Unternehmensteuerreform 2008

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1 Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 A G E N D A 2 Unternehmensteuerreform 2008 Themen-Überblick Die künftige Besteuerung von GmbH/AG und deren Anteilseignern -Steuersatzsenkung ab Dividendenbesteuerung und Anteilsverkäufe Die Abgeltungsteuer: Ein Segen? -Ab wann greift die Abgeltungsteuer, wo besteht Handlungsbedarf? -Verschiebung von Einkünften in bessere Zeiten Weitere Verschlechterung der Abschreibungsregelungen, wo besteht aktueller Handlungsbedarf? -Abschaffung der degressiven AfA -Weniger Sofortabschreibungen für GWG 1

2 Unternehmensteuerreform 2008 A G E N D A Zusätzliche Einschränkungen beim Verkauf von Verlustgesellschaften -Ideen zur Verlustkonservierung Gewerbesteuer ab Das neue System -Erweiterte Bemessungsgrundlage: Der erweitere Zinsbegriff Die Zinsschranke: Besteuerung entgegen der Leistungsfähigkeit -Was ist die Zinsschranke? -Wer ist betroffen? -Maßnahmen zur Absicherung des Zinsabzuges im Unternehmen und Konzern 3 Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 A G E N D A Neue Gefahren im internationalen Geschäft -Verschärfung der steuerlichen Behandlung von Funktionsverlagerungen ins Ausland -Aktuelles zur Verrechnungspreisgestaltung und dokumentation Was ändert sich bei der Besteuerung von Personengesellschaften? -Die Thesaurierungsbegünstigung : Eine Mogelpackung? -Konsequenzen für steuersenkende Maßnahmen im Betriebs- und Privatvermögen: Ist die GmbH besser als die GmbH & Co. KG? Worauf kommt es für einen stichhaltigen Besteuerungsvergleich an? 4 Unternehmensteuerreform

3 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von KapG und Anteilseignern Tino Boller Unternehmenssteuerreform 2008 Neue Begriffe im Steuerrecht Zinsschranke Einigungsbereich Teileinkünfteverfahren Nachversteuerungsbetrag Abgeltungsteuer Poolabschreibung Thesaurierungsbegünstigung Funktionsverlagerung 6 Unternehmensteuerreform

4 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Steuersätze auf Ebene der Gesellschaft auf Ebene der Gesellschafter 7 Unternehmensteuerreform 2008 GewSt als Betriebsausgabe abzugsf. GewSt-Messzahl Belastung Arnsberg KSt-Satz (zzgl. SolZ) steuerpflichtige Dividende / VG - Anteile im PV - Anteile im BV Steuersatz - Anteile im PV - Anteile im BV 2007 ja 5 % 17,46 % 25 % 50 % 50 % 42 % (45 %) 42 % (45 %) 2008 nein 3,5 % 14,81 % 15 % 50 % 50 % 42 % (45 %) 42 % (45 %) 2009 nein 3,5 % 14,81 % 15 % 100 % 60 % 25 % (Abgeltungst.) 42 % (45 %) Besteuerung von Kapitalgesellschaften Gesellschaftsebene Gewinn GewSt (H=423 %) KSt (25 %, 15 %) SolZ (5,50 %) Einkommen nach Steuern GewSt, KSt, SolZ 100,00 17,46 20,64 1,13 60,77 39,23 100,00 14,81 15,00 0,83 69,36 30,64 8 Unternehmensteuerreform

5 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Ebene der Kapitalgesellschaft Berlin Arnsberg Düsseldorf Köln, Dresden Frankfurt a. M. München GewSt-Hebesatz 400% 410% 423% 445% 450% 460% 490% GewSt, KSt, SolZ ,65 38,90 39,23 39,78 39,90 40,14 40,86 GewSt, KSt, SolZ ,83 30,18 30,64 31,40 31,58 31,93 32,98 Steuersatzentl. um -8,82-8,72-8,59-8,38-8,32-8,21-7,88 Steuersatzentlastung in % -22,82% -22,43% -21,90% -21,06% -20,86% -20,47% -19,30% 9 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen für Kapitalgesellschaften Ebene der Gesellschafter Dividenden ab 2009 Dividende Privatvermögen natürliche Person Abgeltungsteuer 25 % + SolZ 100 % der Dividende kein WK-Abzug Betriebsvermögen PersG Teileinkünfteverfahren 42/45 % + SolZ 60 % der Dividende BA-Abzug zu 60 % Betriebsvermögen KapG Freistellung 14,81 (GewSt) 15,83 % (KSt, SolZ) 5 % der Dividende BA-Abzug zu 100 % 10 Unternehmensteuerreform

6 Änderungen für Kapitalgesellschaften Ebene der Gesellschafter Dividenden Dividende davon steuerfrei steuerpflichtige Dividende ESt (45 %, 25 %) SolZ ,77 30,39 30,38 13,67 0, Anteile = PV Abgeltungsteuer* 69, ,37 17,34 0, Anteile = BV ESt-Tarif 69,37 (40%) 27,75 41,62 18,73 1,03 ESt, SolZ 13,67 18,29 19,76 GewSt, KSt, ESt, SolZ 53,65 48,92 50,39 * Auch auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich Kirchensteuer erhoben. 11 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen für Kapitalgesellschaften Ebene der Gesellschafter Veräußerungsgewinne ab 2009 Veräußerungsgewinne Erwerbszeitpunkt entscheidend Privatvermögen Beteiligung < 1 % Abgeltungsteuer 25 % + SolZ 100 % d. Veräußerungsgewinns kein WK-Abzug außer Transaktionskosten Privatvermögen Beteiligung 1 % Teileinkünfte 42/45 % + SolZ 60 % des Veräußerungsgewinns Kostenabzug: 60 % Betriebsvermögen PersG Teileinkünfte 42/45 % + SolZ 60 % des Veräußerungsgewinns BA-Abzug: 60 % Betriebsvermögen KapG Freistellung, 14,81 % (GewSt) 29,83 % (KSt, SolZ) 5 % des Veräußerungsgewinns BA-Abzug: 100% 12 Unternehmensteuerreform

7 Unternehmensteuerreform 2008 Abgeltungsteuer Carl-Josef Husken Einführung einer Abgeltungsteuer 1. Anwendungsbereich Einkünfte nfte aus Kapitalvermögen gen, insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen bei Banken Kapitalerträge aus Forderungs-Wertpapieren Dividenden im Privatvermögen Erträge aus Investmentfonds Erträge aus Zertifikaten 14 Unternehmensteuerreform

8 Einführung einer Abgeltungsteuer 1. Anwendungsbereich Einkünfte nfte aus privaten Veräußerungs erungsgeschäften, u. a. Gewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften Gewinne aus Termingeschäften und Geschäften mit Optionsscheinen Gewinn aus Veräußerung einer typisch stillen Gesellschaftsbeteiligung / Auseinandersetzungsguthaben Aufhebung der einjährigen Spekulationsfrist 15 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 1. Anwendungsbereich Derzeitige Besteuerung eines Privatanlegers Zinsen Dividenden Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren Haltedauer steuerpflichtig steuerpflichtig nicht mehr als ein Jahr steuerpflichtig mehr als ein Jahr steuerfrei Wertpapiere Aktien 100 % 50 % (HEV) 100 % 50 % (HEV) ESt-Tarif zzgl. SolZ ESt-Tarif zzgl. SolZ ESt-Tarif zzgl. SolZ ESt-Tarif zzgl. SolZ Abzug tatsächlicher Werbungskosten möglich (Nettoerträge) 16 Unternehmensteuerreform

