Kompensation im Wald Ein Bericht aus Rheinland-Pfalz

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1 Kompensation im Wald Ein Bericht aus Rheinland-Pfalz Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat Eingriffe in Natur und Landschaft; Ökologisches Flächenmanagement Grundlagen: Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE), Anhang 14; Beispiele für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LfUG,1998) Hinweise zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald ( ) RS Zusammenarbeit der Forst- und Naturschutzbehörden im Vollzug der Eingriffsregelung ( ) 1

2 HVE, 1998 (Anhang 14) Begründung naturnaher Wälder Zulassen natürlicher Sukzession Reaktivierung von Brüchern (Vernässung, Bestandsumbau) Rückbau von Quellfassungen Anlage bachbegleitender Auwälder HVE, 1998 (Anhang 14) Schaffung vernetzter Altholzstrukturen (Nutzungsverzicht hiebreifer Bestände; Erhöhung des Alt- und Totholzanteils über 10% i. V. 1:1 bei Waldverlust) Strukturreiche Waldinnen- und außenränder Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen Entwicklung gefährdeter Waldgesellschaften Anlage von Waldwiesen und Feuchtflächen 2

3 Hinweise zur Durchführung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Wald ( ) Maßnahmen außerhalb verpflichtender Standards (gute fachliche Praxis) Unterschiedliche Standards nach Waldbesitzart Aufwertbarkeit der Fläche Vorbehalt fachlicher Entscheidung der Naturschutzbehörde Dokumentation der Maßnahme (Fachbeitrag; Kompensationsflächenkataster) Maßnahmentypen Waldneuanlagen einschl. Waldränder Freistellung von Tälern, Waldwiesen Förderung von Sonderbiotopen (Quellen, Brücher) Altholzsicherung/Naturwaldentwicklung Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen (Niederwald, Hutewald) Rückbau von Infrastruktur (Wege, Gräben) 3

4 Freistellung von Bachtälern Bestandsumbau 4

5 Freistellung von Gewässern Altholzsicherung, Naturwaldentwicklung 5

6 Waldweide Sukzession nach Windwurf 6

7 Förderung von Sonderbiotopen Rückbau von Infrastruktur (Verrohrung) 7

8 Voranbau (nur im Einzelfall!) Forsteinrichtung Kompensation als Modul der Umweltvorsorgeplanung in Forsteinrichtung Betriebsziel Naturschutz 8

9 Umweltvorsorgeplanung (Maßnahmenblatt) Waldort: 20 a Stadt Remagen Stand: Juli 2004 Waldwirkung Maßnahme Lage Fläche Gruppe Wirkungsziel Nr. Art ha Biotop- u. Artenschutz Feuchtwald 1 Entwicklung natürliche Waldgesellschaft N 0,8 Wasserschutz Schutz der Wasserqualität 1 Bodenschutz Schutz der Bodenfruchtbarkeit 1 Zustand: landpflegerische Planungen: Entwicklungsziel: Maßnahme: 83 jährige Fichte mit 0,2 ha Fichten-Jungwuchs, 0,1ha Lärche 39 jährig mit einzelnen Birken Planung vernetzter Biotopsysteme: i.n Entwicklung Quellen und Quellbäche Entwicklung eines Bergahorn-Eschen-Feuchtwaldes, mit Teilflächen des Bach-Erlenuferwald und mit Übergang zum Buchenwald mittlerer Standorte Entwicklungszeitraum kurz- bis mittelfristig sukzessive Entnahme der Nadelbäume im Oberstand, Entfernen des Fichten- Jungwuchses, dem Standortsmosaik entsprechende Pflanzung von Esche,Erle, Bergahorn und Buchen ( Erle/Esche entlang Bachlauf/Quellmulde angrenzende Bereiche Bergahorn,Esche und Buche), Sicherung bis zur vollständigen Etablierung Kompensation: Arten- und Biotoppotential, Wasserpotential, Bodenpotential Umweltvorsorgeplanung (Karte) 9

10 Gestuftes Abstimmungsverfahren Ermittlung potenzieller Aufwertungsmaßnahmen Vorabstimmung mit der Naturschutzbehörde Eingrenzung der Maßnahmenvorschläge (Prioritätensetzung nach naturschutzfachlichen Kriterien, Bedarfsorientierung) Unterbreitung realisierbarer Vorschläge an den Waldbesitzer Ökokonto-Vereinbarung mit der Naturschutzbehörde Ergänzende Hinweise Gemeinsames Rundschreiben zum Vollzug der Eingriffsegelung im Wald vom 23. Mai

