Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester Skript zur Vorlesung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester Skript zur Vorlesung"

Transkript

1 Universitätsprofessor Dr. Jan Henrik Klement Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester 2017 Skript zur Vorlesung wird im Verlauf der Vorlesungszeit sukzessive ergänzt Stand: 15. April 2017

2 Skript, Seite 2 Sommersemester 2017 Einführung 1 Ziele und Techniken des Studiums der Grundrechte; Organisatorisches 2 Außenbezüge der Grundrechte I. Grundrechte im Alltag Ideengeschichtliche Fundamente der Grundrechte Lesehinweise: Friedhelm Hufen,, 5. Aufl. 2016, 2 Rn ; Hasso Hofmann, Die Grundrechte , NJW 1989, S Insbesondere: Französische Revolution (1789) und Herausbildung der Idee universell geltender Menschenrechte. Rezeption durch Art. 1 Abs. 2 GG Lesehinweis: Martin Kriele, Zur Geschichte der Grund- und Menschenrechte, in: Festschrift H. U. Scupin, 1973, S I Grundrechte als moralisches Gedächtnis IV. Ordnungsbildende Funktion der Grundrechte Beispiele: Magna Charta Libertatum (1215): Sicherung von Privilegien des Adels, kein allgemeines individuelles Freiheitsrecht Habeas Corpus Amendment Act (1679): Machtbalance zwischen König und Parlament Religionsfreiheit: Reformation Säkularisierung der Staaten Umstellung auf demokratische Legitimation Stabilisierende Funktion der individuellen Religionsfreiheit

3 Skript, Seite 3 Sommersemester Literaturhinweise siehe gesondertes Dokument 4 Übersicht über die Vorlesung Teil 1: Grundlagen 1 Die Bedeutung der Grundrechte für das Recht I. Bedeutungslosigkeit der Grundrechte bis 1945 Lesehinweis: Konrad Hesse, in: Ernst Benda/Werner Maihofer/Hans-Jochen Vogel (Hrsg.), Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, 5 Rn. 4 ff. Die Wiedergeburt des Rechts aus den Grundrechten 1. Starke Verfassung Die Grundrechte sind im ersten Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 1 bis 19) normiert. Sie stehen auch inhaltlich an der Spitze der Rechtsordnung. Die Gewährleistung der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und die einzelnen Freiheitsund Gleichheitsgrundrechte haben nicht nur für das Öffentliche Recht, sondern auch für das Zivilrecht und das Strafrecht erhebliche Bedeutung erlangt. Das deutsche Recht wird von den Grundrechten her gedacht. a) Würde des Menschen als oberstes Prinzip Art. 1 Abs. 1 GG b) Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht Art. 1 Abs. 3 GG c) Bindung aller Staatsgewalten an die Grundrechte Art. 1 Abs. 3 GG

4 Skript, Seite 4 Sommersemester 2017 d) Materialisierung der Verfassung Grundlegend für die Bedeutung der Grundrechte im Rechtssystem ist das Lüth- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Urt. v Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198. Es wird als Urknall der deutschen Grundrechtsdogmatik bezeichnet (Robert Alexy). Hier eine Passage im Wortlaut: Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt haben. Diesen Sinn haben auch die Grundrechte des Grundgesetzes, das mit der Voranstellung des Grundrechtsabschnitts den Vorrang des Menschen und seiner Würde gegenüber der Macht des Staates betonen wollte. Dem entspricht es, daß der Gesetzgeber den besonderen Rechtsbehelf zur Wahrung dieser Rechte, die Verfassungsbeschwerde, nur gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährt hat. Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will [ ], in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt [ ]. Dieses Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, muß als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten; Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung empfangen von ihm Richtlinien und Impulse. So beeinflußt es selbstverständlich auch das bürgerliche Recht; keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu ihm stehen, jede muß in seinem Geiste ausgelegt werden. Lesehinweis: Helmuth Schulze-Fielitz, Das Lüth-Urteil nach 50 Jahren, Jura 2008, S

