Auf jeden Fall sollte ein persönliches Gespräch mit dem Interessenten durchgeführt werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auf jeden Fall sollte ein persönliches Gespräch mit dem Interessenten durchgeführt werden."

Transkript

1 10 Tipps für Vermieter...und was Mieter daraus lernen können. In ökonomischer Hinsicht haben Vermieter das Interesse, ihr Risiko zu minimieren und ihren Gewinn zu maximieren. Die nachfolgenden Tipps sollen Vermietern diesbezüglich weiterhelfen, wobei auch Mieter davon profitieren können: Tipp Nr. 1: Trau, schau, wem! Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, kann er seitens des Vermieters nicht ohne weiteres wieder gekündigt werden. Der Vermieter tut deshalb gut daran, genau zu wissen, wer sein Vertragspartner ist. Folgende Informationen sollten vor Vertragsabschluss vorliegen: - Betreibungsregisterauszug - Zivilstand - Geburtsdatum - Nationalität - Zahl der Familienmitglieder / Anzahl Bewohner - Beruf, Name des Arbeitgebers und Einkommenskategorie - bisherige Wohnung / Mietdauer - Haustiere - besonders lärmintensive Tätigkeit geplant Auf jeden Fall sollte ein persönliches Gespräch mit dem Interessenten durchgeführt werden. Obgenannte Informationen sollten immer mit der Bewerbung auf eine Wohnung geliefert werden. Noch bessere Chancen auf eine Wohnung hat, wer zwei Referenzschreiben vorweisen kann, nämlich eines vom Arbeitgeber und eines vom aktuellen Vermieter. Auch ein persönlich gestaltetes Motivationsschreiben bringt Vorteile bei der Wohnungssuche meine rechte Seite 1

2 Tipp Nr. 2: Zwei sind besser als einer! Soll das Mietobjekt durch mehrere Personen bewohnt werden, sollten alle Bewohner unter solidarischer Haftung als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden und unterschreiben. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich bei Mietzinsausfällen an mehreren Personen schadlos halten können (und zwar je einzeln für den vollen Betrag). Verfügt ein Mieter nur über ein knappes Einkommen, kann es ein Vorteil sein, zu zweit eine Wohnung zu suchen oder ein Dritter (z.b. Eltern) verpflichtet sich als Solidarschuldner für die Forderungen aus dem Mietverhältnis. Tipp Nr. 3: Reden ist Silber, Schreiben ist Gold! Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Am besten wird ein vorgefertigter Mustervertrag des kantonalen Hauseigentümerverbandes (HEV) verwendet. Auch Mieter sollten sich nicht auf mündliche Zusicherungen verlassen. Verspricht der Vermieter bspw. bei Mietantritt, dass die Wohnung noch gestrichen werde, sollte dies schriftlich festgehalten werden meine rechte Seite 2

3 Tipp Nr. 4: Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Mietverträge mit langer Dauer sind für den Vermieter grundsätzlich nicht von Vorteil. Der Vermieter kann während der Vertragsdauer keine ordentliche Kündigung aussprechen, der Mieter kann das Mietobjekt demgegenüber ausserterminlich nach Art. 264 OR jederzeit zurückgeben, wenn er einen Nachmieter findet. Ein weiterer Nachteil für den Vermieter ist, dass er Mietzinserhöhung nur auf den nächsten Kündigungstermin machen kann. Während der festen Vertragsdauer ist der Mietzins nicht veränderbar (ausser bei sog. indexierten oder gestaffelten Mietzinsen). Für Mieter ist es am vorteilhaftesten, wenn eine bestimmte Mindestdauer vereinbart wird. Bis zum Ablauf der Mindestdauer kann der Mietvertrag seitens des Vermieters nämlich nicht ordentlich gekündigt werden. Der Mieter kann das Mietobjekt dennoch jederzeit zurückgeben, nämlich dann, wenn er einen Nachmieter findet. Tipp Nr. 5: Mietzinse gestalten Mietzinse können im laufenden Mietverhältnis nur sehr beschränkt erhöht werden. Deshalb muss der Anfangsmietzins sorgfältig den Marktverhältnissen und der gesetzlichen Regelung von Art. 270 Abs. 1 OR (Faustregel: Erhöhung um max. 10% des vorherigen Mietzinses) angepasst werden. Mieter können nach Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter die Herausgabe des zuletzt gültigen Mietzinses des Vormieters verlangen, um abzuklären, ob der Mietzins nach Art. 270 Abs. 1 OR erheblich erhöht wurde. Der Anfangsmietzins kann diesfalls innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden, wenn der Vermieter einen missbräuchlichen Mietzins verlangt meine rechte Seite 3

