M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21. MA 21 - Plan Nr Wien, 13. März 2017

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1 M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21 MA 21 - Plan Nr Wien, 13. März 2017 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und teilweise Festsetzung des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung zu den Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Nordbahnstraße, Bezirksgrenze zum 20. Bezirk (Nordbahnstraße, Dresdner Straße, Innstraße), Vorgartenstraße, Taborstraße, Bruno-Marek-Allee und Am Tabor im 2. Bezirk, Kat. G. Leopoldstadt Beilagen: Antrag und Plan 1:2000 und Umweltbericht Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV für ein Verfahren einschließlich einer Umweltprüfung gemäß 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und teilweisen Festsetzung des Bebauungsplanes. Lage und Charakteristik des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Norden des 2. Bezirks und grenzt an den 20. Bezirk. Es beinhaltet den nordwestlichen Bereich des Stadtentwicklungsgebiets Nordbahnhof, für den 2014 auf Basis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs ein neues städtebauliches Leitbild erstellt wurde. Die bereits errichteten Gebäude befinden sich etwas östlich des Plangebiets und südlich des gegenständlichen Areals wird derzeit der neue Austria Campus (u.a. neue Zentrale der Unicredit Bank Austria AG sowie andere Bürogebäude) errichtet. Die ehemalige Nutzung als Frachtenbahnhof, mit den noch bestehenden Bahndämmen, Brachflächen mit

2 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 2 von 22 Ruderalvegetation und teilweisem Baumbestand sowie bestehenden Resten der Gleisanlagen, prägt das Erscheinungsbild des Areals. Lager- bzw. Werkshallen und noch genutzte eisenbahnspezifische Gebäude sind vor allem im Norden des Plangebiets situiert. Von zentraler Bedeutung für die Charakteristik des Gebiets ist der denkmalgeschützte ehemalige Wasserturm, der sich in Verlängerung der Leystraße befindet. Auch die historische ehemalige Leichenhalle an der Dresdner Straße im Bereich des Mistplatzes der MA 48 steht unter Denkmalschutz. Die S-Bahn-Stammstrecke durchquert das Areal in Nord- Süd-Richtung. Historische Entwicklung Bis in das 19. Jahrhundert waren das Areal des ehemaligen Nordbahnhofs sowie große Teile des 2. und 20. Bezirks durch einen Seitenarm der Donau geprägt. Südlich dieses Seitenarms wurde der erste Nordbahnhof im Jahre 1839 nach den Plänen von Anton Jüngling errichtet. In den Jahren 1859 bis 1865 wurde der Nordbahnhof aufgrund des gestiegenen Passagieraufkommens von Theodor Hoffmann neu konzipiert. Der Bahnhof lag auf einer Insel in der unregulierten Donau in damals noch landwirtschaftlich genutztem, immer wieder überschwemmtem Gebiet. Die Insellage in dem wild verzweigten Flusssystem der Donau hat die Nutzbarkeit des Gebiets erheblich eingeschränkt. Ein städtebaulicher Entwicklungsschub erfolgte mit der ersten Donauregulierung, bei der zwischen 1869 und 1875 zwischen Nußdorf und Albern ein ca. 13 Kilometer langer Durchstich geschaffen wurde. Großräumig wurden dabei im Bereich der Leopoldstadt und der Brigittenau Auwaldflächen gerodet und ehemalige Donauarme verfüllt. Fabriken, Betriebe und Bahnanlagen wurden hier errichtet. Der Nordbahnhof war bis zum 2. Weltkrieg von großer Bedeutung für die Verbindung Richtung Nordosten und galt mit seiner spätromantischen Architektur als der prunkvollste Bahnhof Wiens. Im Nationalsozialismus fanden auch von hier Deportationen jüdischer Bevölkerung in die Konzentrationslager statt. Das Bahnhofsgebäude wurde im 2. Weltkrieg schwer beschädigt und 1965 wurden die Reste gesprengt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Nordbahnhof nur noch als Frachtenbahnhof unter dem Namen Frachtenbahnhof Wien Nord weiterbetrieben wurde am Praterstern eine neue Bahnstation für den Lokal- und Regionalverkehr, der Bahnhof Praterstern, eröffnet. Der neue Bahnhof am Praterstern wurde durch den Schnellbahnverkehr mit elektrischem Betrieb im Jahr 1962 zu einem Durchgangsbahnhof umfunktioniert. Im Jahr 1981 wurde die U-Bahnstation Praterstern (U1) eröffnet und seit 2008 ist der ÖV-Knoten Praterstern auch an die verlängerte U2 angebunden.

3 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 3 von 22 Aufgrund des Bedeutungsverlusts des Nordbahnhofs erfolgt seit den 1990er Jahren die schrittweise Umnutzung in einen neuen Stadtteil. Zuerst wurde ein Streifen des Nordbahnhofareals entlang der Lassallestraße zur Bebauung freigegeben. Im Jahre 1994 wurde ein städtebauliches Leitbild für das Nordbahnhofareal beschlossen, auf dessen Basis seither die städtebauliche Entwicklung erfolgte. Als Herzstück der letzten bereits abgeschlossenen Bauphase am Nordbahnhof entstand der rund 3,1 ha große Rudolf- Bednar-Park, welcher 2008 eröffnet wurde. Im Jahr 2010 wurde der Bildungscampus Gertrude-Fröhlich-Sandner fertig gestellt. Im Zuge der Entwicklung wurden Bürogebäude vor allem an der stark befahren Lassallestraße errichtet. Rund um den Rudolf-Bednar-Park und den Bildungscampus, als wichtige soziale Infrastruktureinrichtung, wurde ein neues Wohnviertel geschaffen. Der Austria Campus südlich des Plangebiets ist in Bau und soll bis etwa Mitte 2018 fertig gestellt sein. Gebietsdaten Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 32,2 ha und eine Einwohnerzahl von 45 (Bevölkerungsevidenz 2015) auf. Die Anzahl der Erwerbstätigen und Arbeitsstätten im Gebiet sind aufgrund der Datenlage nicht quantifizierbar. Gegebenheiten im Plangebiet Bau- und Nutzungsbestand: Die vormalige Nutzung als Frachtenbahnhof und unter anderem als Umschlagplatz für Kohle ist noch deutlich erkennbar. Das Plangebiet ist in weiten Teilen unbebaut bzw. prägen vor allem die bei der Charakteristik des Gebiets erwähnten Baulichkeiten das Areal. An der Innstraße befinden sich ein viergeschoßiges Wohngebäude aus der Gründerzeit (Wohnungseigentum), das Gasthaus zur Alm und auch ein Bauteil der Signalstreckenanlage der ÖBB aus der Gründerzeit mit Backsteinoptik. Eine Tankstelle befindet sich an der Nordbahnstraße und ein Betriebsgebäude eines Nahrungs- und Genussmittelgroßhandels ist direkt westlich des denkmalgeschützten Wasserturms situiert. Bei der Eisenbahnbrücke am Schnittpunkt der ehemaligen Gleisschleife der ÖBB mit der verlängerten Leystraße handelt es sich um eine der ältesten Brücken Wiens. Eine Lagerhalle befindet sich an der Vorgartenstraße. Zwei Parkplätze sowie ein Gebäude der Telekom Austria sind noch im Plangebiet situiert. Freiflächen und Grünräume: Im Plangebiet bestehen aufgrund der ehemals bahnbezogenen Nutzung unterschiedliche Höhenlagen, wobei die Einschnitte zwischen den beiden nicht mehr genutzten schmalen Bahndämmen die tiefsten Bereiche und der Bahndamm der S-Bahn-Stammstrecke den höchsten Bereich darstellen (Niveauunterschied von bis zu 8 m). Überwiegend handelt es

