Völkerrecht I: Quellen des. Völkerrecht I. 5. Oktober 2010 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 15. Hinweis Fallbearbeitungen. Ziele

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1 : Quellen des Völkerrechts Vorlesungen vom 28. September 2010 und Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Hinweis Fallbearbeitungen Frau Prof. Keller und Herr Prof. Diggelmann bieten in diesem Semester Fallbesprechungen im Völkerrecht an Informationen unter: ebungen.html Es gibt auch die Möglichkeit eine Falllösung abzugeben / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 2 Ziele Übersicht über Rechtsquellen des Völkerrechts gewinnen Übersicht über Verträge erhalten Voraussetzungen für die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht kennen Stellung und Bedeutung der Allgemeinen Rechtsgrundsätze kennen / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 3 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 15

2 Einführung in die Rechtsquellen (1/2) Formeller und materieller Quellenbegriff Formeller Begriff Entstehungsform ist massgebend z.b. Verträge, Gewohnheitsrecht Materieller Begriff Inhalt ist massgebend z.b. Vorformen formellen Rechts durch Resolutionen der UNO-GV / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 4 Einführung in die Rechtsquellen (2/2) Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut Anwendbares Recht vor dem IGH: Völkerrechtliche Verträge (lit. a) Völkergewohnheitsrecht (lit. b) Allgemeine Rechtsgrundsätze (lit. c) Hilfsmittel: Entscheidungen von Gerichten und Lehrmeinungen Abschliessende Aufzählung? / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 5 Völkerrechtliche Verträge: Begriff, Bedeutung Begriff Vereinbarungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten auf dem Gebiet des Völkerrechts Bedeutung Wichtigste Quelle, grosse Zunahme seit dem 2. Weltkrieg Einzige verbindliche positive Rechtsquelle im Völkerrecht / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 6 Herbstsemester 2010 Seite 2 von 15

3 Völkerrechtliche Verträge: Elemente Austausch gegenseitiger übereinstimmender Willensbekundungen Vertragsfähige Parteien (Staaten, Internationale Organisationen) Bindungsabsicht Regelung der Beziehungen auf völkerrechtlicher Ebene / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 7 Völkerrechtliche Verträge: Grundlagen Grundlagen des allgemeinen Vertragsrechts Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 (WVK oder VRK; SR 0.111) Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen von 1989 (WVKIO) Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge von 1978 Völkergewohnheitsrecht / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 8 Völkerrechtliche Verträge: Arten Bilaterale Verträge vs. Multilaterale Verträge Rechtsgeschäftliche Verträge vs. Rechtssetzende Verträge / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 9 Herbstsemester 2010 Seite 3 von 15

4 Völkerrechtliche Verträge: Vertragsabschluss (1/2) Verhandlung (Art. 7 WVK, Bundesrat, Art. 184 Abs. 2 BV) Paraphierung (vorläufige Annahme des Vertragstextes) (Art. 9 WVK) Unterzeichnung (Art. 7 Abs. 1 WVK) Genehmigung (Bundesversammlung, Art. 166 Abs. 2 BV) ev. Referendum (Art. 141 Abs. 1 lit. d, Art. 140 Abs. 1 lit. b BV) Ratifikation (Art. 14 Abs. 1 und Art. 16 WVK, Bundesrat, Art 184 Abs. 2 BV) Inkrafttreten (Art. 24 WVK) Publikation/Registrierung (Art. 80 WVK) United Nations Treaty Series (UNTS) Innerstaatliche Publikation in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 10 Völkerrechtliche Verträge: Vertragsabschluss (2/2) Einfaches Vertragsabschlussverfahren Vertragliche Bindung durch Unterzeichnung oder Austausch der Urkunde Art. 12 und 13 WVK Gilt für Verträge von geringer Bedeutung Zusammengesetztes Verfahren Vertragliche Bindung entsteht erst durch Ratifikation Art. 14 Abs. 1 i.v.m. Art. 16 WVK Für wichtige Verträge / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 11 Völkerrechtliche Verträge: Rechtswirkungen Pacta sunt servanda (Art. 26 WVK) Vorrang vor innerstaatlichem Recht (Art. 27 WVK) Räumlicher Geltungsbereich entspricht dem gesamten Hoheitsgebiet (Art. 29 WVK) Konkurrenz verschiedener Verträge Jüngerer Vertrag geht vor (Art. 30 WVK) Vorrang der UNO-Charta (Art. 103 UNO-Charta) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 12 Herbstsemester 2010 Seite 4 von 15

