ungewöhnlich wohnen - Bremen Übereck

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1 ungewöhnlich wohnen - Bremen Übereck Ergänzende Geschosswohnungsbauten Bremen Übereck Arndtstraße 2, 4, 6 Bremen Walle, Westend Veranstaltung: Fachausschusssitzung Bau, Umwelt und Verkehr des Stadtteilbeirates Walle Datum: Ort: Ortsamt West Referent:

2 Agenda Entwicklung des Gebäudeentwurfs Kritikpunkte Seite 2

3 Architektur Wettbewerb 2011 Seite 3

4 Architektur Wettbewerb 2011 Seite 4

5 Architektur Konzeptstudie 2013 Seite 5

6 Architektur Konzeptstudie 2013 Seite 6

7 Architektur Vorentwurf 2014 Seite 7

8 Architektur Vorentwurf 2014 Seite 8

9 Kritikpunkte Verschattung Versiegelung / Starkregenereignisse Parkraum Grünflächen Mieterschaft Seite 9

10 Kritikpunkte Verschattung Die Bremische Landesbauordnung definiert in 6 Abstandsflächen, die von Gebäuden freizuhalten sind. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 der Wandhöhe, mind. 3 m. Die Einhaltung der Abstandsflächen sichert eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung der Nachbarbebauung. Verbindliche Grenz- oder Orientierungswerte für ausreichende Belichtungswerte bestehen nicht. Empfehlungen für die Besonnungsdauer von Wohnräumen gem. DIN : Ein Wohnraum ist ausreichend besonnt, wenn die Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 Stunde und am 21. März bzw. am 23. September 4 Stunden beträgt. Mindestens ein Wohnraum muss besonnt sein. Seite 10

11 Kritikpunkte Verschattung Abrücken des Neubaus Seite 11

12 Kritikpunkte Verschattung Abstandsflächen Seite 12

13 Kritikpunkte Verschattung Untersuchung des Straßenprofils Seite 13

14 Kritikpunkte Verschattung Untersuchung des Straßenprofils Seite 14

15 Verschattungsanalyse Bestand, 17. Januar, 09 Uhr Bestand, 17. Januar, 10 Uhr Planung, 17. Januar, 09 Uhr Planung, 17. Januar, 10 Uhr

16 Verschattungsanalyse Bestand, 17. Januar, 11 Uhr Bestand, 17. Januar, 12 Uhr Planung, 17. Januar, 11 Uhr Planung, 17. Januar, 12 Uhr

17 Verschattungsanalyse Bestand, 17. Januar, 13 Uhr Bestand, 17. Januar, 14 Uhr Planung, 17. Januar, 13 Uhr Planung, 17. Januar, 14 Uhr

18 Verschattungsanalyse Bestand, 17. Januar, 15 Uhr Bestand, 17. Januar, 16 Uhr Planung, 17. Januar, 15 Uhr Planung, 17. Januar, 16 Uhr

19 Kritikpunkte Verschattung Baumschatten Seite 19

20 Kritikpunkte Verschattung Ergebnisse Die in der Bremischen Landesbauordnung definierten Abstandsflächen werden eingehalten. Es ergeben sich in der Umgebung des Plangebiets Veränderungen der Verschattungssituation. Die Empfehlungen der DIN werden eingehalten. Belichtung und Besonnung der bestehenden Bereiche sind ausreichend. Seite 20

21 Kritikpunkte Verschattung Versiegelung / Starkregenereignisse Parkraum Grünflächen Mieterschaft Seite 21

22 Kritikpunkte Versiegelung, Regenwassereinleitung, Starkregenereignisse Seite 22

23 Kritikpunkte Versiegelung, Regenwassereinleitung, Starkregenereignisse Seite 23

24 Kritikpunkte Entwässerung - Ergebnisse - Geringe Versiegelung (GRZ 0,27, bei erlaubten 0,40) - Anpassung der Freiraumplanung im Hinblick auf eine Verringerung der Versiegelung - Durch Regenwasserrückhaltung und oberflächennahe Versickerung wird das Kanalnetz weitestgehend entlastet. - Die vorhandene Kanalisation hat genügend Kapazität für die Sicherstellung der Entwässerung des Baugrundstückes (nach Aussage von hansewasser). Seite 24

