SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN UNTER DEM HART IN ULM-JUNGINGEN
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- Annika Sauer
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1 SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN UNTER DEM HART IN ULM-JUNGINGEN NR. 5/I/08 IM AUFTRAG DER STADT ULM HAUPTABTEILUNG STADT- PLANUNG, UMWELT UND BAURECHT MÜNCHNER STRASSE ULM AUSGEFÜHRT VON: LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21 SACHVERSTÄNDIGER FÜR LÄRMMESSUNG, ALLMENDINGEN LÄRMBEKÄMPFUNG UND BAUAKUSTIK TELEFON 07391/6203
2 Gutachten Nr. 5/I/08 2 AUFGABE Für den Bebauungsplan Unter dem Hart soll der Schallschutznachweis geführt werden. Hierbei ist die Prognose für das Jahr 2015 zu betrachten. Die Beurteilungsgrundlage ist die DIN Schallschutz im Städtebau mit den Orientierungsrichtwerten für Verkehr. ZUSAMMENFASSUNG VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG AUF DEN PLANUNGSBEREICH Das Planungsgebiet wird vom Verkehrslärm der Albstraße und der K9914 und vom Schienenlärm der Bahnstrecke Ulm-Stuttgart beaufschlagt. Die Immissionsbelastung NACHT übersteigt geringfügig die Immissionsbelastung TAG. Der Immissionspegel für ca. 70 % der bebaubaren Fläche liegt oberhalb des Orientierungsrichtpegels nach DIN Etwa 5 % der bebaubaren Fläche liegen über dem Abwägungsbereich von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 7,7 db(a). VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG DURCH DEN QUELLVERKEHR IM PLANUNGSBEREICH Nur an der Haupterschließungsstraße (Verbindung zwischen der Albstraße und der K9914) werden die zulässigen Orientierungspegel überschritten. Sämtliche Überschreitungen der zulässigen Orientierungsrichtpegel liegen innerhalb der Abwägungsbereichs von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 3,4 db(a). VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG AUF DEN UND IM PLANUNGSBEREICH Das Planungsgebiet wird vom Verkehrslärm der Albstraße, der K9914 und der Erschließungsstraße und vom Schienenlärm der Bahnstrecke Ulm-Stuttgart beaufschlagt. Die Immissionsbelastung NACHT übersteigt geringfügig die Immissionsbelastung TAG. Der Immissionspegel für ca. 75 % der bebaubaren Fläche liegt oberhalb des Orientierungsrichtpegels nach DIN Etwa 5 % der bebaubaren Fläche liegen über dem Abwägungsbereich von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 7,7 db(a). LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN Lärmschutzmaßnahmen an stark befahrenen Straßen werden in der RLS 90 und der ZTV 88 beschrieben und klassifiziert. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall bzw. Lärmschutzwand) wurden geplant, berechnet, die Ergebnisse diskutiert und dann insgesamt aus städtebaulichen Gründen wieder verworfen. So bleiben nur passive Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissgestaltung und erforderliche Schalldämmung der Außenhaut des Gebäudes) übrig. Ruheräume (Schlaf- und Kinderzimmer) sind auf die dem Lärm abgewandten oder senkrecht zur Straße bzw. Schiene stehenden Gebäudeseite auszurichten. Die benötigte Normschallpegeldifferenz kann dem Diagramm auf Seite 60 entnommen werden.
3 Gutachten Nr. 5/I/08 3 FAZIT Mit den oben genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen kann der Planungsbereich als ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Orientierungsrichtwerte werden unter Einbeziehung des Abwägungsbereiches an der nordöstlichen Planungsgrenze überschritten. Die durch die Baufenster vorgegebene Bauweise sollte nicht ohne Not geändert werden. Diese Ausarbeitung wurde nach den Normen der DIN und den Richtlinien des VDI ausgeführt. Das Gutachten umfasst 63 Seiten. Es darf keine Seite gesondert verwendet werden. Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen und bestem persönlichen Können erstellt. Allmendingen, 23. Mai 2008 Wolfgang Loos
4 Gutachten Nr. 5/I/08 4 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ANLASS / AUFGABENSTELLUNG 5 2. ARBEITSUNTERLAGEN 9 3. LÄRMEMITTENTEN UND LÄRMEMISSION LÄRMIMMISSION IMMISSIONSORTE IMMISSIONSPEGEL ZULÄSSIGE ORIENTIERUNGSRICHTWERTE BEURTEILUNGSPEGEL 18 RASTERLÄRMKARTEN UND IMMISSIONSBELASTUNG 20 PROGNOSE OHNE QUELLVERKEHR UND OHNE BEBAUUNG RASTERLÄRMKARTEN UND IMMISSIONSBELASTUNG 29 PROGNOSE MIT QUELLVERKEHR UND OHNE BEBAUUNG RASTERLÄRMKARTEN UND IMMISSIONSBELASTUNG 37 PROGNOSE NUR QUELLVERKEHR UND OHNE BEBAUUNG RASTERLÄRMKARTEN UND IMMISSIONSBELASTUNG 45 PROGNOSE NUR QUELLVERKEHR UND MIT BEBAUUNG 9. ZUSAMMENFASSUNG ALLER ERGEBNISSE LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN ZUSAMMENFASSUNG LITERATURVERZEICHNIS 63
