Einwohnergemeindeversammlung der ehemaligen Gemeinde Unter-Ehrendingen genehmigte am 26. November 2001 einen Kredit von 216' für: Grenzfeststellung und Vermarkung ausserhalb Güterregulierungsperimeter, Parzellarvermessung des Gebietes der Güterregulierung und des Grenzfeststellungs- und Vermarkungsgebietes, Aufbereitung des Baugebietes von VNET nach AV93.

6 PROTOKOLL 404 Zu diesem Kredit liegt nun von der Finanzverwaltung die Kreditabrechnung vom 28. Juni 2012 vor. Diese präsentiert sich wie folgt: Bruttoanlagekosten: Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Kapitalkosten Teuerung 21' ' ' ' ' ' Kreditunterschreitung 173' Einnahmen: Bundesbeiträge Kantonsbeiträge Grundeigentümerbeiträge Begründung der Kreditunterschreitung 3' ' ' ' Die Ausführung der vorgesehenen Grenzfeststellung und Vermarkung ausserhalb des Güterregulierungsperimeters sowie die Parzellarvermessung des Gebietes der Güterregulierung und des Grenzfeststellungs- und Vermarkungsgebietes erfolgten innerhalb der Güterregulierung. Das gesamte Werk konnte günstiger umgesetzt werden, nachdem Synergien mit der Güterregulierung genutzt werden konnten. Herr Lorenzo Kyburz, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und erstattet dazu am ihren Bericht. Dem Bericht wird entnommen: Die Verbuchung der Investitionsausgaben erfolgte korrekt. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Leistungen wurden ausgeführt. Die Kreditunterschreitung wurde ausreichend begründet. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung der Kreditabrechnung über die Grenzfeststellung und Vermarkung ausserhalb Güterregulierungsperimeter, die Parzellarvermessung des Gebietes der Güterregulierung und des Grenzfeststellungs- und Vermarkungsgebietes sowie über die Aufbereitung des Baugebietes von VNET nach AV93 mit Bruttoanlagekosten von

7 PROTOKOLL 405 Abstimmung Mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme wird die Kreditabrechnung über die Grenzfeststellung und Vermarkung ausserhalb Güterregulierungsperimeter, die Parzellarvermessung des Gebietes der Güterregulierung und des Grenzfeststellungs- und Vermarkungsgebietes sowie über die Aufbereitung des Baugebietes von VNET nach AV93 mit Bruttoanlagekosten von , genehmigt.

8 PROTOKOLL Sanierungsprojekt Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS : Die Einwohnergemeindeversammlung Ehrendingen genehmigte am 19. Juni 2006 das Sanierungsprojekt Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS , und bewilligte hierfür einen Kredit von 267' zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Das Sanierungsprojekt ist ausgeführt, und die Finanzverwaltung legt am die Kreditabrechnung vor. Diese präsentiert sich wie folgt: Bruttoanlagekosten: MWST Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Teuerung 151' ' ' ' ' ' ' ' Kreditunterschreitung 6' Einnahmen: keine 0.00 Herr Lorenzo Kyburz, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und erstattet dazu am ihren Bericht. Dem Bericht wird entnommen: Die Verbuchung der Investitionsausgaben erfolgte korrekt. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Leistungen wurden ausgeführt. Die Kreditunterschreitung wurde nicht begründet. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung der Kreditabrechnung über die Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS , mit Bruttoanlagekosten von 260' Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme wird die Kreditabrechnung über die Kanalisationsinstandsetzung, Etappe B3, Teil 2, KS , mit Bruttoanlagekosten von 260'885.30, genehmigt.

