Risiko-/Gefahrenanalyse vs. festes Regelwerk. Anwendung von TRBS und weiteren Erkenntnisquellen Thomas Prager
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- Kristin Bauer
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1 Risiko-/Gefahrenanalyse vs. festes Regelwerk Anwendung von TRBS und weiteren Erkenntnisquellen Thomas Prager
2 Tagesordnung 1 Zusammentreffen und Begrüßungskaffee h 2 Begrüßung durch TÜV Rheinland h Alexander Oster 3 Neue BetrSichV - Auswirkungen auf MSR-Einrichtungen h Heinz Farke Druckgeräterichtlinie alt" und neu" - Anforderungen h Thomas Prager an PLT-Schutzeinrichtungen 5 Kaffeepause h Risiko-/Gefahrenanalyse" vs. festes Regelwerk" h Thomas Prager Anwendung von TRBS und weiteren Erkenntnisquellen 7 Mittagspause h Neues aus der Welt der Normung. DIN EN h Heinz Gall und DIN EN Kaffeepause Management der Funktionalen Sicherheit h Dr. Thorsten Gantevoort Fehlervermeidung durch Sicherheitsmanagement 11 Diskussion - Fragen und Antworten h alle SIL-Tag Maria Laach
3 Risiko-/Gefahrenanalyse vs. festes Regelwerk Thomas Prager Fachgebietsleiter Geschäftsfeld I.01 Anlagensicherheit und Druckgeräte TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein Köln Tel: +49 (0) 221 / Fax: +49 (0) 221 / mobil +49 (0) thomas.prager@de.tuv.com 3
4 Risiko-/Gefahrenanalyse vs. festes Regelwerk Inhalt Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung Die Rolle der TRBSen Anwendung technischer Regeln Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse 4
5 Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV, 3): Arbeitgeber: Beurteilung der auftretenden Gefährdungen vor der Verwendung von Arbeitsmitteln Ableitung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch) Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen und weiterer Schutzmaßnahmen gemäß 8,9 BetrSichV Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. 5
6 Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an Arbeitsmittel (BetrSichV 5,8,9) Arbeitsmittel müssen: über die erforderliche sicherheitsrelevante Ausrüstung verfügen den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (u.a. Gemeinschaftsrichtlinien = EU-Richtlinien, zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt) Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat: müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. brauchen nicht den formalen Anforderungen dieser Richtlinien zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt (Achtung: Neue PED!) 6
7 Die Rolle der TRBSen (bez. Druckanlagen) Merkmale der TRBSen Anspruch: Abbildung des Stands der Technik für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Vermutungswirkung: Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen Forderung: Für andere Lösungen schriftlicher Nachweis der gleichwertigen Erfüllung der Verordnung nachzuweisen. Inhalt: - umfangreiche Gefährdungskataloge - beispielhafte technische und organisatorische Maßnahmen - i.d.r. kein Anlagenbezug, nur Gefährdungsbezug - Ausgerichtet an der Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung - Lebenszyklusmodel analog der Normen zur funktionalen Sicherheit 7
8 Die Rolle der TRBSen (bez. Druckanlagen) Zwischenfazit Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitsmittel obligatorisch Die Übereinstimmung von Arbeitsmitteln mit den Anforderungen von EU- Richtlinien zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt ist obligatorisch (EU-RL gelten für das erstmalige Bereitstellen in der EU = Inverkehrbringen) Die TRBS stellen den Stand der Technik hinsichtlich der Gefährdungen dar, entsprechende Maßnahmen sind dort nur unvollständig enthalten Die technischen Anforderungen beschränken sich auf Grundsätze. Wo findet die Konkretisierung der Anforderungen statt? Hier: Welche PLT-Schutzeinrichtungen sind erforderlich? 8
