Allgemeine Hinweise zu den Formblättern!

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1 Allgemeine Hinweise zu den Formblättern! Sehr geehrte Antragstellerin! Sehr geehrter Antragsteller! itte füllen Sie die Formblätter sorgfältig und gut lesbar aus und beachten Sie dabei diese allgemeinen Hinweise, die Sie über den Internetauftritt auch als Dokument versenden, auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken können. Sie benötigen folgende Formblätter: Zu Ihrem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem AföG - Formblatt 1 - gehört bei einem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland die Anlage 1 zu Formblatt 1 (Schulischer und beruflicher Werdegang). Darüber hinaus sind erforderlich Stand: von Ihnen als Antragsteller/in die Anlage 2 zu Formblatt 1, sofern Sie Kinder unter 10 Jahren haben und einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchten (Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag). von Ihrer Ausbildungsstätte das Formblatt 2 (escheinigung nach 9 AföG über den esuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterrichtslehrgang). Falls Sie von Ihrer Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk [escheinigung] nach 9 AföG erhalten haben oder diese selbst ausdrucken können, ist sie anstelle des Formblatts 2 beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. von Ihrem Vater, Ihrer Mutter und, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner das Formblatt 3 (Einkommenserklärung). Wenn beide Elternteile im maßgeblichen Kalenderjahr Einkommen hatten, benötigen Sie für jeden Elternteil ein Formblatt 3. Eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden an allen Stellen des AföG wie Ehegatten berücksichtigt. Partner anderer eheähnlicher Lebensgemeinschaften werden dagegen nie berücksichtigt! für Ausländer/innen im Sinne des 8 Abs. 2, 2a und 3 AföG das Formblatt 4. Dieses Formblatt bitte nur nach ausdrücklicher Anforderung ausfüllen und vorlegen; vgl. hierzu auch Hinweis auf Seite 2. für Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die Leistungsbescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte nach 48 AföG (Formblatt 5). Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit eginn des 5. Fachsemesters vorzulegen, teilweise wird sie jedoch auch schon ab dem 3. Fachsemester benötigt; vgl. hierzu auch Hinweis auf Seite 2. für Ausbildungsförderung im Ausland immer das Formblatt 6 (Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland); vgl. hierzu auch Hinweis auf Seite 2. für einen Antrag auf Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners oder Ihres Vaters oder Ihrer Mutter das Formblatt 7 (Antrag auf Aktualisierung nach 24 Abs. 3 AföG); vgl. hierzu auch Hinweis auf Seite 2. für einen Antrag auf Vorausleistung das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach 36 AföG). Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder die von ihnen nach dem AföG aufzubringenden Unterhaltsleistungen verweigern, können Sie Ausbildungsförderung als Vorausleistungen beantragen, wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist; vgl. hierzu auch Hinweis auf Seite 2. Die eantwortung der Fragen in den Formblättern ist erforderlich für die Feststellung Ihres Anspruchs auf Ausbildungsförderung. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann die Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. eachten Sie bitte die Erläuterungen und fügen Sie die erforderlichen elege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten. Sollten Sie zu den Formblättern oder Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Hinweise dazu, welches Amt für Sie zuständig ist, finden Sie weiter unten. itte beachten Sie, dass Angaben zu Ihrem Vermögen durch einen Datenabgleich nach 41 Abs. 4 AföG in Verbindung mit 45d EStG und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden können. itte beachten Sie zudem folgende Hinweise: Wo ist der Antrag zu stellen? ( 45, 45a AföG) Für Studierende an Hochschulen sind die in der Regel zum Studentenwerk der jeweiligen Hochschule gehörenden Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. eim esuch von Abendgymnasien und Kollegs sowie Höheren Fachschulen und Akademien sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Stadt oder dem Landkreis zuständig, in dem die Ausbildungsstätte liegt. eim esuch anderer Ausbildungsstätten (insbesondere Schulen) ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen ezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Abweichende Zuständigkeiten erfragen Sie bitte beim nächstgelegenen Amt für Ausbildungsförderung. Die Adressen und Telefonnummern aller Ämter finden Sie im Internet unter Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt siebzehn Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig. Welches Amt über die Förderung Ihrer Auslandsausbildung entscheidet, entnehmen Sie bitte dem Ämterverzeichnis, das den Erläuterungen zum Formblatt 6 beigefügt ist, oder dem Internetauftritt Anträge auf Auslandsförderung sind bei dem entsprechenden Auslandsamt mit dem Formblatt 6 zu stellen.

2 Aktenzeichen angeben! Geben Sie bitte bei jedem Schriftwechsel die Förderungsnummer oder, falls nicht bekannt, die Ausbildungsstätte und Fachrichtung an. ewilligungszeitraum Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bzw. zwei Semester bewilligt. Anträge bitte frühzeitig stellen! Die Zahlungen beginnen frühestens ab dem Antragsmonat! Ausbildungsförderung wird vom eginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag gestellt wurde. Wer den Antrag später stellt, erhält Ausbildungsförderung erst vom eginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt wurde ( 15 Abs. 1 AföG). Zur Fristwahrung reicht ein schriftlicher, aber formloser Antrag, der beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vor dem Monatsende eingeht. Anträge auf Auslandsförderung sollten frühzeitig (mindestens 6 Monate vor eginn der Auslandsausbildung) gestellt werden, weil die earbeitung sehr zeitaufwändig ist. Anschlussförderung für einen neuen ewilligungszeitraum während derselben Ausbildung wird ohne Unterbrechung nur geleistet, wenn der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des ewilligungszeitraums gestellt war und die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden ( 50 Abs. 4 AföG). Hinweis zu Formblatt 4 (Zusatzblatt für Ausländer/innen im Sinne des 8 Abs. 2, 2a und 3 AföG) In vielen Fällen ist ein Ausfüllen des Formblatts 4 nicht erforderlich, weil sich die persönlichen Förderungsvoraussetzungen bereits aus dem Aufenthaltsdokument ergeben. Dies gilt für Sie zum eispiel, wenn Sie über eine escheinigung des Daueraufenthaltes nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU oder über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz verfügen. In anderen Fällen ist zusätzlich zu dem Aufenthaltstitel eine bestimmte Aufenthaltsund/oder Erwerbstätigkeitsdauer (ggf. auch Ihrer Eltern) nachzuweisen. In diesen Fällen ist Formblatt 4 auszufüllen. Fragen Sie bitte bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung nach, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind. Hinweis zu Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach 48 AföG) itte beachten Sie, dass Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ab dem 5. Fachsemester nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert werden. Damit dokumentieren Sie, dass Sie die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht haben. Schreiben die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen Leistungsnachweis bereits vor eginn des 3. Fachsemesters verbindlich vor, ist die Förderung auch im 3. und 4. Fachsemester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig. Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle des Formblatts 5 eine escheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Der Leistungsnachweis ist dann erbracht, wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird. Hinweis zu Formblatt 6 (Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland) Auch wenn Sie nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum/Praxissemester im Ausland absolvieren wollen, müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Auslandförderungsamt stellen. Das gilt auch, wenn Sie bereits im Inland gefördert werden. Hinweis zu Formblatt 7 (Antrag auf Aktualisierung nach 24 Abs. 3 AföG) Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn das Einkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteils im ewilligungszeitraum (z.. im Schuljahr, für das Förderung beantragt wird) voraussichtlich wesentlich geringer sein wird, als das im Formblatt 3 erklärte Einkommen (im vorletzten Kalenderjahr vor eginn des Schuljahres, für das Förderung beantragt wird). Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des ewilligungszeitraums gestellt werden! Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt zur Möglichkeit der Einkommensaktualisierung. Härtefreibetrag ( 25 Abs. 6 AföG) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge nach 25 AföG hinaus ein weiterer Teil vom Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners anrechnungsfrei gestellt werden. Dieser Antrag muss ebenfalls spätestens bis zum Ende des ewilligungszeitraums gestellt werden, antragsberechtigt sind hier aber neben den Auszubildenden auch die Einkommensbezieher! Ein besonderes Formblatt muss hierfür nicht ausgefüllt werden. Hinweis zu Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach 36 AföG) Auch dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des ewilligungszeitraums gestellt werden! Vorausleistungen werden grundsätzlich nur vom eginn des Monats an erbracht, in dem Sie dem Amt für Ausbildungsförderung die maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben. Rückwirkend werden Vorausleistungen nur gewährt, wenn Sie dem Amt für Ausbildungsförderung spätestens bis zum Ende des dem Zugang des AföG- escheides folgenden Kalendermonats die Verweigerung von Unterhaltsleistungen mitteilen und einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Wird Ausbildungsförderung als Vorausleistung geleistet, geht der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Auszubildenden gegen ihre Eltern bis zur Höhe der vorausgeleisteten Aufwendungen auf das jeweilige undesland über, das dann die Eltern auf Zahlung in Anspruch nimmt.

