REDEMANUSKRIPT. Die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages Wie arbeitet ein Parlament effektiv? Wie kontrolliert der Bürger das Parlament?

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1 REDEMANUSKRIPT Die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages Wie arbeitet ein Parlament effektiv? Wie kontrolliert der Bürger das Parlament? Eduard Oswald Vizepräsident des Deutschen Bundestages a. D. Bundesminister a. D. Kirgisistan/Bischkek Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 1 von 22

2 Die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages 1. Politische Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland 1.1 Die Verfassungsorgane Der Bundestag Der Bundesrat Der Bundespräsident Bundeskanzler und Bundesregierung Das Bundesverfassungsgericht 1.2 Organe der Rechtsprechung 2. Die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages 2.1 Die Wahl des Bundestages 2.2 Die Abgeordneten 2.3 Die Fraktionen 2.4 Organe des Bundestages (in Schwerpunkten) Arbeit der Ausschüsse Plenarsitzungen des Bundestages Mitwirkung in EU-Angelegenheiten Unterstützung des Bundestages uns seiner Abgeordneten 2.5 Mitgliedschaften und Mitwirkungsrechte des Bundestages (Schwerpunkte) Die Bundesversammlung Der Vermittlungsausschuss Der Richterwahlausschuss Mitgliedschaft in Exekutivgremien Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 2 von 22

3 3. Die Effizienz der Parlamentarischen Arbeit mit dem Ziel - arbeitsteilig und - arbeitsfähig und - arbeitsökonomisch zu handeln Markierungspunkte für die effiziente Arbeit - Das freie Mandat - Der Plenarvorbehalt - Der formale Gleichheitsgrundsatz - Das Mehrheitsprinzip - Der Minderheitsschutz - Das Öffentlichkeitsprinzip 4. Die Effizienz der Parlamentarischen Arbeit mit dem Ziel 4.1 Durch die Wahlen 4.2 Das Petitionsrecht 4.3 Die Parteien 4.4 Organisierte Interessenwahrung 4.5 Die Medien 5. Zusammenfassung - Schlussbemerkung Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 3 von 22

4 1. Politische Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland Oberster Wert des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ist die Würde des Menschen. So heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Um die Würde des Menschen zu schützen, sind Grundvoraussetzungen notwendig. Sie gehören mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes zum Wesenskern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit. Das Grundgesetz schreibt eine repräsentative Demokratie fest. Das heißt: Das Volk trifft nicht unmittelbar die politischen Entscheidungenbeispielsweise darüber, wer Bundeskanzler wird oder welche Gesetze verabschiedet werden-, sondern bestimmt per Wahl Repräsentanten, die es im Parlament, dem Deutschen Bundestag vertreten. 1.1 Die Verfassungsorgane Der Bundestag Die Abgeordneten, die vom Volk gewählt wurden, repräsentieren das Volk und die Vielfalt an politischen Meinungen. Es ist nach dem Gewaltenteilungsprinzip das klassische Recht der Volksvertretung, Gesetze zu erlassen (legislative Funktion). Funktionen des Bundestages: - Wahlfunktion inklusive der Elitenbildungsfunktion, - Gesetzgebungsfunktion inklusive Budgetrecht - Kontrollfunktion - Willensbildungsfunktion und - Artikulationsfunktion Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 4 von 22

5 Der Bundesrat Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung wie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder. Die Aufgabe des Bundesrates ist die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundespräsident Der Bundespräsident ist der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Rechte aber nur in sehr beschränkten Rahmen frei. In den allermeisten Fällen kann er nicht allein entscheiden, seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Minister. Nicht die Durchsetzung von politischen Positionen ist entscheidend, vielmehr stellen die Reden der Bundespräsidenten ihre vornehmste Aufgabe und bedeutendste Einflussmöglichkeit dar. Bundeskanzler und Bundesregierung Der Bundestag wählt zwar nur den Bundeskanzler bzw. Kanzlerin und nach den Bestimmungen des Grundgesetzes bestimmt dieser/diese allein über die Zusammensetzung seines/ihres Kabinetts sowie über die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien. In der Realität muss der Regierungschef im erheblichen Maße auf die eigenen Fraktion, auf den Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 5 von 22