5 Gutachten Nr. 5/I/ ANLASS / AUFGABENSTELLUNG Im vorliegenden Gutachten soll der Schallschutznachweis für den Bebauungsplan Unter dem Hart in Ulm-Jungingen geführt werden. Es ist ausschließlich eine Nutzungsart vorgesehen: Die Orientierungsrichtwerte (DIN ) lauten: TAG NACHT a) Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO 55 db(a) 40 / 45 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der Niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Zitat: DIN Die Nutzungen der das Planungsgebiet umgebende (und zum Teil überplanten) Flächen sind im nord/westlich angrenzend: Bebauungsplan Nr. 200/50 "Friedhofstraße/Haslacher Straße WA 4 BauNVO nördlich angrenzend: Bebauungsplan Nr. 200/52 "Friedhofstraße/Haslacher Straße, Teil 2 WA 4 BauNVO östlich angrenzend: Grün- und Ackerland südlich angrenzend: Grün- und Ackerland westlich angrenzend: Grün- und Ackerland Alle Bebauungspläne sind rechtskräftig. Der Planungsbereich wird hauptsächlich vom Verkehrslärm der Albstraße und Nordtangente und dem Schienenlärm der Deutschen Bahn Ulm-Stuttgart beschallt. Zur Berechnung und Beurteilung der Lärmemissionen ist die Norm DIN Verkehr (Schallschutz im Städtebau) zugrunde zu legen. Die Immissionsrichtpegel lauten: TAG NACHT Allgemeine Wohngebietsflächen nach DIN , Verkehr Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO 55 db(a) 45 db(a) Die Immissionsrichtpegel sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Im vorliegenden Gutachten sollen die Immissionswerte in übersichtlichen Rasterlärmkarten samt Linien gleicher Lautstärke (Isolinien) dargestellt werden. Vereinbarungsgemäß sollen evtl. Schallschutzmaßnahmen in die Berechnung aufgenommen und deren Ergebnisse, wie zuvor, dargestellt werden.
6 Gutachten Nr. 5/I/08 6 Die beiden nachfolgenden Luftaufnahmen zeigen die örtliche Lage des Planungsgebietes am südlichen Ortsrand von Ulm-Jungingen. Der nicht bezeichnete Verkehrsweg ist die Bahnlinie Ulm Stuttgart. der Luftbilder: Google Earth
7 Gutachten Nr. 5/I/08 7 Bebauungsplan Unter dem Hart der Stadt Ulm-Jungingen
8 Gutachten Nr. 5/I/08 8
9 Gutachten Nr. 5/I/ ARBEITSUNTERLAGEN Die Beurteilung erfolgt weitgehend aufgrund folgender Normen und Richtlinien: DIN Teil 1 DIN T 1 Beibl. 1 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren" Mai 1987 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Mai BImSchV "Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung" 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) VLärmSchR 97 ZTV-Lsw 88 VDI 2573 VDI 2714 VDI 2719 RLS-90 Schall 03 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes"; Verkehrslärmschutzrichtlinie November 1997 (GABl. S. 634) Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen Ausgabe 1988 "Schutz gegen Verkehrslärm" Februar 1974 "Schallausbreitung im Freien" Dezember 1976 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" August 1987 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe 1990 "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen ", Ausgabe 1990
10 Gutachten Nr. 5/I/ LÄRMEMITTENTEN UND LÄRMEMISSION STRASSEN PROGNOSE FÜR DAS JAHR 2015 Die nachfolgenden Daten basieren auf Zählwerten aus dem Jahr 2006 und wurden uns von der Stadt Ulm, Herrn Atzbacher (vgl. unten) zur Verfügung gestellt. Für den Quellverkehr im neuen Wohngebiet Unter dem Hart wurden ebenfalls Verkehrsbelastungen angegeben. vom Sehr geehrter Herr Loos, für das Verkehrsaufkommen eines Wohngebiets kann man in der morgendlichen Spitzenstunde (MGS) von MGS = 0,35 x PKW-Bestand ausgehen (EAE 85/95). Bei einem anderen Wohngebiet in Jungingen sind wir pro Wohnhaus von einer Hauptwohnung mit 2 PKWs und einer Einliegerwohnung mit 1 PKW ausgegangen (also 3 PKW pro Haus). Bei der Anzahl der Fahrten würde ich von ca. 4 Fahrten pro Tag und PKW ausgehen. Auf der K 9914 (Jungingen - B 19) betrug der DTV im Jahr 2005 (Straßenverkehrszählung des RP Tübingen) Kfz/24h (vor Fertigstellung der Nordtangente). Eine Berechnung der Verkehrsstärke für das Jahr 2006 ergibt ein DTV von Kfz/24h. Bei dieser Berechnung wurde die Nordtangente bereits berücksichtigt. Die Albstraße hat bei der Berechnung der Verkehrsstärke für das Jahr 2006 ein DTV von Kfz/24h. Freundliche Grüße Dirk Atzbacher Stadt Ulm Hauptabteilung VGV Abteilung Verkehrsplanung und Straßenbau Münchner Straße 2, Ulm Tel.: 0731/ Fax: 0731/ [mailto: d.atzbacher@ulm.de] QUELLVERKEHR Nach den obigen Vorgaben und der geplanten Bebauung (ca. 243 Häuser und 12 Fahrten / Haus) ist mit Kfz/24 h auf der Erschließungsstraße zu rechnen. Ferner nehmen wir an, dass ca. 80 % der Bewohner zur Albstraße und der Rest zur K9914 fahren. Die Verkehrsanteile auf den Erschließungsringen und Stichstraßen haben wir nach den obigen Vorgaben aufgeteilt.
