Kriterien und Raumwiderstandsklassen. Phase der Strukturierung des Untersuchungsraumes

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1 Kriterien und n Phase der Faktoren, die eine Verlegung des SuedLink-Erdkabels erschweren würden also etwa dichte Siedlungen, Biotop- und Gebietsschutzflächen, ein Mittelgebirgszug oder eine Gewässerquerung werden bereits bei der hinsichtlich ihrer Raum- und Umwelteinwirkungen in n (RWK) zwischen I* und III eingeteilt. Zudem werden in diesem ersten Schritt auch bautechnische Kriterien berücksichtigt. Diese werden in bautechnische Widerstandsklassen (BTWK) I bis III eingeordnet. Phase der Im zweiten Schritt werden in dem dann eingegrenzten strukturierten Untersuchungsraum mithilfe von weiteren kleinräumigen oder regionalen vorliegenden und differenzierenden Raum- und Umweltkriterien sowie bautechnische Kriterien Meter breite Trassenkorridore erarbeitet. Auch für diese Kriterien erfolgt wiederum eine Zuordnung in n. Zusätzlich werden auch Bündelungsoptionen berücksichtigt. Diese werden aber für jeden Einzelfall geprüft und nur aufgegriffen, wenn sie eine konkrete Verbesserung der Umwelt- und Raumverträglichkeit bedeuten. In den folgenden Tabellen werden nach einem Überblick, wie die n für die Raum- und Umweltkriterien definiert werden, alle Raum- und Umweltkriterien (unter Punkt 1.) sowie bautechnischen Kriterien (unter Punkt 2.), die in den Phasen der sowie der einbezogen werden, aufgelistet inkl. der Angabe, ob sie für beide Phasen relevant sind, in welche Widerstandsklasse sie eingestuft werden und welche n im Hintergrund stehen. Auch die Bündelungsoptionen, die im Einzelfall bei der geprüft werden, sind gelistet (unter Punkt 3.). Phase der Trassenkorridor-Analyse und -Vergleich Unter Punkt 4. erfolgt ein Ausblick, welche weiteren Kriterien in der Phase der Trassenkorridor-Analyse und dem Trassenkorridor-Vergleich voraussichtlich zusätzlich einbezogen werden. ArgeSL

2 1. Raum- und Umweltkriterien I* Rückstellung in der Phase der Definition Sachverhalt, bei dem vorhabenbedingte Beeinträchtigungen aufgrund der gesetzlichen oder technischen Rahmenbedingungen in der Regel nicht zulässig bzw. möglich sind. Im ersten Schritt (Strukturierung Untersuchungsraum) werden die Flächen daher als nicht passierbar eingestuft, in den folgenden Planungsschritten werden sie wie Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand (RWK I) behandelt. I sehr hoch Sachverhalt mit sehr hohem Raumwiderstand, der im Falle vorhabenbedingter Beeinträchtigungen erhebliche Umweltauswirkungen erwarten lässt und aufgrund der besonderen Schwere der Beeinträchtigungen im Verfahren in besonderem Maße entscheidungsrelevant sein kann. II hoch Sachverhalt mit hohem Raumwiderstand, der im Falle vorhabenbedingter Beeinträchtigungen ebenfalls zu erheblichen Umweltauswirkungen führen und im Rahmen der Abwägung im Verfahren im Einzelfall entscheidungsrelevant sein kann. III mittel Sachverhalt mit mittlerem Raumwiderstand, der bei vorhabenbedingter Beeinträchtigung zu Umweltauswirkungen unterschiedlicher Erheblichkeit führen und im Verfahren bedingt entscheidungsrelevant sein kann. ArgeSL