11 Ersatzaufforstungen und Kompensation Ersatzaufforstungen nicht erforderlich (zu fordern) bei Waldumwandlung als Kompensation Beseitigung von Bestockung aufgrund Beseitigungsverfügung des Forstamtes (z. B. durchgewachsene Weihnachtsbaumkulturen) Waldrechtlicher Ausgleich Waldrechtlicher Ausgleich dient der Walderhaltung (1:1-Ausgleich) Waldrechtlicher Ausgleich und naturschutzrechtliche Kompensation soll auf gleicher Fläche erfolgen (wenn funktional geeignet) Naturschutzfachliche Bewertung von Kompensation im Wald ist Sache der Naturschutzbehörden 11

12 Wald-Ökokonto Als vorgezogene Kompensation ohne sonstige Rechtspflicht vereinbarte Erstaufforstungen gelten auch als vorab durchgeführter Waldflächenausgleich i. S. d. Waldrechts (vorgezogene Walderhaltung) Vorzeitiger Abtrieb von Baumbeständen Begrenzung des Bestandsalters für einen Bestandsabtrieb nach LWaldG betrifft ausschließlich die Holzgewinnung Naturschutzmaßnahmen (Kompensation, Ökokonto, Ersatzzahlungsprojekte) sind von dieser Beschränkung nicht erfasst 12

13 Natura 2000-Gebiete Günstiger Erhaltungszustand nach Bewirtschaftungsplänen ist i. R. der guten fachlichen Praxis zu erreichen Besondere Maßnahmen können auch Kompensation sein Voranbau von Laubholz Hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist Voraussetzung guter fachlicher Praxis Erhöhung des Laubholzanteils (56 %) ist aus naturschutzfachlichen Gründen als Kompensation regelmäßig nicht erforderlich Bestandsumbau als Kompensation nur im Einzelfall nach naturschutzfachlichen Prioritäten (z. B. Kohärenzmaßnahme) 13

14 Naturschutzmaßnahmen des Landes Entfallen von Hiebsunreifeausfall und Bodenrentenwertausfall auf öffentlichen Grundflächen Keine Verwaltungskostenerstattung beteiligter Forst- und Naturschutzbehörden Entschädigung betriebswirtschaftlicher Verluste nur bei Dienstleistungen gegenüber Dritten Ausblick 14

15 Ausblick Operationalisierung der Kompensationsbewertung (Elektronische Eingriffsprüfung EEP) Vollkostenrechnung nach BNatSchG (Ersatzzahlungen) Einführung eines Wertstufenverfahrens (Wahrung des räumlich-funktionalen Zusammenhangs) Standardisiertes Berechnungsverfahren Wertstufenmodell zur Kompensation ohne Bedeutung (voll versiegelte, überbaute, kontaminierte Flächen) sehr geringe Bedeutung (teilversiegelte Flächen, Schotterflächen, jüngere Auffüllungen) geringe Bedeutung (intensiv genutzte Ackerflächen, dicht stehende Nadelholzreinbestände, ältere Auffüllungen, bereits begrünt, technisch ausgebaute Gewässer) mittlere Bedeutung (extensiv/ökologisch bewirtschaftete Ackerstandorte, Intensivgrünland, Grünlandbrachen, Laub- Nadelholz-Mischwaldbestände, lichte Nadelwälder, weniger naturnahe Gewässer) hohe Bedeutung (extensiv genutzte Grünlandstandorte, naturnahe Gewässer, naturnahe Laubmischwälder) sehr hohe Bedeutung (natürliche, anthropogen weitgehend unbeein-flusste Flächen, natürliche Gewässer, naturwaldähnliche Bestände, kulturell bedingte Sonderstandorte mit hohem Lebensraumpotential) 15

16 Bestimmung des Kompensationsumfangs Maßnahmentypen bestimmen sich (weiterhin!) nach der beeinträchtigten Funktion i. S. v. ökologisch ähnlich Wertstufen werden in Relation gesetzt zur Fläche Annahme: Durch eine Maßnahme verbessert sich der Biotopwert um eine von fünf Stufen Die Steigerung 1 von 5 bedeutet eine fiktive Flächenvermehrung von 20 % Excel-Anwendung zur Kompensationsermittlung 16

17 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: 17

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