6 Koalitionspartner, aber auch auf die Belastbarkeit der öffentlichen Meinung Rücksicht nehmen. Für die Arbeit der Regierung sind folgende drei Prinzipien wichtig: - das Kanzlerprinzip: der Kanzler/die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dem Bundestag gegenüber für die Regierungsarbeit verantwortlich. - Das Ressortprinzip: jeder Minister ist im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers für sein Ministerium verantwortlich. - Das Kollegialprinzip: bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung als Kollegium Die Arbeit der Bundesregierung wird wesentlich davon beeinflusst, dass die politische Parlamentsmehrheit, die die Regierung stellt, in der Regel eine Koalition ist, also ein zeitlich befristeter Zusammenschluss eigenständiger Parteien und Fraktionen. Das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Das Gericht ist nicht nur der Hüter der Verfassung, sondern auch der oberste Interpret des Grundgesetzes. Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche: - Verfassungsbeschwerden - Normenkontrollverfahren Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 6 von 22 Normenkontrollverfahren betreffen die Überprüfung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Normen auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. - Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen - Kompetenzen zum Schutz der Demokratie (z. B. Parteiverbotsverfahren)

7 1.2 Die Organe der Rechtsprechung Gemäß der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes ist die Gerichtsbarkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Allerdings sind nur die Obersten Gerichte dem Bund zugeordnet, alle anderen Gerichte sind auf der Ebene der Länder angesiedelt. Die rechtsprechende Gewalt wird durch unabhängige Richter ausgeübt, die nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen sind. Dabei wird unterschieden zwischen - Verfassungsgerichtsbarkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit - Verwaltungsgerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Finanzgerichtsbarkeit 2. Die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages Das Grundgesetz hat den Deutschen Bundestag zum zentralen Staatsorgan der repräsentativen Demokratie gemacht. Seine Aufgabe ist es, durch die Bildung von Mehrheiten eine Regierung ins Amt zu bringen und über die Dauer einer Wahlperiode zu stützen. Der Deutsche Bundestag ist das wichtigste Organ im politischen Willens und Entscheidungsprozess der Bundesrepublik Deutschland. 2.1 Die Wahl des Bundestages Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 7 von 22

8 Die Wahlrechtsgrundsätze bedeuten im Einzelnen: - allgemein: Es bedeutet, dass alle Staatsbürger unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Bildung oder Vermögen das aktive Wahlrecht besitzen. Das Wahlrecht steht jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger mit Vollendung des 18.Lebensjahres zu. - unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten direkt, das heißt ohne Zwischenschaltung von anderen Personen. - frei: auf die Wählerinnen und Wähler darf von keiner Seite ein irgendwie gearteter Druck zugunsten oder ungunsten einer bestimmten Stimmabgabe ausgeübt werden. - gleich: jede Stimme hat grundsätzlich das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages. - geheim: es muss sichergestellt sein, dass niemand durch Kontrolle die Wahlentscheidung eines anderen erfahren kann. 2.2 Die Abgeordneten Mit der Wahl erhalten die Abgeordneten den Auftrag (das Mandat) die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten und damit in Form der repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes die Herrschaft des Volkes zu verwirklichen. Diese Funktion erfüllen sie, in dem sie die dem Bundestag zukommenden Funktionen insbesondere Mehrheitsbildung, Bestellung der Regierung und anderer Verfassungsorgane, parlamentarische Kontrolle der Exekutive, Gesetzgebung des Bundes, Haushaltsbewilligung wahrnehmen. Es sind also die Abgeordneten, die in ihrer Gesamtheit den Deutschen Bundestag als das einzige unmittelbar vom Volk gewählte Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland bilden. Als Verfassungsorgan handelt der Bundestag durch seine Mitglieder, die Abgeordneten. Seine Aufgaben sind ihre Aufgaben. Sie entscheiden mit ihrer Stimme im Parlament, wer das Land regiert und nach welchen Regeln Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 8 von 22