3 Siedlung und Erholung Sensible Einrichtungen (Kliniken, Pflegeheime, Schulen) X X I* ATKIS DLM 25 Wohn- und Mischbauflächen X X I* ATKIS DLM 25 Industrie- und Gewerbeflächen X X I* ATKIS DLM 25 Campingplätze/ Ferien- und Wochenendhaussiedlungen/ Friedhöfe Siedlungsnahe Freiräume/ Siedlungsfreiflächen, Golfplätze X X I* ATKIS DLM 25 X X II ATKIS DLM 25 ArgeSL

4 Biotop- und Gebietsschutz / Avifauna Europäische Vogelschutzgebiete X X I Daten der Landesumweltämter FFH-Gebiete X X I Daten der Landesumweltämter Nationalparks X X I Daten der Landesumweltämter Naturschutzgebiete (NSG) X X I Daten der Landesumweltämter Biosphärenreservate Kernzone X X I Daten der Landesumweltämter Festgesetzte Waldschutzgebiete (Naturwaldreservate, Bannwald, Schonwald) X X I Daten der Landesumweltämter UNESCO-Weltnaturerbestätten X X I UNESCO Deutschland UNESCO-Weltkulturerbestätten und Welterbestätten mit Zusatz Kulturlandschaft X X I UNESCO Deutschland RAMSAR-Gebiete X X II Daten der Landesumweltämter Important Bird Areas (IBA) X X II Daten der Landesumweltämter Brutgebiete von Wiesenvögeln X X II Daten der Landesumweltämter Avifaunistisch bedeutsame Brutgebiete X X II Daten der Landesumweltämter ArgeSL

5 Biotop- und Gebietsschutz / Avifauna Wälder X X II ATKIS DLM 25 Biosphärenreservate - Pflegezone X X III Daten der Landesumweltämter Landschaftsschutzgebiete (LSG) X X III Daten der Landesumweltämter Naturparke X X III Daten der Landesumweltämter Avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete X X III Daten der Landesumweltämter ArgeSL

6 Boden Feuchte verdichtungsempfindliche Böden X III BÜK M 1: Nach Leitbodenformen 1 gemäß Umweltbericht 2013 der BNetzA. Feuchte verdichtungsempfindliche Böden Wie bereits bei der werden ebenso zur die angegebenen Leitbodenformen des Umweltberichts 2013 der BNetzA berücksichtigt. Ergänzt wurden die Leitbodenformen um weitere Leitbodenformen die zwar nicht im Umweltbericht angegeben wurden, jedoch als feucht verdichtungsempfindlich angesprochen werden können. Um eine größere Detailschärfe zu erzielen, wurden die Kriterien der Leitbodenformen auf die BÜK 200 übertragen. Zusätzlich wurden noch weitere Bodentypen (nach deutscher Bodenklassifikation) mit dauerhaft hoher Bodenfeuchte anhand der BÜK 200 abgegrenzt. X Die Berücksichtigung erfolgt nur im Falle geringer Geländeneigungen (< 10 ), da großflächig feuchte Böden (die nicht als Moor eingestuft sind) in Hangbereichen nicht den Regelfall darstellen. Zusätzlich erfolgt eine Verifizierung der lokalen Verhältnisse über Luftbilder. In Bereichen von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird in der Regel aufgrund der Felddrainagen die Bodenstruktur bereits entwässert und verändert sein; diese können über die Luftbilder identifiziert und ausgeschlossen werden. III BÜK M 1: Als Leitbodenform wird die Bodenform bezeichnet, die mit dem größten Flächenanteil in einer Bodengesellschaftsform vertreten ist. Die Leitbodenformen richten sich nach BÜK ArgeSL

