15. DVSG Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v.

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1 15. DVSG Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. Bundesgeschäftsstelle Haus der Gesundheitsberufe Alt-Moabit 91, Berlin Tel.: 0 30/ Fax: 0 30/ info@dvsg.org Internet:

2 Von der Akutbehandlung zur medizinischen Rehabilitation Beratung und Hilfe durch Sozialdienste im Krankenhaus Das Rehabilitationssystem ist insgesamt darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sind ganzheitlich auf die Folgen von Krankheit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgerichtet und folgen einem subjekt- und lebensweltorientierten Leitbild. Damit rücken die Bedürfnisse und Wünsche der Rehabilitanden stark in den Mittelpunkt des Rehabilitationsgeschehens. Diese Philosophie setzt voraus, dass betroffene Menschen gut informiert und beraten ihr Recht auf Rehabilitation und Teilhabe umsetzen können. Vor diesem Hintergrund hat psychosoziale und sozialrechtliche Beratung sowohl beim Zugang zur Rehabilitation als auch im gesamten Rehabilitationsprozess eine entscheidende Funktion. Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erfolgt in der Regel durch Antragstellung während der Akutbehandlung. Daher kommt der Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sowie der Unterstützung bei der Beantragung und Organisation der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme eine besondere Bedeutung zu und bildet einen Schwerpunkt der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernimmt Soziale Arbeit grundsätzlich das Schnittstellenmanagement zwischen Sektoren, Leistungsträgern und Leistungserbringern, Abteilungen und Berufsgruppen sowie die Vernetzung von Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen. Sie sichert durch eine qualitative psychosoziale und sozialrechtliche Beratung im Zusammenwirken mit den betroffenen Menschen, seinem sozialen Umfeld und dem Rehabilitationsteam die passgenaue Anschlussversorgung auf der Einzelfallebene. Die konkrete Umsetzung des Versorgungsmanagementprozesses erfolgt analog der Case Management-Systematik (vgl. DVSG-Positionspapier Case Management und Soziale Arbeit unter www. dvsg.org/ Publikationen Stellungnahmen/Positionen). Eine sektorenübergreifende Patientenversorgung und die Vernetzung aller Akteure und Leistungen sind zentrale Aspekte der Diskussionen um Verbesserungen im Gesundheitswesen. Der Übergang von der Akutbehandlung in die medizinische Rehabilitation ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Der Gesetzgeber hat sowohl im Rehabilitationsrecht als auch im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht umfassende Regelungen getroffen, damit betroffene Menschen ihr Recht auf entsprechende Sozialleistungen trotz des gegliederten sozialen Sicherungssystems mit seinen vielfältigen Schnittstellen wahrnehmen können. Diese beinhalten Teilhabe-, Versorgungs- und Pflegemanagementaufgaben, an denen Soziale Arbeit im Gesundheitswesen in maßgeblichem Umfang beteiligt ist. Dies wird durch die im Jahr 2013 durchgeführte Sozialarbeiter- und Mitgliederbefragung der DVSG bestätigt. Danach sind 88 % der befragten Sozialdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Akutkrankenhäusern am Entlassungsmanagement beteiligt. Bei den Aufgaben die die Sozialdienste dabei übernehmen rangiert die Organisation des Übergangs in die Medizinische Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung mit 93,3 % an erste Stelle vor der Organisation des Übergangs in die stationäre Pflege (88,8 %). Abbildung 1 macht deutlich, dass in Akutkliniken das Tätigkeitsspektrum der Sozialen Arbeit stark von den Kernaufgaben des Entlassungsmanagements geprägt ist. Diese Tätigkeiten werden durch klassische psychosoziale Beratungsaufgaben ergänzt wie beispielsweise bei Problemen der Krankheitsbewältigung (63 %), Problemen in der Familie oder im Sozialen Netzwerk (54 %) sowie bei finanziellen Problemen (49 %). 1428

