BIM Grundlagen Rechtliche Fragen von BIM
|
|
- Katrin Esser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 : Christian D. Esch, LL.M., Partner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht BIM Grundlagen Rechtliche Fragen von BIM 27. April 2017
2 Agenda BIM Definition Vergütung Vergütung für Planungsänderungen Haftung für Planungsfehler Leistungsschutzrechte BIM und Vergaberecht 2
3 Rechtsanwälte und Steuerberater ca
4 Standorte National Berlin Düsseldorf Frankfurt am Main Hamburg München International Brüssel Istanbul Shanghai 4
5 Definition von Building Information Modeling BIM: Es geht um Zusammenarbeit Building Information Modeling bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden. 5
6 und die Kommunikation von Menschen Wer arbeitet zusammen? Wie arbeiten wir zusammen? Wofür arbeiten wie zusammen? Ziele Wer macht was? Wer macht was wann? Wer macht was wann in welcher Qualität? Wer regelt das heute? HOAI? keine Prozesse, nur Preisrecht! Projektsteuerung? CAD-Pflichtenheft? reicht nicht! Menschen Prozesse Daten Technologie Rahmenbedingungen 6
7 Prozessrad gem. Stufenplan BMVI NICHT VERGESSEN: BIM muss bestellt werden! 7
8 Gibt es unterschiedliche Arten von BIM? 8
9 Zusammenarbeit spielt eine wichtige Rolle: Teil- und Fachmodelle ergeben das Koordinationsmodell 9
10 Öffentliche Auftraggeber als Treiber von BIM? 10
11 LOD zur Festlegung des Informationsgehaltes 11
12 BIM-Verträge Mehrparteienvertrag Vertragsnetz Auftraggeber BIM- Manager Auftraggeber Architekt Projekt Fachplaner BIM- Manager BIM-Pflichtenheft Bauunternehmen Architekt Fachplaner Bauunternehmen 12
13 Vergütung BIM ist eine Planungsmethode wie Handskizzen und CAD und unterfällt insofern der HOAI mit ihren Vorgaben Auch BIM-Projekte unterfallen den Mindest- und Höchstsatzregeln der HOAI Die Regeln über Planungsänderungen des 10 HOAI gelten ebenfalls Grundsätzlich sind auch die von der HOAI für die Leistungsphasen angegebenen Prozentsätze maßgeblich 13
14 Vergütung BIM als Besondere Leistung in Anlage 10, LPH 2 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modeling Hierfür ist eine von den Mindest- und Höchstsätzen abweichende Vergütung zu vereinbaren Kann auch 0 sein Keine zwingende Beschränkung auf LPH 2 oder Architektenleistungen 14
15 Vergütung Ansatz 1: Planen ist Planen und BIM ist nur eine Planungsmethode Ansatz 2: Nachweis des auf Grund der vom AG gewünschten BIM-Leistungen entstandenen Mehraufwands Ansatz 3: Vereinbarung von Pauschalen für genau festgesetzte BIM-Leistungen 15
16 Planungsänderungen Grundlage ist 10 HOAI: Mehrvergütungsanspruch für die Wiederholung von Grundleistungen durch Erhöhung der Prozentsätze Mehrvergütungsanspruch durch höhere Baukosten auf Bauherrnwunsch durch Erhöhung von der anrechenbaren Kosten für die maßgeblichen Planungsleistungen 16
17 Planungsänderungen Was ist bei BIM anders? Einheitliche Bearbeitung durch alle Planer Abhängigkeit von der Detailtiefe der vorhandenen Planung Wie ist der Mehraufwandanteil des BIM-Anteils? Mehraufwand beim BIM-Manager? 17
18 Haftung Planer haften gegenüber Auftraggebern für Planungs- und Überwachungsfehler in den von ihnen verantworteten Fachbereichen Architekten haben eine Koordinationspflicht, deren Verletzung ebenfalls zu Haftung führen kann Ohne Generalplanervertrag oder ARGE haftet jeder Planer nur für eigene Fehler Der Auftraggeber muss beweisen, dass ein Planungsfehler im Verantwortungsbereich liegt 18
19 Haftung Rechtsfolgen: Nachbesserungsrecht, soweit der Planungsfehler noch nicht im Gebäude verwirklicht ist Schadensersatz für Neuplanung (Schadensersatz statt der Leistung), Kündigung, Minderung Schadensersatz für Folgeschäden wie Sanierung des Gebäudes, Terminverzug, Mehrkosten, Mehraufwand bei Dritten Kein direkter Anspruch Dritter (insbesondere anderer Planer) 19
20 Haftung Was ist bei BIM anders? Nur ein einheitliches Planmodell, keine für Juristen leicht nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten Hohe Frequenz von Planungsanpassungen in den ersten Leistungsphasen Frage: Was ist eine Anpassung der Planung, die andere Mitplaner im Rahmen der Planung bearbeiten müssen und wo fangen Planungsfehler an, die bei Mitplanern Mehraufwand und Mehrvergütungsansprüche gegen den Bauhern auslösen? 20
