Mitteilungen aus dem Gemeindehaus Dottikon

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1 Mitteilungen aus dem Gemeindehaus Dottikon Ausgabe Gemeinderatsklausur Am vergangenen Wochenende, Samstag, 1. und Sonntag, 2. April 2017, führte der Gemeinderat Dottikon seine jährlichen Klausurtage durch. Der Gemeinderat befasste sich mit dem komplexen und heiklen Thema eines umfassenden, kommunalen Parkierungskonzeptes sowie den Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in der Mitteldorfstrasse. Nicht zu kurz kam das Thema Gemeindefinanzen. Trotz einer, nur im konsolidierten Gesamtergebnis, positiven Jahresrechnung 2016 ist keine Euphorie angesagt. Der finanzpolitische Ausblick auf die nächsten Jahre zeigt auf, dass der haushälterische Umgang mit den zur Verfügung stehenden Steuermitteln, gepaart mit einer ausgeprägten Ausgabendisziplin, auch künftig den Gemeinderat fordern wird. Weiter beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2017 und überprüfte den Stand seiner Legislaturziele, die Umsetzung seiner Finanzstrategien sowie der Leitsätze. Zu guter Letzt waren auch die anstehenden kommunalen Gesamterneuerungswahlen ein wichtiges Gesprächsthema. Alle Mitglieder des Gemeinderates Dottikon werden sich nochmals «in corpore» einer Wiederwahl stellen. Die angefangenen Geschäfte und anstehenden Herausforderungen benötigen einen grossen Effort. Die aktuelle Zusammensetzung und das gebündelte Knowhow sind für die Mitglieder des Gemeinderates Motivation, um nochmals anzutreten. Gerade in der jetzigen Zeit ist die Kontinuität und Beständigkeit der Gemeindebehörde ein wichtiger Faktor, damit die Gemeinde weiterhin auf «stabilem Kurs» bleibt. 1

2 Jahresrechnung 2016 Die Erfolgsrechnung 2016 (inkl. Spezialfinanzierungen) weist einen betrieblichen Aufwand von CHF und einen betrieblichen Ertrag von CHF aus. Mit CHF -195'120 fällt das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit erneut negativ aus. Die Rechnung 2016 der Einwohnergemeinde Dottikon schliesst mit einem operativen Ergebnis (Ertragsüberschuss) von CHF ab. Das konsolidierte Gesamtergebnis der Einwohnergemeinde, inkl. Spezialfinanzierungen und Entnahme von CHF 640'044 aus der Aufwertungsreserve, weist einen Ertragsüberschuss von CHF aus. Budgetiert waren CHF Rechnung Budget Rechnung Budgetdifferenz in CHF in % Betrieblicher Aufwand 15'343'531 16'020'500 14'425' ' Betrieblicher Ertrag 15'148'411 14'648'600 13'363' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -195'120-1'371'900-1'062'058 1'176' Ergebnis aus Finanzierung 877' ' '365-72' Operatives Ergebnis 682' ' '692 1'104' Ausserordentliches Ergebnis 640' ' ' ' Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1'322' ' ' ' Bilanz Die flüssigen Mittel betragen CHF Die offenen Steuerforderungen der allgemeinen Gemeindesteuern belaufen sich auf CHF Dieser Steuerausstand ist leicht angestiegen und liegt neu bei 18.1% (Vorjahr 17.3%). Der Kantonsdurchschnitt der Steuerausstände liegt bei 14.9%. Das Finanzvermögen beträgt CHF und das Verwaltungsvermögen CHF Das Fremdkapital ist mit CHF und das Eigenkapital mit CHF ausgewiesen. Darin enthalten ist die Aufwertungsreserve in der Höhe von CHF Der Bilanzüberschuss beträgt per Ende 2016 CHF

3 Gemeindeverwaltung bleibt über die Osterfeiertage geschlossen Die Büros der Gemeindeverwaltung Dottikon sowie die übrigen Gemeindebetriebe (Werkhof, Hauswartdienste) bleiben über die Osterfeiertage geschlossen: Donnerstag, 13. April 2017, Uhr bis und mit Ostermontag, 17. April 2017 Pikett bei Todesfällen: Samstag, 15. April 2017, von Uhr Am Dienstag, 18. April 2017 sind dann die Schalter der Gemeindeverwaltung wieder wie üblich geöffnet: und Uhr Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Osterfesttage. Mobility-Fahrzeug am Sternenplatz Das Mobility-Angebot wird von den Gemeinden Dottikon und Hägglingen mitgetragen, weil es eine sinnvolle Alternative zum eigenen Wagen oder zum Zweitwagen ist. Mobility-Kunden zahlen nur, wenn sie den Wagen benutzen. Die Abrechnung erfolgt monatlich und detailliert für jede Fahrt. So ist Mobility die ideale Lösung für alle, die nicht zu den Vielfahrern gehören: in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr, an Stelle eines Zweitautos, für Junglenker oder natürlich für autolose Haushalte. Weitere Angaben finden Sie unter Baubewilligung Es wurde folgende Baubewilligung erteilt: Alfredo Pérez, Bachstrasse 13b, 5605 Dottikon, Umnutzung Hobbyraum in 1-Zimmerwohnung, Parzelle 1616, Bachstrasse 13b, 5605 Dottikon 3

4 Frühlingszeit Pflege von Haus, Garten und Nachbarschaft Aktuell und unüberhörbar: Rasenmäher, Rasentrimmer, Gras- und Heckenscheren, Hochdruckreiniger, Kettensägen, Vertikutierer und und und Denken Sie bitte bei all Ihren Aktivitäten im Freien daran, dass Sie nicht alleine sind und entsprechend auf Ihre Nachbarschaft Rücksicht nehmen: über Mittag ( Uhr) und am Abend (ab Uhr) auf das Mähen Ihres Rasens oder Ihrer Wiese verzichten. Und zudem während diesen Ruhezeiten auch keine anderen geräuschvollen Geräte wie Hackmaschinen, Bohrhämmer, Fräsen usw. betreiben ( 14 Polizeireglement Dottikon). Ihre Radio- und Fernsehgeräte, Stereoanlagen und dergleichen auf Zimmerlautstärke einstellen. Ihren Gartengrill nicht unter dem Schlafzimmer Ihrer Nachbarn einheizen und betreiben. die Nachbarwohnungen nicht einräuchern, da das Feuern im Siedlungsgebiet, wegen der Giftstoffe und Feinstaubbelastung, ausnahmslos verboten ist. nach Beginn der Nachtruhe, um Uhr, Ihre Gäste wieder in Ihrer guten Stube betreuen und schliesslich den unvermeidlichen Abschied ruhig und leise zelebrieren. Ganz herzlichen Dank für Ihre Rücksichtnahme Ihre Nachbarschaft ist Ihnen sehr dankbar! 4

5 Wichtiger Hinweis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September Leinenpflicht für Hunde ( 19 AJSG) Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Polizeireglement der Gemeinden Büttikon, Dintikon, Dottikon, Hägglingen, Hilfikon, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil und Wohlen vom 1. Januar Tierhaltung Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen sowie im Wald sind Hunde an der Leine zu führen. Die Ausnahmen der Jagdgesetzgebung bleiben vorbehalten. Ergänzende Informationen: Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit diverser Wildtiere Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Die Wildtiere werden es Ihnen danken! /ms GEMEINDERAT DOTTIKON 5

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