3 Stand: 2011 Zeile itte Zutreffendes ankreuzen. itte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen. Hinweis: Die Antragstellenden sind nach 60 Erstes uch Sozialgesetzbuch verpflichtet, alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen anzugeben und die verlangten Nachweise vorzulegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des undesausbildungsförderungsgesetzes (AföG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich ( 67a Abs. 3 Zehntes uch Sozialgesetzbuch, 4 Abs. 3 undesdatenschutzgesetz). Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Ausbildungsförderung nach dem AföG versagt oder entzogen werden ( 66 Erstes uch Sozialgesetzbuch). Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem undesausbildungsförderungsgesetz (AföG)! Ich beantrage Ausbildungsförderung für den esuch der/des Ausbildungsstätte Klasse/Fachrichtung Förderungsnummer Eingangsstempel Formblatt 1 4 in Vollzeit in Teilzeit 5 6 Ich habe bereits früher einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt nein ja, und zwar beim Amt für Ausbildungsförderung bisherige Amts- und Förderungsnummer Personenbezogene Angaben Name, ggf. Geburtsname Vorname ledig verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft Geburtsort dauernd getrennt lebend verwitwet männlich weiblich geschieden Staatsangehörigkeit deutsch andere, und zwar Staatsangehörigkeit des Ehegatten/eingetr. Lebenspartners Anschrift am ständigen Wohnsitz Straße, Hausnummer ggf. Ausl.- Kennbuchstaben PLZ Ort - Angabe freiwillig undesland Anschrift der Unterkunft während der Ausbildung (soweit bereits bekannt) Straße, Hausnummer bei Telefon (mit Vorwahl) - Angabe freiwillig ggf. Ausl.- Kennbuchstaben PLZ Ort - Angabe freiwillig undesland ankverbindung Name und Sitz des Geldinstituts Name und Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers (sofern nicht Antragsteller/in) ankleitzahl und IC IAN Kontonummer Der escheid sowie sonstiger Schriftverkehr sollen übersandt werden an: bei Telefon (mit Vorwahl) - Angabe freiwillig mich (Zeilen 13 bis 16) mich (Zeilen 17 bis 20) oder meinen Vater meine Mutter meine/n Sorgeberechtigte/n Angaben über meine leiblichen Eltern oder Adoptiveltern: Vater: Name, ggf. Geburtsname, Vorname verstorben am Straße, Hausnummer, ggf. Ausl.-Kennbuchstaben, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit: deutsch andere, und zwar Mutter: Name, ggf. Geburtsname, Vorname verstorben am Straße, Hausnummer, ggf. Ausl.-Kennbuchstaben, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit: deutsch andere, und zwar Wenn beide Eltern leben, sind sie miteinander verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden? ja nein dauernd getrennt lebend itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 1/4 -

4 Zeile Die Zeilen sind nur von Schülerinnen/Schülern auszufüllen. Die elterliche Sorge/Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich ist/war zuerkannt worden durch das Vormundschafts- oder Familiengericht und Aktenzeichen am Sorgeberechtigte/r: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Anschrift Ich führe einen eigenen Haushalt ja nein 43 Angaben über meine Kinder - ohne Stief- und Pflegekinder - (weitere Kinder bitte auf gesondertem latt angeben) Kind 2. Kind Name, Vorname wohnt in meinem Haushalt: ja nein ruttoeinnahmen des Kindes im ewilligungszeitraum monatlich in vollen wohnt in meinem Haushalt: ja nein ruttoeinnahmen des Kindes im ewilligungszeitraum monatlich in vollen 49 Für mich werden gezahlt oder es wurden beantragt: Leistungen von einem egabtenförderungswerk ja nein Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln während meiner Ausbildung ja nein Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten uch Sozialgesetzbuch ja nein 53 Zuständige/s Agentur für Arbeit/ARGE/Jobcenter Angaben zur Wohnung während der Ausbildung Ich wohne bei meinen Eltern ja nein Wenn Zeile 55 verneint wurde: Der Wohnraum ist im Eigentum meiner Eltern ja nein Wenn die Zeilen 55 und 56 verneint wurden: ei Schülerinnen/Schülern bitte Gründe nach Maßgabe der Erläuterungen angeben ei Internatsunterbringung bitte Heimkosten angeben (ohne Schulgeld und ohne behinderungsbedingte Pflegekosten) monatlich 61 Angaben zur Krankenversicherung während der Ausbildung 62 Ich bin gesetzlich familienversichert selbst gesetzlich versichert als freiwilliges oder Pflichtmitglied privatversichert Angaben zur Pflegeversicherung während der Ausbildung Ich bin selbst beitragspflichtig pflegeversichert nein ja 65 Nur für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 66 Soweit mir Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen ankdarlehens zustehen sollte, bitte ich das Kreditangebot auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag zu begrenzen itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 2/4 -

5 Zeile Angaben zu meinem Einkommen während der Ausbildung Ich werde im ewilligungszeitraum (WZ) also in Kalendermonaten voraussichtlich Einnahmen erzielen nein; bitte weiter ab Zeile 90 vom bis itte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des WZ unverzüglich mit. ja, und zwar: etrag im gesamten WZ in vollen Waisenrente und/oder Waisengeld (einschl. Weihnachtszuwendung) Ausbildungsvergütung brutto - auch Sachbezüge (ohne Familienzuschläge) Voraussichtliche rutto-einnahmen aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen, Ferien-, Gelegenheitsarbeiten, Mini-Jobs 74 darin ist ein Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen enthalten ja 75 Sonstige Renten (z.. Unfallrenten) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.. Sparzinsen) Einnahmen aus der AföG-Einkommensverordnung (nicht: laufende AföG-Zahlungen) - Die Verordnung ist abgedruckt in den Erläuterungen zu Formblatt 1 - Unterhaltsleistungen meines dauernd getrennt lebenden oder meines geschiedenen Ehegatten bzw. nicht mehr verbundenen eingetragenen Lebenspartners oder sonstiger unterhaltspflichtiger Personen (nicht die Eltern) monatlich Zuwendungen von Firmen oder privaten Stiftungen (z.. Stipendien) Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln sowie Förderungsleistungen anderer Staaten, soweit sie zur Deckung des Lebensunterhalts oder der üblichen Ausbildungskosten bestimmt sind (z.. Stipendien) Sonstige Ausbildungsbeihilfen Einnahmen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs a) meines Ehegatten/meines eingetragenen Lebenspartners b) meiner Kinder bestimmt sind Ich habe folgende noch nicht bewilligte Sozialleistungen beantragt (z.. Waisenrente) 88 Ich zahle geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 EStG (eiträge zur "Riester-Rente") Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung (z.. Schulgeld) erforderlich ist. Dieser Antrag muss schriftlich spätestens bis zum Ende des ewilligungszeitraums gestellt werden. Ein Formblatt ist hierfür nicht erforderlich. Angaben zu meinem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung Ich habe zum Zeitpunkt der Antragstellung Vermögen im Sinne der Zeilen nein; bitte weiter ab Zeile 101 ja, und zwar: itte beachten Sie, dass Ihre Erklärungen zum Vermögen durch einen Datenabgleich beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden können. Wert in vollen Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (auch Miteigentumsanteile; Zeitwert) Sonstige unbebaute Grundstücke (auch Miteigentumsanteile; Zeitwert) Sonstige bebaute Grundstücke (auch Miteigentumsanteile; Zeitwert) etriebsvermögen (auch Miteigentumsanteile; Zeitwert) Wertpapiere, insbesondere Aktien, Pfandbriefe, Schatzanweisungen, Wechsel, Schecks Lebensversicherungen (Rückkaufswert) Forderungen und sonstige Rechte Sonstige Vermögensgegenstände, z.. Kraftfahrzeuge (Zeitwert) itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 3/4 -

