Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen Anforderungen und Risiken des neuen Beihilferahmens

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1 Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen Anforderungen und Risiken des neuen Beihilferahmens Dr. Thomas Rupp Leiter Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP Erlangen [ ] Datum Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

2 In der Antike wurden die Überbringer schlechter Nachrichten häufig noch geköpft Wie gut, dass wir in modernen Zeiten leben. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

3 Agenda Der neue Beihilferahmen Inhaltliche Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Darstellung im Jahresabschluss Weitere Fragestellungen und Probleme Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

4 Grundlage GEMEINSCHAFTSRAHMEN FÜR STAATLICHE BEIHILFEN FÜR FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION (2006/C 323/01) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

5 Artikel 87 EGV - Beihilfeverbot STAATLICHE BEIHILFEN Artikel 87 Abs. 1: Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Beihilferahmen) legt die Kriterien fest, unter denen die Kommission prüft ob Beihilfen zulässig sind. Darüber hinaus werden Sachverhalte definiert, wann staatliche Finanzierung des Hochschulbereichs unter das Beihilferecht fällt.! Ausgangslage: staatliche Beihilfen im Grundsatz verboten. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

6 CCC Beispiel verdeckter Beihilfe 4. Verfahren 1. Landeszuschuss verdeckte staatliche Beihilfe (ohne Vollkosten) 3. Beschwerde indirekte Kosten 2. Forschungsprojekt direkte Kosten! Es geht im Beihilferahmen nicht um EU-Projekte sondern um die staatliche Finanzierung der Hochschulen Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

7 Beispiel Bahn C23161FE44/Doc~E92B58840A4F441EBB20A25C203 5ECB7F~ATpl~Ecommon~Scontent.html Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

8 Beispiel Post s.de/finanzen/b oerse/aktien/eu - beihilfen_aid_ html n.de/wirtschaft/ unternehmen/m aerkte/:eu- Urteil-Post- Milliarden- Bu%DFgeld/ html Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

9 Beispiel Ryanair en /artikel asp Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

10 Beispiel Bank Burgenland Österreich Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

11 Beispiel Niederlande Fleuren Compost leasesaction.do?reference=ip /07/94&format=PDF&aged=1 &language=de&guilanguage =en Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

12 Beihilfe und Forschungseinrichtungen Unter Absatz 3.1. wird explizit festgehalten, dass die staatliche Finanzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Forschungseinrichtungen unter das Beihilferecht fällt, wenn es sich bei der Forschungseinrichtung um ein Unternehmen handelt. Kriterien für den Unternehmenscharakter: die Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) ist irrelevant. der wirtschaftlichen Charakter (gewinnorientiert oder nicht) ist irrelevant. Es zählt nur die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, d. h. es werden Waren und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt angeboten. In einem solchen Fall fällt die staatliche Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten unter Artikel 87 Absatz 1 EG- Vertrag, wenn auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (Wettbewerbsverzerrung und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten).! Im neuen Gemeinschaftsrahmen werden erstmals Hochschulen explizit aufgeführt Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

13 Trennungsrechnung Unter Absatz wird die staatliche Finanzierung nichtwirtschaftlicher Tätigkeit weiter spezifiziert: Soweit die Forschungseinrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, fällt die staatliche Finanzierung (Land, Bund, EU) der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unter Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, wenn, zwecks Vermeidung von Quersubventionierungen, die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können. Der Nachweis, dass die Kosten korrekt zugeordnet worden sind, kann im Jahresabschluss der Universitäten und Forschungseinrichtungen geführt werden. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

14 Sanktionen Rückzahlung ungenehmigter Beihilfen an staatliche Finanzierungsquellen (Land, Bund, EU, ) Gemäß Absatz fällt der gesamte Landeszuschuss unter das Beihilferecht, wenn keine Trennung von wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeit vorliegt. Strafzahlungen/Sanktionen möglich (Rechtswidrigkeitszinsen, Schadensersatz für Mitbewerber) IP/08/1384: Kommission veröffentlicht Konsultation zu einer Mitteilung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch einzelstaatliche Gerichte (22. September 2008) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

15 Agenda Der neue Beihilferahmen Inhaltliche Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Darstellung im Jahresabschluss Weitere Fragestellungen und Probleme Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

