STADT ERFURT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. BRV 562 BEIM BUNTEN MANTEL. Umweltbericht

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1 STADT ERFURT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. BRV 562 BEIM BUNTEN MANTEL Umweltbericht Planungsträger: Scholz Verwaltungs GmbH & CO. Objekt Binderslebener Landstraße KG Vertreter: Herr Nikolas Scholz Hausertorstraße 47a Wetzlar BPM Ingenieure Bearbeitung: Gustav-Weißkopf-Straße Erfurt Tel Sigrid Hellwig Projektbearbeiter Dr. Hanno Voigt_ Projektbearbeiter Anke Rothgänger Projektbearbeiter Matthias Kempe Projektbearbeiter Werkraum Umwelt 1/20

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Kurzdarstellung Übergeordnete Ziele Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen Bilanz Alternativen Ergänzende Angaben Methodik Monitoring Zusammenfassung...19 Tabellenverzeichnis Tabellen 1-3: Bewertung der Eingriffsflächen (Istzustand) Tabellen 4-6: Bewertung der Maßnahmeflächen (Planzustand) Tabelle 7: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz 18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtsplan Geltungsbereich (Orthophoto 2008)... 4 Abbildung 2: Auszug Flächennutzungsplan Stadt Erfurt (2006)... 5 Abbildung 3: Übersicht Vorhabens- und Erschließungsplan (Quelle: HKS) /20

3 1 Einleitung Umweltbericht Mit der Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BRV 562 Beim Bunten Mantel werden die umweltrelevanten Belange auf der Grundlage der Umweltprüfung gem. 2a BauGB ermittelt und bewertet. Die Erarbeitung der Inhalte des Umweltberichtes erfolgt entsprechend der Anlage zu 2 Abs. 4 BauGB. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist nach 1 Abs. 7 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. 1.1 Kurzdarstellung Gesetzliche Grundlage Die Ziele des Umweltschutzes sind in entsprechenden Gesetzen und Vorschriften und übergeordneten Planungen enthalten. Für die vorliegende Planung sind insbesondere folgende Fachgesetze und Fachplanungen relevant: Die Darstellung der Schutzgüter erfolgt nach 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und nachfolgend das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) beschreiben für alle Schutzgüter die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert der Landschaft sind dauerhaft zu sichern. Für die Belange des Umweltschutzes ist im Verfahren zum B-Plan gemäß 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Lagebeschreibung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. BRV 562 Am Bunten Mantel umfasst ein ca. 7,0 ha großes Gebiet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Binderslebener Landstraße im Osten durch die Heinrichstraße im Süden durch die Ottostraße im Westen durch Gärten und Wohngebäude 3/20

4 Abbildung 1: Übersichtsplan Geltungsbereich (Orthophoto 2008) Die geplante bauliche Nutzung des Planungsgebietes ist mit einer Entsiegelung von altem Gebäudebestand und auch dem Verlust von Grünstrukturen verbunden. Dem gegenüber steht jedoch die Neuanlage von Grünflächen in Teilbereichen des Planungsraumes. Die Fläche des Bebauungsplanes verteilt sich wie folgt auf die einzelnen geplanten Nutzungen: Flächenübersicht Geltungsbereich Bebauungsplan: Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Sondergebiet Einzelhandel (. 1 BauGB) davon Grünflächen ca. 0,86 ha davon Verkehrsfläche ca. 1,02 ha davon Gebäude ca. 0,40 ha Verkehrsflächen Grünflächen Flächen für Versorgungsanlagen, für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen ( 5 Abs. 2 Nr. 4) ca. 3,6 ha ca. 2,3 ha ca. 0,8 ha ca. 0,3 ha ca. 0,1 ha 4/20

5 Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erfurt vom ist der Planungsraum mit folgenden Entwicklungszielen dargestellt (Abb. 2): Gemischte Bauflächen (M) Grünfläche Abbildung 2: Auszug Flächennutzungsplan Stadt Erfurt (2006) Bei der dargestellten Grünfläche am Nordrand des Plangebietes handelt es sich gleichzeitig um einen regionalen Grünzug entlang der Binderslebener Landstraße. Folgende Verfahrensschritte zu Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgten: - Beschluss zur Änderung des FNP Nr. 0987/12 vom /20

