Beschreibung des Internetportals
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- Chantal Bergmann
- vor 6 Jahren
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1 Erfassung von AKM-Programmmeldungen Beschreibung des Internetportals 1. Einleitung Zwischen der Vertretungsorganisation AKM (Autoren Komponisten Musikverleger) und dem ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) gibt es einen Vertrag, in der den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken erteilt wird. Im Gegenzug verrechnet die AKM einen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird. Die Musikkapellen sind verpflichtet detaillierte Programme aller öffentlich aufgeführten Werke und die Liste der absolvierten Veranstaltungen der AKM zu übermitteln, die der AKM als Grundlage zur Auszahlung von Tantiemen an Komponisten, Arrangeure und Verleger dienen. Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) stellt für diesen Zweck in Zusammenarbeit mit der AKM eine EDV-Lösung in Form einer Internet-Schnittstelle zur Verfügung, die auf einfache Weise die Erfassung von Veranstaltungsterminen und dem dabei gespielten Repertoire ermöglicht. Die Meldepflichten und weitere Informationen sind in einer eigenen Richtlinie des ÖBV zusammengefasst. Achtung: Die Abgabe der Programmmeldungen (absolvierte Veranstaltungen und gespielte Musikstücke), welche üblicherweise im Nachhinein von Auftritten oder gesammelt als Jahresmeldung erfolgt, entbindet nicht von der Pflicht der Anmeldung von Veranstaltungen bei der AKM, bei denen der Musikverein selbst Veranstalter ist, und die nicht mittels des jährlichen Pauschalbeitrages (Kopfquote) abgegolten sind. Diese Veranstaltungen sind spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung der AKM (unter der Internetadresse zu melden. 2. Abgabetermine für Programmmeldungen Aus Transparenzgründen wurde der Meldezeitraum für Programmmeldungen für ÖBV-Mitgliedskapellen mit dem Kalenderjahr zusammengelegt, womit alle Programme des abgelaufenen Jahres bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres auf der Internetplattform des ÖBV gemeldet sein müssen. Laut ÖBV-AKM Vereinbarung ist es zwar ausreichend, die gesamte Meldung bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt auf einmal durchzuführen. Es ist aber erwünscht, nach Möglichkeit, die Meldungen laufend (nach jeder Veranstaltung) abzuliefern, da diese Daten viermal jährlich vom Server an die AKM übergeben und von der AKM zur Verrechnung weiterverarbeitet werden: 1. Februar, 1 März, 1. September und 1. Dezember Der jeweils nächste Datenübergabetermin an die AKM wird im Internetportal aktuell folgendermaßen angezeigt: Bitte möglichst darauf zu achten, dass zu den Übergabeterminen konsistente Dateneingaben vorhanden sind. D.h., dass zu erfassten Veranstaltungsterminen auch die entsprechenden Musiktitel erfasst sind bzw. umgekehrt Verantwortlichkeiten Jeder Musikverein erhält üblicherweise einmal pro Jahr von der AKM ein Erinnerungsschreiben, dass die AKM-Programmmeldung in der beschriebenen Weise abzugeben ist. Laut Vereinsgesetz ist in den Musikvereinen grundsätzlich jeweils die Obfrau / der Obmann für die Durchführung der Abgabe der AKM-Meldungen veranwortlich. Diese Arbeit kann allerdings an andere Personen (z.b. Kapellmeister, Schriftführer, EDV-Referenten) delegiert werden. AKM-Programmmeldungen Seite 1 von 6
