BESCHLUSSVORLAGE 08/ /Bm
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- Tobias Ritter
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1 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße P f o r z h e i m Telefon: 07231/ ,Telefax: 07231/ planung@nordschwarzwald-region.de I n t e r n et: o rd schw a r zwald - r e gion.d e BESCHLUSSVORLAGE 08/ / ö. n.ö. Datum Planungsausschuss X Verwaltungs- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung Betreff: Beteiligung des Regionalverbandes an Bauleitplanverfahren hier: November 2012 Januar 2013 Bezug: Beschluss der Verbandsversammlung vom , Beilagen 1, 6, 28/2001 Antrag: Den Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt. Dem Planungsausschuss wird mitgeteilt, an welchen Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Verfahren die Geschäftsstelle des Regionalverbandes Nordschwarzwald beteiligt war und wie gegebenenfalls Stellung bezogen wurde. Die Tabelle gibt in kurzer Form Auskunft, - welcher Bauleitplan vorliegt, - Verfahrensschritt, - ob FNP oder B-Plan, - gegebenenfalls Hauptnutzung, - ob Bedenken (B), Anregungen (A), keine Bedenken und Anregungen (V) vorgebracht wurden oder ob - keine Stellungnahme abgegeben wurde (K). Die Stellungnahmen, in denen Anregungen vorgetragen wurden, sind zur Kenntnis beigefügt. Heinz Hornberger Verbandsvorsitzender
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3 Beteiligung des RV NSW an BAULEITPLANVERFAHREN *: B = Bedenken, A = Anregungen, V = keine Bedenken / Anregungen P = Planungsausschuß ist zu beteiligen, K = keine Stellungnahme Stellungnahme lfd., Ortsteil; Plan - Gebiet Termin Haupt - Geltungs- Bedenken erfolgt Nr BauGB Nutzung bereich (ha) Anregungen* am 133 Haiterbach-Beihingen "Röte II"- 1. Änderung WA 0,1 K ---- Gr 134 Ebhausen-Ebershardt "Brühl I"-Aufhebung MI ca. 6 K ---- Gr 135 Neuenbürg "Buchberg III", 6. Änd WA 0,7 K ---- Gr 145 Kämpfelbach-Ersingen "Wohnpark am Bohninger Weg, 2. Bauabschnitt" WA 0,1 K Illingen "Einzelhandelsausschluss" GE --- A Eisingen, 1. Änderung "Bohrrainstraße/Brünnleswiesen" GE 2,9 V Horb, Teil FNP Windenergie A Bü/Kl 149 Schömberg "Schwarzwaldstraße Ost" WA ca. 0,2 K Freudenstadt, 1. Änd. "Straßburger Str./'Steinbruchgelände" WA 5,6 V Friolzheim "Lüsse 2" WA 0,2 K Illingen "Westlich der Uhlandstraße", 1. Änd. und Erweiterung MI, WA 6,3 A Calw-Heumaden "Schafweg" WA 2,5 K Birkenfeld "Heimig" GE 4.4 A Stellungnahme lfd., Ortsteil; Plan - Gebiet Termin Haupt - Geltungs- Bedenken erfolgt Nr BauGB Nutzung bereich (ha) Anregungen* am 1 Ebhausen-Rotfelden "Kleingewerbegebiet Rotfelden" GE 0,80 A Haiterbach-Unterschwandorf "Mühlacker-Erweiterung" WA 0,5 K Neuenbürg "Höfener-Neuenbürgerstraße" WA 0,34 K Mühlacker-Mühlhausen "Waldäcker, 4. Teiländerung" GI 0,7 V Nagold "Riedbrunnen, Teil C" WA 1,7 A Wildberg "Röte II" WA 2,67 V Wildberg, 12. Änderung FNP "Röte" WA 2,67 V Calw-Altburg "Rosenweg" GE 1,9 A Wimsheim "Breitloh-West II" Gechingen "Pflegeheim und betreutes Wohnen a.d.berg, Waldsteige/Furt" SO ca. 0,5 V Freudenstadt, Teil-FNP Wind SO ---- A Kl 12 Gaggenau, Teil-FNP Wind SO ---- V Kl 13 Alpirsbach, 4. Änderung FNP Gräben W 0,06 A
4 Beteiligung des RV NSW an BAULEITPLANVERFAHREN *: B = Bedenken, A = Anregungen, V = keine Bedenken / Anregungen P = Planungsausschuß ist zu beteiligen, K = keine Stellungnahme Stellungnahme lfd., Ortsteil; Plan - Gebiet Termin Haupt - Geltungs- Bedenken erfolgt Nr BauGB Nutzung bereich (ha) Anregungen* am 14 Alpirsbach-Reutin "Gräben-Erweiterung Wohnbaufläche" WA 0,06 A Calw, 18. Änderung FNP, Calw-Altburg, "Rosenweg" GE 1,9 A Pforzheim "Vergnügungsstättensatzung Oststadt und Weststadt" K Pforzheim "Brötzingen Kerngebiet" K Pforzheim "Vergnügungsstättensatzung Innenstadt II" K -----
5 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure Dettenseer Str Empfingen Telefax: GR/GF / / Beteiligung der Behörden gemäß 4 BauGB A. ALLGEMEINE ANGABEN Alpirsbach-Reutin, 4. Punktuelle Änderung im Bereich Gräben- Erweiterung Wohnbaufläche in Reutin Gräben 2. Änderung und Erweiterung Sonstige Satzung Fristablauf der Stellungnahme B. STELLUNGNAHME Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung unserer Gremien. Plangebiet Mit der Planung sollen im Anschluss an die bestehende Bebauung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden. Dazu wird im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet im Umfang von 610 m² neu ausgewiesen. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert und eine Wohnbaufläche neu dargestellt. Wir wurden frühzeitig in die Planung einbezogen, Abb. Ausschnitt Regionalplan 2015 mit Luftbild hinterlegt, ArcGis dafür bedanken wir uns recht herzlich. Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger - Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
