Nahverkehrsplan

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1 Nahverkehrsplan Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch Stand: Fortschreibung Juni 2015

2 C-2 Inhaltsverzeichnis C 1 Ziele... C-4 C 1.1 Grundsätze... C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot... C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen... C-7 C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes... C-7 C 2.2 Produkte... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV... C-11 C Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz... C-11 C Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz... C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C Stadtgemeinde Bremen... C-15 C Zielnetz Stadt Bremerhaven... C-19 C Zielnetz Stadt Delmenhorst... C-23 C Zielnetz Stadt Oldenburg... C-26 C Zielnetz Landkreis Ammerland... C-30 C Zielnetz Landkreis Diepholz... C-35 C Zielnetz Landkreis Oldenburg... C-41 C Zielnetz Landkreis Osterholz... C-46 C Zielnetz Landkreis Verden... C-50 C Zielnetz Landkreis Wesermarsch... C-56

3 C-3 C 3 Linienbündelung... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften... C-64 C Linienbündel Stadtgemeinde Bremen... C-64 C Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven... C-66 C Linienbündel Stadt Delmenhorst... C-67 C Linienbündel Stadt Oldenburg... C-68 C Linienbündel Landkreis Ammerland... C-69 C Linienbündel Landkreis Diepholz... C-71 C Linienbündel Landkreis Oldenburg... C-73 C Linienbündel Landkreis Osterholz... C-75 C Linienbündel Landkreis Verden... C-76 C Linienbündel Landkreis Wesermarsch... C-78 C Linienbündel VBN-Nachtschwärmer... C-79 C 4 Qualität des ÖPNV... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge... C-81 C Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV... C-81 C Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet... C-89 C Stationsausbauplanung... C-89 C Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung... C-92 C Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation... C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN... C-114 C 5 Tarif und Vertrieb...C-117

4 C-4 C 1 Ziele C 1.1 Grundsätze Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und soll in allen Teilen des Zweckverbandsgebietes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen zeit- und raumbezogenen Verkehrsbedürfnisse gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung beinhaltet neben einer angemessenen räumlichen und zeitlichen Erschließung und einer umfassenden Fahrgastinformation und -beratung insbesondere auch die Umsetzung der im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen geltenden Qualitätskonzepte sowie die Anwendung des VBN-Tarifs. Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Verkehrssicherheit ist eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen durch Aufkommensverlagerungen vom motorisierten Individualverkehr anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Ausbau des ÖPNV sowie einer weiteren Abstimmung und Verknüpfung der Verkehrsträger des Umweltverbundes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit Vorrang gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden. Insbesondere sind auch die Übergänge vom Individualverkehr zum ÖPNV weiter auszubauen. Die Siedlungsentwicklung und der ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die Schaffung einer ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung gegenseitig stärken. Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist eine ÖPNV- Erschließung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei darauf hinzuwirken, dass Wohnbereiche an Arbeits- und Ausbildungsstätten und diese Bereiche an öffentliche, private, gewerbliche, soziale und kulturelle Einrichtungen mit Verkehrsmitteln des ÖPNV auf möglichst kurzem Wege angebunden werden. Der ÖPNV soll ein Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger leisten. Bei Planung, Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen, bei der Fahrzeugbeschaffung, der Fahrgastinformation, dem Vertrieb sowie der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Verkehrsangebots ist insbesondere auf eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu achten. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden vorrangig gefördert. Vor dem Hintergrund der im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelung. Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung Vorrang für den ÖPNV ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung Barrierefreiheit Rahmenvorgaben für Vergabeverfahren

5 C-5 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot Das mehrstufig differenzierte ÖPNV-Netz im Zweckverbandsgebiet bildet die Grundlage für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Differenziertes Bedienungsnetz Das Rückgrat des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist der SPNV und - abseits von Schienenkorridoren - der straßengebundene ÖPNV, der der Bedienungsebene 1 und dem Stadtverkehr zugeordnet ist. Das differenzierte Bedienungsnetz ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit umzusetzen. Zur Weiterentwicklung des differenzierten Netzes zählen auch die Differenzierung von Betriebsformen und die damit verbundene Bildung marktfähiger ÖPNV-Produkte. Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des differenzierten Bedienungsnetzes ist insbesondere sicherzustellen, dass das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot der einzelnen Teilverkehrssysteme und Verkehrsträger untereinander nach einem Gesamtkonzept sowie unter Einbeziehung technischer Verkehrsmanagement- und -informationssysteme abgestimmt und verknüpft wird. Hierbei sind die Umsteigezeiten und anlagen (beispielsweise ZOB oder Park-/Bike-and-ride-Anlagen) nachfragegerecht und kundenfreundlich zu gestalten, Sicherstellung des differenzierten Bedienungsnetzes und Verknüpfung der Verkehrsträger dass zentrale Orte mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln bedient werden. Dabei sollen aufkommensstarke Orte, insbesondere die Ober- und Mittelzentren, möglichst direkt miteinander verbunden werden. dass die Vertaktung der Verkehre im schienen- und straßengebundenen ÖPNV weiter vorangetrieben wird, dass das SPNV-Angebot von den zuständigen Aufgabenträgern gesichert und weiter ausgebaut wird, dass der Verkehrsfluss des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen beschleunigt wird, dass bei hauptsächlich auf Schülerbeförderung ausgerichteten Linienverkehren das Angebot nach Möglichkeit so gestaltet wird, dass weitere Fahrgäste gewonnen werden können und dass in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage das Instrumentarium bedarfsorientierter Betriebsformen angewendet wird. Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben für die Angebotsgestaltung der SPNV- Linien wird das Ziel verfolgt, dass Oberzentren im Verbandsgebiet sowie die benachbarten Oberzentren montags bis sonntags durch ein schnelles mit dem Schwerpunkt auf Verbindungsfunktion erschließendes SPNV-Produkt (vgl. Kap. A 2.1.1, Expresslinien) im Stundentakt untereinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen den an den SPNV-Strecken gelegenen Mittelzentren und den Oberzentren im Verbandsgebiet soll montags bis sonntags mindestens durch im Stundentakt verkehrende mit erschließenden, langsameren SPNV-Produkten (Regionalbahnlinien, Regio-S-Bahn) Zeitliches Angebot

6 C-6 erfolgen. In Tagesrandlagen kann, bei gleichzeitigem Einsatz von schnellen und langsamen SPNV-Produkten auf einer SPNV-Strecke, eine Abstimmung im Angebot der Produkte sinnvoll sein. C 1.3 Qualität des ÖPNV Zur weiteren Verbesserung der Qualität des ÖPNV ist die Umsetzung der in der Verbandsversammlung des ZVBN und der Gesellschafterversammlung der VBN GmbH bereits beschlossenen Qualitätskonzepte (vgl. sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätskonzepten von allen Beteiligten weiter voranzutreiben. Hierbei ist in der Umsetzung insbesondere dafür Sorge zu tragen, Qualitätskonzepte und Qualitätssicherung dass nur solche Maßnahmen eine öffentliche Förderung erhalten, die den Anforderungen der beschlossenen Qualitätskonzepte entsprechen und dass das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet wird. Um Zugangshemmnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter abzubauen und eine effektive Nutzung verschiedener Verkehrsträger und deren Kombinationsmöglichkeiten zu fördern, ist die Fahrgastinformation und beratung, insbesondere unter Berücksichtigung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, weiter zu verbessern. Fahrgastinformation C 1.4 Tarif und Vertrieb Um tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und ihrer Grenzen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berücksichtigen sind hierbei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in den Verbundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN- Tarifs. Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben, lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen, verstärkt zielgruppenspezifische Ticketangebote zu schaffen (z.b. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen), tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten, die Kooperation mit Dritten im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen sowie die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu bewerben. Tarif und Vertrieb Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr im Zweckverbandsgebiet ist der einheitliche VBN-Tarif ein zentraler und maßgeblicher Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des 8 Abs. 3 PBefG. Der ZVBN wird deshalb den VBN-Tarif im Rahmen von Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen verpflichtend vorgeben und darauf im Rahmen seiner Vorabbekanntmachungen nach der EU-VO 1370/2007 hinweisen. Auch im Rahmen eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge wird seitens des ZVBN und seiner

7 C-7 Verbandsglieder auf die Anwendung des VBN-Tarifs gegenüber den Genehmigungsbehörden bestanden werden. Hinsichtlich des Ticketvertriebs bestehen bei den Verkehrsunternehmen im VBN sehr unterschiedliche Systeme. Um die hierdurch bestehenden Zugangshemmnisse im Bereich des VBN abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hierbei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten verbundweiter bargeldloser, internet- sowie handy- bzw. smartphone-gestützter Ticketangebote und -vertriebswege zu prüfen. Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden sowie eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Bei der Ausgestaltung des Vertriebsstellennetzes ist in Kooperation mit den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen anzustreben, das vorhandene Vertriebsstellennetz, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten einer persönlichen Beratung, zu sichern und weiter auszubauen. C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen Die Zusammenarbeit mit den an das Verbandsgebiet angrenzenden Verkehrsregionen ist insbesondere im Rahmen der Planung und Ausgestaltung verbandsgrenzenüberschreitender Verkehre sowie bei der Entwicklung tariflicher Kooperationen weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere aufkommensstarke Verkehrsverflechtungen im Schienenpersonennahverkehr über das Verbundgebiet hinaus zu berücksichtigen. Dabei ist auch die von dem SPNV-Aufgabenträger entwickelte und im VBN eingeführte neue Liniennummerierung (vgl. Kap. A 2.1.1) auf die angrenzenden Verkehrsregionen zu übertragen. Kooperation C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes Die unterschiedlichen Anforderungen an das ÖPNV-Netz werden durch eine Gliederung in verschiedene Bedienungsebenen mit Rahmenvorgaben für die Angebotsgestaltung differenziert. Gegenüber dem vorherigen Nahverkehrsplan wurde das Konzept weiter differenziert. Insbesondere wurde eine stärkere Differenzierung zwischen Stadt- und Regionalverkehr eingeführt. Differenzierung des vorherigen Konzeptes Das Konzept soll den unterschiedlichen Nachfragebedarfen durch den Einsatz unterschiedlicher Angebote gerecht werden. Mit den einzelnen Angeboten werden bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden (beispielsweise vertaktet). Angebotskategorien definieren Anforderungen an die Angebotsgestaltung wie Taktdichte und Bedienungszeiten. Je Linie können über diese Anforderungen hinausgehende Festlegungen getroffen werden. Im Zusammenspiel der verschiedenen Bedienungsebenen und den Verkehrsträgern Schiene und Straße soll ein abgestimmtes Netz entstehen. An wichtigen Punkten werden die Linien aufeinander abgestimmt und verknüpft; gerade die einheitliche Vertaktung sichert die Möglichkeit zur Abstimmung

8 C-8 der Fahrpläne und Sicherung der Anschlüsse. Durch das Projekt Echtzeitinformation (siehe C 4.4) können diese auch technisch gesichert und dem Fahrgast kommuniziert werden. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des differenzierten Liniennetzes wird die Definition von Anschlusspunkten und Abstimmung der Fahrpläne sein. Im Folgenden werden die Ebenen des differenzierten Liniennetzes beschrieben: Der SPNV verkehrt auf den Hauptnachfrageachsen und verbindet Zentren im Stundentakt oder dichter. Die Vertaktung sichert Anschlüsse zu anderen Linien des SPNV, dem Fernverkehr und dem Stadt- und Regionalverkehr. Unterschiedliche Produkte wie RegionalExpress oder die Regio-S-Bahn schaffen attraktive Angebote für verschiedene Nutzer. Die Nachfrageanforderungen in den Städten erfordern ein vielfältig differenziertes Angebot. Für den Stadtverkehr (SV) werden je Linie die Mindestanforderungen je Verkehrstag und zeit an das Taktangebot festgelegt. Wesentliches Merkmal des Stadtverkehrs ist die Vertaktung der Linien, die attraktive Umsteigebeziehungen ermöglicht. Innerhalb des Stadtverkehrs existieren verschiedene Angebotsformen; neben den Stadtbussen und Straßenbahnen verkehren auch z.b. Ortsbusse, die den Anforderungen an die kleinräumige Erschließung gerecht werden. Auf der Bedienungsebene 1 im Regionalverkehr gibt es vornehmlich Verbindungen zwischen Orten höherer Zentralität und Fahrgastnachfrage in der Region. Als Mindestangebot soll auf der Bedienungsebene 1 ein Stundentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht; an Samstagen wird als Grundangebot ein Zweistundentakt festgelegt. Für die Hauptverkehrszeiten und Sonn- und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots im Kapitel C 2.5 statt. Die Buslinien der Bedienungsebene 1 ergänzen den SPNV um ein hochwertiges Angebot. Die Bedienungsebene 2 ergänzt das Netz im Regionalverkehr um die Flächenerschließung. An geeigneten Verknüpfungspunkten wird die Bedienungsebene 2 mit der Bedienungsebene 1, dem Stadtverkehr und dem SPNV verknüpft, wenn auf diese Weise die Anbindung eines Ortes höherer Zentralität sichergestellt werden kann bzw. sich kürzere Reisezeiten für Fahrgäste ergeben. Als Mindestangebot soll auf dieser Bedienungsebene ein Zweistundentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht. Für die HVZ, das Wochenende und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots statt. Der Schülerverkehr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und Ausgestaltung des Angebots. Vornehmliche Aufgabe ist die Anbindung der Schulstandorte unter besonderer Berücksichtigung der von den Trägern der Schülerbeförderung getroffenen Festlegungen (z.b. im Rahmen der Satzungen zur Schülerbeförderung). Das Angebot kann bedarfsorientiert um Fahrten erweitert werden, die auch einen Nutzen für andere Fahrgastgruppen bieten. Die Bedienungsebene 3 im Regionalverkehr umfasst im Gegensatz zu dem bisherigen Nahverkehrsplan hauptsächlich schulorientierte Verkehre und andere Sonderformen wie Werksverkehre. Schienenpersonennahverkehr Stadtverkehr Bedienungsebene 1 Bedienungsebene 2 Bedienungsebene 3

9 C-9 Die Linien des Nachtverkehrs (NV) befriedigen die Nachfrage in den Abendund Nachtstunden. Sie orientieren sich mit ihrer Linienführung an wichtigen Zielen des Freizeitverkehrs. Die Betriebszeiten werden an die Anforderungen der städtischen oder regionalen Verkehrsaufgaben im Freizeitverkehr angepasst. Gegenüber dem bisherigen Nahverkehrsplan haben sich die Zuordnungen der Linien zu Bedienungsebenen zum Teil geändert: So wurden z.b. Linien heraufgestuft, deren heutiges Angebot und Potenziale ein besseres Angebot rechtfertigen, und es wurden Linien herabgestuft, die aufgrund der Potenzialbetrachtung ihre bisherige Einstufung nicht mehr gerechtfertigt haben (vgl. Kap. B 3). Nachtverkehr C 2.2 Produkte Im ÖPNV gibt es - wie oben beschrieben - vielfältige Angebote mit zum Teil sehr unterschiedlichen Verkehrsaufgaben. Eine klare Erkennbarkeit der verschiedenen ÖPNV-Produkte stiftet hier Nutzen für den Kunden. Deshalb muss ein Fahrgast wissen, was hinter der "Verpackung" - also der Produktbezeichnung - steckt. Dies ermöglicht auch eine zielgruppenspezifische Vermarktung der einzelnen Produkte. Es wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit der VBN GmbH, den Verkehrsunternehmen sowie den SPNV-Aufgabenträgern für die im VBN-Gebiet angebotenen Verkehre Produktkategorien und -bezeichnungen mit definierten Anforderungen zu erarbeiten und sukzessive umzusetzen. Dies gilt nicht nur für den Bereich der auf der Schiene, in den Städten und im Regionalbusbereich angebotenen Verkehre, sondern insbesondere auch für die bedarfsgesteuerten Angebote wie Anruflinientaxi (ALT) und Anrufsammeltaxi (AST) sowie für BürgerBusse. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen in den eher ländlichen Gebieten des Verbundraumes wird es zur erfolgreichen Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung notwendig werden, flexible und bedarfsgesteuerte Verkehre mit klaren und möglichst verbundweit einheitlichen Produkteigenschaften auszugestalten. Ziel ist es, sowohl bestehende bedarfsgesteuerte Modelle zu stärken und zu profilieren sowie die Möglichkeit zu prüfen, in welchen Räumen neue, bedarfsgesteuerte Modelle als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot installiert werden können. C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN VBN-BürgerBusse ergänzen das bestehende ÖPNV-Angebot in zeitlicher und/oder räumlicher Hinsicht. BürgerBusse sollen eine vertaktete innergemeindliche Erschließung und Anschlüsse an weiterführende Bus- und Bahnlinien bieten. Die Fahrplangestaltung berücksichtigt diese Erschließungs- sowie Zu- und Abbringerfunktion und ist mit dem begleitenden Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die fahrplan- und fahrzeugtechnische Auslegung des Betriebes stellt insbesondere die Zielgruppe Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen in den Mittelpunkt. Zielsetzung Der Betrieb und die Organisation werden weitestgehend durch in einem BürgerBusverein zusammengeschlossene, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen

10 C-10 und Bürger bewerkstelligt. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen werden die BürgerBusse stets von einem Verkehrsunternehmen begleitet. Das zum Einsatz kommende Fahrzeug mit acht Fahrgastsitzplätzen ist besonders auf die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnitten. Es muss den im VBN-Fahrzeugkonzept und den in den ZVBN- Förderrichtlinien dargelegten Kriterien entsprechen. BürgerBusfahrzeug Für die planerische Bewertung eines nachhaltigen Betriebes von BürgerBussen bieten die folgenden Kriterien gute Anhaltspunkte: Für den nachfrageseitigen Anspruch der Bevölkerung können Ergebnisse von Haushaltsbefragungen herangezogen werden. Nach Anwendung der 10 %-Ableitung 1 aus den Ergebnissen der Haushaltsbefragungen sollte für das erste Betriebsjahr eine berechnete Mindestnachfrage von 300 bis 350 Fahrgästen/Monat vorliegen. Auf Basis der seit 2004 geführten BürgerBus- Fahrgaststatistik ist von einem durchschnittlichen jährlichen Fahrgastzuwachs von 15 % binnen der ersten zwei Jahre auszugehen. Das Verkehrsgebiet sollte nicht weniger als Einwohner bzw. eine Siedlungsdichte von nicht unter 100 Einwohner/km 2 vorweisen. Die jeweiligen Gemeinden müssen zur Deckung der jährlichen Betriebskosten einen angemessenen finanziellen Beitrag zu leisten bereit sein. Um eine Konkurrenz zu bestehenden Regionalbusangeboten der Bedienungsebenen 1 und 2 zu vermeiden, sollen die Fahrpläne der BürgerBusse auf parallel bedienten Streckenabschnitten möglichst auf die jeweiligen Fahrplanlücken ausgerichtet sein. Dadurch wird hier im engeren Sinne eine Ergänzung des Fahrplanangebots erreicht. In den VBN-BürgerBussen kommt der VBN-Tarif zur Anwendung. Die Fahrzeuggestaltung, aber auch das Fahrplanlayout, entspricht den Kriterien des VBN. Fahrgastnachfrage Siedlungsstruktur Finanzierung Netzergänzung Tarif + Corporate Design Im Verbundgebiet bieten derzeit (Stand Dezember 2012) 14 BürgerBusvereine auf 35 Linien ein Fahrplanangebot (vgl. Abb. C-1). 1 Die in den Haushaltsbefragungen gemachten Angaben zur Nutzungshäufigkeit werden addiert, aber nur mit 10 % als konkrete Nutzung nach Einführung eines BürgerBusses gewertet. Mit dieser Herangehensweise wurden bislang gute und der Realität nahekommende Fahrgastzahlen für das erste Betriebsjahr prognostiziert.

11 C-11 Ganderkesee Wildeshausen 221 Schierbrok-Delmenhorst 222 Rethorn-Delmenhorst 281 Wildeshausen - Katenbäker Berg 283 Wildeshausen - Spascher Sand Westerstede 359 Westerstede - Westerstede buergerbus-westerstede.de Butjadingen Grasberg/ Worpswede Kirchlinteln Thedinghausen 403 Eckwarden-Waddens-Nordenham 408 Eckwarden-Stollhamm-Nordenham 612 Grasberg-Worpswede-Grasberg 616 Grasberg-Adolphsdorf-Grasberg 781 Kirchlinteln-Heins-Kirchlinteln 782 Kirchlinteln-Kirchlinteln 783 Kirchlinteln-Bendingbostel-Kirchlinteln 784 Kirchlinteln-Odeweg-Kirchlinteln 785 Thedinghausen - Dibbersen - Riede 786 Thedinghausen - Morsum - Intschede Ottersberg 789 Grasdorf - Sagehorn - Grasdorf buergerbus-ottersberg.de Achim Rotenburg (Wümme) Sottrum 791 Achim - Uphusen - Achim 792 Achim - Badenermoor - Achim 793 Achim - Embsen - Achim 802 Bf - Krankenhaus - Harburger Str. - Bf 803 Bf - Saturnstr. - Moorstr. und zurück 852 Sottrum - Winkeldorf - Sottrum 853 Sottrum - Stuckenborstel - Sottrum 854 Sottrum - Bötersen - Sottrum 856 Sottrum - Ahausen - Sottrum Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN bürgerbus-ganderkesee.de buergerbus-wildeshausen.de buergerbus-butjadingen.de bürgerbus-grasberg-worpswede.de buergerbus-kirchlinteln.de buergerbus-samtgemeinde-thedinghausen.de buergerbus-achim.de buergerbus-row.de buergerbus-sottrum.de Eine regelmäßig fortgeschriebene Übersicht aller VBN-BürgerBusvereine findet sich unter Weitere BürgerBusse befinden sich derzeit (Stand Dezember 2012) in folgenden Gebietskörperschaften in Vorbereitung: Gemeinden Ritterhude, Rastede, Bad Zwischenahn und Zeven (vgl. Karte A-23 in der Anlage). C 2.4 Maßnahmen im SPNV Die Maßnahmen im SPNV-Netz werden in den folgenden zwei Kapiteln getrennt nach denen der SPNV-Aufgabenträger und denen der Verbandsmitglieder dargestellt. C Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz Im Kapitel A ist das aktuelle Leistungsangebot im SPNV ausführlich dargestellt. Demnach konnten im Verbundgebiet vor allem mit Einführung der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (2010/11) sowie der Angebotserweiterung auf der Strecke Bremen Hamburg (Hanse-Netz, 2010) wesentliche Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden. Verbesserungen des Angebots in der Vergangenheit Für die künftige Entwicklung des SPNV-Angebots im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen können die Ausführungen der LNVG beim Regionalen Planungsgespräch für den SPNV am in Bremen herangezogen werden:

12 C-12 Die vordergründige Aussage zum Fahrplan 2013 lautet dabei, dass "auf dem überwiegenden Teil der Linien das SPNV-Angebot im Status quo fortgeführt" wird. Zusätzlich sind einige Änderungen und Ergänzungen vorgesehen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Auf mehreren Linien sind einzelne Anpassungen zur Optimierung des Fahrplans bereits vorgesehen bzw. noch im Prüfverfahren. Dies betrifft vor allem ausgewählte Früh- oder Spätverbindungen auf den Regio-S-Bahnlinien RS1 bis RS3 sowie einzelne Verbindungen auf den Regionallinien zur Schließung von Taktlücken. Wesentliche Angebotsverbesserungen im SPNV sind mit der Betriebsaufnahme des sogenannten "RE-Kreuzes Niedersachsen/Bremen" zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 zu erwarten. Es handelt sich dabei um Verkehrsleistungen auf der Ost-West-Relation Norddeich/Emden Bremen Hannover sowie der Nord-Süd-Verbindung Bremerhaven Bremen Osnabrück, wodurch sich das Kreuz ergibt. Die Leistungen wurden an die DB Regio AG vergeben. Zu den wesentlichen fahrplanbezogenen Verbesserungen zählen: die Verdichtung auf einen Stundentakt der Expresslinie RX2 zwischen Bremerhaven und Bremen und damit die Schaffung schneller stündlicher Verbindungen von Cuxhaven nach Bremen mit Umstieg in Bremerhaven sowie Geplante Änderungen und Ergänzungen des SPNV-Angebots Fahrplanoptimierungen RE-Kreuz Niedersachsen/Bremen Fahrplanbezogene Verbesserungen die Neueinrichtung einer zweistündlichen Direktverbindung (RX2/RX1) zwischen Bremerhaven und Hannover. Des Weiteren werden mit der Betriebsaufnahme des RE-Kreuzes folgende Verbesserungen angestrebt: Schließung der abendlichen Fahrplanlücke Bremen - Osnabrück: Die bestehende abendliche Fahrplanlücke auf der Strecke Bremen Osnabrück soll durch ein zusätzliches Zugpaar (Abfahrt Bremen Hbf um 22:06 Uhr und Osnabrück Hbf um 22:38 Uhr) geschlossen werden. Auf der Strecke Hannover Bremen sollen zusätzlich eine Frühverbindung (Ankunft in Bremen Hbf um 05:40 Uhr) angeboten werden und eine Spätverbindung (Abfahrt Bremen Hbf um 00:11 Uhr). Des Weiteren soll künftig um 00:11 Uhr ein Zug täglich nach Hannover, mit Halt an allen Unterwegsbahnhöfen bis Verden ergänzt werden. Die RS1-Leistung zu dieser Uhrzeit entfällt, um 01:11 Uhr gibt es dann eine neue Fahrt der RS1 bis Verden (Sa und So). Verlängerung von Zügen: Weitere Verbesserungen ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeuge, da auf den genannten Relationen alle Züge um jeweils einen zusätzlichen Wagen verstärkt und die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern und sonstigem Gepäck verbessert werden. Ergänzt werden die Maßnahmen des RE-Kreuzes durch eine Neukonzeption auf dem Streckenabschnitt Emden Bremen, wo ab Dezember 2013 durch eine Ausweitung des IC-Angebots sowie eine konsequente Vertaktung von Nahverkehrs- (RegionalExpress-Züge der Linie RX1) und Fernverkehrsangebot (IC-Züge) ein durchgehender Stundentakt geschaffen wird. Ausweitung IC-Angebot Emden - Bremen

13 C-13 Von besonderer Bedeutung ist dabei die vollständige Tarifintegration aller IC-Züge im Abschnitt Norddeich Mole Bremen in den Nahverkehrstarif, so dass mit Verbundfahrscheinen alle Züge zwischen Augustfehn und Bremen genutzt werden können. Zudem wird der Bahnhof Hude als Umsteigepunkt zu den Zügen der Linie RS4 ein zusätzlicher IC-Halt. Da auch der Einsatz von modernen Neufahrzeugen im Fernverkehr (Doppelstock-IC) vorgesehen ist, sind auf dieser Relation insgesamt spürbare Angebotsverbesserungen für Bahnfahrgäste zu erwarten. Am Hbf Bremen wird in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag das Ziel verfolgt, jeweils um 23:00 Uhr, 00:00 Uhr und 01:00 Uhr einen Nachtknoten einzuführen. Der SPNV soll dann vor Minute :00 am Hbf ankommen und nach Minute :00 den Bahnhof wieder verlassen. Somit ist ein Umsteigen zwischen den verschiedenen SPNV-Linien möglich. Ergänzt wird dies durch die Integration der nächtlichen bremischen Stadtund Regionalverkehrslinien in den Nachtknoten Bremen Hbf, so dass ein Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit realisiert wird. Tarifintegration von IC- Zügen Einsatz moderner Fahrzeuge im Fernverkehr Nachtknoten Hbf Bremen C Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz Die nun folgenden Maßnahmen sind Vorschläge der einzelnen Gebietskörperschaften, die sich auf das SPNV-Netz beziehen. Im Einzelnen müssen diese mit den zuständigen SPNV-Aufgabenträgern, der LNVG sowie dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen abgestimmt werden. Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bremerhaven und Bremen soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNV- Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird. Neben dem geplanten Stundentakt für den RegionalExpress mit Direktverbindungen nach Hannover soll der Regio-S-Bahn-Takt insbesondere in den Hauptverkehrszeiten verdichtet werden. Der SPNV ist als Zubringer zum Schienenpersonenfernverkehr mit attraktiven Übergängen auch in den Tagesrandverbindungen fortzuentwickeln. Des Weiteren ist auch eine Verbesserung der Übergänge zwischen den einzelnen SPNV-Linien im Knoten Bremen anzustreben. Darüber hinaus ist perspektivisch die Wiederanbindung der Stadt Bremerhaven an den Schienenpersonenfernverkehr anzustreben. Ein erster Schritt kann beispielsweise in Tagesrandlagen eine Verlängerung von ICE-Halbzügen über Bremen hinaus nach Bremerhaven sein. Das zeitliche Angebot im SPNV ist auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv. Das Angebot ist zeitlich zu entzerren und zu vergleichmäßigen, damit ein möglichst gleichmäßig verteilter Taktverkehr auf der Relation entsteht. Der Bahnhof Heidkrug soll, wie vor Einführung der Regio-S-Bahn, durch zwei Halte pro Stunde bedient werden. Das zeitliche Angebot im SPNV ist Vorschläge der Gebietskörperschaften Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst

14 C-14 auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv. Der neu entstehende Haltepunkt Oldenburg-Wechloy ist in die Regio-S- Bahnlinie RS3 (Bremen Oldenburg Bad Zwischenahn) einzubinden. Um nach Inbetriebnahme des Haltepunktes auch das westliche Einzugsgebiet direkt anzubinden, soll mittelfristig die Möglichkeit des zusätzlichen Halts von RE- bzw. IC-Zügen geprüft werden. Die Anbindung der bestehenden SPNV-Haltepunkte in Augustfehn und Westerstede-Ocholt an die Regio-S-Bahnlinie RS3 ist zu verfolgen. Außerdem soll die Gemeinde Rastede in das Regio-S-Bahn-Netz eingebunden werden. Die überlagernden Verkehre der Regio-S-Bahn RS2 und der Expresslinie RX2 in Richtung Süden sind zeitlich zu entzerren bzw. auf einen Halbstundentakt anzupassen. Die bestehende Regio-S-Bahnlinie RS2 soll über Twistringen hinaus bis Diepholz verlängert werden. Zur besseren Einbindung der Region rund um den Bahnhof Diepholz in den Landkreisen Diepholz und Vechta an den Fernverkehr der DB AG soll der Bahnhof Diepholz zu einem IC-Systemhalt ausgebaut werden. Die nicht mehr im SPNV betriebenen Bahnstrecken Bassum Sulingen Rahden, Diepholz Sulingen Nienburg, Bremen Thedinghausen und Syke Hoya im Landkreis Diepholz sollen - soweit es sich nicht um entwidmete Teilstücke handelt - als Option für künftige Planungen und Nutzungen in ihrem Bestand nicht weiter angetastet werden. Das Angebot auf der Regionalbahnlinie R6 (Bremen Vechta - Osnabrück) ist in den Abendstunden zu verdichten. Der Landkreis Oldenburg verfolgt die Reaktivierung des Haltepunktes Dötlingen, dort sollen die Züge der Regionallinie R6 und der Expresslinie RX12 halten. Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bremerhaven und Bremen (KBS 125) soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNV-Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird. Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Die Bahnstrecke Osterholz-Scharmbeck Bremervörde ("Moorexpress"), die zurzeit nur für den Güter- und Touristikverkehr genutzt wird, soll als Option für künftige Planungen in Bezug auf eine mögliche Wiederaufnahme des SPNV auf dieser Strecke (bzw. auf Teilstrecken) in ihrem Bestand gesichert werden. Eine Verlängerung der Regio-S-Bahn über Farge nach Schwanewede ist eine langfristige Zieloption des Landkreises Osterholz. Von zentraler Bedeutung für die schienenverkehrliche Anbindung des Landkreises Verden ist die Aufrechterhaltung der regulären Einbindung des Bahnhofs Verden in den Schienenpersonenfernverkehr. Auf der Regio-S-Bahnlinie RS1 (Bremen-Farge Bremen Verden) soll auf dem gesamten Abschnitt ganztägig ein Halbstundentakt eingerichtet werden. Landkreis Verden

15 C-15 Das Angebot auf der Regionallinie R5 (Rotenburg Verden Minden) soll im Bestand gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, die Durchbindung der Züge nach Minden auch montags bis freitags wieder herzustellen. Der Landkreis setzt sich für den zweigleisigen Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Rotenburg (Wümme) Verden ein. Die sogenannte Y-Trasse (Neubau der Fernverkehrsverbindung Hannover Hamburg und Hannover Bremen) wird zu einer noch stärkeren Belastung des bereits heute stark befahrenen Streckenabschnittes Bremen Langwedel führen. Ziel ist, zwischen Bremen und Verden auch nach Realisierung der Y-Trasse ein hochwertiges (schnelles, halbstündiges) SPNV-Angebot betrieblich durchführen zu können. Notwendig ist eine Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Bereich Bremen Langwedel um ein oder mehrere zusätzliche Gleise. Der "Übereckanschluss" am Bahnhof Hude zwischen den Regio-S-Bahnlinien RS4 (Nordenham Hude Bremen) und RS3 (Bad Zwischenahn Oldenburg Bremen) ist für schnelle Verbindungen zwischen dem Landkreis Wesermarsch und der Stadt Oldenburg von großer Bedeutung und damit aufrechtzuerhalten. Landkreis Wesermarsch C 2.5 Bedienungsangebot und Maßnahmen in den Gebietskörperschaften Im folgenden Abschnitt werden die Veränderungen im Angebot sowie die Zielnetze der Gebietskörperschaften dargestellt. C Stadtgemeinde Bremen Im Bereich Kirchhuchting ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 geplant. An der heutigen Endhaltestelle Roland-Center soll nach der aktuellen Planung die Verlängerungsstrecke beginnen, die über den Willakedamm auf die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE) geführt werden soll und die beide Straßenbahnlinien bis zur Heinrich-Plett- Allee gemeinsam benutzen sollen. Die Verlängerung der Linie 1 soll dann weiter über die Heinrich-Plett-Allee bis zum Endpunkt Brüsseler Straße geführt werden. Die Linie 8 soll ab Heinrich-Plett-Allee weiter auf der BTE- Trasse über die Landesgrenze in Richtung Stuhr-Brinkum und Weyhe geführt werden. Die Buslinie 55 zwischen Stuhr-Brinkum und Bremen- Huchting entfällt mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8. Die Busbedienung ist dann nur noch zwischen Brüsseler Straße und Friedhof Huchting über die Huchtinger Heerstraße, Roland-Center und Kirchhuchtinger Landstraße erforderlich. In der Kirchhuchtinger Landstraße bis zum Roland-Center verkehren wie bisher zusätzlich die Regionalbusse und eine Buslinie der Delbus. Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 nach Bremen-Mittelshuchting und 8 nach Weyhe Nach einer erneuten Variantenuntersuchung im Jahr 2012 wird eine Planfeststellung bis 2014 angestrebt. Ein gemeinsamer Bau der Linien 1 und 8 ist aus wirtschaftlichen Gründen zu befürworten. In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Osterholz-Tenever einerseits sowie zwischen Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits viele Fahrten mit dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit Gleisverbindung Julius- Brecht-Allee Steubenstraße - Stresemannstraße Bennigsenstraße

16 C-16 öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die genannte Gleisverbindung zwischen den Linien 1 und 2/10 ermöglicht es, diese Fahrgastpotenziale besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt und umsteigefrei mit der Neuen Vahr und Osterholz durch die Straßenbahn verbunden werden. Eine erste Kosten-Nutzen-Untersuchung nach den Parametern der standardisierten Bewertung für ÖPNV-Vorhaben hat bereits ein positives Ergebnis erbracht. Die Einbeziehung der Maßnahme in das GVFG- Großvorhabenprogramm des Bundes wird zeitnah angestrebt. Der Gleisbogen aus Richtung Neustadt zur Obernstraße war wegen der inzwischen entfernten Treppenanlage zum Brilltunnel nicht möglich. Das Gegengleis ist bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende 2012 erfolgt. Der Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2001 wird weiter umgesetzt. Für den Einsatz 2,65 m breiter Straßenbahnfahrzeuge müssen weiterhin Streckenabschnitte im Zuge von Gleiserneuerungs- und Straßenbaumaßnahmen angepasst werden. Betriebsgleisverbindung Am Brill Streckenanpassungen für 2,65 m breite Straßenbahnen Es wird angestrebt, alle Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz mit 2,65 m breiten Straßenbahnfahrzeugen befahren zu können. Anfang 2012 waren bereits 89 % des Streckennetzes angepasst. Befahrbar waren zum genannten Zeitpunkt die Strecken der Linien 1, 3 und 6. Im Zuge von Gleisersatzbauarbeiten ist vorgesehen, eine Engstelle im Bereich der Schwachhauser Heerstraße zu beseitigen, um zeitgleich mit der Verlängerung der Strecke nach Lilienthal die breiteren Straßenbahnfahrzeuge auf der gesamten Linie 4 einsetzen zu können. Mit der 2013 vorgesehenen Ersatzbaumaßnahme Hartwigstraße wird der Einsatz der neuen Fahrzeuge auch auf der Linie 8 möglich sein. Seit 2008 befindet sich in Bremen die "Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraumes, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten" in Kraft 2, wonach Haltestellenbereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich so gestaltet sein sollen, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen der Einstieg in das öffentliche Verkehrsmittel ermöglicht wird. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet. Bei jeder Neuanlage von Haltestellen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen kommen die Inhalte dieser Richtlinie konsequent zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit der BSAG beabsichtigt die Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus, eine Bestandsaufnahme der stadtbremischen Bushaltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorzunehmen. Zweck der Analyse ist es, bestehende Defizite bezüglich der barrierefreien Nutzung der Haltestellen festzustellen und auf Basis der erhobenen Daten ein Konzept zu entwickeln, das die Beseitigung ermittelter Mängel in verschiedenen Priorisierungsstufen als mittelfristiges Ziel vorsieht. Im Zuge der weiteren Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hansalinie wird angestrebt, die Buslinie 42 zu verlängern. Für diesen Fall müsste ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Linie durch den Hemelinger Ortskern bis zum Weserwehr zu führen und Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Anbindung Gewerbegebiet Hansalinie 2 Die Richtlinie wird zurzeit überarbeitet.

17 C-17 neben der Anbindung des Bahnhofs Sebaldsbrück (heutiges Linienende) zusätzliche Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 2 und 10 (Föhrenstraße) sowie an die Straßenbahnlinie 3 (Weserwehr) herzustellen. Die halbstündlich verkehrende Linie könnte zwischen Weserwehr und Schlengstraße zusammen mit den Buslinien 40/41 eine vorhandene Taktlücke schließen und das Angebot zu einem 10-Minutentakt verdichten. Das Konzept für den ÖPNV im Neuen Hulsberg-Viertel auf dem ehemaligen Gelände des Klinikums Mitte beruht auf einer Verbesserung und Ausweitung des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Achse der Bismarckstraße. Mit der Führung einer zusätzlichen Buslinie würde das vorhandene Angebot im Takt und in der Kapazität deutlich aufgewertet. In Abstimmung mit der BSAG wird eine nachfragegerechte Buslinienführung untersucht. Bisher wurden von der BSAG schon Bus-Teilnetze im Zuge von Erweiterungen des Schienenverkehrs (Linien 1, 4 und RS 1) modifiziert und an die sich verändernden Fahrgastströme angepasst. Der Planungsprozess des seit 2012 in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans soll genutzt werden, das Netz im gesamtstädtischen Zusammenhang mit dem Ziel weiterer Optimierungen zu überprüfen. Darüber hinaus soll die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Ortsbussen und bedarfsgesteuerten Angeboten untersucht werden. Unter der Federführung des VBN wird angestrebt, den Nachtknoten Bremen Hbf mit dem Ziel zu optimieren, kürzere Übergangszeiten im Nachtverkehr zwischen den Verkehrsmitteln des SPNV, der Regionalbusse sowie den Verkehrsmitteln der BSAG (Straßenbahn, Stadtbus) zu ermöglichen, so dass ein Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit möglich ist. Für den Nahverkehrsplan bestehen aktuell keine Überlegungen zur Änderung der Linienführung von Regio-Buslinien auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Mit der Umsetzung von netzergänzenden Straßenbaumaßnahmen insbesondere der Fertigstellung der A 281 und im Zuge der Erweiterung des Straßenbahnnetzes (u.a. Verlängerung der Linie 8 in Richtung Weyhe) soll eine Überprüfung der Linienführung der Regio-Buslinien in Abstimmung mit den Busunternehmen und den betroffenen Gemeinden sowie mit dem VBN und ZVBN erfolgen. Dabei bestehen folgende Anforderungen: Anbindung Neues Hulsberg- Viertel und Klinikum Bremen-Mitte Überprüfung des Busliniennetzes der BSAG Nachtknoten Bremen Führung der Regio-Buslinien im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen Orientierung der Linienführung an der tatsächlichen und der zu erwartenden Fahrgastnachfrage Gewährleistung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs Sicherstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei der Straßeninfrastruktur Die Belange der Busunternehmen und die Bedürfnisse der Fahrgäste aus der Region sowie die Bedürfnisse der Bremer Fahrgäste, die ihre Ziele in der Region haben, sind vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beachten. Netz- und Haltestellendichte, Betriebszeiten und Bedienungshäufigkeiten sind vertraglich mit der Bremer Straßenbahn AG im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) bis 2020 vereinbart. Sie entsprechen wei- Bedienungsstandards

18 C-18 testgehend den zurzeit geltenden Bedienungsstandards (vgl. Teil A). Das räumliche Verkehrsangebot ist über die Erschließung mit Haltestelleneinzugsbereichen (600-Meter Radius, 300 m für Stadtteile mit höherer Siedlungs- und Bevölkerungsdichte) gegeben. Eine weitere Verdichtung des Liniennetzes ist nicht Gegenstand des Kontraktes. Es gelten die mit der BSAG im ÖDLA festgelegten Qualitätskriterien sowie die im Qualitätssicherungssystem der BSAG vereinbarten Konkretisierungen, die die Qualität speziell der kundenrelevanten Leistungen beschreiben, wie und wann jene gemessen werden und wie mit Abweichungen vom Maßstab umzugehen ist. Hierzu zählen u.a. Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sauberkeit und kundenfreundliche Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen inkl. Fahrgastinformation, die Definition von maximalen Besetzungsgraden an maßgeblichen Querschnitten, die eine Überfüllung von Fahrzeugen im Normalfall ausschließen sollen, Regelungen zur Information der Fahrgäste im Störungsfall sowie Freundlichkeit und Sachkenntnis des Betriebspersonals. Zur Sicherung eines pünktlichen, sicheren, kundenfreundlichen und wirtschaftlichen ÖPNV-Betriebs sind Beschleunigungsmaßnahmen für die Fahrzeuge im Liniennetz erforderlich. Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sind grundsätzlich zu vermeiden und in bestimmten Fällen zu minimieren. Die bereits weitgehend umgesetzte Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch die Straßenbahnen wird für nachfragestarke Buslinien und fahrtzeitverlustträchtige Streckenbereiche weitergeführt sowie der technische Fortschritt bei der Modernisierung von Anlagen berücksichtigt. Hierbei sind die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen für die Fahrgäste nachzuweisen. Ziele sind: Qualitätssicherung und weitere Optimierung der Ansteuerung von LSA durch Straßenbahnen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der LSA-Ansteuerung für Busse Einbeziehung von Regionalbuslinien in die LSA-Ansteuerung Erneuerung des Funkansteuerungssystems für die Anmeldung von ÖV-Fahrzeugen an die Lichtsignalanlage Optimierung von Baustellensignalanlagen durch ÖV-Ansteuerung. Qualität Beschleunigungsmaßnahmen Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremen wird in der Tabelle C-1 im Anhang dargestellt. Dieser soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Stadtgemeinde Bremen erstellt bis 2014 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025, der weitergehende Vorschläge und Begründungszusammenhänge zur ÖPNV- und SPNV-Planung in der Stadtgemeinde Bremen enthalten wird. Verkehrsentwicklungsplan

19 C-19 C Zielnetz Stadt Bremerhaven Der öffentliche Nahverkehr auf Schiene und Straße ist eines der Kernthemen der Klimastadt Bremerhaven sowie wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird deshalb das Ziel verfolgt, den ÖPNV weiter zu stärken und noch attraktiver auszugestalten. Derzeit wird an einem nachhaltigen, integrierten Gesamtverkehrskonzept gearbeitet. Darin werden der öffentliche Nahverkehr und eine grundlegende Überprüfung der Linienstruktur einen besonderen Schwerpunkt bilden. Nach Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die nachfolgenden Aussagen im Rahmen einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für das Teilgebiet Bremerhaven angepasst werden müssen. Die Stadt Bremerhaven ist durch die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bremen Twistringen, die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven und R3 Bremerhaven - Buxtehude sowie die Expresslinie RX2 Bremerhaven Bremen Osnabrück/Hannover an das SPNV-Netz angeschlossen. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt. Mit Neuvergabe des RE-Kreuzes Bremen im Dezember 2013 wird das Angebot auf einen Stundentakt verbessert und es bestehen von Bremerhaven abwechselnde Direktverbindungen nach Osnabrück und Hannover. Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten. Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Während der Sommersaison ( ) werden einzelne Fahrten nach Bremen durchgebunden. Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe. Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Buslinien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innenstadt ausgerichtet sind (vgl. Kap. A bzw. Karte A-9). Bedienungsebene Stadtbus Ziel ist es, das bestehende Angebotsniveau zu sichern und den Erfordernissen entsprechend anzupassen. Zu prüfen sind insbesondere: Anpassung des vorhandenen Angebots an siedlungsstrukturelle Entwicklungen Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen für das Überseehafen- und Fischereihafenareal (einschließlich der geplanten Erweiterungen im Zusammenhang mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven) und angrenzender hafenorientierter Gewerbegebiete Verbesserungen der ÖPNV-Erreichbarkeit der touristischen Ziele (z.b. Havenwelten) In Räumen und Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage werden zur Ergänzung des Linienangebots Anruflinientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nach telefonischer Anmeldung zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruflinientaxi. Das Angebot ist bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. ALT-Ergänzungen

20 C-20 In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10). Das Nachtverkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Zu prüfen ist insbesondere die Abstimmung mit dem SPNV- Angebot am Hauptbahnhof Bremerhaven. Stadtbus Nachtverkehr Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremerhaven ist in Tabelle C-2 dargestellt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Neben diesen harten Angebotsstandards sollen folgende weiche Standards in Bremerhaven unbedingt gesichert und weiterentwickelt werden: Vorhaltung eines betriebseigenen Kundencenters am Hauptbahnhof Stadtweites Angebot der Busschule für Schülerinnen und Schüler Stadtweites Mobilitätstraining Hohe Qualität des Fahrpersonals durch Festschreibung des Qualifikationsziels Berufskraftfahrer Besondere Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sowie von Fahrgästen mit besonderen Beförderungsbedürfnissen (u.a. Kinderwagen) durch entsprechend erweiterte Kombiflächen in den Fahrzeugen Vermeidung von Zugangshemmnissen für Gelegenheits- und Dauerkunden durch moderne, elektronische Vertriebssysteme (BOB, MIA) Videoaufzeichnung in allen Fahrzeugen zur Erhöhung der subjektiven Fahrgastsicherheit Um den Busverkehr in der Stadt weiter zu beschleunigen, sollen die bestehenden Bussonderfahrspuren und Busbeschleunigungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert werden. Hinsichtlich der Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger ist im Stadtgebiet und in Stadtrandlagen die Einrichtung und Verbesserung von Verknüpfungsanlagen zu prüfen. Am Hauptbahnhof ist eine Verbesserung des Wegeleitsystems (Beschilderung einschließlich taktiler Leitung) vorgesehen. Ein Beitrag zur Klimastadt Bremerhaven ist neben der Berücksichtigung der jeweils höchsten technischen Schadstoffklasse bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen (2012 = EEV) auch der Einsatz CO 2-freier Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang wird die Machbarkeit der Einführung von Oberleitungsbussen (Trolleybusse) geprüft. Um den Zugang zum ÖPNV weiter zu vereinfachen, ist eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation unerlässlich. Deshalb ist die Fahrgastinformation kontinuierlich, insbesondere unter Nutzung moderner Informationstechnologien, weiterzuentwickeln. Insbesondere ist Beschleunigungsmaßnahmen Verknüpfungsanlagen Machbarkeit von Oberleitungsbussen Fahrgastinformation die Integration von BremerhavenBus in das verkehrsunternehmensübergreifende VBN-Echtzeitinformations- und Anschlusssicherungssystem weiter voranzutreiben, die Ausstattung von Haltestellen mit DFI-Anzeigern sowie aller Fahrzeuge mit Echtzeitanzeigern fortzusetzen und

21 C-21 die Fahrgastinformationen auch unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Touristen auszubauen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtungen, der Hotelerie sowie dem Einzelhandel zu intensivieren. Das Stadtgebiet Bremerhaven wird u.a. auch von sieben regional bedeutsamen Regionalbuslinien aus dem angrenzenden Landkreis Cuxhaven angefahren. Dies betrifft die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Linien: Regionalbus 525 Bad Bederkesa Bremerhaven 530 Dedesdorf Bremerhaven 531 Uthlede - Bremerhaven 550 Cuxhaven - Bremerhaven 570/580 Sandstedt Bremerhaven über Holte und Stotel bzw. Dedesdorf und Lanhausen 575 Beverstedt Bremerhaven Das bestehende Fahrplanangebot sowie die bestehenden Anschlüsse dieser Linien - insbesondere am Hauptbahnhof und an den Haltestellen Carsten- Börger-Straße und Flötenkiel - an weiterführende Bus- und Zugverbindungen sollen erhalten werden. Die Linie 440 (WeserSprinter) verbindet die Oberzentren Bremerhaven und Oldenburg täglich im Zweistundentakt. Das Angebot soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Grundsätzlich soll die weitere Abstimmung der ÖPNV-Angebote von Stadtund Regionalbusverkehren vorangetrieben werden (zeitlich, räumlich und in Hinblick auf Verknüpfungspunkte). Hinweis zur folgenden Tabelle C-1: Abkürzungen SVZ HVZ NVZ ALT mit ALT BA HB E EKZ Hbf HS ML NL Nds SB SZ Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Anruflinientaxi, verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung zum VBN-Tarif Einzelne Fahrten werden als ALT angeboten Betriebsanfang verkehrt nur an Schultagen im Land Bremen Einsetzwagen Montag bis Freitag an Schultagen Einkaufszentrum Hauptbahnhof Hochschule Moon-Liner Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage Night-Liner Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage verkehrt nur an Schultagen im Land Niedersachsen Schnellbus Schulzentrum

22 C-22 Taktzeiten Stadtbusverkehr Bremerhaven Stand Fahrplan 2012 montags - freitags samstags sonn- und feiertags BA - 06:30 06:30-08:30 08:30-15:00 15:00-18:30 18:30-20:30 20:30-00:00 BA - 09:00 09:00-16:00 16:00-00:00 BA - 10:00 10:00-00:00 SVZ 1 HVZ 1 NVZ 1 HVZ 2 NVZ 2 SVZ 2 SVZ 1 NVZ 1 SVZ 2 SVZ 1 SVZ 2 Linie Linienverlauf Anmerkung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 501 Leherheide - Hbf - Wusldorf SB Leherheide West - Hbf - Grünhöfe mit ALT Leherheide West - Hbf - Surheide Hbf - Fischereihafen - Bohmsiel mit ALT Debstedt - Hbf - Wulsdorf SZ Langen - Hbf - Wulsdorf mit ALT Spaden - Hbf - Bramel mit ALT Leherheide - Hbf - Klinikum Bremerhaven mit ALT Einzelfahrt Imsum - Hbf - Surheide mit ALT Z Langen - Imsum - Einzelfahrt Einzelfahrt Einzelfahrt Hbf - Am Seedeich mit ALT Leherheide Ost - Stadtmitte - Wulsdorf SB Überseering - Container-Terminal - Rotersand mit ALT Plätternweg - Louise-Schroeder-Straße ALT Buschkämpen - Stadtverwaltung ALT Carsten-Börger-Str. - PowerBlades ALT E01 Z Goethestraße - Hbf - Bahnhofstraße HB - - Einzelfahrt E02 Z HS/Stadttheater - Heinrich-Plett-Straße HB - - Einzelfahrt E03 Z Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky HB - Einzelfahrt E04 Z Spaden - Hbf - Schiffdorf HB - Einzelfahrt E05 Z Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf HB - Einzelfahrt E06 Z Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße HB - Einzelfahrt E07 Z Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße HB - Einzelfahrt E08 Z Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße HB - Einzelfahrt E09 Z Surheide - Hbf - Pestalozzistraße HB - Einzelfahrt E10 Z Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße HB - Einzelfahrt E11 Z Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf Nds - Einzelfahrt E12 Z Spaden - Hbf - Schiffdorf HB/Nds - Einzelfahrt E13 Z Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße Nds - Einzelfahrt E14 Z Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky HB - Einzelfahrt E15 Z Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky HB - Einzelfahrt E16 Z Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky HB - Einzelfahrt E17 Z Freigeb./Arbeitsagentur - Friedhof Schiffdorf HB - - Einzelfahrt E18 Z SZ Carl von Ossietzky - Heinrich-Plett-Straße HB - - Einzelfahrt E19 Z HS/Stadttheater - EKZ Spaden HB - - Einzelfahrt E20 Z Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf HB - Einzelfahrt E21 Z Imsum - Hbf - SZ Carl von Ossietzky HB - Einzelfahrt E22 Z Spaden - Hbf - Klinikum Bremerhaven HB - Einzelfahrt Moon-Liner Ziegeleistraße - Hbf - Klinikum Bremerhaven Night-Liner Debstedt - Carsten-Börger-Straße Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven (Quelle: BremerhavenBus)

23 C-23 C Zielnetz Stadt Delmenhorst Die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs zielt auf eine gute Erreichbarkeit der verschiedenen Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Entscheidend ist, ob insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen den Bedürfnissen älterer Menschen ausreichend entsprochen wird, da diese oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob das bestehende Stadtbusnetz noch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang bedarf es einer Analyse, welche Ziele im Stadtgebiet zu welcher Zeit, von welchem Personenkreis und wie häufig nachgefragt werden. Neben der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten fließen diese Ergebnisse in eine nachfrageorientierte Weiterentwicklung des städtischen Busnetzes ein. Für den Nahverkehrsplan leiten sich daraus folgende Ziele ab: Ziele Die Optimierung des Stadtbusverkehrs wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit weiter verfolgt. Die Finanzierung für ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes ÖPNV-Angebot ist dabei sicherzustellen. Die Fahrgastinformation am Bahnhof Delmenhorst wird im Hinblick auf die Erfordernisse, auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten, überprüft und gegebenenfalls angepasst. Unter Berücksichtigung des städtischen ÖPNV-Angebots sollen die Verknüpfungen zu den Regionalbusangeboten überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Unter Berücksichtigung des städtischen Freizeitliniennetzes soll eine Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots geprüft werden. Im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtungen, mit Einrichtungen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel sollen ÖPNV-Informationen, beispielsweise auf den jeweiligen Internetseiten, verbessert werden. Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie RX1, den Regio-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6. Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden Bremen Oldenburg - Bad Zwischenahn - Leer Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der durch den IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. Die Regio-S-Bahnlinien RS3 Bremen Oldenburg Bad Zwischenahn und RS4 Bremen Hude Nordenham stellen direkte Anbindungen an die Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Nordenham her. Sie verkehren im Stundentakt. Die Regionallinie R6 schließlich verkehrt ebenfalls im Stundentakt in nordsüdlicher Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück. Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrtenangebote soll eine bessere Vertaktung zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bremen hergestellt werden. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

24 C-24 Das Liniennetz des Delmenhorster Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem Freizeitliniennetz am Abend und an den Wochenenden. Das Tagesliniennetz besteht aus sieben Linien. In Zeiten geringerer Nachfrage verkehren im Freizeitliniennetz sechs Linien. Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Delmenhorst ist in Tabelle C-2 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Bedienungsebene Stadtbus Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige Anschlüsse mit der Linie 205 her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruflinientaxi. Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von keiner Regionalbuslinie der Bedienungsebene 1 angefahren. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von einer Regionalbuslinie der Bedienungsebene 2 angefahren: Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Linie 450 "Deichläufer" Berne Lemwerder - Delmenhorst (LK Wesermarsch, C ) Grundsätzlich soll diese Linie montags bis freitags im Zweistundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Die Linie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die Tageslinien mit ungeraden Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmenhorst Anschlüsse an die RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her. Folgende Linien aus dem angrenzenden Landkreis Oldenburg bedienen die Stadt Delmenhorst: Neben den Linien 229, 240 und 256, mit Schwerpunkt Schülerbeförderung, verkehren auch die Werkbuslinien 237 und 238 mit Ziel Mercedes-Benz-Werk in Bremen über das Stadtgebiet. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst. Bei dieser als "NachtEule" verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung. Nachtverkehre Die BürgerBuslinien der an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinde Ganderkesee 221 und 222 bieten in Delmenhorst regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern. Weitere Informationen zu Bürger- Bussen finden sich im Kapitel C 2.3. BürgerBus