2 3. Internetportal 3.1. Anmeldevorgang im Internetportal Die Homepage der ÖBJ ist über folgender Adresse aufrufbar: Auf der linken Seite der dargestellten Homepage ist ein Link Login Datenverwaltung zum Anmelden für die Benutzer vorhanden. Nach Anklicken erscheint ein Dialog, in dem man nach den Zugangsdaten gefragt wird. Dieser Link leitet weiter zur Adresse (diese kann auch direkt im Browser eingegeben werden): Ab diesem Schritt erfolgt die Datenübertragung über eine gesicherte / verschlüsselte Verbindung. Allen Musikvereinen ist ein eindeutiger Benutzername und ein Kennwort zugeordnet. Der Benutzername ist folgendermaßen aufgebaut: Bundesland-Bezirksnummer-Vereinsnummer Eine solche Benutzerkennung ist jedem Verein zugewiesen und ist immer mit allen führenden Nullen (wie auch im Beispiel nebenan ersichtlich) einzutragen (Bezirk zweistellig, Verein dreistellig). Einige Landesverbände betreiben auf ihren eigenen Internetseiten unterschiedliche Anmeldevorgänge und bieten einen direkten Link auf die AKM-Programmmeldungsseite an, wo dann kein weiterer Login, wie oben beschrieben, mehr notwendig ist. In solchen Fällen gelangt man direkt auf die Eingabeseite für die Programmmeldungen, wie nachfolgend beschrieben Menüleiste und Hilfe Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Menüleiste für die AKM-Meldungen angezeigt: Im Drop-Down Menü AKM Meldungen wählt man die Meldeliste, die man bearbeiten will: Veranstaltungen: Liste aller absolvierten Veranstaltungstermine Musikstücke: Liste der aufgeführten Musikstücke Um sich nach Fertigstellen aller Eingaben bei den Veranstaltungen und bei den Musikstücken abzumelden kann man die Funktion logout in der Menüleiste verwenden. Es wird danach die Anmeldeseite angezeigt. Dieses Fenster kann einfach geschlossen werden. Es sind für die Fertigstellung der AKM-Programmmeldung keine weiteren Schritte oder Übertragungen mehr notwendig. Nach Auswahl einer der beiden Funktionen Veranstaltungen oder Musikstücke wird unter der Menüleiste in der Überschriftenleiste ganz rechts ein Link angeboten, womit man diese Bedienungsanleitung, sowie den aktuellen AKM-Vertrag mit weiteren relevanten Zusatzinformationen abrufen kann Menüpunkt AKM-Programmausteller In der Menüleiste gibt es den Auswahlpunkt, der in jedem Fall angewählt werden sollte, um den Namen und die Adresse des aktuellen AKM-Programmausstellers einzutragen. Es werden dabei in der Tabelle die bisher dafür eingetragenen Daten angezeigt, wobei man in der Spalte Aktion mit dem Bearbeiten-Symbol einen Dialog einblenden kann, womit die Daten verändert werden können: AKM-Programmmeldungen Seite 2 von 6
3 Nach Eintrag der aktuellen Daten werden mittels Klick auf Speichern die Daten abgespeichert Menüpunkt Veranstaltungen Im Menüpunkt Veranstaltungen werden alle bisher schon erfassten Veranstaltungen in einer Liste angezeigt. Die Liste kann mit Hilfe einer Definition im Block Suche mit Suchen gefiltert werden bzw. kann sie durch Auswahl von nicht übernommen oder übernommen eingeschränkt werden. Desweiteren kann man die angezeigte Liste mit einer Jahreszahl einschränken, indem die gewünschte Jahreszahl ausgewählt wird, womit dann nur Termine des gewählten Jahres angezeigt werden. Nachdem die Anzeigeliste entsprechend den Selektionen eingeschränkt wurde, kann man diese auch für den Ausdruck aufbereiten lassen, indem man die Schaltfläche benutzt. Es wird dabei ein neues Fenster geöffnet, in der eine druckfähige Liste angezeigt wird. Wenn eine Änderung der Selektionen eingegeben wird, wird nach Klick auf Suchen die angezeigte Liste vom Server aktualisiert. Neue Veranstaltung anlegen Anzeigeliste einschränken Blättern in den Anzeigeseiten vorhandenen Eintrag ändern Die angezeigte Liste ist nach jeder Spalte sortierbar. Die Sortierung kann man einstellen, indem man auf die Spaltenüberschrift klickt, nach der sortiert werden soll. Ein weiterer Klick auf dieselbe Überschrift dreht die Sortierung um (aufsteigend/absteigend). Es wird mit einem kleinen Pfeilsymbol neben der Spaltenüberschrift symbolisiert, dass für diese Spalte die Sortierung eingestellt ist. Solange die Daten einer Veranstaltung noch nicht von der AKM übernommen wurden (siehe vorletzte Anzeigespalte), kann man durch Klick auf das Bearbeiten-Symbol in der Spalte Aktion für die jeweilige Zeile die Daten bearbeiten. Einen neuen Veranstaltungseintrag legt man durch Klick auf den Schalter Beim Ändern eines Eintrags oder bei der Neuanlage wird dann folgender Subdialog eingeblendet: an. AKM-Programmmeldungen Seite 3 von 6