6 Art und Umfang des Vorhabens Mit der Umsetzung des B-Planvorhabens werden folgende Zielstellungen der städtebaulichen Planung angestrebt: Entwicklung eines vielfältigen, energieeffizienten, marktgerechten und somit zukunftsfähigen Wohn- und Gewerbestandortes, der einer gebietstypischen Mischnutzung entspricht Qualitätsvolle Nachnutzung einer innenstadtnahen, ehemals gewerblichen Brachfläche Entwicklung eines verkehrsberuhigten Konzeptes für die innere Erschließung Planung eines den gesamten Standort übergreifenden Grün- und Freiflächenkonzeptes mit dezentraler Energie- und Wärmeversorgung Festlegungen von hochwertigen energetischen baulichen Standards für die Hochbauten Kooperative Entwicklung von Vorgaben für die bauliche und vorhabenbezogene Bebauungsplanung des Vorhabenträgers Abbildung 3: Übersicht Vorhabens- und Erschließungsplan (Quelle: HKS) Damit folgt die Entwicklung des B-Planes den Vorgaben des Flächennutzungsplanes, weitere Details und Maßnahmen sind entsprechend im B-Plan und dem zugehörigen Grünordnungsplan (GOP) untersetzt. 6/20

7 1.2 Übergeordnete Ziele Plan Ziele Berücksichtigung im B-Plan Regionalplan Mittelthüringen (2011) Landschaftsplan der Stadt Erfurt (1997) Flächennutzungsplan (2006) Klimagutachten (2012/2013) Abfallwirtschaftssatzung Der mit der Bekanntmachung vom in Kraft getretene Regionalplan enthält für den in der Siedlungsfläche von Erfurt gelegenen Planungsbereich keine Darstellungen. Fläche überwiegend als bebautes Stadtgebiet, im Westteil als Grünfläche gekennzeichnet östliche Bereiche des Gebietes besitzen besondere Bedeutung für die Kalt- und Frischluftversorgung Gemischte Bauflächen und Grünfläche, regionaler Grünzug entlang der Binderslebener Landstraße Sicherung von Kalt- und Frischluftgebieten Sicherung der Freihaltung der Luftleitbahnen im Stadtgebiet Sicherung der Grünbereiche Verbesserung der Lufthygiene und des Klimas Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die öffentliche Abfallentsorgung; ordnungsgemäße Entsorgung der nichtvermeidbaren Abfälle mittels Einrichtung geeigneter Abfallbehälter-Standplätze oder Entsorgungsräume für die einzelnen Objekte Entwicklung entsprechend der Vorgaben des Regionalplans im wesentlichen Entwicklung entsprechend der Vorgabe des Landschaftsplans, Einbeziehen der Grünfläche (ehemals bebaut) in die Bebauung mit hohem Grünanteil vorhandene Eingrünung des Gebietes bleibt in den Böschungsbereichen am Ostrand erhalten Entwicklung entsprechend der Rahmen- Vorgaben des Flächennutzungsplanes Festsetzung von Grünbereichen im Geltungsbereich, dadurch Minderung der Temperaturzunahme Trotz Erhaltung von bewachsenen Böschungsflächen am östlichen Rand des Geltungsbereiches geringfügige Veränderungen der Kaltluftströme Festsetzung von Grünbereichen im Geltungsbereich, dadurch Minderung der Temperaturzunahme Festsetzung von Grünbereichen im Geltungsbereich, Dezentrale Energieund Wärmeversorgung, Verwendung von Titandioxid als Pflasterbelag auf 113 Stellplätzen im SO (EHZ) keine, Umsetzung der Forderungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt (siehe Festsetzung Nr. 19 im B-Plan) 7/20

