Polizei- und Ordnungsrecht NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Polizei- und Ordnungsrecht NRW"

Transkript

1 ALPMANN SCHMIDT Polizei- und Ordnungsrecht NRW 5. Auflage 2010

2 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV NRW Polizei- und Ordnungsrecht NRW 5., erweiterte und aktualisierte Auflage 2010 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren der Karteikarten, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

3 Inhaltsverzeichnis (1) 1. Teil: Die ordnungsbehördliche Verfügung Prüfschema Sonderordnungsrecht/OBG... 4, 5 Allgemeine und Sonderordnungsbehörden... 6 Sachliche/instanzielle Zuständigkeit... 7, 8 Örtliche Zuständigkeit... 8 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Gefahr/Störung; besondere Gefahrbegriffe; subjektive Gefahrbegriffe (insbesondere Anscheinsgefahr und Gefahrenverdacht) Verursachungsverdacht; Störererforschungs-/Gefahrerforschungseingriff Ordnungspflicht/Störereigenschaft; subjektiver Störer Kausalitätstheorien; Zweckveranlasser; latenter Störer... 19, 20 Haftungsreduktion; Legalisierungswirkung... 21, 22 Rechtsnachfolge in die Ordnungspflicht Auswahl- und Entschließungsermessen; Verhältnismäßigkeit Duldung; Bestimmtheit; Möglichkeit der Handlungspflichterfüllung... 27, 28 Störender Hoheitsträger Teil: Die polizeiliche Verfügung Prüfschema Rechtsquellen des Polizeirechts NRW... 32, 33 Definition! Beachte Beispiel

4 Inhaltsverzeichnis (2) Aufbau der Polizeibehörden... 33, 34 Präventive/repressive Zuständigkeiten; doppelfunktionale Maßnahmen Relevanz der Abgrenzung repressiv/präventiv... 37, 38 Polizeifestigkeit von Presse, Versammlungen und Vereinigungen Teil: (Ausgewählte) Standardmaßnahmen; Kostenansprüche für Sicherstellung und Verwahrung Vorbemerkung Platzverweis gem. 34 I PolG... 40, 41 Ingewahrsamnahme gem PolG Sicherstellung und Verwahrung gem PolG; Herausgabeanspruch; Kosten und Zurückbehaltungsrecht Vernichtung gem. 45 IV PolG Teil: Verwaltungsvollstreckung durch Ordnungs- und Polizeibehörden Ausgangslage und Rechtsquellen... 50, 51 Relevanz der Unterscheidung Beitreibung/Verwaltungszwang Einaktiges Vollstreckungsverfahren (Sofortvollzug); mehraktiges (gestrecktes) Vollstreckungsverfahren; zulässige Zwangsmittel... 52, 53 Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung Definition! Beachte Beispiel

5 Inhaltsverzeichnis (3) Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung eines Zwangsmittels im gestreckten Verfahren Erläuterung der einzelnen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen: Verbot des Verwaltungszwangs; 76 VwVG Zuständigkeit gem. 56 VwVG; Sonderfälle Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des GrundVA Auswahl des richtigen Zwangsmittels Androhung... 60, 61 Festsetzung Anwendung unmittelbaren Zwangs; finaler Rettungsschuss Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung eines Zwangsmittels im Sofortvollzug Vollzugshilfe der Polizei bei Anwendung unmittelbaren Zwangs auf Antrag einer Ordnungsbehörde: Rechtsgrundlagen Prüfschema Teil: Kosten der Vollstreckung Kosten = Gebühren und Auslagen; Rechtsquellen Kosten der Ersatzvornahme; Anspruchsgrundlagen und Zurückbehaltungsrecht gem. 20 IV 2 VO VwVG Definition! Beachte Beispiel

6 Inhaltsverzeichnis (4) Prüfschema: Anspruch der Ordnungsbehörde auf Kosten der Ersatzvornahme... 68, 69 Erläuterung der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen, u.a. Pflichtiger = Störer Auswahlermessen Verhältnismäßigkeit der Kostenpflicht VA-Befugnis gem. 14 I GebG, 77 IV 1 VwVG Teil: Die ordnungsbehördliche VO u.a Dreistufiger Prüfungsaufbau bei VA, gestützt auf Verbot in ordnungsbehördlicher VO: Überblick Prüfschema Ermächtigungsgrundlagen für ordnungsbehördliche VOen Verbandskompetenz Organkompetenz Erlassverfahren Besonderheiten bei der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung Rechtsschutz Definition! Beachte Beispiel

7 Die ordnungsbehördliche Verfügung (1) 1 Prüfschema A. Ermächtigungsgrundlage I. Sonderordnungsrecht des Bundes, z.b. 35 I GewO 2. des Landes NRW, z.b. 15 LImSchG II. OBG = Allgemeines Ordnungsrecht Nr OBG i.v.m. PolG (Standardermächtigungen) I OBG B. Formelle Rechtmäßigkeit I. Zuständigkeit 7, 8 1. Sachlich/Instanziell a) Sonderordnungsrecht, z.b. 62, 60 I Nr. 3 BauO NRW b) 5, 3 I 1. F. OBG örtliche Ordnungsbehörde 2. Örtlich a) 4 OBG b) Ergänzend 3 VwVfG NRW Mögliche Probleme: Zuständigkeit bei störendem Hoheitsträger Selbsteintrittsrecht, 6 OBG II. Form i.w.s. 1. grds. Schriftform gem. 20 I 1 OBG (evtl. i.v.m. 12 II OBG) III, 39 I VwVfG NRW