6 Zeile 101 arvermögen und Guthaben zum Zeitpunkt der Antragstellung Wert in vollen 102 Höhe des arvermögens Höhe des ank- und Sparguthabens, einschließlich des Guthabens auf Girokonten Höhe des auspar- und Prämiensparguthabens Höhe des steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens ("Riester-Rente") 106 Meine Schulden und Lasten zum Zeitpunkt der Antragstellung Hypotheken, Grundschulden und sonstige elastungen auf einem der vorgenannten Vermögenswerte Lasten, z.. Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen, eschränkungen des Eigentums zu Gunsten Dritter (Nießbrauch, Rentenverpflichtung) Sonstige Schulden, z.. Forderungen Dritter, Kredite mit Ausnahme der Darlehen nach dem AföG Freizustellende Vermögenswerte Übergangsbeihilfen nach den 12, 13 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie nach 13 Abs. 1 des undespolizeibeamtengesetzes Vermögenswerte, deren Verwertung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist Zur Vermeidung unbilliger Härten kann über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Mir ist bekannt, - dass unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass zu Unrecht gezahlte eträge zurückgefordert werden. - dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z.. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse (auch der Geschwister), über die im Rahmen dieses Antrags Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung anzuzeigen. - dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, Finanzamt und beim Arbeitgeber sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden können. - dass Vermögenswerte auch dann meinem Vermögen zuzurechnen sind, wenn ich diese rechtsmissbräuchlich übertragen habe. Dies ist der Fall, wenn ich in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung oder während der förderungsfähigen Ausbildung Teile meines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere an meine Eltern oder andere Verwandte, übertragen habe. - dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Vermögen durch einen Datenabgleich ( 41 Abs. 4 AföG i.v.m. 45d EStG) und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden können. - dass im Fall der Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen ankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die für die Darlehensrückerstattung erforderlichen Daten zwischen der KfW und dem undesverwaltungsamt ausgetauscht werden und dass die KfW die Auszahlungsdaten dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Ich bestätige, dass ich die Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung - Formblatt 1 - zur Kenntnis genommen habe. Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im Druckteil keine Änderungen vorgenommen wurden. 123 Unterschrift Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters * * Nur erforderlich bei Auszubildenden unter 15 Jahren (immer) und bei minderjährigen Auszubildenden über 15 Jahren, die eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchen oder ein Praktikum absolvieren, das hiermit im Zusammenhang steht itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 4/4 -

7 Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung - Formblatt 1 - Stand: Allgemeines: Ausbildungsförderung wird vom eginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom eginn des Antragsmonats an. Stellen Sie bitte daher den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich. Nach dem AföG werden eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner genauso behandelt wie Ehegatten. Im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind daher dieselben Angaben zu machen, wie im Falle einer Ehe. itte beachten Sie: Die Lebenspartnerschaft muss vom Standesbeamten nach 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder von einer anderen nach Landesrecht zuständigen Urkundsperson oder ehörde begründet worden sein. Partner anderer eheähnlicher Lebensgemeinschaften werden durchgängig nicht berücksichtigt. Formblätter: - Zu Ihrem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem AföG Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem undesausbildungsförderungsgesetz - AföG) gehört bei einem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland die Anlage 1 zu Formblatt 1 (Schulischer und beruflicher Werdegang). Darüber hinaus sind erforderlich: - von Ihnen als Antragsteller/in, sofern Sie Kinder haben und einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchten, - von Ihrer Ausbildungsstätte Falls Sie von Ihrer Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung mit dem Hinweis [escheinigung] nach 9 AföG erhalten haben oder diese selbst ausdrucken können, gilt sie als Ersatz für das Formblatt 2. - von Ihrem Vater, Ihrer Mutter und, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, von Ihrem Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner Sollten beide Elternteile im maßgeblichen Kalenderjahr Einkommen bezogen haben, so wird von jedem Elternteil ein Formblatt 3 benötigt. - für Ausländer/innen im Sinne des 8 Abs. 2, 2a und 3 AföG Dieses Formblatt ist nur nach ausdrücklicher Anforderung auszufüllen und vorzulegen. - für Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule Diese Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich mit eginn des 5. Fachsemesters vorzulegen, teilweise wird sie jedoch schon ab dem 3. Fachsemester benötigt. Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle des Formblatts 5 eine escheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird. die Anlage 2 zu Formblatt 1 (Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag) das Formblatt 2 (escheinigung nach 9 AföG über den esuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterrichtslehrgang) das Formblatt 3 (Einkommenserklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, des Vaters, der Mutter) das Formblatt 4 (Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des 8 Abs. 2, 2a und 3 AföG) das Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach 48 AföG) - für eine Ausbildung, einen Ausbildungsteil oder ein Praktikum/Praxissemester im Ausland das Formblatt 6 (Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland) - bei einem Antrag auf Aktualisierung des anrechenbaren Einkommens des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners oder des Vaters oder der Mutter Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn das Einkommen der betreffenden Person/en im ewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich geringer sein wird, als das im Formblatt 3 erklärte Einkommen. - von Ihnen bei einem Antrag auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung das Formblatt 7 (Antrag auf Aktualisierung nach 24 Abs. 3 AföG) das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach 36 AföG) Datenschutz: Die Daten werden maschinell verarbeitet und gespeichert. Über Art und Umfang der über Sie gespeicherten Daten können Sie Auskunft verlangen. Sonstiges: Füllen Sie bitte das Antragsformblatt sorgfältig, vollständig und gut lesbar aus. eachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und fügen Sie die erforderlichen elege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten. ei Kontoauszügen können die Angaben, die für die Entscheidung über den Antrag nicht erforderlich sind, von Ihnen geschwärzt werden. Sollten Sie zu den Formblättern oder Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Geben Sie den Antrag auf Ausbildungsförderung bitte bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ab. Hinweise dazu, welches Amt für Sie zuständig ist, finden Sie in den Allgemeinen Hinweisen zu den Formblättern. Was Sie beim Ausfüllen beachten müssen: Zeile 4 Eine Vollzeitausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung einschließlich aller Unterrichtsstunden, der notwendigen Vorbereitungen und der notwendigen Praktika 40 Wochenstunden erfordert. Zeile 10 Die Angaben dauernd getrennt lebend, verwitwet und geschieden sind auch anzukreuzen, wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dauernd getrennt leben, der eingetragene Lebenspartner verstorben ist bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde. Zeile 12 Falls Sie Ausländer/in sind, legen Sie bitte Ihre gültigen Aufenthaltsdokumente in Kopie vor. Das Formblatt 4 ist nur nach ausdrücklicher Anforderung vorzulegen.

