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1 Liebe Leserinnen und Leser! Herzlich willkommen zur neuesten Ausgabe des gesundheitspolitischen Newsletters der BGW mit aktuellen Themen aus dem Bereich der betrieblichen Gesundheitsprävention und des Arbeitsschutzes. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen aus dem Gesundheits-, Pflege-, Wohlfahrts- und Sozialbereich sowie für Friseur-, Kosmetik- und Wellness-Betriebe. Wir unterstützen über Mitgliedsunternehmen mit mehr als 7,7 Millionen Versicherten beim Arbeits- und betrieblichen Gesundheitsschutz. Wenn Sie sich zu einem Thema ausführlicher informieren wollen, nutzen Sie bitte die verlinkten Artikel unserer Website. Sprechen Sie uns bei Bedarf auch direkt an: Wir helfen Ihnen gerne mit Informationen und Kontakten weiter. Eine interessante und gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen Ihr Prof. Dr. Stephan Brandenburg (Hauptgeschäftsführer der BGW) PS: Haben Sie eine der letzten Ausgaben des Infoletters verpasst? Im Archiv können Sie alle bisherigen Ausgaben nachlesen. Seite 1 von 5

2 Deutscher Pflegetag 2016: BGW ist Premiumpartnerin Die BGW ist 2016 erstmals Premiumpartnerin des Deutschen Pflegetags, der vom 10. bis 12. März in Berlin stattfinden wird. Auf die Agenda des Pflegekongresses, zu dem mehr als Besucherinnen und Besucher erwartet werden, steht die Gesundheit der Pflegenden. Als gesetzliche Unfallversicherung für alle nicht staatlichen Einrichtungen und Betriebe in der Pflegebranche in Deutschland wird die BGW ihre umfassende Erfahrung unter anderem zu Gesundheitsgefahren im Pflegeberuf einbringen. Diese reichen von Unfallrisiken etwa Verkehrsunfälle bei ambulanten Pflegediensten über Hauterkrankungen und Infektionskrankheiten bis hin zu Wirbelsäulenfehlbelastungen, von denen Pflegekräfte häufig betroffen sind. Zum Thema Rückenschmerzen wird die BGW auf dem Deutschen Pflegetag eine Ausstellung zur Ergonomie und Empathie präsentieren, in der unter anderem ein Muster-Pflegezimmer über ergonomisches Arbeiten informiert. Den Schwerpunkt des BGW-Beitrags werden jedoch die psychischen Belastungen für Pflegekräfte bilden, unter anderem mit dem Thema "Gewalt gegen Pflegende". Die BGW wird in zwei Vortragsblöcken aktuelle branchenspezifische Forschungsergebnisse präsentieren, die Rolle der Führungskräfte für die psychische Gesundheit der Beschäftigten beleuchten und praktische Informationen zur Erfassung psychischer Belastungen vermitteln. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass alle Unternehmen und Betriebe also auch Pflegeeinrichtungen nicht nur die körperlichen Gesundheitsgefahren, sondern auch die psychischen Belastungen für die Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung festhalten müssen. Daraus sind dann Maßnahmen abzuleiten, wie diese Gefahren beseitigt oder zumindest verringert werden können. Die BGW bietet zu diesem Thema ein breit gefächertes Instrumentarium an Hilfen und Beratungen an, über das sie auf dem Pflegetag informiert. Der Deutsche Pflegerat e. V. wird zudem die Ergebnisse einer Studie zur Medienberichterstattung über Senioren und die Altenpflege präsentieren, die von der BGW in Auftrag gegeben wurde. Seite 2 von 5