5 Völkerrechtliche Verträge: Auslegungsmethoden Treu und Glauben (Art. 31 Abs. 1 WVK) Wortlaut (Art. 31 Abs. 1 WVK) Zusammenhang (Art. 31 Abs. 2 WVK) jede spätere Übereinkunft (Art. 31 Abs. 3 lit. a WVK) und jede spätere Übung (Art. 31 Abs. 3 lit. b) Ziel und Zweck (Art. 31 Abs. 1 WVK) Heranziehen der Entstehungsgeschichte ( travaux préparatoires, Art. 32 WVK) als ergänzende Methode / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 13 Völkerrechtliche Verträge: Ungültigkeit und Anfechtbarkeit Drei Ungültigkeitsgründe Zwang gegen einen Staatenvertreter (Art. 51 WVK) Zwang gegen einen Staat (Art. 52 WVK) Verstoss gegen ius cogens (Art. 53 WVK) Drei relevante Anfechtungsgründe Verletzung innerstaatlicher Kompetenznormen (Art. 46 WVK), nur wenn offensichtlich und/oder fundamentale Norm Irrtum (Art. 48 WVK) Betrug und Täuschung (Art. 49 WVK) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 14 Völkerrechtliche Verträge: Vertragsbeendigung Einseitige Vertragsbeendigung bei erheblicher Verletzung des Vertrages (Art. 60 WVK) bei nachträglicher Unmöglichkeit des Vertrages (Art. 61 WVK) Clausula rebus sic stantibus (Art. 62 WVK) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 15 Herbstsemester 2010 Seite 5 von 15

6 Völkerrechtliche Verträge: Vorbehalte (1/3) Art. 2 Abs. 1 lit. d WVK: Definition Abzugrenzen von der bloss auslegenden Erklärung Art. 19 WVK: Zulässigkeit von Vorbehalten Grundsätzlich zulässig, wenn 1. nicht durch den Vertrag verboten 2. mit Ziel und Zweck des Vertrages vereinbar Art. 20 WVK: Annahme von Vorbehalten durch Stillschweigen (Abs. 5) ausdrückliche Annahme (Abs. 1, 2, und 3) Einspruch gegen unzulässigen Vorbehalt möglich / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 16 Völkerrechtliche Verträge: Vorbehalte (2/3) Rechtsfolgen bei unzulässigem Vorbehalt bei Annahme Vertrag tritt als Ganzes in Kraft (Art. 20 Abs. 4 lit. a WVK) einzelne Vertragsbestimmung modifiziert (Art. 21 Abs. 1 lit. a und b) bei Einspruch Vertrag tritt in Kraft (Art. 20 Abs. 4 lit. b) vom Vorbehalt betroffener Artikel wird nicht angewendet (Art. 21 Abs. 3 WVK); anderer Meinung EGMR: vom Vorbehalt betroffener Artikel wird in vollem Umfang angewendet / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 17 Völkerrechtliche Verträge: Vorbehalte (3/3) Forts. Rechtsfolgen bei unzulässigem Vorbehalt bei Einspruch Vertrag tritt in Kraft (Art. 20 Abs. 4 lit. b) vom Vorbehalt betroffener Artikel wird zwischen betr. Staaten nicht angewendet (Art. 21 Abs. 3 WVK); anderer Meinung EGMR: vom Vorbehalt betroffener Artikel wird in vollem Umfang angewendet Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen sind grundsätzlich unzulässig / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 18 Herbstsemester 2010 Seite 6 von 15

7 Völkergewohnheitsrecht Begriff Allgemeine, als Recht anerkannte Übung (Art. 38 Abs. 1 lit. b IGH-Statut) Elemente Allgemeine Übung: consuetudo objektives Element Rechtsüberzeugung: opinio iuris subjektives Element / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 19 VGR: Allgemeine Übung (1/4) Übung bzw. Staatenpraxis Akte der Staatsorgane, die für die Aussenbeziehungen zuständig sind und damit den Staat repräsentieren Auch Entscheidungen der nationalen Gerichte / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 20 VGR: Allgemeine Übung (2/4) Allgemeinheit der Übung Nicht alle Staaten müssen die Übung kennen; widerspruchslose Duldung genügt Bildung von VGR zu Materie, die nicht alle Staaten betrifft Bsp.: Nordsee-Festlandsockel-Fall (BRD v. Dänemark/ Niederlande) 1969, Rz / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 21 Herbstsemester 2010 Seite 7 von 15