3 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% Organisation des Übergangs in die med. Rehabilitation/AHB 6,8% 93,3% Organisation des Übergangs in die stationäre Pflege Anregung einer gesetzlichen Betreuung Organisation des Übergangs in die ambulante/teilstationäre Pflege Hilfestellung bei Anträgen auf Leistungsgewährung (alle SGB) Beratung bei beruflichen Problemen Hilfen zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen/Patientenrechten Hilfestellung bei der Wiedereingliederung am 35,1% 21,6% 20,2% 10,7% 88,8% 84,3% 83,7% 64,9% 82,0% 91,9% 85,1% 67,4% 81,1% 81,1% Beratung bei finanziellen Problemen 49,4% 75,7% Akutklinik Rehaklinik Abbildung 1: Welche Aufgaben übernehmen die Sozialarbeiter/Sozialpädagogen in Ihrer Abteilung/ Organisationseinheit? Anteil der Angaben für häufig/sehr häufig 1429

4 Mit der gesetzlichen Verankerung des Versorgungsmanagements wurde im Jahr 2007 erstmalig der Anspruch für Versicherte auf ein koordiniertes Entlassungsmanagement festgeschrieben. Durch geeignete Maßnahmen soll ein reibungsloser Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege gewährleistet werden. Mit den Änderungen im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen zum Entlassungsmanagement weiter präzisiert und somit der gesetzliche Anspruch erneut gestärkt. Das Entlassungsmanagement ist damit ein expliziter Bestandteil der Krankenhausbehandlung. In ihrem Positionspapier Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken vom Oktober 2013 hat die DVSG deutlich gemacht, dass für eine nachhaltige Verbesserung dieses Aufgabenbereichs, der u.a. durch die ständige Zunahme von chronisch erkrankten und älteren Patienten an Bedeutung gewinnt, die Neuregelung bei weitem nicht ausreicht. Bereits bestehende Probleme durch unklare Regelungen von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Sicherung der Anschlussversorgung sind mit der Neufassung des 39 SGB V nicht behoben, Versorgungsbrüche können so nicht verhindert werden. Daneben liegt der Fokus der Diskussionen um das Entlassungsmanagement derzeit eher auf dem Übergang zwischen Akutkrankenhaus und in nachversorgende Pflegesettings. Dadurch kann es zu einer Verengung der Aufgaben des Entlassungsmanagements auf pflegerische Überleitungsaufgaben kommen. Der weitaus häufiger vorkommende Übergang zwischen Akutkrankenhaus und Rehabilitation gerät dabei aus dem Blick. Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser arbeitet schon seit langem nach eigenen Konzepten bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus. Diese sind in ihren Inhalten, der Arbeitsweise und ihrer Qualität jedoch sehr unterschiedlich. Ein qualitatives Entlassungsmanagement muss als multiprofessionelle Aufgabe definiert und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Dazu sollte eine Bestandsaufnahme des Feldes erfolgen und die Entwicklung von einheitlichen Standards intensiv vorangetrieben werden. Nur durch die Definition von inhaltlichen und personellen Qualifikationsanforderungen kann das Entlassungsmanagement zu einer individuellen Leistung für den Patienten und gleichzeitig einem ökonomischen Erfolg für das Krankenhaus werden. Ein patientenorientiertes Entlassungsmanagement benötigt eine hohe fachliche Kompetenz in der psychosozialen Betreuung und Beratung, Kenntnisse der regionalen und überregionalen Strukturen im ambulanten, teilstationären und stationären Gesundheits- wie Sozialbereich sowie Kenntnisse der Zugangs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu Leistungen verschiedener Bereiche der Sozialgesetze. Die Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sind aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung die ausgewiesenen Experten für ein qualitatives Entlassungsmanagement. Die Patienten profitieren von den ganzheitlichen, methodischen Ansätzen der Sozialen Arbeit bei der Bewältigung gesundheitlicher Probleme, insbesondere auch dem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft zu anderen Berufsdisziplinen. Diese Kompetenzen der vor Ort in den Krankenhäusern tätigen Sozialarbeitern/Sozialpädagogen werden bereits jetzt gezielt genutzt; der Gesetzgeber sollte diese Fachlichkeit stärken und die Verantwortung für das Entlassungsmanagement hier rechtlich verorten (vgl. DVSG Positionspapier Entlassungsmanagement unter (Publikationen Stellungnahmen/Positionen). Beispielgebend hierfür ist das Verfahren der Anschlussrehabilitation, das insbesondere für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Bund (Anschlussheilbehandlung AHB) sicherstellt, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme entweder unmittelbar durch die Verlegung vom Akutkrankenhaus in die Rehabilitationsklinik erfolgt oder Rehabilitationsleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Die Organisation der Anschlussrehabilitation ist Aufgabe der Krankenhaussozialdienste. Aus Sicht eines Akutkrankenhauses bedeutet der gesetzliche Auftrag insbesondere auch einen optimalen Informationsfluss an die Nachversorger und somit ein koordiniertes Schnittstellenmanagement an den Sektorengrenzen sicherzustellen. Da es sich beim Versorgungsmanagement um eine interdisziplinäre Aufgabe handelt, sind Berufsgruppen wie Mediziner, Pflegende und Mitarbeiter des Sozialdienstes gefordert, sich mit ihrer Fachkompetenz einzubringen, um im Sinne der Patienten eine passgenaue und nachhaltig 1430

