Gemeinde Erkenbrechtsweiler Landkreis Esslingen

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1 Gemeinde Erkenbrechtsweiler Landkreis Esslingen Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Artenschutzrechtliche Prüfung Natura 2000-Vorprüfung Ausnahmegenehmigung 30 (4) BNatSchG Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung Anlage zur Begründung des Bebauungsplans Vorentwurf Blau kursiv: in Bearbeitung. Proj. Nr Prof. Waltraud Pustal Freie Landschaftsarchitektin LandschaftsArchitekten-Biologen-Stadtplaner Hohe Straße 9/1, Pfullingen Fon: / Fax: / mail@pustal-online.de AUFBAU, GLIEDERUNG, SYMBOLE BY WALTRAUD PUSTAL

2 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG Anlass und Zielsetzung Anhörung nach 3 und 4 BauGB Rechtliche Grundlagen Inhaltliche Vorgaben der Fachplanungen Kurzbeschreibung von Plangebiet und Vorhaben Daten zum überplanten Gebiet Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Fachziele des Natur- und Umweltschutzes 9 2 KONFLIKTANALYSE (ÖKOLOGISCHE WIRKUNGSANALYSE) Beschreibung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung Naturräumliche und örtliche Situation Ökologischer Steckbrief : Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Plangebiet Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 23 3 GESCHÜTZTE BIOTOPE GEM. 30 BNATSCHG Kurzbeschreibung der betroffenen Biotope Kurzbeschreibung des betroffenen Biotopabschnitts Voraussichtliche Beeinträchtigung Einschätzung der Schwere des Eingriffs Geplante Maßnahmen zur Minderung der Eingriffserheblichkeit Zeitpunkt Fazit 26 4 AUSGLEICH GEM. 19 BNATSCHG I. V. M. USCHADG 27 5 ERFORDERLICHKEIT DER ERTEILUNG EINER BEFREIUNG VON DER LSG-VO 28 6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 28 7 NATURA 2000-VORPRÜFUNG 28 8 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Methode Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Schutzgüter Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen Festlegung planinterner und planexterner Ausgleichsmaßnahmen Alternativenprüfung planexterner Ausgleichsmaßnahmen i. S. 15 (3) BNatSchG 35 9 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DES PLANS AUF DIE UMWELT SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER AUFGABEN DES UMWELTBERICHTS ZUSAMMENFASSUNG TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Begründung Planungsrechtliche Festsetzungen 41

3 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Örtliche Bauvorschriften Hinweise LITERATUR UND QUELLEN 47 ANLAGE 1: ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ANLAGE 2: NATURA 2000-VORPRÜFUNG ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1.1: Ausschnitte Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum 7 Abbildung 2.1: Auszug aus der Radwanderkarte "Mittlere Alb, Münsinger Alb" (PUSTAL 2013) 14 Abbildung 2.2: Archäologische Kulturdenkmale (PUSTAL 2013) 15 Abbildung 2.3: Biotop- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet 16 Abbildung 3.1: Geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG (LUBW 2015) und Bebauungsplangrenze mit Planung Pflanzbindung und Pflanzgebot 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1.1: Fachziele 9 Tabelle 2.1: Ökologischer Steckbrief 17 Tabelle 4.1: Erforderlicher Ausgleich für die FFH-Flachland-Mähwiesen 27 Tabelle 6.1: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Boden 30 Tabelle 6.2: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen und Tiere 32

4 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 4 1 Einführung 1.1 Anlass und Zielsetzung Die Aufstellung des Bebauungsplans für das Plangebiet Heidengrabenzentrum auf Gemarkung Erkenbrechtsweiler, Landkreis Esslingen macht die Erstellung eines Umweltberichtes nach BauGB erforderlich. Grundlage dafür sind die Erhebungen zur Umweltsituation und die durch die Planung absehbaren Auswirkungen. Dieser Umweltbericht integriert die Grünordnungsplanung, die Erarbeitung einer Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung nach 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB und die Ausarbeitung von planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen grünordnerischen Textfestsetzungen nach 9 BauGB. Eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNatSchG, eine Natura 2000-Vorprüfung gemäß 34 BNatSchG sowie ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung gem. 30 (4) BNatSchG und 67 BNatSchG sind im Umweltbericht integriert. Die Gemeinden Erkenbrechtsweiler, Grabenstetten und Hülben beabsichtigen im Rahmen der gemeinsamen Gesamtkonzeption für das Erlebnisfeld Heidengraben ein zentrales Besucherinformationszentrum zur Keltischen Geschichte des Heidengrabens zu erstellen. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Umsetzung der Bebauungs- und Erschließungskonzeption für das Heidengrabenzentrum im bislang unbeplanten Außenbereich. Die Einleitung des Verfahrens wurde am vom Gemeinderat beschlossen. Das Plangebiet wird in diesem Umweltbericht detailliert analysiert und bewertet sowie hinsichtlich der geplanten Bebauung beurteilt. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach der ökologischen Wertigkeit, dem Umfang der Eingriffsflächen und der Schwere der Beeinträchtigungen. Im Umweltbericht werden Maßnahmen beschrieben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder, soweit erforderlich und möglich, ausgeglichen werden können. Ferner erfolgen, entsprechend den Anforderungen des BauGB, Prognosen über Veränderungen der Umwelt mit und ohne das Vorhaben, Aussagen zur Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sowie die Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen. 1.2 Anhörung nach 3 und 4 BauGB Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB wird über alle relevanten Aspekte der Umwelt im Bereich des Plangebiets durch die Umweltprüfungsunterlagen (Umweltbericht) informiert. Die Ergebnisse werden im Verfahren behandelt und eingearbeitet.

5 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Rechtliche Grundlagen Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht umfasst die Inhalte nach 2 a) BauGB und der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a) BauGB. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Liegen Landschaftspläne vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen gemäß 2 Abs. 4 BauGB in der Umweltprüfung heranzuziehen. Der Umweltbericht gibt den Planungsprozess wider. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält Bestimmungen zur Grünordnungsplanung. Ferner sind die Regelungen zum Artenschutz des 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird erstellt. 1.4 Inhaltliche Vorgaben der Fachplanungen Regionalplan der Region Stuttgart (VERBAND REGION STUTTGART 2009): Regionaler Grünzug (Vorranggebiet); Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege Südlich an das Plangebiet angrenzend (außerhalb) grenzt der Regionalplan Neckar Alb (RVNA 2015): Regionaler Grünzug (Vorranggebiet), Gebiet für Landwirtschaft (Vorrangbiet), Gebiete für Natur- und Landschaftspflege (Vorranggebiet), Gebiete für Erholung (Vorbehaltsgebiet), Gebiete für Bodenerhaltung (Vorbehaltsgebiet) Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2015 Gemeindeverwaltungsverband Lenningen (3. Teiländerung) ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Mit der parallel laufenden Flächennutzungsplanänderung, 4. Teiländerung, mit Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Heidengrabenzentrum Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplan geändert (4. Teiländerung). Landschaftsplan 2015 Gemeindeverwaltungsverband Lenningen (KÖNIG + PARTNER 2009): Stellt als Flächen für die Landwirtschaft: Acker und Grünland und Streuobstwiese dar. Der gesamte Bereich ist als Entwicklungsbereich für Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen zum Biotopverbund gekennzeichnet. Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ist das Ersetzen standortfremder Gehölze durch heimische Laubbäume dargestellt

6 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Kurzbeschreibung von Plangebiet und Vorhaben Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Gemarkung Erkenbrechtsweiler im Bereich des Burrenhofes im Kreuzungsbereich der Kreisstraße K1262 und K1263. Der Planbereich umfasst folgende Flächen: - Fläche der bestehenden keltischen Grabhügeln östlich des Burrenhofes zur Erstellung des Besucherinformationszentrums - den Kreuzungsbereich der Kreisstraße K 1262 und K 1263 zum Ausbau der Kreuzung als Kreisverkehrsplatz mit Bushaltestelle - den Bereich des Parkplatzes Hochholz zur Erweiterung des bestehenden Parkplatzes als Parkierung für das Heidengrabenzentrum - Den entlang des Burrenhofes Richtung Südwesten verlaufenden Feldweg bis zum Heidengraben und die Flächen entlang des Heidengrabens zur Sicherung des Zugangs vom Parkplatz Hochholz zum Besucherzentrum Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 5,84 ha. Als Hauptelement des Erlebnisfeldes soll das Heidengrabenzentrum, ein zentral gelegenes Besucherinformationszentrum errichtet werden. Mittelpunkt dieses Zentrums ist eine den bestehenden Grabhügeln nachempfundene Erhebung mit dem Hauptelement des Besucherzentrums, der Panoramahalle sowie einem Forum für verschiedene Veranstaltungen im Freien und einer Hüle. Der Bebauungsplan setzt für die baulichen Anlagen im Heidengrabenzentrum ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kultur und Tourismus, Besucherinformationszentrum zu Keltischen Geschichte des Heidengrabens fest. Das Sondergebiet umfasst eine Gesamtfläche von 3,1 ha. Davon sind 0,2 ha für die Errichtung des Besucherzentrums, der Panoramahalle und der Hüle und ergänzende 0,4 ha für die umgebende Geländeanpassung der baulichen Anlagen geplant. Ca. 150 m² sind für überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Ca. 2,5 ha sind für Außenanlagen, die überwiegend als Grünflächen anzulegen sind vorgesehen. Weitere bauliche Nebenanlagen wie z. B. Wege, Schautafeln Sitzgelegenheiten sowie ein Startplatz für einen stationären Ballon etc. sind zulässig. Ca. 1,25 ha (50 %) der Außenanlagen sind zu begrünen. Eine weitere Eingrünung erfolgt durch den Erhalt der bestehenden Bäume im Norden entlang der K 1263 und der geplanten Neupflanzung von Bäumen im Westen des Sondergebiets, wo die Zufahrt und Stellplätze für PKWs vorgesehen sind. Die Zufahrten und Zuwege zum Besucherzentrum im geplanten Sondergebiet erfolgt über bestehende Straßen und Feldwege. Die Verkehrserschließung sieht für die beiden Kreisstraßen den Neubau eines Kreisverkehrplatzes mit Ausbau für Schwerlasttransporter vor. Der Kreisverkehrsplatz sowie die angrenzenden Verkehrsflächen sind zu begrünen. Der fußläufige Zugang zum Heidengrabenzentrum zwischen dem Wanderparkplatz Hochholz und Besucherzentrum erfolgt über einen bereits bestehenden Schotterweg mit angrenzenden Grünflächen. Baulichen Anlagen mit der Zweckbestimmung Besucherlenkung sind auf der Grünfläche zulässig.

7 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 7 Es ist geplant den bestehenden Wanderparkplatz in Richtung Süden zu erweitern. Die bestehenden Feldhecken (geschützte Biotope) bleiben nach Anpassung der Parkplatzsituation weitgehend erhalten. Zur Eingrünung in Richtung Westen wird ein Feldheckenstreifen neu gepflanzt. Abbildung 1.1: Ausschnitte Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Die unmaßstäbliche Abbildung dient hier als Orientierung. Genaue Auskunft gibt der B-Plan M 1 : Plangrundlage: MELBER & METZGER (2017)

8 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Daten zum überplanten Gebiet Größe des Gebiets Ca. 5,84 ha Art der baulichen Nutzung Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung Kultur und Tourismus, Besucherinformationszentrum zu Keltischen Geschichte des Heidengrabens Maß der baulichen Nutzung Entspr. überbaubare Grundstücksfläche SO: ca. 1,49 ha Weitere geplante Versiegelung Verkehrsfläche, sonstige Nebenanlagen: ca. 1,63 ha Gebäude Besucherzentrum mit: Panoramahalle Forum Hüle Bestehende Versiegelung Verkehrsflächen, Parkplatz: ca. 0,87 ha Nettoneuversiegelung ca. 2,25 ha Erschließung K 1262, K 1263, asphaltierte Feldweg, geschotterter Weg Niederschlagswasserbewirtschaftung Dezentrale Niederschlagwasserbewirtschaftung Betroffene Biotopstrukturen Überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen Einzelbäume, Feldhecken Ausgleichsmaßnahmen In Bearbeitung 1.7 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Flächenalternativen Das Planungsbüro Pustal erstellte 2013 eine Standortprüfung für die Gemeinden Erkenbrechtsweiler, (LK Esslingen), Grabenstetten (LK Reutlingen) und Hülben (LK Reutlingen (PUSTAL 2013). Es wurden 5 Standorte, die sich zentral zwischen den drei Gemeinden befinden, untersucht. Dies war Grundvoraussetzung für das gemeinsame Gesamtkonzept des Heidengrabenzentrums. Dabei wurden relevante gesetzliche und planerische Vorgaben sowie relevante Datenerhebungen im Gelände zu Grunde gelegt. Es fand eine intensive Abstimmung mit Raumordnungsbehörden und den beteiligten Landratsämtern statt. Die Standortprüfung kommt zum Ergebnis, dass der Standort östlich des Burrenhofs besonders geeignet ist. Alternativen planerischer Festsetzungsmöglichkeiten Die Festsetzungen im Bebauungsplan wurden durch die Planer und die Gemeindeverwaltung einer intensiven sachlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis strebt nach optimaler Ausnutzung des Gebiets unter Berücksichtigung der Nachbarschaft, Berücksichtigung des aktuellen Bedarfs sowie des schonenden Umgangs mit Natur und Landschaft, der Erholungsnutzung und des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Nullvariante Ohne die bauliche Entwicklung würde der Planbereich weiterhin wie aktuell genutzt werden. Die Bestandsbewertung gibt daher die Bewertung der Nullvariante wieder.

