Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) Hermannstraße
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- Hansi Schenck
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1 Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) Hermannstraße Veranstaltung 2 - Konzeptvorstellung, Workshop und Diskussionsrunde Mittwoch, 24. Februar 2016, 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Carl-Legien-Schule Neukölln, Leinestraße 37-45, Berlin Im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat das Planungsbüro STATTBAU ein Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK) erarbeitet. Zu diesem Konzept fand am eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung statt. Eine Plakatausstellung informierte über die Geschichte und aktuelle Situation der Friedhöfe, die Grundideen des Entwicklungskonzepts und das weitere Verfahren. Pfarrer Jürgen Quandt, Geschäftsführer des Ev. Friedhofsverbands und Mitarbeiter von STATTBAU stellten die Hintergründe der Friedhofsentwicklung und das Konzept vor. Die Themen wurden in einer Podiumsdiskussion mit Beate Profé, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Rolf Groth, Stadtplanungsamt Neukölln vertieft. Viele Teilnehmer*innen stellten Rückfragen zum Konzept und gaben Anregungen für die weitere Entwicklung. Anschließend wurden in drei parallelen Gesprächsrunden die drei Teilbereiche des IFEK vertiefend diskutiert. Ca. 90 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Veranstaltung teil. Die Präsentationsfolien, die Plakatausstellung sowie die Dokumentation der ersten Informationsveranstaltung am sind in digitaler Form auf der Webseite von STATTBAU zugänglich. Zusammenfassung der Diskussion Anregungen und Kommentare zur Entwicklung im gesamten Plangebiet und zum IFEK allgemein Friedhofsrecht / Friedhofsnutzung Auf ehemaligen Bestattungsflächen können geplante Umnutzungen erst nach Ablauf von friedhofsrechtlichen Fristen (Nutzungsrechte, Ruhe-, Pietätsfristen) umgesetzt werden. Sollten bei Bauarbeiten Urnen und menschliche Knochen gefunden werden, werden diese geborgen und in einem Sammelgrab auf einer langfristig verbleibenden Friedhofsfläche (z.b. Luisenstädtischer Friedhof, Alter St. Thomas Friedhof) beigesetzt. Dieses Verfahren wird vertraglich zwischen dem Friedhofsverband und dem jeweiligen Investor / Bauherr festgeschrieben. Eine Teilnehmerin schlägt vor, Friedhofsflächen als Bestattungswälder anzubieten. Planungsverfahren /Beteiligung Das IFEK stellt mit dem Leitbild allgemeine Flächennutzungen dar, keine einzelnen Gebäude oder Architektur. Detaillierte Planungen folgen erst in weiteren Bearbeitungsstufen. 1
2 Für die überwiegenden Friedhofsflächen besteht derzeit kein Baurecht, daher ist in diesen Fällen die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Für die Flächen an der Hermannstraße prüft der Bezirk eine kurzfristigere Bebaubarkeit nach 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Die Verfahren wird der Bezirk Neukölln nach Beschluss der BVV einleiten. Übergeordnet ist die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erforderlich. Die Aussagen des in Bearbeitung befindlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Tempelhofer Freiheit und Verflechtungsbereich sind in weiteren Bearbeitungsstufen mit dem IFEK abgestimmt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungsverfahren ist im Rahmen der Bebauungsplanverfahren gesetzlich verankert. Darüber hinaus beabsichtigt der Friedhofsverband interessierte Initiativen, Organisationen und Anwohner*innen bei einzelnen Projekten in Planungsverfahren einzubeziehen. Seitens der Teilnehmer*innen besteht ein großes Interesse, über weitere Entwicklungen informiert zu werden. Stadtentwicklung, Städtebau und Nutzung Das IFEK Hermannstraße folgt im Grundsatz den Zielen und Grundsätzen des vom Berliner Senat 2006 beschlossenen Friedhofsentwicklungsplans (FEP). Dessen Kernziele sind eine wohngebietsnahe Versorgung mit Friedhöfen in Gesamtberlin und die Nachnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen als Grünflächen und für Bebauungen. Dabei sind stadtplanerische, kulturelle und landschaftsplanerische Aspekte zu beachten. