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1 Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2013 Finanzpolitik aus erster Hand mit der kostenlosen BMF News App für iphone, ipad und Android.

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3 Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2013

4 SEITE 4 V OR W ORT Vorwort Die Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2013 ist in den vergangenen Monaten in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt, der Bundesbank, dem Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) und verschiedenen Abteilungen des Bundesfinanzministeriums aktualisiert worden. In dieser Datensammlung werden wichtige Zahlen und Fakten zum Thema Steuern kon zentriert. Es finden sich hier viele Informationen zu steuerlich wesentlichen Sachverhal ten, die teilweise auf schwer zugänglichen statistischen Unterlagen, Haushaltsdaten oder auf Schätzungen beruhen. Zur weiteren Verbesserung dieser Datensammlung sind Ihre Ideen und Vorschläge jederzeit willkommen (IVA6@BMF.bund.de). Ein paar Kostproben zum Inhalt: 2012 betragen die jährlichen Steuereinnahmen erstmals mehr als 600 Mrd.. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" im November 2013 sollen Sie in 2018 mehr als 700 Mrd. betragen. Die gemessen an der Höhe der Einkünfte oberen 10 % der EStPflichtigen zahlen 54,5 % des gesamten Einkommensteueraufkommens 2013 (Tabelle 2.2.) gab es Einkommensteuerpflichtige, die mit dem Einkommensteuer Höchstsatz besteuert wurden. Das sind 5,7 % aller unbeschränkt Einkommensteuerpflich tigen. Sie beziehen 25,7 % aller zu versteuernder Einkommen und tragen mit 40,9 % zum Einkommensteueraufkommen bei (Tabelle ). Es gibt heute rd. 17,2 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Der finanzielle Um fang des Familienleistungsausgleichs beträgt im Jahr 2013 insgesamt rd. 41 Mrd.. Davon entfallen rund 38 Mrd. auf das Kindergeld und rund 3 Mrd. auf die Zusatzentlastung durch den Kinderfreibetrag. Rund 23 Mrd. dienen der Freistellung des Existenzmini mums, der Förderanteil beträgt rund 18 Mrd. (Tabelle ).

5 VORWORT SEITE 5 Über die Zahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften vor und nach der Neuordnung der Alterseinkünftebesteuerung (2005) gibt die Tabelle Auskunft gab es rd. 4,8 Mio. Steuerpflichtige mit Renteneinkünfte waren es 4,1 Mio. Steuerpflichtige. Die durchschnittliche EinkommensteuerBelastung der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften betrug 2009 rd. 4 Tsd. und die Belastung der Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Renteneinkünften rd. 80. Im Jahr 2000 wurden durch steuerliche Maßnahmen und Haushaltsausgaben für 56 Mrd. familienpolitische Leistungen erbracht; 2013 werden es rund 65 Mrd. sein (Tabelle ). Allgemeiner Hinweis: Alle Geldbeträge werden in dargestellt. Sie sind im Allgemeinen auf volle, Mio. bzw. Mrd. Beträge gerundet. Für die Jahre bis 2001 erfolgte die Umrechnung zu dem geltenden festen Umrechnungskurs von 1 = 1,95583 DM.

6 S EITE 6 I NHALT Inhalt Seite Vorwort Steuereinnahmen insgesamt Steuer, Staats und Abgabenquote Aufteilung wichtiger Steuerarten auf die Gebietskörperschaften Verhältnis direkte und indirekte Steuern Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren IstErgebnisse in Mio Ist Ergebnisse in % des Steueraufkommens insgesamt Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der in der 17. Legislaturperiode beschlossenen Gesetze im Bereich Steuern Lohn und Einkommensteuer Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen nach Lohnsteuerklassen seit Beitrag der Steuerpflichtigen zum Einkommensteueraufkommen Lohn und Einkommensteuerpflichtige Beginn der Steuerbelastung Beginn der Steuerbelastung bei Arbeitnehmern, Neupensionären und Neurentnern in den Jahren von 1970 bis Maximale Höhe einer steuerunbelasteten Jahresbruttorente im Jahre 2013 je nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit Grenz und Durchschnittssteuerbelastung in Prozent seit Lohn und Einkommensteuerstatistik Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer Zahl der Lohn und Einkommensteuerpflichtigen Zahl der einkommensteuerbelasteten bzw. unbelasteten Steuerpflichtigen nach... Grund/Splittingtabelle und Veranlagungsart Renteneinkünfte Effekte des Splittingverfahrens bei der Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Lohnsteuerfälle 2009 nach Geschlecht und Steuerklasse Durchschnittliche Einkünfte, Sonderausgaben und werbungskosten Schichtung der Lohn und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des zu versteuernden Einkommens im Jahr Lohnsteuerfälle mit einbehaltener Lohnsteuer nach Geschlecht und Größenklasse des individuellen Bruttolohnes im Jahr 2009 (Individualnachweis)... 43

7 INHALT SEITE 7 Seite Einkommensteuerpflichtige nach Bundesländern Steuerpflichtige, die mit dem Höchstsatz besteuert wurden Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. oder mehr Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus den einzelnen Einkunfts arten Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Familien und Kinder Daten zum Familienleistungsausgleich Entlastungswirkung durch Kindergeld und Kinderfreibeträge für Kinder Einkommensgrenzen, ab denen der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kin dergeld in Finanzielle Auswirkungen familienpolitischer Maßnahmen seit Besteuerung der Unternehmen Unternehmen Unternehmen nach Umsatzgrößenklassen Unternehmen nach der Rechtsform Unternehmen / Selbständige nach Gewerbe und Einkommensteuerstatistik Körperschaftsteuerstatistik Gewerbesteuerstatistik Ausgewählte steuerstatistische Daten zur Unternehmensbesteuerung Entwicklung der Steuersätze von Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag seit Umsatzsteuer Steuersätze Daten zu Steuerpflichtigen mit Voranmeldungen Umsatzsteueranteile Gebietskörperschaften Eckdaten der Umsatzsteuerstatistiken 2008 bis 2011 (Voranmeldungen) Erbschaftsteuer Erbschaftsteuerstatistik Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland von 1995 bis Kraftfahrzeugsteuer Energiesteuer und Stromsteuer Kirchensteuer Zahlen der Betriebsprüfung Finanzielle Auswirkungen sozialpolitischer Maßnahmen Steuerpolitische Faustformeln... 77

8 SEITE 8 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK

9 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 9 1. Steuereinnahmen insgesamt 1.1 Steuer, Staats und Abgabenquote Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) 2) Abgrenzung der Finanzstatistik 3) (Kassenmäßige Abgrenzung) OECDAbgrenzung Jahr 1) Steuerquote Abgabenquote 5) Staats quote Anteile am BIP in % Steuerquote Abgabenquote 5) Steuerquote Abgabenquote 5) ,0 33,4 32,9 22,6 32, ,5 34,1 37,1 23,1 33,1 23,1 31, ,0 34,8 38,5 21,8 32,6 22,0 31, ,8 39,6 46,9 23,7 38,6 23,9 36, ,6 37,3 43,6 22,2 37,0 21,8 34, ,5 42,1 47,6 4) 22,8 40,3 22,8 37, ,9 40,2 47,6 21,3 38,5 21,9 36, ,5 39,9 47,9 20,7 38,0 21,3 35, ,6 40,1 48,5 20,6 38,0 21,3 35, ,1 39,2 47,1 20,2 37,2 20,8 35, ,4 39,2 46,9 20,3 37,1 21,0 35, ,2 39,5 45,3 21,1 38,1 22,0 35, ,0 39,5 43,5 22,2 37,6 22,9 36, ,1 39,7 44,1 22,7 38,1 23,1 36, ,1 40,4 48,3 22,1 38,3 22,9 37, ,0 38,9 47,9 21,3 37,1 22,0 36, ,7 39,5 45,2 22,0 37, ,2 40,0 44,7 22,5 38,4 1) Bis 1990 früheres Bundesgebiet, ab 1991: Deutschland. 2) Ab 1970 in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) : vorläufiges Ergebnis der VGR; Stand: August ) Bis 2010: Rechnungsergebnisse : Kassenergebnisse. 4) Staatsquote einschließlich Erlöse aus der UMTSVersteigerung: 45,1 %. 5) Steuern und Sozialabgaben. Quelle: Statistisches Bundesamt und BMF, September 2013, sowie OECD, Revenue Statistics, Paris 2011.

10 SEITE 10 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 1.2 Aufteilung wichtiger Steuerarten auf die Gebietskörperschaften 2012 Steuerart Anteil der Gebietskörperschaften % Bund Länder Gemeinden Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer 42,5 42,5 15,0 nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 50,0 50,0 Körperschaftsteuer 50,0 50,0 Abgeltungsteuer auf Zins und Veräußerungserträge 44,0 44,0 12,0 Umsatzsteuer 1) 53,37 44,63 2,00 1) Vgl. hierzu auch Tabelle 4.3. Zähler (Vervielfältiger Umlagesatz) Gewerbesteuerumlage 1) (Aufteilung im Jahr 2012) Normal Umlage Erhöhung für Fonds Deutsche Einheit Erhöhung durch den Solidarpakt Erhöhung infolge der Gewerbekapitalsteuer Abschaffung Summe Nenner 2) Bund 14,5 14,5 392 Alte Bundesländer 14, ,5 394 Neue Bundesländer 14,5 6 20, ) Umlage zur Beteiligung von Bund und Ländern am Aufkommen der Gewerbesteuer (Artikel 106 VI GG); die Berechnung und Aufteilung zwischen Bund und Ländern wird durch 6 Gemeindefinanzreformgesetz bestimmt. Die Gewerbesteuerumlage wird auf Grundlage der Gewerbesteuermessbeträge berechnet und von den Gemeinden an Bund und Länder abgeführt. 2) Der Nenner entspricht dem jeweiligen durchschnittlichen gewogenen Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2012.

11 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Verhältnis direkte und indirekte Steuern 1) Steueraufkommen davon Anteile am Steueraufkommen insgesamt insgesamt direkte Steuern indirekte Steuern direkte Steuern indirekte Steuern Jahr Mio. % ,9 44, ,0 44, ,2 45, ,3 47, ,8 46, ,2 47, ,4 48, ,0 48, ,9 48, ,1 47, ,0 51, ,9 52, ,5 52, ,8 52, ,4 51, ,5 49, ,6 49, ,7 48, ,4 51, ,2 51, ,3 50, ,6 49, ) ,6 48, ) ,0 48, ) ,6 47, ) ,3 46, ) ,9 46, ) ,6 45,4 1) Abweichungen in den Summen durch Rundung. 2) Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen ; November 2013.

12 SEITE 12 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 1.4 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren ISTErgebnisse in Mio ) ) ) ) ) ) I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1) Zinsabschlag / Abgeltungsteuer Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt II. Bundessteuern Mineralölsteuer / Energiesteuer Tabaksteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Kaffeesteuer Versicherungsteuer Stromsteuer Kraftfahrzeugsteuer 3) Luftverkehrsteuer Kernbrennstoffsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt

13 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 13 Fortsetzung: Tabelle ) ) ) ) ) ) III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer 3) Rennwett und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 %) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt V. Zölle Zölle (100 %) Steuereinnahmen insgesamt nachrichtlich Spielbankabgaben ) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 2) Ergebnis des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom November ) Seit Juli 2009 ist die KfzSteuer eine Bundessteuer.