5 tragfähige poststationäre Versorgung sicherzustellen. Die Einwilligung des Patienten bei der Entscheidung und Umsetzung sowie bei der Übermittlung seiner Daten ist dabei ebenso zu beachten wie sein Wunschund Wahlrecht. Entscheidend für den Erfolg, insbesondere im Hinblick auf eine messbare Ergebnisqualität für den Patienten und seine Angehörigen, ist die interdisziplinäre Umsetzung mit klaren Kompetenzregelungen. Versteht man die Änderungen im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes als Indikator für die Bedeutung eines strukturierten Entlassungsmanagements, liegen die Chancen darin, Abläufe und Prozesse im Hinblick auf die bereits etablierten Strukturen im Entlassungsmanagement erneut auf ihre Qualität hin zu überprüfen und sich an Best-Practice-Modellen zu orientieren. Die Krankenhäuser sind bei der konkreten Ausgestaltung in die Pflicht genommen, ein strukturiertes Entlassungsmanagement, das schon bei der Aufnahme einsetzt, zu implementieren und zu evaluieren. Etwaige Probleme bei der praktischen Umsetzung müssen identifiziert und entsprechende Lösungsansätze im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses entwickelt werden. Zur Sicherstellung der Qualität der Leistungen der Sozialen Arbeit in Krankenhäusern hat die DVSG einen Leitfaden zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems für Klinische Sozialarbeit erarbeitet. Ein systematisch geplantes und betriebenes Qualitätsmanagementsystem ist ein wirksames Instrument, um auf Grundlage fachlicher Standards und im Hinblick auf die Erwartungen an den Sozialdienst eigene Qualitätsziele festzulegen, Kennzahlen zu entwickeln und deren Zielerreichung zu messen. Der DVSG-Leitfaden gibt Hinweise und Anregungen für den Aufbau und die Implementierung eines systematisch geplanten und ablauforientierten Qualitätsmanagementsystems, das darauf abzielt, Soziale Arbeit im Gesundheitswesen transparent abbilden und weiterentwickeln zu können. Der Leitfaden ist über die DVSG-Bundesgeschäftsstelle (Tel.: 030/ , zu beziehen. Gute Kooperation zwischen Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken - Ergebnisse der DVSG-Sozialarbeiter- und Mitgliederbefragung 2013 Die Online-Befragung der DVSG bestätigt deutlich die guten Kooperationsbeziehungen zwischen den Akutkrankenhäusern und der stationären medizinischen Rehabilitation. Im Rahmen der Befragung wurde unter anderem auch die Frage gestellt, welche Kooperationskontakte im Rahmen des Entlassungsmanagements am häufigsten sind. Die Befragten aus dem akutstationären Bereich gaben hier Stationäre Rehabilitationseinrichtungen an. Sozialdienste aus Akutkliniken arbeiten zu 89 % sehr häufig bzw. häufig mit stationären Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Damit wird auch hier deutlich, dass Soziale Arbeit in Akutkliniken stark in die klassischen Aufgaben des Entlassungsmanagements involviert ist. In der Befragung wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um eine Bewertung der Kooperationsbeziehungen im Rahmen des Entlassungsmanagements gebeten. Dazu konnten Schulnoten von 1 sehr gut bis 6 ungenügend vergeben werden. Die Sozialdienste in Akutkrankenhäusern bewerteten die Kooperationsbeziehungen mit Stationären Rehabilitationseinrichtungen dabei im Durchschnitt mit der Note 1,7. Ein deutliches Zeichen, dass beide Bereiche hervorragend im Sinne der Patienten zusammenarbeiten. Ein wichtiges durch die Befragung abgefragtes Thema sind, insbesondere für Akutkliniken, ungewollte Verzögerungen von Entlassungen. Auf Grund von allgemein kurzen Verweildauern (durchschnittlich 7,1 Tage 2012 in Allgemeinen Krankenhäusern, Statistisches Bundesamt Fachserie 12 Reihe 6.1.1, 2013 ) im Akutkrankenhaus wirken sich entlassungsverzögernde Störungen viel unmittelbarer aus als in den Rehabilitationskliniken mit deutlich längeren Verweildauern und damit mehr Zeit zur Entlassungsvorbereitung (durchschnittlich 25,5 Tage 2012 in Vorsorge- und Rehabilitationsreinrichtungen, Fachserie 12 Reihe 6.1.2, 2013). Während in den Akutkrankenhäusern ein hoher Handlungsdruck besteht, stellen Entlassungsverzögerungen in vielen Rehabilitationskliniken ein untergeordnetes Problem dar. Es gibt entsprechend bei den fol- 1431

