Stabilitätsgesetz 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stabilitätsgesetz 2016"

Transkript

1 Kundeninfo Stabilitätsgesetz 2016 Kurz vor Jahresende wurde das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 definitiv genehmigt (Gesetz Nr. 208 vom ). Das Gesetz ist am in Kraft getreten und enthält eine Reihe von Bestimmungen im Steuersektor. Mit vorliegendem Kundeninfo möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen geben. 1. INVESTITIONSFÖRDERUNG DURCH ERHÖHTE ABSCHREIBUNGEN ( MAXI-ABSCHREIBUNGEN ) Für Unternehmen und Freiberufler wird für Anschaffungen des Zeitraumes bis eine Investitionsförderung eingeführt. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Wert der Investitionen wird für die Berechnung der Abschreibungen um 40% erhöht (z.b.: für eine Investition von werden die steuerlichen Abschreibungen auf berechnet). Dieselbe prozentuelle Erhöhung des Anschaffungswertes gilt auch im Falle der Anschaffung mittels Leasing. Es muss sich um neue Investitionsgüter handeln. Die Investitionsförderung gilt auch für neue Fahrzeuge (inklusive PKW s). Bei PKW s bleiben allerdings die steuerlichen Obergrenzen bestehen (allgemein ,99 bzw ,85 für Vertreter), welche für den Förderzeitraum um 40% angehoben werden. Ausgenommen von dieser Investitionsförderung sind: Anlagen mit einem Abschreibesatz unter 6,5% Gebäude und Immobilien bestimmte Investitionsgüter in den Bereichen Energie, Wasser, Transporte, Telekommunikation 2. VERLÄNGERUNG DER STEUERABZÜGE FÜR ENERGIEMAßNAHMEN UND SANIERUNGEN Der Steuerabzug für Energiemaßnahmen (65%) und der Steuerabzug für allgemeine Sanierungsarbeiten an Wohnimmobilien (50%) werden bis verlängert (einschließlich des Steuerabzuges für Einrichtung und Haushaltsgeräte in Zusammenhang mit Sanierungen). In Bezug auf die einzuhaltenden Formalitäten verweisen wir auf unsere bisherigen Kundeninfos zu diesen Steuerabzügen. Für Kosten in Bezug auf die Installation von Alarmanlagen, Videoüberwachungsanlagen und Verträge mit Wach- und Schließgesellschaften soll ein neuer Steuerabzug eingeführt werden. Diesbezüglich wird eine eigene Ministerialverordnung erlassen werden. Der Steuerabzug für Energiemaßnahmen wird auf multimediale Geräte ausgedehnt, welche die Fernsteuerung und Kontrolle von Heizungs- und Warmwasseranlagen ermöglichen. 3. ERHÖHUNG BARGELDLIMIT Die viel diskutierte Erhöhung des Bargeldlimits von auf wurde letztendlich eingeführt. Demnach sind ab 2016 Bargeldzahlungen bzw. die Übertragung von Überbringersparbüchern bis 2.999,99 möglich (der Saldo des einzelnen Überbringersparbuches muss aber weiterhin unter liegen). Gleichzeitig wurde das bisher geltende Verbot abgeschafft, Mietzahlungen bzw. Zahlungen von Leistungen an Transportunternehmen in bar vorzunehmen. Kundeninfo Seite

2 4. POS- UND KREDITKARTENZAHLUNGEN POS- und Kreditkartenzahlungen müssen ab 2016 von Unternehmern und Freiberuflern unabhängig vom Betrag akzeptiert werden (bisher galt eine Betragsgrenze von 30, wobei Kreditkartenzahlungen generell abgelehnt werden konnten). Zudem sollen mittels einer eigenen Ministerialverordnung in Zukunft Strafen vorgesehen werden, wenn sich ein Unternehmer/Freiberufler nicht an diese Bestimmung hält. 5. NEUERUNGEN ARBEITSRECHT Beitragsreduzierung für unbefristete Arbeitsverträge Die bereits im Jahr 2015 vorgesehene Beitragsreduzierung für die unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern bzw. die Umwandlung von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverträge wird für das Jahr 2016 verlängert, allerdings wird die Beitragsermäßigung stark reduziert. Diese Begünstigung kann für die im Zeitraum abgeschlossenen oder umgewandelten Arbeitsverträge für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden. Die Reduzierung der Sozialabgaben (mit Ausnahme der INAIL-Beiträge) beträgt 40% der Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers mit einem Höchstbetrag von pro Jahr und somit für 24 Monate maximal Die Voraussetzung für diese Beitragsreduzierung ist weiterhin, dass der/die Mitarbeiter/in in den letzten 6 Monaten vor Anstellung kein unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte. Für Lehrverträge und Hausangestellte ist diese Beitragsermäßigung nicht anwendbar. Begünstigte Besteuerung von variablen Lohnelementen Die aus den Jahren bekannte Besteuerung von variablen Lohnelementen (z.b. Produktivitätsprämien) mittels fixem Steuersatz in Höhe von 10% erhält nun durch das Stabilitätsgesetz eine definitive Regelung, welche auch in den Folgejahren gültig sein wird. Die praktische Umsetzung wird jedoch erst nach Veröffentlichung einer entsprechenden Ministerialverordnung möglich sein. Diese Pauschalbesteuerung unterliegt folgenden Bedingungen: die Zahlung des variablen Lohnelementes muss aufgrund einer gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung oder eines Landeszusatzvertrages erfolgen; es muss sich um variable Ergebnisprämien handeln, welche aufgrund einer Erhöhung der Produktivität, Qualität, Effizienz, Innovation oder Ertragsfähigkeit ausbezahlt werden, wobei diese Erhöhung messbar und allgemein nachvollziehbar sein muss (die Kriterien werden in der Ministerialverordnung, welche noch veröffentlicht werden muss, festgelegt); die 10%-Pauschalbesteuerung gilt für Beträge bis max pro Jahr; das Einkommen des Mitarbeiters aus lohnabhängiger Arbeit darf im Vorjahr nicht überschritten haben. Beitragssatz Sonderverwaltung INPS/NISF für Freiberufler Der Beitragssatz für die Sonderverwaltung INPS/NISF für Freiberufler ohne Mwst-Position (sog. gestione separata ) wird ab dem um 1% auf nunmehr 31,72% erhöht. Bereits pflichtversicherte Freiberufler bezahlen ab 2016 einen Beitragssatz in Höhe von 24%. Für Freiberufler mit Mwst-Position bleibt der Beitragssatz unverändert bei 27,72%. Kundeninfo Seite

