Zentrales Finanzcontrolling. Mai-Steuerschätzung 2014 (Ergebnisse) Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Finanzen

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1 Zentrales Finanzcontrolling Mai-Steuerschätzung 2014 (Ergebnisse) Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen

2 Impressum: Die Senatorin für Finanzen Presse & Öffentlichkeitsarbeit Rudolf-Hilferding-Platz Bremen Telefon: (0421) Fax: (0421) office@finanzen.bremen.de Fachliche Informationen: Referat 20 Herr Rüdiger Schröder Telefon: (0421) ruediger.schroeder@finanzen.bremen.de Erschienen im Mai 2014

3 Senatorin für Finanzen 13. Mai 2014 Referat 20 Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2014 Am 08. Mai 2014 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen als Ergebnis seiner 144. Sitzung (06. bis 08. Mai 2013 in Berlin) Prognosen zur Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Planungszeitraum bis 2018 vorgelegt. Die der Schätzung zugrunde liegenden Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammengefasst sind, gehen für das laufende Jahr davon aus, dass die wesentlichen Einflussgrößen der steuerabhängigen Einnahmen nur marginale Abweichungen von den Projektionen im Vorfeld der November-Steuerschätzung des Vorjahres aufweisen werden. Während das reale BIP-Wachstum und die Einkommensentwicklung für 2014 zwischenzeitlich etwas positiver eingeschätzt werden, liegen die Annahmen für die Inlandsnachfrage auf dem Niveau der bisherigen Schätzungen und für den Außenhandel sogar leicht darunter. Tab. 1: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Zuwachsraten in % Ist Projektion Mai 2014 z. Vergl.: Nov /18 *) /18 *) Bruttoinlandsprodukt (nominal) 5,1 4,6 2,2 2,7 3,5 3,8 3,0 3,3 3,0 Bruttoinlandsprodukt (real) 4,2 3,3 0,7 0,4 1,8 2,0 1,5 1,7 1,3 Senatorin für Finanzen; Referat 20 Verwendung BIP (in jew. Preisen): Konsumausgaben Private Haushalte 3,0 4,4 2,4 2,5 2,9 3,5 3,0 3,0 3,0 Konsumausgaben Staat 2,6 2,5 3,0 3,6 4,2 4,0 3,0 3,1 2,8 Bruttoanlageinvestitionen 6,5 8,8-0,6 0,4 5,4 6,2 4,3 5,8 4,0 Verwendung BIP (in jew. Preisen): Inlandsnachfrage 4,4 5,1 1,4 2,2 3,6 4,0 3,3 3,6 3,0 Exporte 16,6 11,2 4,5 0,3 4,1 5,5 5,8 4,3 5,8 Importe 16,3 13,1 3,1-0,9 4,4 6,3 6,3 5,0 6,3 Verteilung Bruttonationaleinkommen Bruttolöhne und -gehälter 2,9 4,7 4,2 3,0 3,6 3,7 3,0 3,2 2,8 Bruttolöhne und -gehälter je Arb.n. 2,3 3,3 2,9 2,2 2,9 3,5 2,8 2,8 2,8 Unternehmens- und Verm.einkommen 12,0 5,3-1,4 3,9 3,6 5,0 3,5 5,0 3,5 Arbeitnehmer (Inlandskonzept) 0,6 1,4 1,2 0,8 0,7 0,2 0,3 0,4 0,3 *) Durchschnittliche jährliche Veränderungsraten Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Für 2015 zeichnen sich deutlichere Verbesserungen gegenüber den im November 2013 vorgelegten Mittelfrist-Projektionen ab: Bei wieder beschleunigtem Außenhandel und einer durch anhaltend positive Lohn- und Gehaltsentwicklung gestützten Inlandsnachfrage wird die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts aktuell auf 2,0 % (real) bzw. 3,8 % (nominal) geschätzt. 1