4 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 4 von 22 sich bei den Freiflächen um unversiegelte Brachflächen mit Ruderalvegetation und Relikten der ehemaligen Nutzung als Bahnhof bzw. Güterumschlagsplatz. Baumbewuchs besteht vor allem parallel zur Nordbahnstraße bzw. den geschotterten Bahndämmen, und hier im speziellen entlang des etwa in Verlängerung der Verkehrsfläche An den Kohlenrutschen verlaufenden Damms. Auch im Nordosten des Areals (u.a. im Bereich der so genannten Stadtwildnisfläche an der Vorgartenstraße) gibt es dichteren Baumbestand. Südöstlich des Plangebiets befindet sich der Rudolf-Bednar-Park. Als übergeordnete Erholungsräume im Umfeld des Plangebiets sind Augarten, Grüner Prater und Donauinsel zu nennen. In den bisher neu gestaltenden Straßenzügen am Nordbahnhofareal wurden (vorwiegend 2- reihige) Alleen gepflanzt, was auch innerhalb des Plangebiets beabsichtigt ist. Eigentumsverhältnisse: Der Großteil des Plangebiets befindet sich im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG. Der Standort der MA 48 an der Dresdner Straße und die bereits ausgebauten Straßen im Randbereich des Plangebiets sind im Eigentum der Stadt Wien. Die streifenförmige Liegenschaft an der Vorgartenstraße zwischen Holubstraße und Taborstraße, auf der die erwähnte Lagerhalle steht, und die Eckliegenschaft Dresdner Straße/Innstraße sind im Eigentum von privaten Bauträgern. Bei der benachbarten Liegenschaft Innstraße 6 handelt es sich um Wohnungseigentum. Infrastruktur: Als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ist der Mistplatz der MA 48 an der Dresdner Straße sowie im erweiterten Sinn das Gasthaus zur Alm an der Innstraße sowie die Tankstelle an der Nordbahnstraße zu nennen. Im Plangebiet befinden sich keine der Nahversorgung dienenden Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen. Südöstlich des Plangebiets wurde 2010 der Bildungscampus Gertrude-Fröhlich-Sandner mit einer 17- klassigen Volksschule und einem 11-gruppigen Kindergarten eröffnet. Ein weiterer, größerer Bildungscampus mit Kindergarten, Volksschule, Neuer Mittelschule, Musikschule und weiteren Einrichtungen ist unmittelbar östlich des Plangebiets geplant, durch den die Versorgung des restlichen Stadtentwicklungsgebiets sichergestellt werden soll. Weitere Schulen oder Kindergärten sowie auch ärztliche Niederlassungen und Nahversorgungseinrichtungen befinden sich im bereits umgenutzten Teilbereich des Nordbahnhofareals und dessen unmittelbaren Umfeld. Eine Gasregelstation ist östlich der Eisenbahntrasse an der Innstraße und ein Transformator an der Ecke Taborstraße/Vorgartenstraße situiert.

5 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 5 von 22 Hinsichtlich der Ausstattung des Plangebiets mit technischer Infrastruktur (Einbauten) ist anzumerken, dass diese in der Nordbahnstraße, Dresdner Straße und Innstraße schon vorhanden ist und in den restlichen (zukünftigen) Straßen entsprechend den Bauphasen im Stadtentwicklungsgebiet noch überwiegend geschaffen bzw. ergänzt werden muss. Verkehrssituation: Der südlich des Plangebiets liegende Praterstern ist einer der wichtigsten öffentlichen Verkehrsknotenpunkte Wiens mit Haltestellen der U-Bahnlinien U1 und U2 und der S-Bahn- Stammstrecke. Die S-Bahn-Station Traisengasse und die U1-Station Vorgartenstraße stellen weitere Anknüpfungspunkte zum hochrangigen ÖV-System dar. Die Straßenbahnlinien O, 2 und 5 sowie die Autobuslinie 11A (verstärkt durch 11B) verlaufen im Randbereich bzw. Umfeld des Gebiets. Der lokalen Erschließung des südlichen Bereichs des Nordbahnhofareals dient die Autobuslinie 82A. Das Nordbahnhofgelände ist von den Hauptstraßen Handelskai, Engerthstraße, Innstraße, Lassallestraße, Nordbahnstraße, Dresdner Straße und Praterstern umgeben. Auf Basis des geplanten Ausbaus des Straßennetzes wurden 2010 im Zuge der Verlegung und Verschmälerung der Eisenbahntrasse bereits drei Unterführungen der S-Bahn mit Breiten von 36 m (Am Tabor), 8 m (Schweidlgasse/ nur Fußgänger- und Radverkehr) und 22 m (Taborstraße) errichtet. Die lokalen Erschließungsstraßen zur Anbindung des Plangebiets an das hochrangige Straßennetz sind aber erst im südöstlichen Bereich ausgebaut. Für den Radverkehr bestehen am Nordbahnhof bereits derzeit sehr gute Bedingungen. Ein durchgehender überörtlicher Radweg verläuft südlich des Plangebiets von der Praterstraße kommend über Praterstern - Lassallestraße - Reichsbrücke bis zur Donauinsel und weiter nach Kaisermühlen. Weitere übergeordnete Radwege befinden sich entlang der Nordbahnstraße, Engerthstraße und Innstraße. Der Anschluss an diese übergeordneten Verbindungen am Nordbahnhofareal ist durch verschiedene Radverkehrsanlagen, wie z. B. in Teilbereichen der Ernst-Melchior-Gasse, der Krakauer Straße und Jakov-Lind-Straße, sehr gut gegeben. Im Inneren des Plangebiets gibt es noch keine Radverkehrseinrichtungen. Auf verkehrsberuhigte Bereiche, ein dichtes Fußwegenetz und großzügig dimensionierte Gehsteige wird im Stadtentwicklungsgebiet zur Förderung des Fußgängerverkehrs und der Aufenthaltsqualität im Straßenraum großer Wert gelegt. Im Plangebiet selbst sind die Verkehrsflächen, außer in Teilen des Randbereichs, aber noch nicht ausgebaut.

