Berücksichtigung von Steuern und Abschreibungen in der Investitionsrechnung
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- Adolf Walter
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1 Berücksichtigung von Steuern und Abschreibungen in der Investitionsrechnung Literatur zum Thema Berücksichtigung von Steuern und Abschreibungen in der Investitionsrechnung: Altrogge, Günter [1983/84] Verfahren der planmäßigen Abschreibung. Darstellung und Vergleich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. In: Bilanz und Buchhaltungspraxis, o. J. (1983), S (Teil I), S (Teil II) und o. J. (1984), S (Teil III). [ZB-Signatur: 11/1376] Blohm, Hans, und Klaus Lüder [1995] Investition. 8. Aufl., München 1995, S , [ZB-Signatur: 9/43069] Kruschwitz, Lutz [1995] Investitionsrechnung. 6. Aufl., Berlin 1995, S [ZB-Signatur: 22/4] Schneeloch, Dieter [1994] Besteuerung und betriebliche Steuerpolitik. Band 2: Betriebliche Steuerpolitik. München 1994, S Auswahl: Klausuraufgaben WiSe 1998/99 A4c) WiSe 1992/93 A1a) SoSe 1998 A1 SoSe 1992 A6a) WiSe 1996/97 A1 WiSe 1991/92 A1a) WiSe 1995/96 A2 SoSe 1991 A3a), b) WiSe 1994/95 A7 WiSe 1990/91 A1 WiSe 1993/94 A1 SoSe 1993 A1b)
2 Vereinfachende Annahmen bei der Berücksichtigung von Steuern (1) Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft (2) Bemessungsgrundlage (BMG) für Körperschaftsteuer (KSt) und Gewerbeertragsteuer (GewESt) ist der jeweilige Periodengewinn der Investition (3) BMG für Gewerbekapitalsteuer (GewKSt) und Vermögensteuer (VSt) sind die um die AfA geminderten Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände (4) Steuerzahlungen und -rückzahlungen erfolgen sofort (5) Steuertarife sind proportional und enthalten keine Freibeträge (FB), bzw. es wird die bereits erfolgte Ausschöpfung der FB angenommen. (6) Steuern sind einer Investition genau zurechenbar (7) Indirekte Steuern/ Verbrauchsteuern seien bereits in der Zahlungsreihe berücksichtigt (8) Unabhängigkeit der Investitionszahlungsreihe von der Besteuerung (keine "Überwälzung") (9) Zahlungswirksamkeit der Steuern (10) Nur bewegliches Anlagevermögen
3 a) Relevante Steuern a1) Ertragsteuern (1) Körperschaftsteuer (KSt) s = 40% K S = s SB K K (KSt-Satz bei Thesaurierung) (KSt-Schuld) (2) Solidaritätszuschlag (SZ) Solidaritätszuschlag als Zuschlagssatz s auf die EK-/KSt-Schuld SZ s = 5,5% SZ S = s S = s s SB SZ SZ K SZ K (SZ-Satz) (SZ-Schuld) Kombination: (EK-/KSt-Schuld incl. SZ) S = S + S * K K SZ = s SB + s s SB K SZ K = (1 + s SZ) s K SB * = s K SB * S K : EK-/KSt-Schuld incl. SZ * s : K KSt-Satz incl. SZ Dieser Steuersatz ist bei der Berechnung der aggregierten Steuersätze statt s K zu verwenden für Perioden, in denen dieser Zuschlag erhoben wird.