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren ein steigender Bedarf an Bestattungsflächen für Muslime deutlich. Aufgrund friedhofsrechtlicher Bindungsfristen muss die Planung von Nutzungsänderungen auf Friedhöfen häufig langfristig angesetzt werden. Der Bezirk befürwortet eine Entwicklung der Friedhofsflächen an der Hermannstraße entsprechend den Zielsetzungen des IFEK, insbesondere um dringende Bedarfe für soziale Infrastruktur decken und der großen Nachfrage an Wohnungen im Bezirk begegnen zu können. In städtebaulichen Verträgen zwischen dem Bezirk und Eigentümer bzw. Investor werden Auflagen mit sozialen Zielsetzungen erteilt, u.a. einem verbindlichen Anteil von 25 % an geförderten Wohnungsbau. Der Friedhofsverband strebt ein ausgeglichenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und sozialen Zielen an. Er ist nicht an ein Höchstpreisverfahren gebunden und kann Konzepte mit sozialen und ökologischen Zielen höher gewichten. Neu entstehende Wohnungen sollen auf Neuköllner Bedürfnisse ausgerichtet sein. Gemeinschaftliches, inklusives und generationengerechtes Wohnen, Genossenschaften und Baugruppen sind beispielhaft denkbare Formen. Der Friedhofsverband sieht die Umnutzungsflächen an der Hermannstraße als geeignete Standorte für modellhafte, experimentelle Bauweisen und Nutzungen. Ein Studienprojekt der Universität der Künste Berlin (Abstract City 15: Wohnen - eine Integrationsmaschine) entwickelt aktuell in Kooperation mit dem EVFBS für den St. Jacobi Friedhof neue Wohntypologien, die Themen des gesellschaftlichen Miteinanders und den Einfluss der jeweiligen Religionen auf das tägliche Leben einbeziehen. Bei Gewerbenutzungen an der Hermannstraße ist ihre Friedhofsverträglichkeit zu beachten. Es wird angeregt, auch soziale Angebote an der Hermannstraße zu ermöglichen. Die derzeitige Situation entlang der Hermannstraße wird wiederholt als nicht friedhofsverträglich gesehen. Natur- und Umweltschutz Vielfach wird auf die wertvollen Naturbestände der Friedhöfe und ihre Klimarelevanz hingewiesen, insbesondere auf die Bedeutung der Friedhöfe als Frischluftschneisen. 2
3 Bestehende und laufende Planungen zum Tempelhofer Feld, wie das Parkpflegewerk und Klimaschutzgutachten werden in weiteren Bearbeitungsstufen des IFEK berücksichtigt. Bei allen Bebauungsplanverfahren werden im Rahmen von Umweltberichten insbesondere ökologische Folgen der Planungen untersucht und ggf. Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Zusammenfassung der Diskussion aus den Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 1: Friedhöfe St. Thomas (alt) / Luisenstadt (neu) Allgemein Das IFEK wird von den Teilnehmern des Thementischs als Rückenwind für die Umsetzung verschiedener, bereits seit längerem bestehender Vorhaben verstanden. Einige Aussagen des IFEK sind Bestandteil des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepts Quartiersmanagement Körnerpark (Freiflächen für Grundschulen, Qualifizierung der Thomasstraße). Öffnung der Friedhöfe und öffentlicher Raum Der überwiegende Erhalt und die Aufwertung vom Alten St. Thomas und Neuem Luisenstädtischen Friedhof werden hervorgehoben. Dem aus der Bewohnerschaft geäußerten Wunsch nach einer Durchwegung und einem zusätzlichen Eingang im östlichen Teil zur Thomashöhe wird seitens des EVFBS aktuell skeptisch begegnet, da an anderen Standorten negative Erfahrungen gemacht wurden (Friedhof als Abkürzungsweg mit Störungen für die Friedhofsbesucher). Ein Cafébetrieb in Räumlichkeiten der sanierten Kapelle als Raum für Begegnung und Bindeglied zwischen Friedhof und öffentlichem Raum ist noch in diesem Jahr vorgesehen und wird von den Teilnehmern