8 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei a) Durchführung der Planung und bei b) Nichtdurchführung der Planung 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen Belange nach 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt ehemals intensiv genutzte Flächen einer Gärtnerei mit dichtem, sukzessivem Gehölzaufwuchs heimischer Arten auf über Jahre nicht genutzten Flächen und auf vorhandenen Böschungen in durchgrünter Stadtlage lassen Vorkommen überwiegend ubiquitärer Tierarten erwarten; großflächige Grünlandfläche im Westteil des Planungsraums Verlärmung durch vorhandene benachbarte Verkehrswege (z.b. Binderslebener Landstraße) schränkt Vorkommen empfindlicher Arten ein; Eine Lindenreihe, mehrere Einzelbäume sowie Gehölze und Brachen im Gebiet sind wertvolle Strukturen insbesondere für Tierarten; - Nahrungshabitat des streng geschützten Turmfalken; - Nahrungshabitat und Winterlebensraum für Fledermäuse (streng geschützt); - Lebensraum der nach BNatSchG streng geschützten Zauneidechse Schutzgebiete bzw. Biotope nach BNatSchG nicht betroffen; aufgrund der umgebenden Verkehrswege stark verinselt; folglich mittlere Bedeutung für Arten- und Biotopausstattung im Stadtgebiet a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: vorübergehende visuelle Störreize, Verlärmungen und Erschütterungen anlagebedingt: Verluste von Lebensraumbestandteilen, insbesondere durch Gehölzrodungen betriebsbedingt: visuelle Störreize und Verlärmungen, unter Beachtung der Vorbelastungen jedoch wenig relevant der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortschreiten des Zerfalls und der Sukzession Durch fortschreitende Sukzession werden sich die Lebensraumangebote für Tiere erhöhen Fortbestehen der Vorbelastungen insbesondere durch benachbarte Verkehrswege hoher Durchgrünungsgrad, im Maßnahmekonzept des GOP überwiegend Festsetzung von Gehölzpflanzungen E Erhalt von 13 Bäume M m² Grünfläche, 31 Baumpflanzungen M m² Pflanzfläche, 6 Baumpflanzungen E 2.0 Erhalt von 14 Bäume und m² Gehölzflächen M m² Grünfläche, 13 Baumpflanzungen M m² Grünfläche, 35 Baumpflanzungen (4 Bäume in E 2.0) M m² Pflanzfläche, 12 Baumpflanzungen M m² Gehölzpflanzung M m² Pflanzfläche, 20 Baumpflanzungen M m² Pflanzfläche, 15 Baumpflanzungen M 2.6 Baum- und Strauchpflanzung M m² Pflanzfläche M Baumpflanzungen M Baupflanzungen M 3.4 Heckenstreifen pflanzen M ,5 m² Bodendecker/ Kleinsträucher, 6 Baumpflanzungen Erhalt der vorhandenen Böschungen im Bereich WA mit Bewuchs auf ca. 80 % der Flächen und vegetationsfreier Gestaltung auf ca. 20 % der Flächen E m² und m² Erhaltung Gehölzbestände E m² und 570 m² Entwicklung eines Zauneidechsenhabitats Vermeidungsmaßnahmen: Zeitliche Beschränkung für die Beseitigung von Vegetation und etwaigen Habitatstrukturen im Rahmen der Baufeldfreimachung 8/20

9 Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen (Vereinbarung im nachf. Durchführungsvertrag (V 1) Kontrolle der alten Wohngebäude vor dem Abriss (V 2) (Durchführungsvertrag) Ausgleichsmaßnahme: Anbringen von Nisthilfen (A 1) - WA 14: pro Gebäude eine Halbhöhle für Vogelarten - WA 16 und WA 17: pro Gebäude ein Mauersegler-Nistkasten - WA 18: pro Gebäude ein Fassadenquartier für Fledermausarten Externe Ausgleichsmaßnahme (Vereinbarung im Durchführungsvertrag) Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung Boden durch die ehemalige Nutzung als Gärtnerei und Geländeprofilierung stark anthropogen überpägt; ca. 39 % der Fläche des Geltungsbereiches des B-Plans sind voll versiegelt; Bereich der Gärtnerei im Thüringer Altlastenverzeichnis erfasst, jedoch nur auf ca. 0,3 ha Fläche mit abfallrelevanten Bezug ( 9 Abs. 5, Nr. 3 BauGB) festgestellt folglich geringer funktionaler Wert des Bodens Wasser Oberflächengewässer: im Gebiet nicht vorhanden Retentionskapazität: keine bis hohe, abhängig vom Versiegelungsgrad der Teilfläche folglich keine Bedeutung von Oberflächengewässern a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: Umlagerungen und Erschütterungen, Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden anlagebedingt: zunächst Entsiegelung vorhandener Versiegelungen und anschließende Neuordnung des Gebietes führen dazu, dass der Gesamtversieglungsgrad leicht erhöht wird, dadurch Fortbestand des dauerhaften Verlustes der Speicher-, Regler- und Lebensraumfunktion des Bodens betriebsbedingt: Verunreinigungen unversiegelter Flächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortschreiten des Zerfalls und der Sukzession; Fortbestand der Vorbelastung durch ehemals intensive Bodennutzung der Gärtnerei a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden anlage- u. betriebsbedingt: Flächenneuversiegelung führt zu einer Steigerung des Oberflächenabflusses und einer Verringerung der Retentionskapazität der Erhalt der vorhandenen hoher Durchgrünungsgrad, im Maßnahmekonzept des GOP; Beschränkung der insgesamt versiegelbaren Fläche Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf Stellplätzen, Fuß- und Wirtschaftswegen Verwertung des anfallenden Niederschlagswassers 9/20