5 Skript, Seite 5 Sommersemester 2017 e) Grundrechte als Teil einer grundgesetzlichen Freiheitsordnung Grundrechte als Teil materieller Rechtsstaatlichkeit Wechselseitige Ergänzung und Begrenzung von Grundrechten und Demokratie Grundrechte und Kompetenzordnung (Gewaltenteilung, Föderalismus) 2. Starkes Verfassungsgericht Starke institutionelle Stellung des Gerichts (insbesondere: Verfassungsbeschwerde!) I Funktionen der Grundrechte im Rechtssystem anhand von Beispielen 1. Zivilrecht Fall 1: Sittenwidrige Bürgschaft 2. Strafrecht Fall 2: Completly Crazy 3. Öffentliches Recht Fall 3: Erdbeeren und Fußball 2 Grundwerte der Grundrechte: Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit Menschenwürde: Achtungsanspruch des Menschen, der aus seiner Fähigkeit zur Selbstbestimmung folgt. Selbstbestimmung bedeutet, dass der Mensch sich in Auseinandersetzung mit seiner Umwelt ein Bild davon machen kann, wer er ist und wer er sein will und dass er sein Handeln daran auszurichten vermag (näher dazu Teil 2 der Vorlesung). Freiheit im positiven Sinne ist die Möglichkeit, dem Leben die selbstgewählte Richtung zu geben. Freiheit im negativen Sinne ist die Abwesenheit von Schranken für das Handeln einer Person.

6 Skript, Seite 6 Sommersemester 2017 Gleichheit: meint den Anspruch auf Gleichbehandlung Inkurs: Der Begriff des Grundrechts formaler Begriff materieller Begriff 3 Träger und Adressaten der Grundrechte I. Träger der Grundrechte 1. Natürliche Personen a) Jedermanns-Grundrechte Beispiel: Art. 2 Abs. 1 GG b) Deutschen-Grundrechte Art. 8, Art. 9 Abs. 1, Art. 11, Art. 12 Abs. 1, Art. 16 und 20 Abs. 4, Art. 33 Abs. 1 GG c) Spezifische personale Grundrechtsberechtigungen Beispiele: Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG d) Kognitiv-geistige Anforderungen an die Grundrechtsträgerschaft aa) Materielle Grundrechtsberechtigung bb) Grundrechtsausübungsberechtigung (sog. Grundrechtsmündigkeit) Lesehinweise: Albert von Mutius, Grundrechtsmündigkeit, Jura 1987, S ; Monika Roell, Grundrechtsmündigkeit eine überflüssige Konstruktion, RdJB 1988, S

7 Skript, Seite 7 Sommersemester 2017 e) Grundrechtsfreie Sonderstatusverhältnisse? BVerfG, Urt. v Az. 2 BvR 41/71, BVerfGE 33, 1 Strafgefangenen-Urteil 2. Juristische Personen Lesehinweise: Stellos Tonikidis, Die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen nach Art. 19 III GG, Jura 2012, S ; Friedrich Schoch, Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen, Jura 2001, S a) Inländische Juristische Personen des Privatrechts Art. 19 Abs. 3 GG aa) Juristische Person Der vom Grundgesetz verwendete Begriff der juristischen Person ist weiter als der gesellschaftsrechtliche Begriff. Auch teilrechtsfähige Personen sind unter Art. 19 Abs. 3 GG zu subsumieren, soweit ihre Rechtsfähigkeit reicht (z.b. Gesellschaft Bürgerlichen Rechts). bb) Inländisch Inländisch ist eine juristische Person nach h.m., wenn das Zentrum ihrer Aktionen im Inland liegt (sog. effektiver Sitz; vgl. Christoph Enders, in: Volker Epping/Christian Hillgruber [Hrsg.], GG, Stand: , Art. 19 Rn. 36). cc) Wesensmäßige Anwendbarkeit des Grundrechts Die Anwendbarkeit eines Grundrechts auf juristische Personen ist abstrakt vom konkreten Einzelfall zu ermitteln. Das Grundrecht ist anwendbar, wenn sich auch eine juristische Person einer hoheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt sehen kann, die abzuwehren der Schutzzweck des Grundrechts ist (sog. grundrechtsspezifische Gefährdungslage). b) Grundrechtsberechtigung bei Prozessgrundrechten c) Juristische Personen des Öffentlichen Rechts

