SITZUNGSPROTOKOLL. Tag: Beginn: Uhr Ende: Uhr. Vorsitzender nach der. Anwesende Mitglieder: Scharmitzer Mag.
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- Jan Gerstle
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1 SITZUNGSPROTOKOLL über die konstituierende (erste) öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Statutarstadt Wiener Neustadt, abgehalten im Gemeinderatssitzungssaal. Tag: Beginn: Uhr Ende: Uhr Altersvorsitzender: Machowetz Johann Vorsitzender nach der Bürgermeisterwahl: Schneeberger Mag. Klaus Anwesende Mitglieder: Buchinger Erika Buchinger Gerlinde Bugnar Sabine Dinhobl DI Franz Ferstl Mag.Wolfgang Filipp Mag. Christian Gerstenmayer Philipp Gruber Mag. Philipp Grüner Marie Haberler Wolfgang Hatvan Franz Henzinger Martina Karas Horst Karataş Meral, BEd Klosterer Dr. Michael Kurri Mag. Peter Landbauer Udo, Abg. z. NÖ Ldtg. Loidolt Ing. Peter Michalitsch Gerhard Palkovits Mag. Dr. Roland Pfisterer Ing. Robert Piribauer Franz, Msc Scharmitzer Mag. Wolfgang Schnedlitz Mag.(FH) Markus Schnedlitz Michael Schwarz Jürgen Seiser Dietmar, MSc Sitz Margarete, MSc Sluka-Grabner Dr. Evamaria Sodomka Marco Stargl Ernst Stocker Dr. Christian Trofer Wolfgang Tunjic Matija Unger Mag. Lidwina Weber Martin, MSc Windbüchler-Souschill Tanja, Abg.z.NR Zauner Matthias
2 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 2 Sonstige Anwesende: Magistratsdirektor Stickler HR DDr. Gerhard Magistratsdirektor-Stv. Izmenyi Mag. Thomas Magistratsdirektor-Stv. Hailzl Mag. Doris Geschäftsführer Sinabell KommR Ing. Mag. (FH) Gerald Schriftführer: Linzer Christian Raudner Silvia Der Altersvorsitzende, Herr Johann M a c h o w e t z, führt aus: Das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz sieht im 77 vor, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied im Gemeinderat als Altersvorsitzender den Vorsitz in der ersten Sitzung des Gemeinderates bis zur Annahme der Wahl durch den neugewählten Bürgermeister führt. So darf ich Sie in dieser Funktion nach 2010 auch zur heutigen konstituierenden Sitzung wieder begrüßen und diese jetzt eröffnen. Mein Gruß gilt Ihnen allen, allen Gästen, die unsere Sitzung im Zuschauerraum mitverfolgen. Freue mich, Herrn Nationalrat Hans Rädler begrüßen zu dürfen und Franz Rennhofer. Es freut mich, dass ich den Herrn Magistratsdirektor mit seinen anwesenden Damen und Herren begrüßen darf. Den Vertretern der lokalen Presse gilt mein herzlicher Gruß sowie Ihnen und Euch allen bisherigen und neuen Mandataren, die wir für unsere künftige Aufgabe in kürze angelobt und gewählt werden. Ihnen allen mein herzliches Grüß Gott. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass diese konstituierende Sitzung gemäß 77 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes ordnungsgemäß einberufen wurde. Innerhalb der Frist von 2 Wochen wurde keine Anfechtung der Gemeinderatswahl vom 25. Jänner 2015 eingebracht. Das Wahlergebnis ist daher rechtskräftig.