9 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Fachziele des Natur- und Umweltschutzes Die Beurteilung der ökologischen und Umwelt-Verhältnisse, des Landschaftsbilds und der Nutzungsansprüche an den Raum sowie absehbarer Veränderungen durch das geplante Baugebiet und dessen Nutzung richtet sich nach den gesetzlichen und planerischen Zielvorgaben. Die Fachziele werden durch die Textfestsetzung von Maßnahmen im Bebauungsplan (wie z. B. Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge, Pflanzgebote etc.) rechtskräftig. Tabelle 1.1: Fachziele Umweltaspekt Fachziele Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen und Minderung von Beeinträchtigungen durch: Bodenschutz Flächensparende Erschließung und möglichst geringe Versiegelung bei gleichzeitiger optimaler Ausnutzung des Gebiets DIN-gerechter Umgang mit Oberboden Beeinträchtigung von Böden vermeiden, z. B. Bodenverdichtung im Bereich von Grünflächen während der Bauphase Erd- und Bodenmengenausgleich im Gebiet soweit wie möglich Erhalt der natürlichen Rückhaltefähigkeit für Niederschlagswasser (Retention) und Schutz des Grundwassers durch: Wasserhaushalt Erhalt der Grundwasserneubildungsfunktion durch Minimierung von Versiegelung Vermeidung von Schadstoffeintrag in Grund-/Oberflächenwasser Naturnahe Rückhaltung des Oberflächenabflusses Möglichst naturverträgliche Ableitung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers: getrennte Ableitung des Regenwassers Versickerung vor Ort soweit möglich: wasserdurchlässige Beläge Klima- und Lufthygiene: Klima und Luft Durchgrünung und Dachbegrünung Möglichst geringe Versiegelung

10 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 10 Umweltaspekt Fachziele Schutz, Pflege und Entwicklung vorhandener und neu zu schaffender Lebensräume: Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Erhalt der geschützten Biotope soweit wie möglich Erhalt der Bäume soweit möglich Planinterner Ausgleich soweit möglich Verwendung standortheimischer/gebietseigener Laubgehölze für planinterne und planexterne Ausgleichsmaßnahmen Nachteilige Auswirkungen künstlicher Lichtquellen vermeiden Vermeidung von Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes durch: Landschaftsbild und Erholung Anpassung der Gebäudehöhen an Umgebung und Gelände Durchgrünung und Eingrünung, Dachbegrünung, Erhalt wichtiger Biotopstrukturen Vermeidung von Blendwirkungen Sicherung der Naherholungsfunktion durch: Erhalt und Ausbau von Fuß- und Radwegebeziehungen Mensch/Lärm Mensch/Lärm Negative, schädliche Auswirkungen der Planung auf den Menschen (zusätzliche Lärmbelastung) sind derzeit nicht absehbar.

11 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Konfliktanalyse (Ökologische Wirkungsanalyse) 2.1 Beschreibung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen Zur Ermittlung absehbarer Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung und ihrer Erschließung auf Natur, Landschaft, Landschaftsbild, Erholung wird eine ökologische Wirkungsanalyse auf der Grundlage von Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft durchgeführt. Durch Verknüpfung der nach Art, Dauer und Intensität abgestuften möglichen Projektwirkungen, zu denen hier entsprechend den Fachzielen (Tab. 1.1) im Wesentlichen zählen: Permanente Inanspruchnahme von Freiflächen Bodenversiegelung (Vorher/Nachher) Veränderungen der Lebensraumbedingungen für die freilebende Tierwelt, natürliche Vegetation, Verlust an Lebensraum mit den im Plangebiet gegebenen ökologischen Bedeutungen und Empfindlichkeiten der Landschaftsfunktionen und deren Vorbelastung wird die Intensität ihrer absehbaren zusätzlichen oder geringeren Wirkungen ermittelt. Bei der Ermittlung der Wirkungen der geplanten Bebauung sind die herauszustellen, die zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können. Daraus werden Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minderung (Verbesserung von Naturhaushalt/Landschaftsbild) abgeleitet, mit dem Ziel, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. 2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung In diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die Umweltsituation im Plangebiet gegeben. Ziel des Umweltberichts ist, die Informationen in kurzer, prägnanter und übersichtlicher Form zu geben. Im Folgenden werden die Informationen zu den Umweltaspekten (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen-, Tierwelt und ihre Lebensräume, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild), Mensch (Lärmimmissionen, Nutzungen) sowie Kultur- und Sachgüter entsprechend einer systematischen Gliederung hinsichtlich Bestand, Vorbelastung, Bedeutung (Konfliktanalyse/Risiko) steckbriefartig dargestellt und beurteilt Naturräumliche und örtliche Situation Naturraum und Topographie Das Plangebiet liegt in der Hauptnaturraumeinheit Mittlere Kuppenalb in der Untereinheit Nr. 94 Randhöhen der mittleren Alb, darin in Nr Teck-Randhöhen (DONGUS 1961). Diese kennzeichnet sich durch die beiden Kalkplateaus der Ausliegerblöcke Erkenbrechtsweiler und Randeck sowie den dazwischen eingetieften Tälern der Erms und Lenninger Lauter (ebd.). Das Plangebiet liegt nahe am Albtrauf auf der Albhochfläche und fällt in Richtung Osten leicht ab. Das durchschnittliche Gefälle beträgt ca. 2 bis 3 Prozent. Die Höhenlage über NN beträgt ca. zwischen 708 und 724 m ü. NN.

12 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 12 Geologie und Boden Der geologische Untergrund ist zum Teil aus geschichtetem Weißjura (südlicher Bereich des Plangebiets) und quartärer Verwitterungslehm (eluviale Beckenfüllungen) aufgebaut. Auf diesen haben sich hauptsächlich Lehmböden gebildet (GEOLOG. LAN- DESAMT B.-W. 1967). Wasser Die obere grundwasserführende hydrogeologische Einheit ist im gesamten Plangebiet der Oberjura (Schwäbische Fazies, Grundwasserleiter). Diese Schichten haben eine Mächtigkeit von ca m (GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG 1988). Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet (WSG) Bauerloch, Gewenden, Wenden und Kniebrech der Stadt Neuffen WSG (Nr ) in der Wasserschutzgebietszone III. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Klima und Lufthygiene Klimatope beschreiben Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Ausprägungen. Das Plangebiet wird dem Freiland-Klimatop mit ungestörtem stark ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte, windoffen und starke Frisch-/Kaltluftproduktion zu geordnet (KÖNIG+PARTNER 2009). Dies sind im Plangebiet insbesondere die Wiesenund Ackerflächen. Das Plangebiet liegt im Außenbereich und grenzt an keine siedlungsrelevante Bebauung an bzw. befindet sich nicht in der Nähe einer Siedlung. Folglich ist das Plangebiet kein siedlungsrelevantes Kaltluftentstehungsgebiet. Das Plangebiet befindet sich in keiner siedlungsrelevanten Kaltluftleitbahn, keine Hanglage. Die Durchlüftungssituation ist für das Plangebiet nicht siedlungsrelevant. Immissionsbeiträge durch Verkehr entlang der K 1262 und K 1263 sind vorhanden. Eine Vorbelastung ist gegeben. Immissionsschutzflächen sind nicht vorhanden. Pflanzen und Tiere Das Plangebiet ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Der Bereich des geplanten Sondergebiets kennzeichnet sich durch die Erhebungen der keltischen Grabhügel. Die (Grab-) Hügel und Wälle werden vermutlich in längeren Zeitabständen gemulcht. Diese werden von extensiv gepflegtem bis verbrachtem Grünland bedeckt. Einige hochstämmige Obstbäume kommen entlang der Kreisstraße und dem Feldweg im Osten vor. Der südliche Bereich ist mit einer Klee-Grasmischung eingesät. Entlang dem asphaltiertem Feldweg zwischen Heidengraben und Burrenhof stehen 10 Laubbäume auf einem Grünstreifen, mit grasreichem Unterwuchs. Der geplante Zugang zum Heidengrabenzentrum zwischen Wanderparkplatz und Heidengrabenzentrum ist geschottert. Es grenzt eine Ackerfläche und eine Wiese an. Der Wanderparkplatz Hochholz ist asphaltiert. Die Parkplätze sind im Osten und Westen von einer Feldhecke (geschütztes Biotop) eingeschlossen. Westlich der Hecke befindet sich ein Streuobstbestand mit 4 Streuobstreihen und jeweils weitem Stand zwischen den Reihen (Streuobstwiese). Die Wiese in der Unternutzung ist relativ artenarm mit einzelnen Magerkeitszeigern wie z. B. Wiesen-Glockenblume, Wiesen- Margerite. Südlich des Parkplatzes befindet sich eine Grillstelle mit fünf einzelnen Bäumen (Linde, Ahorn).

13 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 13 Im Bereich des geplanten Kreisverkehrplatzes grenzen an der Kreuzung der beiden Kreisstraßen auf den Böschungen grasreiche Ruderalvegetation, Graswege mit sich anschließendem Acker an. Das Plangebiet liegt im Vogelschutzgebiet Mittlere Schwäbische Alb und ist insbesondere Lebensraum für Offenlandvogelarten. Weitere Erläuterungen werden im Kapitel 6 Artenschutzrechtliche Prüfung behandelt. Landschaftsbild Die Besonderheit des Landschaftsbildes ist im Plangebiet die bereits mehrfach genannten keltischen Grabhügel entlang der Kreisstraße K Die charakteristische Eigenart ist als besonders hochwertig einzustufen. Die landschaftliche Umgebung ist vielfältig geprägt. Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen: Äcker, Wiesen, Streuobstwiesen befinden sich in der fußläufigen Umgebung kleinere Feldgehölze, Heckenstrukturen an Parkplätzen (Hochholz, Am Tannenwald), Buchen-Feldgehölze auf dem keltisch angelegten Wall mit Übergang zur des Biosphärengebiets Kernzone in Buchen- und Schluchtenwälder südöstlich des Plangebiets. Ebenso relevant ist die vorhandene landschaftsgebundene Erholungsinfrastruktur. Einen Überblick gibt die aktuelle Radwanderkarte Mittlere Alb, Münsinger Alb (KOM- PASS-VERLAG). Der Untersuchungsraum selbst und die weitere Umgebung mit Schwerpunkt Ruine Hohenneuffen sind beliebte Ausflugsziele. Der Untersuchungsraum ist von einem engmaschigen Wegenetz durchzogen, Parkplätze befinden sich in der näheren und weiteren Umgebung. (PUSTAL 2013) Kultur und Sachgüter Das Plangebiet umfasst die folgende archäologische Kulturdenkmale (PUSTAL 2013 nach Angaben des Archäologischen Denkmalamtes des Regierungspräsidiums Tübingen, DR. F. KLEIN, DENKMALPFLEGE, REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN 2012). Auf Flurstück 5039 (Sondergebiet) befinden sich das vorgeschichtliche Gräberfeld beim Burrenhof und im Bereich des geplanten Zugangs zwischen Parkplatz und Heidengrabenzentrum Flurstück 5027 die Befestigungsanlagen des spätkeltischen Oppidums Heidengraben mit Tor F (KD gem. 12 DSchG).

14 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 14 Abbildung 2.1: Auszug aus der Radwanderkarte "Mittlere Alb, Münsinger Alb" (PUSTAL 2013)

15 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 15 Abbildung 2.2: Archäologische Kulturdenkmale (PUSTAL 2013) Die unmaßstäbliche Abbildung dient hier als Orientierung. Ziffer mit gelber Markierung: 1) Bereich Erkenbrechtsweiler Flst. Nrn u. 5039; Grabenstetten Flst. Nrn. 6142, 6143, 6145 vorgeschichtliches Gräberfeld beim Burrenhof, 2) Erkenbrechtsweiler Flst. Nr. 4992/1, 5027; Hülben Flst. Nr. 1954, 1749/1-2, Teilbereich Flst. Nr und /1 Befestigungsanlagen des spätkeltischen Oppidums Heidengraben mit Tor F (KD gem. 12 DSchG), 3) Hülben, Flst. Nr NO-Teil vorgeschichtlicher Grabhügel. Ziffer mit weißem Rand: 5 Untersuchungsstandorte der Standortprüfung (Pustal 2013)

16 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 16 Abbildung 2.3: Biotop- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet

17 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Ökologischer Steckbrief : Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Der Ökologische Steckbrief (PUSTAL 1994) stellt die umweltrelevanten Belange in knapper Übersicht dar, gegliedert in Bestand/Bewertung und Prognose: Konfliktanalyse. Die Bewertung des Bestandes erfolgt nach standardisierten Bewertungsmodellen der LUBW, die Konfliktanalyse berücksichtigt die absehbaren Beeinträchtigungen und gibt Planungshinweise, die in Festsetzungen münden. Die Bewertung erfolgt in fünf-stufiger Skala: nicht gegeben/keine/sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch für alle Schutzgüter (Grundlage: LUBW 2005). Daraus folgt die Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen/Beeinträchtigungen (Spalte Prognose: Konfliktanalyse) in nicht erheblich ( sehr gering, gering ) und erheblich ( mittel bis sehr hoch ). Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung wird diese Beurteilung angepasst. Es erfolgen Maßnahmen, um die Wirkungen/Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. Ggf. werden zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der Umfang erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen wird in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in Kapitel 8 ermittelt. Der ökologische Steckbrief wird gem. geltender Fassung des BauGBs hinsichtlich der Prognose des Umweltzustandes gem. Anlage 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches im weiteren Verfahren ergänzt. Tabelle 2.1: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Prognose: Konfliktanalyse Geologie/Boden Geologie/Boden: Boden: Verwitterungslehm über Ton Vorbelastung: Bestehende Versiegelung: Straße Teilversiegelte, veränderte Flächen: Straßenböschung, Schotterweg, Graswege Bedeutung und Bewertung (nach RP F 2012): Unversiegelte Flächen Natürliche Bodenfruchtbarkeit: gering mittel Ausgleichskörper im Wasserkreislauf gering hoch Filter/ Puffer für Schadstoffe: mittel hoch Standort für nat. Vegetation: keine Versiegelten Flächen: Teilversiegelte Flächen keine gering mittel Geologie/Boden: Funktionsverlust gemäß BBodSchG: durch Flächenversiegelung Beeinträchtigung: Planungshinweise: Geologie: teils geschichteter Weißer Jura mit teilweise eluvialen Beckenfüllungen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen: erheblich Flächensparende Erschließung, möglichst geringe Versiegelung Erd- und Bodenmengenausgleich im Gebiet Wasserdurchlässige Beläge für Parkund Stellflächen sowie Einbindung in das naturverträgliche Regenwasserregime Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung Dachbegrünung Ausgleichsmaßnahmen werden erforderlich

18 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 18 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Prognose: Konfliktanalyse Wasserhaushalt: Oberflächenwasser/Retention: Im Plangebiet sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Wasserhaushalt: Oberflächenwasser/Retention: Verminderung der natürlichen Rückhaltefähigkeit. Wasserhaushalt Vorbelastung: Bestehende Versiegelung: Straße Bedeutung und Bewertung (RP F 2012): Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (siehe Boden): gering hoch Beeinträchtigung: Aufgrund der Vorbelastung: Planungshinweise: Vermeidungsmaßnahmen: nicht erheblich Wasserdurchlässige Beläge für Parkund Stellflächen sowie Einbindung in das naturverträgliche Regenwasserregime Dachbegrünung Grundwasser: Grundwasser: Hydrogeologische Einheit: Oberjura, Schwäbische Fazies (Grundwasserleiter) Vorbelastung: Bestehende Versiegelung: Straße Bedeutung und Bewertung: Bewertung der Grundwasserfunktionen anhand der hydrogeologischen Einheit: mittel Beeinträchtigung: Aufgrund der Vorbelastung: Planungshinweise: Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch geplante Versiegelung. Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen: nicht erheblich Minimierung der Neuversiegelung auf das Unabdingbare Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung Wasserdurchlässige Beläge für Parkund Stellflächen sowie Einbindung in das naturverträgliche Regenwasserregime Dachbegrünung Wasserschutzgebiet Wasserschutzgebiet: Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Bauerloch, Gewenden, Wenden, Kniebrech Neuffen Zone III Plangebiet Heidengrabenzentrum Zone II bzw. II A (außerhalb des Plangebiets) Mögliche Erweiterung des Parkplatzes Hochholz Wasserschutzgebiet: Zone III bzw. III A: Minimierung der Neuversiegelung auf das Unabdingbare Versickerung von unverschmutzem Regenwasser festgesetzt Zone I und II bzw. II A (außerhalb des Plangebiets): Schutzziel WSG-VO: Anlegen von Verkehrsanlagen verboten Beeinträchtigung innerhalb des Plangebiets: Planungshinweise: nicht erheblich Hinweis zur Berücksichtigung der Schutzziele der WSG-VO wird in den Hinweisen aufgenommen.