6 genden Fragen unter den Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen aus Rehabilitationskliniken einen hohen Anteil von ca. 50 Prozent, die diese Fragen nicht beantworteten oder trifft nicht zu ankreuzen. Es liegt die Vermutung nahe, dass diejenigen, die die Fragen beantwortet haben, überwiegend aus geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen kommen. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen in Akutkliniken haben diese Fragen weitestgehend vollständig beantwortet (83 %). Bei der Befragung wurden strukturelle Gründe (Abbildung 2) und eher in den Ressourcen der Patienten liegende Gründe (Abbildung 3) unterschieden, die zu einer Verzögerung der Entlassung führen können. Die Teilnehmer wurden danach gefragt, wie häufig sie mit bestimmten strukturellen Problemen konfrontiert sind, die eine Entlassung potenziell verzögern können. Im Akutkrankenhaus wird als häufigster struktureller Grund für eine potenzielle Entlassungsverzögerung die mangelnden Kapazitäten in stationären Hospizen genannt (67 % geben an, sehr häufig oder häufig damit konfrontiert zu sein). Der Mangel an stationären Hospizplätzen wird als besonders gravierend empfunden, da zu vielen anderen Versorgungsangeboten eine Alternative für den Fall der temporären Nicht-Verfügbarkeit organisiert werden kann. In der existenziellen Situation des Sterbens besteht als Alternative zum stationären Hospiz in einigen Regionen nur die, von vielen Patienten und Angehörigen nicht gewünschte, Möglichkeit des Sterbens im Krankenhaus. 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% Mangelnde Kapazitäten in stationären Hospizen 29,4% 67,3% Mangelnde Kapazitäten in der Kurzzeitpflege 35,2% 52,1% Verzögerung bei Kostenzusagen dur GKV 44,7% 50,3% Mangelnde Kapazitäten in stationären Rehabilitationseinrichtungen Verzögerung bei Kostenzusagen durch PKV Verzögerung bei Kostenzusagen durch Sozialhilfeträger 7,7% 45,3% 42,3% 32,6% 42,1% 38,6% Akut Reha Abbildung 2: Häufigkeit von strukturellen Problemen, die eine Entlassung verzögern können (Angaben sehr häufig und häufig ) 1432