9 Anwendung technischer Regeln Vorgehensweise zur Festlegung von Maßnahmen 1. TRBS - Gefährdungskatalog - Wenige Beispiele für Maßnahmen 4. Eigene Lösung: - Begründung - Dokumentation - Rechtsunsicherheit Gefährdungsbeurteilung: - Beschaffung, - Betrieb - Aufstellung 2. (EN-) Normen - Informative Angaben zum Betrieb (z.b. BoB 72h bei Dampfkesseln) Erkenntnisquellen (zum zurückgezogen) : - TRD, TRB, TRR 3. private / halbstaatliche Regelsetzer (BG, VV): - anlagenbezogener Stand der Technik Quellen zur Festlegung von Maßnahmen 9
10 Anwendung technischer Regeln Welche Normen / Regeln sind anzuwenden? Nur Empfehlungscharakter? Entscheidungsfreiheit Individuelle Lösungen Freiraum Eigenverantwortung Gesetze Staatl. Regeln Normen (z.b. DIN EN) Stand der Technik Festlegungen Fixierte vorgegebene Lösungen Rechtssicherheit Anwendungsspezifische Normen haben Vorrang vor Grundnormen! Standards von Verbänden Werksnormen / Spezifikationen 10
11 Anwendung technischer Regeln Beispiel: technische Regeln für Dampfkessel - Wasserrohrkessel. Herstellung Druckkörper Reparatur Ausrüstung / Feuerung / PLT-Schutzeinrichtungen Anlagenkomponenten (Rauchgasreinigung) Betrieb / Beaufsichtigung Aktuell DIN EN Teile1, 2,3, 5, 6 DIN EN Teile 7-11, 16, DIN EN DIN EN Teile 13, 14 DIN EN Teil 7 TRBS 2141 VGB S 031 Erkenntnisquellen TRD (Reparatur an Altanlagen) TRD TRD DDA Info 1002, TRD Aufstellung V-DK007 DDA Info 1002, TRD Speise- / Kesselwasser Wdk. Prüfung DIN EN Teil 12 TRBS , VGB S506 TRD, VdTÜV Merkblätter technische Chemie TRD, VGB SIL-Tag Maria Laach - Thomas Prager
12 Anwendung technischer Regeln z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen Beispiel: Ausrüstung Überhitzer DIN EN PSV Sicherheitsventil gegen Überdruck PI Druckanzeige (mit Anschlußventil für Meßgerät) TI Temperaturanzeige TC Temperaturregler, falls erforderlich TSZA+ ggf. Höchsttemperaturbegrenzer (+Alarm), 1 Überhitzer 12
13 Anwendung technischer Regeln z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen Beispiel Wasserstandbegrenzer DIN EN Nr Wassermangelsicherung Jeder Dampfkessel muss mit zwei Wasserstandbegrenzer ausgestattet sein, die die Wärmezufuhr unterbrechen und verriegeln, wenn der Wasserstand auf LWL absinkt. Als Alternative zu den beiden Wasserstandbegrenzern können die gleichwertigen Funktionen in einem komplexen elektronischen und/oder mechanischen System kombiniert werden, das ausfallsicher, selbstüberwachend und redundant ist. ANMERKUNG Bei Ausführung mit zwei Wasserstandbegrenzern ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die beiden Begrenzer gleichzeitig ansprechen. 13
14 Anwendung technischer Regeln z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen Beispiel Wasserstandbegrenzer DIN EN Nr. 4.3 Schutzsysteme Sämtliche Begrenzer und deren Anschlussleitungen müssen nach EN ausgelegt sein. Die Schutzsysteme müssen EN entsprechen Die Anwendungsgestaltung und installation des elektrischen Sicherheitsschaltkreises sowie der elektrischen Einrichtungen und Regeleinrichtungen für die Wärmezufuhr und deren Zusatzeinrichtungen müssen EN entsprechen. Für jede Begrenzungseinrichtungsfunktion müssen eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und angemessene Stufen der funktionalen Sicherheit eingerichtet werden. ANMERKUNG 1 Typische Anforderungen zum Sicherheits-Integritätslevel (SIL) von Kesselschutzsystemen sind nicht kleiner als 2. 14