4 Speichern des Datensatzes Verwerfen der Eingaben Die Vereinskennung wird bei Neuanlage automatisch vorbelegt. Die übrigen Felder sind entsprechend einzutragen. Falls die Veranstaltung durch den eigenen Musikverein als Veranstalter durchgeführt wird kann durch Klick auf den Schalter die Adresse des Vereins in die Felder Veranstalter und Veranstalteradresse automatisch übernommen werden (aus den auf dem Server gespeicherten Kapellenstammdaten diese werden seitens der Landesverbände zweimal jährlich übermittelt). Beim Feld Pauschal (Kopfquote) ist Ja auszuwählen, wenn die Veranstaltung eine eigene Veranstaltung des Vereines ist und diese mit der jährlichen Pauschale an die AKM (Kopfquote) abgedeckt ist. Wenn die Veranstaltung für einen Fremdveranstalter gespielt wurde, oder sie für den eigenen Verein verrechnungspflichtig ist, dann ist hier Nein zu wählen. Als Eingabehilfe kann man Einträge (aus den Vorjahren) kopieren und diese für die aktuelle Meldung anpassen. Dazu klickt man in der zu kopierenden Zeile in der Spalte Aktion auf das Symbol Kopieren, womit automatisch der Dialog Veranstaltung hinzufügen geöffnet wird, wo man die Daten für die aktuelle Veranstaltung anpassen kann Menüpunkt Musikstücke Im Menüpunkt Musikstücke werden alle bisher schon erfassten in einer Liste angezeigt. Die Liste kann mit Hilfe einer Definition im Block Suche mit Suchen gefiltert werden bzw. kann sie durch Auswahl von nicht übernommen oder übernommen eingeschränkt werden. Desweiteren kann man die angezeigte Liste mit einer Jahreszahl einschränken, indem die gewünschte Jahreszahl ausgewählt wird, womit dann nur Musikstücke des gewählten Jahres angezeigt werden. Nachdem die Anzeigeliste entsprechend den Selektionen eingeschränkt wurde, kann man diese auch für den Ausdruck aufbereiten lassen, indem man die Schaltfläche benutzt. Es wird dabei ein neues Fenster geöffnet, in der eine druckfähige Liste angezeigt wird. AKM-Programmmeldungen Seite 4 von 6
5 Wenn eine Änderung der Selektionen eingegeben wird, wird nach Klick auf Suchen die angezeigte Liste vom Server aktualisiert. Neues Musikstück anlegen Anzeigeliste einschränken Blättern in den Anzeigeseiten vorhandenen Eintrag ändern Die angezeigte Liste ich nach jeder Spalte sortierbar. Die Sortierung kann man einstellen, indem man auf die Spaltenüberschrift klickt, nach der sortiert werden soll. Ein weiterer Klick auf dieselbe Überschrift dreht die Sortierung um (aufsteigend/absteigend). Es wird mit einem kleinen Pfeilsymbol neben der Spaltenüberschrift symbolisiert, dass für diese Spalte die Sortierung eingestellt ist. Solange die Daten einer Veranstaltung noch nicht von der AKM übernommen wurden (siehe vorletzte Anzeigespalte), kann man durch Klick auf das Bearbeiten-Symbol in der Spalte Aktion für die jeweilige Zeile die Daten bearbeiten. Einen neuen Musikstückeintrag legt man durch Klick auf den Schalter Wenn ein Musikstück im Laufe mehrere Veranstaltungen mehrmals gespielt wurde, reicht die Anlage eines Datensatzes dafür, wobei die Spalte Anz. Aufführungen entsprechend anzupassen ist (Klick auf das Bearbeiten -Symbol). Als Eingabehilfe kann man Einträge (aus den Vorjahren) kopieren und diese für die aktuelle Meldung anpassen. Dazu klickt man in der zu kopierenden Zeile in der Spalte Aktion auf das Symbol Kopieren, womit automatisch der Dialog Musikstück hinzufügen geöffnet wird, wo man die Daten für die aktuelle Veranstaltung anpassen kann. Beim Ändern eines Eintrags oder bei der Neuanlage wird dann folgender Subdialog eingeblendet: an. Speichern des Datensatzes Verwerfen der Eingaben Die Vereinskennung wird bei Neuanlage automatisch vorbelegt. Die übrigen Felder sind entsprechend einzutragen. AKM-Programmmeldungen Seite 5 von 6