4 (3) Gewerbeertragsteuer (GewESt) m = 5% h ge s = m h ge ge (Steuermeßzahl) (Hebesatz der Gemeinde) (GewESt-Satz) Die GewESt-Schuld ist von der SB abziehbar: S = (SB - S ) s ge ge ge S = (SB m h) - (S m h) ge ge ge ge (GewESt-Schuld) s eff ge ' m h 1 % m h (effektiver GewESt-Satz) eff eff Y S = SB s (eff. GewESt-Schuld) ge ge (4) Aggregierte Ertragsteuer (ESt) Die GewESt-Schuld ist von der SB abziehbar Y Verringerung der SB auch für die KSt Y aggregierter Ertragssteuersatz (ESt-Satz: s ) ER eff eff S = SB s + SB s - S s ER K ge ge K eff eff = SB s + SB s - SB s s K ge ge K eff eff = SB (s + s - s s ) K ge ge K eff = SB [s K + s ge (1 - s K)] (aggr. ESt-Schuld) eff s ER = s K + s ge (1 - s K) (aggr. ESt-Satz)
5 (5) Steuerbemessungsgrundlage der Ertragsteuern SB = ZGE - ZGA + E - W t t t t t = ZÜ - I + E - W t t t t mit: ZÜ = ZGE - ZGA + I t t t t a2) Substanzsteuern Sowohl die VSt als auch die GewKSt sind inzwischen entfallen!!!! (1) Vermögensteuer (VSt) s = 0,6% (VSt-Satz vor ) V eff s V = 0,6% 75% = 0,45% (eff. Steuersatz) (2) Gewerbekapitalsteuer (GewKSt) m = 0,2% (Steuermeßzahl vor ) gk h (Hebesatz) s gk = m gk h (GewKSt-Satz) s = s - s s - s s eff eff gk gk gk K gk ge eff + s gk s K sge eff = s gk (1 - s K) (1 - s ge ) (eff. Steuersatz) (3) Aggregierter Substanzsteuersatz eff s = s + s eff S V gk eff eff = s + s (1 - s ) (1 - s ) V gk K ge (4) Steuerbemessungsgrundlage OV t&1 ' A 0 für t ' 1 für t ' 2,...,n RBW t&1
6 b) Methoden zur Berücksichtigung von Steuerzahlungen in der Investitionsrechnung unter Sicherheit (Blohm/Lüder [1995], S ) b1) Nettomethode I (1) Zahlungsreihe ZR der Investition (ZÜ ) t - anteilige Zahlungen an FK-Geber (Zinsen und Tilgung) - investitionsbedingte Ertragsteuern unter Berücksichtigung der Abziehbarkeit von FK-Zinsen [- investitionsbedingte Substanzsteuern unter Berücksichtigung der Abziehbarkeit von (Dauer)schulden] ZR der EK-Geber (ZÜ ) s,t (2) Diskontierungssatz NBW ' j n t'1 ZÜ s,t (1 % k s EK )t k S EK Eigenkapitalkostensatz der EK-Geber nach Steuern
7 b2) Nettomethode II (Standardmodell) (1) Zahlungsreihe ZR der Investition (ZÜ ) t - investitionsbedingte Ertrag- und Substanzsteuern ohne Berücksichtigung der Abziehbarkeit von FK-Zinsen und Dauerschulden leistungswirtschaftliche ZR (ZÜ ) s,t (2) Diskontierungssatz NBW ' j n t'1 ZÜ s,t (1 % k s GK )t IZF der Finanzierungs-ZR, die aus den Zahlungen an die und von den EK- Gebern unter Berücksichtigung der Abziehbarkeit von FK-Zinsen und Dauerschulden besteht.
8 b3) Bruttomethode (1) Zahlungsreihe Investitionszahlungsreihe (2) Diskontierungssatz NBW ' j n t'1 ZÜ t (1 % k B ) t IZF der Finanzierungs-ZR, die aus den Zahlungen an die und von den EK- und FK-Gebern unter Berücksichtigung aller mit diesen Zahlungen verbundenen Steuerzahlungen besteht. Fazit: Verwendung von Nettomethode II wegen: * realitätsnäherer Zahlungsreihe * Möglichkeit von Investitionsprogrammentscheidungen * im Rahmen des r,k-modells anwendbar * größere Genauigkeit als Bruttomethode ohne Aufwand von Nettomethode I
9 c) Abschreibungen Abschreibungen sollen den Wertverzehr des AV erfassen, sie sind Aufwand aber nicht Auszahlung (W ). t Verfahren der planmäßigen Abschreibung c1) lineare Abschreibung W t ' A 0 & R n n n: steuerliche Nutzungsdauer R : n Restbuchwert in n Y sollte Null sein ( Liquidationserlös) c2) degressive Abschreibung Abschreibungsmethoden mit fallenden Abschreibungs-Quoten. ") geometrisch degressive Abschreibung konstanter Abschreibungssatz auf die jeweilige Differenz zwischen Buch- und Liquidationswert W t ' (RBW t&1 & R n d d: Abschreibungssatz steuerlich zulässig: deg d # 0,3 und W # 3 W t lin t