9 Zinsen 17 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 1. Anwendungsbereich / Künftige Besteuerung Dividenden Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren generell steuerpflichtig 100 % 25 % zzgl. SolZ (zzgl. Kirchensteuer) Grundsatz: Abgeltung an der Quelle Bemessungsgrundlage (laufende Erträge): Bruttoerträge Bemessungsgrundlage bei Verkauf der Quelle: Veräußerungsgewinn (= Veräußerungserlös./. Veräußerungsnebenkosten./. Anschaffungskosten) Berücksichtigung von Transaktionskosten keine Berücksichtigung von tatsächlichen Werbungskosten (z.b. Fremdkapitalzinsen, Depot- und Beratungsgebühren) stattdessen: Sparer-Pauschbetrag i.h.v. 801 Euro / Euro Nicht erfasst werden u.a. Erträge, sofern diese zu anderen Einkunftsarten zählen (z.b. Zinsen aus Gesellschafterdarlehen an gewerbliche PersG, Dividenden aus Beteiligungen an KapGim Betriebsvermögen) Zinsen aus Darlehen oder Erträge aus stillen Beteiligungen, wenn: Gläubiger und Schuldner = nahe stehende Personen Empfänger der Erträge ist entweder als Gesellschafter an der zahlenden KapG zu mindestens 10 % beteiligt oder eine nahe stehende Person Back-to to-back-finanzierungen Veräußerungsgewinne aus Immobilien 10-jährige Spekulationsfrist bleibt bestehen Besteuerung der Veräußerungsgewinne innerhalb von 10 Jahren nach dem normalen ESt-Tarif Leistungen aus begünstigten Lebensversicherungen 18 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 2. Nicht erfasste Vorgänge 9

10 Einführung einer Abgeltungsteuer 3. Verlustverrechnungsverbot Verlustverrechnungsverbot für Verluste aus Kapitalvermögen: - mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten - keine Minderung anderer Einkünfte mittels allgemeinem Verlustrücktrag oder Verlustvortrag Unbeschränkter Verlustvortrag innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen (kein Verlustrücktrag!) Sonderregelungen für Altverluste aus Wertpapierveräußerungen, die noch als Einkünfte nach 23 EStG erzielt wurden 19 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 4. Veranlagungsoption Veranlagungsoption auf Antrag des Steuerpflichtigen, wenn persönlicher Einkommensteuersatz < 25 % (Günstigerprüfung) Ausschluss des Werbungskostenabzugs auch bei Veranlagungsoption Veranlagungspflicht für Kapitalerträge, die im Inland nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z.b. Depot im Ausland) Veranlagungswahlrecht, wenn Verluste oder Sparer- Pauschbetrag oder ausländische Quellensteuern nicht berücksichtigt wurden 20 Unternehmensteuerreform

11 Einführung einer Abgeltungsteuer 5. Übergangsregelung Erstmals anzuwenden auf Kapitaleinkünfte, die nach dem zufließen Veräußerungsgewinne für nach dem angeschaffte Wertpapiere Grundsätzlich Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne für vor dem erworbene Wertpapiere. Übergangsregelung für Altverluste nach 23 EStG Spezielle Übergangsregelung bei Zertifikaten Keine Übergangsregelung / Kein Bestandsschutz für Währungsgewinne bei Finanzinnovationen 21 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? 22 Unternehmensteuerreform

12 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Anschaffung von Wertpapieren noch bis Ende 2008? + - Sicherung des Bestandschutzes vor der Abgeltungsteuer auf Kursgewinne Einstieg zu Höchstkursen in den Markt, da die Kurse seit mehr als 4 Jahren anziehen Zwickmühle für die Anleger?! 23 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Erwerb von niedrig verzinslichen Zinstiteln vor Erwerb von Zerobonds: Verlagerung der Zinspflicht unter niedrigeren Abgeltungsteuersatz Problem: Eventuelle Erweiterung der Bemessungsgrundlage Keine Eingrenzung auf Emissionsrendite Währungsgewinne Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren mit hohen Stückzinsen bzw. Fondsanteilen mit Zwischengewinn in 2008 Keine Anwendung von 15b EStG 24 Unternehmensteuerreform

13 Beispiel: Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Erwerb niedrig verzinslicher Zinstitel vor Festverzinslicher Bonds Ausgabe zu EUR 100 Zinssatz: 3% Rücknahme zu EUR 100 am Aufgrund Marktzins von 5% beträgt Kaufpreis EUR 95 Zinsen von 3%: in 2007, 2008: Versteuerung mit persönlichem Steuersatz Ab 2009: Abgeltungsteuersatz (25% zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) Differenz von EUR 5: in 2010 steuerfrei, da außerhalb Jahresfrist und Übergangsregelung 25 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Erwerb von Zerobonds Beispiel: Zerobonds Ausgabe zu EUR 80 am Rücknahme zu EUR 100 am Kein Bestandsschutz, da Finanzinnovation Steuerpflicht bei Rücknahme/Verkauf Keine Steuerpflicht in 2007, 2008 Unterschied von EUR 20 ist steuerpflichtig mit Abgeltungsteuersatz von 25% (zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) 26 Unternehmensteuerreform

14 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Stückzins-/Zwischengewinnmodell Beispiel: Thesaurierender Zinsfonds mit Geschäftsjahr bis Kauf der Anteile ( ): Zwischengewinn = EUR 17 Thesaurierte Zinserträge zum : EUR 20 Steuerliche Auswirkungen: Gezahlter Zwischengewinn i.h.v. EUR 17 = negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in 2008 (bei hohem persönlichem Einkommensteuersatz) EUR 20 in 2009 unterliegen Abgeltungsteuersatz 27 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Erwerb von Zertifikaten in 2008 Erwerb von Zertifikaten in 2008 Bei positiver Entwicklung: Verkauf nach Haltefrist von 1 Jahr bis Bei negativer Entwicklung: Verkauf innerhalb der Haltefrist bzw. nach Zu beachten: Verkauf/Einlösung von Zertifikaten nach unabhängig von Haltefrist steuerbar, wenn Erwerb nach Schleswig-Holsteinisches FG v (ein Spekulationsverlust wird nur bei echter Verlustrealisierung anerkannt, nicht bei Verkauf und Rückerwerb einer gleichen Anzahl von Aktien in engem zeitlichen Zusammenhang ) 28 Unternehmensteuerreform

15 Einführung einer Abgeltungsteuer 6. Mögliche Gestaltungen im Übergangszeitraum Erwerb von Fondsanteilen in 2008 Erwerb von Fondsanteilen in 2008 Erwerb von Zertifikaten durch Fonds in 2008 bei Thesaurierung: keine Steuerpflicht von Zertifikatserlösen Bestandsschutz bei Verkauf der Fondsanteile nach > 1 Jahr bei Ausschüttung: Altes Fondsprivileg gilt weiter: Steuerfreiheit der Gewinne aus Zertifikaten Eigentlich Korrektur des Veräußerungsgewinns bei Verkauf der Fondsanteile aber: Bestandsschutz, da Kauf vor 2009 Nachbesserung durch Gesetzgeber? 29 Unternehmensteuerreform 2008 Einführung einer Abgeltungsteuer Fragen? 30 Unternehmensteuerreform