3 Abschaffung der Pflicht zur Führung des Unfallregisters Durch den Jobs-Act (Gesetzesverordnung 151/2015) wurde mit Datum die Pflicht zur Führung des Unfallregisters, in welchem die detaillierten Informationen zu Arbeitsunfällen der Arbeitnehmer eingetragen wurden, abgeschafft. Keine Änderung gibt es bezüglich der Pflicht des Arbeitgebers zur telematischen Meldung von Arbeitsunfällen innerhalb von 2 Tagen nach Kenntnis des Arbeitsunfalls eines Mitarbeiters. Ab dem wird es hingegen nicht mehr notwendig sein, die Unfallmeldung mittels PEC- auch der zuständigen Sicherheitsbehörde mitzuteilen. IRAP-Abzug für Saisonarbeiter Es wird ein Abzug von der IRAP-Berechnungsgrundlage in Höhe von 70% der Lohnkosten der Saisonarbeiter eingeführt, welcher ab dem Geschäftsjahr 2016 für all jene Mitarbeiter genutzt werden kann, die für 2 Jahre in Folge mindestens 120 Tage im selben Betrieb beschäftigt werden. 6. NEUER STEUERABZUG FÜR EINRICHTUNG FÜR JUNGE PAARE Für junge Paare wird ein neuer Steuerabzug für Einrichtungskosten mit folgenden Eigenschaften eingeführt: Der Steuerabzug gilt für junge Paare (verheiratet oder zusammen lebend), die bereits 3 Jahre zusammen wohnen. Einer der beiden Partner darf nicht älter als 35 Jahre sein. Das Paar muss eine Wohnimmobilie als Erstwohnung erwerben. Der Steuerabzug für Einrichtung beträgt 50% der Kosten bis zu einer Obergrenze von Die Kosten müssen von bis anfallen. Der Steuerabzug wird auf 10 Jahre aufgeteilt. 7. BEGÜNSTIGTE ZUWEISUNG / VERKAUF VON BETRIEBLICHEN GÜTERN AN GESELLSCHAFTER Für Gesellschaften wird die Möglichkeit eingeführt, betriebliche Güter (Immobilien bzw. bewegliche Güter, die in öffentliche Verzeichnisse eingetragen sind) in begünstigter Form den Gesellschaftern zuzuweisen bzw. an die Gesellschafter zu verkaufen. Diese Güter dürfen nicht für die betriebliche Tätigkeit verwendet worden sein (in den meisten Fällen wird die Zuweisung demnach für Wohnimmobilien bzw. für vermietete Betriebsimmobilien interessant sein). Die begünstigte Zuweisung / Verkauf muss innerhalb erfolgen. Für die Zuweisung / Verkauf ist eine Ersatzsteuer von 8% (10,5% im Falle von sog. nicht operativen Gesellschaften ) geschuldet, welche auf die Differenz zwischen dem Wert der zugewiesenen Güter und dem steuerlich anerkannten Wert derselben berechnet wird. Im Falle der Zuweisung von Immobilien kann die Wertermittlung aufgrund des aufgewerteten Katasterwertes erfolgen. Eventuell geschuldete Registergebühren werden bei der Zuweisung / Verkauf auf 50% reduziert. Die Mehrwertsteuer ist, sofern geschuldet, aufgrund der gängigen Bestimmungen zu berechnen. Wenn für die Zuweisung Rücklagen in Steueraussetzung ( sospensione d imposta ) annulliert werden, muss auf diese Rücklagen eine Ersatzsteuer von 13% entrichtet werden. Diese Begünstigungen sind ebenso im Falle der Umwandlung in eine einfache Gesellschaft anwendbar. 8. PRIVATISIERUNG IMMOBILIEN VON EINZELUNTERNEHMEN Für Einzelunternehmen wird die Möglichkeit geschaffen, Betriebsimmobilien in steuerlich begünstigter Form zu privatisieren, d.h. dem Privatvermögen des Unternehmers zuzuführen. Für diese Privatisierung ist eine Ersatzsteuer von 8% auf die Differenz zwischen dem Wert der Immobilie Kundeninfo Seite

