Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/09

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/09"

Transkript

1 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/09 Datum: Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 31/09 Tenor: Auf den Antrag der Antragstellerin zu 2) wird der Beschluss der Vergabekam-mer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK -21/ L/Z -) aufgehoben und das Verbot des Zuschlags wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht einschließlich der dort entstandenen notwenigen Auslagen der Antragstellerin. (Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.) 1 I. 2 Die Antragsgegnerin beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungs-Neubaus für ein städtisches Gymnasium. Die Kosten für die notwendigen Planungsleistungen wurden vorab auf ,22 geschätzt. Zur Finanzierung des Bauvorhabens soll auf Mittel des "Konjunkturpaketes II" des Bundes zurückgegriffen werden, die der Antragsgegnerin bewilligt wurden. Mit Vergabebekanntmachung vom 5. März 2009 lobte die Antragsgegnerin einen Wettbewerb nach VOF bezüglich der Planungsleistungen für das geplante Bauvorhaben aus. Unter den wertbaren Teilnahmeanträgen sollten durch ein Losverfahren 8 Wettbewerbsteilnehmer ermittelt werden. Im Hinblick auf "Folgeaufträge" wurde bekannt gemacht, dass "jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben wird". In der Auslosung wurden u.a. die Antragstellerinnen und die Beigeladene als Wettbewerbsteilnehmer bestimmt. In der zum Wettbewerb erstellten Unterlage wurde den Bietern ein Planausschnitt zur Verfügung gestellt, auf dem innerhalb des größeren Schulgrundstücks eine Fläche rot markiert war. Hierzu hieß es: 3 "Die zu bebauende Fläche ist in folgendem Lageplan rot gekennzeichnet". 4 Nach Abgabe der Wettbewerbsarbeiten erkannte das Preisgericht dem Entwurf der Beigeladenen, in dem der Baukörper nicht in dem in der Wettbewerbsunterlage rot gekennzeichneten Feld untergebracht ist, den ersten Preis zu. Die Antragstellerinnen zu 1) und 2) erhielten gleichermaßen dritte Preise, der Antragstellerin zu 3) wurde eine 5

2 Anerkennung ausgesprochen. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wurde den Wettbewerbsteilnehmern mit Schreiben vom 4. Juni 2009 übersandt. In dem Begleitschreiben hieß es: "Der vorgenannte Preiswettbewerb konnte mit einem erfreulichen Ergebnis abgeschlossen werden, mit der Realisierung der Maßnahme kann nun begonnen werden." Nachdem die Antragstellerinnen zu 1) und 2) die Entscheidung des Preisgerichts gegenüber der Antragsgegnerin gerügt hatten und die Antragstellerin zu 1) unter dem 5. Juli 2009 einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf anhängig gemacht hatte, informierte die Antragsgegnerin die Wettbewerbsteilnehmer mit Schreiben vom 13. Juli 2009, dass sie auf die Vergabe verzichte, da der Entwurf des ersten Preisträgers die bindenden Vorgaben des Wettbewerbs zum Baufeld missachte und die Entwürfe der dritten Preisträger Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entsprächen. Der Entwurf des ersten Preisträgers sei zwar der mit Abstand beste, dürfe aber nicht berücksichtigt werden. Da ein zuschlagsreifes Wettbewerbsergebnis somit nicht zustande gekommen sei, beabsichtige sie, den Auftrag wegen Dringlichkeit in einem neu einzuleitenden Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben. Ebenfalls am 13. Juli 2009 gab sie EU-weit bekannt, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Mit Antrag vom rief die Antragstellerin zu 2) die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Begründung an, die Entscheidung des Preisgerichts sei vergaberechtswidrig. Die Zuerkennung des ersten Preises an die Beigeladene verstoße gegen die verbindlichen Vorgaben der Auslobung, da der preisgekrönte Entwurf das vorgegebene und gekennzeichnete Baufeld erheblich überschreite. Die Entscheidung des Preisgerichts sei daher aufzuheben, eine Beauftragung des ersten Preisträgers zu untersagen und die Antragsgegnerin zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren mit allen anderen Preisträgern fortzusetzen. Am 27. Juli 2009 schlossen die Antragsgegnerin und die Beigeladene einen Generalplanervertrag. Mit Schriftsatz vom 29. Juli 2009 erweiterte die Antragstellerin zu 2) ihren Nachprüfungsantrag dahingehend, dass sie die Aufhebung des Vergabeverfahrens und den Zuschlag an die Beigeladene beanstandete. Die Antragsgegnerin hat mit Schriftsatz vom den Antrag gestellt, ihr gemäß 115 Abs. 2 S. 1 GWB den Zuschlag vorzeitig zu gestatten, und zur Begründung auf die besondere Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme abgestellt, die ohne die Fördermittel des Bundes nicht durchzuführen sei. Das Vorhaben könne nur über eine Zuwendung aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz verwirklicht werden. Die Inanspruchnahme habe jedoch zur Bedingung, dass das Bauvorhaben bis zum vollständig abgerechnet sei. Somit müsse die Fertigstellung spätestens zum Oktober 2011 erfolgen, da erst danach die Abrechnung erfolgen könne und diese bei komplexen Vorhaben erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauere. Diese zwingenden zeitlichen Vorgaben ließen sich bei einem Verfahren mit Vergabebekanntmachung nicht einhalten. Ohne schleunige Direktvergabe könne das Projekt gar nicht realisiert werden. Bei einer Verzögerung bis in das Jahr 2012 entfiele die Förderung und eine anderweitige Finanzierung sei nicht möglich. Die Vergabekammer hat dem Antrag stattgegeben. Sie hat darauf abgestellt, dass der Zuschlag durch den Vertragsschluss am 27. Juli 2009 bereits erteilt worden sei und

