A) Öffentliche Sitzung

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1 SH A) Öffentliche Sitzung Bürgermeister Vogl stellt fest, dass zu der Sitzung des neu gewählten Gemeinderats alle 16 Mitglieder form- und fristgerecht geladen wurden. Er begrüßte die anwesenden Gemeinderäte zur ersten und konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderats. In seinen einleitenden Worten zu Beginn der neuen Sitzungsperiode sprach er die Hoffnung aus, dass die neue Gemeindevertretung zum Wohle der Bürgerschaft denken und handeln möge und um eine sachliche Arbeit bemüht ist. Die Festsitzung zur Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderäte und Verleihung der Kommunalen Ehrenbriefe wird am Donnerstag, den 24. Juli im Hotel Wieshof in Riedlhütte stattfinden. Noch eine weitere Terminsache: am Mittwoch, den wird um Uhr Vormittag die Einweihung der E-Wald-Ladestation in St. Oswald stattfinden. Zu dieser Eröffnung möchte ich die Gemeinderäte und auch die Presse sehr herzlich einladen. 1. Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats Der 1. Bürgermeister Helmut Vogl nahm nun den neu gewählten Gemeinderatsmit-gliedern den gleichen Eid oder das entsprechende Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ab. Diejenigen Gemeinderatsmitglieder, die schon in der letzten Wahlperiode ein Gemeinderatsmandat hatten, müssen nicht erneut vereidigt werden (Art. 31 Abs. 5 Satz 6 GO). Bürgermeister Vogl richtet an die zu Vereidigenden die Frage, ob jemand anstatt der Eidesformel Ich schwöre die Formulierung Ich gelobe oder ob jemand den Zusatz so wahr mir Gott helfe weglassen möchte. Folgende neu gewählte Gemeinderatsmitglieder sind danach zu vereidigen: Michael Sammer, David Segl, Thomas Urban, Peter Schwankl, Josef Georg Hobelsberger und Andreas Waiblinger. Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. 1

2 Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe. 2. Wahl des 2. Bürgermeisters Bgm. Vogl wies darauf hin, dass der Gemeinderat einen 2. Bürgermeister wählen muss und einen weiteren 3. Bürgermeister wählen kann. Bgm. Vogl wies auch darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister ehrenamtlich tätig sind. Die Wahl hat unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 1 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Hierzu wurde im Sitzungssaal eine Abstimmungszelle, sowie eine Wahlurne aufgestellt. Zur Unterstützung des Bürgermeisters sollte bei der Durchführung der Wahl ein Wahlausschuss gebildet werden, dem noch 2 Gemeinderatsmitglieder angehören sollen. Vorgeschlagen wurden: Beschluss: 15 : 0 Mit der Bildung eines Wahlausschusses, bestehend aus den Gemeinderatsmitgliedern Josef Tauscher (Ältester) und Peter Schwankl (Jüngster) besteht Einverständnis. Wahlvorschläge: Für die Wahl des 2. Bürgermeisters wurde von der SPD-Fraktion, durch Gemeinderat Tauscher, Gemeinderat Büttner und von der CSU-Fraktion, durch Gemeinderat Pleintinger, Gemeinderat Höcker vorgeschlagen. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder wurden gebeten, in der dafür vorgesehenen Sichtblende die Stimmzettel auszufüllen und in die dafür vorgesehene Wahlurne zu geben. Vom Wahlausschuss wurde festgestellt, dass laut Anwesenheitsliste alle 17 anwesenden Gemeinderäte stimmberechtigt sind. Nach der Stimmabgabe wurde die Wahlurne geleert und die 17 abgegebenen Stimmzettel geöffnet und auf ihre Gültigkeit geprüft und gezählt. Anschließend wurden die gültigen Stimmzettel verlesen. Es entfielen auf das Gemeinderatsmitglied Büttner 8 Stimmen, und auf das Gemeinderatsmitglied Höcker 9 Stimmen. Ungültig waren keine Stimmen. Bürgermeister Vogl verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Gemeinderat 2