21 Haftung Clash detection Mängelbeseitigung oder gewolltes Systemsbestandteil Haftung des BIM Managers? Haftung für Softwaremängel? Generell gilt auch bei BIM: Garbage in - Garbage out 21
22 Haftung Lösungsansätze Beauftragung von Generalplanern/Planungs- ARGEN als neue Regel bei BIM Saubere Dokumentationsanforderungen an Änderungsnachweise in Plänen, ggf. mit Warnhinweisen und sorgfältige Differenzierung zwischen WIP, Shared und Published Interne Haftungsverteilung zwischen den Planern mit Definition von Erstattungsansprüchen bei Mehraufwand Oder: Es bleibt alles beim Alten 22
23 Haftung Versicherung Versicherungen sind grundsätzlich softwareneutral Sicherheitshalber: Anfrage, ob 3-D Planung und BIM umfasst ist Planungsinhalte in Richtung 4-D, 5-D oder 6-D sind regelmäßig nicht versichert BIM-Management ist nicht versichert (Projektsteuerleistung) 23
24 Haftung Versicherung Ziel: Projektversicherung durch den Auftraggeber für alle Bau- und Planungsrisiken (Standard in GB, F, USA) Non-recourse auf Planer Niedrige Selbstbehalte Umlage der Kosten auf alle Beteiligten Nachteil: Teuer 24
25 Leistungsschutzrechte Wer ist bei BIM der Urheber? Generell: kein Urheberrecht bei grundlegenden Planungsfragen Urheberrecht nur auf gestalterisch-künstlerische Schöpfungen, die eine gewisse Schöpfungshöhe erkennen lassen. gemeinsames Urheberrecht oder klare Trennung? 25
26 Leistungsschutzrechte Urheberrecht nicht für jedes Gebäude oder Bauteil, geschweige denn für Details oder Lösungen Sehr weite Offenlegung von Informationen an andere Planer im BIM Wenn kein Urheberrecht: Wie können Ideen geschützt werden? Vorschlag des Baugerichtstags: Einführung eines Schutzrechts unterhalb des Urheberrechts für Ideen im BIM 26
27 Technische Lösungen schützen besser! Auch bei BIM muss nicht jeder Zugriff auf alles haben! Je effektiver die Daten verwaltet und geschützt werden, desto geringer werden die juristischen Anforderungen => Effektives Digital Rights Management ist erforderlich! 27
28 11 a VOB/A EU Der öffentliche Auftraggeber kann für die Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe die Nutzung elektronischer Mittel im Rahmen der Bauwerksdatenmodellierung verlangen. Sofern die verlangten elektronischen Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung nicht allgemein verfügbar sind, bietet der öffentliche Auftraggeber einen alternativen Zugang gem. Abs. 6 an. 28
29 BIM und Vergaberecht BIM erfordert ein Mindestmaß an Vertrauen zwischen Planungsbeteiligten losweise Vergabe nach Vergaberecht erforderlich BIM als ungeeignete Methode für kleine und mittelständische Unternehmen? Produktneutrale Ausschreibung zerstört viele Vorteile von BIM 29
30 BIM und Vergabe Renaissance des EP-Vertrags auch im nicht VOB/A- Hochbau? Produktneutrale Ausschreibung auch bei BIM erforderlich? 30
31 Was tun? Klare Definition der Leistungspflichten in einem BIM-Pflichtenheft Klare Schnittstellenabgrenzung, sei es intern, sei es durch die Planerverträge Eindeutige vorherige Vergütungsregelungen Interne Haftungsvereinbarungen hinsichtlich Planungsmehraufwand bei Planungsfehlern in ARGEN Saubere Dokumentation des Projektablaufs 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christian Esch LL.M. Partner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Poststraße 9 Alte Post Hamburg c.esch@ T F
33 33
Kollisionsprüfungen und Qualitätssicherung mit BIM- Building Information Modeling (Berliner Schloss Humboldt-Forum)
Bauen 4.0 Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens Kongress am 15. Dezember 2015 Kollisionsprüfungen und Qualitätssicherung mit BIM- Building Information Modeling (Berliner Schloss Humboldt-Forum)
MehrBau- und Vergaberecht
Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht
MehrBuilding Information Modeling in der Praxis