25 Kritikpunkte Verschattung Versiegelung / Starkregenereignisse Parkraum Grünflächen Mieterschaft Seite 25

26 Kritikpunkte Parkraum Bestand Seite 26

27 Kritikpunkte Parkraum Stellplatzortsgesetz - Gem. 2 Stellplatzortsgesetz Bremen dürfen bauliche Anlagen, bei denen Zuoder Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden, wenn Stellplätze in ausreichender Anzahl hergestellt werden. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach Anlage 1 zum Stellplatzortsgesetz. Seite 27

28 Kritikpunkte Parkraum Stellplatzortsgesetz Mobilitätskonzept ( 9 Stellplatzortsgesetz): - Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze kann anteilig ausgesetzt werden, solange und soweit zu erwarten ist, dass sich der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen eines Mobilitätsmanagements, insbesondere durch die Nutzung von Zeitkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, Errichtung und Einbindung von Car-Sharing-Stationen oder durch den dauerhaften Verzicht auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen verringert. - Mind. 20 Prozent der notwendigen Stellplätze sind herzustellen. Seite 28

29 Kritikpunkte Parkraum Stellplatzortsgesetz Stellplatzbedarf gem. Anlage 1 zum Stellplatzortsgesetz Planung Erforderliche Stellplätze je Wohneinheit Stellplatzbedarf 6 Wohnungen > 90 qm Wohnungen < 90 qm 0,8 21,6 Zwischensumme 27,6 Stellplatzbedarf mit Mobilitätskonzept (20 % sind herzustellen) 5,5 Ersatz Stellplätze Bestand 12 Summe gesamt 18 Seite 29

30 Kritikpunkte Parkraum Planung 22 Stellplätze (18 Stellplätze notwendig) Gestaltete Eingangsbereiche Straßenquerschnitt: 2,0 m Stellplätze 4,0 m Fahrbahn Behindertengerechter Stellplätze Durchgänge ins Waller Grün Behindertengerechter Stellplätze Norm- und StVOgerechte Stellplätze Carsharing Angebot Behindertengerechter Stellplätze 12 öffentliche Stellplätze 8 notwendige Stellplätze 2 Stellplätze für Carsharing (Firma moveabout) Seite 30

31 Parkraum Parkraumbilanz Kritikpunkte Seite 31

32 Kritikpunkte Parkraum Ergebnisse - Es werden 20 % mehr Stellplätze errichtet als notwendig. - Die Stellplätze werden gemäß aktuellen Normen hergestellt: keine Überfahrt des Gehwegs mehr, behindertengerecht, Kreuzungsbereiche werden mit einsehbaren Überwegungen ausgestattet Es wir ein neues Carsharing-Angebot geschaffen. - Die Abstimmungen zwischen GEWOBA, SUBV und ASV laufen weiter. - Einer vorläufigen Studie des ASV und SUBV zufolge ist der Parkraum in der Arndtstraße zu 60% ausgelastet. Seite 32

33 Kritikpunkte Verschattung Versiegelung / Starkregenereignisse Parkraum Grünflächen Mieterschaft Seite 33

34 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Konzeptplanung 2013 Seite 34

35 Grünflächen Grünflächen Bestand Seite 35

36 Grünflächen Grünflächen Bestand Seite 36

37 Grünflächen Bestand Seite 37

38 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Neue Wegeverbindungen Seite 38

39 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Gestaltung der Erschließung Seite 39

40 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Seite 40

41 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Bäume Seite 41

42 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Seite 42

43 Konzept Landschaftsarchitektur Seite 43

44 Grünflächen Konzept Landschaftsarchitektur Seite 44

45 Kritikpunkte Verschattung Versiegelung / Starkregenereignisse Parkraum Grünflächen Mieterschaft Seite 45

46 Kritikpunkte Mieterschaft Wohnungsgemenge in der Planung: - 15 Wohnungen ohne Bindung - 18 sozial geförderte Wohnungen - Zielgruppen der Förderung Die Förderung soll vorrangig Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt zugute kommen. Das sind: Haushalte mit geringen Einkommen, ältere und behinderte Menschen, Haushalte mit Kindern, junge Menschen / Berufseinsteiger, alternative gemeinschaftliche Wohnformen, Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Seite 46

47 Kritikpunkte Mieterschaft Wer ist berechtigt? - Die Berechtigung wird u.a. nach dem Einkommen bemessen. - Das Einkommen darf aber um bis zu 60% höher als beim Berechtigungsschein (B-Schein) sein. Seite 47

48 Grünflächen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Konzept Landschaftsarchitektur Seite 48

49 Seite 49

50 Ablauf Bebauungsplanverfahren

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