8 Skript, Seite 8 Sommersemester 2017 Grundsatz: Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) sind nicht Grundrechtsträger, sondern Grundrechtsverpflichtete. Ausnahmen: Prozessgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1 GG) gelten als allgemeine rechtsstaatliche Fairnessgrundsätze für jedermann; öffentliche Hochschulen und die ihnen angehörigen Wissenschaftler (Amtsträger) sind Träger der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) BVerfG, Beschl. v Az. 1 BvR 316/60, BVerfGE 15, 256 (262) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind Träger der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 GG) BVerfG, Urt. v Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, BVerfGE 31, 314 (321 f.) als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sind Träger der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) BVerfG, Beschl. v Az. 1 BvR 578/63 BVerfGE 21, 362 (374) Adressaten der Grundrechte 1. Bindung der deutschen Hoheitsgewalt Art. 1 Abs. 3 GG BVerfG, Urt. v Az. 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, Fraport 2. Mittelbare Drittwirkung

9 Skript, Seite 9 Sommersemester 2017 Teil 2: Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen Lesehinweise: Ernst-Wolfgang Böckenförde, Menschenwürde als normatives Prinzip, in: ders., Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, 2006, S ; Friedhelm Hufen, Die Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG, JuS 2010, S. 1 10; Wolfram Höfling, Die Unantastbarkeit der Menschenwürde Annäherungen an einen schwierigen Verfassungsrechtssatz, JuS 1995, S ; Hasso Hofmann, Die versprochene Menschenwürde, AöR 118 (1993), S ; Jochen von Bernstorff, Der Streit um die Menschenwürde im Grund-und Menschenrechtsschutz: Eine Verteidigung des Absoluten als Grenze und Auftrag, JZ 2013, S Rechtsphilosophische Grundlegung I. Würde als Lebensform eine Annäherung Menschenwürde als Anspruch auf Achtung der Fähigkeit zum Selbstentwurf Fähigkeit zum Selbstentwurf: die Fähigkeit, sich im Laufe der Zeit ein Bild von der Welt und von sich selbst zu machen und das eigene Handeln daran auszurichten (Persönlichkeitsentfaltung) Die Menschenwürde ist die normative Anordnung, uns wechselseitig als willensfreie und damit vernunftfähige Wesen zu verstehen. Christoph Möllers, Willensfreiheit durch Verfassungsrecht, in: Ernst-Joachim Kampe/Michael Pauen/Gerhard Roth (Hrsg.), Willensfreiheit und rechtliche Ordnung, 2008, S. 250 (260). I Menschenwürde und Recht 1. Normativer Individualismus 2. Menschenwürde als Recht auf Rechte Hannah Arendt: Recht auf Rechte als einziges Menschenrecht

10 Skript, Seite 10 Sommersemester Menschenwürde und Freiheit 4. Menschenwürde und Gleichheit 5. Menschenwürde und Verantwortung 2 Rechtsdogmatik des Art. 1 Abs. 1 GG I. Träger der Menschenwürde Adressaten der Menschenwürde Fall 4: Bis auf die Unterwäsche I Objektive Pflicht, Grundsatznorm und Grundrecht Lesehinweis: Horst Dreier, in: ders. (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, 3. Aufl. 2013, Art. 1 Abs. 1 Rn und IV. Eingriffe in die Menschenwürde Objektformel: Menschenwürde ist verletzt, wenn durch die Art der ergriffenen Maßnahme die Subjektqualität des Betroffenen grundsätzlich in Frage gestellt wird (BVerfG, Urt. v Az. 1 BvR 2378/98; BVerfGE 109, 279 (312 f.). Fall 5: Die Schwangere aus einem fernen Land VI. Unantastbarkeit der Menschenwürde 3 Die Menschenwürde in der Rechtsprechung I. Luftsicherheitsgesetz BVerfG, Urt. v Az. 1 BvR 357/05, BVerfGE 115, siehe AG-Papier 1