14 SEITE 14 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Ist Ergebnisse in % des Steueraufkommens insgesamt I. Gemeinschaftl. Steuern ) ) ) ) ) ) Lohnsteuer 29,0% 26,3% 24,1% 24,4% 24,8% 25,4% 25,9% 26,4% 26,9% 27,5% 28,0% Veranl. Einkommensteuer 1) 2,6% 2,2% 5,9% 5,6% 6,2% 6,7% 6,9% 7,0% 7,1% 7,1% 7,1% Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1) 2,9% 2,2% 2,4% 3,2% 3,3% 2,8% 2,5% 2,6% 2,8% 2,8% 2,8% Zinsabschlag / Abgeltungsteuer 1,6% 1,5% 1,6% 1,4% 1,4% 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% 1,4% 1,4% Körperschaftsteuer 1) 5,0% 3,6% 2,3% 2,7% 2,8% 3,2% 3,2% 3,3% 3,3% 3,2% 3,5% Steuern vom Umsatz 30,1% 30,9% 33,9% 33,1% 32,4% 31,8% 31,9% 31,8% 31,6% 31,6% 31,4% davon: Umsatzsteuer 22,9% 24,0% 25,7% 24,2% 23,7% 24,0% 24,0% 23,8% 23,7% 23,7% 23,6% Einfuhrumsatzsteuer 7,2% 6,9% 8,2% 8,9% 8,7% 7,9% 8,0% 7,9% 7,9% 7,9% 7,9% Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 71,3% 66,7% 70,3% 70,4% 71,0% 71,3% 71,8% 72,4% 73,0% 73,6% 74,2% II. Bundessteuern Mineralölsteuer / Energiesteuer 8,1% 8,9% 7,5% 7,0% 6,6% 6,3% 6,1% 5,9% 5,7% 5,5% 5,3% Tabaksteuer 2,4% 3,2% 2,5% 2,5% 2,4% 2,2% 2,2% 2,1% 2,0% 2,0% 1,9% Branntweinsteuer 0,5% 0,5% 0,4% 0,4% 0,4% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% Alkopopsteuer 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Schaumweinsteuer 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% Zwischenerzeugnissteuer 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kaffeesteuer 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,1% 0,1% Versicherungsteuer 1,6% 1,9% 1,9% 1,9% 1,9% 1,9% 1,8% 1,8% 1,7% 1,7% 1,7% Stromsteuer 0,7% 1,4% 1,2% 1,3% 1,2% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,0% 1,0% Kraftfahrzeugsteuer 3) 0,0% 0,0% 1,6% 1,5% 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% 1,2% 1,2% 1,1% Luftverkehrsteuer 0,0% 0,0% 0,0% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% Kernbrennstoffsteuer 0,0% 0,0% 0,0% 0,2% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,0% 0,0% Solidaritätszuschlag 2,5% 2,3% 2,2% 2,2% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,4% 2,4% 2,4% pausch. Einfuhrabgaben 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% sonstige Bundessteuern 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Bundessteuern insgesamt 16,2% 18,5% 17,6% 17,3% 16,6% 16,2% 15,8% 15,4% 14,9% 14,4% 14,0%

15 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 15 Fortsetzung: Tabelle ) ) ) ) ) ) III. Ländersteuern Vermögensteuer 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Erbschaftsteuer 0,6% 0,0% 0,8% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% Grunderwerbsteuer 1,1% 0,9% 1,0% 1,1% 1,2% 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% Kraftfahrzeugsteuer 3) 1,5% 1,1% Rennwett und Lotteriesteuer 0,4% 1,9% 0,3% 0,2% 0,2% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% Feuerschutzsteuer 0,1% 0,4% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% Biersteuer 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% Sonstige Ländersteuern 0,0% 0,2% Ländersteuern insgesamt 3,9% 4,6% 2,3% 2,3% 2,4% 2,5% 2,5% 2,4% 2,4% 2,3% 2,3% IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 %) 5,8% 7,1% 6,7% 7,1% 7,1% 7,1% 7,1% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% Grundsteuer A 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% Grundsteuer B 1,8% 2,2% 2,1% 2,0% 1,9% 2,0% 1,9% 1,9% 1,9% 1,8% 1,8% Grunderwerbsteuer 0,0% 0,0% Sonstige Gemeindesteuern 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% Gemeindesteuern insgesamt 7,8% 9,5% 9,0% 9,2% 9,2% 9,2% 9,2% 9,1% 9,1% 9,0% 9,0% V. Zölle Zölle (100 %) 0,7% 0,7% 0,8% 0,8% 0,7% 0,7% 0,7% 0,7% 0,6% 0,6% 0,6% Steuereinnahmen insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% nachrichtlich Spielbankabgaben 0,2% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 2) Ergebnis des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom November ) Seit Juli 2009 ist die KfzSteuer eine Bundessteuer.

16 SEITE 16 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 1.5 Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der in der 17. Legislaturperiode abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren im Bereich Steuern Stand: 20. September 2013 (Steuermehr / mindereinnahmen () in Mio. ) Gebiets Volle Kassenjahr Lfd. körper Jahres Nr. Maßnahme schaft wirkung 1) Gesetz zur Beschleunigung des Insg Wirtschaftswachstums Bund (Wachstumsbeschleunigungsgesetz WaBeG) Länder vom 22. Dezember 2009 Gem (BGBl. I, 2009, Nr. 81, S. 3950) 2. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Insg EUVorgaben sowie zur Änderung Bund steuerlicher Vorschriften (EUStVUG) vom 8. April 2010 Länder (BGBl. I, 2010, Nr. 15, S. 386) Gem Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (5. KraftStÄndG) vom 27. Mai 2010 Es ergeben sich nur geringfügige finanzielle Auswirkungen. (BGBl. I, 2010, Nr. 26, S. 668) 4. Erstes Gesetz zur Änderung des Insg ErneuerbareEnergienGesetzes Bund (1. EEGÄndG) vom 11. August 2010 (BGBl. I, 2010, Nr. 43, S. 1170) Länder Gem. 5. Jahressteuergesetz 2010 Insg (JStG 2010) vom 8. Dezember 2010 Bund (BGBl. I, 2010, Nr. 62, S. 1768) Länder Gem Kernbrennstoffsteuergesetz Insg (KernbrStG) vom 8. Dezember Bund ) (BGBl. I, 2010, Nr. 62, S. 1804) Länder Gem. 7. Haushaltsbegleitgesetz 2011 Insg (HhBeglG 2011) Bund vom 9. Dezember 2010 nur steuerliche Maßnahmen Länder (BGBl. I, 2010, Nr. 63, S. 1885) Gem Fünftes Gesetz zur Änderung von Insg Verbrauchsteuergesetzen Bund (5. VStÄndG) vom 21. Dezember 2010 Länder (BGBl. I, 2010, Nr. 67, S.2221) Gem.

17 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 17 Fortsetzung: Tabelle 1.5 (Steuermehr / mindereinnahmen () in Mio. ) Gebiets Volle Kassenjahr Lfd. körper Jahres Nr. Maßnahme schaft wirkung 1) Gesetz zur Änderung des Energiesteuer und des Stromsteuergeset Insg Bund zes (EnergieStGuaÄndG) vom 1. März 2011 Länder (BGBl. I, 2011, Nr. 8, S. 282) Gem. 10. Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BGBl. I, 2011, Nr. 15, S. 554) 11. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfachG 2011) vom 1. November 2011 (BGBl. I, 2011, Nr. 55, S. 2131) 12. Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (2. StRVÄndV) vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I, 2011, Nr. 61, S. 2416) Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Insg Bund Länder Gem Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 13. Drittes Gesetz zur Änderung des Insg Umsatzsteuergesetzes Bund. 587 (3. UStGÄndG) vom 6. Dezember 2011 Länder. 491 (BGBl. I, 2011, Nr. 64, S. 2562) Gem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitreibungsrichtlinieUmsetzungsgesetz BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I, 2011, Nr. 64, S. 2592) Insg. Bund Länder Gem Verordnung zur Absenkung der Steuersätze nach 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes im Jahr 2012 (LuftverkehrsteuerAbsenkungsverordnung LuftVStAbsenkV 2012) vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I, 2011, Nr. 67, S. 2732) Insg. Bund Länder Gem.

18 SEITE 18 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Fortsetzung: Tabelle 1.5 (Steuermehr / mindereinnahmen () in Mio. ) Lfd. Nr. Maßnahme 16. Verordnung zur Änderung der FahrzeugZulassungsordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der KraftfahrzeugPflichtversicherungsordnung (FZVuaÄndV) vom 13. Januar 2012 (BGBl. I, 2012, Nr. 5, S. 103) Gebietskörperschaft Insg. Bund Länder Volle Jahreswirkung Kassenjahr Gem. 17. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften (Gem FinRefGuaÄndG) vom 8. Mai 2012 (BGBl. I, 2012, Nr. 20, S. 1030) Insg. Bund Länder Gem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten (SportWettG) vom 29. Juni 2012 (BGBl. I, 2011, Nr. 29, S. 1424) Es ergeben sich nur geringe finanzielle Auswirkungen 19. Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz VerkehrStÄndG) vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, 2012, Nr. 57, S. 2431) Insg. Bund Länder Gem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer und des Stromgesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (EnergieStGuaÄndG) vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, 2012, Nr. 57, S. 2436) Insg. Bund Länder Gem Gesetz zum Abbau der Kalten Progression (EStProgVerG) vom 20. Februar 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 9, S. 283) 22. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (UntStRÄndG) vom 20. Februar 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 9, S. 285) Insg. Bund Länder Gem Insg. Bund Länder Gem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz Insg Bund EhrAmtStG) vom 21. März 2013 Länder (BGBl. I, 2013, Nr. 15, S. 556) Gem

19 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 19 Fortsetzung: Tabelle 1.5 (Steuermehr / mindereinnahmen () in Mio. ) Gebiets Volle Kassenjahr Lfd. körper Jahres Nr. Maßnahme schaft wirkung 1) Gesetz zur Umsetzung des EuGHUrteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C284/09 (EuGHC28409UG) vom 21. März 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 15, S. 561) Insg. Bund Länder Gem Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz BranntwMonAG) vom 21. Juni 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 31, S. 1650) 26. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (AltersvorsorgeVerbesserungsgesetz Altv VerbG) vom 24. Juni 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 31, S. 1667) Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Es ergeben sich nur geringe finanzielle Auswirkungen. 27. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlichen Vorschriften (AmtshilferichtlinienUmsetzungsgesetz AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 32, S. 1809) Insg. Bund Länder Gem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (EStGÄndG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I, 2013, Nr. 38, S. 2397) Insg. Bund Länder Gem ) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs) Zeitraum von 12 Monaten. 2) In den finanziellen Auswirkungen wurde bereits die dauerhafte Stillegung der 7 ältesten Kernkraftwerke und des KKW Krümmel sowie die vorgezogene Abschaltung weiterer KKW im Zuge der vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Energiewende berücksichtigt.

20 SEITE 20 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 2. Lohn und Einkommensteuer Stand: September Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen nach Lohnsteuerklassen seit 1960 (ab 1991: alte und neue Bundesländer) Jahr Jahresarbeitslohn 2) Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0) 1) Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt 3) (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt verfügbares Einkommen % 3) % 3) % 3) % 3) % 3) % 3) ,2 0 0, , , , , ,8 0 0, , , , , ,0 0 0, , , , , ,7 0 0, , , , , ,9 0 0, , , , , ,4 0 0, , , , , ,8 0 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 1) Bei einem unverheiratet zusammenlebenden Paar wird jeder Partner nach der Grundtabelle besteuert. 2) Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn und gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 3) In % zu Spalte 2. 4) Unter Berücksichtigung des Sonderbeitrags für Krankenversicherte und des Pflegezuschlags für Kinderlose ab Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

21 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 21 Fortsetzung: Tabelle 2.1 Jahr Jahresarbeitslohn 2) Verheiratete Arbeitnehmer, mit 2 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/2) 1) Lohnsteuer Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt 2) (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt Solidaritätszuschlag Kindergeld 4) verfügbares Einkommen % 3) % 3) % 3) % 3) % 3) % 3) ,0 0 0,0 0 0, , , , ,6 0 0, , , , , ,8 0 0, , , , , ,8 0 0, , , , , ,3 0 0, , , , , ,1 0 0, , , , , ,9 0 0, , , , , ,5 0 0, , , , , ,4 0 0, , , , , ,7 0 0, , , , , ,7 0 0, , , , , ,9 0 0, , , , , ,5 0 0, , , , , ,4 0 0, , , , , ,6 0 0, , , , , ,8 0 0, , , , , ,2 0 0, , , , , ,7 0 0, , , , , ,2 0 0, , , , , ,3 0 0, , , , , ,3 0 0, , , , , ,5 0 0, , , , ,6 1) Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. 2) Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn und gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 3) In % zu Spalte 2. 4) Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i.h.v. 100 je Kind. Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informations technik (FIT).