4 Tipp Nr. 6: Nebenkosten separat abrechnen Alle Kosten, welche mit dem Gebrauch des Mietobjektes durch den Mieter zusammenhängen (z.b. Heizkosten, Hauswartungskosten, Allgemeinstromkosten, etc.), können aus dem Bruttomietzins ausgegliedert und dem Mieter nach den effektiven Kosten verrechnet werden. Zahlungsart: akonto oder pauschal. Vermieter dürfen nur Nebenkosten verlangen, welche im Mietvertrag tatsächlich vereinbart und namentlich aufgeführt sind. Die erste Nebenkostenabrechnung sollte genau überprüft werden, die folgenden nur noch, wenn sich relativ starke Schwankungen ergeben oder sich die Kosten massiv verändern (z.b. tiefe Heizölpreise). Tipp Nr. 7: Regelmässige Mietzinserhöhungen Mietzinse können im laufenden Mietzinsverhältnis der Entwicklung der sog. relativen Kriterien (Referenzzinssatz, Teuerung, allgemeine Kostensteigerung und wertvermehrende Investitionen) angepasst werden. Vermieter sollten deshalb die Mietzinse regelmässig auf Erhöhungsmöglichkeiten hin kontrollieren lassen. Mietzinse können sich auch nach unten entwickeln; v.a. bei fallendem Referenzzinssatz. In diesem Fall kann eine Mietzinssenkung verlangt werden meine rechte Seite 4

5 Tipp Nr. 8: Mietzinsausfälle minimieren Gerät ein Mieter mit Mietzinszahlungen in Verzug, sollte er umgehend nach Art. 257d OR schriftlich aufgefordert werden, die ausstehenden Mietzinse innert gesetzlicher Nachfrist (30 Tage bei Wohn- und Geschäftsräumen) zu bezahlen. Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Nachfrist nicht, sollte das Mietverhältnis ausserordentlich gekündigt werden. Die Bezahlung der Mietzinse ist die Hauptflicht des Mieters. Dies sollte immer pünktlich geschehen. Auch schleppende Zahlungsweise ist ein ordentlicher Kündigungsgrund. Tipp Nr. 9: Formalitäten und Fristen beachten Das Mietrecht ist sehr formalistisch. Der Vermieter hat insbesondere zu beachten, dass: - eine Kündigung auf dem amtlichen Formular erfolgen muss; - bei verheirateten Mietern eine Kündigung / Zahlungsfristansetzung dem Mieter und dessen Ehegatten zuzustellen ist; - eine Mietzinserhöhung auf dem amtlichen Formular (inkl. Begründung) erfolgen muss; - Kantone teilweise für den Abschluss eines neuen Mietvertrages ein amtliches Formular vorschreiben. Mieter müssen schriftlich kündigen, wobei bei Familienwohnungen beide Ehegatten zustimmen müssen. Will ein Mieter eine Kündigung anfechten resp. Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, hat er dies innert 30 Tagen ab Erhalt des Kündigungsschreibens bei der Schlichtungsbehörde zu tun. Wird diese Frist verpasst, ist sein Recht verwirkt. Tipp Nr. 10: Auskunft einholen Das Mietrecht birgt für Vermieter und Mieter viele Tücken. Werden diese frühzeitig erkannt, können viel Geld und Nerven gespart werden meine rechte Seite 5