8 Zeilen 15 und 19 Verwenden Sie bei einer Anschrift im Ausland nur die für den ausländischen Staat international gebräuchlichen uchstaben (z.. NL für Niederlande, A für Österreich). Zeile 21 itte soweit möglich sowohl ankleitzahl und Kontonummer als auch IC und IAN angeben. Als ankverbindung kann nur ein Konto in der undesrepublik Deutschland angegeben werden. arauszahlungen sind unzulässig. Zeilen 32 und 35 Ist Ihnen die aktuelle Adresse eines Elternteils nicht bekannt, tragen Sie bitte soweit Sie Kenntnis haben die letzte Ihnen bekannte Adresse des betreffenden Elternteils ein und kennzeichnen dies durch Voransetzung der Wörter letzte mir bekannte Adresse. Zeile 39 Sind Sie eine minderjährige Schülerin oder ein minderjähriger Schüler, dann ist die Frage nach der elterlichen Sorge stets zu beantworten, wenn Ihre Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Sind Sie eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler, dann ist eine Angabe nur notwendig, wenn ein Elternteil vor Ihrer Volljährigkeit verstorben ist oder wenn Ihre Eltern vor diesem Zeitpunkt geschieden waren oder dauernd getrennt gelebt haben. In diesem Falle ist anzugeben, wem die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Volljährigkeit zugestanden hat. Zeile 43 Folgende Kinder sind anzugeben: Eheliche, für ehelich erklärte, an Kindes Statt angenommene und nichteheliche Kinder. ei mehr als zwei Kindern bitte ein besonderes latt verwenden. ei Kindern unter zehn Jahren bitte auch die Anlage 2 zum Formblatt 1 vorlegen. Zeile 50 Anzugeben sind Leistungen: - der undesstiftung Rosa Luxemburg e.v., - des Cusanuswerkes - ischöfliche Studienförderung -, - des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerkes, - des Evangelischen Studienwerkes e.v. - Haus Villigst -, - der Friedrich-Ebert-Stiftung e.v., - der Friedrich-Naumann-Stiftung, - der Hanns-Seidel-Stiftung e.v., - der Hans-öckler-Stiftung, - der Heinrich-öll-Stiftung e.v., - der Konrad-Adenauer-Stiftung e.v., - der Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann -, - der Stipendien nach dem ayerischen egabtenförderungsgesetz [Keine Neuaufnahme ab dem Abiturjahrgang 2005], - der Studienstiftung des Deutschen Volkes Zeile 52 Soweit über einen Antrag auf Leistung nach dem Zweiten oder Dritten uch Sozialgesetzbuch bereits entschieden worden ist, fügen Sie bitte den escheid in Kopie bei. Zeile 55 itte Mietvertrag oder anderen eleg (z.. eine Meldebescheinigung) in Kopie beifügen. Zeile 57 Gründe dafür, dass Sie nicht bei Ihren Eltern/einem Elternteil wohnen, sind nur anzugeben, falls Sie eine der folgenden Schulen besuchen - weiterführende allgemeinbildende Schule, - Fachoberschule, deren esuch eine abgeschlossene erufsausbildung nicht voraussetzt, - erufsfachschule oder Fachschule, deren esuch eine abgeschlossene erufsausbildung nicht voraussetzt, sofern ihr ildungsgang weniger als zwei Jahre dauert oder nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Wenn Sie die Entfernung der Ausbildungsstätte vom Elternhaus als Grund angeben, wird überprüft, ob Sie eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in einer angemessenen Zeit vom Elternhaus aus erreichen könnten. Eine Ausbildungsstätte ist dann nicht erreichbar, wenn Sie bei enutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg insgesamt eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigen. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Die Wegstrecke zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. zurück gilt als Wartezeit. Jeder angefangene Kilometer Fußweg wird mit 15 Minuten berechnet. Wenn Sie Ihre Wohnung außerhalb des Elternhauses mit dem esuch einer bestimmten Ausbildungsstätte begründen, geben Sie bitte den Schultyp an (z.. altsprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches, musisches Gymnasium). Zeile 62 Als selbst gesetzlich versicherte Person bitte escheinigung bzw. Vertrag in Kopie beifügen. Als privatversicherte Person bitte escheinigung in Kopie beifügen, die Folgendes enthält: Ihren Monatsbeitrag zum Zeitpunkt Ihres AföG- Antrags sowie die Angabe, ob Ihre Vertragsleistungen auch gesondert berechenbare Unterkunfts- und wahlärztliche Leistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung umfassen. ei Privatversicherten mit Ausnahme der bei der Postbeamtenkrankenkasse Versicherten muss sich zusätzlich zu den im Formblatt bezeichneten Angaben aus den vorzulegenden Versicherungsunterlagen ergeben, dass das Versicherungsunternehmen den strukturellen Anforderungen für Krankenversicherungsunternehmen nach dem Fünften uch Sozialgesetzbuch ( 257 Abs. 2a) genügt. Zeile 64 Wenn Sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert sind, kann der Pflegeversicherungszuschlag nach dem AföG nur geleistet werden, wenn sich aus den vorzulegenden Versicherungsunterlagen ergibt, dass das Versicherungsunternehmen die Voraussetzungen des Elften uches Sozialgesetzbuch ( 61 Abs. 6) erfüllt. Zeile 66 Die Förderung für Studierende erfolgt in der Regel zur Hälfte durch Zuschuss und zur Hälfte durch unverzinsliche Staatsdarlehen. Die Auszahlung erfolgt dann auf der Grundlage des Förderungsbescheids ohne dass Sie nochmals tätig werden müssen. In bestimmten Fällen steht Ihnen Ausbildungsförderung jedoch nur in Form eines verzinslichen ankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. In diesen Fällen erhalten Sie mit dem Förderungsbescheid ein Kreditangebot der KfW. Die Auszahlung erfolgt dann nur, wenn Sie das Kreditangebot der KfW annehmen. Die Höhe des verzinslichen ankdarlehens (und nur diese) kann durch die Erklärung in der Zeile 66 begrenzt werden. Wenn Sie die egrenzung wünschen, müssen Sie diese Erklärung bei Antragstellung abgeben; sie ist für den ewilligungszeitraum unwiderruflich. Die Ausbildungsförderung wird in den folgenden Fällen abgesehen von einem etwaigen Kinderbetreuungszuschlag voll als verzinsliches ankdarlehen nach 18c AföG gewährt: (1) estimmte Zweitausbildungen (2) Studienverlängerung nach mehrmaligem Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel, (3) Studienabschlusshilfe ( 17 Abs. 3 AföG). Zeile 67 Achtung: Die Erklärungen zum Einkommen können gegebenenfalls durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden. Zeile 68 Der ewilligungszeitraum (WZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung bewilligt wird. Dies ist in der Regel das jeweilige Schul- oder Studienjahr. Einzutragen ist dann der erste und letzte Monat des Schul- oder Studienjahres, wobei das Studienjahr zwei Semester umfasst (eispiel: Oktober 2011 bis September 2012). Zeile 69 Anzugeben ist die Zahl der Kalendermonate, die der ewilligungszeitraum insgesamt umfasst. Zeile 71 Geben Sie bitte die Höhe der Waisenrente nach Abzug des Pflichtbeitrages zur Krankenversicherung an. Das Waisengeld geben Sie bitte in Höhe der tatsächlich zufließenden eträge, also einschließlich der Weihnachtszuwendung und abzüglich der Steuern an. Wenn Sie Waisenrente oder Waisengeld beantragt haben oder einen Antrag beabsichtigen, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Aktenzeichens dem Amt für Ausbildungsförderung mit.

9 Zeile 72 Die Ausbildungsvergütung umfasst z.. auch Essensgeldzuschuss, Mietzuschuss sowie Sachbezüge, wie z.. freie Unterkunft und Verpflegung. ei Sachbezügen ist deren Geldwert anzugeben. Fügen Sie bitte Ihren Ausbildungsvertrag und soweit vorhanden Ihre Gehaltsbescheinigungen in Kopie bei. Zeile 73 Zu den Einnahmen zählen u.a. Einkünfte aus ruhenden Arbeitsverhältnissen (z.. eurlaubung für die Studienzeit) sowie aus Ferien- und Nebenarbeit (auch Sachbezüge). Geben Sie bitte ebenfalls die Einnahmen aus einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft und aus Gelegenheitsjobs an. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie Steuern und Abzüge für soziale Aufwendungen werden von Amts wegen berücksichtigt. Zeile 77 Als Einkünfte sind stets die ruttoeinkünfte anzugeben, das gilt auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag und Steuern werden von Amts wegen berücksichtigt. Zeile 78 Geben Sie bitte Ihre Einnahmen nach der AföG-Einkommensverordnung nachstehend aufgeführt an. Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eziehers erhöhen und deshalb bei der erechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Wenn Sie über solche Einnahmen verfügen, sind diese anzugeben, sofern sie nachfolgend aufgeführt sind. itte fragen Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung nach, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bestimmte Einnahmen angeben müssen. Zusammenstellung aller Einnahmen nach der AföG-Einkommensverordnung: Als Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, gelten folgende Leistungen: I. Leistungen der sozialen Sicherung 1. nach dem Dritten uch Sozialgesetzbuch (SG III) Entgeltersatzleistungen ( 116), Überbrückungsgeld ( 57) abzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungshilfe ( 418); 2. nach dem Fünften, Sechsten und Siebten uch Sozialgesetzbuch (SG V, SG VI, SG VII), der Reichsversicherungsordnung (RVO), dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG), dem Zweiten Gesetz über die Versicherung der Landwirte (KVLG- 1989), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem undeselterngeld- und Elternzeitgesetz (EEG) Krankengeld ( 44 ff. SG V, 12 ff. KVLG 1989), Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung des Verdienstausfalls bei Tätigkeit als Haushaltshilfe im Krankheitsfall des Versicherten ( 38 Abs. 4 SG V), Mutterschaftsgeld ( 200 ff. RVO, 29 ff. KVLG, 13 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ( 14 MuSchG), soweit sie das Erziehungsgeld nach dem undeserziehungsgeldgesetz oder das nach 10 des undeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreie Elterngeld oder vergleichbare Leistungen der Länder übersteigen, Verletztengeld ( 45 ff. SG VII), Übergangsgeld ( 49 ff. SG VII, 20 ff. SG VI), Elterngeld ( 2 EEG), soweit es die nach 10 EEG anrechnungsfreien eträge übersteigt; 3. nach dem undesversorgungsgesetz (VG) und den Gesetzen, die das undesversorgungsgesetz für anwendbar erklären Versorgungskrankengeld ( 16 VG), Übergangsgeld ( 26a Abs. 1 VG), Unterhaltsbeihilfe, wenn der erechtigte nicht in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist ( 26a Abs. 5 VG), laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, soweit sie außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen für Angehörige im Sinne des 25 Abs. 3 Nr. 2 des undesausbildungsförderungsgesetzes (AföG) geleistet wird, die mit dem Einkommensbezieher nicht in Haushaltsgemeinschaft leben ( 27a VG); 4. nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG), dem Reparationsschädengesetz (RepG) und dem Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) jeweils der halbe etrag der Unterhaltshilfe ( 261 bis 278a LAG), Unterhaltsbeihilfe ( 10 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes), eihilfe zum Lebensunterhalt ( 301 bis 301b LAG), Unterhaltshilfe und Unterhaltsbeihilfe ( 44, 45 RepG), eihilfe zum Lebensunterhalt ( 12 bis 15 FlüHG); 5. nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, soweit sie nicht zum Ausgleich für den Wehrdienst des Auszubildenden geleistet werden, allgemeinen Leistungen ( 5), Einzelleistungen ( 6), Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere ( 12a) und Verdienstausfallentschädigungen ( 13 Abs. 1, 13a); Entsprechendes gilt für gleichartige Leistungen nach 78 des Zivildienstgesetzes und 59 des undesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 (Gl. I S. 1834), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 1994 (Gl. I S. 2978) geändert worden ist. 6. nach dem eamtenversorgungsgesetz Übergangsgeld ( 47); 7. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Unterhaltsleistung ( 1 ff.); 8. Anpassungsgeld nach den Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus vom 13. Dezember 1971 (Anz. Nr. 233 vom 15. Dezember 1971), zuletzt geändert am 16. Juni 1983 (Anz. S. 5901); 9. Leistungen aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von eihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen im Sinne des Artikels 56 2 uchstabe b des Montanunionvertrages betroffen werden, vom 25. März 1998 (Anz. S. 4951); 10. nach dem Soldatenversorgungsgesetz Übergangsgeld ( 37), Arbeitslosenbeihilfe ( 86a Abs. 1); 11. Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8. Februar 1990 (GI. I Nr. 7 S. 42), die gemäß Anlage II Kapitel VIll Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 5 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 und Artikel 4 Nr. 13 der Vereinbarung vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (GI II S. 885, 1210, 1243) mit Maßgaben weitergilt; 12. Übergangsleistungen nach 3 erufskrankheiten-verordnung (KV) vom 31. Oktober 1997 (Gl. I S. 2623). II. Weitere Einnahmen 1. nach dem Wehrsoldgesetz (Geld- und Sachbezüge) Wehrsold ( 2), Verpflegung ( 3), Unterkunft ( 4); Entsprechendes gilt für gleichartige Leistungen (Geld- und Sachbezüge) nach 35 des Zivildienstgesetzes, 59 des undesgrenzschutzgesetzes (siehe oben unter Ziffer I Nr. 5) sowie für Angehörige der Vollzugspolizei und der erufsfeuerwehr; 2. Vorruhestandsbezüge und diesen gleichstehende Leistungen, soweit sie steuerfrei sind; hierzu zählt auch das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21. Februar 1989 (Gl. I S. 233), soweit es die Summe des nach 3 Nr. 27 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfreien etrages nicht übersteigt; 3. Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz ( 3 Abs. 1 uchstabe a) sowie die Zuschläge, die versicherungsfrei eschäftigte im Sinne des 27 Abs. 1 bis 3 des Dritten uches Sozialgesetzbuch zur Aufstockung der ezüge bei Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten; 4. Abfindungen nach 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes; 5. Leistungen, die in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, mit Ausnahme der Leistungen der Eltern der/des Auszubildenden und ihres/seines Ehegatten oder Lebenspartners; 6. Leistungen nach 9 Abs. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes. III. Einnahmen bei Auslandstätigkeit 1. die ezüge der ediensteten internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen und Institutionen sowie ezüge diplomatischer und konsularischer Vertreter fremder Mächte und der ihnen zugewiesenen ediensteten, soweit diese von der Steuerpflicht befreit sind; 2. nach dem undesbesoldungsgesetz: Auslandszuschlag nach 55 Abs. 1 bis 4 mit 10 vom Hundert des etrages, Auslandskinderzuschlag nach 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit 50 vom Hundert des etrages, Auslandskinderzuschlag nach 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 mit 80 vom Hundert des etrages; Entsprechendes gilt für vergleichbare ezüge von Personen, die im öffentlichen Interesse nach außerhalb des Geltungsbereichs des undesausbildungsförderungsgesetzes entsandt, vermittelt oder dort beschäftigt sind. Zeile 79 itte geben Sie hier nur die für Sie bestimmten Unterhaltsleistungen an, ohne die für Ihre Kinder bestimmten eträge.