4 Aus Steuergesetzen, die seit der Schätzung vom November 2013 beschlossen wurden, sowie aus sonstigen aufkommenswirksamen Änderungen sind in den aktuellen Schätzergebnissen nur marginale Effekte zu berücksichtigen. Einbezogen wurden im Wesentlichen die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Anhebung der Steuersätze der Grunderwerbsteuer in den Ländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die in der Regionalisierung der Schätzergebnisse den betroffenen Ländern in der entsprechenden Größenordnung zugeordnet wurden. Zusammen mit den Wirkungen kleinerer steuerrechtlicher Änderungen (Anpassungen an das AIFM-Umsetzungsgesetz) und den Folgen eines BFH-Urteils zum Kindergeld für verheiratete Kinder ergeben sich hieraus im Saldo jährliche steuerrechtsbedingte Mehreinnahmen zwischen 150 Mio. und 350 Mio.. Die sich daraus ergebenden Prognosewerte der aktuellen Steuerschätzung für die einzelnen Gebietskörperschaften des Bundesgebietes sind in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengefasst und den Schätzergebnissen des Arbeitskreises vom November 2013 gegenüber gestellt. Tab. 2: Ergebnisse für Bund, Länder und Gemeinden in Mrd. Veränd. gegenüber Steuerschätzung vom Mai 2014 für November 2013 für Bund 268,2 278,6 292,9 300,7 311,8-0,8 1,1 Senatorin für Finanzen; Referat 20 Länder 252,2 262,5 271,6 280,5 290,6 0,3 1,7 Gebiet A 206,9 216,1 224,3 232,3 241,3 0,5 1,6 Gebiet B 45,3 46,4 47,3 48,2 49,3-0,1 0,1 Gemeinden 87,6 91,4 94,8 98,1 101,8-0,6 0,0 Gebiet A 79,3 82,7 85,7 88,7 92,0-0,6-0,1 Gebiet B 8,4 8,8 9,1 9,4 9,8 0,0 0,0 EU 31,9 34,1 31,2 33,2 34,3 0,6 0,1 Insgesamt 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5-0,4 2,8 nachrichtlich: Länder und Gemeinden 339,8 353,9 366,4 378,6 392,4-0,3 1,6 Gebiet A 286,2 298,8 310,0 321,0 333,3-0,2 1,5 Gebiet B 53,6 55,1 56,4 57,6 59,1-0,1 0,1 Quelle: Arbeitskreis Steuerschätzungen Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 verringern sich die Erwartungen zum bundesweiten Steueraufkommen demnach für das laufende Jahr um rd. 0,4 Mrd.. Bei erhöhten Zuführungen an die EU (+ 0,6 Mrd. ) betragen die prognostizierten Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden dabei rd. 1 Mrd., die ausschließlich den Bund und die Gemeinden des westlichen Bundesgebietes ( Gebiet A ) betreffen. Für 2015 liegen die Prognosewerte der aktuellen Steuerschätzung aufgrund der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten um rd. 2,8 Mrd. über den bisherigen Annahmen. Die erwarteten Mehreinnahmen entfallen dabei praktisch ausschließlich auf den Bund (1,1 Mrd. ) und die Länderebene des westlichen Bundesgebietes (1,7 Mrd. ). 2

5 Nachfolgend ist zusammenfassend dargestellt, welche Auswirkungen sich aus den Ergebnissen der aktuellen Prognosen zur Steuerentwicklung für die bremischen Haushalte ergeben. Von Bedeutung sind dabei zwei zwar zusammenhängende, aber inhaltliche Unterschiede aufweisende Darstellungsebenen und Betrachtungsweisen: - Die um konjunkturelle Effekte bereinigten steuerabhängigen Einnahmen des Stadtstaates, die sich unmittelbar aus den Regionalisierungsergebnissen der Steuerschätzung ergeben und die verbindliche Berechnungsgrundlage des bremischen Konsolidierungspfades darstellen. - Die für die