Leitfaden zum AAG (U1-Verfahren bei Entgeltfortzahlung) Version: 11.1

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1 KIDICAP PPay Informationen zum Verfahren AAG (U1-Verfahren) Leitfaden zum AAG (U1-Verfahren bei Entgeltfortzahlung) Version: 11.1 Stand: Hinweis aus dem BADV: Zurzeit nimmt nur ein Arbeitgeber am U1-Verfahren teil! PPay Leitfaden AAG Version 11.1 GIP mbh überarbeitet für Zwecke des BADV von Gabriele Pniok (D2.26) und Claudia Schaar (D1.35)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Leitfaden AAG (U1 Verfahren) Version Einführung Lieferumfang Version Neue Personendaten-Dialoge Neue Berechnungen Migration 3 2 AAG-Verfahren (U1) in KIDICAP Rechtliche Grundlagen Ablauf einer Meldeerstellung in KIDICAP Bedienung der neuen Personendaten-Dialoge (Allgemein) Dauersatz Detailsatz Anlegen mehrerer Detailsätze Kein Stamm vorhanden Stamm vorhanden Vervollständigungslogik Zusammenhang mit Dialog Fenster 24A Löschen und Stornieren von Unterbrechungen Dialog 45 Entgeltfortzahlung ERF45 Entgeltfortzahlung erfassen Navigation in der Schnellerfassung Navigation ohne Schnellerfassung Dauersatz Detailsatz ANZ45 Entgeltfortzahlung anzeigen Dialog 40 Rückverarbeitung ERF40 Rückverarbeitung erfassen ANZ40 Rückverarbeitung anzeigen Berechnung Erstattungsantrag U Allgemeines Entgeltfortzahlung Erstattungsfähiges Brutto Begrenzung auf RV-BBG SV-AG-Beiträge Erstattungssatz Erstattungsbetrag Neue Feldbeschreibungen Seite 2 von 19

3 1 Leitfaden AAG (U1 Verfahren) Version Einführung Die Informationen in diesem Dokument beziehen sich nur auf das AAG-Verfahren zur Erstattung von Entgeltforzahlung bei Krankheit (U1-Verfahren). Informationen zum AAG-Verfahren bei Mutterschutz und Beschäftigungsverbot werden im Leitfaden AAG (U2-Verfahren) bekannt geben. Überschneidungen mit dem EEL-Verfahren werden in groben Zügen, allerdings nicht detailliert, behandelt. Hinweis: Dieses Dokument enthält zunächst nur die Beschreibungen zu bereits ausgelieferten Bestandteilen des AAG-Meldeverfahrens. Im Zuge weiterer Auslieferungen (Service Packs) wird das Dokument entsprechend ergänzt und erweitert. 1.2 Lieferumfang Version Neue Personendaten-Dialoge Es werden 2 neue Dialoge eingeführt: Rückverarbeitung erfassen (40) und Rückverarbeitung anzeigen (40) Entgeltfortzahlung erfassen (45) und Entgeltfortzahlung anzeigen (45) Neue Berechnungen SV-AG-Anteile für Erstattungsbetrag Entgeltfortzahlung Erstattungsbetrag Entgeltfortzahlung Migration Die Erfassung des Unterbrechungsgrundes 20 (Krankheit mit Entgeltfortzahlung) wird von ERF24a auf den neuen Dialog 45 verlagert. Aufgrund der Verlagerung der Erfassung werden alle Unterbrechungen mit Grund 20 deren Unterbrechungsende leer ist oder deren Unterbrechungsende größer als ist auf den neuen Dialog 45 migriert. Mit der Migration dieser Unterbrechungen auf die neuen Dialoge wird gleichzeitig das Merkmal, welches die AAG-Meldungserstellung steuert, auf "N - Meldungserstellung verhindern" gesetzt. Durch die Migration der Unterbrechungen werden Rückrechnungen nach ausgelöst. Seite 3 von 19