25 C-25 Taktzeiten Stadtbusverkehr Delmenhorst Stand Fahrplan 2012 Montag - Freitag Samtags Sonn- und Feiertag BA -06:30 06:30-08:30 08:30-15:00 15:00-18:30 18:30-20:30 20:30-23:30 BA-09:00 09:00-18:00 18:00-23:30 BA-10:00 10:00-23:00 SVZ 1 HVZ 1 NVZ 1 HVZ 2 NVZ 2 SVZ 2* SVZ 1 NVZ 1** SVZ 2 SVZ 1 SVZ 2 Linie Linienverlauf Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Min.- Takt Linien im Tagesliniennetz 201 Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Deichhorst/Hilversume Hasbergen/Dreilinien - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str Dwoberg/Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Annenheide Sandhausen/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel-Süd Deichhorst - Bf/ZOB - Bungerhof Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne Linien im Freizeitliniennetz 212 Dreilinien - Bf/ZOB - Annenheide Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str Roland-Center - Bf Heidkrug - Bf/ZOB Friedhof/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str Deichhorst/Hilversumer Str. Bf/ZOB - Hasport/Buchenstr Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne *SVZ 2 M o-do. von 20:30 bis 22:18, freitags von 20:30-00:18 sonnabends vo n 16:00 bis 00:18 60 M in.- Takt ** NVZ 1 Sonnabend von 09:00 bis 16:00 30 M in.-takt, ab 16:00-18:00 60 M in.-takt SVZ 1 M ontag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30 Sonnabend von Betriebsbeginn bis 09:00 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 10:00 Linie 202 Hasbergen/Dreilinien - ZOB Ab Endstelle Hasbergen bis Haltestelle Lemwerder Str. nur 60 Min.-Takt Linie 205 Sandhausen/Bungerhof - ZOB Ab Endstelle Sandhausen bis Haltestelle Wilhelm-Tell-Weg nur 60 M in.-takt SVZ 2 M ontag bis Freitag von 20:30 bis 23:30 Sonnabend von 18:00 bis 23:30 Linie 206 Abschnitt Brahmstraße bis Hanse-Wissenschafts-Kolleg über M ozartstraße sowie M oorweg bis Konrad-Adenauer-Straße über Ernst-Eckert-Straße nur im 60 M in.-takt Sonn- und feiertags von 10:00 bis 23:00 HVZ 1 M ontag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 SVZ: Schwachverkehrszeit HVZ 2 M ontag bis Freitag von 15:00 bis 18:30 HVZ: Hauptverkehrszeit NVZ 1 NVZ: Nebenverkehrszeit M ontag bis Freitag von 08:30 bis 15:00 Sonnabend von 09:00 bis 18:00 NVZ 2 M ontag bis Freitag von 18:30 bis 20:30 Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst (Quelle: Delbus)

26 C-26 C Zielnetz Stadt Oldenburg Der Entwurf des Strategieplans Mobilität und Verkehr (Stand 2012) leitet aus der übergeordneten Perspektive der Stadt- und Mobilitätsentwicklung u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV in Oldenburg ab. Schwerpunkt ist dabei der Erhalt des inzwischen erreichten, guten und für Oldenburg angemessenen Angebots mit Weiterentwicklung in einigen Teilbereichen, insbesondere im Service und in der Qualität. Zusammengefasst wird dies in dem Leitsatz "Konsolidierung, aber Service und Qualität optimieren" (Stadt Oldenburg 2011). Darüber hinaus sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und ein höherer Anteil am Gesamtverkehr erreicht werden. Dazu sind u.a. die Belange älterer Menschen verstärkt zu berücksichtigen und die Verknüpfungen vor allem zwischen dem Radverkehr und ÖPNV zu verbessern. Um attraktive Reisezeiten im ÖPNV zu gewährleisten, sollen Maßnahmen vermieden werden, die den Busverkehr in der Stadt verlangsamen. Auf den vom ÖPNV befahrenen Trassen ist grundsätzlich zu beachten: Strategieplan Mobilität Durchgehender, ebener Fahrbahnbelag Verzicht auf Rampen oder Schwellen Vorfahrtsregelung auf der ÖPNV-Trasse, auch in Tempo-30-Zonen Ausreichende Fahrbahnbreiten Vermeidung regelmäßig parkender Fahrzeuge im Fahrbahnbereich Vorrangschaltung für ÖPNV-Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen Daraus abgeleitet sind die Maßnahmen unter dem Punkt "Stadtbus" zu finden. In Oldenburg verkehren drei Linien auf dem Ost-West Korridor und eine Linie in Nord-Süd-Ausrichtung (vgl. Kap. C 2.4): Expresslinie RX1 Hannover Bremen Oldenburg Norddeich Mole (Zweistundentakt) Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr IC Hannover Bremen Oldenburg Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 3 Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg Bremen (Stundentakt) Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg Osnabrück (Stundentakt) Für die 16 Stadtbuslinien in Oldenburg sind im "Strategieplan Mobilität" folgende Ziele und Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Finanzierung des ÖPNV", "Infrastruktur/Investition" sowie "Service, Angebot und Qualität" formuliert worden: Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden Finanzierung Neue barrierefreie Mobilitätszentrale in Lappan Nähe Bedienungsebene Stadtbus Finanzierung des ÖPNV Infrastruktur /Investitionen Ausbau der Dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen (Einbeziehung weiterer wichtiger Haltestellen) 3 Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.

27 C-27 Ausbau von Bike-and-ride-Anlagen (Programm für Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen) Optimierung Park-and-ride-Anlagen (Prüfung der Standorte, der Kapazität, des Verkehrsangebots und des Tarifs) Fertigstellen des SPNV-Haltepunktes Wechloy und seiner Verknüpfungsanlagen mit dem Bus, Rad und Pkw Ausstattung verbessern Bauliche Mängel beseitigen Öffentlichkeitsarbeit intensivieren Verbesserung der Servicequalität: Schulung des Fahrpersonals (Kundenorientierung, Auskunft, Freundlichkeit) Service, Angebot und Qualität Angebotsverbesserung in den Abendstunden Nachtverkehr optimieren Pünktlichkeit verbessern Marktforschung Ergänzungen erfahren diese Handlungsfelder durch Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven, wie die Prüfung von weiteren Haltepunkten für den Regionalverkehr sowie tangentialer Stadtteilverbindungen. Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Oldenburg ist in Tabelle C-3 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hinweis zur folgenden Tabelle C-3: Abkürzungen HVZ* Montag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 NVZ** Samstag von 09:45 bis 18:30 Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30 SVZ*** 1 Samstag von Betriebsbeginn bis 09:45 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 11:30 Montag bis Freitag von 19:00 bis 24:00 SVZ 2 Samstag von 18:30 bis 24:00 Sonn- und feiertags von 11:30 bis 24:00 Montag bis Freitag 00:00 bis 01:15 SVZ 3 Samstag und Sonntag 00:00 bis 03:15 * Hauptverkehrszeit ** Nebenverkehrszeit *** Schwachverkehrszeit

28 C-28 Übersicht Taktzeiten Stadt Oldenburg Fahrplan 2012/13 montags - freitags samtags sonn- und feiertags 0:00-1:15 BA - 6:30 6:30-8:30 8:30-19:00 19:00-24:00 0:00-3:15 BA - 9:45 9:45-18:30 18:30-24:00 0:00-3:15 BA - 11:30 11:30-24:00 SVZ 3 SVZ 1 HVZ NVZ SVZ 2 SVZ 3 SVZ 1 NVZ SVZ 2 SVZ 3 SVZ 1 SVZ 2 Linie Linienverlauf Anmerkung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 301 Eversten - Ofenerfeld Infanterieweg - BBS Wechloy - Borchersweg Krusenbusch - Schlossplatz Schlossplatz - Th.-Pekol-Str Th.-Pekol-Str. - Am Alexanderhaus Th.-Pekol-Str.- Ofenerfeld Th.-Pekol-Str. - Heidkamp Ofenerdiek - Bümmerstede Universität - Hbf/ZOB Drielake - Hbf/ZOB BBS Wechloy/Rauhehorst - Hbf/ZOB Petersfehn Bloherfelde Wildenloh Bloherfelde Eschenplatz - Bloherfelde Bloherfelde - Ohmstede Ohmstede Wahnbek Wehnen - Famila Famila - Hbf/ZOB Kreyenbrück - Hbf/ZOB Am Vogelbusch - Kanalbrücke Kanalbrücke - Rennplatz Rennplatz - Patentbusch Hatterwüsting - Hbf/ZOB * Neuenwege - Nordstraße IKEA - Hbf/ZOB Thomasburg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - BBS Wechloy Infanterieweg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - Patentbusch N36 Lappan - Donnerschwee/Alexandersfeld 1 Fahrt N37 Lappan - Ofenerdiek/Ofenerfeld 1 Fahrt N38 Lappan - Universität/Bloherfelde/ Petersfehn 1 Fahrt N39 Lappan - Bümmerstede/Kreyenbrück 1 Fahrt N40 Lappan - Osternburg/Krusenbusch 1 Fahrt * Linie 316 wird fast ausschließlich mit Anruf-Linien-Taxen (ALT) bedient. Hinweise: HVZ Hauptverkehrszeit Die Linie 311 beinhaltet Fahrten an den Adventssamstagen und während des Kramermarktes. NVZ Nebenverkehrszeit Die Linien 319A und 319B beinhalten ausschließlich Schülerfahrten, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt werden. SVZ Schwachverkehrszeit Die Linie 319C verkehrt nach Neuharlingersiel/Bensersiel und wird nicht weiter dargestellt. Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg (Quelle: VWG Oldenburg)

29 C-29 Das Stadtgebiet Oldenburg wird von acht Regionalbuslinien der Bedienungsebene 1 radial angefahren. Grundsätzlich sollen diese Linien montags bis freitags im Stundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Alle diese Linien fahren am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg in den Taktknoten zur Minute :30, so dass hier eine Verknüpfung untereinander und mit dem SPNV/Fernverkehr hergestellt wird. Dies soll weiter optimiert werden und das Verkehrsangebot nach den Vorgaben realisiert werden. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind in den Kapiteln der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch beschrieben. Linie S35 "RhodoSprinter" Oldenburg Westerstede (LK Ammerland, C 2.5.5) Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede Conneforde (LK Ammerland, C 2.5.5) Linie 340 Oldenburg Rastede Jaderberg (LK Ammerland, C 2.5.5) Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5) Linie 380 Barßel - Edewecht Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5) Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg - Wildeshausen (LK Oldenburg, C 2.5.7) Linie 280 Oldenburg - Wardenburg (LK Oldenburg, C 2.5.7) Linie 440 "WeserSprinter" Oldenburg Bremerhaven / Nordenham- Blexen (LK Wesermarsch, C ) Die Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg Edewechterdamm Friesoythe ist dem Landkreis Cloppenburg zugeordnet. Aus Sicht des ZVBN soll das Angebot gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Einige Linien aus den angrenzenden Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch, die schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler aus den Landkreisen ausgerichtet sind, fahren auch zu Schulstandorten in der Stadt Oldenburg. Auch gibt es Schüler, die den entgegengesetzten Weg nehmen und Schulen in den Landkreisen besuchen (z.b. BürgerBus Rostrup, Gemeinde Bad Zwischenahn). Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind unter den Landkreiskapiteln zu finden (vgl. Kap. C C ). Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Die fünf städtischen Nachtlinien (N36 bis N40) verkehren in allen Nächten, wobei das Angebot in den Wochenendnächten länger bereitgestellt wird. Dieses Angebot soll weiter optimiert werden. Nachtverkehre Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag durch vier Linien der NachtEule Ammerland sowie durch zwei Linien der NachtEule Oldenburg (vgl. Karte A-22). Dieses Angebot soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

30 C-30 C Zielnetz Landkreis Ammerland Im SPNV verkehren vier Linien: Expresslinie RX1 Hannover Bremen Oldenburg Norddeich Mole (Zweistundentakt) Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr IC Hannover Bremen Oldenburg Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt 4 Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg Bremen (Stundentakt) Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg Osnabrück (Stundentakt) Die an der Stadtgrenze von Oldenburg liegenden Ortsteile der Gemeinden Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede werden durch die vier Oldenburger Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310 direkt an die Stadt Oldenburg angebunden. Bedienungsebene Stadtbus Das Angebot der sechs in den Landkreis Ammerland verkehrenden Linienäste (vgl. Kap. C "Zielnetz Stadt Oldenburg") soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Folgende Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet: Linie S 35 "RhodoSprinter" Oldenburg Westerstede Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Schnelle Verbindung zwischen Montag bis Samstag Am Hauptbahnhof/ZOB BE 1 dem Oberzentrum Oldenburg und gemäß Kategorie 5 Oldenburg: Einbindung dem Mittelzentrum Westerstede in Taktknoten zur über die Autobahn A28 Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt Minute :30 Am ZOB Westerstede Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede - Conneforde Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der beiden Grund- Montag bis Samstag Am Hauptbahnhof/ZOB BE 1 neu zentren Wiefelstede und gemäß Kategorie Oldenburg: Einbindung Metjendorf mit dem Oberzentrum in Taktknoten zur Oldenburg Anbindung des Grundzentrums Metjendorf an den Hauptort Wiefelstede Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt (auch durch bedarfsgesteuerte Fahrten) Minute :30 Direkte Linienführung zwischen Metjendorf und Borbeck über die Heidkamper/Borbecker Landstraße (L824) 4 Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 5 Vgl. Kapitel C 2.1

31 C-31 Linie 340 Oldenburg Rastede Jaderberg Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung der zentralen Orte der Gemeinde Rastede (Mittelzentrum Rastede, Grundzentren Wahnbek und Hahn-Lehmden) untereinander und mit dem Oberzentrum Oldenburg Anbindung des Grundzentrums Jaderberg im Landkreis Wesermarsch Montag bis Samstag gemäß Kategorie Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt (auch durch bedarfsgesteuerte Fahrten) Am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30 BE 1 neu Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn - Oldenburg Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung der Mittelzentren Westerstede und Bad Zwischenahn mit dem Oberzentrum Oldenburg und Anbindung des Grundzentrums Ofen an das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die Verbindung der zentralen Orte miteinander Zwischen Bad Zwischenahn und Westerstede verkehrt die Linie über Rostrup - Elmendorf - Langebrügge Montag bis Samstag gemäß Kategorie Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt (auch durch bedarfsgesteuerte Fahrten) Am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30 Am ZOB/Bf Bad Zwischenahn eine fahrplanmäßige Verknüpfung mit der Regio-S-Bahnlinie RS3 BE 1 neu Linie 380 Barßel - Edewecht Oldenburg Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Direkte Anbindung der beiden Grundzentren der Gemeinde Edewecht (Edewecht und Friedrichsfehn) an das Oberzentrum Oldenburg Für den Landkreis Cloppenburg: direkte Anbindung des Grundzentrums Barßel an das Oberzentrum Oldenburg Montag bis Samstag gemäß Kategorie Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt (auch durch bedarfsgesteuerte Fahrten) Am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30 BE 1 neu Hinweis: Die Zielvorgaben für die Linie 440 stehen im Kapitel C

32 C-32 Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet: Linie 360 Barßel - Ocholt Westerstede Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Direkte Verbindung zwischen dem Montag bis Freitag Am Bf Westerstede- BE 2 Grundzentrum Ocholt und dem gemäß Kategorie 6 Ocholt Verknüpfung Grundzentrum Barßel (Landkreis mit dem Cloppenburg) mit dem Mittelzentrum Westerstede Samstag (08:00 Uhr - 19:00 Uhr): Zwei- SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg stundentakt Linie 366 Augustfehn - Apen Westerstede Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der beiden Grund- Montag bis Freitag Am Bf Augustfehn BE 2 zentren Apen und Augustfehn gemäß Kategorie Verknüpfung mit dem direkt mit dem Mittelzentrum SPNV/Fernverkehr in Westerstede Die Anbindung des Grundzentrums Barßel an den Bf Augustfehn soll, in Abstimmung mit dem Samstag (08:00 Uhr - 18:00 Uhr): Zweistundentakt Richtung Oldenburg Landkreis Cloppenburg, erreicht werden. Linie 370 Rastede Wiefelstede - Bad Zwischenahn Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Tangentiale Verbindung zwischen Montag bis Freitag Am Bf Rastede Ver- BE 2 den drei Gemeinden Rastede, gemäß Kategorie knüpfung mit dem Wiefelstede und Bad Zwischenahn SPNV sowie am ZOB/Bf mit den zentralen Orten Rastede (Mittelzentrum), Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Wiefelstede Samstag: Zweistundentakt Bad Zwischenahn Verknüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr (Grundzentrum) jeweils unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs Linie 375 Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen den beiden Montag bis Freitag Am ZOB/Bf Bad BE 2 Gemeinden Bad Zwischenahn und gemäß Kategorie Zwischenahn Ver- Edewecht mit den zentralen Orten knüpfung mit dem Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Edewecht (Grundzentrum) Anbindung des Gymnasiums Bad Samstag: Zweistundentakt SPNV/Fernverkehr unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs Zwischenahn und dessen Außenstelle in Edewecht 6 Vgl. Kapitel C 2.1

33 C-33 Nachrichtlich: Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg Edewechterdamm Friesoythe Zuordnung: Landkreis Cloppenburg Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Mittelzentrums Das Angebot soll vom Am Hauptbahnhof/ZOB BE 2 Friesoythe im Landkreis Landkreis Cloppenburg Oldenburg: Einbindung Cloppenburg mit dem gesichert und bedarfs- in Taktknoten zur Oberzentrum Oldenburg gerecht weiter- Minute :30 Erschließung der Orte im Bereich entwickelt werden. des Küstenkanals Insgesamt 45 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler im Landkreis Ammerland ausgelegt. Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächenerschließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf: Besonderheiten Die Linie 358 übernimmt eine Zubringerfunktion zur Schnellbuslinie S35 sowie zur Regionalbuslinie 350. Damit werden die beiden Linien der Bedienungsebene 1 von dieser Aufgabe befreit, und das Fahrplanangebot wird für den Fahrgast verständlicher dargestellt. Die Linie 377 "MeerBus" bietet ein saisonales Angebot für den Tourismus mit der Rundfahrt um das Zwischenahner Meer an. Diese Linie 377 verkehrt am Wochenende. Die Linie ist in die Haltestelleninfrastruktur des Linienverkehrs zu integrieren. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland durch die vier Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (vgl. Karte A-22). Diese verkehren in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Dadurch wird ein Angebot (teilweise vertaktet) zwischen allen Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Oldenburg und den Diskothekenstandorten in Tange und Friesoythe geschaffen. Anfangs- bzw. Endpunkt ist der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Oldenburg. Weitere Verknüpfungen der Nachtlinien untereinander gibt es in Bad Zwischenahn und Edewecht. Nachtverkehre Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Ammerland wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Die zwei Nachtexpress-Linien der Stadt Oldenburg N37 und N38 bieten einen direkten Anschluss der Vorortgemeinden Petersfehn (Gemeinde Bad Zwischenahn) und Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede) an die Stadt Oldenburg. Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen. Im Landkreis Ammerland verkehrt ein BürgerBus in der Stadt Westerstede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3. BürgerBus

34 Nahverkehrsplan ZVBN C-34

35 C-35 C Zielnetz Landkreis Diepholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Diepholz: Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Oberzentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der Strecke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum, Twistringen. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Die Durchbindung nach Bremerhaven erfolgt im Zweistundentakt. Das Angebot der Stadtbuslinien, die auch das Gebiet des Landkreises Diepholz bedienen, wird im Kapitel C beschrieben. Über die Verlängerung der Linie 8 nach Stuhr/Weyhe wird der Landkreis zukünftig auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Im Landkreis Diepholz sollen die Angebote besser aufeinander abgestimmt werden. Das Regionalbusangebot entlang des Korridors Bruchhausen-Vilsen Syke Brinkum - Bremen Hbf ist im Rahmen der Laufzeit des NVP zu überplanen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchhausen-Vilsen Syke Bf sowie Syke Bf Brinkum ZOB wird ein Stundentakt geplant. Entsprechend ist die Einordnung jeweils einer Linie auf diesem Korridor in die Bedienungsebene 1 vorzusehen. Am Bahnhof Syke ist insbesondere die Verknüpfung mit dem SPNV-Angebot sowie zwischen den Busangeboten der beiden Abschnitte sicherzustellen. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten Linien 150, 153 und 102 zu berücksichtigen. Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 101 in Zusammenhang mit der Linie 150, 102, 120 und 123 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Bedienungsebene Stadtbus/Straßenbahn Busnetz allgemein Auf dem Abschnitt zwischen Bremen Hbf und Brinkum ZOB ist das Regionalbusangebot besser aufeinander abzustimmen, um merkbarere Takte zu erhalten. Dabei werden die Ausbauplanungen für die Straßenbahnlinie 8 soweit als möglich einbezogen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob einzelne aus der Region kommende Linien am ZOB Brinkum enden bzw. mit anderen Regionalbuslinien in Richtung Bremen Hbf verknüpft werden können. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten Linien 101, 102, 120 und 150 zu berücksichtigen. Die Umsetzung der aus diesem Teil der Überplanung resultierenden Maßnahmen ist an die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke der Straßenbahnlinie 8 gebunden. Zur besseren Anbindung des Bahnhofs Diepholz an die Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung von/nach Vechta untersucht, die im Zusammenhang mit dem angestrebten IC-Systemhalt stehen. Zur Förderung des Tourismus in der Dümmer-Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung untersucht. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

36 C-36 Linie 101 Bremen - Stuhr Bassum Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen, Mittelzentrum Stuhr und der Stadt Bassum Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8 orientieren. Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz Busnetz allgemein dieses Kapitels. Montag bis Samstag gemäß Kategorie auf dem Abschnitt Bremen Stuhr-Fahrenhorst Kreuzung Der Abschnitt Fahrenhorst - Bassum wird Mo-Fr im Zweistundentakt bedient. Samstags werden auf diesem Abschnitt fünf Fahrten je Richtung angeboten. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung Verknüpfung am Bremer Hauptbahnhof zum Nah- und Fernverkehr Am Bf Bassum zur RX2/RS2 und nach Möglichkeit zu Regionalbussen BE 1 und BE 2 Am ZOB Brinkum zu Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 bzw. Stadtbuslinien BE 1 neu Linie 102 und 150 Bremen Stuhr - Syke - Bruchhausen-Vilsen Hoya Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Stuhr, Weyhe, dem Mittelzentrum Stadt Syke und im weiteren Verlauf der Samtgemeinde Bruchhausen- Vilsen sowie der Samtgemeinde Hoya im Landkreis Nienburg Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz Busnetz allgemein dieses Kapitels. Montag bis Samstag gemäß Kategorie auf dem Abschnitt Bremen Stuhr - Syke-Bruchhausen-Vilsen; der Abschnitt Bruchhausen-Vilsen Hoya wird im Zweistundentakt bedient Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke - Bruchhausen-Vilsen - Hoya sowie vier Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke Weyhe Stuhr - Bremen Verknüpfung am Bremer Hauptbahnhof zum Nah- und Fernverkehr Verknüpfung Bf Syke zur RX2/RS2 sowie ggf. zu anderen Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 BE 1 (neu für Linie 102)

37 C-37 Linie 120 Bremen Stuhr Kirchweyhe Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen den Montag bis Samstag Verbindung am Bremer BE 1 neu Oberzentrum Bremen und den gemäß Kategorie Hbf zum Angebot des Gemeinden Stuhr und Weyhe Nah- und Fernverkehrs Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8 Sonn- und Feiertag: fünf Fahrten je Richtung Verknüpfung Bf Kirchweyhe zur RX2/RS2 orientieren. Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz Busnetz allgemein dieses Kapitels. Linie 123 Bassum - Schwaförden Sulingen Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen Bassum, der Montag bis Samstag Verknüpfung Bf Bassum BE 1 Samtgemeinde Schwaförden sowie gemäß Kategorie zur RX2/RS2 sowie der Stadt Sulingen nach Möglichkeit in Sonn- und Feiertag: fünf Fahrten je Richtung sowie Fahrten im Sulingen zu den Regionalbussen BE 1 und BE 2 Spätverkehr Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 113, 121, 133, 137 und 138 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Linie 113 Stuhr Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Anbindung der westlichen Teile Montag bis Freitag In Bremen Huchting BE 2 des Mittelzentrums Gemeinde gemäß Kategorie zu den Straßenbahnen Stuhr an das Oberzentrum Bremen Samstags: kein Angebot und Bussen Sonn- und Feiertag: kein Angebot Linie 121 Bremen Kirchweyhe Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Oberzentrums Montag bis Freitag Verknüpfung Bf BE 2 Bremen mit der Gemeinde Weyhe gemäß Kategorie Kirchweyhe zur Samstags: vier Fahrten RX2/RS2 je Richtung Sonn- und Feiertag: kein Angebot

38 C-38 Linie Sulingen Kirchdorf Wagenfeld - Rahden Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Mittelzentrums Montag bis Freitag In Sulingen BE 2 Stadt Sulingen mit der gemäß Kategorie mit Verknüpfung zu den Samtgemeinde Kirchdorf und der Verstärkung in der Buslinien der BE 1 Gemeinde Wagenfeld Hauptverkehrszeit auf und BE 2 dem Abschnitt Sulingen - Kirchdorf Am Bf Rahden Verknüpfung zum Samstags: kein Angebot SPNV Sonn- und Feiertag: kein Angebot Linie 137 Sulingen - Diepholz Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Mittelzentrums Montag bis Freitag Verknüpfung Bf BE 2 Diepholz mit dem Mittelzentrum gemäß Kategorie mit Diepholz zur RX2 und Stadt Sulingen unter Anbindung Verstärkung der in Sulingen zu den der Samtgemeinden Rehden und Hauptverkehrszeit auf anderen Buslinien der Kirchdorf dem Abschnitt Rehden - BE 1 und 2 Diepholz Samstags: fünf Fahrten Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung Linie 138 Sulingen - Nienburg Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Mittelzentrums Montag bis Freitag Verknüpfung Bf BE2 Stadt Sulingen mit der Stadt gemäß Kategorie mit Nienburg zum SPNV Nienburg Verstärkung der und in Sulingen zu den Hauptverkehrszeit anderen Buslinien der Samstags: vier Fahrten BE 1 und BE 2 Sonn- und Feiertag: eine Fahrt je Richtung Im Landkreis Diepholz werden 58 Buslinien hinsichtlich der Linienführung sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den schulorientierten Verkehr eingruppiert. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächenerschließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden. 7 Die Möglichkeiten der Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 133 mit der Linie 170 in der Gemeinde Wagenfeld werden geprüft.

39 C-39 Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Diepholz durch die Linie N12 Bremen Brinkum - Kirchweyhe des VBN-Nachtschwärmer-Netzes (vgl. Karte A-21). Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen. Im Landkreis Diepholz verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Bassum, Syke und Weyhe. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3. Nachtverkehre BürgerBusse Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Diepholz VBN-Sammeltaxen in der Gemeinde Stuhr, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen sowie der Gemeinde Kirchdorf. Bedarfsgesteuerte Verkehre

40 Nahverkehrsplan ZVBN C-40

41 C-41 C Zielnetz Landkreis Oldenburg Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Oldenburg in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden Finanzierung der ÖPNV-Leistungen Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Haltestellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, BE 1 und BE 2 Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplanangebots Finanzierung Infrastruktur Angebot und Qualität Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus und Bus-Zug Anpassung des Fahrplanangebots der Linien 226/227, sobald die Anbindung der Gemeinde Stuhr an das Bremer Straßenbahnnetz konkret wird Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT) Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zielen, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen Fahrgastinformation Einrichtung von Echtzeitanzeigern am Bf Sandkrug sowie an den Haltestellen Wardenburg, Markt und Kirchhatten, Markt Das SPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien: Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit den Oberzentren Oldenburg und Bremen. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von Oldenburg nach Bremen. Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3. Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes) sowie den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden Hatten und Großenkneten im Stundentakt und verbindet diese mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes). Die Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315 verbinden die nahe an der Stadtgrenze liegenden Orte Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug (Gemeinde Hatten) im Landkreis Oldenburg mit der Stadt Oldenburg. Beide Stadtbuslinien bieten an allen Verkehrstagen Taktverkehre an; in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314 bis zum 15-Minutentakt. Bedienungsebene Stadtbus

42 C-42 Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet: Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg Wildeshausen Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Schnelle Verbindung zwischen Montag bis Samstag Am Hauptbahnhof/ZOB BE 1 dem Oberzentrum Oldenburg und gemäß Kategorie Oldenburg: Einbindung dem Mittelzentrum Wildeshausen mit Anbindung der Gemeinden Hatten und Dötlingen Verkehrt teilweise über die Autobahn A28 Sonn- und Feiertag: drei Fahrtenpaare Diese können auch in Form eines ALT dargestellt werden. in Taktknoten zur Minute :30 Am Bf Wildeshausen: Verknüpfung mit den Linien 226/227 In Hatten: Verknüpfung mit Linie 277 Linie 280 Oldenburg Wardenburg Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Schnelle Anbindung der Gemeinde Montag bis Freitag Am Hauptbahnhof/ZOB BE 1 neu Wardenburg an das Oberzentrum gemäß Kategorie Oldenburg: Einbindung Oldenburg Taktverdichtung auf in Taktknoten zur einen 30-Min.-Takt in Minute :30 den Hauptverkehrszeiten In Wardenburg: Verknüpfung mit der Samstags Stundentakt Sonn- und Feiertag: Zu- und Abbringerlinie 288 zwischen 09:00 und 00:00 Uhr acht Fahrten je Richtung Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet: Linie 226/227 Wildeshausen Bremen Hbf/- Bremen-Huchting Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Mittelzen- Montag bis Freitag Am Bf Wildes- BE 2 trum Wildeshausen und dem Oberzen- gemäß Kategorie hausen: trum Bremen mit Anbindung der Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Stuhr Gemeinsame Bedienung der Relation Wildeshausen Kirchseelte. Danach Trennung der Streckenverläufe: Die 226 bindet die Ortslagen Fahrenhorst, Heiligenrode, Seckenhausen und Brinkum (Gemeinde Stuhr) an den Hbf Bremen an. Die 227 erschließt die Ortslagen Heiligenrode, Groß-Mackenstedt und Auf dem gemeinsam bedienten Streckenabschnitt ergibt sich montags bis freitags ein Ein- bis Zweistundentakt. Samstags: drei Fahrtenpaare der Linie 226 zwischen Wildeshausen und Bremen Verknüpfung mit allen Fahrten der von und nach Oldenburg verkehrenden Linie 270 (Hunte- Sprinter) Moordeich (Gemeinde Stuhr) und bindet sie in Bremen-Huchting an das Netz des städtischen ÖPNV an.