bremischen Einzelhaushalte zugrunde zu legenden steuerabhängigen Einnahmen, die mit Ausnahme der kleinen Gemeindesteuern ebenfalls auf den Regionalisierungsergebnissen basieren, jedoch zusätzlich Ist- Entwicklungen und Sondereffekte mit den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarfen nach Steuerarten berücksichtigen und den einzelnen Haushalten zuordnen. Stadtstaat Bremen Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung führen insgesamt zu einer weiteren leichten Verbesserung der Rahmenbedingungen für die von Bremen zu gewährleistenden Abbauschritte des strukturellen Defizits und der Neuverschuldung. Die Steuerschätzung vom November 2013 hatte den rechnerischen Gestaltungsspielraum der bremischen Haushalte um rd. 100 Mio. pro Jahr erweitert mit den aktuellen Prognosen des Arbeitskreises erleichtert die prognostizierte Entwicklung der steuerabhängigen Einnahmen den Konsolidierungskurs für den Stadtstaat um weitere 33 Mio. (2015), 50 Mio. (2016), 61 Mio. (2017) und 75 Mio. (2018). Für das Haushaltsjahr 2015 werden diese, um konjunkturelle Einflüsse bereinigten Schätzwerte aufgrund der bestehenden Vereinbarungen zur Umsetzung des Konsolidierungskurses verbindlich festgeschrieben. Bei der Berechnung des strukturellen Defizits der bremischen Haushalte für 2015 werden damit weder zukünftige Schätzungen noch die tatsächliche steuerliche Ist-Entwicklung des kommenden Jahres zu einer Veränderung dieser Ausgangswerte der steuerabhängigen Einnahmen beitragen. Hauptursache der weiter leicht nach oben korrigierten Prognosewerte ist einerseits die Zunahme der Einnahmeerwartungen für die Gemeindeebene in den Regionalisierungsergebnissen der Steuerschätzung, die wiederum vor allem auf höhere Schätzwerte der Gewerbesteuer zurückzuführen ist. Diese Erhöhung der Prognosewerte, die die erwarteten Mehreinnahmen aufgrund der Hebesatz-Erhöhung in Bremen und Bremerhaven beinhalten, wirkt sich allerdings nur in den Regionalisierungsergebnissen aus, weil entsprechende Effekte in der Anschlagbildung der bremischen Haushalte 2014 / 2015 bereits berücksichtigt wurden. Insgesamt ergeben sich in der Regionalisierung gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 damit bei 3

6 den Steuereinnahmen der Gemeinden für die Planjahre 2015 bis 2018 um 31 Mio. bis 34 Mio. erhöhte Ausgangswerte (vgl. Tabelle 3). Andererseits fallen auch die Steuereinnahmen des Landes in den Regionalisierungswerten aktuell höher aus als zum Zeitpunkt der letzten Steuerschätzung unterstellt. Rechnerische Mehreinnahmen in einer Gesamthöhe zwischen 13 Mio. und 28 Mio. pro Jahr ergeben sich hier infolge höherer bundesweiter Schätzwerte und / oder gestiegener steuerarten-spezifischer Anteilssätze des Landes - vor allem durch gestiegene Einnahmeerwartungen bei der Umsatz- und Grunderwerbsteuer sowie bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Die Einnahmeansätze der Zahlungen im Länderfinanzausgleich und bei den Bundesergänzungszuweisungen haben sich in der Regionalisierung der Schätzergebnisse um rd. 10 Mio. p. a. gegenüber den vorhergehenden Prognosen erhöht. Tab. 3: Ergebnisse der Steuerschätzungen