SCHNEISINGEN. Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November Erläuterungen. zu den Traktanden
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- Carin Fiedler
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1 SCHNEISINGEN Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 Erläuterungen zu den Traktanden
2 Bemerkungen Die Einladungen wurden den Stimmberechtigten in Kurzversion mit separater Post zugestellt. Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 14. bis 28. November 2014 bei der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem stehen einige Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage unter der Rubrik Politik / Gemeindeversammlung zur Verfügung. Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind ebenfalls freundlich eingeladen, als Gäste an der Gemeindeversammlung teilzunehmen. Über das Wochenende vom 30. November 2014 finden auch Urnengänge statt. Damit die Gemeindeversammlungs-TeilnehmerInnen auch dieses Stimmrecht ausüben können, werden die Urnen vorgängig der Gemeindeversammlung am 28. November 2014, von Uhr vor dem Versammlungslokal aufgestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Ausübung des Stimmrechts an den Urnen sowie für den Besuch der Gemeindeversammlung separate Stimmrechtsausweise abzugeben sind.
3 Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Sicherstellung Löschwasserversorgung; Netzverbund mit WV Niederweningen; Bruttokredit Fr. 516' Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung; Kredit Fr. 183' Sammelstelle 'Recyplatz'; Kredit Fr. 82' Budget 2015 mit Steuerfuss von 115 % 6. Verschiedenes und Umfrage
4 Berichte und Anträge 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom kann auf der Homepage unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. ANTRAG Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom wird genehmigt. 2. Sicherstellung Löschwasserversorgung; Netzverbund mit WV Niederweningen; Bruttokredit Fr. 516'000 Ausgangslage Gemäss Vorstudie 'Regionale Wasserbeschaffung im Surbtal/Wehntal' genügt das in unserer Gemeinde vorhandene Wasserangebot langfristig nicht, um den eigenen Spitzenbedarf an Trink- und Brauchwasser in Trockenperioden decken zu können. Für die Zone Oberschneisingen wurde daher im Jahr 2012 bereits der Netzverbund mit der WV Lengnau erstellt. Nun soll noch der Verbund mit der WV Niederweningen folgen. In einer ersten Phase ist er als Notwasserverbund vereinbart. Er kann jedoch ohne technische Aufwändungen später zu einem ständigen Verbund ausgebaut werden. Diese Möglichkeit ist im Vertrag mit der Gemeinde Niederweningen vorgesehen. Nebst diesem für die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung notwendigen Netzverbund besteht auch noch ein Defizit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Löschwasserversorgung. Für die in unserer Zonenplanung ausgeschiedenen Gewerbezonen müssen 300 m 3 und für die Industriezone 600 m 3 Löschreserve vorhanden sein. Aktuell besteht eine Löschreserve von lediglich 200 m 3. Zudem muss gemäss Weisungen der Aarg. Gebäudeversicherung eine Löschwasserleistung im Industriegebiet von 3'600 l Wasser pro Minute bei einem Fliessdruck von 2 bar vorhanden sein. Dies ist heute klar nicht gewährleistet. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung künftiger Bauten in diesen Zonen. Vorgängig des Gemeinderatsentscheids für die Realisierung eines automatisierten, leistungsfähigen Netzverbunds mit der WV Niederweningen hat er auch einen internen Ausbau mit Erweiterung des Reservoirs Dorf und Leitungskaliberverstärkung in der Hünikerstrasse prüfen lassen. Kosten von mehr als einer Million Franken für diese Lösungsvariante führten zum Entscheid für die Realisierung des vorliegenden Netzverbunds mit Nutzung der Löschreserve von Niederweningen.
5 Kurzbeschrieb Projekt Zwischen dem Leitungsnetz beider Wasserversorgungen wird im Bereich des Kreisels Halde eine Verbindung realisiert. Diese erfolgt in einem Übergabebauwerk. Darin wird u.a. eine Druckerhöhungspumpe für die Förderung nach Schneisingen sowie eine Bypassleitung (Umgehung der Druckerhöhungsspumpe) für die Einspeisung nach Niederweningen installiert. Ebenso erfolgt die Messung der gegenseitigen Wasserbezugsmengen. Im Brandfall wird die Löschreserve durch Auslösung im Feuerwehrmagazin Schneisingen freigegeben. Zudem geht die Einspeiseklappe in der Bypassleitung in Bereitschaft und öffnet sobald der Druck auf Seite Schneisingen unter ein bestimmtes Niveau fällt. So stützt die Einspeisung Niederweningen den Löschwasserbezug auf Seite Schneisingen und ermöglicht einen höheren Löschwasserbezug resp. geringere Druckverluste. Der neue Netzverbund muss in das Fernsteuerungssystem beider Wasserversorgungen integriert werden, damit ein Löschwasserbezug jederzeit kontrolliert möglich ist. Im Wasserabgabebauwerk werden alle für den Wasseraustausch notwendigen Steuerelemente sowie ein Schaltschrank eingebaut.