10 Zeile 81 Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen sind z..: 1. Stipendien, die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. itte hier auch Stipendien oder Ausbildungsbeihilfen der undeswehr und anderer Stellen angeben, die eine Verpflichtung zu einer bestimmten Tätigkeit nach Ausbildungsabschluss enthalten. Diese sind keine Ausbildungsbeihilfen im engeren Sinne, müssen aber als steuerbare Einnahmen ebenfalls berücksichtigt werden. 2. Unterhaltsbetrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFG, besser bekannt als Meister-AföG ). 3. Erziehungsbeihilfen nach dem undesversorgungsgesetz (VG) einschließlich der Erziehungsbeihilfen, die ein als beschädigt anerkannter Elternteil nach 27 Abs. 1 uchst. b) VG für den Auszubildenden erhält. 4. Hilfen aus dem päischen Sozialfonds, die die undesagenturen für Arbeit Teilnehmern an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen gewähren. Zeile 83 Solche Einnahmen sind z.. Familienzuschläge zur Ausbildungsvergütung. Zeile 88 itte fügen Sie folgende Unterlagen in Kopie bei: 1. Ihren Riester-Renten-Vertrag, 2. die Jahresbescheinigung nach 92 Satz 1 Nr. 5 EStG, die Sie Anfang dieses Jahres von Ihrem Riester-Renten-Vertragspartner erhalten haben, 3. einen Einkommens-/Lohnsteuerbescheid/Einkommensnachweis für das Vorjahr. Zeile 90 Maßgeblich sind Ihre Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Saldierungen sind unzulässig. itte elege zu jedem Vermögensgegenstand gesondert beifügen. Als Vermögen gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen einschließlich der Guthaben auf Giro- und Sparkonten und sonstige Rechte. Ausgenommen sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 112). Vermögenswerte sind Ihrem Vermögen auch zuzurechnen, wenn Sie diese rechtsmissbräuchlich übertragen haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Antragstellung auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile Ihres Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere Ihre Eltern oder andere Verwandte, übertragen haben (Rechtssprechung des undesverwaltungsgerichts und des undessozialgerichts). Sprechen Sie in diesem Fall Ihr Amt für Ausbildungsförderung an. Vermögensveränderungen zwischen Antragstellung und dem Ende des ewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt. itte vergewissern Sie sich, ob in Ihrem Namen Vermögensanlagen erfolgt sind, da auch solche Kapitalwerte anzugeben sind. Alle Angaben bitte belegen. Als Nachweise werden z.. Kontoauszüge oder escheinigungen von Kreditinstituten/ausparkassen, Verträge oder ein Erbschein anerkannt. Die Vermögensnachweise müssen nicht taggenau auf den Tag der Antragstellung datiert sein; sie sollen jedoch nicht mehr als 14 Tage vor diesem Datum ausgestellt sein. Achtung: Die Erklärungen zum Vermögen können durch einen Datenabgleich ( 41 Abs. 4 AföG in Verbindung mit 45d EStG) und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden. Legen Sie bitte bei ausländischen Vermögenswerten die in- und/oder ausländischen esteuerungsunterlagen vor. Zeile 95 Als sonstige bebaute Grundstücke sind z.. Eigentumswohnungen oder Eigenheime anzugeben. Zeile 97 ei Wertpapieren, Aktien usw. geben Sie bitte die Stückzahl bei Antragstellung an. Maßgeblicher Kurswert ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Zeile 98 ei Lebensversicherungen ist der aktuelle Rückkaufswert anzugeben und zu belegen, außerdem ist ein Nachweis aller bisher in die Lebensversicherung eingezahlten eträge vorzulegen. Zeile 99 Forderungen und sonstige Rechte sind z.. Vermächtnisse, Ansprüche auf Zahlungen eines Geldbetrages oder Lieferung von Waren, ferner Geschäftsanteile, Patentrechte, Verlags- und Urheberrechte. Forderungen aus ank- und Sparguthaben oder Girokonten sind ausschließlich in Zeile 103 bzw. 104 einzutragen. Zeile 100 Sonstige Vermögensgegenstände bitte mit ihrem Zeitwert angeben. Nicht hierzu gehören angemessene Haushaltsgegenstände. Haushaltsgegenstände sind die beweglichen Sachen, die zur Einrichtung der Wohnung, Führung des Haushalts und für das Zusammenleben der Familie bestimmt sind. Regelmäßig rechnen dazu Möbel, Geschirr, Radio oder Fernseher. Sofern Sie Eigentümer eines Kraftfahrzeugs (PKW, Motorrad usw.) sind, machen Sie bitte Angaben zu Fabrikat, Modell, Erstzulassung und Kilometerstand des Fahrzeuges und fügen Sie falls vorhanden die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein in Kopie bei. Zeile 104 Von auspar- oder Prämiensparguthaben werden für die bei einer evtl. Verwertung entstehenden Verbindlichkeiten (z.. Prämienrückforderung) von Amts wegen pauschal 10 vom Hundert abgesetzt. Zeile 105 Siehe Erläuterung zu Zeile 88. Zeile 107 bis 109 ei Hypotheken, Grundschulden sowie sonstigen Schulden, wie z.. Kleinkrediten (auch für Kraftfahrzeuge), ist stets nur die Restschuld anzugeben. Zeile 112 Eine Verwertung von Vermögensgegenständen ist aus rechtlichen Gründen z.. ausgeschlossen, wenn ein entsprechendes gesetzliches oder behördliches Veräußerungsverbot ( 135, 136 G) vorliegt. Eine Verwertung ist jedoch nicht durch ein vom Eigentümer vereinbartes rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot ( 137 G) ausgeschlossen. Die Verwertung von Prämienspar- und ausparguthaben ist aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen; hier besteht stets eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Es ist eine ausführliche egründung mit Nachweisen erforderlich. Zeile 113 itte teilen Sie ggf. Tatsachen für eine Härte mit. Eine Härte liegt insbesondere vor, 1. wenn die Vermögensverwertung zur Veräußerung oder elastung eines im Sinne des 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften uch Sozialgesetzbuchs angemessenen Hausgrundstücks, besonders eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, die selbstbewohnt sind oder im Gesamthandseigentum stehen, führen würde, 2. soweit das Vermögen zur Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen ehinderung bestimmt ist oder nach einem erlittenen Personenschaden der Deckung der voraussichtlichen schädigungsbedingten Aufwendungen für die Zukunft dienen soll, 3. solange das Vermögen nachweislich zur baldigen eschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne des 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften uch Sozialgesetzbuchs bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken ehinderter oder Pflegebedürftiger dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde. Zeile 118 Vergleichen Sie hierzu auch noch einmal die Erläuterungen zu Zeile 90! Zeile 118 Die gesetzlichen Vertreter können die Handlungsfähigkeit (Antragstellung, Verfolgung des Antrags und Entgegennahme der Ausbildungsförderung) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung einschränken.