4 2 AAG-Verfahren (U1) in KIDICAP 2.1 Rechtliche Grundlagen Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bestimmt in 1 Absatz 1, dass Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten), 1. "das für den in 3 Absatz 1 und 2 und den in 9 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fortgezahlte Arbeitsentgelt, 2. die auf die Arbeitsentgelte und Vergütungen nach der Nummer 1 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung, die Arbeitgeberanteile nach 172 Absatz 2 SGB VI sowie die Beitragszuschüsse nach 257 SGB V und nach 61 SGB XI" von den Krankenkassen erstattet werden, wobei die landwirtschaftlichen Krankenkassen hiervon ausgenommen sind. Arbeitgeber können sich nach 1 Absatz 1 AAG Aufwände für die Lohnfortzahlung während Krankheit von den Krankenkassen erstatten lassen. Im Gegenzug dazu zahlen die Arbeitgeber monatlich Umlagebeiträge (U1 für Entgeltfortzahlung). Bisher wurden diese Aufwände mittels schriftlichen Antrags von den Krankenkassen erstattet. Dazu gab es einheitliche Erstattungsformulare, welche von den Spitzenverbänden der Krankenkassen (zuletzt mit Stand von 7. April 2008) herausgegeben wurden. Die Teilnahme am U1-Verfahren ist Voraussetzung für die Aufwandserstattung. Seit sind die Erstattungsanträge in elektronischer Form, mittels Datensatz, an die Krankenkassen zu melden (gemäß 2 Absatz 3 AAG). 2.2 Ablauf einer Meldeerstellung in KIDICAP Damit ein maschineller Erstattungsantrag in KIDICAP überhaupt erstellt werden kann, muss eine Unterbrechung Grund 20 - Krankheit mit Entgeltfortzahlung (Dialog 45) - erfasst sein darf die Meldungserstellung beim Personalfall nicht verhindert worden sein. der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnehmen; aktuell nimmt nur 1 Arbeitgeber im Zahlungsbestand des BADV am U1-Verfahren teil. Des weiteren müssen weitere fachliche Voraussetzungen beim Personalfall erfüllt sein. Die maschinellen Erstattungsanträge werden monatlich für bereits abgerechnete Abrechnungsmonate und somit mit der Monatsproduktion erstellt. In KIDICAP können Sie sich mit Hilfe der "Reports" die erzeugten Datensätze im Detail pro Personalfall und AM/VM sowie im Überblick pro Monat anzeigen lassen. Mit Hilfe des Importprotokolls werden interne Fehler und zurückgemeldete Fehler protokolliert. Die Programme zur maschinellen Erstellung von Erstattungsanträgen nach dem AAG sind noch nicht im Lieferumfang der Version 11.1 enthalten. Sie werden mit Service Packs nachgeliefert. Bis zur Nachlieferung ist für jede neu angelegte Unterbrechung die Meldungserstellung zu verhindern (Eine Meldungserstellung wird verhindert, wenn das Feld "Meldungserstellung" im Reiter AAG-Meldedaten auf "N" steht (Dialog 45). Bitte geben Sie die Erstattungsanträge bis zur Auslieferung weiterhin in Papierform oder über sv-net/classic ab. Seite 4 von 19

5 2.3 Bedienung der neuen Personendaten-Dialoge (Allgemein) Im Zuge der Realisierung des maschinellen Erstattungsverfahrens nach AAG (U1) - in Zusammenarbeit mit der Realisierung von EEL - wurden 2 neuer Dialoge ERF/ANZ40 (Rückverarbeitung) ERF/ANZ45 (Entgeltfortzahlung) eingeführt. Damit Meldungen nach AAG (U1) erstellt und abgegeben werden können, ist eine Erfassung der Unterbrechung über den neuen Dialog 45 zwingend notwendig. Die Dialoge 40 und 45 enthalten auch Erfassungsfelder, die für das EEL-Verfahren vorgesehen wurden. In diesem Leitfaden werden allerdings nur die Felder beschrieben, die für die Meldungserstellung nach AAG (U1) relevant sind. Beim Dialog 45 wird immer zwischen einem Dauersatz und einem Detailsatz unterschieden Dauersatz Im Dauersatz werden Informationen erfasst, die für den gesamten Zeitraum von Beginn bis Ende der Unterbrechung gelten. Nach Echtberechnung kann ein Dauersatz nicht mehr gelöscht werden. Die erfasste Unterbrechung kann mittels "Stamm löschen" nur storniert werden (siehe auch Punkt 2.3.4). Anlegen eines neuen Dauersatzes Grundsätzlich erscheint beim Aufruf der neuen Dialoge eine "Schnellerfassung" mit allen für die Erfassung relevanten Feldern. Solange auf einem der neuen Dialoge das Ende einer Unterbrechung im selben Erfassungsmonat liegt und der betroffene Dialog geöffnet wird, wird diese "Schnellerfassung" nicht angeboten. In solchen Fällen, können Sie einen neuen Dauersatz wie folgt anlegen: Zum Anlegen eines neuen Dauersatzes, kann ein bestehender Dauersatz kopiert werden. Hierzu steht Ihnen im Dialog eine eigene Schaltfläche zur Verfügung Seite 5 von 19