3 der Entscheidung insoweit nur klarstellende Bedeutung zukomme. Keine der Antragstellerinnen habe die ihnen mit Schreiben vom 13. Juli 2009 angekündigte Direktvergabe an die Beigeladene gerügt. Der Suspensiveffekt der zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Nachprüfungsanträge der Antragstellerinnen zu 1) und 2) habe sich auch nicht automatisch auf das von der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 13. Juli 2009 angekündigte und sodann durchgeführte zweite Vergabeverfahren erstreckt. Eine ausdrückliche Erweiterung ihrer Nachprüfungsanträge auf diese Vergabe hätten die Antragstellerinnen zu 1) und 2) erst nach Vertragsschluss vorgenommen. Der gegen die Direktvergabe an die Beigeladene gerichtete Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 3) sei ebenfalls erst nach Vertragsschluss anhängig geworden. Ein Wirksamkeitshindernis ergebe sich auch nicht aus 138 BGB wegen kollusiven Zusammenwirkens der Antragsgegnerin und der Beigeladenen. Die Antragsgegnerin habe sich zu Recht auf eine besondere Dringlichkeit der Auftragsvergabe berufen dürfen. Insbesondere habe sie die aus dem fehlgeschlagenen Wettbewerb folgende Zeitverzögerung nicht selbst verschuldet. Durch die Direktvergabe seien die Antragstellerinnen somit nicht in ihren Rechten verletzt worden. Zudem sei die Antragsgegnerin berechtigt gewesen, den Realisierungswettbewerb aufzuheben, da sie mit keinem der Preisträger vergaberechtskonform über den Auftrag hätte verhandeln können. Dagegen wendet sich die Antragstellerin zu 2) mit dem Antrag gemäß 115 Abs. 2 S. 2 GWB, das Verbot des Zuschlages wiederherzustellen. 11 Die Antragsgegnerin begehrt die Zurückweisung des Antrags. 12 II. 13 Der gemäß 115 Abs. 2 S. 2 GWB zulässige Antrag hat Erfolg. Er führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses der Vergabekammer und zur Wiederherstellung des Zuschlagsverbots aus 115 Abs. 1 GWB. 1. In die Abwägung zwischen den beteiligten wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und dem Interesse der Antragstellerin zu 2) an einer ungehinderten Durchführung des Primärrechtsschutzverfahrens sind mit einem erheblichen Gewicht auch die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags einzubeziehen (vgl. Jaeger, in Byok/Jaeger, GWB, 2. Aufl. 118, Rdn. 1175). Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 2) bietet nach derzeitigem Sach- und Streitstand hinreichende Aussicht auf Erfolg. Es bestehen durchgreifende Bedenken gegen die Direktvergabe an die Beigeladene. a) Abweichend von der Rechtsauffassung der Vergabekammer ist der Zuschlag nicht bereits durch den Abschluss eines Generalplanervertrages zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wirksam erteilt worden. Dabei kann dahinstehen, ob die Suspensivwirkung der Nachprüfungsanträge der Antragstellerinnen zu 1) und 2) sich auch ohne ausdrückliche Erweiterung auf das mit Schreiben vom 13. Juli 2009 angekündigte Vorhaben der Antragsgegnerin, das Verfahren aufheben und den Auftrag für die Planungsleistungen in einem neuen Verfahren ohne Bekanntgabe erteilen zu wollen, erstreckt. Im Rahmen der bei der Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung des Zuschlagsverbots