16 Unternehmensteuerreform 2008 Abschreibungsregelungen und Handlungsbedarf Tino Boller Änderungen bei Abschreibungen Übersicht Änderungen bei der AfA - Abschaffung der degressiven AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, die nach dem angeschafft/hergestellt werden - Begrenzung der AfA bei GWG (abnutzbare bewegl. Wirtschaftsgüter) - Erweiterung der Regelungen zur Ansparabschreibung ( 7g EStG) 32 Unternehmensteuerreform

17 Änderungen bei Abschreibungen Abschaffung der degressiven AfA 2-fache der linearen AfA maximal 20 % 3-fache der linearen AfA maximal 30 % keine degressive AfA Nachteile für alle Unternehmen (kleine, große und mittlere Personen- und Kapitalgesellschaften), da diese künftig nur noch linear abschreiben können. 33 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei Abschreibungen Abschaffung der degressiven AfA Bewegliche Wirtschaftsgüter Zeitpunkt der Anschaffung ist entscheidend Übergang von Nutzen und Lasten vor dem 31. Dezember 2007 erforderlich! keine degressive AfA Wirtschaftsgut muss bis zum angeschafft/ hergestellt sein Anschaffung = Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums Unerheblich sind Anzahlung, Herstellungsbeginn, oder bloße Bestellung des WG 34 Unternehmensteuerreform

18 Änderungen bei Abschreibungen Begrenzung AfA für GWG AfA für GWG bisher: Wert max. 410 Euro (ohne USt) Sofort-AfA ( 6 Abs. 2 Satz 1 EStG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung Wahlrecht 35 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei Abschreibungen Begrenzung AfA für GWG AfA für GWG künftig: GWG 150 bis Kauf GWG 150 Sofortabzug Unternehmensteuerreform 2008 Jahreszugang 20 % 20 % 20 % 20 % 20 %

19 Ansparabschreibung ( 7g EStG) Überblick Ansparabschreibung Ansparabschreibung bei Anschaffung innerhalb von Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr Betriebsvermögen (pro Betrieb) Strafzuschlag bei nicht durchgeführter Investition % max EUR 2 Jahren 20 % EUR % p. a % max EUR 3 Jahren 52 % EUR % Jedoch rückwirkende Änderung! 37 Unternehmensteuerreform 2008 Ansparabschreibung ( 7g EStG) Überblick Ausgestaltung als sog. Investitionsabzugsbetrag Abzug in Höhe von bis zu 40% der voraussichtlichen AK/HK für abnutzbare bewegliche WG in Form einer außerbilanziellen Gewinnminderung Abzugshöchstbetrag Künftig auch bei gebrauchten Wirtschaftsgütern möglich Investitionsabzugsbetrag kommt erstmals für Wirtschaftsjahre nach dem 14. August 2007 zur Anwendung (Verkündung des UnStRG 2008) Erstmalig frühestens für Investitionen anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 erfolgen (Anschaffungszeitpunkt entscheidend) Jedes einzelne Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wird, ist gesondert zu dokumentieren Vergünstigungen deutlich verbessert! 38 Unternehmensteuerreform

20 Unternehmensteuerreform 2008 Regelung zur Verlustverrechnung Sören Goebel Mantelkauf Neuregelung im Überblick - Anteilsübertragung Bisherige Regelung 8 Abs. 4 KStG Kriterium für Verlustuntergang gem. 8 Abs. 4 KStG ist der Verlust der rechtlichen oder wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft Schädlich: Anteilseignerwechsel > 50 % + Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens innerhalb von 2 Jahren (bisher 5 Jahre) 40 Unternehmensteuerreform

21 Mantelkauf Neuregelung im Überblick - Anteilsübertragung Bisherige Regelung 8 Abs. 4 KStG Kapitalgesellschaften direkter Transfervon Anteilen > 50 % und Neues Betriebsvermögen Innerhalb von 2 Jahren (neu!) Verlust nicht mehr anrechenbar 41 Unternehmensteuerreform 2008 Mantelkauf Neuregelung im Überblick - Anteilsübertragung Künftige Regelung 8c KStG alleiniges Kriterium für Verlustuntergang ist der Anteilseignerwechsel mittelbar und unmittelbar! 42 Unternehmensteuerreform

22 Mantelkauf Neuregelung im Überblick - Anteilsübertragung Zweistufige Verlustbeschränkung Unmittelbarer und mittelbarer: quotaler Verlust-Untergang bei Anteils- und Stimmrechtserwerb von mehr als 25 % - 50 % innerhalb von 5 Jahren vollständiger Verlust-Untergang bei Erwerb von mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren 43 Unternehmensteuerreform 2008 Mantelkauf Neuregelung im Überblick 8c KStG gilt nur für Anteilsübertragungen nach dem Jahre Summe der erworbenen Anteile Kauf Summe Erwerbe > 25 % Summe Erwerbe > 50 % quotaler Verlustuntergang z.b. Erwerb von 30 % führt zum Verlustuntergang von 30 % vollständiger Verlustuntergang z.b. Erwerb von 60 % führt zum Verlustuntergang von 100 % 44 Unternehmensteuerreform

23 Mantelkauf Erstmalige Anwendung 8 Abs. 4 KStG a.f. ist neben 8c KStG n.f. letztmals anzuwenden, wenn Anteilsübertragung von > 50 % innerhalb eines 5 Jahres -Zeitraums, der vor dem beginnt und Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem eintritt Anteilsübertragung 8 Abs. 4 KStG alt 8 c KStG Untergang des Verlustabzugs möglich nach 8 Abs. 4 KStG a.f. und nach 8c KStG n.f. 45 Unternehmensteuerreform 2008 Mantelkauf Probleme Konzernumstrukturierungen: Auch mittelbare Erwerbe sind schädlich NEU X konzerninterne Umstrukturierungen werden benachteiligt. quotaler oder voller Verlustuntergang! X Verluste 46 Unternehmensteuerreform

24 Mantelkauf Neuregelung im Überblick Verhinderung von Umgehungen Verlustvorträge 25 % 25 % Erwerberquartett: 25 % 25 % Einzeln jeweils unschädliche Beteiligungserwerbe aber: Indiz: Als Erwerber i.s.v. 8c KStG gilt auch eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen Gemeinsame Beherrschung der Kapitalgesellschaft durch die Erwerber 47 Unternehmensteuerreform 2008 Mantelkauf Gestaltung Asset Deals Verlustvorträge Verkauf von Wirtschaftsgütern und Hebung der stillen Reserven Mindestbesteuerung! 48 Unternehmensteuerreform

25 Mantelkauf Besonderheiten der Neuerungen durch das MoRaKG 8c KStG Beteiligungserwerb Verlustvorträge Wagniskapitalgesellschaft 1 2 Zielgesellschaft 49 Unternehmensteuerreform Mantelkauf Besonderheiten der Neuerungen durch das MoRaKG Voraussetzungen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung durch die BanFin Unternehmensgegenstand muss Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von (nicht ausschließlich) Beteiligungen an Zielgesellschaften/Wagniskapitalbeteiligungen Sitz und Geschäftleitung im Inland Grund- und Stammkapital bzw. Beiträge der Gesellschafter müssen mind. 1 Mio. betragen Mindestens 2 Gesellschafter erforderlich Portfolio von der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft muss zu mindestens aus 70% aus Beteiligungen an Zielgesellschaften bestehen. 50 Unternehmensteuerreform