Es ist nicht die Frage, ob wir durch den Einsatz der BIM Technologie Zeit und Geld sparen können, sondern ob wir zukünftige Aufgaben noch ohne diese Technologie bewältigen können? Building Information
MehrStufenweise Einführung von BIM
Stufenweise Einführung von BIM Dr.-Ing. Jürgen Koggelmann Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbh Digitalisierung der Wertschöpfungskette Bau Einleitung - Digitalisierung
Mehr6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich
MehrFreier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606
Über den Autor: Er ist gewerblich tätiger Architekt / Generalplanung und Baubetreuung. Eingetragen in die Architektenliste bei der Architektenkammer Baden - Württemberg unter Nr. 30 494 Freier Sachverständiger
MehrBeauftragung freiberuflicher Leistungen. Querschnittsprüfung des Thüringer Rechnungshofs
Beauftragung freiberuflicher Leistungen Querschnittsprüfung des Thüringer Rechnungshofs Prüfung des Thüringer Rechnungshofs Querschnittprüfung in Thüringer Kommunen bis 50.000 EW Thema: Beauftragung freiberuflicher
MehrCosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung
Cosmos Consulting Group Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung 1. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über individuelle Softwareentwicklungen,
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von BIM. Von little bim zu big bim der BIM-Infotag
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von BIM Von little bim zu big bim der BIM-Infotag 22.04.2015 Stuttgart Rechtsanwalt Dr. Robert Elixmann Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb, Düsseldorf
Mehr3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater
3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?
MehrAbnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen
Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrNeue HOAI 2013 Gebäude und Innenräume
Praxishinweis Neue HOAI 2013 Gebäude und Innenräume 1. Inkrafttreten und Übergangsvorschrift Die Novelle der HOAI wird am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Leider ist das Datum
MehrVergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen
Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrStudium an der Universität Bayreuth mit anschließendem Referendariat in Mainz
Seite 1 1.2 Stefan Dausner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Studium an der Universität Bayreuth mit anschließendem Referendariat in Mainz 1991 bis 2002 Tätigkeit als Justitiar und Geschäftsführer
MehrHOTELPLANUNG UND FACILITY MANAGEMENT MIT BUILDING INFORMATION MODELING
HOTELPLANUNG UND FACILITY MANAGEMENT MIT BUILDING INFORMATION MODELING Lebenszyklus eines Gebäudes und die Leistungsphasen nach HOAI LP 3 LP 4 LP 5 LP6 LP 2 LP7 ä LP 1 LP8 LP 9 GANZHEITLICHE ERFAHRUNGEN
MehrHonorarabrechnung nach der HOAI im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung anhand ausgewählter Einzelbeispiele
Honorarabrechnung nach der HOAI im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung anhand ausgewählter Einzelbeispiele Referent: Rechtsanwalt Matthias Hilka, Frankfurt a.m. Teil 1: Anforderungen an die Prüfbarkeit
MehrNeue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
Praxishinweis Neue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Dieser Praxishinweis gibt eine Übersicht der wesentlichen und wichtigen Änderungen. Er kann leider den Besuch eines Seminars mit einer
Mehr1.2 Autoren. Stefan Dausner. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seite 1 1.2 1.2 Stefan Dausner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Studium an der Universität Bayreuth mit anschließendem Referendariat in Mainz 1991 bis 2002 Tätigkeit als Justitiar und Geschäftsführer
MehrMartin Halfmann Dipl.-Ing. Architekt BDA. Dr. jur. Christoph Halfmann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht HOAI 2009
Martin Halfmann Dipl.-Ing. Architekt BDA Dr. jur. Christoph Halfmann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht HOAI 2009 Ziele der neuen HOAI Honoraranpassung europarechtskonforme Ausgestaltung Abkoppelung
MehrAuswahlkriterien in Wettbewerben und VOF-Vergabeverfahren. Less is more. Was? Wann?