6 Kosten Kostenstelle Fr. Mess- und Abgabeschacht (Bauwerk) 210'000 Anschlussleitungen 149'000 Rechtserwerbungen, Honorare, Verschiedenes und Unvorhergesehenes 119'000 Mehrwertsteuer 38'000 Total Bruttokosten 516'000./. Subventionen 56'000 Total Nettokosten 460'000 Es wurde vertraglich vereinbart, dass wir den Investitionsanteil von Niederweningen ebenfalls übernehmen. Im Gegenzug verzichtet Niederweningen auf den praktisch gleich hohen Einkauf in ihre Löschwasserreserve. Die Gemeindeversammlung hat gemäss den finanzrechtlichen Vorschriften über den Bruttokredit zu beschliessen. Finanzierung Gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen tragen die Grundeigentümer, welche einen wirtschaftlichen Sondervorteil erhalten, die Kosten von Anlagen der Groberschliessung zu höchstens 70 %. Da mit dem vorliegenden Netz-/Löschwasserverbund die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung generell verbessert und gleichzeitig der nötige Löschschutz für die schon überbauten Gewerbezonen sichergestellt wird, wurde mit der Bucher- Guyer AG (Eigentümerin der Industrie- und der noch weitestgehend unüberbauten Gewerbe- und Industriezone) ein Beitragssatz von 55 % der Nettokosten (d.h. Fr. 253'000) vereinbart. Unserer Wasserversorgung verbleibt somit ein Restanteil von Fr. 207'000. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung enthalten und kann mit den bisherigen Gebühren finanziert werden. Zusammenfassung Mit dem vorliegenden Projekt können die Synergien mit den Bauarbeiten des Kreisels Halde optimal genutzt, die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung erhöht und die vorgeschriebene Löschwasserversorgung für die Industrie- und Gewerbezonen in unserer Gemeinde sichergestellt werden. ANTRAG Der Bruttokredit von Fr. 516'000 für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung und den Netzverbund mit der WV Niederweningen wird genehmigt. 3. Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung; Kredit Fr. 183'500 Ausgangslage Die gut 10jährige Steuerungsanlage unserer Wasserversorgung genügt den Anforderungen nicht mehr. Insbesondere können die bereits realisierte resp. geplante Anlagenerweiterung (Netzver-
7 bund mit Lengnau und Niederweningen) nicht mehr oder nur mit grösserer Kostenfolge in das veraltete IT-System integriert werden. Auch das Betriebssystem hat mittlerweile nicht mehr den Stand der Technik. Neue Programme können nicht mehr integriert werden. Das Leitsystem inkl. der Kommunikation/Steuerung zu den Aussenanlagen soll deshalb ersetzt werden. Die bestehenden Schaltschränke, Armaturen, Messinstrumente usw. bleiben soweit möglich weiter in Betrieb. Heutige Situation Von der Betriebswarte im Untergeschoss des Gemeindehauses kann der Betrieb der Wasserversorgung gesteuert und überwacht werden. Darin eingebaut ist auch die Löschklappenauslösestation. Eine Nebenauslösestation befindet sich im Feuerwehrmagazin. Mittels Leitsystem werden in der Betriebswarte alle wichtigen Funktionen (z.b. Wasserstände Reservoir, Stellung Löschklappe, Pumpbetrieb usw.) dargestellt. Zudem werden die verschiedenen Messwerte in den Aussenanlagen in der Anlage erfasst (Ausnahme: Das Stufenpumpwerk (STPW) Lengnau konnte nur teilweise ins Konzept integriert werden). Die Datenübertragung von sämtlichen Objekten der Wasserversorgung erfolgt mittels galvanischen Kabelverbindungen. Die Alarmierung der Funktionäre der Wasserversorgung erfolgt im Störungsfall via Telealarm. Kurzbeschrieb Projekt Das neue System muss grundsätzlich dieselben Aufgaben wie die bestehende Steuerung übernehmen, da die hydraulische Situation der Wasserversorgung unverändert bleibt. Jedoch sollen neben dem notwendigen Ersatz bestehender u.a. folgende neuen Komponenten zusätzlich mitberücksichtigt werden: Programmsteuerung zur optimalen Nutzung der Quellen in Abhängigkeit der Verbrauchskurve. Protokollsystem zur optimalen Auswertung der Prozessdaten. Aus- resp. Nachrüstung diverser Objekte mit Fernwirk-/Automatisierungsstationen (GWPW/STPW Rütihof, Leitwarte Gemeindehaus, Reservoir Dorf, Reservoir Rindel (Schnittstelle zur WV Lengnau), QWPW Butal (WV Siglistorf), Mess- und Klappenschacht Niederweningen). Einbindung der Netzverbunde mit den WV Siglistorf, Lengnau und Niederweningen in die Leitwarte. Verbesserte Verbrauchserfassung, da die bisherige nicht alle Messwerte erfassen konnte. Verbessertes Alarmierungssystem (mit SMS/Sprachprozessor/Pager). Ausrüstung der Leitwarte mit einem Ferndiagnosesystem (z.b. für Wartung, Parametrierung, Updates). Einsatz eines Bereitschaftsdienst-PC (sogenannter "abgesetzter Klient"). Damit kann der Betrieb der Wasserversorgung auch z.b. vom Wohnort des Anlagewarts oder von einem beliebigen Standort aus (wireless via Internet/VPN) überwacht werden. Kosten / Finanzierung Die Kostenberechnung (+/- 10 %) der Waldburger Ingenieure AG basiert auf Unternehmerofferten sowie auf Erfahrungen bei ähnlichen bereits realisierten Anlagensanierungen und -erweiterungen. Gestützt darauf ist für das vorliegende Erneuerungsprojekt mit Gesamtkosten von Fr. 183'500 (inkl. MwSt) zu rechnen. Die Aarg. Gebäudeversicherung richtet daran keine Subventionen aus. Dieser Kredit ist in der Finanzplanung enthalten und kann mit den bisherigen Gebühren finanziert werden. Gegenüber der bisherigen Situation ergeben sich keine erhöhten Folgekosten.