22 SEITE 22 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Stand: September 2013 Fortsetzung: Tabelle 2.1 Jahr Jahresarbeitslohn 1) Lohnsteuer Alleinerziehender mit einem Kind (Steuerklasse II / 1) Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt Solidaritätszuschlag Kindergeld 3) verfügbares Einkommen % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 80 0, , , , , ,7 81 0, , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Jahr Zweiverdienerehepaar mit einem Kind (Aufteilung des Bruttolohns 2/3 zu 1/3; Steuerklasse III / V / 1) 4) Jahresarbeitslohn 1) Lohnsteuer Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt Solidaritätszuschlag Kindergeld 3) verfügbares Einkommen % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7

23 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 23 Fortsetzung: Tabelle 2.1 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern (Aufteilung des Bruttolohns 2/3 zu 1/3; Steuerklasse III / V / 2) 4) Jahres Sozialabgaben Solidaritäts Steuer Abgaben Kinder verfügbares arbeits Lohnsteuer insgesamt Jahr zuschlag insgesamt insgesamt geld 3) Einkommen lohn 1) (Arbeitn.anteil) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern (Aufteilung des Bruttolohns 1/2 zu 1/2; Steuerklasse IV / IV / 2) 4) Jahres Sozialabgaben Solidaritäts Steuer Abgaben Kinder verfügbares arbeits Lohnsteuer insgesamt Jahr zuschlag insgesamt insgesamt geld 3) Einkommen lohn 1) (Arbeitn.anteil) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) % 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 1) Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn und gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 2) In % zu Spalte 2. 3) Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i.h.v. 100 je Kind. 4) Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informations technik (FIT).

24 SEITE 24 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 2.2 Beitrag der Steuerpflichtigen zum Einkommensteueraufkommen ) kumulierter Anteil % obere... % der Steuerpflichtigen 2) Einkünfte ab... 3) an der Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen am verfügbaren Einkommen 4) ,5 12,5 13,4 10, ,2 26,0 26,9 22, ,5 37,2 37,9 32, ,0 46,2 46,9 41, ,3 53,8 54,6 48, ,4 60,4 61,2 55, ,2 66,2 67,0 61, ,3 71,5 72,2 66, ,7 76,2 76,9 71, ,6 80,5 81,1 76, ,9 84,3 84,8 80,2 kumulierter Anteil % untere... % der Steuerpflichtigen 2) Einkünfte bis... 3) an der Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen am verfügbaren Einkommen 4) ,1 1,7 1,7 3, ,2 3,1 3,0 5, ,5 4,7 4,6 7, ,0 6,8 6,6 9, ,9 9,4 9,0 12, ,3 12,3 11,9 16, ,1 15,7 15,2 19,8 1) Ergebnis der Fortschreibung einer Stichprobe aus der Einkommensteuerstatistik 2007; gezählt werden nur Steuerpflichtige mit positivem Gesamtbetrag der Einkünfte. 2) Zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner werden als ein Steuerpflichtiger betrachtet. 3) Die Spalte "Einkünfte ab... " gibt die Beträge des Gesamtbetrags der Einkünfte wieder. Es handelt sich somit weder um die (Brutto) Einnahmen noch um das zu versteuernde Einkommen, sondern um die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. 4) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich anderer Einkünfte, Lohnersatzleistungen und Kindergeld abzüglich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Vorsorgeaufwendungen (Sozialabgaben und sonstige Versicherungsleistungen). Quelle: Berechnung und Fortschreibung für das Jahr 2013 auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

25 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Lohn und Einkommensteuerpflichtige 2011 Einwohner in Deutschland (9. Juni 2011) 1) abzüglich: Kinder mit Kindergeldbezug Anzahl der Personen Mio. 80,20 17,28 Anteile an der Einwohnerzahl % 100,0 21,6 Einwohner ohne Kinder davon: Lohn und Einkommensteuerzahler nach der Grundtabelle nach der Splittingtabelle 2) 62,92 37,45 14,98 22,47 78,4 46,7 18,7 28,0 Nicht belastete Steuerpflichtige 25,47 31,8 1) Daten des Mikrozensus ) Rund 11,2 Mio. Fälle mit Steuerpflicht nach der Splittingtabelle; jeder Fall steht für ein zusammenveranlagtes Ehepaar und rechnet daher als zwei Personen. Quelle: Berechnung und Fortschreibung für das Jahr 2011 auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

26 SEITE 26 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK 2.4 Beginn der Steuerbelastung Stand: August Beginn der Steuerbelastung bei Arbeitnehmern, Neupensionären und Neurentnern in den Jahren von 1970 bis ) ) ) ) ) Arbeitnehmer Alleinstehend, ohne Kinder (Steuerklasse I/0) Alleinstehend mit einem Kind (Steuerklasse II/0,5) Verheiratet, ohne Kinder (Steuerklasse III/0) Bruttolohn Jahresbetrag Versorgungsbezug Beamtenpensionär Neupensionäre 2) Alleinstehend Verheiratet Sozialrente Sozialrentner Neurentner 2) alte Länder: alleinstehend verheiratet neue Länder: alleinstehend verheiratet ) Ohne Berücksichtigung des Kindergeldes. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. 2) Für Rentner (innen) / Pensionäre (innen), die erstmals im entsprechenden Jahr in Rente bzw. Pension gehen. Die Angaben sind Näherungswerte; sie gelten nur dann, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. 3) Jeweils ohne Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung berechnet. Quelle: Berechnungen BMF; Referat IV A 6.

27 2.4.2 Maximale Höhe einer steuerunbelasteten Jahresbruttorente im Jahre 2013 je nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils *) Jahr des Rentenbeginns (maßgeblich für den Besteuerungsanteil) Höchste Jahresbruttorente 2013, die noch steuerunbelastet in bleibt ergibt Monatsbruttorente in Herleitung: Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns in % ergibt: betragsmäßig festgeschriebener steuerfreier Teil der Rente in der Besteuerung unterliegender Anteil der Rente in davon gehen ab: Werbungskostenpauschbetrag in Sonderausgabenpauschbetrag in abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen in zu versteuerndes Einkommen in (entspricht dem Grundfreibetrag in 2013) *) Angaben sind Näherungswerte für alleinstehende Rentner; sie gelten nur dann, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen. Bis zu welcher Bruttojahresrente im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt von weiteren persönlichen Merkmalen ab.. D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE 27

28 SEITE 28 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 2.5 Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit 1958 Tarif '58 Tarif '65 Tarif '75 Tarif '78 Tarif '79 Tarif '81 Tarif '86 Tarif '88 Tarif '90 Tarif '96 Tarif '98 Tarif '99 Grundfreibetrag Eingangssteuersatz untere Proportionalzone von bis % 20,0 19,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 19,0 25,9 25,9 23,9 ab Steuersatz % 20,0 19,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 19,0 erste Progressionszone ab Steuersatz ab % 27,2 19,0 30,8 30,8 22,0 22,0 22,0 22,0 19,0 25,9 25,9 23,9 zweite Progressionszone ab Steuersatz ab % 36,5 40,7 48,0 48,0 48,0 50,4 51,8 49,0 33,5 34,4 26,7 dritte Progressionszone ab Steuersatz ab % 49,9 36,7 erste obere Proportionalzone ab Steuersatz % 53,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 zweite obere Proportionalzone Reichensteuer ab... Steuersatz % nachrichtlich: besonderer Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte ab Steuersatz % 47,0 47,0 45,0

29 Fortsetzung: Tabelle 2.5 Tarif '00 Tarif '01 Tarif '02 Tarif '04 Tarif '05 Tarif '07 Tarif '09 Tarif '10 Tarif '13 Grundfreibetrag Eingangssteuersatz untere Proportionalzone von ab bis % 22,9 20,0 20,0 16,0 15,0 15,0 14,0 14,0 14,0 ab... Steuersatz % erste Progressionszone ab Steuersatz ab % 22,9 20,0 20,0 16,0 15,0 15,0 14,0 14,0 14,0 zweite Progressionszone ab Steuersatz ab % 25,0 23,0 23,0 24,1 24,0 24,0 24,0 24,0 24,0 dritte Progressionszone ab... Steuersatz ab % erste obere Proportionalzone ab Steuersatz % 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 zweite obere Proportionalzone Reichensteuer ab *) Steuersatz % 45,0 45,0 45,0 45,0 nachrichtlich: besonderer Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte ab Steuersatz % 43,0 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 29 *) Für 2007 ohne Gewinneinkünfte.

30 SEITE 30 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPoLITIK 2.6 Grenz und Durchschnittssteuerbelastung bei der Einkommensteuer in % seit 1958 zu versteuerndes Einkommen Grenzbelastung 1) T1958 T1965 T1975 T1978 T1979 T1981 T1986 T1988 T1990 T1996 T1998 T1999 T2000 T2001 T2002 T2004 T2005 T2009 T2010 T ,2 21,6 33,5 40,4 43,7 46,3 48,2 49,4 22,0 22,0 34,2 41,6 46,2 48,2 50,1 51,8 22,0 22,0 24,1 35,1 42,6 47,4 50,1 51,8 22,0 22,0 23,2 30,1 35,8 40,4 44,1 46,8 19,5 0,0 27,2 28,9 30,6 32,3 34,4 37,3 Grundtabelle 0,0 0,0 0,0 0, ,9 34,2 28,0 23,8 22,5 27,2 25,6 23,4 19,7 19,1 18,1 17, ,8 41,6 39,4 33,6 25,4 29,0 28,2 26,2 25,3 25,0 24,8 24, ,5 46,2 45,4 40,6 28,4 30,8 30,8 29,0 27,9 27,3 27,1 27, ,9 48,2 48,2 45,5 31,4 32,6 33,4 31,8 30,6 29,6 29,4 29, ,9 50,1 50,1 48,7 34,4 34,4 36,0 34,6 33,2 31,9 31,7 31, ,6 51,8 51,8 50,5 37,3 37,3 38,6 37,4 35,9 34,2 34,0 33,8 0,0 0,0 27,2 29,2 31,2 33,2 35,1 37,3 0,0 0,0 23,4 26,2 29,0 31,8 34,6 37, ,0 50,0 53,1 53,1 53,1 53,1 51,7 48,7 40,3 40,3 40,3 40,3 41,2 40,2 40,2 38,5 36,4 36,3 36, ,9 50,9 54,1 54,1 54,1 54,1 52,5 50,1 43,3 43,3 43,3 43,3 43,9 42,9 43,0 41,2 38,7 38,5 38, ,6 51,6 54,9 54,9 54,9 54,9 53,3 51,5 46,2 46,2 46,2 46,2 46,5 45,7 45,7 43,9 41,0 40,8 40, ,9 51,9 55,5 55,5 55,5 55,5 54,1 52,9 49,2 49,2 49,2 49,2 49,1 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 55,8 55,8 55,8 55,8 54,9 54,2 52,2 52,2 52,2 52,2 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 55,8 55,6 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42,0 0,0 0,0 17,5 24,7 27,0 29,2 31,5 33,8 36,1 38,4 40,7 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0