19 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 19 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Prognose: Konfliktanalyse Gewässerrandstreifen Gewässerrandstreifen: keine Gewässerrandstreifen: keine Überschwemmungsgebiet Überschwemmungsgebiet: keine Überschwemmungsgebiet: keine Klima/ Lufthygiene Klima/Lufthygiene: Das Plangebiet umfasst Kaltluftentstehungsgebiet (Wiese, Acker) als Freiland-Klimatop Keine Immissionsschutzflächen vorhanden Vorbelastung: Bestehende Bebauung: angrenzend Burrenhof Bedeutung und Bewertung: hinsichtlich der Siedlungsrelevanz mittel Klima/Lufthygiene: Beeinträchtigung: Planungshinweise: Vermeidungsmaßnahmen: nicht erheblich Flächensparende Erschließung, möglichst geringe Versiegelung Dachbegrünung Pflanzbindung, Pflanzgebote Pflanzen und Tiere: Bedeutung und Bewertung (Biotoptypen LUBW 2005a): Pflanzen und Tiere: Verlust an Lebensraumfunktion durch Flächenversiegelung und Umnutzung. Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Fettwiese (33.41) mittel Magerwiese mit Streuobst (33.41) (Streuobstwiese) hoch Ruderalvegetation (35.64) Grasweg (60.25) Feldhecke (41.22) Schotterweg (60.23) Einzelbäume (45.30) Kleine Grünfläche (60.60) Naturschutz Naturschutz: mittel gering hoch sehr gering hoch gering Bauwerke, Straße, Platz (60.10, 60.20) Vogelschutzgebiet: Mittlere Schwäbische Alb Ergebnis: sehr gering Plangebiet ist Nahrungsgebiet für einige Arten des Vogelschutzgebiets Beeinträchtigung: Planungshinweise: Keine siedlungsrelevanten Kaltluftentstehungsgebiete Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen: Pflanzbindungen Pflanzgebote Ausgleichsmaßnahmen werden erforderlich Biologische Vielfalt*: erheblich Die biologische Vielfalt im Plangebiet und Umgebung erscheint bei Durchführung der Vermeidungs-/ Ausgleichsmaßnahmen als nicht gefährdet * 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt. Sie umfasst die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen ( 7). Naturschutz: Vogelschutzgebiet: Auf die Natura 2000-Vorprüfung wird verwiesen (vgl. Anlage 2) Verlust durch Plangebiet ist minimal

20 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 20 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Prognose: Konfliktanalyse Landschaftsschutzgebiet: Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi) Landschaftsschutzgebiet (angrenzend): Reutlinger Uracher Alb Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Entwicklungszone Zugang Wanderparkplatz und Heidengrabenzentrum: Pflegezone 30-Biotop: Artenschutz Artenschutz: Baumhecken nordwestlich Burrenhof 30-Biotop (außerhalb am Parkplatz Hochholz): Buchen-Feldgehölz auf dem Heidengraben 44 BNatSchG streng und besonders geschützte Arten: Auf die artenschutzrechtliche Prüfung wird verwiesen (vgl. Anlage 1) Umliegende Ackerflächen relevant für Offenlandvogelarten: Feldlerche Landschaftsschutzgebiet: Wird im laufenden Verfahren ergänzt Landschaftsschutzgebiet (angrenzend): Keine Beeinträchtigung der Ziele der LSG-VO Biosphärengebiet Keine Beeinträchtigung der Ziele der Biosphärengebiets-VO 30-Biotop: Beidseitige Bebauung: Verlust Heckenbiotop ca. 100 lfm*3 m-breite Ersatzmaßnahme: Neupflanzung Hecke (Pflanzgebot) Planungshinweise: Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. 30 (4) BNatSchG 30-Biotop (außerhalb am Parkplatz Hochholz): Keine Eingriff in das Feldgehölz Randliche Störungen während der Bauphase können nicht ausgeschlossen werden Planungshinweise: Hinweis von Schutzaufnahmen in der Bauphase Artenschutz: Eine artenschutzrechtliche Prüfung liegt vor (Anlage 1) Beeinträchtigung: Planungshinweise. Vermeidungsmaßnahmen: nicht erheblich Rodung von Bäumen und Gehölzen außerhalb der Brutzeit Ersatzmaßnahmen für Feldlerche erforderlich

21 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 21 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Prognose: Konfliktanalyse Landschaftsbild und Erholung Mensch/ Lärm Landschaftsbild und Erholung: Bewertung (Pustal 2011): Vielfalt Eigenart Einsehbarkeit Natürlichkeit Aussichtspunkte Geruch Geräusche Ehrreichbarkeit Harmonie Gesamtbewertung: Mensch/Lärm: Vorbelastung: Straßenverkehr Burrenhof mittel hoch hoch gering sehr gering sehr gering hoch sehr hoch mittel mittel hoch Landschaftsbild und Erholung: Die Erweiterung des Parkplatzes, der Zugang zum Heidengrabenzentrum und der Ausbau des Kreisverkehrsplatzes führen zu einer nicht erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da die bestehenden Infrastrukturen lediglich erweitert werden. Die Errichtung des Heidengrabenzentrums ist in seiner konzeptionellen Planung der bestehenden Grabhügel nachempfunden. Folgende Festsetzungen der baulichen Anlagen im SO-Gebiet werden getroffen: Gebäudehöhe Panoramahalle 7,5 m Gebäudehöhe Forum, Hüle 5,0 m Dachbegrünung Keine spiegelnden Oberflächen, ausgenommen Verglasung Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: nicht erheblich Beeinträchtigung der Erlebnisqualität für die ortsnahe Erholung: nicht erheblich Beeinträchtigung des Ortseingangs: Weitere Planungshinweise: Vermeidungsmaßnahmen: Pflanzbindung, Eingrünung Pflanzgebot Mensch/Lärm: In Bearbeitung. nicht erheblich Kultur und Sachgüter Kultur- und Sachgüter Vorgeschichtliches Gräberfeld beim Burrenhof Befestigungsanlagen des spätkeltischen Oppidums Heidengraben mit Tor F Kultur- und Sachgüter Planungshinweise: Lage innerhalb des spätkeltischem Oppidums Heidengrabenzentrum wird in Hinweise übernommen

22 Leserichtung Geologie/ Boden Wasserhaushalt Klima- und Lufthygiene Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Orts-/Landschaftsbild und Erholung Mensch (Emissionen, Lärm) Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Plangebiet Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern/Umweltbelangen auch die Wechselwirkungen unter diesen zu berücksichtigen. Im Folgenden erfolgt die Darstellung der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Schutzgütern nach 1 (6) Nr. 7 i) BauGB. So hat beispielsweise die Bebauung/Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da sich der Oberflächenwasserabfluss erhöht. Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen. Die Berücksichtigung erfolgt in Kapitel 3. - Boden- - Bodenentwick- - Einfluss auf Bebauung entwicklung Bodenentwicklung lung beeinträchtigt Boden Geologie/Boden - Wasserspei Vegetation als Bebauung cher Wasserspeicher beeinträch- Wasserhaushalt - Grundwasserfilter und -filter tigt Wasserhaushalt - Mikroklima- - Verdunstungs- - Mikroklimaaus- - Land- - Schadstof- ausgleich ( Coo- rate gleich schaftsober- femissionen Klima- und Lufthygiene ling-effekt ) - Filter u. Puffer für Schadstoffe - Luftreinigung fläche bedingt Kleinklima - Boden als - Niederschlags- - Standortfaktor - Biotopver- - Inanpruch- Lebensraum und rate als Stand- netzung nahme von Standortfaktor ortfaktor Lebensraum Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt - Relief als Luftqualität als - Bewuchs und - Verände- Charakteristikum Einflussfaktor Artenvielfalt als rungen des auf Erholung Charakteristikum Land- Orts-/Landschaftsbild und Erholung schaftsbilds durch Neubebauung - Standort für Klima- und - Vegetation als - Erholungs- Gebäude und lufthygienischer Filter und Puffer raum Infrastruktur Ausgleich Mensch (Emissionen, Lärm)

23 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Zeitraum Prognose Begründung Kurzfristig (1 3 Jahre) Mittelfristig (4 10 Jahre) Keine Änderungen gegenüber dem jetzigen Umweltzustand absehbar. Keine Änderungen gegenüber dem jetzigen Umweltzustand absehbar. Es handelt sich um langjährige bestehende Nutzungen. Kurzfristig sind keine Gründe für Veränderungen absehbar. Begründung wie oben.

24 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG Im Plangebiet befindet sich am Wanderparkplatz Hochholz das Biotop Baumhecken nordwestlich Burrenhof (Nr ) bestehend aus zwei Teilbiotopen. Es können nicht alle Teile des Biotops erhalten werden. Die Erweiterung des Parkplatzes in westliche Richtung führt zur erheblichen Beeinträchtigung des geschützten Biotopteils. Dafür wird eine Ausnahmegenehmigung gem. 30 (4) BNatSchG erforderlich. Die fachliche Ermittlung der Beeinträchtigungen und des Ausgleichs erfolgt integriert im Umweltbericht. 3.1 Kurzbeschreibung der betroffenen Biotope Eine Ersterfassung des Landes erfolgte im Jahr 1997 sowie eine Überarbeitung der Sachdaten und das Hinzufügen des 2. Biotopteils erfolgte Biotopbeschreibung (Kartierbogen) In flach nach SO geneigtem Gelände am Rand eines Wanderparkplatzes stockende, gepflanzte, schon ältere und dicht eingewachsene Hecke mit diversen Ahornen, Esche, Eiche u.a. in der schwach gestuften Baumschicht. Strauchschicht mit Hasel, Liguster u.a. Krautschicht im Inneren wegen Lichtmangel fast fehlend. Säume nitrophytisch, mit Brennessel und Fettwiesenarten. Biotopbeschreibung 2010 noch zutreffend, westlich des Parkplatz erstreckt sich aber eine zweite, ähnlich ausgebildete, an Rotem Hartriegel relativ reiche Hecke. Baumhecken, mäßig dicht, an ihrer Basis lokal lückig. Krautschicht nitrophytisch bzw. ruderal, nur lokal Waldbodenarten. Aktueller Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet, SPA-Gebiet (Vogelschutzgebiet) Beeinträchtigungen (Kartierbogen) Keine Beeinträchtigung erkennbar / keine Angabe.

25 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 25 Abbildung 3.1: Geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG (LUBW 2015) und Bebauungsplangrenze mit Planung Pflanzbindung und Pflanzgebot Plangrundlage: Luftbild und Planung Bebauungsplan Heidengrabenzentrum 3.2 Kurzbeschreibung des betroffenen Biotopabschnitts Die Planung sieht einer Erweiterung des Wanderparkplatzes in Richtung Westen vor. Das östliche Teilbiotop bleibt erhalten und wird über eine Pflanzbindung festgesetzt. Das westliche Teilbiotop wird im Süden zurückgenommen (ca. 70 m²). Ca. 280 m² des westlichen Teilbiotops bleiben erhalten und werden ebenso über eine Pflanzbindung festgesetzt. Mit der Erweiterung des Parkplatzes in Richtung Westen verliert das westliche Teilbiotop seine Lage zur offenen Landschaft. Der geschützte Bereich der Hecke ist an einem anderen Ort auszugleichen. Fläche: Die Biotopfläche umfasst insgesamt ca. 0,0654 ha. Betroffener Biotopabschnitt durch Planung: 70 m² durch Planung Parkplatz. 3.3 Voraussichtliche Beeinträchtigung Baubetrieb: Die südliche Fläche des westlichen Teilbiotops wird voraussichtlich gerodet. Das gesamte Biotop wird in der Breite nicht zurückgenommen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Pflanzbindung ist während des Baubetriebs vor Beeinträchtigungen zu schützen. Anlage/Betrieb: Es ist von einer Beeinträchtigung der westlichen Hecke durch die beidseitige Nutzung der angrenzenden Flächen als Parkplatz auszugehen. Zerschneidung: Es erfolgt keine Zerschneidung der Feldhecke.

26 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Einschätzung der Schwere des Eingriffs a) Arten der Roten Liste der besonders gefährdeten Pflanzen Baden-Württembergs sind nicht betroffen. Besonders geschützte und streng geschützte Arten entspr. 44 BNatSchG sind (in der Gehölzschicht) nicht betroffen (gem. Kartierbogen). b) Der südliche Teilbereich der Hecke entfällt durch die Planung vollständig. Der überwiegende Teilbereich des Biotops wird als Pflanzbindung erhalten. c) Es wird lediglich in einen kleineren Teil des Gesamtbiotops eingegriffen (10 %). d) Unmittelbare Anbindung in die freie Landschaft geht vom westlichen Teilbereich verloren. e) Die Wiederherstellung des westlichen Teilbereichs in einem Umfang von 350 m² erfolgt entlang der westlichen Grenze des erweiterten Parkplatzes. In der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans ist die Fläche für Pflanzgebot mit 100 lfm und 3 m-breite festgesetzt. Eine Anpassung des Pflanzgebots wird im laufenden Verfahren geprüft. 3.5 Geplante Maßnahmen zur Minderung der Eingriffserheblichkeit Folgende Minderungsmaßnahmen sind vorgesehen: Eingriff auf ein Minimum reduzieren: Pflanzbindung Schutz der Pflanzbindung während der Bauphase Die Wiederherstellung erfolgt 1 : 1 an anderer Stelle im Plangebiet 3.6 Zeitpunkt Die Gehölzrodungen werden ausschließlich außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar durchgeführt. Alle Minimierungsund Ausgleichsmaßnahme erfolgen zeitnah zur Baumaßnahme. 3.7 Fazit Ein adäquater Ersatz im Verhältnis von mind. 1 : 1 findet statt. Die Verbindung zur freien Landschaft bleibt bei der Ersatzmaßnahme erhalten. Unter Berücksichtigung aller hier formulierten Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Vermeidung und zum Ausgleich (Ersatz) von Beeinträchtigungen erscheint die Aufrechterhaltung der ökologischen und landschaftsprägenden Funktionen der geschützten 30-Biotope möglich.