15 Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse. Definition: Die Gefahrenanalyse ist der umfassende Prozess, um Gefährdungen und deren Ursachen zu erkennen. Die Gefahrenanalyse ermittelt Gefährdungen ohne eine Bewertung oder Beurteilung vorzunehmen. Risikoermittlung Funktionsanalyse Informationsbeschaffung Risikobeurteilung Risikoanalyse Risikobewertung (z.b. SIL- Klasse) Gefahrenanalyse Bewertung der Gefährdungen Regelwerk Gefährdungsbeurteilung Risikoreduzierung Festlegung der Maßnahmen Umsetzung der Maßnahmen, Wirkungskontrolle SIL-Tag Maria Laach - Thomas Prager
16 Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse. z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen Vorgesehen im Sicherheits- Lebenszyklus-Modell EN Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen und zugehörige Einrichtungen 1. Konzept und Festlegung des Umfanges, Funktionsanalyse 2. Gefahren- und Risikoanalyse 3. Festlegung der Sicherheitsanforderungen (SIL) SIL-Tag Maria Laach - Thomas Prager
17 Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse. z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen. Gängige Verfahren der Gefahrenanalyse / Risikoanalyse Ausfalleffektanalyse, DIN Checklistenverfahren (Entwicklung TÜV Rheinland) ROGA-Verfahren (Entwicklung TÜV Rheinland) Gefährdungs- und Betreibbarkeitsuntersuchungen HAZOP- / PAAG- Verfahren Weitere Verfahren: - Ereignisablaufanalyse - Fehlerbaumanalyse SIL-Tag Maria Laach - Thomas Prager
18 Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse. z.b. Ermittlung von erforderlichen PLT-Schutzeinrichtungen Durchführung einer HAZOP-Analyse: Leitworte - Anregung zu kreativem Denken und Diskussion innerhalb eines Teams Leitwort nein/nicht/k ein/keine mehr weniger Sowohl als auch Teilweise Bedeutung Verneinung der gesamten Sollfunktion oder von einzelnen Aspekten der Sollfunktion Quantitative Zunahme Quantitative Abnahme Qualitative Zunahme Qualitative Abnahme Umkehrung Entgegengesetzter Ablauf / Zustand Anders als Vollständiger Austausch der gesamten Sollfunktion oder von einzelnen Aspekten der Sollfunktion Leitwort: Mehr SIL-Tag Maria Laach - Thomas Prager
19 Risiko-/Gefahrenanalyse vs. festes Regelwerk Zusammenfassung 1. Ableitung aus Technischen Regeln (Mindestanforderung) Typische Anforderungen aus technischen Regeln: Zu gewährleistende Schutzfunktion Anzahl von Geräten Spezifizierung von mitgeltenden Normen Zusätzliche anwendungsspezifische Anforderungen 2. Ableitung aus Gefahrenanalysen Soweit anwendungsspezifische Normen nicht vorliegen oder im Geltungsbereich nicht abdecken Ggf. zusätzlich zu technischen Regeln um anlagenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen Ableitung von Schutzfunktionen Transfer der Schutzfunktion in die PLT-Schutzeinrichtung erforderlich. 19
20 Zusammenfassung Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer durchzuführen Abgleich zum Stand der Technik bei der Gefährdungsbeurteilung durch Anwendung eines Regelwerkes einfacher Gefahrenanalysemethoden erforderlich bei fehlendem anwendungsspezifischen Regelwerk Nachteile von Gefahrenanalysemethoden: - Zeit- und Personalaufwendiges Verfahren großer Bestandteil sich häufig wiederholender Fleißarbeit - Abhängig von den Softskills der Teammitglieder und des Moderators - Rechtssicherheit abhängig von der Qualität der Dokumentation 20
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