8 Prüfungsschema (Fortsetzung) Die ordnungsbehördliche Verfügung (2) 2 III. Verfahren 1. Verfahrensgrundsätze gem VwVfG, insbes. grds. Anhörung gem. 28 I VwVfG. Ausnahmen: 28 II Nr. 1 VwVfG: Gefahr im Verzug (s.u. 12) 28 II Nr. 4 VwVfG: Allgemeinverfügung Verkehrszeichen gem. 41 StVO 28 II Nr. 5 VwVfG: Maßnahmen (VAe wegen 9) in der Verwaltungsvollstreckung Androhung von Zwangsmitteln gem. 63, 69 VwVG Festsetzung von Zwangsmitteln gem. 60, 64 S. 1 VwVG Gegenbeispiel: Anwendung von Zwangsmitteln 2. evtl. Mitwirkung des Bürgers (z.b. Beteiligung gem. 73, 74 BauO NRW); sog. mitwirkungsbedürftiger VA 3. evtl. Mitwirkung weiterer Behörden (z.b. Anhörung gem. 35 IV GewO); sog. mehrstufiger VA C. Materielle Rechtmäßigkeit I. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt? 1. Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung betroffen konkrete Gefahr oder Störung evtl. engere Gefahrbegriffe, z.b. gegenwärtige Gefahr evtl. subjektive Gefahrbegriffe, z.b. Anscheinsgefahr oder Gefahrenverdacht

9 Prüfungsschema (Fortsetzung) Die ordnungsbehördliche Verfügung (3) 3 II. Ordnungspflicht bzw. Störereigenschaft des Adressaten nach Sonderordnungsrecht 2. gem OBG Mögliche Probleme: Kausalitätstheorien, insbes. Zweckveranlasser Rechtsnachfolge in die Ordnungspflicht Anforderungen an den Verdachts- oder Anscheinsstörer Haftungsreduktion wg. Art. 14 GG bei Opferposition Legalisierungswirkung, insbes. von Altgenehmigungen Störender Hoheitsträger 29 III. Allgemeine Rechtmäßigkeitsforderungen (der behördlich gesetzten Rechtsfolge) erfüllt? 1. keine Ermessensfehler; vgl. 16, 23 S. 2 OBG 25, ordnungsgem. Betätigung des Auswahlermessens bei Störermehrheit 15, 21 S. 2, 22 OBG Verhältnismäßigkeit 27! Strenge Anforderungen beim Gefahr- oder Störererforschungseingriff! Mögliches Problem: Duldung 4. keine Verletzung von Grundrechten 5. Bestimmtheit, 37 I VwVfG NRW Möglichkeit der Handlungspflichterfüllung 28 Beachte bei Auslegungsproblemen auch die Verwaltungsvorschriften (VV) zum OBG = Rehborn Nr. 55 A!

10 Die ordnungsbehördliche Verfügung (4) 4 Sonderordnungsrecht Das Sonderordnungsrecht regelt nur ganz bestimmte einzelne Gefahren für die öffentliche Sicherheit, während das allg. Ordnungsrecht (das OBG) generell alle Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung regelt. Normenhierarchie: Sofern das Sonderordnungsrecht im konkreten Fall Normen im Bereich der formellen oder materiellen Rechtmäßigkeit bereithält, verdrängt es das allg. Ordnungsrecht (Subsidiarität des allgemeinen Ordnungsrechts zum Sonderordnungsrecht). Ermittlung der jeweils einschlägigen sonderordnungsrechtlichen Normen: 1. Zunächst kann die Frage weiterhelfen, von welcher Sache oder von welcher Person die zu bekämpfende Gefahr ausgeht. von einer unzuverlässigen Gewerbetreibenden (GewO), von einer immitierenden Anlage bzw. von Immissionen (BImSchG, LImSchG NRW), von einer baulichen Anlage (BauO NRW) 2. Möglich ist auch die Frage, für welches Schutzgut im konkreten Fall eine Gefahr besteht. Gefahr für Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs (StVO); Gefahr für das Grundwasser (LWG NRW); Gefahr für die Bodenreinheit (BBodSchG, LBodSchG NRW) 3. Da es im Bundesrecht (Sartorius = Sa) bzw. im Landesrecht NRW (Hippel-Rehborn = HR) unzählige sonderordnungsrechtliche Normen gibt, sollte ergänzend das Inhaltsverzeichnis dieser Gesetzestexte befragt werden.

11 Sonderordnungsrecht (Fortsetzung) Die ordnungsbehördliche Verfügung (5) 5 Beispiele für Sonderordnungsrecht des Bundes: Umweltschutzrecht: z.b. KrW-/AbfG, BBodSchG, BImSchG, AtomG, WHG Gewerberecht: z.b. GewO, GastG, HandwerksO, PersbefG, LadSchlG Verkehrsrecht: z.b. StVG, StVO, FahrerlaubnisVO Gesundheitsrecht: z.b. ArzneimittelG, Lebensmittel- und BedarfsgegenständeG, TierseuchenG, InfektionsschutzG Ausländerrecht: z.b. ZuwanderungsG, FreizügigkeitsG EU, AsylVfG Sonstige wichtige Gesetze: z.b. VersammlungsG, VereinsG, WaffenG, BundesdatenschutzG Beispiele für Sonderordnungsrecht des Landes NRW: Umweltschutz: z.b. LandesbodenschutzG; LandesimmisionsschutzG; LandschaftsG, LandeswasserG Gewerberecht: z.b. GastVO, FeiertagsG Gesundheitsrecht: z.b. AusführungsG zum TierseuchenG; VollzugsG zum Lebensmittel- und BedarfsgegenständeG; HeilberufeG Sonstige Bereiche: z.b. MeldeG; DenkmalschutzG; BauO; LandesdatenschutzG