8 VGR: Allgemeine Übung (3/4) Einheitlichkeit der Übung Im Allgemeinen keine abweichende Akte vorgenommen Abweichendes Verhalten als Völkerrechtsbruch sanktioniert / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 22 VGR: Allgemeine Übung (4/4) Dauerhaftigkeit der Übung Gewisse Zeitdauer Keine absoluten Werte Dank engeren Kontakten zwischen den Staaten heute raschere Bildung von VGR Instant custom? Kann einmaliges Verhalten Völkergewohnheitsrecht erzeugen? Nicht anerkannt Bsp.: Nordsee-Festlandsockel-Fall (BRD v. Dänemark/ Niederlande) 1969, Rz. 73 ff / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 23 VGR: Rechtsüberzeugung (1/2) Begriff Überzeugung, zu einem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein Übung ohne Rechtsüberzeugung: Sitte, Courtoisie, Protokoll, Zeremonie kein Völkerrecht, sondern comity Nachweis der Rechtsüberzeugung Kein psychologisches Element Effektives Verhalten der Staaten, Erklärungen, Proteste Problematisch: Wenn die Übung in einem Unterlassen besteht Bsp.: Nuklearwaffen-Gutachten, 1996, Rz. 64 ff., insb / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 24 Herbstsemester 2010 Seite 8 von 15

9 VGR: Rechtsüberzeugung (2/2) Forts. Nachweis der Rechtsüberzeugung Nicht rechtsverbindliche Resolutionen internationaler Organisationen Indiz für eine allgemeine Rechtsüberzeugung der Mitgliedstaaten Entscheidend sind die Umstände der Annahme einer Resolution Nuklearwaffen-Gutachten, 1996, Rz / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 25 VGR: Reichweite der Bindung (1/2) Universelles Völkergewohnheitsrecht Entstehung: Durch Beteiligung einer repräsentativen Mehrheit der Völkerrechtssubjekte Wirkung: Die ganze Staatengemeinschaft ist gebunden Regionales und bilaterales Völkergewohnheitsrecht Bindet nur Staaten, die an der Bildung beteiligt waren Bsp.: Asyl-Fall (Kolumbien v. Peru) 1951, S / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 26 VGR: Reichweite der Bindung (2/2) Persistent objector Voraussetzung: Rechtzeitiger und beharrlicher Protest gegen entstehendes Gewohnheitsrecht Wirkung: Keine Verpflichtung des persistent objector Bsp.: Fischerei-Fall (Grossbritannien v. Norwegen) 1951, S. 131, 138 Ausnahmen Ius cogens Bei fast einheitlicher Übernahme (bzw. Rechtsüberzeugung und Übung) der neuen Regel durch die Staatengemeinschaft / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 27 Herbstsemester 2010 Seite 9 von 15

10 Derogierendes VGR Aufhebung und Änderung von Gewohnheitsrecht Voraussetzungen Desuetudo: Wegfallen einer Übung oder Wegfallen der Rechtsüberzeugung Voraussetzungen müssen dauerhaft, einheitlich und verbreitet erfüllt sein Dauernde Verletzung einer Regel genügt nicht / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 28 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1/2) Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut Begriff Grundlegende Prinzipien, die allen oder den meisten nationalen Rechtsordnungen gemeinsam sind Ursprung in den nationalen Rechtsordnungen Allgemein : weitgehende Gleichartigkeit in den nationalen Rechtsordnungen Grundlegend : nicht bloss technische Regeln Kulturvölker = alle souveränen Staaten / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 29 Allgemeine Rechtsgrundsätze (2/2) Regionale allgemeine Rechtsgrundsätze Grundrechte in der EU vom EuGH als Allgemeine Rechtsgrundsätze anerkannt Subsidiäre Rechtsquelle, d.h. sie dienen der: Lückenfüllung Auslegung / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 30 Herbstsemester 2010 Seite 10 von 15

11 Beispiele für Allg. Rechtsgrundsätze (1/2) Treu und Glauben Bsp.: Nuklear Tests Fall (Australien v. Frankreich) 1974, S. 268 Acquiescence Schweigen auf Rechtsanspruch eines anderen Staates gilt als Anerkennung Qualifiziertes Schweigen Bsp.: Temple of Preah Vihear Fall (Kambodscha v. Thailandia) 1962, Seite 30/31 Bsp.: Nufenen-Fall, Rz. 6.b) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 31 Beispiele für Allg. Rechtsgrundsätze (2/2) Estoppel Verbot des venire contra factum proprium, des widersprüchlichen Verhaltens Bsp.: Nufenen-Fall, Rz. 8.c) Verbot des Rechtsmissbrauchs Verjährung, ungerechtfertigte Bereicherung Berücksichtigung des entgangenen Gewinns im Rahmen einer Schadenersatzklage Res iudicata Zulässigkeit des Indizienbeweises / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 32 Einseitige Rechtsakte (1/3) Rechtsquellencharakter Selbständig Unselbständig: In Verbindung mit Vertrags- oder Gewohnheitsrecht Anwendungsfälle Anerkennung, Verzicht, Versprechen Wirkung Rechtsgestaltende Wirkung Einseitige Verpflichtung des erklärenden Staates Auslegung Primär Wille des erklärenden Staates Auch Verständnis der Adressaten ist zu berücksichtigen / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 33 Herbstsemester 2010 Seite 11 von 15