des Thementischs positiv bewertet. Um Konflikte mit der Friedhofsnutzung zu vermeiden, ist ein vom Friedhof unabhängiger Zugang an der Hermannstraße geplant. Von Anwohnern wird ein Eingang an der Thomasstraße gewünscht, möglichst mit Café-Außenbereich. Wegeverbindung / Verkehr Die Thomasstraße ist zusammen mit dem Grünen Weg Teil der übergeordneten fußläufigen Grünverbindung 20 grüne Hauptwege Berlin (Nr. 18: Innerer Parkring). Die aktuelle Situation in der Thomasstraße wird allgemein und insbesondere für Schulkinder und Fußgänger als unzureichend empfunden. Im Rahmen einer Neugestaltung sollte auch die Straßenbeleuchtung verbessert werden. Der EVFBS ist offen für eine Prüfung, ob der Gehweg der Thomasstraße auf Seite des Friedhofs verbreitert werden kann und die Friedhofsgrenze in Teilbereichen versetzt wird. Zu berücksichtigen ist hierbei auch der Höhenunterschied zwischen Friedhof und Thomasstraße. Eine Finanzierung von Maßnahmen ist eventuell mit Mitteln aus dem künftigen Stadtumbau-West-Gebiet Tempelhofer Freiheit möglich. Die Verlegung der Lichtsignalanlage vom Eingang der beiden Thomas-Friedhöfe auf die Höhe der Thomasstraße ist seitens des Bezirks bereits eingeleitet. Fußgänger und Radfahrer können so leichter die Hermannstraße überqueren. 3
4 Schule Gegenüber dem Schulstandort Konrad-Agahd- und Peter-Petersen Grundschule ist auf dem Friedhof eine Fläche zur Erweiterung der Schulfreiflächen vorgesehen. Neben dem Bedarf an zusätzlichen Freiflächen für Hofpausen und als Grünes Klassenzimmer wird auch ein großer Bedarf an Sportflächen für den Schulunterricht geäußert. Ehemalige Friedhofs-Gewächshäuser auf der für die Schulen vorgesehene Freifläche inspirieren zu Überlegungen für gärtnerische Nach-Nutzungen. Eine Mehrfachnutzung (Schulfreiflächen und öffentliche Nutzungen) wird vom Quartiersmanagement und Schulen als denkbar eingeschätzt. Bei der weiteren Planung muss die angrenzende Friedhofsnutzung berücksichtigt werden, eine 08/15 Gestaltung erscheint nicht angemessen. Zur Entwicklung eines Nutzungskonzepts wird die Einbindung aller beteiligten Akteure für sinnvoll erachtet. Weitere wichtige Aspekte sind der Höhenunterschied zwischen Thomasstraße und Friedhof und erforderliche technische Infrastruktur (Abwasser, Strom, etc.). Neben zusätzlichen Schulfreiflächen wird auch auf dringende zusätzliche Grundschulplätze im Quartier hingewiesen. Arbeitsgruppe 2: Friedhöfe St. Thomas (neu) / Jerusalem V Allgemein Die Vielzahl von Projekten, Ideen und laufendem Engagement auf dem Friedhof Jerusalem V ist als gemeinsame Entwicklung zu betrachten, die Chancen für übergreifende, auch experimentelle Projekte bietet. Zum Kennenlernen und Austausch ist bereits ein Gesprächstermin vereinbart worden. Verkehr / Erschließung Für Fußgängerverkehr ist die Nord-Süd-Anbindung der Friedhöfe bei der Entwicklung zu verbessern, um Warthe-Kiez und Schiller-Kiez besser zu verbinden. Mögliche Anbindungsstellen sind die Netzestraße und die Stichstraßen westlich und östlich der Carl-Legien-Schule. 4
5 Die Erschließung der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und der möglichen Wohnbauflächen kann nur von der Netzestraße über den Blockinnenbereich jenseits der Allee erfolgen. Eine sensibler Umgang mit der Zwangsarbeitergedenkstätte und der zu erhaltenden Baumallee ist erforderlich. Um möglichst wenig motorisierten Verkehr in den grünen Blockinnenbereich zu ziehen, sollte über autofreies Wohnen nachgedacht werden. Die Zufahrt für Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgung muss gesichert sein. Flüchtlingsunterkunft Geplant ist eine betreute Gemeinschaftsunterkunft mit separaten Appartements und Kleinwohnungen für rund 150 Personen sowie Gemeinschaftsräumen. Die Trägerschaft übernimmt das Diakoniewerk Simeon aus Neukölln. Angewendet wird eine Holzmodulbauweise mit Niedrig-Energie-Standard, die auf eine langfristige Nutzung ausgerichtet