43 C-43 Linie 277 Kirchhatten Wardenburg Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen Kirchhatten Montag bis Freitag An der Haltestelle BE 2 neu und Wardenburg mit Anbindung gemäß Kategorie Kirchhatten, Markt: der Ortslagen Hatterwüsting, Sandhatten, Sandkrug und Astrup Primäre Aufgabe ist die Anbindung des HunteSprinters sowie des Schul- und Sportzentrums in An Schultagen zusätzliche schulbezogene Fahrten und Verstärkerfahrten Samstags: Zweistundentakt zwischen Verknüpfung mit der von und nach Oldenburg/ Wildeshausen verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter) Sandkrug. 07:30 und 17:30 Wardenburg wird montags bis freitags zwischen 07:00 und 15:30 durch mehrere unvertaktete Fahrten angebunden. Samstags wird Wardenburg nicht erschlossen. Insgesamt 47 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Wardenburg, Hatten, Hude, Großenkneten, Dötlingen, Ganderkesee, Wildeshausen und Harpstedt ausgelegt. Als Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nimmt die Kreisstadt Wildeshausen aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein 8. Auch auf das in der Stadt Oldenburg befindliche Landkreisgymnasium (Graf- Anton-Günther-Gymnasium) ist ein großer Teil des schulorientierten Verkehrs ausgerichtet. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Das Angebot wird durch die Werkbuslinien 237 und 238 ergänzt. Diese sind auf die Schichtzeiten des Mercedes-Benz-Werkes in Bremen abgestimmt. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf: Besonderheiten Linie 288: Die Linie 288 Garrel (Landkreis Cloppenburg) - Littel - Wardenburg fungiert innerhalb der Gemeinde Wardenburg vorrangig als Zu- und Abbringerlinie zur bzw. von der Linie 280 nach/aus Oldenburg. 8 Da die Kreisstadt Wildeshausen mit ihren zahlreichen Schulstandorten wesentlicher Bezugspunkt des schülerbezogenen Verkehrs im Landkreis ist, wird im Folgenden kurz die Zuordnung der Schulstandorte zu den in den Fahrplänen genannten Haltestellen aufgelistet: Haltestelle Deekenstraße - Berufsbildende Schulen (Standort Feldstraße) Haltestelle Humboldtstraße - Hauptschule und Gymnasium Haltestelle Schillerstraße - Berufsbildende Schulen (Standort St.-Peter-Straße) Realschule, Grundschulen (St.-Peter-Schule und Holbeinschule)

44 C-44 Die Linie stellt an der Haltestelle Markt in Wardenburg eine Verknüpfung mit der Linie 280 her. Durch diese Verknüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Cloppenburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Das Angebot der in den Landkreis Cloppenburg führenden Leistungen ist abhängig von der finanziellen Beteiligung des dortigen ÖPNV-Aufgabenträgers bzw. der dort bedienten Gemeinden. Der Fahrplan bietet wochentags ganzjährig, also auch in den Ferienzeiten, überwiegend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten. Gegebenenfalls werden im Rahmen einer Überprüfung der Linien 280 und 288 Leistungen im Landkreis Cloppenburg zum Zweck der Angebotsstärkung auf das Gebiet des Landkreises Oldenburg umgelegt. Linie 289: Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die Stadt Oldenburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke Anschlüsse an die nach Oldenburg weiterführende Linie 314 her. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die Nachtlinien (NachtEulen) N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22). Diese verbinden in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verschiedene Oldenburger Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen. Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Oldenburg wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Oldenburg in der Gemeinde Wardenburg auf der Linie 288 montags bis freitags um 20:45 Uhr eine Fahrt von Wardenburg nach Littel in Form eines Anruflinientaxis. Zudem wird an Samstagen auf den Linien 230, 231, 232, 233, 234 und 235 jeweils eine Fahrt je Richtung angeboten. Im Landkreis Oldenburg verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ganderkesee und Wildeshausen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3. Nachtverkehre Bedarfsgesteuerte Verkehre BürgerBus

45 Nahverkehrsplan ZVBN C-45

46 C-46 C Zielnetz Landkreis Osterholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Osterholz: Die Expresslinie RX2 und die Regio-S-Bahn RS2 verkehren von Bremerhaven über Osterholz-Scharmbeck und weiter nach Bremen und Richtung Twistringen/Osnabrück bzw. Hannover. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Nach Hannover und Osnabrück wird abwechselnd ein Zweistundentakt angeboten. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Die Regio-S-Bahn RS1 bedient den Haltepunkt Bremen Klinikum Nord/ Beckedorf im 30-Min.-Takt. Das Angebot der Stadtbuslinien und der Straßenbahn, die auch das Gebiet des Landkreises Osterholz bedienen, wird im Kapitel C beschrieben. Über die Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg ist der Landkreis ab Mitte 2013 auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Im Landkreis Osterholz werden die drei Regionalbuslinien 630, 670 und 680 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben: Bedienungsebene Stadtbus Bedienungsebene Regionalbus- Ebene1 Linie 630 Bremen Lilienthal Grasberg - Zeven 9 Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Samstag gemäß Verbindung am Bremer BE 1 Oberzentrum Bremen und den Kategorie mit zusätzlichen Fahrten Hbf zum Angebot des Gemeinden Lilienthal und am Abend bis 23:00 Uhr ab Bremen Nah- und Fernverkehrs Grasberg im Landkreis Osterholz und den Samtgemeinden Tarmstedt und Zeven im Landkreis Rotenburg Die 630 wird im Bereich Lilienthal nach Betriebsaufnahme der Linie 4 ab Falkenberger Kreuz über die Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.- Sasse-Straße nach Borgfeld geführt. und Verdichtung des Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt Sonn- und Feiertag: vier Fahrten je Richtung Nach Betriebsaufnahme der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Betriebszeitfenster fortgeführt werden. Dies gilt auch für die Verdichtung des Angebots in der HVZ. Verknüpfung in Lilienthal-Falkenberg an die Straßenbahnlinie 4 Verknüpfung in Bremen Borgfeld an Linie 4 und ab Mitte 2013 in Lilienthal-Falkenberg an Linie 4 Verknüpfung in Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632 Linie 680 Bremen Ritterhude Osterholz-Scharmbeck - Hambergen Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Ritterhude, Mittelzentrum Osterholz-Scharmbeck und Hambergen Montag bis Samstag: gemäß Kategorie zwischen Bremen und Hambergen Einzelne Fahrten in der HVZ nach Hambergen/Wallhöfen Am Bf Oldenbüttel zur RS2, am Bf OHZ- Scharmb. zur RX2/RS2, am Bf Burg zur RS1 Bremen-Gröpelingen zum Stadtverkehr Bremen BE 1 (neu: Zusammenfassung der 665/680) 9 Die Genehmigung für die Linie 630 ist zwischen Landkreisen Osterholz und Rotenburg (Wümme) geteilt.

47 C-47 Linie 670 Bremen Lilienthal Worpswede Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Samstag gemäß Verbindung am BE 1 Oberzentrum Bremen und den Kategorie mit zusätzlichen Bremer Hbf zum Gemeinden Lilienthal und Fahrten am Abend bis 23h ab Angebot des Nah- Worpswede Bremen und Verdichtung des und Fernverkehrs Die 670 wird im Bereich Lilienthal nach Betriebsaufnahme der Linie 4 Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt Verknüpfung in Bremen Borgfeld an ab Falkenberger Kreuz über die die Straßenbahnlinie 4 Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.-Sasse- Straße nach Borgfeld geführt. Sonn- und Feiertag: 2h-Takt von 10 22h Nach Betriebsaufnahme der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und ab Mitte 2013 in Lilienthal-Falkenberg an Linie 4 Verknüpfung in Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632 und Betriebszeitfenster Verknüpfung in fortgeführt werden. Dies gilt Worpswede Insel an auch für die Verdichtung des die Linie 640 Angebots in der HVZ. Im Landkreis Osterholz werden die vier Regionalbuslinien 640, 650, 660 und 677 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben: Bedienungsebene Regionalbus-Ebene 2 Linie 640 Osterholz-Scharmbeck Worpswede Gnarrenburg - Bremervörde 10 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Freitag: gemäß An der Haltestelle BE 2 Mittelzentrum Osterholz- Kategorie Worpswede Insel zur Scharmbeck und der Gemeinde In der Hauptverkehrszeit besteht 670 sowie am Bf Worpswede sowie den Gemeinden eine Verdichtung auf Stundentakt Osterholz-Scharmbeck Gnarrenburg, Samtgemeinde Geestequelle und Bremervörde im Landkreis Rotenburg Samstags: fünf Fahrten je Richtung Sonn- und Feiertag: drei Fahrten zur RX2/RS2 je Richtung Linie 650 Schwanewede Osterholz-Scharmbeck Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der Gemeinde Montag bis Freitag gemäß Am Bahnhof BE 2 Schwanewede mit dem Mittelzentrum Kategorie Osterholz-Scharm- Osterholz-Scharmbeck Samstags: zwei Fahrten je beck zur RX2/RS2 Richtung Sonn- und Feiertag: kein Angebot 10 Die Genehmigung für die Linie 640 ist zwischen den Landkreisen Osterholz und Rotenburg (Wümme) geteilt.

48 C-48 Linie 660 Bremen Osterholz-Scharmbeck Hagen Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Oberzentrums Montag bis Freitag gemäß Am Hbf Bremen zum BE 2 Bremens mit den westlichen Teilen der Kategorie Nah- und Fernverkehr Gemeinden Ritterhude und Osterholz- Scharmbeck sowie der Samtgemeinde Hagen im Bremischen im Landkreis Cuxhaven Samstags: vier Fahrten je Richtung Sonn- und Feiertag: kein Angebot sowie im Bremen- Gröpelingen zu den Straßenbahn- und Buslinien Linie 677 Bremen-Vegesack Schwanewede Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung des Oberzentrums Bremen Montag bis Freitag gemäß Am Bahnhof Bremen- BE 2 mit der Gemeinde Schwanewede Kategorie Vegesack zum Samstags: kein Angebot Sonn- und Feiertag: Stadtverkehr Bremen sowie zur RS1 kein Angebot Im Landkreis Osterholz werden 31 Buslinien hinsichtlich der Linienführung sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit dem schulorientiertem Verkehr eingruppiert. Bedienungsebene Schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächenerschließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden. Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz durch die Linien des VBN-Nachtschwärmer-Netzes sowie zwei Linien des Nachtnetzes Bremen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Linien: N7 Bremen Bremen-Vegesack - Schwanewede N61 Bremen Vegesack - Hagen N62 Bremen Ritterhude Osterholz-Scharmbeck N63 Bremen-Borgfeld Lilienthal Grasberg - Zeven N67 Bremen-Borgfeld Lilienthal - Worpswede N68 Osterholz-Scharmbeck Hagen N94 Nachttaxi Blumenthal - Schwanewede Nachtverkehre Ergänzt wird das Angebot durch das Nachtschwärmertaxi des Landkreises Osterholz (vgl. Karte A-21). Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen. Im Landkreis Osterholz verkehrt ein BürgerBus in den Gemeinden Grasberg und Worpswede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3. BürgerBusse

49 Nahverkehrsplan ZVBN C-49

50 C-50 C Zielnetz Landkreis Verden Folgende SPNV-Linien verkehren auf den Hauptachsen im Landkreis Verden: Die Expresslinie RX1 verkehrt von Bremen nach Hannover im Stundentakt. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt auf dem Abschnitt Bremen Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten noch verstärkt. Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg Hamburg. Weitere SPNV-Linien im Landkreis Verden sind: Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im Zweistundentakt. Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) Verden - Minden) verkehrt ganztägig im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg (Wümme) und Verden. Am Wochenende (sa+so) ist die Linie bis nach Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden. Weitere Details zum SPNV im Landkreis Verden vgl. Teil A. Die Linien 711 und 712 werden der Bedienungsebene Stadtbus zugeordnet. Diese Linien verkehren Montag-Freitag zwischen 06:00-19:00 Uhr sowie an Samstagen zwischen 6:00-14:00 Uhr im 30 Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen ist das Verkehrsangebot auf die Zeit 14:00-18:00 Uhr begrenzt. Bedienungsebene Stadtbus Das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Übersicht Taktzeiten Stadt Verden Fahrplan 2011/12 montags-freitags samstags sonn- und feiertags 6:00-19:00 6:00-14:00 14:00-18:00 14:00-18:00 Linie Linienverlauf Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 711 Verden ZOB - Dauelsen - Verden ZOB Verden ZOB - Roggenkamp - Trift - Verden ZOB Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkehre) ergänzt die Stadtbuslinien der Stadt Verden. Die BSAG-Stadtbuslinie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen bedient Teile der Ortschaft Uphusen in Achim.

51 C-51 Im Landkreis Verden werden die fünf Regionalbuslinien 713, 735, 730, 740 und 750 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Linie 713 Verden Kirchlinteln Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Samstag Am ZOB Verden zu BE 1 neu Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) gemäß Kategorie anderen Buslinien und der Gemeinde Kirchlinteln sowie zum SPNV Unter Berücksichtigung des zukünftigen Linienverlaufs bzw. Takts der Linie 701 wird zukünftig die Aufteilung der heutigen Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung Ringlinie 713 in zwei unabhängige Linien angestrebt: a) Direktverbindung Kirchlinteln Verden Innenstadt mit Anbindung der Brunnenstraße b) Direktverbindung Luttum Verden Innenstadt Linie 735 Verden Dörverden Hoya/Eystrup Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Samstag gemäß Am ZOB Verden zu BE 1 neu Mittelzentrum Stadt Verden Kategorie anderen Buslinien (Aller) und der Gemeinde sowie zum SPNV Dörverden sowie in Verlängerung mit der Samtgemeinde Hoya Sonn- und Feiertag: Es wird angestrebt, zwei Fahrten je Richtung Am Bf Dörverden zum SPNV anzubieten. Linie 730 Bremen Oyten Ottersberg Otterstedt Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung zwischen dem Montag bis Samstag gemäß Am ZOB Oyten mit BE 1 neu Oberzentrum Bremen und Kategorie zwischen Bremen anderen Buslinien den Gemeinden Oyten und und Oyten mit Taktverdich- sowie am Bf Ottersberg Ottersberg tung in der Hauptverkehrs- mit dem SPNV zeit. Auf dem Streckenabschnitt Oyten - Ottersberg wird ein Zweistundentakt angeboten mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

52 C-52 Linie 740 Bremen Achim Langwedel Verden Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen und den Mittelzentren Stadt Achim und Stadt Verden (Aller) sowie der Ortsteile von Langwedel. Dabei bedient die Linie vorrangig Ortsteile, die nicht an der SPNV- Strecke liegen. Zukünftig wird die Aufteilung der Linie in zwei unabhängige Linien angestrebt: a) Bremen Achim - Baden b) Achim, Krankenhaus - Verden ZOB Montag bis Samstag gemäß Kategorie für den Abschnitt Achim, Krankenhaus Verden ZOB. Auf dem Abschnitt Bremen Achim - Baden wird ein Zweistundentakt angeboten mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung In Achim, Markt/ Schmiedeberg sowie Verden ZOB mit anderen Buslinien sowie am Bf Achim (Süd) sowie Bf Verden mit dem SPNV BE 1 neu Als mögliche alternative Linienführung wird eine Verlängerung des Streckenabschnitts b) Verden Achim - Oyten geprüft. Bei dieser Überprüfung wird berücksichtigt, dass dann eine Direktverbindung zwischen Stadt Verden und Achim, Krankenhaus nicht mehr gegeben wäre. Im Falle einer Verlängerung der Linie 740 bis Oyten würde die Linie 745 der BE 3 zugeordnet. Linie 750 Bremen Dreye - Thedinghausen Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen und der Gemeinde Kirchweyhe mit der Gemeinde Thedinghausen Montag bis Samstag gemäß Kategorie Sonn- und Feiertag: kein Angebot In Thedinghausen, Marktplatz mit anderen Buslinien BE 1 neu

53 C-53 Im Landkreis Verden werden die drei Regionalbuslinien 701, 720 und 745 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben: Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Linie 701 Verden - Kirchlinteln, Otersen Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der südlichen Montag bis Freitag Am ZOB Verden mit BE 2 Ortsteile der Gemeinde gemäß Kategorie anderen Buslinien Kirchlinteln mit dem Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) In der Hauptverkehrszeit wird eine Verdichtung auf Stundentakte sowie mit dem SPNV In Ludwigslust Verknüpfung mit angestrebt, jedoch in anderen Buslinien Abhängigkeit vom Richtung Walsrode zukünftigen Linienverlauf der Linie 713 Samstags: drei Fahrten je Richtung Sonn- und Feiertag: kein Angebot Linie 720 Thedinghausen Verden Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der Gemeinde Montag bis Freitag In Thedinghausen, BE 2 Thedinghausen mit dem gemäß Kategorie Marktplatz sowie Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) Samstags: eine Fahrt je Richtung Sonn- und Feiertag: kein Angebot Verden ZOB mit anderen Buslinien Am Bf Verden mit dem SPNV Linie 745 Ottersberg Oyten Achim Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Verbindung der Gemeinden Montag bis Freitag: Am ZOB Oyten und BE 2 Ottersberg und Oyten mit dem gemäß Kategorie auf Achim, Markt/ Mittelzentrum Stadt Achim. Die dem Streckenabschnitt Schmiedeberg mit Streckenführung verläuft über Oyten Achim anderen Buslinien Fischerhude. Auf dem Abschnitt Ot- Am Bf Achim und Bf Bei einer Verlängerung der Linie tersberg - Oyten werden Sagehorn mit dem 740 bis Oyten (siehe Tabelle vorrangig Fahrten des SPNV Linie 740) würde die Linie 745 schulorientierten der BE3 zugeordnet. Verkehrs angeboten Samstags: eine Fahrt je Richtung Sonn- und Feiertag: eine Fahrt je Richtung

54 C-54 Im Landkreis Verden werden 15 Buslinien hinsichtlich der Linienführung sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den schulorientierten Verkehr eingruppiert. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3 Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächenerschließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden. Dabei wird eine Anbindung dieser Linien an den SPNV soweit als möglich angestrebt. Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des VBN-Nachtschwärmer-Netzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73 und N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzentrum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A-21). Nachtverkehre Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen. Im Landkreis Verden verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ottersberg, Achim, Thedinghausen und Kirchlinteln. Weitere Informationen zu Bürger- Bussen finden sich im Kapitel C 2.3. BürgerBusse Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Verden ein VBN-Sammeltaxi in der Stadt Verden (Aller). Dieses Anrufsammeltaxi wird von der Stadt Verden als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs ausgebaut. Bedarfsgesteuerte Verkehre

55 Nahverkehrsplan ZVBN C-55

56 C-56 C Zielnetz Landkreis Wesermarsch Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden Finanzierung der ÖPNV-Leistungen Finanzierung und Tarif Einbindung der Fähre Blexen Bremerhaven in den VBN-Tarif Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Haltestellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, SV, BE 1 und BE 2 Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan- Angebots auch unter touristischen Gesichtspunkten Infrastruktur Angebot und Qualität Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus, Bus-Zug, Bus-Fähre Prüfung von Angebotsverbesserungen auf der Linie 450 (Deichläufer) Prüfung zur Verdichtung des Fahrplanangebots der Linie 340 Jaderberg - Oldenburg Überplanung und Optimierung der Stadtbusangebote in Brake und Nordenham Anbindung Ovelgönne (Burgdorf) an die Stadt Brake bzw. an die Linie 440 Prüfung zur Ausweitung des Fahrplanangebots der Stadtbuslinie 422 zu einem Regionalbusverkehr mit Anbindung umliegender Ortslagen Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 und bei BürgerBussen Prüfung zur Einrichtung eines AST für Teilbereiche der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT) Prüfung zur Einrichtung eines Nachtlinienverkehrs mit Anbindung an Bremen und die von dort nach Wildeshausen fahrende Nachtlinie N23 Sicherung des fahrplanseitigen Übereckumstieges der RS4 am Bf Hude Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zielen, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen Fahrgastinformation Einrichtung von zwei Echtzeitanzeigern an den Bf Nordenham und Brake Das SPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie. Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von Montag bis Sonntag eine direkte Verbindung zwischen den Mittelzentren Nordenham und Brake sowie mehreren Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Hinweis: Derzeit ist eine Überplanung des StadtbusAngebots in Nordenham im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr Bedienungsebene Stadtbus

57 C-57 Linie 401 Nordenham - Blexen Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Erschließung der Stadtmitte und des nördlichen Stadtgebietes einschließlich Einswarden und Blexen. Montag bis Freitag im Stundentakt, zwischen 06:00 und 08:00 Uhr Verdichtung auf einen 30-Min.-Takt. Ab 18:00 Uhr kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden. Samstags zwischen 07:00 und 20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Zweistundentakt Am Bf Nordenham Verknüpfung mit dem SPNV aus und in Richtung Bremen Am Fähranleger Blexen Verknüpfung mit der Fähre Blexen - Bremerhaven Stadtverkehr Linie 402 Nordenham - Moorsee Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Erschließung der Stadtmitte und des südlichen Stadtgebietes einschließlich Großensiel, Ellwürden und Abbehausen Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr im Zweistundentakt Samstags zwischen 09:00 und 20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Zweistundentakt Am Bf Nordenham Verknüpfung mit dem SPNV in Richtung Bremen Stadtverkehr Samstags und sonntags kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden. Hinweis zum Stadtbus Brake: Derzeit ist eine Überplanung des Stadtbusangebots in Brake im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Linie 421 Golzwarden - Oberhammelwarden Streckenführung Angebot und Betriebszeitenfenster Verknüpfungen Bedienungsebene (BE) Anbindung von Schmalenfleth und Golzwarden im Braker Stadtgebiet und der nördlich gelegenen Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland sowie dem südlich gelegenen Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum Montag bis Freitag im Zweistundentakt Am Bf Brake einzelne Anschlüsse an den SPNV von Bremen und an den WeserSprinter (440) nach Oldenburg Stadtverkehr

58 C-58 Linie 422 Brake - Oberhammelwarden Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Anbindung der südlich Montag bis Freitag zwischen Am Bf Brake Stadtverkehr gelegenen Stadtteile ca. 06:30 und 19:30 Uhr im Anschlüsse an den Kirchhammelwarden und Stundentakt SPNV nach Nordenham Käseburg sowie der und Bremen und an Ortslagen Oberhammelwarden und Sandfeld im Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das Samstags zwischen 08:00 und 19:30 Uhr vier Fahrten je Richtung den WeserSprinter (440) nach Oldenburg und Bremerhaven Mittelzentrum Brake Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet: Linie 440 WeserSprinter Oldenburg Nordenham/Bremerhaven Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Schnelle Verbindung Zwischen Rodenkirchen und Am Hbf/ZOB BE 1 zwischen den Oldenburg: Montag bis Freitag Oldenburg: Oberzentren Oldenburg Stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Einbindung in den und Bremerhaven sowie den Mittelzentren Nordenham und Brake Verbindung der Gemeinden Stadland (Rodenkirchen) und Ovelgönne sowie der Ortslagen Großenmeer und Oldenbrok untereinander Samstag: Stundentakt 08:30 bis 01:30 Uhr Sonntag: Stundentakt 08:30 bis 20:30 Uhr Zwischen 05:30 und 07:30 Uhr Verdichtung auf 30-Min.-Takt Zwischen Rodenkirchen und Nordenham bzw. Bremerhaven: Montag bis Freitag jeweils Zwei- Taktknoten Am Bf Brake Verknüpfung mit der Zubringerlinie 422 Anschlüsse in Nordenham-Blexen an die Fähre stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Samstag jeweils Zweistundentakt, 08:00 bis 01:30 Uhr Sonntag jeweils Zweistundentakt, 08:30 bis 20:30 Uhr Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet: Linie 408 Nordenham - Eckwarden Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2 Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Erschließung der Montag bis Freitag im Am Bf Nordenham BE 2 Gemeinde Butjadingen Zweistundentakt Verknüpfung mit dem und Anschluss an das SPNV in Richtung Mittelzentrum Nordenham Verbindung der Ortslagen Eckwarden, Stollhamm, Burhave und Tossens untereinander An Schultagen, in den Ferien und an Wochenenden kann das Angebot durch Leistungen des BürgerBusses Butjadingen verstärkt werden. Bremen

59 C-59 Linie 450 Deichläufer Berne - Delmenhorst Streckenführung Angebot und Verknüpfungen Bedienungs- Betriebszeitenfenster ebene (BE) Erschließung der Gemeinden Montag bis Freitag Am ZOB Delmenhorst BE 2 Berne und Lemwerder und gemäß Kategorie Verknüpfungen mit dem Anschluss an das Mittelzentrum Stadtverkehr sowie mit Delmenhorst Verbindung der Ortslagen Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe, Samstags zwei Fahrtenpaare dem SPNV in Richtung Oldenburg, Bremen und Wildeshausen. Bardenfleth, Deichshausen und Am Bf Berne Verknüp- Süderbrook untereinander fung mit dem SPNV in Richtung Nordenham Insgesamt 26 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Butjadingen, Nordenham, Stadland, Jade, Ovelgönne, Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder ausgelegt. Als Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nehmen die Mittelzentren Nordenham und Brake aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein. Bedienungsebene schulorientierter Verkehr - Ebene 3 Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBN- Tarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Eine Linie weist Besonderheiten auf: Besonderheit Linie 430 Rodenkirchen Varel: Auch an Ferientagen stellt die Linie 430 zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis Wesermarsch werden die Gemeinden Stadland und Jade von der Linie 430 von Montag bis Freitag unregelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren. Die Linie war vormals der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises Wesermarsch weitere Linien (Linien , 340, 341, 345, 399, 495), die weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering. Für den Landkreis Wesermarsch sind derzeit keine Nachtverkehrsangebote vorgesehen. Allerdings bietet die Linie 440 in den Nächten von Samstag auf Sonntag Spätfahrten bis ca. 1:30 Uhr an (s.o.). Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Wesermarsch ein VBN-Plus-Sammeltaxi in der Gemeinde Lemwerder. Im Landkreis Wesermarsch verkehrt ein BürgerBus in der Gemeinde Butjadingen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3. Sonstige Verkehre Nachtverkehre Bedarfsgesteuerte Verkehre BürgerBus 11 Die Linienummer 256 existiert zweimal: zwischen Oldenburg und Delmenhorst (über Buttel und Neuenhuntorfermoor) sowie zwischen Jaderberg und Petersgroden. Beide Linien berühren den Landkreis Wesermarsch mit wenigen Haltestellen. Letztere ist jedoch keine VBN-Linie.