Mietrecht PATRICK STRUB. Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen. edition EIN RATGEBER AUS DER BEOBACHTER PRAXIS

Mietrecht PATRICK STRUB. Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen. edition EIN RATGEBER AUS DER BEOBACHTER PRAXIS PATRICK STRUB Mietrecht Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen Beobachter edition EIN RATGEBER AUS DER BEOBACHTER PRAXIS Inhalt Vorwort 11 n Die Wohnungssuche 13 Der Wohnungsmarkt

Mehr

Wann kann der Vermieter die Zustimmung zur Übertragung der Miete auf einen Dritten bei Geschäftsräumen

Wann kann der Vermieter die Zustimmung zur Übertragung der Miete auf einen Dritten bei Geschäftsräumen INHALTSVERZEICHNIS SICHERHEITSLEISTUNG Frage 1: Frage 2: Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses noch eine Sicherheitsleistung oder deren Erhöhung verlangen? 15 Kann der Vermieter nach Beendigung

Mehr

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen

Mehr

Überblick über das Mietrecht in der Schweiz

Überblick über das Mietrecht in der Schweiz Überblick über das Mietrecht in der Schweiz Einführung Beim Schweizer Mietrecht handelt es sich um Privatrecht und es gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Allerdings wurden, um den Mieter - als schwächere

Mehr

Obligationenrecht. (Miete) Änderung vom. Achter Titel: Die Miete Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Obligationenrecht. (Miete) Änderung vom. Achter Titel: Die Miete Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Miete) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 1999 1, beschliesst: I Das Obligationenrecht 2

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf

Mehr

Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht

Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht 1. Familienwohnung Gemäss Art. 162 ZGB bestimmen die Ehegatten gemeinsam die eheliche Wohnung. So regelt auch Art. 266m und 266n i.v.m. 273a OR

Mehr

Tücken der Vermietung. Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis

Tücken der Vermietung. Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis Tücken der Vermietung Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis In eigener Sache 2 KSK Beratung GmbH Marianne Köferli-Schneider eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin Immobilien-Schätzerin mit eidg. FA

Mehr

Wegleitung zum neuen Mietrecht

Wegleitung zum neuen Mietrecht Werner Portner Wegleitung zum neuen Mietrecht Ein Handbuch für Mieter, Vermieter, Mietämter, Treuhänder, Notare und Rechtsanwälte Verlag Paul Haupt Bern und Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

Quelle: Folie IAZI, Schweizer Immobilien-Kongress 13. November 2012

Quelle: Folie IAZI, Schweizer Immobilien-Kongress 13. November 2012 Anfangsmieten 1. Ausgangslage 1.1. Stark steigende Anfangsmieten Die Mietzinse im Bestand sind ziemlich stabil. Sie sind auf Grund des stark gesunkenen Referenzzinssatzes in den letzten Jahren teils auch

Mehr

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde Ein Merkblatt des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands Liebe Mieterin, Lieber Mieter Die Schlichtungsbehörden 1 sind zuständig, Auseinandersetzungen bezüglich

Mehr

Der vorzeitige Auszug des Mieters

Der vorzeitige Auszug des Mieters Der vorzeitige Auszug des Mieters In der Praxis werden Mietverhältnisse oft in der Weise beendigt, dass der Mieter das Mietobjekt vorzeitig zurückgibt und dem Vermieter einen Ersatzmieter stellt. Dabei

Mehr

Kaufkrafsicherung EK Indexstand alt % Indexstand neu % -SFr. 1.14

Kaufkrafsicherung EK Indexstand alt % Indexstand neu % -SFr. 1.14 Liegenscha : Sargans Objekt: 007 -Zimmer Dachwohnung Mietzinsreduktion per..04 klare Begründung der Mietzinsanpassung Netto-Miete Alt SFr. 87.00 Überwälzungssatz massgeb. Hypostand alt Hypostand neu Differenz

Mehr

Eine Kündigung ist nötig zur Beendigung von unbefristeten Mietverträgen; befristete Mietverträge können nur ausserordentlich gekündigt werden.