27 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Ausgleich gem. 19 BNatSchG i. V. m. USchadG Die Planung sieht im Bereich der Erweiterung des Wanderparkplatzes einen randlichen Eingriff in den FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) 6510 Magere Flachland- Mähwiese. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH-Gebiet, somit unterliegt der geschützte Lebensraumtyp den Bestimmungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG) und des 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Eine Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat. Durch das Umweltschadensgesetz sind Arten und Lebensräume gemäß der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie somit auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete geschützt. Ein Ausgleich (sog. Kohärenzausgleich ) ist erforderlich, dieser soll 1 : 1 oder in einer besseren Qualität (entsprechend der von der LANA 2009 definierten Kriterien zu CEF-Maßnahmen) umgesetzt werden: Tabelle 4.1: Erforderlicher Ausgleich für die FFH-Flachland-Mähwiesen Beschreibung Erhaltungszustand (Wertigkeit) Umfang (m²) Teilfläche gesamt Umfang (m²) im Plangebiet Ausgleichsmaßnahme Magere Flachland- Mähwiese Keine In Bearbeitung Die geschützte Flachland-Mähwiese Esslingen Magere Flachland-Mähwiesen in Gemeinde Erkenbrechtsweiler umfasst insgesamt 60 Teilflächen und hat eine Gesamtfläche von m² (gem. Erhebungsbogen Mähwiese 2010). Die Wiese am Plangebiet hat eine Fläche von m² (vgl. Abb. 3.1). Die Flächen werden gedüngt (gem. Erhebungsbogen Mähwiese 2010). Der erforderliche Ausgleich von 50 m² für die FFH-Mähwiese wird im laufenden Verfahren ergänzt.

28 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Erforderlichkeit der Erteilung einer Befreiung von der LSG-VO Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi). Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Erteilung einer Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Diese wird im laufenden Verfahren ergänzt. 6 Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass Ersatzmaßnahmen für die streng geschützte Feldlerche erforderlich werden. Ebenso sind bei Rodung der Streuobstbäume Nisthilfen im Plangebiet aufzuhängen. Bei Rodung von Heckenabschnitten am Wanderparkplatz werden Ersatzpflanzungen erforderlich. Bei den im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten ist keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmenmaßnahmen zu erwarten. Durch den Erhalt von Bäumen im Plangebiet, als mögliche Sommerquartiere für Fledermäuse ist keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten. 7 Natura 2000-Vorprüfung Die Natura 2000-Vorprüfung kommt zum Ergebnis, das einige Arten des Vogelschutzgebiets (Greifvogel, Falken, Arten der Streuobstwiese) das Vorhabensgebiet als Nahrungsgebiet nutzen. Der Verlust an Nahrungsgebiet ist für alle Arten minimal. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

29 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 8.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Methode Eine Rechtsvorschrift zur Anwendung einer bestimmten naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung existiert nicht. Hier wird das von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) empfohlene Bewertungsmodell angewandt. Die angewandten Rechenmodelle stellen im naturschutzrechtlichen Sinne Hilfskonstruktionen dar. Der Ausgleichsbedarf wird für die erheblichen Eingriffe Schutzgut bezogen einzeln ermittelt. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Schutzgüter miteinander zu verrechnen. Das gilt aber nicht grundsätzlich und nicht für alle. Eine nähere Erläuterung des Modells ist in diesem Rahmen nicht möglich. Die Anwendung in Tabellenform ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Geplant sind Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung führen. In nachfolgenden Tabellen werden die Eingriffe, die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und die planinternen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt und bewertet sowie der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf ermittelt. Planinterne Ausgleichsmaßnahmen werden im laufenden Bebauungsplanverfahren intensiv geprüft und mit der Konzeption des Heidengrabenzentrums abgestimmt. Dies umfasst insbesondere die Planung der Außenanlagen mit entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan. Schutzgut Boden ist gesondert zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt nach dem aktuellen LUBW-Modell in Bewertungseinheiten (BWE) (LUBW 2012) Schutzgut Pflanzen und Tiere ist gesondert zu ermitteln (LUBW 2005a) Folgende Punkte liegen der Bilanzierung zugrunde: Der Bestand umfasst die Biotopstrukturen vor Aufstellung des Bebauungsplans Heidengrabenzentrum. Die Flächen sind dem aktuellem Luftbild (2015) entnommen (Abbildung 2.3) Die Planung entspricht dem Bebauungsplan Heidengrabenzentrum" Die Bewertung der Bäume im Bestand und in der Planung erfolgt je nach Unterwuchs jeweils mit dem gleichen Wertansatz (der durchschnittliche Stammumfang beträgt 100 cm) Die Bewertung der Pflanzgebote und der Grünflächen in der Planung werden im laufenden Verfahren hinsichtlich Konkretisierung von Pflanzqualitäten in planungsrechtlichen den Textfestsetzungen überprüft und ggf. entsprechend angepasst.

30 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Schutzgüter Tabelle 8.1: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Boden B = natürliche Bodenfruchtbarkeit W = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf F = Filter und Puffer für Schadstoffe (N = Standort für natürliche Vegetation: Es wird nur Wertstufe 4 betrachtet, die hier nicht gegeben ist.) Bestand Umfang (m ² ) B W F Wertstufe [ B, W, F] Wert vor dem Eingriff [ x m 2 = BWE] Unversiegelte Fläche (am gepl. Heidengrabenzentrum) , Unversiegelte Fläche (Zugang HGZ) , Unversiegelte Fläche (Zugang HGZ) Unversiegelte Fläche (östlich Parkplatz Hochholz) Unversiegelte Fläche (westlich Parkplatz Hochholz) Unversiegelte Fläche (Acker an Straßenkreuzung) Teilversiegelte, veränderte Flächen (Schotterweg, Grasweg, Straßenböschung) Versiegelte Fläche (Straßen, Parkplatz, Fußwege) , , , Summe Bestand:

31 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 31 Planung (planintern) Umfang (m 2 ) B W F Wertstufe [ B, W, F] Wert nach dem Eingriff [ x m 2 = BWE] Sondergebiet ( m²) Überbaubare Fläche ( Panoramahalle, Forum und Hüle)* Überbaubare Fläche (Geländeanpassung) , Überdachte Fahrradstellplätze Zulässige Nebenanlagen ( m² * 0,5) Unbebaute Fläche ( m² * 0,5) , Öffentliche Grünflächen Zugang Heidengrabenzentrum , Zugange Heidengrabenzentrum mit zulässige bauliche Anlagen Pflanzbindung, Pflanzgebot Pflanzbindung: Feldhecke , Pflanzgebot: Feldhecke , Verkehrsfläche Völlig versiegelte Straße, inkl. Fußgängerwege Feldwege (Graswege) ,333 0 Parkplatzfläche 2 St. (6.120 m² m²) Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Straßenböschung) , Kleine Grünfläche, Verkehrsinsel , Summe Planung: Gegenüberstellung Wertstufe vor dem Eingriff [Bestand] Wertstufe nach dem Eingriff [Planung] Kompensationsbedarf BWE (Planung - Bestand) [- = Defizit] Plangebiet Fazit: Der ermittelte Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden kann durch planinterne Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von BWE (Bewertungseinheiten). Legende: Wertstufe = Bedeutung; 0 = keine (versiegelt); 1 = gering; 2 = mittel; 3 = hoch; 4 = sehr hoch *Die geplante Dachbegrünung wird im laufenden Verfahren hinsichtlich Konkretisierung von Pflanzqualitäten in planungsrechtlichen den Textfestsetzungen überprüft und entsprechend in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung berücksichtigt.

32 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 32 Tabelle 8.2: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen und Tiere Bestand (LUBW-Biotoptypnr.) Umfang (m²) und St. Wert vor dem Eingriff P./m² P. gesamt Landwirtschaftsflächen Fettwiese (33.41) Grünlandansaat (33.62) Magerwiese mit Streuobst, artenarm ( c) Acker (37.10) Ackerbrache (37.12) Grünflächen Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Straßenböschung) (35.64) Trittrasen (33.70) Feldhecke (41.22) Grasweg (60.25) Kleine Grünfläche (60.53) Verkehrsinsel Versiegelte Fläche Völlig versiegelte Straße (60.21) Schotterweg (60.23) Einzelbäume Einzelbäume (45.30a) StU ca. 100 cm * 6 P. = 600 P Einzelbäume (45.30b) StU ca. 100 cm * 5 P. = 500 P Summe Bestand: und 34 St

33 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 33 Planung (planintern) (LUBW-Biotoptypnr.) Umfang (m²) Wert nach dem Eingriff und St. P./m² P. gesamt Sondergebiet ( m²) Überbaubare Fläche ( Panoramahalle, Forum und Hüle) (60.10)* Überbaubare Fläche (Geländeanpassung) (Fettwiese (33.41), artenarm) Überdachte Fahrradstellplätze (60.10) Zulässige Nebenanlagen ( m² * 0,5) (60.10) Unbebaute Fläche ( m² * 0,5) (Fettwiese (33.41), artenarm) Öffentliche Grünflächen Zugang Heidengrabenzentrum (33.41) Zugange Heidengrabenzentrum mit zulässige bauliche Anlagen (60.10) Pflanzbindung, Pflanzgebot Pflanzbindung: Feldhecke (41.22) Pflanzgebot: Feldhecke (41.22) Verkehrsfläche Völlig versiegelte Straße (60.21) inkl. Fußgängerwege Feldwege (Graswege) Parkfläche 2 St. (60.21) (6.120 m² m²) Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Straßenböschung) (35.64) Kleine Grünfläche (60.53) Verkehrsinsel Pflanzbindung, Pflanzgebot Einzelbäume Einzelbäume (45.30a) StU ca. 100 cm * 6 P. = 600 P Einzelbäume (45.30b) StU ca. 100 cm * 5 P. = 500 P und 29 St Ermittlung Kompensationsbedarf Wert vor dem Eingriff Wert nach dem Eingriff Kompensationsbedarf [Bestand] [Planung] (Planung - Bestand) Plangebiet P. Fazit: Der ermittelte Kompensationsüberschuss für das Schutzgut Pflanzen und Tiere beträgt Punkte. *Die geplante Dachbegrünung wird im laufenden Verfahren hinsichtlich Konkretisierung von Pflanzqualitäten in planungsrechtlichen den Textfestsetzungen überprüft und entsprechend in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung berücksichtigt.

34 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen Unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Minderung und Ausgleich innerhalb des Plangebiets wurde ein verbleibender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere ermittelt Festlegung planinterner und planexterner Ausgleichsmaßnahmen Schutzgut Boden Der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden wird in so genannten Bewertungseinheiten (BWE) ermittelt. Dabei sind alle Bodenfunktionen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes separat zu untersuchen. Das ergibt in diesem Planfall einen Ausgleichsbedarf von BWE. Die im empfohlenen und hier angewandten LUBW-Modell vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für Schutzgut Boden sind sehr stark bodenfunktionsbezogen. Diese kommen mit unterschiedlichem Flächenumfang zum Ansatz. (So lässt sich z. B. mit Entsiegelung der höchste Effekt erzielen.) Folgende Maßnahmentypen werden im LUBW-Modell vorgeschlagen: Entsiegelung Rekultivierung Rekultivierung/Teilrekultivierung aufgelassener Abbaustätten und Altablagerungen Überdecken von baulichen Anlagen Oberbodenauftrag => in der Regel bau-/naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich Tiefenlockerung Dachbegrünung Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens (Umwandlung von Acker in Grünland/Wald bei verschlämmungsempfindlichen Böden und in Überschwemmungsgebieten) Erosionsschutz (Umwandlung von Acker in Grünland/Wald, begraste Abflusswege, Heckenstreifen quer zum Hang) Kalkung von Böden Nutzungsextensivierung oder Rückgängigmachen anthropogener Standortveränderungen (Entsiegelung, Rekultivierung, Wiedervernässung) auf Böden mit Potenzial für extreme Standorteigenschaften Es soll vorrangig ein planinterner Ausgleich erfolgen. Die im empfohlenen und hier angewandten LUBW-Modell vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für Schutzgut Boden sind sehr stark bodenfunktionsbezogen. Diese Maßnahmen stehen im Plangebiet nicht zur Verfügung. Die Dimensionierung schutzgutübergreifender Ausgleichsmaßnahmen kann gemäß UM-Arbeitshilfe (2006) anhand einer monetären Bewertung erfolgen. Dies geschieht in Anlehnung an die Rahmensätze der AAVO (1,00 5,00 / m²) bei Festsetzungen nach der Fläche ( 2 AAVO). Aufgrund der mittleren Wertigkeit der zu betrachtenden drei Bodenfunktionen werden 3,00 /m² zugrunde gelegt. Ausgehend von der 5- stufigen Bewertungsskala kann für die drei Bodenfunktionen [B], [W] und [F] ein maximales Defizit von 4 Werteinheiten pro Bodenfunktion anfallen (von Stufe 4 auf Stufe 0). Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der AAVO (3,00 /m 2 ) wird somit ein monetärer Wert von 0,75 /m 2 (= 3,00 / 4) angesetzt. Damit ergibt sich ein monetärer Ausgleichsbedarf von BWE x 0,75 /m 2 = ,00. Diese Kosten sind in Ausgleichsmaßnahmen zu investieren.

35 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 35 Schutzgut Pflanzen und Tiere Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere verbleibt ein Ausgleichsbedarf von Punkten, welcher durch die Festsetzung weiterer planinterner Ausgleichsmaßnahen bzw. planextern ausgeglichen werden muss. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen die voraussichtlichen Eingriffe in die Schutzgüter nach 1a Abs. 3 BauGB der Abwägung: Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Ein vollständiger, naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe im Plangebiet wird ermittelt und in den Festsetzungen zum Bebauungsplan festgeschrieben. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen: 1. Schritt: Multifunktionale Maßnahmen, Kohärenzmaßnahmen Kumulierende Lösungen sind anzustreben. Das heißt, es sollen vorrangig Maßnahmen vorgesehen und umgesetzt werden, die multifunktional sind (vgl. z. B. wie bereits in Kap. 4 erläutert, ist ein Ausgleich (sog. Kohärenzausgleich ) für den Verlust der FFH-Flachland-Mähwiesen im Plangebiet erforderlich. Weitere Kohärenzmaßnahmen sind Artenschutzmaßnahmen, die als Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. In Bearbeitung. 2. Schritt: Ausgleich über planexterne Maßnahmen in funktionalem Zusammenhang mit dem Plangebiet bzw. ohne einen engeren räumlichen Zusammenhang Eine Verfügbarkeit von Ausgleichmaßnahmen wird zuerst in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Plangebiet mit der Gemeinde abgestimmt und im weiteren Verfahren festgesetzt. Stehen diese nicht zur Verfügung werden Ausgleichsmaßnahmen ohne einen engeren räumlichen Zusammenhang mit der Gemeinde abgestimmt und im weiteren Verfahren festgesetzt. Eine gemeindeübergreifende Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen wird im laufenden Verfahren geprüft Alternativenprüfung planexterner Ausgleichsmaßnahmen i. S. 15 (3) BNatSchG Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen ( 15 (3) BNatSchG). In Bearbeitung.