60 Nahverkehrsplan ZVBN C-60

61 C-61 C 3 Linienbündelung C 3.1 Vorgehensweise der Bündelbildung Im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung wird als zentrales Ziel in 8 PBefG die Integration der Nahverkehrsbedienung genannt. Dieses zentrale Ziel soll insbesondere durch Verkehrskooperationen, die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und die Abstimmung der Fahrpläne erreicht werden. Hierbei ist auch auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verkehrs zu achten, so dass dessen Kosten durch die Erträge so weit wie möglich gedeckt und die öffentlichen Haushalte so wenig wie möglich belastet werden, wie es erläuternd in der Gesetzesbegründung heißt. Integration der Nahverkehrsbedienung Die Förderung einer integrierten Nahverkehrsbedienung ist den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen im VBN ein wichtiges Anliegen. Mit den zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH abgeschlossenen Verbundverträgen, dem einheitlichen VBN-Tarif und den gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Qualitätskonzepten wird dieses Anliegen unterstrichen. Vor dem Hintergrund der in der EU-VO 1370/2007 sowie im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe und Genehmigung von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren und eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu setzen. Rahmenvorgaben für Vergabe- und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren Ein wichtiges Element hierzu ist die im 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglichkeit der Linienbündelung, mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden können. Mit diesem Instrument können insbesondere die Ziele einer integrierten Nahverkehrsbedienung nach 8 PBefG gesichert werden. Die Linienbündelung ist auch für die weitere Optimierung der Nahverkehrsbedienung ein unverzichtbares Instrument. Die in der Gesetzesbegründung aufgezeigte Möglichkeit, mit dem Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" zu erreichen, ist bei einem Verzicht auf Linienbündel nicht möglich und wird im Ergebnis zu höheren Belastungen der öffentlichen Haushalte führen. So gilt es in Vorbereitung auf die Vergabe von Verkehrsleistungen und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren darauf zu achten, dass sich Verkehrsunternehmen nicht auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ohne dass ein Ausgleich mit ertragsstarken Linien möglich ist. In der im März 2000 zwischen ZVBN und VBN GmbH geschlossenen Vereinbarung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde verabredet, Linienbündelungsvorschläge für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu erarbeiten. Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken Vereinbarung zur Fortschreibung des NVP

62 C-62 Entsprechend dieser Vereinbarung wurden im Grundsatz zunächst von der VBN GmbH Linienbündelungsvorschläge für die einzelnen Verbandsglieder erarbeitet und mit den Verkehrsunternehmen erörtert. Im Anschluss daran wurden diese Linienbündel mit dem ZVBN und dem jeweiligen Verbandsglied diskutiert und teilweise sowohl hinsichtlich ihres Zuschnittes als auch der vorgesehenen Harmonisierungszeitpunkte überarbeitet. Die hieraus resultierenden Vorschläge wurden dann in gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen abschließend beraten. Im Dezember 2001 wurden die Linienbündel schließlich erstmals im Nahverkehrsplan aufgenommen. Im Rahmen der seit diesem Zeitpunkt stattgefundenen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen regelmäßig beteiligt worden. Im Jahr 2001 wurde die unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen erarbeitete Linienbündelung erstmals im NVP - als Teilfortschreibung des ersten NVP vom 16. Dezember aufgenommen (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2001). Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung Im Jahr 2002 wurden - mit der Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans - Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und ergänzend und bis dahin nicht zugeordnete Nachtlinien berücksichtigt (Beschluss vom 18. Dezember 2002). Im Jahr 2004 wurden zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Mai 2004). Im Jahr 2006 wurden aktuelle Entwicklungen seit der Fortschreibung vom 19. Mai 2004 aufgenommen. Dies betraf die Genehmigung von Linien und daraus resultierende neue Genehmigungszeitpunkte, den Wegfall von Linien, die Neuzuordnung von Linien sowie die Aufnahme der Linienbündel im Landkreis Verden (Beschluss vom 22. September 2006). Im Jahr 2007 wurden mit Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans - zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Dezember 2007). Die Fortschreibung im Jahr 2009 beinhaltete im Wesentlichen Anpassungen, die sich aus der Direktvergabe der Verkehrsleistungen in Bremen und Anpassungen des Bündelzuschnitts in Landkreis Diepholz ergeben haben (Beschluss vom 22. September 2009). Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden insbesondere zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert. Unter Berücksichtigung der im PBefG sowie der in der Gesetzesbegründung enthaltenen Ausführungen zur Linienbündelung sind bei der Bildung der Linienbündel insbesondere verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Kriterien herangezogen worden, die im Folgenden näher erläutert werden. Die Linien des ÖPNV können innerhalb eines Bedienungsraumes unterschiedliche Funktionen innehaben. Aufbauend auf dem Konzept eines mehrstufig differenzierten Liniennetzes (vgl. Kap. C 2.1) sind die Linienbündel so geschnitten, dass sie raum- und siedlungsstrukturelle Zusammenhänge sowie die verkehrlichen Funktionen berücksichtigen. Kriterien für die Bildung der Linienbündel Verkehrliche Funktionen der Linien

63 C-63 Linien mit Verbindungsfunktion und die auf diese Linien abgestimmten Zubringerlinien werden in einem Bündel zusammengefasst. Im NVP sind - sowohl im SPNV wie auch im straßengebundenen ÖPNV - Haltestellen definiert, an denen fahrplanmäßig Verknüpfungen stattfinden. Diese Verknüpfungspunkte werden bei der Linienbündelung berücksichtigt, indem miteinander verknüpfte Linien mit nachweisbaren Umsteigebeziehungen in der Regel in einem Bündel zusammengefasst werden. Damit wird auch die Aufgabenteilung zwischen Hauptlinien und - soweit vorhanden - Zubringerlinien berücksichtigt. In der Gesetzesbegründung zu der im Rahmen der PBefG-Novelle 1996 eingeführten Möglichkeit der Linienbündelung wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" ermöglicht. Dieser Aspekt ist für den ZVBN und die Verbandsglieder bei der Bildung von Linienbündeln von besonderer Bedeutung. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen nur auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken ("Rosinenpickerei") und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ist der Ausgleich von ertragsschwachen und ertragsstarken Linien mit dem Instrument der Linienbündelung zu erreichen. Verknüpfungspunkte Wirtschaftliche Kriterien Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erarbeitung der Linienbündel mitgewirkt und in diesem Rahmen insbesondere ihre Erfahrungen hinsichtlich betrieblich und betriebswirtschaftlich möglichst optimal gestalteter Linienbündel eingebracht. Auch durch die Zusammenfassung von Linien mit unterschiedlichen Verkehrsaufgaben und Bedienungsebenen in den jeweiligen Linienbündeln ist dem Ziel, betrieblich und betriebswirtschaftlich optimal gestaltete Linienbündel zu erarbeiten, Rechnung getragen worden. Im Grundsatz wurde für die einzelnen Linienbündel als Harmonisierungszeitpunkt die Laufzeit der längstlaufenden Genehmigung in dem jeweiligen Linienbündel gewählt. Bei den Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen Bedeutung der Schülerverkehre als Zeitpunkt der 31. Juli des jeweiligen Jahres (in der Regel zum Ende der Sommerferien) vorgesehen. Bei den kreisfreien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen (in Orientierung am Fahrplanwechsel zum Jahresende). In den meisten Bündeln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht. Harmonisierung der Laufzeiten Soweit neue Linien eingerichtet werden, die verkehrlich oder wirtschaftlich zu bestehenden Linien in einem Linienbündel zugeordnet werden können, ist als Genehmigungslaufzeit dafür die des zugeordneten Linienbündels maßgeblich.

64 C-64 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften Nachfolgend werden, die Linienbündel je Gebietsköperschaft dargestellt. In der Tabelle wird nachrichtlich auch die Zuordnung zu den Bedienungsebenen (BE) dargestellt. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: SV Stadtverkehr NV Nachtverkehr BB BürgerBus C Linienbündel Stadtgemeinde Bremen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Bremen Bus 20 SV Hohweg Hauptbahnhof SV Mercedes-Benz Leher Feld SV Kattenturm Universität/Lehe SV Rablinghausen Neue Vahr Nord SV Weidedamm Osterholz SV Huckelriede Walle SV Huckelriede Findorff SV Universität Walle SV Kattenturm Neue Vahr Nord SV Borgfeld Falkenberg SV Borgfeld-Ost Borgfeld-Ost SV Horn Sebaldsbrück SV Sebaldsbrück Horn SV Sebaldsbrück Kuhkamp SV Osterholz/Weserp. Bf Mahndorf SV Weserwehr Osterholz/Weserp SV Weserwehr Osterholz/Weserp S SV Weserwehr Mahndorf SV Bf Sebaldsbrück Gewerbep. Hansalinie SV Sebaldsbrück Mahndorf SV Huckelriede Kattenturm SV Huchting Kattenturm SV Huckelriede Stuhr Brinkum-Nord SV Huchting Stuhr Brinkum SV Kirchhuchting Kirchhuchting SV Kirchhuchting Kirchhuchting Die Linie 30 ist ein Vorlaufbetrieb der Straßenbahnlinie 4, die voraussichtlich Mitte 2013 über Borgfeld hinaus den Betrieb nach Lilienthal-Falkenberg aufnehmen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Linie 30 den Betrieb einstellen. 13 Die Linie 55 verläuft auf dem Gemeindegebiet Stuhr entlang der Siedlungsbänder der zukünftigen Straßenbahnlinie 8. Die Linie wird daher zur Betriebsaufnahme der Linie 8 eingestellt.

65 C-65 Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Bremen Bus 61 SV Rablinghausen/ Stromer Str. Sandhausen SV Rablinghausen/ Stromer Str. Hasenbüren SV Hauptbahnhof Hauptbahnhof /66 SV Rablinghausen/ Rablinghausen/ Stromer Str. Stromer Str SV Bf Oslebshausen Gröpelingen SV Gröpelingen Industriehäfen SV Gröpelingen Gröpelingen SV Schönebeck Schwanewede Beckedorf SV Gröpelingen Neuenkirchen E SV Vegesack Neuenkirchner W./SZ Sandwehen SV Rönnebeck Gröpelingen SV Rönnebeck Gröpelingen SV Gröpelingen Marßel SV Gröpelingen Schwanewede Ostlandstraße SV Marßel Bockhorn Landesgrenze SV Bf Blumenthal Rönnebeck E SV Bf Blumenthal Neuenkirchner Weg SV Bf Blumenthal Rönnebeck SV Bf Vegesack Bf Vegesack SV Bf Vegesack Bf Vegesack N3 NV Rablinghausen Kuhkamp N5 NV Domsheide Osterholz/Weserpark N6 NV Kirchhuchting Kirchhuchting N7 NV Bremen Hbf Schwanewede Neuenkirchen N9 NV Huckelriede Neue Vahr Nord N94 NV Bf Blumenthal Schwanewede Linie BE Von Nach Genehmigt bis 1 SV Huchting Osterholz/Weserpark Linienbündel Bremen Straßenbahn 1S/E SV Osterholz Hauptbahnhof SV Gröpelingen Sebaldsbrück SV Gröpelingen Weserwehr S SV Gröpelingen Humboldtstraße SV Arsten Borgfeld S 15 SV Borgfeld Arsten SV Arsten Horner Mühle Die Linie 4 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg verlängert. 15 Die Linie 4S wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg verlängert.

66 C-66 Linie BE Von Nach Genehmigt bis 6 SV Flughafen Universität Linienbündel Bremen Straßenbahn N1 NV Huchting Osterholz/Weserpark N4 NV Arsten Borgfeld SV Huchting Kulenkampffallee SV Gröpelingen Sebaldsbrück N10 NV Gröpelingen Sebaldsbrück C Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Bremerhaven 501 SV Leherheide Wulsdorf SV Leherheide Grünhöfe SV Leherheide Surheide SV Hauptbahnhof Bohmsiel SV Debstedt Wulsdorf SV SZ Langen Wulsdorf SV Spaden Bramel SV Leherheide Klinikum Bremerhaven SV Imsum Surheide SV Hauptbahnhof Am Seedeich SV Leherheide Ost Wulsdorf SV Überseering Rotersand (ALT) 515 (ALT) 516 (ALT) Plätternweg Louise-Schröder-Str Buschkämpen Stadtverwaltung Carsten-Börger-Str. PowerBlades Moon- Liner Night- Liner NV Ziegeleistr. Klinikum Bremerhaven NV Carsten-Börger-Str. Debstedt Zusätzlich bestehen derzeit noch eigenständige Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind diese eindeutig einzelnen Stammlinien zuzuordnen, da sich diese häufig nur minimal von den Fahrplänen der Stammlinien unterscheiden. Diese Einzelgenehmigungen sollen genehmigungsrechtlich wieder auf die Stammlinien zurückgeführt werden. 16 Die Linie 8 wird nach jetzigem Planungsstand 2018 über Huchting hinaus über Stuhr nach Weyhe verlängert.

67 C-67 C Linienbündel Stadt Delmenhorst Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Delmenhorst 201 SV Huchting, Roland- Center Deichhorst, Hilversumer Straße SV Brendel-Süd, Gothaer Straße Dreilinien, Schwalbenflucht/ Hasbergen, Grüner Weg SV 204 SV 205 SV Stickgras, Fridtjof- Nansen-Straße Huchting, Roland- Center Brendel-Süd, Gothaer Straße Dwoberg, Hoher Weg Annenheide Bungerhof/Sandhausen SV Bungerhof Deichhorst, Hilversumer Straße SV Wichernstift Adelheide, Kaserne SV Schwalbenflucht Annenheide SV Stickgras, Fridtjof- Nansen-Straße Dwoberg, Hoher Weg SV Bahnhof/ZOB Huchting, Roland-Center SV Brendel-Süd, Gothaer Straße Bungerhof, Friedhof SV Hasport, Buchenstraße Deichhorst, Hilversumer Straße SV Wichernstift Adelheide, Kaserne

68 C-68 C Linienbündel Stadt Oldenburg Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis 301 SV Eversten Ofenerfeld Linienbündel Stadt Oldenburg 302 SV Infanterieweg Borchersweg SV Krusenbusch Ofenerfeld/Heidkamp/ Am Alexanderhaus SV Ofenerdiek Bümmerstede SV Universität Hbf/ZOB SV Drielake Hbf/ZOB SV 309 SV BBS Wechloy/ Rauhehorst Bloherfelde/Peters fehn/wildenloh Hbf/ZOB Ohmstede/Wahnbek SV Wehnen/Famila Hbf/ZOB SV Lappan P+R Weser-Ems-Halle SV Kreyenbrück Hbf/ZOB SV Am Vogelbusch/ Kanalbrücke Rennplatz/Patentbusch SV Hatterwüsting Hbf/ZOB SV Neuenwege Nordstraße SV IKEA Hbf/ZOB A 3 Mittelweg Schleistraße B 3 Krusenbusch SZ Kreyenbrück SV Rauhehorst Thomasburg SV Infanterieweg Patentbusch N36 NV Lappan Donnerschwee/ Alexandersfeld N37 NV Lappan Ofenerdiek/Ofenerfeld N38 NV Lappan N39 NV Lappan Universität/Bloherfelde/Petersfehn Bümmerstede/Kreyenbrück N40 NV Lappan Osternburg/Krusenbusch

69 C-69 C Linienbündel Landkreis Ammerland Das Linienbündel NachtEule Ammerland wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Ammerland zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Oldenburg Conneforde Linienbündel Ammerland Ost Oldenburg Jaderberg Conneforde Wiefelstede Wiefelsteder Moor Wiefelstede Ofenerfeld Wiefelstede Wemkendorf Wiefelstede Borbeck Metjendorf Bokel Rastede Wiefelstede Jaderberg Wiefelstede Varel Rastede Bekhausen Barghorn Rastede Rastede Nethen Rastede Südbäke Jaderberg Varel Rastede Bad Zwischenahn N31 NV Oldenburg Tange Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis S 35 1 Westerstede Oldenburg Linienbündel Ammerland West Westerstede Oldenburg Westerstede Barßel Westerstede Augustfehn Westerstede Westerstede Halsbek Westerstede Garnholterdamm Westerstede Ramsloh Rostrup Ocholt Westerstede Westerstede Westerstede BB: Westerstede Westerstede Augustfehn Apen Nordloh Augustfehn Aperberg Apen Vreschen-Bokel Apen Ocholt Apen

70 C-70 Linie BE Von Nach Genehmigt bis Westerstede Rostrup Linienbündel Ammerland West 389 Oldenburg Westerstede N32 NV Oldenburg Tange Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Oldenburg Barßel Linienbündel Ammerland Süd Bad Zwischenahn Süddorf Westerholzfelde Ofen Ofen Bad Zwischenahn Edewecht Rostrup Willbroksmoor Rostrup Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Bloh Jeddeloh Rostrup Husbäke Friedrichsfehn Portsloge Edewecht Wildenloh Edewecht Wittenriede Edewecht Hogenset Osterscheps Wildenloh Edewecht Wildenloh Jeddeloh II Dänikhorst Bad Zwischenahn Langebrügge Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn Edewecht Jaderberg N34 NV Oldenburg Tange N35 NV Oldenburg Friesoythe

71 C-71 C Linienbündel Landkreis Diepholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Diepholz Nord Bassum Stuhr-(Bremen Hbf) Syke Bremen Hbf Kirchweyhe Bremen Hbf (Hoya) Bruchhausen- Vilsen Syke (Bremen Hbf) Stuhr, Heiligenrode Bremen, Roland Center Kirchweyhe Bremen Hbf Ristedt Syke Nienstedt Bassum Bassum Syke T 3 Heiligenfelde Henstedt Seckenhausen Syke Martfeld Syke Stuhr Stuhr Leeste Ahausen Dreye Syke Sulingen Asendorf Hoya-Graue Syke Bruchhausen-Vilsen Sulingen Bruchhausen-Vilsen Syke Asendorf Bruchhausen-Vilsen Twistringen Bassum Twistringen Twistringen Twistringen Twistringen Anstedt Twistringen Twistringen Syke Martfeld Bruchhausen-Vilsen Schwarme Bruchhausen-Vilsen Varrel Brinkum Uepsen Bruchhausen-Vilsen Steinborn Bruchhausen-Vilsen Essen Asendorf Stuhr Syke Syke Harpstedt BB: Melchiorshausen Jeebel BB: Erichshof Sudweyhe BB: Bassum Nordwohlde BB: Bassum Ringmar BB: Bassum Neubruchhausen BB: Bassum Groß Bramstedt

72 C-72 Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Diepholz Nord 185 BB: Syke Syke (über Ristedt) BB: Syke Syke (über Okel) BB: Syke Syke (über Gödestorf) Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Diepholz Süd Bassum Sulingen Sulingen Rahden Sulingen Diepholz Sulingen Nienburg Sulingen Sulingen Twistringen Diepholz Harbergen Nienburg Uchte Uchte Sulingen Borstel Brockum Diepholz Barnstorf Drebber Freistatt Kirchdorf Sudwalde Brelloh Mellinghausen Ehrenburg Diepholz Vechta Diepholz Diepholz Lembruch Brockum Drentwede Barnstorf Drentwede Brockmannshausen Barnstorf Barnstorf Wagenfeld-Ströhen Wagenfeld-Ströhen Diepholz Aschen Sulingen Twistringen Bokel Wagenfeld Barver Wagenfeld Wetschen Wagenfeld Ströhen Diepholz Förlingen Wagenfeld Haßlingen Wagenfeld

73 C-73 C Linienbündel Landkreis Oldenburg Das Linienbündel NachtEule Oldenburg wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Oldenburg zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Wildeshausen Bremen Hbf Linienbündel Oldenburg Südost Wildeshausen Bremen-Huchting Harpstedt Delmenhorst Wildeshausen Kirchseelte Wildeshausen Hackfeld Harpstedt Spradau Wildeshausen Holzhausen Wildeshausen Horstedt Wildeshausen Schulenberg BB: Wildeshausen Katenbäker Berg BB: Wildeshausen Spascher Sand N23 NV Bremen Wildeshausen N24 NV Groß Ippener Wildeshausen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Wildeshausen Oldenburg Linienbündel Oldenburg West Friesoythe Oldenburg Kirchhatten Wardenburg Ahlhorn Wildeshausen Ahlhorn Ahlhorn Huntlosen Großenkneten Wildeshausen Wildeshausen Wildeshausen Visbek/Aumühle Wildeshausen Großenkneten Oldenburg Huntlosen Ahlhorn Lethe Ahlhorn Huntlosen Ahlhorn Großenkneten Oelmühle Vossberg Wildeshausen Neerstedt Neerstedt Ostrittrum Neerstedt Neerstedt Kirchhatten Kirchhatten Kirchhatten Kirchhatten

74 C-74 Linie BE Von Nach Genehmigt bis Sandkrug Sandkrug Linienbündel Oldenburg West Sandkrug Hatterwüsting/ Wiemerslande Wildeshausen Wardenburg Wardenburg Achternmeer Wardenburg Wardenburg Wardenburg Garrel Oldenburg Wardenburg N21 NV Oldenburg Wildeshausen N25 NV Oldenburg Wildeshausen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Hude HB-Sebaldsbrück Linienbündel Oldenburg Nord Ganderkesee HB-Sebaldsbrück Delmenhorst Ganderkesee Ganderkesee Wildeshausen Bookholzberg Heide Bookholzberg Heide Hengsterholz Ganderkesee Heide Ganderkesee Hude Ganderkesee Ganderkesee Ganderkesee Ganderkesee Ganderkesee Almsloh Bookholzberg Hude Wildeshausen Lintel Hude Hude Oldenburg Holle Wüsting Oldenburg Hude Delmenhorst Oldenburg Hemmelsberg Wüsting Maibusch Hude Hurrel Wüsting BB: Rethorn Ganderkesee BB: Schierbrok Delmenhorst BB: Rethorn Delmenhorst

75 C-75 C Linienbündel Landkreis Osterholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Osterholz West Bremen Hbf Schwanewede-Meyenburg Schwanewede Schwanewede Schwanewede Schwanewede Harriersand Neuenkirchen Schwanewede Uthlede Schwanewede Osterholz-Scharmbeck Schwanewede Dreienkamp Neuenkirchen Osterholz-Scharmbeck Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Hagen, Busbahnhof Bremen Hbf Linienbündel Osterholz Mitte Wallhöfen Bremen-Gröpelingen Ritterhude-Stendorf, Stundenweg Ritterhude-Stendorf, Gasthaus Walde Ritterhude, Schulzentrum Platjenwerbe, Schule Ihlpohl, Schule Ihlpohl, Schule Platjenwerbe, Schule Ritterhude, Grundschule Osterholz-Scharmbeck, Teufelsmoor Buschhausen, Schulzentrum Platjenwerbe, Schule Buschhausen, Schulzentrum Osterholz- Scharmbeck Osterholz- Scharmbeck Ritterhude Osterholz-Scharmbeck Paddewisch Osterholz-Scharmbeck Hambergen Hambergen Ohlenstedt, Spielkreis Ohlenstedt, Spielkreis Vollersode Osterholz-Scharmbeck

76 C-76 Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Osterholz Ost Zeven - Tarmstedt Bremen Hbf Worpswede Bremen Hbf Bremervörde Worpswede Osterholz-Scharmbeck Ostersode Worpswede Hüttendorf Worpswede Neu St. Jürgen Worpswede Bergedorf Worpswede Ostersode Grasberg Neu St. Jürgen Grasberg Heudorf Grasberg Grasberg Grasberg Eickedorf Grasdorf Grasberg Grasberg Rautendorf Grasberg Grasberg Rautendorf Grasberg Rautendorf Buchholz Lilienthal Heidberg Lilienthal Ottersberg/Quelkhorn Osterholz-Scharmbeck Lilienthal Osterholz-Scharmbeck BB: Grasberg Grasberg BB: Grasberg Grasberg C Linienbündel Landkreis Verden Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Verden Nord Ottersberg Bremen Bremen Verden Achim Narthauen Thedinghausen Achim Fischerhude Verden Die Linie 630 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 630/1 Heeslingen Grasberg ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum genehmigt. Der Abschnitt 630/2 Tarmstedt Bremen ist bis zum genehmigt. 18 Die Linie 640 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 640/1 Bremervörde Karlshöfen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum genehmigt. Der Abschnitt 640/2 Osterholz-Scharmbeck Worpswede ist bis zum genehmigt.

77 C-77 Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Verden Nord Achim Bassen Völkersen Langwedel Achim-Uphusen Oyten Achim-Baden Oyten Ortsverkehr Langwedel Stadtverkehr Achim Bremen Posthausen Achim-Embsen Achim BB: Sagehorn Grasdorf BB: Achim Uphusen BB: Achim Badenermoor BB: Achim Embsen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Linienbündel Verden Süd 711 SV Stadtverkehr Verden SV Stadtverkehr Verden Verden Kirchlinteln-Verden Verden Hoya/Eystrup Morsum Bremen Verden Kirchlinteln-Otersen Thedinghausen Verden Rotenburg Verden Verden Rethem Bendingbostel Brunsbrock-Verden Rieda Verden Dauelsen Eissel Verden-Scharnhorst Ortsverkehr Thedingh BB: Kirchlinteln Kirchlinteln BB: Kirchlinteln Kirchlinteln BB: Kirchlinteln Kirchlinteln BB: Kirchlinteln Kirchlinteln BB: Thedinghausen Thedinghausen BB: Thedinghausen Thedinghausen Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren 20 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren 21 Die Linie 748 ist genehmigt als Sonderform des Linienverkehrs nach 43 Nr.2 PbefG. 22 Der Streckenabschnitt Otersen-Walsrode ist als getrennte Konzession vergeben (Linie 510, Heidekreis).