4 und dem steuerlich anerkannten Wert geschuldet, welche bis zu bezahlen ist. Der Wert der Immobilie kann dabei aufgrund des aufgewerteten Katasterwertes ermittelt werden. 9. WIEDEREINFÜHRUNG DER MÖGLICHKEIT DER AUFWERTUNG VON BAUGRUNDSTÜCKEN, LANDWIRTSCHAFTLICHEN GRUNDSTÜCKEN UND BETEILIGUNGEN Für Baugrundstücke, landwirtschaftliche Grundstücke und Beteiligungen im Besitz von Privatpersonen (Bezugsdatum ) wird wieder die Möglichkeit eingeführt, eine steuerliche Aufwertung durchzuführen. Dazu muss innerhalb : eine beeidete Schätzung erstellt werden; die Ersatzsteuer von 8% (neu ab 2016 die erhöhte Ersatzsteuer von 8% gilt auch für nicht qualifizierte Beteiligungen) eingezahlt werden. 10. AUFWERTUNG VON BETRIEBSGÜTERN UND BETEILIGUNGEN Für Betriebsgüter und Beteiligungen von Kapitalgesellschaften wird in der Bilanz des Jahres 2015 die Möglichkeit eingeführt, eine steuerliche Aufwertung vorzunehmen. Die zu entrichtende Ersatzsteuer für die Aufwertung beträgt 16% (abschreibbare Güter) bzw. 12% (nicht abschreibbare Güter). Die entsprechende Aufwertungsrücklage des Eigenkapitals kann durch die Bezahlung einer Ersatzsteuer von 10% befreit werden und ist in der Folge frei ausschüttbar. Die steuerliche Anerkennung der Aufwertung für die Berechnung der Abschreibungen erfolgt erst nach 3 Jahren (2 Jahre im Falle von Immobilien). Für die Berechnung der Mehr-/Mindererlöse gilt die Aufwertung erst nach 4 Jahren. Angesichts der hohen Prozentsätze für Ersatzsteuer / Befreiung der Reserve ist davon auszugehen, dass diese Aufwertung in der Praxis kaum interessant sein wird. 11. ÄNDERUNGEN BEGÜNSTIGTES STEUERSYSTEM ( REGIME FORFETTARIO ) Das begünstigte Steuersystem für Kleinunternehmer, welches ab 2015 eingeführt wurde ( regime forfettario ), erfährt eine Reihe von Änderungen, die es attraktiver machen sollen. Diese Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Ertragsobergrenzen, um das System beanspruchen zu können, werden deutlich angehoben. Während die Obergrenzen bisher zwischen und lagen, liegt die Spanne in Zukunft zwischen und Vor allem für Freiberufler wird die Obergrenze deutlich auf erhöht. Im Jahr 2015 war dieses Steuersystem nur sehr eingeschränkt anwendbar, wenn gleichzeitig Einkommen aus abhängiger Arbeit / Pension bestanden. Ab 2016 wird dieses begünstigte System unter der einzigen Voraussetzung möglich sein, dass im Vorjahr keine Einkommen aus abhängiger Arbeit / Pension über erzielt wurden. Der begünstigte Steuersatz für dieses System beträgt weiterhin 15%. Allerdings wird dieser Steuersatz auf 5% für die ersten 5 Tätigkeitsjahre reduziert, sofern es sich um eine neue Tätigkeit handelt ( start up ). Diese Reduzierung gilt rückwirkend auch für die im Jahr 2015 begonnenen Tätigkeiten. Die Pensionsbeiträge werden bei Anwendung dieses begünstigten Systems um 35% reduziert. 12. STEUERLICHE BESTIMMUNGEN LANDWIRTSCHAFT Ab 2016 werden landwirtschaftliche Tätigkeiten generell von der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP befreit. Bisher unterlagen landwirtschaftliche Tätigkeiten dem reduzierten IRAP-Satz von 1,9%. Urlaub auf dem Bauernhof und landwirtschaftliche Nebentätigkeiten unterliegen auch in Zukunft weiterhin der IRAP. Kundeninfo Seite