31 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPoLITIK SEITE 31 Fortsetzung: Tabelle 2.6 zu Grenzbelastung 1) versteuerndes Einkommen T1958 T1965 T1975 T1978 T1979 T1981 T1986 T1988 T1990 T1996 T1998 T1999 T2000 T2001 T2002 T2004 T2005 T2009 T2010 T2013 Splittingtabelle ,2 21,6 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 19,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,0 17,5 22,2 24,7 25,8 27,0 28,1 29,2 30,4 31,5 32,7 33,8 35,0 36,1 37,3 38,4 39,5 40,7 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 31,1 28,2 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 22,0 21,0 26,3 26,3 25,0 23,5 20,4 20,4 0,0 0,0 0,0 0, ,9 33,5 34,2 34,2 28,0 24,1 23,8 23,2 22,5 27,2 27,2 27,2 25,6 23,4 23,4 19,7 19,1 18,1 17, ,3 37,5 38,2 38,2 34,6 30,0 29,0 26,8 24,0 28,0 28,1 28,2 26,9 24,8 24,8 23,7 23,5 22,8 22, ,8 40,4 41,6 41,6 39,4 35,1 33,6 30,1 25,4 28,9 29,0 29,2 28,2 26,2 26,2 25,3 25,0 24,8 24, ,2 42,2 44,3 44,3 42,9 39,2 37,4 33,1 26,9 29,7 29,9 30,2 29,5 27,6 27,6 26,6 26,1 26,0 25, ,5 43,7 46,2 46,2 45,4 42,6 40,6 35,8 28,4 30,6 30,8 31,2 30,8 29,0 29,0 27,9 27,3 27,1 27, ,8 45,1 47,5 47,5 47,0 45,3 43,3 38,2 29,9 31,4 31,7 32,2 32,1 30,4 30,4 29,2 28,4 28,3 28, ,9 46,3 48,2 48,2 48,2 47,4 45,5 40,4 31,4 32,3 32,6 33,2 33,4 31,8 31,8 30,6 29,6 29,4 29, ,0 47,3 49,2 49,2 49,2 49,0 47,3 42,4 32,9 33,1 33,5 34,2 34,7 33,2 33,2 31,9 30,7 30,5 30, ,9 48,2 50,1 50,1 50,1 50,1 48,7 44,1 34,4 34,4 34,4 35,1 36,0 34,6 34,6 33,2 31,9 31,7 31, ,8 48,9 51,0 51,0 51,0 51,0 49,7 45,6 35,9 35,9 35,8 36,1 37,3 36,0 36,0 34,6 33,0 32,8 32, ,6 49,4 51,8 51,8 51,8 51,8 50,5 46,8 37,3 37,3 37,3 37,3 38,6 37,4 37,4 35,9 34,2 34,0 33, ,3 49,7 52,5 52,5 52,5 52,5 51,2 47,9 38,8 38,8 38,8 38,8 39,9 38,8 38,8 37,2 35,3 35,1 35, ,0 50,0 53,1 53,1 53,1 53,1 51,7 48,7 40,3 40,3 40,3 40,3 41,2 40,2 40,2 38,5 36,4 36,3 36, ,5 50,5 53,6 53,6 53,6 53,6 52,1 49,4 41,8 41,8 41,8 41,8 42,6 41,6 41,5 39,9 37,6 37,4 37, ,9 50,9 54,1 54,1 54,1 54,1 52,5 50,1 43,3 43,3 43,3 43,3 43,9 42,9 43,0 41,2 38,7 38,5 38, ,3 51,3 54,6 54,6 54,6 54,6 52,9 50,8 44,8 44,8 44,8 44,8 45,2 44,3 44,3 42,5 39,9 39,7 39, ,6 51,6 54,9 54,9 54,9 54,9 53,3 51,5 46,2 46,2 46,2 46,2 46,5 45,7 45,7 43,9 41,0 40,8 40, ,9 51,9 55,5 55,5 55,5 55,5 54,1 52,9 49,2 49,2 49,2 49,2 49,1 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 55,8 55,8 55,8 55,8 54,9 54,2 52,2 52,2 52,2 52,2 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 55,8 55,6 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42, ,0 53,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 53,0 53,0 53,0 53,0 51,0 48,5 48,5 45,0 42,0 42,0 42,0

32 SEITE 32 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPoLITIK Fortsetzung: Tabelle 2.6 zu versteuerndes Einkommen Durchschnittsbelastung 2) T1958 T1965 T1975 T1978 T1979 T1981 T1986 T1988 T1990 T1996 T1998 T1999 T2000 T2001 T2002 T2004 T2005 T2009 T2010 T ,9 15,9 21,9 27,1 30,8 33,7 35,9 37,8 15,2 14,5 20,1 26,1 30,6 34,0 36,5 38,6 13,6 12,5 17,3 21,5 25,9 29,8 33,0 35,5 11,8 11,3 16,7 20,0 23,3 26,3 28,9 31,3 Grundtabelle 0,0 0,0 0,0 0, ,5 20,5 18,4 17,0 14,6 9,8 7,6 6,1 4,2 4,0 3,5 3, ,7 26,4 23,7 20,9 17,7 15,9 14,0 12,4 10,5 10,3 9,7 9, ,9 30,8 28,4 25,0 20,0 19,4 17,9 16,2 14,5 14,3 13,8 13, ,2 34,1 32,1 28,7 22,0 21,9 20,7 19,0 17,5 17,1 16,7 16, ,2 36,6 35,0 31,7 23,8 23,8 23,1 21,4 19,9 19,4 19,0 18, ,8 38,7 37,2 34,3 25,5 25,5 25,1 23,5 22,0 21,3 21,0 20,7 8,1 0,0 10,2 16,1 19,5 21,9 23,8 25,5 0,0 0,0 8,7 15,2 18,9 21,6 23,7 25,4 0,0 0,0 6,2 12,4 16,2 19,0 21,4 23, ,3 39,3 40,4 40,3 39,1 37,6 36,4 33,4 27,2 27,2 27,2 27,1 26,9 25,4 25,4 23,9 23,1 22,7 22, ,5 40,5 41,9 41,8 40,8 39,4 38,1 35,1 28,8 28,8 28,8 28,7 28,7 27,2 27,2 25,6 24,7 24,4 24, ,6 41,6 43,1 43,1 42,1 40,9 39,6 36,7 30,4 30,4 30,4 30,3 30,3 28,9 28,9 27,3 26,2 25,9 25, ,5 42,5 44,2 44,2 43,3 42,2 40,9 38,1 32,0 32,0 32,0 31,9 31,9 30,6 30,5 28,9 27,6 27,3 27, ,4 43,4 45,2 45,1 44,4 43,4 42,0 39,4 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 32,1 32,0 30,3 28,8 28,6 28, ,1 44,1 46,0 46,0 45,2 44,3 43,1 40,6 35,0 35,0 35,0 35,0 34,8 33,3 33,3 31,4 29,8 29,6 29, ,7 44,7 46,7 46,7 46,0 45,2 44,0 41,7 36,3 36,3 36,3 36,3 36,0 34,4 34,4 32,4 30,7 30,5 30, ,3 45,3 47,3 47,3 46,7 45,9 44,8 42,7 37,4 37,4 37,4 37,4 37,0 35,3 35,3 33,2 31,4 31,2 31, ,8 45,8 47,9 47,8 47,3 46,5 45,5 43,5 38,4 38,4 38,4 38,4 37,8 36,2 36,2 33,9 32,1 31,9 31, ,2 46,2 48,4 48,3 47,8 47,1 46,1 44,2 39,2 39,2 39,2 39,2 38,6 36,9 36,9 34,6 32,7 32,5 32, ,6 46,6 48,8 48,7 48,2 47,6 46,7 44,9 40,0 40,0 40,0 40,0 39,3 37,5 37,5 35,2 33,2 33,0 32, ,9 46,9 49,2 49,1 48,6 48,0 47,1 45,5 40,7 40,7 40,7 40,7 39,9 38,1 38,1 35,7 33,7 33,5 33, ,2 47,2 49,5 49,5 49,0 48,4 47,6 46,0 41,3 41,3 41,3 41,3 40,5 38,6 38,6 36,2 34,1 33,9 33, ,2 48,2 50,6 50,6 50,2 49,7 49,0 47,7 43,3 43,3 43,3 43,2 42,2 40,3 40,3 37,6 35,4 35,3 35,2 0,0 0,0 2,9 9,2 13,4 16,3 18,7 20,7 22,5 24,1 25,6 27,1 28,3 29,4 30,3 31,1 31,8 32,4 32,9 33,4 33,8 35,2

33 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPoLITIK SEITE 33 Fortsetzung: Tabelle 2.6 zu Durchschnittsbelastung 2) versteuerndes Einkommen T1958 T1965 T1975 T1978 T1979 T1981 T1986 T1988 T1990 T1996 T1998 T1999 T2000 T2001 T2002 T2004 T2005 T2009 T2010 T2013 Splittingtabelle ,9 15,9 15,2 14,5 13,6 12,5 11,8 11,3 8,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,0 2,9 6,3 9,2 11,5 13,4 15,0 16,3 17,6 18,7 19,7 20,7 21,6 22,5 23,3 24,1 24,9 25,6 27,1 28,3 29,4 30,3 31,1 21,8 18,9 17,5 17,0 16,4 15,6 15,1 14,8 12,1 4,6 4,1 2,7 1,9 0,9 0,8 0,0 0,0 0,0 0, ,5 21,9 20,5 20,1 18,4 17,3 17,0 16,7 14,6 10,2 9,8 8,7 7,6 6,2 6,1 4,2 4,0 3,5 3, ,7 24,7 23,6 23,4 21,0 19,3 18,8 18,3 16,3 13,6 13,4 12,4 11,3 9,8 9,8 7,7 7,5 6,9 6, ,7 27,1 26,4 26,1 23,7 21,5 20,9 20,0 17,7 16,1 15,9 15,2 14,0 12,4 12,4 10,5 10,3 9,7 9, ,4 29,1 28,7 28,5 26,2 23,7 23,0 21,7 18,9 18,0 17,8 17,2 16,1 14,5 14,5 12,7 12,5 12,0 11, ,9 30,8 30,8 30,6 28,4 25,9 25,0 23,3 20,0 19,5 19,4 18,9 17,9 16,2 16,2 14,5 14,3 13,8 13, ,1 32,3 32,6 32,4 30,4 27,9 26,9 24,8 21,0 20,8 20,7 20,3 19,4 17,7 17,7 16,1 15,8 15,3 15, ,2 33,7 34,1 34,0 32,1 29,8 28,7 26,3 22,0 21,9 21,9 21,6 20,7 19,0 19,0 17,5 17,1 16,7 16, ,3 34,9 35,4 35,3 33,6 31,5 30,3 27,7 22,9 22,9 22,9 22,7 22,0 20,3 20,2 18,7 18,3 17,9 17, ,2 35,9 36,6 36,5 35,0 33,0 31,7 28,9 23,8 23,8 23,8 23,7 23,1 21,4 21,4 19,9 19,4 19,0 18, ,0 36,9 37,7 37,6 36,2 34,3 33,1 30,2 24,7 24,7 24,7 24,6 24,1 22,5 22,4 20,9 20,4 20,0 19, ,8 37,8 38,7 38,6 37,2 35,5 34,3 31,3 25,5 25,5 25,5 25,4 25,1 23,5 23,5 22,0 21,3 21,0 20, ,6 38,6 39,6 39,5 38,3 36,7 35,4 32,4 26,4 26,4 26,4 26,3 26,1 24,5 24,4 22,9 22,2 21,9 21, ,3 39,3 40,4 40,3 39,1 37,6 36,4 33,4 27,2 27,2 27,2 27,1 26,9 25,4 25,4 23,9 23,1 22,7 22, ,9 39,9 41,2 41,1 40,0 38,6 37,3 34,3 28,0 28,0 28,0 27,9 27,8 26,3 26,3 24,8 23,9 23,6 23, ,5 40,5 41,9 41,8 40,8 39,4 38,1 35,1 28,8 28,8 28,8 28,7 28,7 27,2 27,2 25,6 24,7 24,4 24, ,1 41,1 42,5 42,5 41,5 40,2 38,9 36,0 29,6 29,6 29,6 29,6 29,5 28,1 28,0 26,5 25,4 25,1 24, ,6 41,6 43,1 43,1 42,1 40,9 39,6 36,7 30,4 30,4 30,4 30,3 30,3 28,9 28,9 27,3 26,2 25,9 25, ,5 42,5 44,2 44,2 43,3 42,2 40,9 38,1 32,0 32,0 32,0 31,9 31,9 30,6 30,5 28,9 27,6 27,3 27, ,4 43,4 45,2 45,1 44,4 43,4 42,0 39,4 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 32,1 32,0 30,3 28,8 28,6 28, ,1 44,1 46,0 46,0 45,2 44,3 43,1 40,6 35,0 35,0 35,0 35,0 34,8 33,3 33,3 31,4 29,8 29,6 29, ,7 44,7 46,7 46,7 46,0 45,2 44,0 41,7 36,3 36,3 36,3 36,3 36,0 34,4 34,4 32,4 30,7 30,5 30, ,3 45,3 47,3 47,3 46,7 45,9 44,8 42,7 37,4 37,4 37,4 37,4 37,0 35,3 35,3 33,2 31,4 31,2 31,1 1) Entspricht dem Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit des zu versteuernden Einkommens besteuert wird. 2) Steuerbetrag dividiert durch zu versteuerndes Einkommen. Quelle: Berechnungen BMF; Referat IV A 6.