78 C-78 C Linienbündel Landkreis Wesermarsch Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis 401 SV Nordenham Blexen-Fähre Linienbündel Wesermarsch Nord 402 SV Moorsee Mühle Nordenham Nordenham Eckwarden SV Golzwarden Oberhammelwarden SV Brake Oberhammelwarden Nordenham Eckwarden Nordenham Schwei Nordenham Bf Nordenham Bf Blexen Blexen-Fähre Burhave Tossens Seefeld Seefeld Seefeld Rodenkirchen Reitland Schwei Nordenham Kleinensiel Burhave Tossens BB: Nordenham Eckwarden BB: Nordenham Eckwarden Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis Oldenburg Nordenham Blexen/ Bremerhaven Linienbündel Wesermarsch Süd Berne Delmenhorst Varel Rodenkirchen Brake Jaderberg Jaderberg Wapelersiel Rodenkirchen Kötermoor Großenmeer Brake Brake Oldenbrok Ovelgönne/Brake Oldenbrok Berne Brake Huntebrück Berne Brake Nordenham Bf Berne Lemwerder Berne Bardenfleth Lemwerder Sandhausen Oldenburg Großenmeer Elsfleth Moorhausen Lienen Lienen Elsfleth Großenmeer

79 C-79 C Linienbündel VBN-Nachtschwärmer Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: Linie BE Von Nach Genehmigt bis N12 NV Bremen Kirchweyhe Linienbündel VBN- Nachtschwärmer N61 NV Bremen Hagen N62 NV Bremen Osterholz-Scharmbeck N63 NV Bremen-Borgfeld Zeven N67 NV Bremen-Borgfeld Worpswede N68 NV Osterholz- Scharmbeck Hagen N73 NV Bremen Oyten N74 NV Bremen Achim-Baden N83 NV Rotenburg (W.) Wehldorf N84 NV Rotenburg (W.) Wehldorf

80 C-80 C 4 Qualität des ÖPNV C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde nachstehende Anforderung an den Nahverkehrsplan in 8 des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt: "Der Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen" ( 8 Abs. 3, Satz 3 und 4 PBefG). Anforderungen nach 8 Abs. 3 PBefG Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Bevölkerungsentwicklung, hier vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur, wird der Bedarf einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit immer größer (vgl. STUVA 2006: 48). Unabhängig hiervon ist ein möglichst weitreichender barrierefreier ÖPNV für alle Fahrgäste von Vorteil. Handlungsfelder zur Umsetzung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV sind insbesondere die Bereiche Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrgastinformation. Die im Gutachten "Barrierefreier ÖPNV im VBN" (vgl. STUVA 2006) enthaltenen Empfehlungen für den Bereich der Haltestellen und Fahrzeuge flossen 2007 in die Fortschreibung der VBN-Qualitätskonzepte ein. In Kapitel A wurde bereits der derzeitige Stand der Umsetzung von zentralen Aspekten der Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge und der Haltestellen dargestellt. Während im Bereich der Stadtverkehre bereits nahezu ausschließlich niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt werden, ist dies im Regionalbusverkehr noch nicht der Fall. Allerdings sind in den mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen in der Regel konkrete Zeitpunkte zur Erfüllung der Anforderungen der Qualitätskonzepte definiert. So ist beispielsweise für Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 festgelegt, zu welchem Zeitpunkt nur noch niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfe eingesetzt werden dürfen (spätester Zeitpunkt: Ende 2015). Auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neuvergaben der Linienbündel werden die in den Konzepten verankerten Anforderungen Grundlage für die Vergabeunterlagen sein. Im Bereich Haltestelleninfrastruktur zeigt der in Kapitel A dargestellte Sachstand den trotz des in den letzten Jahren forcierten Ausbaus nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf. Der ZVBN wird deshalb auch künftig einen Schwerpunkt seiner Förderung auf die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelleninfrastruktur legen. Neben der Umsetzung der in den Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen für eine barrierefreie Fahrgastinformation werden in diesem Handlungsfeld die Schwerpunkte insbesondere darin liegen, die barrierefreie Nutzbarkeit der internetgestützten Fahrgastinformation ebenso wie die der mobilen Anwendungen noch weiter zu verbessern. Handlungsfelder Empfehlungen des Gutachtens "Barrierefreier ÖPNV im VBN" Stand der Umsetzung und Perspektive: Fahrzeuge Haltestelleninfrastruktur Fahrgastinformation

81 C-81 Auch die Information der Fahrgäste über die barrierefreie Zugänglichkeit von zentralen ÖPNV-Haltestellen und Vertriebsstellen soll in Anlehnung an die bereits in der elektronischen Fahrplanauskunft vorliegenden Stationssteckbriefe für die SPNV-Haltepunkte im VBN-Gebiet vorangetrieben werden. Um sicherzustellen, dass die in den VBN-Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen zur Barrierefreiheit sowie die geplanten Maßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechen, ist beabsichtigt, im Laufe des Gültigkeitszeitraumes des Nahverkehrsplans eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge C Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen An den Haltestellen des straßengebundenen Verkehrs findet für viele Kunden der erste Kontakt mit dem ÖPNV statt. Da die Haltestellen in der Öffentlichkeit immer präsent sind, auch wenn weder Bus noch Bahn fährt, sind sie in gewisser Weise die Visitenkarte und nehmen eine wichtige Rolle im Gesamtsystem des ÖPNV ein. Der Standard der Haltestellen im Verbundgebiet soll stetig verbessert werden. Aus diesem Grund wird das 1998 von der VBN GmbH und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen erstmalig beschlossene Konzept "Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen" ständig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung wurde 2011 beschlossen und beinhaltet auch die Erkenntnisse der STUVA zur Barrierefreiheit (vgl. ZVBN/VBN 2011, STUVA 2006). Bezüglich der Ende 2012 herausgegebenen neuen DIN Bodenindikatoren muss das Konzept zeitnah entsprechend angepasst werden. Visitenkarte: Haltestellen Weiterentwicklung des Standards

82 C-82 Das Haltestellenkonzept bildet eine gemeinsame, praxisorientierte Arbeitsgrundlage für Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und den Verbund, aber auch für mitwirkende Planungsbüros, die Attraktivität zu steigern und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots im Verbundgebiet zu erlangen. Hierin sind wichtige Qualitätskriterien und Standards festgelegt, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen vereinfachen und vereinheitlichen sollen. Arbeitsgrundlage für die Praxis Die Situation an den einzelnen Haltestellen ist oft unterschiedlich. Im Haltestellenkonzept gibt es Bündelungen einzelner Kriterien. Hier wird zum Beispiel die Höhe der Plattform in drei unterschiedlichen Höhen festgeschrieben. Diese Höhen sind für alle straßengebundenen Fahrzeuge anfahrbar. Dadurch wird sichergestellt, dass die Haltestellensituation den barrierefreien Einstieg an allen Türen ermöglicht. Im Haltestellenkonzept werden Ausführungen zur Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet gemacht sowie einzelne Haltestellentypen, die Ausstattung der Haltestelle nebst Barrierefreiheit und das Haltestellenmanagement beschrieben. Darüber hinaus beinhaltet das Haltestellenkonzept auch Aussagen zu Fahrgastinformationen und Erreichbarkeit sowie zu Fahrradabstellanlagen (Bike-and-ride) und Park-and-ride-Anlagen. Ebenfalls wird auf die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und auf die Finanzierung eingegangen. Entsprechend den Qualitäts- und Gestaltungskriterien des Haltestellenkonzeptes wird die Ausstattung der Haltestellen in Bezug auf Attraktivität und Kundenorientierung auch weiterhin umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Verbund, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen. Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen in den Gebietskörperschaften beispielhaft für Verbesserungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld bzw. haben bereits einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad. In der Stadt Bremen wird die Erhöhung des Fahrgastkomforts in Anlehnung an das VBN-Haltestellenkonzept umgesetzt (unterschiedliche Fahrzeugbreiten bei der Straßenbahn, Hublifteinsatz). Dazu dienen Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Verknüpfungsqualität und der Barrierefreiheit. An neuen bzw. umzubauenden Bushaltestellen ist eine Bordsteinhöhe von 15 cm einzuhalten. Dieses Maß gewährleistet sowohl den Einsatz eines Hubliftes bei den Stadtbussen als auch die Betätigung einer Klapprampe bei den Regionalbussen als Einstiegshilfe für behinderte Fahrgäste an allen Einstiegstüren. Im Rahmen der Neugestaltung des Busnetzes in Bremen-Nord ist der Umbau der Umsteigeanlage am Bahnhof Bremen-Blumenthal vordringlich. Hierbei sollen die Bushaltestellen mit direktem Zugang zum Bahnsteig der RS1 angeordnet und so die Umsteigewege gegenüber der Bestandssituation erheblich verkürzt werden. Ziel ist die Verlagerung der Umsteigerpotenziale zur Regio-S-Bahn aus bzw. in Richtung Farge/Blumenthal und Schwanewede vom Verknüpfungspunkt Bf Vegesack auf den Verknüpfungspunkt Bf Blumenthal. Hierdurch soll auch eine Entlastung der parallel laufenden Inhalte des Haltestellenkonzeptes Maßnahmen im Gesamtnetz des straßengebundenen ÖPNV Einzelmaßnahmen Stadt Bremen Verknüpfungspunkt Bahnhof Blumenthal

83 C-83 Buslinien erreicht werden. Seit Frühjahr 2012 befindet sich das Projekt in der Planung, eine Realisierung wird bis Ende 2013 angestrebt. Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines gleichnamigen SPNV-Haltepunktes an der Föhrenstraße ist auch die Planung neuer Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie einer Buswendeschleife vorgesehen, um die dort dann möglichen Umsteigevorgänge zwischen Straßenbahn/Bus und SPNV (Regio-S-Bahn) für die Fahrgäste optimal zu gestalten. Die Umsteigeanlage Huckelriede soll städtebaulich aufgewertet werden. Kern der neuen Umsteigeanlage ist eine zentrale Fahrgastinsel, die von den Straßenbahnen durchfahren wird und an deren Seitenbereichen die Buslinien halten, warten oder überliegen können. Als Fahrgastunterstände sind Elemente besonderer Bauart vorgesehen, die eigens für diesen Ort entwickelt werden. Mit der vollständigen Inbetriebnahme mit Durchbindung der Regio-S- Bahnlinie RS1 ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgastströme am Bahnhof Bremen-Vegesack neu sortieren. Einerseits besteht auf der Schiene eine Verbindung bis Bremen-Farge mit zahlreichen Unterwegsbahnhöfen, die ein Umsteigen auf den Bus entbehrlich macht, andererseits wird der ÖPNV in Bremen-Nord durch die Regio-S-Bahn attraktiver und die Funktion des zentralen Verknüpfungspunktes am Vegesacker Bahnhof bleibt erhalten. Verknüpfungspunkt Föhrenstraße Verknüpfungspunkt Huckelriede Verknüpfungspunkt Bahnhof Vegesack Die bestehenden Bushaltestellen befinden sich am Platzrand, während die relativ großflächige Platzmitte kaum genutzt wird. Hierdurch entstehen für die Umsteiger zwischen Regio-S-Bahn und Bus unnötig lange Fußwege. Aus verkehrlicher Sicht ist eine bahnhofsnähere und fahrgastfreundlichere Anordnung der Haltestellen wünschenswert, die auch die Chance einer städtebaulichen Neuordnung böte. Haltestellenanlagen im Stadtgebiet Bremerhaven sollen mit Buskapsteinen und taktilen Leitelementen sowie Fahrgastunterständen fahrgastfreundlich und barrierefrei umgestaltet werden. Dabei sind insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gesicherte Zugänge (Querungshilfen) zu berücksichtigen. Stadt Bremerhaven An wichtigen Umsteigepunkten sollen durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) dynamische Fahrgastinformationen gegeben werden. Zur verkehrlichen Entlastung der Stadtmitte einschließlich der Havenwelten ist ein Park-and-ride-Angebot vorzusehen. An zentralen Haltestellen im Stadtgebiet Delmenhorst soll die Einrichtung weiterer dynamischer Informationssysteme mit akustischer Abfahrtsansage geprüft werden. Stadt Delmenhorst Die Notwendigkeit von Haltestellenneuanlagen bzw. -verlegungen wird im Rahmen von Netzoptimierungen auch weiterhin geprüft. Neben der bedarfsabhängigen Ausstattung von Haltestellen mit Fahrgastunterständen ist auch die Anhebung von Bordsteinen zur Verringerung der Höhendifferenz beim Einstieg und Ausstieg Ziel von Haltestellenmaßnahmen. Die Bordsteine sämtlicher Haltestellen, deren langfristiger Bestand als gesichert anzusehen ist, sollen barrierefrei umgebaut werden. Am ZOB wird die Durchgängigkeit eines Blindenleitsystems für Fahrgäste geprüft mit dem Ziel, auch den ZOB entsprechend barrierefrei zu gestalten.

84 C-84 Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr wird unter Berücksichtigung siedlungsstruktureller Ansprüche an geeigneten Haltestellen die Einrichtung von Bike-and-ride-Anlagen geplant. Unter Berücksichtigung des Haltestellenkonzeptes kann in Einzelfällen die Umwandlung von Busbuchten zu Kap-Haltestellen (vgl. ZVBN/VBN 2011) umgesetzt werden. Die Situation an den Haltestellen in der Stadt Oldenburg soll insgesamt weiter verbessert werden. Dazu gehört u.a. die Beseitigung baulicher Mängel. Stadt Oldenburg Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr werden an geeigneten Haltestellen Bike-and-ride-Anlagen eingerichtet und bestehende ausgebaut. Das Park-and-ride-System in Oldenburg wird einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich Information, Standorten und Bedienung, letzteres insbesondere im Hinblick auf Sonderverkehre, unterzogen und soll im Ergebnis bedarfsgerecht optimiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines neuen Parkand-ride-Tarifs. Die Zahl der dynamischen Fahrgastinformationen wird durch Anbringung neuer Anzeiger erhöht. Für die zentrale Haltestelle Lappan ist in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau als multimodale Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen, die u.a. eine direkte Verknüpfung mit dem Carsharing und einen verbesserten Umstieg zwischen dem ÖPNV und dem Fahrrad vorsieht. Dazu werden überdachte Fahrradabstellanlagen einschließlich einer Gepäckaufbewahrungs- und Ladestation für Pedelecs und E-Bikes im Haltestellenbereich errichtet. Das wichtigste Projekt im Bereich der zentralen Haltestelle Lappan ist die Schaffung einer barrierefrei nutzbaren, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätszentrale durch Verlagerung in ein anderes Gebäude, die die bisherige Einrichtung mit ihrer problematischen Zugangs- und Flächensituation ersetzt. An der Haltestelle "Julius-Mosen-Platz" soll der Bahnsteig C verbreitert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll im Rahmen einer Verbesserungsmaßnahme in Bezug auf Möblierung, Sauberkeit, Fahrgastinformation und soziale Sicherheit sowie die Räumlichkeiten für das Betriebspersonal gestaltet bzw. ergänzt werden. Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Ammerland soll insgesamt verbessert werden. Dazu gehören u.a. der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang, aber auch die Verbesserung der Verknüpfungsqualität. Der Bahnhof Westerstede-Ocholt soll barrierefrei ausgebaut werden. Im Landkreis Diepholz sind die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Haltestellen geplant: Die Park-and-ride-Anlage am Bahnhof Dreye soll verbessert werden. Eine Park-and-ride-Anlage ist an der zukünftigen Straßenbahnlinie 8 in Erichshof vorzusehen. Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz

85 C-85 Im Landkreis Verden sollen folgende Haltestellen ausgebaut werden: Landkreis Verden Der ZOB in Verden soll, entsprechend dem Qualitätskonzept für Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV, barrierefrei umgebaut und qualitativ aufgewertet werden. Die Bedingungen, insbesondere Fahrgastinformation und Komfort, sind deutlich zu verbessern. Der Busbahnhof in Ottersberg ist zu modernisieren. In der Gemeinde Dörverden sowie im Flecken Langwedel sind zur Vergrößerung der Haltestelleneinzugsgebiete Bike-and-ride-Anlagen an den Haltestellen zu errichten. Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Wesermarsch soll, entsprechend dem Qualitätskonzept, insgesamt verbessert werden. Dazu gehören auch der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle. Eine ausreichende Beleuchtung, möglichst in Form von Photovoltaik, soll umgesetzt werden. Landkreis Wesermarsch C Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen Busse und Bahnen sind ebenso wie die Haltestellen die Visitenkarten des Öffentlichen Personennahverkehrs. Busse und Bahnen als Visitenkarten Ein leichtes Erkennen (Erscheinungsbild und Fahrgastinformation) und einfache und bequeme Nutzung (Ein- und Ausstiegskomfort, Innenausstattung und aufteilung) sind für die Fahrgäste sehr wichtig.

86 C-86 Im Fahrzeugkonzept werden hierfür Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen formuliert. Dieses Konzept ist ein Baustein der Reihe "Qualität verbindet" von VBN und ZVBN. Die Gesellschafterversammlung des VBN und die Verbandsversammlung des ZVBN haben die erste Auflage des Fahrzeugkonzeptes im Dezember 2000 verabschiedet. Die aktuelle Fortschreibung, die vierte Auflage, wurde 2011 beschlossen (vgl. ZVBN/VBN 2011). Fahrzeugkonzept formuliert Qualitätsanforderungen Dieses Konzept beinhaltet Anforderungen für vier Bereiche: das Erscheinungsbild, die Fahrgastinformation, den Ein- und Ausstiegskomfort sowie die Innenausstattung- und Aufteilung. In der aktuellen Auflage wurden insbesondere Aussagen ergänzt, die sich aus dem Thema Haltestellenmanagement und der Fortschreibung des Haltestellenkonzeptes ergeben haben. Die verbundweite Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele und Vorstellungen erfordert eine langfristig wirkende Strategie. Das neue Konzept berücksichtigt auch Änderungen, die sich seit der letzten Auflage beispielsweise durch den Stand der Technik ergeben haben (z.b. Komponenten im Fahrzeug zur Echtzeitdatengewinnung). Da im Fahrzeugkonzept die Bereiche sehr detailliert beschrieben werden, wird an dieser Stelle nur kurz darauf eingegangen. Bei der Neubeschaffung von Bussen und Straßenbahnen sollen umweltfreundliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen mindestens Fahrzeuge mit Abgasstandard Euro V (besser EEV) zu bestellen. In einem Verkehrsverbund ist es wichtig, ein einprägsames und einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Die Fahrgäste können sich besser orientieren. Auch wird durch das Erscheinungsbild allen anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert: "Hier kommt der Bus/die Bahn". Erscheinungsbild Die Möglichkeit der Werbung in der Öffentlichkeit und die Wiedererkennung, eine Voraussetzung für die Kundengewinnung, wird durch einen einheitlichen Auftritt begünstigt. Eine gute Fahrgastinformation ist sehr wichtig für die Fahrgäste. Deshalb befinden sich entsprechende Informationen am und im Fahrzeug. Auch hier sind barrierefreie Aspekte, wie eine kontrastreiche, in großen Buchstaben geschriebene Information, wichtig. Ebenso haben akustische Informationen eine große Bedeutung (vgl. ZVBN/VBN 2011). Ein guter Ein- und Ausstiegskomfort für alle Fahrgäste ist durch den Einsatz von Niederflurfahrzeugen, in Kombination mit barrierefrei ausgebauten Haltestellen, zu erreichen. Durch diese Kombination wird der Spalt (in Höhe und Breite) meist so gering, dass ein fast niveaugleicher Ein- und Ausstieg erreicht wird. Fahrgastinformation Ein- und Ausstiegskomfort Auch das Kneeling der Busse hilft bei der Überwindung von großen Spalten und Stufen. Durch den zusätzlichen Einsatz fahrzeuggebundener Rampen (oder Lifte) wird allerdings erst ein wirklicher barrierefreier Ein- und Ausstieg gewährleistet.

87 C-87 Gute Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste sowie ausreichend Knöpfe zum Signalisieren des Ausstiegswunsches gehören ebenfalls zu einem guten Ein- und Ausstiegskomfort. Für die Stadtverkehre in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Verkehre in den Landkreisen wird der Einsatz von Rampen an der Tür zwei in Kombination mit dem Kneeling und angepasster Haltestelleninfrastruktur empfohlen. Für die Stadtverkehrslinien in Bremen und das von ihnen bediente Umland kommt neben dem Einsatz der Rampe auch der Lift an Tür eins zum Einsatz. Zur Innenausstattung und Aufteilung der Fahrzeuge werden in der Langfassung des Fahrzeugkonzeptes detaillierte Ausführungen gemacht. Dazu gehören: die Definition der Platzkapazität und Beförderungsqualität allgemein, aber auch für Personen, die in irgendeiner Form in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Sicherheitseinrichtungen wie Festhaltemöglichkeiten oder Beleuchtung sowie Komfortmerkmale wie Klimatisierung, Heizung, Lüftung und auch Beleuchtung. Die im Fahrzeugkonzept niedergelegten und im NVP aufgenommenen Anforderungen an Fahrzeuge im VBN werden im Fall einer Vergabe von Verkehrsleistungen als Grundlage für die Beschreibung der erforderlichen Angebotsqualität herangezogen. Innenausstattung und Aufteilung Anforderungen an Fahrzeuge als Vergabegrundlage Soweit Fahrzeuge im ÖPNV gefördert werden, sollen die definierten und im Verkehrsverbund sowohl von den Unternehmen wie den Gebietskörperschaften beschlossenen Anforderungen herangezogen werden. Bei der Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Verkehrsunternehmen legen alle, sowohl die Unternehmen der kreisfreien Städte als auch die Unternehmen der Region, das Fahrzeugkonzept zu Grunde. Einzelmaßnahmen Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen beispielhaft für generelle Verbesserungsmaßnahmen der Städte in diesem Handlungsfeld bzw. haben einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad. Es gelten die Anforderungen aus dem vom ZVBN und der VBN GmbH gemeinsam beschlossenen jeweils gültigen Qualitätskonzept. Für den Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Das Fahrzeugalter der Omnibusse der BSAG beträgt im Flottendurchschnitt über die Vertragslaufzeit max. 5,5 Jahre. Bremen Alle Omnibusse der BSAG entsprechen bei ihrer Beschaffung dem aktuellen technischen Stand hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Einhaltung der EU- Immissionsgrenzwerte zu leisten. Bei Ersatz von Linienfahrzeugen erfüllen die Fahrzeuge den Euro-V- Standard plus EEV und es werden barrierefrei-gerechte Busse beschafft. Zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit sollen neue Fahrzeugtechnologien einschließlich der notwendigen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stadtbusse wurden alle mit sogenannten CRT-Schadstofffiltern (Continuously Bremerhaven

88 C-88 Regenerating Trap) ausgestattet. Diese Maßnahme wird auch im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen fortgeführt. Alle Fahrzeuge werden mit Klimaanlagen ausgestattet. Die Fahrzeuge haben eine Einstiegshilfe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Einstieg zu ermöglichen. Für einen geeigneten Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang zu den Linienfahrzeugen sichergestellt. Alle neu zu beschaffenden Linienfahrzeuge sind Niederflurfahrzeuge und grundsätzlich mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe gemäß der jeweiligen aktuellen politischen Beschlusslage ausgestattet (derzeit manuelle Rampe). Stadt Delmenhorst Alle Fahrzeuge sollen standardmäßig mit einer Rampe ausgestattet werden. Für die Emissionsstandards der Fahrzeuge gilt: Vom Unternehmen neu zu beschaffende Omnibusse entsprechen mindestens dem Euro-V-Standard hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Einhaltung der entsprechenden EU-Immissionsgrenzwerte zu leisten. Ab 2014 gilt für alle neu zugelassenen Omnibusse die Euro-VI-Norm. Informationseinrichtungen und akustische Haltestellenansagen in den Bussen sollen zur Standardausstattung werden. Zur weiteren Reduzierung von Luftschadstoffen, zur Lärmminderung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes wird die Anschaffung von Dieselhybridbussen von der Stadt Delmenhorst unterstützt, sofern sich herausstellt, dass diese Technik zukunftsweisend ist. Im Stadtbusverkehr Oldenburg werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge eingesetzt. Alle Fahrzeuge haben an der zweiten Tür eine mechanische Klapprampe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere den Rollstuhlfahrern, einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen. Stadt Oldenburg Aktuell sind rund 80 % der Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet, um sowohl in der sommerlichen als auch in der winterlichen Jahreszeit für ein zeitgemäßes Raumklima und den entsprechenden Fahrgastkomfort in den Bussen zu sorgen. Spätestens 2015 sind alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage vorzuhalten. Neue Busse im Stadtverkehr Oldenburg werden ausschließlich über Erdgasantrieb verfügen. Aktuell sind rund zwei Drittel der Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (EEV-Abgasstandard) versehen. Spätestens im Jahr 2017 werden ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt. Hierdurch werden die Emissionswerte positiv beeinflusst, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Luftverunreinigung (Feinstaub) verringert. Der zukünftige Einsatz von Bio-Erdgas wird geprüft.

89 C-89 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet Innerhalb des Verbundgebietes nimmt der SPNV eine bedeutende Rolle im System ÖPNV ein. Er bildet zusammen mit den Stadtverkehren und den Buslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 das Rückgrat für ein vertaktetes Angebot im hierarchisch abgestuften, differenzierten Bedienungsnetz (vgl. Kap. C 2.1). Als erster Berührungspunkt der Fahrgäste mit dem System SPNV sowie als Tor zur Stadt oder Gemeinde kommt dabei den Bahnstationen (als Sammelbegriff für Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte) besondere Bedeutung zu. Auch wenn die Züge gerade nicht verkehren, sind die Bahnstationen Werbeträger und Visitenkarten des Gesamtsystems ÖPNV sowie der angebundenen Städte oder Gemeinden. C Stationsausbauplanung Gemäß den Ausführungen im Kapitel A 2.1 haben die Länder Bremen und Niedersachsen in Kooperation mit den Eisenbahninfrastrukturgesellschaften in den letzten Jahren zahlreiche Bahnstationen im Verbundgebiet grundhaft erneuert. In den kommenden Jahren werden im Zuge weiterer Ausbauprogramme die nächsten Stationen ausgebaut, vgl. dazu die Karte A-3. Stationsausbauprogramme Ziel der Stationsausbauprogramme war und ist die grundhafte und fahrgastorientierte Erneuerung der Bahnstationen. Im SPNV-Konzept der LNVG wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Anforderungen der LNVG bei der Modernisierung von Bahnanlagen sind fahrgastorientiert und sehen unter anderem einen möglichst barrierefreien Ausbau, eine umfassende Fahrgastinformation und eine gute Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste vor" (LNVG 2010:90). Beim Ausbau der Bahnstationen werden die Bahnsteige an elektrifizierten Strecken auf 76 cm über Schienenoberkante (SO) und an den restlichen Strecken auf 55 cm über SO erhöht, so dass den Fahrgästen künftig an allen Stationen ein bequemer, niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge ermöglicht wird. Stationsausbau nach einheitlichen Vorgaben Bei den Bahnsteiglängen soll gemäß dem SPNV-Konzept der LNVG "künftig ein höheres Maß an Flexibilität für den Fahrzeugeinsatz erreicht werden". Im Zuge der o.g. Ausbauprogramme werden die Bahnstationen im Verbundgebiet in der Regel mit Bahnsteiglängen von 170 bis 220 m an den elektrifizierten Strecken sowie mit Längen von 140 m an den mit Dieseltriebwagen bedienten Regionallinien errichtet. Neben den Bahnsteigparametern spielt auch die Ausstattung der Bahnstationen für den Fahrgastkomfort eine wesentliche Rolle. Gemäß den Zielen des SPNV-Konzeptes der LNVG ist für kleinere Stationen ein "Ausstattungsmindeststandard" mit transparenten und beleuchteten Wetterschutzhäusern, Sitzgelegenheiten, beleuchteten Informationsvitrinen, Uhren, Lautsprechern und Wegeleitsystemen einzuhalten. Für größere Bahnstationen oder Knotenbahnhöfe wird ein höherer Standard verlangt: Ausstattungsstandard der Bahnstationen

90 C-90 "Ein Abbau von Informations- oder Ausstattungselementen wird seitens der LNVG grundsätzlich abgelehnt und ist nur in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen möglich. Die derzeitige Ausstattung der Bahnstationen ist durch die Einnahmen mittels Stationspreissystem finanziell abgedeckt und daher im Grundsatz nicht reduzierbar" (LNVG 2010:90). Abb. C-4: Der Bahnhof Langwedel erhielt im Rahmen des Stationsausbaus ein Bahnsteigdach und damit eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung. Hinsichtlich der Bereitstellung von Fahrgastinformationen sind alle Bahnstationen im Verbundgebiet künftig mit einer Vitrine auszustatten, in der alle VBN-Informationen gebündelt dargestellt werden: Dazu gehören Netzplan und Tarifinformationen. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung durchgehend barrierefrei zugänglicher Bahnstationen. Während die LNVG in ihrem SPNV-Konzept von "einem möglichst barrierefreien Ausbau" der Bahnstationen spricht und auf die in der Regel dafür notwendige Mindestanzahl von täglichen Ein- und Aussteigern verweist (LNVG 2010:89f), strebt der ZVBN einen konsequent barrierefreien Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet an. Bündelung der VBN- Informationen Zahlreiche Stationen noch nicht barrierefrei Wie dem Kapitel A 2.1 und im Besonderen der Karte A-3 entnommen werden kann, sind zwar bereits zahlreiche Bahnstationen barrierefrei einschließlich Bodenindikatoren ausgebaut bzw. ist deren barrierefreier Ausbau im Zuge der laufenden und anstehenden Ausbauprogramme vorgesehen, jedoch sind einige Stationen aufgrund geringer Fahrgastzahlen bzw. der bislang fehlenden Verankerung in Ausbauprogrammen davon ausgenommen.

91 C-91 Abb. C-5: Der Hauptbahnhof in Bremerhaven wurde rundum erneuert und konsequent barrierefrei gestaltet. Bei Fahrgastzahlen von deutlich unter täglichen Ein- und Aussteigern ist der barrierefreie Stationsausbau mit alternativen Finanzierungsmodellen anzustreben, soweit die anteilige Finanzierbarkeit über Bundesmittel nicht gewährleistet ist. Der ZVBN wird sich in diesen Fällen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen (vgl. Finanzierungsmodell im Kap. A 2.1.2). Der ZVBN verfolgt zudem das Ziel, in Abstimmung mit der LNVG und der DB Station&Service AG auch für die letzten, bislang unsanierten und in keinem Ausbauprogramm aufgenommenen Bahnstationen im Verbundgebiet (Diepholz, Lemförde, Augustfehn, Westerstede-Ocholt und Rastede) eine sichere Perspektive für den notwendigen Stationsausbau (Modernisierung/ Erhöhung der Bahnsteige und Schaffung stufenloser Bahnsteigzugänge) zu erlangen. Zielsetzung des ZVBN: Barrierefreier Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet Als übergeordnetes Ziel wird der barrierefreie Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet bis zum Jahre 2020 festgelegt. Dazu zählt auch die Neuanlage der Bahnstationen Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden, deren Bau und Bestellung von der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger bereits bestätigt worden ist.

92 C-92 Abb. C-6: Der Bahnhof Lemförde hat in den letzten Jahren einen stetigen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen und wartet auf den barrierefreien Stationsausbau. C Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung Neben der Modernisierung der Bahnstationen selbst kommt auch der Neubzw. Umgestaltung der Bahnhofsumfelder im Hinblick auf die Schaffung eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems eine große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei in der Regel um eine kommunale Aufgabe, die vor allem den Bau von Haltestellen für die direkte Bahn-Bus-Verknüpfung sowie die Anlage von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-and-ride und Bike-andride) abdeckt. Diese sogenannten Verknüpfungsanlagen müssen in Bezug auf verkehrliche Funktionalität und städtebauliches Erscheinungsbild ansprechend gestaltet werden, damit sie von den Fahrgästen angenommen werden und die Akzeptanz des ÖPNV insgesamt erhöht wird. Bahnhofsumfeldgestaltung als ganzheitlicher Ansatz Wichtige Aspekte sind hierbei kurze Wege, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen und damit den öffentlichen Verkehr konkurrenzfähiger zu machen, weitgehend durchgängige Barrierefreiheit, um alle Bevölkerungsgruppen möglichst diskriminierungsfrei an der Mobilität teilhaben zu lassen, sowie attraktiv gestaltete und städtebaulich in das jeweilige Gesamtgefüge integrierte Anlagen. Hierbei kommt - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in diesem Zusammenhang in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein hoher Stellenwert zu. Die nicht immer einfache Aufgabe für Kommunen und Planer besteht also in der Regel darin, eine Lösung zu finden, die sämtliche funktionalen Anforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllt, architektonisch und städtebaulich angemessen und gleichzeitig wirtschaftlich ist.