5 Die ursprünglich geplante Neuerung, wonach das begünstigte System für Landwirte mit einem Umsatz bis (komplette Befreiung von allen Mwst-Verpflichtungen) abgeschafft werden sollte, wurde zurückgenommen. Diesbezüglich ändert sich demnach nichts und die Begünstigung bleibt aufrecht. Die Registergebühr für die Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken an Nicht- Landwirte wird von 12% auf 15% erhöht. 13. GUTSCHRIFT MEHRWERTSTEUER BEI INSOLVENZ- UND PFÄNDUNGSVERFAHREN In Zukunft wird die Gutschrift der Mehrwertsteuer im Falle von Insolvenzverfahren zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein. Zudem kann die Gutschrift auch bei negativen Pfändungen von Kundenforderungen erfolgen. Es gelten folgende Neuerungen: Insolvenzverfahren: Die Gutschrift wird bei Einleitung des Insolvenzverfahrens möglich sein (gilt ab 2017). negative Pfändungen: Die Gutschrift wird in dem Moment möglich sein, in welchem der negative Ausgang des Pfändungsverfahrens feststeht (gilt ab 2016). 14. NEUER STEUERABZUG ANKAUF WOHNIMMOBILIEN Für den Ankauf von Wohnimmobilien von Bauunternehmen wird, beschränkt bis , ein neuer Steuerabzug von der Einkommenssteuer IRPEF eingeführt. Wenn die Wohnimmobilien den Energieklassen A oder B angehören, kann 50% der bezahlten Mehrwertsteuer als Steuerabzug geltend gemacht werden. Der Steuerabzug muss dabei auf 10 Jahre aufgeteilt werden (ähnlich dem Steuerabzug für Sanierungen und Energiemaßnahmen). Es muss sich bei der Immobilie nicht um die Erstwohnung handeln. 15. LEASING ERSTWOHNUNG Es wird die Möglichkeit eingeführt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstwohnung in Form eines Leasingvertrages zu erwerben und dabei auf die jährlichen Leasingraten (bis max ) und den Betrag der Ablöse (bis max ) einen Steuerabzug von 19% zu beanspruchen. Es muss sich um Personen mit einem Alter unter 35 Jahren (bei Überschreiten dieses Alters wird der Steuerabzug auf 50% reduziert) und einem Einkommen unter handeln. Die Begünstigung gilt für den Zeitraum bis REDUZIERUNG EINKOMMENSSTEUER KAPITALGESELLSCHAFTEN IRES Die Einkommenssteuer für Kapitalgesellschaften, Vereine und Körperschaften (IRES) wird ab von 27,5% auf 24% reduziert. Für Banken und Finanzgesellschaften wird ab 2017 ein IRES-Aufschlag von 3,5% eingeführt (dementsprechend bleibt der Gesamtsteuersatz für diese Subjekte bei 27,5%). 17. NEUERUNGEN IMU / TASI In Bezug auf die nationalen Gemeindeimmobiliensteuern IMU und TASI werden einige Neuerungen eingeführt: Die IMU wird im Falle der unentgeltlichen Nutzung durch Verwandte auf 50% reduziert. Die TASI auf die Erstwohnung wird abgeschafft (mit Ausnahme von Luxuswohnungen). Bekanntlich finden IMU und TASI in Südtirol keine Anwendung, nachdem die Autonome Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS eingeführt hat. Das Stabilitätsgesetz für 2016 verfügt dabei rückwirkend, das die GIS in jeder Hinsicht der IMU gleichgestellt wird (v.a. was die Bestimmungen in Bezug auf die IRPEF anbelangt). Kundeninfo Seite

6 18. VERSCHIEDENE NEUERUNGEN Verlängerung der Fristen für Steuerkontrollen: Die Fristen für Steuerkontrollen werden ab dem Bezugsjahr 2016 erhöht (von 4 auf 5 Jahre im Falle einer abgegebenen Steuererklärung; von 5 auf 7 Jahre im Falle einer unterlassenen Steuererklärung). Freibetrag IRAP Kleinunternehmer/Freiberufler: Der IRAP-Freibetrag für Kleinunternehmer/Freiberufler mit einer Steuergrundlage bis ca wird verdoppelt. Katastererträge Kat. D+E: Für Immobilien der Katasterkategorien D (Betriebsimmobilien) und E (Immobilien für spezielle Zwecke) wird ab der Katasterertrag aufgrund einer Schätzung ermittelt. Begünstigung Erstwohnung: Ab 2016 wird es möglich sein, eine Wohnimmobilie mit den Begünstigungen für die Erstwohnung zu erwerben, auch wenn man schon im Besitz einer Erstwohnung ist. Voraussetzung ist, dass die bestehende Erstwohnung innerhalb eines Jahres nach dem Ankauf der neuen Wohnung veräußert wird. Reform Steuerstrafen: Die Reform der Steuerstrafen, welche ursprünglich am in Kraft treten sollte, wird auf den vorverlegt. Besteuerung Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen für Landwirte: Die Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen (u.a. Photovoltaik) ist für Landwirte in Zukunft weiterhin steuerfrei, sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Ab 2016 war ursprünglich eine pauschale Besteuerung auf 25% der Einnahmen vorgesehen. Einhebung RAI-Gebühr: Die RAI-Gebühr wird für Privathaushalte auf 100 reduziert und in Zukunft über die Rechnung für den Stromanschluss eingehoben. Kultur-Bonus: Allen in Italien ansässigen Personen (mit italienischer Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürgern) wird bei Erreichen des 18. Lebensjahres ein sog. Kultur-Bonus von 500 zuerkannt. Dieser Bonus kann für kulturelle Zwecke (Besuch von Theater, Museum, Ausstellungen oder Kino, Kauf von Büchern, u.ä.) verwendet werden. Steuerguthaben Musikinstrumente: Studenten von Konservatorien bzw. gleichgestellten Instituten wird im Jahr 2016 für den Kauf eines Musikinstrumentes ein Beitrag von zuerkannt. Zuweisung 2 Promille: Ab dem Jahr 2016 können 2 Promille der Einkommenssteuer einer kulturellen Institution/Kulturverein zugewiesen werden. Diese Institutionen/Vereine müssen sich in ein eigenes Register eintragen lassen. Mwst Sozialgenossenschaften: Es wird ein neuer Mwst-Satz von 5% für Leistungen von Sozialgenossenschaften und deren Konsortien zugunsten von sozial benachteiligten Personen eingeführt. Verschrottungsprämie Camper: Es wird eine Verschrottungsprämie für Camper (bis max ) eingeführt, wenn gleichzeitig ein neuer Camper (mindestens Euro 5-Klasse) erworben wird. Diesbezüglich muss noch eine Ministerialverordnung mit den Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch zu obigen Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung. Gamper & Lahner Kundeninfo Seite