34 S EITE 34 D A TENSAMML UN G ZUR S TEUERP o LITIK 2.7 Lohn und Einkommensteuerstatistik Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer Mrd. 1) Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft 9,2 8,9 7,9 + Gewerbebetrieb 113,8 118,0 101,0 + selbständiger Arbeit 65,8 69,6 68,8 + nichtselbständiger Arbeit 797,3 811,9 812,5 + Kapitalvermögen 29,1 35,9 11,9 + Vermietung und Verpachtung 10,9 12,0 14,5 + Sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG 41,0 41,8 43,7 = Summe der Einkünfte 1.067, , ,4 Altersentlastungsbetrag 4,1 4,3 4,1 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1,2 1,1 1,1 = Gesamtbetrag der Einkünfte 1.061, , ,8 Verlustabzug 6,5 6,1 5,4 Sonderausgaben 117,1 120,0 121,8 außergewöhnliche Belastungen 10,3 10,4 10,9 Altersvorsorgebeiträge 2,4 3,6 4,1 Steuerbegünstigungen 0,5 0,4 0,4 = Einkommen 924,6 951,8 912,2 Kinderfreibetrag 18,3 19,1 13,6 = zu versteuerndes Einkommen 906,1 932,4 898,4 = tarifliche Einkommensteuer 193,5 203,3 187,4 Steuermäßigungen 5,9 10,3 9,1 + hinzuzurechnendes Kindergeld 5,7 6,0 4,6 = festzusetzende Einkommensteuer 193,0 199,1 187,7 2) 1) Abweichungen in der Summe durch Rundungen. 2) Die Vergleichbarkeit der festzusetzenden Einkommensteuer mit den Vorjahren und die Herleitung von der tariflichen Einkommensteuer ausgehend ist nur eingeschränkt möglich, da die nach 32d besteuerten Kapitalerträge (Abgeltungssteuer als Definitivbesteuerung) sofern vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung angegeben von der Finanzverwaltung nur bei der festgesetzten Einkommensteuer hinzuaddiert werden. Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2007 bis 2009.

35 D A TENSAMML UN G ZUR S TEUERP o LITIK S EITE Zahl der Lohn und Einkommensteuerpflichtigen ) ) ) ) ) ) unbeschränkt Steuerpflichtige 2) Lohn und Einkommensteuerveranlagte Verlustfälle davon mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit mit Verlust zusammen davon ohne Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Verlust zusammen beschränkt Steuerpflichtige 2) Lohn und Einkommensteuerveranlagte Verlustfälle Lohnsteuerpflichtige insgesamt davon: steuerbelastet nicht steuerbelastet nachrichtlich: individuelle Lohnsteuerfälle insgesamt ) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2004 bis 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca.12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). 2) Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2004 bis 2009.

36 S EITE 36 D A TENSAMML UN G ZUR S TEUERP o LITIK Zahl der einkommensteuerbelasteten bzw. unbelasteten Steuerpflichtigen nach Grund/Splittingtabelle und Veranlagungsart Unbeschränkt Steuerpflichtige Berichtsjahr Grund /Splittingtabelle Art der Veranlagung Anzahl der Steuerpflichtigen insgesamt Anzahl der steuerbelasteten Steuerpflichtigen Steuerpflichtige insgesamt Grundtabelle davon Ohne Veranlagung Getrennte Veranlagung Übrige Veranlagung Splittingtabelle davon Ohne Veranlagung Zusammenveranlagung Witwensplitting Steuerpflichtige insgesamt Grundtabelle davon Ohne Veranlagung Getrennte Veranlagung Übrige Veranlagung Besondere Veranlagung Splittingtabelle davon Zusammenveranlagung Witwensplitting Beschränkt Steuerpflichtige Berichtsjahr Grund /Splittingtabelle Art der Veranlagung Anzahl der Steuerpflichtigen insgesamt Grundtabelle Splittingtabelle Grundtabelle Splittingtabelle Getrennte Veranlagung 132 Übrige Veranlagung Zusammenveranlagung Witwensplitting 83 Getrennte Veranlagung 91 Übrige Veranlagung Zusammenveranlagung Witwensplitting 61 Quelle: Statistisches Bundesamt; Lohn und Einkommensteuerstatistik 2004, 2007.

37 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Renteneinkünfte Steuerpflichtige mit Renteneinkünften *) Zuwachs Steuerpflichtige mit Renteneinkünften dar. steuerbelastet entspricht 49% 57% 58% 60% 63% 65% Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften dar. steuerbelastet entspricht 6% 26% 27% 30% 32% 35% Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften dar. steuerbelastet entspricht 3% 18% 19% 19% 21% 25% Tarifliche Einkommensteuer der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften in Tsd. *) Zuwachs Steuerpflichtige mit Renteneinkünften Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften Durchschnittliche EinkommensteuerBelastung in der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften *) Zuwachs Steuerpflichtige mit Renteneinkünften Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften *) Aus technischen Gründen ohne die Daten aus Niedersachsen. Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommensteuerstatistik 2007.

38 S EITE 38 D A TENSAMML UN G ZUR S TEUERP o LITIK Effekte des Splittingverfahrens bei der Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Angaben zum Splittingeffekt beziehen sich auf Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag Gesamtwirkung: Splittingeffekt 1) davon: Grundfreibetragswirkung 1) 3) in % Progressionswirkung 1) in % Splittingeffekt bei Ehepaaren mit und ohne Kinder: Splittingeffekt bei Eltern mit steuerlich zu berücksichtigenden Kindern 1 ) in % Splittingeffekt bei Eltern ohne steuerlich zu berücksichtigende Kinder 1) 4) in % Splittingeffekt bei Steuerpflichtigen ohne Kinder 1) 4) in % Splittingeffekt bei Ein und Doppelverdienerehen: Splittingeffekt bei Einverdienerehen 1) in % Splittingeffekt bei Doppelverdienerehen 1) in % Nachrichtlich: Anzahl der steuerpflichtigen Alleinverdienerehen 2) in % Anzahl der steuerpflichtigen Doppelverdienerehen 2) in % Anzahl der steuerpflichtigen Ehepaare 2) (Zusammenveranlagungen) Nachrichtlich: Steuerpflichtige im Jahr ) Zusammenveranlagungen im Jahr ) Einzelveranlagungen im Jahr ) ) Angaben in Mio.. 2) Angaben in Tausend. 3) Übertragung des nicht durch eigene Einkünfte des Ehepartners ausgeschöpften Teils des Grundfreibetrags. 4) Nach Auswertungen des SozioÖkonomischen Panels ist davon auszugehen, dass es sich bei etwa 75 % der Ehepaare ohne steuerlich zu berücksichtigende Kinder um Eltern handelt. Quelle: Berechnung und Fortschreibung auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

39 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Lohnsteuerfälle 2009 nach Geschlecht und Steuerklasse *) I. Weibliche Lohnsteuerpflichtige Fälle Steuerklasse Anzahl I II III IV V Bruttolohnsumme Tsd Durchschnittslohn zusammen II. Männliche Lohnsteuerpflichtige Steuerklasse I II III IV V Fälle Anzahl Bruttolohnsumme Tsd Durchschnittslohn zusammen III. Weibliche und männliche Lohnsteuerpflichtige insgesamt Steuerklasse I II III IV V Fälle Anzahl Bruttolohnsumme Tsd Durchschnittslohn zusammen *) Ohne Nichtveranlagungsfälle (ca. 12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009.

40 SEITE 40 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Durchschnittliche Einkünfte, Sonderausgaben und Werbungskosten ) ) ) ) ) ) 1. Summe der Einkünfte insgesamt positive Einkünfte insgesamt negative Einkünfte insgesamt aus Land und Forstwirtschaft positive Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft negative Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft aus Gewerbebetrieb positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus selbstständiger Arbeit positive Einkünfte aus selbstständiger Arbeit negative Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus nichtselbstständiger Arbeit positive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus Kapitalvermögen 2) positive Einkünfte aus Kapitalvermögen negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus Vermietung und Verpachtung positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus sonstigen Einkünften positive sonstige Einkünfte negative sonstige Einkünfte Bruttolohn der Lohnsteuerpflichtigen Sonderausgaben der Einkommensteuerveranlagten Vorsorgeaufwendungen übrige Sonderausgaben Werbungskosten der Lohnsteuerpflichtigen mit erhöh ten Werbungskosten 1) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2004 bis 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca. 12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). 2) Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Veranlagungszeitraum Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2004 bis 2009.

41 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Schichtung der Lohn und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des zu versteuernden Einkommens im Jahr ) Festgesetzte Einkommensteuer 2) Steuerpflichtige Festgesetzte Einkommensteuer Zu versteuerndes Einkommen Anzahl Anteil Volumen Anteil % in Tsd. % Grundtabelle , ,6 Splittingtabelle , ,4 Grund und Splittingtabelle insgesamt , ,0 Grundtabelle Festgesetzte Einkommensteuer 2) Steuerpflichtige Grundtabelle Festgesetzte Einkommensteuer Zu versteuerndes Einkommen Anteil Anteil Anzahl Volumen von... bis unter... kumulativ in Tsd. kumulativ % % % % ,0 3, ,2 0, ,9 10, ,3 0, ,4 26, ,4 2, ,2 41, ,3 8, ,2 55, ,9 16, ,1 67, ,4 25, ,3 77, ,6 35, ,0 84, ,1 44, ,1 88, ,6 50, ,9 92, ,6 58, ,3 94, ,5 63, ,8 96, ,4 69, ,1 97, ,8 73, ,1 98, ,0 78, ,0 99, ,2 84, ,5 99, ,2 89, ,2 99, ,7 93, oder mehr ,1 100, ,8 100,0 Insgesamt , , ,0 3, ,2 0, ,1 92, ,2 58, ,7 99, ,1 89, oder mehr ,3 100, ,5 100,0

42 SEITE 42 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Fortsetzung: Tabelle Splittingtabelle Festgesetzte Einkommensteuer 2) Zu versteuerndes Steuerpflichtige Splittingtabelle Festgesetzte Einkommensteuer Einkommen Anteil Anteil von... bis unter... Volumen Anzahl kumulativ in Tsd. kumulativ % % % % ,3 3, ,2 0, ,2 11, ,4 0, ,2 30, ,3 3, ,0 48, ,8 10, ,4 63, ,8 19, ,6 73, ,2 28, ,0 81, ,3 38, ,4 88, ,8 47, ,8 91, ,4 53, ,7 93, ,3 59, ,6 95, ,6 64, ,3 96, ,6 68, ,8 97, ,4 72, ,9 98, ,8 76, ,9 99, ,7 83, ,5 99, ,7 89, ,2 99, ,4 93, oder mehr ,1 100, ,3 100,0 Insgesamt , , ,3 3, ,2 0, ,4 93, ,3 59, ,0 99, ,8 89, oder mehr ,3 100, ,7 100,0 1) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca. 12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). 2) Der Vergleich der festzusetzenden Einkommensteuer mit dem Vorjahresergebnis und die Herleitung ausgehend von der tariflichen Einkommensteuer sind nur eingeschränkt möglich, da die nach 32d (nach Günstigerprüfung) abgeltend besteuerten Kapitalerträge nur die festgesetzte Einkommensteuer erhöhen. Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009.