3 Höcker die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an. 3. Wahl des 3. Bürgermeisters Bürgermeister Vogl wies darauf hin, dass in den vergangenen Gemeinderatsperioden vom Gemeinderat von der Möglichkeit, einen 3. Bürgermeister zu wählen, Gebrauch gemacht wurde. Der Gemeinderat beschließt, einen 3. Bürgermeister zu wählen. Bei der Wahl des 3. Bürgermeisters wurde wie bei der Wahl des 2. Bürgermeisters verfahren. Als Wahlvorschlag für den 3. Bürgermeister wurde von der FWG, durch Gemeinderat Peterek, Gemeinderätin Lang vorgeschlagen. Nach Durchführung der Stimmabgabe wurde die Wahlurne geleert und die 17 abgegebenen Stimmzettel geöffnet, auf ihre Gültigkeit überprüft und gezählt. Die gültigen Stimmzettel wurden verlesen. Es entfielen auf Gemeinderatsmitglied Lang 13 Stimmen. 4 Enthaltungen. Bürgermeister Vogl verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Gemeinderätin Lang die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zur 3. Bürgermeisterin gewählt ist. Er fragte die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. Die Gewählte nahm die Wahl an. 4. Vereidigung der weiteren Bürgermeister Bürgermeister Vogl informierte darüber, dass bei einer Wiederwahl eines bisherigen weiteren Bürgermeisters die Vereidigung gem. Art. 37 Abs. 1 KWBG entfällt. Dies trifft auf die bisherige 3. Bürgermeisterin Monika Lang zu. Der 2. Bürgermeister Ludwig Höcker wird vereidigt. 3

4 Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe. 5. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts In der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, neben dem Rechnungsprüfungsausschuss nur mehr 2 Ausschüsse zu bilden, nämlich den Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss und den Ausschuss Jugend, Familie, Sport und Soziales. Auf die Bildung des Bau- und Werksausschusses und des Tourismusausschusses wurde verzichtet. Der Tourismusausschuss wurde damals aufgrund der Gründung der TSM GmbH entbehrlich. Die TSM GmbH wird nunmehr aufgrund der touristischen Neustrukturierung und der Gründung Ferienregion Nationalpark GmbH in Kürze aufgelöst werden müssen. Nach deren Auflösung wäre es nach Ansicht von Bürgermeister und Verwaltung durchaus wieder sinnvoll einen entsprechenden Tourismusausschuss zu bilden. Eine entsprechende Änderung der Satzung sollte daher zu gegebener Zeit vorgenommen werden. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen wird ebenfalls in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt. Nach der bisher geltenden Satzung bestand der Hauptverwaltungsausschuss aus 7 und der Ausschuss Jugend, Familie, Sport und Soziales aus 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde mit 5 Gemeinderatsmitgliedern besetzt. Es ist nun vorgesehen, den Rechnungsprüfungsausschuss mit 6 Sitzen zu besetzen. Damit könnte eine Reduzierung der notwendigen Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses erreicht werden. 1. Die Anzahl der Ausschussmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss wird von derzeit 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern auf 6 Gemeinderatsmitglieder aufgestockt. 2. Der Gemeinderat beschließt die der Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit der beschlussmäßig eingebrachten Änderung. 4