10 Der optimale Übergang von geometrisch-degressiver zu linearer Abschreibung nach der Periode m erfolgt mit: m ' 1 % n & 1 d $) arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung fallender Abschreibungssatz auf den Anschaffungswert - derzeit steuerlich nicht zulässig c3) Leistungsabschreibung Der Einsatz dieser Abschreibungsmethode erfolgt i.d.r. nur bei sehr stark schwankender Inanspruchnahme des Wirtschaftsgutes. W t ' (RBW t&1 & R n dw t ' A 0 & R n L L t L : g L : t Gesamtleistung Periodenleistung
11 Vorgehensweise nach der Nettomethode II: Ermittlung der Zahlungsreihe: (1) ZÜ = ZGE - ZGA + I t t t t (2) ZÜ = ZÜ - S t,s t t (3) S = s t t ER (4a) SB = ZGE - ZGA + E - W t t t t t (4b) SB = ZÜ - I + E - W t t t t t (4b) in (3) einsetzen: (5) S = (ZÜ - I + E - W s t t t t t ER (5) in (2) einsetzen: (6) ZÜ = (1 - s ) + (I + W - E t,s t ER t t t ER unter Berücksichtigung von (1): (7) ZÜ = (ZGE - ZGA (1 - s ) + (W - E s + I t,s t t ER t t ER t NBW: NBW s ' j n ZÜ t,s (1 % i s ) t
12 Besonderheiten: (1) Vereinfachungsregel für die AfA/W : t * VG vor dem 1.7. angeschafft Y voller AfA-Betrag * VG nach dem 1.7. angeschafft Y ½ AfA-Betrag (2) Investitionszulagen: * Rechtsanspruch * steuerfrei, d.h. Einzahlung, kein Ertrag Y I t (3) Investitionzuschüsse: * kein Rechtsanspruch * steuerfrei, d.h. Einzahlung, kein Ertrag (I ) und Reduzierung der Ako und t damit der Abschreibungsbasis oder * steuerpflichtiger Ertrag (ZGE ), dafür Ako und AfA t ungemindert (4) Sonderabschreibungen: * neben linearer AfA (W, meist W ), geometrisch-degressiv unzulässig t 1 * Nachholverbot, wenn von geometrisch-degressiver zu linearer Abschreibung gewechselt wird
13 WiSe 1992/93 A1a) Ein Unternehmen plant die Durchführung eines Investitionsprojektes. Die Investition erfordert eine Anfangsauszahlung in Höhe von 1000 TDM. Durch die Investition werden sich in jeder Periode die Umsatzerlöse um 400 TDM sowie die Material- und Personalkosten um 100 TDM erhöhen. Die Anlage soll trotz einer steuerlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren bereits nach dem dritten Nutzungsjahr verkauft werden, der erwartete Liquidationserlös beträgt 600 TDM. Alle Beträge sind nominale Angaben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Ihrer Gemeinde 400%. Die Abschreibungen erfolgen nach der steuerlich attraktivsten zulässigen Methode. (17) a) Stellen Sie die Zahlungsreihe nach Steuern gemäß der Nettomethode II auf.
14 WiSe 1990/91 A1a) Punkt- Aufgabe 1 zahl Investitionsentscheidung und Steuern Die ABC-AG plant eine Ersatzinvestition. Die alte Maschine, die seit 2 Jahren im Betrieb ist, hat 400 TDM gekostet und wird linear mit 80 TDM abgeschrieben. Ihr Verkaufserlös beträgt heute 250 TDM, der allerdings erst in der nächsten Periode zu einer Einzahlung führt. Später bringt die Anlage keinen Veräußerungserlös mehr, verbleibt aber im Betrieb. Die Anschaffungskosten für die neue Maschine belaufen sich auf 700 TDM. Sie hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Es ist aber geplant, sie schon in fünf Jahren zu ersetzen. Die Geschäftsleitung erwartet einen Liquidationserlös von 100 TDM. Die neue Anlage soll mit den höchsten, steuerlich gerade noch zulässigen Sätzen abgeschrieben werden. Sie wird die Produktionskosten um 150 TDM p.a. reduzieren und die Umsatzerlöse um 100 TDM p.a. erhöhen. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 390 Prozent. Die ABC-AG thesauriert ihre Gewinne vollständig. Der Kapitalkostensatz nach Steuern beträgt 8 Prozent. (35) a) Stellen Sie die Zahlungsreihe nach Ertrag- und Substanzsteuern auf (Nettomethode II).