6 Die Planung grenzt an einen Regionalen Grünzug an und formt diesen aus. Die Planung ist somit mit der angrenzenden Festlegung des Grünzuges auch aufgrund des geringen Flächenumfanges vereinbar. Da es sich um eine Neuausweisung handelt, wird obligatorisch angeregt, eine andere noch unbebaute aber bereits genehmigte Fläche als Ausgleich für die Flächenneuinanspruchnahme aus dem Verfahren zu nehmen (vgl. Hinweispapier des Wirtschaftsministeriums Baden- Württemberg für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 6 BauGB und nach 10 Abs. 2 BauGB vom ). Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Dirk Büscher Stadt Alpirsbach LRA Freudenstadt Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger - Verbandsdirektor: Dipl.-Ing. Dirk Büscher Pforzheim, Habermehlstr Tel: 07231/ Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
7 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D verwaltung Postfach Birkenfeld / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB Allgemeine Angaben: Birkenfeld Fristablauf der Stellungnahme Heimig, 2. Änd. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bauleitplanung an die durch die Bodenordnung (Umlegungsverfahren) veränderten Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse im Gewerbegebiet. Es wird angeregt im Zuge der Änderung auch Einzelhandelsbetriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuschließen, um einerseits die Flächen für eine gewerbliche Nutzung zu sichern und andererseits schädliche Auswirkungen durch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Gebiet zu vermeiden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die 3. Änderung des Regionalplans 2015, PS 2.9.3, Agglomeration, welche am verbindlich wurde. i.a. Landratsamt Enzkreis Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
8 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Stadtverwaltung Calw Postfach Calw / Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Allgemeine Angaben: Calw-Altburg Fristablauf der Stellungnahme Änderung in Calw-Altburg Rosenweg Rosenweg sonstige Satzung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erneute Beteiligung an den Verfahren. Die folgende Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung unserer Gremien. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einer ortsansässigen Firma (Kosmetik- und Drogerieartikel) die Möglichkeit zur Erweiterung zu geben. Der Flächennutzungsplan sieht für einen Teilbereich eine geplante gewerbliche Baufläche Plangebiet vor. Diese wurde nachrichtlich in die Raumnutzungskarte des Regionalplans 2015 übernommen (vgl. Abb.). Ein Teilbereich geht jedoch über den genehmigten Flächennutzungsplan hinaus. Für diesen Bereich ist im Regionalplan 2015 Wald dargestellt. Aufgrund eines sehr hohen Waldanteils wurden im Regionalplan 2015 die noch offenen Bereiche aus Gründen der Erholung, des Biotopschutzes und des Klimas um Altburg herum als Vorbehaltsgebiete für die Mindestflur festgelegt. Aus unserer Sicht ist daher wie bereits in unserer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
9 zum Bebauungsplan vom dargestellt, der Eingriff in Wald als Alternative zu Eingriffen in die offene Flur nachvollziehbar (PS G 4, Regionalplan 2015) und wird unterstützt. Die Waldumwandlungserklärung wurde von der Forstdirektion Freiburg mittlerweile erteilt. Wir unterstützen auch den grundsätzlichen Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Gebiet. In unserer Stellungnahme vom wurde die generelle Öffnung des Gebietes für den Verkauf von Kosmetik- und Drogerieartikeln hinsichtlich der möglichen Auswirkungen jedoch kritisch hinterfragt. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang für die Berücksichtigung unserer Anregung, und dass nun der Verkauf dieser Sortimente nur im Zusammenhang mit dem Produktionsbetrieb (Börlind) zugelassen wird. Allerdings ist uns aufgefallen, dass gemäß Bebauungsplan in drei Teilbereichen (GE 1, GE 2 und GEE) jeweils Verkaufsflächen möglich wären, so dass in der Summe ein Verkauf auf einer Fläche von über 800 m² stattfinden könnte. Da dies unserer Kenntnis nach weder von der Stadt noch von der Firma gewünscht ist und raumplanerisch problematisch sein könnte, gehen wir davon aus, dass der Bebauungsplan geändert wird und die Möglichkeit von betriebsbezogenen Verkaufsflächen auf einen Teilbereich beschränkt wird. Wir gehen weiter davon aus, dass in der Begründung detailliert dargestellt wird, dass sich durch die Öffnung für den Verkauf dieses speziellen Sortimentes an Endverbraucher keine negativen Auswirkungen ergeben werden. Die Zulässigkeit von Lebensmitteln und Getränken in einem untergeordneten Betriebsteil hält der Regionalverband für nicht erforderlich und ist nach Auskunft der Stadt auch nicht beabsichtigt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Festsetzung redaktionell angepasst wird und generell Lebensmittel und Getränke im Gebiet ausgeschlossen werden. Dirk Büscher Verbandsdirektor Landratsamt Calw Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