10 Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen Versieglung und Retentionskapazität sowie der teilweise ungeregelten Oberflächenentwässerung Grundwasser: Hydrogeologisch ist der Geltungsbereich dem Unteren Keuper und dem Unteren Gipskeuper zuzuordnen; Grundwasserschutzfunktion, d. h. die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag ist bei einer Verweildauer des Sickerwassers in der Grundwasserüberdeckung von Jahre als gering zu bewerten folglich geringe Empfindlichkeit gegenüber flächenhaften Einträgen von Schadstoffen, aufgrund der nur geringen Grundwasserneubildung keine vorrangige Bedeutung für das Erfurter Stadtgebiet a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden anlage- u. betriebsbedingt: Verlust der Infiltrationsfläche durch Erhöhung des Versiegelungsgrades der Erhalt der vorhandenen Versieglung und der damit verbundenen Infltrationskapazitäten im Gebiet Unverschmutztes Niederschlagswasser ist auf den privaten Baugrundstücken zu sammeln und als Brauchwasser zu verwerten bzw., soweit möglich, zu versickern. Klima / Luft kontinental geprägtes Klima, niederschlagsarm und warm; Jahresniederschlag zwischen 450 und 550 mm; überwiegender Teil der Fläche gemäß Klimakarte Stadt Erfurt in der Vorrangzone (Pufferzone): Flächen verschiedener klimatischer Eigenschaften mit meist, nur mäßigen klimaökologischen Austauscheffekten; östliche Gebietsrand besitzt besondere Bedeutung für die Kaltund Frischluftversorgung (Klimaschutzzone 1); durch angrenzende Verkehrswege Luft mit verkehrsbedingten Schadstoffen angereichert sowie das Gebiet partiell verlärmt; folglich insgesamt geringe bis mäßige Bedeutsamkeit für das Erfurter Stadtklima Landschaftsbild Lage im Stadtgebiet, nahezu keine weiträumigen Sichtbeziehungen; stark beeinträchtigend wirken die nicht mehr genutzten und teils zerstörten Gebäude a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: Verlärmung und Staubbelastung, deren Erheblichkeit mit der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vermieden werden kann anlagebedingt: kleinräumiger Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsflächen, betriebsbedingt: höhere verkehrliche Frequentierung im Gebiet, aufgrund der Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege nicht relevant bzw. unerheblich Prognostische Überschreitung des Immissionsgrenzwertes NO2 um 1 µg/m³ im südlichen Bereich der Heinrichstraße für 7 Häuser durch die mit der Planung verbundene Erhöhung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke der keine Veränderungen zum Istzustand, insbesondere Erhalt der kleinklimatischen Wirkungen des Geländes auf die unmittelbare Umgebung a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: vorübergehende visuelle Störungen anlage- und betriebsbedingt: hoher Durchgrünungsgrad, im Maßnahmekonzept des GOP; Beschränkung der insgesamt versiegelbaren Fläche Beschränkung der Verwendung luftverunreinigender Stoffe (Verbot zum Verbrennen von Abfällen; sowie zur Verwendung flüssiger und fester Brennstoffe) Verwendung von Titandioxid als Pflasterbelag auf 113 Stellplatzflächen im SO (EZH) zur Reduzierung von NO2 bauliche Beschränkungen, so dass eine Integration in das Stadtbild am Standort sicher gestellt ist hoher Durchgrünungsgrad, im Maßnahmekonzept des GOP; 10/20