8 Fazit Mit der Realisierung einer modernen Fernsteuerungsanlage werden die Voraussetzungen für einen optimalen, sichern und wirtschaftlichen Betrieb der Wasserversorgung für die nächsten 15 Jahre geschaffen. Wesentlich ist auch, dass mit der Realisierung einer exakten Verbrauchserfassung eine gute Überwachung des Leitungsnetzes und damit eine optimale Nutzung des vorhandenen Wasserangebots erreicht werden kann. ANTRAG Der Kredit von Fr. 183'500 für die Erneuerung der Fernsteuerungsanlage der Wasserversorgung wird genehmigt. 4. Sammelstelle 'Recyplatz'; Kredit Fr. 82'000 Ausgangslage Die aktuelle Sammelstelle an der Widenstrasse ist bereits heute, und insbesondere für den kommenden Wachstumsschub unserer Gemeinde, viel zu klein und verursacht während den bedienten Zeiten ein Verkehrschaos mit teilweise gefährlichen Situationen und Wartezeiten für die Kunden. Die Anstösser haben sich bisher nicht über den Betrieb beschwert und sind sehr nachsichtig. Die Sammelstelle wurde vor einigen Jahren eigentlich nur als Provisorium eingerichtet, weil sie vom Bauamt/Forstbetrieb dringend benötigten Platz belegt. Vorgeschichte Viele Jahre war die Sammelstelle in einem dem Feuerwehrlokal gegenüberliegenden Schopf eingemietet. Vor einigen Jahren wurde uns das Mietverhältnis gekündigt und anstelle des Schopfs ein Einfamilienhaus erstellt. Mit dem Projekt 'Recyplatz' wurde ein neuer Standort mit Beteiligung der Nachbargemeinden gesucht. Dieses Projekt blieb jedoch trotz vieler Bemühungen erfolglos. Daraufhin wurde die Sammelstelle am jetzigen Standort errichtet. Neue Situation Gegenüber dem Schulhaus hat Hans Rudolf Schweri, Schneisingen, einen Teil der Parzelle der Erbengemeinschaft Müller übernommen. Er bietet nun der Gemeinde die Parzelle für einen neuen Recyplatz an. Konzept: Für Wertstoffe, welche unter Dach gesammelt werden müssen, würden 2/3 der aktuellen Garage genutzt. Ein grosser Teil des Platzes würde mit Belag und Verbundsteinen versehen und eingezäunt. Darauf werden offene Mulden aufgestellt. Vor dem Zaun würden Mulden für Glas, Kleinmetalle, PET und Altkleider aufgestellt, welche auch ausserhalb der Öffnungszeiten erreichbar wären. Das aktuelle Entsorgungsangebot während den bedienten Zeiten würde zudem um Abfallsäcke mit Gebührenmarken, Elektrogeräte (klein und gross), Unterhaltungselektronik, Leuchtmittel, Kunststoff, Altpapier sowie Grosssperrgut und Metall/Eisen (2-mal jährlich während je eines Monats) erweitert werden. Im Gegenzug würden ab April 2015 die Haus zu Haus Abfuhren von Grosssperrgut sowie Metall/Eisen eingestellt. Dies brächte Einsparungen von rund Fr. 7'000/Jahr.