für den Konsolidierungspfad des Stadtstaates Bremen in Mio Berechnungsstand 11/13 05/14 Diff. 11/13 05/14 Diff. 11/13 05/14 Diff. 11/13 05/14 Diff. 11/13 05/14 Diff. - Steuereinnahmen Land Steuereinnahmen Gemeinden Länderfinanzausgleich Allg. Bundesergänzungszuw Ergebnisse der Regionalisierung Ex ante-konjunkturkomponente Konj.ber. Regionalisierungserg Eine leichte Reduzierung der für den Konsolidierungspfad zu verzeichnenden Entlastungen bewirken Veränderungen bei der Konjunkturbereinigung: Gegenüber den Berechnungen vom Herbst des Vorjahres verringerte Produktionslücken führen bis 2017 zu entsprechend niedrigeren Ex ante-konjunkturkomponenten, die den geschätzten Verbesserungen bei den steuerabhängigen Einnahmen im Hinblick auf die einzuhaltenden Konsolidierungsschritte gegen zu rechnen sind (vgl. Tabelle 3). Die Regionalisierungsergebnisse der aktuellen Steuerschätzung unterstellen für die Haushalte des Stadtstaates ohne Konjunkturbereinigung - Zuwachsraten der steuerabhängigen Einnahmen von 4,6 % (2015), 3,9 % (2016), 3,7 % (2017) und 4,0 % (2018). Der Einnahmeanstieg im Zeitraum 2014 / 2018 würde bei Realisierung dieser Planwerte jahresdurchschnittlich 4,0 % betragen und damit den Vergleichswert der längerfristigen Durchschnittsentwicklung (2003/2013: 3,4 %) deutlich übersteigen. 4

7 Senatorin für Finanzen, Referat 20 Abb.: Einnahmen des Stadtstaates Bremen aus Steuern, LFA und BEZ Mio. BEZ Länderfinanzausgleich Steuereinnahmen Freie Hansestadt Bremen (c) SfF, Die vorstehende Abbildung stellt die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung für den Stadtstaat Bremen in Relation zu den bis 2013 zu verzeichnenden Ist- Ergebnissen dar. Im Endjahr der Projektion werden für die bremischen Haushalte insgesamt steuerabhängige Einnahmen von rd. 3,961 Mrd. erwartet. Für den Planungszeitraum 2013 / 2018 ergibt sich daraus eine durchschnittliche jährliche Zuwachsrate von 4,1 %. Haushalte Land und Stadtgemeinde Bremen Die unmittelbar für die Haushalte maßgeblichen Ergebnisse der Steuerschätzung basieren zwar ebenfalls auf den regionalisierten Ursprungswerten des Arbeitskreises. Zugleich berücksichtigen sie allerdings - bei einzelnen Steuerarten aus der Ist-Entwicklung ableitbare Abweichungsnotwendigkeiten von den nach Anteilssätzen der Vergangenheit fortgeschriebenen Regionalisierungsergebnissen sowie - die in der Regionalisierung nicht enthaltenen Ansätze der sogenannten kleinen Gemeindesteuern (Vergnügung-, Zweitwohnung-, Tourismussteuer und Hundeabgabe), die zusammen in beiden bremischen Städten ein Einnahmevolumen von knapp 19 Mio. bilden. Für die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ergeben sich auf dieser Grundlage aus den Prognosen des Arbeitskreises gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 Mehreinnahmen von 16 Mio. (2014) und 32 Mio. (2015). Für den weiteren Finanzplan-Zeitraum sind aktuell zusätzliche steuerabhän- 5