11 Stand: 2011 Zeile itte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen. Hinweis: Die Antragstellenden sind nach 60 Erstes uch Sozialgesetzbuch verpflichtet, alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen anzugeben und die verlangten Nachweise vorzulegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des undesausbildungsförderungsgesetzes (AföG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich ( 67a Abs. 3 Zehntes uch Sozialgesetzbuch, 4 Abs. 3 undesdatenschutzgesetz). Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Ausbildungsförderung nach dem AföG versagt oder entzogen werden ( 66 Erstes uch Sozialgesetzbuch). Schulischer und beruflicher Werdegang (Nur ausfüllen bei einem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung einer Ausbildung im Ausland) Name, ggf. Geburtsname Vorname Anlage 1 zu Formblatt 1 Förderungsnummer Eingangsstempel 4 5 itte machen Sie lückenlose, chronologische Angaben über Ihre bisherige schulische Ausbildung (ohne Grundschule, jedoch mit Ausbildung an Fernlehrinstituten), betriebliche Ausbildung, Praktika, Ausbildung an Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen (auch Ausbildung an Fernlehrinstituten); über Zeiten der Erwerbstätigkeit und gleichgestellte Zeiten (gleichgestellt ist die Haushaltsführung eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter 10 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat); über Wehr- und Zivildienst sowie ihnen gleichgestellte Zeiten (z.. freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr); mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Krankheiten; eschäftigungsverbote nach den Mutterschutzbestimmungen; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitslosigkeit; Teilnahme an einer Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation; Maßnahmen nach dem Dritten uch Sozialgesetzbuch für die berufliche Weiterbildung. Andere als die vorgenannten Zeiten (z.. längere Ferienzeiten) bezeichnen Sie bitte als "Zwischenzeit". itte beachten: Erreichen die Zeiten der Erwerbstätigkeit und die gleichgestellten Zeiten 3 Jahre, bitte Nachweise vorlegen (z.. erufsabschlüsse, Versichertennachweis). 6 von Monat/Jahr bis Monat/Jahr Name und Anschrift der Ausbildungsstätte, der Praktikumsstelle, des Arbeitgebers/Leistungsträgers Schulart/Fachrichtung Art der Tätigkeit Erreichter Abschluss (genaue ezeichnung, Datum des Zeugnisses) bzw. ruttolohn/höhe der Leistung monatlich in 7 08/97 08/03 Realschule, Musterstadt Realschule Realschulabschluss 8 09/03 09/06 Fa. Mustermann & Co., Musterstadt erufsausbildung zum Schlosser Gesellenbrief/Facharbeiterbrief MUSTER 9 10/06 08/07 Zwischenzeit 10 09/07 06/09 Fachoberschule/erufskolleg, Musterstadt Technischer Zweig Fachhochschulreife /09 03/10 Fa. Müller & Co., Musterhausen Aushilfstätigkeit 900, /10 08/10 Zwischenzeit 13 09/10 Fachhochschule, Musterstadt Elektrotechnik Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass Nachweise verlangt werden können. Unterschrift ei Auszubildenden unter 15 Jahren auch Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters - 1/1 -

12 Stand: 2011 Zeile itte Zutreffendes ankreuzen. itte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen. Hinweis für Studierende: Sofern Sie von Ihrer Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung nach 9 AföG erhalten haben, gilt sie als Ersatz für dieses Formblatt. Name, ggf. Geburtsname Vorname Amt für Ausbildungsförderung, bei dem der AföG-Antrag gestellt wird escheinigung nach 9 AföG über den esuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/ Fernunterrichtslehrgang Name der Ausbildungsstätte/Praktikumsstelle/des Fernlehrinstituts Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Förderungsnummer Eingangsstempel Formblatt 2 Ab hier von der AUSILDUNGSSTÄTTE auszufüllen! Auszufüllen ist jeweils nur der betroffene ereich A,, C oder D. Zur Erteilung der escheinigung sind die Ausbildungsstätten und Fernlehrinstitute gemäß 47 AföG verpflichtet. A. Ausbildungsstätte: Schule ab Klasse 10 Angaben für das Schuljahr 20 / Gymnasium, integrierte Gesamtschule, Realschule, Hauptschule Fachoberschule, deren esuch eine abgeschlossene erufsausbildung nicht voraussetzt eine abgeschlossene erufsausbildung voraussetzt Sonstige Schulart/Ausbildungsstätte erufsfachschule, deren esuch keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt Fachschule, deren esuch eine abgeschlossene erufsausbildung nicht voraussetzt eine abgeschlossene erufsausbildung voraussetzt Durch Rechtsverordnung nach 2 Abs. 3 AföG in den Förderungsbereich einbezogene Ausbildungsstätte Fachliche Richtung/erufsfeld/ ezeichnung des Lehrgangs Abendhauptschule erufsaufbauschule Abendrealschule Abendgymnasium Klasse/Jahrgangsstufe Semester Wird die Klasse/ nein die Jahrgangsstufe/ das Semester ja, und zwar wiederholt? eginn der angekreuzten Ausbildung (erster Schultag) Voraussichtlicher Zeitpunkt des Abschlusses der Abschlussprüfung an der Ausbildungsstätte Letzter Schultag bei Ausbildung ohne Abschlussprüfung Tag/Monat/Jahr Monat/Jahr Tag/Monat/Jahr wegen Nichterreichens des Klassenziels Art des Abschlusses auf Empfehlung der Ausbildungsstätte Werden Teile der Ausbildung im Ausland durchgeführt? nein ja, von bis in Staat Kolleg freiwillig von in Staat bis Werden mindestens 20 Wochenstunden vorgeschriebener Unterricht erteilt? ja nein ei privaten Ausbildungsstätten: Zahl der Ferienwerktage im Ausbildungsjahr einschl. Samstage Tage ei Internatsunterbringung: Heimkosten (ohne Schulgeld und ohne behinderungsbedingte Pflegekosten) monatlich Kostenfreie Monate Monate Es wird bestätigt, dass die Angaben zu den Zeilen richtig und vollständig sind. Es ist bekannt, - dass die Ausbildungsstätte verpflichtet ist, das o.g. Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich zu unterrichten, wenn die/ der Auszubildende die Ausbildung abbricht bzw. nach Anmeldung bei der Ausbildungsstätte nicht aufnimmt oder dem Unterricht unentschuldigt länger als 3 Tage fernbleibt. - dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. - Stempel - Unterschrift der Ausbildungsstätte itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 1/2 -

