Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung:

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 2. Sitzung des Marktgemeinderates vom im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen Tagesordnung: 1. Wahl des berufsmäßigen 2. Bürgermeisters und Vereidigung 2. Festsetzung der Dienstbezüge für den berufsmäßigen 2. Bürgermeister 3. Bestellung des 2. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten 4. Antrag der FW-Fraktion auf freiwillige Selbstbeschränkung hinsichtlich der Nutzung von elektronischen Medien in Sitzungen 5. Vergabe des Straßenausbaus der Lazarettstraße (Fürsten- bis Brauhausstraße) und Pfarrhaus 6. Ehemaliges Garmischer Krankenhaus (Fl. Nr. 70 Gemarkung Garmisch); Entscheidung über das weitere Vorgehen 7. Entscheidung über den regelmäßigen Sitzungstag für den Marktgemeinderat (Mittwoch oder Donnerstag)

2 Seite 2 ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat mit 27 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 1. Sitzung liegt auf. Tagesordnungspunkt 1: Wahl des 2. Bürgermeisters und Vereidigung 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert, dass der 2. Bürgermeister in geheimer Wahl zu wählen ist. Es ist die Bildung eines Wahlausschusses empfehlenswert, der wie folgt besetzt sein soll: Johann Eitzenberger (Vorsitzender) Florian Nöbauer (Schriftführer und Beisitzer) Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis. Der Vorsitzende des Wahlausschusses bittet nun um Vorschläge für die Kandidatur zum 2. Bürgermeister. Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Vorschläge genannt: GRM Wolfgang Bauer Der Vorgeschlagene erklärt sich bereit, für die Wahl zum 2. Bürgermeister zu kandidieren. Eine Personaldiskussion wird nicht geführt. Es werden amtliche Stimmzettel verteilt. Nach der Abstimmung wird die Wahl von den Mitgliedern des Wahlausschusses ausgezählt. Der Vorsitzende des Wahlausschusses gibt das Ergebnis der Wahl bekannt: Abgegebene Stimmzettel : 27 Ungültige Stimmzettel : 8 Gültige Stimmzettel : 19 Davon entfallen auf GRM Wolfgang Bauer 19 Stimmen Der Vorsitzende des Wahlausschusses stellt fest, dass damit das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Bauer von den abgegebenen Stimmen die absolute Mehrheit erzielt hat und somit zum 2. Bürgermeister gewählt worden ist. Auf Nachfrage erklärt er die Annahme der Wahl. 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer vereidigt nun den neugewählten 2. Bürgermeister mit den Worten: Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,

3 Seite 3 so wahr mir Gott helfe. Anschließend legt sie dem 2. Bürgermeister als Zeichen der Bürgermeisterwürde die Amtskette um, dankt für die Annahme der Wahl und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer nimmt am Tisch neben der 1. Bürgermeisterin Platz. Tagesordnungspunkt 2: Festsetzung der Dienstbezüge für den berufsmäßigen 2. Bürgermeister 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer tritt wegen persönlicher Beteiligung freiwillig von Beratung und Abstimmung zurück. Die Besoldung der Beamten und Beamtinnen auf Zeit erfolgt nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG). Entsprechend Art. 45 KWBG ergibt sich die Einstufung für die Bayrische Besoldungsordnung A und B (Anlage 1 BayBesG) aus Anlage 1 zum KWBG nach Besoldungsgruppe A 15/ A 16. Die Höhe des Grundgehalts bestimmt sich nach Anlage 3 Bayrisches Besoldungsgesetz (BayBesG). Für die Gewährung des Familienzuschlags, der jährlichen Sonderzahlung und der vermögenswirksamen Leistung gilt das BayBesG entsprechend. Ferner erhält der Beamte auf Zeit eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung nach Art. 46 KWBG für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung nach Anlage 2 zum KWBG. Es wird vorgeschlagen, das Grundgehalt unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Umfangs des Schwierigkeitsgrades der Verwaltungsaufgaben in Besoldungsgruppe A15 festzusetzen und für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung mit dem zulässigen Höchstsatz nach Anlage 2 zum KWBG zu gewähren. Entsprechend Art. 45 KWBG i.v.m. der Anlage 1 zum KWBG wird unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Umfangs des Schwierigkeitsgrades der Verwaltungsaufgaben das Grundgehalt für den 2. Bürgermeister in Besoldungsgruppe A15, Endstufe (Art. 45 Abs. 4 Satz 4 KWBG) festgesetzt. Ferner wird ihm unter Berücksichtigung für die persönliche Inanspruchnahme und für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine Dienstaufwandsentschädigung nach Art. 46 KWBG mit dem zulässigen Höchstbetrag nach Anlage 2 zum KWBG gewährt. Tätigkeiten als Vorsitzender oder Mitglied in Gremien von Unternehmen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Interesse der Gemeinde liegen, werden nach den Vorschriften des KWBG und BayBG als Nebentätigkeit genehmigt. Für evtl. gewährte Entschädigungen besteht keine Ablieferungspflicht.

