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- Waltraud Diefenbach
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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juli Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Das Dienstrecht im Wandel 11 Die Ziele der Dienstpostenbeschreibung 13 Die Vorteile der Dienstpostenbeschreibung 17 Der Begriff der Dienstpostenbeschreibung 29 Die Dienstpostenbewertung 37 Das neue Dienstrecht im Überblick 51 Die Beteiligungsrechte des Personalrats 55 Das Verfahren zur Entwicklung 63 von Dienstpostenbeschreibungen Das Dienstpostenbeschreibungsformular 81 Die systemkonforme Sprache 113 Das Weisungsrechts des Dienstherrn 125 Das Sicherstellen der Aktualität 127 von Dienstpostenbeschreibungen Literaturverzeichnis 129 Stichwortverzeichnis
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7 Abkürzungen a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz F. alte Fassung AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz AP Arbeitsrechtliche Praxis, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (Zeitschrift) ArbG Arbeitsgericht ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Art. Artikel AuA Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) AVR.Caritas Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes AVR.Diakonie Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland BAG Bundesarbeitsgericht BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BayPVG Bayerisches Personalvertretungsgesetz BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof BBesG Bundesbesoldungsgesetz BBG Bundesbeamtengesetz BeamtStG Beamtenstatusgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BeurtRL-FHH Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz BMI Bundesministerium des Innern BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz BR Betriebsrat BremPVG Bremisches Personalvertretungsgesetz 1 7
8 Abkürzungen 1 BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. beziehungsweise DÖD Der Öffentliche Dienst (Zeitschrift) DVBl. Das Deutsche Verwaltungsblatt (Zeitschrift) EG Entgeltgruppe f., ff. folgende/fortfolgende GewO Gewerbeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls Hess. VGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof HGB Handelsgesetzbuch HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz IÖD Informationsdienst Öffentliches Dienstrecht (Zeitschrift) i. V. m. in Verbindung mit LAG Landesarbeitsgericht LGG Landesgleichstellungsgesetz LPersVG RP Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz LPVG BW Landespersonalvertretungsgesetz Baden- Württemberg LPVG MV Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern LPVG NRW Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein- Westfalen LuftSiG Luftsicherheitsgesetz m. w. N. mit weiteren Nachweisen MAV Mitarbeitervertretung MAVO Mitarbeitervertretungsordnung MVG.EKD Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 8
9 Abkürzungen NBesG Niedersächsisches Besoldungsgesetz n. F. neue Fassung Nds. OVG Oberverwaltungsgericht Niedersachsen NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) NPersVG Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz NStov-Kom Kommunale Stellenobergrenzenverordnung Nr./Nrn. Nummer/n NVwZ-RR Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) OVG NRW Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen OVG Rh-Pf Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz PE Personalentwicklung PersR Der Personalrat (Zeitschrift) PersV Die Personalvertretung (Zeitschrift) PersVG LSA Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt PflR PflegeRecht (Zeitschrift) PR Personalrat Rn. Randnummer RiA Recht im Amt (Zeitschrift) S. Seite SächsPersVG Sächsisches Personalvertretungsgesetz ThürVBl. Thüringer Verwaltungsblätter (Zeitschrift) TV-H Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Land Hessen TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD-VKA Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 1 9
10 Abkürzungen 1 u. ä. und ähnlich VG Verwaltungsgericht VGH Verwaltungsgerichtshof VGH BW Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vgl. vergleiche VwGO Verwaltungsgerichtsordnung z. B. zum Beispiel ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht (Zeitschrift) zit. zitiert ZTR Zeitschrift für Tarifrecht (Zeitschrift) 10