Eine Kündigung ist nötig zur Beendigung von unbefristeten Mietverträgen; befristete Mietverträge können nur ausserordentlich gekündigt werden. Autren und Herausgeber Mietrechtliche Aspekte der Zwischennutzung: Mietvertragsbeendigung Kündigung Eine Kündigung ist nötig zur Beendigung vn unbefristeten Mietverträgen; befristete Mietverträge können

Mehr

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg .. Ausführungsgesetz vom 9. Mai 996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf den Achten Titel und den Achten Titel bis

Mehr

4. Fehlende Unterschrift 13

4. Fehlende Unterschrift 13 4. Fehlende Unterschrift 13 Art. 269d OR 4. Fehlende Unterschrift Eine fehlende Unterschrift auf dem Mietzinsänderungsformular kann nicht durch ein unterzeichnetes Begleitschreiben ersetzt werden. Die

Mehr

Gebrauchsüberlassungsverträge

Gebrauchsüberlassungsverträge Eigentumsüberlassungsverträge Kauf OR 184-236 Tausch OR 237-238 Schenkung OR 239-252 Verkäufer verspricht: Übergabe des Kaufgegenstandes zu Eigentum Käufer verspricht: Bezahlung des Vereinbarten Kaufpreises

Mehr

«Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Energetische Sanierungen Mietrechtliche Vorgaben

«Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Energetische Sanierungen Mietrechtliche Vorgaben Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Fachtagung SES SMV «Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Bern, 3. Juli 2015 Energetische

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Immobilienbewirtschaftung Teil: Mietliegenschaften Schriftliche Prüfungsaufgaben

Immobilienbewirtschaftung Teil: Mietliegenschaften Schriftliche Prüfungsaufgaben Berufsprüfung Basiskompetenz 009 Immobilienbewirtschaftung Teil: Mietliegenschaften Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag Dr. Naoki D. Takei 2 Vertragsgestaltung Der Mietvertrag Naoki D. Takei Begriff/ Interessenlage Begriff: Entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Nur (bewegliche

Mehr

Einführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die. über die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Einführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die. über die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen . Einführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die Miete und die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohnund Geschäftsräumen (Einführungsverordnung Miet- und Pachtrecht) vom 4. Juli

Mehr

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht Mängel beim Einzug: Wie muss ich vorgehen? Wissenswertes zur Wohnungsübergabe Bei der Wohnungsübernahme hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. Darin wird

Mehr

mietrechtspraxis / mp Inhaltsverzeichnis

mietrechtspraxis / mp Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundzüge des Mietrechts 1 1.1. Allgemeines 1 1.2. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick 2 1.3. Zwingendes und dispositives Recht 3 1.4. Der örtliche und sachliche Geltungsbereich

Mehr

Ratgeber Mieten und Vermieten

Ratgeber Mieten und Vermieten Ratgeber Mieten und Vermieten bereit gestellt von HEV Schweiz Mietvertrag Der Hauseigentümerverband erklärt, welche Punkte der Mietvertrag umfassen sollte. Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10 Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der

Mehr

best of Recht & Gesetz

best of Recht & Gesetz best of Recht & Gesetz Liebe Leserinnen und Leser Was ist eine Person? Was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person? Wer kann für eine Person stellvertretend handeln?

Mehr

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende 5. Mietvertrag 5.1 Mietvertrag, Packvertrag oder Leasing Miete OR, Art. 253 274 Ist ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, bei dem eine Sache dem Mieter für eine begrenzte Zeit zum Gebrauch überlassen

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

PARITÄTISCHE WESTSCHWEIZERISCHE BESTIMMUNGEN FÜR WOHN- RÄUME

PARITÄTISCHE WESTSCHWEIZERISCHE BESTIMMUNGEN FÜR WOHN- RÄUME PARITÄTISCHE WESTSCHWEIZERISCHE BESTIMMUNGEN FÜR WOHN- RÄUME Art. Bezahlung der Miete (Art. 57c OR) Der Mietzins sowie die Anzahlungen für Heizung und Nebenkosten sind jeweils monatlich im Voraus am Wohnort