Auswahlkriterien in Wettbewerben und VOF-Vergabeverfahren Less is more Was? Wann? 1 2 Grundsätze (1) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Fachkunde Leistungsfähigkeit
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? Frankfurt, 12. Februar 2014 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. I Szenarien von Datenpannen (Auswahl) Hackerangriff
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrPlanen und Bauen im Bestand
Planen und Bauen im Bestand Revit Architecture, Revit MEP, Revit Structure AutoCAD Plant 3D, Autodesk Navisworks und BuildingOne Christian M. Artaker BIM und der gesamte Lebenszyklus 4D = Zeitachse 5D
MehrDie HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese
MehrBewerbungsbogen zur Teilnahme. VOF-Verfahren Sanierung Uhland-Gymnasium, Tübingen. Architektenleistungen gem. HOAI 2013 LPH 3-9
Bewerbungsbogen zur Teilnahme VOF-Verfahren Sanierung Uhland-Gymnasium, Tübingen Architektenleistungen gem. HOAI 2013 LPH 3-9 Verfahrensbetreuung und Vorprüfung kohler grohe architekten Julius-Hölder-Straße
MehrRaimund Ernst, Rechtsanwalt
Industriebauseminar 2014 Mörfelden, 27.02.2014 Raimund Ernst, Rechtsanwalt Aktuelle Rechtsprechung für Planer und Ausführende Rechtsanwalt Raimund Ernst Lehrbeauftragter für Bau- Vergaberecht FH Frankfurt
MehrSanierung/Umbau/Erweiterung Gemeinschaftsschule Sachsenheim
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Frau Monika Singer Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart (Adresse des/der Bewerbers) Projekt: Sanierung/Umbau/Erweiterung Gemeinschaftsschule Sachsenheim hier:
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»
MehrDie HOAI im Spannungsfeld zu der vertraglichen Leistungspflicht der Architekten und Ingenieure
Die HOAI im Spannungsfeld zu der vertraglichen Leistungspflicht der Architekten und Ingenieure Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator Richter am Bundesgerichtshof a. D. Die Struktur
MehrBIM im Ingenieurbüro. ein Anwenderbericht. Ingenieurkammertag 2015. BIM im Ingenieurbüro. 6. Oktober 2015 Dipl.-Ing. Hinrich Münzner, MBA
Ingenieurkammertag 2015 BIM im Ingenieurbüro Chemnitz, ein Anwenderbericht 6. Oktober 2015 BIM im Ingenieurbüro ein Anwenderbericht Agenda Boll und Partner, BIM Grundbegriffe und Konzepte der BIM Einführung
MehrIst BIM für die Planungs- und Bewirtschaftungsbranche der richtige Lösungsansatz? Wolfgang Perschel, conrealis ag
CONSENS Herbstseminar 2015 Ist BIM für die Planungs- und Bewirtschaftungsbranche der richtige Lösungsansatz? Wolfgang Perschel, conrealis ag Ittigen, 22. Oktober 2015 Agenda 1. Vorstellung 2. Building
MehrDie Gesamtschuldnerische Haftung von Planern und Bauausführenden
Die Gesamtschuldnerische Haftung von Planern und Bauausführenden aktuelle Rechtslage und Reformvorschläge Vortrag anlässlich des VHV Bauforum, 8. Februar 2012 in Mannheim Rechtsanwalt Michael Halstenberg,
MehrBloggen & Recht. Do s und Don ts beim Bloggen. Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird
Bloggen & Recht Do s und Don ts beim Bloggen Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird Worüber werden wir reden? Das Drumherum: Impressum & Datenschutzerklärung Die eigenen Inhalte: Was darf ich bloggen?
MehrNewsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner
Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn
MehrDer Planer als Rechtsberater: Beratungspflichten und rechte des Planers nach RDG
Der Planer als Rechtsberater: Beratungspflichten und rechte des Planers nach RDG RA Prof. Dr. Werner Langen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kapellmann und Partner Rechtsanwälte 5. GUEP Planertag
MehrLook Inside: desite. modellorientiertes Arbeiten im Bauwesen. B.I.M.