6 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 6 von 22 Umweltsituation Das Plangebiet ist Teil des ehemaligen Nordbahnhofareals, das in das dicht bebaute Stadtgebiet eingebettet ist. Die Klimafunktionskarte (Stadt Wien, 2003) weist das Areal als Sonderfläche, die kleinräumig mit speziellen klimatologisch-lufthygienischen Auswirkungen verbunden sein kann, aus. Die umliegenden Bereiche können dem Innenstadtklima zugeordnet werden. Das gesamte Wiener Stadtgebiet (mit örtlichen Ausnahmen für Stickstoffdioxid NO 2 ) wird hinsichtlich der Grenzwertüberschreitungen betreffend die luftfremden Stoffe NO 2 und Feinstaub in der Fraktion PM 10 dem belasteten Gebiet (Luft) zugeordnet. An den hochrangigen Straßen Nordbahnstraße/Dresdner Straße und Innstraße, die das Plangebiet im Nordwesten begrenzen, besteht eine zusätzliche Immissionsbelastung. Eine Lärmschutzwand zur Bahn ist im Bestand vorhanden. In einem von den ÖBB beauftragten Lärmschutzgutachten wird nachgewiesen, dass durch den Verzicht auf Güterverkehr auf der S-Bahn-Stammstrecke sowie schrittweise Modernisierungen des Wagenmaterials die bestehenden Schwellenwerte auch für die nun vorgesehene höhere Bebauung eingehalten werden können. Die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten, aber auch die Windspitzen, sind wie in der ganzen Donauniederung und v.a. in den Donaunahbereichen deutlich höher als im sonstigen Stadtgebiet. Der Donauraum zählt laut Klimafunktionskarte zu den regionalen Luftleitbahnen. Diese werden als großräumige Strukturen, die aufgrund ihrer geringen Rauigkeit, ihrer Richtungsgebung relativ zu den Hauptwindrichtungen und geringer Schadstoffbelastung den Austausch belasteter Luftmassen gegen weitgehend unbelastete Luft aus der Umgebung begünstigen, definiert. Der Untergrund besteht aus Anschüttungen, geringmächtigen Ausedimenten und darunter folgend (ab wenigen Metern unter Geländeoberkante) aus gut wasserdurchlässigen Donauschottern. Daher ist das Gelände grundsätzlich für die Versickerung von Niederschlagswässern geeignet. Aufgrund der früheren Nutzungsformen gibt es am Areal eine im Altlastenatlas des Umweltbundesamts eingetragene Altlast (Altstandort W 26 Frachtenbahnhof Praterstern Bereich Werkstätte ). Diese befindet sich östlich der Nordbahnstraße in Verlängerung der Schweidlgasse. Eine Sanierung dieser Altlast ist im Laufen und soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Eine weitere Altlast wird voraussichtlich im Jahr 2017 seitens des Umweltbundesamts für eine in etwa südlich der Taborstraße und östlich der Eisenbahntrasse gelegenen Fläche ( Teilbereich 25 ) ausgewiesen werden. Im Bereich der Stadtwildnisfläche an der Vorgartenstraße befindet sich ein umspundeter Petroleumhof (gesicherte Verdachts-

7 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 7 von 22 fläche), von dem derzeit aufgrund der Spundwand keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. Eine Verschmälerung der umspundeten Fläche wird geprüft. Die Wahrscheinlichkeit der Existenz von Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg ist gegeben. Gemäß Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm (Netzwerk Natur) ist das Nordbahnhofareal der Kategorie Industrie-, Verkehrs- und sonstige Standorte und Brache zugewiesen. Am Areal gibt es keine gemäß Wiener Naturschutzverordnung schützenswerten Biotoptypen und es sind keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile oder ökologische Entwicklungsgebiete ausgewiesen. Bei der Platanenallee an der Innstraße außerhalb des Plangebiets handelt es sich um ein Naturdenkmal. Als typische Vegetationsformen werden Einzelbäume, Baumgruppen und Baumzeilen (v.a. Weiß- und Schwarzpappeln), Gebüsche, verschiedene kurzlebige Wildkrautfluren, Schottersukzessionen mit Trockenwiesenfragmenten und offene Schotter- bzw. Aufschüttungsflächen genannt. Das Plangebiet ist unter anderem Lebensraum der streng geschützten Amphibienart Wechselkröte. Es sind daher die Bestimmungen des Wr. Naturschutzgesetzes LGBl. 2006/12 anzuwenden. Im Plangebiet bestehen derzeit keine Waldflächen im Sinne des 1a des Forstgesetzes. Rechtslage Derzeit sind im Plangebiet folgende Plandokumente gültig: Plandokument 7990 (Gemeinderatsbeschluss vom 4. April 2013) und Plandokument 7844 (Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2009) im Bereich der Verkehrsfläche Am Tabor inkl. der Bahnunterführung Plandokument 6879 (Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juni 1996) Mit dem Plandokument 6879 wurde nur ein Flächenwidmungsplan und kein Bebauungsplan festgesetzt. Es besteht daher aufgrund fehlender Bebauungsbestimmungen eine Bausperre gemäß 8 Abs. 1 der BO für Wien. Auch in jenen Bereichen, die von diesen Plandokumenten nicht erfasst sind, gilt ebenfalls eine Bausperre gemäß 8 Abs. 1 der BO für Wien. Dies betrifft den MA 48-Standort an der Dresdner Straße, die Eckliegenschaft Dresdner Straße/Innstraße, die Liegenschaft Innstraße 6 sowie Teilbereiche der Nordbahnstraße, Dresdner Straße und Innstraße. Bisherige und derzeit bestehende Zielsetzungen bzw. Festlegungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne im Bereich des aktuellen Plangebiets:

8 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 8 von 22 Die gemäß dem städtebaulichen Leitbild Nordbahnhof 1994 geplante Baufeldstruktur ist mit Grenzlinien festgesetzt. Die Eisenbahnanlagen parallel zur Nordbahnstraße und Dresdner Straße, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Plandokuments 6879 einen viel größeren Bereich als die heutige S-Bahn-Stammstrecke einnahmen, wurden als Verkehrsband ausgewiesen. Bauland/gemischtes Baugebiet ist an der Innstraße und parallel zum Verkehrsband festgesetzt. Bauland/Wohngebiet sowie mehrere der Erschließung dienende öffentliche Verkehrsflächen sind im Inneren des Areals ausgewiesen. Östlich des Verkehrsbands etwa in Verlängerung der Taborstraße ist eine Fläche als Grünland/Erholungsgebiet/Sport- und Spielplatz festgesetzt und die Stadtwildnisfläche an der Vorgartenstraße ist als Grünland/Schutzgebiet/Wald- und Wiesengürtel ausgewiesen. Die Verkehrsfläche Am Tabor ist gemäß PD 7990 und PD 7844 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt bzw. besteht im Bereich der Eisenbahnunterführung eine Widmung in zwei Ebenen (Verkehrsfläche bzw. Verkehrsband). Übergeordnete Konzepte Mit dem Stadtentwicklungsplan 2005 (STEP 05) wurden 13 Zielgebiete der Stadtentwicklung definiert. Bei den Zielgebieten handelt es sich um Gebiete von gesamtstädtischer Bedeutung, in denen hohes Entwicklungspotenzial bzw. spezifische Herausforderungen bestehen. Im STEP 05 ist der Nordbahnhof räumlich dem Zielgebiet Waterfront zugeordnet erfolgte eine Evaluierung/Adaptierung der 13 Zielgebiete, auf Basis dessen die Zielgebiete Waterfront einschließlich dem Nordbahnhof und Prater Messe Krieau Stadion zu dem neuen Zielgebiet Donauraum Leopoldstadt Prater zusammengefasst wurden. Hierdurch erfolgte eine inhaltliche Schwerpunktverlagerung an das rechte Donauufer erfolgte eine Revision der Zielgebiete. Wichtige Ziele im Zielgebiet Donauraum Leopoldstadt - Prater sind weiterhin die zu schaffenden Vernetzungen und Durchwegungen sowie die Anbindung an das rechte Donauufer. Ferner ist die Wahrung der Erholungsgebiete am rechten Donauufer als Ziel definiert. Der Stadtentwicklungsplan 2025 (STEP 2025) gibt die strategische Entwicklungsrichtung der Stadt Wien vor. Unter anderem sollen innerstädtische Brachflächen und Bahnhofsareale sukzessive in vollwertige Stadtquartiere transformiert werden. Im Leitbild Siedlungsentwicklung ist der Nordbahnhof als zentrales Gebiet mit Entwicklungspotenzial für Wohnen und Arbeiten und als Vorrangzone für die künftige Ergänzung von City-Funktionen gekennzeichnet. Im Fokus steht dabei die Schaffung von lebendigen, urbanen Stadtquartieren.

