Christoph Brodesser DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster. Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende

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1 Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende

2 Vom Helfer zur gleichen Augenhöhe These: in der Einsatzpraxis wird schon heute nicht mehr nach Hauptamt und Ehrenamt unterschieden. Die fachliche Qualifikation ist nicht von der arbeitsrechtlichen Stellung abzuleiten, sondern vom Ausbildungsstand. Gleicher Ausbildungsstand bedeutet gleiche Leistungsfähigkeit, egal, ob bezahlt oder unbezahlt. Einsatzszenarien können HA. und EA. gleichermaßen treffen, es gibt keine primär hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Szenarien. CBRN(E)-Lagen, die sich aus Sanitätswachdiensten entwickeln. In Verbänden arbeiten Hauptamt und Ehrenamt Hand in Hand. Folie 2

3 Ziel: Neues Verständnis von Haupt- und Ehrenamt Hauptamtliche sehen Ehrenamtliche nicht als Jobkiller. Ehrenamtliche sehen sich nicht als Edelhelfer gegenüber den Hauptamtlichen. Folie 3

4 Ehrenamt und Beruf Qualifiziertes Ehrenamt und Berufsausübung sind heute immer schwerer miteinander vereinbar. Anforderungen an die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit steigen (wenn sie denn qualifiziert ausgeübt werden soll). Berufliche Anforderungen nehmen ebenfalls zu. Daher: Qualifikationen im Ehrenamt müssen erreichbar bleiben, ohne dabei aber Abstriche an der fachlichen Qualität zu machen. Jedoch können Erfahrungen auch on the job erworben werden. Berufliche Qualifikationen müssen angerechnet werden können. Folie 4

5 Qualifikationen Der Sanitätsdienst braucht Sanitäter, Rettungshelfer und auch Rettungssanitäter Besetzung der KTW des Sanitätsdienstes entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstes. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen müssen Durchlässigkeit zwischen Haupt- und Ehrenamt schaffen. Dabei sollen nachgewiesene! praktische Erfahrungen im Sanitätsdienst auf die praktischen Ausbildungsphasen im Rettungsdienst anrechenbar sein. Fortbildungen sollen so weit wie möglich gemeinsam durchgeführt werden. ABER: kein Verzicht auf Qualifikationen unterhalb des Rettungshelfers! Der (geprüfte) Sanitäter ist ebenfalls eine wichtige Qualifikationsstufe! Folie 5

6 Qualifikationsstufen Vorschlag für die Zukunft (nichtärztliches Personal, Sanitätsdienst) Sanitäter: Einstiegsqualifikation für die Mitwirkung im Bevölkerungsschutz sowie für Sanitätswachdienste etc. Ehrenamtliche Mitwirkung. Rettungshelfer: Qualifikation für den Bevölkerungsschutz, Einstiegsqualifikation für den Rettungsdienst (NRW: Fahrer des KTW). Ehrenamtliche Mitwirkung, hauptamtlicher Einsatz eher die Ausnahme. Rettungssanitäter: erwünschte Qualifikation für den Bevölkerungsschutz, Regelqualifikation für den Rettungsdienst, haupt- und ehrenamtlich erreichbar. Rettungsassistent: Regelqualifikation für den Rettungsdienst, hauptberuflich. Erreichbarkeit der Qualifikation im Ehrenamt ist die Ausnahme, sollte aber möglich bleiben. Folie 6

7 Forderungen Die Qualifikationen des Rettungshelfers und des Rettungssanitäters müssen für Ehrenamtliche erreichbar bleiben. Bildungsurlaub o.ä. für Ausbildungen zum Rettungshelfer und Rettungssanitäter Bereitstellung von Mitteln für Verdienstausfallerstattung während der Ausbildung oder für Stipendien Soziale Absicherung des Lernenden und seiner Familie (Versicherungsschutz, Rentenanwartschaft) Feste Ausplanung von Rettungssanitäter-Funktionen in den Stärkeund Ausstattungsnachweisungen der Einheiten des Sanitätsdienstes ist erforderlich. Wenn der Staat einen qualifizierten Bevölkerungsschutz will, dann kostet das auch Geld! Folie 7

8 Rettungsdienst als Teil des Bevölkerungsschutzes Der Rettungsdienst muss sich noch stärker als bisher als integrativer Bestandteil des Bevölkerungsschutz-Systems sehen. Dies gilt insbesondere für die Verknüpfung zum Sanitätsdienst. Sanitätsgruppen des Katastrophenschutzes brauchen Patenwachen des Rettungsdienstes, in denen sie praktische Einsatzerfahrung sammeln Praktika und praktische Ausbildungszeiten absolvieren. Rettungswachen brauchen Sanitätsgruppen des Katastrophenschutzes für die kurzfristige personelle Ergänzung als Unterstützer bei nicht primär rettungsdienstlichen Einsatzgeschehen und die Zusammenarbeit im Großschadensfall. Folie 8

9 Übrigens: Das Gesagte gilt nicht nur für die medizinische Seite des Bevölkerungsschutzes, sondern lässt sich ohne weiteres auch auf den Betreuungsdienst und die anderen Fachdienste anwenden. Auch dort kann die Qualifikation der ehrenamtlich Mitwirkenden durch Erhöhung der Durchlässigkeit, durch Anrechnung ehrenamtlicher praktischer Tätigkeiten auf die Praxiszeiten der Ausbildung sowie gemeinsame Fortbildung erreicht werden. Für den Betroffenen eines Schadensfalls ist es nicht wichtig, ob der Mensch, der ihm hilft, dafür bezahlt wird, sondern ob er seine Arbeit richtig kann! Folie 9

10 Vom Behandelten zum Handelnden Gerade Menschen aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen können sich häufig ehrenamtliches Engagement nicht leisten. Geldspenden sind steuerlich begünstigt warum nicht auch Zeitspenden? Identifikation mit der Gesellschaft schwindet, wenn aktives Mittun nicht möglich ist. Öffnung der Systeme für ehrenamtliche Mitwirkung bringt auch höhere gesellschaftliche und politische Partizipation. Wir wollen Menschen nicht nur behandeln, sondern mit ihnen handeln die Gesellschaft muss für dieses Ziel die Rahmenbedingungen setzen! Folie 10

11 Fazit: Gerade in Großschadenslagen des Bevölkerungsschutzes müssen sich Rettungsdienst und Sanitätsdienst eng unterstützen und ergänzen. Ein Schlüsselelement hierfür ist die vergleichbare Qualifikation der handelnden Menschen. Packen wir es an! Folie 11

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