Building Information Modeling Look Inside: desite modellorientiertes Arbeiten im Bauwesen. B.I.M. desite MD unterstützt Sie bei der täg lichen Arbeit mit Gebäudemodellen und ermöglicht den Zugang zu den
MehrCüneyt Gençer Rechtsanwälte und Steuerberater Gençer & Coll., Nürnberg Berlin Regensburg Antalya Istanbul WM Doku-Anwender seit 2004
Cüneyt Gençer Rechtsanwälte und Steuerberater Gençer & Coll., Nürnberg Berlin Regensburg Antalya Istanbul WM Doku-Anwender seit 2004 WM Doku gewährt uns Zugriff auf sämtliche Dokumente unserer Kanzleien,
MehrProzessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich. Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement
Prozessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement Dr. Bettina Meyer-Hofmann Dr. Hans Arnold Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrArnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 24. Juni 2013
Arnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 24. Juni 2013 Datenschutz und Big Data: Konflikte Datensparsamkeit Möglichst wenig personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten - Speicherung und Analyse großer Datenmengen
MehrBuilding Information Modeling BIM Statement der Bauherren Schweiz. Präsentation KUB/SVIT vom 12.05.2015
Building Information Modeling BIM Statement der Bauherren Schweiz Präsentation KUB/SVIT vom 12.05.2015 Firmenpräsentation CADMEC AG Person: Christoph Merz Geschäftsführer CADMEC AG CAD- und Datenspezialist
MehrWas bringt die neue HOAI 2013 in der Praxis?
Was bringt die neue HOAI 2013 in der Praxis? Dr. Hendrik Hunold Fachanwalt & Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht 15.01.2014 1 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätze des Honorarrechts
MehrUrheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/36 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrNeue kommunale Beleuchtung 2011. Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung
Neue kommunale Beleuchtung 2011 Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung Neue kommunale Beleuchtung 2011 Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung präsentiert von RA Mag. Gabriele Kondert Rechtsanwälte
MehrBRZ-Impulstage. Jetzt anmelden! BIM im Hochbau Bauprojekte erfolgreich planen und steuern
Jetzt anmelden! Informationen zu aktuellen Terminen, Zeiten und Orten finden Sie im Internet unter: www.brz.eu/bim-impulstage BRZ-Impulstage BIM im Hochbau Bauprojekte erfolgreich planen und steuern Sehr
MehrVortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel
Kundentage Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann Überblick Akzeptanz der Internetplattformen Raum für die Suche nach einem günstigeren Angebot trotz Festbetrag?
MehrArnd Böken Big Data Analytics rechtssicher einsetzen! BITKOM - Big Data Summit 2014, Hanau, 26. März 2014
Arnd Böken Big Data Analytics rechtssicher einsetzen! BITKOM - Big Data Summit 2014, Hanau, 26. März 2014 Überblick Big Data und Datenschutz: Anwendungsbeispiele Rechtspflichten zum Einsatz von Big Data:
MehrMuster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer
Merkblatt Nr. 420 Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0
MehrArnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 27. Februar 2013. Leitlinien für den Datenschutz bei Big-Data-Projekten
Arnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 27. Februar 2013 Leitlinien für den Datenschutz bei Big-Data-Projekten Gesamtüberblick Werbung, Marketing, Marktforschung Fraud Detection Datenverarbeitung für Forschungszwecke
MehrStrategieberatung Projektmanagement Monitoring Auditing. atmosgrad. Zertifizierung Beratung Transaktion
atmosgrad Zertifizierung Beratung Transaktion atmosgrad ist ein innovatives Projektmanagement- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Hamburg. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den durch die Themen Green Building
MehrIT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
IT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz Seminar am 3. Dezember 2014 von 15:00 bis 18:30 Uhr im Kölner Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (Rheinauhafen) Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrDas neue Forderungssicherungsgesetz
Das neue Forderungssicherungsgesetz Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:broeker@raehp.de
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2 3 Rechtslage
MehrSSB-Vorschau Februar 2011 bis Dezember 2011
01.02.2011 München Kalkulation und Preisrecht bei Nachträgen - der häufigste Streitpunkt der Vertragspartner Dipl.-Ing. (FH) Klaus A. Werner, Revisor 04.02.2011 Köln Vergaberecht 2010 - Die neue VOB/A
MehrBeck`sche Kurz-Kommentare 58. VOB Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Beck`sche Kurz-Kommentare 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) von Prof. Dr. Klaus Dieter Kapellmann, Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt, Anne-Christin
MehrLeitfaden für das Öffentliche Auftragswesen
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche
MehrBIM TECHNOLOGIE Methodik und Arbeitsablauf
BIM TECHNOLOGIE Methodik und Arbeitsablauf Holger de Groot Regional BIM Director, Architekt Holger de Groot Ingo Kittel Office BIM Manager, Bauzeichner Ingo Kittel Join the conversation #AU2015 Inhalt
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
MehrRechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme
Rechtsfragen digitaler Bibliotheken Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Übersicht 1. Was leistet eine digitale Bibliothek? 2. Allgemeine Pflichten des Diensteanbieters
MehrSofern im folgenden Text keine Benennung nach Vorhaben 1 bzw. Vorhaben 2 ausgewiesen ist, beziehen sich die dortigen Angaben auf beide Vorhaben.