9 PROTOKOLL Konzept zum Ausbau des Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen): Die Einwohnergemeindeversammlung Ehrendingen genehmigte am 17. November 2008 das Konzept zum Aufbau des kommunalen Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen) und bewilligte hierfür einen Kredit von 180' zuzüglich Mehrwertsteuer und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Die Finanzverwaltung legt am die Kreditabrechnung vor. Diese präsentiert sich wie folgt: Bruttoanlagekosten: Kreditvergleich: Verpflichtungskredit MWST 7.6 % Teuerung 84' ' ' ' ' ' ' Kreditunterschreitung 23' Einnahmen: Abteilung Militär- und Bevölkerungsschutz 4' Begründung der Kreditunterschreitung 4' Es wurden verschiedene offerierte Leistungen nicht ausgeführt, nachdem diese noch nicht so weit fortgeschritten sind, wie: Aufbereitung und Integration Öffentliche Parkplätze, Schnittstelle Baubewilligungskontrolle, Verknüpfung der amtlichen Vermessung mit Baubewilligungskontrolle inkl. Bericht, Aufbereitung und Integration Landschaftsentwicklungskonzept, digitale Erfassung Landschaftsentwicklungskonzept. Diese Arbeiten werden im Rahmen des Budgets in den nächsten Jahren verarbeitet. Herr Lorenzo Kyburz, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und erstattet dazu am ihren Bericht. Dem Bericht wird entnommen: Die Verbuchung der Investitionsausgaben erfolgte korrekt. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Leistungen wurden noch nicht alle vollständig ausgeführt. Sie werden im Rahmen des noch vorhandenen Kreditbetrages in den nächsten Jahren ausgeführt. Die vorliegende Kreditunterschreitung ist ausreichend begründet. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung der Kreditabrechnung über Konzept zum Aufbau des Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen) mit Bruttoanlagekosten von 170'

10 PROTOKOLL 408 Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme wird die Kreditabrechnung über Konzept zum Aufbau des Landinformationssystems Ehrendingen (LIS Ehrendingen) mit Bruttoanlagekosten von 170' genehmigt.

11 PROTOKOLL Bau der Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehausareals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf Die Einwohnergemeindeversammlung Ehrendingen genehmigte am 17. November 2008 den Bau einer Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehaus-Areals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf und bewilligte hierfür einen Kredit von 600'000.00, zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Zu diesem Kredit liegt nun von der Finanzverwaltung die Kreditabrechnung vom 11. Juni 2012 vor. Diese präsentiert sich wie folgt: Bruttoanlagekosten: Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Kapitalkosten Teuerung Kreditübertretung Einnahmen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Fachstelle Energie: Förderbeitrag 491' ' ' Fr ' ' ' ' Begründung der Kreditübertretung Es wurden zusätzlich sämtliche Armaturen und Pumpen ausgewechselt, was zu dieser massiven Kostenüberschreitung führte. Die Arbeiten waren im Kostenvoranschlag nicht enthalten. Herr Lorenzo Kyburz, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und erstattet dazu am ihren Bericht. Dem Bericht wird entnommen: Die Verbuchung der Investitionsausgaben erfolgte korrekt. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Leistungen wurden vollständig ausgeführt. Der vom Kanton zugesicherte Förderbeitrag wurde mit folgender Begründung um gekürzt: Die Meilensteine von QM-Holzheizwerken werden nicht erfüllt bzw. die Bedingungen in diesem Zusammenhang werden eindeutig nicht eingehalten. Die zeitliche Zusicherung der Förderbeiträge ist seit mehr als einem Jahr abgelaufen. Die vorliegende Kreditüberschreitung ist ausreichend begründet.

12 PROTOKOLL 410 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung der Kreditabrechnung über den Bau der Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehausareals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf mit Bruttoanlagekosten von 713'015.70, enthaltend eine Kreditübertretung von Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Mit grosser Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen wird die Kreditabrechnung über den Bau der Holzschnitzelfeuerungsanlage auf der Ostseite des Gemeindehausareals für die öffentlichen Gebäulichkeiten im Oberdorf mit Bruttoanlagekosten von 713'015.70, enthaltend eine Kreditübertretung von genehmigt.