3 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 3 Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung, Angelobung des Altersvorsitzenden und zu Punkt 2, Angelobung der Gemeinderatsmitglieder: Gemäß 78 Abs. 1 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes muss der Altersvorsitzende das Gelöbnis als erster vor dem neugewählten Gemeinderat ablegen. Gemäß 78 Abs. 2 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes muss jeder gewählte Bewerber vor dem Altersvorsitzenden das Gelöbnis ablegen. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Ich ersuche, dass jedes aufgerufene Mitglied nach Verlesung der Gelöbnisformel mit den Worten ich gelobe antwortet.,ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt Wiener Neustadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Ich gelobe. (Anschließend an den Altersvorsitzenden leisten die anwesenden 39 Mitglieder des Gemeinderates die Angelobung. Das Angelobungsformular mit den Unterschriften liegt bei.) (Die Anwesenden nehmen wieder die Plätze ein.) Hiermit sind die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung abgehandelt. Von den im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien werden für die Unterfertigung des Protokolls namhaft gemacht ( 31 Abs. 4 NÖ STROG): für die SPÖ-Fraktion: GR Wolfgang Trofer für die ÖVP-Fraktion: GR Mag. Philipp Gruber für die FPÖ-Fraktion: GR Abg. z. NÖ Ldtg. Udo Landbauer für die Fraktion Die Grünen: GR in Abg. z. NR Tanja Windbüchler-Souschill für die Fraktion Soziales Neustadt Liste Sluka-Grabner: GR in Dr. Evamaria Sluka-Grabner für die Fraktion Liste Haberler WN-Aktiv: GR Wolfgang Haberler
4 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 4 Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung, Wahl des Bürgermeisters: Ich weise kurz auf die Bestimmungen der 79 und 80 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes über die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Wahl hin: Demnach ist zur Gültigkeit der Wahl die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder erforderlich. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt. Die Wahl ist mittels Stimmzettel vorzunehmen. Über die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Vorsitzende unter Beiziehung von zwei Mitgliedern des Gemeinderates, die unter Berücksichtigung der Parteiensummen auszuwählen sind. Ich ersuche dafür die Herrn Gemeinderäte Mag. Dr. Palkovits und Mag. Gruber für diese und auch die kommenden Wahlen diese Funktion zu übernehmen. Gewählt ist derjenige, auf den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen lauten. Ungültig sind Stimmzettel, die auf nicht wählbare Personen lauten oder auf mehrere wählbare Personen lauten oder die Absicht des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder unbeschrieben sind (leere Kuverts gelten als unbeschriebene Stimmzettel) Stimmzettel, die auf mehrere Personen, jedoch nur auf eine wählbare Person lauten, sind für die wählbare Person gültig. Seitens der ÖVP-Fraktion liegt ein Wahlvorschlag vor, lautend auf Mag. Klaus Schneeberger und seitens der SPÖ-Fraktion liegt ein Wahlvorschlag lautend auf Horst Karas vor. Ich darf fragen, gibt es weitere Vorschläge? Wenn das nicht der Fall, ist setze ich fort. Zur geheimen Wahl des Bürgermeisters sowie bei den nächsten Wahlhandlungen wurden im Trauungssaal zwei Wahlzellen installiert. Die Stimmzettel werden vor dem Trauungssaal ausgehändigt und sind anschließend in die Wahlurne im Empfangssaal einzuwerfen. So bitte ich um die Durchführung der Wahl.
5 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 5 Das Ergebnis der Stimmenzählung lautet: abgegeben wurden: 40 Stimmzettel davon gültig auf Mag. Klaus Schneeberger: 22 davon gültig auf Horst Karas: 17 ungültig: 1 Gewählt ist daher Herr Mag. Klaus Schneeberger. Ich frage nun den neugewählten Herrn Bürgermeister, ob er die Wahl annimmt. (Bgm. Mag. Klaus Schneeberger: Bedanke mich für das Vertrauen und nehme die Wahl an. ) Ich darf zu Deiner Wahl gratulieren. Herr Bürgermeister ich darf Dich um deine Antrittsrede bitten. Antrittsrede von Herrn Bürgermeister Mag. Klaus Schneeberger Uhr Uhr (Tonband) Hiermit ist meine Funktion als Altersvorsitzender beendet. Ich bitte den neugewählten Bürgermeister, den Vorsitz zu übernehmen. Alles Gute für unseren gemeinsamen Neustart für Neustadt Herr Bürgermeister Mag. Klaus S c h n e e b e r g e r, führt aus: Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung, zur Wahl der Stadträte: Gemäß 4 des Wiener Neustädter Stadtrechtes besteht der Stadtsenat aus dem Ersten und Zweiten Vizebürgermeister sowie 8 Stadträten. Gemäß 82 NÖ STROG ist die Zahl der Stadtsenatsmitglieder auf die einzelnen im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach dem Verhältnis der Parteisummen aufzuteilen. Daher entfallen auf die SPÖ-Fraktion fünf, auf die ÖVP-Fraktion vier Stadträte sowie auf die FPÖ- Fraktion ein Stadtrat. Den anderen Fraktionen kommt kein Stadtrat zu.