Steuerliche und andere Neuerungen

Steuerliche und andere Neuerungen Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen

Mehr

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen

Mehr

Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria )

Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria ) Kundeninfo 1-2017 Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria ) Wie gewohnt wurde kurz vor Weihnachten das Stabilitätsgesetz für das Folgejahr genehmigt und im Amtsblatt der Republik veröffentlicht (Gesetz vom

Mehr

Neuerungen im Steuersektor

Neuerungen im Steuersektor Kundeninfo 1-2015 Neuerungen im Steuersektor Wie üblich sind zum Jahresende 2014 einige wichtige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. In der Folge werden wir einen zusammenfassenden Überblick über

Mehr

STABILITÄTSGESETZ 2016

STABILITÄTSGESETZ 2016 www.studio-datafin.it Dottori commercialisti e Revisori Contabili Bozen, 14. Jänner 2016 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dott. Alessandro Steiner Dott. Fabrizio Rossi Dott.ssa Barbara Giordano Dott.

Mehr

Betrifft: Neuerungen 2016

Betrifft: Neuerungen 2016 An unsere Kunden ihre Anschriften Bozen, 13.01.2016 Betrifft: Neuerungen 2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben wollen wir Sie über die wichtigsten steuerrechtlichen Neuerungen des Stabilitätsgesetzes

Mehr

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 24. Oktober 2015 Nr. 47/2015 Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen Der Ministerrat hat

Mehr

Sparpaket der Regierung Monti

Sparpaket der Regierung Monti Kundeninfo 1-2012 Sparpaket der Regierung Monti Das Sparpaket der Regierung Monti (auch unter dem Namen Rettungspaket Italien bekannt) wurde kurz vor Weihnachten definitiv vom italienischen Senat genehmigt

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

1. Rundschreiben 2015

1. Rundschreiben 2015 Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 1. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis: Neuheiten des Stabilitätsgesetzes 2015 1.) Verlängerung Steuerbegünstigung für Wiedergewinnungsarbeiten...1

Mehr

RUNDSCHREIBEN

RUNDSCHREIBEN Dr. Walter Holzner Dr. Adelhaid Stelzer Dr. Oliver Höller Dr. Sara Ungerer Dr. Manuel Lo Presti Dr. Elias Spechtenhauser RUNDSCHREIBEN 01 2016 Neuerungen zum Jahresanfang Das Finanzgesetz 2016 Sehr geehrte

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Bilanzgesetz 2017... 2 Neuerungen für Unternehmer... 2 Neuerungen für Private... 5 Neuerungen im Bereich Bauwesen... 7 Neuerungen

Mehr

Das Stabilitätsgesetz 2016

Das Stabilitätsgesetz 2016 Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 01/2016 vom 11/01/2016 Das Stabilitätsgesetz 2016 Für das Jahr 2016 führt der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen ein. Im Folgenden

Mehr

3. Rundschreiben 2013

3. Rundschreiben 2013 Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...

Mehr

Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom Nr. 214)

Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom Nr. 214) Rundschreiben Nr. 1/2012 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 09.01.2012 Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret 06.12.2011 Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 16.02.2015) Irpef Ires Irap 1 IMU/ TASI 2 USt. / Einheitsbestätigung Mod. 770 INPS 3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Januar 16 16 16 25 Black List Registergebühren

Mehr

IMU und Katastereintragungen

IMU und Katastereintragungen IMU und Katastereintragungen Bäuerliche Gemeindentage, April Mai 2012 IMU Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU imposta municipale propria Die Einführung der IMU ist von 2014 auf 2012 mit erheblichen Änderungen