Vormerkung: Der hier angebotene Wettbewerb zur Vergabe von Planungsleistungen betrifft für zwei unabhängig voneinander zu realisierende, aber von technischen Inhalten her vergleichbare Investitionsvorhaben
MehrReferent Andreas Weglage
Vortrag Kompaktschulung Schnittstelle Baustelle Thema Der Bauvertrag nach der aktuellen VOB/B 2012 Referent Andreas Weglage Andreas Weglage Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-
MehrDas Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.
Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz
MehrLeistungen und Honorar bei der Örtlichen Bauüberwachung
ingside Insider Beratung für Ingenieure Verbände Dipl.-Ing. Ulrich Welter Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI Informationen 07.12.2009 Neue HOAI 2009: Leistungen Honorar bei der Örtlichen
MehrVdF-Fachseminar Besonderheiten bei der Planung für Technische Ausrüstung 68 ff. HOAI
Verband der Fachplaner Gastronomie-Hotellerie-Gemeinschaftsverpflegung e.v. - Geschäftsstelle - Friedrich-Ebert-Str. 33 Tel. 0341/3010131 Fax 0341/3912141 Seminar 2007/01 Stand: Dezember 2006 VdF-Fachseminar
MehrMaklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009
Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht
MehrUrheberrecht bei Bestandsimmobilien
Urheberrecht bei Bestandsimmobilien von RA Frank Siegburg Lehrbeauftragter an der Rhein.-Westf. Technischen Hochschule Aachen HECKER WERNER HIMMELREICH Köln, Leipzig, Berlin, Düsseldorf Rechtsanwälte Partnerschaft
MehrBAURECHTaktuell 04/13
BAURECHTaktuell 04/13 Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Ausgabe dieses Jahres haben wir unter anderem die Schwarzarbeit- Entscheidung des Baurechtssenats des Bundesgerichtshofes von Anfang
MehrGPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512
GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber
MehrNutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen
Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei
MehrLeistungsbilder Projektmanagement und Integrale Planung Lebenszykluskostenrechnung in der Vergabe
Bauen mit Zukunft IG Lebenszyklus Hochbau präsentiert Initiative Bauen mit Zukunft / Zahlreiche Neupublikationen bieten Bauherren Hilfestellung bei lebenszyklusorientierten Hochbauten Vor rund drei Jahren
MehrErfolg in Baustreitigkeiten
Dieter Kainz Erfolg in Baustreitigkeiten Das umfassende Handbuch für den Anwalt zur schnellen und sicheren Lösung von Bausachen nach VOB, BGB und HOAI Einschl. 58. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung
MehrRechtsberatung durch Ingenieure
33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeines Zusammenarbeit Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen, damit Sie und wir zusammen nur
MehrAufbewahrungspflichten
Merkblatt Nr. 39 Aufbewahrungspflichten Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 06-103 info@akbw.de www.akbw.de
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop 1 GELTUNG/VERTRAGSABSCHLUSS Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den STILL Hubwagen-Online-Shop.