11 Gutachten Nr. 5/I/08 11 Die Ergebnisse in diesem Gutachten basieren auf den nachfolgenden Angaben und Annahmen: Straße Prognose 2015 prozentualer Lkw-Anteil v L ME(t) /L ME(n) Albstraße Kfz/24h tags 10 % nachts 3 % 70 km/h 65,6/55,7 db(a) Nordtangente Kfz/24h tags 10 % nachts 3 % 70 km/h 64,4/54,4 db(a) K Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 80 km/h 60,7/51,0 db(a) K Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 50 km/h 57,7/47,5 db(a) K Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 50 km/h 58,6/48,4 db(a) Erschließungsstr Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 50 km/h 57,2/47,0 db(a) Erschließungsstr Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 30 km/h 54,6/44,6 db(a) Erschließungsstr. 583 Kfz/24h tags 10% nachts 3 % 50 km/h 48,6/38,6 db(a) SCHIENE PROGNOSE FÜR DAS JAHR 2015 Die Verkehrsbelastung der Bahnstrecke Ulm-Stuttgart beträgt nach Auskunft von Herrn Csulitz: vom Strecke 4700 Abschnitt Ulm-Örlingen Ulm Hbf Verkehr Tagesperiode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz FGZ NGZ IC/NZ RBET RE Total 199 Verkehr Nachtperiode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz FGZ NGZ IC/NZ RBET RE Total 107 Die Zahlen für Sonn- und Feiertage wurden nicht genannt. Der obigen Tabelle kann entnommen werden, dass der Güterzugverkehr in der Nacht (10,6 Güterzüge/h) wesentlich höher ist als am Tag (5,0 Güterzüge/h). Hieraus kann schon die rel. hohe Lärmbelastung auf das geplante Baugebiet in der Nacht hergeleitet werden. Straße Prognose 2015 Art, Länge und Geschwindigkeit L me(t) /L me(n) Ulm-Stuttgart siehe Tabelle siehe obige Tabelle 70,8/73,5 db(a) Stuttgart- Ulm siehe Tabelle siehe obige Tabelle 70,8/73,5 db(a) Nach den entsprechenden Vorgaben wird noch ein Korrekturfaktor von +2 db(a) notwendig.