9 sich das gesellschaftliche Zusammenleben vollzieht. Sie stehen, wenn sie die Politik der Regierung unterstützen, für deren Erfolg oder Misserfolg. Ihre Aufgabe ist es, sich kritisch mit dem politischen Andersdenkenden auseinanderzusetzen und durch Entwicklung und Darstellung politischer Alternativen den Wähler auf ihre Seite zu bringen. Dafür stehen sie in ständiger Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere in ihren Wahlkreisen und am Sitz des Bundestages in Berlin. Als das demokratisch legitimierte Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft nehmen sie die Meinungen, Positionen und Interessen der Bürgerschaft auf, um sie in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einzubringen. Dieser Prozess ist als geregeltes Verfahren ausgestaltet, um die unterschiedlichen Interessen und Werte der Gesellschaft auszugleichen und zu gemeinsamen Problemlösungen zu gelangen. Sind Entscheidungen dann getroffen worden, ist es an den Abgeordneten, diese öffentlich zu erklären, zu vertreten oder zu kritisieren, sei es im Plenum des Bundestages, in Pressegesprächen, auf Bürgerversammlungen oder im Einzelgespräch mit dem Betroffenen. Durch die Wahl erwirbt der Abgeordnete somit ein Staatsamt, dessen Aufgaben mit anderen Ämtern und Berufen nicht vergleichbar ist. 2.3 Die Fraktionen Dem Grunde nach sind Fraktionen der Zusammenschluss der gewählten Abgeordneten, die auf der jeweiligen Parteienliste für das Parlament kandidiert haben. Die Abgeordneten müssen derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Die Fraktionen werden zuweilen auch als Parteien im Parlament bezeichnet. Sie sind die Einrichtungen, in denen politische Ziele und Vorhaben konkret umgesetzt bzw. verfolgt werden und die die politische Arbeit entscheidend bestim- Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 9 von 22

10 men. In ihnen bildet sich der politische Wille, der sich dann im Bundestag und in der sonstigen Öffentlichkeit artikuliert. Die Geschäftsordnung weist den Fraktionen (oder 5 von 100 der Mitglieder des Bundestages) beim Gesetzgebungsverfahren, aber auch sonst eine Vielzahl von parlamentarischen Antrags- und Gestaltungsrechten exklusiv zu. Nur sie können z. B. Gesetzentwürfe, Anträge, Entschließungsanträge sowie Große und Kleine Anfragen einbringen, auch noch in der dritten Beratung von Gesetzentwürfen Änderungsanträge stellen, die Vertagung eines Beratungspunktes oder eine Sitzung beantragen, die Beschlussfähigkeit des Plenums bezweifeln nur sie können Namentliche Abstimmungen und Aktuelle Stunden verlangen usw.. Kein Zweifel: Fraktionen sind die politischen Kraftzentren und Motoren des parlamentarischen Geschehens. Fraktionen sind keine Organe, sondern mit eigenen Rechten ausgestatte Teile des Bundestages. 2.4 Organe des Bundestages (in Schwerpunkten) Organe des Bundestages sind diejenigen Amtsträger und Gremien, die vom ganzen Bundestag, dem Plenum, zur Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer Teilfunktionen gewählt oder eingesetzt werden. An erster Stelle steht der Präsident und seine Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeit, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 10 von 22

11 Der Präsident vertritt den Bundestag, das heißt: er repräsentiert ihn gegenüber allen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland sowie gegenüber der deutschen und internationalen Öffentlichkeit. Da die Volksvertretung als einziges unmittelbar vom Volke gewählte Verfassungsorgan die oberste Gewalt im Staate darstellt, steht der Bundestagspräsident protokollarisch an zweithöchster Stelle nach dem Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten. An den Bundestagspräsidenten sind alle Schreiben zu richten, die den Bundestag betreffen. Er vertritt den Bundestag in allen Rechtstreitigkeiten. Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Zu den Organen des Bundestages gehören noch die Schriftführerinnen und Schriftführer. Daneben auch der Ältestenrat. Er dient der Steuerung der Arbeit des Parlamentes. Arbeit der Ausschüsse In einem Arbeitsparlament liegt der Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit bei den Ausschüssen. Zu Beginn jeder Wahlperiode beschließt der Bundestag die Einsetzung seiner ständigen Ausschüsse sowie ihre Mitgliederzahl und legt die Stellenanteile der Fraktionen, das heißt das mathematische Verfahren fest, nach dem die Zusammensetzung der Ausschüsse und Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu berechnen ist. Alle Beschlüsse werden in der Regel auf Grund interfraktioneller Vereinbarungen gefasst. Das Grundgesetz schreibt lediglich die Einsetzung des Auswärtigen Ausschusses, des Petitionsausschusses, des Verteidigungsausschusses und des Ausschusse für die Angelegenheiten der Europäischen Union vor. Aus der Geschäftsordnung ergibt sich auch die Bildung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Im Regelfall sind es Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 11 von 22