43 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Lohnsteuerfälle mit einbehaltener Lohnsteuer nach Geschlecht und Größenklassen des individuellen Bruttolohnes im Jahr 2009 (Individualnachweis) Einbehaltene Lohnsteuer Bruttolohn von bis unter weibliche Lohnsteuerpflichtige Fälle in Tsd. Tsd. männliche Lohnsteuerpflichtige Fälle in Tsd. Tsd Mio Mio. oder mehr insg esamt Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009.

44 SEITE 44 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Einkommensteuerpflichtige nach Bundesländern 2009 Bundesland Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige Anzahl Steuerpflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte in Mio. SchleswigHolstein Hamburg Niedersachsen Bremen NordrheinWestfalen Hessen RheinlandPfalz BadenWürttemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009.

45 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Steuerpflichtige, die mit dem Höchstsatz besteuert wurden *) Anzahl der Steuerpflichtigen nach der Grundtabelle besteuerte (ZVE: ab 2004 > ; ab 2009 > ) darunter mit Reichensteuersatz (ZVE: ab 2004 > ; ab 2009 > ) nach der Splittingtabelle besteuerte (ZVE: ab 2004 > ; ab 2009 > ) darunter mit Reichensteuersatz (ZVE: ab 2007 > ; ab 2009 > ) zusammen darunter mit Reichensteuersatz in % Anteil an den Steuerpflichtigen insgesamt nach der Grundtabelle besteuert 2,46 2,58 2,82 3,13 3,41 3,24 nach der Splittingtabelle besteuert 1,86 2,03 2,22 2,47 2,73 2,50 zusammen 4,32 4,61 5,05 5,60 6,14 5,74 Anteil am zu versteuernden Einkommen insgesamt nach der Grundtabelle besteuert 8,19 8,86 9,58 10,40 10,79 9,79 nach der Splittingtabelle besteuert 12,93 14,63 15,62 16,93 18,26 15,96 zusammen 21,12 23,49 25,19 27,33 29,05 25,74 Anteil am Einkommensteueraufkommen insgesamt nach der Grundtabelle besteuert 13,58 14,27 15,24 16,24 16,32 15,37 darunter mit Reichensteuersatz 5,53 5,20 3,95 nach der Splittingtabelle besteuert 21,86 24,12 25,28 27,01 28,09 25,59 darunter mit Reichensteuersatz 9,02 9,23 6,77 zusammen 35,44 38,39 40,52 43,25 44,40 40,95 darunter mit Reichensteuersatz 14,56 14,43 10,73 *) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2004 bis 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca.12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2004 bis 2009.

46 SEITE 46 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. oder mehr Jahr 1)2) Anzahl Gesamtbetrag der Einkünfte in Mrd. Durchschnittliche Einkünfte in Mio. an den Steuerpflichtigen insgesamt an den Einkünften insgesamt Anteil in % am Einkommensteueraufkommen insgesamt ,86 2,73 0,03 2,74 5, ,67 2,78 0,03 2,53 5, ,86 2,72 0,04 2,74 5, ,02 3,07 0,05 4,04 7, ,82 2,95 0,06 4,35 8, ,11 3,06 0,06 4,82 9, ,20 2,91 0,07 4,96 8, ,19 2,75 0,05 3,24 5,93 1) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2002 bis 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca. 12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). 2) Einschließlich neue Länder. Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer 2002 bis 2009.

47 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus den einzelnen Einkunftsarten ) Gesamtbetrag der positiven Einkünfte Gesamtbetrag der negativen Einkünfte Steuerpflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte mit überwiegenden Einkünften aus 2) Stpfl. in Mio. Stpfl. in Mio. Stpfl. in in % Mio. in % Tsd. Tsd. Tsd. Land und Forstwirtschaft , ,72 Gewerbebetrieb , ,23 selbstständiger Arbeit , ,46 nichtselbstständiger Arbeit , ,47 Kapitalvermögen , ,61 Vermietung und Verpachtung , ,53 sonstigen Einkünften , ,99 insgesamt 3) , ,00 nachrichtlich: Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit , ,13 ohne Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit , ,87 insgesamt 3) , ,00 1) Daten auf der Grundlage der Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009; ohne Nichtveranlagungsfälle (ca. 12,3 Mio. Fälle gemäß amtlicher Statistik 2007). 2) Überwiegende Einkunftsart wurde nach dem Absolutbetrag (betragsmäßig höchste Einkunftsart) bestimmt. 3) Abweichungen in der Summe durch Rundungen. Anzahl der festgesetzte Anteil am Steuerpflichtige mit überwiegenden steuerbelasteten Einkommensteuer Steueraufkommen Einkünften aus 1) Steuerpflichtigen Mio. in % in Tsd. Land und Forstwirtschaft ,6 Gewerbebetrieb ,2 selbstständiger Arbeit ,9 nichtselbstständiger Arbeit ,5 Kapitalvermögen ,3 Vermietung und Verpachtung ,8 sonstigen Einkünften ,7 Unbeschränkt Steuerpflichtige insgesamt ,0 1) Ohne Verlustfälle. Quelle: Statistisches Bundesamt; Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer 2009.

48 SEITE 48 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit 2007*) Steuerpflichtige mit Einkünften Anzahl der Durchschnittl. Einkünfte aus aus freiberuflicher Tätigkeit Steuerpflichtigen freiberuflicher Tätigkeit zusammen Rechtanwälte und Notare einschließlich Patentanwälte Rechtsanwälte (ohne Notariat) Rechtsanwälte (mit Notariat) Notare Patentanwälte Wirtschaftprüfer und vereidigte Buchprüfer Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Sonstige Wirtschaftsberater Ärzte Zahnärzte einschl. Dentisten (aber ohne Zahntechniker) Tierärzte Heilpraktiker Sonstige Heilberufe Architekten, Vermessungs und Bauingenieure Sonstige Ingenieure und Techniker Chemiker, Chemotechniker und Physiker Künstlerische Berufe Sonstige freie Berufe *) Nachgewiesen werden ausschließlich die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Für abhängig beschäftigte Freiberufler mit Nebeneinkünften aus freiberuflicher Tätigkeit werden in dieser Tabelle nur diese Nebeneinkünfte dargestellt. Quelle: Statistisches Bundesamt; Lohn und Einkommensteuerstatistik 2007.

49 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Familien und Kinder Daten zum Familienleistungsausgleich Kindergeldkinder ) Tsd. erste Kinder zweite Kinder dritte Kinder vierte und weitere Kinder Kinder insgesamt mit Kindergeldgewährung keine Aufschlüsselung möglich mit Kinderfreibetragsgewährung Kindergeldkinder ) Tsd. erste Kinder zweite Kinder dritte Kinder vierte und weitere Kinder Kinder insgesamt mit Kindergeldgewährung mit Kinderfreibetragsgewährung Mio. Familienleistungsausgleich davon: Kindergeld 2) Zusatzentlastung durch Kinderfreibetrag 1) Freistellung des Existenzminimums 3) Förderanteil Mio. Familienleistungsausgleich davon: Kindergeld 2) Zusatzentlastung durch Kinderfreibetrag 1) Freistellung des Existenzminimums 3) Förderanteil

50 SEITE 50 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Fortsetzung: Tabelle Mio. Kindergeldsätze 1. Kind Kind Kind Kind Kinderfreibeträge Kinderfreibetrag Freibetrag für Betreuung und ) ) Erziehung oder Ausbildung insgesamt ) ) Mio. Kindergeldsätze 1. Kind Kind Kind Kind Kinderfreibeträge Kinderfreibetrag Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung insgesamt ) Schätzungen des Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT). 2) Für 2013: Schätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen", November ) Mit Berücksichtigung des verminderten Kinderfreibetrags für Kinder über 16 Jahre in 2000 und ) Für Kinder unter 16 Jahren.

51 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Entlastungswirkung durch Kindergeld und Freibeträge für Kinder 2013 Alleinerziehende 2) 1 Kind 2 Kinder Freibetrags Zusatzent Freibetrags Zusatzentwirkung beim lastung durch den wirkung beim lastung durch die Jahres Kinder Solidaritäts Freibeträg für Insge Kinder Solidaritäts Freibeträge für Insgebruttolohn 1) geld zuschlag Kinder 3) samt geld zuschlag Kinder 3) samt

52 SEITE 52 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Ehegatten (ein Alleinverdiener) 4) 1 Kind 2 Kinder Jahresbruttolohn 1) Kindergeld Freibetragswirkung beim Solidaritätszuschlag Zusatzentlastung durch den Freibeträg für Kinder 3) Insgesamt Kindergeld Freibetragswirkung beim Solidaritätszuschlag Zusatzentlastung durch die Freibeträge für Kinder 3) Insgesamt ) Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach Abzug der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, ggf. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, dem ArbeitnehmerPauschbetrag und dem Sonderausgabenpauschbetrag vom Bruttolohn. 2) Für die Berechnungen wurde der volle Freibetrag für Kinder (7.008 ) und das volle Kindergeld angenommen. 3) Die über das gezahlte Kindergeld hinausgehende Entlastung durch die Freibeträge für Kinder wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt und ausgezahlt. 4) Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. Quelle: Berechnungen durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

53 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Einkommensgrenzen, ab denen der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld in 1) Alleinerziehende 1 Kind Alleinerziehende 2 Kinder Ehegatten (ein Alleinverdiener) 4) 1 Kind Ehegatten (ein Alleinverdiener) 4) 2 Kinder Kalenderjahr Bruttolohn zu versteuerndes Bruttolohn Einkommen 3) zu versteuerndes Bruttolohn Einkommen 3) zu versteuerndes Bruttolohn Einkommen 3) zu versteuerndes Einkommen 3) ) ) Angegeben sind die Grenzen, an denen der Kinderfreibetrag dauerhaft für alle Kinder günstiger ist, als das Kindergeld. 2) Im Jahr 2009 ohne Berücksichtigung des einmaligen Kindergeldes i.h. von 100 je Kind. 3) Bruttolohn abzüglich Abzug der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, ggf. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, dem ArbeitnehmerPauschbetrag und dem Sonderausgabenpauschbetrag. 4) Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. Quelle: Berechnungen durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

54 SEITE 54 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Stand: September Finanzielle Auswirkungen familienpolitischer Maßnahmen seit 2000 Steuern und Ausgaben insgesamt Steuern Ausgaben Angaben in Mio Kinderbetreuungskosten 1) Kinderfreibeträge 2) Kindergeld als Steuervergütung 3) Kinderkomponente bei Eigenheimförderung 4) Ausbildungsfreibeträge ( 33a Abs.2 EStG) 5) Haushaltsfreibetrag Entlastungsbetrag nach 24b EStG 6) Unterstützung naher Angehöriger (Unterhaltsfreibetrag) ( 33a Abs.1 EStG) 7) Pflegepauschbetrag ( 33b EStG) 7) Aufwendungen für Pflege und Betreuungsleistungen ( 35a Abs.2 Satz 2 EStG; 35a Abs. 2 Satz 1 EStG a. F.) 7)8) 15 Aufwendungen für Beschäftigung einer Haushaltshilfe u.a. 7)9) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (ohne geringfügige Beschäftigung und Handwerkerleistungen) ( 35a Abs. 2 EStG) Realsplitting 7)10)11) Summe Steuern:

55 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 55 Fortsetzung: Tabelle Angaben in Mio. Steuern und Ausgaben insgesamt Steuern Ausgaben Kinderbetreuungskosten 1) Kinderfreibeträge 2) Kindergeld als Steuervergütung 3) Kinderkomponente bei Eigenheimförderung 4) Ausbildungsfreibeträge ( 33a Abs.2 EStG) 5) Haushaltsfreibetrag Entlastungsbetrag nach 24b EStG 6) Unterstützung naher Angehöriger (Unterhaltsfreibetrag) ( 33a Abs.1 EStG) 7) Pflegepauschbetrag ( 33b EStG) 7) Aufwendungen für Pflege und Betreuungsleistungen ( 35a Abs.2 Satz 2 EStG; 35a Abs. 2 Satz 1 EStG a. F.) 7)8) Aufwendungen für Beschäftigung einer Haushaltshilfe u. a. 7)9) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (ohne geringfügige Beschäftigung und Handwerkerleistungen) ( 35a Abs. 2 EStG) Realsplitting 7)10)11) Summe Steuern: ) Ab 2002: 33 c neu. Ab 2006: 4f neu, 9 Absatz 5, 10 Absatz 1 Nummer 5 und 8 EStG. Ab 2009: 9c EStG. Ab 2012: 10 Absatz 1 Nr. 5 EStG (StVereinfG 2011). 2) 2000 und 2001: zzgl. Betreuungsfreibetrag, ab 2002: zzgl. Freibetrag für den Betreuungs und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf. 3) Nach dem JStG 1996 wird ab 1996 das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. 4) : IST. 2013: Schätzung unter Verwendung der Ergebnisse des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom November Die Eigenheimzulage wurde zum abgeschafft. Die Zahlen ab 2006 betreffen damit nur sog. "Altfälle". 5) Ab 2002 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung. 6) Der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende ersetzt ab 2004 den Haushaltsfreibetrag. 7) Die Quantifizierung erfolgt auf Basis der jeweils aktuellen amtlichen Lohn und Einkommensteuerstatistik. 8) Neu eingeführt ab 2006 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, geändert ab 2009 durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen. 9) Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 werden nach Abschaffung des 33a Absatz 3 EStG a.f. durch das FamLeistG diese Aufwendungen teilweise unter 35a Absatz 2 EStG n.f. berücksichtigt. 10) Steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten ( 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG). 11) Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt.

56 SEITE 56 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Fortsetzung: Tabelle Angaben in Mio. Bundeskindergeldgesetz 1) 2) Mutterschutzgesetz hier: Mutterschaftsgeld Bundeserziehungsgeldgesetz Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz 3) Unterhaltsvorschussgesetz 4) Stiftung Mutter und Kind Bundesausbildungsförderungsgesetz 5) 6) darin enthalten: Studenten (Zuschüsse und Darlehen) darin enthalten: Darlehen Schüler Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten Summe Ausgaben Soll ) Ab 1996 wird nach dem JStG 1996 das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt (vgl. Steuerliche Maßnahmen ); Kindergeld nach 1 BKGG; Nachzahlung gemäß Übergangsregelung in 19 BKGG. 2) Ab : inkl. Kinderzuschlag nach 6a BKGG (124 Mio. ). 3) Neu ab , ersetzt Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). 4) BruttoAusgaben Bund und Länder (Bundeshaushalt: 50 %; ab /3 %); ab 1992 einschließlich neue Bundesländer. 5) Finanzierungsschlüssel BundLänder 65 : 35. 6) Ab 2000 wird der Bundesanteil an BAföG Staatsdarlehen über die KfW bereitgestellt. Der Bund übernimmt Zinszuschüsse und die Erstattung von Darlehensausfällen an die KfW (Soll 2012: 193,2 Mio. ); Darlehensanteil geschätzt.

57 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Besteuerung der Unternehmen 3.1 Unternehmen Unternehmen nach Umsatzgrößenklassen 2011 Steuerpflichtige Größenklassen der Lieferungen und Leistungen von... bis unter... Anzahl % , , , , Mio ,65 Summe I (Kleine Unternehmen) ,04 1 Mio. 2 Mio ,79 2 Mio. 5 Mio ,40 5 Mio. 10 Mio ,27 10 Mio. 25 Mio ,84 25 Mio. 50 Mio ,31 Summe II (Mittlere Unternehmen) ,61 50 Mio. 100 Mio , Mio. 250 Mio , Mio. 1 Mrd ,06 1 Mrd. und mehr 492 0,02 Summe III (Große Unternehmen) ,35 insgesamt ,00 Quelle: Statistisches Bundesamt; Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2011.

58 SEITE 58 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK Unternehmen nach der Rechtsform 2011 Rechtsform Steuerpflichtige 1) Anzahl % I. Personenunternehmen Einzelunternehmen Offene Handelsgesellschaften 2) Kommanditgesellschaften 3) ,9 68,8 8,5 4,6 II. Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaften 4) Gesellschaften mit beschränkter Haftung Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts ,2 0,2 15,6 0,2 0,2 III. Sonstige Rechtsformen ,9 Insgesamt ,0 1) Nur Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über , die UStVoranmeldungen abgeben. 2) Einschl. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts u. ä. 3) Einschl. GmbH & Co. KG. 4) Einschl. KGaA und bergrechtliche Gewerkschaften. Quelle: Statistisches Bundesamt; Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2011.

59 D A TENSAMML UN G ZUR STEUERPO LITIK SEITE Unternehmen / Selbständige nach Gewerbe und Einkommensteuerstatistik 2007 Unternehmensgruppe Anzahl/Anteil Positiver Steuermessbetrag insgesamt Steuermessbetrag gleich 0 Tsd. Tsd. % Tsd. % I. Gewerbesteuerstatistik 2007 Kapitalgesellschaften einschl. übrige juristische Personen 911,1 320,8 35,2 590,3 64,8 Personengesellschaften 358,4 159,3 44,5 199,0 55,5 Gewerbliche Einzelunternehmen 1.705,6 753,5 44,2 952,1 55,8 Gewerbesteuerstatistik insgesamt 2.975, ,6 41, ,4 58,5 II. Selbständige steuerbelastet nicht steuerbelastet (Einkommensteuerstatistik 2007, Einkommensteuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus selbständiger Arbeit) 825,8 636,6 77,1 189,2 22,9 III. Unternehmen/Selbständige insgesamt 3.800, ,2 49, ,6 50,8 Quelle: Statistisches Bundesamt; Gewerbe und Einkommensteuerstatistik 2007.

60 SEITE 60 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 3.2 Körperschaftsteuerstatistik 2007 Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige 1) mit positivem Gesamtbetrag der Einkünfte Rechtsform festgesetzte Körp erschaftsteuer verbleibende Körperschaftsteuer 2) positiv negativ positiv negativ Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Kapitalgesellschaften davon: Gesellschaften mit beschränkter Haftung übrige Kapitalgesellschaften 3) Übrige Steuerpflichtige ( 1 Abs. 1 Nr. 2 6 KStG) 4) Insgesamt Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige 1) mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte Rechtsform festgesetzte Körp erschaftsteuer verbleibende Körperschaftsteuer 2) positiv negativ positiv negativ Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Stpfl. Mio. Kapitalgesellschaften davon: Gesellschaften mit beschränkter Haftung übrige Kapitalgesellschaften 3) Übrige Steuerpflichtige ( 1 Abs. 1 Nr. 2 6 KStG) 4) Insgesamt nachrichtlich: verbleibende Körperschaftsteuer (saldiert) ) Ohne Steuerbefreite, ohne Organgesellschaften. 2) Die verbleibende Körperschaftsteuer ist die Differenz zwischen der festgesetzten Körperschaftsteuer und den angerechneten bzw. erstatteten Steuern. 3) Zu den übrigen Kapitalgesellschaften zählen Aktiengesellschaften (auch REITAG), Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften, europäische Aktiengesellschaften, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und sonstige Kapitalgesellschaften (inländischer Rechtsform). 4) Darunter fallen z. B. Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Abweichungen in den Summen durch Rundung. Quelle: Statistisches Bundesamt; Körperschaftsteuerstatistik 2007.

61 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Gewerbesteuerstatistik 2007 Anzahl der Anteil am Gewinn Steuer Mio. 2) % pflichtigen 1)2) Gewinn aus Gewerbebetrieb 2) ,0 davon Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften) ,9 Personengesellschaften ,6 Einzelunternehmen ,5 nachrichtlich: Anzahl der Gewerbebetriebe mit Verlust davon Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften) Personengesellschaften Einzelunternehmen % Anzahl der des entsprechenden Steuer Mio. 2) Gewinns pflichtigen 1)2) aus Gewerbebetrieb 3) Hinzurechnungen insgesamt ,6 darunter Hälfte der Dauerschuldzinsen 4) ,0 Kürzungen insgesamt ,6 Gewerbeertrag der Organgesellschaften ,4 Verlustvortrag nach 10a GewStG ,9 Freibetrag für den Gewerbeertrag insgesamt ,5 darunter Körperschaften ,0 Personengesellschaften ,1 Einzelunternehmen ,1 Steuerpflichtiger Gewerbeertrag ,3 davon Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften) ,3 Personengesellschaften ,4 Einzelunternehmen ,6 Auswirkung des Staffeltarifs für Personenunternehmen ,5 Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag ,6 davon Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften) ,1 Personengesellschaften ,0 Einzelunternehmen ,9 1) Anzahl der Steuerpflichtigen mit positivem Steuermessbetrag. 2) Abweichungen in der Summe durch Rundung. 3) Im Falle der Aufgliederung der Unternehmen nach Rechtsform bezogen auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb der jeweiligen Rechtsform. 4) Einschließlich der Hälfte der Miet und Pachtzinsen für Betriebsanlagen. Quelle: Statistisches Bundesamt; Gewerbesteuerstatistik 2007.

62 SEITE 62 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 3.4 Ausgewählte steuerstatistische Daten zur Unternehmensbesteuerung I. Verlustvorträge 1) A. Körperschaftsteuer Mrd. Verbleibende Verlustvorträge der unbeschränkt Körperschaft 128,3 239,5 285,4 380,2 473,4 531,2 steuerpflichtigen Zusätzliche Daten zu den Verlustvorträgen Ende 2007 Verbleibende Verlustvorträge zum bei beschränkt Steuerpflichtigen: 28,3 Mrd. Verbleibende Verlustvorträge zum bei allen Körperschaften (unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige): 559,5 Mrd. Auf Körperschaftsteuerpflichtige (entspricht 2,2 % aller Körperschaftsteuerpflichtigen) mit den höchsten Verlustvorträgen entfallen 503,5 Mrd. bzw. 90,0 % aller Verlustvorträge von Körperschaftsteuerpflichtigen. Verbleibender Verlustvortrag zum von Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit unbeschränkter Steuer 40,3 Mrd. pflicht: B. Gewerbesteuer Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer zum ,0 Mrd. (Gewerbebetriebe insgesamt): C. Einkommensteuer Mrd. Mrd. Bestand der Verlustvorträge 71,2 65,3

63 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 63 Fortsetzung: Tabelle 3.4 II. Steuerzahler, Nichtsteuerzahler 2) A. Körperschaftsteuer Unbeschränkt Steuerpflichtige Durchschnitt Steuerbelastete 330,7 295,3 321,3 375,4 % 40,0% 37,4% 39,4% 42,8% Nichtsteuerbelastete 496,9 494,7 495,1 501 % 60,0% 62,6% 60,6% 57,2% Steuerpflichtige insgesamt 827,6 790,0 816,4 876,4 B. Einkommensteuer Steuerpflichtige mit Einkünften überwiegend aus Gewerbebetrieb Durchschnitt Steuerbelastete 1.202, , , ,3 % 60,2% 60,4% 56,9% 63,1% Nichtsteuerbelastete 795,0 719,4 867,3 798,2 % 39,8% 39,6% 43,1% 36,9% Steuerpflichtige insgesamt 1.996, , , ,5 selbständige Arbeit Durchschnitt Steuerbelastete 572,6 519,5 561,7 636,6 % 76,0% 77,3% 73,7% 77,1% Nichtsteuerbelastete 180,8 152,4 200,9 189,2 % 24,0% 22,7% 26,3% 22,9% Steuerpflichtige insgesamt 753,4 671,9 762,6 825,8 Land und Forstwirtschaft Durchschnitt Steuerbelastete 119,2 116,4 110,1 131,1 % 57,5% 52,8% 52,4% 68,5% Nichtsteuerbelastete 88,2 104,1 100,2 60,4 % 42,5% 47,2% 47,6% 31,5% Steuerpflichtige insgesamt 207,4 220,5 210,3 191,5 1) Angaben in Mrd. 2) Angaben in Tsd., wenn nichts anderes angegeben ist. Quelle: Statistisches Bundesamt, Steuerstatistiken, Stand August 2013.