11 Skript, Seite 11 Sommersemester 2017 Nemo tenetur se ipsum accusare (Selbstbelastungsfreiheit) 55, 136 Abs. 1 StPO BGH, Urt. v Az. 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11 (17 f.) I Hoffnung auf Freiheit BVerfG, Urt. v Az. 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187 IV. Kernbereich privater Lebensgestaltung BVerfG, Urt. v Az. 1 BvR 2378/98 ; BVerfGE 109, 279: Großer Lauschangriff V. Zwergenweitwurf VG Neustadt, Beschl. v Az. 7 L 1271/92.NW, NVwZ 1993, S VI. Lasdrome/Paintball Laserdrome: BVerwG, Beschl. v Az. 6 C 3/01, BVerwGE 115, ; dazu Tobias Aubel, Das menschenunwürdige Laserdrome, Jura 2004, S Paintball: BayVGH, Urt. v Az. 15 BV , DVBl. 2013, S V Existenzminimum BVerfG, Urt. v Az. 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09, BVerfGE 125,

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren I. Grundbegriffe der Grundrechtsdogmatik II. Geschichtliche Grundlagen III. Standort und Rechtsquellen der Grundrechte

Mehr

WS 2008/09 GLIEDERUNG

WS 2008/09 GLIEDERUNG Prof. Dr. S. Muckel STAATSRECHT II. GRUNDRECHTE WS 2008/09 GLIEDERUNG Vorbemerkungen A) Bedeutung der Grundrechte für Studium und Examen B) Gang der Vorlesung C) Literaturhinweise 1 Grundbegriffe zu Grundrechten

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Die Menschenwürde in der Verfassungsordnung

Die Menschenwürde in der Verfassungsordnung Christoph Enders Die Menschenwürde in der Verfassungsordnung Zur Dogmatik des Art. 1 GG Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einleitung 1 Erster Teil Die Proklamation der Menschenwürde - Das Würdekonzept

Mehr

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Ass. jur. Christoph Dannecker Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Einführung in die Interpretation des Grundgesetzes 1. Teil: Nemo tenetur für juristische Personen? Nemo

Mehr

Begriff der Grundrechte

Begriff der Grundrechte Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht II Grundrechte Universität des Saarlandes Begriff der Grundrechte Naturrechtliche Vorstellung: dem Staat vorausliegende Rechte des Individuums; Freiheit und Gleichheit

Mehr

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A.

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A. Juristische Fakultät Universitätsrepetitorium - Sommersemester 2010 Bezüge zum Völker- und Europarecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Christoph

Mehr

Prof.. Dr. Christoph Gusy SoSe 2014. Examinatorium Staatsrecht. - Übersicht -

Prof.. Dr. Christoph Gusy SoSe 2014. Examinatorium Staatsrecht. - Übersicht - Prof.. Dr. Christoph Gusy SoSe 2014 Examinatorium Staatsrecht - Übersicht - 1. Grundrechte: Quellen, Träger (natürliche Personen), Schutzrichtungen, Auslegung. Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG). BVerfGE

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

Menschenwürde als Verfassungsbegriff

Menschenwürde als Verfassungsbegriff Menschenwürde als Verfassungsbegriff Aspekte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz Von Dr. Tatjana Geddert-Steinacher juristische Gesamtbibtfoffts» der Technischen

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freizügigkeit, Art. 11 GG 1. Schutzbereich

Mehr

2: System, Funktionen, Ausgestaltung

2: System, Funktionen, Ausgestaltung 2: System, Funktionen, Ausgestaltung A. Das System der Grundrechte Bedeutung eines Systems für den Grundrechtsschutz # Existenz allgemeiner Lehren für alle Grundrechte # Geschlossenheit des Grundrechtsschutzes

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II im Wintersemester 2016/17

Grundkurs Öffentliches Recht II im Wintersemester 2016/17 Professor Dr. Barbara Remmert Grundkurs Öffentliches Recht II im Wintersemester 2016/17 1. Termin Gegenstand der Vorlesung -> vorrangig die Grundrechte des GG = Art. 1 bis Art. 19 GG ergänzend: - grundrechtsgleiche

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar.

Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. MA-Studium: Gegenstand und Ziele: Gegenstand der Veranstaltungen

Mehr

Das Grundgesetz enthält einen Grundrechtskatalog Art GG -, sowie einige grundrechtsgleiche Rechte wie Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104 GG.

Das Grundgesetz enthält einen Grundrechtskatalog Art GG -, sowie einige grundrechtsgleiche Rechte wie Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104 GG. VII. Grundrechte 1. Geschichte Erste Kodifikationen der Grundrechte in der Constitution of Virginia 1776 und der Déclaration des droits de l homme 1789 Im 19. Jahrhundert finden sich Grundrechtskataloge

Mehr

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff. Verfassungsinhalte GG Grundrechte Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.) Staatsstrukturgrundsätze (Art. 20) Verfassungsprinzipien Organisationsregeln (Art. 62) Kompetenzen (Art. 44) Gleichheitsrechte (Art.

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch

Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch Von Albrecht Fiedler Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 1. Problemaufriss 17 2. Ziele der Untersuchung

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Vorlesung: Sozialrecht

Vorlesung: Sozialrecht PROF. DR. HANS MICHAEL HEINIG Sommersemester 2011 Vorlesung: Sozialrecht Termine: 14. April, 21. April, 28. April, 12. Mai, 19. Mai, 9. Juni, 16. Juni, 23. Juni, 30. Juni, 7. Juli, 14. Juli. Keine Veranstaltung

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 4. Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 4. Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 4. Auflage Staatsrecht II Hufen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Literaturhinweise Epping, Grundrechte, 5.

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes

Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Recht (Arbeitsdefinition i.e. sehr umstr.) = verbindliche Verhaltensregeln, die in den Bedürfnissen des menschlichen Zusammenlebens,

Mehr

Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte. Wintersemester 2010/11

Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte. Wintersemester 2010/11 Professor Dr. Friedhelm Hufen Staatsrecht II (Grundrechte) Wintersemester 2010/2011 Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte Wintersemester 2010/11 Mi 18:00 s.t. 19:30 - Hörsaal RW 1 Do 16:00

Mehr

Critical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz

Critical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen

Mehr

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Skript: Einführung ins Recht Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Dr. Susanne A. Benner Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin Studienskripte Susanne A. Benner Einführung ins

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Gliederung der Vorlesung

Gliederung der Vorlesung Professor Dr. Friedhelm Hufen 1 Einführung Gliederung der Vorlesung Teil 1: Grundlagen I. Zu dieser Vorlesung 1. Ein typischer "Grundrechtsfall" 2. Die Grundbegriffe der juristischen Arbeit mit Grundrechten

Mehr

BA-Studium SWS Credits 1) Einführung in die Rechtswissenschaft Vorlesung mit Klausur 2 4 (Grundbegriffe des Rechts und der juristischen Methodik)

BA-Studium SWS Credits 1) Einführung in die Rechtswissenschaft Vorlesung mit Klausur 2 4 (Grundbegriffe des Rechts und der juristischen Methodik) Prof. Dr. J. Sieckmann Professur für Öffentliches Recht Lehrangebot für Bachelor-/Masterstudiengänge Übersicht BA-Studium SWS Credits 1) Einführung in die Rechtswissenschaft Vorlesung mit 2 4 (Grundbegriffe

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freiheitsrechte des Art. 5 I GG: Kommunikationsgrundrechte

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I WiSe 2010/11 Prof. Dr. Christine Langenfeld. Literaturliste. zur Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht

Vorlesung Staatsrecht I WiSe 2010/11 Prof. Dr. Christine Langenfeld. Literaturliste. zur Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Literaturliste zur Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht I. Kommentare zum Grundgesetz Dolzer, Rudolf (Hrsg.) Bonner Kommentar, Kommentar zum Bonner Grundgesetz (Loseblatt), Bd. 1 bis 15,

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 31. Staatsrecht. von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt. 2., überarbeitete Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW 31. Staatsrecht. von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt. 2., überarbeitete Auflage Prüfe dein Wissen: PdW 31 Staatsrecht von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt 2., überarbeitete Auflage Staatsrecht Starck / Schmidt / Blechschmidt schnell und

Mehr

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen) Prof. Dr. Christine Langenfeld Folie 1 SS 2006 Rechtsquellen werden unterschieden - in geschriebenes und ungeschriebenes Recht - in originäres Recht (insbes. Gesetze) und derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Mehr

Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte

Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit Von Axel Enderlein Duncker

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil - Allgemeine Grund rechtslehren 1. A. Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte 3

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil - Allgemeine Grund rechtslehren 1. A. Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte 3 Inhaltsverzeichnis 1. Teil - Allgemeine Grund rechtslehren 1 A. Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte 3 B. Stellung der Grundrechte in der Rechtsordnung 3 I. Verhältnis zu den Grundrechten der Landesverfassungen

Mehr

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11 Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Literatur/Material Staatsrecht I WS 2014/15 Lehrbücher

Mehr

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte)

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte) 60 Ausgangsüberlegung: - Freiheitsgebrauch ohne Rücksicht auf (Grund- )Rechte anderer und GemeinschaOsgüter würde zu Konflikten führen; - Einschränkungen der Grundrechte können daher zulässig sein - Grundrechte

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 JVA Saarbrücken, Lerchesflurweg 37 vgl. BVerfG,

Mehr

Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht

Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht Sarah Tornow Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 1. Teil: Die Entstehungsgeschichte des Art. 1 Abs. 1 GG 15 I. Die Entwicklung

Mehr

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt -

Mehr

Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.)

Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.) FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG FACHBEREICH RECHTSWISSEN- SCHAFT Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.) Studienbeginn ab WS 2016/17 Stand: Mai 2016

Mehr

Einführung in das Staatsrecht Grundrechte

Einführung in das Staatsrecht Grundrechte Einführung in das Staatsrecht Grundrechte Universität Trier Wintersemester 2014/15 Einführung Staatsrecht (Grundrechte) Der EinsMeg 2» Ein kleines Beispiel Einführung Staatsrecht (Grundrechte) Der EinsMeg

Mehr

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Eine verfassungs- und sozialrechtliche Untersuchung Von Nils Schaks V Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung 1) Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von sonstigen (sozialen) Verhaltensregeln? 2) Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich

Mehr

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000 215/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu den Grundrechten in

Mehr

Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht»

Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht» Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5018 Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht» Bearbeitet von Meinolf Brüser

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness" 21

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness 21 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Literaturverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 9 A. Einfuhrung 15 B. Das fair-trial-prinzip 21 I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness" 21 1. Sinngehalt

Mehr

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet?

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? 19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? Weil es neben diesem allgemeinen eine Reihe spezieller Gleichheitssätze

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... 15. Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29

Abkürzungsverzeichnis... 15. Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29 Erster Teil: Grundlagen... 31 A. Die Relevanz der Grundrechte für den Drittschutz... 31

Mehr

A) Die öffentlich-rechtliche Klausur im Juristischen Staatsexamen

A) Die öffentlich-rechtliche Klausur im Juristischen Staatsexamen EINFÜHRUNG 1 EINFÜHRUNG A) Die öffentlich-rechtliche Klausur im Juristischen Staatsexamen In jedem juristischen Staatsexamen wird die Bewältigung mindestens einer Klausur aus dem Öffentlichen Recht verlangt,

Mehr

Die tierliche Person Rechte für Tiere?