12 Die ordnungsbehördliche Verfügung (6) Sonderordnungsbehörden/allgemeine Ordnungsbehörden 6 Relevanz: Gem. 12 II OBG gilt das allg. Ordnungsrecht für Sonderordnungsbehörden nur dann, wenn das Sonderordnungsrecht keine entsprechenden Vorschriften enthält. Schriftformerfordernis gem. 20 I 1 OBG Gegenbeispiel: 66 AuslG Voraussetzungen: 1. Behörde muss Sonderordnungsrecht verwalten; vgl. auch 12 I OBG (materielle Komponente) 2. Die Behörde muss im Sonderordnungsrecht eine andere Bezeichnung erhalten als die allg. Ordnungsbehörden in 3 OBG, d.h. das Sonderordnungsrecht darf nicht die örtlichen Ordnungsbehörden, die Kreisordnungsbehörden oder die Landesordnungsbehörden (formelle Komponente) für zuständig erklären. Bauaufsichtsbehörden ( 60 BauO NRW); Wasserbehörden ( 136 LWG); Denkmalbehörden ( 20 DSchG NRW); Landschaftsbehörden ( 8 LG NRW); Bodenschutzbehörden ( 13 LBodSchG NRW) 3. Streitig ist, ob zusätzlich auch eine organisatorische Selbstständigkeit bestehen muss. Staatliches Umweltamt! Viele Sonderordnungsgesetze werden in NRW von allg. Ordnungsbehörden durchgeführt. GastG ( 1 GastVO: örtliche Ordnungsbehörde); LImSchG ( 14: örtliche Ordnungsbehörde); TierSG ( 1 V AusfG: Kreisordnungsbehörde)

13 Die ordnungsbehördliche Verfügung (7) 7 Sachliche /instanzielle Zuständigkeit Regelmäßig ist die Zuständigkeit als allg. oder Sonderordnungsbehörde Körperschaften zugeordnet, sodass zumindest in Examensklausuren und Hausarbeiten unter Hinzuziehung der GO NRW bzw. KrO NRW zu ermitteln ist, welches Verwaltungsorgan bzw. welche Behörde konkret sachlich/ instanziell zuständig ist. Wichtige Ausnahme: Straßenverkehrsbehörde gem. 44 I StVO Die Zuständigkeit zur Durchführung eines Gesetzes ist den Kreisen zugewiesen: Kreisordnungsbehörden gem. 3 I 2. F. OBG; 60 I Nr. 3 b BauO NRW; 48 III 2, 3 OBG Für die Kreise handelt regelmäßig der Landrat gem. 42 e KrO NRW. Die Zuständigkeit zur Durchführung eines Gesetzes ist den kreisfreien Städten zugewiesen: Kreisordnungsbehörden gem. 3 I 2. F. OBG; 60 I Nr. 3 a, 1. F. BauO NRW; 48 III 2, 3 OBG Gem. 63 I GO NRW handeln für die Gemeinden grds. die Bürgermeister (i.w.s.). Gem. 40 II 2 GO NRW dürfen die Bürgermeister in kreisfreien Städten die Bezeichnung Oberbürgermeister führen. Die Zuständigkeit zur Durchführung eines Gesetzes ist den Gemeinden zugewiesen: örtliche Ordnungsbehörden gem. 3 I, 1. F. OBG; 48 III 1 OBG Für die Gemeinde handelt regelmäßig der Bürgermeister (i.w.s.) gem. 63 I GO NRW; sofern der Fall in einer kreisfreien Stadt spielt, handelt wegen 40 II 2 GO NRW der Oberbürgermeister. Die Aufgaben von Ordnungsbehörden oberhalb der Kreisebene und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind immer direkt bestimmten Verwaltungsorganen bzw. Behörden zugewiesen. 3 II OBG (Landesordnungsbehörden sind die Bezirksregierungen); 60 I Nr. 2, 2. Fall BauO NRW (Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde)! Diese Behörden können möglicherweise als Widerspruchsbehörde eine Rolle spielen!

14 Die ordnungsbehördliche Verfügung (8) Sachliche/instanzielle Zuständigkeit (Fortsetzung) 8 Regelmäßig ist die unterste Behördeninstanz für den Vollzug eines Gesetzes sachlich zuständig. In vielen Fällen ist dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. 62 BauO NRW (grds. untere Bauaufsichtsbehörde); 5 I OBG (örtliche Ordnungsbehörden) Örtliche Zuständigkeit Da es in NRW sehr viele örtliche oder Kreisordnungsbehörden oder untere Bauaufsichtsbehörden gibt, muss noch geklärt werden, welche konkrete Behörde im zu bearbeitenden Fall örtlich zuständig ist. Regelung im Sonderordnungsrecht Regelung in 4 OBG ergänzend: 3 VwVfG NRW Öffentliche Sicherheit Überblick: Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit sind die objektive Rechtsordnung, alle Individualrechtsgüter, die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen und sonstige kollektive Schutzgüter. Zu den Individualrechtsgütern oder subjektiven Rechten zählen alle Freiheitsrechte, insbes. Leben, Gesundheit, Freiheit der Fortbewegung, Eigentum, vermögenswerte Rechte. Kollektive Schutzgüter sind Rechtsgüter, deren Schutz mit Rücksicht auf die Allgemeinheit, insbes. auf das Leben in der staatlich organisierten Gemeinschaft geboten ist. öffentliche Wasserversorgung, Volksgesundheit