3 Gewalt richtet sich oft gegen Pflegekräfte Das Thema "Gewalt in der Pflege" wird meist als Gewalt gegen alte und betreute Menschen in Einrichtungen verstanden. Dabei gibt es ebenso Vorfälle, bei denen Pflegekräfte Opfer von verbalen oder körperlichen Attacken werden. Nach einer Studie der BGW und des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg fühlt sich jede dritte befragte Fachkraft in Kliniken, in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch Gewalterlebnisse stark belastet. 56 Prozent hatten innerhalb eines Jahres körperliche, 78 Prozent verbale Gewalt erlebt. Am stärksten betroffen von körperlicher Gewalt waren Beschäftigte der stationären Altenpflege. Weitere relevante Berufsfelder sind die Jugendhilfe, die Psychiatrie, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie ganz allgemein Not- und Bereitschaftsdienste, Nachtschichten und Einzelarbeitsplätze. Weil aggressives Verhalten Teil des Krankheitsbildes der Patienten und betreuten Personen sein kann, werden Übergriffe in helfenden und pflegenden Berufen oft als hinzunehmendes Berufsrisiko angesehen. Aber jeder Beschäftigte hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Niemand muss Angriffe auf seine Person als berufliches Risiko hinnehmen. Doch häufig sind Gewalterlebnisse mit Scham verbunden und mit einem Tabu belegt, weil die Meinung vorherrscht, dass Profis diese Übergriffe "aushalten" können. Dabei können sich dadurch langfristige Gesundheitsstörungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit herausbilden etwa in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen, Depressionen oder psychosomatischen Erkrankungen. Echte Profis hingegen gehen deshalb achtsam mit ihrer Gesundheit um und versuchen nicht den Helden oder die Heldin zu spielen. Arbeitgeber in gefährdeten Branchen tun gut daran, dem Thema nicht erst Beachtung zu schenken, wenn es zu einem Vorfall gekommen ist, sondern es bereits präventiv aufzugreifen. Ohne eine angemessene Gefährdungsbeurteilung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber für die Folgen eines Gewaltvorfalls haftbar gemacht werden. Eine gute Prävention von Gewaltvorfällen beginnt bereits damit, dass jeder Vorfall dokumentiert wird und in den Teams offen darüber gesprochen wird. So können Geschehnisse ausgewertet werden, Schlussfolgerungen für Sicherheitsmaßnahmen gezogen und weitere Vorfälle verhindert werden. Führungskräfte tragen besondere Verantwortung dafür, dass mit Gewaltereignissen konstruktiv umgangen wird und die Betroffenen die notwendige Unterstützung bekommen. Idealerweise ist der professionelle Umgang mit Gewalt Teil des betrieblichen Managements für Sicherheit und Gesundheit. Die BGW bietet ihren versicherten Unternehmen und Einrichtungen hierfür eine Vielzahl an branchenspezifischen Informationsmaterialien, Beratungen und Seminaren an. Weiterführende Informationen finden sich unter Wichtig ist, dass Beschäftigte in den durch Gewalt gefährdeten Bereichen gut darin trainiert sind, mit aggressiver Klientel umzugehen. Da diese Trainings, um wirksam zu sein, regelmäßig wiederholt werden müssen, empfiehlt es sich, Beschäftigte zum Deeskalationstrainer ausbilden zu lassen. Diese lernen Methoden, wie kritische Situationen deeskaliert und körperliche Attacken abgewehrt werden können ohne die betreute Person zu verletzen und geben sie an Kollegen weiter. Die BGW stellt Kontakt zu geeigneten Ausbildungsstätten her. Falls trotz guter Prävention doch etwas passiert, ist ein geeignetes Alarmierungssystem und eine funktionierende Rettungskette, die innerhalb von 15 Minuten Erste Hilfe ermöglicht, unabdingbar. Gute Erfahrungen gibt es in Unternehmen mit speziell ausgebildeten psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern, die in solchen Situationen dem Gewaltopfer sofort beistehen. Für den Fall, dass ein Gewaltereignis stattgefunden hat, gibt die BGW Hinweise, wie den Betroffenen unmittelbar geholfen werden kann. Ein Gewalterlebnis ist ein versicherter Arbeitsunfall auch wenn es ausschließlich psychische Folgen und keine körperliche Schäden gab. Die Betroffenen haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und psychologische Betreuung sowie gegebenenfalls auf Rehabilitation. Die BGW koordiniert den Behandlungsprozess und trägt die Kosten. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber ein Gewaltereignis, das mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, der BGW als Arbeitsunfall melden, damit diese tätig werden kann. Seite 3 von 5