6 Beim Kopieren eines Dauersatzes werden Sie gefragt, ob Sie die Detailsätze mitkopieren wollen: Um Überschneidungen zu vermeiden, werden beim Kopieren die Beginn und Ende Daten von Dauer- und Detailsatz nicht mitkopiert. Ein neuer Detailsatz kann auch über die Schaltfläche "Satz erfassen" angelegt werden. Seite 6 von 19

7 Beim Anklicken dieses Buttons erscheint wieder der Dialog für die "Schnellerfassung": Detailsatz Im Detailsatz werden Informationen erfasst, die sich innerhalb des Unterbrechungs-Dauersatzes ändern können. Diese Detailsätze werden mit einem "Gilt von" und "Gilt bis" vorgegeben. Es kann für einen Dauersatz einen oder mehrere Detailsätze geben. Pro Dauersatz muss es mindestens einen Detailsatz geben. Der Detailsatz kann abgesehen vom "Gilt von" sonst keine weiteren Felder erfasst haben. Die Detailsätze gelten immer nur innerhalb des Dauersatzes. Wird ein Dauersatz gelöscht, so werden auch alle zugehörigen Detailsätze gelöscht Anlegen mehrerer Detailsätze Pro Zeitraum darf es nur einen Dauersatz, aber mehrere Detailsätze, innerhalb dieses Zeitraumes geben. Beim Anlegen mehrerer Detailsätze ist aber zu differenzieren, ob bereits ein Stamm vorhanden ist, oder ob bisher nur Bewegungen vorhanden sind. Das Feld "Gilt bis" des letzten Detailsatzes muss immer leer sein Kein Stamm vorhanden Einen neuen Detailsatz können Sie über die Schaltfläche "Kopieren" anlegen. Dazu muss der zu kopierende Detailsatz markiert sein. Ist noch kein Stamm vorhanden, ist beim Anlegen mehrer Detailsätze darauf zu achten, dass keine Lücken in den Zeiträumen der Detailsätze vorhanden sind (Plausibilitätsprüfung!). Hierbei empfiehlt es sich daher, einen zu kopierenden Detailsatz, bereits vor betätigen des "Kopieren" Buttons mit einem "Gilt von" zu versehen! Seite 7 von 19

8 Nach betätigen des "Kopieren" Buttons wird ein neuer Detailsatz ohne Inhalt angelegt. Seite 8 von 19

9 Wenn Sie den kopierten Detailsatz wieder löschen wollen, betätigen Sie bitte den Button "Bewegung löschen" Stamm vorhanden Sobald ein Stamm vorhanden ist, werden Lücken in den Zeiträumen, im Rahmen der "Vervollständigungslogik" maschinell gefüllt. Detailsätze können dann über den Button "Kopieren", oder durch Überschreiben der Daten eines bereits vorhandenen Detailsatzes, angelegt werden. Beim Überschreiben eines vorhandenen Detailsatzes ist dieser zu markieren, so dass die bereits erfassten Felder mit Inhalt angezeigt werden. Seite 9 von 19

10 Jetzt kann das Feld "Gilt von" mit einem neuen Datum überschrieben und neue Details erfasst werden. Beim Überschreiben eines vorhandenen Detailsatzes müssen Sie, anders als wenn noch kein Stamm vorhanden ist, diesen nicht mit einem "Gilt bis" beenden. Beim Speichern des neuen Detailsatzes wird der alte Detailsatz maschinell mit einem "Gilt bis" versehen. Das maschinell gesetzte "Gilt bis" wird immer mit dem Vortag von "Gilt von" des neuen Detailsatzes belegt Vervollständigungslogik Um sicher zu stellen, dass im Rahmen des Anlegens eines neuen Detailsatzes keine Lücken im Geltungszeitraum von Detailsätzen entstehen, werden eventuelle durch die Erfassung entstandene Lücken, mittels der "Vervollständigungslogik" gefüllt. Seite 10 von 19