26 1 Mantelkauf Besonderheiten der Neuerungen durch das MoRaKG Fortsetzung Wagniskapitalgesellschaft: Einzelne Beteiligungen dürfen nicht länger als 15 Jahre gehalten werden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft darf nach 5 Jahren seit Anerkennung durch BaFin kein Tochterunternehmen mehr sein + keinen maßgeblich beteiligten Anteilseigner haben Beteiligungen an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen eine Mindeststückelung von haben 51 Unternehmensteuerreform 2008 Mantelkauf Besonderheiten der Neuerungen durch das MoRaKG 2 Was ist eine Zielgesellschaft? Zielgesellschaft muss Kapitalgesellschaft sein Sitz und Geschäftsleitung im EU/EWR Raum Im Zeitpunkt des Erwerbs darf das EK der Zielgesellschaft nicht mehr als 20 Mio. betragen EK der Zielgesellschaft darf nur zu 90 % von einer einzelnen Wagniskapitalgesellschaft gehalten werden Gründung der Zielgesellschaft darf im Zeitpunkt des Erwerbs nicht länger als 10 Jahre zurückliegen Keine Börsennotierung der Zielgesellschaft im Zeitpunkt ihre Erwerbs. 52 Unternehmensteuerreform

27 Mantelkauf Besonderheiten der Neuerungen durch das MoRaKG 2 Fortsetzung Zielgesellschaft Zielgesellschaft darf weder unmittelbar noch mittelbar Unternehmen oder Unternehmensteile betreiben, die älter als die Zielgesellschaft selbst sind Während des Beteiligungsverhältnisses dürfen auf die Zielgesellschaft keine Unternehmen oder Unternehmensteile übertragen werden, die älter als die Zielgesellschaft sind Zielgesellschaft darf während des Beteiligungsverhältnisses weder Organträger noch Mitunternehmer eines Organträgers sein 53 Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Tino Boller 27

28 Änderungen bei der Gewerbesteuer Überblick über die wesentlichen Änderungen Abschaffung der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % Abschaffung des Staffeltarifs für Personengesellschaften Änderung/Erweiterung der Hinzurechnungstatbestände Anhebung der Beteiligungsgrenze bei Streubesitzdividenden auf 15 % Erhöhung des Gewerbesteueranrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8 im EStG 55 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Überblick über die wesentlichen Änderungen Sitz in Arnsberg (Hebesatz = 423 %) Gewinn Steuermesszahl (2007) Hebesatz Divisor Gewerbesteuer Gewinn nach Gewerbesteuer Gewerbesteuerbelastung 100,00 5, % 1, ,46 82,54 17,46 100,00 3, % n/a 14,81 85,19 14,81 56 Unternehmensteuerreform

29 Änderungen bei der Gewerbesteuer Gewerbesteueroasen Bundesland Gemeinde Hebesatz GewSt 2008 Hessen Beselich 250 % 8,75 Schleswig-Holstein Norderfriedrichskoog 200 % 7,00 Niedersachsen Kirchseelte 250 % 8,75 Bayern Grünwald 240 % 8,40 Baden-Württemberg Walldorf 255 % 8,93 Brandenburg Viele Gemeinden 200 % 7,00 Mecklenburg- Vorpommern Viele Gemeinden 200 % 7,00 Brandenburg Beiersdorf-Freudenberg 0 % 0,00 57 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Hinzurechnungen gem. 8 GewStG Annahmen: Hebesatz 423 %, Messzahl 3,5 %, Freibetrag überschritten Betriebs ausgaben fiktiver Zinsanteil Zinsanteil GewSt Belastung hinzuzurechnen (25 %) Zinsen, Renten, dauernde Lasten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter 100, % 100,00 25,00 3,70 Mieten, Pachten & Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter 100,00 75 % 75,00 18,75 2,78 Mieten, Pachten & Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter 100,00 20 % 20,00 5,00 0,74 Entgelte für die Überlassung von Lizenzen und Konzessionen 100,00 25 % 25,00 6,25 0,93 Freibetrag i.h.v Unternehmensteuerreform

30 Änderungen bei der Gewerbesteuer Hinzurechnungen gem. 8 GewStG Der erweiterte Zinsbegriff umfasst ab 2008: 59 Unternehmensteuerreform 2008 Umfasst die Entgelte für alle Arten von Schulden Entgelte für Schulden: Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdkapital Es kommt nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Inhalt der Leistung an. Nicht zu den Entgelten für Schulden zählen: Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Kredite Mit den Schulden zusammenhängende Geldbeschaffungskosten, laufenden Verwaltungsgebühren, Depotgebühren, Währungsverluste die aufgrund der Zinsschranke (noch) nicht abgezogenen Zinsaufwendungen Änderungen bei der Gewerbesteuer Hinzurechnung Beispiel 2007 GuV (GmbH) Steuerbelastung 2007 EUR EUR EUR prozentuale Belastung I. Umsatz I. Gesamtbelastung II.Kosten Gewinn Hinzurechnungen Mietaufwand (Immo.) Leasing Lizenzen Zinsen x 50 % übrige kosten Freibetrag - Gewerbeertrag Gewerbesteuermesszahl 5,0% Hebesatz 423% Divisor 1, ,77% II. Körperschaftsteuer und SolZ ( x 25 % x 1, ,43% III.Gewinn vor Steuern III. Gesamtbelastung ,19% 60 Unternehmensteuerreform

31 Änderungen bei der Gewerbesteuer Hinzurechnung Beispiel 2008 GuV (GmbH) Steuerbelastung 2008 EUR EUR EUR prozentuale Belastung I. Umsatz I. Gesamtbelastung II.Kosten Gewinn Hinzurechnungen Mietaufwand (Immo.) x 75 % x 25 % Leasing x 20 % x 25 % Lizenzen x 25 % x 25 % Zinsen x 25 % übrige kosten Freibetrag x 25 % Gewerbeertrag Gewerbesteuermesszahl 3,5% Hebesatz 423% ,77% II. Körperschaftsteuer und SolZ x 15 % x 1, ,83% III.Gewinn vor Steuern III. Gesamtbelastung ,60% 61 Unternehmensteuerreform ,59 % Änderungen bei der Gewerbesteuer Kauf oder Leasing? Kauf oder Leasing? Hinzurechnung Beispielrechnung Mercedes E 320 CDI EUR Listenpreis ,25 Leasingraten 8.400,00 Zinsen p.a. bei fremdfinanziertem Kauf (5 %) 2.723,61 Freibetrag 2008 durch andere Hinzurechnungen aufgebraucht Leasing EUR Kauf EUR Hinzurechnung , ,81 Hinzurechnung ,00 680,90 62 Unternehmensteuerreform

32 Änderungen bei der Gewerbesteuer Anhebung Beteiligungsgrenzen bei Streubesitzdividenden Dividende Aktuelle Rechtslage Nach aktueller Rechtslage werden Beteiligungserträge vom Gewerbeertrag gekürzt, wenn der Anteilseigner mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital beteiligt ist Beteiligung muss dabei zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 10 % betragen (Inlandsbeteiligung) Beteiligung muss während des gesamten Erhebungszeitraumes in Höhe von mindestens 10 % bestanden haben (Auslandsbeteiligung) 63 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Anhebung Beteiligungsgrenzen bei Streubesitzdividenden Neue Rechtslage Erhöhung der maßgeblichen Beteiligungsquote auf 15 % (UntStRefG 2008) Schachtelprivilegien aus Doppelbesteuerungsabkommen (i. d. R. ab 10 %) haben Anwendungsvorrang! Maßgeblicher Beteiligungszeitpunkt ab 2008 einheitlich Beginn des Erhebungszeitraumes (JStG 2008) 64 Unternehmensteuerreform