15 Die ordnungsbehördliche Verfügung (9) 9 Öffentliche Sicherheit (Fortsetzung) Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen: Einrichtungen i.d.s. sind die Volksvertretungen und Regierungen, die staatlichen Behörden, einschließlich der Polizei- und Ordnungsbehörden selbst, Selbstverwaltungskörperschaften (z.b. Gemeinden, Universitäten) und öffentliche Anstalten (z.b. Schulen, Obdachlosenunterkunft). Warnung vor Radarfallen; Besprechung juristischer Hausarbeiten von einem Repetitor; Vorlesungsstörung; Störung des Hausfriedens in öffentlichen Einrichtungen Zur objektiven Rechtsordnung gehören alle öffentlich-rechtlichen Normen, aus denen sich Verhaltenspflichten ergeben. 1. für den Bürger insbes. aus dem StGB oder OWiG StVO; 22, 23 Kunst-UrheberG (Sch Nr. 63); 9 ff. LImSchG (HR Nr. 158); 59 I, 18 I StrWG NRW 2. für Ordnungs- und Polizeibehörden selbst a) aus 19 II OBG Pflicht zur Exmittierung einer eingewiesenen Obdachlosenfamilie zugunsten des Eigentümers nach Ablauf der Einweisungsfrist oder bei anderweitiger Unterbringungsmöglichkeit oder (Erst-Recht-Schluss) bei von Anfang an rechtswidriger Einweisung b) objektive Schutzpflicht aus Grundrechten (im konkreten Fall) Voraussetzungen: aa) Gefahr für besondere Freiheitsrechte bb) durch Dritte (z.b. Störung einer Versammlung durch Gegendemonstranten) oder Grundrechtsträger selbst (z.b. drohender Selbstmord, Peepshow) cc) Handeln der Ordnungs- oder Polizeibehörden ist nach Interessenabwägung unerlässlich für Grundrechtsschutz

16 Die ordnungsbehördliche Verfügung (10) 10 Öffentliche Ordnung Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweilig herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird. Da es sich immer um ungeschriebene Wertvorstellungen handeln muss, entfällt ein Rückgriff auf die öffentliche Ordnung immer dann, wenn bereits die objektive (geschriebene) Rechtsordnung bedroht ist. Aber auch dann, wenn die anderen Fallgruppen der öffentlichen Sicherheit eindeutig bedroht sind, ist die öffentliche Ordnung subsidiär (str.). Da auf die jeweiligen h. Anschauungen abzustellen ist, sind regionale Unterschiede möglich. Verbot bestimmter Verhaltensweisen in Kurorten im Vergleich zur Hinnahme bestimmter Verhaltensweisen in Großstädten Fallgruppen und Beispiele: Häufig auftretende Fallgruppen sind religiöse Toleranz und sittliches Verhalten. Einzelfälle aus neuerer Zeit sind Laserkampfspiele oder ausländerfeindliche Äußerungen, die noch nicht als strafbar geahndet werden können. Kritik und Rechtfertigung: 1. Kritik: Norm sei zu unbestimmt; alles was der (sehr fleißige) Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten habe, sei erlaubt. 2. Rechtfertigung: Öffentliche Ordnung sei notwendiger Auffangtatbestand für nicht hinnehmbare Verhaltensweisen, die sonst nicht erfasst werden können; Beibehaltung ähnlicher Begriffe wie z.b. sittenwidrig in vielen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen; Beibehaltung von Art. 13 III GG a.f. als Art. 13 VII GG n.f. im Jahr 1998; Art. 39 EG (1998).

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist C. Ordnung, Planen, Bauen (Stand:31.10.009) Prüfung: eine Klausur aus dem Bereich C Gewicht 3,

Mehr

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition:

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition: D Die Rechtsverordnung I Einleitung 1 Definition: Rechtsverordnungen sind (grds abstrakt-generelle) Rechtsnormen, die von Exekutivorganen des Bundes oder der Länder (Regierungen, Minister, Verwaltungsbehörden)

Mehr

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5

Mehr

Inhaltsverzeichnis VORWORT 5 INHALTSVERZEICHNIS 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 13 VERZEICHNIS DER ABGEKÜRZT ZITIERTEN LITERATUR 19

Inhaltsverzeichnis VORWORT 5 INHALTSVERZEICHNIS 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 13 VERZEICHNIS DER ABGEKÜRZT ZITIERTEN LITERATUR 19 VORWORT 5 INHALTSVERZEICHNIS 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 13 VERZEICHNIS DER ABGEKÜRZT ZITIERTEN LITERATUR 19 A. EINFÜHRUNG IN DIE MATERIE 23 I. Gesetzgebungskompetenz 23 II. Rechtsquellen in Brandenburg 24

Mehr

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 mit Staatshaftungsrecht Bearbeitet von Claudia Haack, Hans-Gerd Pieper 9., überarbeitete Auflage 2015. Lernkarten. 87

Mehr

Polizeilicher Zwang zur Gefahrenabwehr

Polizeilicher Zwang zur Gefahrenabwehr Polizeilicher Zwang zur Gefahrenabwehr Dargestellt am Beispiel des hessischen Rechts von Prof. Dr. Reinhold Schnur Kriminalistik Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII

Mehr

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden die Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbehörden nennen, voneinander abgrenzen und Bereiche der Zusammenarbeit darlegen Aufgabenfeld

Mehr

Verwaltungsrecht I. 9. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 9. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 9. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute Vollstreckung

Mehr

Karteikarten Grundrechte

Karteikarten Grundrechte Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Grundrechte Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 12., neu bearbeitete und ergänzte Auflage 2017. Lernkarten. 84 Karteikarten. ISBN 978 3 86752

Mehr

Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht ALPMANN SCHMIDT Verwaltungsprozessrecht 4. Auflage 2004 9 783894 767662 ISBN 3-89476-766-9 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt Verwaltungsprozessrecht 4., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2004 ISBN 3-89476-766-9

Mehr

19 Rn Deshalb ordnen schließlich Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 5.A., 3 Rn. 199 ebenso

19 Rn Deshalb ordnen schließlich Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 5.A., 3 Rn. 199 ebenso Korrekturhinweise: Bitte verzichten Sie auf Hinweise, die der Notenstufe nicht entsprechen wie gut, sehr gut erkannt, etc., da der Bearbeiter / die Bearbeiterin durch solche Anmerkungen verwirrt wird und