9 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 9 von 22 Qualitätsvolle Urbanität kann erreicht werden, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale bezüglich der Bebauungsdichte vorliegen: feinmaschiges Wegenetz durch angemessene Größe der Baublöcke; funktionierende soziale Infrastruktur sowie Nahversorgungseinrichtungen; hohe Wohnqualität durch Alltagstauglichkeit des Wohnbaus und differenziertes Angebot an öffentlichen Plätzen, Grün- und Freiflächen. Gemäß STEP 2025 sollen Stadterweiterungsvorhaben im Bereich hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel eine Nettogeschoßflächenanzahl (NGFZ) von mindestens 2,5 aufweisen. Neben einer qualitätsvollen Dichte und einer hohen baukulturellen Qualität wird eine urbane Nutzungsmischung mit lebendigen Erdgeschoßzonen und Ressourcenschonung zu einem zentralen Kriterium für Bauvorhaben und Projekte. Eine weitere Stärkung des Umweltverbunds (öffentlicher Verkehr, FußgängerInnen- und Radverkehr) und die Förderung von Multimodalität (wie mobility points mit entsprechenden Informations- und Leihangeboten) sind wesentliche Ziele. Ein aktiver Einsatz einer reduzierten Stellplatzverpflichtung soll erfolgen, um gemeinsam mit BauträgerInnen innovative Mobilitätskonzepte und -managements umzusetzen. In Stadterweiterungsgebieten sollen robuste und qualitätsvolle Freiflächen bereitgestellt werden. Neben dem Erholungswert von Freiräumen wird in Zukunft aber auch ihre stadtklimatische Funktion immer wichtiger. Laut STEP 2025 ist ein Energiekonzept für Stadtteile/Quartiere vorzulegen, mit folgenden Zielen: Vermeidung von CO 2 -Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort, die intelligente und optimierte Nutzung leitungsgebundener Energieträger (z.b.: dezentrale Wärmenetze, Abwärme, etc.) und die Umsetzung von Energiespeichermöglichkeiten zur Optimierung zur Nutzung lokaler Potenziale. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der Smart City Rahmenstrategie (Beschluss des Gemeinderates Juni 2014) und der Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union (diverse Richtlinien und Strategien). Im Fachkonzept Mobilität (zum STEP 2025) wird unter anderem die rechtzeitige Erschließung von Stadtentwicklungsgebieten durch den öffentlichen Verkehr gefordert. Straßenbahnerschließungen im Bereich der Entwicklungszone Nordbahnhof und Nordwestbahnhof haben darin neben anderen Projekten höchste Priorität. Weiters sollen, neben mehreren anderen Zielsetzungen, die Aufenthaltsqualität von Straßenräumen, engmaschige und attraktive Wegeverbindungen sowie großzügig dimensionierte Radabstellanlagen besondere Bedeutung haben. Sammelgaragen werden als zweckmäßige Maßnahme für den

10 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 10 von 22 ruhenden Verkehr genannt und in Gebieten mit besonders guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr sollen Stellplatzobergrenzen festgesetzt werden. Im Fachkonzept Grün- und Freiraum (zum STEP 2025) sind im Bereich des Planungsgebiets die Bruno-Marek-Allee, die Leystraße sowie die Taborstraße zwischen Nordbahnstraße und Bruno-Marek-Allee im Freiraumnetz Wien als lineare Grün- und Freiraumverbindungen und die zukünftige Freie Mitte als Parkanlage über 10 ha enthalten. Bei Stadtentwicklungsgebieten sollen entsprechend große sowie qualitativ hochwertige Grün- und Freiräume geschaffen werden. Parkanlagen und Grünverbindungen müssen breit genug (mind. 25 m) und multifunktional sein. Eine Aktualisierung des generellen Straßenbahnprojekts zur Verlängerung der Linie O in das Nordbahnhofareal erfolgte 2016 und eine Fertigstellung der Verlängerung ist in den nächsten Jahren geplant. Mittelfristig sind weitere Ergänzungen des Straßenbahnnetzes vorgesehen. Das Fachkonzept Hochhäuser (zum STEP 2025) ordnet den Nordbahnhof dem Teilgebiet Fluviale Stadtlandschaft (Bereich zwischen Donaukanal und Alter Donau) zu. Hier ist bei Hochhausprojekten darauf zu achten, dass sie auf Basis eines städtebaulichen Konzepts mit einer gesamthaft abgestimmten Höhenentwicklung Stadtkanten bzw. übergeordnete Freiräume in Abstimmung mit der gewachsenen Umgebung akzentuieren, was nur im konzentrierten Verband von Hochpunkten gelingen kann. Das neue städtebauliche Leitbild am Nordbahnhof wird darin als positives Beispiel genannt. Angemerkt wird, dass alle drei erwähnten Fachkonzepte nach Kenntnisnahme des neuen städtebaulichen Leitbilds für den Nordbahnhof beschlossen wurden und daher teilweise entsprechende Übergangsbestimmungen bestehen. Maßgebliche Entwicklungen und Planungen Auf Grundlage der Leitlinien für die Stadtentwicklung Wiens wurde der Gesamtbereich des Nordbahnhofs mit Gemeinderatsbeschluss bereits 1991 als innerstädtische Stadtentwicklungszone definiert. Im Jahre 1994 wurde das daraus im Einvernehmen mit den ÖBB entwickelte Leitbild Nordbahnhof vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Für den gegenständlichen Teilbereich des ehemaligen Nordbahnhofs haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Leitbild 1994 geändert. So wurde unter anderem die Breite der Eisenbahntrasse reduziert, die Gleisschleife zum Handelskai aufgelassen und es wurden drei neue Unterführungen geschaffen. Daher wurde für diesen Bereich ein gemeinsam von der MA 21 und der Grundeigentümerin ÖBB ausgelobter EUweiter, 2-stufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt und im Jahr 2012 juriert. Ziel des Wettbewerbs war die Findung städtebaulicher Ideen als Grundlage für ein neues städtebauliches Leitbild. Das Siegerprojekt Freie Mitte Vielseitiger Rand von