8 gige Einnahmen in einer Größenordnung von 42 Mio. (2016), 48 Mio. (2017) und 60 Mio. (2018) zu erwarten (vgl. Tabelle 4). Die betragsmäßig wichtigste Basis für das erwartete Einnahmeplus leistet bei den originären Steuereinnahmen die weiterhin dynamisch wachsende Umsatzsteuer, deren Mehreinnahmen Verluste bei anderen Steuerarten - insbesondere bei der Körperschaftsteuer - kompensieren. Die insgesamt zu verzeichnenden Mehreinnahmen resultieren damit unmittelbar aus erhöhten Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen, die sich in geringerem Umfang schon in den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 2013 abgezeichnet hatten. Tab. 4: Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2014 für Land und Stadt Bremen in Mio. Land Bremen St. Bremen ins- Steuern LFA BEZ zusammen Steuern gesamt für 2014 Schätzwerte Senatorin für Finanzen; Referat 20 Ver. ggü. Anschlag Schätzung vom Nov Ist des Vorjahres für 2015 Schätzwerte Ver. ggü. Anschlag Schätzung vom Nov für 2016 Schätzwerte Ver. ggü. Schätzung vom Nov für 2017 Schätzwerte Ver. ggü. Schätzung vom Nov für 2018 Schätzwerte Ver. ggü. Schätzung vom Nov Ohnehin ist zu beachten, dass die dargestellten Schätzabweichungen Veränderungen gegenüber den Ergebnissen der November-Steuerschätzung des Vorjahres darstellen, die ebenfalls bereits leicht über den Anschlagwerten der Haushalte liegende Einnahmeerwartungen ergeben hatten. In der Addition der nach beiden Schätzungen prognostizierten Mehreinnahmen übersteigen die Einnahmeerwartungen die in den Haushalten veranschlagten Beträge der steuerabhängigen Einnahmen um 57 Mio. (2014) und 76 Mio. (2015). Zusätzliche Gestaltungsspielräume ergeben sich aus diesen voraussichtlichen Mehreinnahmen allerdings nicht, weil die für den Konsolidierungspfad maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bereits mit den Regionalisierungsergebnissen vom Mai des jeweiligen Vorjahres festgelegt sind (s. o.). 6

9 Der Gesamtbetrag der steuerabhängigen Einnahmen steigt nach den aktuellen Prognosewerten in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2014 begünstigt durch die wirksamen Hebesatz- und Steuersatz-Anhebungen - gegenüber dem Ist des Vorjahres um rd. 141 Mio.. Für den anschließenden Planungszeitraum bis 2018 werden ebenfalls jährliche Einnahmezuwächse von durchschnittlich rd. 140 Mio. geschätzt. Die parallel erforderliche Abbaurate des strukturellen Defizits der Haushalte beträgt rd. 125 Mio. p. a.. Haushalt Stadt Bremerhaven Für die Stadt Bremerhaven ergeben sich aus den Prognosen der aktuellen Steuerschätzung gegenüber den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2013 wieder leicht verbesserte Einnahmeerwartungen, die vor allem auf leicht positiveren Wachstumsannahmen für die Gewerbesteuer der Stadt beruhen. Insgesamt betragen die geschätzten Mehreinnahmen dabei 3,2 Mio. (2014) und 3,8 Mio. (2015). Zu beachten ist, dass die Schätzergebnisse damit allerdings noch immer um 3,2 Mio. (2014) und 2,8 Mio. (2015) hinter den Anschlagwerten zurückbleiben. Ursache hierfür ist, dass die Schätzwerte der Gewerbesteuer - trotz der zwischenzeitlich wieder optimistischeren Annahmen weiterhin unter den Erwartungen der Anschlagbildung liegen. Tab. 5: Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2014 für die Stadt Bremerhaven in Mio. Steuern Schlüsselzuweisungen (KFA) zusammen Senatorin für Finanzen; Referat 20 für 2014 Schätzwerte 106,2 88,8 195,0 Ver. ggü. Anschlag -3,2 1,5-1,7 Schätzung vom Nov ,2 0,6 3,8 Ist des Vorjahres 6,7 4,8 11,5 für 2015 Schätzwerte 110,4 92,8 203,2 Ver. ggü. Anschlag -2,8 2,1-0,8 Schätzung vom Nov ,8 1,0 4,8 für 2016 Schätzwerte 114,1 96,4 210,5 Ver. ggü. Schätzung vom Nov ,7 1,3 5,0 für 2017 Schätzwerte 117,7 99,8 217,5 Ver. ggü. Schätzung vom Nov ,5 1,5 5,0 für 2018 Schätzwerte 121,5 103,8 225,3 Ver. ggü. Schätzung vom Nov ,4 1,8 5,2 Die Einnahmen Bremerhavens im Rahmen des innerbremischen Finanzausgleichs erhöhen sich aufgrund der positiven Entwicklung der steuerabhängigen Einnahmen 7

10 im Landeshaushalt gegenüber der November-Steuerschätzung des Vorjahres um 0,6 Mio. (2014) und 1,0 Mio. (2015). Gegenüber den Anschlagwerten entspricht dieses Schätzergebnis Mehreinnahmen von 1,5 Mio. (2014) und 2,1 Mio. (2015). Detailliert sind die sich aus der Regionalisierung der Steuerschätzung für Bremen ergebenden Eckdaten - differenziert nach Gebietskörperschaften und Steuerarten sowie unter Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleichs - in den Tabellen der Anlage zusammengestellt. Anlage 8

11 Tab. A: Steuereinnahmen I Senatorin für Finanzen (Land und Stadtgemeinde Bremen; in Mio.EUR) 2011/18 Referat 20 Steuersch Steuerart Ist Anschlag Sch. vom Nov '13 für Schätzung vom Mai 2014 für Lohnsteuer (n. Zerlegung u. FLA) 416,3 452,4 463,2 503,6 531,3 487,1 514,7 484,9 515,5 544,4 574,2 604,8 Veranlagte Einkommensteuer (012) 120,3 121,8 144,2 137,7 146,2 149,6 156,8 150,0 157,2 164,0 170,8 178,1 Nicht veranl. Steuern vom Ertrag (013) 49,7 44,8 52,7 47,3 52,3 39,6 42,8 46,0 50,3 55,1 57,0 59,4 Abgeltungsteuer (n.zerl.) 31,8 28,9 33,1 32,6 33,9 31,7 32,6 31,2 32,1 33,0 34,3 35,6 Körperschaftsteuer (nach Zerlegung) (014) 91,6 85,7 64,5 95,2 99,2 84,2 86,7 66,5 72,0 73,5 75,0 85,0 Umsatzsteuer ( ) 470,2 460,7 545,5 502,4 520,2 537,2 558,5 576,6 602,4 624,4 644,8 666,0 Einfuhrumsatzsteuer ( ) 182,2 187,6 174,4 204,6 211,8 208,8 217,5 174,4 182,6 189,6 196,2 203,0 Vermögensteuer ( ) 0,0 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Erbschaftsteuer ( ) 40,6 42,0 32,2 39,0 39,0 31,0 32,0 37,0 35,0 34,0 35,0 35,0 Grunderwerbsteuer ( ) 55,9 66,3 62,4 78,1 79,4 68,0 69,0 75,0 77,0 79,0 79,0 82,0 Kraftfahrzeugsteuer ( ) 0,0 0,0 0,0 Totalisatorsteuer ( ) 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Andere Rennwettsteuer ( ) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Lotteriesteuer ( ) 11,0 10,2 10,8 12,0 12,0 12,0 12,0 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 Sportwettsteuer ( ) 2,0 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 Feuerschutzsteuer ( ) 3,8 3,5 3,2 4,0 4,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Biersteuer ( ) 21,5 20,7 17,6 19,0 19,0 18,0 18,0 18,0 17,0 17,0 17,0 17,0 Gewerbesteuerumlage ( ) 19,5 16,0 18,2 17,5 18,1 17,7 18,2 17,6 18,4 18,9 19,5 20,1 erh. Gewerbesteuerumlage ( ) 33,2 26,6 30,2 29,1 30,0 29,3 30,1 29,2 30,4 31,4 32,3 33,3 STEUEREINNAHMEN LAND 1547,7 1567,6 1654,4 1723,5 1797,6 1718,5 1793,2 1721,8 1805,3 1879,8 1950,5 2034,6 