11 Die Vervollständigungslogik greift allerdings nur, wenn bereits ein Stamm vorhanden ist. Solange kein Stamm vorhanden ist, werden entstandene Lücken im Geltungszeitraum von Detailsätzen mittels Plausibilitätsprüfung verhindert und sind manuell zu füllen. Wird daher im aktuellen Abrechnungsmonat ein Detailsatz mit einem "Gilt bis" erfasst und wird kein neuer Detailsatz mit offenem "Gilt bis" angelegt, so wird, für den noch offenen Zeitraum, maschinell ein Detailsatz mit den zuvor gültigen Daten angelegt. Als "Erf. Monat" wird immer der AM ausgegeben, in welchem die Erfassung des Satzes, welcher zur Lückenfüllung dient, tatsächlich erfasst wurde Zusammenhang mit Dialog Fenster 24A Unterbrechungen die über den Dialog ERF45 erfasst werden, werden zeitgleich in der ERF24a sowie der ANZ24a angelegt. Somit wird gewährleistet, dass keine Überschneidungen mit anderen Unterbrechungen erfasst werden können und Folgesysteme, die auf Dialog 24a abfragen, müssen nicht angepasst werden. Eine Löschung und Stornierung der Unterbrechung, löscht diese auch auf ERF/ANZ24a Löschen und Stornieren von Unterbrechungen Für diesen Dialog und die dort zu erfassenden Unterbrechungen gilt, dass diese über "Bewegung löschen" gelöscht werden können. Der erfasste Satz bleibt mit dem Feld "Storniert" stehen. 2.4 Dialog 45 Entgeltfortzahlung ERF45 Entgeltfortzahlung erfassen Für die Erstellung eines Erstattungsantrages nach AAG (U1) ist der Unterbrechungsgrund 20 (Krankheit mit Entgeltfortzahlung) zu erfassen. Bitte beachten Sie, dass maschinelle Anträge zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung erst ab dem 29. Tag des Arbeitsverhältnisses erstellt werden dürfen und eine Unterbrechung nicht länger als 42 Kalendertage andauern darf. Diese Anforderungen werden für jeden Personalfall in der Meldungserstellung überprüft. Um eine Unterbrechung mit Unterbrechungsgrund 20 (Krankheit mit Entgeltfortzahlung) erfassen zu können, ist ab Version 11.1 der Dialog ERF45 aufzurufen. Seite 11 von 19

12 Dieser Dialog kann, wie alle KIDICAP-Dialoge, über die Direktkommandozeile, den Menübaum oder die Menüleiste aufgerufen werden: Beim Öffnen des Dialoges erscheint folgende Schnellerfassung für den Dialog: Die "Schnellerfassung" erscheint immer dann, wenn im aktuellen Erfassungsmonat keine offene Unterbrechung vorhanden ist, bzw. das Ende der Unterbrechung nicht im aktuellen AM liegt. Solange eine Unterbrechung ohne Ende vorhanden ist, wird die Schnellerfassung nicht angeboten. Seite 12 von 19

13 Navigation in der Schnellerfassung Sie können zwischen den Reitern beliebig wechseln indem Sie die Überschriften der Reiter anklicken. Mit dem Button "Weiter" gelangen sie zu den Erfassungsfeldern für den Detailsatz. Über den Button "Abbrechen" wird der gesamte Erfassungsdialog, ohne Speicherung der erfassten Daten, geschlossen. Der Button "Speichern" erscheint erst im Erfassungsdialog des Detailsatzes. Mit diesem Button wird die gesamte Erfassung gespeichert. Mit Speichern der ERF44 wird die erfasste Unterbrechung auch in der ERF24a angelegt, sodass diese in weiterer Folge auch auf der ANZ24a angezeigt wird Navigation ohne Schnellerfassung Solange eine offene Unterbrechung vorhanden ist oder das Ende im aktuellen Erfassungsmonat liegt, wird der Dialog ohne "Schnellerfassung" geöffnet: Sie können zwischen Dauer- und Detailsatz wechseln, indem Sie mit der Maus den jeweiligen Satz anklicken. Dadurch wird dieser farblich markiert und im oberen Bereich erscheinen die Erfassungsfelder. Seite 13 von 19