7 Boden Moore X II BÜK M 1: Vorranggebiete Moorschutz NI 2 X II LBEG/LROP Niedersachsen 2014 Moorschutz BW X II Moorkataster BW Erosionsempfindliche Böden X III BÜK M 1: Die Berücksichtigung erfolgt im Als erosionsempfindlich wurden insbesondere Falle größerer flachgründige Bodentypen (nach deutscher Geländeneigungen (aufgrund Bodensystematik) abgegrenzt. Ferner fachgutachterlicher Leitbodenformen die im Umweltbericht 2013 Erfahrungswerte >15 ), da die der BNetzA angegeben sind. Zusätzlich wurde Erosionsproblematik bei das Kriterium um weitere Leitbodenformen geringen Geländeneigungen als ergänzt, die vorwiegend aus lösshaltiger Erde technisch gut beherrschbar bestehen. Die Leitbodenformen richten sich eingestuft wird. Zusätzlich erfolgt nach der BÜK deren Kriterien für eine eine Verifizierung der lokalen bessere Detailschärfe auf die BÜK 200 Verhältnisse über Luftbilder. übertragen wurden. Marschböden NI, HH, SH X III BÜK M 1: Podsole NI X In Niedersachsen stellen Podsole unter Heidevegetation einen Boden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung dar (LBEG Niedersachsen, Geoberichte 2015). III BÜK M 1: Derzeit sind die VRG Moorschutz NI noch nicht rechtswirksam. Grundlage ist die Fachkulisse, die die Basis für die geplante VRG-Ausweisung darstellt. ArgeSL

8 Wasser Wasserschutzgebiete Zone I X X I* Daten der Landesumweltämter Wasserschutzgebiete Zone II X X I Daten der Landesumweltämter Stillgewässer X X I ATKIS DLM 25 Fließgewässer X X II ATKIS DLM 25 Wasserschutzgebiete Zone III X X III Daten der Landesumweltämter Überschwemmungsgebiete/ überschwemmungsgefährdete Gebiete X X III Daten der Landesumweltämter ArgeSL

9 Ziele der Raumordnung Vorranggebiete mit Siedlungsbezug X X I Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Gewerbe/Industrie X X I Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete oberflächennahe Rohstoffe X X I Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Deponie X X I Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Militär X X I Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Wald/Forstwirtschaft X X II Daten der Raumordnungspläne Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung X X II Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Freiraumsicherung 3 X X II Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete/Schwerpunkte Tourismus / Erholung Vorranggebiete Natur und Landschaft X X III Daten der Raumordnungspläne X X III Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Freiraumsicherung 4 X X III Daten der Raumordnungspläne 3 Die Einordnung der VRG Freiraumsicherung in Thüringen in die RWK erfolgt entsprechend der Funktionsbereiche. Gebiete der Funktionsbereiche Wald werden der RWK II zugeordnet, alle übrigen im Rahmen des Strukturierungsschrittes in die RWK III. 4 Ausgenommen hiervon sind VRG Freiraumsicherung in Thüringen des Funktionsbereichs Wald. ArgeSL

10 Ziele der Raumordnung Regionale Grünzüge X X III Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Landschaftsbild X X III Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Landwirtschaft X X III Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Grundwasserschutz X X III Daten der Raumordnungspläne Vorranggebiete Waldmehrung TH X III Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ArgeSL

11 Sonstiges Sondergebiet Bund/ Militärische Anlagen Flugverkehr (umfasst Flughafen, Internationaler Flughafen und Regionalflughafen ) Deponien und Abfallbehandlungsanlagen Oberflächennahe Rohstoffe/Abgrabungen (Tagebau, Grube, Steinbruch, Kies-, Sand- und Torfabbau) X X I* X X I* X X I* X X I* ATKIS DLM 25 ATKIS DLM 25 ATKIS DLM 25 ATKIS DLM 25 Windkraftanlagen/Solaranlagen X X II ATKIS DLM 25 Ehemalige Truppen- und Standortübungsplätze (Munitionsbelastete Flächen) * X I Bundeswehr, Innenministerien der Länder, Kampfmittelräumdienste, Altlastenkataster * Anmerkung: Daten derzeit nicht verfügbar. Sollten noch zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt werden, erfolgt eine Ergänzung der Datenbasis. ArgeSL