Mehr

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren,

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren, An Alle Kunden der Kanzlei Rundschreiben Nr. 1/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Rundschreiben soll Ihnen einen kurzen Überblick über das am 27.12.2013 im Amtsblatt der Republik veröffentlichte

Mehr

Neuerungen Forfaitsystem

Neuerungen Forfaitsystem Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 03/2016 vom 11/02/2016 Neuerungen Forfaitsystem wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2016 berichtet haben, wurden mit dem Stabilitätsgesetz

Mehr

STUDIO ZANI & PARTNER Dr. Arnold Zani Dr. Arik Dejori Dr. Sonja Sparber Dr. Lukas Fischnaller

STUDIO ZANI & PARTNER Dr. Arnold Zani Dr. Arik Dejori Dr. Sonja Sparber Dr. Lukas Fischnaller STUDIO ZANI & PARTNER Dr. Arnold Zani Dr. Arik Dejori Dr. Sonja Sparber Dr. Lukas Fischnaller Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberatung Amtlich anerkannter Rechnungsrevisor Bozen, 08/01/2016

Mehr

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 1/2017 24. Jänner 2017 Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017 Aufgrund der definitiven Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetzes sind nachfolgend

Mehr

NEWSLETTER 06/

NEWSLETTER 06/ NEWSLETTER 06/2018 06.03.2018 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2018 1 Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie

Mehr

Neuerungen des Nachtragshaushaltes

Neuerungen des Nachtragshaushaltes Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 10. Dezember 2007 Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Mehr

Besteuerung der Mieteinnahmen für Wohnimmobilien ( cedolare secca )

Besteuerung der Mieteinnahmen für Wohnimmobilien ( cedolare secca ) Kundeninfo 2-2011 Besteuerung der Mieteinnahmen für Wohnimmobilien ( cedolare secca ) Kürzlich wurde im Zuge des Steuerföderalismus eine Verordnung genehmigt, welche unter anderem die Einführung einer

Mehr

Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung. Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung

Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung. Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2017 wurde von der Regierung ausgearbeitet und mittlerweile auch von der Kammer

Mehr

Betreff: Stabilitätsgesetz 2014 die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten

Betreff: Stabilitätsgesetz 2014 die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten An unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen den, 20/01/2014 Betreff: Stabilitätsgesetz 2014 die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten Sehr geehrte Kunden, mit diesem Rundschreiben, möchten wir Sie über die

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2017 13.02.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2017 in ordentlicher und/oder in vereinfachter Form, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2017 1 Die Abfassung

Mehr

Neuerungen für Pauschalsysteme

Neuerungen für Pauschalsysteme Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 06/2015 vom 10/03/2015 Neuerungen für Pauschalsysteme wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2015 berichtet haben, wurden mit

Mehr

RUNDSCHREIBEN vom Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe

RUNDSCHREIBEN vom Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe An unsere Kunden RUNDSCHREIBEN vom 09.01.2017 Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe Aufgrund der letzten Regierungskrise ist das Haushaltsgesetz (Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232) bereits

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren

Mehr

BONUS HOTEL GILT AUCH FÜR 2015

BONUS HOTEL GILT AUCH FÜR 2015 Bozen, am 14. Jänner 2016 CONTOR INFORMIERT 01 / 2016 Jahrgang 2016 Bonus Hotel gilt auch für 2015... 1 Stabilitätsgesetz 2016... 1 Wissenswertes... 6 BONUS HOTEL GILT AUCH FÜR 2015 Hotels und Beherbergungsbetriebe

Mehr

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 Sehr geehrter Kunde, INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 kurz vor Weihnachten wurde das Haushaltsgesetz 2017 sowie die Begleitverordnung Nr. 193/2016 vom Parlament verabschiedet. Nachfolgend in Stichworten

Mehr

Steuerneuheiten 2013

Steuerneuheiten 2013 Kundeninfo 2-2013 Steuerneuheiten 2013 Stabilitätsgesetz 2013 Mit dem Stabilitätsgesetz (Gesetz Nr. 228/2012) wurde eine Reihe von Neuerungen in verschiedenen steuerlichen Bereichen eingeführt. Hier eine

Mehr

Neuerungen des Haushaltsrahmengesetzes 2016

Neuerungen des Haushaltsrahmengesetzes 2016 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht

Mehr

4. Rundschreiben 2015

4. Rundschreiben 2015 WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER DOTTORI COMMERCIALISTI E REVISORI LEGALI BRUGNARA SCHWEIGKOFLER WEGER Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 4. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Finanzgesetz 2011. Kundeninfo 1-2011

Finanzgesetz 2011. Kundeninfo 1-2011 Kundeninfo 1-2011 Finanzgesetz 2011 In den letzten Tagen des Jahres 2010 wurde das Finanzgesetz für das Jahr 2011 genehmigt (Gesetz vom 13.12.2010 Nr. 220 veröffentlicht am 21.12.2010). Dieses Gesetz enthält

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht

Mehr

NEWSLETTER 04/

NEWSLETTER 04/ NEWSLETTER 04/2017 03.03.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr 2. Die neue Regelung in Bezug auf die Verwendung der Absichtserklärungen 3. Das Verlängerungsdekret Milleproroghe