14 Dauersatz Als erstes ist der Dauersatz zu erfassen. Für den Dauersatz stehen Ihnen insgesamt fünf Reiter zur Verfügung. Für das AAG-Verfahren sind nur die Reiter "Allgemein" und "AAG-Meldedaten" von Relevanz. Die übrigen Reiter beinhalten Erfassungsfelder für das EEL-Verfahren. Auf diese Felder wird in einem separaten Leitfaden gesondert eingegangen. Reiter "Allgemein" Im Reiter Allgemein finden Sie folgende Felder: Beginn Ende Grund (01, 02, 12, 20, 22), für AAG (U1) relevant ist nur der Grund 20 Privatversichert (nur in Verbindung mit U-Grund 01 und 02) Anlassbeginn (nur in Verbindung mit U-Grund 01 und 02) Letzter bezahlter Arbeitstag Weitere Vorerkrankungstage (EEL) Reiter "AAG-Meldedaten" Im Reiter AAG-Meldedaten finden Sie folgende Felder: Freitext Meldungserstellung Ursache Im Feld Meldungserstellung kann gesteuert werden, wann elektronische Erstattungsanträge nach AAG für eine Arbeitsunfähigkeit während Entgeltfortzahlung abgegeben werden sollen. Die Ausprägung E löst einen elektronischen Erstattungsantrag aus, wenn bei dem meldungsrelevanten Sachverhalt, das Ende der Unterbrechung erfasst wird und der AM in welchem das Ende der Arbeitsunfähigkeit liegt echtberechnet wurde. Die Ausprägung "N" bewirkt die Verhinderung einer maschinellen Antragserstellung. Die Ausprägung "Z" ist für AAG (U1) nicht zu erfassen. Hinweis: Bis zur Auslieferung der Meldungserstellung ist für jede neu angelegte Unterbrechung die Meldungserstellung mit der Ausprägung "N" zu verhindern Seite 14 von 19

15 Detailsatz Im Detailsatz finden Sie folgende Felder Gilt ab Gilt bis Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt Tageweise Anpassung Art der Ausfallzeit Arbeitstag Stunden Das Feld "Gilt ab" wird mit dem Datum aus dem Feld "Beginn" des Dauersatzes vorbelegt. Da es pro Dauersatz immer einen Detailsatz geben muss, kann das Feld "Gilt von" zwar gelöscht werden, beim Speichern wird dann aber automatisch ein Detailsatz mit "Gilt von" ist gleich "Beginn" der Unterbrechung angelegt. Auch hier darf ein in der Zukunft liegendes Datum erfasst werden. Für die Ersterfassung empfiehlt es sich hier allerdings, erstmal einen Detailsatz anzulegen der ab dem Beginn der Unterbrechung gilt, da es eine Plausibilitätsprüfung gibt, die, solange noch kein Stamm vorhanden ist, eine lückenlose Erfassung der Detailsätze prüft ANZ45 Entgeltfortzahlung anzeigen Seite 15 von 19

16 Die ANZ45 zeigt nicht alle Erfassungsfelder der ERF45. Diese sind im Ergebnisreport zu sehen. Der Ergebnisreport zeigt grundsätzlich alle Erfassungsfelder und alle berechneten Felder. Der Ergebnisreport wird über den Button "Ergebnis-Report" geöffnet. Der Ergebnisreport wird als ein pdf-dokument ausgegeben, welches gespeichert und/oder gedruckt werden kann. Ausschnitt Ergebnis Report Seite 16 von 19

17 2.5 Dialog 40 Rückverarbeitung ERF40 Rückverarbeitung erfassen Die Felder dieses Dialoges dienen dazu, Meldungen für bereits zurückliegende Monate neu aufrollen zu lassen. Wenn Sie die Meldungserstellung für AAG für bereits zurückliegende und ev. gemeldete Monate neu starten wollen, ist in dem Feld "AAG RR-Monat" der VM zu erfassen, ab dem die Rückverarbeitung der Meldungen für den Personalfall erfolgen soll ANZ40 Rückverarbeitung anzeigen 2.6 Berechnung Erstattungsantrag U Allgemeines Der Erstattungsbetrag setzt sich aus dem erstattungsfähigen Brutto und den erstattungsfähigen SV-AG- Anteilen zusammen. Das erstattungsfähige Bruttoarbeitsentgelt muss grundsätzlich manuell vorgegeben werden Daraus werden die erstattungsfähigen SV-AG-Anteile maschinell berechnet und bilden gemeinsam mit dem erstattungsfähigen Brutto den Erstattungsbetrag. Bei Entgeltfortzahlung (U1 Verfahren) werden maximal bis zu 80 % des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgeltes erstattet Entgeltfortzahlung Bei der Berechnung des Erstattungsbetrages für die Entgeltfortzahlung wird davon ausgegangen, dass nur bis zur RV-BBG erstattet wird. Bei abweichenden Vorgehensweisen muss dies im BD-Objekt KKD gekennzeichnet werden. (Felder werden in BD mit J vorbelegt) Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Umlagebeitragsätzen. Je höher der Umlagebeitragsatz nach U1, desto höher der Erstattungssatz und somit auch der Erstattungsanspruch. In der ERF/ANZ45 sowie im BD-Objekt KKD sind alle erforderlichen Angaben für die U1-Erstattung hinterlegt. Seite 17 von 19