4 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Beschäftigte können den Gesundheitsschutz mitgestalten In den knapp Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) mit ihren rund Beschäftigten, die bei der BGW gesetzlich unfallversichert sind, spielen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Zum einen sind die typischen Tätigkeitsfelder wie Handwerk, Gartenbau, Küche und Reinigung mit gewissen Verletzungsgefahren verbunden. Zum anderen haben die Beschäftigten aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen oftmals ein erhöhtes Unfallrisiko. Für Einrichtungen aus anderen Branchen wie der Kranken-, Alten- oder Kindertagespflege bietet die BGW seit geraumer Zeit ein Instrument an, mit dem sich die Beschäftigten selbst in die Gesundheitsschutz-Aktivitäten ihres Betriebs einbringen können: die so genannte Arbeitssituationsanalyse, kurz asita. Als Experten in eigener Sache können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in moderierten Gruppendiskussionen individuelle Eindrücke und Überlegungen beisteuern, die dann systematisch zu konkreten Verbesserungsvorschlägen weiterentwickelt werden. Für Behindertenwerkstätten ist dieses Instrument zwar auch sinnvoll, mit kognitiv beeinträchtigten Beschäftigten aufgrund der zum Teil komplexen Materie jedoch nur begrenzt durchführbar. Die BGW hat daher ein ergänzendes pädagogisches Konzept entwickelt und in einem Pilotversuch mit den Werkstätten der Bethel prowerk in Bielefeld erfolgreich getestet. Mit Hilfe einfacher Methoden wie der so genannten Leichten Sprache und Piktogrammen (Smileys) werden betriebliche Themen wie Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Vorgesetztenverhalten, Tätigkeitsstrukturierung, Zusammenarbeit im Team und weitere Aspekte verständlich gemacht. Diese können von den Beschäftigten mit Behinderung nun selbst beurteilt werden. So wird es möglich, auch in Werkstätten eine asita durchzuführen und Verbesserungsmaßnahmen im Gesundheitsschutz zu entwickeln, die die individuelle Situation und die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen ein Ausdruck echter Partizipation von Menschen mit Handicap. Die "Arbeitssituationsanalyse für Beschäftigte in WfbM" kann von allen Behinderteneinrichtungen gebucht werden und ist nur mit geringen Kosten verbunden. Sie wird begleitet von speziell geschulten Beraterinnen oder Beratern. Die BGW sieht darin einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und der BGW-Inklusionsstrategie. Die BGW veröffentlicht außerdem diverse Arbeitsund Gesundheitsschutz-Materialien in Leichter Sprache und engagiert sich in der sicheren Mobilität für Menschen mit Behinderungen. Auf dem Fürsorgetag in Leipzig im Sommer dieses Jahres präsentierte sie ihre Angebote an ihrem Stand, der auch von Bundespräsident Joachim Gauck besucht wurde. In mehreren Show-Sequenzen brachten behinderte und nicht behinderte Künstlerinnen und Künstler die Themen Inklusion und Mobilität auf die Bühne und damit den Zuschauern auf unterhaltsame Weise näher. Seite 4 von 5

5 Pflegepersonal gewinnen und halten durch lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung Die Pflege, aber auch andere Berufsfelder im Gesundheits- und Sozialbereich, steht vor der doppelten Herausforderung, sowohl Nachwuchskräfte zu gewinnen als auch bewährte Kräfte im Beruf zu halten. Zu wenige junge Menschen entscheiden sich für den Pflegeberuf, zu viele Ältere scheiden vorzeitig aus. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann für Arbeitgeber in der Pflege eine Arbeitsgestaltung sein, die sich an den Lebensphasen ihrer Beschäftigten orientiert. Darauf weist die BGW hin und bietet entsprechende Beratung. Jede Generation hat ihre speziellen Anforderungen an die Gestaltung des beruflichen und privaten Umfelds. Zum einen spielen im privaten Bereich Lebensphasen wie jugendliche Ungebundenheit, Familienplanung, Erziehungszeiten und Pflegeaufgaben eine Rolle. Zum anderen ändern sich auch im beruflichen Bereich die Prioritäten: Berufsorientierung und - einstieg, Karriereplanung, Führungsaufgaben, berufliche Erfahrung und Reife sowie selbst gewählte berufliche Auszeiten wie Sabbaticals stehen je nach Lebensphase im Vordergrund. Auf all dies sollte sich eine kluge Personalpolitik ausrichten und Beschäftigten in verschiedenen Lebensaltern und Berufsphasen unterschiedliche Angebote zur Arbeitsgestaltung machen. Hierzu zählen flexible Arbeitszeiten, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten, Teilzeitlösungen auch in Führungspositionen, lebenslanges Lernen, Wiedereinstiegsprogramme, alternative berufliche Werdegänge und vieles mehr. Oft sind solche Angebote mindestens ebenso attraktiv wie ein höheres Gehalt, weil sie die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen verbessern. Auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung Vorteile: Die verschiedenen Lebens- und Berufsphasen gehen oftmals auch mit unterschiedlichen physischen und psychischen Belastungen einher. Wenn dies in die betriebliche Gesundheitsschutz-Strategie einbezogen wird, können Belastungen systematisch reduziert und Beschäftigte langfristig gesund erhalten werden. Die BGW bietet Pflege- und anderen Einrichtungen eine Organisationsberatung an, bei der auch die Themen Lebensphasenorientierung, Personalpolitik und Gesundheitsschutz aufgegriffen werden. Seite 5 von 5

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