11 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 11 von 22 STUDIOVLAY (Städtebau)/TRAFFIX Verkehrsplanung GmbH/Agence Ter (Freiraumplanung) sieht ein großzügiges Freihalten der Mitte als naturnah ausgestalteten Grünraum ( Freie Mitte ) und eine Konzentration der vielseitig genutzten Bebauung am Rand vor. Das Wettbewerbsergebnis stellte die Grundlage für das neue städtebauliche Leitbild dar, das im März 2014 von der Stadtentwicklungskommission zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Ein Handbuch zum städtebaulichen Leitbild, in dem die Zielsetzungen des Leitbilds umfassender ausformuliert sind, wurde im Frühjahr 2015 fertig gestellt. In Summe soll gemäß Leitbild die neu geschaffene Brutto-Grundfläche (BGF) im Planungsgebiet bei rund m² liegen und rund Wohnungen werden angestrebt. Ausgewählte Zielsetzungen des städtebaulichen Leitbilds 2014 und des darauf aufbauenden Handbuchs sind: Schaffung einer Bebauungsstruktur mit einer hohen Durchlässigkeit und einer differenzierten Höhenentwicklung mit Zugängen und Durchblicken zur Freien Mitte Leithöhe der Gebäude zum Bestand angepasst und zur Freien Mitte Akzentuierung mit 8 Hochhäusern Gemischte Nutzungsstruktur mit überwiegend Wohnnutzung und einer vielfältigen Erdgeschoßzone mit teilweise höheren Raumhöhen, die vor allem an der Bruno-Marek- Allee und der Taborstraße besonders attraktiv sein soll Flächenvorsorge für ein Umspannwerk (110 und 380 kv-anlage) an der Innstraße Historisch bedeutsame Bestandsbauten (wie der denkmalgeschützte Wasserturm bzw. die ehemalige Leichenhalle) sollen erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden Verbesserung der Erschließung im öffentlichen Verkehr unter anderem durch Verlängerung der Straßenbahnlinie O über Am Tabor und die Bruno-Marek-Allee ins Gebiet sowie eine Anpassung der Linienführung des 82A Dichtes Wegenetz für Fußgänger- und RadfahrerInnen mit einem großzügigen Radabstellangebot Erschließung im motorisierten Individualverkehr am Nordbahnhof in Form eines Schleifenkonzepts mit Unterbindung des Durchzugsverkehrs Schaffung von Sammelgaragen und Festlegung eines Stellplatzregulativs von 50 Prozent der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl im Nahbereich der Bruno-Marek-Allee und von 70 Prozent im restlichen Plangebiet aufgrund der zukünftig guten ÖV-Erschließung durch die Straßenbahn und der geplanten vorrangigen Nutzung der Verkehrsflächen für stadtverträgliche Verkehrsarten

12 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 12 von 22 Bestandstopografie und Baumbestand sollen in weiten Teilen erhalten und in Form einer naturnahen Gestaltung integriert werden Schaffung von attraktiven Erschließungswegen in der Freien Mitte (u.a. bahnparallel, in Verlängerung der Leystraße und entlang der ehemaligen Gleisschleife der ÖBB) Der bestehende MA 48-Standort an der Dresdner Straße soll, entsprechend dem Leitbild, aufgrund der flächenmäßig eingeschränkten Nutzbarkeit aufgelassen werden. Dafür soll ein Ersatzstandort im Bereich der Innstraße ausgewiesen werden. Weiters ist auch eine Auflassung der Garage der MA 48 im 20. Bezirk (Ecke Traisengasse/Leystraße) vorgesehen von der einige Funktionen auf den neuen Standort verlagert werden sollen. Eine weitere Grundlage stellt eine vertiefende Bebauungsstudie für die Baufelder an der Vorgartenstraße dar, in der eine bessere Anpassung des Leitbilds an die Grundeigentumsgegebenheiten und die geplanten Entwicklungszeiträume erfolgte. Für die Eckliegenschaft Dresdner Straße/Innstraße wurde ein dem städtebaulichen Leitbild bzw. dem Handbuch entsprechendes Bauprojekt als Ausnahme aus der Bausperre genehmigt. Auch für das benachbarte, bestehende Wohngebäude Innstraße 6 (Wohnungseigentum) wurde ein Dachgeschoßausbau als Ausnahme aus der Bausperre bewilligt. Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen. Konsequenzen - Ziele der Bearbeitung (Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes) Das städtebauliche Leitbild 2014 und das darauf aufbauende Handbuch stellen die grundlegende Basis für die weitere Entwicklung im Plangebiet dar. In einem ersten Schritt soll auf dieser Basis überwiegend nur ein reiner Flächenwidmungsplan festgesetzt werden. Mit dieser Festsetzung soll eine Rechtsgrundlage für erste liegenschafts- und grundstückstechnische Genehmigungen geschaffen werden. Erst im Zuge von künftigen einzelnen Entwicklungsphasen sollen die bisherigen städtebaulichen Grundlagen mittels weiterer qualitätssichernder Verfahren für Teilgebiete schrittweise geschärft werden. Mit dem Flächenwidmungsplan soll die Lage und Breite der Verkehrsflächen, des Verkehrsbands, des Baulands sowie der einzelnen Grünlandkategorien fixiert werden. Für einen Streifen an der Vorgartenstraße, der zuerst entwickelt werden soll, wird vorgeschlagen bereits einen Bebauungsplan festzusetzen. Dies gilt auch für die beiden geplanten Infrastruktureinrichtungen an der Innstraße bzw. das bereits genehmigte und in Bau befindliche Bauprojekt auf der Eckliegenschaft Dresdner Straße/Innstraße sowie das benachbarte, bestehende Wohngebäude Innstraße 6. Auf Grundlage des Flächenwidmungsplans sollen anschließend

13 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 13 von 22 phasenbezogen für einzelne Teilgebiete Bebauungspläne erstellt werden. Diese werden neben den zulässigen Gebäudehöhen auch aufgrund der Belichtung und der beabsichtigten Bebauungsstruktur notwendige Abstände der Gebäude von den zukünftigen Baulinien definieren. Mit der vorliegenden Bearbeitung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen; Vorsorge für die erforderlichen Flächen für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes, der Industrie und zur Erbringung von Dienstleistungen jeder Art unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf räumlich funktionelle Nahebeziehungen und die zeitgemäßen Bedürfnisse der Bevölkerung; Angemessene Vielfalt und Ausgewogenheit der Nutzungen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge; Erhaltung beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit, sichern, und Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch verträglichen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden; Größtmöglicher Schutz vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm Staub und Gerüche; Vorsorge für der Erholung dienende Grün- und Wasserflächen, insbesondere des Waldund Wiesengürtels, und Erhaltung solcher Flächen; Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung und der Wirtschaft; Vorsorge für zeitgemäße Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung, insbesondere in Bezug auf Wasser, Energie und Abfall; Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, insbesondere für Bildungs-, Sport-, kulturelle, religiöse, soziale, sanitäre und Sicherheitszwecke sowie für Zwecke der öffentlichen Verwaltung; Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes; Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens.