33 Änderungen bei der Gewerbesteuer Anhebung Beteiligungsgrenzen bei Streubesitzdividenden Dividende Bisher: Künftig: Beteiligung i.h.v. weniger als 10 % Beteiligung i.h.v. weniger als 15 % Hinzurechnung der gemäß 8b Abs. 1 KStG, 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Dividenden 65 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Anhebung Beteiligungsgrenzen bei Streubesitzdividenden Berechnungsbeispiel (Beteiligungsquote 12%) Sitz in Arnsberg Beteiligungsertrag (Quote 12%) Maßgeblicher Gewerbeertrag KSt, SolZ ( 8b Abs. 5 KStG) GewSt (Hebesatz 423 %) Einkommen nach Steuern GewSt, KSt, SolZ 100,00 5,00 1,09 0,87 98,04 1,96 100,00 100,00 0,79 14,81 84,40 15,60 66 Unternehmensteuerreform

34 EU Region Inland EWR Drittstaaten Änderungen bei der Gewerbesteuer Standortwahl Liechtenstein Schweiz Standort München Grünwald Norderfriedrichskoog Freudenberg Großbritannien Niederlande Irland Zypern Malta Gesamtbelastung 33,0 % 24,0 % 23,0 % 16,0 % 30,0 % 25,5 % 12,5 % 10,0 % 5,0 % 0, 7,5 20 % - EU-Schutz? Ca % Problemfelder - Vermeidung Betriebsstätten in anderen Orten - Entscheidung Verfassungsgericht - Funktionsverlagerung? - Hinzurechnungsbesteuerung? - Substanz - Ort der Geschäftsleitung - kein EU-Schutz 67 Unternehmensteuerreform 2008 Änderungen bei der Gewerbesteuer Nutzung GewSt Oasen Inland D-GmbH 400 % 200 % T-GmbH Entlastung Überlassung Oasen KG 26,33 % -Zinsen -Cash Pool 28,95 % -Lizenzen 27,20 % -Leasing unbeweglich 29,13 % -Leasing beweglich Belastung 22,83 % Steuerneutraler Transfer der Wirtschaftsgüter gem. 6 Abs. 5 EStG in Oasen-KG Vermeidung Betriebsstätten bzw. Ort der Geschäftsleitung der Oasen-KG an anderen Orten Vorhandensein und Möglichkeit der Verlagerung hinreichend werthaltiger/ geeigneter Wirtschaftsgüter Steuerliche Anerkennung - Bei Belastung an T-GmbH - Bei (Rück-) Belastung an D-GmbH Gegenläufige Effekte aufgrund 8 Nr. 1 GewStG 68 Unternehmensteuerreform

35 Änderungen bei der Gewerbesteuer Cash Pool Führer - Überbesteuerung Cash Pool EU-Co D-GmbH EU-Co Cash Pool Zinsaufwand 10,0 Mio. Zinsertrag 10,2 Mio. Steuerlast T x 38,6 % = 77,2 T (GewSt/KSt/SolZ) Steuerlast T x15,8 % = 31,6 T (KSt/SolZ) 2,7 Mio x14,0 % = 378,0 T (GewSt) 409,6 T Unterschied 332,4 T Steuerlast 205 % (bezogen auf 200 T ) 69 Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 Die Zinsschranke Sören Goebel 35

36 Zinsschranke Anwendungsbereich betroffene Unternehmen: Kapitalgesellschaften Personenunternehmen und -gesellschaften betroffene Darlehen: 71 Unternehmensteuerreform 2008 Gesellschafterdarlehen Darlehen Dritter mit Rückgriff auf Gesellschafter Normale Bankdarlehen weltweit einmalig Zinsschranke Keine Entlastung beim Empfänger mehr heutiger 8a KStG Zinsschranke Zins Zins BA vga BA nicht abzugsf. 100 % steuerpfl. 100 % steuerpfl. Zins Zins Zins Dividende vga bleibt Zins Zinsertrag 95 % Befreiung 50 % Befreiung trotz Nichtabzugsfähigkeit sind Zinsen bei den Empfängern zu 100 % steuerpflichtig (temporäre) Doppelbesteuerung 72 Unternehmensteuerreform

37 Zinsschranke Keine Entlastung beim Empfänger mehr Nettozinsaufwand (Kosten./. Erträge) Zinsschranke abzugsfähig Nicht abzugsfähig 30 % EBITDA Zinsvortrag 73 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke steuerliches EBITDA nicht handelsrechtliches EBITDA./. = +./. =./. = +./. + = Erträge (z.b. Umsatzerlöse, Dividenden, Zinserträge, ) Aufwendungen (z.b. Abschreibungen, Zinsaufwendungen, GewSt, ) handelsrechtlicher Jahresüberschuss Überleitung Handels- in Steuerbilanz Steuerbilanzgewinn Steuerfreie Dividenden (HEV bzw. 8b KStG) u. a. außerbilanzielle Korrekturen (z.b. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) steuerpflichtiger Gewinn Zinsaufwand Zinsertrag AfA (Steuerliche AfA, GWG-AfA, Sammelposten-AfA) BMG für 30 % Zinsabzug ( steuerliches EBITDA ) 74 Unternehmensteuerreform

38 Zinsschranke Zahlenbeispiel: Wirkungsweise Zinsschranke./. = =./. = +./. + = 75 Unternehmensteuerreform (Erträge) (Aufwendungen) (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) (Steuerbilanzgewinn) (steuerfreie Dividende) (steuerpflichtiger Gewinn) (Zinsaufwand) (Zinsertrag) (Steuerliche AfA) ( steuerliches EBITDA ) davon maximal 30 % abzugsfähig 7,5 Mio. Abzugsfähig 7,5 Mio. Zinsvortrag 2,5 Mio. (temporäre) Überbesteuerung Zinsschranke Prüfschema Zinsaufwand > Zinsertrag? Ja Freigrenze 1 Mio. Euro überschritten? Ja Nein Nein Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Konzern-Klausel: Gehört Betrieb zu einem Konzern? Option Nein Nein Ja Escape-Klausel: Wird EK-Quote im Konzern unterschritten? Nein Schädliche Gesellschafter- Fremdfinanzierung? Ja Ja Zinsschranke: Beschränkung des Zinsabzugs auf 30% des EBITDA 76 Unternehmensteuerreform

39 Zinsschranke Erläuterung: Freigrenze negativer Zinssaldo = ,99 Freigrenze i.h.v. weniger als pro Betrieb negativer Zinssaldo = Keine Zinsschranke Zinsschranke ist zu beachten 77 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gesellschafterfremdfinanzierung und Konzernklausel Kapitalgesellschaft gehört nicht zu einem Konzern Greift Ausnahme 2 (Konzern-Klausel)? Schädliche Gesellschafter Fremdfinanzierung? 10% des Schuldzinsüberhangs gezahlt an wesentlich Beteiligten (> 25 %), Nahestehenden oder Rückgriffsberechtigten Beteiligung > 25 % ja nein Konzernklausel anwendbar: Schuldzinsen oberhalb von 30 % des EBIT ebenfalls abzugsfähig Zinsschranke greift: Beschränkung Zinsabzug auf ZE + 30% EBITDA 78 Unternehmensteuerreform