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht 1. Überblick über die Handlungsformen

Polizei- und Ordnungsrecht 1. Überblick über die Handlungsformen 1. Überblick über die Handlungsformen 12 2. Verwaltungsakt Die Gefahrenabwehrverfügung ist im Bereich der Verwaltungsakte die häufigste Handlungsform. Polizeiliche Erlaubnisse existieren in verschiedenen

Mehr

ALPMANN SCHMIDT Polizei- und Ordnungsrecht NRW 5. Auflage 2013

ALPMANN SCHMIDT Polizei- und Ordnungsrecht NRW 5. Auflage 2013 ALPMANN SCHMIDT Polizei- und Ordnungsrecht NRW 5. Auflage 2013 POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT NRW 2013 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge

Mehr

POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT NRW

POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT NRW POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT NRW 2011 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee

Mehr

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung 1 Einführung I. Verwaltung als Staatsfunktion II. Entwicklung und Aufgaben der Verwaltung III. Überblick über die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3. Kapitel - Polizeiliche Befugnisse nach den Polizeigesetzen. 43 A. Eingriff in Grundrechte/Erfordernis einer Rechtsgrundlage 43

Inhaltsverzeichnis. 3. Kapitel - Polizeiliche Befugnisse nach den Polizeigesetzen. 43 A. Eingriff in Grundrechte/Erfordernis einer Rechtsgrundlage 43 Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel - Einführung in das Gefahrenabwehrrecht...1 A. Gegenstand der Bearbeitung... 1 B. Die geschichtliche Entwicklung des Polizeirechts --2 C. Einheits- und Trennungssystem ---S

Mehr

Hessisches Polizeiund Ordnungsrecht

Hessisches Polizeiund Ordnungsrecht Hessisches Polizeiund Ordnungsrecht Systematische Darstellung examensrelevanten Wissens von Dr. Urs Kramer Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag Vorwort V Literaturverzeichnis XI Abkürzungsverzeichnis XII

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht und Sicherheitsgewährleistung 19 II. Die praktische Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts 19

Polizei- und Ordnungsrecht und Sicherheitsgewährleistung 19 II. Die praktische Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts 19 Inhalt Vorwort zur dritten A u f g 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Te ili. Ein fü h r u n g 51 Das Polizei und Ordnungsrecht á 19 ا Polizei- und Ordnungsrecht und Sicherheitsgewährleistung 19 II. Die praktische

Mehr

Rechtsanwältin Christiane Müller. Grundbegriffe des Verwaltungsrechts

Rechtsanwältin Christiane Müller. Grundbegriffe des Verwaltungsrechts Grundbegriffe des Verwaltungsrechts Verwaltungsrecht, Verwaltungsträger Verwaltungsrecht Rechtssätze, welche die Organisation und Tätigkeit von Verwaltungsorganen und Verwaltungsträgern regeln. Verwaltung

Mehr

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Öffentliches Recht Polizei- und Ordnungsrecht - Extra-Fragen Seite 1 von 6 Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Fragen zur Gefahrenabwehrverfügung 1. Wo sind

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der Verwaltungsakt III. Nebenbestimmungen zumverwaltungsakt IV. Der fehlerhafte Verwaltungsakt V. Bestandskraft, Widerruf

Mehr

Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG)

Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) StaatsR Kapitel I: Grundrechte 1 Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) Sachverhalt: Nach einem formell verfassungsmäßigen Gesetz des Bundeslandes L ist das Reiten

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht NRW Fragen, Seite 1

Polizei- und Ordnungsrecht NRW Fragen, Seite 1 Fragen, Seite 1 Block 1: Systematische Fragen zum Polizei- und Ordnungsrecht 1. Welche Reihenfolge gilt für die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für eine Ordnungsverfügung? 2. Welches sind die zur Gefahrenabwehr

Mehr

Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011

Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011 Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011 A) Zulässigkeit der Klage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I VwGO) Die streitentscheidenden Normen sind Vorschriften des PolG. Diese Bestimmungen berechtigen

Mehr

1. Kapitel: Einführung 1. A. Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts für den Studenten 1

1. Kapitel: Einführung 1. A. Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts für den Studenten 1 I 1. Kapitel: Einführung 1 A. Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts für den Studenten 1 B. Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts für den Rechtsreferendar 1 C. Grundbegriffe 1 I. Historische Entwicklung

Mehr

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Öffentliches Recht Polizei- und Ordnungsrecht - Extra-Fragen Seite 1 von 7 Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Fragen zur Gefahrenabwehrverfügung 1. Wo sind

Mehr

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern Clip 1 Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht I. Notwendigkeit von Kontrolle II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern 2) Verwaltungsextern - formlose Rechtbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem SS 2014 Fragestellung: Prüfung von Grundrechtsverletzungen Fallfrage genau lesen! Keine Verfassungsbeschwerde, also nicht Zulässigkeit

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs -

Mehr

Zero-Tolerance"-Politik und das deutsche Polizei- und Ordnungsrecht

Zero-Tolerance-Politik und das deutsche Polizei- und Ordnungsrecht Dirk Otterbach A/457528 Zero-Tolerance"-Politik und das deutsche Polizei- und Ordnungsrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil Grundlagen 5 1. Kapitel