7 Weitere häufig genannte strukturelle entlassungsverzögernde Faktoren sind mangelnde Kapazitäten in der Kurzzeitpflege (52 %), Verzögerung bei Kostenzusagen durch die GKV (50 %), mangelnde Kapazitäten in stationären Rehabilitationseinrichtungen (45 %), Verzögerung bei Kostenzusagen durch die PKV (42 %), sowie andere (Abbildung 2). Auch bei dieser Frage zeigen sich Unterschiede zwischen Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Die Einschätzungen der Problemlagen durch die Soziale Arbeit für beide Bereiche weisen aber ebenfalls viele Übereinstimmungen auf. Diese Gemeinsamkeiten könnte als weiterer Hinweis darauf gewertet wer den, dass diese Fragen überwiegend von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus der geriatrischen Rehabilitation beantwortet wurden und die Antwortausfälle von den Sozialarbeitern aus Rehabilitationskliniken stammen, die sich überwiegend an Patienten im Erwerbsleben richten. Zur Häufigkeit des Auftretens von individuellen Problemen, die eine Entlassung verzögern können, zeigt Abbildung 3 folgendes Bild: Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen aus Akuthäusern und aus Rehabilitationskliniken nennen jeweils das Fehlen von Angehörigen als häufigsten individuellen Grund für eine potenzielle Entlassungsverzögerung (65,5 % bzw. 54,4 %). Aus den Akutkliniken werden weiterhin eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit (55,8 %) und die Notwendigkeit, eine rechtliche Betreuung einzurichten (54,7 %), sowie eine vor liegende Demenz (31,9 %) als häufige individuelle Gründe für eine mögliche Entlassungsverzögerung genannt. Aus den Rehabilitationskliniken wird neben dem Fehlen der Angehörigen noch die eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit in größerem Maße genannt (26,7 %). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Keine Angehörigen, die Aufgaben in Häuslichkeit übernehmen können 54,4% 65,5% Eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit 26,7% 55,8% Einrichtung rechtlicher Betreuung erforderlich 13,3% 54,7% Demenz als Grund verzögerter Entlassung 13,7% 31,9% Besonders umfangreiche Antragstellung mit verschiedenen Kostenträgern 14,5% 24,2% Zusätzliche psychische Erkrankung als Grund verzögerter Entlastung 7,7% 18,4% Aufwendige Kostenträgerermittlung 14,0% 7,8% Patient ohne Krankenversicherung 1,7% 12,8% Akut Reha Abbildung 3: Individuelle Probleme, die eine Entlassung verzögern können (Angaben sehr häufig und häufig ) 1433

8 Schwerpunkt in Rehabilitationskliniken Arbeits- und berufsbezogene Angebote Aufgabenschwerpunkt der Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation ist die Beratung und Unterstützung in sozialen und beruflichen Fragen. Gerade für berufstätige Rehabilitanden stehen dabei die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz bzw. die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben insgesamt primär im Fokus. Dabei gilt es die Schnittstelle Medizinische Rehabilitation Berufliche Teilhabe gemeinsam mit dem Rehabilitanden, dem Rehabilitationsteam und weiteren Beteiligten erfolgreich zu gestalten. Rehabilitationswissenschaftlich gesichert ist, dass medizinische Rehabilitations- und berufliche Teilhabeleistungen eng miteinander verzahnt werden müssen. Im Bereich der Deutschen Rentenversicherung wurden daher in den letzten Jahren entsprechende Konzepte der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation (MBOR) entwickelt und wissenschaftlich erprobt. Diese werden mittlerweile in vielen Rehabilitationskliniken erfolgreich umgesetzt. MBOR wird verstanden als eine spezifische Form der medizinischen Rehabilitation, die sich ausdrücklich auf die erwerbsbezogenen Anforderungen und die notwendigen Leistungsfähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen des Rehabilitanden beziehen. Ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen wird unter anderem in einer intensiveren psychosozialen und sozialrechtlichen Beratung durch Soziale Arbeit während der medizinischen Rehabilitation gesehen. Entsprechend der Philosophie der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) spielen die personalen und umweltbedingten Kontextfaktoren eine wesentliche Rolle für die Rückkehr ins Erwerbsleben. Diese müssen entsprechend in den Rehabilitationskonzepten berücksichtigt werden. Soziale Arbeit setzt diese Anforderungen im Rahmen der MBOR vor allem durch Einzelberatungen zu Fragen der beruflichen Orientierung um. Ergänzend finden häufig Patientenschulungen mit arbeits- und berufsbezogenen Themen statt. Diese sozialarbeiterischen Gruppenangebote sollen entsprechend der Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der MBOR-Konzepte verstärkt umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die DVSG das Gruppenschulungsprogramm Medizinisch- berufsorientierte sozialarbeitsspezifische Gruppen (MBOR sog) vorgelegt. Die DVSG will mit ihrem Schulungsprogramm dafür Sorge tragen, dass standardisierte MBOR Gruppenangebote der Sozialen Arbeit etabliert werden. Mit MBOR sog wird den in der medizinischen Rehabilitation tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern erstmals ein umfangreiches Manual inklusiv aller benötigten Arbeits- und Teilnehmermaterialien für die Praxis zur Verfügung gestellt. Die DVSG unterstützt damit die Entwicklung von hohen Qualitätsanforderungen an eine professionelle Soziale Arbeit im Bereich der Patientenschulungen. Die Entwicklung der Manuale wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bund empfohlen. Die Inhalte der entwickelten Gruppenschulungen werden in Train-the-Trainer Seminaren vermittelt, um eine qualifizierte Patientenschulung und Seminarleitung durch Soziale Arbeit sicherstellen zu können. Informationen zu dem Schulungsmanual und den Fortbildungsseminaren unter (Fachbereiche Rehabilitation und Teilhabe DVSG-Manual MBOR). 1434