40 Zinsschranke Erläuterung: Konzernbegriff Wann liegt ein Konzernunternehmen vor? Ein Betrieb ist ein Konzernunternehmen, wenn er mit andern Unternehmen konsolidiert wird, oder werden könnte: Erweiterter Konzernbegriff für Zwecke der Zinsschranke Bedeutet, dass ein Konzern auch dann vorliegt, wenn die Finanzund Geschäftspolitik des Betriebs mit einem oder mehreren anderen Betrieben einheitlich bestimmt werden kann Ausländische Betriebsstätten begründen allein keinen Konzern Kein Konzern allein durch gleichgerichtete Interessen 79 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gesellschafter-Fremdfinanzierung und Escape-Klausel Kapitalgesellschaft gehört zu einem Konzern Greift Ausnahme 3 (Escape-Klausel)? Schädliche Gesellschafter Fremdfinanzierung? 10% des Schuldzinsüberhangs gezahlt an wesentlich Beteiligten (> 25 %), Nahestehenden oder Rückgriffsberechtigten Verbindlichkeit im Konzernabschluss ausgewiesen Schädlich, wenn beim untersuchten Betrieb oder bei irgendeinem Konzernunternehmen gegeben ja nein Escapeklausel anwendbar: alle Schuldzinsen abzugsfähig Zinsschranke greift: Beschränkung Zinsabzug auf ZE + 30% EBITDA 80 Unternehmensteuerreform

41 Zinsschranke Erläuterung zum EK-Vergleich der Escape-Klausel EK-Quoten-Vergleich bei der Escape-Klausel: Unterschreiten der Konzern-EK-Quote um 1 Prozentpunkt ist unschädlich (Klarstellung im Regierungsentwurf) Die Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme Grundsätzlich einheitlich auf Basis der IFRS-Abschlüsse nachrangig nach dem Handelsrecht eines EU Mitgliedsstaates (HGB, poln. RLG, etc.), US-GAAP, wenn der Konzernabschluss befreiend wirkt. Einheitliche Ausübung der Wahlrechte in Einzel- und Konzernabschluss Anpassungsmaßnahmen (Beispiele) Buchwertkürzung bei Beteiligungen Konzerninterne Forderungen 81 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Erläuterung zum EK-Vergleich der Escape-Klausel Vergleich Eigenkapitalquote 10 % Eigenkapitalquote 5 % Aktiva Einzelabschluss Passiva Assets 1.000EK 100 Schulden > OK = OK < OK (bis -1%!) < kein Escape Aktiva Konzernbilanz Passiva Assets EK Schulden Unternehmensteuerreform

42 Zinsschranke Nutzbarkeit Zinsvortrag Untergang des Zinsvortrages bei - Verkauf des Unternehmens - Verschmelzung - Spaltung - Einbringung - Anteilstausch Zu beachten: Keine Konzern Klausel! 83 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Organschaft Organschaft: Organkreis gilt als ein Betrieb, Nur eine Freigrenze im Organkreis! EBITDA des Organkreises für Anwendung der 30 % Zinsschranke maßgeblich OT OG 1 84 Unternehmensteuerreform

43 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Bank 1000 D-GmbH BV-Hldg T1-GmbH T2-GmbH Ltd-Hldg F-BV UK-Ltd 85 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Bank D-GmbH 300 BV-Hldg T1-GmbH T2-GmbH Ltd-Hldg F-BV UK-Ltd 86 Unternehmensteuerreform

44 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Einzelabschluss D-GmbH Aktiva Passiva EK-Quote Assets 950 EK 50 Schulden ,26 % D-GmbH Bank 900 Aktiva Konzernbilanz Passiva Assets EK 100 Schulden 900 EK Quote 10 % T1-GmbH T2-GmbH UK-Ltd NL-BV Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Einzelabschluss D-GmbH Aktiva Passiva Assets 950 EK 50 Schulden 900 EK-Quote 5,26 % D-GmbH Bank Aktiva Konzernbilanz Passiva Assets EK 100 Bank Darlehen Schulden EK Quote 4 % T1-GmbH T2-GmbH UK-Ltd NL-BV Bank Unternehmensteuerreform

45 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Status Quo D-GmbH Zinsschranke ist bei allen Gesellschaften zu berücksichtigen T1-GmbH T2-GmbH Anwendung der 30% Zinsschranke auf EBITDA jeder Gesellschaft (isoliert) Kürzung EK der D-GmbH um Buchwerte Beteiligung T1 und T2 (für Escape-Klausel relevant) 89 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Wirkungen D-GmbH Anwendung der 30% Zinsschranke auf EBITDA des Organkreises T1-GmbH Organschaft T2-GmbH i. d. R. Verbesserung der EK- Quote der D-GmbH für Escape-Klausel, da keine Kürzung des EK um Buchwerte von T1 und T2 nur eine Freigrenze (statt drei im Fall ohne Organschaft) 90 Unternehmensteuerreform

46 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Bank 1000 D-GmbH T1-GmbH T2-GmbH UK-Ltd NL-BV Status Quo Anwendung der 30% Zinsschranke auf EBITDA Bei D-GmbH Buchwertkürzung des EK um Beteiligungsquote niedrigeres EK der D-GmbH für Escape-Klausel 91 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Bank 1000 T1-GmbH D-GmbH T2-GmbH UK-Ltd ZH-GmbH Niedrig verzinsliche Kaufpreisforderung NL-BV Blocker Gründung der ZH-GmbH ( EUR Stammkapital) Verkauf der UK Ltd. und der NL-BV an die neue ZH GmbH Stundung des Kaufpreises (niedrigverzinslich) höheres EK der D-GmbH für Escape-Klausel, da Reduzierung Buchwertkürzung 92 Unternehmensteuerreform

47 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen T1-GmbH D-GmbH T2-GmbH Status Quo Anwendung der 30% Zinsschranke auf EBITDA Bei D-GmbH Buchwertkürzung des EK um Beteiligungsquote niedriges EK der D-GmbH für Escape-Klausel 93 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen D-GmbH ZH-Holding FinCo T1-GmbH T2-GmbH FinCo Gründung der FinCoin einem Niedrigsteuergebiet (z. B. Malta) und ZH-Holding Verkauf der T1 und T2 an die neue ZH GmbH Unwandlung Kaufpreisforderung der D-GmbH an ZH-Holding in ein gewinnabhängig verzinstes Darlehen Abtretung der Forderung gegen EK an die FinCo Höheres EK der D-GmbH für Escape-Klausel, da Reduzierung Buchwertkürzung Gewinnabsaugung in Niedrigsteuergebiet (AStG zu beachten) 94 Unternehmensteuerreform

48 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Niedrigverzinstes YEN-Darlehen D-GmbH SWAP SWAP Ersatz Zinsaufwand durch SWAP-Gebühren SWAP-Gebühren sind weder Zins im Sinne der Zinsschranke noch für gewerbesteuerliche Zwecke 95 Unternehmensteuerreform 2008 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen D-GmbH D-GmbH T1-GmbH T1-GmbH Abspaltung eines Teilbetriebes T2-GmbH 2 x Freigrenze 3 x Freigrenze 96 Unternehmensteuerreform