Die tierliche Person Rechte für Tiere? Die tierliche Person Rechte für Tiere? 1. PETA Tierrechtskonferenz 2016 28. Mai 2016 Dr. Carolin Raspé, Rechtsanwältin, Berlin 1 Gliederung Tiere zwischen Objekt- und Subjektstatus Tierliche Rechtsgüter

Mehr

B. Grundrechte und Grundrechtslehren

B. Grundrechte und Grundrechtslehren B. Grundrechte und Grundrechtslehren 83 I. Arten der Grundrechte im Überblick Menschen- und Bürgerrechte Deutschen- und Jedermanngrundrechte Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte Abwehr- und Leistungsgrundrechte

Mehr

S. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG

S. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG S. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG I. Schutzbereich Geschützt ist die Wohnung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit in räumlicher Hinsicht. Der Begriff Wohnung wird weit ausgelegt,

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung

Mehr

Die Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats

Die Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats Die Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats Von Frank Ellenbeck 9 Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 17 Erstes Kapitel Art 19 III GG als Grundlage der Untersuchung A. Die Funktion von

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das

Mehr

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung

Mehr

I. Allgemeine Grundrechtslehren

I. Allgemeine Grundrechtslehren Arten und Funktionen der Grundrechte Karte 1 Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte stellen die vom Staat dem Bürger gegenüber zu gewährenden Individualrechte dar. Sie begrenzen die Ausübung der staatlichen

Mehr

Recht für Wirtschaftswissenschaftler. Musterlösung. PD Dr. Ulrich Jan Schröder / PD Dr. Jens Eisfeld WS 15/16

Recht für Wirtschaftswissenschaftler. Musterlösung. PD Dr. Ulrich Jan Schröder / PD Dr. Jens Eisfeld WS 15/16 PD Dr. Ulrich Jan Schröder / PD Dr. Jens Eisfeld WS 15/16 Recht für Wirtschaftswissenschaftler Musterlösung Frage 1. Was ist der Inhalt der sogenannten Radbruch schen Formel? Nennen Sie ein Beispiel aus

Mehr

Entwicklung des Grundrechtskatalogs der russischen Verfassung

Entwicklung des Grundrechtskatalogs der russischen Verfassung Entwicklung des Grundrechtskatalogs der russischen Verfassung Galina D. Sadovnikova * I. Grundrechtskatalog der Verfassung der RF, Entwicklung des russischen Konstitutionalismus und internationale humanitäre

Mehr

Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes

Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2016 Fachbereich: WD 3:

Mehr

Martin Jürgens. Staat und Reich bei Ernst Rudolf Huber. Sein Leben und Werk bis 1945 aus rechtsgeschichtlicher Sicht

Martin Jürgens. Staat und Reich bei Ernst Rudolf Huber. Sein Leben und Werk bis 1945 aus rechtsgeschichtlicher Sicht Martin Jürgens Staat und Reich bei Ernst Rudolf Huber Sein Leben und Werk bis 1945 aus rechtsgeschichtlicher Sicht Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung B. Ernst Rudolf Huber- Sein Leben und Werk im Überblick

Mehr

Vorwort... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abbildungsverzeichnis... XVII. Tabellenverzeichnis... XVIII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. Einleitung...

Vorwort... VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abbildungsverzeichnis... XVII. Tabellenverzeichnis... XVIII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. Einleitung... Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abbildungsverzeichnis... XVII Tabellenverzeichnis... XVIII Abkürzungsverzeichnis... XIX Einleitung... 1 Gang der Darstellung... 3 1. Kapitel:

Mehr

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG I. Schutzbereich Schutz von Versammlungen Schutz einer Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen (z.b.