13 Zeile Ausbildungsstätte: Praktikumsstelle Das Praktikum wird in der fachlichen Richtung Schulform/Ausbildungsstättenart und Fachrichtung; soweit bereits bekannt, Name und Anschrift der Ausbildungsstätte in Zusammenhang mit dem esuch der 33 vom - bis durchgeführt. 34 Praktikumsvergütung einschließlich Sonderzuwendungen - brutto - (ohne Sachbezüge) monatlich oder gesamt 35 Sachbezüge nein ja Art der Sachbezüge Es wird bestätigt, dass die Angaben zu den Zeilen richtig und vollständig sind. Unterschrift der Praktikumsstelle - Stempel - 38 C. Ausbildungsstätte: Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule Ersteinschreibung am eginn des Studiums, für das die escheinigung nach 9 beantragt wird Fachrichtung/Fachbereich Hauptfächer/1. Fach Tag/Monat/Jahr Tag/Monat/Jahr (erster Vorlesungstag) 43 Nebenfächer/2. Fach und weitere Das WS/SS 20 / ist - bezogen auf das erste Hauptfach/ 1. Fach - das Fachsemester 2. Fach - das Fachsemester Studienziel (Art und Fachrichtung des Examens) 3. Fach - das Fachsemester 48 Nur bei Hochschulen anzugeben: in Vollzeit in Teilzeit Nur bei Höheren Fachschulen und Akademien anzugeben: tatsächliche Wochenstundenzahl des planmäßigen Unterrichts Zahl der Ferienwerktage im Ausbildungsjahr, einschl. Samstage Stunden Tage Es wird bestätigt, dass die Angaben zu den Zeilen richtig und vollständig sind. Unterschrift der Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule - Stempel D. Ausbildungsstätte: Fernlehrinstitut ezeichnung des Lehrgangs, angestrebtes Ausbildungsziel 56 eginn der Teilnahme Monat/Jahr voraussichtlicher Abschluss Monat/Jahr Hat die/der Auszubildende in den letzten 6 Monaten erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen? ja nein Kann sie/er den Lehrgang in längstens zwölf Monaten beenden? ja nein Nimmt die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft voll in Anspruch? ja nein Wenn ja, in welchen Monaten? Rechtliche Stellung des Fernlehrinstituts privater Träger öffentlich-rechtlicher Träger 62 Es wird bestätigt, dass die Angaben zu den Zeilen richtig und vollständig sind. Unterschrift des Fernlehrinstituts 63 - Stempel - - 2/2 -

14 Stand: 2011 Zeile 1 2 3! itte Zutreffendes ankreuzen. itte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen. Hinweis: Die in Zeile 4 genannten Personen sind nach 47 Abs. 4 AföG i.v.m. 60 Erstes uch Sozialgesetzbuch verpflichtet, alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen anzugeben und die verlangten Nachweise vorzulegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des undesausbildungsförderungsgesetzes (AföG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich ( 67a Abs. 3 Zehntes uch Sozialgesetzbuch, 4 Abs. 3 undesdatenschutzgesetz). Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Ausbildungsförderung nach AföG versagt oder entzogen werden ( 66 Erstes uch Sozialgesetzbuch). Name, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsort Förderungsnummer Eingangsstempel Formblatt 3 des Ehegatten/ Einkommenserklärung eingetragenen Lebenspartners des Vaters der Mutter (Angaben zu Zeilen 6 bis 46 beziehen sich auf den ewilligungszeitraum) Angaben zur Person Name, ggf. Geburtsname Vorname Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) - Angabe freiwillig ggf. Ausl.- Kennbuchstaben PLZ, Ort - Angabe freiwillig ledig verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Name, Vorname dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden Erwerbstätig als Arbeiterin/ Arbeiter Angestellte/ Angestellter eamtin/ eamter Selbständige/ Selbständiger. Kinder - ohne Antragsteller/in - soweit sie von Ihnen unterhalten werden, sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden: (Weitere Kinder bitte auf zusätzlichem latt angeben) Name, Vorname Wohnung bei den Eltern/ einem Elternteil Gemeinsames Kind der Eltern bzw. gemeinsames Kind und des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (elp) Name der Ausbildungsstätte Art des Ausbildungsverhältnisses derzeitige/s Klasse/Semester Ausbildungsbeginn voraussichtliches Ausbildungsende voraussichtlicher Abschluss als Ausbildungsmaßnahmen zur beruflichen Förderung als behinderter Mensch Art der Einnahme/n Nicht mehr erwerbstätig 1. Kind 2. Kind 3. Kind ja nein ja nein ja nein ja nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen ja nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Art Art Art ja seit nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen ja nein ja nein ja nein Einnahmen monatlich itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 1/4 -

15 Zeile Angaben zur Prüfung der Gewährung weiterer Freibeträge Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person/en (z.. geschiedener Ehegatte, dauernd getrennt lebender eingetragener Lebenspartner, zweiter Ehegatte, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie), soweit sie von Ihnen unterhalten werden: Name, ggf. Geburtsname a) Vorname 36 Name, ggf. Geburtsname b) Vorname 37 Gegebenenfalls Art der gegenwärtigen Ausbildung vorauss. Abschluss am 38 zu a) vorauss. Abschluss am 39 zu b) 40 Verwandschaftsverhältnis oder sonstiger Grund der gesetzlichen Unterhaltspflicht 41 zu a) zu b) Art und Höhe der Einnahmen der ab Zeile 34 genannten Person/en im ewilligungszeitraum 44 zu a) brutto zu b) brutto Möchten Sie für sich, die Antragstellerin/den Antragsteller oder eine andere Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person einen Freibetrag/Freibeträge wegen einer anerkannten ehinderung beantragen? ja Für alle nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor eginn des ewilligungszeitraumes (WZ) maßgebend, also die des Kalenderjahres Art der Erwerbstätigkeit erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen eschäftigung oder Tätigkeit hat (z.. eamtin/eamter oder eamtin/eamter im Ruhestand, Altersrentner/in) erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger eschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige Wurden Sie für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt? Werden Sie noch für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt? Erfolgte eine Antragsveranlagung nach 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (früherer Lohnsteuerjahresausgleich)? Die Veranlagung erfolgt/e zusammen mit dem derzeitigen Ehegatten dem Vater ja, (escheid vollständig in Kopie beifügen) ja, (escheid vollständig nach Erhalt in Kopie übersenden) ja, (escheid vollständig in Kopie beifügen) der Mutter nein nein nein beim Finanzamt Steuer-Nr Ist zu dem beigefügten Einkommensteuerbescheid ein Einspruchs-/Klageverfahren anhängig? ja 61 Angaben zur Kirchensteuer, soweit nicht im Einkommensteuerbescheid enthalten (escheid vollständig in Kopie beifügen) 62 Angaben zur Gewerbesteuer (escheid vollständig in Kopie beifügen) 63 Wenn keine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt worden ist und auch nicht mehr durchgeführt wird Jahresbruttobetrag der Einnahmen hierauf gezahlte/abgeführte Steuern 64 Wenn Einnahmen im Einkommensteuerbescheid nicht enthalten sind (z.. Einkünfte aus Kapitalvermögen, wegen Geringfügigkeit vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Einnahmen) itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 2/4 -

16 Zeile Wenn Einnahmen im Ausland erzielt wurden Staat Jahresbruttobetrag Währung Steuerbetrag Währung 67 Einnahmen, die aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses nicht versteuert wurden 68 Wurden vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erbracht? ja 69 Wenn von Ihnen geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 EStG (eiträge zur "Riester-Rente") gezahlt wurden 70 Renten (escheide bzw. Rentenmitteilungen vollständig in Kopie beifügen.) Art der Renten Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 73 Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 74 Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 75 Unterhaltsleistungen von Name, ggf. Geburtsname, Vorname Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Erklärenden Einnahmen nach der AföG - Einkommensverordnung (Siehe Erläuterungen zu Formblatt 3) 78 Arbeitslosengeld/Unterhaltsgeld 79 Krankengeld Netto- 80 Insolvenzgeld 81 Übergangsgeld 82 Kurzarbeitergeld 83 Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. vergleichbare Leistungen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder etriebsrenten 84 Haben Sie andere Einnahmen nach der AföG-Einkommensverordnung bezogen? nein ja, und zwar 87 Weitere Einnahmen, soweit nicht in den Zeilen aufgeführt itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 3/4 -