Lohnsteuer (n. Zerlegung u. FLA) 131,4 134,5 141,7 154,3 162,7 149,2 157,6 148,5 157,9 166,8 175,9 185,2 Veranlagte Einkommensteuer 36,8 37,3 44,1 42,2 44,8 45,8 48,0 46,0 48,2 50,3 52,3 54,5 Abgeltungsteuer (n.zerl.) 7,5 6,8 7,8 7,7 8,0 7,5 7,7 7,4 7,6 7,8 8,1 8,4 Umsatzsteuer 33,2 37,4 37,9 39,6 40,5 39,6 40,5 38,7 40,5 42,2 43,1 44,9 Grundsteuer A ( ) 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Grundsteuer B ( ) 131,7 134,2 134,8 139,4 142,0 139,4 142,0 138,8 141,4 143,9 146,5 149,0 Gewerbesteuer (brutto) ( ) 365,5 291,2 341,5 336,1 346,4 342,7 352,1 343,4 358,4 370,0 380,6 392,1 - Gewerbesteuerumlage (Bund) ( ) -12,0-9,6-11,3-10,6-10,9-10,8-11,1-10,8-11,3-11,7-12,0-12,4 - Gewerbesteuerumlage (Land) ( ) -17,0-13,6-15,9-15,0-15,4-15,3-15,7-15,3-16,0-16,5-17,0-17,5 - erh. Gewerbesteuerumlage (Land) ( ) -29,1-22,5-26,4-24,8-25,6-25,3-26,0-25,4-26,5-27,3-28,1-29,0 Vergnügungsteuer ( ) 7,7 10,4 11,3 10,8 11,0 10,8 11,0 11,5 11,7 12,0 12,2 12,5 Hundeabgabe ( ) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,5 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 Zweitwohnungssteuer ( ) 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Tourismussteuer ("Citytax") 1,5 1,2 1,2 1,2 1,2 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 Grunderwerbsteuer ( ) STEUEREINNAHMEN STADT BREMEN 657,6 608,2 669,1 682,9 706,7 686,9 709,5 686,4 715,6 741,2 765,5 791,8 STEUEREINNAHMEN LAND UND STADTGEM. 2205,3 2175,8 2323,5 2406,4 2504,4 2405,4 2502,7 2408,2 2521,0 2621,0 2716,0 2826,3 Basistabelle nach Schätzung mit Korrekturen.xlsx;

12 Tab. B: Steuereinnahmen II Senatorin für Finanzen (Stadtstaat Bremen; in Mio.EUR) 2011/18 Referat 20 Steuersch Steuerart Ist Anschlag Sch. vom Nov '13 für Schätzung vom Mai 2014 für Lohnsteuer (n. Zerlegung u. FLA) 20,0 20,7 21,8 23,5 24,8 22,7 24,0 22,6 24,0 25,4 26,8 28,2 Veranlagte Einkommensteuer ( ) 5,6 5,7 6,8 6,4 6,8 7,0 7,3 7,0 7,3 7,6 8,0 8,3 Abgeltungsteuer (n.zerl.) 1,1 1,1 1,2 1,2 1,2 1,1 1,2 1,1 1,2 1,2 1,2 1,3 Umsatzsteuer 4,2 5,1 5,2 5,4 5,5 5,4 5,5 5,3 5,5 5,8 5,9 6,1 Grundsteuer A ( ) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Grundsteuer B ( ) 23,5 23,7 24,4 24,6 25,0 24,6 25,0 25,2 25,6 26,1 26,5 27,0 Gewerbesteuer (brutto) ( ) 46,9 47,6 43,8 52,9 54,6 46,3 47,9 48,6 50,6 52,0 53,4 54,9 - Gewerbesteuerumlage (Bund) ( ) -1,7-1,7-1,6-1,8-1,9-1,7-1,8-1,6-1,7-1,7-1,8-1,8 - Gewerbesteuerumlage (Land) ( ) -2,4-2,5-2,3-2,5-2,6-2,4-2,5-2,3-2,4-2,5-2,5-2,6 - erh. Gewerbesteuerumlage (Land) ( ) -4,2-4,1-3,8-4,2-4,4-4,0-4,1-3,8-4,0-4,1-4,2-4,3 Vergnügungsteuer ( ) 2,4 3,3 3,4 3,4 3,5 3,4 3,5 3,4 3,5 3,6 3,6 3,7 Hundeabgabe ( ) 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 Tourismussteuer ("Citytax") 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Grunderwerbsteuer ( u ) STEUEREINNAHMEN STADT BREMERHAVEN 95,8 99,1 99,5 109,4 113,2 103,0 106,6 106,2 110,4 114,1 117,7 121,5 STEUEREINNAHMEN STADTSTAAT 2.301, , , , , , , , , , , ,8 LFA 508,0 581,2 564,5 573,0 597,0 611,0 638,0 613,0 641,0 667,0 692,0 721,0 BEZ 228,1 232,3 249,8 242,3 250,3 246,3 255,3 257,3 266,3 274,3 282,3 292,3 - Fehlbetrags-BEZ (Restverteilung) 167,8 