9 Situationsplan: Kleinsammelgut Betrieb: Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Die jährlichen Betriebskosten setzen sich neu wie folgt zusammen: Abschreibung 10 Jahre (auf Nettoinvestition Fr. 76'000; siehe unten) Fr. 7'600 Baurechtszins, pro Jahr Fr. 18'000 Betriebskosten, pro Jahr Fr. 6'800 Kosten, pro Jahr Fr. 32'400 Die jährlichen Betriebskosten sind somit praktisch gleich hoch wie diejenigen der heutigen Sammelstelle. Investitionskosten Zulasten der Gemeinde gehen folgende Investitionen: Platz teeren, ev. mit Verbundsteinaussparung bei den Autoparkplätzen im Zentrum. Entwässerung mit Anschluss an die Kanalisation. Stromanschluss für den Presscontainer. Geeignete Beleuchtung. Zwei Tore mit Maschendraht. Rabatten mit Lebendhecken als Sicht- und Schallschutz. Zwei A0-Alu-Infotafeln mit Öffnungszeiten und Hinweisen zum Angebot. Einrichtung der Garage für das Kleinsammelgut. Werkzeug und Verbrauchsmaterial. Bei Vertragsauflösung nach Ablauf der Mindestlaufzeit baut die Gemeinde die Anlagen auf eigene Kosten zurück. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden 50 % der nachstehenden Investitionskosten der Gemeinde von Hans Rudolf Schweri rückerstattet.
10 Baugesuch Fr. 1'000 Befestigung Platz, inkl. Entwässerung Fr. 60'000 Zaun Fr. 15'000 Mehrwertsteuer (8 %) Fr. 6'000 Total Bruttoinvestition Fr. 82'000 Die Mehrwehrsteuer kann via Vorsteuerabzug wieder geltend gemacht werden. Damit verbleiben dem Gemeindebetrieb 'Abfallbeseitigung' Nettokosten von Fr. 76'000. Diese können mit den bisherigen Gebührenansätzen finanziert werden. ANTRAG Der Kredit von Fr. 82'000 für die Realisierung der Sammelstelle 'Recyplatz' wird genehmigt. 5. Budget 2015 mit Steuerfuss von 115 % Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen das Budget 2015 zum zweiten Mal nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 314'205. Dank dem sehr guten Rechnungsergebnis 2013 dürften sich die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Eigenkapital) per Ende 2014 auf knapp Fr. 0.9 Mio. belaufen, womit wir zusammen mit einer moderaten Steuerfusserhöhung von 3 % den erwarteten Aufwandüberschuss durch eine Entnahme aus diesen Ergebnissen decken können. Nachdem sich die seit mehreren Jahren erwartete Bautätigkeit weiterhin verzögert und sich dadurch das Bevölkerungswachstum deutlich nach hinten verschiebt, ist die beantragte Steuerfusserhöhung aus Sicht des Gemeinderats wie auch der Finanzkommission unumgänglich. Auch das Budget 2015 widerspiegelt klar, dass wir uns mitten in einer Hochinvestitionsphase befinden. Während dieser Zeit wird grösste Ausgabendisziplin unerlässlich sein. Ertrag Im Lauf des Jahres 2014 ist die Bevölkerungszahl von Schneisingen, trotz moderater Bautätigkeit, weiter zurückgegangen. Dies hat sich auch auf die Steuereinnahmen ausgewirkt, welche stagnierten oder gar leicht rückläufig sind. Wir sind daher bei den Erträgen etwas unter den volkswirtschaftlichen Empfehlungen des Kantons geblieben und budgetieren für 2015 Steuereinnahmen von total Fr. 3'613'350. Aufwand Der betriebliche Aufwand von total Fr. 5'336'019 ist gegenüber dem Budget 2014 um rund 2 % gestiegen. Die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde betragen Fr. 573'900. Aufgrund der neuen, nach HRM2 vorgeschriebenen, linearen Abschreibungsmethode beträgt der Abschreibungsaufwand inkl. Werke Fr. 395'939. Beim Aufwand machen sich die zusätzlichen gebundenen Ausgaben, vor allem bei den Beiträgen an den Personalaufwand der Volksschule und Schulgelder der Kreisschule, der Pflegefinanzierung sowie der Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten stark bemerkbar. Für 2015 betragen diese vier Positionen zusammen nun Fr. 1,465 Mio., was 46 Steuerprozenten entspricht. Aufgrund der heute bekannten Sozialhilfefälle rechnen wir für 2015 mit Nettokosten von rund Fr. 35'000. Insgesamt budgetieren wir für 2015 einen Auf-