4 gebotenen summarischen Prüfung kann es auch auf sich beruhen, ob es infolge dieser Willenserklärung der Antragsgegnerin tatsächlich zu einem von dem ursprünglichen Verfahren getrennt zu bewertenden weiteren Vergabeverfahren gekommen ist, auf das die Vorschriften des 101 a GWB Anwendung finden. Da weder die in 13 VgV noch die in 101 a GWB enthaltenen Anforderungen an die Informations- und Wartepflicht im Streitfall erfüllt sind, ist der am 27. Juli 2009 geschlossene Vertrag in jedem Fall nichtig. Für die Anwendbarkeit des 13 VgV bzw. des 101 a GWB ist es unerheblich, dass die Antragsgegnerin die Beigeladene ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Sinne der 97 GWB beauftragen wollte. Bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung werden auch De facto-vergaben von 13 VgV und von 101 a GWB erfasst (vgl. BGH, VergabeR 2005, 328; OLG Naumburg, VergabeR 2007, 512 jeweils zur Frage der Anwendbarkeit des 13 VgV). Beide Vorschriften dienen dem Zweck, den unterlegenen Bietern eines Vergabeverfahrens die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Auftraggebers anfechten zu können. Entgegen ihrer aus 13 S. 1 VgV bzw. 101 a Abs. 1 S. 1 GWB folgenden Verpflichtung hat die Antragsgegnerin die Wettbewerbsteilnehmer, darunter die Antragstellerin zu 2), nicht über den Namen des Bieters informiert, dessen Angebot berücksichtigt werden soll. Zwar hat sie in dem Schreiben vom 13. Juli 2009 mitgeteilt, dass sie von der Fortsetzung des Vergabeverfahrens absehen und den Zuschlag in einem neuen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung erteilen werde. Sie hat sich aber nicht unmissverständlich darauf festgelegt, den Zuschlag im Wege einer De facto-vergabe, d.h. in einem nicht förmlichen Verfahren unmittelbar und ohne weitere Verhandlungen der Beigeladenen zu erteilen. Aus dem Hinweis, die Beigeladene habe das beste Angebot abgegeben, ergibt sich eine derartige Absicht jedenfalls nicht in hinreichend eindeutiger Form. Insbesondere musste ein verständiger Bieter aus der Information, das neue Verfahren werde ohne Bekanntgabe stattfinden, keineswegs schließen, dass die Antragsgegnerin auch auf die Durchführung eines gemäß 5 Abs. 1 VOF gebotenen Verhandlungsverfahrens verzichten wollte. Deshalb war auf die Mitteilung vom 13. Juli 2009 namentlich für die Antragstellerin zu 2) auch nichts zu rügen. In dem Schreiben vom 13. Juli 2009 fehlt zudem die in 101 a Abs. 1 S. 1 GWB vorgesehene Information über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Nichtigkeit des Vertrages ergibt sich ferner daraus, dass die in 13 VgV bzw. 101 a Abs. 1 und 2 GWB vorgesehenen Wartefristen nicht eingehalten worden sind. Gemäß 13 S. 3 VgV beginnt die 14-tägige Wartefrist am Tag nach der Absendung der Bieterinformation und damit im Streitfall am 14. Juli Der Vertragsschluss am 27. Juli 2009 lag damit vor Ablauf der Frist, was gemäß 13 S. 6 VgV zur Nichtigkeit des Vertrages führt. Auch bei Anwendung des 101 a GWB ergibt sich kein anderes Ergebnis: Die in S.3 der Vorschrift bestimmte Wartefrist von 15 Tagen nach Absendung der Information wurde nicht eingehalten. Dass im Streitfall die Voraussetzungen für eine Fristverkürzung auf 10 Tage vorliegen, ist nicht ersichtlich und wird von der Antragsgegnerin auch nicht dargetan. Dieser Verstoß führt gemäß 101 b Abs. 1 GWB zur Unwirksamkeit des Vertrages. Die Informationspflicht ist auch nicht gemäß 101 a Abs. 2 GWB entfallen. Danach ist der Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, das gemäß 5 Abs. 2 lit. d) VOF wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige Bekanntmachung

