SIG IT-Recht und Compliance: IT-Vertragsgestaltung aus Anbietersicht rechtliche Fallstricke vermeiden und Risiken minimieren

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1 SIG IT-Recht und Compliance: IT-Vertragsgestaltung aus Anbietersicht rechtliche Fallstricke vermeiden und Risiken minimieren Softwarezentrum Böblingen 22. Juli 2016

2 IT-Verträge - nur für Juristen.. und dann ab in die Schublade? NEIN! Integratio GmbH Zürich 2

3 Tägliche Unterstützung IT-Projektverträge unterstützen den Projektleiter in seiner täglichen Arbeit Auftraggeber und Auftragnehmer legen zu Beginn des Projektes fest: Ausgangslage Anforderungen (Spezifikation, Lastenheft, ) Zielsetzungen Projektvorgehen und Regelwerke Dokumentation und Legitimation für das Vorgehen des Projektleiters Wichtig in Krisensituationen Integratio GmbH Zürich 3

4 Fachlicher Fallstrick: IT-fachliche Vertragsinhalte Vertragsgegenstand, Anforderungen und Ziele müssen definiert sein Aufgabe der IT-Fachspezialisten, nicht der Juristen Der beste und ausgefeilteste Vertrag nützt nur wenig, wenn die ITfachlichen Vertragsinhalte und Vertragsanhänge (Spezifikationen, Lastenhefte etc.) schwammig, unvollständig oder nichtssagend sind Integratio GmbH Zürich 4

5 Fachlicher Fallstrick: IT-Verträge müssen gelebt werden Regelmässige Überprüfung der Aktivitäten Wird das Projekt gemäss den vertraglichen Vorgaben abgewickelt? Vorgehen, Meilensteine (Freigaben, Abnahmen etc.), Inhalte Überwachung durch den Projektleiter und ggf. STC (Steering Committee) Bei Abweichungen: Change Requests oder Vertrags-Addendum nicht vergessen! Werden Regelungen des Projektvertrages nicht eingehalten und dies stillschweigend akzeptiert, drohen Probleme Integratio GmbH Zürich 5

6 Rechtliche Anforderungen an IT-Verträge Wichtige Vertragsklauseln aus Anbietersicht: Exakte Festlegungen der jeweiligen Pflichten Gemeinsame Projektleitung Detaillierte Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten des AG mit Festlegung konkreten Terminen oder Bezug zu Leistungen des AN wenn durchsetzbar Festlegung als Hauptleistungspflichten Einräumung Nutzungsrechte für vertragsgemäße Nutzung erst mit (nahezu) vollständiger Zahlung vereinbarte Vergütung Beschränkungen bei Mangelbeseitigungspflichten Beschränkungen bei Haftung im Verhältnis zur Projektsumme und realistischen Schadensrisiken einschließlich Haftungsbeschränkung für entgangenen Gewinn Ausschluss Kündigungsrecht nach 649 BGB oder zumindest Festlegung Vergütungsansprüche im Falle Kündigung durch AG Ausschluss CR ab Beginn Testverfahren Keine Verpflichtung zu Mangelbeseitigungszeiten Integratio GmbH Zürich 6

7 Wichtige Aspekte während Projektdurchführung Einhaltung vereinbarter Change Request Prozesse insbesondere betreffend Vergütung, Auswirkung auf Projektzeitplan und Unterzeichnung Dokumentation Absprachen und Einhaltung Entscheidungszuständigkeiten Regelmäßige Abzeichnung/Bestätigung/Freigabe Zeiterfassung Klare Darstellung welche Leistungen kostenpflichtige CR und welche Mangelbeseitigung sind Einforderung Mitwirkungspflichten in Textform oder Schriftform Anzeige Behinderung bei Verletzung Mitwirkungspflichten mit Hinweis auf Projektverzögerung Integratio GmbH Zürich 7

8 Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen Arbeitnehmerüberlassung (1) Definition Arbeitnehmerüberlassung (auch bezeichnet als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing): Vorübergehende Überlassung eines AN (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung Arbeitsvertrag zw. AN und Verleiher Bei Arbeitnehmerüberlassung ist Leih-AN verpflichtet für Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbeiten Arbeitnehmerüberlassung als wirtschaftliche Tätigkeit Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten AN im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen, bedürfen der Erlaubnis (Grundsatz der Erlaubnispflicht mit Ausnahmen) Erlaubnis regelmäßig auf ein Jahr befristet Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich Integratio GmbH Zürich 8

9 Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen Arbeitnehmerüberlassung (2) Ausnahmen von Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung: Gestattung durch Tarifvertrag Zwischen Konzernunternehmen, wenn AN nicht zum Zwecke Überlassung eingestellt wurde Wenn Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der AN nicht zum Zwecke Überlassung eingestellt wurde Arbeitgeber mit weniger als 50 AN, die eigene AN zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassung an anderen Unternehmen ( Kollegenhilfe ) ausleihen AN dürfen ebenfalls nicht zum Zwecke Überlassung eingestellt worden sein. Vorübergehende Überlassung als zeitliche Begrenzung Überlassung darf nur vorübergehend erfolgen Strittig wie lange vorübergehend ist BAG hat bisher entschieden, dass Einstellung eines Leih-AN ohne jegliche zeitliche Befristung nicht mehr vorübergehende Überlassung sei Nach Gesetzesentwurf der Bundesregierung Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorübergehend Integratio GmbH Zürich 9

10 Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen Arbeitnehmerüberlassung (3) Andere Formen des Fremdpersonaleinsatzes: Dienst- oder Werkvertrag Gebrauchsüberlassung von Sachmitteln mit Bedienpersonal Voraussetzungen für Annahme Dienst- oder Werkvertrag: Tatsächliche Durchführung Vertrag maßgebend Auftragnehmer bzw. Werkunternehmer hat notwendigen Handlungen für Erreichen Erfolg zu organisieren Die vom Auftragnehmer eingesetzten AN unterstehen Weisungsrecht ihres Arbeitgebers und nicht des Auftraggebers Gleichwohl ausnahmsweise projektbezogene Anweisungen des Auftragsgebers möglich, wenn dies aufgrund der Art der Dienstleistung oder des Werks (z. B. Installation IT-System) erforderlich ist Notwendig sind im Regelfall Anweisungen übers Eck Empfehlenswert sind individuelle und regelmäßig aktualisierte Anweisungen von Seiten des Arbeitgebers Achtung: Risiko Annahme ANÜ bei externen IT-Projektleitungstätigkeiten Integratio GmbH Zürich 10

11 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und jetzt: Fragen, Diskussion, Anregungen, Erfahrungsaustausch Integratio GmbH Zürich 11

12 Kontakt Henriette Baumann Profil: Prof. Dr. Alexander Fischer Fachanwalt für Informationstechnologie (IT-Recht) Dr. Lohmann & Partner Profil: Integratio GmbH Schweiz: Otto-Lilienthal-Str. 36 Riedhofstr Böblingen 8049 Zürich Tel. +49 (0) Tel. +41 (0) Integratio GmbH Zürich 12

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