12 Gutachten Nr. 5/I/ LÄRMIMMISSION Die Lärmimmissionen an den einzelnen Immissionsorten wurden nach den Rechenformalismen der RLS-90 mit dem PC-Programm Soundplan, Büro Braunstein + Berndt berechnet. Aus Gründen der besseren Übersicht werden die Rechenformalien nicht nochmals aufgelistet. Für die Berechnung der Lärmimmissionen mussten folgende Parameter bereitgestellt werden: Beugungskanten entlang der Straßen Reflexionsflächen (Häuser) Immissionsorte Geschwindigkeiten Lage und Höhe der Lärmschutzmaßnahmen Höhenlinien Fußpunkthöhen der Häuser mit Stockwerkzahl Straßenzüge und -belastungen Prozentualer Lkw-Anteil TAG und NACHT Schienenzüge und -belastungen Die Berechnung der vorliegenden Untersuchung wurde mit dem EDV-Programm SoundPLAN auf der Basis des Teilstückverfahrens der RLS 90 und den VDI-Richtlinien 2714/2720 durchgeführt. Für das Berechnungsmodell wurden alle schalltechnisch relevanten Daten lage- und höhenmäßig eingegeben. Die Immissionen wurden auf der Basis eingegebener Geometrie- und Emissionsdaten selbständig berechnet, indem von den jeweiligen Schallempfangspunkten Suchstrahlen im Abstandswinkel von 1 Grad ausgesandt wurden, so dass sich ein berechneter Schallpegel aus 360 Teilpegeln zusammensetzt. Die Immissionsberechnung berücksichtigt Entfernungseinflüsse, Abschirmungen, Reflexionen und Bodendämpfung. Pegelminderungen durch Bewuchs wurden hingegen vernachlässigt. Für Aufpunkte, die direkt einer Gebäudefassade zugeordnet waren, wurden keine Reflexionen der zugehörigen Reflexfläche (Gebäudewand) berücksichtigt. Die Rechenwerte sind somit vergleichbar mit Messergebnissen vor dem geöffneten Fenster eines Gebäudes. Zur Berechnung der flächigen Lärmkarten TAG und NACHT wurde vorab ein digitales Geländemodell erstellt. Auf diesem wurden automatisch die Immissionsorte verteilt (mit einem vorgewählten Rasterabstand von 5,0 m bzw. 10 m und der vorgewählten Höhe 3,0 m (Erdgeschoss) über GOF (Geländeoberfläche). Insbesondere in der Nähe von Gebäuden, wo die Reflexionen einen Einfluss auf den Immissionspegel haben, können die Ergebnisse (max. +3 db(a)) von den Immissionspunkten abweichen, die direkt der entsprechenden Gebäudefassade zugeordnet waren. Alle Lärmbelastungen (Porgnose) wurden für das Jahr 2015 berechnet. Zur Kontrolle wurde an gezielten Immissionsorten (nächstgelegene Immissionsorte der einzelnen Bauzeilen) die Immissionsbelastung für die Immissionshöhen EG (3,0 m über GOF) und 1.OG bzw. DG (5,8 m über GOF), prognostiziert. Sämtliche Ergebnisse sind in Rasterlärmkarten, Lageplänen mit farblich gekennzeichneter Immissionsbelastung und in separaten Ergebnistabellen eingetragen und dargestellt.
13 Gutachten Nr. 5/I/ IMMISSIONSORTE
14 Gutachten Nr. 5/I/08 14 Immissionsorte Detail 1
15 Gutachten Nr. 5/I/08 15 Immissionsorte Detail 2
16 Gutachten Nr. 5/I/08 16 Immissionsorte Detail 3
17 Gutachten Nr. 5/I/ IMMISSIONSPEGEL Die Immissionsbelastung wurde nach den entsprechenden Formalien der Normen und Richtlinien durchgeführt. Der Übersicht wegen sollen sie hier nicht wiedergegeben werden, sind jedoch jederzeit einsehbar. Die Immissionspegel werden sofort in Beurteilungspegel umgerechnet und in Lärmkarten übersichtlich dargestellt. Die Details sind bereits in den Kapiteln 1 bis 4 ausführlich beschrieben. Die in der Tabelle berechneten Werte wurden gemäß den geltenden Normen ohne Reflexionen an der jeweilig eigenen Gebäudefront ermittelt. Sie können bis zu max. 3 db(a) unter den vergleichbaren Immissionsorten in den Rasterlärmkarten liegen. Diese Tabellenwerte sind für die Beurteilung maßgebend! Legende Immissionsort Straße + Hausnummer Nutzung Gebietsnutzung