172,0 189,5 182,0 190,0 186,0 195,0 197,0 206,0 214,0 222,0 232,0 - Sonderbedarfs-BEZ (Vorabbeträge) 1) 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 60,3 - Übergangs-BEZ STEUERN, LFA, BEZ - LAND UND STADTGEMEINDE 2.941, , , , , , , , , , , ,7 - STADTSTAAT 3.037, , , , , , , , , , , ,2 nachrichtlich: Spielbankabgabe 2,6 0,9 0,3 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 Kraftfahrzeugsteuer-Ersatzleistung 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 55,5 1) Für Kosten politischer Führung Basistabelle nach Schätzung mit Korrekturen.xlsx;

13 Tab. C: Kommunaler Finanzausgleich Senatorin für Finanzen (Stadtstaat Bremen; in Mio.EUR) 2011/18 Referat 20 Steuersch Steuerart Ist Anschlag Sch. vom Nov '13 für Schätzung vom Mai 2014 für SCHLÜSSELZUWEISUNGEN Landesanteil Gemeinschaftsteuern 1.358, , , , , , , , , , , ,9 + Landessteuern 132,9 142,8 128,5 145,4 146,4 133,4 135,4 145,4 144,4 145,4 146,4 149,4 + LFA 508,0 581,2 564,5 557,0 581,0 611,0 638,0 613,0 641,0 667,0 692,0 721,0 + BEZ 228,1 232,3 249,8 242,3 250,3 246,3 255,3 257,3 266,3 274,3 282,3 292,3./. BEZ-Vorabbeträge - 60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3-60,3 = Berechnungsgrundlage 2.167, , , , , , , , , , , ,2 => Schlüsselmasse (ab 2008: 16,6 %) 359,8 378,2 391,8 399,7 417,0 409,8 427,9 412,5 432,2 449,9 466,9 487,1 Einw.gew. n. Bedarfsindikatoren Stadt Bremen (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Einw.gew. n. Bedarfsindikatoren Bremerhaven (in %) 120,6 120,8 127,5 122,6 122,6 126,7 126,7 126,66 126,66 126,66 126,66 126,66 => Zuweisungen an Stadt Bremen 287,9 302,8 312,7 319,2 333,1 327,6 342,1 329,7 345,4 359,6 373,1 389,3 => Zuweisungen an Bremerhaven 71,9 75,3 79,0 80,5 83,9 82,2 85,8 82,8 86,8 90,4 93,8 97,8 Stadt Bremen - Steuereinnahmen 657,6 608,2 669,1 682,9 706,7 686,9 709,5 686,4 715,6 741,2 765,5 791,8 - Einwohner 1) Steuereinnahmen/Einwohner (in Euro) Bremerhaven - Steuereinnahmen 95,8 99,1 99,5 105,4 109,2 103,0 106,6 106,2 110,4 114,1 117,7 121,5 - Einwohner 1) Steuereinnahmen/Einwohner (in Euro) Differenz zur Stadt Bremen (in Euro) ZUWEISUNGEN INSGESAMT Stadt Bremen Anteil an Schlüsselzuweisungen 283,4 298,3 312,7 319,2 333,1 327,6 342,1 329,7 345,4 359,6 373,1 389,3 Ausgl. f. stadtbrem. Überseehafengebiet - 5,0-5,0-5,0-6,0-6,0-6,0-6,0-6,0-6,0-6,0-6,0-6,0 Schlüsselzuweisungen 278,4 293,3 307,7 316,4 330,3 321,6 336,1 323,7 339,4 353,6 367,1 383,3 Ergänzungszuweisungen 49,1 49,1 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 51,8 Bremerhaven Anteil an Schlüsselzuweisungen 71,0 74,4 79,0 80,5 83,9 82,2 85,8 82,8 86,8 90,4 93,8 97,8 Ausgl. f. stadtbrem. Überseehafengebiet 5,0 5,0 5,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 Schlüsselzuweisungen 76,0 79,4 84,0 87,3 90,7 88,2 91,8 88,8 92,8 96,4 99,8 103,8 Ergänzungszuweisungen 35,1 35,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 36,1 1) Für Anschlag: 30. November 2012; für Schätzung November 2013: 31. Mai 2013 (nach Zensus); für Schätzung Mai 2014: 30. November 2013 Basistabelle nach Schätzung mit Korrekturen.xlsx;

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