93 C-93 Das ZVBN-Stationsbüro unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der Neu- bzw. Umgestaltung ihres Bahnhofsumfelds. Dabei geht es nicht nur um inhaltlich-fachliche Hilfestellungen, sondern auch um die Wirtschaftlichkeit und damit auch um die Finanzierbarkeit der Vorhaben unter Inanspruchnahme von Landeszuschüssen. ZVBN-Stationsbüro Zahlreiche Kommunen im Verbundgebiet haben bereits in den vergangenen Jahren mit Hilfe der Förderung durch LNVG, ZVBN und teilweise auch der Landkreise ihre Bahnhofsumfelder mit der Errichtung von Verknüpfungsanlagen für Bus, Fahrrad und Auto auf einen modernen und fahrgastfreundlichen Stand gebracht. Für die nächsten Jahre wird ein Schwerpunkt der kommunalen Maßnahmen dort zu sehen sein, wo aufgrund neu einzurichtender Bahnstationen (Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden) sowie veränderter Bahnsteiglagen an bestehenden Stationen (als Beispiele seien hier die Bahnhöfe Stubben, Oldenbüttel und Ottersberg genannt) neue Park- und Bike-andride-Anlagen benötigt werden. Schwerpunktmaßnahmen für die kommenden Jahre Darüber hinaus muss an einigen Bahnhöfen den nicht zuletzt mit Einführung der Regio-S-Bahn gestiegenen Fahrgastzahlen Rechnung getragen werden und eine Vergrößerung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorgenommen werden (vgl. die aufgeführten Einzelmaßnahmen in Kapitel C 4.2.3). Im Folgenden sollen einige grundlegende Aspekte für die Realisierung von Bahnhofsumfeldmaßnahmen dargestellt werden, wobei es sich an dieser Stelle nur um allgemeine Grundsätze handeln kann und letztlich vor Ort von den Kommunen und deren beauftragten Planern auf den Einzelfall bezogene Lösungen zu entwickeln sind. Die Positionierung von Bushaltestellen ist wenn irgend möglich in unmittelbarer Nähe der Bahnsteigzugänge vorzusehen und gegenüber Park-andride-Anlagen hinsichtlich der Lage bevorzugt zu behandeln. Soweit noch Bahnhofsgebäude vorhanden sind und auch perspektivisch Einrichtungen mit Servicefunktionen wie Fahrscheinverkauf, Wartehalle oder Gastronomie beherbergen, sollten nach Möglichkeit Bushaltestellen zentral vor dem Gebäude positioniert werden, damit deren Integration in die Wegebeziehung umsteigender Fahrgäste berücksichtigt wird. Die Umsteigewege zwischen Bahn und Bus sollten möglichst kurz und ohne Straßenquerung gestaltet sein. Sichtbeziehungen zwischen Bahn und Bus erleichtern nicht nur für ortsunkundige Fahrgäste die Orientierung, sondern verbessern auch die Anschlusssicherung. Planungsleitfaden für Bahnhofsumfeldgestaltung Bushaltestellen: Standortwahl Eine optimale Bahn-Bus-Schnittstelle stellen sogenannte "Kombibahnsteige" dar, bei denen ein Umstieg zwischen Bahn und Bus bzw. Straßenbahn am selben Bahnsteig möglich ist (Beispiel Bremen-Burg).

94 C-94 Abb. C-7: Am Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe wurde die Bushaltestelle zentral vor dem frisch sanierten Empfangsgebäude positioniert. Die Anzahl der Bushaltestellen sowie die Dimensionierung der Bussteige sind fahrplanabhängig. Bei integralen Taktknoten sowie Rendezvous- Punkten muss im Regelfall für alle Buslinien ein eigener Halteplatz zur Verfügung stehen. Dagegen sollten bei Richtungsanschlüssen und bei Buslinien, die außerhalb der Taktknoten verkehren, einzelne Haltestellen oder Bussteige von mehreren Linien gemeinsam genutzt werden. Bushaltestellen: Größenordnung Bei mehreren Bushaltestellen sollte im Interesse größerer Übersichtlichkeit und geringeren Flächenverbrauchs einer Anordnung hintereinander (langer Bussteig) oder an einer Businsel der Vorzug gegenüber der Errichtung nebeneinander liegender Bussteige gegeben werden. Abb. C-8: In Nordenham wurden die Busbuchten am Bahnhofsvorplatz verlängert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut.

95 C-95 Für alle Bushaltestellen ist eine barrierefreie und behindertenfreundliche Gestaltung obligatorisch. Zu den damit verbundenen Maßnahmen zählen erhöhte Bordsteine, die den Zustieg erleichtern und bei Niederflurbussen sogar einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Blindenleitstreifen. Ausstattung Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte und Planungsgrundsätze von Bedeutung: Gewährleistung einer weitgehend durchgängig barrierefreien Reisekette zwischen Haltestelle und Bahnsteig, Berücksichtigung von Blindenleitstreifen als durchgängiges System, fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen mit guter Beleuchtung, Witterungsschutz, ausreichend Sitzgelegenheiten und Informationsvitrinen (Abfahrtszeiten, Linien- und Ortspläne, touristische Hin weise), bei mehreren Abfahrtshaltestellen: übersichtliche Zuordnung der verkehrenden Buslinien zu den einzelnen Haltestellen sowie gut lesbare und günstig positionierte elektronische Abfahrtstafeln (mit Angabe der Abfahrtszeiten aller verkehrenden Bus- und Bahnlinien). Durch das Projekt "Echtzeitinformation im VBN" sind auch für immer mehr Linien Echtzeitinformationen vorhanden. Vieles von dem, was zur Verknüpfung mit dem Busverkehr gesagt wurde, gilt auch für die Straßenbahn. Wichtig sind auch hier qualitative Kriterien wie direkte Wege, eine gute Orientierung und Barrierefreiheit sowie eine angemessene Dimensionierung der Anlagen. Neben den Bushaltestellen sind auch Fahrradabstellanlagen in der Regel unweit der Bahnsteigzugänge zu platzieren. Grundsätzlich muss jede Bahnstation im Verbundgebiet mit einem Mindestangebot an überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet sein. Fahrradabstellanlagen Positionierung An größeren Bahnhöfen mit verschiedenen Anfahrmöglichkeiten aus dem Umfeld und mehreren Bahnsteigzugängen (z.b. Personentunnel oder Überführung mit beidseitigen Zugängen) sind auch die Abstellanlagen dezentral anzuordnen. Dabei sollten die Standorte so gewählt werden, dass Einsehbarkeit und soziale Kontrolle gegeben sind (z.b. im Sichtbereich benachbarter Wohnquartiere oder angrenzender Straßen), um das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu erhöhen und Vandalismusprobleme einzudämmen. Die Dimensionierung der Bike-and-ride-Anlagen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten: Neben den Fahrgastzahlen der Bahnstation (Ein- und Aussteiger an Werktagen) spielen auch der Anteil an Schülern und Auszubildenden sowie die Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu bedenken, dass mit dem Bau neuer, attraktiver Bike-and-ride-Anlagen in der Regel auch die Nachfrage steigt, so dass für die Bemessung die Auslastung vorhandener Anlagen als einzige Berechnungsgrundlage nicht ausreicht. Fahrradabstellanlagen sind grundsätzlich zu überdachen und müssen in der Dunkelheit gut beleuchtet sein. Auf Seiten- und Rückwände sollte im Regelfall verzichtet werden, da diese häufig beschmiert, beklebt oder gänzlich zerstört werden. Dimensionierung Fahrradabstellanlagen

96 C-96 Auch die Auswahl der Fahrradständer trägt erheblich zur Qualität und Fahrgastfreundlichkeit von Bike-and-ride-Anlagen bei. Daher müssen die Ständer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifiziert sein. In der Regel sollte der Einbau von Fahrradbügeln mit Knieholm (Mindestabstand von 1,0 m zwischen zwei Bügeln) oder von sogenannten Hoch-/Tiefeinstellern (Abstand 0,5 m) zum Tragen kommen, die ein Anschließen der Räder am Rahmen ermöglichen und damit ein Verbiegen der Vorderräder verhindern. Abb. C-9: Am Bahnhof Elsfleth ist mit dem Bau einer transparenten Bike-andride-Anlage (z.t. als Sammelschließanlage) am Bahnsteigzugang eine erhebliche Verbesserung erzielt worden. Zur Standardausstattung an Bahnstationen gehören inzwischen auch kostenpflichtige, abschließbare Bike-and-ride-Anlagen, die insbesondere von Fahrgästen mit guten Fahrrädern zunehmend nachgefragt werden. Der ZVBN empfiehlt den Bau von sogenannten Sammelschließanlagen. Dabei handelt es sich um überdachte Bike-and-ride-Anlagen, die in der Regel von einer Einzäunung umgeben und nur durch verschließbare Türen erreichbar sind. Die Anlagen sollten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Überschaubarkeit des Nutzerkreises eine Größe von 20 bis 60 Stellplätzen aufweisen. Abschließbare Fahrradstellplätze Die Errichtung von Fahrradboxen, die an vielen Bahnstationen der Region vorzufinden sind, wird inzwischen aufgrund des größeren Flächenbedarfs, höherer Investitionskosten, teilweise unsachgemäßer Nutzung sowie einer größeren Aufbruchgefahr seitens des ZVBN nicht mehr empfohlen. Bei einem großen Bedarf an Bike-and-ride-Stellplätzen kann die Einrichtung einer in der Regel mehrgeschossigen und damit flächensparenden Fahrradstation durchaus sinnvoll sein. In dieser sollte neben der Aufbewahrung von Fahrrädern auch deren Verkauf und Reparatur sowie ein Fahrradverleih angeboten werden.

97 C-97 Abb. C-10: Die neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack vereint Aufbewahrung und Service (Wartung, Verkauf und Verleih von Fahrrädern). Nicht zu vergessen ist bei Bike-and-ride-Anlagen die Berücksichtigung des noch relativ jungen Trends hin zu Elektrofahrrädern, den sogenannten Pedelecs bzw. E-Bikes. Demnach sind zukünftig auch Fahrradabstellanlagen an Bahnstationen vermehrt mit Ladestationen auszustatten und die Stellplätze diebstahlsicher herzustellen. Anlagen für E-Bikes Der ZVBN stellt sich dieser Entwicklung und bietet eine besondere Unterstützung solcher Vorhaben an. Vor allem in den ländlichen Regionen des Verbundgebietes kommt dem Pkw im Hinblick auf die Erreichbarkeit des SPNV eine wichtige Rolle zu. Demzufolge gehören auch die Park-and-ride-Anlagen zur verkehrspolitisch gewünschten Grundausstattung an Bahnstationen, wenngleich in großstädtischen Bereichen aufgrund einer in der Regel guten ÖPNV-Anbindung (Bus, Straßenbahn) der Anteil an Stellplätzen pro Fahrgastaufkommen deutlich geringer ausfallen sollte. Park-and-ride-Anlagen sind in der Standortgunst an Bahnstationen nachrangig zu behandeln. Da zudem der Flächenbedarf je Fahrgast bei Pkw- Stellplätzen größer ausfällt als bei Fahrradstellplätzen und Bus-/Straßenbahnhaltestellen, werden Park-and-ride-Anlagen außer an kleinen Haltepunkten nicht unmittelbar an den Hauptzugängen der Bahnsteige angeordnet. Pkw-Stellplätze (Park-and-ride-Anlagen) Positionierung und Anbindung Bei der Standortwahl ist nicht nur eine gute Straßenanbindung zu berücksichtigen, auch die Information, aus welcher Richtung der Nutzerkreis zum Bahnhof kommt, spielt eine Rolle. So kann es beispielsweise bei Bahnstationen am Siedlungsrand vorteilhaft sein, Park-and-ride-Anlagen an den ortsabgewandten Bahnhofsrückseiten zu positionieren. Wichtig ist hierbei jedoch, dass überlange Wege zum Bahnsteig vermieden werden.

98 C-98 Abb. C-11: Am Bahnhof Bassum ist auf einer ehemaligen Bahnbrache der Bahnhofsrückseite eine Park-and-ride-Anlage gebaut worden. Auch Park-and-ride-Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung den jeweiligen spezifischen Anforderungen anzupassen. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei vor allem die aktuellen bzw. zu erwartenden Fahrgastzahlen, der Anteil an Pkw-Nutzern (Berufspendler oder, im ländlichen Raum, die auf das Auto als Zubringer angewiesenen Fahrgäste) sowie die Siedlungsstruktur. Größenordnung In innerstädtischen Bereichen, vor allem bei Bahnhöfen der Mittel- und Oberzentren, sollten flächensparende Lösungen (Parkhaus oder Parkpalette) ebenso in Betracht gezogen werden wie eine Parkraumbewirtschaftung. Dabei gilt es jedoch, eine Verdrängung hin zu kostenlos nutzbaren Stellplätzen in den umliegenden Siedlungsbereichen zu verhindern. Neben den "klassischen" Park-and-ride-Stellplätzen, die vor allem von regelmäßig verkehrenden Berufspendlern genutzt werden, ist grundsätzlich auch ein Mindestangebot an Kurzzeitstellplätzen vorzuhalten. Diese werden vor allem zum Bringen und Abholen von Fahrgästen genutzt und sollten daher, wie auch Taxi-Stellplätze, möglichst zentral angeordnet werden. Stellplätze für Kurzzeitparker

99 C-99 Abb. C-12: Im Zuge des Stationsausbaus hat die Stadt Achim nicht mehr benötigte Bahnflächen angekauft und bahnsteignah eine Park-and-ride-Anlage errichtet. Nicht zu vergessen ist die Errichtung von Pkw-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen. Diese sind nicht nur größer zu dimensionieren, sondern auch in ihrer Positionierung bevorzugt zu behandeln. Durch geeignete Materialwahl und Bordabsenkungen ist ein barrierefreier Übergang zu den Bahnsteigen zu gewährleisten. Der Anteil dieser Stellplätze sollte 3 % der Gesamtzahl an Park-and-ride-Stellplätzen, mindestens jedoch einen Stellplatz ausmachen (gemäß DIN ). Behindertenstellplätze Auch Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds werden an Bahnstationen zunehmend nachgefragt. Daher sollte die Bereitstellung separater Stellplätze für diese Nutzergruppen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung möglichst berücksichtigt werden. Neben dem Bau von Haltestellen und Stellplätzen für den ruhenden Verkehr spielt auch die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen eine große Rolle im Hinblick auf die Attraktivität einer Bahnstation. Der Bahnhofsvorplatz ist für Besucher der Ankunftsort, bildet das "Tor zur Stadt" und vermittelt daher einen ersten wichtigen Eindruck. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verkehrlichen Funktionen und städtebaulicher Qualität erzielt werden, da hier die Aufenthaltsqualität im Vergleich zu den anderen Flächen im Bahnhofsumfeld von größerer Bedeutung ist. Bahnhofsvorplatz

100 C-100 Abb. C-13: Der Bahnhofsvorplatz Barnstorf hat nach dem Umbau durch die Gemeinde erheblich an Aufenthaltsqualität gewonnen. Beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Bahnhofsvorplätzen innerhalb des Verbundgebietes ist neben der Schaffung von Sitzgelegenheiten vor allem die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots besonders wichtig. Dazu zählen neben den standardisierten VBN-Informationen (Stationsplan, Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) auch der Aushang von Stadtbzw. Ortsplänen sowie Wegweiser zu innerörtlichen und touristischen Zielen, möglichst mit Entfernungsangaben. Ausstattung und Fahrgastinformation An Bahnhöfen mit wichtigen Schnittstellen zwischen Bahn- und Busverkehr empfiehlt sich darüber hinaus die Aufstellung dynamischer Fahrgastanzeiger (DFI) an exponierter Stelle, um über die nächsten abfahrenden Bahnen und Busse zu informieren. Dabei sind möglichst Echtzeitdaten, also tatsächliche Abfahrtszeiten, anzuzeigen. Für Fahrten, für die diese Informationen noch nicht vorliegen, sind die Sollabfahrtszeiten darzustellen. Zudem sind Zusatzinformationen (z.b. über Zugausfälle oder Schienenersatzverkehre) bereitzustellen. Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum

101 C-101 Auch das Erscheinungsbild und die Nutzung von Bahnhofsgebäuden, im Fachjargon Empfangsgebäude genannt, prägen das Image von Bahnstationen in hohem Maße. Empfangsgebäude: Funktionswandel und Verfall Durch die Rationalisierung des Eisenbahnverkehrs und den damit einhergehenden Funktionswandel der Empfangsgebäude hat sich die Deutsche Bahn AG im Laufe der letzten Jahrzehnte bundesweit - vor allem an kleineren und mittleren Stationen - von ihrer ursprünglichen Verantwortung für diese Immobilien zurückgezogen und zahlreiche Gebäude entweder verkauft oder verfallen lassen. Auch im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen präsentieren sich einige Empfangsgebäude, unabhängig vom heutigen Eigentümerstatus und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, in einem trostlosen Erscheinungsbild und hoher Leerstandsquote (vgl. Kap. A 2.1.2). Dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Gebäude wieder einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen ist daher ein wichtiges Ziel des ZVBN- Stationsbüros und Bestandteil einer integrierten Bahnhofsentwicklung, wobei vor allem zentral gelegene Gebäude an größeren Stationen mit entsprechend höheren Fahrgastzahlen hierfür durchaus Potenziale bieten. Revitalisierung der Bahnhofsgebäude Aufgrund der häufig enormen Sanierungs- und Modernisierungskosten kann eine Aufwertung der Bahnhofsgebäude allerdings oftmals nur durch das Engagement von Kommunen oder kommunalen Einrichtungen, in Einzelfällen auch durch private Investoren erreicht werden. Abb. C-15: Das Bahnhofsgebäude in Osterholz-Scharmbeck steht bis auf das Reisezentrum komplett leer und wartet schon lange auf seine Revitalisierung.

102 C-102 Abb. C-16: Die Stadt Twistringen hat bereits vor einigen Jahren das Bahnhofsgebäude erworben. Alle Versuche einer Entwicklung sind jedoch bislang fehlgeschlagen. Voraussetzung für die Entwicklung eines Empfangsgebäudes ist ein standortspezifisches, nachhaltiges Nutzungs- und Betreiberkonzept. Dabei sind idealerweise kommerzielle und öffentliche Nutzungen zu kombinieren und klassische Bahnnutzungen (Reiseservice/Mobilitätszentrale, Aufenthaltsbereich, WC) zu integrieren. Als positive Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Modernisierung und Wiederbelebung der Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Kirchweyhe, Barnstorf, Ganderkesee und Sandkrug zu nennen. An der denkmalgerechten Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bremerhaven Hbf haben neben der Stadt Bremerhaven und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auch die Deutsche Bahn AG mitgewirkt. Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung kommunaler Vorhaben an Bahnstationen ist die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, da eine alleinige Finanzierung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden nicht möglich ist (vgl. Kap. D "Finanzierung"). Positive Beispiele Fördermöglichkeiten C Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Ausbau der Verkehrsstation (in Verantwortung der DB AG unter Mitwirkung der Länder Bremen und Niedersachsen sowie teilweise des Bundes) als auch auf die Gestaltung der Bahnhofsumfelder (kommunale Aufgabe) und sind im Wesentlichen von den Gebietskörperschaften genannt worden. Diese Unterscheidung zwischen "Verkehrsstation" und "Bahnhofsumfeld" wird dargestellt, weil damit auch die unterschiedliche politische und finanzielle Verantwortung verbunden ist.

103 C-103 Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen des Landes Bremen - als SPNV-Aufgabenträger - und Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskörperschaften im Verbundgebiet. Zusätzlich sind teilweise noch weitere Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskörperschaften aufgeführt. Diese Vorschläge müssen im Einzelnen noch mit der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden. Maßnahmen im bremischen Teil des Verbundgebietes des SPNV- Aufgabenträgers und der Stadtgemeinden Die Bahnstation Bremen-Mahndorf ist im Jahr 2011 auf die Westseite des nahe gelegenen Bahnübergangs verschoben worden. Die Station ist mit zwei erhöhten Außenbahnsteigen und Rampen als Bahnsteigzugänge am Bahnübergang durchgehend barrierefrei ausgebaut worden. Stadt Bremen Bf Bremen-Mahndorf In den Jahren 2012/13 ist der Bau einer zusätzlichen Fußgängerüberführung mit Treppen und Aufzügen vorgesehen. Darüber hinaus werden umfangreiche Verknüpfungsanlagen errichtet, die den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln wesentlich verbessern: Schwerpunkt der Maßnahme ist dabei die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 mit Wendeschleife und Haltestelle am nördlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung Bremen Hbf). Weiterhin ist der Bau von Bushaltestellen und einer großen Zahl an Park- und Bike-and-ride-Stellplätzen sowie die Installation eines Fahrgastinformationssystems (für Bus- und Bahnsteige) vorgesehen. Die neue Bahnstation Bremen-Föhrenstraße wird als Umsteigebahnhof mit oben liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Osnabrück (Bedienung durch die Regio-S-Bahnlinie RS2) sowie unten liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Hannover (Halt der Regio-S-Bahnlinie RS1) gebaut. Dadurch wird ein direkter Verknüpfungspunkt zwischen den beiden Regio-S- Bahnlinien untereinander sowie mit den Straßenbahnlinien 2 und 10 realisiert. Die Station wird mit jeweils 220 m langen Außenbahnsteigen (Bahnsteighöhe 76 cm) an beiden Streckenästen errichtet und insgesamt durch den Einbau von Aufzügen und Rampen barrierefrei gestaltet. Stadt Bremen Bf Bremen-Föhrenstraße (oben/unten) Abgerundet wird das Vorhaben durch den Bau einer ausreichend großen Anzahl an Fahrradstellplätzen. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bremen-Föhrenstraße wird zusätzlich an der Strecke Bremen - Osnabrück die Verschiebung des Bahnhofs Hemelingen in Richtung Süden untersucht. Die Station wird barrierefrei ausgebaut (ebenfalls mit 220 m langen und 76 cm hohen Außenbahnsteigen) werden. Die Bahnstation wird mit den Zügen der Linie RS2 sowie einzelnen RegionalExpress-Zügen bedient. Stadt Bremen Bf Bremen-Hemelingen (Süd) Durch die Stadt Bremen ist im Bahnhofsumfeld der Neubau zeitgemäßer Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Mit der Inbetriebnahme dieser beiden neuen Stationen bis spätestens Ende des Jahrzehnts wird die nahe gelegene, bestehende Stationen Bremen- Sebaldsbrück (an die Linie RS1) aufgelassen.

104 C-104 Übrig bleiben im Stadtgebiet von Bremen die bestehenden Bahnhöfe Neustadt (Richtung Delmenhorst) und Oberneuland (Richtung Hamburg), die in den nächsten Jahren durch Erhöhung der Bahnsteige und Errichtung stufenloser Bahnsteigzugänge barrierefrei auszubauen sind. Im Bahnhofsumfeld sind zeitgemäße Bike-and-ride-Anlagen und Pkw-Stellplätze zumindest als Kurzzeitstellplätze zum Bringen und Abholen von Fahrgästen vorzusehen. Bahnhofsumfeld: Der Bremerhavener Hauptbahnhof einschließlich des Empfangsgebäudes ist in den letzten Jahren durch die DB AG umfassend modernisiert und barrierefrei ausgebaut worden. Die Stadt Bremerhaven strebt die Modernisierung und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes an. Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Bremerhaven-Lehe ist weiterhin eine bedarfsgerechte Erweiterung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Die Busanbindung ist zu verbessern. Durch Aufstellung von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern auf dem Vorplatz des Bahnhofs Lehe und an der Haltestelle Eisenbahnstraße wird die Fahrgastinformation verbessert. Verkehrsstation: Die Verkehrsstation Bahnhof Bremerhaven-Wulsdorf soll durch die Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm über SO sowie den Einbau eines Aufzugs zur Straßenüberführung Vieländer Weg barrierefrei ausgebaut werden. Stadt Bremen Bf Bremen-Neustadt und Bf Bremen-Oberneuland Stadt Bremerhaven Hbf Bremerhaven Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Lehe Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Wulsdorf Bahnhofsumfeld: Für das Umfeld des Bahnhofs Bremerhaven-Wulsdorf sind bei einem barrierefreien Ausbau Verbesserungen der Verknüpfung (Parkund Bike-and-ride, ÖPNV) und des Wegeleitsystems zu prüfen. Maßnahmen im niedersächsischen Teil des Verbundgebietes des SPNV-Aufgabenträgers und der Gebietskörperschaften Verkehrsstation: Am Bahnhof Delmenhorst fehlen der durchgängige Blindenleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenaufgängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge. Diese sind zu ergänzen. Stadt Delmenhorst Bf Delmenhorst Bahnhofsumfeld: Der Neubau einer Bike-and-ride-Anlage auf der Nordseite des Bf Delmenhorst wird angestrebt. Verkehrsstation: Der Bahnhof Heidkrug soll durch das RS2-RS4-Programm in bestehender Lage barrierefrei (Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76 cm über SO, barrierefreie Rampen als Zugang) ausgebaut werden. Stadt Delmenhorst Bf Heidkrug Bahnhofsumfeld: Die Errichtung zusätzlicher Bike-and-ride-Stellplätze, u.a. als Sammelschließanlage, wird angestrebt. Verkehrsstation: Die im Westen der Stadt unweit der Universität neu einzurichtende Bahnstation Oldenburg-Wechloy (Strecke Oldenburg Emden) soll im Zeitraum bis 2014 errichtet und dann mit den Zügen der Regio-S- Bahnlinie RS3 (Bremen Bad Zwischenahn) bedient werden. Der Bahnsteig wird mit 220 m Länge und 76 cm Höhe hergestellt. Stadt Oldenburg Bf Oldenburg-Wechloy

105 C-105 Bahnhofsumfeld: Im Umfeld des Haltepunktes wird die Verknüpfung zum Liniennetz des städtischen ÖPNV über die Haltestellen Grotepool (Linien 306, 310, 350, N32) und Erlenweg (Linie 324) hergestellt. Dazu wird neben der Hauptzuwegung zum Haltepunkt am Bäkeplacken eine weitere, barrierefreie Zuwegung zum Artillerieweg geschaffen. Im unmittelbaren Zugangsbereich werden eine bedarfsgerechte Park-and-ride-Anlage sowie eine Bike-and-ride-Anlage errichtet. Verkehrsstation: Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bad Zwischenahn erfolgt im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Bahnsteige und ist Bestandteil des gegenwärtig in der Planung befindlichen Infrastrukturausbauprojektes RS2-RS4-Rrogramm. LK Ammerland Bf Bad Zwischenahn Die Attraktivität aller Bahnstationen im Landkreis Ammerland muss insgesamt nachhaltig verbessert werden. So sollen bis spätestens Ende des Jahrzehnts die Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt (Strecke Oldenburg Emden) sowie Rastede (Oldenburg Wilhelmshaven) durch Bahnsteigerhöhungen und stufenlose Bahnsteigzugänge barrierefrei ausgebaut werden. Die Wiedereröffnung der Bahnstationen in Hahn-Lehmden (Strecke Oldenburg Wilhelmshaven) sowie Apen (Oldenburg Emden) wird seitens des Landkreises Ammerland angestrebt. Verkehrsstationen: Die Bahnhöfe Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf sind Bestandteil des Stationsausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und werden bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausgebaut (Bahnsteiglängen 220 m und Bahnsteighöhen 76 cm). Eine detaillierte Übersicht der Baumaßnahmen und der Fertigstellungstermine zeigt die Tabelle A-11 in Anlage A. Verkehrsstationen: Die beiden kleineren Stationen Barrien und Bramstedt sollen im Rahmen des Folgeprogramms RS2-RS4-Stationen ausgebaut werden. Dabei werden jeweils die beiden Außenbahnsteige grundhaft erneuert. Sie erhalten die notwendige Bahnsteighöhe von 76 cm. LK Diepholz Bf Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf LK Diepholz Bf Barrien und Bramstedt Aus Sicht des Landkreises Diepholz und des ZVBN ist darüber hinaus auch die Herstellung stufenloser Bahnsteigzugänge wie auch für die Station Dreye anzustreben. Am Bahnhof Diepholz sind zwar bereits in den vergangenen Jahren stufenlose Bahnsteigzugänge gebaut worden, jedoch sind sowohl der Haus- als auch der Mittelbahnsteig noch auf 76 cm zu erhöhen. LK Diepholz Bf Diepholz Bahnhofsumfeld: Das Empfangsgebäude soll saniert werden und die Treppen und Bahnsteige einschließlich der Ticketautomaten mit ausreichend WItterungsschutz ausgestattet werden. Der Bahnhof Lemförde ist barrierefrei auszubauen (Erhöhung der Außenbahnsteige und Errichtung stufenloser Zugänge vom Personentunnel). LK Diepholz Bf Lemförde Während die meisten Bahnhofsumfelder im Landkreis Diepholz in den letzten Jahren durch die Städte und Gemeinden neu gestaltet bzw. erweitert worden sind, befindet sich ein solches Vorhaben am Bahnhof Lemförde noch in der Planung. Hier soll in den kommenden Jahren nicht nur die Bahn-Bus- Verknüpfung erheblich verbessert werden, sondern auch der Neubau überdachter und teilweise abschließbarer Bike-and-ride-Anlagen sowie eine Erweiterung der Park-and-ride-Stellplätze vorgenommen werden.