12 immer mehr als 20 ständige Ausschüsse, deren fachlicher Zuschnitt weitgehend der Organisation der Bundesregierung folgt. In der Regel steht jedem Bundesministerium ein ständiger Fachausschuss gegenüber. Die Fraktionen benennen die Mitglieder in die Ausschüsse. Die Fraktionen können einzelne Ausschussmitglieder auch abberufen und durch andere Fraktionsmitglieder ersetzen. Die Abgeordneten sollen möglichst nur in einem Ausschuss als ordentliches Mitglied angehören. Die Geschäftsordnung bezeichnet die Ausschüsse als vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages. Mit dieser kurzen Beschreibung kommt die große Bedeutung der Ausschüsse für die parlamentarische Arbeit zum Ausdruck. So beraten Ausschüsse alle Vorlagen, die ihnen vom Plenum überwiesen wurden, insbesondere Gesetzentwürfe. Mit seiner Beschlussempfehlung gibt der Ausschuss für das Plenum des Bundestages dann ein Votum ab, wie mit der ihm überwiesenen Vorlage verfahren werden soll. Häufig liegen einem Ausschuss zu demselben Thema mehrere Gesetzentwürfe oder Anträge vor, z. B. einer von der Bundesregierung oder den Koalitionsfraktionen, einer von der Opposition und ein weiterer vom Bundesrat. In diesem Fall schließt der Ausschuss, von welchem Vorlagentext er bei seinen Beratungen ausgeht. Weitere Vorlagen werden dann in der Beratung als Änderungsvorschläge herangezogen und behandelt, so dass sich die Beratungsgrundlage in wesentlichen Punkten inhaltlich verändern kann. Es ist den Ausschüssen ausdrücklich gestattet sich auch mit Fragen aus ihrem Geschäftsbereich zu befassen, die ihnen nicht vom Bundestag überwiesen worden ist. Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse hat sich zu einem wichtigen Instrument der parlamentarischen Kontrolle entwickelt, die die Ausschüsse über die ihnen gegenüberstehenden Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 12 von 22

13 Bundesministerien ausüben. Die Ausschüsse sind der richtige Ort, ins Detail gehende Fragen zu klären. Jeder Ausschuss hat das Recht, durch Beschluss die Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung zu verlangen, sowohl in den regulären Beratungssitzungen als auch bei Öffentlichen Anhörungen. Grundsätzlich sind die Beratungen der Ausschüsse nicht öffentlich. Ein Ausschuss kann aber beschließen die Öffentlichkeit zuzulassen. Zu Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann ein Ausschuss auch zu einer Öffentlichen Anhörung Sachverständige und andere Auskunftspersonen einladen. Das Recht, eine Öffentliche Anhörung zu verlangen, ist als Minderheitenrecht ausgebildet. Es genügt dazu ein entsprechendes Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder. Außer den ständigen Ausschüssen kann - oder muss - der Bundestag eine Reihe anderer Ausschüsse, Kommissionen und Gremien bilden, die sich nach Zusammensetzung, Aufgabe und Arbeitsweise von den ständigen Ausschüssen deutlich unterscheiden. Der Bundestag kann zur Untersuchung bestimmter Vorfälle einen Untersuchungsausschuss einsetzen, auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er hierzu verpflichtet. Dies ist ein besonders wichtiges Minderheitenrecht, das vor allem von der Opposition zur Prüfung behafteter Missstande in Regierung und Verwaltung bzw. behaupteter Fehlverhalten von Politikerinnen und Politikern benutzt wird. Daneben gibt es auch Enquete-Kommissionen. Diese werden vom Bundestag zur Vorbereitung von gesetzgeberischen Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe eingesetzt. Bei- Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 13 von 22