13 PROTOKOLL Kultur. Liegenschaften-Nutzung betriebliche, Freizeitanlagen Spielplatz Ägerten. Sanierung und Bewilligung eines Kredites TRAKTANDUM 3 Genehmigung des Projektes Sanierung Spielplatz Ägerten und Bewilligung eines Kredites von Ausgangslage Der Spielplatz Ägerten wurde um den ehemaligen Feuerweiher in den Jahren 1971 bis 1974 mit einer Spende einer ehemaligen Ortsbürgerin, Frau Johanna Banz-Schmid, Zürich, angelegt. Am bewilligte die Einwohnergemeindeversammlung einen Kredit zur Sanierung der Weiher-Anlage beim Spielplatz Ägerten. Die Spielgeräte wurden seither sporadisch instand gestellt ersetzt soweit dies möglich war oder ganz entfernt. Verschiedene Personen gelangten seit 2010 verschiedentlich mit dem Wunsch an den Gemeinderat, den Spielplatz zu erneuern und zeitgemässe Spielgeräte zu platzieren. Der Vorstand der CVP Ehrendingen hat sich auf verschiedene Rückfragen aus der Bevölkerung hin mit der Sanierung des Spielplatzes Ägerten befasst und liess durch die Firma norisk-nofun.ch, Wettingen, eine Offerte für Massnahmen auf dem Spielplatzgelände und die Erneuerung und den Ersatz von Spielgeräten auf der Anlage ausarbeiten, die er dem Gemeinderat am unterbreitete. Durch eine Unterschriftensammlung mit der Bitte an den Gemeinderat zur Einleitung der Sanierung des Spielplatzes sowie verschiedenen Voten anlässlich von öffentlichen Versammlungen wurde der Wunsch von Eltern mit Kindern unterstrichen. Der Gemeinderat bestellte am eine Arbeitsgruppe, bestehend aus 5 Mitgliedern, mit dem Auftrag: den Zustand des Spielplatzes Ägerten und des alten Feuerweihers zu prüfen und zu beurteilen; die Interessen und Bedürfnisse der Benutzer dieses Spielplatzes aufzunehmen und mit dem Wünschbaren und Notwendigen für einen öffentlichen Spielplatz abzuwägen; den Gemeinderat mit Sitzungsprotokollen auf dem Laufenden zu halten; dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Sanierung des öffentlichen Spielplatzes Ägerten mit Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Planung der Sanierung Um einen bedürfnisgerechten Spielplatz, der den verschiedenen Altersgruppen spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten bieten kann, ist eine Planung in Zusammenarbeit mit einem professionellen Spielplatzbauer auf öffentlichen Anlagen unumgänglich. Der Gemeinderat unterstützt die Sanierung dieses Spielplatzes im Wohngebiet Ägerten. Die Planung soll deshalb im Jahre 2012 erfolgen, damit die Sanierung im Jahre 2013 erfolgen kann. Die Sanierungsarbeiten sollen zu 90 % an fachliche ausgewiesene Unternehmer vergeben werden. Etwa 10 % der Arbeiten sollen in Fronarbeit ausgeführt werden.

14 PROTOKOLL 412 Kostenschätzung und Fronarbeiten Planungsarbeiten Ausführung der Sanierungen Kostenschätzung Sanierung Spielplatz inkl. MwSt Die Kommission schätzt, dass Arbeiten im Frondienst im Umfang von etwa Franken geleistet werden können. Die erwarteten Fronarbeiten umfassen: Rückbau und Entfernung alter Spielgeräte und Fundamente Erstellen der Fundamente für die neuen Spielgeräte. Gemeinderat Urs Burkhard stellt dieses Geschäft vor und verweist auf den allen Stimmberechtigten zugestellten Bericht zu diesem Geschäft. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung des Projektes Sanierung Spielplatz Ägerten und Bewilligung eines Kredites von Diskussion Verschiedene Votanten stellen allgemeine Fragen, Verständnisfragen, bringen Statements vor, geben persönliche Erklärungen zu eigenen Erfahrungen ab, machen Vorbehalte, oder bringen ihre Ängste und Befürchtungen etc. vor. Gemeinderat Urs Burkhard nimmt zu den Fragen Stellung. Er nimmt die Hinweise entgegen. Sie werden in der für die Sanierung des Spielplatzes bestellten Arbeitsgruppe besprochen. Vorgängig der Sanierung des Spielplatzes wird im Baugesuchsverfahren die detaillierte Gestaltung des Spielplatzes aufgezeigt. Im Rahmen des Baugesuchverfahrens können die Betroffenen von ihren Rechtsmitteln Gebrauch machen. Abstimmung Mit grosser Mehrheit gegen 8 Nein-Stimmen beschliesst die Einwohnergemeindeversammlung: Genehmigung des Projektes Sanierung Spielplatz Ägerten und Bewilligung eines Kredites von Beschluss 1. Genehmigung des Projektes Sanierung Spielplatz Ägerten. 2. Bewilligung eines Kredites von