11 Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen insgesamt stark anthropogen beeinflusstes Landschaftsbild, vorwiegend geprägt durch Gewerberuinen und die fortschreitende Sukzession Verbesserung durch Neuordnung und starke Durchgrünung des Gebietes, dadurch Verbesserung der Integration in das Stadtbild regionaler Grünzug entlang der Binderslebener Landstraße folglich insgesamt nur geringe bis mäßige Bedeutung, aktuelle Beeinträchtigung des Stadtbildes der keine Veränderungen zum Istzustand, bei Nichtnutzung (weiterer) Verfall/Zerstörung von Gebäuden Beschränkung der insgesamt versiegelbaren Fläche Sicherung und Verbesserung des regionalen Grünzuges entlang der Binderslebener Landstraße durch Pflanzung einer Baumallee biologische Vielfalt Gehölzstrukturen im Gebiet sind wertvolle lokale Strukturen insbesondere für Tierarten, Fläche jedoch aufgrund der innerstädtischen Lage und den umgebenden Verkehrswegen stark verinselt; Nahrungshabitat für Fledermäuse; Lebensraum der nach BNatSchG streng geschützten Zauneidechse folglich mittlere Bedeutung für biologische Vielfalt im Stadtrandgebiet, punktuell höhere Bedeutung der vorhandenen Gehölzbestände (Fledermäuse, Vögel, Zauneidechse) Wirkungsgefüge ehemals intensiv genutzte Flächen im Brachestadium in Siedlungsrandlage, Besiedlung überwiegend durch Artengemeinschaft der Siedlungsränder, große Teile des Gebietes mit zerfallender Bausubstanz versiegelt, dadurch anthropogen beeinflusster Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung, noch vorhandene Offenflächen wirken dagegen entsprechend begünstigend auch auf kleinklimatischer Ebene a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: vorübergehende visuelle Störreize, Verlärmungen und Erschütterungen anlagebedingt: Verluste von Lebensraumbestandteilen, insbesondere bei/durch Versiegelung betriebsbedingt: visuelle Störreize und Verlärmungen, unter Beachtung der Vorbelastungen und der Lage im Stadtgebiet jedoch wenig relevant der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortbestehen der Vorbelastungen insbesondere durch vorhandene Gewerbe-Ruinen, fortschreitende Sukzession a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: bauzeitliche Beeinträchtigungen können durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften vermieden werden anlagebedingt: Vegetationsverlust durch Erhöhung der Versiegelung wird die kleinklimatische Funktion des Gebietes sowie das Angebot an Lebensräumen etwas reduzieren, ebenfalls geringfügige Verringerung der Grundwasserneubildung, Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes betriebsbedingt: zusätzliche Versiegelung von Flächen verstärkt Oberflächenwasserabfluss der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortbestehen der Vorbelastungen insbesondere durch vorhandene Gewerbe-Ruinen, hoher Durchgrünungsgrad, im Maßnahmekonzept des GOP; Beschränkung der insgesamt versiegelbaren Fläche Erhalt der vorhandenen Böschungen im WA mit Bewuchs auf ca. 80 % der Flächen und vegetationsfreier Gestaltung auf ca. 20 % der Flächen Vermeidungsmaßnahmen: Zeitliche Beschränkung für die Beseitigung von Vegetation und etwaigen Habitatstrukturen im Rahmen der Baufeldfreimachung Kontrolle der alten Wohngebäude vor dem Abriss Ausgleichsmaßnahme: Anbringen von Nisthilfen Maßnahmen siehe Abschnitt Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt durch Umsetzung des Begrünungskonzeptes funktionell vergleichbare Wiederherstellung des aktuell vorhandenen Wirkungsgefüges mit typischer Prägung als Siedlungslebensraum mit Schutzgutfunktionen 11/20

12 Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen fortschreitende Sukzession Natura 2000-Gebiete im Plangebiet und angrenzend nicht entfällt entfällt existent Belange nach 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB Menschen und ihre Gesundheit verinselte, durch Verkehrswege umgebene Fläche am Stadtrand, durch Gewerbebrache und fortschreitende Sukzession geprägt; stadttypische Schallimmissionen und Einschränkung der Luftqualität durch angrenzende Verkehrswege Bevölkerung insgesamt das Plangebiet selbst ist für die Erholung wenig geeignet und somit von geringer Bedeutung für die Erholungsnutzung im Erfurter Stadtgebiet; das Gebiet stellt zudem eine ästhetische Störung des lokalen Stadtbildes dar Belange nach 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB Kulturgüter Denkmale oder sonstige Kulturgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: vorübergehende visuelle Störungen, Schallimmissionen und Erschütterungen anlagebedingt: Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes, gebietstypische Eingliederung in das lokale Stadtbild betriebsbedingt: visuelle Veränderungen, typische Licht- und Lärmemissionen eines Wohnbzw. Mischgebietes, geringfügige Erhöhung von Verkehrsströmen im Umfeld des Gebietes der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortbestehen der Vorbelastungen insbesondere durch vorhandene Gewerbe-Ruinen, fortschreitende Sukzession a) Prognose bei Durchführung der baubedingt: vorübergehende visuelle Störungen, Schallimmissionen und Erschütterungen anlagebedingt: Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes, gebietstypische Eingliederung in das lokale Stadtbild, Verbesserung der freien Zugänglichkeit betriebsbedingt: visuelle Veränderungen, typische Licht- und Lärmemissionen eines Wohnbzw. Mischgebietes geringfügige Erhöhung von Verkehrsströmen im Umfeld des Gebietes der Erhalt des bestehenden Versiegelungsgrades, Fortbestehen der Vorbelastungen insbesondere durch vorhandene Gewerbe- Ruinen, fortschreitende Sukzession und vollständige Einschränkung der Zugänglichkeit des Gebietes entfällt entfällt Einhaltung der Immissionsrichtwerte "Der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" Festlegung von Emissionskontingenten Verwendung von Titandioxid als Pflasterbelag auf 113 Stellplatzflächen im SO (EZH) zur Reduzierung von NO2 Einhaltung der Immissionsrichtwerte "Der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" durch Umsetzung des Begrünungs- und Erschließungs- Konzeptes. Verbesserung des ästhetischen Gesamtempfindens für das Stadtbild und Schaffung der Erlebbarkeit des Bereiches 12/20