49 Zinsschranke Gestaltungsüberlegungen Auslagerung von Pensionsrückstellungen (nur) im IFRS-Abschluss Aktiva 97 Unternehmensteuerreform 2008 vorher Einzelabschluss D-GmbH Aktiva Passiva EK-Quote Assets 950 EK 50 Pensionsrückstellung Konzernbilanz Passiva Assets EK 200 Bank Pensionsrückstellung 900 Schulden ,26 % EK Quote 10 % Escape- Klausel Aktiva Einzelabschluss D-GmbH Passiva Assets 50 EK Aktiva nachher Konzernbilanz Passiva Assets EK Schulden EK-Quote 100 % EK Quote 18 % Escape- Klausel Unternehmensteuerreform 2008 Neue Stolperfallen beim Weg ins Ausland Sören Goebel / Tino Boller 49

50 Verrechnungspreise/Funktionsverlagerung Fremdvergleichsgrundsatz Inland Ausland Verrechnungspreise Nahestehende Personen Fremdvergleichsgrundsatz Annahmen: Preis wie zwischen fremden Dritten alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung sind bekannt Leitbild: ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer 99 Unternehmensteuerreform 2008 Funktionsverlagerungen Praktische Relevanz Funktionsverlagerungen Vollständige Verminderung Aufgabe durch von Funktionen Verlagerung von Funktionen und des damit verbundenen Gewinnpotentials Verlagerung von Teilfunktionen auf eine Gruppengesellschaft Verdoppelung von Funktionen Steuerliche Relevanz hängt in erster Linie davon ab, ob und in welchem Umfang Gewinnpotenzial übergeht. 100 Unternehmensteuerreform

51 Funktionsverlagerungen Beispiel D-GmbH Barwert der erwarteten Verluste -3 Mio. Auslagerung einer Produktionslinie NewCo Barwert der Gewinnerwartung 6 Mio. (aufgrund niedrigerer Lohnkosten) Steuerliche Folgen? 101 Unternehmensteuerreform 2008 Funktionsverlagerungen Relevante neue Verrechnungspreisregeln Preisfestsetzung im Einigungsbereich: Gewinnerwartungen/ Prognosen auf das abgebende Unternehmen (Verluste, Veräußerungskosten) Einigungsbereich Preis mit höchster Wahrscheinlichkeit, im Übrigen Vermutung für den Mittelwert [vollkommene Transparenz] Gewinnerwartungen/ Prognosen auf das übernehmende Unternehmen, Synergien 102 Unternehmensteuerreform

52 Funktionsverlagerungen Lösung Verrechnungspreis 1,5 Mio. EUR D-GmbH Barwert der erwarteten Verluste -3 Mio. Auslagerung einer Produktionslinie NewCo Barwert der Gewinnerwartung 6 Mio. (aufgrund niedrigerer Lohnkosten) 103 Unternehmensteuerreform 2008 Funktionsverlagerungen Preisanpassungsklauseln Was passiert bei Fehlprognosen? tatsächliche Gewinnentwicklung Geplante Gewinnentwicklung Bestimmung des Verrechnungspreises Vermutung für Preisanpassungsklausel 104 Unternehmensteuerreform

53 Funktionsverlagerungen Preisanpassungsklauseln Einmalige Korrekturmöglichkeit bei wesentlicher Abweichung Gewinnentwicklung Ausland Betriebsprüfung Jahr 01 Jahr Jahr 05 Jahr 06 Jahr Bewertung Transferpaket Entwicklung = Prognose Wesentliche Abweichung Korrektur durch FA Keine Änderung 105 Unternehmensteuerreform 2008 d.h. nachträgliche Anpassung des ursprünglichen Verrechnungspreises, auch wenn keine Änderungsmöglichkeit für Jahr 01. Funktionsverlagerungen Dokumentation und Inkrafttreten Dokumentation über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sind innerhalb von 30 Tagen vorzulegen, wie z.b. Funktionsverlagerungen Verkürzung der gesetzlichen Vorlagefrist von 60 Tagen auf 30 Tage Änderungen zu Verrechnungspreisen und Funktionsverlagerungen erstmals im Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden 106 Unternehmensteuerreform

54 Funktionsverlagerungen Zusammenfassung Investitionsfeindliche Vorschrift, die 107 Unternehmensteuerreform 2008 Über den Fremdvergleich hinausgeht Hohe Kosten für zwei Unternehmensbewertungen erzeugt Durch den neuen Terminus des Transferpakets versucht, in jeder Funktionsverlagerung eine Goodwill-Realisierung zu sehen Durch Einbezug der Funktionsverdoppelung eine ewige Rente der deutschen Besteuerung unterwirft und Durch die Preisanpassungsklausel den bisher von der deutschen Finanzverwaltung bekämpften amerikanischen commensurate with income -Standard in deutsches Recht einführt Sie wird gerade nicht das Steuersubstrat in Deutschland erhalten, da Investoren Deutschland meiden werden. Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Carl-Josef Husken 54

55 Besteuerung von Personengesellschaften Ausgangssituation + Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15% Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen (Thesaurierungssteuersatz 28,25% zzgl. SolZ; bei späterer Nachversteuerung zusätzlich 25% zzgl. SolZ) Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens ( Teileinkünfteverfahren für Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, d.h. 60% statt 50% steuerpflichtig) Einführung der Abgeltungsteuer für Dividenden/ + Veräußerungsgewinne im Privatvermögen Unternehmensteuerreform Besteuerung von Personengesellschaften Ausgangssituation Ausgangslage Kommanditist Eigenkapital Darlehen z.b. Privatkonto (SBV) Entnahmen für Konsum, ESt 110 Unternehmensteuerreform

56 Besteuerung von Personengesellschaften Belastungsvergleich alt / neu Status Quo: Ohne Gestaltungen Jahr ESt-Satz 42% 42% 45% Gewinn 100,00 100,00 100,00 GewSt* 16,67 14,00 14,00 ESt 35,00 42,00 45,00 abzgl. GewSt-Anrechnung 7,50 13,30 13,30 ESt nach Anrechnung 27,50 28,70 31,70 SolZ 1,51 1,58 1,74 GewSt + ESt + SolZ 45,68 44,28 47,44 Veränderung gegenüber ,40 1,76 * Gewerbesteuerhebesatz: 400% 111 Unternehmensteuerreform Besteuerung von Kapitalgesellschaften Belastungsvergleich PersG / KapG Vergleich: Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft (ohne Thesaurierungsbegünstigung) Jahr KapG PersG ESt-Satz 42% 45% GewSt*, ESt/KSt, SolZ 29,83 44,28 47,44 Gewinn nach Steuern 70,17 55,72 52,56 Vorteil der KapG 14,45 17,61 * Gewerbesteuerhebesatz: 400% 112 Unternehmensteuerreform

57 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Grundzüge Thesaurierungsbegünstigung Gewinn GewSt Zurechnung Finanzamt ESt, SolZ 28,25% GewSt-Anr. ESt, SolZ 25% bei Entnahme ESt, SolZ 42%/ 45% GewSt-Anr. Finanzamt 113 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Grundzüge GewSt Gewinn Finanzamt 0% Wahlrecht 100% 114 Unternehmensteuerreform 2008 KapG-Prinzip ESt-Satz: 28,25% GewSt-Anrechnung mit Faktor 3,8 bei Entnahme Besteuerung wie Dividende, Nachversteuerungssatz: 25% PersG-Prinzip ESt-Satz: 42%, 45% GewSt-Anrechnung mit Faktor 3,8 57