15 PROTOKOLL Verkehr. Strassen, Plätze, Rad- und Wanderwege, Verkehrsanlagen Strassenunterhaltsarbeiten. Bewilligung eines Rahmenkredites TRAKTANDUM 4 Bewilligung eines Rahmenkredites im Betrage von zur Sanierung von Gemeindestrassen in den Jahren 2014 und 2015, zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Ausgangslage Das Gemeindestrassennetz muss verschiedentlich saniert werden, da einzelne Strassen in einem schlechten Zustand sind. Teilweise fehlen fachmännisch ausgeführte Strassenkoffer, teilweise bestehen Strassen nur noch aus Belagsflicken. Risse entstanden durch Bewegungen, welche wohl immer wieder verschlossen wurden; trotzdem konnte Wasser eindringen. Bei Frost besteht deshalb Gefahr, dass zusätzliche Schäden entstehen. Diese Strassen sollen frühestens in den Jahren 2014 und 2015 saniert werden. Kostenschätzung der Sanierung Die Sanierungskosten an nachfolgenden Gemeindestrassen werden wie folgt geschätzt: Gemeindestrasse Kostenschätzung Situation / Massnahme Kalberweidstrasse Strasse rutscht an einigen Stellen langsam ab Erschliessung Hofwies Nord Kostenanteil der Gemeinde Badenerweg Unterhaltsarbeiten Strasse im Ried Unterhaltsarbeiten Haselstrasse Unterhaltsarbeiten Höfen-Strasse Belagssanierung Kreuzstrasse; Abschnitt Wetental-/Dergetenstrasse Belagssanierung Diverse Strassenzüge Oberflächenbehandlungen Diverse Strassenzüge Randabschlüsse Total Kostenschätzung Gemeinderat Urs Burkhard stellt dieses Geschäft vor und verweist auf den allen Stimmberechtigten zugestellten Bericht zu diesem Geschäft.

16 PROTOKOLL 414 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Bewilligung eines Rahmenkredites im Betrage von zur Sanierung von Gemeindestrassen in den Jahren 2014 und 2015, zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Diskussion Einem Votanten kann Gemeinderat Urs Burkhard eine Verständnisfrage zu einem Flurweg im Gebiet Ried beantworten. Abstimmung Mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme beschliesst die Einwohnergemeindeversammlung: Bewilligung eines Rahmenkredites im Betrage von zur Sanierung von Gemeindestrassen in den Jahren 2014 und 2015, zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung.