10 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Ebhausen Bürgermeisteramt Marktplatz Ebhausen / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4(2) BauGB Allgemeine Angaben: Ebhausen-Rotfelden Fristablauf der Stellungnahme Kleingewerbegebiet Rotfelden, 1. Änderung und Erweiterung Sehr geehrter Herr Michel, sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Regionalplan 2015 ist die im FNP enthaltene gewerbliche Baufläche nachrichtlich übernommen. Insofern sind keine Einwände vorzutragen. Es wird angeregt, Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet auszuschließen (vgl. PS 2.9, 1. Änderung des Regionalplans 2015 i.v.m. PS 2.9.3, 3. Änderung des Regionalplans 2015). i.a. Landratsamt Calw Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
11 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D verwaltung Illingen Postfach Illingen III /Mö / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB Allgemeine Angaben: Illingen Fristablauf der Stellungnahme Einzelhandelsausschluss I zur Änderung Hofäcker II, Illinger Eck 1. Abschnitt, Gewerbegebiet Schweichling Ost Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren und das heutige Gespräch bei Ihnen im Rathaus. Der beabsichtigte Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten in den o.g. Gebieten wird begrüßt. Die im Entwurf enthaltenen Ausnahmeregelungen für die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe können mitgetragen werden. Wir bitten zu prüfen, inwieweit es rechtlich möglich ist, einen Lebensmitteldiscountmarkt ausnahmsweise zuzulassen oder ob sich die Ausnahmeregelung nicht auf einen Lebensmittelmarkt beziehen müsste. i.a. Landratsamt Enzkreis Stadt Mühlacker Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
12 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D verwaltung Illingen Postfach Illingen III /Mö / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB Allgemeine Angaben: Illingen Fristablauf der Stellungnahme Westlich der Uhlandstraße, 1. Änd. und Erweiterung Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für die erneute Beteiligung an dem Verfahren und das heutige Gespräch bei Ihnen im Rathaus. Der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht leichte Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf vor. So ist insbesondere der ursprünglich im Bereich N vorgesehene Drogeriemarkt nun als Nachnutzung des bestehenden Getränkemarktes im Bereich P vorgesehen. Grundsätzlich spricht aus regionalplanerischer Sicht unter Berücksichtigung folgender Hinweise nichts gegen diese Änderung. Wir gehen davon aus, dass im Bereich N durch entsprechende Festsetzungen (entweder durch Verkleinerung des Baufensters oder durch Reduzierung der Grundflächenzahl) die abgestimmte maximale Verkaufsfläche von 800 m² für einen Lebensmittelmarkt nicht überschritten wird. Der Drogeriemarkt war ursprünglich mit einer Verkaufsfläche von 400 m² vorgesehen. Im Gutachten der CIMA vom Mai 2010 wird davon ausgegangen, dass ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche bis zu 440 m² verträglich ist. Da der bestehende Getränkemarkt derzeit eine Verkaufsfläche von 560 m² besitzt, wäre die nach Gutachten Mai 2010 noch verträgliche Grenze für einen Drogeriemarkt von 440 m² überschritten. Mittlerweile haben sich jedoch die Rahmenbedingungen durch die Schließung des Schlecker-Marktes in Illingen verändert. Wir gehen daher davon aus, dass durch die Nachnutzung des Getränkemarktes als Drogeriemarkt mit max. 560 m² VKF keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Wir bitten jedoch, dies in der Begründung zum Bebauungsplan darzustellen. i.a. Landratsamt Enzkreis Stadt Mühlacker Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
13 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Stadt Nagold Postfach Nagold / Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB Allgemeine Angaben: Stadt Nagold Fristablauf der Stellungnahme Riedbrunnen, Teil C (östlich der Waldach) Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgesehene Innenentwicklungsmaßnahme wird unterstützt. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass für einen Großteil des Bereiches gemäß den derzeit in der Plausibilisierung befindlichen Entwürfen der Hochwassergefahrenkarten eine Hochwassergefährdung vorliegt (Bereich liegt überwiegend innerhalb des HQ 100). Gemäß Regionalplan 2015, Plansatz G (7), G (8), ist für den Hochwasserschutz eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Wir gehen davon aus, dass im Zuge der geplanten Renaturierung der Waldach die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. i.a. Landratsamt Calw Fax: , E- planung@nordschwarzwald-region.de, Internet: Spaka Pforzheim (BLZ ) Konto
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