LrT,lim db(a) Immissionsrichtwert Tag LrN,lim db(a) Immissionsrichtwert Nacht LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff db(a) Richtwertüberschreitung Tag LrN,diff db(a) Richtwertüberschreitung Nacht 7. ZULÄSSIGE ORIENTIERUNGSRICHTWERTE VERKEHR Orientierungsrichtwerte kennzeichnen die zumutbare Stärke von Geräuschen und Schwingungen, bei der im Allgemeinen noch keine Störung oder Belästigung bzw. Gefährdung oder Schädigung erfolgt. Immissionsrichtwerte für Luftschall werden meist als Beurteilungspegel L r - mit zum Teil unterschiedlicher Ermittlung - angegeben. Sie unterteilen sich in Immissionsrichtwerte TAG und NACHT. Die Nachtzeit beträgt 8 h, von Uhr bis Uhr. Für die in Frage kommenden Immissionsorte können unter Berücksichtigung obiger Aussage folgende Immissionsrichtwerte "AUSSEN" angegeben werden: Immissionsort / Nutzungsart TAG NACHT Orientierungsrichtpegel (DIN Verkehr) Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO 55 db(a) 45 db(a)
18 Gutachten Nr. 5/I/ BEURTEILUNGSPEGEL Diese Prognose wird für die beiden zuvor beschriebenen Lärmarten Gewerbe und Verkehr geführt. Der Beurteilungspegel errechnet sich aus den Immissionspegeln der jeweiligen Lärmquellen unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Einwirkzeiten. Neben den farbigen Rasterlärmkarten werden die Beurteilungspegel an diskreten Immissionsorten (streng nach Vorschrift ohne die Reflexionen an dem eigenen Gebäude) berechnet. Eine Berechnung auf weitere Immissionsorte ist anhand der Geographie und der ermittelten Werte nicht sinnvoll. Der Beurteilungspegel errechnet sich zu: L r 1 = 10 lg t TB 10 0,1 ( L m + K ) i T TAG = 16 h Beurteilungszeitraum TAG von 6. oo bis 22. oo Uhr T NACHT = 8 h Beurteilungszeitraum NACHT von 22. oo bis 6. oo Uhr T NACHT = 1 h Volle Nachtstunde mit dem lautesten Beurteilungspegel. Ist die Lärmimmission stark schwankend, wird im Beurteilungszeitraum NACHT die lauteste Stunde zum Beurteilungspegel herangezogen. K R = 6 db(a) Ruhezeitzuschlag (wurde entsprechend den Richtlinien berücksichtigt). In Misch- und Gewerbegebiete sind Ruhezeitzuschläge nicht zu berücksichtigen K I,T = 6 db(a) Zuschläge, wie Ton- oder Impulszuschläge sind bei den Bauanträgen der Investoren ggf. zu berücksichtigen. Die in den Rasterlärmkarten berechneten und dargestellten Immissionsbelastungen wurden ausschließlich für eine Immissionshöhe von 3 m über Geländeoberfläche (GOF) berechnet. Um das Maß evtl. Abschirmungen Reflexionen abschätzen zu können, wurde auch die Immissionsbelastung an den Immissionsorten in 5,8 m Höhe über GOF berechnet und in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. Bei der Berechnung und Beurteilung von Verkehrslärm ist die RLS-90 anzuwenden. Diese Richtlinie kennt die lauteste Stunde NACHT und die oben aufgeführten Zuschläge nicht.
19 Gutachten Nr. 5/I/08 19 Rasterlärmkarten und Immissionsbelastung Gesamtverkehr ohne und mit Bebauung Lageplan, BPlan Unter dem Hart Seite 20 Lageplan, Höhenlinien Seite 21 VERKRHRSBELASTUNG AUSSERHALB DES PLANUNGSGEBIETES Rasterlärmkarte TAG, EG Seite 22 Rasterlärmkarte NACHT, EG Seite 23 Immissionsbelastung im Lageplan Seite 24 Immissionspegel an den Immissionsorten Seite VERKRHRSBELASTUNG AUSSERHALB UND IM PLANUNGSGEBIET OHNE BEBAUUNG IM PLANGEBIET Rasterlärmkarte TAG, EG Seite 29 Rasterlärmkarte NACHT, EG Seite 30 Immissionsbelastung im Lageplan Seite 31 Immissionspegel an den Immissionsorten Seite 32-35
20 Gutachten Nr. 5/I/08 20
21 Gutachten Nr. 5/I/08 21
22 Gutachten Nr. 5/I/08 22
23 Gutachten Nr. 5/I/08 23
24 Gutachten Nr. 5/I/08 24
25 Gutachten Nr. 5/I/08 25
26 Gutachten Nr. 5/I/08 26