17 PROTOKOLL Liegenschaften. Bau, Unterhalt, Erwerb, Verkauf. Einwohnergemeinde, Scheibenstand Militär, Landesversorgung. Wirtschaftliche Landesversorgung, Schiessanlagen Schiessanlage Ifängli. Altlastensanierung Kugelfang Hagacker TRAKTANDUM 5 Genehmigung des Projektes Altlastensanierung Kugelfang der 300-Meter-Schiessanlage Ifängli im Gebiet Hagacker und Bewilligung eines Kredites von Ausgangslage Gemäss Verfügung des Kreiskommandos der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, dat , wird der Schiessbetrieb auf der Schiessanlage 300 m Ifängli per 31. Dezember 2012 eingestellt und die Betriebsbewilligung entzogen. Die formelle Schliessung beinhaltet, dass bis zum die Scheibenzüge, die Scheibennummerierungen, die Warnsackvorrichtungen, die Warntafeln und Absperrvorrichtungen sowie die für den Schiessbetrieb relevanten Teile innerhalb der Schützenhausräumlichkeiten zu entfernen sind. Der Kugelfang ist unter der Nummer AA im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau eingetragen. Der Kugelfangbereich der Schiessanlage liegt in der Grundwasserschutzzone S2 der Quellfassungen im Gebiet Hagacker. Das Quellwasser speist die Dorfbrunnen des unteren Dorfteils von Ehrendingen. Der Bereich des Kugelfangs gilt als ein durch Abfälle belasteter Standort. Der Kugelfangbereich ist sanierungsbedürftig (Altlastenverordnung). Vorgehenskonzept Für die Sanierung des Kugelfangs hat das Büro Friedli Partner AG, Zürich, ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet (Kurzbericht vom ). Diesem Büro obliegt die Sanierungsleitung. Dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt wurde das erforderliche Baugesuch für die Altlastensanierung eingereicht mit Unterlagen zum genauen Vorgehen, zur Entsorgung und Wiederherstellung des Geländes. Die kantonale Behörde wird über die Baufreigabe befinden und beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für eine Beteiligung an den Kosten stellen. Die Sanierungsarbeiten erfolgen etappiert und beinhalten folgende Schritte: Erstellen der Zufahrt Aushub und Triage des Einschussbereichs Aushub der hoch belasteten Zonen (Zwischenbereich Scheibenstand-Einschussbereich, Zonen neben und vor dem Scheibenstand) Aushub der oberflächlichen mässigen Belastungen (Zone ppm Blei) Rückbau Scheibenstand Auffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial Rekultivierung mit Unter- und Oberboden Die Zufahrt erfolgt über die Chilpen-Strasse und anschliessend, in Absprache mit Landwirt Matthias Zimmermann, über die private Zufahrtsstrasse zum Landwirtschafsbetrieb. Ebenso

18 PROTOKOLL 416 wird in Absprache mit dem Landwirt ein temporärer Installations- und Umschlagplatz ausserhalb der Grundwasserschutzzone S3 erstellt. Das Quellwasser muss während den Aushubarbeiten überwacht werden. Dazu wird vor Beginn der Erdarbeiten und während den Aushubarbeiten alle zwei Wochen eine Probe des Quellwassers aus der Fassung Hagacker entnommen und auf Antimon und Blei analysiert. Durch regelmässige Beprobung während den Aushubarbeiten wird der Schadstoffgehalt der abzutragenden Schichten regelmässig überprüft und in einer Erfolgskontrolle ausgewertet. Nach dem Abtrag des belasteten Materials und dem Rückbau des Scheibenstandes wird das Gelände in den Ursprungszustand (Zustand vor der Nutzung als Kugelfang) zurückversetzt. Das Terrain wird an den umliegenden Geländeverlauf angepasst. Durch Aufbau von geeignetem, nachweislich unbelastetem Unter- und Oberboden wird das Gelände rekultiviert, um eine belebte, aktive Bodenschicht zu erhalten, die einerseits das Niederschlagswasser zu reinigen vermag und anderseits dem Schutz des gefassten Quellwasser dient. Der Beginn der Altlasten-Sanierung des Kugelfangs im Gebiet Hagacker ist auf Frühjahr 2013 geplant. Aktuell besteht das Ziel, anfangs April mit den Arbeiten zu beginnen. Kostenschätzung der Sanierung Honorararbeiten Friedli Partner AG, Zürich: Aufarbeitung, Ergänzung Baugesuch, Submission, Vergabe, Bauleitung Sanierung / Rekultivierung / Drittleistungen zuzüglich Mehrwertsteuer Kostenschätzung Altlastensanierung: zuzüglich Mehrwertsteuer Verschiedenes / Unvorhergesehenes / Rundung Total Sanierungskosten Beiträge Es sind folgende Beiträge von Bund und Kanton zu erwarten: Bundesbeitrag: Kantonsbeitrag: pauschal Franken pro Scheibe 30 % der anrechenbaren Kosten Gemeinderat Daniel Cavin stellt dieses Geschäft vor und verweist auf den allen Stimmberechtigten zugestellten Bericht zu diesem Geschäft. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Genehmigung des Projektes Altlastensanierung Kugelfang der 300-Meter-Schiessanlage Ifängli im Gebiet Hagacker und Bewilligung eines Kredites von , zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung.