Mehr

Wissenswertes zum Mietvertrag

Wissenswertes zum Mietvertrag Merkblatt für Mieterinnen und Mieter Seite 1 von 7 Mietvertrag Wissenswertes zum Mietvertrag Allgemeines Der Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis. Im Gesetz wird der Vertrag

Mehr

M I E T V E R T R A G

M I E T V E R T R A G M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als

Mehr

Mietrecht (Verträge Gebrauchsüberlassung)

Mietrecht (Verträge Gebrauchsüberlassung) Mietrecht (Verträge Gebrauchsüberlassung) Verträge zur Gebrauchsüberlassung Miete Zwischen Mieter und Vermieter Sache für bestimmte oder unbestimmte Zeit nur zum Gebrauch, danach Rückgabe Mietzins Wohnungen,

Mehr

Mietrecht für Mieter

Mietrecht für Mieter Haufe TaschenGuide 71 Mietrecht für Mieter Bearbeitet von Dirk Clausen 6. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 648 07790 0 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen

Mehr

10. Energiebezug von einer ausgelagerten

10. Energiebezug von einer ausgelagerten 10. Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale 37 Art. 6a VMWG 10. Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale Die Anlage ist nicht im Eigentum der Vermieterschaft und es handelt sich nicht um einen

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Vermietertipps für mehr Rentabilität

Vermietertipps für mehr Rentabilität Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann 2. Auflage 2015. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68452 4 Format

Mehr

Sollte die Wohnung von mehreren Mietern zur gemeinschaftlichen Nutzung angemietet werden, benötigen wir die nachfolgenden Angaben für jeden Mieter.

Sollte die Wohnung von mehreren Mietern zur gemeinschaftlichen Nutzung angemietet werden, benötigen wir die nachfolgenden Angaben für jeden Mieter. Selbstauskunft für die folgende Wohnung: besichtigt am: Allgemeines Es ist dem Mietinteressenten völlig freigestellt, Angaben und Informationen zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer

Mehr

Die Anfangsmietzins-Gestaltung mittels amtlichen Formulars

Die Anfangsmietzins-Gestaltung mittels amtlichen Formulars Merkblatt Die Anfangsmietzins-Gestaltung mittels amtlichen Formulars Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkung 2 2. Allgemeines 2 3. Anforderungen an die Begründungspflicht 2 a. Gebot der Klarheit 2 b. Begründung

Mehr

St. Galler Mietrechtstag. Kongresshaus, Zürich 27. November 2013

St. Galler Mietrechtstag. Kongresshaus, Zürich 27. November 2013 St. Galler Mietrechtstag Kongresshaus, Zürich 27. November 2013 Untermiete ausgewählte Aspekte lic. iur. Martin Sohm, Fachanwalt SAV Bauund Immobilienrecht Gesetzliche Regelung und Anwendungsbereich Keine

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

G E S U C H. In Sachen

G E S U C H. In Sachen M u s t e r v o r l a g e für Mietausweisung Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Zuständiges Gericht auswählen: Landgerichtspräsidium Uri Rathausplatz 2 6460 Altdorf Landgerichtspräsidium

Mehr

Was MieterInnen über das Mietzinsdepot wissen müssen

Was MieterInnen über das Mietzinsdepot wissen müssen Was MieterInnen über das Mietzinsdepot wissen müssen Ein Merkblatt des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands Liebe Mieterin, Lieber Mieter Der Streit um das Mietzinsdepot trübt häufig das Mietverhältnis.

Mehr

Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Bereich Recht Entwurf 25.09.2007 Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung

Mehr

4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes 14 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Art. 264 OR 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Artikel 264 OR räumt den Mietenden ein unentziehbares Recht zur frühzeitigen Rückgabe des Mietobjektes ein.