15 WiSe 1998/99 A4c) Punkt- Aufgabe 4 zahl Investition unter Sicherheit (20) c) Ein Unternehmen, das Frau Dr. Kruse gehört, plant eine Erweiterungsinvestition. Die zusätzliche Produktionsanlage soll 200 Mio. Euro kosten und hätte eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren. Danach wäre ein Anlagenvermittler bereit, die Anlage ohne Kosten für die Kruse GmbH abzubauen. Wird die Investition durchgeführt, fallen mit Sicherheit folgende leistungswirtschaftliche Zahlungsüberschüsse vor Ertragsteuern in Mio. Euro an: t ZÜ t Das Unternehmen schüttet seine Gewinne nicht aus und unterliegt somit einem Körperschaftsteuersatz von 40%. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% wird sich voraussichtlich in den fünf Jahren nicht ändern. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300%. Das Unternehmen legt einen Opportunitätskostensatz nach Steuern von 8% zugrunde. Die Produktionsanlage soll nach den höchsten, steuerlich gerade noch zulässigen Sätzen abgeschrieben werden. Sollte das Unternehmen die Investition durchführen? Verwenden Sie für Ihre Antwort das Nettobarwertverfahren auf der Grundlage der Zahlungsreihe nach Ertragsteuern gemäß der Nettomethode II.
16 d) Exkurs: Dividendendiskontierungsmodell Wert der Aktien 6 Barwert der Dividenden P 0 ' j n t'1 D t (1 % r) t d1) Kein Wachstum P 0 ' D (1 % r) % D (1 % r) %... % D 2 (1 % r) n (1) P 0 ' 1 (1 % r) % 1 (1 % r) %... % 2 (1 % r) n (2) (1 % P 0 ' 1 %... % 1 (1 % r) n&1 (2)&(1) P 0 ' 1 & 1 (1 % r) n mit n 6 4 Y 1 (1 % r) n P 0 ' D r
17 d2) Eine konstante Wachstumsrate (g) P 0 ' D 1 (1 % r) % D 2 (1 % r) 2 %... % D n (1 % r) n mit D n ' D (1 % g) P 0 ' D (1 % g) (1 % r) % D (1 % g)2 %... % D 0 (1 % r) (1 % g)n (1 % r) n (1) P 0 ' D 0 (1 % g) (1 % r) %... % (1 % g)n (1 % r) (1%r) (1%g) (2) (1 % r) (1 % P 0 ' D 0 1 %... % (1 % g)n&1 (1 % r) n&1 (2)&(1) (1 % r) (1 % g) & P 0 ' D 0 1 & (1 % g)n (1 % r) n mit n 6 4 und g < r Y (1 % g)n (1 % r) n 6 0 (1 % r) (1 % g) & P 0 ' D [ (1 % r) & (1 % g) P 0 ' D (1 % g) (r & P 0 ' D (1 % g) P 0 ' D (1 % g) (r & g) P 0 ' D 1 (r & g)
18 Würdigung Dividendendiskontierungsmodell: * steht im Einklang mit Werttheorie: Ermittlung eines Wertes im Sinne einer Beschaffungspreisobergrenze * Vergleich des ermittelten Wertes mit Aktienkurs Y Anlageentscheidung * Aussagefähigkeit des ermittelten Wertes hängt stark von der Qualität der Input-Faktoren ab: * Problem der Prognosegenauigkeit (Zukunftsbezogenheit der Inputs: Gewinn pro Aktie, Ausschüttungsquote, Gewinnwachstum, Rendite der Alternativanlage) * Fraglich, ob sich Erwartungen wirklich in den Kursen niederschlagen (6 Marktorganisation, Verfahrenseffizienz)
19 WiSe 1991/92 A5 Aufgabe 5 r-k-modell Sie sollen das künftige Investitions- und Finanzierungsprogramm für Ihre AG aufstellen. Folgende ökonomisch voneinander unabhängige Investitionen stehen zur Wahl: Investitions- Anschaffungs- erwartete Rendite projekte auszahlung nach Steuern in Mio. DM in % A 2,4 9,5 B 1,0 8,9 C 1,6 8,0 D 1,8 7,1 E 1,2 6,5 Zur Finanzierung des investitionsbedingten Finanzierungsbedarfs stehen zahlungsgleiche Nettoerträge in Höhe von 1,92 Mio. DM zur Verfügung, auf die jedoch noch Ertragsteuern zu zahlen sind. Darüber hinaus können am Kapitalmarkt unbegrenzt Aktien zum Ausgabekurs von 120,- DM plaziert werden. Die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr hat 12,- DM betragen und wird in den kommenden Jahren um jeweils 5 Prozent steigen. Die Emissionskosten je Aktie betragen 15 Prozent des Emissionskurses. Für die Fremdfinanzierung stellt die Hausbank einen Kredit von 4 Mio. DM zur Verfügung, der mit 10 Prozent zu verzinsen ist, sonstige Kosten entstehen nicht. Soll zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden, so muß eine Schuldverschreibung mit einem Kupon von 12 Prozent emittiert werden. Bei einem Rückzahlungskurs von 100 ist der Ausgabekurs 96; die Bank verlangt im Emissionszeitpunkt Spesen in Höhe von 2 Prozent des Rückzahlungskurses. Kredit und Schuldverschreibung haben eine Laufzeit von 4 Jahren. Der bisherige Verschuldungsgrad von 4 soll nicht verändert werden. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 400 Prozent.