5 6. Bildung von Ausschüssen und Bestellung der Ausschussmitglieder Bei Anwendung des d Hondt`schen Verfahrens, sowie des Verfahrens nach Hare- Niemeyer stehen den einzelnen Fraktionen folgende Ausschusssitze zu: 1. Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss: CSU 2, SPD 2, FWG 3 2. Ausschuss Jugend, Familie, Sport und Soziales : CSU 2, SPD 2, FWG 2 3. Rechnungsprüfungsausschuss: CSU 2, SPD 2, FWG 2 Die Ausschussmitglieder werden mit Beschluss des Gemeinderats bestellt. Es darf keine geheime Wahl stattfinden. Den Fraktionen steht dabei für die auf sie entfallenden Sitze ein verbindliches Vorschlagsrecht zu. Als Sprecher/in der 3 im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurden benannt: Stellvertreter CSU-Fraktion: GR Höcker GR Pleintinger SPD-Fraktion: GR Büttner GR Tauscher FWG-Fraktion: GR Peterek GR Lang Für die Besetzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses wurden von der CSU-Fraktion die Gemeinderäte Schwankl und Pleintinger vorgeschlagen. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Bachfischer und Höcker benannt. Der Sprecher der SPD-Fraktion schlug als Ausschussmitglieder seiner Fraktion die Gemeinderäte Tauscher und Büttner vor. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Sterr und Waiblinger bestimmt. Der Sprecher der Freien Wählergemeinschaft schlug als Ausschussmitglieder die Gemeinderäte Schopf, Segl und Sammer vor. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Lang, Strohmeier und Peterek bestimmt. Für die Besetzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses werden die Gemeinderäte Schwankl, Pleintinger, Tauscher, Büttner, Schopf, Segl, und Sammer bestellt. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Bachfischer, Höcker, Sterr, Waiblinger, Lang, Strohmeier, und Peterek bestellt. Für die Besetzung des Ausschusses Jugend, Familie, Sport und Soziales wurden vom Sprecher der CSU-Fraktion die Gemeinderäte Urban und Schwankl vorgeschlagen. Als Stellvertreter die Gemeinderäte Pleintinger und Bachfischer benannt. 5

6 Der Sprecher der SPD-Fraktion schlug als Ausschussmitglieder seiner Fraktion die Gemeinderäte Sterr und Waiblinger vor. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Tauscher und Hobelsberger bestimmt. Der Sprecher der FWG schlug als Ausschussmitglieder die Gemeinderäte Segl und Peterek vor. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Sammer und Lang benannt. Die Besetzung des Ausschusses Jugend, Familie, Sport und Soziales werden die Gemeinderäte Urban, Schwankl, Sterr, Waiblinger, Segl und Peterek bestellt. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Pleintinger, Bachfischer, Tauscher, Hobelsberger, Sammer und Lang bestellt. Für die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden vom Sprecher der CSU-Fraktion die Gemeinderäte Höcker und Bachfischer vorgeschlagen. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Pleintinger und Schwankl benannt. Der Sprecher der SPD-Fraktion schlug als Ausschussmitglieder seiner Fraktion die Gemeinderäte Büttner und Waiblinger vor. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Sterr und Tauscher bestimmt. Der Sprecher der FWG schlug als Ausschussmitglieder die Gemeinderäte Lang und Strohmeier vor. Als Stellvertreter wurden die Gemeinderäte Peterek und Schopf benannt. Für die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses werden die Gemeinderäte Höcker, Bachfischer, Büttner, Waiblinger, Lang und Strohmeier bestellt. Als Stellvertreter werden die Gemeinderäte Pleintinger, Schwankl, Sterr, Tauscher, Peterek und Schopf bestellt. Bürgermeister Vogl stellte den Antrag, die Gemeinderätin Lang als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen. Der Gemeinderat bestellt die Gemeinderätin Lang als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses. 6

7 7. Erlass einer Geschäftsordnung 01. Gemeinderatssitzung Der Bayer. Gemeindetag hat rechtzeitig zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Gemeinderats 2 neue Geschäftsordnungsentwürfe erarbeitet, wovon ein Entwurf für kleinere Gemeinden konzipiert ist und der zweite Entwurf für größere Gemeinden und Städte. Die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderats in der Periode entspricht weitestgehend der neuen Geschäftsordnung des Bayer. Gemeindetags. Die entsprechenden Geschäftsordnungsregelungen für Ausschüsse wurden aus dem Geschäftsordnungsentwurf für größere Städte und Gemeinden entnommen. Der nun dem Gemeinderat vorgelegte Geschäftsordnungsentwurf basiert im Wesentlichen auf den Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung und wurde nur redaktionell den neuerlichen Gegebenheiten wie z.b. Änderungen durch die neue GO sowie dem Umgang mit elektr. Medien, entsprechend angepasst. GL Vater trug im Weiteren die Änderungen im Geschäftsordnungsentwurf vor. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderats St. Oswald-Riedlhütte. 8. Bestellung Eheschließungsstandesbeamten Nach 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes können die Gemeinden einen ihrer Bürgermeister zum Trauungsstandesbeamten bestellen, ohne dass er die besonderen Voraussetzungen nach 2 Abs. 1 Personenstandsverordnung zu erfüllen braucht, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Die Amtszeit dieser Standesbeamten endet regelmäßig mit dem Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als Bürgermeister. An die Bürgermeister werden keine fachlichen Anforderungen gestellt. Die Bürgermeister sind dabei befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung von der Lebenspartnerschaft sowohl erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen, als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Sie unterliegen jedoch nicht der laufenden Fortbildungsverpflichtung. Andererseits erfordert auch eine auf die Vornahme von Eheschließung oder Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkte Tätigkeit als Standesbeamte gewisse personenstandsrechtliche Grundkenntnisse. Die Teilnahme einer Kurzschulung wird daher empfohlen, ist aber keine Bestellungsvoraussetzung 7