12 2. Bautechnische Kriterien findet Berücksichtigung bei der Bautechnisches Kriterium Bautechnische Widerstandsklasse Hangneigung und >30 X X Ermittelt über die DGM 50 Untergrundbeschaffenheit: erschwerter Aushub durch Fels X X Kombinationsmöglichkeiten der Kriterien (s.u.) Interpretation der GÜK 200 Hangneigung > 30 und Fels Hangneigung > 30 oder Hangneigung und Fels Hangneigung oder Fels I II III ArgeSL

13 Bautechnisches Kriterium Bautechnische Widerstandsklasse Fels X Die Abgrenzung der Felsbereiche in der Geol Übersichtskarte (GÜK) 200 ist meist sehr großflächig. Insbesondere in Bereichen mit geringen Geländeneigungen ist jedoch in der Regel kein unmittelbar anstehender Fels zu erwarten, kann bereichsweise (z.b. Hochebenen / Hochflächen) jedoch dennoch vorkommen. Die Einstufung in Felsbereiche wird daher im Rahmen der TK- Findung anhand der Geländeneigungen überprüft; Talbereiche, in denen kein Fels zu erwarten ist (z.b. Talauen, quartäre Verfüllungen), werden entsprechend nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden die Felsbereiche anhand der BÜK 200 / BÜK 1000 plausibilisiert. In Bereichen von Böden mit geringer Bodenmächtigkeit besteht eine vergleichsweise hohe Wahrscheinlichkeit für anstehenden Fels. III GÜK 200 BÜK M 1: BÜK M 1: ArgeSL

14 Bautechnisches Kriterium Bautechnische Widerstandsklasse Fließböden mit den Typen HH HN Georisiken: Dolinen/ Bergsenkungsgebiete/ Gebiete mit vermuteter Verkarstung X III BÜK M 1: X III Landesämter für Bergbau ArgeSL

15 3. Bündelungsoptionen Bündelungsoptionen (Einzelfallprüfung im Rahmen der ) Bundesfernstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen) ATKIS DLM 25 Straßenbauverwaltungen Bahnstrecken ATKIS DLM 25 Eisenbahnbundesamt Freileitungen Höchst- bzw. Hochspannung ATKIS DLM 25 Erdverlegte Energieableitung/-versorgung Höchst- bzw. Hochspannung ATKIS DLM 25, ergänzende Datenrecherche bei den Betreibern Erdverlegte Produktfernleitungen ATKIS DLM 25, ergänzende Datenrecherche bei den Betreibern ArgeSL

16 4. Ausblick weitere berücksichtigte Kriterien in der Phase der TK-Analyse und des TK-Vergleichs Der Phase der TK-Findung folgt die Phase der TK-Analyse und des TK-Vergleiches. In dieser Phase werden nochmals weitere ergänzende Kriterien qualitativ und/oder quantitativ einbezogen. Da diese Phase erst nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, d.h. auch erst nach Berücksichtigung der hierbei erhaltenen Informationen, abgeschlossen werden kann, wird an dieser Stelle ein erster Ausblick gegeben, welche Kriterien hier voraussichtlich zusätzlich einbezogen werden. Die Listung ist vorläufig und noch nicht abschließend. Siedlung und Erholung Geplante Bebauung gem. aktueller Bauleitplanung in besonderen Prüfbereichen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne) Gebiets- und Biotopschutz Erhaltungsziele von Natura 2000 Gebieten Boden Böden mit besonders hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit, z.b. Schwarzerden Kultur- und sonstige Sachgüter Bodendenkmale Sonstiges Störfallanlagen 5 (inkl. Abstandsregelungen) mit Empfindlichkeit ggü. dem Vorhaben, z.b. Feuerwerkskörperfabriken/-lager Feldflurfunktion in Hessen Digitale Flurbilanz Baden-Württemberg 5 Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Anlage, die über die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung BImSchV) erfasst ist, eine Empfindlichkeit ggü. dem Vorhaben aufweist oder ggfs. auch eine Gefährdung für die Sicherheit der Kabelanlage darstellen könnte. ArgeSL

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