16 Wirtschaftliche Tätigkeit Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft, Vermietung von Forschungsinfrastruktur, Beratungstätigkeit (Gemäß Fußnote (24)), Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen (3.1.2 Abs. 1). Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

17 Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen Absatz Charakter von Forschungsdienstleistungen: Es wird ein Vorhaben im Auftrag eines Unternehmens ausgeführt. Der Auftragnehmer erhält für seine Dienstleistung ein angemessenes Entgelt. Der Auftraggeber legt die Konditionen für diese Dienstleistung fest. Im Regelfall erhält der Auftraggeber die Rechte an den Forschungsergebnissen und trägt das Risiko eines Scheiterns. Es liegt keine staatliche Beihilfe vor, wenn die Forschungseinrichtung ihre Dienstleistung zum Marktpreis erbringt oder falls kein Marktpreis vorliegt, die Dienstleistung zu einem Preis erbracht wird, der sowohl sämtliche Kosten als auch eine angemessene Gewinnspanne enthält. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

18 Forschungskooperation Kriterien bei denen keine Beihilfe vorliegt: Die beteiligten Unternehmen tragen sämtliche Kosten des Vorhabens. Die Ergebnisse, für die keine Rechte des geistigen Eigentums begründet werden, können weit verbreitet werden, wohingegen derartige Rechte an solchen FuEuI-Ergebnissen, die aus der Tätigkeit der Forschungseinrichtung hervorgegangen sind, in vollem Umfang dieser Einrichtung zugeordnet werden. Die Forschungseinrichtungen erhalten von den beteiligten Unternehmen für die Rechte des geistigen Eigentums, die sich aus den von der Forschungseinrichtung im Rahmen des Vorhabens ausgeführten Forschungsarbeiten ergeben und auf die beteiligten Unternehmen übertragen werden, ein marktübliches Entgelt. Finanzielle Beiträge der beteiligten Unternehmen zu den Kosten der Forschungseinrichtung können von diesem Entgelt abgezogen werden. Neben diesen drei Voraussetzungen kann durch den Mitgliedsstaat eine Einzelfallbewertung der Kooperation erfolgen. Sind die Rechte an geistigem Eigentum und der Zugang zu den Ergebnissen gemessen an ihren jeweiligen Interessen, ihrem Arbeitsaufwand sowie ihren finanziellen und sonstigen Beiträgen zu dem Vorhaben ausgewogen auf die beteiligten Partner aufgeteilt so kann ebenfalls dass Vorliegen einer Beihilfe ausgeschlossen werden. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

19 Inhaltliche Trennung Zuschussprojekte (z.b. EU,DFG) Kooperationen mit gewerblichen Bereich Auftragsforschung Forschungsdienstleistungen nicht wirtschaftliche Tätigkeiten wirtschaftliche Tätigkeiten nähe zum Markt Auftragsforschung mit Gewinnzuschlag. Sowohl für Forschungsdienstleistungen, Auftragsforschung und Kooperationen ist eine Bewertung zu Vollkosten erforderlich. Einheitliche Abgrenzung wie steuerpflichtig/nicht steuerpflichtige Projekte zugrunde legen Betriebe gewerblicher Art als organisatorischer Rahmen. Die Trennung kann/muss auf Ebene einzelner Projekte erfolgen. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

20 Agenda Der neue Beihilferahmen Inhaltliche Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Darstellung im Jahresabschluss Weitere Fragestellungen und Probleme Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

21 Kostenrechnung Voraussetzung: Kostenartenrechnung (Ableitung aus Finanzbuchhaltung/Kameralistik) Kostenstellenrechnung (Verursachungsgerechte Kostenzuordnung) Kostenträgerrechnung (Ermittlung der Vollkosten der einzelnen Projekte) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

22 Kostenstellenrechnung Verursachungsgerechte Kostenzuordnung: Kosten werden auf diejenigen Objekte (Kostenstellen/Kostenträger) gebucht, auf die diese Kosten direkt zuordenbar sind. Stark vereinfachte Struktur der Kostenstellenrechnung: Verrechnungskostenstellen Fibu Primärkosten 1. zentrale Infrastruktur 2. dezentrale Infrastruktur 3. Endkostenstellen Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