14 spiele sind: die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zum nach - haltigem Wirtschaften und gesellschaftlichen Fortschritt in der sozialen Marktwirtschaft (17. Legislaturperiode). Plenarsitzungen des Bundestages Eine Sitzungswoche des Bundestages läuft im allgemeinen nach folgendem Schema ab: - Am Montag Vormittag tagen die Parteigremien, am Nachmittag die Fraktionsvorstände sowie einige wichtige Untergremien der Fraktionen. Am Montag Abend die Landesgruppe der Fraktionen - Der Dienstag Vormittag ist den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen der Fraktionen und der Dienstag Nachmittag der Vollversammlung der Fraktionen vorbehalten. - Am Mittwoch Morgen tagen regelmäßig das Präsidium und die Ausschüsse. Ab Mittag Uhr findet im Plenum zunächst die Befragung der Bundesregierung und danach findet die Fragestunde statt. - Am Donnerstag tagt der Bundestag von 9.00 Uhr morgens bis zum späten Abend. Um Uhr kommt der Ältestenrat zusammen. - Am Freitag findet ebenfalls eine Plenarsitzung von Uhr bis regelmäßig zum frühen Nachmittag statt. Von dieser Einteilung wird allerdings gelegentlich abgewichen, z. B. bei den Haushaltsberatungen, die meist vier Plenarsitzungstage in Anspruch nehmen. Zu den Debatten im Plenum: - In den Plenarsitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die in den Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 14 von 22 Fraktionen und Ausschüssen vorbereitet wurden. Mit diesen Be-

15 schlüssen trifft der Bundestag seine verbindlichen politischen Entscheidungen. Kernstück der Plenarsitzungen sind die Debatten. Zwar wird zu manchen Tagesordnungspunkten, vor allem bei politisch unstrittigen Entscheidungen, schon im Ältestenrat vereinbart, dass keine Aussprache stattfinden soll. In diesen Fällen wird sofort oder entweder über die Überweisung einer Vorlage oder über ihre Annahme oder Ablehnung abgestimmt. Aber im Übrigen reiht sich in einer Plenarsitzung eine Debatte an die andere. Für die Abstimmungen im Bundestag gibt es verschiedene Verfahren: - Der Regelfall ist die Abstimmung per Handzeichen, bei der Schlussabstimmung über Gesetzentwürfe erfolgt die Abstimmung der Bedeutung des Vorgangs gemäß durch Aufstehen oder Sitzenbleiben. Ist der Sitzungsvorstand über das Ergebnis der Abstimmung nicht einig, so muss die Abstimmung durch Zählung der Stimmen, den sogenannten Hammelsprung wiederholt werden. - Bei geheimen Wahlen kreuzen die Abgeordneten in den Wahlkabinen ihre Kandidatinnen oder ihre Kandidaten auf dem Stimmzettel an und werfen diese dann in einem Umschlag unter der Kontrolle der Schriftführerinnen und Schriftführer in eine Wahlurne. Geheim werden insbesondere der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten, der Bundeskanzler und der Wehrbeauftragte gewählt. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 15 von 22

16 Mitwirkung in EU-Angelegenheiten Die Entwicklung der Europäischen Union hat zur umfangreichen Verlagerung der Zuständigkeiten auf die europäische Ebene geführt. Ohne die Mitwirkung der nationale Parlamente würde der zunehmend vergemeinschafteten europäischen Politik jedoch die demokratische Legitimation fehlen. Aus dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes folgt die maßgebliche Rolle des Bundestages bei der Vermittlung demokratischer Legitimation der Europäischen Integration. Unterstützung des Bundestages und seiner Abgeordneten Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Weitere Voraussetzungen einer wirksamen politischen Arbeit sind jedoch personelle und technische Hilfsmittel, sogenannte Amtsausstattung, auf die die Abgeordneten nach dem Abgeordnetengesetz ebenfalls Anspruch haben. Die personelle Unterstützung sieht so aus, dass jeder Abgeordnete für seine parlamentarische Arbeit persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem bestimmten Höchstbetrag beschäftigen kann. Auch die Arbeit der Fraktion bedarf der materiellen und personellen Unterstützung. Die größte geschlossen Unterstützungsorganisation für den Bundestag stellt die Bundestagsverwaltung dar. Die Verwaltung des Bundestages ist eine Oberste Bundesbehörde. Sie dient dem Parlament. Hier sind auch Abteilungen eingerichtet, wie Wissenschaft und Außenbeziehungen, Information und Dokumentation, Presse und Kommunikation. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 16 von 22