5 durchgeführt werden kann, zwar nicht verpflichtet, eine Bieterinformation gemäß den Vorgaben des 5 Abs. 1 zu erteilen. Bei der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Direktvergabe an die Beigeladene handelt es sich aber nicht um ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung, sondern um eine De-facto Vergabe, bei der sämtliche vergaberechtlichen Anforderungen und Förmlichkeiten unbeachtet geblieben sind. Die in 5 Abs. 2 lit. d) VOF vorgesehene Möglichkeit, auf die Bekanntgabe zu verzichten, ermöglicht dem Auftraggeber nicht, in diesen Fällen auch von der Durchführung eines förmlichen Verhandlungsverfahrens abzusehen und eine De facto-vergabe einzuleiten. Ebenso wenig gestattet 101 a Abs. 2 GWB dem Auftraggeber, im Rahmen einer De facto-vergabe auf die Bieterinformation zu verzichten. b) Aus den voran stehenden Erwägungen folgt bereits, dass dem Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 2), soweit sich ihr Begehren in der Sache gegen die Direktvergabe an die Beigeladene richtet, hinreichende Erfolgsaussicht zukommt. Unabhängig von der hier nicht zu entscheidenden Frage, ob die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren aufgehoben hat und diese Aufhebung zu Recht erfolgte, ist eine Direktvergabe an die Beigeladene unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt. Dabei kann dahinstehen, ob bei der Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens aus den von der Antragsgegnerin genannten Gründen auf eine Bekanntmachung verzichtet werden kann. Selbst wenn die Voraussetzungen des 5 Abs. 2 lit. d) VOF vorlägen, entfiele damit nur die Pflicht, die Vergabeabsicht bekannt zu geben. Nach dem in 5 Abs. 1 S. 1 VOF enthaltenen Grundsatz, wonach freiberufliche Leistungen im Verhandlungsverfahren zu vergeben sind, müsste die Antragsgegnerin ein solches Verfahren aber durchführen. Eine Direktvergabe an die Beigeladene erfüllt die an ein Verhandlungsverfahren gestellten Anforderungen nicht. So müssen nach 10 Abs. 2 VOF mindestens drei Bewerber zur Verhandlung aufgefordert werden. Durch diese Regelung soll der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Vergabewettbewerbs Rechnung getragen werden. Mangelt es an einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber, weil sich nur zwei oder sogar nur ein Bewerber um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben oder in der Lage waren, ihre Eignung nachzuweisen, kann sogar die Verhandlung mit weniger als drei Bewerbern ein ordnungsgemäßes Verfahren darstellen (so auch Kulartz/Röwekamp in Müller-Wrede, VOF, 10 Rdn. 14). Dass diese Voraussetzungen vorliegen, ist jedoch nicht ersichtlich. 2. Angesichts der überwiegenden Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin zu 2), soweit dieser sich gegen die Direktvergabe an die Beigeladene richtet, kommt eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags, der zu einem Verlust des aussichtsreichen Primärrechtschutzes führen würde, nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ein dringendes Interesse an der Auftragsvergabe besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (vgl. Jaeger aao; 118 GWB Rn. 806; Boesen 115 GWB Rn. 37). Einen solchen Ausnahmefall hat die Antragsgegnerin nicht dargetan. Insbesondere ist ihrem Vorbringen nicht zu entnehmen, dass bereits das Erfordernis, in ein geordnetes Verhandlungsverfahren einzutreten, zu einer so nachhaltigen zeitlichen Verzögerung führen würde, dass die durch das Konjunkturpaket II vorgegebenen zeitlichen Förderungsgrenzen nicht eigehalten werden können. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass in dem durch 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes bestimmten Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2011 der Mittelabruf gemäß 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des 23 24

6 Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW sukzessive erfolgen kann, sobald die Fördermittel zur Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden. Selbst wenn eine Gesamtabrechnung bis Ende 2011 nicht vorliegt, hätte das keineswegs den Verlust sämtlicher Fördermittel zur Folge. Ein Eilfall, der eine Entscheidung im summarischen Verfahren des 115 Abs. 2 S. 1 GWB mit seiner faktischen Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung rechtfertigen würde, liegt damit nicht vor. III. 25 Die Kostenentscheidung beruht auf 91 Abs. 1 ZPO analog. 26 Beschwerdewert: bis Euro 27 Dicks Dieck-Bogatzke Frister 28 Vors. Richter am OLG Richterin am OLG Richterin am OLG 29