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten

Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten

Mehr

I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft

I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft Staatsrecht I (Gruppe 1, Gächter) Übersicht 4.10. und 7.10.2016 I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft II. Staat Recht Gerechtigkeit III. Der Staat im Spektrum der Wissenschaft Seite 1 I. Die

Mehr

Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers

Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers Michael Kögl Religionsgeprägte Kleidung des Lehrers Eine Betrachtung der Neutralitätspflicht des Staates und der Religionsfreiheit im Sonderstatusverhältnis PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen

Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen https://cuvillier.de/de/shop/publications/1169 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,

Mehr

Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz

Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin 1 Vorrang der Verfassung Verfassungsgebende

Mehr

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Soziale Grundrechte Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Einleitung: Fall aus Reader BGE 131 I 166 (Nothilfe, Solothurn) Das Asylgesuch von X. wurde abgewiesen

Mehr

Leseprobe Text. III. Rechtfertigung des Eingriffs

Leseprobe Text. III. Rechtfertigung des Eingriffs Leseprobe Text III. Rechtfertigung des Eingriffs Jeder Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts kann gerechtfertigt sein. So ist der Platzverweis für die Sektenanhänger von der Autobahn ohne Frage

Mehr

Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung. Ausgangslage. Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen. restrains in nursing homes

Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung. Ausgangslage. Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen. restrains in nursing homes Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung Juristische Fragestellung des ReduFix Projektes Ausgangslage Fixierung in deutschen Pflegeheimen - (zu) viel - Unzureichende fachliche Begründung - Legitimation

Mehr

Grundzüge des Staatskirchenrechts

Grundzüge des Staatskirchenrechts Grundzüge des Staatskirchenrechts Kurzlehrbuch Professor Dr. Bernd Jeand'Heur bis 1997 o. Professor an der Universität Rostock und Professor Dr. Stefan Korioth Universität Greifswald RICHARD BOORBERG VERLAG

Mehr

Einführung in die. 2. Vorlesung

Einführung in die. 2. Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaft 2. Vorlesung I. Einteilungendes Rechtsund damit derrechtsdogmatik Öffentliches Recht und Privatrecht Materielles und formelles Recht Fallrecht und Gesetzesrecht einzelne

Mehr

Nomos. Schriften zum Umweltenergierecht 20. Wolfgang Kahl/James Bews. Eine Untersuchung anhand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014

Nomos. Schriften zum Umweltenergierecht 20. Wolfgang Kahl/James Bews. Eine Untersuchung anhand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 Schriften zum Umweltenergierecht 20 Wolfgang Kahl/James Bews Ökostromförderung und Verfassung Eine Untersuchung anhand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 Nomos Schriften zum Umweltenergierecht herausgegeben

Mehr

Gleichheit und Verwaltung

Gleichheit und Verwaltung Christian Boden Gleichheit und Verwaltung Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichheitssatz und ihre Auswirkung auf die Verwaltung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 VII INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Musterlösung. Der Oberbürgermeister ist für mich der größte Dilettant! Er verscheuert das Tafelsilber der Stadt!

Musterlösung. Der Oberbürgermeister ist für mich der größte Dilettant! Er verscheuert das Tafelsilber der Stadt! 1 Sachverhalt A ist Mieter eines Geschäftshauses in der Innenstadt von H, einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen. Dort betreibt er eine große Gaststätte. Aus Verärgerung über den Plan der bürgerlichen

Mehr

Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Von Dr. Franz Knöpfle Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg Carl Heymanns Verlag KG

Mehr

Professor Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Kollektives Arbeitsrecht I. Grundrecht der Koalitionsfreiheit

Professor Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Kollektives Arbeitsrecht I. Grundrecht der Koalitionsfreiheit Professor Dr. Reinhard Richardi Sommersemester 2001 Kollektives Arbeitsrecht I Grundrecht der Koalitionsfreiheit I. Grundrecht der Arbeitsverfassung Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet nicht nur, wie sich unmittelbar

Mehr

Dr. Michael Demuth. Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Dr. Michael Demuth. Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Dr. Michael Demuth Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Kiel 2004 Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX 1. Teil: Einleitung 1 2. Teil: Darstellung und Analyse der Mitbestimmungsentscheidung

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

2.2.1 Bund und Länder im deutschen Föderalismus

2.2.1 Bund und Länder im deutschen Föderalismus Bildungsrecht und Föderalismus 31 Die wichtigste Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips ist durch das Sozialgesetzbuch (SGB) erfolgt (Kap. 4.1). Zum Sozialstaatsprinzip existiert eine umfangreiche Rechtsprechung

Mehr