17 2.5 Mitgliedschaften und Mitwirkungsrechte des Bundestages (Schwerpunkte) Um das Bild der vielfältigen Funktionen des Bundestages abzurunden, sind einige Körperschaften und Institutionen zu erwähnen, in denen Beauftragte des Bundestages mitwirken. Die Bundesversammlung Die Bundesversammlung tritt im Normalfall alle fünf Jahre und auch dann nur für wenige Stunden zusammen, um ihre einzige Aufgabe zu erfüllen, den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Zahl von Nichtmitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, ohne selbst Mitglieder der Landesparlamente zu sein. Die Zusammensetzung der Bundesversammlung entspricht also am Tag der Wahl des Bundespräsidenten zur einen Hälfte den politischen Stärkeverhältnisssen im Bundestag und zur anderen Hälfte der Stärke der Parteien in den Landesparlamenten. Der Vermittlungsausschuss Der Vermittlungsausschuss ist ein zwischen Bundestag und Bundesrat angesiedeltes Organ. Seine Aufgabe besteht darin, bei gesetzgeberischen Konflikten zwischen Bundestag und Bundesrat nach Kompromisslösungen zu suchen, sofern er von einem der genannten Verfassungsorganen angerufen wird. Der Richterwahlausschuss Zur Gruppe der gemischten Gremien, deren Mitglieder gleichermaßen vom Bundestag und vom Bundesrat berufen werden, gehört auch der Richterwahlausschuss zur Wahl der Richterinnen und Richter der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesver- Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 17 von 22

18 waltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht). Mitgliedschaft in Exekutivgremien Auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsendet oder beruft der Bundestag Mitglieder in eine Reihe von Steuerungs- bzw. Kontrollgremien der Exekutive. Diese Mitglieder kommen zum Teil aus den Reihen des Bundestages, zum Teil aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. 3. Die Effizienz der Parlamentarischen Arbeit mit dem Ziel - arbeitsteilig und - arbeitsfähig und - arbeitsökonomisch zu handeln Der Deutsche Bundestag hat im hohen Maße dazu beigetragen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer Demokratie entwickelt hat. Neben der Fülle höchst anspruchsvoller Aufgaben, die mit der Deutschen Wiedervereinigung verbunden waren, sah sich der Bundestag vielfältigen Wandlungenprozessen und Herausforderungen gegenüber. Bei der Organisation seiner Arbeit ist das Parlament durch einige wenige Verfassungsbestimmungen und Vorschriften eingegrenzt (Bundeswahlgesetz, Abgeordnetengesetz). Im übrigen ist der Bundestag frei, wie er seine Arbeit organisieren will. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 18 von 22

19 Markierungspunkte für die effiziente Arbeit - Das freie Mandat Die Abgeordneten sind bei Ihrer parlamentarischen Arbeit an Weisungen von Wählern, Interessensgruppen, Parteien, Fraktionen etc. nicht gebunden, auch nicht an eine von ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung, ihr Mandat unter bestimmten Voraussetzungen niederzulegen. - Der Plenarvorbehalt Die Willensbildung des Bundestages kann nur durch den Plenarbeschluss erfolgen. Die Tätigkeit der Organe des Bundestages dient nur der Vorbehaltung solcher Plenarbeschlüsse. Dies schließt eine laufende Zusammenarbeit der Fachausschüsse mit den zuständigen Bundesministerien nicht aus. - Der formale Gleichheitsgrundsatz Die im Parlament vertretenen politischen Gruppierungen haben gleiche Wirkungsmöglichkeiten. Unterschiede, die auf der unterschiedlichen Stärke der Gruppierungen beruhen, sind jedoch innerhalb bestimmter Grenzen gerechtfertigt. - Das Mehrheitsprinzip Beschlüsse des Bundestages sind grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. - Der Minderheitsschutz Parlamentarische Minderheiten stehen zur Absicherung ihrer Aktionsmöglichkeiten vielfältige Verfahrensrechte zu, sei es das Recht Geschäftsordnungsanträge zu stellen, wie abgestimmt werden muss und sei es das Verlangen nach z. B. Einsetzung von Enquete-Kommissionen oder Einberufung des Bundestages. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 19 von 22

20 - Das Öffentlichkeitsprinzip Das Plenum des Bundestages muss grundsätzlich öffentlich tagen. Von der Möglichkeit die Öffentlichkeit auszuschließen wurde noch nie Gebrauch gemacht. 4. Der Bürger im politischen Geschehen 4.1 Durch die Wahlen Durch Wahlen hat der Bürger Einfluss auf die Politik. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag hat der Bürger zwei Stimmen. Es werden Direktmandate vergeben für die mit der Erststimme entschieden wird. Sie werden nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl vergeben. Die Listenmandate hingegen, die aus der Verteilung der Zweitstimmen hervorgehen, werden nach den Prinzipien der Verhältniswahl verrechnet. 4.2 Das Petitionsrecht Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Im Deutschen Bundestag gibt es einen eigenen Petitionsausschuss, der sich mit den Bürgeranliegen beschäftigen muss. 4.3 Die Parteien Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Die Parteien stellen eine lebendige Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen dar. Bürger können über die Parteien direkten Einfluss ins politische Geschehen nehmen. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 20 von 22