11 wandüberschuss von Fr. 314'205, welcher durch die Bilanzüberschüsse der Vorjahre (Eigenkapital) abgedeckt. ist. Eigenwirtschaftsbetriebe Im Gemeindebetrieb Wasserversorgung wird sich der erhöhte Tarif im nächsten Jahr liquiditätswirksam machen, was sich entsprechend positiv auf den Abschluss dieses Eigenwirtschaftsbetriebes auswirkt und für die künftigen Investitionen unabdingbar ist. Die nach HRM2 vorgeschriebenen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen Fr. 34'855. Das operative Ergebnis beträgt hier Fr. 65'195. Der Gemeindebetrieb Abwasserbeseitigung weist Abschreibungen von Fr. 64'802 aus. Das operative Ergebnis dieses Betriebs weist einen Verlust von Fr. 49'352 aus. Die voraussichtliche Verschuldung per Ende 2015 wird rund Fr. 1,02 Mio. betragen. Der Zinsaufwand wird sich auf rund Fr. 15'000 belaufen. Beim Gemeindebetrieb Abfallwirtschaft sind im nächsten Jahr noch keine Abschreibungen budgetiert. Diejenigen aus den Investitionen in den 'Recyplatz' müssen erst ab 2016 verbucht werden. Der Betrieb weist ein operatives Ergebnis von Fr. 13'050 aus. Investitionen Die im nächsten Jahr geplanten und teilweise schon bewilligten Investitionen der Einwohnergemeinde belaufen sich auf rund 1 Mio. Franken. Die Gemeindebetriebe investieren im nächsten Jahr zusammen Fr. 944'500. Das Budget sieht Investitionseinnahmen inkl. Anschlussgebühren in den Gemeindebetrieben von Fr. 805'350 vor. Mit den bereits beschlossenen Projekten wird die Schuld der Gemeinde Ende 2014 rund Fr. 4,3 Mio. Franken betragen. Dies entspricht einer Nettoschuld pro Einwohner von Fr. 3'171. Steuerfusserhöhung um 3 % Zusammenfassend ist diese moderate Erhöhung u.a. aufgrund folgender Fakten notwendig: Die Höhe des Defizits ist derzeit strukturell bedingt. Das Steueraufkommen stagniert deutlich unterhalb der kantonalen Prognosen. Die Aktiensteuern sinken zufolge der Unternehmenssteuerreformen. Das dringend nötige Wachstum (u.a. Mitteldorf) verzögert sich weiter. Die externen Schulgelder sind gestiegen und werden weiter ansteigen. Ohne die unvorhersehbaren Nach- und Strafsteuern im 2013 hätte bereits auf 2014 eine Steuerfusserhöhung erfolgen müssen. Das noch vorhandene Eigenkapital dient uns so länger als Puffer. Die Erhöhung gibt Zeit um die Wachstumsentwicklung abzuwarten. Die Mehrbelastung der Steuerpflichtigen bleibt absolut verträglich. Gleichzeitig ist die Gemeinde weiterhin gezwungen, eine strikte Finanzpolitik zu betreiben. Gemeinderat und Finanzkommission stehen hinter dieser unabdingbaren Massnahme zur Gesunderhaltung der Gemeindefinanzen. Dass die beantragte Steuerfusserhöhung für die Steuerpflichtigen absolut tragbar ist zeigen die folgenden Tabellen:
12 Übersicht Steuerbelastung bei Steuerfuss 112 % und 115 % Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern (Tarif B) steuerbares Einkommen Gemeindesteuerbetrag Gemeindesteuerbetrag Mehrbelastung bei Steuerfusserhöhung um 112% 115% 3% Fr. 30' Fr Fr Fr Fr. 60' Fr. 2' Fr. 2' Fr Fr. 100' Fr. 5' Fr. 5' Fr Fr. 130' Fr. 8' Fr. 8' Fr steuerbares Einkommen Alleinstehende ohne Kinder (Tarif A) Gemeindesteuerbetrag Gemeindesteuerbetrag Mehrbelastung bei Steuerfusserhöhung um 112% 115% 3% Fr. 30' Fr. 1' Fr. 1' Fr Fr. 60' Fr. 3' Fr. 3' Fr Fr. 100' Fr. 8' Fr. 8' Fr Fr. 130' Fr. 11' Fr. 11' Fr Ausblick Wie einleitend erwähnt befinden wir uns mitten in der Phase der grossen Investitionen. Obwohl die Schuldzinsen zur Zeit immer noch sehr tief sind, stellen Jahre der Überschuldung für jede Gemeinde eine Belastung dar. Dank den noch vorhandenen Bilanzüberschüssen der Vorjahre und einer moderaten Steuerfusserhöhung von 3 % kann der Gemeinderat den zurzeit nicht ausgeglichenen Finanzhaushalt verantworten. Ziel muss jedoch ein mittelfristig ausgeglichenes Budget sein. Dies kann jedoch nur mit einem Wachstum des Steuersubstrats, einer strikten Ausgaben- und Investitionsdisziplin sowie gegebenenfalls weiteren künftigen Steuerfusserhöhungen erreicht werden. Kommentare zu einzelnen Positionen im Voranschlag können dem separaten Abschnitt weiter hinten in der Broschüre entnommen werden. ANTRAG Das Budget 2015 und der Steuerfuss von 115 % werden genehmigt. 6. Verschiedenes und Umfrage Unter diesem Traktandum kann jede/r die Gemeindeversammlung besuchende Stimmberechtigte sein Vorschlags- und Antragsrecht geltend machen.