14 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 14 von 22 Festsetzungen Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Bebauungsstruktur: Um Vorsorge für die angestrebte gemischte Nutzungsstruktur (mit Schwerpunkt Wohnen) zu treffen wird großteils Bauland/gemischtes Baugebiet vorgeschlagen. Nur im Nordosten an der Vorgartenstraße, abseits von stark befahrenen Straßen bzw. der Eisenbahntrasse, wo auch in einem größeren Teilbereich reines Wohnen denkbar ist, wird Bauland/Wohngebiet vorgeschlagen. Für die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen an der Innstraße (MA 48- Standort und Umspannwerk) wird Sondergebiet/Abfallwirtschaft+Straßenreinigung bzw. Sondergebiet/Umspannwerk vorgeschlagen. Aufgrund des Publikums- und Lieferverkehrs wird vorgeschlagen den MA 48-Standort direkt an der Eisenbahntrasse und daneben das Umspannwerk anzuordnen. Auf Basis des zugrundeliegenden Entwurfs des Umspannwerks werden aus Belichtungsgründen bzw. als Abstandsfläche zum benachbarten Bauland ein 7,0 m breiter oberirdisch unbebaubarer Streifen (BB4) sowie für die beiden Anlagenteilbereiche (110 kv und 380 kv Anlagen) eine Höhendifferenzierung mit Festsetzung des obersten Abschlusses über dem Niveau des anschließenden Geländes (BB5: 9,0 m und BB6: 13,0 m) vorgeschlagen. Technische Aufbauten im unbedingt erforderlichen Ausmaß sollen davon ausgenommen sein. Die Abgrenzung zwischen Bauland und Grünland orientiert sich am Bebauungsvorschlag gemäß städtebaulichem Leitbild. Die zukünftige Bebauung soll in der Regel einen Abstand von mindestens 9,0 m bis zur Grenzlinie Grünland/Bauland einhalten. Dadurch soll genug Platz für nutzungsspezifische Infrastruktur (Erschließung, Freiflächen, etc.) bestehen. Diese Abstandsflächen können jedoch im Bereich des reinen Flächenwidmungsplans noch nicht vorgeschlagen werden, dieser Flächenbedarf wurde jedoch bei der Abgrenzung des Baulands bereits berücksichtigt. An der Vorgartenstraße werden auf Basis einer am Leitbild orientierten Bebauungsstudie detaillierte Bebauungsbestimmungen vorgeschlagen, um u.a. auch die Belichtung des dahinter liegenden Baufelds sowie Durchwegungen bzw. Sichtbezüge zu definieren. Für mehrere Bereiche wird die Bauklasse V und für niedrigere Baukörper die Bauklasse I jeweils in der geschlossenen Bauweise vorgeschlagen. Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise soll jedoch zulässig sein, um eine flexiblere Anordnung der Baukörper innerhalb der bebaubaren Bereiche zu ermöglichen. Bei der Bebauung der Fläche ist auf die Lage des zum Teil darunter liegenden Petroleumhofs und seine Umspundung Rücksicht zu nehmen. Eine Versickerung von Niederschlagswässern im Bereich des Petroleumhofs ist gemäß der

15 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 15 von 22 zuständigen MA 45 nicht zulässig. Ein für die innere Erschließung der Bebauungsstruktur notwendiger Bereich soll als Durchgang (Dg) ausgewiesen werden, was eine vielfältige und attraktive Gestaltung der Fläche ermöglicht. Mindestens 30 Prozent dieser Fläche soll aus stadtgestalterischen und ökologischen Gründen gärtnerisch ausgestaltet werden. Entsprechend dem genehmigten Bauprojekt auf der Eckliegenschaft Dresdner Straße/Innstraße und dem Handbuch zum städtebaulichen Leitbild wird im Kreuzungsbereich eine bauliche Akzentuierung in der Bauklasse VI, höhenbeschränkt auf m, geschlossene Bauweise und an der restlichen Innstraße eine Bebaubarkeit innerhalb der Bauklasse IV vorgeschlagen. Die Errichtung von Hochhäusern (gemäß 7f Abs. 1 der BO für Wien) soll entsprechend dem Leitbild im Bereich des Bebauungsplans jedoch untersagt sein. Für den Hofbereich der Eckliegenschaft bzw. des benachbarten, bestehenden Wohngebäudes Innstraße 6 wird zur Ermöglichung von Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungseinrichtungen mit größeren Trakttiefen die Bauklasse I, höhenbeschränkt auf 4,5 m vorgeschlagen. Für das bestehende Hauptgebäude wird die Bauklasse IV, geschlossene Bauweise und in Anlehnung an den Baubestand eine Beschränkung der Bebaubarkeit auf 80 Prozent des jeweiligen Teils des Bauplatzes vorgeschlagen. Um Feuermauern zur südlich angrenzenden Liegenschaft zu vermeiden wird eine 3,0 m breite gärtnerisch auszugestaltende Fläche bei beiden benachbarten Liegenschaften vorgeschlagen und auch zur Eisenbahntrasse hin wird eine entsprechende Abstandsfläche vorgeschlagen. Zur flexiblen Nutzbarkeit der mit BB3 bezeichneten Flächen wird in den Kreuzungsbereichen Taborstraße/Vorgartenstraße und Dresdner Straße/Innstraße die Festsetzung einer Mindestraumhöhe für Erdgeschoße von 4,0 m vorgeschlagen. Im Hinblick auf die bestehenden Entwässerungssysteme im Plangebiet (Teilmischsystem westlich und Mischsystem östlich des Verkehrsbands (ÖBB-Trasse)), der Auslastungskapazität des vorhandenen Abwassersystems und des generell im Plangebiet angestrebten Regenwassermanagements wird gemäß Stellungnahme von Wien Kanal vorgeschlagen, dass im Plangebiet westlich des Verkehrsbands (ÖBB-Trasse) die Einleitung von Niederschlagswässern in den Kanal nicht bzw. nur von Verkehrsflächen zulässig ist und östlich des Verkehrsbands (ÖBB-Trasse) die Einleitungsmenge von Niederschlagswässern in den Kanal im Neubaufall 0,011 l/s pro m² der Fläche des jeweiligen Bauplatzes bzw. Trennstückes nicht überschreiten darf. Aus stadtgestalterischen Gründen sollen für die Bereiche des Bebauungsplans, mit Ausnahme des Sondergebiets, folgende Bestimmungen vorgeschlagen werden: Auf der mit GB IV g [80%] bezeichneten Grundfläche darf der höchste Punkt der zur Errichtung gelangenden Dächer nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen.