13 Bestandsaufnahme Prognose Maßnahmen sonstige Sachgüter Anlagen der Energiewirtschaft; a) Prognose bei Durchführung der entfällt oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung bau-/ anlage-/ betriebsbedingt: Die Anlagen der Energiewirtschaft werden erhalten. Die bestehende oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung im Geltungsbereich (SO) wird im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens unter die Erdoberfläche verlegt. Wechselwirkungen Naturnähe sowie Versiegelungsgrad des Bodens hat Einfluss auf natürlichen Grundwasserhaushalt und -neubildungsrate sowie -Geschütztheit, natürliches Bodengefüge ist Voraussetzung für Entwicklung standortgerechter Pflanzengesellschaften und ihrer Tierwelt, Wasserhaushalt und Versieglungsgrad haben unmittelbar Auswirkungen auf die Arten und Biotope und das Klima bzw. die Lufthygiene, diese wiederum haben Auswirkungen auf den Lebensraum, die Erholungseignung und das subjektive Empfinden des Menschen der keine Veränderungen zum Istzustand, bei Nichtnutzung (weiterer) Verfall von Gebäuden Im Plangebiet hat die beabsichtigte Bebauung mit der dazugehörigen Erschließung Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere durch die Versiegelung und den damit verbundenen Verlust von Boden. Die veränderten Bodenfunktionen haben auch Auswirkungen auf den sich ändernden Gebietswasserhaushalt. Wechselwirkungen sind durch die Veränderungen in der Fläche auch auf die Tierwelt zu erwarten. Die kleinräumigen Änderungen des lokalen Mikroklimas haben wiederum Auswirkungen auf die Habitat- und Standortbedingungen von Biotoptypen und Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen sind die vorgenannten Wirkungen durch die beabsichtigte Bebauung jedoch als gering einzuschätzen, insgesamt wird es zu einer nachhaltigen Verbesserung des lokalen Stadtbildes kommen. 2.4 Bilanz Die Bilanzierung richtet sich nach dem Dokument Die Eingriffsregelung in Thüringen Bilanzierungsmodell (TMLNU 2005). Ermittlung des Kompensationsumfanges Tabelle 1: Bewertung des Eingriffs im Sondergebiet Einzelhandel Flächengröße Bestand (m²) Biotoptyp Bedeutungsstufe Flächenäquivalent A B C D 13/20

14 97 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (4711) Laubgebüsche frischer Standorte - Rankgewächse, Sträucher (6226) 259 Laubgebüsche frischer Standorte - überwiegend Bäume (6227) Laubgebüsche frischer Standorte - überwiegend Bäume (6227) Erhalt Stillgelegte Anlagen einer Gärtnerei ( ) Gebäude ohne Nutzung ( ) andere Gewerbeflächen, stillgelegte Anlage mit Gehölzaufwuchs 40% bis 70% Deckung ( ) Sonstige Straße, Einfahrt; Rad- und Gehweg (9216) Tabelle 2: Bewertung des Eingriffs für Öffentliche Straßen Flächengröße (m²) Bestand Biotoptyp Bedeutungsstufe Flächenäquivalent A B C D mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken (4222) Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (4711) 652 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte, Gehölzaufwuchs 10% bis 40% Deckung (4711-2) 50 Geschlossene, hochwüchsige Ruderalfluren und Säume frischer u. nährstoffreicher Standorte (4713) Laubgebüsche frischer Standorte (6224) Laubgebüsche frischer Standorte - Rankgewächse, Sträucher (6226) /20