6 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 6 Für die Wahl der Stadträte hat die SPÖ-Fraktion einen Wahlvorschlag, lautend auf die Gemeinderäte Horst Karas Mag. Wolfgang Scharmitzer Margarete Sitz, MSc Wolfgang Trofer Martin Weber, MSc eingebracht. Der Vorschlag der ÖVP-Fraktion lautet auf die Gemeinderäte DI Franz Dinhobl Franz Piribauer, MSc Dr. Christian Stocker Mag.(FH) Markus Schnedlitz Der Vorschlag der FPÖ-Fraktion lautet auf Gemeinderat Michael Schnedlitz Die drei Wahlvorschläge sind ordnungsgemäß von mehr als der Hälfte der Gemeinderäte der betreffenden Wahlpartei unterfertigt und fristgerecht vor der Sitzung eingebracht worden. Sämtliche Vorgeschlagenen sind auch gemäß 83 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz wählbar. Ungültig sind Stimmzettel, die auf nichtwählbare Personen lauten oder unbeschrieben sind (leere Kuverts gelten als unbeschriebene Stimmzettel) Stimmzettel auf denen neben den Vorgeschlagenen auch andere Personen angeführt sind, sind für die Vorgeschlagenen gültig. Gewählt sind jene Vorgeschlagenen, auf die gültige Stimmen entfallen. Die Wahl erfolgt getrennt nach den einzelnen Fraktionsvorschlägen.
7 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 7 Ich bitte nunmehr, die Wahl vorzunehmen und mit den Vorschlägen der SPÖ-Fraktion zu beginnen. Ich darf die Herrn Gemeinderäte Mag. Dr. Palkovits und Mag. Gruber bitten, auch bei dieser und den folgenden Wahlhandlungen mich bei der Auszählung zu unterstützen. Die Zählung der Stimmzettel für die Wahl der SPÖ-Stadträte hat ergeben: davon gültig: 40 ungültig: 0 Damit sind die von der SPÖ-Fraktion vorgeschlagenen Personen zu Stadträten gewählt. Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen: Horst Karas Mag. Wolfgang Scharmitzer Margarete Sitz, MSc Wolfgang Trofer Martin Weber, MSc Ich gratuliere recht herzlich zur Wahl. Ich bitte nun um Abgabe der Stimmzettel der ÖVP-Fraktion. Die Zählung der Stimmzettel für die Wahl der ÖVP Stadträte hat folgendes ergeben: davon gültig: 37 ungültig: 3 Damit sind die von der ÖVP-Fraktion vorgeschlagenen Personen zu Stadträten gewählt. Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen: DI Franz Dinhobl Franz Piribauer, MSc Mag.(FH) Markus Schnedlitz Dr. Christian Stocker Herzlichen Glückwunsch meine Herren.
8 Ich bitte nun um Abgabe der Stimmzettel der FPÖ-Fraktion. Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 8 Die Zählung der Stimmzettel für die Wahl des FPÖ Stadtrates hat ergeben: davon gültig: 28 ungültig: 12 Damit ist der von der FPÖ-Fraktion Vorgeschlagene zum Stadtrat gewählt. Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt: Michael Schnedlitz (Antwort: Sehr gerne. Vielen Dank ) Ich gratuliere recht herzlich. Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung, zur Wahl der Vizebürgermeister: Gemäß 86 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz wählt der Gemeinderat aus der Mitte des Stadtsenates die Vizebürgermeister. Wenn der Bürgermeister der stimmenstärksten Wahlpartei angehört, muss der Zweite Vizebürgermeister der stimmenzweitstärksten Wahlpartei angehören, soferne diese nicht den Ersten Vizebürgermeister stellt. Gehört der Bürgermeister nicht der stimmenstärksten Wahlpartei an, so muss der zweite Vizebürgermeister der stimmenstärksten Wahlpartei angehören, wenn diese Wahlpartei nicht den Ersten Vizebürgermeister stellt. Es sind Wahlvorschläge rechtzeitig abgegeben worden, und zwar seitens der ÖVP-Fraktion für die Funktion des Ersten Vizebürgermeisters, lautend auf Herrn Stadtrat Dr. Christian Stocker, und seitens der SPÖ-Fraktion für die Funktion des Zweiten Vizebürgermeisters, lautend auf Herrn Stadtrat Horst Karas. Ich bitte um Abgabe der Stimmzettel für den Ersten Vizebürgermeister. Das Ergebnis lautet: davon gültig: 33 ungültig: 7
9 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 9 Somit ist Herr Stadtrat Dr. Christian Stocker zum Ersten Vizebürgermeister gewählt. Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. (Antwort: Bedanke mich und nehme die Wahl an. ) Ich bitte nunmehr um die Abgabe der Stimmzettel für den Zweiten Vizebürgermeister. Das Ergebnis lautet: davon gültig: 23 ungültig: 17 Herr Stadtrat Horst Karas ist somit zum Zweiten Vizebürgermeister gewählt. Ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt. (Antwort: Besten Dank und nehme an ) Ich darf zur Wahl recht herzlich gratulieren. Wir kommen nun zu Punkt 6, Bestimmung der Anzahl der Gemeinderatsausschüsse, ihres Wirkungskreises, der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie Aufteilung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter auf die Wahlparteien: Gemäß 33 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes kann der Gemeinderat, außer dem zwingend vorgeschriebenen Kontrollausschuss, für einzelne Zweige oder besondere Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches Ausschüsse bilden. Die Zahl der Mitglieder kann für verschiedene Ausschüsse unterschiedlich hoch festgesetzt werden und muss mindestens sieben betragen. Die Anzahl der Ausschüsse soll einschließlich des Kontrollausschusses mit zwölf bestimmt werden, und zwar Finanz- und Bildungsausschuss Bau-, Immobilien-, Wirtschaftshof- und Stiftungsausschuss Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten und Beteiligungen an Unternehmen Ausschuss für Fremdenverkehr, Kultur und Blaulichtorganisationen Wohnungs- und Sozialausschuss Ausschuss für Sicherheit, Sport, Jugend und Markt
10 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 10 Umweltausschuss Verkehrsausschuss Gesundheits- und Frauenausschuss Auszeichnungsausschuss Veterinär- und Beschaffungswesenausschuss Kontrollausschuss Ich darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Einstimmig angenommen. Aus der Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt ergibt sich, für welche Aufgaben und Dienststellen der betreffende Ausschuss zuständig ist. Die Zahl der Mitglieder soll mit sieben festgesetzt werden, weiters sollen ebensoviele Ersatzmitglieder gewählt werden. Ich darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Einstimmig angenommen. Weiters soll der SPÖ-Fraktion, gemäß 88 Abs. 3 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz das Vorschlagsrecht für folgende Ausschuss-Vorsitzende und -Stellvertreter gemäß dem Verhältnis der Parteisummen zukommen: Vorsitzende: Umweltausschuss Verkehrsausschuss Gesundheits- und Frauenausschuss Auszeichnungsausschuss Veterinär- und Beschaffungswesenausschuss
11 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 11 Stellvertreter: Umweltausschuss Verkehrsausschuss Gesundheits- und Frauenausschuss Auszeichnungsausschuss Veterinär- und Beschaffungswesenausschuss Ich darf auch hier um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Einstimmig angenommen. Der ÖVP-Fraktion soll, gemäß 88 Abs. 3 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz das Vorschlagsrecht für folgende Ausschuss-Vorsitzende und -Stellvertreter gemäß dem Verhältnis der Parteisummen zukommen: Vorsitzende: Finanz- und Bildungsausschuss Bau-, Immobilien-, Wirtschaftshof- und Stiftungsausschuss Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten und Beteiligungen an Unternehmen Ausschuss für Fremdenverkehr, Kultur und Blaulichtorganisationen Ausschuss für Sicherheit, Sport, Jugend und Markt Stellvertreter: Bau-, Immobilien-, Wirtschaftshof- und Stiftungsausschuss Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten und Beteiligungen an Unternehmen Ausschuss für Fremdenverkehr, Kultur und Blaulichtorganisationen Wohnungs- und Sozialausschuss Ausschuss für Sicherheit, Sport, Jugend und Markt Ich darf auch hier um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Einstimmig angenommen.
12 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 12 Der FPÖ-Fraktion soll, gemäß 88 Abs. 3 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz das Vorschlagsrecht für folgenden Ausschuss-Vorsitzenden und -Stellvertreter gemäß dem Verhältnis der Parteisummen zukommen: Vorsitzender: Wohnungs- und Sozialausschuss Stellvertreter: Finanz- und Bildungsausschuss Ich darf auch hier um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu Punkt 7, zur Wahl der Ausschussmitglieder: Gemäß 88 Abs. 1 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz ist die Zahl der Ausschussmitglieder auf die einzelnen im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach dem Verhältnis der Parteisummen aufzuteilen. Auf Grund dessen kommen der SPÖ und der ÖVP jeweils drei Ausschussmitglieder sowie der FPÖ ein Ausschussmitglied zu. Den anderen Fraktionen kommen keine Ausschussmitglieder zu. Die eingelangten Parteienvorschläge der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion und der FPÖ-Fraktion sind hinsichtlich der Unterschriften und der zeitgerechten Einbringung formal richtig und jeweils in einem Stimmzettel, der Ihnen vor der Wahl überreicht werden wird, zusammengefasst. Ich bitte, die Wahl vorzunehmen und mit den Vorschlägen der SPÖ-Fraktion zu beginnen. davon gültig: 40 ungültig: 0 Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten SPÖ-Gemeinderatsmitglieder in die bezeichneten Ausschüsse gewählt.