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017 Montan, am 6. Februar 2017 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017 1. Senkung des gesetzlichen Zinssatzes 2. Neue ACI-Tarife für 2017 3. Regionale Einkommenssteuerzuschläge der Provinzen

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011 Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Nachtragshaushalt ("Manovra correttiva") 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen

Mehr

Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2017

Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2017 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien

Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Die Neuerungen des Stabilitätsgesetzes 2014 Ausgabe: Januar 2014 www.roedl.com/it Die Neuerungen des Stabilitätsgesetzes 2014 > Neuerungen zur Steuererleichterung

Mehr

Die Gemeindeeinkünfte

Die Gemeindeeinkünfte Die Gemeindeeinkünfte Dr. Marco Zancanella Genossenschaft www.gvcc.net Finanzielle und institutionelle Autonomie Eigene Steuern Zuschläge auf staatliche Steuern Gebühren Erhöhungen Art. 77-bis, Abs. 30

Mehr

Stabilitätsgesetz 2014

Stabilitätsgesetz 2014 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses

Mehr

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 )

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 ) Rundschreiben Nr. 6/2011 Steuern ausgearbeitet von: Vera Kammerer Bruneck, 18. April 2011 Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011

Mehr

MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO)

MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO) MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO) Dott. Hubert Gasser Megaabschreibung Iperammortamento GESETZESBESTIMMUNGEN - Gesetzesentwurf des Stabilitätsgesetzes 2017, Art. 1, Abs. 8-13 - Stabilitätsgesetz 2016-28.

Mehr

Dokument zur Steuerregelung

Dokument zur Steuerregelung Dokument zur Steuerregelung Die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG haftet für die Vollständigkeit und die Wahrhaftigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Daten und Angaben. Seite 1 von 5 RAIFFEISEN OFFENER

Mehr

= Rundschreiben n. 7 03.12.2008

= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.

Mehr

Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 29.12.

Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 29.12. Rundschreiben Nr. 4/2015 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 19.01.2015 Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist

Mehr

An unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Bozen, 9. Februar 2016 /dsp. MwSt. Jahreserklärung 2016

An unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Bozen, 9. Februar 2016 /dsp. MwSt. Jahreserklärung 2016 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Matteo Di Stefano Dr. Josef Auer Dr. Stefano Furlanetto Dr. Federico Maria Finstermacher Dr. Sara Pitscheider Dr. Assunta Incarnato Dr. Giulia Di Stefano Dr. Stefania

Mehr

INFORMATIONSBRIEF JANUAR 2015

INFORMATIONSBRIEF JANUAR 2015 INFORMATIONSBRIEF JANUAR 2015 Überblick: Stabilitätsgesetz 2015 Sehr geehrter Klient! Das Stabilitätsgesetz 2015 Nr. 190 vom 23.12.2014 ist am 29.12.2014 im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2016 02.02.2016 IN DIESER AUSGABE 1. Die Neuerungen des Finanzgesetzes 2016 1 Die Neuerungen des Finanzgesetzes 2016 Für alle Kunden Das Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 (Stabilitätsgesetz

Mehr

= Rundschreiben Nr. 1

= Rundschreiben Nr. 1 = Rundschreiben Nr. 1 = Fälligkeiten + 16. Januar + Einzahlung Quellensteuern und monatliche MwSt Schuld Monat Dezember unter Berücksichtigung des MwSt-Akontos Einzahlung der Quellensteuern auf Löhne und

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Fälligkeiten + 16. April + Einzahlung der Quellensteuern auf Löhne und freie Mitarbeiter betreffend März 2008 + 29. April + Versendung der Kunden- und Lieferantenliste des Jahres 2007 + 30. April + Einreichtermin

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung

Datenverarbeitung und Steuererklärung Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / 2 0 1 3 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von

Mehr

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone

Mehr

Betrifft: Haushaltsgesetz 2006, Finanzbegleitgesetz und diesbezügliche steuerrechtliche Neuigkeiten

Betrifft: Haushaltsgesetz 2006, Finanzbegleitgesetz und diesbezügliche steuerrechtliche Neuigkeiten An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, Jänner 2006 Betrifft: Haushaltsgesetz 2006, Finanzbegleitgesetz und diesbezügliche steuerrechtliche Neuigkeiten Gegen Ende eines jeden Jahres wird das Haushaltsgesetz

Mehr

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten:

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1 Bozen, 02.11.2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1. Elektronische Archivierung 2. Neue Gewinnsteuer (IRI) 3. Sonder-Abschreibung

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Stabilitätsgesetz 2015... 2 Arbeit & Soziales Stabilitätsgesetz 2015... 8 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich

Mehr

NEWSLETTER 07/

NEWSLETTER 07/ NEWSLETTER 07/2016 21.10.2016 IN DIESER AUSGABE 1. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister 2. Die elektronische Archivierung der Buchhaltungsunterlagen 3. Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen

Mehr

Sparpaket ( manovra correttiva )