18 Erstattungsfähiges Brutto Um den Erstattungsbetrag ermitteln zu können, ist erst das erstattungsfähige Brutto zu ermitteln aufgrund dessen der Erstattungsbetrag selbst und gegebenenfalls SV-AG-Beiträge berechnet werden können. Das Erstattungsfähige Brutto ist im Feld "Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt" der ERF45 vorzugeben. In diesem Feld ist somit der Betrag zu hinterlegen, der die Basis der Berechnung für den Erstattungsbetrag bildet. Der dort hinterlegte Betrag kann entweder direkt als Basis der Berechnung verwendet werden oder er wird vorher maschinell gekürzt wenn das Feld "Tageweise Anpassung" aktiviert wird. In diesem Fall ist im Feld "Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt" ein Monatswert zu erfassen, welcher dann anteilig auf die Tage der Unterbrechung im jeweiligen Abrechnungsmonat gekürzt wird. Wird das Feld "Tageweise Anpassung" nicht aktiviert, so wird der im Feld "Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt" erfasste Betrag ungekürzt in die Berechnung für die SV-AG-Anteile übernommen Begrenzung auf RV-BBG Im BD-Objekt KKD kann hinterlegt werden, ob die Erstattungen auf die RV-BBG begrenzt sind. Ist daher das Feld "U1-Erstattungsbetrag begrenzt auf BBG" nicht gefüllt, so wird in der Berechnung verglichen, ob die Basis der Berechnung die RV-BBG (RV-BRUTTO-2 der ANZ09) übersteigt. Übersteigt das ggf. taggenau gekürzte Brutto die RV-BBG, wird in diesem Fall nicht auf die RV-BBG gekürzt SV-AG-Beiträge Die SV-AG-Beiträge werden von KIDICAP maschinell ermittelt. Je nach Krankenkasse ist satzungsmäßig hinterlegt, ob und in welcher Höhe die SV-AG-Anteile erstattet werden. Seite 18 von 19

19 Die auf das erstattungsfähige Brutto entfallenden SV-AG-Anteile bei U1-Verfahren können gar nicht tatsächlich oder pauschal (gegebenenfalls begrenzt auf RV-BBG) ersetzt werden. Für jede KK wurden in den BD-Objekten KKD und KKA dazu (neue) Felder vorgesehen (siehe oben). Aufgrund dieser Vorgaben werden die SV-AG-Anteile anteilig gemäß dem erstattungsfähigen Brutto maschinell berechnet und im Feld "SV-AG-Anteile" im Report der ANZ45 angezeigt Erstattungssatz Der Erstattungssatz ergibt sich aus dem beim Personalfall auf der ERF09a/ANZ09 zugeordneten Erstattungsatz und den Vorgaben aus den Benutzerdaten Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag wird berechnet, indem das vorgegebene oder auch errechnete und taggenau gekürzte Brutto mit dem Erstattungssatz multipliziert wird. Abhängig von den Angaben im BD-Objekt KKD sind noch die SV-AG-Anteile zum errechneten Erstattungsbetrag zu addieren. (Erstattungsfähiges Brutto * Erstattungssatz) + SV-AG-Anteile = Erstattungsbetrag Das Ergebnis des Erstattungsbetrages wird im Ergebnis-Report der ANZ45 angezeigt. Wird ein elektronischer Erstattungsantrag nach AAG erstellt, so wird die Summe mehrerer gültiger Erstattungsbeträge in einem Monat, von der Meldungserstellung gebildet und im Erstattungsantrag als Summe ausgegeben. Eine Testberechnung des Erstattungsbetrages, mit Vorschau auf das Ergebnis, ist möglich. Überblick Art Berechnung durch KIDICAP Entgeltfortzahlung Erstattungsfähiges Brutto X Tageweise Kürzung X X SV-AG-Beiträge Erstattungsbetrag X X Erfassung durch SB 3 Neue Feldbeschreibungen Die Feldbeschreibungen zu den neuen Dialogen entnehmen Sie bitte der KIDICAP Hilfe. Seite 19 von 19

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