ist. Falls die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr erforderlich ist, soll das Gebäude flexibel auch für andere soziale Zielgruppen mit besonderen Bedarfen, z.b. Senioren, Studierende, Behinderte etc., bzw. integrative/inklusive Wohnformen nutzbar sein. Die Flüchtlingsunterkunft ist planungsrechtlich nach 246 BauGB als privilegierte Maßnahme im Außenbereich nach 35 BauGB sofort zulässig. Die friedhofsrechtlichen Belange sind damit jedoch noch nicht erfasst. Der Friedhofsverband beabsichtigt noch in 2016 mit dem Bau zu beginnen. Historische Elemente Einige der Lichtsignalmasten des ehemaligen Flughafens stehen unter Denkmalschutz und sind somit zu erhalten. Das Haus an der nördlichen Seite des inneren Eingangsbereichs des Jerusalem-Friedhofs ist eines der ältesten Gebäude im Bereich. Es sollte erhalten werden. Entwürfe für die Gestaltung der Gedenkstätte liegen vor. Ein Trägerverein hat sich 2016 gegründet. Städtebau und Freiraum Die Übergange zwischen der Gedenkstätte, der Flüchtlingsunterkunft, den neuen Wohnbauten und dem Gartenbauprojekt Die Gärtnerei sollten gestalterisch aufeinander Bezug nehmen. Offene, durchgrünte Bauweisen werden vorgeschlagen, um den Naturbestand zu erhalten und die in Ost- West-Richtung laufende Frischluftschneise nicht zu beeinträchtigen. Der gesamte Friedhof St. Thomas (neu) wird zu einer öffentlichen Parkanlage mit hohem naturschutzfachlichen Anspruch umgestaltet. Die Planungen sind abgeschlossen, mehrere Beteiligungsverfahren haben 2015 stattgefunden. Träger ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) in Vertretung für den Bund. Ansprechpartner bei SenStadtUm sind Fr. Koll-Hortien und Hr. Rosmanith. 5
6 Gartenbauprojekt Die Gärtnerei Die Gärtnerei ist als Projekt für und mit Flüchtlingen und Nachbarn seit ca. einem Jahr auf dem Jerusalem-Friedhof aktiv. Die Initiatoren arbeiten bereits mit den Unterstützern des Gedenkstätte zusammen. Die Kontakte zur bulgarisch-orthodoxen Gemeinde werden intensiver. Es besteht von allen Seiten Interesse, das Miteinander im Sinne des Community-Building zu intensivieren. Bulgarisch-orthodoxe Gemeinde Die wachsende bulgarisch-orthodoxe Gemeinde hat auf dem Jerusalem-Friedhof einen gut akzeptierten Standort für Bestattungen sowie Gottesdienste und Gemeindeleben in der sanierten und ausgebauten Kapelle gefunden. Es gibt die Überlegung die Bestattungsflächen zu erweitern und mit finanzieller Unterstützung durch den bulgarischen Staat hier eine Deutschland-Zentrale einzurichten. Für ein solches soziales, kulturelles und kirchliches Zentrum wären die Flächen direkt an der Hermannstraße geeignet. Erste Entwurfsplanungen liegen vor. Arbeitsgruppe 3: Friedhof St. Jacobi Allgemein Der Konzeptcharakter des IFEK wird betont, zwischen Planungsgrundlage und konkreter Planung besteht ein deutlicher Unterschied. Seitens der Teilnehmenden sind Mitwirkungsmöglichkeiten und eine Information darüber, sobald diese vorhanden sind, erwünscht. Grüne Infrastruktur Trotz der unterschiedlichen Vorhaben wird auf dem St. Jacobi Friedhof, der der größte aller Friedhöfe entlang der Hermannstraße ist, genügend Grünfläche übrig bleiben. Hingewiesen wird auf die Funktion als Frischluftschneise, (vgl. Begründung zum B-Plan XIV-269), die weiterhin zu beachten sei. Im Zuge einer Neuaufstellung oder Änderung des B-Plans werden die entsprechenden Gutachten zu Klima, Flora, Fauna usw. selbstverständlich erstellt. Muslimische Bestattungsstätte Vertreter mehrerer muslimischer Organisationen betonen die Dringlichkeit der Bereitstellung von Flächen in Neukölln, da berlinweit die Kapazitäten fast erschöpft seien und viele Menschen den Wunsch hätten, in der Nähe ihres Wohnorts bestattet zu werden. Die Senatsverwaltung für Stadtverwaltung und Umwelt betont die grundsätzliche Einigkeit mit dem Evangelischem Friedhofsverband und dem Bezirk Neukölln bezüglich des Vorhabens. Einzelheiten wie Trägerschaft, Fristen und potenzielle Neubauten für rituelle Zwecke müssten jedoch noch geklärt werden. 6