Sparpaket ( manovra correttiva ) Kundeninfo 4-2011 Sparpaket ( manovra correttiva ) Mit Notverordnung vom 06.07.2011 Nr. 98 hat die italienische Regierung ein Sparpaket für die nächsten Jahre erlassen. Dieses Sparpaket wurde ungewöhnlich

Mehr

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2018

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2018 Rundschreiben Nr. 1/2018 4. Jänner 2018 Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2018 Mit dem Haushaltsgesetz 2018 (verabschiedet vom Parlament am 27.12.2017) wurden viele Neuerungen auch im Bereich der Steuern

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Spesometro Kunden - Lieferantenliste 2016

Spesometro Kunden - Lieferantenliste 2016 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG Informationsblatt Seite 1 von 5 DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG Das vorliegende Informationsblatt wurde von der PENSPLAN INVEST SGR AG in Übereinstimmung mit dem Entwurf der COVIP verfasst. Es bedarf aber

Mehr

Spesometro Kunden- Lieferantenliste

Spesometro Kunden- Lieferantenliste Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr Ingolstadt Tel / Fax.

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr Ingolstadt Tel / Fax. Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Bei der Steuererklärung

Mehr

IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1

IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1 Ressort für Handwerk, Industrie, Handel, Finanzen und Haushalt Dipartimento all'artigianato, industria, commercio, finanze e bilancio IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1 Prot.14.04/322186

Mehr

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dez. 2012 Nr. 49/2012 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zur Verbuchung

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN

DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT 2008 DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN AUTONOME

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 Betrifft: Klassifizierung der Photovoltaikanlagen als Gebäude und entsprechende steuerrechtliche Auswirkungen Rundschreiben der Agentur

Mehr

Dekret Semplificazioni

Dekret Semplificazioni Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

+ Aufwertung Unternehmensgüter, Beteiligungen und Grundstücke. + Neue vierteljährige MwSt.-Meldung - Abschaffung Intra und Black List

+ Aufwertung Unternehmensgüter, Beteiligungen und Grundstücke. + Neue vierteljährige MwSt.-Meldung - Abschaffung Intra und Black List RUNDSCHREIBEN 8/2016 Themenschwerpunkte : + Wiedergewinnungsarbeiten + ACE - Eigenkapitalförderung + Gutschrift MwSt. bei Insolvenzverfahren + Privatisierung Immobilien + Ist-Besteuerung für Kleinunternehmen

Mehr

Informationsschreiben N. 34. Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21%

Informationsschreiben N. 34. Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21% Informationsschreiben N. 34 Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom 13.8.2011 Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21% INDEX 1. Vorbemerkung 2 2. Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

Bosin & Maas & Stocker

Bosin & Maas & Stocker Wirtschaftsberatung Steuerrecht Arbeitsrecht Revisoren dottori commercialisti consulenti del lavoro revisori dr. F. J. Schönweger dr. Manfred Bosin dr. Gottfried Maas dr. Markus Stocker dr. Klaus Stocker

Mehr

Die Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten

Die Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Die Hausangestellten Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Hausangestellte sind jene Personen, welche im Haushalt des Arbeitgebers gewöhnliche oder spezialisierte Tätigkeiten für dessen

Mehr

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)

Mehr

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 05/2016 Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen Das zum 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Finanzgesetz für 2016 (G. Nr.

Mehr

Kunden- und Lieferantenlisten

Kunden- und Lieferantenlisten Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,

Mehr

Rundschreiben Stabilitätsgesetz 2014 Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen

Rundschreiben Stabilitätsgesetz 2014 Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Walter Großmann Dr. Matteo Di Stefano Dr. Josef Auer Dr. Stefano Furlanetto Dr. Federico Maria Finstermacher Dr. Andrea Tinti Dr. Sara Pitscheider Dr. Andreas Bastianutto

Mehr

MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen

MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen Stand April 2016 BEGÜNSTIGTE KÄUFE ABSETZBARER BETRAG ZAHLUNGSMODUS WER KANN IHN IN ANSPRUCH NEHMEN AUFZUBEWAHRENDE DOKUMENTE APRIL 2016 MÖBELBONUS

Mehr

Spesometro Kunden- Lieferantenliste 2015

Spesometro Kunden- Lieferantenliste 2015 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Tarif D SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Tarif D SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Tarif D 2016 2017 Konzertgesellschaften Genehmigt von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten

Mehr

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Rundschreiben Neue steuerrechtliche Bestimmungen der Regierung Monti: Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Frangart, 29. Juni 2012 Sehr geehrte Kunden, mit

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit .7 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Vom 4. Dezember 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,

Mehr

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder Rundschreiben Nr. 8/2014 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 09.04.2014 Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter

Mehr

Stabilitätsgesetz 2016 Legge di stabilità 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 30.12.

Stabilitätsgesetz 2016 Legge di stabilità 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 30.12. Rundschreiben Nr. 2/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 04.01.2016 Stabilitätsgesetz 2016 Legge di stabilità 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen

Mehr

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Dezember 2012 Nr. 46/2012 Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige von Einzelunternehmen

Mehr