27 Gutachten Nr. 5/I/08 27
28 Gutachten Nr. 5/I/08 28
29 Gutachten Nr. 5/I/08 29
30 Gutachten Nr. 5/I/08 30
31 Gutachten Nr. 5/I/08 31
32 Gutachten Nr. 5/I/08 32
33 Gutachten Nr. 5/I/08 33
34 Gutachten Nr. 5/I/08 34
35 Gutachten Nr. 5/I/08 35
36 Gutachten Nr. 5/I/08 36 Rasterlärmkarten und Immissionsbelastung Quellverkehr ohne und mit Bebauung Lageplan, BPlan Unter dem Hart Seite 37 VERKRHRSBELASTUNG QUELLVERKEHR IM PLANUNGSGEBIET OHNE BEBAUUNG IM PLANGEBIET Rasterlärmkarte TAG, EG Seite 38 Rasterlärmkarte NACHT, EG Seite 39 Immissionsbelastung im Lageplan Seite 40 Immissionspegel an den Immissionsorten Seite VERKRHRSBELASTUNG QUELLVERKEHR IM PLANUNGSGEBIET MIT BEBAUUNG IM PLANGEBIET Rasterlärmkarte TAG, EG Seite 45 Rasterlärmkarte NACHT, EG Seite 46 Immissionsbelastung im Lageplan Seite 37 Immissionspegel an den Immissionsorten Seite 48-51
37 Gutachten Nr. 5/I/08 37
38 Gutachten Nr. 5/I/08 38
39 Gutachten Nr. 5/I/08 39
40 Gutachten Nr. 5/I/08 40
41 Gutachten Nr. 5/I/08 41
42 Gutachten Nr. 5/I/08 42
43 Gutachten Nr. 5/I/08 43
44 Gutachten Nr. 5/I/08 44
45 Gutachten Nr. 5/I/08 45
46 Gutachten Nr. 5/I/08 46
47 Gutachten Nr. 5/I/08 47
48 Gutachten Nr. 5/I/08 48
49 Gutachten Nr. 5/I/08 49
50 Gutachten Nr. 5/I/08 50
51 Gutachten Nr. 5/I/08 51
52 Gutachten Nr. 5/I/ ZUSAMMENFASSUNG ALLER ERGEBNISSE In den nachfolgend aufgelisteten Tabellen sind die Immissionsbelastungen für die Lärmbelastung durch den Verkehr außerhalb des Planungsgebietes und den Quellverkehr innerhalb des Planungsgebietes an einzelnen Immissionsorten mit und ohne Bebauung (Gebäudefassaden) aufgelistet. Für jeden dieser betrachteten Fälle soll nachfolgend nur die max. Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtpegel angegeben werden. Verkehrsbelastung außerhalb des Planungsgebietes ohne Quellverkehr und ohne Bebauung ERGEBNIS: Im nördlichen und östlichen Bereich des Planungsbereiches werden die jeweils zulässigen Immissionsrichtpegel tags und nachts überschritten. Die nächtliche Überschreitung ist geringfügig höher. Mit Ausnahme der Immissionsbelastung an den Immissionsorten IP-50, IP-51, und IP-52 liegt die Immissionsbelastung innerhalb des Abwägungsbereichs von 5 db(a). Die max. Immissionsbelastung muss an den Immissionsorten IP-50 (7,4 / 7,7 db(a)) und IP-52 (7,2 / 7,5 db(a)) (tags / nachts) festgestellt werden. Verkehrsbelastung außerhalb des Planungsgebietes mit Quellverkehr und mit Bebauung ERGEBNIS: Im nördlichen und östlichen Bereich des Planungsbereiches werden die jeweils zulässigen Immissionsrichtpegel tags und nachts überschritten. Die nächtliche Überschreitung ist geringfügig höher. Mit Ausnahme der Immissionsbelastung an den Immissionsorten IP-49, IP-50, IP-51, und IP-52 liegt die Immissionsbelastung innerhalb des Abwägungsbereichs von 5 db(a). Die max. Immissionsbelastung muss an den Immissionsorten IP-50 (7,5 / 7,7 db(a)) und IP-52 (7,2 / 7,5 db(a)) (tags / nachts) festgestellt werden. Die max. Immissionsbelastung durch den zusätzlichen Quellverkehr muss an den Immissionsorten IP-37 (3,5 / 4,0 db(a)) und IP-39 (3,4 / 3,9 db(a)) (tags / nachts) festgestellt werden. Verkehrsbelastung innerhalb des Planungsgebietes (Quellverkehr) ohne und mit Bebauung ERGEBNIS: An den Immissionsorten der Haupterschließungsstraße (Verbindung von der Albstraße zur K9914) werden die jeweils zulässigen Immissionsrichtpegel tags und nachts überschritten. Die Überschreitung liegt die Immissionsrichtpegel innerhalb des Abwägungsbereichs von 5 db(a). Die max. Immissionsbelastung durch den Quellverkehr muss an den Immissionsorten IP-37 (3,4 / 3,3 db(a)) und IP-39 (3,3 / 3,3 db(a)) (tags / nachts) festgestellt werden.