21 Die Willensbildung in den Parteien verläuft von unten nach oben nicht von oben nach unten wie in Parteien mit einem totalitären Führerprinzip oder wie in kommunistischen Parteien, in denen das Prinzip des Demokratischen Zentralismus Ausdruck eines diktatorischen Führungsanspruchs der Parteispitze ist bzw. war. Allerdings darf man sich die Willensbildung in den Parteien keinesfalls als Befehlseinbahnstrasse von unten nach oben vorstellen, in der die einfachen Mitglieder die politische Initiativen entwickeln und die Parteiführung auf die Ausführung dieser Anregungen beschränkt. Die Entwicklung solcher Initiativen ist in erster Linie die Aufgabe der Parteiführungen. Diese müssen aber unbedingt darauf achten, dass die Parteibasis Einverständnis zeigt. Gegenseitiges Vertrauen, gengenseitige Akzeptanz von Führung und Basis - nicht Befehlsstrukturen - sind die Kennzeichen funktionierender innerparteilicher Willensbildung. 4.4 Organisierte Interessenwahrung Dass jeder Bürger eine Vielzahl von politischen anderen Interessen hat, ist offensichtlich. Während die Parteien durch ihre Beteiligung an Wahlen und den Erwerb von Parlamentsmandaten und Regierungsämtern direkt Einfluss ausüben, beeinflussen die Interessensverbände den politischen Prozess im Wesentlichen auf indirekten Weg. In der Verfassung heißt es dazu: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Da die Interessensverbände sich nicht direkt an den Parlamentswahlen beteiligen, zielt ihre Politik auf indirekte Einflussnahme ab. Die vielfältigen Strategien des Verbandseinflusses richten sich an sehr unterschiedliche Adressaten. Zu nennen sind hier: die Bundesregierung, der Bundestag, die Parteien, die öffentliche Meinung, die Gerichte, die Europäische Union. Die Einflussnahme von Interessensverbänden ist legal und legitim. Sie entspricht dem selbstverständlichen Recht eines jeden Bürgers, seine Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 21 von 22

22 Interessen zu vertreten. Staatliche Institutionen (etwa Parlament und Regierung) sind in vieler Hinsicht auf die Interessensverbände angewiesen, wenn sie nicht eine Politik über die Köpfe der Menschen hinweg betreiben wollen. 4.5 Medien In Deutschland steht dem Bürger ein reiches Angebot an Medien- und Kommunikationsmitteln zur Verfügung. Medien dienen der Information, Bildung und Unterhaltung des Bürgers, sie sollen aber auch Meinungen aufgreifen und an die politischen Entscheidungsträger übermitteln. Für die Politiker sind sie eine Quelle, der sie Informationen sowie zustimmende und ablehnende Reaktionen auf ihre Entscheidungen entnehmen können. Medien üben auch eine Kontrollfunktion aus und sind für eine Demokratie unerlässlich. 5. Zusammenfassung Schlussbemerkung Der Bundesdeutsche Parlamentarismus erweist sich nach wie vor als robust und vital. Der Bundestag ist nach wie vor das wichtigste Forum der Nation. Dies wird aber nur dann so bleiben, wenn sich immer eine große Zahl von Menschen bereit erklärt, aktiv den politischen Willensbildungsprozess zu begleiten. Dies geschieht im wesentlichen darum, sich auch als Kandidat bei den anstehenden Wahlen zur Verfügung zu stellen. Das Parlament ist nur immer so gut, wie die Menschen, die dann auch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Daneben ist zu erwarten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr mit den politischen Institutionen beschäftigen, ja sich unmittelbar mit der politischen Willensbildung einlassen. Nicht im Sinne einer Betroffenheitsdemokratie, sondern immer in der Verpflichtung für das Gemeinwohl.. Rede von Bundestagsvizepräsident a. D. Eduard Oswald Seite 22 von 22

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