11 Das Dienstrecht im Wandel Das Beamtenrecht war in der Vergangenheit vor allem durch Kontinuität geprägt. Abgesichert über die Vorgaben des Art. 33 GG erfolgten eher weniger denn mehr Änderungen. Mit der Reform des Bundesbeamtengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes, der Einführung des Beamtenstatusgesetzes sowie den Änderungen der Landesbeamtengesetze hat sich dieses Bild gewandelt. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenbewertung spitzt diese Entwicklung zu. Neben der noch nicht vollendeten Reform des Tarifrechts der Arbeitnehmer entwickelt das Beamtenrecht so eine neue Dynamik: Auf der Grundlage der Föderalismusreform gestalten der Bund und die Länder ihre Beamtengesetze zum Teil sehr unterschiedlich. Das gilt insbesondere für das Laufbahnrecht, das in einzelnen Ländern die alte Vierteilung aufgegeben hat, die das Tarifrecht weiterhin kennt. Vor diesem Hintergrund sind Dienstpostenbewertungen unverzichtbar geworden. Die neue Unübersichtlichkeit führt zu einer neuen Bedeutung der Dienstpostenbeschreibung: Eine aktuelle Dienstpostenbeschreibung ist die Grundlage jeder Bewertung und sichert die gesetzeskonforme Beschäftigung des Beamten. Als modernes Instrument des Personalmanagements ist sie ein unverzichtbares Element jeder Personalarbeit. Das Erfordernis des flexiblen Personaleinsatzes zwingt Dienstherren, ein System zu verankern, das mit tarifkonformen Stellenbeschreibungen der Arbeitnehmer abgeglichen ist. Dabei müssen wesentliche Unterschiede zwischen der Dienstpostenbeschreibung des Beamten einerseits und der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers andererseits beachtet werden. Einheitliche Formulare und Beschreibungen sind unzulässig, eine Kombination beider aber zielführend. Dieses Praxis-Handbuch soll Praktiker erfolgreich unterstützen, aktuelle Dienstpostenbeschreibungen anzufertigen. Als Autoren möchten wir eine Lücke in der Literatur schließen, die dieses Thema aus den Augen verloren hat. Den Leserinnen und Lesern möchten wir eine schnelle und zuverlässige Hilfe an die Hand geben. Ausschließlich im Interesse der Lesefreundlichkeit verwenden wir die männliche Sprachform. Mönchengladbach und Fulda Achim Richter Annett Gamisch
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13 Die Ziele der Dienstpostenbeschreibung 1. Ein modernes Führungsinstrument Die Systemfrage
14 2 1. Ein modernes Führungsinstrument Die Einführung von Dienstpostenbeschreibungen ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Die Dienststelle muss zudem von Anfang an sicherstellen, dass diese nicht veralten. Die Praxis zeigt: jährlich, spätestens nach drei Jahren muss die Dienstpostenbeschreibung geprüft und ggf. aktualisiert werden. Praxis-Tipp: Veraltete Dienstpostenbeschreibungen werden in der Praxis nicht angewendet. Denn bei einer regelmäßigen Verwendung dieses Führungsinstruments besteht keine Gefahr, dass dieses ungelesen und unbenutzt veraltet. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welche Ziele mit der Dienstpostenbeschreibung verfolgt werden. 2. Die Systemfrage Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Personalstruktur in der Dienststelle: Werden nur oder vor allem Beamte oder Arbeitnehmer beschäftigt? Diese Frage ist für den einzuschlagenden Weg und das ausgewählte System entscheidend: Bei der Dienstpostenbeschreibung des Beamten sind andere Vorgaben zu beachten als bei der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers. Das System der Beamten kann durch die Dienststelle wesentlich beeinflusst werden, die Vorgaben des Eingruppierungsrechts/Tarifrechts bei Arbeitnehmern sind unverrückbar. Wichtig: Eine einheitliche Beschreibung ist daher nicht möglich, es sein denn der Dienstherr beschließt, das Eingruppierungsrecht der Arbeitnehmer auch als Grundlage für die Dienstpostenbewertung zu nutzen! Ein Motiv der Dienstpostenbeschreibung ist deren Verwendung für die Dienstpostenbewertung. Bei Beamten existiert keine einheitliche Vorgabe, nach welchem Verfahren die Bewertung erfolgen soll. Dieses wird vielmehr durch den Dienstherrn ggf. unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung festgelegt. Es besteht die Wahl zwischen einem summarischen und einem analytischen Bewertungsmodell. Demgegenüber schreiben alle Tarifverträge des 14
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