58 Gewinn 100,00 GewSt* 14,00 Steuerbelastung ohne ThesB** 47,44 ESt-Satz (28,25%) 28,25 Steuerbelastung mit ThesB 29,77 abzgl. GewSt-Anrechnung 13,30 Vorteil ThesB 17,67 ESt nach Anrechnung 14,95 SolZ 0,82 GewSt + ESt + SolZ 29,77 * Gewerbesteuerhebesatz: 400% ** ESt-Satz: 45,00% Besteuerung von Personengesellschaften Vergleich Thesaurierung Entnahme Begünstigungsbetrag 100,00 abzgl. ESt (28,25%) zzgl. SolZ 29,80 Gewinn des Wirtschaftsjahres nachversteuerungspfl. Betrag 70,20 ESt (25%) 17,55 SolZ 0,97 Gesamtsteuerbelastung 48,29 ESt + SolZ 18,52 Nachteil ThesB 0, Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Anwendungsbereich Grundsatz: - ESt-Satz: 42% / 45% - natürliche Person Ausnahme: + Antrag Gewinnanteil > Euro oder Gewinnanteil > 10% 116 Unternehmensteuerreform

59 Besteuerung von Personenunternehmen Rücknahme des Antrags Letzte Möglichkeit der Rücknahme des Antrags auf Thesaurierungsbegünstigung VZ 08 VZ 09 Antrag in 08 Unanfechtbarkeit ESt-Bescheid 09 (Teil-) Rücknahme Antrag für Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Höchstbetrag nichtabzugsfähige BA gewerbliche Einkünfte (z.b. GewSt, nicht abzugsfähige Zinsen nach Zinsschranke) Steuerbilanzgewinn Gesamthandsbilanz, Ergänzungsbilanzen Sonderbetriebsvermögen steuerfreie Gewinne Entnahmen ESt, SolZ Privatbedarf/Konsum ErbSt Anlage in Privatvermögen Einlagen 42%/ 45% 28,25% 118 Unternehmensteuerreform

60 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung Alternative: PersG mit Thesaurierungsbegünstigung in der Praxis Gewinn 100,00 100,00 100,00 100,00 GewSt* 14,00 14,00 14,00 14,00 davon begünstigt 100,00 86,00 63,84 51,69 ESt** (28,25%, 45,00%) 28,25 30,60 34,31 36,34 abzgl. GewSt-Anrechnung./. 13,30./. 13,30./. 13,30./. 13,30 ESt nach Anrechnung 14,95 17,30 21,01 23,04 SolZ (5,5%) 0,82 0,95 1,16 1,27 GewSt, ESt, SolZ 29,77 32,25 36,17 38,31 * Gewerbesteuerhebesatz: 400% ** ESt-Satz: 45,00% ***Konsum: 10 KapG 29,83 29,83 29,83 33,18 **** Nachteil gg. KapG 0,06-2,42-6,34-5,13 **** Hinweis: Konsumbedarf wird bei KapG durch Gehalt gezahlt 119 Unternehmensteuerreform 2008 GewSt* nicht begünstigt zusätzlich Entnahme ESt**, SolZ zusätzlich Entnahme ESt**, SolZ, Konsum*** Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung Alternative: PersG mit Thesaurierungsbegünstigung in der Praxis Gewinn 100,00 100,00 100,00 100,00 GewSt, ESt**, SolZ 29,77 32,25 36,17 38,31 * Gewerbesteuerhebesatz: 400% ** ESt-Satz: 45,00% *** Konsum: 10 Begünstigungsbetrag 100,00 86,00 63,84 51,69 ESt (28,25%, 45,00%) 29,80 25,64 19,02 15,40 nachversteuerpfl. Betrag 70,20 60,36 44,82 36,29 ESt (25%) 17,55 15,09 11,21 9,07 SolZ (5,5%) 0,97 0,83 0,62 0,50 GewSt, ESt, SolZ 48,29 48,17 48,00 47,88 KapG 48,33 48,33 48,33 48,17 Nachteil gg. KapG 0,04 0,16 0,33 0, Unternehmensteuerreform 2008 Höchstbegünstigung Höchstbegünstigung GewSt* nicht begünstigt zusätzlich Entnahme ESt**, SolZ zusätzlich Entnahme ESt**, SolZ, Konsum*** 60

61 121 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Nachversteuerung Nachversteuerung - bei Entnahmen - bei Betriebsveräußerung oder aufgabe - bei Einbringung eines Betriebs oder MUer-Anteils in eine KapG oder Genossenschaft - bei Formwechsel einer Personengesellschaft in eine KapG oder Genossenschaft - bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (zur Einnahmen- Überschussrechnung oder zur pauschalierten Gewinnermittlung) - auf Antrag des Steuerpflichtigen Besteuerung von Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung - Nachversteuerung Entnahme Gewinn Einlagen Überentnahme 34a EStG (z.b. ESt) begünstigte Neurücklagen Nachversteuerung 25% Altrücklagen steuerfreie Einnahmen, normal besteuerte Gewinne. Nichtbegünstigte Neurücklagen Ausnahme: Erbschaftsteuer 122 Unternehmensteuerreform

62 Besteuerung von Personengesellschaften Nachversteuerung Überentnahme Entnahme Über- Entnahme Einlage steuerliche Folgen Minderung des Thesaurierungshöchstbetrags ggf. Nachversteuerung keine Berücksichtigung von Altrücklagen (keine gesetzliche Regelung) HANDLUNGSBEDARF vor Systemumstellung 123 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Gestaltungsideen Gestaltungsziele: Nutzung der Altrücklagen Optimierung des Thesaurierungshöchstbetrags durch Vermeidung/Verringerung von künftigen Entnahmen, die den Thesaurierungshöchstbetrag beeinflussen Vermeidung einer Nachversteuerung Sicherstellung, dass Entnahmen nicht größer als Gewinn und Einlagen sind. 124 Unternehmensteuerreform 2008 Entnahmen in Verlustjahren Entnahmen innerhalb von Unternehmensgruppen Implementierung von Thesaurierungseinheiten Entnahmeeinheiten (Konsum, Steuer) 62

63 Besteuerung von Personengesellschaften Gestaltungsideen Grundsätzliche Gestaltungsidee: Altrücklagen Abgeltungsteuer (25 %) Einlagen Anlage Privatvermögen Thesaurierungseinheit Entnahmeeinheit gewerblich vermögensverwaltend Entnahmen ESt, SolZ Konsum 125 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Ausgangssituation Ausgangslage Kommanditist Entnahmen für Konsum, ESt Eigenkapital Darlehen z.b. Privatkonto (SBV) operative PersG benötigt Altrücklagen? operative PersG benötigt Altrücklagen nicht 126 Unternehmensteuerreform

64 Besteuerung von Personengesellschaften Gestaltungsideen operative PersG benötigt Altrücklagen Entnahme-Einlage-Modell gewerbliche Schwester-Personengesellschaft doppelstöckige PersG KG-Modell operative PersG benötigt Altrücklagen nicht Vermögensverwaltung (Abgeltungsteuer) Investment-Fonds (z.b. Luxemburg-Fonds) PersG mit bzw. ohne Thesaurierungsbegünstigung KG-Modell 127 Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung von Personengesellschaften Gestaltungsideen operative PersG benötigt Altrücklagen KG-Modell Bisher: Neu: Eigenkapital Darlehen/Rücklagen 100% Grundidee des KG-Modells 100% 0% Darlehen 128 Unternehmensteuerreform

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