Mehr

Liebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen

Liebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen Mietverträge Liebe Leser, Als Vermieter müssen Sie sorgfältig arbeiten. Fehler im Mietvertrag können Sie schnell bares Geld kosten. Vermeiden Sie daher unvollständige und unwirksame Verträge. Ganz schnell

Mehr

Gebrauchsüberlassungsverträge. Pachtvertrag. Gebrauchsleihe OR 305-311 OR 275-304. Verpächter verspricht: Übergabe der Sache zur Nutzung

Gebrauchsüberlassungsverträge. Pachtvertrag. Gebrauchsleihe OR 305-311 OR 275-304. Verpächter verspricht: Übergabe der Sache zur Nutzung Gebrauchsüberlassungsverträge Mietvertrag Pachtvertrag Gebrauchsleihe Darlehen OR 253-274 OR 275-304 OR 305-311 OR 312-318 Vermieter verspricht: Übergabe der Mietsache zum Gebrauch Mieter verspricht: Bezahlung

Mehr

Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis

Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Zürich, 12. Dezember 2016 Dr. Franz J. Kessler Überblick I. Bestehende Rahmenbedingungen III. Heutige Praxis III. Ausblick: Art. 17-18

Mehr

Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs und das Ausweisungsverfahren: Viele kleine Schritte führen zum Ziel

Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs und das Ausweisungsverfahren: Viele kleine Schritte führen zum Ziel Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs und das Ausweisungsverfahren: Viele kleine Schritte führen zum Ziel Einleitung Für den Vermieter von Wohnräumen stellt sich wohl nicht selten das Problem, dass seine

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 2.1.10 Nebenkosten Nebenkostenabrechnung Im Mietvertrag müssen die Leistungen aufgelistet sein, die der Vermieter in den Nebenkosten verrechnet. Diese können

Mehr

Professioneller Umgang mit Mietern und Handwerkern. Dr. iur. Marianne Schaub-Hristić

Professioneller Umgang mit Mietern und Handwerkern. Dr. iur. Marianne Schaub-Hristić Professioneller Umgang mit Mietern und Handwerkern Dr. iur. Marianne Schaub-Hristić Bestehendes MV Umbau ohne Mieter: Kündigung Ev. Schlichtungs- /Gerichtsverf. Rücksichtnahme Neues MV Mieterinfo Umbau

Mehr

Hinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind.

Hinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind. Vermietungsreglement Hinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind. I. Vermietung von Wohnraum Art. 1 Grundsatz Die Vermietung von Wohnungen

Mehr

Gemeinsam Wohnen: Welche Formen sind zu unterscheiden?

Gemeinsam Wohnen: Welche Formen sind zu unterscheiden? Merkblatt für Mieterinnen und Mieter Seite 1 von 5 Untermiete und gemeinsam Wohnen Gemeinsam Wohnen: Welche Formen sind zu unterscheiden? Die Wahl der besten Form des gemeinsamen Wohnens hängt von den

Mehr

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsinfo Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung und Verbreitung von Kopien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Mietrecht für Mieter

Mehr

Inhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5. Vorwort 7. Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23

Inhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5. Vorwort 7. Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23 Inhaltsübersicht Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23 Teil 1: Miete 31 A. Begriffe 32 B. Vor dem Vertragsabschluss 33 C. Abschluss und Inhalt Mietvertrag

Mehr

Aufgaben zum Thema 11 Zusammenleben und Wohnen

Aufgaben zum Thema 11 Zusammenleben und Wohnen Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 11 Zusammenleben und Wohnen Aufgaben zu Ziel G01: Wer zuhause auszieht, macht sich Gedanken über eine passende

Mehr

Werden Nebenkosten als «Akonto» bezeichnet,

Werden Nebenkosten als «Akonto» bezeichnet, Postfach, 8026 Zürich Tel. 01/291 09 37 Fax 01/291 09 68 Verkaufspreis Fr. 4. Mieterinnen- und Mieterverband http://www.mieterverband.ch M i e t v e r t r a g f ü r W o h n r ä u m e Dieses Mietvertagsformular

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

Allgemeine Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume

Allgemeine Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume Allgemeine Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume 1. Übergabe Der Vermieter übergibt dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag erwähnten Mietobjekte in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand.