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

VOF - Vergabeverfahren

VOF - Vergabeverfahren 196. 5 VOF - Vergabeverfahren Vergabeverfahren (1) Aufträge über freiberufliche Leistungen sind im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung zu vergeben. Verhandlungsverfahren sind Verfahren,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 12/10 Datum: 15.03.2010 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 12/10 Tenor: Der Antrag

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 WF 229/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 31 F 134/03 Amtsgericht Senftenberg 014 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache G..../. G... u. a. hat der 1. Senat für Familiensachen

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF VII-Verg 1/09 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks,

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht III Rechtsschutz Vergaberecht Rechtsschutz Rechtsschutz Oberhalb der Schwellenwerte Unterhalb der Schwellenwerte Primärrechtsschutz (Erteilung des Zuschlags wird

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII- Verg 85/04 Verkündet laut Protokoll am 23. Februar 2005 Reimann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 91/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn A S, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Beklagten und Beschwerdeführers, g e g e n Frau G S, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

GWB - Mündliche Verhandlung

GWB - Mündliche Verhandlung 21. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 W 4/13 = 6 OH 28/06 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In der Beschwerdesache [ ], Antragstellerin, Prozessbevollmächtigte: gegen 1. [ ],

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 30/02 BESCHLUSS vom in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 494 a a) Einer Klageerhebung im Sinne von 494 a Abs. 1 ZPO steht die Erhebung einer Widerklage gleich.

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 45/06 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Mehr

Leitsätze. 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Leitsätze. 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Leitsätze Beschluss 69d VK - 49/2009 Spruchkörper: 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Verkündungsdatum: 22.12.2009 Aktenzeichen: 69d VK 49/2009 Typ des Spruchkörpers:

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 UF 123/14 = 60 F 3810/14 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für 1. mdj. A., geboren

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 25/06 Verkündet laut Protokoll am 5. Juli 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat

Mehr

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung

Mehr

- 4 - Ob ein Vertrag nichtig ist, lässt sich mit konstitutiver Wirkung nur durch eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes, welches hierfür die

- 4 - Ob ein Vertrag nichtig ist, lässt sich mit konstitutiver Wirkung nur durch eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes, welches hierfür die - 3-2. Die Tenorierung über die Feststellung, dass der am 12.07.2013 geschlossene Vertrag nichtig sei, stellt eine rechtswidrige Verwaltungsentscheidung dar und bewirkt eine eklatante Verletzung der verfassungsmäßig

Mehr

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss 6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 78/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 70-72/17 Halle, 04.09.2017 In dem Nachprüfungsverfahren der 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, 14 LVG LSA i.v.m. 16 Abs. 7 VOL/A, 3 Abs. 5 VOL/A

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 27/03 Verkündet am 23. Juli 2003 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF

Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes

Mehr

SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS

SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS 1 Verg 1/08 SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren xxx Anragstellerin und Beschwerdegegnerin, - Verfahrensbevollmächtigte: g e g e n xxx Antragsgegner, - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 46/03 14.08.2003 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht...

Mehr

In der Familiensache. betreffend den Umgang mit dem Minderjährigen...

In der Familiensache. betreffend den Umgang mit dem Minderjährigen... 10 UF 103/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 021 7 F 345/01 Amtsgericht Eisenhüttenstadt Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit dem Minderjährigen... hat der 2. Senat für Familiensachen

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 48/15 Halle, 28.07.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 17 Abs. 1 lit. b und c VOL/A sowie gegen 20 VOL/A - Aufhebung rechtswidrig - unzureichende

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

1. Muss die Gemeinde ein Vergabeverfahren durchführen?

1. Muss die Gemeinde ein Vergabeverfahren durchführen? DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 100373# letzte Aktualisierung: 19. Februar 2010 GWB 97 ff. Vergaberecht; Pflicht der öffentlichen

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. 1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

GWB - Mündliche Verhandlung

GWB - Mündliche Verhandlung 24. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 3 110/04 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:

Mehr

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG. Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und

Mehr

Hermann Summa OLG Koblenz

Hermann Summa OLG Koblenz Hamburger Vergabetag Handelskammer Hamburg 30. u. 31. Januar 2014 Die Aufhebung der Ausschreibung Hermann Summa OLG Koblenz Grundsätze Weder aus 97 Abs. 5 GWB noch aus 18 Abs. 1 VOB/A oder aus einer sonstigen

Mehr

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 10 WF 261/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 188/06 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S Q, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

Urteil. Klosterplatz 7 Tel.: 0241/ Fax: 0241/ /05. In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht

Urteil. Klosterplatz 7 Tel.: 0241/ Fax: 0241/ /05. In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Aachen 52062 Aachen Geschäftsstelle Klosterplatz 7 Tel.: 0241/452-527 Fax: 0241/452-413 01/05 Urteil In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht der Gesamtmitarbeitervertretung

Mehr

interessierte Bewerber

interessierte Bewerber Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 2 Verg 1/14

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 2 Verg 1/14 Leitsätze: 1. Zur Auslegung eines Antrags des öffentlichen Auftraggebers auf Gewährung von Eilrechtsschutz im Beschwerdeverfahren, betreffend die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses

Mehr

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS 11 Verg 7/11 69 d VK 30/11 d Vergabekammeros Landes Hessan f, E-in-g.-;_~i~~r~:el~-,,--..j Az.: 69 ;:\11

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 17/12 (3) Chemnitz, Ca 1213/11 ArbG Bautzen B E S C H L U S S. In dem Rechtsstreit ...

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 17/12 (3) Chemnitz, Ca 1213/11 ArbG Bautzen B E S C H L U S S. In dem Rechtsstreit ... Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 08.03.2012 1 Ca 1213/11 ArbG Bautzen B E S C H L U S

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS. Beschwerdeführerin und Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens,

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS. Beschwerdeführerin und Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens, SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES OBERLANDESGERICHT Az.: 1 Verg 1/11 VK-SH 06/11 BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren Beschwerdeführerin und Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens, Verf.-Bev.: ULMENSTEIN Rechtsanwälte,

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:6209-2017:text:de:html -Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S 005-006209 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 U 4/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit P... S...,, Kläger und Antragsteller, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte... - g e g e

Mehr

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle 122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 WF 279/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 53 F 252/06 Amtsgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache R./. R hat der 1. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen

Mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 51/16

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 51/16 Seite 1 von 6 Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 51/16 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: ECLI: 03.05.2017 Oberlandesgericht Düsseldorf Vergabesenat Beschluss VII-Verg 51/16

Mehr

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom 26. November 2012, 23 UF 890/12

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom 26. November 2012, 23 UF 890/12 Leitsatz: Die Rückwärtsfrist des 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG endet mit Beginn des Tages, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, auf den der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist (Anschluss

Mehr

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### #######

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### ####### 13 Verg 1/01 Verkündet am 203-VgK-17/2000 Bezirksregierung Lüneburg 1. März 2001 Sprang Justizsekrketärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B e s c h l u s s In dem Vergabeverfahren pp. gegen pp.

Mehr

Service-Management im Krankenhaus

Service-Management im Krankenhaus Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 W 9/16 = HRB 4444 HB Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Handelsregistersache X-GmbH Beschwerdeführerinnen: 1. [ ], 2. [ ], beide vertr.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 25/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 22 F 39/07 Amtsgericht Bad Liebenwerda 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau C S, - Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], Verfahrensbevollmächtigte: [ ], - Antragstellerin - gegen [ ], - Antragsgegnerin - wegen der Vergabe [ ] hat die 2. Vergabekammer

Mehr

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 24/10 Datum Beschluss vom 27.04.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss Urheberrecht, Internetrecht

Mehr

7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst

7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst 7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Aufbau einer Ausschreibung Leistungsverzeichnis Eignungskriterien Anteil in % Zuschlagskriterien

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 72/04 Verkündet laut Protokoll am 16. Februar 2005 Reimann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 13

Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 13 Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 A. Architektenwettbewerbe 17 I. Einführung und Bedeutung 17 II. Entwicklung und Rechtsnatur des Architektenwettbewerbs 18 1. Entwicklung der Architekturwettbewerbe

Mehr

Entscheidungen der Vergabekammern. Thomas J. Ferber, Januar 2010,

Entscheidungen der Vergabekammern. Thomas J. Ferber, Januar 2010, Entscheidungen der Vergabekammern Thomas J. Ferber, Januar 2010, http://www.ferber-scientific.com Abgabetermin Der Bieter hat grundsätzlich das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines

Mehr

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04)

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) 124, 175, 189, 237 ZPO Leitsätze 1. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet...

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet... Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 5/03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Objektplanung Zentrum für Kunst und Soziokultur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet...

Mehr

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe.

Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe. 85 Abs. 6, 89 a JGG 454 b StPO 57 StGB Leitsatz: Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe. Beschl. v. 14.10.1999, - Az. 2 Ws 596/99 Oberlandesgericht

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 W 51/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 10 O 368/07 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des K K, - Prozessbevollmächtigter:

Mehr