20 (25) a) Berechnen Sie die Kapitalkostensätze der Finanzierungsmöglichkeiten. Berücksichtigen Sie dabei nur Ertragsteuereffekte. (15) b) Zeichnen Sie die Kurve der marginalen Kapitalkostensätze, und begründen Sie Ihre Investitions- und Finanzierungsentscheidung.
21 Auswahl: Klausuraufgaben SoSe 1998 A6 WiSe 1995/96 A? WiSe 1993/94 A8 WiSe 1991/92 A5 WiSe 1990/91 A5 Musterlösung WiSe 1991/92 A5a+b) a) Finanzierungsmöglichkeiten: 1. externe Eigenfinanzierung (Aktien) 2. interne Eigenfinanzierung (Erträge) 3. Kredit der Hausbank 4. Schuldverschreibung Vorab: Steuersätze s K = 0,45 s SZ = 0,055 * s K = s K (1 + s SZ) = 0,4748 s eff ge ' 4 1 % 4 ' 0,1667 * eff * eff * eff * s ER = s K + s ge - s K s ge = s K + s ge (1 - s K ) = 0,5624
22 externe Eigenfinanzierung 6 unbegrenzte Ausgabe möglich 6 Kapitalkosten P 0 ' D 1 (k EK & g) Emissionskosten einbeziehen Beachte: steuerliche Abziehbarkeit f : Emissionskosten je Aktie in Prozent des Emissionskurses D 0 = 12 Y D 1 = 12 1,05 P 0 & P f(1&s ER ) ' D 1 (k ext EK & g) Y k ext EK ' D 1 P 0 & P f(1&s ER ) % g Y k ext EK ' 12, & 120@0,15(1&0,5624) % 0,05 ' 0,1624 Y k ext EK,s ' 16,24% 6 Volumen: unbegrenzt 2. interne Eigenfinanzierung Nettoerträge = S ER = k int EK ' D 1 % g ' 12,60 P % 0,05 ' 0,1550 Y k int EK,s ' 15,50% 6 Volumen:
23 Kreditfinanzierung 6 Volumen: 4 Mio. 6 FK-Zinsen abzugsfähig zu 6 100% bei KSt 6 50% bei GewESt (Dauerschuldproblematik) 6 neuer Ertragsteuersatz * * eff * s ER = s K + 0,5 s ge (1 - s K ) = 0,5186 Y k Bank FK,s ' k ( ER ) ' 0,1(1&0,5186) ' 0,0481 Y k Bank FK,s ' 4,81% 6 Volumen: 4 Mio. 4. Schuldverschreibung 6 Steuersatz für Zinsen und Disagio: * s ER = 0, Steuersatz für Spesen (voll abziehbar) s = 0,5624 ER
24 Benötigt für Kapitalkosten der Schuldverschreibung: 6 Zahlungsreihe 6 Bestimmung IZF t ZR vor St Steuerersparnisse P Zinsen +6,22 +6,22 +6,22 +6,22 0,5186 P Disagio (4/4) +0,52 +0,52 +0,52 +0,52 0,5186 P Spesen -2 (2% v. 100) 0, ,12 IZF NBW 6% = -2,3158 NBW 9% = +1,0137 Interpolieren: +95,12-5,26-5,26-5,26-105,26 r ' 0,06 % &2,3158 0,01 ' 0,06 % 0,007 ' 0,067 6 k SV FK,s ' 6,7% Rangfolge: k Bank FK,s ' 4,81% < k SV FK,s ' 6,7% < k int EK,s ' 15,5% < k ext EK,s ' 16,24%
25 b) Verschuldungsgrad von 4 soll unverändert bleiben (1) 6 günstigste Finanzierungsalternative: Kredit 6 günstigere EK-Finanzierung EK int 6 Volumen: EK int: FK Kredit: = k 1 ' k FK GK % k EK GK ' 0,0481@0,8 % 0,155@0,2 k 1 ' 0, ,95% bis (2) 6 Rest Kredit: EK ext k 2 ' 0,0481@0,8 % 0,1624@0,2 k 2 ' 0, ,10% bis (3) 6 Investitionsvolumen: bereits finanziert: Rest: EK : ext 6 FK : SV k 3 ' 0,067@0,8 % 0,1624@0,2 k 3 ' 0, ,61% bis (bis 4)
26 Graphische Darstellung: Abbildung 17 % ,1 10 A 9 B 8,61 C 8 k 2 D 7 6, k k 3 E Mio DM Durchführung der Projekte A, B, C 6 A, B, C tragen zum Ziel MW Max bei, da Kapitalkosten < erwartete Renditen 6 D, E werden unterlassen