Mehr

Baugenossenschaft Heubach Horgen

Baugenossenschaft Heubach Horgen Vermietungsreglement Baugenossenschaft Heubach Horgen Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... 3 Art. 2 Erlass und Änderungen des Vermietungsreglements... 3 II.

Mehr

Wohnungsantrag. 1. Vor- und Zuname (Antragsteller): Ausgewiesen durch: Personalausweis/ Reisepass/ sonstige Papiere, Dokumente Geb.

Wohnungsantrag. 1. Vor- und Zuname (Antragsteller): Ausgewiesen durch: Personalausweis/ Reisepass/ sonstige Papiere, Dokumente Geb. Wohnungsantrag Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diesen Wohnungsantrag auszufüllen. Ihre Angaben werden der Entscheidung über den Abschluß des Mietvertrages zu Grunde gelegt. Der/ die Antragsteller erteilt(en)

Mehr

Mieter. 1. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, es sei denn zum Zweck der Einholung einer vertraulichen Auskunft, weiterzugeben,

Mieter. 1. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, es sei denn zum Zweck der Einholung einer vertraulichen Auskunft, weiterzugeben, 1 / 4 Mieter-Selbstauskunft 09/14 Mieter Selbstauskunft Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen.

Mehr

Wir öffnen Ihnen die Türen zu Ihrem neuen zu Hause!

Wir öffnen Ihnen die Türen zu Ihrem neuen zu Hause! Wollen Sie auch schöner Wohnen? Stylische Materialien, grosszügige Balkone und Terrassen, lichtdurchflutete Räume, schicke Küchen, Aussicht in die Stadt und in die Berge, das Rauschen der Plessur? So stellen

Mehr

Nebenräume kündigen: Ja, das geht!

Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Foto: Agentur: MEV Halbe Sachen gibt es nicht und schon gar nicht, wenn es ums Kündigen geht. Das bekommen Sie spätestens dann zu spüren, wenn Sie Ihrem Mieter zusammen

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Nachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung!

Nachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung! Nachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung! Wer ausserterminlich kündigt, muss einen Nachmieter finden. Manchmal geht es schnell: Die Traumwohnung ist gefunden, die Entscheidung für

Mehr

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3: Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

Ratgeber Mietrecht. Von der Kündigung bis zur Räumung Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt? Handlungsleitfaden in 5 Schritten

Ratgeber Mietrecht. Von der Kündigung bis zur Räumung Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt? Handlungsleitfaden in 5 Schritten Ratgeber Mietrecht Von der Kündigung bis zur Räumung Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt? Handlungsleitfaden in 5 Schritten Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 1. Schritt:

Mehr

Obligationenrecht (Miete)

Obligationenrecht (Miete) Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2003 Obligationenrecht (Miete) Änderung vom 13. Dezember 2002 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Die erste Wohnung. Merkblatt für Mieterinnen und Mieter. Wer sucht, der findet... Der erste Mietvertrag

Die erste Wohnung. Merkblatt für Mieterinnen und Mieter. Wer sucht, der findet... Der erste Mietvertrag Die erste Wohnung Wer sucht, der findet... Am einfachsten findet sich eine Wohnung über s Internet oder in der Zeitung. Nur: Hier bewirbt sich - vor allem um die günstigen Wohnungen - der ganze Rest der

Mehr

Das neue liechtensteinische Miet- und Pachtrecht

Das neue liechtensteinische Miet- und Pachtrecht Das neue liechtensteinische Miet- und Pachtrecht Quelle: Roth+Partner Rechtsanwälte AG Nach über 25 Jahren Reformbemühungen tritt am 01.01.2017 die Totalrevision des liechtensteinischen Miet- und Pachtrechts

Mehr

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017

Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017 Vorlesung vom 23. Oktober 2017 RA Dr. Eva Maissen www.rwi.uzh.ch/de/lehreforschung/obas/oa-maissen Themen heutige Vorlesung Rechtswissenschaftliches