13 Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt? Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 13 Das ist nicht der Fall. Nun bitte ich Sie, die Wahl der Vorgeschlagenen der ÖVP-Fraktion vorzunehmen. davon gültig: 40 ungültig: 0 Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten ÖVP-Gemeinderatsmitglieder in die bezeichneten Ausschüsse gewählt. Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt? Das ist nicht der Fall. Abschließend bitte ich Sie, die Wahl der Vorgeschlagenen der FPÖ-Fraktion vorzunehmen. davon gültig: 40 ungültig: 0 Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten FPÖ-Gemeinderatsmitglieder in die bezeichneten Ausschüsse gewählt. Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt? Das ist nicht der Fall. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer neuen Tätigkeit. Ich danke den Herrn Gemeinderäten Mag. Dr. Palkovits und Mag. Gruber für ihre Unterstützung.
14 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 14 Ich bitte die Mitglieder des Stadtsenates am Montag, dem , um 8.30 Uhr in meine Amtsräume zu kommen, damit ich ihnen die Dekrete überreichen kann. Darf weiters verlautbaren, dass wir den Termin für die nächste Gemeinderatssitzung folgendermaßen fixiert haben, es ist der Montag und wir werden jetzt jeweils am Montag die Gemeinderatssitzungen haben. Diesmal Montag, der 23. März 2015, Uhr. Die Konstituierung der Gemeinderatsausschüsse wird am Montag, , ab 15 Uhr stattfinden und die ersten Arbeitssitzungen der Gemeinderatsausschüsse werden am , ebenfalls ab 15 Uhr stattfinden. Aus zeitökonomischen Gründen haben wir uns so verstanden, dass wir die Ausschüsse jeweils an einem Tag fixieren hintereinander. Glaube, dass das für alle von der Zeiteffizienz positiv ist. Bevor ich die Gemeinderatssitzung schließe, die konstituierende, darf ich mitteilen, dass es immer Usance war das nach der konstituierenden Sitzung zu einem Empfang eingeladen wird. Wir haben uns verständigt, dass wir in zehn Minuten um Uhr einen Empfang anlässlich der konstituierenden Sitzung im Otto Sommer-Saal der Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt durchführen. Ich lade alle recht herzlich ein. Alle Mitglieder des Gemeinderates, alle Zuhörer, alle Gäste und damit schließe ich die Sitzung, freue mich auf eine gedeihliche und positive Zusammenarbeit im Sinne und zum Wohle der Stadt Wiener Neustadt.
15 Jahr 2015, konst. (erste) Sitzung, Seite 15 Dem Sitzungsprotokoll sind angeschlossen: 1. die Einberufung zur konstituierenden (ersten) Sitzung des Gemeinderates; 2. die Bestätigung des Erhaltes der Einberufung zur Gemeinderatssitzung; 3. die Anwesenheitslisten mit den Unterschriften der Anwesenden; 4. die Unterschriftenliste, betreffend Angelobung der Gemeinderäte; 5. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl des Bürgermeisters; 6. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl zum Stadtrat (SPÖ); 7. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl zum Stadtrat (ÖVP); 8. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl zum Stadtrat (FPÖ); 9. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl des Ersten Vizebürgermeisters (ÖVP); 10. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl des Zweiten Vizebürgermeisters (SPÖ); 11. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl der Ausschussmitglieder (SPÖ); 12. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl der Ausschussmitglieder (ÖVP); 13. ein Kuvert mit Stimmzetteln, betreffend Wahl der Ausschussmitglieder (FPÖ); Der Altersvorsitzende: Der Vorsitzende: Machowetz Johann eh. Gemeinderat Die Schriftführer: Schneeberger Mag. Klaus eh. Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt Die Protokollunterfertiger: Linzer Christian eh. Trofer Wolfgang eh. Gruber Mag. Philipp eh. Stadtrat Gemeinderat Raudner Silvia eh. Landbauer Udo, Abg. z. NÖ Ldtg. eh. Windbüchler-Souschill Tanja, Abg. z. NR eh. Gemeinderat Gemeinderätin Sluka-Grabner Dr. Evamaria eh. Gemeinderätin Wolfgang Haberler eh. Gemeinderat
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