13 PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MAI 2014 Zeit und Ort: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Uhr, Aemmertsaal Adrian Baumgartner, Gemeindeammann Beat Rohner, Gemeindeschreiber Uma Visagaperumal Kathrin Ruchti Suter Stimmberechtigte laut Stimmregister: 992 Quorum für endgültige Beschlüsse (1/5): 199 Anwesend (abgegebene Stimmrechtsausweise): 90 Beteiligung: 9.1 % Die Versammlung kann keine endgültigen Beschlüsse fassen. Über positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung schriftlich die Urnenabstimmung verlangt werden. Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Rechenschaftsbericht Verwaltungs- und Bestandesrechnung Kreditabrechnung 'Sanierung Kanalisation Sonnhalde, Schafbrünneli, Widen' 5. Kreditabrechnung 'Netzverbund mit Wasserversorgung Lengnau' 6. Kreditabrechnung 'Anschubfinanzierung Wohnen im Alter' 7. Kreisschule Surbtal; Satzungsrevision 8. Gemeindeverband RAS; Satzungsrevision 9. Verschiedenes und Umfragen Gemeindeammann Adrian Baumgartner eröffnet die Gemeindeversammlung und heisst die Anwesenden herzlich willkommen. Als Gast kann er Linda Meier (neue Mitarbeitende Einwohnerdienste/Gemeindekanzlei) begrüssen. Nach einem Hinweis auf die ordnungs- und termingerechte Einladung sowie die Möglichkeit zur Akteneinsicht geht er zur Behandlung der traktandierten Geschäfte über.
14 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 konnte bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage eingesehen werden. ANTRAG Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 wird genehmigt. ABSTIMMUNG Diskussionslos wird das Protokoll einstimmig genehmigt. 2. Rechenschaftsbericht 2013 Der Rechenschaftsbericht 2013 konnte auf der Homepage unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gemeindeammann Adrian Baumgartner hält ergänzend zum schriftlichen Bericht nochmals einige Eckpunkte wie folgt in Kurzform (und in zufälliger Reihenfolge) hervor: Abschluss der Legislaturperiode und damit Kommunalwahljahr Angespannte Finanzlage trotz unerwartet hoher ausserordentlicher Steuererträge Genehmigung des Projekts 'Aemmert 2030' (Schulhauserweiterung) Gründung der Genossenschaft 'Wohnen im Alter' Pensionierung Hermann Rohner Baustart beim Grossprojekt 'Kreisel Halde' Praktisch keine Wasserverluste im gesamten Versorgungsnetz Kulturelle Anlässe und als Höhepunkt eine rauschende 900-Jahrfeier Inbetriebnahme des Regenbeckens Dorf 20 bewilligte Baugesuche DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht gewünscht. ANTRAG Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderats über das Amtsjahr 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. ABSTIMMUNG Der Antrag wird einstimmig gutgeheissen.
15 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 Die Jahresrechnungen 2013 wurden termingerecht abgeschlossen und dem Gemeinderat überwiesen. Dieser hat vom Ergebnis Kenntnis genommen und die Rechnungen der Finanzkommission zur Prüfung weitergeleitet. Die Begründungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag sowie tabellarische Darstellungen konnten den separaten Erläuterungen zur Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 entnommen werden. Es wurde eine Grobübersicht über die Rechnung abgegeben. Die Detailjahresrechnung lag während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf und stand als Datei auf der Homepage unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung zur Verfügung. Gemeindeammann Adrian Baumgartner hält ergänzend zur ausführlichen schriftlichen Vorlage Folgendes fest: Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 789'062 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 391'200. Der Abschluss ist somit Fr. 1'180'162 besser als budgetiert. Hauptgrund für diese grosse Differenz sind ausserordentliche Nachsteuern in der Höhe von rund einer Million Franken. Ein sicher einmaliges "Geschenk". Bei Abzug dieser ausserordentlichen Steuererträge würde die Rechnung rund Fr. 100'000 besser als budgetiert abschliessen. Dies vor allem dank einer hohen Budgetdisziplin und einem leicht gestiegenen Steuerertrag von Fr. 2'486/Einwohner. Das Eigenkapital beläuft sich per auf Fr. 1'244'835. Demgegenüber steht eine Nettoschuld von Fr. 948'700. In Anbetracht der laufenden Projekte (u.a. Kreisel Halde), dem geplanten Bahnhofumbau, der Sanierung der Guggimoosstrasse (Projektierung ist angelaufen), der Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs sowie der vorgesehenen energetischen Sanierungen der Gemeindeliegenschaften ist klar festzuhalten, dass die finanzielle Lage weiterhin angespannt bleibt. Euphorie ist nicht angesagt. Bei der Wasserversorgung schliesst die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 80'800 ab. Dies hauptsächlich infolge geringen Wasserverlusten und deutlich weniger Lecks als in den Vorjahren. Die Abwasserbeseitigung schliesst mit einem kleinen Ertragsüberschuss von Fr. 4'688 ab. Die Abfallbeseitigung schliesst ebenfalls leicht positiv mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1'477. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht verlangt. Christoph Balimann, Präsident der Finanzkommission, gibt das Prüfungsergebnis bekannt und verliest den Prüfungsbericht mit folgendem ANTRAG Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 wird genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird einstimmig gutgeheissen.