23 Kostenstellenrechnung 2 ( ) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

24 Kalkulationsschema für Projekte 1 Kalkulation von Produktivstunden: Die auf den Projekten erfassten Personalkosten (entweder über Zeiterfassung verrechnet oder als Zusatzkosten primär gebucht) bilden die Basis, auf der die Overheadkosten (Infrastrukturkosten) verursachungsgerecht zugerechnet werden. Um den Strukturen der einzelnen Teilbereiche einer Hochschule Rechnung zu tragen, wird eine Ermittlung des EU-Overheadsatzes pro Lehr- und Forschungseinheit (evtl. auch ein Satz für die gesamte Hochschule oder eine andere fachliche Hochschulebene) vorgenommen. Bei der Ermittlung des Overheadzuschlags werden von den Personalkosten nur die Kosten des nicht wissenschaftlichen Personals berücksichtigt sowie alle anderen Kosten, die nicht auf den Projekten direkt zugeordnet wurden. Die Personalkosten des direkt am Projekt beteiligten wiss. Personals werden über die Zeiterfassung auf das Projekt verrechnet und nicht über den Overheadsatz. Endkostenstellen Studiengänge Studium und Lehre DFG-Projekte EU-Projekte Forschung und Entwicklung Vermietung Auftragsforschung Dienstleistungen wirtschaftliche Tätigkeiten 1. Zeiterfassung zur Verrechnung des wiss. Landespersonals (Sekundärkosten) 2. Zeiterfassung zum Nachweis des Zusatzpersonals (Primärkosten) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

25 Kalkulationsschema für Projekte - Beispiel Projekteinzelkosten 18 T Sachkosten 5 T Abschreibungen 10 T Reisekosten 3 T ( ) Personalkosten 90 T Zusatzpersonal 60 T Landespersonal 30 T Projektgemeinkosten Overheadkosten zuschlag 110% auf Personalkosten 99 T Vollkosten des Projektes 207 T Nach reinem Zusatzkostenmodell nur 78 T Erste näherungsweise Proberechnungen an einzelnen Hochschulen: % Overheadkostenzuschlag (Unterschiede je nach Fakultät/Hochschule) Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

26 Vollkosten auf Projektebene Direkte Kosten zurechenbar. Overheadkosten über Zuschlag auf Personalkosten. Anwendbarkeit des EU-KLR-Konzepts für das 7. EU- Rahmenprogramm. Indirekte Personalkosten als größtes Problem Landespersonal bzw. Personal aus Drittmitteln, die Leistungen für wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen um hier entsprechende Kosten ausweisen zu können muss eine Zeitaufschreibung erfolgen. An die Zeitaufschreibung ist aber auch der Overheadkostenzuschlag gekoppelt. Daher wird ein Projekt, welches viel Personalkosten hat auch mit hohen Overheadkosten belastet. Steuerungsimpuls wenig Zeiten auf Projekte zu buchen.! Verwendung unterschiedlicher Verfahren für das 7. EU Rahmenprogramm und die Trennungsrechnung ist unplausibel. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

27 Interne Frage der Mittelverteilung Durch die Einbeziehung von Overheadkosten in die Kalkulation werden diese durch den externen Geldgeber refinanziert. Dies führt zu einer Freisetzung von Landesbudget (Reduzierung der Sonderrücklage und einer Erhöhung der allg. Rücklage.) Aufteilungsregelungen der refinanzierten Overheadkosten zwischen Hochschulverwaltung und dezentralen Einrichtungen (z.b. Fakultäten, Instituten). Ein Teil des Overheads entsteht durch zentrale ein anderer Teil durch dezentrale Infrastruktur. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

28 Mittelverteilung 2 Beispiel direkte Kosten Forschungsdienstleistung wird gegenüber Auftraggeber (durch Landespersonal) erbracht. Ohne Berücksichtigung von Verrechnungen. Projekt Forschungsdienstleistung direkte Kosten Vollkosten Ertrag: Rest: Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

29 Mittelverteilung 2 Beispiel Vollkosten Institut Entlastung Zeiterfassung Overheaddummy Entlastung Overhead % Zuschlagssatz Projekt Forschungsdienstleistung direkte Kosten Zeiterfassung Landespersonal Overheadkostenzuschlag allg. RL SRL Vollkosten Ertrag: Gewinn: Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