36 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt Nach der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a BauGB sind geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt zu beschreiben (Punkt 3 b) der Anlage). Nachdem im Zuge der Planung bereits größte Sorgfalt darauf gelegt wurde, keine erheblichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Umwelt zu bewirken bzw. erhebliche Beeinträchtigungen auszugleichen, werden im Folgenden die Umweltaspekte angesprochen, für die solche Auswirkungen auch unter Beachtung aller Vorgaben der bereits durchgeführten Gutachten, Planungen und Sanierungskonzepte möglicherweise zu erwarten sind (eventuelle unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen). Folgende Maßnahmen zur Überwachung absehbarer erheblicher Umweltwirkungen sind vorgesehen: Umweltaspekt Geplante Maßnahmen zur Überwachung In Bearbeitung. Termine (Empfehlung) In Bearbeitung. Boden In Bearbeitung. In Bearbeitung. Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Zuständig für die Überwachung sind die Gemeinden als Träger des Bauleitplanverfahrens. Die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden sind verpflichtet, die Gemeinden über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen (für das Plangebiet siehe Tabelle) zu informieren. 10 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Aufgaben des Umweltberichts Es erfolgte eine Zusammenarbeit und für die Zusammenstellung der Aufgaben des Umweltberichts ausreichender Informationsaustausch zwischen den beteiligten Planungs-/Ingenieurbüros und der Gemeinde Ein Landschaftsplan liegt vor, Schwierigkeiten bestehen somit nicht.

37 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Zusammenfassung 1. Ziel der Bebauungsplanaufstellung Die Aufstellung des Bebauungsplans für das Plangebiet Heidengrabenzentrum auf Gemarkung Erkenbrechtsweiler, Landkreis Esslingen macht die Erstellung eines Umweltberichtes nach BauGB erforderlich. Die Gemeinden Erkenbrechtsweiler, Grabenstetten und Hülben beabsichtigen im Rahmen der gemeinsamen Gesamtkonzeption für das Erlebnisfeld Heidengraben ein zentrales Besucherinformationszentrum zur Keltischen Geschichte des Heidengrabens zu erstellen. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Umsetzung der Bebauungs- und Erschließungskonzeption für das Heidengrabenzentrum im bislang unbeplanten Außenbereich. 2. Verfahrensablauf In Bearbeitung. 3. Kurzbeschreibung des Plangebiets und des Vorhabens Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 5,87 ha und liegt am südlichen Rand der Gemarkung Erkenbrechtsweiler im Bereich des Burrenhofes im Kreuzungsbereich der Kreisstraße K 1262 und K Der Bebauungsplan setzt für die baulichen Anlagen im Heidengrabenzentrum ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kultur und Tourismus, Besucherinformationszentrum zu Keltischen Geschichte des Heidengrabens fest. Die Zufahrten und Zuwege zum Besucherzentrum erfolgt über bestehende Straßen und Feldwege. Die Verkehrserschließung sieht für die beiden Kreisstraßen den Neubau eines Kreisverkehrplatzes mit Ausbau für Schwerlasttransporter vor. Es ist geplant den bestehenden Wanderparkplatz in Richtung Süden zu erweitern. Ebenso den Ausbau des fußläufigen Zugangs zum Heidengrabenzentrum zwischen dem Wanderparkplatz Hochholz und Besucherzentrum. 4. Beurteilung der Umweltbelange Das Plangebiet wird in diesem Umweltbericht detailliert analysiert und bewertet sowie hinsichtlich der geplanten Bebauung beurteilt. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach der ökologischen Wertigkeit, dem Umfang der Eingriffsflächen und der Schwere der Beeinträchtigungen. Des Weiteren werden Maßnahmen beschrieben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder, soweit erforderlich und möglich, ausgeglichen werden können. Dieser Umweltbericht integriert die Grünordnungsplanung, die Erarbeitung einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB und die Ausarbeitung von planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen grünordnerischen Textfestsetzungen nach 9 BauGB. Eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNatSchG, eine Natura 2000-Vorprüfung gemäß 34 BNatSchG sowie ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung gem. 30 (4) BNatSchG und 67 BNatSchG sind im Umweltbericht integriert. Der baurechtliche Eingriffstatbestand gemäß 1 a BauGB ergibt sich durch absehbare erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, der Schutzgüter Boden und Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen bestehen hier im Wesentlichen in der erforderlichen Versiegelung von Boden und dem Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist integriert. Zu-

38 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 38 grunde gelegt werden die Biotop- und Nutzungsstrukturen vor Aufstellung des Bebauungsplans. Die verschiedenen planinternen Maßnahmen zur Minderung der Eingriffserheblichkeit (wasserdurchlässige Beläge, Pflanzgebote, Pflanzbindung) wirken sich unmittelbar auf die Berechnung des Ausgleichsbedarfs aus. Der verbleibende Ausgleichsbedarf (Schutzgut Boden : BWE, Schutzgut Pflanzen und Tiere : Punkte) ist durch weitere planinterne Ausgleichsmaßnahmen und der Benennung von planexterne Ausgleichsmaßnahen auszugleichen. Durch den Eingriff in eine geschützte Flachland-Mähwiese wird eine Ersatzmaßnahme erforderlich. Dies wird im laufenden Verfahren ergänzt. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass Ersatzmaßnahmen für die streng geschützte Feldlerche erforderlich werden. Bei Rodung des Streuobstbestandes wird das Aufhängen von Nisthilfen erforderlich. Bei den im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten ist keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen zu erwarten. Die Natura 2000-Vorprüfung kommt zum Ergebnis, das einige Arten des Vogelschutzgebiets (Greifvogel, Falken, Arten der Streuobstwiese) das Vorhabensgebiet als Nahrungsgebiet nutzen. Der Verlust an Nahrungsgebiet ist für alle Arten minimal. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Für den Ersatz des geschützten Biotops gem. 30 BNatSchG wird eine Neupflanzung im Plangebiet erforderlich. Die planinternen und angrenzenden geschützten Biotope sind durch geeignete Maßnahmen in der Bauphase zu schützen. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi). Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Erteilung einer Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich.

39 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Textteil 12.1 Rechtsgrundlagen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1298) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG) vom (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchAG) in der Fassung vom (GBl. S. 908), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (GBl. S. 809) Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 389), geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 777) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom (BGBl. I Nr. 51, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom (BGBl. I Nr. 40 S. 1972) mit Wirkung vom Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) vom Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) vom (BGBl I S. 58), geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom (BGBl. I S. 1057) Verordnung zum Schutz des Landschaftsteils Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi) mit letzter Änderung vom Verordnung des Landratsamtes Esslingen als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Quellfassungen Bauerloch, Gewenden, Wenden und Kniebrech der Stadt Neuffen vom Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet Schwäbische-Alb vom Richtlinie des Rates vom über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (2009/147/EG) Vogelschutz-Richtlinie Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 30 der Verordnung Gesetz vom (GBl. S. 99, 103)

40 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 40 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1298) Technische Vorschriften: DIN 18915: Bodenlagerung DIN 18920: Schutz v. Bäumen, Pflanzenbeständen u. Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN 19731: Bodenbeschaffenheit Verwertung von Bodenmaterial Die Normen können bezogen werden beim Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße Berlin Telefon Telefax Begründung Die Textfestsetzungen leiten sich aus der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit Planungsempfehlungen (Umweltbericht) ab.

41 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Planungsrechtliche Festsetzungen Die Kürzel/Nummerierungen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans. 1.3 Überbaubare Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 23 BauNVO) Innerhalb der im Lageplan eingezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind entsprechend dem Planeinschrieb folgende bauliche Anlagen und Gebäude zulässig: - Panoramahalle : Überbaubare Grundstücksfläche für ein Gebäude - Forum und Hüle : Überbaubare Grundstücksfläche für die baulichen Anlagen Forum und Hüle - Überdachte Fahrradstellplätze : Überbaubare Grundstücksfläche für eine Überdachung für Fahrradstellplätze. - Geländeanpassung : Überbaubare Grundstücksfläche für Bauliche Anlagen in Form von Geländeauffüllungen durch Abböschung an die zulässigen baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche Forum und Hüle und Zugänge zu den Bereichen Panoramahalle, Forum und Hüle. 1.4 Nebenanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 23 BauNVO) Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können der Zweckbestimmung des Sondergebietes dienende bauliche Anlagen zugelassen werden (z. B. Wege, Schautafeln, Spielgeräte, Sitzbänke, Startplatz für stationären Ballon), soweit es sich nicht um Gebäude handelt Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Zugang zum HGZ ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Die im Plan eingetragene öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Zugang zum HGZ ist als Grünfläche herzustellen. Zulässig sind bauliche Anlagen, die der Zweckbestimmung der Besucherlenkung zum Sondergebiet dienen, soweit es sich nicht um Gebäude handelt. Die als Kulturdenkmal Heidengraben dargestellte Fläche ist von baulichen Anlagen freizuhalten ( 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) 1.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (M) ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Wasserdurchlässige Beläge Offene PKW-Stellplätze, sind mit dauerhaft wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Sonstige befestigte Flächen innerhalb des Bereiches SO sind mit dauerhaft wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, soweit sie nicht aus Gründen der Barrierefreiheit wasserundurchlässig auszubilden sind Regenwasserableitung Im Umfeld der festgesetzten Baugrenzen sind Anlagen zur Vorreinigung, Rückhaltung und Versickerung von unverschmutztem Regenwasser zu erstellen Unbebaute Flächen im Bereich SO: Unbebaute Flächen sind als Grünflächen gemäß Pflanzgebot Ziffer anzulegen.

42 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Artenschutz Nisthilfen Für Vögel sind bei Rodung des Streuobstbestandes drei Nisthilfen für Meisen an geeigneten Stellen im Plangebiet fachgerecht aufzuhängen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 1.7 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB) Allgemeine Festsetzung für Bepflanzung Es sind standortgerechte und möglichst heimische bzw. gebietseigene Gehölze zu verwenden. Für die Anpflanzung in den Naturschutzausgleichsflächen dürfen nur gebietseigene, zertifizierte Gehölze des Herkunftsgebiets 8 Schwäbische und Fränkische Alb sowie gebietseigenes, zertifiziertes Saatgut des Herkunftsgebiets 7 Süddeutsches Berg- und Hügelland verwendet werden. Soweit bei den Laubbäumen kein gebietseigenes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 8 verfügbar ist, ist Ware aus forstlich anerkannten und zertifizierten Beständen (FSG- Ware) zu verwenden. Für die Anpflanzung von Obstgehölzen sind regionaltypische Sorten zu verwenden. Das Anpflanzen reiner Nadelgehölzhecken ist nicht gestattet Pflanzgebot: Fläche für Pflanzgebot Die im Lageplan eingetragene Fläche pfg ist mit heimischen, standortgerechten Sträuchern gem. der Pflanzenliste als naturnahe Hecke zu bepflanzen, dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen Pflanzgebot: Baumpflanzungen An den im Lageplan gekennzeichneten Stellen sind standortgerechte, heimische Laub- oder Obstbäume mit einem Stammumfang von min cm gem. der Pflanzenliste zu pflanzen, dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen Pflanzgebot: Grünflächen im Bereich SO Mindestens 50 % der unbebauten Fläche/nicht überbaubaren Fläche ist als gebietseigener Kräuterrasen bzw. Blumenrasen gem. der Pflanzenliste anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten Pflanzbindung: Fläche für Pflanzbindung Innerhalb der im Lageplan mit Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts, Biotop gekennzeichneten Fläche ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen Pflanzbindung: Einzelbäume Die im Lageplan gekennzeichneten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen. Insbesondere während der Bauphase sind die Bäu-

43 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 43 me durch geeignete Maßnahmen vor mechanischen Beeinträchtigungen zu schützen. Der Wurzelraum der Bäume ist vor Befahrung zu sichern ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Pflanzenliste Pflanzenliste für planinterne Ausgleichsmaßnahmen Standort Heidengrabenzentrum. Liste gebietseigener Gehölze Herkunftsgebiet 8 Schwäbische und Fränkische Alb Botanischer Name Bäume Acer campestre Acer platanoides Acer pseudoplatanus Betula pendula Carpinus betulus Fraxinus excelsior Populus tremula Prunus avium Prunus padus Quercus robur Sorbus aria Sorbus aucuparia Tilia platyphyllos Obstbäume Deutscher Name Feld-Ahorn Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Hänge-Birke Hainbuche Gewöhnliche Esche Zitterpappel Vogel-Kirsche Gewöhnliche Traubenkirsche Stiel-Eiche Echte Mehlbeere Vogelbeere Sommer-Linde --- Regionaltypische Obstsorten Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigeta Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Rosa rubiginosa Salix caprea Sambucus nigra Sambucus racemosa Viburnum lantana Viburnum opulus Empfohlene Saatgutmischung Roter Hartriegel Gewöhnliche Hasel Zweigriffeliger Weißdorn Eingriffeliger Weißdorn Gewöhnliches Pfaffenhütchen Gewöhnlicher Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe Echte Hunds-Rose Wein-Rose Sal-Weide Schwarzer Holunder Trauben-Holunder Wolliger Schneeball Gewöhnlicher Schneeball Saatgutmischung für die Ansaat eines Kräuterrasens: Saargutmischung mit 80 % Gräser und 20 % Kräuter (Herkunftsgebiet 7)

44 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich ( 9 (1 a) BauGB in Verbindung mit (1) 25 BauGB im Sinne des 1 a (3) BauGB) Planinterne Ausgleichsmaßnahme (A) A 1 umfasst das unter Ziff festgesetzte Pflanzgebot. (Pflanzgebot: Fläche für Pflanzgebot) A 2 umfasst das unter Ziff festgesetzte Pflanzgebot. (Pflanzgebot: Baumpflanzungen) A 3 umfasst das unter Ziff festgesetzte Pflanzgebot. (Pflanzgebot: Grünflächen im Bereich SO) Planexterne Ausgleichsmaßnahmen (A) Ersatzmaßnahmen für Feldlerchen Für den Ersatz eines verloren gegangenen Brutreviers der Feldlerche ist ein Brachestreifen (im Vorjahr) mit mind. 500 m² anzulegen. Alternativ sind auf einer Ackerfläche (Getreide/Raps) insgesamt 4 Feldlerchenfenster mit jeweils mindestens 20 m² anzulegen. Die Lerchenfenster sind im Rahmen der Aussaat durch den Landwirt herzustellen. Die Maßnahme muss in einem räumlichen Zusammenhang vor Baufeldräumung umgesetzt sein und zur Verfügung stehen. Die Lerchenfenster müssen einen Mindestabstand von 20 m zu Straßen und Wegen und von 50 m zu Wald, Baumalleen und zur Siedlung aufweisen. Die Maßnahme ist dauerhaft durchzuführen. Die rechtliche Sicherung erfolgt über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Der Standort wird im laufenden Verfahren zu ergänzen. Weitere planexterne Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.