6 Als Eingabehilfe bei den Musikstücken kann man in der Spalte Titel des Musikstücks einige Anfangsbuchstaben des Titels eintragen, dabei werden im Hintergrund die passenden Musiktitel vom Server geladen und dann zur Auswahl angezeigt. Bei Übernahme eines Vorschlags aus der Werkeliste wird der Komponist und der Arrangeur/ Bearbeiter, soweit vorhanden, und die Werkenummer automatisch in die Felder eingetragen. Falls ein Musiktitel in der Werkeliste überhaupt nicht aufzufinden ist, kann er auch händisch im Feld Titel des Stückes eingetragen werden. In diesem Fall bitte auch darauf zu achten, dass der Komponist und Arrangeur/Bearbeiter auch einzutragen sind, damit die richtige Zuordnung durch die AKM erfolgen kann. Bei solchen Eingaben wird das Feld Werknummer freigelassen. 4. Rückmeldung, Verbesserung der Lösung Wenn Fehler, Fragen oder Anregungen bezüglich der Lösung für die AKM-Programmmeldungen auftauchen sollten, so bitte ich um Rückmeldung an untenstehende Adresse. Danke. Erich Riegler, Dezember 2012 ÖBV Bundes-EDV-Referent AKM-Programmmeldungen Seite 6 von 6
7 ÖBV-RICHTLINIE FÜR AKM-MELDUNGEN 1 Ziel und Zweck der Richtlinie Es ist seit längerem das Bestreben des ÖBV den ihm über die Landesverbände angeschlossenen Mitgliedsvereinen die administrative Abwicklung der AKM-Angelegenheiten möglichst zu erleichtern. Dazu zählen laufende Bestrebungen die vertragstechnischen Details, in dem die Zusammenarbeit zwischen AKM und dem ÖBV, sowie den angeschlossenen Mitgliedsvereinen grundsätzlich definiert ist, im Sinne der Musikkapellen zu verbessern. Ebenso wurde in einem gemeinsamen Projekt mit der AKM das Ziel verfolgt, über eine zentrale Internetschnittstelle die Programmmeldungen auf eine rasche und unbürokratische Weise einzubringen. Als Nebeneffekt sollen vor Allem die österreichischen Komponisten mehr finanzielle Mittel für ihr Schaffen erhalten um vermehrt österreichische Blasmusikliteratur anbieten zu können. Durch die getrennte und exakte Erstellung der Programmmeldungen soll eine gute Übersicht über die gespielte Blasmusikliteratur geschaffen und durch die einfache Eingabe über Internet eine flächendeckende Meldemoral erreicht werden. Darüber hinaus soll die Höhe der AKM-Abgaben im Wege der Kopfquote für die Vereine in erträglichen Grenzen gehalten werden. Auf Initiative des ÖBV wurde speziell für diese AKM-Meldung ein EDV-Programm entwickelt, welches die Akzeptanz der Landesverbände gefunden hat. Diese Software wird allen angeschlossenen ÖBV- Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Richtlinie soll für die Verantwortlichen in den Musikvereinen eine Erläuterung zum AKM/ÖBV-Vertrag darstellen und somit die Aufgaben, die im Zusammenhang mit AKM bestehen, näher erklären. 2 Vertrag zwischen AKM und ÖBV Zwischen der AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger reg. Genossenschaft m.b.h.) und dem ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) gibt es einen partnerschaftlichen Vertrag, in dem den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken grundsätzlich erteilt wird. Im Gegenzug verrechnet die AKM einen jährlichen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird (siehe 7 Anhang Kopfquotenberechnung). Es obliegt den Landesblasmusikverbänden diese jährlichen Pauschalbeträge der Musikkapellen zu erheben und an die AKM zu übermitteln. Mit dem Pauschalbetrag ist ein Großteil der Eigenveranstaltungen eines Musikvereines im Sinne der AKM- Gebühren abgedeckt, wofür dann kein eigenes Aufführungsentgelt mehr zu entrichten ist. Ausnahmen davon sind unter Abschnitt 2.1 aufgelistet. Für diese nicht pauschalierten Eigenveranstaltungen