16 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 16 von 22 Die zur Errichtung gelangenden Dächer von Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² sind, mit Ausnahme der mit GB IV g [80%] bezeichneten Grundfläche, als Flachdächer auszuführen und entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen. Die Errichtung von Einfriedungen ist an den Grundgrenzen nicht zulässig. Verkehr: Mit dem vorliegenden Entwurf soll Vorsorge für die bestehenden und künftigen Verkehrserfordernisse getroffen werden. Die Festsetzungen beruhen dabei auf dem neuen Leitbild, dem darauf aufbauenden Handbuch, einer vertiefenden Bebauungsstudie und Verkehrsuntersuchungen, in denen neben der angedachten Erschließung auch erste Querschnittsvorschläge enthalten sind. Generell werden innerhalb des Stadtentwicklungsgebiets die Nutzung der (zukünftig) guten Erschließung im öffentlichen Verkehr bei gleichzeitiger Minimierung des KFZ-Verkehrs, sowie die Schaffung von einem attraktiven Angebot für den FußgängerInnen- und Radverkehr angestrebt. Das wiederholt aktualisierte Verkehrskonzept sieht demnach eine Erschließung des gesamten Nordbahnhof-Areals mittels dreier Erschließungsschleifen vor, wodurch ein KFZ-Durchzugsverkehr unterbunden wird. Mittels der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie O, welche über die Unterführung Am Tabor über die Bruno-Marek-Allee ins Gebiet hineingeführt wird und im Bereich der Kreuzung Taborstraße/Leystraße eine Gleisschleife erhalten soll, kann auch im nördlichen derzeit noch unbebauten Bereich des Stadtentwicklungsgebiets eine sehr gute ÖV- Erschließung sichergestellt werden. Eine Adaptierung der Linienführung der Linie 82A ist ebenfalls vorgesehen. Mittelfristig sind weitere Ergänzungen des Straßenbahnnetzes geplant. Die im Plangebiet vorgeschlagenen Straßenquerschnitte sollen entsprechend den jeweiligen Verkehrserfordernissen dimensioniert sein und eine hohe Qualität auch für den nicht motorisierten Verkehr ermöglichen. Die vorgeschlagene Breite der Verkehrsflächen und die wesentlichsten Querschnittselemente sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Verkehrsfläche Geplante Breite [m] Anmerkungen/ Querschnittselemente Am Tabor 36,0 Breite entsprechend Rechtslage/ Straßenbahn, Fahrbahn, beidseitige Einrichtungsradwege und Alleen, breite Gehsteige Bruno-Marek-Allee 30,0 Straßenbahn, Fahrbahn, breite Gehsteige; (tlw.) beidseitige Längsparkstreifen, Alleen und Radfahrstreifen Dresdner Straße 30,34 Breite entsprechend Rechtslage/ Fahrbahn, breiter Gehsteig, Erhalt der Baumreihe, Einrichtungsradweg, Straßenbahn Gleisschleife (Bruno- 30,0 Straßenbahn mit Vorfahrtsgleis und Haltestelle/Ausgleichshaltestelle, verkehrsberuhigter Bereich

17 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 17 von 22 Marek-Allee) Gleisschleife (Leystraße) mit Baumpflanzungen ( Schwellenplatz zum Park) 24,0 Straßenbahn, verkehrsberuhigter Bereich mit Baumpflanzungen ( Schwellenplatz zum Park) Gleisschleife an Park 13,0 Straßenbahn, verkehrsberuhigter Bereich Innstraße 28,45/29,5 Bestandsquerschnitt mit teilweiser Verbreiterung des Gehsteigs im Plangebiet auf 3,0 m Leystraße (Freie Mitte) 6,0 Attraktive Achse für Fußgänger- und RadfahrerInnen Nordbahnstraße Nord: 36,1/ Süd: 38,0 Straßenbahn, Fahrbahn, breite Gehsteige, Radverkehrsanlagen, bestehende Alleen, tlw. Nebenfahrbahn Schweidlgasse 8,0/10,0 gemischt genutzte Fuß- und Radverkehrsachse mit Baumreihe in der Mitte Taborstraße 22,0/25,0 zwischen Bruno-Marek-Allee und Leystraße kein KFZ- Verkehr/ breite Gehsteige, beidseitige Allee, Radfahrstreifen und tlw. Fahrbahn/Längsparker, Straßenbahn Verkehrsfläche (tlw. Fußweg) zwischen Vorgartenstr. und verl. Leystraße 4,0 Fuß- und Radwegverbindung verlängerte Pasettistraße 11,0/19,5 Erschließung der Infrastruktureinrichtungen/ Fahrbahn mit Wendehammer, Gehsteige Vorgartenstraße 19,0 Breite und Ausgestaltung an Kataster und Bestand orientiert; Öffnung zwischen ehemaliger Gleisschleife und Innstraße für den Fuß- und Radverkehr In Abstimmung mit den Zielen des Leitbilds und unter Bedachtnahme auf das Fachkonzept Mobilität des STEP 2025 soll für die Bereiche des Bebauungsplans die Mindestbreite der Gehsteige in der Dresdner Straße sowie der verlängerten Pasettistraße 2,0 m und in der Taborstraße sowie der Vorgartenstraße 2,5 m betragen, um den Begegnungsfall zweier FußgängerInnen zu gewährleisten. An der Innstraße als wichtige Verkehrsachse soll im Bereich des Bebauungsplans eine Gehsteigbreite von mindestens 3,0 m geschaffen werden. Die Verkehrsfläche gemäß 53 der BO für Wien (Fußweg) soll dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein und daher die Gehsteige niveaugleich mit der Fahrbahn ausgeführt werden. Aufgrund der zukünftig sehr guten Erschließung durch den öffentlichen Verkehr und der verkehrlichen Zielsetzung den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an allen Wegen zu minimieren, wird für die Bereiche des Bebauungsplans, mit Ausnahme des Sondergebiets, eine Reduktion der Stellplatzverpflichtung auf 70 Prozent der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl vorgeschlagen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass insgesamt höchstens 80 Prozent der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze hergestellt werden dürfen. Es ist ein wesentliches Ziel des Stadtentwicklungsplans (STEP) 2025 sowie des Fachkonzepts Mobilität den Anteil des Umweltverbunds (Öffentlicher Verkehr, Fußgänger- und Radverkehr) an allen Wegen stark anzuheben bzw. den Anteil des PKW-Verkehrs zu reduzieren. Einen wichtigen Beitrag dieses Ziel zu erreichen, stellen das vorgeschlagene Stellplatzregulativ und die Stellplatzobergrenze dar,

