Rechtliche Grundlagen
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- Kerstin Holst
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3 Rechtliche Grundlagen Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (2008/50/EG vom ) stellt die Städte europaweit vor eine große Herausforderung (Grenzwert für Feinstaub PM10, z.zt.: 50 µg/m³ an 35 Kalendertagen, im Jahresmittel 40 µg/m³); national: BImSchG & 39. BImSchV = einklagbares Recht auf saubere Luft: Verminderung und Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Luftschadstoffe. Bevölkerung ist umfassend über die Luftqualität zu informieren. Als Zwischenschritt sollen bis zum Jahr 2020 die Emissionen im Vergleich zum Jahr 2000 europaweit wie folgt gemindert werden: Schwefeldioxid um 82%, Stickstoffoxide um 60%, flüchtige organische Verbindungen um 51%, Ammoniak um 27 %, Feinstaub (PM2,5) um 59%. Herr Dr. Schlachta (Leiter Technischer Umweltschutz, Regierung von Oberbayern) bezeichnete die Problematik: als Ende der Fahnenstange im Hinblick auf das EU-Klageverfahren und diversen Verwaltungsgerichtsklagen zur Einhaltung der Grenzwerte dringender Handlungsbedarf (siehe auch Informationen auf DUH-Website: Die im Referenzszenario berücksichtigten gesetzlichen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um bis zum Jahre 2020 überall in Deutschland eine Einhaltung der Grenzwerte für PM10 und des Zielwertes für PM2.5 zu gewährleisten. Auch die Vorgaben für Ozon und NO2 werden voraussichtlich nicht einzuhalten sein. Dies gilt insbesondere unter meteorologischen Bedingungen, die zu erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen führen. (Abschlussbericht des PAREST-Projekts - PArticle REduction Strategies, 4268 UBA- Publikation)
4 Messungen: Mess-Stationen gibt es deutschlandweit, im Münchner Umkreis befinden sich vier feste Stationen, die Feinstaub messen können: München Johanneskirchen, Landshuter Allee, Lothstraße, Stachus: Anmerkung: es werden nur PM10, keine PM2.5 und ultrafeine Partikel (UP) gemessen, Messverfahren nach Gewicht (nicht Partikelkonzentration), PM2.5-Anteil an PM10 und die Toxizität kann bei dieser Messung nicht ausgewiesen werden. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie betreibt das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige - ReSyMeSa in dem alle in Deutschland bekannt gegebenen Stellen recherchiert werden können: Hauptursachen für Feinstaub: Straßen- & Flug- & Schienenverkehr (Abgase Dieselmotoren sowie Abrieb von Antriebs- und Bremssystemen, Reifenabrieb, Abrieb von Straßenbelag) Heizungen, v.a. Holzheizungen (1 Stunde Kaminfeuer = ca.100 km Autofahrt, Euro 6-Norm, lt. UBA) Elektrizitäts- und Fernheizwerke: (Öl-, Gas- und Kohle-Brenner, Filterstäube, Kühlmittel) Schüttgutumschlag (i.d.f. Baumaßnahmen wie Großbaustelle Freiham) Realwerte im Betrieb höher als Herstellerangaben bzw. Zulassungsprüfungen (bei Heizungen und KFZ) Klimatische Änderungen: niederschlagsärmere Winter sowie Inversionswetterlagen verstärken die Problematik (z.b. verringerte Staubbindung durch Abnahme des Staubschluckers Fichte & laubfreie Winterzeit) Wenn die Luft zum Schneiden ist: Silvesterfeuerwerk : Luftdaten:
5 Stellschrauben: Vermeidung von Fahrten mit dem KFZ und Schwerlastverkehr; stattdessen: ÖPNV (evtl. Bürgerticket o.ä.), Fahrrad- & attraktive Fußwege Verkehrsreduzierung, auch Durchfahrtsverbote bzw. erweiterte blaue Umweltzonen mit Bewertung nach Emissionen unter Realbedingungen Emissionsärmere Fahrzeuge, verstärkte Förderung der E-Mobilität Verstetigung des Verkehrs, d.h. wenig Brems- und Beschleunigungsvorgänge sowie erweiterte Geschwindigkeitsbegrenzungen hier gab es zum Busverkehr eine sehr interessante Untersuchung, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen teilweise weniger bringen als eine Verstetigung, daher die Empfehlung, die jeweilige Verkehrssituation immer im Detail zu beurteilen; z.b. Kreisel einer Ampel bevorzugen, Parkraummanagement: evtl. einseitige Halteverbote, Einbahnstraßenregelungen Intelligente Kombination der Verkehrsmittel zur Reduktion der Autofahrten Feinstaubalarm mit Handlungsempfehlungen oder Betriebsverboten Holzheizungen: Nachrüstung mit Filter, Aufklärung der Bürger über Gesundheitsgefahren von Luftschadstoffen, engmaschigere Prüfung, Verschärfung der Emissionsauflagen (dies geht evtl. auch lokal); Hinweis vom UBA: Heizen mit Holz ; auf wertigen Brennstoff achten Flugverkehr: Deckelung der Flugbewegungen über Germering Umbau A96: Staubschutz-Maßnahmen, z.b. beim Ausbau des LKW-Parkplatzes, Tempolimit auf dem bewohnten Streckenabschnitt Weitestgehender Verzicht auf den Einsatz von Laubgebläsen (starke Aufwirbelung und Emissionsvermeidung von Staub & Lärm durch Betrieb) Siehe v.a. Luftreinhaltung_Standardmaßnahmen UBA (Umweltbundesamt) als xls- Datei; zusätzliche Information unter: Feinstaubbindung v.a. durch Begrünung: Straßenbegleitgrün; Fassadenbegrünung; Dachbegrünung mit Berücksichtigung von staubfangenden Pflanzenarten allerdings: Begrünung kann nur eine Begleitmaßnahme zu Emissionsvermeidung und Emmissionsreduzierung darstellen!!
6 Wesentliche Maßnahmen der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München Gutachterliche Ermittlung der verkehrlichen Bedingungen und Auswirkungen verkehrssteuernder Maßnahmen Anpassung der bestehenden Umweltzone Umweltoptimierte Fahrzeuge und Fahrbetrieb in der Stadtverwaltung Schnellerer Ausbau der Fahrradmobilität / Radschnellwege im Stadt- bzw. Stadt-Umland-Verkehr Förderung E-Mobilität und Car-Sharing-Systeme Fortschreibung des Innenstadtkonzepts, Verkehrsentwicklungsplans und Buskonzepts unter Berücksichtigung der Belange der Luftreinhaltung Optimierung der Warenlieferung in der Innenstadt: Grüne City-Logistik & Lastenfahrrad Auto-arme Stadtquartiere Intensivierung der Mobilitätsberatung und Öffentlichkeitsarbeit Weitere Verschärfung der Münchner Brennstoff-Verordnung (BStV), Emissionsminderung bei Kaminöfen & Informationskampagne mit der Kaminkehrer-Innung Oberbayern Verwendung emissionsarmer Baumaschinen Intensivierte Kontrolle der bestehenden Umweltzone und des LKW- Durchfahrtverbotes Außerbetriebnahme HKW Freimann
7 Quellen & Linkliste: Umweltbundesamt: Standardmaßahmen: siehe weitere Dateien Excel-Tabelle auf: Silvesterfeuerwerk : Luftdaten: Bay. Landesamt für Umweltschutz und LÜB (Landesüberwachungssystem Lufthygiene): Europäische Kommission: European Environment Agency: Deutsche Umwelthilfe: Verkehrsclub Deutschland e.v.: Tagung zur Luftreinhaltung beim Bay. Landesamt für Umweltschutz vom Untersuchungen zum Fangvermögen von Mittel- und Feinstaub (von Sabine Flohr) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom Az.: 75k-U /9-64
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