MehrNeue Tendenzen bei. Bauprojektversicherungen in Europa
Neue Tendenzen bei Bauprojektversicherungen in Europa Rechtsanwalt Michael Halstenberg Verbands- und Kooperationsmanagement Bau Wiesbaden, 4. Dezember 2013 Bauen in Europa ein Anpassungsprozess Treiber
MehrDIE BERUFSHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG DES ARCHITEKTEN
Dr. Frank-Hartmut Vogelsang DIE BERUFSHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG DES ARCHITEKTEN DECKUNGSSUMMENBE SCHRANKUNGEN UND RISIKOAUSSCHLUSSE PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS
MehrAUTOREN ANKE NIEDERMAIER ROBERT BÄCK ALLPLAN BIM ESSENTIAL SERIES BIM USER GUIDE
AUTOREN ANKE NIEDERMAIER ROBERT BÄCK ALLPLAN BIM ESSENTIAL SERIES BIM USER GUIDE BIM: WORUM ES GEHT. UND WAS ES BRINGT. Building Information Modeling verstehen: Methode, Relevanz und Vorteile 2 BIM USER
MehrIT-Sicherheit und Datenschutz
IT-Sicherheit und Datenschutz Mandantenseminar 25. August 2015, 15:00 bis 19:00 Uhr Köln Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung IT-Sicherheit und Datenschutz
MehrStähler Rechtsanwälte
Sachverständigenforum Risiken bei Kfw Effizienz Haus Krediten und Haftungsrisiken für die Sachverständigen Stephan Deckert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 29.02.2016 Übersicht
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenschutz bei Portfoliotransfers in Deutschland und der EU. Köln, 4. April 2014 René Schnichels
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in Deutschland und der EU Köln, 4. April 2014 René Schnichels I Wann spielt Datenschutz eine Rolle? 1. Vorbereitung der Bestandsübertragung:
MehrKartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations
Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations Dienstag, 30. Juni 2015, Luther Office Stuttgart, Augustenstraße 7 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung:
Mehrvogel & partner rechtsanwälte
Lizenz-Compliance bei Open Source-Software Dr. Uwe K. Schneider Rechtsanwalt Vogel & Partner Rechtsanwälte Dr.-Ing. Jan Wörner Senior Enterprise Architect u. IT-Gutachter Karlsruhe Technology Consulting
MehrProbleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis
Probleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis Vortrag anlässlich der Mauerwerkstage 2008, des Verbunds mein ziegelhaus. Rüsselsheim, Freiburg, Stuttgart, Memmingen 1 Einführung und Vorstellung RA Joachim
MehrCurriculum Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht
Curriculum Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht Zeitraum: 17.11.2011 bis 17.03.2012 in Essen Fachliche Leitung: Prof. Dr. Werner Langen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrBand 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von
Band 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann Rechtsanwalt in Mönchengladbach Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt
MehrALLPLAN BIM ESSENTIAL SERIES BIM MANAGEMENT GUIDE
ALLPLAN BIM ESSENTIAL SERIES BIM MANAGEMENT GUIDE WAS IST BIM? Building Information Modeling (BIM) Building information modeling is a process of representation, which creates and maintains multidimensional,
MehrCheckliste zum Datenschutz
Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf
MehrBIM Building Information Modeling für bauausführende Unternehmen
BIM Building Information Modeling für bauausführende Unternehmen In Zusammenarbeit mit BRZ- Mittelstands- SEMINAR BIM Methodik und Rahmenbedingungen M. Eng., Dipl.-Ing (FH) Bernhard Machnik Inhalt BIM
MehrForderungssicherung für den Werkunternehmer
Forderungssicherung für den Werkunternehmer 1. Teil: Die Bauhandwerkersicherungshypothek gem. 648 BGB I. Die Regelung Gemäss 648 Abs. 1 BGB kann der Unternehmer eines Bauwerkes (Auftragnehmer) oder eines
MehrDie persönliche Haftung des Geschäftsführers im Falle der Verletzung geistigen Eigentums
Dr. Markus Hoffmann, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Die persönliche Haftung des Geschäftsführers im Falle der Verletzung geistigen Eigentums 1 1. Haftungsgrundsätze Innenhaftung Im GmbH-
MehrBauaufträge Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Bauaufträge Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb Nationale Bekanntmachung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Auftraggeber: Gemeinde Lemwerder Herr Dickel Stedinger Straße
MehrVerträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern
Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...
MehrBEWERBUNGSBOGEN. Bewerber (Architekt) Straße. PLZ + Ort. Tel.-Nr
(in Anlehnung an die VOF. Ein Anspruch auf Verhinderung der Auftragsvergaben im Wege des Primärrechtschutzes besteht nicht, da die Vergabe unterhalb des Schwellenwertes des 100 Abs.1 GWB liegt.) Eingang
MehrIHK-VERANSTALTUNG STANDORTFAKTOR GASTRONOMIE
IHK-VERANSTALTUNG STANDORTFAKTOR GASTRONOMIE (IHK Würzburg-Schweinfurt / Karl-Götz-Straße 7, 97427 Schweinfurt ) 03.09.2015: - DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DER PRAXIS - Referent: RA Thomas - Rechtsanwalt und
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/80 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/80 Das Ob der Vergütung 632
Mehr