15 436 Laubgebüsche frischer Standorte - überwiegend Bäume (6227) Flächen der Energiewirtschaft (8330) Sonstige Wohnflächen durchschnittliche Strukturdichte (9119-3) Stillgelegte Anlagen einer Gärtnerei ( ) Gebäude ohne Nutzung ( ) Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (versiegelt) mit Einzelbäumen (9214-4) Sonstige Straße, Einfahrt; Rad- und Gehweg (9216) Einzelbäume (6410) (3 Bäume mit je 30 m², 3 Bäume mit je 70 m²) Summe Tabelle 3: Bewertung des Eingriffs im Allgemeinen Wohngebiet Flächengröße (m²) Bestand Biotoptyp Bedeutungsstufe Flächenäquivalent A B C D mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken (4222) Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (4711) Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte, Gehölzaufwuchs 10% bis 40% Deckung (4711-2) Geschlossene, hochwüchsige Ruderal-fluren und Säume frischer und nähr-stoffreicher Standorte (4713) Laubgebüsche frischer Standorte (6224) 180 Laubgebüsche frischer Standorte - Rankgewächse, Sträucher (6226) /20

16 2.700 Laubgebüsche frischer Standorte - überwiegend Bäume (6227) Flächen der Energiewirtschaft (8330) Sonstige Wohnflächen durchschnittliche Strukturdichte (9119-3) Stillgelegte Anlagen einer Gärtnerei ( ) Gebäude ohne Nutzung ( ) Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (versiegelt) m. Einzelbäumen (9214-4) Sonstige Straße, Einfahrt; Rad- und Gehweg (9216) Einzelbäume (6410) mit je 30 m² Tabelle 4: Bewertung der Maßnahmeflächen (Planzustand) im Sondergebiet Flächengröße (m²) Planung Flächenäquivalent Maßnahmennummer Biotoptyp Biotopwert A B C D Industrie- und Gewerbeflächen/ 0 0 gemischte Nutzung (Stadtkerne) versiegelt (9140/9121) Verkehrsflächen versiegelt (9200) Verkehrsflächen teilversiegelt (9200) M Erholungsfläche, Grünfläche anderer Art, sehr strukturreich (9390) 250 M 2.6 Kleines Standgewässer, strukturreich (2511) E 2.0 Laubgebüsche frischer Standorte - überwiegend Bäume (6227) Erhalt M 2.1, 2.4 Einzelbaum (6400) 53 kleinkronige Bäume (53 St. x 18 m²) Baumdurchmesser: 4,8 m M 2.0, Einzelbaum (6400) 49 großkronige Bäume (49 St. x 80 m²) Baumdurchmesser: 10 m /20

17 Tabelle 5: Bewertung der Maßnahmeflächen (Planzustand) für die Öffentlichen Straßen Flächengröße (m²) Planung Verkehrsflächen, versiegelt (9200) Asphaltflächen Verkehrsflächen, teilversiegelt (9200) Straßenrandstreifen - Schotterweg m. Deckschicht, wassergebundene Decke Verkehrsflächen, teilversiegelt (9200) Pflasterflächen, Gehwege, Parkplätze M 1.0/ 1.1 Verkehrsbegleitgrün, durchschnittlich (9280) E 1.0 M 1.0 Baumallee (6302) - 31 großkronige Bäume (31 St. x 80 m²) Kronendurchmesser: 10 m 108 M 1.1 Einzelbäume (6302) 6 kleinkronige Bäume(6 St. x 18 m²) Baumdurchmesser: 4,5 m Tabelle 6: Bewertung der Maßnahmeflächen (Planzustand) im Allgemeinen Wohngebiet Flächenäquivalent Flächengröße (m²) Planung Flächenäquivalent Maßnahmennummer Biotoptyp Biotopwert A B C D Maßnahmennummer Biotoptyp Biotopwert A B C D WA Zusammenhängende Wohnflächen 0 0 (9110), Wohnhäuser GCp Zusammenhängende Wohnflächen (9110), Carports M 3.1/ 3.2/ 3.4 Dauerkleingarten, strukturreich (9350) E 4.0 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte, Gehölzaufwuchs 10% bis 40% Deckung (4711-2) E 3.0 Naturnahe Gehölzflächen in den Böschungsbereichen Laubgebüsche frischer Standorte (6224) E 3.0 Laubgebüsche frischer Standorte überwiegend Bäume (6227) M 3.2/ 3.3 Einzelbaum (6400) - kleinkronige Bäume (92 St. x 18,5 m²) Baumdurchmesser: 4,8 m /20