vergibt die AKM nach Veranstaltungsanmeldung, abhängig von der Art der Veranstaltung, die Lizenz gemäß dem sogen. autonomen Tarif, wofür die AKM den ÖBV-Mitgliedskapellen eine Ermäßigung von 40 % gewährt, sofern nicht ein Mindestsatz zur Anwendung kommt. Der Vertrag zwischen AKM und ÖBV regelt ebenfalls die Programm-Meldepflichten seitens der Musikvereine an die AKM. Die Musikkapellen sind daher verpflichtet, detaillierte Programme aller öffentlich aufgeführten Werke der AKM zu melden, welche der AKM als Grundlage zur Auszahlung von Tantiemen an Komponisten, Arrangeure und Verleger dienen. Die aktuelle Fassung des Vertrages ist mit 4. Juni 2012 datiert und gilt seit Nicht-pauschalierte Eigenveranstaltungen von Musikvereinen Mit dem Pauschalbetrag sind alle eigenen Veranstaltungen von Mitgliedskapellen, von Bezirks- und Landesverbänden und des ÖBV abgedeckt, sofern das Programm der Veranstaltung bestritten wird von Mitgliedskapellen des ÖBV ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen Seite 1
8 einer oder mehreren Auswahlgruppen einer Blasmusikkapelle, eines Bezirks- oder Landesverbandes bzw. des ÖBV, sofern sie im Auftrag derer musizieren einem Bezirks- oder Landesblasorchester wobei Auswahlorchester und Auswahlgruppen sich aus MusikerInnen mehrere Musikkapellen zusammensetzen können, die jeweils Mitglied des ÖBV sein müssen. Mit der Pauschalierung (Kopfquote) nicht abgedeckt sind: Veranstaltungen, bei welchen das Programm nicht überwiegend von Mitgliedskapellen des ÖBV bestritten wird Veranstaltungen bei denen ein Mitveranstalter zusätzlich zu einem dem ÖBV angeschlossenen Verein auftritt Veranstaltungen mit Tanz Tonfilmvorführungen Konzerte bei denen Berufs-Musikerkapellen mitwirken 3 Meldepflichten 3.1 Veranstaltungsanmeldungen Veranstaltungsanmeldungen sind grundsätzlich vom Veranstalter selbst durchzuführen. Wenn ein Musikverein nur Mitwirkender bei einem anderen Fremdveranstalter ist, dann trifft ihn diese Meldepflicht nicht. Bei eigenen Veranstaltungen eines Musikvereines ist zu unterscheiden, ob eine solche bezüglich Abrechnung: über die Kopfquote (Pauschalierung) abgedeckt ist (siehe Liste unter 2.1) oder über das eigens zu entrichtende Aufführungsentgelt des Veranstalters laut autonomen Tarif der AKM gedeckt wird Im ersten Fall (Abdeckung über Kopfquote) ist keine Veranstaltungsmeldung der Eigenveranstaltung erforderlich. Im zweiten Fall ist die Veranstaltung mindestens 3 Tage vor der Aufführung direkt bei der AKM über das Internet unter zu melden. 3.2 Musikprogrammmeldungen Es besteht Programmmeldepflicht für alle Aufführungen aller Vereine, egal ob Eigen- oder Fremdveranstaltung während des gesamten Jahres, unabhängig vom Anlass und in welchen Gruppen, vom Ensemble, über die Jugendblasorchester bis zum vollzähligen Verein. Die Programmmeldung erfolgt auch für Gruppen im Namen der jeweiligen Musikkapelle. Es gilt das Prinzip, dass jeder Musikverein für die Meldung aller gespielten Musikstücke aller seiner Ensembles, egal bei welchen Veranstaltungen, verantwortlich ist (dies gilt beispielsweise auch bei Verbandsveranstaltungen) Meldefrist Meldepflichtig ist jeder Musikverein, vertreten durch den Obmann, mindestens einmal jährlich. Die Meldeperiode ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Abgabefrist der Musikprogrammmeldung des abgelaufenen Jahres ist spätestens der 31. Jänner des Folgejahres, wobei der AKM laufende Programmmeldungen (nach jeder Aufführung) willkommen sind Meldungsdurchführung Alle Programmmeldungen seitens von Mitgliedsvereinen der Landesverbände sind über die Internetschnittstelle, welche bei der ÖBJ (Österreichische Blasmusikjugend) besteht, eingebracht werden, wozu jeder Verein eine eigene Zugangsberechtigung erhält (über den jeweiligen Landesverband). Die Einstiegsadresse hierzu lautet: ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen Seite 2