53 Gutachten Nr. 5/I/08 53
54 Gutachten Nr. 5/I/08 54
55 Gutachten Nr. 5/I/08 55
56 Gutachten Nr. 5/I/08 56
57 Gutachten Nr. 5/I/08 57
58 Gutachten Nr. 5/I/08 58
59 Gutachten Nr. 5/I/ LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN In den zuvor aufgelisteten Tabellen sind die Immissionsbelastungen an den einzelnen Immissionsorten unter verschiedenen Belastungen aufgelistet. In den nördlichen und östlichen Randgebieten des Planungsbereichs wird die Immissionsbelastung durch den Verkehrs- und Schienenlärm außerhalb des Planungsbereichs bestimmt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall bzw. Lärmschutzwand) wurden geplant, berechnet, die Ergebnisse diskutiert und dann insgesamt aus städtebaulichen Gründen wieder verworfen. Für den Immissionsrichtpegelüberschreitung durch den Quellverkehr innerhalb des Planungsgebietes mussten wir wie zuvor verfahren. So sind nur die nachfolgend beschriebenen passiven Lärmschutzmaßnahmen übrig geblieben. MASSGEBLICHER AUSSENLÄRMPEGEL Wie schon zuvor mehrmals erwähnt, werden an dem Immissionsorten IP-50 und IP-52 die höchsten Immissionsbelastungen erwartet. Der prognostizierte Immissionspegel beträgt an beiden Immissionsorten 62,5 db(a). Nach DIN 4109, Tabelle 8 entspricht dies dem Lärmpegelbereich III (61 65 db(a)). Die Anforderung an die Außenhaut eines Gebäudes (Aufenthaltsräume in Wohnungen) beträgt nach dieser Tabelle R w,res 35 db. Zur Berechnung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R w,res muss das Baumaterial und die Dicke der Außenhaut bekannt sein. Weitere Lärmpegelbereiche werden nicht behandelt, da die Bauelemente der Außenhaut eines Gebäudes errichtet nach dem Stand der Technik - diesem nachgewiesenen max. Lärmpegelbereich leicht einhalten. Außenwände (Bauweise noch unbekannt) Wie auch immer gebaut wird, die Wärmeschutzverordnung muss eingehalten werden. Leichte Ziegel mit einem guten Wärmeschutz weisen in der Regel nicht so hohe Schalldämm-Maße auf. Wir haben in unserem Beispiel mit einem niederen Schalldämm-Maß R w gerechnet: Schalldämm-Maß R w : 42 db Wenn die Außenschale mit einer Wärmedämmung versehen werden soll, führt dies in der Regel zu einer Verschlechterung der Schalldämmung der Wand. Nach Herstellerangaben kann dies bei der Verwendung von EPS (Styropor) eine Verschlechterung der Schalldämmung bis zu 3 db führen. Da unser Wert mit 42 db sehr nieder gewählt worden ist, dürfte dies zu keinen Problemen führen bei Verbundbauweisen sollte jedoch immer beim Hersteller nachgefragt werden. Rollladenkästen Die Rollladenkästen werden immer noch unter dem Sturz eingebaut. Die Schall- und Wärmedämmung dieser Bauelemente liegen meist an der unteren Skala im Vergleich zu den anderen Elementen der Außenhaut. Vorgesetzte Rollladenkästen sind schalltechnisch die bessere Lösung. Bei klassisch eingebauten Rollladenkästen kann die benötigte Normschallpegeldifferenz dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden.
60 Gutachten Nr. 5/I/08 60 Integrierte Lüftungen Integrierte Lüftungen im Bereich seitlich und unter dem Fenster werden nur ungern eingebaut. Schon Luftströmungen ab ca. 0,8 m/s werden vom Betroffenen als Zug empfunden. Das Problem liegt aber eher im Temperaturunterschied bei einer kalten Außenluft. Die Hersteller dieser Lüftungselemente haben reagiert und beheizbare Lüftungselemente auf den Markt gebracht. Manche Entwicklungen gehen sogar in die Richtung der Wärmerückgewinnung. Wie den obigen Tabellen zu entnehmen, sind die bauakustischen Anforderungen relativ klein sie werden mit dem Stand der Technik erschlagen. Da manche Immissionsorte rundum beschallt werden, kann auch mit einer überlegten Grundrissgestaltung nur wenig erreicht werden.. Grundrissgestaltung Normalerweise sollen Schlafräume auf der dem Lärm abgewandten Seite realisiert werden. Diese Forderung kollidiert zum Teil mit der bevorzugten Wohnseite Süden. In der Regel ist die obige Forderung natürlich einzuhalten sie entspricht dem Stand der Technik. ACHTUNG!! Bei Ao soll normalerweise 10 m² eingesetzt werden. Je nach Prüfverfahren können auch 1,5 m² oder 2m² eingesetzt werden. Resultierendes Schalldämm-Maß R'w,res in [db] 35 Schalldämm-Maß R'w der Außenwand in [db] 42 Äquvalente Absorptionsfläche Ao in [m²] 10 Fläche des Rolladenkastens S in [m²] 0,24 Fläche der Lüftung S in [m²] 0,12 D R w, res n 1 ( 01, R S w, i ) = 10 lg ( ( ) i 10 ) S Fensteranteil in [%] 1% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 100% R'w, Fenster 16,0 25,9 28,8 30,4 31,6 32,4 33,1 33,7 34,2 35,0 n = R w 10 lg ( ges S A 0 i = 1 ) Schalldämm-Maß bzw. Normschallpegeldifferenz 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 R'w, Fenster Dn, Rolladenkasten Dn, Lüftung 0,0 1% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 100% Fensteranteil [%]
61 Gutachten Nr. 5/I/08 61 Fenster (Schallschutzklasse) Die max. schalltechnische Qualität eines Fensters im Lärmpegelbereich III muss bei 100 % Flächenanteil ein bewertetes Schalldämm-Maß R w 35 db erreichen. Fenster werden gemäß VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen in Schallschutzklassen eingestuft. Hier ein Auszug aus Tabelle 2 der VDI Richtlinie: Schallschutzklasse R w *) R w(p-f) **) db 27 db db 32 db db 37 db Stand der Technik db 42 db *) bewertetes Schalldämm-Maß R w des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN Teil 5. **) erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß R w des im Prüfstand (P-F) nach DIN Teil 2 eingebauten funktionsfähigen Fensters. Im Klartext bedeutet diese Forderung: der Laborwert des Fensters muss 2 db über der jeweiligen Anforderung liegen. FAZIT Die max. Forderung an die schalltechnische Qualität der Fenster (bei 100 % Fensteranteil) in den Außenfassaden entspricht der: Güteklasse (Schallschutzklasse) 3. Da Fenster der Schallschutzklasse 3 dem Stand der Technik entsprechen, sind alle Gebäudefassaden mit Fenster der Schallschutzklasse 3 auszurüsten. Der Laborwert soll R w(p-f) 37 db aufweisen.