18 Tabelle 7: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Eingriffsbewertung Flächenäquivalent Maßnahmenbewertung Flächenäquivalent Sondergeb. Einzelhandel Öffentliche Straßen Allgemeines Wohngebiet Summe Eingriff Summe Maßnahmen Die Gegenüberstellung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen für die einzelnen Baugebiete und in der Gesamtbilanz zeigt, dass die Eingriffe, die durch die geplanten Baumaßnahmen entstehen, mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen nur zum Teil kompensiert werden können. Es ergibt sich ein Defizit in Höhe von Punkten. Somit sind externe Ausgleichsflächen erforderlich. Für die Ermittlung des Ausgleichsumfangs der externen Maßnahme wird die Umwandlung einer Ackerfläche in eine Gehölzfläche mit einem Biotopwert von 20 zugrunde gelegt. Das ergibt eine Fläche von m². 2.5 Alternativen Grundsätzliche Alternativen wurden nicht untersucht, da es sich um eine standortbezogene Entwicklung im Einklang mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Erfurt handelt. 3 Ergänzende Angaben 3.1 Methodik Die Umweltprüfung des B-Planes wurde auf Basis folgender Quellen vorgenommen: Regionalplan Mittelthüringen (2011) Flächennutzungsplan der Stadt Erfurt (2006) Landschaftsplan der Stadt Erfurt (1997) Vorhabenbezogener B-Plan und GOP für das Vorhaben Klimagutachten für das Vorhaben (2012) 18/20

19 3.2 Monitoring Für das Verfahren sollten die bestehenden Instrumente der Umweltüberwachung genutzt werden, da damit eine vollumfängliche Umweltüberwachung gewährleistet werden kann. Es brauchen keine neuen, zusätzlichen Instrumente entwickelt werden. In der Regel sind diese Instrumente in den Aufgabenzuständigkeiten der Landesbehörden und der städtischen Ämter ausreichend beschrieben und bedürfen der Anwendung und Kontrolle durch diese Fachbehörden. Die Umweltüberwachung sowie die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen kann daher auf der Grundlage bestehender Überwachungspflichten der zuständigen Behörden (Immissionsschutzbehörde, Wasserbehörde, Bodenschutzbehörde, Naturschutzbehörde, Straßenverkehrsbehörde) durchgeführt werden. 3.3 Zusammenfassung Die im Bebauungsplan vorbereitete Entwicklung eines stark durchgrünten Wohngebiets sowie einer Fläche für Einzelhandel einschließlich der notwendigen Erschließungen führt unter Beachtung der aktuell vorhandenen Vorbelastungen zu lokal begrenzten Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter. Die insbesondere durch die Beseitigung von Vegetationsstrukturen/Biotope mittlerer bis geringer Bedeutung (sukzessiver Gehölzaufwuchs heimischer Arten, Einzelbäume und Grünlandflächen) verursachten Funktionsverluste werden durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert. Der Verlust der genannten Vegetationsstrukturen wirkt sich nachhaltig auf die Entstehung von Kalt- und Frischluft im Gebiet aus. Positive Auswirkungen hat das geplante Vorhaben auf das Landschafts- bzw. Stadtbild, das eine Verbesserung erfahren wird. Dadurch wird auch die Erholungsfunktion des Gebietes verbessert, da die entstehenden stark durchgrünten öffentlichen Straßen und Wege langfristig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Als erhebliche und/oder nachhaltig nachteilige Umweltauswirkungen, die sich aus der zu erwartenden Umsetzung des B-Planes ergeben, sind vor allem der kleinräumige Verlust von Boden und Bodenfunktion durch Neuversiegelung und Nutzungsänderung, die damit verbundene kleinräumige Veränderung des lokalen Wasserhaushaltes sowie der partielle Verlust und die Veränderung von Teillebensräumen von Tieren und Pflanzen zu nennen. In grundsätzlicher Art und Weise wären die meisten der vorgenannten nachteiligen Umweltauswirkungen auch bei Fortbestand der ehemaligen Flächennutzung (Gärtnerei) zu erwarten gewesen. Die Intensität der Eingriffe in den Naturhaushalt führt unter Berücksichtigung anerkannter Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Bewertung von Natur und Landschaft zu dem Ergebnis (vgl. dazu GOP), dass ein Kompensationsbedarf entsteht, der nur zum Teil am 19/20

20 Standort realisierbar ist. Es ergibt sich ein Defizit in Höhe von Punkten. Somit sind externe Ausgleichsflächen erforderlich. Die externe Ausgleichsmaßnahme wird durch die Stadt Erfurt vorgegeben und im Durchführungsvertrag vereinbart. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die durch die geplante Umsetzung des B-Planes entstehenden nachteiligen Umweltauswirkungen durch vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung begrenzt und durch entsprechende Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen kompensiert werden können. Damit ist der geplante Standort einerseits aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen und andererseits auch unter Berücksichtigung der Lage im Stadtgebiet von Erfurt bei Beachtung der vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen als für das Vorhaben geeignet einzuschätzen. 20/20

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