8 Beschluss: 16 : 0 Der 1. Bürgermeister Helmut Vogl wird mit Wirkung zum zum Standesbeamten bestellt. Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. Nunmehr ist es zudem möglich, dass für eine Gemeinde auch mehrerer ihrer Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt werden. Damit kann man nunmehr Wünschen, nach Eheschließungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften, leichter Rechnung tragen. Für die Bestellung ist lediglich ein Beschluss des Gemeinderates und die Aushändigung einer Urkunde erforderlich. Beschluss: 16 : 0 Der 2. Bürgermeister Ludwig Höcker wird mit Wirkung zum zum Standesbeamten bestellt. Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. 9. Bestellung der Verbandsräte für die Klärwerksverbände Spiegelau und Neuschönau, für den Zweckverband Nationalparkgemeinden und für die Schulverbände Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte und Spiegelau sowie für den Beirat der Tourist-Service und Marketing GmbH und eines Ersatzmitglieds im Aufsichtsrat der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bestellung der Verbandsräte nicht den Kriterien der Bestellung der Ausschussmitglieder unterliegt. Hier können auch Verbandsräte bestellt werden, die nicht Gemeinderatsmitglieder sind. Für den Klärwerkszweckverband Spiegelau hat die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte nach dem derzeit gültigen Verteilungsschlüssel 4 Verbandsräte abzustellen. Für den Klärwerkszweckverband Neuschönau 2 Verbandsräte und für den Zweckverband Nationalparkgemeinden 1 Verbandsrat. Für die Verbandsräte sind wie ausgeführt die Vorschriften der Geschäftsordnung bzw. das Hare-Niemeyer Verfahren über die Besetzung der Ausschüsse nicht verbindlich. Ob das Hare-Niemeyer Verfahren auch bei der Bestellung der Verbandsräte Anwendung finden soll, bleibt deshalb der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten. Die Verwaltung ist wie auch in den vergangenen abgelaufenen Legislaturperioden der Auffassung, dass der Bürgermeister ähnlich wie bei der Vergabe der Ausschusssitze grundsätzlich als Verbandsrat nominiert werden soll und somit, wenn überhaupt, nicht bei der Anwendung des Hare-Niemeyer Verfahrens mit einbezogen werden soll. 8