45 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Örtliche Bauvorschriften Die Kürzel/Nummerierungen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans. 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Stark reflektierende, glasierte oder spiegelnde Oberflächen, Anstiche oder Materialien sind unzulässig. Verglasungen sind hiervon ausgenommen. 2.2 Dachdeckung ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachflächen sind zu begrünen. 2.3 Einfriedigungen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Einfriedigungen sind nur als notwendige Absturzsicherungen zulässig. 2.4 Aufschüttungen und Abgrabungen ( 74 Abs. 3 Nr.1 LBO) Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu 0,50 m gemessen ab dem natürlichen Gelände zulässig. Ausgenommen sind notwendige Aufschüttungen und Abgrabungen im Zusammen-hang mit dem Ausbau der Verkehrsflächen entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan Hinweise 3.2 Artenschutz Die Rodung der Bäume ist ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Brutzeiten zulässig. Bei Einbezug eines Biologen und nach dessen Kontrolle ist die Rodung auch im Zeitraum März bis September möglich, sofern keine Brutvögel betroffen sind. 3.3 Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi). Auf die Landschaftsschutzgebietsverordnung wird verwiesen. 3.4 Vogelschutzgebiet Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Vogelschutzgebietes Mittlere Schwäbische Alb. 3.5 Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt größtenteils in Zone III des Wasserschutzgebietes Bauerloch, Gewenden, Wenden, Kniebrech - Neuffen. Der westliche Erweiterungsbereich des Wanderparkplatzes liegt in Zone I und II bzw. IIA. Auf die Beachtung der Wasserschutzgebietsverordnung wird hingewiesen. 3.6 Untergrund Es wird eine Erkundung der Untergrundverhältnisse sowie die Erstellung eines gesonderten Baugrund- und Gründungsgutachtens gemäß DIN 4020 empfohlen.

46 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Angrenzende geschützte Biotope Aus Gründen des Schutzes angrenzender geschützter Biotope an das Plangebiet Heidengrabenzentrum wird darauf hingewiesen, dass während der Bauphase Flächen außerhalb des Plangebiets und nicht als Lagerflächen genutzt und nicht befahren werden dürfen. Angrenzende Gehölze sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 3.8 Umweltfreundliche Beleuchtung Nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch künstliche Lichtquellen sind zu vermeiden. Es sind umweltverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Empfohlen werden LED-Beleuchtung oder vergleichbare umweltverträgliche Produkte. 3.9 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerplätze sollten auf das absolut notwendige Mindestmaß und innerhalb des Bebauungsplangebietes auf Flächen, die ohnehin bebaut werden beschränkt werden. Spätere Freiflächen sollten vom Baubetrieb soweit möglich freigehalten werden, um die Böden vor Verdichtungen zu schützen. Notwendige Bodenarbeiten sollten bodenschonend mit geeigneten Geräten wie z.b. Kettenfahrzeugen ausgeführt werden. Entstandene Bodenverdichtungen sind am Ende der Baumaßnahme mit geeignetem Gerät tiefgründig zu lockern. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. Vermischungen mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind Bodenschutz Gemäß 202 BauGB ist Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Die Wiederverwendung brauchbaren Erdaushubs auf den Baugrundstücken (Erdmassenausgleich) ist anzustreben. Unbelasteter Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung einer Verwertung zuzuführen. Bei der Herstellung durchwurzelbarer Bodenschichten wird auf 12 der Bundesbodenschutzverordnung und die Bestimmungen der DIN (Verwertung von Bodenmaterial) hingewiesen Altlasten Im Planbereich sind keine Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen bekannt. Wird im Zuge der Bauarbeiten wider Erwarten geruchlich und optisch auffälliges Material angetroffen, so ist unverzüglich das Landratsamt Esslingen zu benachrichtigen. Unbrauchbare und/oder belastete Böden sind von verwertbarem Bodenaushub zu trennen und einer Aufbereitung oder einer geordneten Entsorgung zuzuführen.

47 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S Literatur und Quellen Gesetze, Rechtsverordnungen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1298) Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 30 der Verordnung Gesetz vom (GBl. S. 99, 103) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1298) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Alt-lasten (Bundes- Bodenschutzgesetz BBodSchG) vom (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchAG) in der Fassung vom (GBl. S. 908), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (GBl. S. 809) Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 389), geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 777) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom (BGBl. I Nr. 51, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom (BGBl. I Nr. 40 S. 1972) mit Wirkung vom Richtlinie des Rates vom über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (2009/147/EG) Vogelschutz-Richtlinie Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) vom Verordnung des Landratsamtes Esslingen als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Quellfassungen Bauerloch, Gewenden, Wenden und Kniebrech der Stadt Neuffen vom Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphä-rengebiet Schwäbische-Alb vom Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin-halts (Planzeichenverordnung PlanZV) vom (BGBl I S. 58), geän-dert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom (BGBl. I S. 1057) Verordnung zum Schutz des Landschaftsteils Erkenbrechtsweiler Berghalbinsel (mit Hörnle und Jusi) mit letzter Änderung vom

48 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Umweltbericht S. 48 Sonstige Literatur und Quellen DONGUS, HANSJÖRG (1961): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 171 Göppingen GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (1967): Geologische Karte von Baden- Württemberg 1 : , Blatt 7422 Lenningen KÖNIG + PARTNER FREIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2009): LANDSCHAFTSPLAN GVV LENNINGEN. FORT- SCHREIBUNG LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (LVA) (2005): Topographische Karte 1: Blatt 7422 Lenningen LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (Hrsg.) (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Abgestimmte Fassung Oktober 2005 Dto. (Hrsg.) (2005a): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Bearbeitung: Peter Vogel, Thomas Breunig Dto. (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Arbeitshilfe LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (2015): LUBW- Homepage, Kartendienst online, Abruf Daten und Schutzgebiete für das Plangebiet am , Geobasisdaten Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, Az.: /19 MELBER & METZGER (2017): Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Heidengrabenzentrum Vorentwurf PUSTAL, WALTRAUD (1994): Ökologischer Steckbrief Instrument für eine problemorientierte Landschaftsund Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung PUSTAL, WALTRAUD (2013): Standortprüfung HeidengrabenCentrum für die Gemeinden Erkenbrechtsweiler (LK Esslingen), Grabenstetten (LK Reutlingen), Hülben (LK Reutlingen) vom RPF (REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU) (2012): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten auf Basis ALK und ALB, digitale Sachund Geodaten für Erkenbrechtsweiler Stand: September 2011 RVNA REGIONALVERBAND NECKAR-ALB (Hrsg.) (2015): Regionalplan Neckar-Alb 2013, ausgefertigt am UM (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG) (Hrsg.) (2006): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe VRS VERBAND REGION STUTTGART (Hrsg.) (2009): Regionalplan. Region Stuttgart. Satzungsbeschluss vom 22. Juli 2009

49 Anlage 1: Artenschutzrechtliche Prüfung

50 Gemeinde Erkenbrechtsweiler Landkreis Esslingen Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung Anlage 1 zum Umweltbericht Vorentwurf Blau kursiv: in Bearbeitung. Proj. Nr Prof. Waltraud Pustal Freie Landschaftsarchitektin LandschaftsArchitekten-Biologen-Stadtplaner Hohe Straße 9/1, Pfullingen Fon: / Fax: / mail@pustal-online.de AUFBAU, GLIEDERUNG, SYMBOLE BY WALTRAUD PUSTAL

51 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS 3 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 3 3 METHODIK 3 4 PLANGEBIET UND ÖRTLICHE SITUATION 4 5 KONFLIKTANALYSE Kurzbeschreibung der Planung Planungsbedingte Wirkfaktoren 7 6 DURCHFÜHRUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN RELEVANZPRÜFUNG Begehungsprotokoll Habitatanalyse 8 7 DURCHFÜHRUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG Begehungsprotokolle Ergebnis der Erhebungen Artengruppe Käfer Artengruppe Vögel Artengruppe Fledermäuse Betroffenheit der Artengruppen 14 8 ZUSAMMENFASSUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE MAßNAHMEN 16 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 4.1: Luftbild mit Schutzgebieten 4 Abbildung 4.2: Blick in Richtung Westen über die keltischen Grabhügel und Obstbäume an der Straße 5 Abbildung 4.3: Laubbäume am Burrenhof 5 Abbildung 4.4: Südlich der Hügelgräber Landwirtschaftsfläche. Sommer 2017 mit Grünlandansaat 5 Abbildung 4.5: Streuobstwiese westlich der Feldhecke (links im Bild) am Wanderparkplatz 6 Abbildung 4.6: Östliche Feldhecke am Wanderparkplatz 6 Abbildung 5.1: Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum 7 Abbildung 6.1: Ergebnis der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung 2015 mit Planstand Abbildung 6.2: Ergebnis der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung 2015 mit Planstand 2015 am Wandparkplatz 10 Abbildung 7.1: Brutrevier Feldlerche in der Umgebung des Plangebiets 13 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 7.1: Betroffenheit der Artengruppen 14 Tabelle 8.1: Übersicht artenschutzrechtliche Maßnahmen 17

52 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 3 1 Anlass Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Heidengrabenzentrum auf Gemarkung Erkenbrechtsweiler, Landkreis Esslingen aufzustellen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. 44 BNatSchG i. V. m. wird für die Planung erforderlich. 2 Rechtliche Grundlagen Für Planungen und Vorhaben sind die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen. Die Aufgabe besteht laut dem Gesetz darin, für das geplante Bauvorhaben zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten des Anhang IV der FFH-RL, europäischer Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 aufgeführt sind (streng geschützte Arten gem. BArtSchV), erheblich gestört werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Zudem ist das Tötungsverbot bei der Planung zu beachten (hier gilt Individuenbezug): es ist zu prüfen, ob sich das Tötungsoder Verletzungsrisiko signifikant erhöht (MLR 2009). Alle geeigneten Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen sind bei Bedarf grundsätzlich zu ergreifen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dürfen nur entfernt werden, wenn deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dazu sind vorgezogene Maßnahmen zulässig. Die anderen unter den weniger strengen Schutzstatus fallenden besonders geschützten Arten sind gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG in der Eingriffsregelung zu behandeln. Es gilt Satz 5 entsprechend: Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Diese Arten sind in der Planung z. B. durch Vermeidungs-, Minderungs- und (artenschutzrechtliche) Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. 3 Methodik 1. Schritt Bei der Durchführung der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung werden für das Plangebiet Hinweise auf das Vorkommen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten und europäischen Vogelarten im Planungsgebiet und der vorhandenen Biotopstrukturen abgeprüft (Abschichtung). 2. Schritt (bei Bedarf) Ergibt die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Hinweise auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes von streng geschützten Populationen oder/und europäischer Vogelarten, sind diese Artengruppen oder Arten in einer sogenannten artenschutzrechtlichen Prüfung vertieft zu untersuchen. Bei häufigen Vogelarten (z. B. Kohlmeise, Hausrotschwanz, Kleiber und andere Arten der Kulturlandschaft und Siedlungsrandbereiche) liegt im Regelfall keine erhebliche Störung/Beeinträchtigung der lokalen Population vor. Generell sind Nahrungs- und Jagdbereiche nur zu betrachten, wenn durch die Beseitigung dieses Lebensraumes die Population wesentlich beeinträchtigt wird.

53 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S Ergebnis Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde das Gebiet am vom Dipl.-Biologen Jonas Scheck begangen. Aufgrund der Ergebnisse und Abschichtung wird im vorliegenden Umweltbericht eine artenschutzrechtliche Prüfung integriert erarbeitet. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung von 2015 und der Kartierung zu den streng geschützten Arten 2017 im Zuge der artenschutzrechtliche Prüfung sind im Folgenden dargestellt. 4 Plangebiet und örtliche Situation Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft in den Landkreisen Esslingen und Reutlingen im Bereich Kreuzung der K 1262, K 1263 und K 6760 zentral zwischen den Gemeinden Erkenbrechtsweiler, Grabenstetten und Hülben. An dieser Kreuzung befindet sich der Burrenhof mit bestehender Gastronomie. Das Gebiet ist geprägt durch Acker bzw. Grünlandansaat- und Wiesenutzung im Bereich des geplanten Heidengrabenzentrums. Einzelne Laubbäume (Obst- und heimische Laubbäume) grünen den Bereich ein. Am Wanderparkplatz befinden sich Feldhecken sowie eine kleinflächige Streuobstwiese. Abbildung 4.1: Luftbild mit Schutzgebieten Quelle: LUBW 2015 Lila Schraffur gemeldete FFH-Mähwiese Rot geschützte Biotope

54 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 5 Abbildung 4.2: Blick in Richtung Westen über die keltischen Grabhügel und Obstbäume an der Straße Fotoaufnahme: Scheck (04/2015) Abbildung 4.3: Laubbäume am Burrenhof Fotoaufnahme: Scheck (04/2015) Abbildung 4.4: Südlich der Hügelgräber Landwirtschaftsfläche. Sommer 2017 mit Grünlandansaat

55 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 6 Fotoaufnahme: Scheck (04/2015) Abbildung 4.5: Streuobstwiese westlich der Feldhecke (links im Bild) am Wanderparkplatz Fotoaufnahme: Scheck (04/2015) Abbildung 4.6: Östliche Feldhecke am Wanderparkplatz Fotoaufnahme: Büro Pustal (06/2015)

56 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 7 5 Konfliktanalyse 5.1 Kurzbeschreibung der Planung Die Planung sieht östlich des Burrenhofs im Bereich der keltischen Grabhügel ein Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung Kultur und Tourismus, Besucherinformationszentrum zu Keltischen Geschichte des Heidengrabens vor. Neben den baulichen Anlagen ist im Osten des Plangebiets ein Startplatz eines Ballons geplant. Zum Ausbau der Infrastruktur sind ein Kreisverkehrsplatz, der Ausbau des Wanderparkplatzes und der Ausbau des Zugangs zum Heidengrabenzentrum zwischen Wanderparkplatz und Heidengrabenzentrum geplant. Abbildung 5.1: Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Die unmaßstäbliche Abbildung dient hier als Orientierung. Genaue Auskunft gibt der B-Plan M 1 : Quelle: Melber & Metzger (2017) 5.2 Planungsbedingte Wirkfaktoren Zu betrachten sind baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren. Darauf wird bei Bedarf in Tabelle 7.1 eingegangen. Folgende baubedingte Wirkfaktoren sind durch die Planung möglich: Lärmimmissionen und optische Störungen durch Baustellenbetrieb und -verkehr Entfernung und Rodung von Gehölzen Rodung von Bäumen Flächeninanspruchnahme/-versiegelung durch Baustelleneinrichtung