9 Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. Berlin Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. (DVSG) ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu stärken und weiterzuentwickeln. Hervorgegangen ist die DVSG aus der bereits 1926 gegründeten Deutschen Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus. Sie ist ein eingetragener Verein und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe der DVSG ist es, den inneren und äußeren Ausbau der Sozialen Arbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu fördern und ihre Bedeutung durch fachwissenschaftliche Tätigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dieses geschieht u.a. durch die Herausgabe einer Fachzeitschrift, Veröffentlichung von Richtlinien und fachlichen Stellungnahmen. Der Verband fördert die Qualität der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen auch durch Fachtagungen und Kongresse, durch die Initiierung und Beteiligung an Forschungsvorhaben sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Positionspapieren auf dem Gebiet des Sozial- und Gesundheitswesens. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Soziale Arbeit im Gesundheitswesen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung des Patienten. In Kenntnis um die persönliche und soziale Situation der Patienten greift Soziale Arbeit Probleme auf, die mit der Erkrankung und Behinderung im Zusammenhang stehen und Auswirkungen auf das Leben des Patienten und seiner Angehörigen haben. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses unterstützt der Sozialdienst den Patienten bei der Bewältigung der Krankheit und der Neugestaltung seiner Lebenswelt. Zu den Aufgaben Sozialer Arbeit im Gesundheitswesen gehören: Die Erstellung einer Sozialanamnese, die Auskünfte über die persönliche, soziale, familiäre sowie die berufliche und finanzielle Situation des Patienten gibt und Rückschlüsse über Auswirkungen der Erkrankung in seinem individuellem Umfeld zulässt. Die Bearbeitung von Themen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, durch fachliche Beratung und Information in persönlichen, sozialen und sozialrechtlichen Fragen. Die Unterstützung bei der Gestaltung des Lebens unter durch Krankheit veränderten Bedingungen. Die psychosoziale Beratung durch den Sozialdienst ermöglicht dem Patienten, sich mit seiner Lebenssituation auseinander zu setzen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Vermittlung von Hilfen und Einleitung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung aus dem stationären Bereich. In dem Wissen um vorhandene soziale Netzwerke und Angebote von Leistungen der Rehabilitation, der Versorgung und Pflege, sowie über deren Erschließungs- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt der Sozialdienst den Patienten in seiner konkreten Lebensgestaltung. Sozialdienste sind in den meisten Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken institutionalisiert. Darüber hinaus finden Sie Ansprechpartner für Soziale Arbeit in vielen Beratungsstellen sowie ambulanten und teilstationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Soziale Arbeit wird von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern eigenverantwortlich geleistet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit sind in den Sozialgesetzbüchern V und IX sowie in den Landeskrankenhausgesetzen festgelegt. 1435

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16. DVSG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.v.

16.  DVSG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.v. 16. DVSG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.v. Bundesgeschäftsstelle Haus der Gesundheitsberufe Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Tel.: 0 30/3 94 06 45 40 Fax: 0 30/3 94 06 45 45 E-Mail:

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