30 Agenda Der neue Beihilferahmen Inhaltliche Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Darstellung im Jahresabschluss Weitere Fragestellungen und Probleme Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

31 Darstellung im Jahresabschluss Darstellung im Jahresabschluss gemäß Beihilferahmen möglich aber nicht verpflichtend. In der Kommissionsentscheidung K(2008)1359 zur Staatliche Beihilfe Nr. N 667/2007 (Mecklenburg-Vorpommern) zur FuEuI-Regelung wird in Punkt (13) aufgeführt, dass gemäß Zuwendungsbescheid, eine Trennungsrechnung im Jahresabschluss und eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer für Forschungseinrichtungen vorgeschrieben ist. Eigene Bilanz und GuV für den wirtschaftlichen Bereich der Hochschule nicht realistisch. Darstellung der Summe der Kosten der abgeschlossenen Projekte und die Summe der Erträge der abgeschlossenen Projekte Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit. Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss. Erfordert Überprüfung der KLR durch Wirtschaftsprüfer evtl. höhere Kosten der Jahresabschlussprüfung. Bei Verrechnung von Gewinnvorträgen separater Ausweis des Jahresrestes erforderlich. Angestrebt wird eine Auswertung für die gesamte Hochschule. Eine Darstellung für kleinere Einheiten ist nicht erforderlich. Somit kann auch ein Ausgleich einzelner Projekte/Bereiche erfolgen. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

32 Agenda Der neue Beihilferahmen Inhaltliche Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Darstellung im Jahresabschluss Weitere Fragestellungen und Probleme Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

33 Gruppenfreistellungsverfahren Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erlassen Die Europäische Kommission hat am 7. Juli 2008 eine neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erlassen. Voraussetzung Transparenz der Beihilfe Kurzbeschreibung der Vorhaben notwendig! Keine Lösung. Kosten müssen dennoch ermittelt werden (Transparenz) und bürokratischer Aufwand (Nachträgliche Meldung aller Beihilfen). Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

34 Fragestellung Kuppelproduktion Kann ein Nutzen für die Hochschule (z.b. im Bereich der Lehre) von den Kosten abgezogen bzw. als Ertrag gebucht werden (Kuppelproduktion Einheit von Forschung und Lehre)? Wie kann dieser Nutzen monetär bewertet werden? Evtl. Argumentation für eine Gewinnspanne von 0. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

35 Wettbewerbsverzerrung Hochschulen, die früher beginnen zu Vollkosten zu kalkulieren als andere Hochschulen haben einen Wettbewerbsnachteil Rückgang des Drittmittelvolumens Einheitliche Regelungen und einheitlicher Zeitpunkt deutschlandweit erforderlich (definiert zum Zweckdienliche Maßnahmen) Realistischer Zeitpunkt für die Umsetzung? Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

36 Weitere Probleme bzw. Auswirkungen Bei laufenden mehrjährigen Projekten ist eine Vertragsanpassung nicht möglich. Möglicher Rückgang der Auftragsforschung und von Forschungsdienstleistungen wenn die Vollkostenkalkulation zu höheren Preisen führen. Durch Gewinnaufschlag Schaffung steuerpflichtiger körperschaftssteuerlicher Tatbestände (Steuerbilanz). Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

37 Was ist zu tun? Bis : Identifizierung und Separierung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Projektebene (Erstellung eines Prüfschemas). Implementierung einer Kosten- und Leistungsrechnung zur Ermittlung der Overheadkosten. Erstellung und Prüfung der Projektkalkulation vor Projektbeginn (Berücksichtigung des Overheadkostenzuschlags). Ausweitung/Einführung einer Zeiterfassung (7. EU- Rahmenprogramm, EFRE, Trennungsrechnung). Alternativ: Projektabschluss durch dezentrale Einrichtungen mit Angabe der Projektvollkosten. Interne Projektabschlüsse für Projekte der wirtschaftlichen Tätigkeit einführen. Bis Ende 2009: Buchung der bewerteten Zeiterfassung und der Overheadkosten im Buchführungssystem Eingang in den Jahresabschluss. Im Jahresabschluss 2009 Prüfung der Trennungsrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer. Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP (CCC)

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