57 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 8 Folgende anlagebedingte Wirkfaktoren sind durch die Planung möglich: Permanente Flächeninanspruchnahme und -versiegelung und damit Lebensraumveränderungen (Inanspruchnahme von Vegetationsflächen, Brut- und Nahrungshabitaten) Zunahme optischer Störungen durch Kulissenwirkung der Gebäude im Umfeld Folgende betriebsbedingte Wirkfaktoren sind durch die Planung möglich: Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie Zunahme optischer Störungen durch Verkehr und Nutzung Nächtliche Beleuchtung kann nicht ausgeschlossen werden(in Bearbeitung) 6 Durchführung der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung 6.1 Begehungsprotokoll Das Plangebiet wurde an einem Termin durch Dipl.-Biologen begangen. Ziel war eine Habitatpotenzialanalyse aller Artengruppen und Einschätzung der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet. Datum Uhrzeit 9:00 10:00 Uhr Wetter sonnig/leicht bedeckt, Wind 1 NW, 15 C Zweck Habitatpotenzialanalyse aller Artengruppen 6.2 Habitatanalyse Habitatanalyse: Das Plangebiet auf der Albhochfläche umfasst die östlich an den Burrenhof anschließende Grabhügelfläche sowie eine sich südlich anschließende Ackerfläche mit Grünlandeinsaat. Südwestlich werden der Weg vom bestehenden Wanderparkplatz zum Heidengrabenzentrum sowie der Wanderparkplatz in das Plangebiet mit einbezogen. Am Nord- und Ostrand der Grünlandfläche, mit Grabhügeln, befinden sich einige freistehende Gehölze (Flst. 5039). Südlich schließt sich eine Fläche mit Grünlandansaat an (Flst und 5037). Am Burrenhof, außerhalb des Plangebiets, stehen Gebäudegruppen mit viel Gehölz (Laub- und Nadelhölzer) (Flst. 5034). Südwestlich davon schließt sich eine Grünlandfläche an, die als Pferdekoppel genutzt wird (Flst. 5034). Der Weg zum westlich gelegenen Wanderparkplatz ist geschottert, mit sich angrenzenden Acker und Wiese. Der Wanderparkplatz ist vollversiegelt. Die Parkplätze sind im Osten und Westen von einer Feldhecke (geschütztes Biotop) eingeschlossen. Westlich der Hecke befindet sich ein Streuobstbestand mit 4 Streuobstreihen und jeweils weitem Stand zwischen den Reihen. Habitateignung: Die Bereiche im Osten des Plangebiets können als Brutstätte der Goldammer (besonders geschützt) nicht ausgeschlossen werden. Am Burrenhof sind besonders geschützte Arten wie Feldsperling, Wacholderdrossel; sonst häufige Arten (Buchfink,

58 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 9 Hausrotschwanz, Bachstelze, Amsel) als Brutvögel möglich. Der Burrenhof ist vom Bebauungsplanverfahren ausgenommen. Insgesamt sind für die Arten keine Beeinträchtigungen zu erwarten, wenn der Baumbestand im Großen und Ganzen erhalten bleibt. Das gilt insbesondere für die alten Linden, aber auch Birnbäume (vgl. Abb. 6.1). Das Vorkommen von Feldlerchen ist möglich. In der Umgebung ist die Feldlerche als Brutvogel besonders anzunehmen. Für die Offenlandvogelarten (Feldlerche, Wachtel) sind durch verstreuten Baumbestand bereits Beeinträchtigungen vorhanden. Insbesondere im Bereich der Bebauung mit mehr als einstöckigen Bauwerken am Burrenhof. Dies gilt nicht für den Südosten des Plangebiets im Bereich der Ackerbrache. Eine weitere Bepflanzung ist mit Bäumen zu vermeiden. Eine vertiefte Untersuchung erfolgt in der artenschutzrechtlichen Prüfung. Das gesamte Plangebiet weist keine Lebensraumeignung für Amphibien und Reptilien auf. Für Fledermäuse gelten als Jagdgebiet vor allem die Bereiche um den Burrenhof und entlang der Baumreihen sowie die Grabhügelfläche. Es sind keine Winterquartiere von Fledermäusen zu erwarten. Der Baumbestand wird im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung hinsichtlich Quartiere für Fledermäuse geprüft. Der Zugang zum Heidengrabenzentrum umfasst einen geschotterten Weg mit angrenzender Acker- und Wiesenfläche. Für die Errichtungen von Anlagen zur Besucherlenkung sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Abbildung 6.1: Ergebnis der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung 2015 mit Planstand 2015

59 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 10 Abbildung 6.2: Ergebnis der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung 2015 mit Planstand 2015 am Wandparkplatz Ergebnis der Relevanzprüfung ( Abschichtung ) Im Rahme der artenschutzrechtlichen Prüfung werden Brutvogelkartierungen von Offenlandvogelarten sowie weitere Untersuchungen im Bereich der Feldhecken und Gehölzen insbesondere Höhlenbäumen erforderlich. Eine Untersuchung des südlich außerhalb des Plangebiets gelegenen Waldrandes (südlicher Wall) wird aufgrund der Lage im Vogelschutzgebiet erforderlich. Eine Natura 2000-Vorprüfung ist in dem Umweltbericht zum Bebauungsplan integriert (Anlage 2 zum Umweltbericht). Artenschutzrechtliche Konflikte für andere streng geschützte Arten können aufgrund der gegebenen Biotopstrukturen ausgeschlossen werden.

60 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung Das Plangebiet wurde durch Dipl.-Biologe Jonas Scheck an vier Terminen untersucht. Die Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. 7.1 Begehungsprotokolle Datum Uhrzeit 10:30 12:00 Uhr Wetter Zweck 80 % bedeckt, sonnige Abschnitte, 5 C, Wind 0-2NW Vögel Datum Uhrzeit 08:30 10:00 Uhr Wetter sonnig, 15 C, Wind 0 Zweck Vögel Datum Uhrzeit 11:00 12:00 Uhr Wetter Zweck 80 % bedeckt, sonnig, 11 C, Wind 1 3 SW Vögel Datum Uhrzeit 21:00 22:00 Uhr Wetter unbedeckt, 25 C, Wind 0 Zweck Wachtelbegehung 7.2 Ergebnis der Erhebungen Artengruppe Käfer Die Bäume im Plangebiet sind überwiegend vital mit wenigen oder nur ansatzweise Höhlenbildungen. Dazu zählen die Obstbäume der Streuobstwiese. Es handelt sich um mehrere kleinere Höhlen. Bei den drei Bäumen die im Zuge der Zufahrt zum Heidengrabenzentrum entfallen müssen (Linde, Esche und ein Obstbaum) wurden keine Höhlen gefunden. Es sind keine Beeinträchtigungen streng geschützter Käferarten zu erwarten, da die größeren Bäume durch Pflanzbindung erhalten bleiben Artengruppe Vögel Die Feldlerche, als Offenlandvogelart ist in der Umgebung mit mäßiger Siedlungsdichte vertreten. Mit der Planung des Heidengrabenzentrums und den geplanten Ballonstandort im Osten des Sondergebiets ist von einem Verlust eines Brutreviers auszugehen. Ersatzmaßnahmen werden erforderlich. Weitere Offenlandvogelarten, wie der Wachtel wurden nicht nachgewiesen. Im Baumbestand auf der Streuobstwiese am Wanderparkplatz wurden mehrere kleine Höhlen im Bestand gefunden und die Blau- und Kohlmeise als Brutvogel nachgewiesen. Für den Eingriff in den Streuobstbestand sind drei Meisenhöhlen als Ersatzmaß-

61 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 12 nahmen erforderlich. Weitere wertgebende Arten der Streuobstwiese wie Grünspecht, Star usw. wurden nicht beobachtet. Die Wiese ist relativ klein und steht in keinem Verband zu weiteren Streuobstwiesen. Durch den Verlust ist keine Beeinträchtigung für typische Arten der Streuobstwiese zu erwarten. Die Feldhecken am Wanderparkplatz weisen Brutverdacht der Goldammer auf. Bei Rodung von Heckenteilen sind Ersatzpflanzungen erforderlich. Südlich angrenzend befindet sich außerhalb des Plangebiets ebenso eine geschützte Feldhecke (Waldstreifen) mit Bruthinweisen des Fitis. Eingriffe sind nicht geplant. Die angrenzenden Biotope sind in der Bauphase durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Arten des Vogelschutzgebiets sind gesondert in der Natura 2000-Vorprüfung abgearbeitet. Durch die Planung gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für gefährdete und störungsempfindliche Arten im südlich des Plangebiets gelegenen Waldstreifen aus. Westlich des Burrenhofs gibt es eine Population des Feldsperlings mit mehreren Brutpaaren, Wacholderdrossel und Hausperlingen am Burrenhof. Außerdem wurde in einer Begehung ein Gartenrotschwanz beobachtet. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen Durchzügler. Es wird ein Vorkommen in den südlichen Streuobstwiesen vermutet. In den Fichten des Burrenhofs gibt es Bruthinweise des Turmfalken. Der Burrenhof selber liegt außerhalb des Plangebiets. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten Artengruppe Fledermäuse Der Baumbestand im Plangebiet bietet für Fledermäuse keine Eignung als Quartier für Wochenstuben. Sommerquartiere von Einzeltieren sind im Baumbestand nicht auszuschließen. Durch den verbleibenden Baumbestand bleiben ausreichend Sommerquartiere erhalten. Durch die geplante Rodung der Bäume am Wanderparkplatz und im Bereich der geplanten Zufahrt zum Heidengrabenzentrum ist von keiner Beeinträchtigung der lokalen Population auszugehen.

62 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 13 Abbildung 7.1: Brutrevier Feldlerche in der Umgebung des Plangebiets

63 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S Betroffenheit der Artengruppen Tabelle 7.1: Betroffenheit der Artengruppen Streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 aufgeführt sind (streng geschützte Arten gem. BArtSchV) Artengruppe Ergebnis der Habitatanalyse und Betroffenheit Artenschutzrechtliche Einschätzung Farn- und Blütenpflanzen Flechten: Echte Lungenflechte Krebse, Weichtiere (Muscheln, Schnecken) und sonstige niedere Tiere (Sonnenstern) Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich nicht erheblich erheblich nicht erheblich erheblich Spinnentiere Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich Heuschrecken und Netzflügler Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich Libellen Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich Käfer Bäume im Plangebiet mit wenigen oder nur ansatzweise vorhanden Höhlen. Die artenschutzrechtlich relevanten Bäume bleiben erhalten (Pflanzbindung). Die geplanten entfallenden Bäume weisen keine Höhlen auf. nicht erheblich erheblich Schmetterlinge Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich Fische Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich Amphibien und Reptilien Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich

64 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 15 Artengruppe Ergebnis der Habitatanalyse und Betroffenheit Artenschutzrechtliche Einschätzung Artengruppe Avifauna Sondergebiet Heidengrabenzentrum: nicht erheblich - Offenlandvogelart: Feldlerche in der Umgebung nachgewiesen - durch den geplanten Ballonstandort im Osten des Sondergebiets ist von einem Verlust von einem Brutrevier auszugehen - keine weiteren Offenlandvogelarten (Wachtel) nachgewiesen erheblich Ergebnis: - Ersatzmaßnahme erden erforderlich: Buntbrache oder alternativ Feldlerchenfenster Wanderparkplatz, Streuobst, Feldhecke - Im Baumbestand Streuobst Brutnachweis von Blau- und Kohlmeise - weitere wertgebende Arten der Streuobstwiese wurden nicht beobachtet - In den Feldhecken Brutverdacht Goldammer, häufige Arten Buchfink, Hausrotschwanz, Bachstelze, Amsel können nicht ausgeschlossen werden - angrenzenden Feldhecke (planextern): Bruthinweis Fitis Ergebnis: - Rodungszeiten sind zu berücksichtigen - Ersatzmaßnahmen für den Streuobstbestand: Drei Meisenhöhlen in unmittelbarer Umgebung anbringen - Verlust von Feldhecke ist zu ersetzen - angrenzende Biotope sind in der Bauphase zu schützen Zusammenfassung Brutvögel im Plangebiet und Umgebung: Haus- und Feldsperling, Buchfink, Amsel, Wacholderdrossel, Blau- und Kohlmeise, Turmfalke, Elster, Goldammer, Feldlerche, Rabenkrähe, Mönchsgrasmücke Unter Berücksichtigung von Vermeidungsund Ersatzmaßnahmen (Kap. 8) ist keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten.

65 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 16 Artengruppe Ergebnis der Habitatanalyse und Betroffenheit Artenschutzrechtliche Einschätzung Artengruppe Säugetiere: Fledermäuse - In dem Baumbestand keine Eignung als Quartier für Wochenstuben gegeben - Keine Winterquartiere gegeben nicht erheblich erheblich - Sommerquartiere können nicht ausgeschlossen werden - verbleibende Bäume im Plangebiet (Pflanzbindung) ausreichend mögliche Sommerquartiere vorhanden Ergebnis: Es ist keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten. Sonstige Säuger: Keine entsprechenden Lebensräume vorhanden. nicht erheblich erheblich 8 Zusammenfassung Artenschutzrechtliche Maßnahmen Ergebnis Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass Ersatzmaßnahmen für die streng geschützte Feldlerche erforderlich werden. Ebenso sind bei Rodung der Streuobstbäume Nisthilfen im Plangebiet aufzuhängen. Bei Rodung von Heckenabschnitten am Wanderparkplatz werden Ersatzpflanzungen erforderlich. Bei den im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten ist keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmenmaßnahmen zu erwarten. Durch den Erhalt von Bäumen im Plangebiet, als mögliche Sommerquartiere für Fledermäuse ist keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten. Weitere streng geschützte Arten sind von der Planung nicht betroffen.