18 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 18 von 22 wobei der aktive Einsatz einer reduzierten Stellplatzverpflichtung auch im STEP 2025 gefordert wird. Darüber hinaus soll durch diese Maßnahme, in Verbindung mit dem Angebot an Stellplätzen im öffentlichen Raum, die Ausstattung des Gebiets mit Stellplätzen unter Berücksichtigung verkehrs- und umweltpolitischer Zielsetzungen gewährleistet sowie die Herbeiführung, Erreichung beziehungsweise Erhaltung der Verwendung öffentlicher Verkehrsflächen für stadtverträgliche Verkehrsarten, insbesondere für den FußgängerInnenund Radverkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr gefördert werden. Die Qualität und Verkehrssicherheit der stadtverträglichen Verkehrsarten soll erhalten bzw. verbessert werden. Eine qualitative Aufwertung und eine damit einhergehende nutzungsverträgliche Verwendung der öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere für stadtökologische und soziale Zwecke soll, auch aus gesundheitlichen Rücksichten auf die ansässige Wohnbevölkerung, dadurch erreicht werden. Gemäß städtebaulichem Leitbild soll zukünftig auch für die anderen Bereiche des Plangebiets, für die derzeit noch keine Bebauungsbestimmungen ausgewiesen werden sollen, ein Stellplatzregulativ festgesetzt werden. In diesem Stadtteil soll der Schwerpunkt daher besonders auf stadtverträgliche Mobilität und Bauprojekte, die eine solche Mobilität forcieren, gesetzt werden. Die Errichtung bauplatzübergreifender Sammelgaragen wird angestrebt. Ein- und Ausfahrtensperren werden u.a. in den Eckbereichen Dresdner Straße/Innstraße und Taborstraße/Vorgartenstraße sowie im westlichen Bereich der Vorgartenstraße vorgeschlagen, um den attraktiven Eckbereich nicht durch Ein- und Ausfahrten zu beeinträchtigen bzw. um die Beeinträchtigung durch Zufahrtswege zu minimieren. Aufgrund des hohen Fahrzeugaufkommens mit entsprechenden Verkehrsemissionen auf der Dresdner Straße und Innstraße wird vorgeschlagen, dass die Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen im Erdgeschoß nicht zu diesen öffentlichen Verkehrsflächen gerichtet sein dürfen. Für den Bereich der Eisenbahnunterführungen wird eine Widmung in zwei Ebenen vorgeschlagen (BB1), wobei der Raum bis zur Brückenkonstruktionsunterkante der öffentlichen Verkehrsfläche und der Raum darüber dem Verkehrsband zugeordnet werden soll. Eine Widmung in zwei Ebenen wird auch für die neue 4,0 m breite Verkehrsfläche zwischen Vorgartenstraße und verlängerter Leystraße vorgeschlagen, wobei der Raum bis 1,6 m unter Straßenniveau (zur Berücksichtigung der allenfalls erforderlichen Einbauten) dem Bauland/gemischten Baugebiet, vorbehalten für die Errichtung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen, und der Raum darüber der öffentlichen Verkehrsfläche (im Bereich des Bebauungsplans gemäß 53 der BO für Wien) zugeordnet werden soll (BB2). Eine Unterbauung durch Sammelgaragen soll dadurch ermöglicht werden. Da die Verkehrsfläche

19 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 19 von 22 vorwiegend der besseren Aufschließung der angrenzenden Grundflächen dient und dem FußgängerInnen- und Radverkehr vorbehalten sein soll, wird sie im Bereich des Bebauungsplans gemäß 53 der BO für Wien und mit der Kennzeichnung Fw (Fußweg) mit entsprechenden Ein- und Ausfahrtensperren vorgeschlagen. Grünflächen: Die Freie Mitte soll eine überwiegend naturnah ausgestaltete öffentlich nutzbare Grün- und Freifläche sein, bei der gemäß städtebaulichem Leitbild intensivere Nutzungen (wie Bewegungs- und Spielflächen) vor allem an den Rändern bzw. den Kreuzungspunkten der Erschließungswege angedacht sind. Grundsätzlich soll entsprechend dem städtebaulichen Leitbild die bestehende Topographie sowie der Vegetationsbestand soweit möglich in die Neugestaltung integriert werden. Die Widmung Grünland/Erholungsgebiet/Natur- und Erholungsraum wird aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzugsansprüche vorgeschlagen. Im Erholungsgebiet ist auch ohne eigene Kennzeichnung im Plan die Errichtung der für die Benützung oder Erhaltung dieser Gebiete erforderlichen Bauwerke zulässig. Um eine gemeinsame und, aufgrund der Mindestgröße, auch wirtschaftliche Pflege der Grünflächen zu forcieren, wird auf Basis einer Stellungnahme der Magistratsabteilung 49 vorgeschlagen, nun auch die bestehende Stadtwildnisfläche an der Vorgartenstraße (gemäß Rechtslage als Grünland/Schutzgebiet/Wald- und Wiesengürtel gewidmet) dem Grünland/Erholungsgebiet/Natur- und Erholungsraum zuzuordnen. Eine geringfügige Vergrößerung dieser Fläche, nach dem nunmehrigen Wegfall der Gleisschleife, Richtung Nordwesten und eine Anpassung an den Kataster im östlichen Bereich werden vorgeschlagen. Im Bereich des Bebauungsplans wird, entsprechend der in weiten Teilen bisherigen Gestaltung der Vorgartenstraße, als attraktives Grünelement, ein 6,5 m breiter Vorgartenstreifen vorgeschlagen. Auch an der neuen Verkehrsfläche zwischen Vorgartenstraße und verlängerter Leystraße (Fußweg) werden Vorgärten (8,0 bzw. 6,0 m) vorgeschlagen. Darüber hinaus unbebaubare Bereiche (u.a. auch an der Innstraße und Dresdner Straße) sollen aus gestalterischen und ökologischen Gründen gärtnerisch ausgestaltet werden. Aus diesen Gründen wird ebenfalls vorgeschlagen, dass auch im Bereich des Durchgangs (Dg) mindestens 30 Prozent gärtnerisch ausgestaltet werden müssen. Zur Erhöhung der Attraktivität im öffentlichen Raum soll an der Vorgartenstraße, der Dresdner Straße und der Taborstraße der Querschnitt so ausgestaltet werden, dass die Herstellung bzw. Erhaltung von einer Baumreihe möglich ist. Zur Erhaltung und Sicherung des wertvollen Grünflächenanteils, zur Verbesserung des Kleinklimas sowie zur Ermöglichung der Versickerung von Niederschlagswässern sollen für die Bereiche des Bebauungsplans, mit Ausnahme des Sondergebiets, folgende widmungsmäßige Maßnahmen getroffen werden:

20 Plan Nr Erläuterungsbericht 2 - ÖA/BV - 20 von 22 Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind die zur Errichtung gelangenden Dächer von Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² als Flachdächer auszuführen und entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² je Bauplatz betragen. Umwelterwägungen Nach 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien sind die Entwürfe für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vom Magistrat einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn 1. durch sie der Rahmen für ein Vorhaben geschaffen wird, welches gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, oder 2. bei ihrer Verwirklichung Europaschutzgebiete ( 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) erheblich beeinträchtigt werden. Europaschutzgebiete ( 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Die Voraussetzungen für eine Straßen-UVP sind nicht gegeben, da zwar das Längenkriterium (mindestens 500 m) der neu zu errichtenden Straßen erfüllt ist, aber das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) an allen Abschnitten unter dem relevanten Tatbestandsmerkmal eines DTV von KFZ liegt. Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich in weiten Teilen nur um einen Flächenwidmungsplan. Durch den vorliegenden Plan wird jedoch auf Basis des städtebaulichen Leitbilds 2014 bereits der grundlegende Rahmen für die Entwicklung eines Vorhabens geschaffen, das nach der für die Bauordnung für Wien maßgeblichen Fassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wäre. Dieser grundlegende Rahmen soll durch nachfolgende Bebauungspläne weiter konkretisiert werden. Auf einer Fläche von rund 29,2 ha (ohne bestehende umgebende Verkehrsflächen) sollen rund m² Brutto-Grundfläche einer Nutzung mit Schwerpunkt Wohnen zugeführt werden. Entsprechend UVP-G 2000 idf BGBl. I Nr. 14/2005 wäre eine UVP für Städtebauvorhaben mit einer Nutzfläche von mehr als m² durchzuführen (Anhang 1 Z 18, Spalte 2, lit. b). Dieser Schwellenwert wird durch das Vorhaben deutlich überschritten.

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