106 C-106 Verkehrsstationen: Der Bahnhof Hude wird im Rahmen des Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" grundhaft erneuert: Neben der Erneuerung und Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm erhalten beide Bahnsteige auch Aufzüge vom/zum Personentunnel. LK Oldenburg Bf Hude Bahnhofsumfeld: Die Rampe aus dem Tunnel am nördlichen Bahnhofsvorplatz wird barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus sind auf der Bahnhofssüdseite die Bushaltestellen zu bündeln und barrierefrei auszubauen und die Bike-and-ride-Anlagen bedarfsgerecht zu erweitern. Verkehrsstationen: Die zwischen Delmenhorst und Hude entlang der RS3 liegenden Bahnstationen Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg sollen im Rahmen des RS2-RS4-Ausbauprogramms grundhaft erneuert und barrierefrei gestaltet werden. LK Oldenburg Bf Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg Bahnhofsumfeld: An allen drei Stationen sind zeitgemäße Bike-and-ride- Anlagen mit einem Mindestangebot an abschließbaren Stellplätzen zu errichten. Darüber hinaus sind nahe gelegene Bushaltestellen barrierefrei auszubauen und das Angebot an Park-and-ride- und Kurzzeitstellplätzen für Pkws jeweils bedarfsgerecht zu erweitern. Verkehrsstationen: Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck wird im Rahmen des Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2013 barrierefrei ausgebaut (Erhöhung des Mittelbahnsteigs und Einbau von Aufzügen im Personentunnel). Verkehrsstationen: An der Station Ritterhude müssen die Bahnsteige aufgrund von Setzungen erneuert werden. LK Osterholz Bf Osterholz-Scharmbeck LK Osterholz Bf Ritterhude Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde beabsichtigt am Bahnsteig in Fahrtrichtung Bremen (Bahnhofswestseite) eine weitere Bike-and-ride-Anlage zu errichten. Verkehrsstationen: Die beiden Bahnhöfe Oldenbüttel und Lübberstedt werden im Rahmen des Bundesprogramms "Seehafenhinterlandverkehr" grundhaft ausgebaut. Anstatt der heutigen Zwischenbahnsteige mit gleisquerenden Zugängen werden auf der jeweiligen Bahnhofswestseite neue Außenbahnsteige (Fahrtrichtung Bremen) errichtet, die mittels Rampen über den nahe gelegen Bahnübergang erreichbar sind. Da weiterhin auch die beiden Hauptbahnsteige auf der Bahnhofsostseite neu gebaut werden, sind beide Stationen nach Abschluss der Maßnahmen (voraussichtlich 2014) konsequent barrierefrei. LK Osterholz Bf Oldenbüttel und Lübberstedt Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Oldenbüttel will die zuständige Samtgemeinde Hambergen unmittelbar an den neuen Außenbahnsteig angrenzend Park- und Bike-and-ride-Anlagen errichten und damit der zu erwartenden Nachfrage (Hauptlastrichtung Bremen) Rechnung tragen. Zusätzlich soll auch auf der Bahnhofsostseite eine neue überdachte Bike-and-ride-Anlage unweit des Bahnübergangs platziert werden. Der bedarfsgerechte Ausbau der bestehenden Bike-/Park-and-ride-Anlagen an der Westseite des Bf Lübberstedt wird angestrebt.

107 C-107 Bahnhofsumfelder: Die Bahnhöfe Langwedel und Etelsen sind grundhaft ausgebaut worden. Nun beabsichtigt der Flecken Langwedel an beiden Stationen die Bahnhofsumfelder neu zu estalten. Dazu sollen jeweils auf der Südwestseite bahnsteignah Park-/Bike-and-ride-Anlagen errichtet werden; in Etelsen werden zusätzlich noch neue Stellplätze auf der Nordostseite errichtet. Verkehrsstation: Der Bahnhof Ottersberg ist Bestandteil des Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und wird durch den Neubau eines Außenbahnsteigs auf der Bahnhofssüdseite (Fahrtrichtung Hamburg) sowie durch die Verlängerung des Hausbahnsteigs unter Nutzung des vorhandenen Personentunnels und der beidseitigen Rampen stufenfrei ausgebaut. LK Verden Bf Langwedel und Etelsen LK Verden Bf Ottersberg Bahnhofsumfeld: Als kommunale Ergänzungsmaßnahme ist der Bau von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-/Bike-and-ride) am neuen Außenbahnsteig vorgesehen. Außerdem soll die Bushaltestelle an der Verdener Straße barrierefrei ausgebaut werden. Verkehrsstation: Der Bahnhof Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten nicht in bestehender Lage ausgebaut werden. Stattdessen ist angedacht, die Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige, die über die bereits bestehende Fußgänger- und Radfahrerüberführung im Bereich der Straßen "Am Fuhrenkamp"/"Schwarzer Weg" erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau der gesamten Anlage wird angestrebt. LK Verden Bf Sagehorn Die Stationsneubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des RS2-RS4-Ausbauprogramms und kann erst in einem Folgeprogramm aufgenommen und realisiert werden. Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde Oyten wird sich um die Gestaltung der Bahnhofsumfelder und den Bau von Verknüpfungsanlagen kümmern. Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Achim gibt es Überlegungen seitens der Stadt, das Empfangsgebäude von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und zu sanieren und ggf. im ehemaligen Güterschuppen eine Fahrradstation einzurichten. Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Verden sollen die Verknüpfungsanlagen am Bahnhofsvorplatz (Westseite) modernisiert werden. Im Vordergrund steht dabei der Bau eines modernen Busbahnhofs mit Witterungsschutz für Fahrgäste. Darüber hinaus sind überdachte Fahrradstellplätze, u.a. auch als Sammelschließanlage, zu errichten und die Park-and-ride-Anlage anzupassen. LK Verden Bf Achim LK Verden Bf Verden Für die Qualität der Bahnstationen im Landkreis Verden ist der Erhalt der Reisezentren bzw. des personell besetzten Fahrkartenverkaufs an den Bahnhöfen in Achim und Verden von besonderer Bedeutung. Der Landkreis und die Stadt Verden setzen sich für die Neueröffnung einer zusätzlichen Bahnstation in Verden-Dauelsen an der RS1-Linie ein. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt ein positives Ergebnis. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme ist fortzuführen. Angestrebt werden zudem die Neueinrichtung einer Bahnstation in Achim- Uphusen (Strecke Bremen - Verden) und die Verlegung und Wiedereröffnung der Bahnstation in Kirchlinteln (Strecke Langwedel - Soltau).

108 C-108 Verkehrsstation: Der Bahnhof Brake wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausgebaut. LK Wesermarsch Bf Brake Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake ist bestrebt, das stadtbildprägende Empfangsgebäude des Bahnhofs Brake vor dem weiteren Verfall zu schützen und verbunden mit einem angrenzenden Neubau als Rathaus umzunutzen. Dabei sollten im Bereich des Hausbahnsteigs fahrgastrelevante Nutzungen integriert werden. Verkehrsstation: Der Bahnhof Nordenham wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausgebaut. LK Wesermarsch Bf Nordenham Bahnhofsumfeld: Die Stadt Nordenham plant zur Abrundung der bereits in den letzten Jahren durchgeführten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes den Bau überdachter und (zum Teil) abschließbarer Fahrradstellplätze. Das Empfangsgebäude Bf Nordenham ist zu entwickeln und ggf. mit einer personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtung auszustatten. Verkehrsstationen: Die weiteren Stationen an der Regio-S-Bahnlinie RS4 (Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel) sollen im Rahmen des dann folgenden RS2-RS4-Programms grundhaft erneuert werden. Während die anderen Bahnstationen in bestehender Lage durch Erhöhung der Außenbahnsteige und die Errichtung kurzer Rampen vom jeweiligen Bahnhofsvorplatz ausgebaut werden sollen, ist in Rodenkirchen die Verschiebung des Bahnhofs in Richtung des nördlich gelegenen Bahnübergangs Marktstraße geplant. Dort sollen zwei Außenbahnsteige mit Zugang über den Bahnübergang errichtet werden. LK Wesermarsch Bf Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel Bahnhofsumfeld Rodenkirchen: Die Gemeinde Stadland wird sich um den Bau bahnsteignaher Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, Park-/Bike-andride) bemühen. Verkehrsstation: Im Braker Ortsteil Kirchhammelwarden soll im Rahmen des RS2-RS4-Programms nördlich des Bahnübergangs Hammelwarder Straße durch den Bau eines Außenbahnsteigs eine neue Bahnstation errichtet werden. LK Wesermarsch Bf Kirchhammelwarden Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake plant den Bau bahnsteignaher Park-/Bikeand-ride-Anlagen. Aus Sicht der Gemeinde Jaderberg und des LK Wesermarsch soll der Haltepunkt Jaderberg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven reaktiviert werden. Jaderberg C 4.4 Fahrgastinformation Um die Nutzung und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleichtern, muss der Fahrgast umfassend und aktuell über die Angebote informiert werden. Bei jeder Art der Informationsvermittlung ist von Bedeutung, dass die Information verständlich, umfassend und korrekt ist. Insbesondere sind die Informationen auf den verschiedenen Kanälen zu harmonisieren, das heißt es sollten zum Beispiel keine Widersprüche zwischen dem Haltestellenaushang und der Internetauskunft auftreten. Harmonisierung heißt auch, dass der Informationsumfang in allen Medien gleich sein soll. Grundsätze

109 C-109 Der Kunde muss sicher sein, unabhängig wie er sich informiert, dass er stets gut informiert wird. Die Fahrgastinformation muss sich stets den Bedürfnissen der Kunden anpassen und auf technische Neuerungen reagieren. So hat in den vergangenen fünf Jahren die Bedeutung des Internets rasant an Bedeutung gewonnen. Insbesondere mobile Dienste ermöglichen ganz neue Arten der Fahrgastinformation, die den individuellen Bedürfnissen des Kunden gerecht werden. Neben technischen Lösungen nimmt die persönliche Beratung des Fahrgasts und die statistische Information an der Haltestelle einen hohen Stellenwert ein. Hier nehmen die Bürgerbüros und Touristinformationen der Gemeinden, die Service-Center der Verkehrsunternehmen und die Mobilitätszentralen eine tragende Rolle ein. Die Einbeziehung von privaten Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen in das Beratungs- und Informationsnetz rundet das Angebot ab. Ein erster Baustein für ein umfassendes Angebot von persönlicher Information und dem Vertrieb von Tickets des ÖPNV ist die Einbindung privater Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen. In der Regel können sich die Kunden hier vorrangig mit Tickets versorgen. Aufgrund der Überschneidung mit dem übrigen Kundenverkehr werden Auskünfte über Tarife und Fahrpläne meist nur in begrenztem Maße gegeben. Ein zentraler Baustein im Netz der ÖPNV-Information und Beratung in der Fläche ist die Einbeziehung der Bürgerbüros bzw. Touristinformationen der Städte und Gemeinden. Dabei werden die persönliche ÖPNV-Beratung und der Vertrieb von Tickets in die Palette der bereits angebotenen Dienstleistungen der Bürgerbüros und Touristinformationen integriert. Beratung vor Ort Private Vorverkaufsstellen ÖPNV-Beratung im Bürgerbüro oder in der Touristinformation Der VBN unterstützt insbesondere die Gemeinden bei Verbesserung der Fahrgastinformation vor Ort durch die persönliche Beratung durch Mitarbeiter des VBN sowie die Bereitstellung von Materialen. Die Kundencenter bzw. Service-Center sind die personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtungen der Verkehrsunternehmen. Sie verkaufen Tickets, geben oft umfangreiche internetgestützte Tarif- und Fahrplanauskünfte und bieten auch sonst eine Reihe von Serviceleistungen für ihre Kunden, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Fundsachen und das Beschwerdemanagement. Die VBN-Serviceauskunft bietet an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0421/ telefonische Auskunft zu Fahrplänen, Verkehrsmeldungen und Tarifen im VBN-Gebiet und auch darüber hinaus und ist somit wichtiger Teil der persönlichen Beratung. Seit dem 9. Dezember 2012 ist die VBN-Serviceauskunft unter dieser kostengünstigen Nummer zu erreichen. Auch für spezielle Fragestellungen, wie zum Beispiel Auskünfte für mobilitätseingeschränkte Personen, Beschwerden, Auffinden von verlorenen Gegenständen, Sonderfahrpläne usw. ist die Serviceauskunft ein Ansprechpartner. Service-Center der Verkehrsunternehmen Telefonische ÖPNV-Auskunft Für alle Einrichtungen des Informations- und Vertriebsnetzes sollen einheitliche Qualitätsstandards entwickelt, umgesetzt und laufend kontrolliert werden:

110 C-110 Das Personal soll eine hohe fachliche und persönliche Beratungskompetenz aufweisen. Dies bezieht sich auf die Tarif- und Fahrplanauskunft sowie auch auf den allgemeinen Umgang mit Kunden. Fahrplan- und Tarifauskünfte sollen über die einheitliche Internetplattform erfolgen. So können die Kunden aktuelle und schnelle Auskünfte über das Angebot im gesamten VBN-Gebiet und darüber hinaus bekommen. In allen Informations- und Beratungseinrichtungen sollen umfassende Informationsmaterialien zum ÖPNV ausliegen oder ausgegeben werden. Diese werden vom VBN oder von den Verkehrsunternehmen erstellt und ggf. um Materialien benachbarter Verkehrsverbünde bzw. gesellschaften ergänzt. Ziel hierbei ist es, die regelmäßige Versorgung stärker zu systematisieren. Durch alle Informationsmedien soll sich eine einheitliche Benutzerplattform ziehen, um so die Zugänglichkeit unabhängig vom Lieferanten oder Hersteller zu gewährleisten. Durch Schulung zum Verkehrs- oder Tarifangebot oder Methoden wie "Train the trainer" (d.h. nach einer Schulung geben erfahrene Nutzer ihre Kenntnisse weiter) soll insbesondere Neunutzern des Nahverkehrs der Zugang erleichtert werden. Um die Zugänglichkeit des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern, müssen die ÖPNV-Vertriebs-, Beratungs- und Informationseinrichtungen auch auf die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen ausgerichtet sein. Das bedeutet zum Beispiel eine barrierefreie Zugänglichkeit oder die entsprechende Dimensionierung der Räumlichkeiten und der Möblierung. Informationsmaterialien, Ticketautomaten usw. müssen ebenfalls für alle Kunden erreichbar und bedienbar sein. Hierbei ist insbesondere auf die Höhe der Anbringung von Anzeige- und Bedienelementen und die Lesbarkeit zu achten. Das Personal soll Auskünfte über die barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen geben können und mobilitätseingeschränkte Personen bei ihrer Reiseplanung entsprechend unterstützen. Die personell besetzten Informations- und Beratungseinrichtungen, aber auch die Serviceauskunft und die Verkehrsunternehmen sind in das System des VBN-Beschwerdemanagements einbezogen. Durch die systematische Bearbeitung von Beschwerden soll die Kundenzufriedenheit gesteigert werden. In weiteren Schritten sollen auch andere Stellen wie die Träger der Schülerbeförderung in das Beschwerdemanagement einbezogen werden. Anforderungen zu der Fahrgastinformation an Haltestellen und Fahrzeugen finden sich im Kapitel C 4.2 und in den Konzepten "Haltestellen im VBN" sowie "Fahrzeuge im VBN". Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben. Das Internet bietet hinsichtlich der Gestaltung der Fahrgastinformation, Fahrgastberatung und des Vertriebs neue, umfangreiche, flexible und schnelle Möglichkeiten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Nutzung neuer Technologien Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, zur Standardisierung und zur Aktualität der dargereichten Inhalte. Mit der möglichst weitreichenden Vereinheitlichung der Internetinformationen soll insbeson- Barrierefreie Gestaltung Beschwerdemanagement Information an Haltestellen und in Fahrzeugen ÖPNV-Service im Internet

111 C-111 dere eine leichte Orientierung und bei Bedarf auch eine übersichtliche Verknüpfung zu weiterführenden Informationen sichergestellt werden. Im Internet ist unter der Adresse eine umfassende Information über das Dienstleistungsangebot sowie vor allem eine Fahrplan- und Tarifauskunft des VBN möglich. Die Information zur Barrierefreiheit im Internet soll laufend ausgebaut werden. Zurzeit finden sich Merkmale zu den Fahrzeugen und über den Stationssteckbrief Informationen zu den Bahnstationen in der Auskunft. Diese Informationen sollen auch für weitere Stationen, zum Beispiel über eine Verknüpfung zum Haltestellenkataster des ZVBN, erweitert werden. Information zur Barrierefreiheit Auf den Internetseiten der Städte, Landkreise und Gemeinden sollen leicht auffindbare und gut verständliche Informationen zum ÖPNV-Angebot vor Ort gegeben werden. Neben einer grundsätzlichen Verknüpfung zur Internetpräsenz des VBN sollen linienbezogene Hinweise zu wichtigen Linien oder die Erreichbarkeit ausgewählter Ziele (wie Kreisverwaltungen, Krankenhäuser, Rathäuser usw.) dargestellt werden. Die Fahrplanauskunft im Internet soll um Elemente wie Informationen über besondere Einrichtungen ("Points of Interest"), Vorverkaufsstellen etc. erweitert werden, um die Orientierung insbesondere auch für Ortsunkundige zu verbessern. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen und Blinden. Seit 2011 sind für das Gebiet des VBN Echtzeitinformationen über Verspätungen und Ausfälle verfügbar. Kern des Projektes ist eine zentrale Datendrehscheibe, die Meldungen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen austauscht. Durch die Vernetzung der Systeme ist es nun für den Kunden möglich, Daten über Verspätungen etc. für die gesamte Reisekette zu erhalten. Neben der Information über Verspätungen können jetzt auch unternehmensübergreifend Anschlüsse zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und unternehmen gesichert werden. Echtzeitinformation Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation Für den Regionalbusbereich wurde beim VBN das System RBL-light installiert, welches kleine und mittlere Busunternehmen in die Lage versetzt, Echtzeitdaten zu generieren und Anschlusssicherung zu anderen Unternehmen zu tätigen. Diese Daten fließen über die zentrale Datendrehscheibe auch in die Fahrplanauskunft.

112 C-112 Mittelfristig sollen alle Daten des SPNV, des Stadtverkehrs sowie der Regionalbuslinien der Bedienungsebene 1 und 2 in Echtzeit verfügbar sein. An wichtigen Verknüpfungspunkten in der Region werden die Echtzeitdaten auch über dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an die Fahrgäste weitergegeben. In den weiteren Ausbaustufen des Projektes sollen an wichtigen Punkten in den Landkreisen weitere Anzeiger aufgestellt werden. Seit 2008 haben die Fahrgäste im VBN auch die Möglichkeit, Fahrplaninformationen über mobile Endgeräte zu erhalten. Das Angebot wurde seitdem kontinuierlich erweitert, d.h. weitere technische Plattformen und Echtzeitformationen wurden integriert. Die mobilen Geräte bieten insbesondere mit den Ortungs- und Kartendarstellungsfunktionen eine wesentliche Erleichterung für den Zugang zu ÖPNV-Informationen. Durch die ständige Verfügbarkeit und die Verknüpfung der Echtzeitinformation bieten sie die Möglichkeit, laufend den Fahrgast zu informieren. Mobile Auskunft Eine wesentliche Neuerung sind sogenannte Push-Nachrichten, die aktiv über Störungen informieren ohne dass der Fahrgast sich laufend die Auskünfte selbst holen muss (Pull-Information). Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone Für den Bereich Echtzeitinformation sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Echtzeitinformation Der Umfang der Echtzeitdaten soll kontinuierlich erweitert werden. Das heißt der komplette SPNV, inklusive des Fernverkehrs, soll für den Kunden verfügbar werden. Die Stadtverkehre Bremerhaven, Nordenham, Oldenburg, Delmenhorst und Verden sollen integriert werden. Im Regionalbusbereich sollen weitere Unternehmen integriert werden, so dass mittelfristig auch alle Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 in Echtzeit in der Fahrplanauskunft erscheinen.

113 C-113 Die Fahrgastinformation soll um sogenannte weiche Meldungen zu Störungen und Unregelmäßigkeiten ergänzt werden. Dies beinhaltet auch Störungen im Bereich der Stationsausstattung wie Aufzüge. Von den neuen technischen Möglichkeiten der unternehmensübergreifenden Anschlusssicherung soll im weit stärkeren Maße Gebrauch gemacht werden. Aufgrund des technischen Wandels wird laufend geprüft, welche weiteren Funktionen integriert werden können und welche technischen Plattformen bedient werden sollen. Vorgesehen sind ebenfalls Verbesserungen der Qualitätssicherung im Bereich Echtzeitinformation, um so den Kunden verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen zu geben. Um die Verbreitung von Echtzeitdaten zu verbessern, sind diese auch verstärkt auf Ticketautomaten, in Verkaufsbüros oder Wartebereichen darzustellen. Im März 2007 wurde unter zvbn.pendlerportal.de eine internetgestützte Mitfahrzentrale in Betrieb genommen. Alle ZVBN-Verbandsglieder haben regionsbezogene Portale (zum Beispiel unter ammerland.pendlerportal.de). Der ZVBN prüft, inwieweit Angebote wie das Pendlerportal auch für spontane Fahrten, insbesondere in Räumen mit einem unzureichenden ÖPNV- Angebot, erweitert werden können, um auch hier Optionen zur Sicherung der Mobilität herzustellen. Der Stationssteckbrief des VBN wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in die Fahrplanauskunft integriert. Seit Dezember 2012 sind neben den Stationen im VBN auch alle Haltestellen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg und in der VEJ enthalten. Der Stationssteckbrief soll künftig auch für wichtige Punkte, wie Umstiegspunkte außerhalb des Bahnnetzes, verfügbar sein. Gemeinsam mit 19 Kooperationspartnern beteiligt sich der ZVBN am Betrieb und der Pflege eines landesübergreifenden (Niedersachsen und Bremen) Fahrplandatenpools, der von verschiedenen Auskunftsanbietern genutzt werden kann. Pendlerportal Stationssteckbrief Connect - Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen Der Connect-Datenpool ist wiederum Teil des DELFI-Systemverbundes (Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation). Hierin sind alle Länderauskunftssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Fahrplanbestand der Deutschen Bahn AG miteinander vernetzt. Der Kunde kann so von "seinem" (Landes-)Auskunftssystem aus auch die Daten anderer Länder abrufen, ohne deswegen auf eine andere Internetseite wechseln zu müssen. In weiteren Schritten soll geprüft werden, wie weit der Austausch der Solldaten über Connect mit dem Projekt Echtzeitinformation harmonisiert werden kann. Im europäischen Kontext wird derzeit die Integration des Connect-Datenpools in das System "EU-Spirit" ( angestrebt. Über das Interreg IVB-Projekt "Green Sustainable Airports" ( werden die Echtzeitdaten des Nahverkehrs mit den Echtzeitdaten des Flughafens Bremen verknüpft. Dieses Projekt ist somit ein erster Einstieg in eine multimodale Auskunft.

114 C-114 VBN und ZVBN erarbeiten als Ergänzung zum Haltestellen- und Fahrzeugkonzept ein Konzept zur Fahrgastinformation. Ein Schwerpunkt dieses Konzeptes wird die barrierefreie Gestaltung der Fahrgastinformation soll der Entwurf in die öffentliche Beteiligung gehen. Konzept Fahrgastinformation C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN Seit 2005 entwickeln die VBN GmbH und der ZVBN gemeinsam ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das im Jahr 2007 unter anderem mit der Durchführung von Qualitätstests zur praktischen Anwendung gebracht wurde. Weitere Elemente des Qualitätsmanagements sind die Ergebnisse des VBN- Kundenbarometers, die VBN-Kundengarantien, das Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen (s.u.). Verfahren zur Qualitätssicherung Zentrale Zielsetzung des Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Qualität des ÖPNV im VBN 23. Auf Basis der bestehenden Qualitätskonzepte, deren Inhalte bereits in die Vergaben und Verkehrsverträge eingeflossen sind, bilden diese Bestandteile per Beschluss vom Mai 2011 das gemeinsam beschlossene VBN/ZVBN- Qualitätsmanagement (QM). Kernbestandteil dieses QM ist das zur Veröffentlichung bestimmte Qualitätsbarometer. Das QM umfasst bisher den straßengebundenen ÖPNV. Es ist jedoch das gemeinsame Ziel von VBN GmbH und ZVBN, auch den Schienenpersonennahverkehr in das Qualitätsmanagement einzubeziehen. VBN GmbH und ZVBN werden deshalb auf die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen zugehen und ausloten, wie eine Integration des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement erfolgen kann. Im Folgenden werden die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems beschrieben: Das QM soll sicherstellen, dass den Kunden auf der Basis der VBN- Qualitätskonzepte dauerhaft ein angemessenes Qualitätsniveau der von den Verkehrsunternehmen erbrachten Verkehrsleistungen geboten wird. Grundprinzip ist die fahrgastnahe Steuerung - das Feedback durch den Kunden an das Unternehmen - bei Abweichungen zwischen erwarteter Leistung und erbrachter Leistung. Die "Benutzeroberfläche" des QM soll für den Fahrgast einheitlich gestaltet sein. Dies betrifft die Anwendung der VBN-Garantien mit einheitlichen Inhalten, die Vermarktung der Kundengarantie im einheitlichen VBN-Erscheinungsbild und die Kommunikation zwischen Unternehmen und Fahrgast. Das VBN-Kundenbarometer ist Teil einer bundesweiten Erhebung, die die Leistungen verschiedener ÖPNV-Anbieter aus Sicht der Kunden ermittelt und aufgrund eines standardisierten Verfahrens vergleichbar macht. Qualitätsniveau VBN-Kundenbarometer So werden alle zwei Jahre Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den ÖPNV-Leistungen auch im Gebiet des VBN durchgeführt. Die nach einer 23 Das Qualitätsmanagement wurde in Anlehnung an die DIN EN entwickelt. Diese Norm dient dem Nachweis der Servicequalität von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr.

115 C-115 festgelegten Stichprobenzahl durchgeführten, repräsentativen Telefoninterviews geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Zufriedenheit der Kunden mit rund 30 Leistungsmerkmalen (vgl. Kap. A 5). Alle für Kunden besonders relevanten Qualitätskriterien werden in erster Linie durch die VBN-Kundengarantien gesteuert. Diese steuern die Qualität direkt in der Beziehung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die VBN-Kundengarantien beinhalten eine Pünktlichkeitsgarantie Anschlussgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Verbindungen) Niederflurgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Fahrten) Sauberkeitsgarantie VBN-Kundengarantien Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste Der Fahrgast erhält für die Bereiche, die mit der Garantie abgedeckt sind, im Falle der Schlechtleistung oder Nichtleistung Wiedergutmachung in einem vorab definierten Umfang. Die Kosten trägt das verantwortliche Verkehrsunternehmen. Wiedergutmachung Über das Internet oder über Feedbackkarten wird es den Kunden ermöglicht, ihre Garantieansprüche geltend zu machen bzw. ihre Beschwerden, Anliegen oder Wünsche auf direktem Wege an das Verkehrsunternehmen bzw. den VBN zu melden. Alle Kundenanliegen, Garantiefälle und Beschwerden werden dokumentiert und analysiert. Die VBN-Kundengarantien werden auf allen Linien der Stadtverkehre in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Brake sowie auf den meisten Regionalbuslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 im gesamten Verbundraum angeboten. 24 Alle eingehenden Kundengarantieansprüche, aber auch weitere Beschwerden und Rückmeldungen, sollen in das EDV-gestützte VBN-Beschwerdemanagement eingehen. Dieses gewährleistet neben einer geregelten Aufnahme der Meldungen insbesondere eine gesicherte Rückmeldung an den Kunden sowie die kategorisierte Auswertung von Beschwerden. Diese Auswertungen finden Eingang in die regelmäßigen Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen. Zudem gehen einzelne Ergebnisse in das Qualitätsbarometer ein und bilden somit eine wesentliche Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen. Beschwerdemanagement Das VBN-Beschwerdemanagement ist von allen VBN-Verkehrsunternehmen im straßengebundenen ÖPNV anzuwenden. 24 Zu Inhalten, Ausgestaltung und Übersicht der VBN-Kundengarantien siehe:

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