66 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Artenschutzrechtliche Prüfung S. 17 Artenschutzrechtliche Maßnahmen Die artenschutzrechtlich relevanten Festsetzungen werden integriert erarbeitet. Auf den textlichen Teil des Bebauungsplans wird verwiesen. In nachfolgender Tabelle erfolgt eine Übersicht der artenschutzrechtlich relevanten Festsetzungen: Tabelle 8.1: Übersicht artenschutzrechtliche Maßnahmen Maßnahme Kurzbezeichnung / Ziff. Im B-Plan Planinterne Artenschutzmaßnahmen für Höhlenbrüter Für Vögel sind bei Rodung des Streuobstbestandes drei Nisthilfen für Meisen an geeigneten Stellen im Plangebiet fachgerecht aufzuhängen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich i. S. 1a (3) BauGB Ersatzmaßnahmen für Feldlerchen Für den Ersatz eines verloren gegangenen Brutreviers der Feldlerche ist ein Brache-streifen (im Vorjahr) mit mind. 500 m² anzulegen. Alternativ sind auf einer Ackerfläche (Getreide/Raps) insgesamt 4 Feldlerchenfenster mit jeweils mindestens 20 m² anzulegen. Die Lerchenfenster sind im Rahmen der Aussaat durch den Landwirt herzustellen. Die Maßnahme muss in einem räumlichen Zusammenhang vor Baufeldräumung umgesetzt sein und zur Verfügung stehen. Die Lerchenfenster müssen einen Mindestabstand von 20 m zu Straßen und Wegen und von 50 m zu Wald, Baumalleen und zur Siedlung aufweisen. Die Maßnahme ist dauerhaft durchzuführen. Die rechtliche Sicherung erfolgt über einen öffentlichrechtlichen Vertrag. Der Standort wird im laufenden Verfahren zu ergänzen. Ersatz von Feldhecken Bei Rodung von Teilanschnitten der geschützten Biotope (Feldhecken) sind Ersatzpflanzungen in gleichen Umfang erforderlich. Artenschutz gem. 44 BNatSchG Rodung von Gehölzen lediglich im Zeitraum zwischen 1. Oktober 28./29. Februar außerhalb der Brutzeiten. Bei Einbezug eines Biologen und nach dessen Kontrolle ist die Rodung auch im Zeitraum März bis September möglich, sofern keine Brutvögel betroffen sind. Angrenzende geschützte Biotope Aus Gründen des Schutzes angrenzender geschützter Biotope an das Plangebiet Heidengrabenzentrum wird darauf hingewiesen, dass während der Bauphase Flächen außerhalb des Plangebiets und nicht als Lagerflächen genutzt und nicht befahren werden dürfen. Angrenzende Gehölze sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Umweltfreundliche Beleuchtung Nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch künstliche Lichtquellen sind zu vermeiden. Es sind umweltverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Empfohlen werden LED-Beleuchtung oder vergleichbare umweltverträgliche Produkte. Ziff (1) 20 BauGB Ziff Entspr. Pflanzgebot Ziff Hinweise, Ziff. 3.2 Artenschutz Hinweise, Ziff. 3.7 Artenschutz Hinweise, Ziff. 3.8 Artenschutz

67 Anlage 2: Natura 2000-Vorprüfung

68 Gemeinde Erkenbrechtsweiler Landkreis Esslingen Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung Anlage 2 zum Umweltbericht Vorentwurf Blau kursiv: in Bearbeitung. Proj. Nr Prof. Waltraud Pustal Freie Landschaftsarchitektin LandschaftsArchitekten-Biologen-Stadtplaner Hohe Straße 9/1, Pfullingen Fon: / Fax: / mail@pustal-online.de AUFBAU, GLIEDERUNG, SYMBOLE BY WALTRAUD PUSTAL

69 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S. 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG Anlass und Zielsetzung Natura 2000-Alternativenprüfung 4 2 EINFÜHRUNG IN NATURA Das europäische Naturschutzprojekt Natura Umsetzung von Natura 2000 in Bundes- und Landesnaturschutzgesetz VwV Natura NATURA 2000-VORPRÜFUNG Hinweise zu Datengrundlagen Natura 2000-Vorprüfung: Ergebnis 7 4 LITERATUR UND QUELLEN 10 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1.1: Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum 3 Abbildung 1.2: Lage im Vogelschutzgebiet 3 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1.1: Übersicht Vogelschutzgebiet und Plangebiet 3 Tabelle 3.1: Ergebnis der Natura 2000-Vorprüfung 8 ANLAGE: LUBW-FORMBLATT

70 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S. 3 1 Einführung 1.1 Anlass und Zielsetzung Der Bebauungsplan Heidengrabenzentrum im Gemeindegebiet Erkenbrechtsweiler liegt im Vogelschutzgebiet Mittlere Schwäbische Alb (Nr ). Laut Datenauswertebogen zum Vogelschutzgebiet sind 23 Vogelarten geschützt, u. a. Rotmilan, Schwarzspecht, Neuntöter. Auf den Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung wird verwiesen. Abbildung 1.1: Vorentwurf Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Die unmaßstäbliche Abbildung dient hier als Orientierung. Genaue Auskunft gibt der B-Plan M 1 : Quelle: MELBER & METZGER (2017) Tabelle 1.1: Übersicht Vogelschutzgebiet und Plangebiet Fläche Umfang (ha) Bebauungsplan Heidengrabenzentrum 5,87 Vogelschutzgebiet Mittlere Schwäbische Alb ,000 Abbildung 1.2: Lage im Vogelschutzgebiet

71 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S Natura 2000-Alternativenprüfung Das Planungsbüro Pustal erstellte 2013 eine Standortprüfung für das geplante Heidengrabenzentrum für die Gemeinden Erkenbrechtsweiler, (LK Esslingen), Grabenstetten (LK Reutlingen) und Hülben (LK Reutlingen (PUSTAL 2013). Es wurden 5 Standorte, die sich zentral zwischen den drei Gemeinden befinden, untersucht. Dies war Grundvoraussetzung für das gemeinsame Gesamtkonzept des Heidengrabenzentrums. Standortprüfung kommt zum Ergebnis, dass alle geprüften Standortalternativen sich im Vogelschutzgebiet befinden. 2 Einführung in Natura Das europäische Naturschutzprojekt Natura 2000 Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-RL) bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten VRL) das europäische Naturschutzprojekt Natura 2000, das Arten und Lebensräume innerhalb der EU in einem Länder übergreifenden Biotopverbundnetz schützen und somit die biologische Vielfalt dauerhaft erhalten soll. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie umfassen. Im Sinne der FFH-Richtlinie (Artikel 1) bedeuten: Prioritäre natürliche Lebensraumtypen : (...) vom Verschwinden bedrohte natürliche Lebensraumtypen, für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund der natürlichen Ausdehnung dieser Lebensraumtypen besondere Verantwortung zukommt. Prioritäre Arten : (...) für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund ihrer natürlichen Ausdehnung (...) besondere Verantwortung zukommt. 2.2 Umsetzung von Natura 2000 in Bundes- und Landesnaturschutzgesetz Durch die 31 bis 36 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurden die Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG in deutsches Recht umgesetzt. Nach 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen. 34 Abs. 2 BNatSchG bestimmt, dass das Projekt unzulässig ist, wenn die Prüfung der Verträglichkeit ergibt, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen in für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen eines Natura 2000-Gebiets führen kann. 34 Abs. 3 BNatSchG formuliert die Ausnahmen. Danach darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es 1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und

72 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Bestimmungen der Zuständigkeiten bzw. Festlegung von Rechtsverordnungen werden auf Länderebene im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) in 36 Errichtung des Europäischen ökologischen Netzwerks Natura 2000 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 5 geregelt. Sonstige Inhalte des 36 NatSchG werden aktuell durch das BNatSchG verdrängt. 2.3 VwV Natura 2000 Das Land Baden-Württemberg formuliert in der VwV Natura 2000 vom 16. Juli 2001 die Anforderungen an die Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit. Nach Punkt ist in einem ersten Prüfungsschritt aufgrund einer überschlägigen Betrachtung festzustellen, ob überhaupt erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets ausgehen können. Eine derartige Geeignetheit ist zu bejahen, wenn Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit erheblicher oder in ihren Auswirkungen ohne nähere Prüfung nicht abschätzbarer Beeinträchtigungen bestehen. (..). Eine abschließende Prüfung, ob ein Projekt tatsächlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen kann, erfolgt erst im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung selbst. In Punkt 6.1 Alternativenprüfung wird die Forderung des 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ausgeführt: danach ist zunächst das Bestehen einer zumutbaren Alternative zu prüfen. In Betracht kommen sowohl die Wahl eines anderen Standorts als auch eine andere Art der Ausführung. Durch die Alternative müssen die mit dem Projekt angestrebten Ziele im Großen und Ganzen in vergleichbarer Weise verwirklicht werden können (Identität des Projektes). Die Pflicht zur Alternativenprüfung ist einer Abwägung nicht zugänglich. Bei der Beurteilung von Alternativen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Grundsätze gelten grundsätzlich für die Natura 2000-Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung. 2.4 Verträglichkeitsprüfung Die Verträglichkeitsprüfung ist analog der Eingriffsregelung Bestandteil des jeweiligen Zulassungs- oder sonstigen Verfahrens. Sie hat jedoch gegenüber der UVP oder der Eingriffsregelung einen anderen Schutzgegenstand (Lebensräume des Anhang I und Arten des Anhang II FFH-Richtlinie), eigene Bewertungsmaßstäbe (Erhaltungsziele des jeweiligen Natura Gebietes), einen Untersuchungsraum, der Bezug auf das Natura 2000-Gebiet nimmt, andere Kriterien für Bestandsaufnahme und -bewertung. Aus der Verträglichkeitsprüfung ergeben sich spezielle Rechtsfolgen.

73 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S Erheblichkeit Bei einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung wird ausschließlich geprüft, inwieweit zu erwarten ist, ob das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Artikel 1 der FFH-Richtlinie, fordert hierbei günstige Erhaltungszustände in den Schutzgebieten. Diese liegen vor, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird; das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird; ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern und die Populationsgröße nicht abnimmt. Gemäß o. g. Parameter ist nachstehend zu prüfen, ob das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensstätten vorgenannter Arten bzw. auch zu Summationseffekten mit anderen Vorhaben führen kann. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist vorhanden, wenn feststellbare negative Einwirkung auf Lebensräume oder Arten gegeben sind. Dabei ist nicht jeglicher Flächenverbrauch im Lebensraum geschützter Vogelarten von vornherein als erheblich zu bewerten. Auswirkungen, die sich jedoch negativ auf die Populationsgröße auswirken, sind erheblich (SCHUMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011). Gemäß den Empfehlungen der LANA zu Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gem. 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Erheblichkeit sich nur auf das betroffene Schutzgebiet beschränkt, eine Ausweitung des Bezugsraums auf das gesamte Schutzgebietsnetz oder sonstige Verbreitungsgebiete mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen auf diese Weise zu relativieren, ist unzulässig. Folgende Faktoren zur Bewertung der Erheblichkeit sind heranzuziehen: Flächengröße Standortansprüche Charakteristisches Arteninventar Entwicklungszeit Ansprüche der Arten Empfindlichkeit der Arten Wechselbeziehungen Isolation der Populationen Gefährdung der Art Zudem wird auf die (damals in Bearbeitung befindliche) Fachkonvention verwiesen, die mittlerweile erschienen ist. Diese Fachkonvention (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) wurde im Rahmen eines FuE-Vorhabens im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag

74 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S. 7 des BfN erstellt. Sind erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen, nennt die Fachkonvention Orientierungswerte (Flächenangaben), die im Rahmen verschiedener Prüfschritte als Erheblichkeitsschwellen gelten. Zu Anhang 3 und Anhang 4 (Ableitung des Grund-Orientierungswerts) liegen mittlerweile Aktualisierungen im Fachinformationssystem FFH-VP-Info des BfN vor (2012). 3 Natura 2000-Vorprüfung 3.1 Hinweise zu Datengrundlagen Eine Kartierung der Lebensraumtypen oder der Arten der Natura 2000-Gebiete im Gelände erfolgt im Rahmen einer Natura 2000-Vorprüfung nicht. Es wird auf die verfügbaren Daten zurückgegriffen. Erhaltungsziele: Bei Natura 2000-Gebieten, für die bereits ein Managementplan (MaP) vorliegt, werden die Erhaltungsziele im Managementplan dargestellt und sind dort konkretisiert. Für das Vogelschutzgebiet Mittlere Schwäbische Alb liegt kein Managementplan vor. Es wird auf VSG-VO und Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete zurückgegriffen (LUBW 2006). 3.2 Natura 2000-Vorprüfung: Ergebnis Gemäß der VwV Natura 2000 erfolgt für das Plangebiet eine Vorprüfung (überschlägige Betrachtung). Die Vorprüfung wird in Form einer Checkliste/Formblatt (LUBW 2013) durchgeführt. Diese befindet sich in der Anlage.

75 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S. 8 Tabelle 3.1: Ergebnis der Natura 2000-Vorprüfung Wissenschaftl. Name Deutscher Name Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Kurzeinschätzung Lebensraumeignung Aegolius funereus Raufußkauz keine Lebensraumeignung Bubo bubo Uhu keine Lebensraumeignung Dryocopus martius Schwarzspecht keine Lebensraumeignung Falco peregrinus Wanderfalke Nahrungsgebiet Ficedula albicollis Halsbandschnäpper Nahrungsgebiet Glaucidium passerinum Sperlingskauz keine Lebensraumeignung Lanius collurio Neuntöter Nahrungsgebiet Lullula arborea Heidelerche keine Lebensraumeignung Milvus migrans Schwarzmilan Nahrungsgebiet Milvus milvus Rotmilan Nahrungsgebiet Pernis apivorus Wespenbussard Nahrungsgebiet Picoides medius Mittelspecht Nahrungsgebiet Picus canus Grausprecht Nahrungsgebiet Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Anas crecca Krickente keine Lebensraumeignung Columba oenas Hohltaube keine Lebensraumeignung Coturnix coturnix Wachtel Brutgebiet, nicht nachgewiesen Falco subbuteo Baumfalke Nahrungsgebiet Jynx torquilla Wendehals Nahrungsgebiet Lanius excubitor Raubwürger keine Lebensraumeignung Miliaria calandra Grauammer keine Lebensraumeignung Motacilla flava Schafstelze Rastgebiet Oenanthe oenanthe Steinschmätzer Rastgebiet Phylloscopus bonelli Berglaubsänger keine Lebensraumeignung Saxicola rubetra Braunkehlchen keine Lebensraumeignung

76 Erkenbrechtsweiler, Bebauungsplan Heidengrabenzentrum Natura 2000-Vorprüfung S. 9 Zusammenfassende Einschätzung: Einige Greifvögel und Falken könnten das Vorhabensgebiet als Nahrungsgebiet nutzen. Der Verlust an Nahrungsgebiet ist für alle fünf Arten minimal. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Wachtel wurde als Brutvogel nicht nachgewiesen. Die typischen Arten der Streuobstwiese haben als Nahrungsgast in der Streuobstwiese am Wanderparkplatz lediglich eine allgemeine Bedeutung, da die Wiese relativ klein und nicht im Verband zu anderen Streuobstwiesen steht. Der Verlust der Streuobstwiese stellt keine Beeinträchtigung dar. Schafstelze und Steinschmätzer sind als Rastvögel zu erwarten. Durch das Vorhaben werden beide Arten nicht beeinträchtigt.

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