Mehr

Abschlussklausur Kommunal- und Baurecht 6.2.2015 17:00 h Lösungsskizze

Abschlussklausur Kommunal- und Baurecht 6.2.2015 17:00 h Lösungsskizze 7 Fakultät für Rechtswissenschaft VL Bau- und Kommunalrecht Prof. Dr. Andreas Fisahn PD Dr. Albert Ingold Abschlussklausur Kommunal- und Baurecht 6.2.2015 17:00 h Lösungsskizze A. Fallfrage 1... 2 I. Rechtmäßigkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel A: Einführung 17 I. Vollstreckungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 17 II. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 18 Die Bedeutung des

Mehr

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden die Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbehörden nennen, voneinander abgrenzen und Bereiche der Zusammenarbeit darlegen Aufgabenfeld

Mehr

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden die Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbehörden nennen, voneinander abgrenzen und Bereiche der Zusammenarbeit darlegen Aufgabenfeld

Mehr

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden

Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden Sachbereich: Aufbau, Zuständigkeit und Aufsicht der Ordnungsbehörden die Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbehörden nennen, voneinander abgrenzen und Bereiche der Zusammenarbeit darlegen Aufgabenfeld

Mehr

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung

Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Öffentliches Recht Polizei- und Ordnungsrecht - Extra-Fragen Seite 1 von 7 Vertiefungsfragen zum Polizei- und Ordnungsrecht zur eigenständigen Bearbeitung Fragen zur Gefahrenabwehrverfügung 1. Wo sind

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer

Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer Eine Einführung für Studium und Praxis von Dr. Anke Borsdorff Dozentin an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung VERLAG DEUTSCHE

Mehr

Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht

Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht Dr. Dr. h. c. Gilbert-Hanno Gornig o. Professor an der Universität Marburg Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. und Rechtsanwalt Dr. Ralf Jahn Hauptgeschäftsführer

Mehr

Gesetzgebungskompetenzen:

Gesetzgebungskompetenzen: Gesetzgebungskompetenzen: Bundesordnungsrecht (Art. 73 f GG) Bundespolizeirecht (Art. 73, 87 GG) insbes.: gerichtliches Verfahren (einschließlich Strafverfahren): alle Normen, welche das Strafverfahren

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1 2. Abgrenzung zum privaten Baurecht 1 3. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Rechtsquellen 1 4. Fallrelevanz

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche):

Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche): Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche): : Öffentliche Verwaltung Im organisatorischen Sinne Im materiellen Sinne Im formellen Sinne Negativer Definitionsversuch Positiver Definitionsversuch?

Mehr

FFK: Vollstreckungshandlung als erledigter VA Regelungsgehalt?

FFK: Vollstreckungshandlung als erledigter VA Regelungsgehalt? Vollstreckung Androhung, Festsetzung Androhung & Festsetzung sind VAe Beugecharakter, Zwangsmittelfestlegung, Höhe KEINE Rechtsnachfolge, da höchstpersönlicher Charakter - Androhung [...] II. Begründetheit

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizei- und Ordnungsrecht Grundrisse des Rechts Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht von Prof. Dr. Bodo Pieroth, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Michael Kniesel 6. Auflage Polizei- und Ordnungsrecht Pieroth / Schlink /

Mehr

Öffentliches Recht Examensrelevante Themen Seite 1 von 5. Reihenfolge der examensrelevanten Themen Grundrechte

Öffentliches Recht Examensrelevante Themen Seite 1 von 5. Reihenfolge der examensrelevanten Themen Grundrechte Öffentliches Recht Examensrelevante Themen Seite 1 von 5 Grundrechte 1. Allg. GR-Lehren a. Schranken-Schranken, vor allem: VHM b. GR-Fähigkeit c. GR-Bindung 2. Zulässigkeit der VB, insbes.: a. Beschwerdefähigkeit

Mehr

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit Die Ordnungsbehörde ist laut Sachverhalt zuständig.

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit Die Ordnungsbehörde ist laut Sachverhalt zuständig. A. Rechtmäßigkeit der ordnungsbehördlichen Anordnung gegen L I. Ermächtigungsgrundlage Die Behörde hat dem L gegenüber angeordnet, die Benutzung des Gülle-Behälters aus Holz zu unterlassen. Mit der Anordnung

Mehr

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. SoSe 2016 Polizeirecht Vorwissen??? Staatsorganisationsrecht? Polizeirelevanz der Grundrechte? Allgemeines Verwaltungsrecht? Verwaltungsprozessrecht?

Mehr

Besonderes Verwaltungsrecht I I

Besonderes Verwaltungsrecht I I Besonderes Verwaltungsrecht I I Polizei- und Ordnungsrecht Verwaitungsvollstreckungsrecht Versammlungsrecht Gewerberecht einschließlich Gaststätten recht von Dr. jur. Rolf Schmidt 10. Auflage 2006 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und. Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW

Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und. Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW Teil A Rechtliche Rahmenbedingungen für Unterkünfte des Landes NRW Ordnungsbehördengesetz

Mehr

Polizei- und Sicherheitsrecht

Polizei- und Sicherheitsrecht Polizei- und Sicherheitsrecht Professor Dr. Florian Becker donnerstags, 8:15-9:45 Uhr (LS1 - Klaus-Murmann-Hörsaal) Einführung 1. Praktische Beispiele a. Räumung nach Bombenfund b. Verbote von Waffen (Bergstraße)

Mehr

Medienrecht: zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch

Medienrecht: zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- u. Rundfunkrecht Universität des Saarlandes Medienrecht: zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch Rechtsgrundlage: Analogie zu 1004 I 2 BGB, sog. quasinegatorischer Anspruch

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizei- und Ordnungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht von Dr. Bodo Pieroth o. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Dr. Bernhard Schlink o. Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

1.Teil Einführung in das allgemeine Polizei- und Sicherheitsrecht 1 1

1.Teil Einführung in das allgemeine Polizei- und Sicherheitsrecht 1 1 SöiGiafltswe^eBchBm Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis Rn. Seite V VII XIV 1.Teil Einführung in das allgemeine Polizei- und Sicherheitsrecht 1 1 A. Begriff des Polizei- und Sicherheitsrecht/Gesetzessystematik

Mehr

Fall 21. Hinweise: Die Vergaberichtlinien verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Das Ministerium ist eine oberste Landesbehörde.