19 PROTOKOLL 417 Diskussion Verschiedene Votanten stellen Fragen zur Sicherung des Schulweges, zur Kostenpflicht der Schützen, die ja auch geschossen haben, stellen Verständnisfragen zur Ausrichtung des Bundesbeitrages, zur Lage der Quelle, zum Gemeindeanteil der Altlastensanierung nach Abzug der Kantons- und Bundesbeiträge, die Gemeinderat Daniel Cavin beantwortet. Abstimmung Mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimme beschliesst die Einwohnergemeindeversammlung: Genehmigung des Projektes Altlastensanierung Kugelfang der 300-Meter-Schiessanlage Ifängli im Gebiet Hagacker und Bewilligung eines Kredites von , zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung. Beschluss 1. Genehmigung des Projektes Altlastensanierung Kugelfang der 300-Meter-Schiessanlage Ifängli im Gebiet Hagacker. 2. Bewilligung eines Kredites von , zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung.

20 PROTOKOLL Abwasserbeseitigung. Kanalisations-Anlagen einzelne (sep. Gliederung) Sauberwasserleitungen. Anschluss Sauberwasserleitung Bühl an Sauberwasserleitung Kirchweg TRAKTANDUM 6 Genehmigung des Projektes Sauberwasserleitung Kirchweg, ab Bühl-Strasse bis Einmündung in Moosbach, und Bewilligung eines Kredites von , zuzüglich Bauzinsen und allfällige effektiv ausgewiesene Teuerung I. Ausgangslage Der Kirchweg wird in den nächsten Jahren auf der gesamten Länge umfassend saniert und gestaltet. Das Baugebiet Bühl, oberhalb des Kirchweges, ist abwassertechnisch im Teil-Trennsystem erschlossen. Die Sauberwasserleitung ist infolge fehlender Weiterführung beim KS UE 197 (im Bereich des Kirchweges) an die Mischwasserkanalisation angeschlossen. An dieser Leitung sind heute 12 Liegenschaften angeschlossen. Mit dem Ausbau des Kirchweges bietet sich die Gelegenheit, mit relativ wenig Aufwand eine neue Sauberwasserleitung von KS UE 197 bis zum Moosbach zu führen. Gemäss genereller Entwässerungsplanung GEP besteht für dieses Gebiet keine zwingende Pflicht zur Einführung des Teil-Trennsystems für Sauberwasser und Schmutzwasser. Die neue Sauberwasser-Leitung bietet aber entsprechendes Potential, einerseits das Sauberwasser der bereits bestehenden 12 im Trennsystem angeschlossenen Liegenschaften und anderseits weitere bestehende (bspw. Rest. Schlüssel) sowie zukünftige angrenzende Liegenschaften im Trennsystem anzuschliessen und dem Vorfluter Moosbach zuzuleiten. Mit einer Trennung von Sauberwasser vom Schmutzwasser besteht die Möglichkeit ca 60 bis 80 Liter/s vom Mischwassersystem abzutrennen. Dadurch kann der Zufluss von Fremdwasser in die Abwasserreinigungsanlage reduziert werden. Diese neue Sauberwasserleitung ist nicht Bestandteil des GEP. Sie sollte aber jetzt ausgeführt werden, damit der Anteil von Sauberwasser im Mischabwassersystem weiter reduziert werden kann. II. Kostenvoranschlag Planungsarbeiten Leitungsbau Total inkl. MwSt. Gemeinderat Urs Burkhard stellt dieses Geschäft vor und verweist auf den allen Stimmberechtigten zugestellten Bericht zu diesem Geschäft.

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