12 Einseitige Rechtsakte (2/3) Voraussetzungen Willensbekundung Keine besondere Form erforderlich Bsp.: Nuclear Tests Fall (Australien v. Frankreich) 1974, S. 253 ff., Rz. 45 Vertretungsbefugtes Organ Bsp.: Nuclear Tests Fall (Australien v. Frankreich) 1974, S. 253 ff., Rz. 49 Wille, sich rechtlich zu binden (Bindungsabsicht) Bsp.: Frontier Dispute (Burkina Faso/Republic of Mali) 1986 (Bindungswille abgelehnt) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 34 Einseitige Rechtsakte (3/3) Begründung der Rechtsbindung Souveränität der Staaten Konkludenter Vertrag Bsp.: abweichende Meinung von Richter Anzilotti im Ost-Grönland-Fall (Dänemark v. Norwegen) (Ihlen- Deklaration) 1933, Rz. 6 ff. Vertrauensschutz Bsp.: Nuclear Tests Fall (Australien v. Frankreich) 1974, Rz. 42 ff / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 35 Beschlüsse von Internationalen Organisationen (1/3) Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung Rechtssetzung im inneren Bereich internationaler Organisationen Art. 16 der Satzung des Europarates vom 5. Mai 1949 (SR ) Art. 101 Abs. 1 UN-Charta Rechtssetzung mit verbindlicher Wirkung für Mitgliedstaaten Verbindliche Wirkung der Beschlüsse des Sicherheitsrates (Art. 25 UN-Charta) Verordnung und Richtlinien der Europäischen Union (Art. 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 30. März 2010) / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 36 Herbstsemester 2010 Seite 12 von 15

13 Beschlüsse von Internationalen Organisationen (2/3) Forts. Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung Rechtssetzung mit Möglichkeit der contracting out ( optingout-klausel ) Art. 21 und 22 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 22. Juli 1946 (SR ) Individuell-konkrete Beschlüsse Art. 17 Abs. 1 und 2 UN-Charta / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 37 Beschlüsse von Internationalen Organisationen (3/3) Verbindlichkeit von Beschlüssen der IO, wenn deren Satzung dies nicht vorsieht Aufgrund von Gewohnheitsrecht Beschluss gibt bestehendes Gewohnheitsrecht wieder Bsp.: Friendly Relations-Deklaration (GV-Res [XXV] vom 24. Oktober 1970), vgl. Nicaragua-Fall (Nicaragua v. USA), ICJ Reports 1986, S. 14, Rz. 188 Inhalt entwickelt sich mit der Zeit zu Gewohnheitsrecht Bsp.: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (GV- Res. 217 [III] vom 10. Dezember 1948) Durch vorgängige vertragliche Abmachung oder Ad-hoc- Anerkennung / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 38 Rolle von Lehre und Rechtsprechung Die Rechtsprechung Wirkung inter partes Erkenntnisfunktion Weiterbildende Funktion Die Lehre Erkenntnisfunktion Weiterbildende Funktion / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 39 Herbstsemester 2010 Seite 13 von 15

14 Soft law (1/3) Begriff Eigenschaften I.d.R. Ausdruck von Erwartungen im Rahmen der internationalen Beziehungen von Völkerrechtssubjekten erzeugt Keine verbindliche Wirkung bzw. keine formelle Quelle des Völkerrechts Trotz formeller Unverbindlichkeit gewisse rechtliche Wirkung / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 40 Soft law (2/3) Funktionen Politische Signalwirkung Flexibles Instrument zur Weiterentwicklung des Völkerrechts Internationalisierung von bestimmten Materien Auslegungsleitlinie Aktuelles Völkergewohnheitsrecht sichtbar machen Ausgangspunkt für die Entwicklung späteren Völkergewohnheitsrechts Ausgangspunkt für die Verabschiedung völkerrechtlicher Verträge / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 41 Soft law (3/3) Beispiele Gentlemen Agreements und die Regeln der Courtoisie (comity of nations) Akte internationaler Organisationen Bsp.: Universelle Menschenrechtserklärung (UN-GV Res. 217 [III], 1948) Verhaltenscodices, Richtlinien Bsp.: Global Compact Schlusserklärungen zu Staatenkonferenzen Bsp.: Rio-Deklaration über Umwelt und Entwicklung von / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 42 Herbstsemester 2010 Seite 14 von 15

15 Besondere Normtypen: Ius cogens Begriff Art. 53 WVK (SR 0.111), 2. Satz Rechtsnatur und Entstehung Bedeutung Stellung im Völkerrecht Art. 53 WVK, 1. Satz / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 43 Bes. Normtypen: Normen erga omnes Begriff Bedeutung Wirkung Abgrenzung zu ius cogens und Völkergewohnheitsrecht / Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 44 Herbstsemester 2010 Seite 15 von 15

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