Fall 21. Hinweise: Die Vergaberichtlinien verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Das Ministerium ist eine oberste Landesbehörde. Anfechtungsklage Fall 21 Im Land Brandenburg ist im vergangenen Haushaltsjahr ein Programm zur Förderung des Handwerks in strukturschwachen Regionen beschlossen worden. Entsprechende Mittel wurden bereitgestellt.

Mehr

Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums wird die Partei als unbedenklich eingestuft.

Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums wird die Partei als unbedenklich eingestuft. Allgemeines Verwaltungsrecht Klausur für den Angestelltenlehrgang II Dauer: 180 Minuten Sachverhalt In der Stadt K wird intensiv über den Neubau einer Moschee diskutiert. Die Partei für "Sozialismus und

Mehr

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Begriff und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nennen 1 Verwaltung im System der Gewaltenteilung Staatsrecht Einordnung des

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep 1 Bundesverfassungsgericht Urteil vom 20.12.2007 Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis darüber zu befinden,

Mehr

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage 1-13 Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis

Mehr

Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsvollstreckung Verwaltungsvollstreckung gerichtliches Vollstreckungsverfahren behördliches Vollstreckungsverfahren (= Verwaltungsvollstreckung) - Verwaltungsvollstreckung: zwangsweise Durchsetzung öffentlich rechtlicher

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht Wintersemester 2006/07 Di 9-11, HS 14 Do 9-11, HS 15

Allgemeines Verwaltungsrecht Wintersemester 2006/07 Di 9-11, HS 14 Do 9-11, HS 15 Prof. Dr. Ekkehart Reimer Allgemeines Verwaltungsrecht Wintersemester 2006/07 Di 9-11, HS 14 Do 9-11, HS 15 Zu dieser Vorlesung A. Vorstellung B. Ein Beispielsfall aus dem Examen C. Vier Lernziele D. Überblick

Mehr

ÖFFENTLICHES BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001

Mehr

Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsvollstreckung Verwaltungsvollstreckung Was versteht man unter der Verwaltungsvollstreckung? die zwangsweise Durchsetzung eines öffentlichrechtlichen Ge- oder Verbotes das in einem Verwaltungsakt (VA) konkretisiert ist

Mehr

Vorlesung Polizeirecht

Vorlesung Polizeirecht Vorlesung Polizeirecht Professor Dr. Christoph Enders Wiss. Mit. Rechtsanwalt Norman Jäckel 24. April 2013 1 / 25 als allgemeine Grundlage der Gefahrenabwehr 2 / 25 3 / 25 Sachverhalt 4 / 25 Sachverhalt

Mehr

1. Teil: Die Grundzüge des hessischen Polizei- und Ordnungsrechts... 3

1. Teil: Die Grundzüge des hessischen Polizei- und Ordnungsrechts... 3 Vorwort zur 2. Auflage........................................ V Vorwort zur 1. Auflage........................................ VI Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur....................... XIV

Mehr

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 mit Staatshaftungsrecht Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin, und Hans-Gerd Pieper, Rechtsanwalt Rechtmäßigkeit

Mehr

Lösungsskizze 2. Klausur ÖR für Fortgeschrittene. Gerichtszuständigkeit

Lösungsskizze 2. Klausur ÖR für Fortgeschrittene. Gerichtszuständigkeit Lösungsskizze 2. Klausur ÖR für Fortgeschrittene OS: Klage ist erfolgreich, soweit Verwaltungsrechtsweg eröffnet und Klage zulässig und begründet ist A. ERÖFFNUNG VERWALTUNGSRECHTSWEG / GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizei- und Ordnungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht von Dr. Bodo Pieroth o. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Dr. Bernhard Schlink o. Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen

Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen - Systematische Darstellung - von Dr. Wolfgang Pausch Regierungsoberrat und Günther Prillwitz Professor 2. Auflage, 1995 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/2014 05.11.2013 Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit 1. aufdrängende Sonderzuweisung (-) 2. 40 Abs. 1 VwGO (Generalklausel)

Mehr

Grundlagen der Gefahrenabwehr Speziell für die Ordnungsämter

Grundlagen der Gefahrenabwehr Speziell für die Ordnungsämter Grundlagen der Gefahrenabwehr Speziell für die Ordnungsämter Rechtsanwendung im Ordnungsamt praktisch dargestellt 1. Auflage 2015. Buch. ISBN 978 3 8111 7533 4 Recht > Öffentliches Recht > Polizeirecht,

Mehr

Rechtmäßigkeit polizeirechtlicher Eingriffsmaßnahmen. - Prüfschemata -

Rechtmäßigkeit polizeirechtlicher Eingriffsmaßnahmen. - Prüfschemata - Rechtmäßigkeit polizeirechtlicher Eingriffsmaßnahmen - Prüfschemata - Prof. Dr. Clemens Arzt Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) Stand: 11/2010 1 1 Die vorliegenden Prüfschemata stimmen weitgehend

Mehr

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. SoSe 2016 Unter Durchsuchung versteht man das zielgerichtete Nachsuchen, um Personen oder Sachen zu finden, und dann Folgemaßnahmen treffen

Mehr

Verwaltungsrecht AT Inhalt

Verwaltungsrecht AT Inhalt Verwaltungsrecht AT Inhalt Karteikarten 1 bis 35 Lektion 1: Einleitung Gesetzesabgrenzung... 1 Unterschiede der VwVfG s... 2 Lektion 2: Der Verwaltungsakt Legaldefinition... 3 Tatbestandsmerkmale des 35