17 Zeile Dieses Formblatt 3 kann dem Amt auch getrennt vom Antrag übersandt werden. Sollen Angaben über das Einkommen nicht in den ewilligungsbescheid aufgenommen werden, teilen Sie dies bitte dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mit. Wenn das aktuelle Einkommen des erklärenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder Elternteils voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im maßgeblichen Kalenderjahr (Zeilen 47 und 48), kann auf besonderen Antrag der/des Auszubildenden von den Einkommensverhältnissen im ewilligungszeitraum (WZ) ausgegangen werden. Der Antrag (Formblatt 7 - Antrag auf Aktualisierung) muss spätestens bis zum Ende des WZ gestellt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus vom Einkommen des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern ein weiterer Teil anrechnungsfrei bleiben (z.. für Aufwendungen für behinderte Personen). Dieser Antrag muss ebenfalls spätestens bis zum Ende des WZ gestellt werden Mir ist bekannt, - dass ich verpflichtet bin, jede Änderung der Familien- und Ausbildungsverhältnisse, über die ich Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung anzuzeigen. - dass unrichtige oder unvollständige Angaben oder das Unterlassen von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass ich verpflichtet bin, eträge zu ersetzen, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch Unterlassung einer Änderungsanzeige geleistet wurden und dass die zu Unrecht erfolgten Leistungen aus öffentlichen Kassen zu verzinsen sind. - dass die Adressangaben dem undesverwaltungsamt im Rahmen der Rückforderung von AföG-Darlehen für Zwecke der Anschriftenermittlung des Darlehensnehmers übermittelt werden. - dass meine Angaben in dieser Erklärung beim zuständigen Sozialleistungsträger, Finanzamt und beim Arbeitgeber sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach 93 Abs. 8 AO beim undeszentralamt für Steuern überprüft werden können. - dass das Amt für Ausbildungsförderung von mir eträge fordern kann, die meiner Tochter/meinem Sohn vorausgeleistet werden, wenn ich den nach dem ürgerlichen Gesetzbuch ( 1610 Abs. 2) während der Ausbildung zu zahlenden Unterhaltsbetrag nicht leiste und dass dies auch für die Vergangenheit möglich ist, soweit Leistungen rückwirkend erbracht werden. Ich weiß, dass diese Forderung die Höhe der edarfssätze für Schüler/innen zwischen 216 und 645 und für Studierende zwischen 422 und 670 erreichen kann. ei besonderen ausbildungsbedingten Aufwendungen können sich diese Sätze erhöhen. 98 Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im Druckteil keine Änderungen vorgenommen wurden. Unterschrift der/des Erklärenden Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen Falls die vorstehende Erklärung von einem Elternteil abgegeben wird, kann der andere Elternteil nachstehende Zusatzerklärung abgeben. Gibt er sie ab, entfällt seine Verpflichtung, eine eigene Erklärung nach diesem Formblatt abzugeben. Name, ggf. Geburtsname, Vorname Ich,, erkläre, dass ich im maßgeblichen Kalenderjahr, also im Kalenderjahr, kein eigenes Einkommen hatte, das in diesem Formblatt anzugeben wäre. Wenn Sie sich im ewilligungszeitraum in Ausbildung befinden, bitte Art und Dauer der Ausbildung angeben Mir ist bekannt, - dass ich verpflichtet bin, jede Änderung der Familien- und Ausbildungsverhältnisse, über die in dieser Erklärung Angaben gemacht worden sind, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung anzuzeigen. - dass unrichtige oder unvollständige Angaben oder das Unterlassen von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass ich verpflichtet bin, eträge zu ersetzen, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch Unterlassung einer Änderungsanzeige geleistet wurden und dass die zu Unrecht erfolgten Leistungen aus öffentlichen Kassen zu verzinsen sind. Unterschrift der/des Erklärenden 109-4/4 -

18 Stand: 2011 Zeile 1 2 3! itte Zutreffendes ankreuzen. itte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen. Hinweis: Die in Zeile 4 genannten Personen sind nach 47 Abs. 4 AföG i.v.m. 60 Erstes uch Sozialgesetzbuch verpflichtet, alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen anzugeben und die verlangten Nachweise vorzulegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des undesausbildungsförderungsgesetzes (AföG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich ( 67a Abs. 3 Zehntes uch Sozialgesetzbuch, 4 Abs. 3 undesdatenschutzgesetz). Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Ausbildungsförderung nach AföG versagt oder entzogen werden ( 66 Erstes uch Sozialgesetzbuch). Name, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsort Förderungsnummer Eingangsstempel Formblatt 3 des Ehegatten/ Einkommenserklärung eingetragenen Lebenspartners des Vaters der Mutter (Angaben zu Zeilen 6 bis 46 beziehen sich auf den ewilligungszeitraum) Angaben zur Person Name, ggf. Geburtsname Vorname Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) - Angabe freiwillig ggf. Ausl.- Kennbuchstaben PLZ, Ort - Angabe freiwillig ledig verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Name, Vorname dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden Erwerbstätig als Arbeiterin/ Arbeiter Angestellte/ Angestellter eamtin/ eamter Selbständige/ Selbständiger. Kinder - ohne Antragsteller/in - soweit sie von Ihnen unterhalten werden, sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt aufgenommen wurden: (Weitere Kinder bitte auf zusätzlichem latt angeben) Name, Vorname Wohnung bei den Eltern/ einem Elternteil Gemeinsames Kind der Eltern bzw. gemeinsames Kind und des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (elp) Name der Ausbildungsstätte Art des Ausbildungsverhältnisses derzeitige/s Klasse/Semester Ausbildungsbeginn voraussichtliches Ausbildungsende voraussichtlicher Abschluss als Ausbildungsmaßnahmen zur beruflichen Förderung als behinderter Mensch Art der Einnahme/n Nicht mehr erwerbstätig 1. Kind 2. Kind 3. Kind ja nein ja nein ja nein ja nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen ja nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Art Art Art ja seit nein, Kind nur im Verhältnis zum Vater zur Mutter zum Ehegatten/eLP Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind soweit in Ihren Haushalt aufgenommen ja nein ja nein ja nein Einnahmen monatlich itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 1/4 -

19 Zeile Angaben zur Prüfung der Gewährung weiterer Freibeträge Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person/en (z.. geschiedener Ehegatte, dauernd getrennt lebender eingetragener Lebenspartner, zweiter Ehegatte, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie), soweit sie von Ihnen unterhalten werden: Name, ggf. Geburtsname a) Vorname 36 Name, ggf. Geburtsname b) Vorname 37 Gegebenenfalls Art der gegenwärtigen Ausbildung vorauss. Abschluss am 38 zu a) vorauss. Abschluss am 39 zu b) 40 Verwandschaftsverhältnis oder sonstiger Grund der gesetzlichen Unterhaltspflicht 41 zu a) zu b) Art und Höhe der Einnahmen der ab Zeile 34 genannten Person/en im ewilligungszeitraum 44 zu a) brutto zu b) brutto Möchten Sie für sich, die Antragstellerin/den Antragsteller oder eine andere Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person einen Freibetrag/Freibeträge wegen einer anerkannten ehinderung beantragen? ja Für alle nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor eginn des ewilligungszeitraumes (WZ) maßgebend, also die des Kalenderjahres Art der Erwerbstätigkeit erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen eschäftigung oder Tätigkeit hat (z.. eamtin/eamter oder eamtin/eamter im Ruhestand, Altersrentner/in) erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger eschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige Wurden Sie für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt? Werden Sie noch für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt? Erfolgte eine Antragsveranlagung nach 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (früherer Lohnsteuerjahresausgleich)? Die Veranlagung erfolgt/e zusammen mit dem derzeitigen Ehegatten dem Vater ja, (escheid vollständig in Kopie beifügen) ja, (escheid vollständig nach Erhalt in Kopie übersenden) ja, (escheid vollständig in Kopie beifügen) der Mutter nein nein nein beim Finanzamt Steuer-Nr Ist zu dem beigefügten Einkommensteuerbescheid ein Einspruchs-/Klageverfahren anhängig? ja 61 Angaben zur Kirchensteuer, soweit nicht im Einkommensteuerbescheid enthalten (escheid vollständig in Kopie beifügen) 62 Angaben zur Gewerbesteuer (escheid vollständig in Kopie beifügen) 63 Wenn keine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt worden ist und auch nicht mehr durchgeführt wird Jahresbruttobetrag der Einnahmen hierauf gezahlte/abgeführte Steuern 64 Wenn Einnahmen im Einkommensteuerbescheid nicht enthalten sind (z.. Einkünfte aus Kapitalvermögen, wegen Geringfügigkeit vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Einnahmen) itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 2/4 -

20 Zeile Wenn Einnahmen im Ausland erzielt wurden Staat Jahresbruttobetrag Währung Steuerbetrag Währung 67 Einnahmen, die aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses nicht versteuert wurden 68 Wurden vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erbracht? ja 69 Wenn von Ihnen geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 EStG (eiträge zur "Riester-Rente") gezahlt wurden 70 Renten (escheide bzw. Rentenmitteilungen vollständig in Kopie beifügen.) Art der Renten Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 73 Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 74 Rentenbeginn (Tag/Monat/Jahr) rutto- 75 Unterhaltsleistungen von Name, ggf. Geburtsname, Vorname Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Erklärenden Einnahmen nach der AföG - Einkommensverordnung (Siehe Erläuterungen zu Formblatt 3) 78 Arbeitslosengeld/Unterhaltsgeld 79 Krankengeld Netto- 80 Insolvenzgeld 81 Übergangsgeld 82 Kurzarbeitergeld 83 Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. vergleichbare Leistungen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder etriebsrenten 84 Haben Sie andere Einnahmen nach der AföG-Einkommensverordnung bezogen? nein ja, und zwar 87 Weitere Einnahmen, soweit nicht in den Zeilen aufgeführt itte eleg/e in Kopie beifügen, sofern in den Erläuterungen oder durch Ihr Amt für Ausbildungsförderung nichts Weiteres bestimmt ist. - 3/4 -

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