27 e) Exkurs: Ertragsteuerparadoxon e1) Einfluß der Besteuerung auf die Vorteilhaftigkeit einer Investition (accept-reject-problem) Veränderung der Investitionsentscheidung durch Besteuerung: Fall I: Fall II: Fall III: NBW = NBW s NBW > NBW s NBW < NBW Y Steuerparadoxon s Beispiel: (Schneeloch [1994], S ) Daten: * KapG erwägt Anschaffung einer Maschine * Ako: 100 TDM * n = 5 * Sonder-AfA in t = 1: 40 % * i = 10 % * s = 60 % ER ohne Steuern: Periode ZGE t -ZGA t I t ZÜ t NBW = ,20
28 mit Steuern: RBW = RBW = RBW = RBW = RBW = RBW = 0 5 Periode ZGE t -ZGA t I t ZÜ t -W t SB t -S ER,t ZÜ t,s i s = (1 - s ER) = (1-0,6) = 4 % NBW = 4.064,40 s
29 Interpretation: * bei Einbeziehung von Steuern: Kalkulationszins 9 Zahlungsüberschüsse 9 normalerweise: NBW 9 * Erhöhung des Kapitalwertes bei Einbeziehung von Steuern bedeutet nicht, daß Investition vorteilhafter ist als vorher * Ursache der Kapitalwerterhöhung: Kapitalwert einer Investition ist kein absolutes, sondern nur relatives Maß für die Vorteilhaftigkeit; Opportunitätskostenprinzip 6 über Kalkulationszinsfuß: Vergleich der Sachinvestition mit einer Anlage am Kapitalmarkt * Kalkulationszinsfuß der Kapitalmarktanlage verringert sich durch Besteuerung 6 Veränderung der Rangfolge von Sach- und Finanzanlage möglich (Sachanlage ist weniger negativ von Besteuerung betroffen als Finanzanlage) * Abschreibungsverrechnung bei Sachanlagen 6 zeitliche Verzögerung der Besteuerung führt zu Zinsgewinn, der die Sachanlage mit steigenden Steuersätzen vorteilhafter erscheinen läßt als die Finanzanlage
30 * Steuerparadoxon kann auftreten, wenn: 6 Schwerpunkt der Einzahlungsüberschüsse in späten Jahren liegt (z.b. bei hohem Liquidationserlös, der bei Abschreibungsbemessung außer Betracht bleibt) 6 Sonder-AfA/ erhöhte Absetzungen möglich sind, somit die steuerl. AfA früh und in hohen Beträgen anfällt 6 Investitionszulagen gewährt werden (I ) t
31 e2) Einfluß der Besteuerung auf die Rangfolge von Investitionen (ranking-problem) ") Unveränderte Rangfolge i = 8 % AfA: linear s = 60 % ER ohne Steuern: t ZÜ A,t ZÜ B,t NBW = 410,44 A NBW = 245,89 B mit Steuern: (i s = (1 - s ER) = (1-0,6) = 3,2 %) t ZÜ A,t -W A,t SB A,t -S ER,t ZÜ A,t,s ZÜ B,t -W B,t SB B,t -S ER,t ZÜ B,t,s NBW = 180,56 A,s NBW = 112,01 B,s
32 $) Umkehrung der Rangfolge i = 8 % s = 60 % ER AfA: linear, aber 60 % erhöhte Absetzung für Projekt D ohne Steuern: t ZÜ C,t ZÜ D,t NBW = 38,83 C NBW = 2,62 D mit Steuern: (i s = (1 - s ER) = (1-0,6) = 3,2 %) t ZÜ C,t -W C,t SB C,t -S ER,t ZÜ C,t,s ZÜ D,t -W D,t SB D,t -S ER,t ZÜ D,t,s NBW = 9,33 C,s NBW = 20,17 D,s
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