16 4. Kreditabrechnung 'Sanierung Kanalisation Sonnhalde, Schafbrünneli, Widen' Gemeinderat Kurt Schneider: Die Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2010 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 224' /. bewilligter Kredit Fr Kreditunterschreitung Fr. 35' Bemerkungen Bedingt durch die Einholung von Offerten in einer auftragsschwachen Zeit konnten die Arbeiten günstiger als im Kostenvoranschlag vorgesehen vergeben werden. Zudem musste die Position 'Unvorhergesehenes' nur etwa zur Hälfte benützt werden. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und ohne Bemerkungen genehmigt. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht gewünscht. ANTRAG Die Kreditabrechnung 'Sanierung Kanalisation Sonnhalde, Schafbrünneli, Widen' mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 35' wird genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird ohne Gegenstimmen zum Beschluss erhoben. 5. Kreditabrechnung 'Netzverbund mit Wasserversorgung Lengnau' Gemeinderat Kurt Schneider: Die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2011 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 163' /. bewilligter Kredit Fr. 179' Kreditunterschreitung Fr. 15'025.65
17 Bemerkungen Aufgrund von günstigeren Arbeitsvergaben musste der Kredit nicht voll ausgeschöpft werden. Zudem richtete die Aarg. Gebäudeversicherung eine Subvention von Fr. 16' an die Bruttoanlagekosten aus. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und ohne Bemerkungen genehmigt. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht gewünscht. ANTRAG Die Kreditabrechnung 'Netzverbund mit Wasserversorgung Lengnau' mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 15' wird genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird ohne Gegenstimmen zum Beschluss erhoben. 6. Kreditabrechnung 'Anschubfinanzierung Wohnen im Alter' Vizeammann Susanne Frei: Die Gemeindeversammlung vom 30. November 2012 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr. 50' Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 50' /. bewilligter Kredit Fr. 50' Kreditvergleich Fr Bemerkungen Dieser Kredit wurde im Sinne eines à-fonds-perdu-beitrags bewilligt. Er diente in einer ersten Phase der Ausarbeitung der Projektgrundlagen. Da Ende 2013 eine Genossenschaft als Trägerschaft gegründet wurde und das Projekt somit in die Realisierungsphase übertritt, wurde der Restkredit vollumfänglich in die Buchhaltung der Genossenschaft übertragen. Die Kreditabrechnung schliesst daher ausgeglichen ab. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und ohne Bemerkungen genehmigt. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht gewünscht.
18 ANTRAG Die ausgeglichene Kreditabrechnung 'Anschubfinanzierung Wohnen im Alter' wird genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird ohne Gegenstimmen zum Beschluss erhoben. 7. Kreisschule Surbtal; Satzungsrevision Vizeammann Susanne Frei: Die Satzungen der Kreisschule Surbtal (KSS) wurden letztmals im Jahr 2008, im Zusammenhang mit dem Austritt der Gemeinde Ehrendingen, revidiert. Sechs Jahre später sind diese nun wieder aus folgenden Gründen zu aktualisieren: Anpassung an die veränderten Bestimmungen aus dem Gemeindegesetz (Initiativ- und Referendumsrecht bei Gemeindeverbänden). Auf Grund der Fusion der Gemeinden Endingen und Unterendingen ist die Zusammensetzung von Vorstand und Schulpflege neu festzulegen. Anpassung an die Vorschriften der Rechnungslegung gemäss HRM2 Die Satzungen wurden vom Verbandsvorstand überarbeitet und anschliessend den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden sowie der Kreisschulpflege zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassung ergab wenige Anpassungen, so dass der leicht angepasste Entwurf der revidierten Satzungen der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie dem Generalsekretariat des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) zur Prüfung unterbreitet werden konnten. Von dieser Seite wurden kleine Änderungen angeregt. Die abschliessende Fassung wird nun den Verbandsgemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhalt der Revision Die Gemeinde Unterendingen ist zufolge Fusion mit Endingen weggefallen. Neu bilden nur noch die Gemeinden Tegerfelden, Endingen, Lengnau, Freienwil und Schneisingen die Kreisschule. Auf Grund der Einführung von HRM2 wurde der Begriff 'Voranschlag' konsequent durch den Begriff 'Budget' ersetzt. Das Antrags-, Initiativ- und Referendumsrecht wurde den neuen Bestimmungen des Gemeindegesetzes ( 77 ff.) angepasst und erweitert. Die Zusammensetzung des Vorstands ändert sich nur insofern, als dass der Vertreter der Gemeinde Unterendingen wegfällt. Er setzt sich nun aus je zwei Vertretern der beiden Standortgemeinden Lengnau und Endingen sowie je einem Vertreter der übrigen Verbandsgemeinden (Tegerfelden, Freienwil und Schneisingen) zusammen. Insgesamt also 7 Personen. Die Kreisschulpflege zählt neu je einen Vertreter aus jeder Gemeinde und zählt somit 5 Mitglieder. Die übrigen Bestimmungen der Satzungen konnten unverändert übernommen werden.