9 Bei einzelnen Landesverbänden bestehen eigene Verwaltungsprogramme zur Einbringung der Meldungen, wobei die Daten dann seitens der Landesverbände an dieselbe Datenbank weiterübermittelt werden. Es ist mit der AKM vereinbart, dass bei Meldungen auf sonstigen Wegen auf diese Internetschnittstelle verwiesen wird. Grundsätzlich sind bei der Programmeldung 2 Listen zu bedienen: 1. Auflistung aller absolvierten Veranstaltungen (Eigenveranstaltungen und Fremdveranstaltungen) aller Gruppen bzw. des Gesamtvereines, wobei Termine, Veranstalter, Aufführungsorte etc. anzugeben sind 2. Liste der gespielten Musikstücke (Titel, Komponist, Arrangeur, Anzahl der Aufführungen, etc.) Bei der Auflistung der Veranstaltungen in der Programmmeldung ist zu unterscheiden, ob diese in der Abrechnung unter die Kopfquote fallen oder nicht (siehe Abschnitt 2.1). Bedienungsanleitung des Meldeprogrammes: Diese ist ein integrierender Bestandteil dieser Richtlinie, ist jedoch in einem gesonderten Dokument hinterlegt, und kann nach Anmeldung unter oben genannter Internetadresse heruntergeladen werden. 4 Zusatzinformationen Im Rahmen des AKM/ÖBV-Vertrages erteilt die AKM namens der AUSTRO-MECHANA die Bewilligung zur Vervielfältigung von Werken der Tonkunst auf Mitteln zur wiederholbaren Wiedergabe (Ton-, Bild-, oder Bildtonträger), an denen die AUSTRO-MECHANA Rechte besitzt. Nicht eingeschlossen ist das Recht zur Verbreitung. Ebenso erteilt die AKM namens der LITERAR-MECHANA die Bewilligung Sprachwerke einschließlich Bühnenwerke, sowie musikdramatische Werke auf Ton-, Bild-, oder Bildtonträger im eigenen Betrieb zu vervielfältigen, sofern der LITERAR-MECHANA die Nutzungsrechte übertragen wurden. Nicht eingeschlossen ist das Recht zur Verbreitung. Die AKM erklärt namens der LSG, dass durch die vereinbarte Zahlung der Anspruch auf Vergütung für die Benützung von Schallträgern zur öffentlichen Wiedergabe abgegolten ist. Die AKM ist berechtigt, von jenen Vereinen, die keine Musikprogramme melden, eine Pönale in der Höhe von 100,-- einheben. Die Bezahlung der Pönale entbindet jedoch nicht von der Pflicht der Programmmeldung. 5 Gültigkeit und Umsetzung Diese Richtlinie wird mit Beschluss des ÖBV-Präsidiums vom 24. August 2012 in Kraft gesetzt und ersetzt jede frühere Version. Die Landesverbände und deren Blasmusikbezirke sind für die lückenlosen Informationen an die Mitgliedsvereine verantwortlich. Die Landes-EDV-Referenten, welche detaillierte Informationen über die Softwarelösung erhalten haben, stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Wien am 24. August 2012 Mag. Wolfgang Findl e.h. ÖBV Präsident ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen Seite 3
10 6 Anhang Schematische Darstellung Veranstaltungsanmeldungen ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen Seite 4
11 7 Anhang Kopfquotenberechnung Die Pauschalbeträge (Kopfquoten) wurden für das Jahr 2013 neu berechnet, da laut Indexklausel, welche in der ÖBV/AKM-Vereinbarung vorgesehen ist die entsprechende Schwelle im Juli 2012 überschritten wurde, woraus sich nun die unterhalb dargestellten Sätze für die Pauschalbeträge pro aktivem Musiker einer Musikkapelle ergeben. Zu Aktiven MusikerInnen zählen alle Personen/Vereinsmitglieder die aktiv (bei öffentlichen Aufführungen) ein Instrument spielen, einschl. Kapellmeister und Stabführer, nicht aber Marketenderinnen und Fähnriche etc. Für Personen, die in mehreren Vereinen Mitglied sind ist die Kopfquote jeweils von jedem dieser Vereine fällig. Eine genaue Definition, wann ein Verein unter der Pauschalbetrag für eine Jugendkapelle fällt, ist dem AKM/ÖBV-Vertrag zu entnehmen. ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen Seite 5
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