64 3.5 Entwicklung der Steuersätze von Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag seit 1970 ermäßigter Steuersatz 1) 50,0 50,0 46,0 42,0 42,0 42,0 42,0 42,0 40,0 (für nicht dem Anrechnungsverfahren unterliegende Körperschaften) SEITE 64 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK Steuerart bis bis ab Körperschaftsteuer Thesaurierungssatz 1) 56,0 50,0 50,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 40,0 40,0 25,0 25,0 26,5 25,0 15,0 15,0 Ausschüttungssatz 1) 36,0 36,0 36,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 25,0 25,0 26,5 25,0 15,0 15,0 besonderer Steuersatz bei Ausschüttungen von 1) 45,0 45,0 belastetem Altkapital im Konzern Kapitalertragsteuer bei Gewinnanteilen aus Aktien, Anteile an 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 20,0 20,0 20,0 20,0 25,0 Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Genossenschaften, Beteiligung als stiller Gesellschafter 2) Zinsabschlag 2) 3) 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 25,0 Steuersatz bei Tafelgeschäften 2) 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 25,0 Solidaritätszuschlag 4) 7,5 7,5 7,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 (Zuschlag zur Lohn, Einkommen und Körperschaftsteuer) 1) bis 1977 ab 1977 Thesaurierungssatz 51 % 56 % Ausschüttungssatz 15 % 36 % (ohne Anrechnung) ermäßigter Steuersatz 50 % 2) Ab 2009: sogenannte Abgeltungsteuer. 3) : kleine Kapitalertragsteuer: 10,0 %. 4) bis : 7,5 %. 5) Ab 2001: Reform der Körperschaftsteuer: Ersatz des Vollanrechnungsregimes durch Halb bzw. Teileinkünfteverfahren (Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom (Steuersenkungsgesetz StSenkG)).

65 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Umsatzsteuer 4.1 Steuersätze Regelsteuersatz % seit Ermäßigter Steuersatz (nur für bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen) , ,5 seit

66 SEITE 66 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 4.2 Daten zu Steuerpflichtigen mit Voranmeldungen insgesamt Anzahl davon mit Dauerfristverlängerung Anzahl Anteil Lieferungen und Leistungen davon mit Dauerfristverlängerung insgesamt Tsd. Tsd. Anteil Monatszahler ,60% ,90% Quartalszahler ,00% ,00% insgesamt ,80% ,80% Quelle: Statistisches Bundesamt, Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) [Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr UmsatzsteuerVoranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über Nicht erfasst sind u.a. Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen bzw. bei denen keine Steuerzahllast entsteht.] 4.3 Umsatzsteueranteile Gebietskörperschaften ab dem Jahr 2009 Bund vorab 4,45 %; vom Rest: Bund vorab 5,05 %; vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 % vom Rest: Bund 49,7 % zzgl. Festbetrag gem. 1 Satz 5 FAG Länder 50,3 % abzgl. Festbetrag gem. 1 Satz 5 FAG nachrichtlich: effektive Anteile (2012) Bund 53,37% Länder 44,63% Gemeinden 2,00%

67 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE Eckdaten der Umsatzsteuerstatistiken 2008 bis 2011 (Voranmeldungen) Gegenstand der Nachweisung Anzahl Steuerpflichtige 1) Mio. 5) Lieferungen und sonstige Leistungen Umsätze 2) steuerpflichtig darunter: zum vollen Steuersatz 3) zum ermäßigten Steuersatz 4) steuerfrei darunter: mit Vorsteuerabzug ohne Vorsteuerabzug Innergemeinschaftliche Erwerbe Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuerbeträge darunter : für Lieferungen und Leistungen darunter: zum vollen Steuersatz 3) zum ermäßigten Steuersatz 4) zu anderen Steuersätzen für Umsätze nach 24 UStG für Umsätze nach 13b UStG für innergemeinschaftliche Erwerbe darunter: zum vollen Steuersatz 3) zum ermäßigten Steuersatz 4) Abziehbare Vorsteuerbeträge Umsatzsteuer Vorauszahlungen ) Mit mehr als Jahresumsatz und die Voranmeldungen abgeben. 2) Ohne Umsatzsteuer. 3) Voller Steuersatz seit 1. Januar 2007: 19%, vom 1. April 1998 bis zum 31.Dezember 2006: 16%. 4) Ermäßigter Steuersatz seit 1. Juli 1983: 7%. 5) Abweichungen in der Summe durch Rundungen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Umsatzsteuerstatistiken (Voranmeldungen) 2008 bis 2011.

68 SEITE 68 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 5. Erbschaftsteuer 5.1 Erbschaftsteuerstatistik Gegenstand der Nachweisung 1) Erbfälle 1) Schenkungen 1) Insgesamt 1) Erbfälle 1) Schenkungen 1) Insgesamt 1) Erbfälle 1) Schenkungen 1) Insgesamt 1) Anteiliger Wert der Nachlassgegenstände/ Steuerwert des übertragenen Vermögens (Fälle) 2) Land und forstwirtschaftliches Vermögen Betriebsvermögen Grundvermögen Übriges Vermögen Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen und begünstigungen (Fälle) 3) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Anteiliger Wert der Nachlassgegenstände/ Steuerwert des übertragenen Vermögens 20,98 12,21 33,18 23,46 11,19 34,66 25,35 10,66 36,01 (Gesamterwerb in Mrd. ) Land und forstwirtschaftliches Vermögen 0,07 0,61 0,69 0,11 0,13 0,24 0,17 0,09 0,26 Betriebsvermögen 1,19 4,43 5,63 2,30 3,62 5,92 2,56 4,75 7,31 Grundvermögen 5,90 4,09 9,99 6,29 2,30 8,59 7,61 1,99 9,60 Übriges Vermögen 13,81 3,07 16,88 14,76 5,14 19,90 15,01 3,83 18,84 Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen und begünstigungen 19,91 11,20 31,10 22,14 10,77 32,91 24,82 10,29 35,11 (in Mrd. ) 3)4) Steuerklasse I 12,09 9,30 21,39 13,24 8,92 22,15 14,42 8,89 23,31 Steuerklasse II 4,40 1,06 5,46 4,89 1,20 6,09 5,91 0,76 6,68 Steuerklasse III 3,41 0,84 4,25 4,00 0,66 4,66 4,48 0,64 5,12 Tatsächlich festgesetzte Steuer 2,885 1,390 4,276 3,358 1,238 4,596 3,525 0,697 4,221 (in Mrd. ) Steuerklasse I 1,388 1,002 2,390 1,394 0,949 2,343 1,350 0,487 1,837 Steuerklasse II 0,732 0,153 0,886 1,027 0,117 1,145 1,088 0,087 1,176 Steuerklasse III 0,765 0,235 1,000 0,937 0,172 1,108 1,087 0,122 1,209 Abweichungen in den Summen durch Rundungen. 1) Fälle mit steuerpflichtigem Erwerb > 0. 2) Die summierte Anzahl der Fälle der Vermögensarten kann größer sein als die Anzahl der Fälle der Steuerpflichtigen insgesamt. 3) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen. 4) Einschließlich Nachlassverbindlichkeiten (2009: 4,25 Mrd., 2010: 4,67 Mrd., 2011: 4,70 Mrd. ) und sonstige Erwerbe (2009:+ 3,44 Mrd., 2010: + 3,54 Mrd., 2011: + 4,29 Mrd. ). Quelle: Statistisches Bundesamt; Erbschaft und Schenkungsteuerstatistiken 2009 bis 2011.

69 5.2 Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland von 1995 bis 2012 Bestände am Jahresende; Mrd. Stand: August 2013 Position Vermögen insgesamt 6.856, , , , , , , , ,6 Sachvermögen 3.546, , , , , , , , ,4 Anlagegüter 1) 2.730, , , , , , , , ,3 Wohnbauten 2.282, , , , , , , , ,7 Nichtwohnbauten 310,2 330,7 342,5 350,3 371,4 385,5 389,5 392,9 403,7 Sonstige Anlagevermögen 2) 137,3 138,9 131,9 134,6 139,4 144,0 142,3 137,0 138,8 Baulandvermögen 3) 815, , , , , , , , ,1 Geldvermögen 2.563, , , , , , , , , ,5 Gebrauchsvermögen 746,9 836,6 868,9 879,1 892,0 897,3 908,4 904,4 917,0 Verbindlichkeiten 1.155, , , , , , , , , ,4 Wohnungsbaukredite 697,4 947, , , , , , , , ,8 Sonstige Verbindlichkeiten 4) 458,0 566,8 531,3 509,4 499,2 493,7 489,5 489,5 495,4 491,6 Reinvermögen (inkl. Gebrauchsv.) 5.701, , , , , , , , ,4. Reinvermögen (ohne Gebrauchsv.) 4.954, , , , , , , , ,4 Anmerkung: Angaben gemäß ESVG Die Angaben beziehen sich auf den Sektor private Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck. 1) Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen. 2) Ausrüstungen, Nutztiere und Nutzpflanzungen und immaterielle Anlagegüter. Für 2010 und 2011 ohne Nutztiere und pflanzungen (Wert mit rund 5 Mrd. in 2009 aber gering). 3) Wohn und Nichtwohnbauten zugrunde liegendes Grundstücksvermögen bewertet zu Marktpreisen. 4) Im Wesentlichen für gewerbliche und konsumtive Zwecke. Abkürzungen und Zeichen:...Angabe fällt später an Differenzen in den Summen durch Rundung. Quelle: Deutsche Bundesbank und Statistisches Bundesamt. DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK SEITE 69

70 SEITE 70 DATENSAMMLUNG ZUR STEUERPOLITIK 6. Kraftfahrzeugsteuer 1. Aufteilung nach Haltergruppen: Insgesamt Arbeitnehmer und Wirtschaft und sonstige Nichterwerbspersonen Haltergruppen a) PkwBestand zum 1. Januar 2013 *) Anzahl % (gerundet) 100, b) Nutzfahrzeugbestand zum 1.Januar 2013 *) Anzahl % (gerundet) 100, Quelle: *) Statistische Meldungen des KraftfahrtBundesamtes. 2. Pauschalierter Kraftfahrzeugsteuerzuschlag je 100 cm 3 Hubraum zum Ausgleich der Mineralölsteuer bei Dieselmotoren Erstzulassung ab für Personenkraftwagen besser als Euro1 für sonstige Personenkraftwagen 8,69 12,22 Erstzulassung ab ,50 45 Bestand an steuerpflichtigen Pkw nach der Art der Motorisierung Angaben in Mio mit Otto Motor mit Diesel Motor ohne die neuen Bundesländer; 1993 ohne Berlin Quelle: BMF Geschäftsstatistik

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