19 Der Vorstand der Kreisschule, die Kreisschulpflege sowie die Gemeinderäte aller Verbandsgemeinden empfehlen die revidierten Satzungen zur Genehmigung. DISKUSSION Andreas Gammel: Ist eine Gemeinde aus dem Verband ausgetreten? Vizeammann Susanne Frei: Nein, es ist keine Gemeinde ausgetreten. Es kam lediglich zur Fusion zwischen den Gemeinden Unterendingen und Endingen. Schluss der Diskussion. ANTRAG Die revidierten Satzungen des Gemeindeverbands 'Kreisschule Surbtal' werden genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird einstimmig gutgeheissen. 8. Gemeindeverband RAS; Satzungsrevision Vizeammann Susanne Frei: Im Jahr 2000 schlossen sich die Einwohnergemeinden Fisibach, Freienwil, Kaiserstuhl, Lengnau, Oberehrendingen, Rümikon, Schneisingen, Unterehrendingen und Wislikofen unter dem Namen "Regionales Altersnetzwerk Surbtal-Studenland" (RAS) zu einem Gemeindeverband im Sinne von 74 ff des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19. Dezember 1978 zusammen. Die Gemeindeversammlungen der beteiligten Verbandsgemeinden stimmten dem Beitritt zum Verband sowie dessen Satzungen zwischen dem 15. Mai 2000 und 29. Mai 2000 zu. Die Satzungen wurden am 9. April 2001 durch das zuständige Organ des Kantons genehmigt. Das Alterszentrum Breitwies in Ehrendingen und das Gebäude der Pflegewohngruppe Kaiserstuhl sind im Besitz des Gemeindeverbands RAS. Der Trägerverein betreibt auf der Basis einer Leistungsvereinbarung das Pflegeheim und die Pflegewohngruppe; dazu nutzt er die Gebäude. Auf Grund der geänderten Bundesgesetzgebung wurde die Finanzierung der Langzeitpflege im Kanton Aargau neu geregelt. Seit 2011 werden die Pflegetaxen zwischen Patient/Patientin, Krankenkasse und Gemeinde aufgeteilt: Patient/Patientin haben 20 %, maximal Fr pro Tag, selber zu bezahlen. Die Krankenkasse leistet gemäss der Pflegestufe ihren Beitrag. Die restlichen Kosten gehen zu Lasten der Gemeinden. Im Gegenzug sind die Kosten für die Immobilien aus den Pensionstaxen der Bewohner zu finanzieren. Die Satzungen des Gemeindeverbands RAS aus dem Jahr 2000 basieren auf der früheren Verpflichtung der Gemeinden, Sanierungen, Erneuerungen und Erweiterungen der Immobilien des Verbands finanzieren zu müssen. Um den Vorgaben der Pflegefinanzierung gerecht zu werden, sind die Satzungen des Gemeindeverbands Regionales Altersnetzwerk Surbtal-Studenland anzupassen.
20 Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 werden aus den Erträgen der Pensionstaxen durch den Trägerverein bereits Rückstellungen für den Unterhalt der Immobilien getätigt. Neue Satzungen Grundsätzlich besteht zwischen dem Gemeindeverband RAS und dem Trägerverein RAS ein Besitzer-Mieter-Verhältnis: Der Gemeindeverband (Besitzer) stellt dem Trägerverein (Mieter) die Gebäude für den Betrieb der Pflegeinrichtung zur Verfügung. Dafür hat der Trägerverein eine Miete zu entrichten. Im Gegenzug ist der Gemeindeverband für den Unterhalt und eventuelle Erweiterungen zuständig. Die aus dieser Verpflichtung entstehenden Kosten werden aus den Mieteinnahmen finanziert. Die zu entrichtende Miete entspricht demjenigen Betrag, der seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 durch den Trägerverein jährlich zurückgestellt wurde. Durch die Anpassung der Satzungen entstehen keine neuen Kosten. Die Verantwortungen werden nur den Vorgaben der Pflegefinanzierung angepasst. Weitere Anpassungen der Satzungen betreffen die Fristen zur Einladung des Vorstands. Diese sind so gewählt, dass jeder Gemeinderat die traktandierten Geschäfte vor der Vorstandssitzung beraten kann. Die vorliegenden Satzungen wurden durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres am 17. Januar 2014 geprüft und in Ordnung befunden. Die formelle Genehmigung durch den Kanton erfolgt erst nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlungen aller beteiligten Gemeinden. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht verlangt. ANTRAG Die revidierten Satzungen des Gemeindeverbands 'Regionales Altersnetzwerk Surbtal-Studenland (RAS)' werden genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird einstimmig gutgeheissen. 9. Verschiedenes und Umfrage Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Legislaturziele : Der Gemeinderat hat anlässlich einer intensiven Klausurtagung folgende übergeordnete Legislaturziele definiert: Bauland für Wohnen, Gewerbe und Industrie ist verfügbar und ermöglicht die Entstehung von Arbeitsplätzen. Die nötigen Rahmenbedingungen, damit sich die Jugendlichen im Dorf wohl fühlen, sind geschaffen. Die Interessen und Anliegen der Gemeinde sind in den regionalen Gremien und beim Kanton nachhaltig vertreten.
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