62 Gutachten Nr. 5/I/ ZUSAMMENFASSUNG VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG AUF DEN PLANUNGSBEREICH Das Planungsgebiet wird vom Verkehrslärm der Albstraße und der K9914 und vom Schienenlärm der Bahnstrecke Ulm-Stuttgart beaufschlagt. Die Immissionsbelastung NACHT übersteigt geringfügig die Immissionsbelastung TAG. Der Immissionspegel für ca. 70 % der bebaubaren Fläche liegt oberhalb des Orientierungsrichtpegels nach DIN Etwa 5 % der bebaubaren Fläche liegen über dem Abwägungsbereich von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 7,7 db(a). VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG DURCH DEN QUELLVERKEHR IM PLANUNGSBEREICH Nur an der Haupterschließungsstraße (Verbindung zwischen der Albstraße und der K9914) werden die zulässigen Orientierungspegel überschritten. Sämtliche Überschreitungen der zulässigen Orientierungsrichtpegel liegen innerhalb der Abwägungsbereichs von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 3,4 db(a). VERKEHRSLÄRMEINSTRAHLUNG AUF DEN UND IM PLANUNGSBEREICH Das Planungsgebiet wird vom Verkehrslärm der Albstraße, der K9914 und der Erschließungsstraße und vom Schienenlärm der Bahnstrecke Ulm-Stuttgart beaufschlagt. Die Immissionsbelastung NACHT übersteigt geringfügig die Immissionsbelastung TAG. Der Immissionspegel für ca. 75 % der bebaubaren Fläche liegt oberhalb des Orientierungsrichtpegels nach DIN Etwa 5 % der bebaubaren Fläche liegen über dem Abwägungsbereich von 5 db(a). Die max. Überschreitung des Orientierungsrichtpegels liegt bei 7,7 db(a). LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN Lärmschutzmaßnahmen an stark befahrenen Straßen werden in der RLS 90 und der ZTV 88 beschrieben und klassifiziert. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall bzw. Lärmschutzwand) wurden geplant, berechnet, die Ergebnisse diskutiert und dann insgesamt aus städtebaulichen Gründen wieder verworfen. So bleiben nur passive Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissgestaltung und erforderliche Schalldämmung der Außenhaut des Gebäudes) übrig. Ruheräume (Schlaf- und Kinderzimmer) sind auf die dem Lärm abgewandten oder senkrecht zur Straße bzw. Schiene stehenden Gebäudeseite auszurichten. Die benötigte Normschallpegeldifferenz kann dem Diagramm auf Seite 60 entnommen werden. FAZIT Mit den oben genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen kann der Planungsbereich als ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Orientierungsrichtwerte werden unter Einbeziehung des Abwägungsbereiches an der nordöstlichen Planungsgrenze überschritten. Die durch die Baufenster vorgegebene Bauweise sollte nicht ohne Not geändert werden.
63 Gutachten Nr. 5/I/ LITERATURVERZEICHNIS DIN E Teil 1 DIN T1 Beiblatt 1 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren" Entwurf, Dezember 2000 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Mai 1987 DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", November 1989 DIN DIN "Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender Schallvorgänge", Juni 1976 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegel für Geräuschimmissionen, April 1977 VDI 2571 "Schallabstrahlung von Industriebauten", August 1976 VDI 2573 "Schutz gegen Verkehrslärm", Februar 1974 VDI 2712 Blatt 1 "Geräusche in Betrieben der Steine und Erden-Industrie und Maßnahmen zu ihrer Minderung ", Mai 1971 VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien", Dezember 1976 RLS-90 Schall 03 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe 1990 "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen ", Ausgabe BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Juni 1990 TA Lärm ZTV-Lsw 88 Heckl, Müller Bethge, Meurers Schmidt, H. "TA-Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" GMBl Nr. 26/1998 Seite 503 Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen Ausgabe 1988 "Taschenbuch der technischen Akustik" Springer-Verlag, Berlin 1975 "TA-Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" C. Heymanns Verlag KG, Köln 1985 "Schalltechnisches Taschenbuch" VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf 1989
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