4 Seite 4 Tagesordnungspunkt 3: Bestellung des 2. Bürgermeisters zum Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer tritt wegen persönlicher Beteiligung freiwillig von Beratung und Abstimmung zurück. Gemäß 74 Abs.1 Nr.1 des Personenstandsgesetzes (PStG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandesgesetzes (AVPStG) kann die Gemeinde Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Die Bestellung ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften zu beschränken. Der 2. Bürgermeister wird gemäß 74 Abs.1 Nr.1 des Personenstandsgesetzes (PStG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (AVPStG) mit Wirkung vom zum weiteren Standesbeamten des Standesamts Garmisch-Partenkirchen bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. Tagesordnungspunkt 4: Antrag der FW-Fraktion auf freiwillige Selbstbeschränkung hinsichtlich der Nutzung von elektronischen Medien in Sitzungen 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer teilt mit, dass durch die FW-Fraktion mit Schreiben vom 14. Mai folgender Antrag eingegangen ist: Die FW-Fraktion beantragt, dass sich der neue Gemeinderat mit einer freiwilligen Selbstbeschränkung darauf verständigt, elektronische Medien während der Sitzung ausgeschaltet zu lassen. Ausnahmen nur nach Anmeldung möglich. Dies ist nicht nur aus Gründen der Höflichkeit sinnvoll, sondern verhindert auch das sonst mögliche Hineinregieren Dritter in den Ausschuss oder den Gemeinderat per SMS oder Mail. Wir verweisen hierbei auf Erfahrungen von FW aus Hallbergmoos, die hiermit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Der Marktgemeinderat lehnt folgenden Beschlussvorschlag ab: Der Marktgemeinderat gibt sich eine freiwillige Selbstbeschränkung, wonach während Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse elektronische Medien ausgeschaltet bleiben. Ausnahmen werden in berechtigten Fällen nach vorheriger Mitteilung durch die Sitzungsleitung gewährt.

5 Seite 5 Tagesordnungspunkt 5: Vergabe des Straßenausbau der Lazarettstraße (Fürstenbis Brauhausstraße) und Pfarrhausweg 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt: Bei der Aufstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2014 wurde vom Finanzausschuss beschlossen, die Lazarettstraße und den Pfarrhausweg auszubauen. Mittel in Höhe von EUR (Lazarettstraße) und EUR (Pfarrhausweg) vom Markt und zusätzliche Mittel der Gemeindewerke stehen zur Verfügung. Die Ausschreibung schließt auch Leistungen der Gemeindewerke mit ein. Der Gesamtauftrag wird vom Markt vergeben, jedoch rechnet die beauftragte Firma mit den Gemeindewerken separat ab. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde o.a. Baumaßnahme zusammen mit den Gemeindewerken ausgeschrieben. Es gingen 4 Angebote ein und wurden gewertet. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses bleibt die Firma Strohmaier, Huglfing mit einer Angebotssumme von EUR ,84 die Mindestbietende. Firma Straßenbau Spartenverlegung Gesamtangebots- Gemeindewerke summe Strohmaier , , ,84 Huglfing Die Baumaßnahme muss Mitte Juni beginnen, damit eine Fertigstellung bis Ende Oktober gewährleistet ist. Die beiden Maßnahmen "Lazarettstraße" und "Pfarrhausweg" sind im Rahmen des Bay. Städtebauförderungsprogramms förderfähig. Für die Maßnahmen liegt eine vorläufige Bewilligung der Regierung von Oberbayern vom vor. Die Festsetzung der tatsächlichen förderfähigen Kosten erfolgt erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse, der Stellungnahmen des Sanierungsarchitekten sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und der endgültigen Berechnung der KAG-Beiträge (Straßenausbaubeiträge). Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat mit Schreiben vom die geforderten Stellungnahmen übermittelt, neben der Vorstellung der geplanten Bauausführung des Marktes. Die Regierung von Oberbayern wurde gebeten der dargelegten Bauausführung des Marktes zuzustimmen. Eine Rückmeldung ist bis dato nicht erfolgt. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26. Mai wurde dieser Tagesordnungspunkt vorberaten. Es wurde dabei empfohlen, den ursprünglich geplanten Materialwechsel von Granitgroßstein zu Asphalt im Bereich der Lazarettstraße um circa 25 Meter nach Süden zu verlagern. Die Baumaßnahme wird an die Firma Strohmaier, als Mindestbietende mit Euro ,84 brutto vergeben. Die Vergabe erfolgt unter der Voraussetzung einer positiven Zusage der Regierung von Oberbayern. Die Bauverwaltung wird damit beauftragt, die Bindungsfrist an das Angebot solange zu verlängern bis ein positiver Bescheid ergeht.

6 Seite 6 Tagesordnungspunkt 6: Ehemaliges Garmischer Krankenhaus (Fl.Nr. 70 Gemarkung Garmisch); Entscheidung über das weitere Vorgehen 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer teilt mit, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26. Mai beschlossen hat, dem Marktgemeinderat eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes zu empfehlen. Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Tagesordnungspunkt 7: Entscheidung über den regelmäßigen Sitzungstag für den Marktgemeinderat (Mittwoch oder Donnerstag) 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert, dass über den regelmäßigen Sitzungstag Beschluss gefasst werden sollte. Der Mittwoch wird als regelmäßiger Sitzungstag für den Marktgemeinderat festgesetzt.

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