Mehr

Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) inkl. Änderungen per (jeweils kursiv gesetzt)

Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) inkl. Änderungen per (jeweils kursiv gesetzt) Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) inkl. Änderungen per 1.1.2008 (jeweils kursiv gesetzt) Art. 1 Geltungsbereich (Art. 253a Abs. 1 OR) Als Sachen, die der Vermieter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die anwendbaren Bestimmungen im Mietrecht

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die anwendbaren Bestimmungen im Mietrecht Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Bibliografie Periodische Publikationen zum Mietrecht (Zeitschriften etc.) Amtliche Publikationen Seminare zum Mietrecht Bücher und Aufsätze zum Mietrecht

Mehr

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG)

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) .. Ausführungsgesetz vom 9. Mai 996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf den Achten Titel und den Achten Titel bis

Mehr

EBG Eisenbahner Baugenossenschaft Dietikon

EBG Eisenbahner Baugenossenschaft Dietikon EBG Eisenbahner Baugenossenschaft Dietikon Vermietungsreglement. Allgemeine Grundsätze Art. Gesetzliche Grundlagen Die Grundsätze zur Vermietung sind im Art der Statuten der EBG Dietikon geregelt. Grundsätze

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete

Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete Thema Wohnen Lösungen Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden

Mehr

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand

Mehr

4. Wohngemeinschaft als Ersatzmieter

4. Wohngemeinschaft als Ersatzmieter 14 4. Wohngemeinschaft als Ersatzmieter Art. 264 OR 4. Wohngemeinschaft als Ersatzmieter Gestützt auf Artikel 264 Absatz 1 OR hat der Vermieter die Obliegenheit, die Ablehnung eines offerierten Ersatzmieters

Mehr

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

Glossar Mietrecht. Inhaltsverzeichnis. C und D. Autoren und Herausgeber

Glossar Mietrecht. Inhaltsverzeichnis. C und D. Autoren und Herausgeber Glossar Mietrecht Inhaltsverzeichnis A Aberkennungsklage Absolute Erhöhungsgründe / absolute Methode AGB Allgemeine Kostensteigerungen Amtliche Befundaufnahme (Kanton Zürich) Amtliches Formular Andere

Mehr

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der

Mehr

Seminar. Wohnraummiete Vertragsgestaltung. - mit Übersichten, Beispielen und Mustervertrag - Dr. Andreas Stangl. Kanzlei am Steinmarkt

Seminar. Wohnraummiete Vertragsgestaltung. - mit Übersichten, Beispielen und Mustervertrag - Dr. Andreas Stangl. Kanzlei am Steinmarkt Seminar Wohnraummiete Vertragsgestaltung - mit Übersichten, Beispielen und Mustervertrag - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Begründung des Mietverhältnisses 1.1. Vertragstypen 1.2. Auskünfte in der Vertragsanbahnung

Mehr

Missbräuchliche Kündigung

Missbräuchliche Kündigung Kündigung Missbräuchliche Kündigung Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie wegen Totalsanierung ausgesprochen wird, aber der Vermieter keine konkreten Angaben über die geplanten Arbeiten vorlegen

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

MIETER-SELBSTAUSKUNFT Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen. Wird die Antwort zu einer einzelnen Frage verweigert, bitte

Mehr

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK

Mehr

Zwischennutzung Röschibachstrasse 24/26

Zwischennutzung Röschibachstrasse 24/26 Zwischennutzung Röschibachstrasse 24/26 Wohn- und Geschäftshaus Röschibachstrasse 24/26, 8037 Zürich-Wipkingen Vermietungsbroschüre 15. Mai 2014 Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich A.Bolliger Einleitung

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

MIETER-SELBSTAUSKUNFT MIETER-SELBSTAUSKUNFT Exposé-Nr. Mietobjekt: Ort: (Wir bitten um Verständnis für nachstehende Fragen sie dienen Ihnen und uns zur Vorbereitung eines angenehmen Mietverhältnisses.) Fragen zur Person Vorname

Mehr