Mehr

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2018/2019 Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Mo 10-12 Uhr, C 10 I. Einführung 1. Eingrenzung des Stoffes

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr Klausur 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze Formeller Teil Lt. Bearbeitungshinweis kommen keine spezialgesetzlichen Vorschriften als Eingriffsgrundlage in Betracht. Daher finden die Vorschriften des OBG

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 7

Staatsorganisationsrecht Fall 7 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 7 WS 2013/2014 Kompetenzverteilung Föderale Kompetenzverteilung Ausgangspunkt Art. 30 GG: Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die

Mehr

Polizeirecht und Zitiergebot

Polizeirecht und Zitiergebot Alexander Wuttke Polizeirecht und Zitiergebot Eine Untersuchung polizeirechtlicher Grundrechtsbeschränkungen im Lichte der Zitierklauseln der Landespolizeigesetze Verlag Dr. Kovac IX INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die Gefahrbegriffe des POR

Die Gefahrbegriffe des POR Verwaltungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht Übersichten Die Gefahrbegriffe des POR Gefahr, 14 OBG/ 8 PolG Aus der Sicht eines objektiven Beobachter liegen zum Zeitpunkt des Ergreifens der Maßnahme Anhaltspunkte

Mehr

Oliver Strauch Rechtsanwalt und Repetitor

Oliver Strauch Rechtsanwalt und Repetitor Oliver Strauch Rechtsanwalt und Repetitor Kommunalrecht 2. Auflage 2009 ISBN: 978-3-86752-060-7 Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung,

Mehr

Klausur Versammlungsrecht und Zwang mit Musterlösung

Klausur Versammlungsrecht und Zwang mit Musterlösung Polizei- und Verwaltungsrecht H I Dr. Michael Bäuerle Klausur Versammlungsrecht und Zwang mit Musterlösung Vier Wochen vor dem Volkstrauertag 2002 (ein Sonntag) meldete die Bürgerinitiative Nie wieder

Mehr

Polizei -und Ordnungsrecht

Polizei -und Ordnungsrecht Grundrisse des Rechts Polizei -und Ordnungsrecht von Prof. Dr. Bodo Pieroth, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Michael Kniesel 2. Aufl. Polizei -und Ordnungsrecht Pieroth / Schlink / Kniesel wird vertrieben

Mehr

Übungsfall 1 (Polizei- und Ordnungsrecht)

Übungsfall 1 (Polizei- und Ordnungsrecht) Übungsfall 1 (Polizei- und Ordnungsrecht) In der Stadt Kiel werden immer häufiger Passanten auf öffentlichen Plätzen und in den Parkanlagen der Stadt durch Stadtstreicher und obdachlose Personen belästigt.

Mehr

Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen

Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen Bernd Hilger Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 A. Begriffsinhalt der Legalisierungswirkung von Genehmigungen

Mehr

Abbruch und Absage von Veranstaltungen aufgrund von Terrorwarnungen

Abbruch und Absage von Veranstaltungen aufgrund von Terrorwarnungen Abbruch und Absage von Veranstaltungen aufgrund von Terrorwarnungen Dr. iur. M. Risch Kerst Rechtsanwältin & Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz Abbruch und Absage von Veranstaltungen aufgrund von

Mehr

ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN

ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN Examenswissen Beispiele Umsetzung ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN Materielles Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Prozessrecht NEU: Nur länderspezifische

Mehr

Inhalt. Erster Teil: Polizei- und Ordnungsrecht 7. Lektion 1: Grundlagen des Polizei und Ordnungsrechts 7

Inhalt. Erster Teil: Polizei- und Ordnungsrecht 7. Lektion 1: Grundlagen des Polizei und Ordnungsrechts 7 Verwaltungsrecht BT 1 Inhalt Erster Teil: Polizei- und Ordnungsrecht 7 Lektion 1: Grundlagen des Polizei und Ordnungsrechts 7 A. Gegenstand des POR 7 B. Gesetzliche Grundlagen 9 C. Aufgaben der Polizei-

Mehr

Öffentliches Recht. Polizei- und Ordnungsrecht. RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Öffentliches Recht. Polizei- und Ordnungsrecht. RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Öffentliches Recht Polizei- und Ordnungsrecht RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht Nds: Schwerpunkte Generalklausel ( 11 SOG) Standardmaßnahmen

Mehr

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Von Robert Hirschenauer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 I. Problemstellung 15 II. Zielsetzung der

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

a) Öffentliche Sicherheit und Ordnung A., 7 Rn 14 f.

a) Öffentliche Sicherheit und Ordnung A., 7 Rn 14 f. Lösungsskizze A. Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Weglegen des Plakates Die Anordnung zum Weglegen des Plakates ist rechtmäßig, wenn sie von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist und von ihr in formell

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Repetitorium im öffentl. Recht, 15.5.2017: Versammlungsrecht Versammlungsfreiheit Art.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkurzungsverzeichnis. Einleitung Teil: Gewalt und Recht Teil: Gewalt 17

Inhaltsverzeichnis. Abkurzungsverzeichnis. Einleitung Teil: Gewalt und Recht Teil: Gewalt 17 Inhaltsverzeichnis Abkurzungsverzeichnis XIII Einleitung 1 1. Teil: Gewalt und Recht 3 A. Allgemeine Definitionen 3 I. Etymologie 3 II. Sozialwissenschaften 4 1. Strukturelle Gewalt 4 2. Personale Gewalt

Mehr

POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT

POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT 59 Polizei- und Ordnungsrecht 60 Realakt = regelungsloses Verwaltungshandeln (P) Realakt oder konkludente Duldungsverfügung? keine Genehmigung beantragt: formelle Illegalität

Mehr