9 Beim Zweckverband der Nationalparkgemeinden und auch bei der Ferienregion Nationalpark GmbH ist z.b. durch Festlegung in der Verbandssatzung ohnehin der Bürgermeister automatisch Mitglied des Zweckverbands bzw. des Aufsichtsrats. Ebenso ist der Bürgermeister als Gesellschafter der Tourist- Service und Marketing- GmbH Vorsitzender des Beirats und somit geborenes Mitglied. Dem Beirat der Tourist- und Marketing-GmbH gehören außerdem der Geschäftsleiter an, sowie jeweils 1 Gemeinderatsmitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Der Gemeinderat beschließt, bei der Bestellung der Verbandsräte das Hare-Niemeyer Verfahren mit Ausnahme des Bürgermeisters, der in jedem Fall den Zweckverbänden als Verbandsrat angehören soll anzuwenden. 1. Zweckverband Klärwerk Spiegelau (4 Mitglieder, bestehend aus 1. Bürgermeister und je ein Gemeinderat CSU, SPD und FWG) Für den Abwasserzweckverband Spiegelau werden Bürgermeister Vogl (Stellvertreter 2. Bürgermeister Höcker), GR Bachfischer (Stellvertreter GR Schwankl), GR Tauscher (Stellvertreter GR Hobelsberger), GR Sammer (Stellvertreter GR Segl) als Verbandsräte bestellt. 2. Zweckverband Neuschönau (2 Mitglieder, bestehend aus Bürgermeister und einem Gemeinderat FWG) Für den Klärwerkszweckverband Neuschönau werden Bürgermeister Vogl (Stellvertreter 2. Bürgermeister Höcker) und GR Peterek (Stellvertreter GR Segl), als Verbandsräte bestellt. 3. Zweckverband Nationalparkgemeinden (2 Mitglieder bestehend aus 1. Bürgermeister und ein Gemeinderat FWG) Für den Zweckverband Nationalparkgemeinden wird neben dem 1. Bürgermeister Vogl (Stellvertreter 2. Bürgermeister Höcker) GR Peterek (Stellvertreter GR Strohmeier) bestellt. 9

10 4. Schulverbände (2 Mitglieder bestehend aus 1. Bürgermeister und ein Gemeinderat) Als Schulverbandsrat für den Schulverband Neuschönau wird der 1. Bürgermeister Helmut Vogl und GR Urban, als Stellvertreter GR Höcker, bestimmt. Als Schulverbandsrat für den Schulverband Spiegelau wird der 1. Bürgermeister Helmut Vogl und GR Hobelsberger, als Stellvertreter GR Sterr, bestimmt. Als Schulverbandsrat für den Mittelschulverband St. Oswald-Riedlhütte wird der 1. Bürgermeister Helmut Vogl und GR Peterek, als Stellvertreter GR`in Lang, bestimmt. 5. Beirat der Tourist-Service und Marketing GmbH (je 1 Gemeinderat CSU, SPD und FWG) Als Beiräte für den Beirat der Tourist-Service und Marketing GmbH werden GR Pleintinger (Stellvertreter GR Höcker), GR Hobelsberger (Stellvertreter GR Tauscher), und GR Strohmeier (Stellvertreter GR Sammer) bestimmt. 6. Ersatzmitglied im Aufsichtsrat der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH Die Bestellung eines Ersatzmitglieds im Aufsichtsrat wäre aufgrund des Gesellschaftervertrages der GmbH eigentlich gar nicht notwendig. Da nach dieser die kommunalen Vertretungsregelungen gelten und daher der 2. Bürgermeister bzw. der 3. Bürgermeister als Ersatzmitglied fungiert. Zur Klarstellung sollte dennoch ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss gefasst werden. Als Ersatzmitglied im Aufsichtsrat der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH wird der 2. Bürgermeister Höcker bestellt. 10. Verleihung von Ehrenbriefen Im Juli 2014 findet eine Festsitzung des Gemeinderats statt, bei der die ausgeschiedenen Gemeinderäte verabschiedet und die entsprechenden Ehrungen durchgeführt werden. Nach der Ehrensatzung der Gemeinde 3 Abs. 2 kann der Gemeinderat einem Mitglied des Gemeinderats, das mindestens 10 Jahre dem Gemeinderat angehört hat, bei oder nach dem Ausscheiden den kommunalen Ehrenbrief verleihen. Von den 6 aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Gemeinderäte erfüllen 3 Gemeinderäte diese Voraussetzungen. Nur die Gemeinderäte Kerstin Jüttner-Hartl, 10

11 Josef Aufschläger und Werner Kaatz können diese Ehrung nicht erhalten. Die Gemeinderäte Hans Hemmel und Gottfried Hobelsberger haben dem Gemeinderat 18 Jahre angehört. GR Werner Gollis blickt auf 24 Jahre Gemeinderatstätigkeit zurück. Der Gemeinderat beschließt den Gemeinderäten Werner Gollis, Hans Hemmel und Gottfried Hobelsberger den kommunalen Ehrenbrief zu verleihen. 11

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