7 Die muslimischen Vertreter sehen grundsätzlich kein Problem mit einer engen räumlichen Nachbarschaft von Grabstellen der Anhänger unterschiedlicher Glaubensrichtungen. Man könne dies auch als besondere Form der Ökumene begreifen. Senat und Bezirk bedauern, dass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für die Einrichtung der muslimischen Bestattungsstätte genannt werden kann, im Jahr 2016 sei keinesfalls damit zu rechnen. Aus Sicht des Bezirks Neukölln sind noch vielfältige Abstimmungen zwischen altem und neuen Friedhofsträger erforderlich. Bebauung an der Hermannstraße Es wird ein Einklang einer eventuellen Bebauung mit der Kapelle angemahnt. Spielplatz Die Einrichtung eines Spielplatzes ist bereits 1995 im Bebauungsplan XIV-269 festgesetzt worden. Daher könnte theoretisch mit der Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden, dies erscheint jedoch nicht zielführend, solange die Überlegungen für die übrigen Flächen nicht fortgeschrittener sind. Schulstandort Der Schulstandort (mehrzügige Grundschule) wird im Bezirk dringend benötigt. Ursprünglich war er auf dem Tempelhofer Feld vorgesehen, was durch das Tempelhof-Gesetz unmöglich gemacht wurde. Kurzzeitig wurde der Sportpark als Ausweichfläche erwogen. Der Bezirk hat jedoch stets die Haltung vertreten, dass dringend benötigte Schul- nicht gegen dringend benötigte Sportflächen eingetauscht werden sollten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Schule sicherlich noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird: Zunächst müssen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, erst dann kann mit der Planung begonnen werden, die ihrerseits mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Generell wird derzeit von einem Zeitraum von ca. 7 Jahren für die Entwicklung eines Schulstandortes ausgegangen. Wohnen Die schematische Darstellung der Wohnbaupotenzialflächen ist nicht so zu verstehen, dass hier besonders dicht, etwa Geschosswohnungsbau, gebaut werden sollte. Der gewachsene Baumbestand auf dem Jacobi-Kirchhof wird in die Planungen einzubeziehen sein. Die Bürgerplattform WIN Wir in Neukölln bekundet Interesse an den Flächen und erfragt, warum der Evangelische Friedhofsverband diese nicht in Erbpacht vergibt. Prinzipiell ist der Friedhofsverband gegenüber Erbbaumodellen offen, sie sind angesichts der momentanen Kreditzinsen aber für potenzielle Bauherren eher unattraktiv und deswegen wenig realistisch. Es besteht Einigkeit, dass hinsichtlich Bauformen, Bauherrenschaft und Nutzungsmodellen auf diesen Flächen Raum für Experimente bestehen solle. 7
8 Durch die zahlreichen zu beachtenden Vorschriften und die Baukosten ist es heutzutage nicht mehr möglich, Wohnraum im Neubau für 6,50 netto/kalt anzubieten. Über die Frage, welche Standards nötig sind und was wünschenswert ist, muss weiter diskutiert werden. Die zunächst ortlosen Entwurfsideen von Studierenden der UDK können fiktionales Material für solche Diskussionen sein. Im nächsten Semester will die UDK sich konkrete Ecken auf dem St.-Jacobi-Kirchhof vornehmen. Anwohner der Warthestraße bitten um Berücksichtigung ihrer Interessen ( Blick ins Grüne ). Rollheimer-Dorf Angesichts des bestehenden gültigen Pachtvertrags zwischen dem Rollheimer-Dorf und dem Ev. Friedhofsverband und der Einwirkung der Rollheimer auf die Umgebung hat der Bezirk die Nutzung bislang baurechtlich geduldet. Die Rollheimer hoffen auf ein akzeptables Angebot des Friedhofsverbandes im Nahbereich und auf anhaltendes Wohlwollen des Bezirks. Möglichkeiten der Umsiedlung werden geprüft und sollen mit einer angemessenen zeitlichen Perspektive mit den Rollheimern gemeinsam entwickelt werden. Weitere Materialien zu den Informationsveranstaltungen können sie auf der Internetseite abrufen. 8
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